Dens Februar 2019 - Gesundheit und Pflege Neuregelungen im Jahr 2019 - Mitteilungsblatt der ZÄK und der KZV ...

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Dens Februar 2019 - Gesundheit und Pflege Neuregelungen im Jahr 2019 - Mitteilungsblatt der ZÄK und der KZV ...
dens
Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der
Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
                                                       Februar 2019

  Gesundheit und Pflege
  Neuregelungen im Jahr 2019

  Vorsorge für die Kleinsten
  Zusätzliche Untersuchungen und Maßnahmen ab 1. Juli

  Alternative zur Milchzahnfüllung?
  Hall-Technik – ein Fallbericht aus der Kinderzahnheilkunde
Dens Februar 2019 - Gesundheit und Pflege Neuregelungen im Jahr 2019 - Mitteilungsblatt der ZÄK und der KZV ...
EDITORIAL

                            Circulus Vitiosus
                        Kartellartiges Vorgehen des vdek?

L   iebe Kolleginnen und Kollegen,

  „Positiv ins neue Jahr schauen“ – so lautete
                                                       für ist der zeitliche Aufwand für alle Beteiligten
                                                       und hier insbesondere für die Zahnärzte doch zu
                                                       hoch. Am 28. Januar fand die Verhandlung statt.
die Überschrift des Editorials dens 12/2018 und        Nach einem kurzen intensiven Austausch der Ar-
es wurde primär über den Stand der Honorarver-         gumente – auch zum Thema reale Abstandswah-
handlungen mit den Ersatzkassen, diese vertreten       rung zwischen den Punktwerten Sachleistung
durch den vdek, berichtet. Auch wurde der Termin       und KFO – hatten wir nach einer Einzelabfrage der
der nächsten Verhandlungsrunde, der 13. Dezem-         entsprechenden Kassenvertreter die Abstimmung
ber, mitgeteilt. Es war der fünfte Verhandlungster-    der 2,97 Prozent. Wir gingen davon aus, dass im
min zur Vereinbarung eines Vergütungsvertrages         Anschluss eine Abstimmung des Vertrages erfol-
für das Jahr 2018, wobei zwischen den Verhand-         gen könnte. Weit gefehlt, denn die Verhandlungs-
lungen auch zwei Sitzungen einer Arbeitsgrup-          führerin bat sich erneut eine Zustimmungsfrist
pe zur Abstimmung der anzuwendenden Daten-             von 6 Tagen, also bis zum 4. Februar aus. Auch
grundlagen stattgefunden hatten. Die doch relativ      mein Hinweis, dass die KZV von einer Veröffent-
hohe Anzahl an Verhandlungsterminen war dem            lichung des Verhandlungsergebnisses bis zur
Umstand zuzuschreiben, dass sich die Ersatzkas-        Unterzeichnung des Vertrages absehen würde,
sen strikt an eigene Bundesvorgaben hielten, die       führte nicht zum Widerruf der Zustimmungsfrist.
bei weitem nicht die Kostenentwicklung, die für        Um ein Scheitern der Verhandlung zu vermeiden,
Zahnarztpraxen zu verzeichnen waren, deckten.          akzeptierten die KZV-Vertreter eine Zustimmungs-
Wir hatten ja auch schon von dem indiskutablen         frist bis zum 1. Februar. An dieser Stelle fragen
Angebot von rund 1 Prozent berichtet. In der Ver-      wir uns nur, was soll das Ganze? Insbesondere
handlung am 13. Dezember waren wir dann so             wenn eine Abschlusskompetenz im Telefonat vor
weit gekommen, dass der Prozentsatz von 2,97           der Verhandlung eingefordert wurde. Ob eine Zu-
Verhandlungsgegenstand war. Eine Einigung              stimmung von der vdek-Bundesebene zum Ver-
konnte seinerzeit aufgrund des vom vdek geltend        handlungsergebnis für das Jahr 2018 gegenüber
gemachten Gremienvorbehaltes, dieser wurde             der vdek-Landesgeschäftsstelle erfolgte, werden
wohl wiederum aufgrund der Bundesvorgaben              wir Ihnen über den Rundbrief mitteilen.
eingefordert, nicht erzielt werden und es wurde
verabredet, kurzfristig erneut in Kontakt zu treten.     Fest steht für mich, dass die Entwicklung im
  Im Januar nahm ich dann Kontakt zur Verhand-         Gesundheitswesen, sei es auf der Bundesebe-
lungsführerin auf und erhielt die Auskunft, dass       ne z. B. mit der im TSVG vorgesehenen Einzeler-
wohl noch nicht alle Rückmeldungen vorlägen, die       mächtigung für den Bundesgesundheitsminister,
dafür zuständige Mitarbeiterin aber auch nicht im      Entscheidungen über die Aufnahme von ärztlichen
Hause sei. Wir verabredeten, dass nach einer Wo-       Behandlungen in den GKV-Leistungskatalog ohne
che erneut ein Telefongespräch stattfinden sollte.     Einbindung der Selbstverwaltung – in diesem Fall
In diesem zweiten Telefongespräch bekam ich die        des GBA – zu treffen, der Mindestvorgabe von
Information, dass aufgrund der Nichtteilnahme          Sprechstundenzeiten, Zwangsdigitalisierung der
der Landesgeschäftsführer der BEK und der DAK          Bundesbürger oder die zentralistische Steuerung
an der Verhandlung im Dezember erneut eine gro-        auf Seiten der Ersatzkassen nicht positiv für das
ße Verhandlungsrunde stattfinden sollte.               unbestritten gute und anerkannte Gesundheits-
  Zur Vorbereitung dieser auf den 28. Januar           system in Deutschland ist. Vielmehr könnte man
2019 terminierten Verhandlung wurden durch die         auf die Idee kommen, dass individuelle Interessen
KZV die Teilnehmer auf Seiten der Ersatzkassen         verfolgt werden. Wenn dem so sein sollte, dann
erfragt. Festgestellt wurde, dass wiederum die         hoffe ich nur, dass die Mehrheit der Akteure den
BEK nicht durch den Landesgeschäftsführer ver-         Vorteil des über mehr als 100 Jahre entwickelten
treten sein würde. Daraufhin informierte ich die       sozialen Sicherungsinstruments – das deutsche
Verhandlungsführerin, dass dafür Sorge getragen        Krankenversicherungssystem, u. a. mit der soli-
werden sollte, dass die anwesenden Kassenver-          darisch getragenen GKV inklusive der Ebene der
treter auch mit der entsprechenden Abschluss-          Selbstverwaltung – erkennen und im schlimmsten
kompetenz ausgestattet sein sollten, denn eine         Fall zur Vermeidung von „Gelbwesten“ auf unse-
Verhandlung ohne Abschlussbefugnis mindestens          ren Straßen stützen werden.
in Höhe von 2,97 Prozent macht keinen Sinn. Da-                           Ihr Dipl.-Betrw. Wolfgang Abeln

                                                                                           dens 2/2019   1
INHALTSVERZEICHNIS

        Aus dem Inhalt

        M-V / Deutschland                                                                                Kassenzahnärztliche Vereinigung

        Gesundheit und Pflege – Neues 2019 ......................... 4                                   Einheitliche elektronische Patientenakte ................... 5
        KFO-Behandlungen – kein Zweifel am Nutzen ...... 6-7                                             Neue Regelungen im Strahlenschutz ........................ 10
        Zahnarztpraxis der Zukunft .............................................. 9                      Ankündung der Vertreterversammlung .................... 13
        M-V ist zehntes Trägerland der Akademie ............... 11                                       Service der KZV.................................................................. 16
        Vorsorge für die Kleinsten ........................................ 11-12                        Fortbildungsangebote...................................................... 17
        Schneller finden in der Not ............................................ 14
        ZQMS-MV-Portal freigegeben ...................................... 14
        Bücher................................................................................... 28     Hochschulen / Wissenschaft / Praxis / Recht

                                                                                                         Entfernung von Druckstellen ........................................ 18
                                                                                                         Änderungen zur Adhäsivbrücke.................................... 18
                                                                                                         Hall-Technik – Alternative zur Milchzahnfüllung? ... 19-21
        Zahnärztekammer                                                                                  Entzug der Approbation .................................................. 24
                                                                                                         Mindestlohn ab 1. Januar erhöht.................................. 24
        Notfalldienstordnung nicht eingehalten ...................... 5                                  Greifswalder Fachsymposium ......................... Umschlag
        Neufassung der Beitragsordnung ............................... 12
        Fortbildung Februar und März ...................................... 15
        Curriculum Kinder- und Jugendzahnheilkunde ....... 22                                            Impressum ........................................................................... 3
        Curriculum Alterszahnmedizin ..................................... 27                            Herstellerinformationen.................................................... 2

dens                       Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
                           Mecklenburg-Vorpommern mit amtlichen Mitteilungen
                                                                                                                                                                                     28. Jahrgang
                                                                                                                                                                                 9. Februar 2019

Herausgeber:                                                                                           Internet: www.dens-mv.de
Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin                                                                    Gestaltung und Satz: Kassenzahnärztliche Vereinigung
Tel. 03 85-59 10 80, Fax 03 85-5 91 08 20
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www.facebook.com/zaek.mv, www.twitter.com/zaekmv                                                       träge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Pro-
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                                                                                                       Redaktionsschluss: 15. des Vormonats
Redaktion: Dipl.-Stom. Gerald Flemming, ZÄK (verant.),                                                 Erscheinungsweise: Das Mitteilungsblatt erscheint monatlich.
Dr. Gunnar Letzner KZV, (verant.), Konrad Curth
                                                                                                       Bezugsbedingungen: Der Bezug ist für Mitglieder der zahnärztlichen
Anzeigenverwaltung, Druck und Versand:                                                                 Körperschaften Mecklenburg-Vorpommern kostenlos. Nichtmitglieder
Satztechnik Meißen GmbH, Yvonne Joestel                                                                erhalten ein Jahresabonnement für 36 Euro, Einzelheft 4 Euro zuzüglich
Am Sand 1c, 01665 Diera-Zehren                                                                         Versandkosten.
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Perso-
nenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht.

                                                                                                                                                                        dens 2/2019           3
DEUTSCHLAND

Gesundheit und Pflege
Neuregelungen im Jahr 2019

S   eit 1. Januar sind im Bereich des Bundesge-
    sundheitsministeriums zahlreiche Änderungen in
Kraft. Hier die wichtigsten Neuerungen:
                                                          gung der Pflegebedürftigen finanziert werden. Dabei
                                                          können auch Teilzeitstellen, die aufgestockt wer-
                                                          den, berücksichtigt werden. Auch in der häuslichen
                                                          Krankenpflege müssen Tariflöhne von den Kranken-
GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG               kassen akzeptiert werden. Pflegeeinrichtungen und
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung         Krankenhäuser werden finanziell dabei unterstützt,
werden in voller Höhe paritätisch getragen. Um Ar-        die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für ihre in der
beitnehmer und Rentner zu entlasten, wird auch der        Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu
von den Krankenkassen festzusetzende Zusatzbei-           verbessern. Krankenkassen müssen rund 70 Millio-
tragssatz zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und        nen Euro jährlich mehr für Leistungen zur betriebli-
Arbeitgebern bzw. Rentnern und der Rentenversi-           chen Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und
cherung gezahlt.                                          Pflegeeinrichtungen aufwenden.
  Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2019         Um Pflegekräfte zu entlasten, wird die Digitalisie-
ist auf 0,9 Prozent (2018: 1,0 Prozent) abgesenkt wor-    rung gefördert. Die Pflegeversicherung stellt dafür
den (Bekanntmachung des BMG vom 26. Oktober               einmalig pro Einrichtung (ambulant oder stationär)
2018). Wie hoch er für die Mitglieder der einzelnen       12 000 Euro zur Verfügung. Mit der Kofinanzierung
Krankenkassen tatsächlich ausfällt, entscheiden die       der Einrichtung können Maßnahmen im Umfang von
Krankenkassen. Krankenkassen, deren Finanzreser-          bis zu 30 000 Euro je Einrichtung finanziert werden.
ven eine Monatsausgabe übersteigen, dürfen ihren            Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Men-
individuellen Zusatzbeitragssatz nicht mehr anheben.      schen mit Behinderungen werden Taxifahrten zu
  Hohe Beiträge in der GKV überfordern Selbststän-        einer ambulanten Behandlung einfacher. Sie gelten
dige mit geringen Einkünften und Existenzgründer.         mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt. Länge-
Deshalb werden freiwillig versicherte Selbstständi-       re Wegezeiten, insbesondere im ländlichen Raum,
ge bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig        in der ambulanten Alten- und Krankenpflege sollen
Versicherten in der GKV gleichgestellt (einheitliche      besser honoriert werden. Auch in der häuslichen
Mindestbemessungsgrundlage von 1038,33 Euro in            Krankenpflege müssen Tariflöhne von den Kranken-
2019). Damit sinken die Mindestbeiträge zur Kran-         kassen akzeptiert werden.
kenkasse und sozialen Pflegeversicherung für haupt-
beruflich Selbstständige um mehr als die Hälfte.            Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt um 0,5
  Freiwillig Versicherte müssen während des Bezugs        Prozentpunkte auf 3,05 Prozent (3,3 Prozent für Kin-
von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld nur noch           derlose). Die Anhebung ist notwendig, weil die Leis-
Beiträge auf tatsächlich bestehende beitragspflichti-     tungsverbesserungen der letzten Jahre stärker als er-
ge Einnahmen zahlen.                                      wartet in Anspruch genommen werden. Außerdem
  Ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erhal-      sollen in den nächsten Jahren weitere ausgabenwirk-
ten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung in   same Verbesserungen hinzukommen, die mit dieser
der GKV und nach dem Ende ihrer Dienstzeit einen          Beitragssatzanhebung finanziert werden können.
Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen als           Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungs-
Ersatz für die bisherige Beihilfe.                        pflichtgrenze) der GKV steigt auf jährlich 60 750 Euro
  Die Krankenkassen werden verpflichtet, passive          (2018: 59 400 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze
Mitgliedschaften zu beenden. Bislang endet eine frei-     der GKV steigt auf jährlich 54 450 Euro (2018: 53 100
willige GKV-Mitgliedschaft nur dann, wenn das Mit-        Euro) bzw. auf monatlich 4537,50 Euro (2018: 4425
glied seinen Austritt erklärt. Wenn ein GKV-Mitglied      Euro).
aber unbekannt verzogen ist, keine Beiträge mehr be-        Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozi-
zahlt und sich nicht abmeldet, wird es obligatorisch      alversicherung wichtig ist, etwa für die Festsetzung
zum Höchstbeitrag weiterversichert. Damit haben die       der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für frei-
Krankenkassen fiktive Beitragsschulden angehäuft.         willige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversi-
                                                          cherung, erhöht sich auf 3115 Euro monatlich in den
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG                     alten Bundesländern und auf 2870 Euro in den neuen
In der vollstationären Altenpflege werden die Voraus-     Bundesländern (2018: 3045 Euro / 2695 Euro).
setzungen für 13 000 zusätzliche Stellen geschaffen,      Weitere Informationen unter www.bundesgesundheits-
die von den Krankenkassen ohne finanzielle Beteili-       ministerium.de/Verbesserungen-2019         BMG

4 dens 2/2019
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG

          Einheitliche elektronische Patientenakte
          gematik veröffentlicht Vorgaben

          M      it Beschluss der Gesellschafter hat die gematik
                 die Spezifikationen, Zulassungsverfahren und
          Feldtestkonzepte für die Komponenten und Dienste zur
                                                                     tungserbringer lediglich dafür zuvor berechtigt haben.“

                                                                       Der Gesetzgeber hat die elektronische Patientenak-
          elektronischen Patientenakte veröffentlicht.               te als wesentliche Fachanwendung der Telematikinf-
            Das veröffentlichte Dokumentenpaket ist das Ergebnis     rastruktur festgeschrieben. Nach Paragraf 291a SGB
          der Zusammenarbeit der Selbstverwaltung des Gesund-        V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) hat die gematik die
          heitswesens und in Abstimmung mit dem Bundesamt            notwendigen Spezifikationen, Zulassungsverfahren und
          für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der    Feldtestkonzepte für die elektronische Patientenakte
          Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informations-       festzulegen und zu veröffentlichen.
          freiheit (BfDI) entwickelt worden.                            Die Fachanwendung elektronische Patientenakte
            Gemäß dem Gesetz dient die elektronische Patiente-       (ePA) besteht aus den folgenden Komponenten und
          nakte der Verbesserung von Qualität, Transparenz und       Diensten: „ePA-Aktensysteme“ (Backend), „Konnek-
          Wirtschaftlichkeit der Behandlung. „Die von der gematik    toren mit ePA-Fachmodulen“, „ePA-Frontend für Versi-
          konzipierte elektronische Patientenakte soll die Versor-   cherte“ und „Primärsysteme“ (für Leistungserbringer),
          gung verbessern und erleichtern. Das ist im Interesse      die für die elektronische Patientenakte entwickelt oder
          sowohl der Patientinnen und Patienten als auch der Leis-   angepasst werden. Entsprechend stellt die gematik für
          tungserbringer und Krankenkassen“, so Dr. Doris Pfeif-     alle diese Komponenten und Dienste die Festlegungen,
          fer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes         Implementierungsleitfäden sowie Zulassungs- bzw. Be-
          und Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der          stätigungsverfahren im Fachportal bereit.
          gematik.                                                      Die Festlegungen der gematik berücksichtigen bereits
            Als Fachanwendung der bundesweit verfügbaren und         in wesentlichen Teilen den Gesetzentwurf zum Termin-
          sicheren Telematikinfrastruktur steht die elektronische    service- und Versorgungsgesetz (TSVG). Die in dem Ent-
          Patientenakte einrichtungs- und sektorenübergreifend       wurf geforderte alternative Authentisierungs-Option für
          lebenslang zur Verfügung, sofern der Versicherte dies      die Versicherten, die besonders den Zugang mit mobilen
          wünscht. „Die Hoheit über die Daten liegt vollständig      Endgeräten vereinfachen soll, und die Möglichkeit zum
          beim Versicherten. Er allein entscheidet darüber, wem er   Transfer von Krankenkassendaten in die elektronische
          welche medizinischen Dokumente zur Verfügung stellen       Patientenakte des Versicherten werden nachgelagert in
          möchte, wer diese einstellen darf oder welche gelöscht     der Folgestufe 1.1 der elektronischen Patientenakte um-
          werden“, betont Alexander Beyer, Geschäftsführer der       gesetzt. Laut Gesetzentwurf soll das TSVG voraussicht-
          gematik.                                                   lich im Frühjahr 2019 in Kraft treten. Parallel soll ebenfalls
            Die gematik stellt sicher, dass alle zugelassenen Kom-   die Veröffentlichung der Stufe 1.1 erfolgen.
          ponenten und Dienste zur elektronischen Patientenakte         Die Hersteller können bereits jetzt einen Zulassungs-
          interoperabel sind. „So können gesetzlich Versicherte,     antrag bei der gematik stellen, mit der Umsetzung der
          die eine elektronische Patientenakte nutzen möchten,       elektronischen Patientenakte in Stufe 1.0 beginnen und
          auch frei zwischen Anbietern wählen und im Rahmen          die Spezifikationserweiterungen der Stufe 1.1 in ihre lau-
          eines Anbieterwechsels alle Akten-Inhalte, inklusive der   fende Implementierung einfließen lassen.
          Metadaten, Protokolle und Zugriffsberechtigungen, voll-       Nach dem Gesetzentwurf zum TSVG werden die ge-
          ständig auf den neuen Anbieter übertragen lassen“, un-     setzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten
          terstreicht Beyer. „Und Leistungserbringer können über     spätestens ab dem 1. Januar 2021 eine von der gematik
          ihr Primärsystem mit jeder Akte arbeiten, unabhängig       zugelassene elektronische Patientenakte zur Verfügung
          vom jeweiligen Anbieter. Der Versicherte muss den Leis-    zu stellen.                                          gematik
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KZV / ZÄK

Kein Zweifel am Nutzen
KFO-Behandlungen: Stellungnahmen zur aktuellen Mediendiskussion

A     nlässlich
      der aktuel-
len Mediendis-
kussion      über
den        Nutzen
kieferorthopädi-
scher Behand-
lungen      sagte
der Vorsitzende
des Vorstandes
der       Kassen-
zahnärztlichen
Bundesverei-
nigung (KZBV),
Dr.      Wolfgang
Eßer:      „Nach-
dem das Bun-
desministerium
für Gesundheit
bereits      eine
Klarstellung zu
irreführenden
Medienartikeln
veröffentlicht
hat, ist es uns ein In vielen Medien wurde, so wie hier im Nordkurier vom 8. Januar 2019, um das Für und Wider von
wichtiges Anlie- kieferorthopädischen Behandlungen diskutiert.
gen, noch einmal
zu unterstreichen, dass es von Seiten der Ver-             Terminservice- und Versorgungsgesetz vorgese-
tragszahnärzteschaft nicht den geringsten Zweifel          henen gesetzlichen Regelungen zur kieferortho-
am Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen                pädischen Behandlung werden die Patientenau-
zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung             tonomie und Transparenz weiter stärken.“ KZBV
gibt. Sie sind elementarer Bestandteil einer qua-
litativ hochwertigen und flächendeckenden zahn-            Forschungsbedarf bestehe
medizinischen Versorgung, die durch Gesetz,                Das Gesundheitsministerium zweifelt nicht an der
Richtlinien und Verträge eindeutig definiert ist.          Notwendigkeit kieferorthopädischer Leistungen. In
Die Zahnärzteschaft leistet ihre Versorgung im             seinem Auftrag wurde gleichwohl eine Meta-Stu-
Rahmen dieser Vorgaben. Die vom IGES-Institut              die vom IGES-Institut zu dem Thema erstellt. Dar-
in seinem Gutachten bemängelte fehlende Evi-               in kommen die Studien-Autoren zu dem Ergebnis,
denz ist wissenschaftlich nur schwer herstellbar.          dass die Datengrundlage derzeit nicht ausreicht,
Dies liegt nicht zuletzt an der ethischen Limitati-        um diese Frage abschließend zu bewerten. Dass
on im Zusammenhang mit placebokontrollierten               Zahnspangen die Morbidität (Karies, Parondontitis,
Langzeitstudien, die für eine besonders hohe               Zahnverlust, etc.) verringern, kann zwar nicht belegt
Evidenz erforderlich wären. Daraus aber abzu-              werden, ist aber laut IGES auch nicht ausgeschlos-
leiten, dass kieferorthopädische Behandlungen              sen. Dafür konstatieren die Studien-Autoren, dass
keinen Nutzen für Patienten haben, ist, wie auch           sich Zahnfehlstellungen sowie die Lebensqualität
das BMG bereits deutlich gemacht hat, grundle-             der Patienten durch diese Behandlung verbessern.
gend falsch.                                               Prinzipiell bewertet den Nutzen einer Therapie
   Die KZBV steht dem BMG jederzeit für die                nicht der Gesetzgeber, sondern der Gemeinsame
avisierten Gespräche zur Ermittlung weiteren               Bundesausschuss. Das BMG wird mit den betei-
Forschungsbedarfs als fachlich kompetenter Ge-             ligten Organisationen den weiteren Forschungsbe-
sprächspartner zur Verfügung. Die im geplanten             darf und Handlungsempfehlungen erörtern.“

6 dens 2/2019
KZV / ZÄK

Eine abschließende Einschätzung ist                     Dies ist insbesondere durch die Heterogenität der
nicht möglich                                           Studien in Bezug auf die betrachteten Populationen,
„Da insgesamt nur wenige Untersuchungen zur             die angewendeten Interventionen und die Studien-
Mundgesundheit identifiziert werden konnten, die        designs bedingt und darauf zurückzuführen, dass
zudem vornehmlich auf Surrogatendpunkten beru-          morbiditätsrelevante Endpunkte wie Zahnverlust,
hen, lässt sich keine abschließende Einschätzung        Karies oder Parodontitis und Parodontose i. d. R.
vornehmen, ob und welche langfristigen Auswir-          erst mehrere Jahre nach der Behandlung auftreten
kungen die angewendeten kieferorthopädischen            und somit sehr lange Beobachtungszeiten erfor-
Therapieregime auf die Mundgesundheit haben.            dern.“

Die Studienlage ist unvollständig                       Die Lebensqualität verbessert sich nach abge-
„Zwar konnte eine hohe Anzahl an Studien und Do-        schlossener kieferorthopädischer Behandlung
kumenten in den Recherchen gefunden werden,             „Hier zeigte sich, dass Patientinnen und Patienten
das identifizierte Material ist zur Beantwortung der    mit einer abgeschlossenen kieferorthopädischen
zugrunde liegenden Fragen jedoch nur bedingt ge-        Behandlung eine höhere Lebensqualität berichte-
eignet.“                                                ten als nicht behandelte Studienteilnehmerinnen
                                                        oder Patienten, die sich aktuell kieferorthopädi-
Ein patientenrelevanter Nutzen (bezogen auf             schen Maßnahmen unterzogen.“
Morbidität, also Karies, Zahnausfall, etc.) ist
zwar nicht belegt. Das heißt aber NICHT, dass           Zahnfehlstellungen werden durch die Behandlung
es ihn nicht gibt…                                      verbessert
„Insgesamt lassen die identifizierten Studien in        „Unabhängig von den genutzten Indizes zeigten
Bezug auf die diagnostischen und therapeutischen        sich hier durch die Anwendung von kieferorthopä-
kieferorthopädischen Maßnahmen keinen Rück-             dischen Apparaturen Verbesserungen.“
schluss auf einen patientenrelevanten Nutzen zu.                           Bundesministerium für Gesundheit

Ökonomischer Fußabdruck ermittelt
878 000 Arbeitsplätze hängen von Zahnmedizin ab

8    78 000 Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt
     von der zahnmedizinischen Versorgung ab. Auf
jeden Arbeitsplatz bei Zahnärzten oder deren Zulie-
                                                        Fußabdruck der Zahnärzte beträgt 2,2. Das bedeu-
                                                        tet, jeder in der Zahnmedizin erwirtschaftete Euro
                                                        generiert weitere 1,20 Euro in anderen Bereichen
ferern kommt durchschnittlich fast ein weiterer Ar-     (z. B. durch Dienstleister) – somit werden insgesamt
beitsplatz in anderen Bereichen. 391 000 Personen       2,20 Euro erwirtschaftet. Ohne zahnärztliche Ver-
arbeiten in Praxen, Krankenhäusern oder dem Öf-         sorgung würde das deutsche Bruttoinlandsprodukt
fentlichen Gesundheitsdienst an der zahnmedizini-       durch Effekte in anderen Branchen um über 46 Mrd.
schen Versorgung der Patienten. Die direkte Brutto-     Euro niedriger ausfallen.
wertschöpfung des ganzen zahnärztlichen Systems           Die Ergebnisse des ZSK und weitere Zahlen zu
(ambulante und stationäre Versorgung, Industrie,        zahnärztlichem Berufsstand und Mundgesundheit
Handwerk und Versicherung) liegt bei rund 21,4 Mil-     der Bevölkerung sind der aktuellen Ausgabe des
liarden Euro.                                           Statistischen Jahrbuchs der Bundeszahnärztekam-
   Diese Zahlen ermittelte die Bundeszahnärztekam-      mer zu entnehmen.
mer (BZÄK) auf Grundlage ihres neuen Rechenmo-            Das Statistische Jahrbuch 2017/2018 kann für zehn
dells, des Zahnärztlichen Satellitenkontos (ZSK), das   Euro zzgl. Versand über die BZÄK bestellt werden:
auf der anerkannten Methodik der Volkswirtschaftli-     www.bzaek.de/wir-ueber-uns/daten-und-zahlen.
chen Gesamtrechnungen basiert. Der ökonomische          html                                           BZÄK

                                                                                             dens 2/2019   7
ZAHNÄRZTEKAMMER

Notfalldienstordnung nicht eingehalten
Drei Verstöße 2018 vom Vorstand geahndet

A   uch im letzten Jahr gab es einige Beschwerden
    über eine – teilweise vermeintlich – unzurei-
chende Wahrnehmung des zahnärztlichen Notfall-
                                                        enten erreichbar. Der Vorstand bewertete die Nicht-
                                                        erreichbarkeit als Verstoß gegen die Berufsordnung.
                                                        Auch in diesem Fall hat der Vorstand eine Rüge aus-
dienstes. Geschäftsführung und Vorstand sind allen      gesprochen und ein Ordnungsgeld festgesetzt.
Beschwerden nachgegangen, indem als erstes die            Auch in einem weiteren Fall war der zum Notfall-
betroffenen Zahnärzte angehört wurden. Drei Ver-        dienst eingeteilte Zahnarzt telefonisch nicht erreich-
stöße haben sich bestätigt und wurden vom Vor-          bar. Auf Nachfrage gab der Zahnarzt an, sein Mo-
stand geahndet:                                         biltelefon habe sich in der Nacht nicht aufgeladen,
                                                        da es in seinem Wohnumfeld Probleme mit der
  Eine notfalldiensthabende Zahnärztin lehnte die       Stromversorgung gegeben habe. Auch hier hat der
Behandlung einer Patientin mit akuten Zahnschmer-       Vorstand beschlossen, gegen den Zahnarzt wegen
zen ab, da ihr keine Hilfskraft zur Verfügung gestan-   des Verstoßes gegen die Notfalldienstordnung eine
den habe. Der Vorstand hat gegen die betreffende        Rüge auszusprechen.
Zahnärztin eine Rüge ausgesprochen und ein Ord-           Der Vorstand war der Auffassung, es habe in
nungsgeld festgesetzt, das an das Hilfswerk Deut-       der Verantwortung des zum Notfalldienst einge-
scher Zahnärzte zu zahlen war.                          teilten Zahnarztes gelegen, eine durchgehende te-
  Der Zahnarzt hat im Notfalldienst eine ordnungs-      lefonische Erreichbarkeit sicher zu stellen, zumal
gemäße Notfallbehandlung sicherzustellen. Dazu ist      es bereits in der Vergangenheit Probleme mit der
ggf. eine Stuhlassistenz hinzuzuziehen. Die Ableh-      Stromversorgung gegeben haben soll. Dies habe
nung der Behandlung mit der Begründung, es stehe        der Zahnarzt nicht getan und damit gegen die Not-
keine Stuhlassistenz zur Verfügung, ist daher als Be-   falldienstordnung verstoßen. Da die Nichterreichbar-
rufspflichtverstoß zu werten.                           keit in diesem Fall auch aufgrund äußerer Umstände
                                                        verursacht wurde und es sich um einen erstmaligen
  Ein notfalldiensthabender Zahnarzt war weder          Verstoß handelte, hielt der Vorstand es für ausrei-
telefonisch noch auf anderem Wege für Notfallpati-      chend, eine Rüge auszusprechen und von einem
                                                        Ordnungsgeld abzusehen.                          ZÄK
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                                                        Zur Erläuterung:
                                                        Nach § 61 Absatz 2 des Heilberufsgesetzes M-V kann der
                                                        Vorstand der ZÄK M-V bei Berufspflichtverstößen Ord-
                                                        nungsgelder bis 3000 Euro festsetzen, die an eine von der
                                                        Kammer zu bestimmende gemeinnützige Einrichtung zu
                                                        zahlen sind.

8 dens 2/2019
DEUTSCHLAND

Zahnarztpraxis der Zukunft
apoBank und ZA eG wollen neues Praxismodell entwickeln

D      ie Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apo-
       Bank) hat gemeinsam mit der Zahnärztlichen Ab-
rechnungsgenossenschaft (ZA eG) die „Zahnpraxis
                                                           Praxiskaufs auf sich zu nehmen. Denn unsere Studien
                                                           zeigen, dass die jungen Zahnmediziner zunehmend
                                                           Wert auf eine ausgeglichene Work-Life-Balance und
der Zukunft GmbH“ (ZPdZ) gegründet, um ein neu-            berufliche Flexibilität legen“.
es Praxismodell zu entwickeln. Beide Unternehmen              „Die Förderung der freien Profession in inhaber-
sind zu 50 Prozent an der Tochtergesellschaft betei-       geführten Praxisstrukturen ist uns ein wichtiges An-
ligt. Ziel ist es, innovative und moderne Standards der    liegen“, ergänzt Dr. Andreas Janke, Vorstandsvor-
zahnmedizinischen Berufsausübung und der Praxis-           sitzender der ZA eG und Geschäftsführer der ZPdZ.
führung in der „Zahnpraxis der Zukunft“ aufzubauen.        „Deshalb müssen wir ‚Zahnarztpraxis‘ neu denken,
Diese soll im ersten Halbjahr 2019 im Düsseldorfer         die Prozesse der Berufsausübung hinterfragen, digi-
Stadtteil Lörick an den Start gehen.                       tal, effizient und unbürokratisch gestalten und in For-
                                                           maten anbieten, die den jungen Kollegen den Weg in
Begleitung beim Schritt in die Selbstständigkeit           ihre Selbstständigkeit erleichtern. In der ZPdZ entwi-
Die ZPdZ soll junge Zahnmediziner bei dem Schritt in       ckeln wir diese Strukturen, die die Berufsausübung in
die Selbstständigkeit unterstützen. Dafür werden die       eigener Praxis wieder attraktiv werden lässt.“
Kompetenzen der beteiligten Partner gebündelt: das
umfassende Serviceangebot der ZA im Bereich der            Digitale Praxis – Innovationen zum Anfassen
Berufsausübung ergänzt durch das Know-how und              Die Zahnpraxis der Zukunft wird mit digitalen Kom-
die Erfahrung der apoBank rund um die Existenzgrün-        munikations-, Verwaltungs- und Behandlungslösun-
dung. Die ZPdZ mietet Räumlichkeiten an, stattet           gen ausgestattet. Diese zukunftsweisende Umge-
die Praxis mit modernster Einrichtung und innovati-        bung, die durch die ZPdZ zur Verfügung gestellt wird,
ven Prozessen aus und verpachtet das Gesamtpaket           soll nicht nur den dort tätigen Zahnärzten, sondern
schlüsselfertig an Zahnärzte. Diese werden hier in         auch allen interessierten Zahnmedizinern zugänglich
Form einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)               gemacht werden. Geplant sind Hospitationen von
selbstständig tätig sein. Gleichzeitig bietet die ZPdZ     Zahnärzten und Praxispersonal sowie Seminare, Vor-
der BAG die Auslagerung unterschiedlichster Ser-           träge, Führungen und Workshops zu Themen wie
viceleistungen an.                                         Existenzgründung, Prozessmanagement und Digita-
   „Die ZPdZ unterstützt bei administrativen und be-       lisierung in den Praxisräumlichkeiten.
triebswirtschaftlichen Leistungen in Absprache mit            „Wir wollen die Praxis von morgen erlernbar ma-
den Zahnärzten, um diesen wichtige Freiräume für           chen. In der Zahnpraxis der Zukunft sollen laufend
die Arbeit am Patienten zu schaffen“, sagt Daniel          digitale Lösungen getestet und in den Praxisbetrieb
Zehnich, Leiter des Bereichs Gesundheitsmärkte und         implementiert werden, aber auch neue Ideen ent-
Gesundheitspolitik bei der apoBank und Geschäfts-          stehen“, sind sich Zehnich und Janke einig. „Wir
führer der ZPdZ. „Dieses Format ermöglicht es jun-         möchten hier jungen Startups und Unternehmern ein
gen Zahnärzten, die Arbeit in der Selbstständigkeit        Forum bieten, ihre innovativen Lösungen im realen
auszuprobieren, Kenntnisse in neuer Praxisführung          Praxisalltag gemeinsam mit Zahnärzten und Patien-
aufzubauen und in der Niederlassung erfolgreich tä-        ten verproben und weiter entwickeln zu können.“
tig zu sein, ohne direkt die finanzielle Belastung eines                                        www.apobank.de

Zahl des Monats
R   und 919 000 Besuche von Zahnärztinnen und
    Zahnärzten wurden im Jahr 2017 in der aufsu-
chenden Versorgung geleistet. Dies ist im Vergleich
                                                           Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes und des
                                                           Pflege-Neuausrichtungsgesetzes hohe Akzeptanz er-
                                                           fahren und die Angebote schwerpunktmäßig bei den
zum Vorjahr eine Steigerung um rund 2,4 Prozent.           Patienten ankommen, die im zahnärztlichen Konzept
Die Abrechnungsdaten der aufsuchenden Betreu-              der Alters- und Behindertenzahnheilkunde Zielgruppe
ung verdeutlichen, dass die neuen Leistungen im            der Bemühungen sind.         (Quelle: KZBV-Statistik)

                                                                                                  dens 2/2019   9
ZAHNÄRZTEKAMMER

Neue Regelungen im Strahlenschutz
Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung

A    m 31.Dezember 2018 traten das bereits 2017 be-
     schlossene Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die
neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Kraft. Die
                                                               verfügbar zu halten. Auf Grund des Umfanges und der ste-
                                                               tigen Aktualisierungen empfehlen wir eine elektronische
                                                               Speicherung bzw. Anlage eines Internet-Links zu den ent-
Grundlage dieser Gesetze ist in der europäischen Richtlinie    sprechenden Dokumenten (Hinweis siehe unten).
2013/59/Euratom zu finden.
  Die finalen Richtlinien zur Umsetzung der oben genann-       c. In den technischen Anforderungen an zu installierende
ten Gesetze befinden sich in einer kontinuierlichen Anpas-     Röntgeneinrichtung (§ 114 und § 195) wird ab dem 1. Janu-
sung, so dass mit diesem Artikel nur ein aktueller Stand für   ar 2023 eine digitale Archivierung der applizierten Dosis ge-
die Nutzung in der zahnärztlichen Praxis übermittelt werden    fordert. Alle zahnärztlichen Bestandsgeräte sind von dieser
kann. Folgende Änderungen betreffen die tägliche Arbeit in     Verpflichtung ausgeschlossen.
der zahnärztlichen Praxis ab dem 1. Januar 2019.
                                                               d. Im Rahmen der Qualitätssicherung sind nach § 116 die
1. Strahlenschutzgesetz                                        Zeitfenster der Konstanzprüfung nicht festgelegt, wobei
a. Nach § 19 StrlSchG ist eine Anzeige zur Inbetriebnahme      aber mit dem Verweis auf die DIN 6868-5 die zeitlichen Re-
einer Röntgeneinrichtung mindestens 4 Wochen (bisher 2         gelungen wie gehabt übernommen werden. In der Strahlen-
Wochen) vor der Nutzung durchzuführen.                         schutzverordnung ist weiterhin geregelt, dass der gleiche
                                                               Prüfkörper in Anlehnung an die Abnahmeprüfung genutzt
b. Der § 70 Absatz 6 StrlSchG formuliert die Aufgaben und      werden muss.
Verbindlichkeiten eines Strahlenschutzbeauftragten. Nach
Lesart der Aufsichtsbehörde kann weiterhin der Praxisin-       e. Aufzeichnungen über die Abnahmeprüfung müssen für
haber in Personalunion diese Funktionen übernehmen. Im         die Dauer des Betriebs, mindestens jedoch drei Jahre (bis-
Fall eines Angestellten sind besondere arbeitsrechtliche       her zwei Jahre) nach dem Abschluss der nächsten vollstän-
Verbindlichkeiten zu klären. Die Kündigungsfristen betragen    digen Abnahmeprüfung aufbewahrt werden.
nach Beendigung der Beauftragung des Strahlenschutzver-        Die Aufbewahrungsfrist für die Aufzeichnungen über die
antwortlichen 12 Monate (verlängerter Kündigungsschutz).       Konstanzaufnahmen beträgt jetzt 10 Jahre (bisher 2 Jahre)
Weiterhin sollte in Gemeinschaftspraxen/Praxisgemein-          nach Abschluss der Prüfung (§117).
schaften/Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) immer
ein Strahlenschutzverantwortlicher im Rahmen der zahn-         f. Bei der Anfertigung von Röntgenuntersuchungen sind
ärztlich radiologischen Tätigkeit vor Ort sein. Aus diesem     in einer typischen zahnärztlichen Praxis keine helfenden/
Grund sollten bei diesen Geschäftsmodellen mehrere Strah-      haltenden Personen (§ 122 und § 124) im Überwachungs-
lenschutzverantwortliche ernannt und auch der Behörde          bereich. Sollten sich ein Aufenthalt nicht vermeiden lassen,
gemeldet werden. Bei der Ernennung mehrerer Strahlen-          sind diese Personen über die möglichen Gefahren in Folge
schutzverantwortlicher sollten die Aufgabenbereiche (z.B.      der Strahlenexposition aufzuklären und dieses zu dokumen-
Qualitätssicherung) vertraglich geregelt werden.               tieren. Es sind weiterhin Maßnahmen zur unnötigen Strah-
                                                               lenexposition (Strahlenschutzmittel) anzuwenden.
c. Die Grundlagen zum Erwerb und der Aktualisierung der
Fachkunde (Zahnärzte) und der Kenntnisse (zahnmedizini-        g. Die zuständige Behörde (in MV die Landesämter für Ge-
sches Fachpersonal) sind derzeit noch in Überarbeitung. Die    sundheit und Soziales) wird in Zukunft im Rahmen von Pra-
derzeit angebotenen Kurse werden von der zuständigen Be-       xisbegehungen die Röntgeneinrichtungen mit überprüfen
hörde akzeptiert. Die Kursinhalte werden kontinuierlich an     (§ 149). Vorrangig werden Praxen mit einem DVT-Gerät
die neuen Richtlinien angepasst.                               (geplanter Abstand alle 6 Jahre) betroffen sein. Besondere
                                                               Augenmerke werden auf die schriftlichen Arbeitsanweisun-
2. Strahlenschutzverordnung                                    gen, Strahlenschutzmaßnahmen, Strahlenschutzmittel, so-
a. Die Verpflichtung zum Bereithalten, Anbieten bezie-         wie die Qualitätssicherung gelegt.
hungsweise Führen eines Röntgenpasses entfällt. Der               Das neue Strahlenschutzgesetz und die neue Strahlen-
Anspruch des Patienten zur Anfertigung eines Auszuges /        schutzverordnung sind auf der Hompage der Bundeszahn-
Kopie der Patientenakte inklusive Röntgenuntersuchungen        ärztekammer (www.BZAEK.de) und auf der Homepage der
gegen Gebühr entfällt nicht.                                   ZÄK M-V (unter Zahnärzte/Praxisführung/Röntgenstelle) zu
                                                               finden. Im Verlauf weiterer Bekanntmachungen werden
b. Die oben beschriebenen Gesetze (Strahlenschutzgesetz        wichtige Auszüge aus den Richtlinien in dens publiziert.
und Strahlenschutzverordnung) sind zur Einsicht ständig                          Dr. Christian Lucas, Vorsitzender der ZSR

10 dens 2/2019
ZÄK / KZV

Akademie für Gesundheitswesen
M-V ist zehntes Trägerland der Akademie in Düsseldorf

J   etzt ist es offiziell – nach einem einstimmigen
    Landtagsbeschluss im Dezember hat Wirt-
schafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe die
                                                       haltung hygienischer und gesundheitsrechtlicher
                                                       Vorschriften, die Durchführung der öffentlich emp-
                                                       fohlenen Schutzimpfungen sowie die Erstellung von
Beitrittsurkunde des Landes in die Akademie für        amtsärztlichen Gutachten, Zeugnissen und Beschei-
Öffentliches Gesundheitswesen an die Leiterin Dr.      nigungen, soweit solche gesetzlich vorgeschrieben
Ute Teichert übergeben. Mecklenburg-Vorpommern         sind. Rund 500 Mitarbeiter sind in Mecklenburg-
ist damit das zehnte Trägerland der Akademie in        Vorpommern im ÖGD tätig. Die mit dem Beitritt
Düsseldorf. Die Akademie für Öffentliches Gesund-      verbundenen aufwandsabhängigen Kosten in Höhe
heitswesen wurde 1971 als bundesweit einzige län-      von jährlich geschätzt etwa 100 000 Euro sollen im
derübergreifende Einrichtung für die Aus-, Fort- und   Rahmen des vom Landtag beschlossenen Doppel-
Weiterbildung aller Beschäftigten im öffentlichen      haushaltes für 2018/19 zwischen dem Land und den
Gesundheitsdienst gegründet.                           Kommunen einwohner- und teilnahmebezogen hälf-
   „Der öffentliche Gesundheitsdienst ist ein unver-   tig aufgeteilt werden. „Ärztliche und nichtärztliche
zichtbarer Bestandteil unseres Gesundheitswesens.      Mitarbeiter profitieren im Rahmen der aufgabenge-
Die Mitarbeiter übernehmen in ihrer Tätigkeit Ver-     rechten Aus-, Fort- und Weiterbildung von dem um-
antwortung für die Gesundheit der Bevölkerung. Mit     fangreichen Schulungsangebot“, sagte Glawe.
dem Beitritt zur Akademie stärken wir den öffent-                                                 WM M-V
lichen Gesundheitsdienst, in dem die Mitarbeiter
bestmöglich geschult werden können“, sagte der         Anmerkung:
Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Har-    Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesund-
ry Glawe.                                              heit M-V hat die Zahnärztekammer gebeten, die
   Zu den Aufgaben des öffentlichen Gesundheits-       Weiterbildung zum/zur Fachzahnarzt/Fachzahnärztin
dienstes (ÖGD) gehören unter anderem die Über-         für Öffentliches Gesundheitswesen in die Weiterbil-
wachung von Einrichtungen in Bezug auf die Ein-        dungsordnung der Zahnärztekammer aufzunehmen.

Vorsorge für die Kleinsten
Zusätzliche Untersuchungen und Maßnahmen ab 1. Juli

F    ür Kleinkinder gesetzlich krankenversicherter
     Eltern wurden am 17. Januar drei zusätzliche
zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen fest-
                                                       dreijährigen Kinder von Karies betroffen, besonders
                                                       Kinder aus Familien in sozial schwierigen Lebensla-
                                                       gen leiden zu oft unter frühkindlicher Karies, auch
gelegt. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und           Nuckelflaschenkaries genannt. Wir Zahnärzte haben
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)           schon vor Jahren ein wissenschaftliches Konzept
begrüßen diese Entscheidung des Gemeinsamen            vorgelegt, wie man dies effektiv angehen könnte.
Bundesausschusses (G-BA). Damit ist die jahrelan-      Ein wesentlicher Baustein waren die Frühuntersu-
ge Forderung der Zahnärzteschaft für eine bessere      chungen vom ersten Zahn an. Ab dem Sommer dür-
Versorgung von Kleinkindern von 0 bis 3 Jahren auf     fen endlich Eltern mit ihren Kleinkindern die neuen
den Weg gebracht.                                      zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in
   „Wir sind froh, dass diese Präventionslücke end-    Anspruch nehmen.“
lich geschlossen wird“, so Prof. Dr. Dietmar Oester-     Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes
reich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer.        der KZBV: „Das ist ein großer Erfolg im Kampf ge-
„Deutschlandweit sind etwa 15 Prozent der unter        gen frühkindliche Karies. Zugleich ist es ein wich-

                                                                                           dens 2/2019   11
ZÄK / KZV

tiger Meilenstein, um unsere kleinsten Patienten        tenübernahme der Gesetzlichen Krankenversiche-
künftig noch besser zu schützen und für sie optima-     rungen ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der
le Voraussetzungen für eine lebenslange Zahn- und       Mundgesundheit von Kleinkindern: Bis zum vollen-
Mundgesundheit zu schaffen. Alle Eltern sollten mit     deten 33. Lebensmonat sind drei zusätzliche zahn-
ihren Kindern daher die neuen zahnärztlichen Früh-      ärztliche Früherkennungsuntersuchungen vorgese-
erkennungsuntersuchungen im selben Umfang in            hen, inklusive eingehender Untersuchung, Beratung
Anspruch nehmen, wie die bereits seit vielen Jahren     der Eltern und Anleitung zum täglichen Zähneputzen
bewährten ärztlichen Untersuchungen für Kinder.“        beim Kleinkind. Ferner haben Kleinkinder einen An-
                                                        spruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack
  Das ärztliche Kinderuntersuchungsheft wurde be-       zweimal im Halbjahr. So soll frühkindlicher Karies
reits letztes Jahr im Sinne zahnärztlicher Früherken-   vorgebeugt werden.
nungsuntersuchungen umgestaltet, unter anderem            Die Häufigkeit der Milchzahnkaries liegt bei 10 bis
sind im „Gelben Heft“ nun Verweise vom Kinderarzt       15 Prozent, in sozialen Brennpunkten steigen die
zum Zahnarzt für die Altersgruppe vom 6. bis 64. Le-    Prävalenzen bis auf etwa 40 Prozent.
bensmonat enthalten. Die heute beschlossene Kos-                                                  BZÄK/KZBV

Neufassung der Beitragsordnung
Für Mehrheit der Kammermitglieder keine Änderung

N    achdem die Kammerversammlung am 14. No-
     vember 2018 eine Neufassung der Beitrags-
ordnung verabschiedet hat, werden die Mitglieds-
                                                        ges festgesetzt und entspricht mit monatlich fünf
                                                        Euro ebenfalls dem Beitrag, der schon seit 2010 in
                                                        dieser Gruppe zu zahlen war.
beiträge in den einzelnen Beitragsgruppen ab dem           Unter Berücksichtigung eines Verwaltungsge-
1. Januar 2019 nach einem prozentualen Anteil ei-       richtsurteils aus Baden-Württemberg werden die
nes Regelbeitrages bemessen. Der monatliche Re-         Beitragsgruppen künftig nach kurativer und nicht ku-
gelbeitrag beträgt 78 Euro und entspricht damit dem     rativer Tätigkeit unterschieden. Die neue Beitrags-
seit dem Jahr 2009 von niedergelassenen Zahnärz-        ordnung sieht auch vor, dass geschäftsführende
ten monatlich zu zahlenden Beitrag. Eine Beitrags-      Gesellschafter eines als GmbH geführten zahnärzt-
erhöhung hat es für niedergelassene Zahnärzte, die      lichen MVZ den gleichen Beitrag zahlen wie nieder-
100 Prozent des Regelbeitrages zahlen, damit nicht      gelassene Zahnärzte.
gegeben.                                                   Die sparsame Haushaltsführung der Zahnärzte-
  Die Kammerbeiträge der meisten Kammermitglie-         kammer ermöglichte es, die Beiträge seit vielen
der bleiben unverändert.                                Jahren konstant zu halten. Jedoch werden zukünfti-
  So wurde der Beitrag für Zahnärzte, die nach dem      ge Beitragserhöhungen aufgrund der Zunahme des
31.12.2009 ihre Berufstätigkeit aufgegeben haben        Umfangs der hoheitlichen Aufgaben und der allge-
oder aufgeben, auf sechs Prozent des Regelbeitra-       mein gestiegenen Kosten unumgänglich sein.  ZÄK

Gesundheitskarten Generation 1plus ungültig

A    b dem 1. Januar 2019 gelten ausschließlich die
     elektronischen Gesundheitskarten der zweiten
Generation (Aufdruck „G2“ oder „G2.1“). Die elek-
                                                        wendungen. Medizinische Fachanwendungen sind
                                                        beispielsweise das Notfalldaten-Management oder
                                                        der E-Medikationsplan. Erhalten Versicherte von ihrer
tronischen Gesundheitskarten der Generation 1plus       Krankenkasse eine aktuelle Gesundheitskarte, ist nur
(eGK G1+) sind nicht mehr gültig.                       noch diese gültig. Deshalb sollte stets nur die zuletzt
  Die zweite Generation unterstützt neuere kryp-        zugeschickte Gesundheitskarte verwendet werden:
tographische Verfahren und medizinische Fachan-         www.deine-gesundheitskarte.de.                gematik

12 dens 2/2019
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG / M-V

Ankündigung der Vertreterversammlung
V    orläufige Tagesordnung der Vertreterversamm-
     lung am 13. April im Schlosshotel Klink: Beginn:
      9 Uhr.
                                                          8. Bericht des Vorstandes mit anschließender Aus-
                                                              sprache
                                                              – Tätigkeitsbericht Geschäftsbereich I
1.   Begrüßung und Feststellung der satzungsmäßi-             – Tätigkeitsbericht Geschäftsbereich II
     gen Einberufung                                      9. Bericht des Koordinationsgremiums
2.   Feststellung der Beschlussfähigkeit                  10. Bericht des Wahlausschusses
3.   Bestellung des Protokollführers, des Führers         11. Bericht des Satzungsausschusses
     der Rednerliste und von mindestens 2 Teilneh-        12. Fragestunde
     mern zur Stimmenzählung                              13. Beschlussfassung über eingereichte
4.   Bekanntgabe der endgültigen Tagesordnung                 Anträge
     und der gestellten Anträge                           14. Verschiedenes
5.   Feststellung der Öffentlichkeit der Vertreterver-
     sammlung                                             Laut § 14 Abs. 8 der Satzung der Kasssenzahnärzt-
6.   Beschlussfassung zum Protokoll der nicht öf-         lichen Vereinigung M-V sind die Sitzungen der Ver-
     fentlichen Sitzung der Vertreterversammlung          treterversammlung für die Mitglieder der KZV M-V
     am 21. November 2018                                 öffentlich, soweit sie sich nicht mit personellen An-
     (unter Ausschluss der Öffentlichkeit!)               gelegenheiten oder Grundstücksgeschäften befas-
7. Bericht des Vorsitzenden der Vertreterver-             sen.
   sammlung                                                                                                   KZV

Gründung einer digitalen Plattform
ApoBank will Dienstleistungen im Gesundheitsmarkt

A    uf dem Gesundheitspolitischen Jahresauftakt
     der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apo-
Bank) bekräftigte der Vorstandsvorsitzende Ulrich
                                                          bieten, von denen wir wissen, dass der Heilberufler
                                                          sie braucht“, sagt Sommer. „Damit tragen wir dazu
                                                          bei, dass die Akteure auf dem Gesundheitsmarkt leis-
Sommer den Entschluss, das Geschäftsfeld der apo-         tungsfähig bleiben – und damit auch der Markt als
Bank um Dienstleistungen im Gesundheitsmarkt zu           Ganzes.“
erweitern. Vor rund 500 Gästen aus dem Gesund-
heitswesen und der Gesundheitspolitik in der Düs-         Non-Banking-Angebote im Gesundheitsmarkt
seldorfer Kunstsammlung K 21 kündigte Sommer die          Im Sinne des Leitmotivs ‚Wir ermöglichen Gesund-
Gründung einer Plattform für Dienstleistungen und         heit‘ hat die apoBank bereits erste Initiativen auf den
Produkte für den Gesundheitsmarkt an.                     Weg gebracht: Vor genau einem Jahr hat sie das
   Sowohl die Bankenbranche als auch der Gesund-          Kompetenzzentrum apoHealth rund um die Digita-
heitsmarkt verändern sich rasant. Die Gründe sind         lisierung im Gesundheitsmarkt ins Leben gerufen.
vor allem die neuen Möglichkeiten, die die Digitalisie-   Hier entstehen Services, die die Heilberufler bei der
rung eröffnet, und die sich verändernden Bedürfnisse      Berufsausübung unterstützen sollen. In einem ersten
der Heilberufler und der Patienten. Die apoBank re-       Projekt entwickelte das apoHealth-Team Handlungs-
agiert auf die Veränderungen mit einer digitalen Platt-   empfehlungen und praktische Hilfestellungen für die
form für den Gesundheitsmarkt. Hier werden neue           digitale Grundausstattung einer Praxis.
Dienstleistungen abseits des Bankgeschäftes gebün-           Im Dezember 2018 folgte eine weitere Initiative:
delt. Sie soll Dienste für Heilberufler anbieten, damit   Gemeinsam mit der Zahnärztlichen Abrechnungsge-
diese sich zukünftig noch stärker auf die eigentliche     nossenschaft gründete die apoBank die Zahnpraxis
heilberufliche Tätigkeit fokussieren können. Erste Er-    der Zukunft GmbH (Seite 9). Die neue Gesellschaft
gebnisse sind für Mitte des Jahres geplant.               entwickelt ein Modell einer innovativen Zahnarztpra-
   „Wir haben uns entschlossen, den Wandel ak-            xis, die nach den neuesten Erkenntnissen der Zahn-
tiv und im Sinne unserer Kunden und Mitglieder            medizin und Praxisführung organisiert ist und an den
zu gestalten und als Branchenkenner künftig auch          Bedürfnissen der Zahnmediziner ausgerichtet ist.
Dienstleistungen auf dem Gesundheitsmarkt anzu-                                                         apoBank

                                                                                                dens 2/2019   13
ZÄK / KZV

ZQMS-M-V-Portal freigeschaltet
E   ntsprechend der Ankündigung in dens 1/2019, Sei-
    ten 12/13, wurde am 29. Januar das ZQMS-Portal
für die Mitglieder der Zahnärztekammer Mecklenburg-
                                                             • Felder – insbesondere Pflichtfelder – ausfüllen. In das
                                                               Pflichtfeld Mitgliedsnummer bitte eine fiktive Num-
                                                               mer bestehend aus sechs Ziffern eintragen.
Vorpommern freigeschaltet.                                   • Den gewünschten Benutzernamen und das ge-
  Eine kostenlose Registrierung ist ab sofort möglich.         wünschte Passwort eingeben. (Bitte beides notieren
Zu beachten ist, dass für die Portale ZQMS und ZQMS-           bzw. merken.)
ECO jeweils eine eigene Benutzer-ID vergeben wird,           • Freischaltung der Zahnärztekammer per E-Mail ab-
weil die Portale für unterschiedliche Zielgruppen vorge-       warten und starten.
sehen sind. Es wird empfohlen, dass das ZQMS-ECO             Bei der Anmeldung muss der einzutragende Benutzer-
ausschließlich durch den Praxisbetreiber bearbeitet          name – wie in der Bestätigungs-E-Mail angegeben – ein-
wird.                                                        getragen werden. Der gewählte Name muss somit um
Zur Registrierung:                                           die Endungen „Name@zkmv“ (bei Anmeldung für das
• Internetseite www.zqms-eco.de aufrufen.                    ZQMS – zahnärztliches Qualitätsmanagementsystem)
• Rechts unten Button „Registrierung“ anklicken.             bzw. „Name@zkmveco“ (bei Anmeldung für das ZQMS
• Auswahl der Kammer – mit der Dropdown-Taste                ECO – betriebswirtschaftliches Qualitätsmanagement-
  rechts: „ZÄK Mecklenburg-Vorpommern“                       system für Zahnärzte) erweitert werden.        ZÄK M-V

Schneller finden in der Not
Neuer Service: gegenseitige Verlinkung von Bereitschaftsdiensten

A     uch außerhalb der Öffnungs- und Sprechzeiten von
      Praxen und Apotheken sind die medizinische und
zahnmedizinische Versorgung durch Ärzte und Zahnärz-
                                                                „Für die Patienten ist es sinnvoll, wenn solche Infor-
                                                             mationsdienste auch gebündelt angeboten werden. Vie-
                                                             le von ihnen kommen aus dem ärztlichen Bereitschafts-
te sowie die Versorgung mit Medikamenten sicherge-           dienst mit einem Rezept in die Notdienst-Apotheke“,
stellt. Um entsprechende Not- und Informationsdienste        ergänzt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA.
leichter zu finden, verweisen der ärztliche Bereitschafts-      „Unsere Zahnarztsuche hilft allen Patientinnen und
dienst, die Apothekennotdienste sowie die bundeswei-         Patienten, jederzeit schnell und unkompliziert eine Pra-
te Zahnarztsuche auf ihren jeweiligen Websites aufein-       xis in der Umgebung zu finden. Durch die neue Verlin-
ander.                                                       kung mit dem Apothekenfinder sowie durch die bereits
   Auf der Seite „116117.de“ des ärztlichen Bereit-          seit Monaten erfolgreich etablierte Verknüpfung mit
schaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigungen           dem ärztlichen Bereitschaftsdienst erhöhen wir gezielt
befindet sich seit Neuestem ein Verweis auf den Apo-         die Aufmerksamkeit für alle diese Plattformen“, sagte
thekenfinder der ABDA-Bundesvereinigung Deutscher            Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der
Apothekerverbände unter der Adresse „apothekenfin-           KZBV.
der. mobi“. Umgekehrt verweist die ABDA auf ihrer               Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist deutschlandweit
Internetseite jetzt auf die Nummer des ärztlichen Be-        unter der Telefonnummer 116117 zu erreichen. Er hilft
reitschaftdienstes „116117“. Auch zwischen der Zahn-         außerhalb von Praxisöffnungszeiten bei Erkrankungen,
arztsuche der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung         deren Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis
(KZBV) und dem Apothekenfinder wurde eine Verlin-            zum nächsten Tag warten kann.
kung erstellt, um sämtliche Dienste der Körperschaf-            Jede Nacht und jedes Wochenende garantieren bun-
ten und Bundesorganisationen von Ärzten, Zahnärzten          desweit 1300 notdienstleistende Apotheken die Ver-
und Apothekern im Netz für Patientinnen und Patienten        fügbarkeit von Arzneimitteln auch außerhalb der regu-
noch leichter auffindbar zu machen.                          lären Öffnungszeiten.
   „Wir sehen in der gegenseitigen Verlinkung einen             Bundesweit sichern insgesamt etwa 44 000 Zahn-
zusätzlichen Service für diejenigen, die nachts, am Wo-      arztpraxen eine flächendeckende, wohnortnahe und
chenende oder an Feiertagen ärztliche Hilfe oder Medi-       qualitativ hochwertige Versorgung. Die Praxen können
kamente benötigen“, äußert sich Dr. Andreas Gassen,          über die zentrale Zahnarztsuche der Kassenzahnärztli-
Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundes-           chen Vereinigungen und der KZBV lokalisiert werden.
vereinigung.                                                                                                   KZBV

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