Die nächste Ausgabe erscheint am 28. August 2020 - Amt ...

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Die nächste Ausgabe erscheint am 28. August 2020 - Amt ...
Amtliches Bekanntmachungsblatt
                                      Jahrgang 23
                                      31. Juli 2020
                                      Ausgabe 7/20
                                                                                         der Gemeinden Grieben, Lüdersdorf, Menzendorf,
                                                                               Roduchelstorf, Selmsdorf, Siemz-Niendorf, der Stadt Dassow
                                                                                     sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land
Postwurfsendung sämtliche Haushalte

                                                                                                                     Foto: pixabay.com

                                                  Die nächste Ausgabe erscheint am 28. August 2020.
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2   31. Juli 2020 • Woche 31 		                                                                                    Amt Schönberger Land
                                                       Wichtige Informationen der Verwaltung
                                                       Verwaltung:                    Amt Schönberger Land
                                                       Anschrift:                     Am Markt 15, 23923 Schönberg
              Die nächste Ausgabe                      Telefon:                       038828 330-0

            Uns Amtsblatt                              Fax:
                                                       E-Mail:
                                                                                      038828 330-175
                                                                                      info@schoenberger-land.de
                                                       Web:                           www.schoenberger-land.de
        erscheint am 28. August 2020.                  Online-Dienste:                https://www.schoenberger-land.de/online
                                                       Mängelmelder:                  https://schoenberger-land.de/mängelmelder

                 Annahmeschluss                        Allgemeine Öffnungszeiten:

           für redaktionelle Beiträge                  Mo. - Do.                      09:00 - 12:00 Uhr
                                                       Di. u. Do.                     14:00 - 18:00 Uhr
              ist 18. August 2020                      Fr.                            geschlossen
                und Anzeigen ist                       Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes:
            (Posteingang im Verlag)                    Mo., Di. u. Do.                09:00 - 12:00 Uhr
                                                       Di. u. Do.                     14:00 - 18:00 Uhr
              der 17. August 2020.
                                                       Besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle, des Gewerbeamtes und für Feuerwehr-
                                                       angelegenheiten:
                                                       Di. u. Do.                     09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Impressum
                                                       Sprechstunde der Schiedspersonen
                                                       Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit, Beratungstermine tele-
                                                       fonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.
    Mitteilungsblatt mit öffentlichen
                                                       Telefon: 0163 5070542/E-Mail: schiedsstelle@schoenberger-land.de
    Bekanntmachungen der Gemeinden
    und Städte des Amtes Schönberger Land.
                                                       Rufnummernverzeichnis:
    Herausgeber, Druck und Verlag:
                                                       Amtskasse                      330 - 1201, 1203 und 1211
    LINUS WITTICH Medien KG
    Röbeler Straße 9, 17209 Sietow,                    Anlagenbuchhaltung             330 - 1206
    Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30           Bauanträge                     330 - 1401
    E-Mail: info@wittich-sietow.de                     Bauleitplanung                 330 - 1408, 1410
    www.wittich.de
                                                       Bürgerinformation              330 - 1107
    Verantwortlich für den amtlichen Teil:             Buß- und Verwarngelder         330 - 1305
    Amt Schönberger Land
    Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:
                                                       Einwohnermeldeamt              330 - 1303, 1304 und 1307
    Mike Groß (V. i. S. d. P.)                         Finanzverwaltung               330 - 1200 und 1208
    unter Anschrift des Verlages.                      Fischereischeine               330 - 1305
    Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke    Feuerwehren                    330 - 1310
    unter Anschrift des Verlages.
                                                       Gebäudemanagement              330 - 1406
    Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de               Gewerbeamt                     330 - 1309
    Auflage: 9.800 Exemplare                           Gewässer                       330 - 1412
    Erscheinung: monatlich,                            Grünanlagen/Bäume              330 - 1403
    jeweils zum letzten Freitag eines Monats
                                                       Hochbau                        330 - 1405
    Namentlich gekennzeichnete Artikel geben           Informationstechnik            330 - 1106
    die Meinung des Verfassers wieder, der auch
    verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröf-      Kindertageseinrichtungen       330 - 1109
    fentlichungen und Fremdbeilagen gelten un-         Liegenschaften                 330 - 1407 und 1409
    sere allgemeinen Geschäftsbedingungen und          Ordnungsamt                    330 - 1310, 1301 und 1307
    unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht
                                                       Personalabteilung              330 - 1110 und 1111
    gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt
    oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des        Rechnungsprüfung               330 - 1601
    Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer-     Schulverwaltung                330 - 1103
    den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere         Spielplätze                    330 - 1412
    auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausge-
    schlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-
                                                       Stadtsanierung                 330 - 1410
    Farben bzw. Sonderfarben werden von uns            Standesamt                     330 - 1110 und 1111
    aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farb-      Steuerabteilung                330 - 1204 und 1205
    abweichungen auftreten, genauso wie bei un-        Straßenausbaubeiträge          330 - 1300
    terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb
    können wir für eine genaue Farbwiedergabe          Straßenbeleuchtung             330 - 1413
    keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche          Straßenunterhaltung            330 - 1414
    Beanstandungen verpflichten uns zu keiner          Tiefbau                        330 - 1402
    Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nut-
                                                       Vergabestelle                  330 - 1104
    zungsrechte der hier veröffentlichten Fotos,
    Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung        Vollstreckung                  330 - 1202
    liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit       Wahlen/Organisation            330 - 1101
    schriftlicher Genehmigung des Urhebers.            Winterdienst                   330 - 1301
                                                       Wohngeldstelle                 330 - 1308
                                                       zentrale Dienste               330 - 1107
                                                       zentraler Sitzungsdienst       330 - 1102
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Amt Schönberger Land		                                                                                31. Juli 2020 • Woche 31     3

Bauleitplanung Der Stadt Dassow
Betrifft:     1. Änderung des Flächennutzungsplanes
              der Stadt Dassow in der Fassung der
              Neubekanntmachung
hier:           Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlich-
                keitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 16.
Juni 2020 den Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungs-
planes der Stadt Dassow in der Fassung der Neubekanntmachung
2019 gebilligt.
Das Plangebiet der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Dassow in der Fassung der Neubekanntmachung 2019
besteht aus mehreren Teilbereichen. Die Abgrenzung der Teilbe-
reiche ist den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen; die
Teilbereiche der 1. Änderung sind blau gekennzeichnet.
Der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der       Auszug topografische Karte: www.geoportal-mv.de
Stadt Dassow in der Fassung der Neubekanntmachung 2019
liegt in der Zeit
vom 25. August 2020 bis einschließlich 28. September 2020
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Amt Schönberger Land, Dassower
Straße 4, Fachbereich IV,
1. OG, an der Aushangtafel, 23923 Schönberg, während folgender
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag:           von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Dienstag und Donnerstag:       von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und darüber hinaus nach vorheriger Terminvereinbarung zur Ein-
sichtnahme öffentlich aus.                                         1. Satzung zur Änderung der
Innerhalb dieser Auslegungsfrist können sich alle an der Planung   Hauptsatzung der Gemeinde Siemz-Niendorf
Interessierten gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen         vom 18.06.2020
Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Pla-
nung unterrichten und erhalten hier Gelegenheit zur Äußerung       Aufgrund des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land
und Erörterung. Von allen an der Planung Interessierten können     Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekannt-
Stellungnahmen und Anregungen schriftlich oder mündlich zur        machung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert
Niederschrift hervorgebracht werden.                               durch Gesetz vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467) wird nach
Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird       Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.04.2020 und nach
ausdrücklich aufmerksam gemacht - https://www.schoenberger-        Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der Rechtsaufsichtsbe-
land.de/Schnellnavigation/Datenschutzerklärung.                    hörde des Landkreises Nordwestmecklenburg am 9. Juni 2020
                                                                   nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der
Dassow, den 21.07.2020
                                                                   Gemeinde Siemz-Niendorf erlassen:
gez. Annett Pahl                         (Siegel)
                                                                   Artikel 1
Bürgermeisterin der Stadt Dassow
                                                                   Änderungen der Hauptsatzung
                                                                   Die Hauptsatzung der Gemeinde Siemz-Niendorf vom 28. No-
                                                                   vember 2019 wird wie folgt geändert:
                                                                   In § 7 Absatz 3 Satz 1 werden nach dem Wort „Fraktionen“ die
                                                                   Worte „ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,00 Euro und“ eingefügt.
                                                                   In § 7 Absatz 3 Satz 2 wird der Betrag 20,00 Euro durch den Betrag
                                                                   30,00 Euro ersetzt.
                                                                   § 8 Satz 1 wird wie folgt geändert:
                                                                   1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Siemz Niendorf,
                                                                   soweit es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB)
                                                                   handelt, erfolgen im Internet, zu erreichen über den Link https://
                                                                   www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen auf der Home-
                                                                   page des Amtes Schönberger Land.
                                                                   § 8 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
                                                                   (2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen
                                                                   aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck
                                                                   im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinden und Städte
                                                                   des Amtes Schönberger Land Uns Amtsblatt.
                                                                   Die öffentliche Bekanntmachung nach Satz 1 ist mit Ablauf des
                                                                   Erscheinungstages bewirkt. Das amtliche Bekanntmachungs-
Die nächste Ausgabe erscheint am 28. August 2020 - Amt ...
4    31. Juli 2020 • Woche 31 		                                                                               Amt Schönberger Land
blatt erscheint monatlich und wird kostenlos allen Haushalten        Stadt Dassow
der Gemeinde; einschließlich der Ortsteile, zugestellt. Es kann      Die Bürgermeisterin
auch einzeln bzw. im Abonnement gegen Entgelt bei der Verlag
+ Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, be-        Sitzungstermine
zogen werden.
                                                                     in der Stadt Dassow
Zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung nach Satz 1 erfolgt
eine nachrichtliche Veröffentlichung auf der Internetseite des Am-   Stadtvertretung Dassow
tes Schönberger Land zu erreichen über den Link https://www.
schoenberger-land.de/Bekanntmachungen.                               Sitzungstermin:   Dienstag, 28.07.2020, 19:00 Uhr
§ 8 Abs. 2 wird zu Abs. 3                                            Ort, Raum:        in der Dornbuschhalle in Dassow,
§ 8 Abs. 3 wird zu Abs. 4                                                              R.-Breitscheid-Str. 50
§ 8 Abs. 4 wird zu Abs. 5                                            Öffentlicher Teil
Artikel 2                                                            1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der
Inkrafttreten                                                            Ordnungsmäßigkeit der Einladungen,
                                                                         der Anwesenheit und der Beschluss-
§ 7 Abs. 3 der Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 01. März 2020
                                                                         fähigkeit
in Kraft. Alle weiteren Bestimmungen dieser Hauptsatzung treten      2 Einwohnerfragestunde
am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.                          3 Änderungsanträge zur Tagesordnung
Siemz-Niendorf, den 18. Juni 2020                                    4 Bericht der Bürgermeisterin über Be-
                                                                         schlüsse des nichtöffentlichen Teils
gez. Haberkorn                    (Dienstsiegel)                         der letzten Sitzung der Stadtvertretung,
Bürgermeisterin                                                          über Beschlüsse des Hauptausschus-
                                                                         ses sowie wichtige Angelegenheiten
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Form-
                                                                         der Stadt
vorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5
                                                                     5 Billigung der Sitzungsniederschrift der
der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
                                                                         vorangegangenen Sitzung der Stadt-
nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung
                                                                         vertretung vom 16.06.2020
nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt
                                                                     6 Öffentliche Vorlagen
nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Be-        6.1 Satzung über die 5. Änderung mit Tei-
kanntmachungsvorschriften.                                               laufhebung des Bebauungsplans Nr.
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen              2 „Schlossbereich - Wiesenkamp“ der
mit Ablauf des 19.06.2020 amtlich bekannt gemacht.                       Stadt Dassow                               4/244/2020
                                                                     6.2 Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Das-
                                                                         sow für das Gebiet südlich/ südwestlich
Bestätigungsvermerk und Bericht                                          des Travemünder Weges - Fortführung
                                                                         des Aufstellungsverfahrens                 VO/4/0160/2020-1
des Rechnungsprüfungsausschusses                                     6.3 Bericht über die Beteiligung der Stadt
der Stadt Dassow vom 03.03.2020 über                                     Dassow an Unternehmen, gemäß § 73,
die Prüfung des Jahresabschlusses 2018                                   Abs. 3 KV M-V                              6/107/2020
                                                                     6.4 Beschluss zur Feststellung des Jahres-
des städtebaulichen Sondervermögens                                      abschlusses 2019 der Grundstücksge-
der Stadt Dassow                                                         sellschaft Dassow mbH                      6/104/2020
                                                                     6.5 Beschluss zur Entlastung der Ge-
Der Jahresabschluss 2018 des städtebaulichen Sondervermö-
                                                                         schäftsführer der Grundstücksgesell-
gens der Stadt Dassow zum 31.12.2018 wurde durch den Rech-               schaft Dassow mbH für das Geschäfts-
nungsprüfungsausschuss der Stadt Dassow geprüft. Der Rech-               jahr 2019                                  6/105/2020
nungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Bericht            6.6 Beschluss zur Entlastung des Auf-
über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 zusammengefasst              sichtsrates der Grundstücksgesell-
und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die             schaft Dassow mbH für das Geschäfts-
Prüfung hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt.               jahr 2019                                  6/106/2020
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am              6.7 Kommunale Daten für den Breit-
03.03.2020 beschlossen, der Stadtvertretung Dassow die Fest-             bandausbau                                 4/242/2020
stellung des Jahresabschlusses 2018 des städtebaulichen Son-         6.8 Papierlose Gremienarbeit                   1/210/2020
dervermögens der Stadt Dassow für den Zeitraum vom 01. Januar        6.9 Antrag der WGO Fraktion zur Parkge-
bis zum 31. Dezember 2018 zu empfehlen. Der Bestätigungsver-             bührenordnung                              7/001/2020
merk und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses          7 Sonstiges
2018 des städtebaulichen Sondervermögens wurden der Stadt-
vertretung in ihrer Sitzung am 16.06.2020 bekanntgegeben.            Nichtöffentlicher Teil
Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des         8 Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten
Jahresabschlusses 2018 des städtebaulichen Sondervermögens               der Stadt
der Stadt Dassow werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.          9 Nichtöffentliche Vorlagen
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 und          9.1 Grundstücksangelegenheiten
der Bestätigungsvermerk liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt       10 Sonstiges
der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwal-
                                                                     Die Tagesordnungen für die folgenden Ausschusssitzungen liegen
tung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15,
                                                                     noch nicht vor:
Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
                                                                     06.08.2020 Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung,
Dassow, den 14.07.2020                                                             Kultur und Tourismus
gez. Pahl                                                            11.08.2020 Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Ordnung,
Bürgermeisterin                                                                    Klimaschutz und Wirtschaft
                                                                     13.08.2020 Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen                        Wohnen und Bauen
mit Ablauf des 23.07.2020 amtlich bekannt gemacht.                   18.08.2020 Hauptausschuss
Die nächste Ausgabe erscheint am 28. August 2020 - Amt ...
Amt Schönberger Land		                                                                                                                         31. Juli 2020 • Woche 31      5
Haushaltssatzung der Gemeinde                                                                               und außerordentlichen Aufwendungen übersteigt. Erheblich bzw.
                                                                                                            wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 (Erforderlichkeit einer
Roduchelstorf für das Haushaltsjahr 2020                                                                    Nachtragshaushaltssatzung) ist ein Betrag, wenn er 10 % des
Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung des Lan-                                               Gesamtbetrages der ordentlichen und außerordentlichen Aus-
des Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge-                                                      zahlungen übersteigt.
meindevertretung vom 19.05.2020 und nach Bekanntgabe der                                                    Erhebliche Mehraufwendungen bzw. -auszahlungen im Sinne des
rechtsaufsichtlichen Entscheidung der Landrätin des Landkreises                                             § 48 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaus-
Nordwestmecklenburg zu den genehmigungspflichtigen Festset-                                                 haltssatzung) liegen vor, wenn sie im Einzelfall größer sind als 10
zungen folgende Haushaltssatzung erlassen:                                                                  % der gesamten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes bzw.
                                                                                                            der gesamten ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen
§1
                                                                                                            des Finanzhaushaltes.
Ergebnis- und Finanzhaushalt
                                                                                                            Im Sinne des § 48 Abs. 3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
                                                                                                            Mehrauszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-
1. im Ergebnishaushalt auf                                                                                  maßnahmen als geringfügig, wenn sie 10.000 EUR der Gesam-
   einen Gesamtbetrag der Erträge von                                             269.400 EUR               tinvestitionen nicht überschreiten.
   einen Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                        373.800 EUR               Eine Erläuterung wesentlicher Ansätze von ordentlichen Erträgen
   ein Jahresergebnis nach Veränderung                                                                      und Aufwendungen sowie ordentlichen Ein-und Auszahlungen in
   der Rücklagen von                                                             -104.400 EUR               den Teilhaushalten hat nach § 4 Abs. 15 Ziff. 4 GemHVO-Doppik
2. im Finanzhaushalt auf                                                                                    zu erfolgen, soweit sie von den Ansätzen des Vorjahres um 10
a) einen Gesamtbetrag der laufenden                                                                         % von den ordentlichen Erträgen bzw. Aufwendungen sowie den
   Einzahlungen von                                                               263.300 EUR               ordentlichen Einzahlungen bzw. Auszahlungen eines Teilhaus-
   einen Gesamtbetrag der laufenden                                                                         haltes abweichen; dies gilt, soweit es sich mindestens um eine
   Auszahlungen¹ von                                                              334.400 EUR               Abweichung von 10.000 EUR handelt
   einen jahresbezogenen Saldo der                                                                          Wirtschaftlichkeitsberechnung für Investitionen und Investitions-
   laufenden Ein- und Auszahlungen von                                              -71.100 EUR             förderungsmaßnahmen:
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus                                                                  Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gelten als
   der Investitionstätigkeit von                                                     16.700 EUR             erheblich, wenn sie 100.000 € übersteigen.
   einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus                                                                  Festlegungen zu § 9 Abs. 3 GemHVO-Doppik der Geringfügig-
   der Investitionstätigkeit von                                                      3.200 EUR             keitsgrenzen, innerhalb derer Investitionen, Investitionsförde-
   einen Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus                                                                rungsmaßnahmen und Verpflichtungs-ermächtigungen auch ohne
   der Investitionstätigkeit von                                                    13.500 EUR              Vorlage von Plänen, Kostenberechnungen, Investitions-zeitplänen
festgesetzt.                                                                                                und Erläuterungen veranschlagt werden dürfen.
________                                                                                                    Die Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des § 9 Abs. 3 GemHVO-
¹ einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions-   Doppik beträgt 100.000 €.
förderungsmaßnahmen
                                                                                                            §8
§2                                                                                                          Bewirtschaftungsregeln
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen                                               1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bzw. -aus-
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde-                                              zahlungen sowie die Aufwendungen und Auszahlungen
rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.                                                                      für Leiharbeit werden innerhalb des Gesamthaushaltes für
                                                                                                               gegenseitig deckungsfähig erklärt; diesbezügliche Mehrer-
§3
                                                                                                               träge bzw. Mehreinzahlungen erhöhen die Aufwands- bzw.
Verpflichtungsermächtigungen
                                                                                                               Auszahlungsansätze entsprechend. Die benannten Ansät-
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
                                                                                                               ze sind nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen
§4                                                                                                             bzw. Auszahlungen des Gesamthaushaltes. Sie sind nicht
Kassenkredite                                                                                                  deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen bzw. Auszah-
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird                                                                        lungen der einzelnen Teilhaushalte.
festgesetzt auf                                                                     90.000 EUR              2. Die Aufwendungen für Abschreibungen werden innerhalb des
                                                                                                               Gesamthaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie
§5                                                                                                             sind nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen des
Hebesätze                                                                                                      Gesamthaushaltes bzw. der einzelnen Teilhaushalte.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:                                             3. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten können nicht
1. Grundsteuer                                                                                                 zur Deckung von Mehraufwendungen oder zur Kompensation
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen                                                         von Mindererträgen eingesetzt werden. Mehrerträge aus der
       (Grundsteuer A) auf                             339 v. H.                                               Auflösung von Sonderposten können für Mehraufwendungen
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf         395 v. H.                                               aus Abschreibungen verwendet werden.
2. Gewerbesteuer auf                                   351 v. H.                                            4. Aufwendungen bzw. Auszahlungen, denen zweckgebunde-
                                                                                                               ne Erträge bzw. Einzahlungen gegenüberstehen, sind nicht
§6
                                                                                                               gegenseitig deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen
Stellen gemäß Stellenplan
                                                                                                               bzw. Auszahlungen.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt                                             5. Zweckgebundene Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen be-
0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).                                                                                 rechtigen zu zweckentsprechenden Mehraufwendungen bzw.
§7                                                                                                             Mehrauszahlungen.
Wertgrenzen                                                                                                 6. Auszahlungsansätze für ordentliche Auszahlungen mit Aus-
Die Darstellung von Investitionen oder Investitionsförderungs-                                                 nahme der Personal- und Versorgungsauszahlungen sind
maßnahmen in den Teilfinanzhaushalten hat nach § 4 Abs. 13                                                     jeweils innerhalb der Teilhaushalte einseitig deckungsfähig
GemHVO-Doppik einzeln zu erfolgen, wenn                                                                        mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-
a) diese sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken oder                                                      maßnahmen. In diesen Fällen ist der geplante Aufwands-
b) Einzelmaßnahmen jeweils einem Wert ab 2.500 EUR entspre-                                                    ansatz in Höhe der Auszahlung zu sperren. Die gesperrten
chen.                                                                                                          Beträge können den Ansatz für Abschreibungen entsprechend
Erheblich bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV                                                    erhöhen.
M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein                                              7. Innerhalb der Produkte sind die Haushaltsansätze für Inves-
Betrag dann, wenn er 10 % des Gesamtbetrages der ordentlichen                                                  titionsauszahlungen gegenseitig deckungsfähig.
Die nächste Ausgabe erscheint am 28. August 2020 - Amt ...
6    31. Juli 2020 • Woche 31 		                                                                                Amt Schönberger Land
8. Mehreinzahlungen aus veranschlagten Investitionszuwendun-           §1
   gen berechtigen zu Mehrauszahlungen für Investitionen und           Ergebnis- und Finanzhaushalt
   Investitionsförderungsmaßnahmen innerhalb des Produktes.            Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
9. Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen werden für über-               1. im Ergebnishaushalt auf
   tragbar erklärt. Die Übertragungen sind auf das Notwendige                  einen Gesamtbetrag der Erträge von     6.779.600 EUR
   zu beschränken. Sie bleiben längstens bis zum Ende des                      einen Gesamtbetrag der Aufwendungen
   folgenden Haushaltsjahres verfügbar.                                        auf                                    7.658.400 EUR
                                                                               ein Jahresergebnis nach Veränderung
Nachrichtliche Angaben:                                                        der Rücklagen von                               0 EUR
1. Zum Ergebnishaushalt                                                2. im Finanzhaushalt auf
     Das Ergebnis zum 31. Dezember des                                     a) einen Gesamtbetrag der laufenden
     Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich  -487.216 EUR                     Einzahlungen von                       6.392.000 EUR
2. Zum Finanzhaushalt                                                          einen Gesamtbetrag der laufenden
     Der Saldo der laufenden Ein- und                                          Auszahlungen von                       7.010.900 EUR
     Auszahlungen zum 31. Dezember des                                         einen jahresbezogenen Saldo der l
     Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich  -175.718 EUR                     aufenden Ein- und Auszahlungen von      -618.900 EUR
3. Zum Eigenkapital                                                        b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen
     Der Stand des Eigenkapitals zum                                           aus der Investitionstätigkeit von       4.517.100 EUR
     31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt                                  einen Gesamtbetrag der Auszahlungen
     voraussichtlich                           545.186 EUR                     aus der Investitionstätigkeit von      6.013.500 EUR
                                                                               einen Saldo aus Ein- und Auszahlungen
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 09.06.2020 er-                    aus der Investitionstätigkeit von     -1.496.400 EUR
teilt.
                                                                       festgesetzt.
Roduchelstorf, den 23.06.2020
                                                                       §2
gez. Kassow                                                            Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Bürgermeisterin                              Siegel                    Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
                                                                       Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
Hinweis:                                                               (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf          1.496.400 EUR
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen
Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde Die Landrätin des            §3
Landkreises Nordwestmecklenburg zu den genehmigungspflichti-           Verpflichtungsermächtigungen
gen Festsetzungen sind am 09.06.2020 wie folgt bekanntgegeben          Der Gesamtbetrag der
worden:                                                                Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt
1. Investitionskredite                                                 auf                                           850.000 EUR
    Entsprechend § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Ro-
    duchelstorf werden keine Kredite zur Finanzierung von In-          §4
    vestitionen und Investitionsfördermaßnahmen veranschlagt.          Kassenkredite
2. Verpflichtungsermächtigungen                                        Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
    Darüber hinaus werden nach § 3 der Haushaltssatzung keine          festgesetzt auf                                    600.000 EUR
    Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.
                                                                       §5
3. Höchstbetrag der Kassenkredite                                      Hebesätze
    Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssat-         Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
    zung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe
                                                                       1. Grundsteuer
    von 90.000 EUR vollständig genehmigt.
                                                                           a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen
Die Genehmigung ergeht unter der Auflage, dass die Gemeinde                   (Grundsteuer A) auf                             350 v. H.
Roduchelstorf bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2021,             b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf         360 v. H.
quartalsweise über den täglichen Stand der Inanspruchnahme             2. Gewerbesteuer auf                                   355 v. H.
der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zu berichten hat.
Der Mitteilung ist jeweils eine Liquiditätsvorschau für die nächsten   §6
drei Monate beizufügen.                                                Stellen gemäß Stellenplan
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020            Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt
und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen          6,6 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung        §7
liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Amtsgebäude in            Wertgrenzen
Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b öffentlich aus. Bitte ver-          (1) Notwendigkeit für den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung
einbaren Sie hierzu einen Termin.                                      a) Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV M-V gilt
gez. Lenschow                                                               eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt
Amtsvorsteher                                                               um 4 %.
                                                                       b) Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 KV M-V gilt eine
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen                 Erhöhung des Saldos zwischen ordentlichen und außeror-
mit Ablauf des 23.06.2020 amtlich bekannt gemacht.                          dentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt um 4 %
                                                                       c) Als erheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 3 MV M-V sind
                                                                            bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen/
Haushaltssatzung der Stadt Schönberg                                        Auszahlungen anzusehen, wenn sie im Einzelfall 4 % der
                                                                            Gesamtaufwendungen/Gesamtauszahlungen des laufenden
für das Haushaltsjahr 2020                                                  Haushaltsjahres übersteigen.
Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung des Landes        d) Als geringfügig im Sinne von § 48 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V gelten
Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertre-                 unabweisbare Auszahlungen für Investitionen und Investiti-
tung vom 18.06.2020 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtli-              onsförderungsmaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendun-
chen Entscheidungen durch den Landkreis Nordwestmecklenburg                 gen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und
- Die Landrätin - zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen              Anlagen, wenn sie 1 % der Auszahlungen für die Investitions-
folgende Haushaltssatzung erlassen:                                         tätigkeit nicht übersteigen
Die nächste Ausgabe erscheint am 28. August 2020 - Amt ...
Amt Schönberger Land		                                                                                   31. Juli 2020 • Woche 31      7
(2) Festlegungen zu Investitionen und Investitionsförderungs-        8. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordentliche
maßnahmen                                                               Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investi-
Die Darstellung von Investitionen oder Investitionsförderungs-          tionstätigkeit desselben Teilhaushaltes entsprechend § 14
maßnahmen in den Teilfinanzhaushalten hat nach § 4 Abs. 13              Abs. 4 GemHVO-Doppik für einseitig deckungsfähig erklärt.
GemHVO-Doppik einzeln zu erfolgen, wenn                              9. Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen nach § 15 Abs. 1
a) diese sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken oder               GemHVO-Doppik für übertragbar erklärt. Die Übertragun-
b) Einzelmaßnahmen jeweils einem Wert ab 10.000 EUR ent-                gen sind auf das Notwendige zu beschränken. Sei bleiben
    sprechen.                                                           längstens bis zum Ende des Haushaltsfolgejahres verfügbar.
    Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gelten
                                                                     Nachrichtliche Angaben:
    als erheblich und bedürfen einen Wirtschaftlichkeitsvergleich
    im Sinne des § 9 Abs. 1 GemHVO-Doppik, wenn sie 500.000          1. Zum Ergebnishaushalt
    € übersteigen.                                                       Das Ergebnis zum 31. Dezember des
    Die Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des § 9 Abs. 3 GemHVO-           Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich    1.045.002 EUR
    Doppik, innerhalb derer Investitionen, Investitionsförderungs-   2. Zum Finanzhaushalt
    maßnahmen und Verpflichtungsermächtigungen auch ohne                 Der Saldo der laufenden Ein- und
    Vorlage von Plänen, Kostenberechnungen, Investitionszeit-            Auszahlungen zum 31. Dezember des
    plänen und Erläuterungen veranschlagt werden dürfen beträgt          Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich      874.317 EUR
    100.000 €.                                                       3. Zum Eigenkapital
(3) Festlegungen zur Erläuterungspflicht in den Teilhaushalten           Der Stand des Eigenkapitals zum
a) Als erheblich im Sinne des § 4 Abs. 15 Nr. 1 GemHVO-Doppik            31. Dezember des Haushaltsjahres
    gelten Ansätze für Aufwendungen/Auszahlungen zur haus-               beträgt voraussichtlich                  20.209.508 EUR
    haltsjahrübergreifenden Erfüllung von Verträgen, wenn diese      Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 01.07.2020 erteilt.
    1% der ordentlichen Aufwendungen/Auszahlungen je Vertrag
                                                                     Schönberg, den 07.07.2020
    übersteigen
b) Als erheblich im Sinne des § 4 Abs. 15 Nr. 2 GemHVO-Doppik        gez. Korn
    gelten Abweichungen in Höhe von 10% der planmäßigen Ab-          Bürgermeister                               Siegel
    schreibung
c) Als erheblich im Sinne des § 4 Abs. 15 Nr. 4 GemHVO-Doppik        Hinweis:
    wird eine Abweichung in Höhe von 10% von den wesentlichen        Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
    Ansätzen der ordentlichen Erträge/Einzahlungen und Aufwen-       wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 47 Abs. 2 KV
    dungen/Auszahlungen des Haushaltsvorjahres, mindestens           M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 01.07.2020 durch
    aber 10.000 €, erachtet.                                         die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg erteilt. Die
                                                                     Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im
§8                                                                   Amtsgebäude in Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b öffentlich
Bewirtschaftungsregeln                                               aus. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.
1. Innerhalb eines Teilhaushaltes sind die Ansätze für Aufwen-       gez. Lenschow
   dungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im Folgenden             Amtsvorsteher
   oder durch Haushaltsvermerk nichts anderes bestimmt ist.
   Bei Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit           Die Haushaltssatzung wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite
   in einem Teilergebnishaushalt gilt sie auch für entsprechende     https://www.stadt-schoenberg.de/Bekanntmachungen mit Ablauf
   Ansätze für Auszahlungen im Teilfinanzhaushalt.                   des 07.07.2020 veröffentlicht.
2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bzw. -aus-
   zahlungen sowie die Aufwendungen bzw. Auszahlungen für
   Leiharbeit werden nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik über die         Bauleitplanung der Stadt Schönberg
   Teilhaushalte hinweg für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
                                                                     Betrifft: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22
   Die vorgenannten Aufwendungen bzw. Auszahlungen sind
   von der Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt bzw. im Gesamt-
                                                                               „Ortslage Kleinfeld - östliche Erweiterung“
   haushalt auszunehmen.                                                       der Stadt Schönberg
3. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden            hier:      Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung/Äuße-
   nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik über die Teilhaushalte                        rung gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
   hinweg für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die vorge-          Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in der Sitzung am
   nannten Aufwendungen bzw. Auszahlungen sind von der               25.04.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 22 „Ortslage
   Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt bzw. im Gesamthaushalt          Kleinfeld - östliche Erweiterung im Verfahren nach § 13b BauGB
   auszunehmen.                                                      aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22
4. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten können nicht           „Ortslage Kleinfeld - östliche Erweiterung“ wird wie folgt begrenzt:
   zur Deckung von Mehraufwendungen oder zur Kompensation
                                                                     - im Nordosten: durch landwirtschaftliche Flächen,
   von Mindererträgen eingesetzt werden. Mehrerträge aus der
                                                                     - im Südosten:       durch die Schönberger Straße (Landesstraße
   Auflösung von Sonderposten können für Mehraufwendungen
                                                                                          01), die Schönberg und Dassow verbindet,
   aus Abschreibungen verwendet werden.
                                                                     - im Südwesten: durch die Dorfstraße,
5. Aufwendungen bzw. Auszahlungen, denen zweckgebunde-
                                                                     - im Nordwesten: durch die bebauten Grundstücke
   ne Erträge bzw. Einzahlungen gegenüberstehen, sind nicht
                                                                                          Dorfstraße 18.
   gegenseitig deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen
   bzw. Auszahlungen.                                                Die Plangeltungsbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu
6. Zweckgebundene Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen be-              entnehmen.
   rechtigen zu zweckentsprechenden Mehraufwendungen bzw.            Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtli-
   Mehrauszahlungen.                                                 chen Voraussetzungen für eine straßenbegleitende Wohnbebau-
7. Innerhalb eines Produktes werden Ansätze für Auszahlungen         ung entlang der Dorfstraße.
   aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemH-          Die Stadt Schönberg gibt hiermit bekannt, dass sich die Öffentlich-
   VO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Mehrein-         keit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele
   zahlungen aus veranschlagten Investitionszuwendungen              und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung
   berechtigen zu Mehrauszahlungen für Investitionen und In-         im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV,
   vestitionsförderungsmaßnahmen innerhalb des Produktes.            1. OG, an der Aushangtafel, 23923 Schönberg
Die nächste Ausgabe erscheint am 28. August 2020 - Amt ...
8    31. Juli 2020 • Woche 31 		                                                                        Amt Schönberger Land
vom 11. August 2020 bis einschließlich 24. August 2020
während folgender Öffnungszeiten:                                 Gemeinde Lüdersdorf
Montag - Donnerstag:          von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr         Der Bürgermeister
Dienstag und Donnerstag:      von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
unterrichten und sich während dieser Frist schriftlich oder zur   Stellenausschreibung
Niederschrift zu dieser Planung äußern kann.
                                                                  Bei der Gemeinde Lüdersdorf im Landkreis Nordwestmeck-
Übersichtsplan:                                                   lenburg ist ab 01.09.2020 die Stelle des/der
                                                                  Schulhausmeisters/in (m/w/d)
                                                                  für die Regionale Schule mit Grundschule zu besetzen. Der
                                                                  Einsatz erfolgt im Regionalschulteil in Wahrsow.
                                                                  Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätig-
                                                                  keiten:
                                                                  •    Kleinreparaturen und Wartungsarbeiten im Rahmen der
                                                                       Gebäudeunterhaltung sowie Besorgung der benötigten
                                                                       Materialien
                                                                  •    Kontrolle und Reinigung der technischen Betriebsräu-
                                                                       me
                                                                  •    Überwachung der Gebäudereinigung
                                                                  •    Kontrolle, Säuberung und gärtnerische Pflege der Au-
                                                                       ßenanlagen
                                                                  •    Kontrolle Wartung und Bedienung der technischen An-
                                                                       lagen
                                                                  •    Handwerkerbestellung in Absprache mit der Amtsver-
Schönberg, den 21.07.2020                                              waltung und Schulleitung einschließlich Kontrolle
                                                                  •    Vorbereitung und Absicherung von Veranstaltungen
gez. Stephan Korn                         (Siegel)                •    Winterdienst auf dem Schulgelände
Bürgermeister                                                     •    Vertretung Hausmeister Schule Standort Herrnburg

Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen       Von den Bewerberinnen bzw. Bewerbern wird erwartet:
mit Ablauf des 23.07.2020 amtlich bekannt gemacht.                •    eine abgeschlossene, handwerkliche Ausbildung
                                                                  •    Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Teamfähigkeit und
                                                                       Durchsetzungsvermögen
                                                                  •    Eine kooperative Zusammenarbeit mit der Schulleitung,
Sitzungstermine                                                        den Lehrern und Schülern
                                                                  •    Führerschein Klasse B
in der Gemeinde Lüdersdorf                                        Die Vergütung erfolgt gem. TVöD (EG 5). Die Arbeitszeit be-
Die Tagesordnungen für die folgenden Ausschusssitzungen liegen    trägt 40 Stunden/Woche. Bei Bedarf kann sich die Arbeitszeit
noch nicht vor:                                                   auch auf die Abendstunden, Wochenenden sowie Sonn- und
04.08.2020 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr        Feiertage verlagern.
            und Umwelt                                            Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichgestellten
13.08.2020 Rechnungsprüfungsausschuss                             Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei
                                                                  gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach
25.08.2020 Gemeindevertretung
                                                                  Maßgabe der Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
                                                                  berücksichtigt.
                                                                  Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf,
                    Die nächste Ausgabe                           lückenlose Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise, Zeugnisse)
                                                                  sind bis zum 14. August 2020 an das Amt Schönberger Land,
          erscheint am 28. August 2020.                           Fachbereich I - Zentrale Dienste - zu senden.
                                                                  Die Bewerbung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei
                                                                  Bewerbung per E-Mail bitte ausschließlich Anhänge im pdf-
                                                                  Format einreichen. Andere Office-Dokumente können nicht
                                                                  verarbeitet werden. Schriftliche Unterlagen sind in Kopie zu
                                                                  übersenden, da diese nach Abschluss des Bewerbungs-
                                                                  verfahrens vernichtet werden. Wird die Rücksendung der
                                                                  Bewerbungsunterlagen gewünscht, bitte darauf hinweisen.
                                                                  Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
                                                                  Kontakt:
                                                                  Amt Schönberger Land, Fachbereich Zentrale Dienste
                                                                  Am Markt 15 in 23923 Schönberg
                                                                  Tel.-Nr.: 038828 330-1110 oder 1111
                                                                  E-Mail: bewerbung@schoenberger-land.de
                                                                  Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen
                                                                  Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
                                                                  Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlver-
                                                                  fahren zu.

                                                                  Gemeinde Lüdersdorf
                                                                  Der Bürgermeister
                                            Foto: pixabay.com
Die nächste Ausgabe erscheint am 28. August 2020 - Amt ...
Amt Schönberger Land		                                                                                 31. Juli 2020 • Woche 31     9
                                                                     Zusammenkunft in einem Tagungsraum, haben wir dann Ende Mai
                                                                     wieder eine erste Sitzung der Gemeindevertretung Lüdersdorf in
                                                                     Präsenzform abhalten können - unter Einhaltung der Hygiene- und
                                                                     Abstandsregeln (in der Cafeteria der Schule in Wahrsow). Aber
                                                                     auch hier wird deutlich: Von einem normalen Sitzungsbetrieb
                                                                     auch der beratenden Fachausschüsse sind wir noch weit entfernt.
                        DIE CORONA-WARN-APP:                         Inhaltlich ging es u. a. um Beschlüsse zur Erschließungsplanung
                                                                     für das neue Wohngebiet „WahrsowWiesen“ nahe der Schule in
                        SCHÜTZT ALLE,                                Wahrsow; der nun noch erforderliche Abwägungs- und Satzungs-
                                                                     beschluss zum entsprechenden B-Plan steht voraussichtlich für
                        DIE IHNEN                                    die kommende Sitzung im August an. In einer weiteren Sitzung
                                                                     ging es um den „Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss“ für den
                        WICHTIG SIND.                                Aldi-Neubau in Herrnburg am Bahnübergang.
                                                                     Einige Bauvorhaben in der Gemeinde konnten erfreulicherweise
                        Jetzt die Corona-Warn-App herunterladen      auch begonnen bzw. fortgeführt werden: Das gilt zunächst für den
                        und Corona gemeinsam bekämpfen.              Neubau des Schulhorts in Herrnburg. Des Weiteren konnte Anfang
                                                                     Juni in Boitin Resdorf mit dem Bau der Fahrzeughalle für die Feu-
                                                                     erwehr Neuleben/Boitin-Resdorf begonnen werden; wiederum ein
                                                                     wichtiger Schritt bei der Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans
                                                                     der Gemeinde. Erfreulich war für die Kameraden dieser Ortswehr
                                                                     auch, dass sie mit der Wahl von Silvio Nifkiffa einen neuen Orts-
                                                                     wehrfiihrer als Nachfolger für den zurückgetretenen Kameraden
                                                                     Hentschel gefunden haben. Herzlichen Glückwunsch auch an
Information der Amtsverwaltung Schönberg                             dieser Stelle nochmals an den neuen Ortswehrfiihrer wie auch
an die Einwohnerinnen und Einwohner des                              den neugewählten Stellvertreter Christian Chmielnick und Danke
                                                                     an seinen Vorgänger.
Amtes Schönberger Land                                               Die Straßenbaumaßnahme Palingen Hauptstraße kann nun auch
Das Amt Schönberger Land ist ab sofort wieder zu den bekann-         angegangen werden: Zwischenzeitlich hat die Bauanlaufberatung
ten Zeiten ohne Einschränkungen geöffnet. Für den Besuch des         vor Ort stattgefunden und mit den Arbeiten selbst soll noch im
Standesamtes in Schönberg, Am Markt 15, beantragen Sie bitte         August begonnen werden. Das Straßenbauunternehmen wird
weiterhin Termine.                                                   hierzu noch eine Information an die Anwohner verteilen. Jeden-
                                                                     falls bin ich sehr froh, dass damit Jahre des Wartens auf diesen
Die Pflicht des Tragens eines Mund- und Nasenschutzes beim           Straßenbau endlich beendet sein werden.
Betreten eines der drei Amtsgebäude bleibt bestehen.                 Nicht fehlen darf bei diesen „Schlaglichtern“ aus den vergangenen
gez. Lenschow                                                        Wochen, die inzwischen beendeten Arbeiten zur Straßensanie-
Amtsvorsteher                                                        rung der Herrnburger Hauptstraße. Damit liegen Wochen von
                                                                     Unannehmlichkeiten nicht nur für die Anwohner und Berufstäti-
                                                                     gen, die täglich durch Herrnburg fahren, hinter uns, sondern auch
Gemeinde Lüdersdorf                                                  Einschränkungen für die Geschäfte und Praxen im Einkaufszent-
Der Bürgermeister                                                    rum. Auch für die Ortswehr Herrnburg stellte die Straßensperrung
                                                                     während der Bauphase eine besondere Herausforderung dar,
                                                                     denn sie musste mit einigen Fahrzeugen und Ausrüstungsteilen
Bericht des Bürgermeisters                                           zeitweise eine Behelfs-Feuerwache an der Schule einrichten, um
der Gemeinde Lüdersdorf                                              den Brandschutz für den Teil Herrnburgs westlich der Bahnlinie
Liebe Bürgerinnen und Bürger,                                        sicherzustellen. Hier möchte ich allen für die gezeigte Geduld
                                                                     und Mühe danken, die bei solchen Maßnahmen bisweilen doch
seit meinem letzten Gruß an dieser Stelle sind etliche Wochen        unabdingbar sind.
verstrichen. Weiterhin bestimmt die Corona-Pandemie viele Be-
                                                                     Mit sommerlichen Grüßen und - nochmals - bleiben Sie gesund!
reiche des täglichen Lebens: Gerade jetzt in der Urlaubszeit merkt
                                                                     Alles Gute!
man das besonders. An das Tragen des Mund-Nase-Schutzes
beim Einkaufen, bei Behördengängen wie auch bei Geschäfts-           Ihr
besuchen haben wir inzwischen fast schon gewöhnt. Aber vom           Erhard Huzel
normalen Leben, wie vor der Corona-Zeit gewohnt, sind wir - bei      Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf
allen Lockerungen, die es nach und nach gibt - noch weit ent-
fernt: So gab es keine Schulabschlussfeier für die erfolgreichen
10.-Klässler unserer Regionalen Schule, was mir für die Absol-
venten und ihre Familien besonders leid tut, ebenso wenig wird
es nun eine Einschulungsfeier für die neuen Erstklässler geben
können. Immerhin darf es aber die Familienfeier im eigenen Kreis
dazu geben. Auch (runde) Geburtstage können in bestimmtem
Rahmen wieder gefeiert werden. Aber Seniorengeburtstagsbesu-          Termine und Veranstaltungen
che im Pflegezentrum Haus am Brink in Wahrsow darf ich nur bis
an die Tür vornehmen, den Blumengruß also leider nicht selbst an      vorbehaltlich der Bestimmungen zur Corona-
die Jubilare übergeben. So hoffen wir weiter geduldig auf einen       Pandemie!
guten Verlauf, dass wir möglichst unbeschadet durch diese Zeiten
kommen - ohne allerdings zu wissen, wie lange das noch so geht.
Hierfür wünsche ich Ihnen alles Gute und vor allem: Passen Sie       Volkskundemuseum in Schönberg e. V.
weiterhin auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Im gemeindlichen Leben hat sich seitdem - teils einhergehend         Dienstag     13:00 - 18.00 Uhr
mit Lockerungen der Beschränkungen - auch einiges getan: So          Mittwoch     11:00 - 18:00 Uhr
fanden auch wieder Sitzungen der Gremien statt.                      Donnerstag 11:00 - 18:00 Uhr
Nachdem wir Mitte April noch eine „Sitzung“ im zeitweise zulässi-    Samstag      13:00 - 18:00 Uhr
gen „Umlaufsbeschlussverfahren“ durchgeführt haben, also ohne        sowie nach Voranmeldung
Die nächste Ausgabe erscheint am 28. August 2020 - Amt ...
10    31. Juli 2020 • Woche 31 		                                                                         Amt Schönberger Land
Bücherei Schönberg Verein K. U. K. e. V.                           Veranstaltungen des DRK-Ortsvereins
Feldstraße 28, 23923 Schönberg                                     immer       18:00 -   Schwimmen lernen         Lübeck
Tel.: 038828 238288, www.buecherei-schoenberg.de                   montags     19:00 Uhr für Kinder               Schwimmhalle
gefördert durch Stadt Schönberg und Landkreis NWM                                                                 in Kücknitz
Öffnungszeiten:                                                                                                   (eine Bahn)
Dienstag                         14:30 - 18:00 Uhr                            19:00 -   Rettungsschwimmer-        Lübeck
Mittwoch:                        09:30 - 13:30 Uhr                            20:00 Uhr training für Kinder,      Schwimmhalle
Donnerstag:                      14:30 - 18:00 Uhr                                      Jugendliche und           in Kücknitz
                                                                                        Erwachsene                (zwei Bahnen)
Freitag:                         14:30 - 18:00 Uhr
                                                                   immer      17:30 -   DRK-Juniorretter          in Schönberg,
1. Samstag im Monat:             11:00 - 15:00 Uhr
                                                                   mittwochs, 19:00 Uhr                           im Naturbad
                                                                   14-tägig
Weitere Veranstaltungen Senioren der Stadt
Schönberg                                                          FC Schönberg 95
Datum          Veranstaltung              Veranstalter             Trainingsplan 2020 - Kunstrasen
Jeden Don-     14:00 - 15:00 Uhr          Senioren der Stadt       Montag:           15:00 - 16:30 Uhr   E2
nerstag        Seniorensport in           Schönberg                                  15:00 - 16:30 Uhr   Mädchen
               „Rudis Kl. Volkshaus“                                                 16:00 - 17:30 Uhr   C2
                                                                                     17:30 - 19:00 Uhr   A und B1
Weitere Sportangebote in der Palmberghalle                                           19:00 Uhr           Alte Herren/2. Männer
                                                                   Dienstag:         14:30 - 16:00 Uhr   F
Hier kann man ohne Anmeldung vorbeischauen und mitmachen!                            16:00 - 17:30 Uhr   E 1 und D2
Montag      19:00 - 20:00 Uhr Bauch-Beine-Po Fitnesskurs                             17:30 - 19:00 Uhr   B1 und C1
Dienstag    17:30 - 18:30 Uhr Dance4Kids                                             19:00 - 20:30 Uhr   1. Männer
                              (ab 3 Jahren)*                       Mittwoch:         15:00 - 16:30 Uhr   E2
            18:15 - 19:00 Uhr Drums Alive®                                           15:00 - 16:30 Uhr   Mädchen
                              (für Kinder ab 8 Jahren,                               16:00 - 17:30 Uhr   D1 und C2
                              Jugendliche und Erwachsene)                            17:30 - 19:00 Uhr   C1 und A
            19:00 - 20:00 Uhr Fatburner                                              19:00 - 20:30 Uhr   2. Männer
Mittwoch 16:30 - 17:30 Uhr Hip Hop/Chart Dance                     Donnerstag:       14:30 - 16:00 Uhr   F
                              (ab 7 Jahren)*                                         16:00 - 17:30 Uhr   E1 und D2
            17:30 - 18:30 Uhr Hip Hop/Chart Dance                                    17:30 - 19:00 Uhr   B 1 und C1
                              (Fortgeschrittene)*                                    19:00 Uhr           1. Männer
Donnerstag 19:00 - 20:00 Uhr Rückentraining für Geübte             Freitag:          15:00 - 16:30 Uhr   D1
            20:00 - 21:00 Uhr Lady´s Basketball (für alle                            17:30 - 18:30 Uhr   A (Rasenplatz)
                              Ladies, die gerne Basketball         Altersklassen:    A                   2001/02
                              spielen oder es gerne                                  B                   2003/04
                              ausprobieren möchten)
                                                                                     C                   2005/06
* Die Veranstaltungen finden im Gymnastikraum der Palmberg-                          D                   2007/08
halle statt. Bei Interesse bitte melden bei Frau Nicole Scherdin                     E                   2009/10
(0170 2852957 oder www.nickys-tanztreff.de).                                         F                   2011/12
                                                                                     Mädchen             2007 - 2010
Angebote des Vereins
„Jugend und Freizeit“ e. V.                                        Schönberger Judoverein von 1963 e. V.
immer montags 20:00 - 22:00 Uhr                    Volleyball      Trainingshalle - Rudolf-Hartmann-Str. 13 A
immer donners- 17:00 - 18:30 Uhr                   Badminton       (gegenüber der Palmberghalle)
tags           20:00 - 22:00 Uhr                   Volleyball      Weitere Infos unter: www.schoenberger-jv.de
                                                                   Trainingszeiten
Veranstaltungen der                                                 Wochentag            Uhrzeit     Veranstaltung
                                                                    montags & mittwochs 16:30 -      Kindertraining (7 - 10 Jahre)
DRK-Familienbildungsstätte                                                               18:00
Pelzerstraße 15, 23936 Grevesmühlen                                                      18:00 -     Jugendliche (11 - 17 Jahre)
                                                                                         19:30
Tel.: 03881 759522, Fax: 03881 2413
                                                                                         19:30 -     Erwachsene (ab 18 Jahre)
Wochentag Uhrzeit Veranstaltungsort            Veranstaltung                             21:00
montags        15:00 -   Schönberg             Osteoporose-         dienstags, ab 15.10. 17:00 -     Kampfzwerge (4 - 6 Jahre)
               16:00     Gymnastikraum der     gymnastik                                 18:30
                         Palmberghalle                                                   19:00 -     Frauensportgruppe
               16:30 -   Schönberg             Osteoporose-                              20:00
               17:30     Gymnastikraum der     gymnastik
                         Palmberghalle
               18:30 -   Schönberg             Hatha-Yoga          Schützenzunft zu Schönberg
               20:00     Gymnastikraum der                         von 1821 e. V.
                         Palmberghalle
dienstags      17:30 -   Schönberg             Wirbelsäulen-       Ausgezeichnet mit der „Sportplakette des Bundespräsidenten“
               18:30     Katharinenhaus        gymnastik           Mitglied im Landesschützenverband und Landessportbund Meck-
               18:30 -   Schönberg             Hatha Yoga          lenburg-Vorpommern
               20:00     Katharinenhaus                            Postanschrift: Feldstr. 37, 23923 Schönberg
donnerstags 18:00 -      Schönberg             Fit ab 40           Schießanlage: Arno-Esch-Straße 17
               19:00     Palmberghalle                             E-Mail: schuetzenzunft-schoenberg1821@t-online.de
Amt Schönberger Land		                                                                                31. Juli 2020 • Woche 31     11
Trainingsmöglichkeiten                                                Angebote des Sport und Freizeit
Donnerstag: 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr                                   Herrnburg e. V.
Freitag:       18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Ausnahmemöglichkeiten bitte nach Rücksprache mit dem Kapitän          Kontakt: 038821 688371 oder E-Mail: info@sf-herrnburg.de
der Schützenzunft Horst Ketzler unter 038828 24229 bzw. unter         Sporthalle an der Grundschu-SFH Vereinsheim Gärtnereiweg 9
horst.ketzler@gmail.com.                                              le Herrnburg
Auf der Schießanlage der Schützenzunft stehen nachfolgende            Montag:                       Montag:
Voraussetzungen zur Verfügung:                                        16:30 -    Zirkus             17:00 - 18:30 Uhr  Qi-Gong
- Langwaffen Kleinkaliber auf 50 Meter,                               18:00 Uhr
- Kurzwaffen Groß- und Kleinkaliber auf 25 Meter,                     19:00 -    Tischtennis        19:00 - 20:00 Uhr  Balance
                                                                      22:00 Uhr                                        Aerobic,
- Luftdruckwaffen auf 10 Meter,
                                                                                                                       Fitness
- Bogenschießen.
                                                                                                    20:00 - 21:00 Uhr  Fatburner
Für private und gesellschaftliche Feierlichkeiten bietet die Schüt-   Dienstag:                     Dienstag:
zenanlage im eigenen Schützenhaus ideale Möglichkeiten. Nach-         10:00 Uhr Nordic Walking 09:30 - 10:30 Uhr       Turnen mit
fragen/Rücksprachen bitte unter: 038828 24229 bzw. 038828                                                              Kindern
25377.                                                                15:00 -    Kinderturnen       der Tagesmütter
Wir freuen uns, Sie als sportlich Interessierte und Freunde des       15:45 Uhr Kinder 4-6 Jahre
Traditions- und Brauchtums im Schützenwesen auf unserer Sport-        15:45 -    Eltern-Kind-       15:30 - 16:30 Uhr
anlage, Arno-Esch-Straße 17 in 23923 Schönberg begrüßen zu            16:30 Uhr Turnen 2-4 Jahre Ballett (6-9 Jahre)
dürfen.                                                               16:30 -    Kinderturnen       16:30 - 17:30 Uhr
Schauen Sie einfach einmal vorbei. Wir freuen uns über Ihren          17:15 Uhr Kinder 4-6 Jahre Ballett (10-13 Jahre)
Besuch.                                                               18:45 -    Zumba              17:30 - 18:30 Uhr  Fit älter
                                                                      19:45 Uhr                                        werden
gez. H. Ketzler
                                                                      20:00 -    Freizeitfußball    18:45 - 20:00 Uhr  Yoga (exter-
Kapitän der Zunft                                                     21:30 Uhr                                        nes Angebot
                                                                      Mittwoch:                     Mittwoch:
Angebote des Sportverein Lüdersdorf 96 e. V.                          17:00 -    Sport-Mix für      19:30 - 20:30 Uhr  funktionelles
Informationen:                                                        18:00 Uhr Kinder                                 Training
                                                                                                                       (1.-4. Klasse)
Oliver Lischtschenko   0170 8501502 1.Vorsitzender
                                                                      18:00 -    Tischtennis
Karl Borrmann          0172 4250780                                   22:00 Uhr
Max Käßler             0174 3125306 Abteilung Fußball                 Donnerstag:                   Donnerstag:
Astrid Meiners         0178 6020002 Frauensport & Badminton           18:00 -    Sportmix           16:30 - 17:30 Uhr  „Zumba-Kids“
                                                                      19:30 Uhr
Dienstag      Fußball              19:00 -     Sportplatz
                                                                      19:30 -    Badminton          18:45 - 20:00 Uhr  Yoga (exter-
              Erwachsene           21:00 Uhr   Schule Wahrsow
                                                                      22:00 Uhr                                        nes Angebot)
Mittwoch      Fitness und          19:00 -     Sporthalle
                                                                      Freitag:                      Freitag:
              Gymnastik für        20:00 Uhr   Schule Wahrsow
                                                                      17:30 -    Just For Fun       18:00 - 19:00 Uhr  Zumba Step
              Frauen                                                  19:00 Uhr Volleyball
Mittwoch      Badminton Mix        20:00 -     Sporthalle             19:00 -    Volleyball Ju-
                                   21:30 Uhr   Schule Wahrsow         20:30 Uhr gendliche
Donnerstag Fußball                 19:00 -     Sportplatz             20:30 -    Volleyball Jug. u.
           Erwachsene              21:00 Uhr   Schule Wahrsow         22:00 Uhr Erwachsene

Angebote des Bushido Sportverein                                      Trainingszeiten unserer Kinder- und
Wahrsow e. V.                                                         Jugendfußballer auf dem Sportplatz
Sportarten und Trainingszeiten in der neuen Sporthalle Wahrsow:       der Grundschule Herrnburg
Judo
Montag       17:00 Uhr bis 18:00 Uhr      für Kinder vom 5. bis       montags:
                                          zum 6. Lebensjahr           16:30 - 18:00 Uhr      E-Jugend         Jahrg. 2008/2009
Montag       17:00 Uhr bis 18:30 Uhr      für Kinder vom 7. bis                              F 2-Jugend       Jahrg. 2011
                                          zum 12. Lebensjahr          dienstags:
                                                                      16:30 - 18:00 Uhr      C-Jugend         Jahrg. 2004/05
Eltern-Kind-Turnen und Kinderturnen                                                          D 1-Jugend       Jahrg. 2006
Montag:        16:00 Uhr - 17:00 Uhr       für Kinder vom 1. bis      mittwochs:
                                           zum 3. Lebensjahr          16:30 - 18:00 Uhr      D 2-Jugend       Jahrg. 2007
              17:00 Uhr - 18:00 Uhr        für Kinder vom 4. bis
                                                                                             F 1-Jugend       Jahrg. 2010
                                           zum 6. Lebensjahr
Mittwoch:     17:00 Uhr - 18:00 Uhr        für Kinder vom 4. bis      donnerstags:
                                           zum 6. Lebensjahr          16:30 - 18:00 Uhr      C-Jugend         Jahrg. 2004/05
                                                                                             D 1-Jugend       Jahrg. 2006
Hot-Iron                                                                                     F 2-Jugend       Jahrg. 2011
Mittwoch      18:00 Uhr - bis 19:00 Uhr für Jugendliche und           freitags:
                                        Erwachsene                    15:00 - 16:30 Uhr      D 2-Jugend       Jahrg. 2007
                                                                      16:30 - 18:00 Uhr      E-Jugend         Jahrg. 2008/09
Turnen, Akrobatik und Zirkus                                                                 F 1-Jugend       Jahrg. 2010
Donnerstag 15:30 Uhr bis 16:45 Uhr    vom 9. bis zum
                                                                                             G-Jugend         Jahrg. 2012/13
                                      14. Lebensjahr
Donnerstag 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr    vom 6. bis zum                  Jeder, der Lust hat, kann einfach zu den angegebenen Trainings-
                                      8. Lebensjahr                   zeiten vorbei schauen.
Weitere Informationen auf unserer Homepage:                           Sämtliche Fragen beantwortet telefonisch Lars Junker, Tel.: 0176
www.bsv-wahrsow.de                                                    56820944
12    31. Juli 2020 • Woche 31 		                                                                            Amt Schönberger Land
Angebote der Familienbegegnungsstätte                               Ansprechpartner: Marko Kühl und Lars Lange
Dassow                                                              Herren        Di und Do 19:00 - 20:30 Uhr
                                                                    Ansprechpartner: Nils Steinhagen
Lübecker Straße 50                                                  Oldies (Ü 35) Freitag    ab 18:00 Uhr
Die Familienbegegnungsstätte „Altes Rathaus“ ist ein kulturelles    Ansprechpartner: Martin Freitag u. Andre Bischoff
Zentrum unserer Stadt. Mit den vielfältigen Angeboten ist es ein
Treffpunkt für Jung und Alt. Wir haben feststehende Termine, es
                                                                    Dornbuschhalle
finden aber auch kurzfristig geplante Veranstaltungen statt. Die-   Basketball
se werden rechtzeitig in der Tagespresse, auf Plakaten, auf der     Montag            16:30 - 19:00 Uhr Training Jugend U10,
Dassower Internetseite, aber auch bei „Kiek in“ bekannt gegeben.                                        U14, U16
Unsere wöchentlichen Angebote                                       Donnerstag        17:00 - 18:30 Uhr Training U18
                                                                    Ansprechpart-     Frau Neubauer (U10, U14, U16)
Montag:
                                                                    nerin
14:00 - 17:00 Uhr          Gedächtnistraining
                                                                    Volleyball
14:00 - 17:00 Uhr          Töpfern
                                                                    Montag            19:00 - 21:00 Uhr Training Erwachsene
Dienstag:
                                                                    Mittwoch          19:00 - 21:00 Uhr Training Erwachsene
14:00 - 17:00 Uhr          Spielgruppe
                                                                    Ansprechpartner   Herr Henning Faasch
Mittwoch:
                                                                    Gymnastik
14:00 - 17:00 Uhr          Seniorengymnastik
                                                                    Dienstag          19:30 - 20:30 Uhr Training Damen
Alle 14 Tage 15 Uhr        Stricken „Wolliges Vergnügen“
                                                                    Mittwoch          16:00 - 19:00 Uhr Training RSG Girls
Donnerstag:
                                                                    Mittwoch          15:00 - 16:00 Uhr Eltern Kind Turnen
14:00 - 17:00 Uhr          Spielenachmittag
                                                                    Ansprechpart-     Frau Jenny Grossmann
Jeden 1. Dienstag im Monat um 09:30 Uhr laden wir zur Gesprächs-    nerin
runde mit Frühstück ein. Dort berichten wechselnde Gäste über       Radsport
ihre Arbeit. Sie werden im Aushang, in der Presse und auf der       Di. und Do.        Training draußen, Treffpunkt nach Vereinba-
Dassower Internetseite bekannt gegeben.                                                rung
Am letzten Donnerstag im Vierteljahr feiern wir mit unseren Ge-     Ansprechpartner Herr Ingo Eichberg
burtstagsgästen ab 70 Jahre. Wir laden zur gemütlichen Kaffee-      Judo
runde ein und es gibt ein kleines kulturelles Programm.             Di. und Do.        17:00 - 18:30 Uhr Training Jugend
Für Familienfeste vermieten wir gerne nach Absprache unseren        Di. und Do.        18:00 - 19:30 Uhr Training Erwachsene
großen Raum (max. 35 Personen) und die voll ausgestattete Kü-       Ansprechpartner Rene Pormetter
che. Bitte rufen Sie mich einfach an!                               Kraftsport
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!                                    Training im Vereinsheim in der Grevesmühlener Straße 28 jeder-
Andrea Hinrichs                                                     zeit nach Vereinbarung
Leiterin der Familienbegegnungsstätte Dassow                        (Kontakt über David Mulks)
Telefon: 0163 5070561
                                                                    Sportangebote des Dassower
Heimat- und Tourismusverein Dassow -                                Breitensport Verein e. V.
Tor zur Ostsee e. V.                                                Vereinshaus Harkensee, Straße der Jugend 14
Der Heimat-und Tourismusverein Dassow trifft sich in unregelmä-     E-Mail: dassowerbsv@gmx.de oder Telefon: 0151 55230658
ßigen Abständen in der Altenteiler Kate (Heimatstube) in Dassow,    Tanzen Kinder
Lübecker-Straße 74. Die jeweiligen Termine entnehmen Sie bitte      Montag               Hip Hop                  16:15 - 17:00 Uhr
unserer Internetseite unter www.ostsee-naturstrand.de oder un-                           Kinder 5 - 8 Jahre
serem Schaukasten vor der Heimatstube. Besichtigungen der                                Hip Hop                  17:.00 - 17:45 Uhr
Altenteiler Kate sind auf telefonische Anfrage unter 038826 80601                        Kinder 8 - 16 Jahre
(Frau Hannelore Brusch), 038826 974012 oder mobil unter 0176        Tanzen Jugendliche/Erwachsene
50015584 (Herr Hans Espenschied) möglich.                           Montag               Standard & Latein
                                                                    Kinder/Jugendliche 17:45 - 18:30 Uhr
Sportangebote des SV Dassow 24                                      1. Tanzkreis         18:30 - 20:00 Uhr
                                                                    2. Tanzkreis         20:00 - 21:30 Uhr
Kontakt SV Dassow 24 e. V.                                          Hatha-Yoga
Tel.: 038826 80271                                                  Mittwoch             Hatha Yoga für           19:00 - 20:30 Uhr
E-Mail: svdassow24ev@web.de                                                              Erwachsene
Abteilung Fußball auf dem Sportplatz                                Zumba/Fit & Funky
                                                                    Donnerstag                                    19:30 - 20:30 Uhr
Fußball (ab Mitte März 2020)                                        Dornbuschhalle Dassow
G-Jugend      Montag      15:30 - 16:45 Uhr                         Kinderturnen „Turnstrolche“
Ansprechpartner: Marko Kühl                                         Mittwoch             Kinderturnen             15:30 - 16:15 Uhr
(nach Wetter ggf. auch in der Dornbuschhalle)                                            von 3 - 6 Jahre
F-Jugend      Montag      17:30 - 18:30 Uhr                                              Kinderturnen             16:30 - 17:15 Uhr
              Mittwoch 17:30 - 18:30 Uhr                                                 von 6 - 10 Jahre
Ansprechpartner: Andy Wehr & Fabian Horn                            Badminton
E-Jugend      Di und Do 16:30 - 18:00 Uhr                           Mittwoch             Kinder von 6 bis         17:45 - 18:30 Uhr
Ansprechpartner: Stefan Wesselow                                                         11 Jahren
D-Jugend      Montag      16:45 - 18:15 Uhr (Sportplatz Dassow)                          Kinder                   18:30 - 19:30 Uhr
              Mittwoch 16:45 - 18:00 Uhr (Kalkhorst)                                     von 11 bis 16 Jahren
Ansprechpartner: Andre Ney und Enrico Brode                                              Erwachsene               19:30 - 21:00 Uhr
C-Jugend      Montag      17:15 - 18:45 Uhr (Sportplatz Dassow)     Gymnastik
              Mittwoch 17:15 - 18:45 Uhr (Kalkhorst)                Donnerstag           Erwachsene               18:30 - 19:30 Uhr
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