Die nächste Ausgabe erscheint am 28. Mai 2021 - Amt Schönberger Land
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Amtliches Bekanntmachungsblatt Jahrgang 24 30. April 2021 Ausgabe 4/21 der Gemeinden Grieben, Lüdersdorf, Menzendorf, Roduchelstorf, Selmsdorf, Siemz-Niendorf, der Stadt Dassow sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land Postwurfsendung sämtliche Haushalte Foto: pixabay.com Die nächste Ausgabe erscheint am 28. Mai 2021.
2 30. April 2021 • Woche 17 Amt Schönberger Land Wichtige Informationen der Verwaltung Verwaltung: Amt Schönberger Land Anschrift: Am Markt 15, 23923 Schönberg Telefon: 038828 330-0 Die nächste Ausgabe Fax: 038828 330-175 Uns Amtsblatt E-Mail: Web: Online-Dienste: info@schoenberger-land.de www.schoenberger-land.de https://www.schoenberger-land.de/online erscheint am Mängelmelder: https://schoenberger-land.de/mängelmelder 28. Mai 2021. Allgemeine Öffnungszeiten: Annahmeschluss Mo. - Do. Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr für redaktionelle Beiträge Fr. geschlossen und Anzeigen ist Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes: (Posteingang im Verlag) nach vorheriger Terminvereinbarung Mo., Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr 18. Mai 2021. Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr Besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle: Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Foto: pixabay.com Sprechstunde der Schiedspersonen Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit, Beratungstermine tele- fonisch oder per E-Mail zu vereinbaren. Impressum Telefon: 0163 5070542/E-Mail: schiedsstelle@schoenberger-land.de Rufnummernverzeichnis: Mitteilungsblatt mit öffentlichen Amtskasse 330 - 1201, 1203 und 1211 Bekanntmachungen der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land. Anlagenbuchhaltung 330 - 1206 Anliegerbescheinigungen 330 - 1214 Herausgeber, Druck und Verlag: Bauanträge 330 - 1401 LINUS WITTICH Medien KG Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Bauleitplanung 330 - 1410 und 1411 Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30 Bürgerinformation 330 - 1107 E-Mail: info@wittich-sietow.de Buß- und Verwarngelder 330 - 1305 www.wittich.de Einwohnermeldeamt 330 - 1303, 1304 und 1307 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Finanzverwaltung 330 - 1200 und 1208 Amt Schönberger Land Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Fischereischeine 330 - 1305 Mike Groß (V. i. S. d. P.) Feuerwehren 330 - 1311 unter Anschrift des Verlages. Gebäudemanagement 330 - 1406 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke Gewerbeamt 330 - 1309 unter Anschrift des Verlages. Gewässer 330 - 1412 Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de Grünanlagen/Bäume 330 - 1403 Auflage: 9.800 Exemplare Hochbauinvestition 330 - 1405 und 1416 Erscheinung: monatlich, Informationstechnik 330 - 1106 jeweils zum letzten Freitag eines Monats Kindertageseinrichtungen 330 - 1109 Namentlich gekennzeichnete Artikel geben Kommunale Grundstücke (Kauf/Pacht) 330 - 1408 die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröf- Ordnungsamt 330 - 1300 und 1310 fentlichungen und Fremdbeilagen gelten un- Personalabteilung 330 - 1110 und 1111 sere allgemeinen Geschäftsbedingungen und Rechnungsprüfung 330 - 1601 unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt Schulverwaltung 330 - 1103 oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Spielplätze 330 - 1412 Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer- Stadtsanierung 330 - 1410 den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Standesamt 330 - 1110 und 1111 auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausge- schlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS- Steuerabteilung 330 - 1204 und 1205 Farben bzw. Sonderfarben werden von uns Straßenbeleuchtung 330 - 1413 aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farb- Straßenunterhaltung 330 - 1412 abweichungen auftreten, genauso wie bei un- Straßenverkehr (StVO) 330 - 1301 terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe Tiefbau 330 - 1402 keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Vergabestelle 330 - 1104 Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Vermietung kommunaler Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nut- Liegenschaften 330 - 1407 und 1409 zungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung Vollstreckung 330 - 1202 liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit Wahlen/Organisation 330 - 1101 schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Winterdienst 330 - 1301 Wohngeldstelle 330 - 1308 zentrale Dienste 330 - 1107 zentraler Sitzungsdienst 330 - 1102 und 1108
Amt Schönberger Land 30. April 2021 • Woche 17 3 Sollte aus Gründen der Coronapandemie die Amtsverwaltung für den Besucherverkehr geschlossen sein, wird der Dienstbetrieb der Amtsverwaltung aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen trotz Einschränkungen im Dienstbetrieb möglich ist. Hierzu melden Sie sich bitte über die Klingel an der hinteren Ein- gangstür des Amtsgebäudes in der Dassower Straße 4 in 23923 Schönberg bzw. telefonisch bei Frau Kortas-Holzerland unter Tel. 038828 330-1410 oder bei Frau Müller unter Tel. 038828 330-1411. Amtliche Bekanntmachung Zusätzlich können die Auslegungsunterlagen zum Entwurf des der Gemeinde Lüdersdorf Bebauungsplan Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ der Gemeinde Betrifft: Bebauungsplanes Nr. 21 Lüdersdorf gemäß § 4a Abs. 4 BauGB während der genannten Frist auch im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekannt- „Am Lüdersdorfer Graben“ machungen/Auslegungen abgerufen werden. hier: Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbetei- ligung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB Im Rahmen der öffentlichen Auslegung als wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen mit ausgelegt wer- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in ihrer den: Sitzung am 20. April 2021 den geänderten Entwurf des Bebau- • Orientierende Untersuchung zur Einschätzung altlasten- und ungsplans Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“, bestehend aus der abfallwirtschaftlicher Sachverhalte sowie zur Baugrundsitu- Planzeichnung mit Planzeichenerklärung, den textlichen Festset- ation, Technikstützpunkt Lüdersdorf, Kiwa Control GmbH, zungen, den Verfahrensvermerken mit Präambel sowie der Be- Schwerin 15.04.2013, gründung zugestimmt und gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m § 3 Abs. 2 des • Ergebnisbericht zur Kontrolle der Gebäude auf der Fläche Baugesetzbuches (BauGB) die erneute Behördenbeteiligung im des Bebauungsplans Nr. 21 in Lüdersdorf auf Gebäudebrü- Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im ter und Fledermäuse, Ökologische Dienste Ortlieb, Rostock Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) beschlossen. 15.06.2018 Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind Anregungen einge- • Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des BP Nr. gangen, aus denen sich Änderungserfordernisse ergeben haben. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“, Ingenieurbüro Dipl.-Ing Volker Es handelt sich im Wesentlichen um die Berücksichtigung von Ziegler, Mölln 16.05.2019 Waldbelangen. In die Planung ist eine bestehende Waldfläche • Baumkontrolle und Beurteilung des zu erhaltenden Baum- bestandes, Sachverständigenbüro Dipl. Ing Forstwirtschaft nachrichtlich zu übernehmen. Aufgrund des zu berücksichtigen- Hans Bahr, Lankau 01.10.2019 den Waldabstandes wurden mehrere zunächst geplante Grund- • Geruchsimmissionen; Gutachten zur Ausweisung eines Be- stücke in ihrer Bebaubarkeit erheblich eingeschränkt bzw. waren bauungsplans B-Plan 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ in 23923 nicht zu bebauen. Es wurde eine Umplanung des Entwurfes für Lüdersdorf; Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg; Oederquart; den südwestlichen Teilbereich erforderlich. Änderungen erfolgten 26.11.2019 hinsichtlich der Verkehrsführung, der Grundstückszuschnitte, der • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum B-Plan Nr. 21 „Am Baugrenzen und weiteren daraus resultierenden Anpassungser- Lüdersdorfer Graben“ in Lüdersdorf, IDN Ingenieur-Dienst- fordernissen. Nord, Oyten 03.12.2019 Die Berücksichtigung bzw. die Umsetzung von Teilen dieser • Baugrunduntersuchung- Nr. 025050.4 in 23923 Lüdersdorf, Anregungen erfordern eine erneute öffentliche Auslegung und ehem. Technikstützpunkt (Baugrunderkundung), ERWATEC Einholung der Stellungnahmen. Arndt Ingenieurges. mbH, Kiel 13.05.2020 Da die wesentlichen Planungsziele von diesen Änderungen und Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen Ergänzungen unberührt bleiben, wird bestimmt, dass bei der er- aus dem vorausgegangenen Beteiligungsverfahren vor: neuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB nur zu den 1. Landkreis Nordwestmecklenburg, Stabsstelle für Wirtschafts- geänderten oder ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben förderung, Regionalentwicklung und Planen, Stellungnahme werden können. Die ergänzend zur Planzeichnung geänderten vom 15.01.2021 zur Berücksichtigung des Baumbestandes, Textzeilen sind zur Verdeutlichung farbig kenntlich gemacht. zu den Grünfestsetzungen und zum Artenschutz, Der Bebauungsplan Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ wird im 2. Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern/Forstamt Gre- beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB im Rahmen der vesmühlen, Stellungnahme vom 11.12.2020 zu Berücksichti- Innenentwicklung aufgestellt, sodass von einer Umweltprüfung gung von Waldbelangen gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und von der Angabe gemäß § 3 Abs. 2 Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB kann von der Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 und § sind, abgesehen werden kann. Um größtmögliche Transparenz 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Da das Bauleitplanverfahren hinsichtlich der Auswirkungen der Planung zu gewährleisten hat zunächst im „regulären“ Aufstellungsverfahren begonnen wurde, sich die Gemeinde Lüdersdorf in diesem Verfahren entschieden, vorliegende umweltbezogenen Informationen mit auszulegen. haben die frühzeitige Behördenbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden. Die Lage des Plangebietes wird aus dem nachstehenden Über- sichtsplan ersichtlich; die genaue Abgrenzung des Geltungsbe- Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, reiches ergibt sich aus der Planzeichnung. elektronisch per Mail an s.mueller@schoenberger-land.de oder Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung in der g.kortas-holzerland@schoenberger-land.de oder mündlich zur Fassung vom 21. April 2021 liegen in der Zeit Niederschrift bei der Amtsverwaltung abgegeben werden. Ein Telefon- und E-Mail-Dienst wird aufrechterhalten, auch wenn vom 20. Mai 2021 bis einschließlich 30. Juni 2021 das Rathaus coronabedingt ggf. zeitweilig für den Publikums- zu jedermanns Einsicht im Amt Schönberger Land, Dassower verkehr nur eingeschränkt geöffnet ist. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG, an der Aushangtafel, 23923 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugend- Schönberg während folgender Öffnungszeiten: liche Teil der Öffentlichkeit sind. Montag bis Donnerstag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Dienstag und Donnerstag: von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberück- öffentlich aus. sichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB).
4 30. April 2021 • Woche 17 Amt Schönberger Land Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Darüber hinaus bietet die Gemeinde eine gut ausgebaute Inf- Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Be- rastruktur und exzellente Anbindungen an das überörtliche und kanntmachungen einsehbar. überregionale Verkehrsnetz. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9, die dazugehörige Be- Hinweise zum Datenschutz gründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umwelt- Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird bezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit ausdrücklich aufmerksam gemacht, http://www.schoenberger- land.de/Datenschutzerklärung. vom 10.05.2021 bis zum 15.06.2021 Hinweise zur COVID-19-Pandemie im Fachbereich IV - Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes Die Verwaltung bittet die Bürger, als Vorsichtsmaßnahme zur Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, gemäß Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus - sofern möglich § 3 Abs. 2 BauGB während der Dienststunden zu folgenden Zeiten: - vorrangig das Angebot der kontaktlosen Einsicht- bzw. Stellung- Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr nahme zu wählen. Dienstag und Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Lüdersdorf, den 21.04.2021 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äu- gez. Prof. Dr. Huzel ßerung und Erörterung. Von jedermann können in dieser Zeit Bürgermeister Lüdersdorf Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Gemeinde weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bau- leitplan unberücksichtigt bleiben können. Sollte aus Gründen der COVID-19-Pandemie die Amtsverwaltung für den Besucherverkehr geschlossen sein, wird der Dienstbetrieb der Amtsverwaltung aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen trotz Einschränkungen im Dienst- betrieb möglich ist. Hierzu melden Sie sich bitte über die Klingel an der hinteren Eingangstür des Amtsgebäudes in der Dassower Straße 4 in 23923 Schönberg bzw. telefonisch bei Frau Kortas-Holzerland unter Tel.: 038828 330-1410 oder bei Frau Müller unter 038828 330-1411. Darüber hinaus können die Unterlagen am o.g. Ort innerhalb der Dienstzeiten auch nach vorheriger telefonischer Terminab- stimmung unter den zuvor genannten Telefonnummern oder per E-Mail unter g.kortas-holzerland@schoenberger-land.de bzw. s.mueller@schoenberger-land.de eingesehen werden. Zusätzlich werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sowie die genannten Gutach- ten in das Internet unter der Adresse www.schoenberger-land.de/ Bekanntmachungen/Auslegungen für den Zeitraum der Öffent- Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen lichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich mit Ablauf des 21.04.2021 bekannt gemacht. gemacht. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Amtliche Bekanntmachung Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind vorhanden der Gemeinde Selmsdorf und während der öffentlichen Auslegung verfügbar: 1. Umweltbericht mit Informationen zu den Schutzgütern Bo- Betrifft: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 den, Wasser, Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt, Klima/ „Gewerbegebiet Kurzstucken“ Luft, Mensch, Landschafts-/Ortsbild, Kultur- und sonstige hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit Sachgüter sowie zu Wechselwirkungen zwischen den ge- gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nannten Schutzgütern. Des Weiteren sind Informationen zu Schutzgebieten/-objekten und Waldbelangen verfügbar. Die Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer Sit- naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zung am 08.04.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 mit ist dargestellt. der Gebietsbezeichnung „Gewerbegebiet Kurzstucken“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Schutzgut Boden: Innerhalb des Plangebietes sind sicker- (BauGB) beschlossen. wasserbestimmte Sande mit vergleichsweise geringen Mit dem Bebauungsplan Nr. 9 beabsichtigt die Gemeinde, die Ackerzahlen vorhanden. Es liegt ein Bodengutachten vor. planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuausweisung Die maßgeblichen Beeinträchtigungen entstehen durch die eines eingeschränkten Gewerbegebietes nach § 8 Baunutzungs- Bodenversiegelungen bzw. Überbauung. Dieser Verlust wird verordnung (BauNVO) im Nordwesten von Selmsdorf, südlich des im Rahmen einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfasst bestehenden Gewerbestandortes und der B 104 sowie nördlich und ausgeglichen. Es verbleiben keine erheblichen Beein- der Ortslage Lauen, zu schaffen. Die Gesamtfläche innerhalb des trächtigungen. Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 9 beträgt rund 15 ha. Die Gemeinde Selmsdorf reagiert damit auf die anhaltende Nach- Schutzgut Wasser: Aufgrund der anstehenden wasserdurch- frage nach Gewerbeflächen. Diese ergibt sich daraus, dass sich in lässigen Sande ist eine Versickerung grundsätzlich möglich. den vergangenen Jahren, durch vorausschauende Entscheidun- Es gilt die Versickerungssatzung des Zweckverbandes Gre- gen innerhalb der Gemeinde und durch die Lagegunst als östliche vesmühlen, wonach unbelastetes und gering verschmutztes Nachbargemeinde von Lübeck, zahlreiche Gewerbebetriebe in Niederschlagswasser auf den Grundstücksflächen zu versi- der Gemeinde angesiedelt haben. ckern ist, auf denen es anfällt.
Amt Schönberger Land 30. April 2021 • Woche 17 5 Das auf der Planstraße anfallende Niederschlagswasser wird Aus Sicht der Gemeinde sind mit der hier betrachteten Pla- zentral gesammelt und in das festgesetzte Regenrückhalte- n ung keine Maßnahmen verbunden sind, die zu einer Zer- becken geleitet. Erhebliche Beeinträchtigungen sind dement- störung, Beschädigung, Veränderung des charakteristischen sprechend nicht zu erwarten. Zustandes oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Schutzgut Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt: Es wurde ein Beeinträchtigung der vorhandenen Biotopstrukturen führen. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag in Form einer Potential- Waldbelange: Die Waldgrenzen wurden mit dem zuständi- abschätzung durchgeführt (siehe Punkt 3). gen Forstamt abgestimmt und entsprechende Waldabstände Im Rahmen der verkehrlichen Erschließung sind Baumfäl- berücksichtigt. lungen bzw. Umpflanzungen notwendig. Es handelt sich um gemäß § 19 Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V) 2. Schalltechnische Untersuchungen zum Bebauungsplan Nr. geschützte Baumreihen. Entsprechende Ausnahmeanträge 9 „Gewerbegebiet Kurzstucken“ der Gemeinde Selmsdorf werden parallel mit dem Entwurf bei der zuständigen unteren vom 03.09.2020, 1. Ergänzung vom 13.01.2021 sowie 2. Er- Naturschutzbehörde eingereicht. gänzung vom 10.03.2021, ALN Akustik Labor Nord GmbH, Kiel: Unter Berücksichtigung der getroffenen Festsetzungen Schutzgut Klima/Luft: Mit der Umsetzung der Planung kön- für das Gewerbegebiet kann der Schutz der Wohnbevölke- nen sich Auswirkungen auf das Regional- und Standortklima rung an den nächstgelegenen Immissionspunkten sowie der ergeben. Generell haben konventionell bewirtschaftete Acker- Schutz der im Gewerbebetrieb angesiedelten Unternehmen flächen aber kaum eine Bedeutung für die Kaltluftentstehung, sichergestellt werden. sodass das Plangebiet durch die verbleibenden Gehölzstruk- turen keine erheblichen negativen Auswirkungen im Vergleich 3. Geotechnische Hauptuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. zur derzeitigen Nutzung erwarten lässt. 9 „Gewerbegebiet Kurzstucken“ der Gemeinde Selmsdorf vom 29.06.2020, GEO.TECH Ingenieure & Geologen GmbH, Schutzgut Mensch: Die Erholungsfunktion des Plangebietes Schwerin: Es werden Aussagen zu den Bodenverhältnissen ändert sich mit der Umsetzung der Planungsziele nicht. Der sowie zur Versickerungsfähigkeit des anstehenden Bodens Spazierweg wird als Grünfläche in die Planung aufgenommen. getroffen. Aufgrund der Abschirmung des Plangebietes durch die topo- graphische Entwicklung des Geländes sind die wahrnehm- 4. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Potentialabschätzung) baren Auswirkungen auf die Wohnfunktion in der Ortslage vom 12.03.2021: Es wird im Wesentlichen eine Ackerfläche Lauen eingeschränkt. Es kann von der Wahrung gesunder überplant. Die Grünstrukturen in den Randbereichen blei- Wohn- und Arbeitsverhältnisse unter Einhaltung der immissi- ben erhalten. Im Rahmen der Potentialabschätzung wurde onsschutzrechtlichen Festsetzungen ausgegangen werden. zunächst eine potentielle Betroffenheit der Artengruppen Brutvögel und Fledermäuse festgestellt. Schutzgut Landschaft/Ortsbild: Das Landschaftsbild ist durch Unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 39 Abs. 5 das vorhandene Gewerbegebiet sowie die Bundesstraße vor- Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), kann das Ein- belastet. Die mit dem Bebauungsplan festgesetzten Pflan- treten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 ausge- zungs- und Erhaltungsgebote fördern die Einbindung in das schlossen werden. Orts-/Landschaftsbild, sodass nicht mit erheblichen negativen Auswirkungen zur rechnen ist. 5. Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landes- planung Westmecklenburg vom 06.01.2014: Die Planung Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Im Geltungsbereich entspricht dem Erfordernis, gewerbliche Bauflächen gemäß des Bebauungsplanes sind Bodendenkmale bekannt. Unter dem Eigenbedarf der Gemeinde zu entwickeln, es können Beachtung der Maßnahmen, die gemäß Denkmalschutzge- Arbeitsplätze gesichert werden und den ortsansässigen Unter- setz zur Bergung und Dokumentation einzuhalten sind, ist nicht nehmen ist es möglich, wettbewerbsfähig zu bleiben. Zudem mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen. entspricht der Anschluss des Gewerbegebietes an das vorhan- dene Gewerbegebiet den Erfordernissen der Raumordnung Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung: Die Kompensations- und Landesplanung, da einer Zersiedlung der Landschaft wertermittlung erfolgt methodisch auf Grundlage der „Hin- entgegengewirkt wird. weise zur Eingriffsregelung“ des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (1999). 6. Stellungnahme des Landkreises Nordwestmecklenburg vom Das ermittelte Kompensationsdefizit wird durch interne Kom- 10.01.2014: pensationsmaßnahmen sowie extern durch das gemeinde- Untere Abfallbehörde: Abfallrechtliche Belange, die in der eigene Ökokonto „Magerrasenfläche am Grünen Band“ aus- Zuständigkeit der Landrätin als untere Abfallbehörde liegen, geglichen. sind nicht erheblich betroffen. Schutzgebiete: Formal betrachtet ist das Plangebiet Bestand- Untere Bodenschutzbehörde: Hinweis, dass keine schädli- teil des Landschaftsschutzgebietes (LSG 121) „Palinger Heide chen Bodenveränderungen bekannt sind sowie Hinweise zum und Halbinsel Teschow“. Ein Antrag auf die Herauslösung Bodenschutz und den Mitteilungspflichten gemäß Landes- der Flächen wurde durch die Gemeinde Anfang 2014 bei der Bodenschutzgesetz. unteren Naturschutzbehörde (uNB) des Landkreises Nord- westmecklenburg gestellt. Mittlerweile hat die untere Natur- Untere Immissionsschutzbehörde: Forderung einer Schall- schutzbehörde die Herauslösung in Aussicht gestellt. Es wur- technischen Untersuchung sowie einer Ergänzung der erfor- de erläutert, dass das Herauslösungsverfahren im Rahmen derlichen Festsetzungen zum Schallschutz. des Bebauungsplanes abgeschlossen wird. Des Weiteren wird eine gutachterliche Betrachtung der Blend- Für alle weiteren Schutzgebiete im Umfeld des Plangebietes wirkung von Photovoltaikanlagen gefordert. Das Sonstige besteht aus Sicht der Gemeinde keine Betroffenheit. Sondergebiet Photovoltaik ist jedoch nicht mehr Bestandteil der Planung. Schutzobjekte: Im planungsrelevanten Umfeld sind diverse gemäß § 20 Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V) Untere Wasserbehörde: Hinweis, dass keine Trinkwasser- Biotope in der Datenbank des Landes verzeichnet. Mit der schutzgebiete betroffen sind. Erarbeitung des Entwurfes erfolgte eine Neubewertung der Hinweise zur Abwasser- und Regenwasserbeseitigung sowie Biotopstrukturen. Es wurde das Eintreten von Verbotstatbe- zum Gewässerschutz. Forderung eines Nachweises über die ständen gemäß § 20 Abs. 3 überprüft. Versickerungsfähigkeit.
6 30. April 2021 • Woche 17 Amt Schönberger Land Untere Naturschutzbehörde: Es wird auf die Belange des LSG Übersichtsplan: hingewiesen. Ein Herauslösungsverfahren ist notwendig für Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Gewerbegebiet die Aufstellung des Bebauungsplanes. Kurzstucken“ der Gemeinde Selmsdorf 7. Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes vom 16.12.2013: Es liegt keine Betroffenheit von Gewässern zweiter Ordnung vor. 8. Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 06.01.2014: Es werden allgemeine Hinweise zum Natur-, Wasser- und Bodenschutz gegeben. Insbesondere wird auf Entzug von landwirtschaft- lichen Nutzflächen eingegangen. Von der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage wie im Vorentwurf dargestellt, wird nun abgesehen. In diesem Zusammenhang erfolgte die überwiegende Kritik am vorgelegten Konzept. 9. Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vor- pommern vom 18.12.2013: Es wird auf bekannte Bodendenk- male innerhalb des Plangebietes hingewiesen. 10. Forstamt Grevesmühlen vom 14.01.2014: Mit dem Vorentwurf des Bebauungs-planes erfolgt keine Zustimmung der Forst- behörde. Es wird auf die mittelbaren Beeinträchtigungen auf die Waldflächen, Überplanung von Biotop(verbund)-flächen etc. verwiesen. Es wird eine Prüfung von alternativen Standorten für erfor- derlich gehalten. Des Weiteren wird auf andere naturschutz- fachliche Belange wie die Betroffenheit von Schutzgebieten hingewiesen. Es wird die Aufforstung der Fläche vorgeschlagen. Ebenso wird auf die einzuhaltenden gesetzlichen Mindestabstände zu Waldflächen verwiesen. Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen 11. Forstamt Grevesmühlen vom 22.02.2021: Festlegung der mit Ablauf des 21.04.2021 bekannt gemacht. Waldflächen sowie damit einhergehend der Waldabstands- flächen nach vorherigem Vor-Ort-Termin. 12. Zweckverband Grevesmühlen vom 08.01.2014: Es besteht Anschluss- und Benutzungszwang gemäß der gültigen Sat- zung des ZVG. Der Löschwasserbedarf ist zu klären und die Bereitstellung mit dem ZVG abzustimmen. I n Bezug auf die Schmutzwasserentsorgung ist der vorhandene Leitungsbestand zu erweitern und mit dem ZVG abzustimmen. Das Niederschlagswasser ist vorrangig zu versickern. Bei der Nutzung eines Regenrückhaltebeckens ist ein hyd- Jahresabschluss raulischer Nachweis zur Erweiterung des Leitungssystems des Amtes Schönberger Land zu führen. zum 31. Dezember 2018 Hinweise zur COVID-19-Pandemie Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land hat in Die Verwaltung bittet die Bürger, als Vorsichtsmaßnahme zur seiner Sitzung am 25.03.2021 den Jahresabschluss des Amtes Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus - sofern möglich Schönberger Land zum 31. Dezember 2018 per Beschluss fest- - vorrangig das Angebot der kontaktlosen Einsicht- bzw. Stellung- gestellt. nahme zu wählen. Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung des Amtsvorstehers werden hiermit öffentlich Hinweise zum Datenschutz bekannt gemacht. Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Schönberg wird aus- drücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land. Der Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfvermerk des de/Datenschutzerklärung. Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme für sieben Tage nach Bekanntmachung, beim Amt Schönberger Land, Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes Grevesmühlener Str. 17 b, in 23942 Dassow, öffentlich aus. Zur Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Be- Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter der Telefon- kanntmachungen einsehbar. nummer 038828 3301200 erforderlich. Die Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 9 sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit werden hiermit Schönberg, den 15.04.2021 bekannt gemacht. gez. Lenschow Selmsdorf, den 08.04.2021 Amtsvorsteher gez. Marcus Kreft Im Internet unterwww.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen Bürgermeister der Gemeinde Selmsdorf mit Ablauf des 15.04.2021 bekannt gemacht.
Amt Schönberger Land 30. April 2021 • Woche 17 7 Bestätigungsvermerk und Bericht sprechen im Wesentlichen der Jahresabschluss und die dem Jahresabschluss erläuternden Anlagen mit den oben bezeich- des Rechnungsprüfungsausschusses neten Einschränkungen den Vorschriften des § 60 KV MV und vom 13.01.2021 über die Prüfung der §§ 24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53 GemHVO-Doppik sowie des Jahresabschlusses 2018 den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze des Amtes Schönberger Land ordnungsmäßiger Buchführung vorwiegend ein den tatsächlichen Der Jahresabschluss des Amtes Schönberger Land zum Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und 31.12.2018 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Ertragslage des Amtes Schönberger Land. Amtes Schönberger Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsaus- Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen schuss hat das Ergebnis in seinem Bericht über die Prüfung des Verhältnisse des Amtes Schönberger Land ergänzend fest: Jahresabschlusses 2018 (i. d. F. vom 23.12.2020) zusammenge- Das Vermögen (Bilanzsumme) beträgt T€ 12.793,3 fasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. zum 31. Dezember 2018 Uneingeschränkten Bestätigungsvermerk Die Eigenkapitalquote beträgt z % 22,9 Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die um 31. Dezember 2018 örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Ge- Das wirtschaftliche Eigenkapital % 30,3 meinde/Amt. (unter Einbeziehung der Sonderposten) beträgt zum Gesamtvermögen zum 31. Dezember 2018 Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 5 und Langfristige Kreditverbindlichkeiten bestehen T€ 585,9 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des zum 31. Dezember 2018 in Höhe von Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Langfristige Rückstellungen bestehen zum T€ 2.222,2 Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Auf- 31. Dezember 2018 in Höhe von grund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahresab- Die Verbindlichkeitenquote % 69,7 schluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den (kurzfristiges und langfristiges Fremdkapital) Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen zum beträgt zum 31. Dezember 2018 Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswesens des Das Amt Schönberger Land ist zum Bilanzstichtag nicht überschul- Amtes Schönberger Land det. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bestehen nicht. Das Jahresergebnis vor Veränderung T€ 544,1 für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember der Rücklagen 2018 beträgt 2018 geprüft. Entnahmen aus den Rücklagen erfolgten T€ 0,0 Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die An- in Höhe von lagen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24 Zweckgebundene Ergebnisrücklagen T€ 0,0 bis 53 GemHVO-Doppik wurde von der Verwaltung des Amtes wurden gebildet in Höhe von Schönberger Land unter Gesamtverantwortung des Amtsvorste- Das Jahresergebnis 2018 beträgt nach T€ 544,1 hers erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von Veränderung der Rücklagen Das Ergebnis der Haushaltsvorjahre beträgt T€ +1.227,8 uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresab- Im Haushaltsjahr 2018 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. schluss sowie der Anlagen zum Jahresabschluss unter Einbezie- 2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung gegeben. hung des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse Die Finanzrechnung 2018 weist einen Saldo T€ 436,2 des Amtes Schönberger Land abzugeben. er ordentlichen und außerordentlichen Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des Ein- und Auszahlungen aus in Höhe von: § 3 a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und aus dem Vorjahr sind gemäß §16 Abs. 2 T€ 1.088,6 durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die GemHVO-Doppik vorzutragen Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum die planmäßigen Tilgungen für T€ 42,6 Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi- Investitionskredite betragen in 2018 ger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Es verbleibt ein Saldo in Höhe von T€ 1.482,2 Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit Im Haushaltsjahr 2018 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16 erkannt werden. Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Finanzrechnung, unter Berück- sichtigung des Vortrags aus Haushaltsvorjahren gegeben. Der Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kennt- Haushaltsausgleich ist damit insgesamt erreicht. nisse über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Amtes Die Investitionsauszahlungen betragen in 2018 T€ 198,8 Schönberger Land sowie die Erwartungen über mögliche Fehler Sie sind im Haushaltsjahr 2018 finanziert T€ 198,8 berücksichtigt. durch Investitionseinzahlungen Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungs- Aufnahme von investiven Krediten T€ 0,0 durch Eigenmittel T€ 0,0 legungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise Die Investitionskredite haben unter T€ 43,5 für die Angaben im Rechnungswesen, in der Buchführung, im Berücksichtigung der Tilgung abgenommen um Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss über- Die liquiden Mittel haben insgesamt T€ 607,1 wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. zugenommen um Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein davon anteilig für den Amtshaushalt T€ 501,0 erforderliches Maß bezogen. Der Prüfung wurde insbesondere haben die liquiden Mittel zugenommen um die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Amtes Schönberger Land die Erteilung der Kassenanordnung, das eigene Rechnungswe- geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen sen des Amtes, die Berücksichtigung von Entscheidungen des Beanstandungen. Amtsvorstehers hinsichtlich des Rechnungswesens einbezogen. Über die Feststellungen hinaus hat die Prüfung keine Besonder- Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzie- heiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung rungsvorschriften und der wesentlichen Einschätzung der Ver- der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung von erheblicher Bedeu- waltung des Amtes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung tung sind. des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende Der Rechnungsprüfungsausschuss erteilt einen uneingeschränk- sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. ten Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfung hat zu keinen erheblichen wesentlichen Einwen- Schönberg, 13.01.2021 dungen geführt. Herr Peter Tengler Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage der bei der Prü- Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses fung gewonnenen Erkenntnisse und uns erteilten Auskünfte ent- des Amtes Schönberger Land
8 30. April 2021 • Woche 17 Amt Schönberger Land Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung Jahresabschluss des städtebaulichen am 13.01.2021 beschlossen, dem Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 Sondervermögens der Stadt Dassow für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2018 zum 31. Dezember 2018 des Amtes Schönberger Land in der Fassung vom 23.12.2020 Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am zu empfehlen. 16.06.2020 den Jahresabschluss des städtebaulichen Sonder- Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des vermögens der Stadt Dassow zum 31. Dezember 2018 per Be- Jahresabschlusses 2018 wurden dem Amtsausschuss in seiner schluss festgestellt. Die Beschlüsse über die Feststellung des Sitzung am 25.03.2021 bekanntgegeben. Jahresabschlusses und über die Entlastung der Bürgermeisterin Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss Jahresabschlusses 2018 des Amtes Schönberger Land werden sowie der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungs- hiermit öffentlich bekannt gemacht. ausschusses liegen zur Einsichtnahme für sieben Tage nach Be- Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 und kanntmachung, beim Amt Schönberger Land, Grevesmühlener der Bestätigungsvermerk liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt Str. 17 b, in 23942 Dassow, öffentlich aus. Zur Einsichtnahme der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwal- ist eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 038828 tung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, 3301200 erforderlich. Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Dassow, den 20.04.2021 Schönberg, 13.04.2021 gez. Pahl gez. Herr Frank Lenschow Bürgermeisterin Amtsvorsteher Amt Schönberger Land Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 21.04.2021 bekannt gemacht. Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 13.04.2021 bekannt gemacht. Jahresabschluss der Gemeinde Groß Siemz Tätigkeitsbericht des zum 31. Dezember 2019 Rechnungsprüfungsausschusses Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siemz-Niendorf hat in ihrer Sitzung am 25.02.2021 den Jahresabschluss der Gemeinde des Amtes Schönberger Land Groß Siemz zum 31. Dezember 2019 per Beschluss festgestellt. für das Haushaltsjahr 2020 Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit öffentlich Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land bekannt gemacht. hat gegenüber dem Amt Schönberger Land einen Tätigkeitsbe- Der Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfvermerk des richt für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegt. Der entsprechende Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme für Tätigkeitsbericht wurde dem Amtsausschuss in seiner Sitzung sieben Tage nach Bekanntmachung, beim Amt Schönberger Land, am 25.03.2021 zur Kenntnis gegeben. Grevesmühlener Str. 17 b, in 23942 Dassow, öffentlich aus. Zur Der Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses wird Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter der Telefon- hiermit öffentlich bekannt gemacht. nummer 038828 3301200 erforderlich. Der Tätigkeitsbericht liegt zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung Siemz-Niendorf, den 25.03.2021 des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vor- gez. Haberkorn derhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Bürgermeisterin Schönberg, 13.04.2021 Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen gez. Frank Lenschow mit Ablauf des 25.03.2021 bekannt gemacht. Amtsvorsteher Jahresabschluss und Auflösung Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens des städtebaulichen Sondervermögens der „Herrnburg Nord“ der Gemeinde Lüdersdorf Stadt Schönberg zum 31. Dezember 2018 zum 31. Dezember 2018 Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in ihrer Sit- 17.12.2020 den Jahresabschluss des städtebaulichen Sonder- zung am 29.09.2020 den Jahresabschluss und die Auflösung des vermögens der Stadt Schönberg zum 31. Dezember 2018 per städtebaulichen Sondervermögens „Herrnburg Nord“ der Gemein- Beschluss festgestellt. Die Beschlüsse über die Feststellung des de Lüdersdorf zum 31. Dezember 2018 per Beschluss festgestellt. Jahresabschlusses und über die Entlastung des Bürgermeisters Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss über die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit öffentlich sowie der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungs- bekannt gemacht. Der Jahresabschluss sowie der abschließende ausschusses liegen zur Einsichtnahme für sieben Tage nach Be- Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur kanntmachung, beim Amt Schönberger Land, Grevesmühlener Einsichtnahme für sieben Tage nach Bekanntmachung, beim Amt Str. 17 b, in 23942 Dassow, öffentlich aus. Zur Einsichtnahme Schönberger Land, Grevesmühlener Str. 17 b, in 23942 Dassow, ist eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 038828 öffentlich aus. Zur Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung 3301200 erforderlich. unter der Telefonnummer 038828 3301200 erforderlich. Schönberg, den 20.04.2021 Lüdersdorf, den 20.04.2021 gez. Korn gez. Prof. Dr. Huzel Bürgermeister Bürgermeister Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 21.04.2021 bekannt gemacht. mit Ablauf des 21.04.2021 bekannt gemacht.
Amt Schönberger Land 30. April 2021 • Woche 17 9 Jahresabschluss der Gemeinde Niendorf Bestätigungsvermerk und Bericht zum 31. Dezember 2019 des Rechnungsprüfungsausschusses Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siemz-Niendorf hat in vom 26.01.2021 über die Prüfung ihrer Sitzung am 25.02.2021 den Jahresabschluss der Gemeinde des Jahresabschlusses 2018 Niendorf zum 31. Dezember 2019 per Beschluss festgestellt. Die der Gemeinde Selmsdorf Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung der Bürgermeisterin werden hiermit öffentlich Der Jahresabschluss der Gemeinde Selmsdorf zum 31.12.2018 bekannt gemacht. wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Der Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfvermerk des Selmsdorf geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme für Ergebnis in seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlus- sieben Tage nach Bekanntmachung, beim Amt Schönberger Land, ses 2018 (i. d. F. vom 19.01.2021) zusammengefasst und einen Grevesmühlener Str. 17 b, in 23942 Dassow, öffentlich aus. Zur uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter der Telefon- Bestätigungsvermerk nummer 038828 3301200 erforderlich. Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die ört- Siemz-Niendorf, den 25.03.2021 liche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde. Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 5 und gez. Haberkorn 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des Bürgermeisterin Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Auf- mit Ablauf des 25.03.2021 bekannt gemacht. grund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahresab- schluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen zum Jahresabschluss Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswesens der der Gemeinde Roduchelstorf Gemeinde Selmsdorf zum 31. Dezember 2019 für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roduchelstorf hat in ihrer Sitzung am 04.03.2021 den Jahresabschluss der Gemein- Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die Anla- de Roduchelstorf zum 31. Dezember 2019 per Beschluss fest- gen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 53 gestellt. GemHVO-Doppik wurde von der Verwaltung des Amtes Schönber- Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und ger Land unter Gesamtverantwortung des Amtsvorstehers und des Bürgermeisters erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage über die Entlastung der Bürgermeisterin werden hiermit öffentlich der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den bekannt gemacht. Jahresabschluss sowie der Anlagen zum Jahresabschluss unter Der Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfvermerk des Einbeziehung des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme für Verhältnisse der Gemeinde Selmsdorf abzugeben. sieben Tage nach Bekanntmachung, beim Amt Schönberger Land, Grevesmühlener Str. 17 b, in 23942 Dassow, öffentlich aus. Zur Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter der Telefon- § 3 a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und nummer 038828 3301200 erforderlich. durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum Roduchelstorf, den 08.04.2021 Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi- gez. Kassow ger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Bürgermeisterin Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 13.04.2021 bekannt gemacht. Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kennt- nisse über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde Selmsdorf sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berück- Jahresabschluss der Gemeinde Selmsdorf sichtigt. zum 31. Dezember 2018 Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungs- legungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer für die Angaben im Rechnungswesen, in der Buchführung, im Sitzung am 16.03.2021 den Jahresabschluss der Gemeinde Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss über- Selmsdorf zum 31. Dezember 2018 per Beschluss festgestellt. wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit öffentlich Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein bekannt gemacht. erforderliches Maß bezogen. Die Prüfung wurde insbesondere die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, die Der Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfvermerk Erteilung der Kassenanordnung, das eigene Rechnungswesen des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme der Gemeinde Selmsdorf, die Berücksichtigung von Entschei- während der allgemeinen Öffnungszeiten für sieben Tage nach dungen des Bürgermeisters hinsichtlich des Rechnungswesens Bekanntmachung beim Amt Schönberger Land, Grevesmühlener einbezogen. Str. 17 b, in 23942 Dassow öffentlich aus. Zur Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 038828 Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzie- 3301200 erforderlich. rungsvorschriften und der wesentlichen Einschätzung der Verwal- tung der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung Selmsdorf, den 06.04.2021 des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss. gez. Kreft Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende Bürgermeister sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen Unsere Prüfung hat zu keinen größeren wesentlichen Einwen- mit Ablauf des 13.04.2021 bekannt gemacht. dungen geführt.
10 30. April 2021 • Woche 17 Amt Schönberger Land Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage der bei der Prüfung Die Gemeindevertretung Selmsdorf hat für 2018 eine 6. Fortfüh- gewonnenen Erkenntnisse und uns erteilten Auskünfte entspre- rung des Haushaltssicherungskonzeptes erstellt, dieses wurde chen im Wesentlichen der Jahresabschluss und die dem Jah- am 07.06.2018 beschlossen und der Rechtsaufsichtsbehörde resabschluss erläuternden Anlagen den Vorschriften des § 60 des Landkreises NWM am 02.07.2018 mit dem Haushaltsplan KV MV und der §§ 24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53 GemHVO- 2018 vorgelegt. Doppik sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Selmsdorf geben ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der nach unserer Beurteilung keinen Anlass zur Besorgnis, mit dem Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung überwiegend ein den Jahresabschluss 2018 ist erstmalig seit mehreren Jahren wieder tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, ein positiver Kassenbestand gegeben. Über die Feststellungen Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Selmsdorf. hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresab- der Verwaltung von größerer Bedeutung sind. schluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde Selmsdorf und stellt die Chancen und Risiken der Selmsdorf, 26.01.2021 zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. gez. Herr Peter Tengler Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Verhältnisse der Gemeinde Selmsdorf ergänzend fest: der Gemeinde Selmsdorf Das Vermögen (Bilanzsumme) beträgt T€ 28.461,8 Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am zum 31. Dezember 2018 26.01.2021 beschlossen, der Gemeindevertretung Selmsdorf die Die Eigenkapitalquote beträgt zum % 60,9 Feststellung des Jahresabschlusses 2018 für den Zeitraum vom 31. Dezember 2018 01. Januar bis zum 31. Dezember 2018 der Gemeinde Selmsdorf Das wirtschaftliche Eigenkapital % 94,3 in der Fassung vom 19.01.2021 zu empfehlen. Der Bestätigungs- (unter Einbeziehung der Sonderposten) vermerk und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlus- beträgt zum Gesamtvermögen ses 2018 wurden der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am zum 31. Dezember 2018 16.03.2021 bekanntgegeben. Langfristige Kreditverbindlichkeiten T€ 0,0 Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des bestehen zum 31. Dezember 2018 Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Selmsdorf werden hiermit in Höhe von öffentlich bekannt gemacht. Die Verbindlichkeiten Quote (kurzfristiges % 5,7 Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 und und langfristiges Fremdkapital) beträgt z der Bestätigungsvermerk liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt um 31. Dezember 2018 der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwal- Die Gemeinde Selmsdorf ist zum Bilanzstichtag nicht über- tung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, schuldet. Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Das Jahresergebnis vor Veränderung T€ - 368,1 Selmsdorf, 13.04.2021 der Rücklagen 2018 beträgt Entnahmen aus den Rücklagen erfolgten T€ 4.019,9 gez. Herr Marcus Kreft in Höhe von Bürgermeister der Gemeinde Selmsdorf Zweckgebundene Ergebnisrücklagen T€ 0,0 Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen wurden gebildet in Höhe von mit Ablauf des 13.04.2021 bekannt gemacht. Das Jahresergebnis 2018 beträgt nach T€ 3.651,8 Veränderung der Rücklagen Der Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren T€ - 3.651,8 Tätigkeitsbericht 2020 beträgt des Rechnungsprüfungsausschusses Unter Berücksichtigung des negativen Ergebnisvortrages aus Haushaltsvorjahren ist im Haushaltsjahr 2018 ein Haushaltsaus- der Gemeinde Selmsdorf gleich gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrech- Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Selmsdorf nung gegeben. hat gegenüber der Gemeinde Selmsdorf einen Tätigkeitsbericht Die Finanzrechnung 2018 weist einen Saldo T€ 228,6 für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegt. Der entsprechende Tätig- der ordentlichen und außerordentlichen keitsbericht wurde der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am Ein- und Auszahlungen aus in Höhe von 16.03.2021 zur Kenntnis gegeben. Der Tätigkeitsbericht 2020 des aus dem Vorjahr sind gemäß § 16 Abs. 2 T€ 3.266,5 Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Selmsdorf wird GemHVO-Doppik vorzutragen hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Tätigkeitsbericht liegt die planmäßigen Tilgungen für T€ 0,0 zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für Investitionskredite betragen in 2018 sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Es verbleibt ein Saldo in Höhe von T€ 3.495,1 Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Unter Berücksichtigung des Vortrags aus Haushaltsvorjahren ist Öffnungszeiten öffentlich aus. im Haushaltsjahr 2018 der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. Selmsdorf, 13.04.2021 2 GemHVO-Doppik in der Finanzrechnung gegeben. Die Investitionsauszahlungen betragen in 2018 T€ 228,6 gez. Marcus Kreft Sie sind im Haushaltsjahr 2018 finanziert durch T€ 228,6 Bürgermeister Investitionseinzahlungen Aufnahme von investiven Krediten T€ 0,0 durch Eigenkapital T€ 0,0 Haushaltssatzung Die Investitionskredite haben unter T€ 0,0 der Gemeinde Siemz-Niendorf Berücksichtigung der Tilgung abgenommen um für das Haushaltsjahr 2021 Die liquiden Mittel haben insgesamt T€ 227,9 zugenommen um Aufgrund der § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge- Der Haushaltsausgleich für das Haushaltsjahr 2018 der Gemeinde meindevertretung vom 25.02.2021 und nach Bekanntgabe der Selmsdorf ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik unter Be- rechtsaufsichtlichen Entscheidung der Landrätin des Landkreises rücksichtigung der Vorjahre in der Ergebnisrechnung und in der Nordwestmecklenburg zu den genehmigungspflichtigen Festset- Finanzrechnung erreicht. zungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
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