Die nächste Ausgabe erscheint am 28. Mai 2021 - Amt Schönberger Land

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Die nächste Ausgabe erscheint am 28. Mai 2021 - Amt Schönberger Land
Amtliches Bekanntmachungsblatt
                                      Jahrgang 24
                                      30. April 2021
                                      Ausgabe 4/21
                                                                                             der Gemeinden Grieben, Lüdersdorf, Menzendorf,
                                                                                   Roduchelstorf, Selmsdorf, Siemz-Niendorf, der Stadt Dassow
                                                                                         sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land
Postwurfsendung sämtliche Haushalte

                                                                                                                        Foto: pixabay.com

                                                       Die nächste Ausgabe erscheint am 28. Mai 2021.
Die nächste Ausgabe erscheint am 28. Mai 2021 - Amt Schönberger Land
2   30. April 2021 • Woche 17                                                                                       Amt Schönberger Land
                                                       Wichtige Informationen der Verwaltung
                                                       Verwaltung:                            Amt Schönberger Land
                                                       Anschrift:                             Am Markt 15, 23923 Schönberg
                                                       Telefon:                               038828 330-0
              Die nächste Ausgabe                      Fax:                                   038828 330-175

            Uns Amtsblatt                              E-Mail:
                                                       Web:
                                                       Online-Dienste:
                                                                                              info@schoenberger-land.de
                                                                                              www.schoenberger-land.de
                                                                                              https://www.schoenberger-land.de/online
                   erscheint am                        Mängelmelder:                          https://schoenberger-land.de/mängelmelder

                  28. Mai 2021.                        Allgemeine Öffnungszeiten:
                 Annahmeschluss                        Mo. - Do.
                                                       Di. u. Do.
                                                                                              09:00 - 12:00 Uhr
                                                                                              14:00 - 18:00 Uhr
           für redaktionelle Beiträge                  Fr.                                    geschlossen
                und Anzeigen ist                       Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes:
            (Posteingang im Verlag)                    nach vorheriger Terminvereinbarung
                                                       Mo., Di. u. Do.                       09:00 - 12:00 Uhr
                  18. Mai 2021.                        Di. u. Do.                            14:00 - 18:00 Uhr
                                                       Besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle:
                                                       Di. u. Do.         09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
     Foto: pixabay.com
                                                       Sprechstunde der Schiedspersonen
                                                       Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit, Beratungstermine tele-
                                                       fonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.
    Impressum
                                                       Telefon: 0163 5070542/E-Mail: schiedsstelle@schoenberger-land.de

                                                       Rufnummernverzeichnis:
    Mitteilungsblatt mit öffentlichen                  Amtskasse                              330 - 1201, 1203 und 1211
    Bekanntmachungen der Gemeinden
    und Städte des Amtes Schönberger Land.
                                                       Anlagenbuchhaltung                     330 - 1206
                                                       Anliegerbescheinigungen                330 - 1214
    Herausgeber, Druck und Verlag:
                                                       Bauanträge                             330 - 1401
    LINUS WITTICH Medien KG
    Röbeler Straße 9, 17209 Sietow,                    Bauleitplanung                         330 - 1410 und 1411
    Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30           Bürgerinformation                      330 - 1107
    E-Mail: info@wittich-sietow.de                     Buß- und Verwarngelder                 330 - 1305
    www.wittich.de
                                                       Einwohnermeldeamt                      330 - 1303, 1304 und 1307
    Verantwortlich für den amtlichen Teil:             Finanzverwaltung                       330 - 1200 und 1208
    Amt Schönberger Land
    Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:        Fischereischeine                       330 - 1305
    Mike Groß (V. i. S. d. P.)                         Feuerwehren                            330 - 1311
    unter Anschrift des Verlages.                      Gebäudemanagement                      330 - 1406
    Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke
                                                       Gewerbeamt                             330 - 1309
    unter Anschrift des Verlages.
                                                       Gewässer                               330 - 1412
    Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de
                                                       Grünanlagen/Bäume                      330 - 1403
    Auflage: 9.800 Exemplare                            Hochbauinvestition                     330 - 1405 und 1416
    Erscheinung: monatlich,                            Informationstechnik                    330 - 1106
    jeweils zum letzten Freitag eines Monats
                                                       Kindertageseinrichtungen               330 - 1109
    Namentlich gekennzeichnete Artikel geben           Kommunale Grundstücke (Kauf/Pacht)     330 - 1408
    die Meinung des Verfassers wieder, der auch
    verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröf-      Ordnungsamt                            330 - 1300 und 1310
    fentlichungen und Fremdbeilagen gelten un-         Personalabteilung                      330 - 1110 und 1111
    sere allgemeinen Geschäftsbedingungen und          Rechnungsprüfung                       330 - 1601
    unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht
    gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt
                                                       Schulverwaltung                        330 - 1103
    oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des        Spielplätze                            330 - 1412
    Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer-     Stadtsanierung                         330 - 1410
    den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere         Standesamt                             330 - 1110 und 1111
    auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausge-
    schlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-             Steuerabteilung                        330 - 1204 und 1205
    Farben bzw. Sonderfarben werden von uns            Straßenbeleuchtung                     330 - 1413
    aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farb-      Straßenunterhaltung                    330 - 1412
    abweichungen auftreten, genauso wie bei un-
                                                       Straßenverkehr (StVO)                  330 - 1301
    terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb
    können wir für eine genaue Farbwiedergabe          Tiefbau                                330 - 1402
    keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche          Vergabestelle                          330 - 1104
    Beanstandungen verpflichten uns zu keiner           Vermietung kommunaler
    Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nut-
                                                       Liegenschaften                         330 - 1407 und 1409
    zungsrechte der hier veröffentlichten Fotos,
    Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung         Vollstreckung                          330 - 1202
    liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit       Wahlen/Organisation                    330 - 1101
    schriftlicher Genehmigung des Urhebers.            Winterdienst                           330 - 1301
                                                       Wohngeldstelle                         330 - 1308
                                                       zentrale Dienste                       330 - 1107
                                                       zentraler Sitzungsdienst               330 - 1102 und 1108
Die nächste Ausgabe erscheint am 28. Mai 2021 - Amt Schönberger Land
Amt Schönberger Land		                                                                              30. April 2021 • Woche 17      3
                                                                   Sollte aus Gründen der Coronapandemie die Amtsverwaltung für
                                                                   den Besucherverkehr geschlossen sein, wird der Dienstbetrieb der
                                                                   Amtsverwaltung aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die
                                                                   ausgelegten Planunterlagen trotz Einschränkungen im Dienstbetrieb
                                                                   möglich ist.
                                                                   Hierzu melden Sie sich bitte über die Klingel an der hinteren Ein-
                                                                   gangstür des Amtsgebäudes in der Dassower Straße 4 in 23923
                                                                   Schönberg bzw. telefonisch bei Frau Kortas-Holzerland unter Tel.
                                                                   038828 330-1410 oder bei Frau Müller unter Tel. 038828 330-1411.
Amtliche Bekanntmachung
                                                                   Zusätzlich können die Auslegungsunterlagen zum Entwurf des
der Gemeinde Lüdersdorf                                            Bebauungsplan Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ der Gemeinde
Betrifft:   Bebauungsplanes Nr. 21                                 Lüdersdorf gemäß § 4a Abs. 4 BauGB während der genannten
                                                                   Frist auch im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekannt-
            „Am Lüdersdorfer Graben“
                                                                   machungen/Auslegungen abgerufen werden.
hier:       Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbetei-
            ligung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB     Im Rahmen der öffentlichen Auslegung als wesentliche, bereits
                                                                   vorliegende umweltbezogene Informationen mit ausgelegt wer-
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in ihrer        den:
Sitzung am 20. April 2021 den geänderten Entwurf des Bebau-        • Orientierende Untersuchung zur Einschätzung altlasten- und
ungsplans Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“, bestehend aus der           abfallwirtschaftlicher Sachverhalte sowie zur Baugrundsitu-
Planzeichnung mit Planzeichenerklärung, den textlichen Festset-        ation, Technikstützpunkt Lüdersdorf, Kiwa Control GmbH,
zungen, den Verfahrensvermerken mit Präambel sowie der Be-             Schwerin 15.04.2013,
gründung zugestimmt und gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m § 3 Abs. 2 des   • Ergebnisbericht zur Kontrolle der Gebäude auf der Fläche
Baugesetzbuches (BauGB) die erneute Behördenbeteiligung im             des Bebauungsplans Nr. 21 in Lüdersdorf auf Gebäudebrü-
Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im       ter und Fledermäuse, Ökologische Dienste Ortlieb, Rostock
Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) beschlossen.        15.06.2018
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind Anregungen einge-        • Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des BP Nr.
gangen, aus denen sich Änderungserfordernisse ergeben haben.           21 „Am Lüdersdorfer Graben“, Ingenieurbüro Dipl.-Ing Volker
Es handelt sich im Wesentlichen um die Berücksichtigung von            Ziegler, Mölln 16.05.2019
Waldbelangen. In die Planung ist eine bestehende Waldfläche        • Baumkontrolle und Beurteilung des zu erhaltenden Baum-
                                                                       bestandes, Sachverständigenbüro Dipl. Ing Forstwirtschaft
nachrichtlich zu übernehmen. Aufgrund des zu berücksichtigen-
                                                                       Hans Bahr, Lankau 01.10.2019
den Waldabstandes wurden mehrere zunächst geplante Grund-
                                                                   • Geruchsimmissionen; Gutachten zur Ausweisung eines Be-
stücke in ihrer Bebaubarkeit erheblich eingeschränkt bzw. waren
                                                                       bauungsplans B-Plan 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ in 23923
nicht zu bebauen. Es wurde eine Umplanung des Entwurfes für
                                                                       Lüdersdorf; Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg; Oederquart;
den südwestlichen Teilbereich erforderlich. Änderungen erfolgten
                                                                       26.11.2019
hinsichtlich der Verkehrsführung, der Grundstückszuschnitte, der
                                                                   • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum B-Plan Nr. 21 „Am
Baugrenzen und weiteren daraus resultierenden Anpassungser-
                                                                       Lüdersdorfer Graben“ in Lüdersdorf, IDN Ingenieur-Dienst-
fordernissen.
                                                                       Nord, Oyten 03.12.2019
Die Berücksichtigung bzw. die Umsetzung von Teilen dieser          • Baugrunduntersuchung- Nr. 025050.4 in 23923 Lüdersdorf,
Anregungen erfordern eine erneute öffentliche Auslegung und            ehem. Technikstützpunkt (Baugrunderkundung), ERWATEC
Einholung der Stellungnahmen.                                          Arndt Ingenieurges. mbH, Kiel 13.05.2020
Da die wesentlichen Planungsziele von diesen Änderungen und
                                                                   Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen
Ergänzungen unberührt bleiben, wird bestimmt, dass bei der er-     aus dem vorausgegangenen Beteiligungsverfahren vor:
neuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB nur zu den    1. Landkreis Nordwestmecklenburg, Stabsstelle für Wirtschafts-
geänderten oder ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben              förderung, Regionalentwicklung und Planen, Stellungnahme
werden können. Die ergänzend zur Planzeichnung geänderten              vom 15.01.2021 zur Berücksichtigung des Baumbestandes,
Textzeilen sind zur Verdeutlichung farbig kenntlich gemacht.           zu den Grünfestsetzungen und zum Artenschutz,
Der Bebauungsplan Nr. 21 „Am Lüdersdorfer Graben“ wird im          2. Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern/Forstamt Gre-
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB im Rahmen der              vesmühlen, Stellungnahme vom 11.12.2020 zu Berücksichti-
Innenentwicklung aufgestellt, sodass von einer Umweltprüfung           gung von Waldbelangen
gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und von der Angabe gemäß § 3 Abs. 2
                                                                   Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB kann von der
Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar
                                                                   frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 und §
sind, abgesehen werden kann. Um größtmögliche Transparenz
                                                                   4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Da das Bauleitplanverfahren
hinsichtlich der Auswirkungen der Planung zu gewährleisten hat
                                                                   zunächst im „regulären“ Aufstellungsverfahren begonnen wurde,
sich die Gemeinde Lüdersdorf in diesem Verfahren entschieden,
vorliegende umweltbezogenen Informationen mit auszulegen.          haben die frühzeitige Behördenbeteiligung sowie die frühzeitige
                                                                   Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden.
Die Lage des Plangebietes wird aus dem nachstehenden Über-
sichtsplan ersichtlich; die genaue Abgrenzung des Geltungsbe-      Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich,
reiches ergibt sich aus der Planzeichnung.                         elektronisch per Mail an s.mueller@schoenberger-land.de oder
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung in der          g.kortas-holzerland@schoenberger-land.de oder mündlich zur
Fassung vom 21. April 2021 liegen in der Zeit                      Niederschrift bei der Amtsverwaltung abgegeben werden.
                                                                   Ein Telefon- und E-Mail-Dienst wird aufrechterhalten, auch wenn
        vom 20. Mai 2021 bis einschließlich 30. Juni 2021          das Rathaus coronabedingt ggf. zeitweilig für den Publikums-
zu jedermanns Einsicht im Amt Schönberger Land, Dassower           verkehr nur eingeschränkt geöffnet ist. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2
Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG, an der Aushangtafel, 23923        BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugend-
Schönberg während folgender Öffnungszeiten:                        liche Teil der Öffentlichkeit sind.
Montag bis Donnerstag:     von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie       Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
Dienstag und Donnerstag: von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr               Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberück-
öffentlich aus.                                                    sichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB).
Die nächste Ausgabe erscheint am 28. Mai 2021 - Amt Schönberger Land
4       30. April 2021 • Woche 17 		                                                                          Amt Schönberger Land
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes       Darüber hinaus bietet die Gemeinde eine gut ausgebaute Inf-
Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Be-         rastruktur und exzellente Anbindungen an das überörtliche und
kanntmachungen einsehbar.                                           überregionale Verkehrsnetz.
                                                                    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9, die dazugehörige Be-
Hinweise zum Datenschutz
                                                                    gründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umwelt-
Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird
                                                                    bezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit
ausdrücklich aufmerksam gemacht, http://www.schoenberger-
land.de/Datenschutzerklärung.                                                     vom 10.05.2021 bis zum 15.06.2021
Hinweise zur COVID-19-Pandemie                                      im Fachbereich IV - Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes
Die Verwaltung bittet die Bürger, als Vorsichtsmaßnahme zur         Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, gemäß
Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus - sofern möglich        § 3 Abs. 2 BauGB während der Dienststunden zu folgenden Zeiten:
- vorrangig das Angebot der kontaktlosen Einsicht- bzw. Stellung-   Montag bis Donnerstag:            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
nahme zu wählen.                                                    Dienstag und Donnerstag:          14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Lüdersdorf, den 21.04.2021                                          zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
                                                                    Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äu-
gez. Prof. Dr. Huzel
                                                                    ßerung und Erörterung. Von jedermann können in dieser Zeit
Bürgermeister Lüdersdorf
                                                                    Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift
                                                                    abgegeben werden.
                                                                    Die Gemeinde weist darauf hin, dass nicht fristgerecht abgege-
                                                                    bene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bau-
                                                                    leitplan unberücksichtigt bleiben können.
                                                                    Sollte aus Gründen der COVID-19-Pandemie die Amtsverwaltung
                                                                    für den Besucherverkehr geschlossen sein, wird der Dienstbetrieb
                                                                    der Amtsverwaltung aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in
                                                                    die ausgelegten Planunterlagen trotz Einschränkungen im Dienst-
                                                                    betrieb möglich ist.
                                                                    Hierzu melden Sie sich bitte über die Klingel an der hinteren
                                                                    Eingangstür des Amtsgebäudes in der Dassower Straße 4 in
                                                                    23923 Schönberg bzw. telefonisch bei Frau Kortas-Holzerland unter
                                                                    Tel.: 038828 330-1410 oder bei Frau Müller unter 038828 330-1411.
                                                                    Darüber hinaus können die Unterlagen am o.g. Ort innerhalb
                                                                    der Dienstzeiten auch nach vorheriger telefonischer Terminab-
                                                                    stimmung unter den zuvor genannten Telefonnummern oder per
                                                                    E-Mail unter g.kortas-holzerland@schoenberger-land.de bzw.
                                                                    s.mueller@schoenberger-land.de eingesehen werden.
                                                                    Zusätzlich werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt dieser
                                                                    ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1
                                                                    BauGB auszulegenden Unterlagen sowie die genannten Gutach-
                                                                    ten in das Internet unter der Adresse www.schoenberger-land.de/
                                                                    Bekanntmachungen/Auslegungen für den Zeitraum der Öffent-
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen         lichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich
mit Ablauf des 21.04.2021 bekannt gemacht.                          gemacht.
                                                                    Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
                                                                    auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Amtliche Bekanntmachung                                             Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind vorhanden
der Gemeinde Selmsdorf                                              und während der öffentlichen Auslegung verfügbar:
                                                                    1. Umweltbericht mit Informationen zu den Schutzgütern Bo-
Betrifft:     Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9                     den, Wasser, Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt, Klima/
              „Gewerbegebiet Kurzstucken“                               Luft, Mensch, Landschafts-/Ortsbild, Kultur- und sonstige
hier:         Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit         Sachgüter sowie zu Wechselwirkungen zwischen den ge-
              gemäß § 3 Abs. 2 BauGB                                    nannten Schutzgütern. Des Weiteren sind Informationen zu
                                                                        Schutzgebieten/-objekten und Waldbelangen verfügbar. Die
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer Sit-         naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
zung am 08.04.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 mit            ist dargestellt.
der Gebietsbezeichnung „Gewerbegebiet Kurzstucken“ gebilligt
und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch           Schutzgut Boden: Innerhalb des Plangebietes sind sicker-
(BauGB) beschlossen.                                                   wasserbestimmte Sande mit vergleichsweise geringen
Mit dem Bebauungsplan Nr. 9 beabsichtigt die Gemeinde, die             Ackerzahlen vorhanden. Es liegt ein Bodengutachten vor.
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuausweisung              Die maßgeblichen Beeinträchtigungen entstehen durch die
eines eingeschränkten Gewerbegebietes nach § 8 Baunutzungs-            Bodenversiegelungen bzw. Überbauung. Dieser Verlust wird
verordnung (BauNVO) im Nordwesten von Selmsdorf, südlich des           im Rahmen einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfasst
bestehenden Gewerbestandortes und der B 104 sowie nördlich             und ausgeglichen. Es verbleiben keine erheblichen Beein-
der Ortslage Lauen, zu schaffen. Die Gesamtfläche innerhalb des        trächtigungen.
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 9 beträgt rund 15 ha.
Die Gemeinde Selmsdorf reagiert damit auf die anhaltende Nach-         Schutzgut Wasser: Aufgrund der anstehenden wasserdurch-
frage nach Gewerbeflächen. Diese ergibt sich daraus, dass sich in      lässigen Sande ist eine Versickerung grundsätzlich möglich.
den vergangenen Jahren, durch vorausschauende Entscheidun-             Es gilt die Versickerungssatzung des Zweckverbandes Gre-
gen innerhalb der Gemeinde und durch die Lagegunst als östliche        vesmühlen, wonach unbelastetes und gering verschmutztes
Nachbargemeinde von Lübeck, zahlreiche Gewerbebetriebe in              Niederschlagswasser auf den Grundstücksflächen zu versi-
der Gemeinde angesiedelt haben.                                        ckern ist, auf denen es anfällt.
Die nächste Ausgabe erscheint am 28. Mai 2021 - Amt Schönberger Land
Amt Schönberger Land		                                                                            30. April 2021 • Woche 17    5
 Das auf der Planstraße anfallende Niederschlagswasser wird          Aus Sicht der Gemeinde sind mit der hier betrachteten Pla-
 zentral gesammelt und in das festgesetzte Regenrückhalte-           n ung keine Maßnahmen verbunden sind, die zu einer Zer-
 becken geleitet. Erhebliche Beeinträchtigungen sind dement-         störung, Beschädigung, Veränderung des charakteristischen
 sprechend nicht zu erwarten.                                        Zustandes oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen
 Schutzgut Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt: Es wurde ein         Beeinträchtigung der vorhandenen Biotopstrukturen führen.
 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag in Form einer Potential-         Waldbelange: Die Waldgrenzen wurden mit dem zuständi-
 abschätzung durchgeführt (siehe Punkt 3).                           gen Forstamt abgestimmt und entsprechende Waldabstände
 Im Rahmen der verkehrlichen Erschließung sind Baumfäl-              berücksichtigt.
 lungen bzw. Umpflanzungen notwendig. Es handelt sich um
 gemäß § 19 Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V)           2. Schalltechnische Untersuchungen zum Bebauungsplan Nr.
 geschützte Baumreihen. Entsprechende Ausnahmeanträge                9 „Gewerbegebiet Kurzstucken“ der Gemeinde Selmsdorf
 werden parallel mit dem Entwurf bei der zuständigen unteren         vom 03.09.2020, 1. Ergänzung vom 13.01.2021 sowie 2. Er-
 Naturschutzbehörde eingereicht.                                     gänzung vom 10.03.2021, ALN Akustik Labor Nord GmbH,
                                                                     Kiel: Unter Berücksichtigung der getroffenen Festsetzungen
 Schutzgut Klima/Luft: Mit der Umsetzung der Planung kön-            für das Gewerbegebiet kann der Schutz der Wohnbevölke-
 nen sich Auswirkungen auf das Regional- und Standortklima           rung an den nächstgelegenen Immissionspunkten sowie der
 ergeben. Generell haben konventionell bewirtschaftete Acker-        Schutz der im Gewerbebetrieb angesiedelten Unternehmen
 flächen aber kaum eine Bedeutung für die Kaltluftentstehung,        sichergestellt werden.
 sodass das Plangebiet durch die verbleibenden Gehölzstruk-
 turen keine erheblichen negativen Auswirkungen im Vergleich      3. Geotechnische Hauptuntersuchung zum Bebauungsplan Nr.
 zur derzeitigen Nutzung erwarten lässt.                             9 „Gewerbegebiet Kurzstucken“ der Gemeinde Selmsdorf
                                                                     vom 29.06.2020, GEO.TECH Ingenieure & Geologen GmbH,
 Schutzgut Mensch: Die Erholungsfunktion des Plangebietes            Schwerin: Es werden Aussagen zu den Bodenverhältnissen
 ändert sich mit der Umsetzung der Planungsziele nicht. Der          sowie zur Versickerungsfähigkeit des anstehenden Bodens
 Spazierweg wird als Grünfläche in die Planung aufgenommen.          getroffen.
 Aufgrund der Abschirmung des Plangebietes durch die topo-
 graphische Entwicklung des Geländes sind die wahrnehm-           4. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Potentialabschätzung)
 baren Auswirkungen auf die Wohnfunktion in der Ortslage             vom 12.03.2021: Es wird im Wesentlichen eine Ackerfläche
 Lauen eingeschränkt. Es kann von der Wahrung gesunder               überplant. Die Grünstrukturen in den Randbereichen blei-
 Wohn- und Arbeitsverhältnisse unter Einhaltung der immissi-         ben erhalten. Im Rahmen der Potentialabschätzung wurde
 onsschutzrechtlichen Festsetzungen ausgegangen werden.              zunächst eine potentielle Betroffenheit der Artengruppen
                                                                     Brutvögel und Fledermäuse festgestellt.
 Schutzgut Landschaft/Ortsbild: Das Landschaftsbild ist durch        Unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 39 Abs. 5
 das vorhandene Gewerbegebiet sowie die Bundesstraße vor-            Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), kann das Ein-
 belastet. Die mit dem Bebauungsplan festgesetzten Pflan-            treten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 ausge-
 zungs- und Erhaltungsgebote fördern die Einbindung in das           schlossen werden.
 Orts-/Landschaftsbild, sodass nicht mit erheblichen negativen
 Auswirkungen zur rechnen ist.                                    5. Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landes-
                                                                     planung Westmecklenburg vom 06.01.2014: Die Planung
 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Im Geltungsbereich        entspricht dem Erfordernis, gewerbliche Bauflächen gemäß
 des Bebauungsplanes sind Bodendenkmale bekannt. Unter               dem Eigenbedarf der Gemeinde zu entwickeln, es können
 Beachtung der Maßnahmen, die gemäß Denkmalschutzge-                 Arbeitsplätze gesichert werden und den ortsansässigen Unter-
 setz zur Bergung und Dokumentation einzuhalten sind, ist nicht      nehmen ist es möglich, wettbewerbsfähig zu bleiben. Zudem
 mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen.                      entspricht der Anschluss des Gewerbegebietes an das vorhan-
                                                                     dene Gewerbegebiet den Erfordernissen der Raumordnung
 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung: Die Kompensations-           und Landesplanung, da einer Zersiedlung der Landschaft
 wertermittlung erfolgt methodisch auf Grundlage der „Hin-           entgegengewirkt wird.
 weise zur Eingriffsregelung“ des Landesamtes für Umwelt,
 Naturschutz und Geologie M-V (1999).                             6. Stellungnahme des Landkreises Nordwestmecklenburg vom
 Das ermittelte Kompensationsdefizit wird durch interne Kom-         10.01.2014:
 pensationsmaßnahmen sowie extern durch das gemeinde-                Untere Abfallbehörde: Abfallrechtliche Belange, die in der
 eigene Ökokonto „Magerrasenfläche am Grünen Band“ aus-              Zuständigkeit der Landrätin als untere Abfallbehörde liegen,
 geglichen.                                                          sind nicht erheblich betroffen.

 Schutzgebiete: Formal betrachtet ist das Plangebiet Bestand-        Untere Bodenschutzbehörde: Hinweis, dass keine schädli-
 teil des Landschaftsschutzgebietes (LSG 121) „Palinger Heide        chen Bodenveränderungen bekannt sind sowie Hinweise zum
 und Halbinsel Teschow“. Ein Antrag auf die Herauslösung             Bodenschutz und den Mitteilungspflichten gemäß Landes-
 der Flächen wurde durch die Gemeinde Anfang 2014 bei der            Bodenschutzgesetz.
 unteren Naturschutzbehörde (uNB) des Landkreises Nord-
 westmecklenburg gestellt. Mittlerweile hat die untere Natur-        Untere Immissionsschutzbehörde: Forderung einer Schall-
 schutzbehörde die Herauslösung in Aussicht gestellt. Es wur-        technischen Untersuchung sowie einer Ergänzung der erfor-
 de erläutert, dass das Herauslösungsverfahren im Rahmen             derlichen Festsetzungen zum Schallschutz.
 des Bebauungsplanes abgeschlossen wird.                             Des Weiteren wird eine gutachterliche Betrachtung der Blend-
 Für alle weiteren Schutzgebiete im Umfeld des Plangebietes          wirkung von Photovoltaikanlagen gefordert. Das Sonstige
 besteht aus Sicht der Gemeinde keine Betroffenheit.                 Sondergebiet Photovoltaik ist jedoch nicht mehr Bestandteil
                                                                     der Planung.
 Schutzobjekte: Im planungsrelevanten Umfeld sind diverse
 gemäß § 20 Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V)              Untere Wasserbehörde: Hinweis, dass keine Trinkwasser-
 Biotope in der Datenbank des Landes verzeichnet. Mit der            schutzgebiete betroffen sind.
 Erarbeitung des Entwurfes erfolgte eine Neubewertung der            Hinweise zur Abwasser- und Regenwasserbeseitigung sowie
 Biotopstrukturen. Es wurde das Eintreten von Verbotstatbe-          zum Gewässerschutz. Forderung eines Nachweises über die
 ständen gemäß § 20 Abs. 3 überprüft.                                Versickerungsfähigkeit.
Die nächste Ausgabe erscheint am 28. Mai 2021 - Amt Schönberger Land
6    30. April 2021 • Woche 17 		                                                                           Amt Schönberger Land
    Untere Naturschutzbehörde: Es wird auf die Belange des LSG      Übersichtsplan:
    hingewiesen. Ein Herauslösungsverfahren ist notwendig für       Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Gewerbegebiet
    die Aufstellung des Bebauungsplanes.                            Kurzstucken“ der Gemeinde Selmsdorf

7. Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes vom
   16.12.2013: Es liegt keine Betroffenheit von Gewässern zweiter
   Ordnung vor.

8. Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft
   und Umwelt Westmecklenburg vom 06.01.2014: Es werden
   allgemeine Hinweise zum Natur-, Wasser- und Bodenschutz
   gegeben. Insbesondere wird auf Entzug von landwirtschaft-
   lichen Nutzflächen eingegangen. Von der Errichtung einer
   Photovoltaik-Anlage wie im Vorentwurf dargestellt, wird nun
   abgesehen.
   In diesem Zusammenhang erfolgte die überwiegende Kritik
   am vorgelegten Konzept.

9. Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vor-
   pommern vom 18.12.2013: Es wird auf bekannte Bodendenk-
   male innerhalb des Plangebietes hingewiesen.

10. Forstamt Grevesmühlen vom 14.01.2014: Mit dem Vorentwurf
    des Bebauungs-planes erfolgt keine Zustimmung der Forst-
    behörde. Es wird auf die mittelbaren Beeinträchtigungen auf
    die Waldflächen, Überplanung von Biotop(verbund)-flächen
    etc. verwiesen.
    Es wird eine Prüfung von alternativen Standorten für erfor-
    derlich gehalten. Des Weiteren wird auf andere naturschutz-
    fachliche Belange wie die Betroffenheit von Schutzgebieten
    hingewiesen.
    Es wird die Aufforstung der Fläche vorgeschlagen. Ebenso
    wird auf die einzuhaltenden gesetzlichen Mindestabstände
    zu Waldflächen verwiesen.
                                                                    Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
11. Forstamt Grevesmühlen vom 22.02.2021: Festlegung der            mit Ablauf des 21.04.2021 bekannt gemacht.
    Waldflächen sowie damit einhergehend der Waldabstands-
    flächen nach vorherigem Vor-Ort-Termin.

12. Zweckverband Grevesmühlen vom 08.01.2014: Es besteht
    Anschluss- und Benutzungszwang gemäß der gültigen Sat-
    zung des ZVG.
    Der Löschwasserbedarf ist zu klären und die Bereitstellung
    mit dem ZVG abzustimmen. I
    n Bezug auf die Schmutzwasserentsorgung ist der vorhandene
    Leitungsbestand zu erweitern und mit dem ZVG abzustimmen.
    Das Niederschlagswasser ist vorrangig zu versickern.
    Bei der Nutzung eines Regenrückhaltebeckens ist ein hyd-
                                                                    Jahresabschluss
    raulischer Nachweis zur Erweiterung des Leitungssystems         des Amtes Schönberger Land
    zu führen.                                                      zum 31. Dezember 2018
Hinweise zur COVID-19-Pandemie                                      Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land hat in
Die Verwaltung bittet die Bürger, als Vorsichtsmaßnahme zur         seiner Sitzung am 25.03.2021 den Jahresabschluss des Amtes
Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus - sofern möglich        Schönberger Land zum 31. Dezember 2018 per Beschluss fest-
- vorrangig das Angebot der kontaktlosen Einsicht- bzw. Stellung-   gestellt.
nahme zu wählen.                                                    Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und
                                                                    über die Entlastung des Amtsvorstehers werden hiermit öffentlich
Hinweise zum Datenschutz
                                                                    bekannt gemacht.
Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Schönberg wird aus-
drücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land.          Der Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfvermerk des
de/Datenschutzerklärung.                                            Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme für
                                                                    sieben Tage nach Bekanntmachung, beim Amt Schönberger Land,
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes
                                                                    Grevesmühlener Str. 17 b, in 23942 Dassow, öffentlich aus. Zur
Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Be-
                                                                    Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter der Telefon-
kanntmachungen einsehbar.
                                                                    nummer 038828 3301200 erforderlich.
Die Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 9 sowie die
Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit werden hiermit      Schönberg, den 15.04.2021
bekannt gemacht.                                                    gez. Lenschow
Selmsdorf, den 08.04.2021                                           Amtsvorsteher

gez. Marcus Kreft                                                   Im Internet unterwww.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
Bürgermeister der Gemeinde Selmsdorf                                mit Ablauf des 15.04.2021 bekannt gemacht.
Die nächste Ausgabe erscheint am 28. Mai 2021 - Amt Schönberger Land
Amt Schönberger Land		                                                                              30. April 2021 • Woche 17     7
Bestätigungsvermerk und Bericht                                     sprechen im Wesentlichen der Jahresabschluss und die dem
                                                                    Jahresabschluss erläuternden Anlagen mit den oben bezeich-
des Rechnungsprüfungsausschusses                                    neten Einschränkungen den Vorschriften des § 60 KV MV und
vom 13.01.2021 über die Prüfung                                     der §§ 24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53 GemHVO-Doppik sowie
des Jahresabschlusses 2018                                          den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
                                                                    Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
des Amtes Schönberger Land                                          ordnungsmäßiger Buchführung vorwiegend ein den tatsächlichen
Der Jahresabschluss des Amtes Schönberger Land zum                  Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
31.12.2018 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des           Ertragslage des Amtes Schönberger Land.
Amtes Schönberger Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsaus-           Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen
schuss hat das Ergebnis in seinem Bericht über die Prüfung des      Verhältnisse des Amtes Schönberger Land ergänzend fest:
Jahresabschlusses 2018 (i. d. F. vom 23.12.2020) zusammenge-        Das Vermögen (Bilanzsumme) beträgt                  T€ 12.793,3
fasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.      zum 31. Dezember 2018
Uneingeschränkten Bestätigungsvermerk                               Die Eigenkapitalquote beträgt z                     %       22,9
Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die           um 31. Dezember 2018
örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Ge-             Das wirtschaftliche Eigenkapital                    %       30,3
meinde/Amt.                                                         (unter Einbeziehung der Sonderposten) beträgt
                                                                    zum Gesamtvermögen zum 31. Dezember 2018
Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 5 und    Langfristige Kreditverbindlichkeiten bestehen       T€    585,9
8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des             zum 31. Dezember 2018 in Höhe von
Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die        Langfristige Rückstellungen bestehen zum            T€ 2.222,2
Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Auf-         31. Dezember 2018 in Höhe von
grund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahresab-       Die Verbindlichkeitenquote                          %       69,7
schluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den       (kurzfristiges und langfristiges Fremdkapital)
Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen zum        beträgt zum 31. Dezember 2018
Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswesens des        Das Amt Schönberger Land ist zum Bilanzstichtag nicht überschul-
                    Amtes Schönberger Land                          det. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bestehen nicht.
                                                                    Das Jahresergebnis vor Veränderung                  T€    544,1
für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember      der Rücklagen 2018 beträgt
2018 geprüft.                                                       Entnahmen aus den Rücklagen erfolgten               T€       0,0
Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die An-            in Höhe von
lagen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24           Zweckgebundene Ergebnisrücklagen                    T€       0,0
bis 53 GemHVO-Doppik wurde von der Verwaltung des Amtes             wurden gebildet in Höhe von
Schönberger Land unter Gesamtverantwortung des Amtsvorste-          Das Jahresergebnis 2018 beträgt nach                T€    544,1
hers erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von     Veränderung der Rücklagen
                                                                    Das Ergebnis der Haushaltsvorjahre beträgt          T€ +1.227,8
uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresab-
                                                                    Im Haushaltsjahr 2018 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs.
schluss sowie der Anlagen zum Jahresabschluss unter Einbezie-
                                                                    2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung gegeben.
hung des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse      Die Finanzrechnung 2018 weist einen Saldo           T€    436,2
des Amtes Schönberger Land abzugeben.                               er ordentlichen und außerordentlichen
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des          Ein- und Auszahlungen aus in Höhe von:
§ 3 a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und         aus dem Vorjahr sind gemäß §16 Abs. 2               T€ 1.088,6
durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die   GemHVO-Doppik vorzutragen
Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum       die planmäßigen Tilgungen für                       T€      42,6
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi-        Investitionskredite betragen in 2018
ger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und     Es verbleibt ein Saldo in Höhe von                  T€ 1.482,2
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit      Im Haushaltsjahr 2018 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16
erkannt werden.                                                     Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Finanzrechnung, unter Berück-
                                                                    sichtigung des Vortrags aus Haushaltsvorjahren gegeben. Der
Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kennt-       Haushaltsausgleich ist damit insgesamt erreicht.
nisse über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Amtes      Die Investitionsauszahlungen betragen in 2018       T€    198,8
Schönberger Land sowie die Erwartungen über mögliche Fehler         Sie sind im Haushaltsjahr 2018 finanziert           T€    198,8
berücksichtigt.                                                     durch Investitionseinzahlungen
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungs-         Aufnahme von investiven Krediten                    T€       0,0
                                                                    durch Eigenmittel                                   T€       0,0
legungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise
                                                                    Die Investitionskredite haben unter                 T€      43,5
für die Angaben im Rechnungswesen, in der Buchführung, im
                                                                    Berücksichtigung der Tilgung abgenommen um
Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss über-        Die liquiden Mittel haben insgesamt                 T€     607,1
wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.                    zugenommen um
Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein             davon anteilig für den Amtshaushalt                 T€    501,0
erforderliches Maß bezogen. Der Prüfung wurde insbesondere          haben die liquiden Mittel zugenommen um
die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit,
                                                                    Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Amtes Schönberger Land
die Erteilung der Kassenanordnung, das eigene Rechnungswe-
                                                                    geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen
sen des Amtes, die Berücksichtigung von Entscheidungen des
                                                                    Beanstandungen.
Amtsvorstehers hinsichtlich des Rechnungswesens einbezogen.
                                                                    Über die Feststellungen hinaus hat die Prüfung keine Besonder-
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzie-
                                                                    heiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung
rungsvorschriften und der wesentlichen Einschätzung der Ver-
                                                                    der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung von erheblicher Bedeu-
waltung des Amtes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung
                                                                    tung sind.
des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende      Der Rechnungsprüfungsausschuss erteilt einen uneingeschränk-
sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.                       ten Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfung hat zu keinen erheblichen wesentlichen Einwen-       Schönberg, 13.01.2021
dungen geführt.                                                     Herr Peter Tengler
Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage der bei der Prü-         Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
fung gewonnenen Erkenntnisse und uns erteilten Auskünfte ent-       des Amtes Schönberger Land
Die nächste Ausgabe erscheint am 28. Mai 2021 - Amt Schönberger Land
8    30. April 2021 • Woche 17 		                                                                          Amt Schönberger Land
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung               Jahresabschluss des städtebaulichen
am 13.01.2021 beschlossen, dem Amtsausschuss des Amtes
Schönberger Land die Feststellung des Jahresabschlusses 2018
                                                                   Sondervermögens der Stadt Dassow
für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2018          zum 31. Dezember 2018
des Amtes Schönberger Land in der Fassung vom 23.12.2020           Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am
zu empfehlen.                                                      16.06.2020 den Jahresabschluss des städtebaulichen Sonder-
Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des       vermögens der Stadt Dassow zum 31. Dezember 2018 per Be-
Jahresabschlusses 2018 wurden dem Amtsausschuss in seiner          schluss festgestellt. Die Beschlüsse über die Feststellung des
Sitzung am 25.03.2021 bekanntgegeben.                              Jahresabschlusses und über die Entlastung der Bürgermeisterin
Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des       werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss
Jahresabschlusses 2018 des Amtes Schönberger Land werden           sowie der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungs-
hiermit öffentlich bekannt gemacht.                                ausschusses liegen zur Einsichtnahme für sieben Tage nach Be-
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 und        kanntmachung, beim Amt Schönberger Land, Grevesmühlener
der Bestätigungsvermerk liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt     Str. 17 b, in 23942 Dassow, öffentlich aus. Zur Einsichtnahme
der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwal-       ist eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 038828
tung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15,         3301200 erforderlich.
Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
                                                                   Dassow, den 20.04.2021
Schönberg, 13.04.2021
                                                                   gez. Pahl
gez. Herr Frank Lenschow                                           Bürgermeisterin
Amtsvorsteher
Amt Schönberger Land                                               Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
                                                                   mit Ablauf des 21.04.2021 bekannt gemacht.
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
mit Ablauf des 13.04.2021 bekannt gemacht.
                                                                   Jahresabschluss der Gemeinde Groß Siemz
Tätigkeitsbericht des                                              zum 31. Dezember 2019
Rechnungsprüfungsausschusses                                       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siemz-Niendorf hat in
                                                                   ihrer Sitzung am 25.02.2021 den Jahresabschluss der Gemeinde
des Amtes Schönberger Land                                         Groß Siemz zum 31. Dezember 2019 per Beschluss festgestellt.
für das Haushaltsjahr 2020                                         Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und
                                                                   über die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit öffentlich
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land
                                                                   bekannt gemacht.
hat gegenüber dem Amt Schönberger Land einen Tätigkeitsbe-
                                                                   Der Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfvermerk des
richt für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegt. Der entsprechende
                                                                   Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme für
Tätigkeitsbericht wurde dem Amtsausschuss in seiner Sitzung
                                                                   sieben Tage nach Bekanntmachung, beim Amt Schönberger Land,
am 25.03.2021 zur Kenntnis gegeben.
                                                                   Grevesmühlener Str. 17 b, in 23942 Dassow, öffentlich aus. Zur
Der Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses wird
                                                                   Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter der Telefon-
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
                                                                   nummer 038828 3301200 erforderlich.
Der Tätigkeitsbericht liegt zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der
Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung        Siemz-Niendorf, den 25.03.2021
des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vor-         gez. Haberkorn
derhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.           Bürgermeisterin
Schönberg, 13.04.2021                                              Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
gez. Frank Lenschow                                                mit Ablauf des 25.03.2021 bekannt gemacht.
Amtsvorsteher

                                                                   Jahresabschluss und Auflösung
Jahresabschluss                                                    des städtebaulichen Sondervermögens
des städtebaulichen Sondervermögens der                            „Herrnburg Nord“ der Gemeinde Lüdersdorf
Stadt Schönberg zum 31. Dezember 2018                              zum 31. Dezember 2018
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in ihrer Sit-
17.12.2020 den Jahresabschluss des städtebaulichen Sonder-         zung am 29.09.2020 den Jahresabschluss und die Auflösung des
vermögens der Stadt Schönberg zum 31. Dezember 2018 per            städtebaulichen Sondervermögens „Herrnburg Nord“ der Gemein-
Beschluss festgestellt. Die Beschlüsse über die Feststellung des   de Lüdersdorf zum 31. Dezember 2018 per Beschluss festgestellt.
Jahresabschlusses und über die Entlastung des Bürgermeisters       Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und
werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss     über die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit öffentlich
sowie der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungs-         bekannt gemacht. Der Jahresabschluss sowie der abschließende
ausschusses liegen zur Einsichtnahme für sieben Tage nach Be-      Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur
kanntmachung, beim Amt Schönberger Land, Grevesmühlener            Einsichtnahme für sieben Tage nach Bekanntmachung, beim Amt
Str. 17 b, in 23942 Dassow, öffentlich aus. Zur Einsichtnahme      Schönberger Land, Grevesmühlener Str. 17 b, in 23942 Dassow,
ist eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 038828         öffentlich aus. Zur Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung
3301200 erforderlich.                                              unter der Telefonnummer 038828 3301200 erforderlich.
Schönberg, den 20.04.2021                                          Lüdersdorf, den 20.04.2021
gez. Korn                                                          gez. Prof. Dr. Huzel
Bürgermeister                                                      Bürgermeister
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen        Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
mit Ablauf des 21.04.2021 bekannt gemacht.                         mit Ablauf des 21.04.2021 bekannt gemacht.
Die nächste Ausgabe erscheint am 28. Mai 2021 - Amt Schönberger Land
Amt Schönberger Land		                                                                               30. April 2021 • Woche 17      9
Jahresabschluss der Gemeinde Niendorf                               Bestätigungsvermerk und Bericht
zum 31. Dezember 2019                                               des Rechnungsprüfungsausschusses
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siemz-Niendorf hat in           vom 26.01.2021 über die Prüfung
ihrer Sitzung am 25.02.2021 den Jahresabschluss der Gemeinde        des Jahresabschlusses 2018
Niendorf zum 31. Dezember 2019 per Beschluss festgestellt. Die      der Gemeinde Selmsdorf
Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und
über die Entlastung der Bürgermeisterin werden hiermit öffentlich   Der Jahresabschluss der Gemeinde Selmsdorf zum 31.12.2018
bekannt gemacht.                                                    wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde
Der Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfvermerk des         Selmsdorf geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das
Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme für           Ergebnis in seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlus-
sieben Tage nach Bekanntmachung, beim Amt Schönberger Land,         ses 2018 (i. d. F. vom 19.01.2021) zusammengefasst und einen
Grevesmühlener Str. 17 b, in 23942 Dassow, öffentlich aus. Zur      uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter der Telefon-        Bestätigungsvermerk
nummer 038828 3301200 erforderlich.                                 Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die ört-
Siemz-Niendorf, den 25.03.2021                                      liche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde.
                                                                    Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 5 und
gez. Haberkorn                                                      8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des
Bürgermeisterin                                                     Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen         Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Auf-
mit Ablauf des 25.03.2021 bekannt gemacht.                          grund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahresab-
                                                                    schluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den
                                                                    Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen zum
Jahresabschluss                                                     Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswesens der

der Gemeinde Roduchelstorf                                                                Gemeinde Selmsdorf
zum 31. Dezember 2019                                               für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember
                                                                    2018 geprüft.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roduchelstorf hat in
ihrer Sitzung am 04.03.2021 den Jahresabschluss der Gemein-         Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die Anla-
de Roduchelstorf zum 31. Dezember 2019 per Beschluss fest-          gen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 53
gestellt.                                                           GemHVO-Doppik wurde von der Verwaltung des Amtes Schönber-
Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und      ger Land unter Gesamtverantwortung des Amtsvorstehers und des
                                                                    Bürgermeisters erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage
über die Entlastung der Bürgermeisterin werden hiermit öffentlich
                                                                    der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
bekannt gemacht.
                                                                    Jahresabschluss sowie der Anlagen zum Jahresabschluss unter
Der Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfvermerk des
                                                                    Einbeziehung des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen
Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme für
                                                                    Verhältnisse der Gemeinde Selmsdorf abzugeben.
sieben Tage nach Bekanntmachung, beim Amt Schönberger Land,
Grevesmühlener Str. 17 b, in 23942 Dassow, öffentlich aus. Zur      Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des
Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter der Telefon-        § 3 a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und
nummer 038828 3301200 erforderlich.                                 durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
                                                                    Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum
Roduchelstorf, den 08.04.2021
                                                                    Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi-
gez. Kassow                                                         ger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Bürgermeisterin                                                     Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
                                                                    erkannt werden.
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
mit Ablauf des 13.04.2021 bekannt gemacht.                          Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kennt-
                                                                    nisse über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde
                                                                    Selmsdorf sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berück-
Jahresabschluss der Gemeinde Selmsdorf                              sichtigt.
zum 31. Dezember 2018                                               Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungs-
                                                                    legungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer          für die Angaben im Rechnungswesen, in der Buchführung, im
Sitzung am 16.03.2021 den Jahresabschluss der Gemeinde              Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss über-
Selmsdorf zum 31. Dezember 2018 per Beschluss festgestellt.         wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und
über die Entlastung des Bürgermeisters werden hiermit öffentlich    Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein
bekannt gemacht.                                                    erforderliches Maß bezogen. Die Prüfung wurde insbesondere
                                                                    die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, die
Der Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfvermerk
                                                                    Erteilung der Kassenanordnung, das eigene Rechnungswesen
des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme
                                                                    der Gemeinde Selmsdorf, die Berücksichtigung von Entschei-
während der allgemeinen Öffnungszeiten für sieben Tage nach
                                                                    dungen des Bürgermeisters hinsichtlich des Rechnungswesens
Bekanntmachung beim Amt Schönberger Land, Grevesmühlener
                                                                    einbezogen.
Str. 17 b, in 23942 Dassow öffentlich aus. Zur Einsichtnahme
ist eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 038828          Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzie-
3301200 erforderlich.                                               rungsvorschriften und der wesentlichen Einschätzung der Verwal-
                                                                    tung der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung
Selmsdorf, den 06.04.2021
                                                                    des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss.
gez. Kreft                                                          Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende
Bürgermeister                                                       sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen         Unsere Prüfung hat zu keinen größeren wesentlichen Einwen-
mit Ablauf des 13.04.2021 bekannt gemacht.                          dungen geführt.
10    30. April 2021 • Woche 17 		                                                                         Amt Schönberger Land
Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage der bei der Prüfung     Die Gemeindevertretung Selmsdorf hat für 2018 eine 6. Fortfüh-
gewonnenen Erkenntnisse und uns erteilten Auskünfte entspre-       rung des Haushaltssicherungskonzeptes erstellt, dieses wurde
chen im Wesentlichen der Jahresabschluss und die dem Jah-          am 07.06.2018 beschlossen und der Rechtsaufsichtsbehörde
resabschluss erläuternden Anlagen den Vorschriften des § 60        des Landkreises NWM am 02.07.2018 mit dem Haushaltsplan
KV MV und der §§ 24 bis 48 sowie der §§ 50 bis 53 GemHVO-          2018 vorgelegt.
Doppik sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen           Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Selmsdorf geben
ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der    nach unserer Beurteilung keinen Anlass zur Besorgnis, mit dem
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung überwiegend ein den         Jahresabschluss 2018 ist erstmalig seit mehreren Jahren wieder
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,    ein positiver Kassenbestand gegeben. Über die Feststellungen
Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Selmsdorf.                    hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach
                                                                   unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit
Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresab-       der Verwaltung von größerer Bedeutung sind.
schluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gemeinde Selmsdorf und stellt die Chancen und Risiken der      Selmsdorf, 26.01.2021
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.                            gez. Herr Peter Tengler
Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen    Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses
Verhältnisse der Gemeinde Selmsdorf ergänzend fest:                der Gemeinde Selmsdorf
Das Vermögen (Bilanzsumme) beträgt                 T€ 28.461,8     Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
zum 31. Dezember 2018                                              26.01.2021 beschlossen, der Gemeindevertretung Selmsdorf die
Die Eigenkapitalquote beträgt zum                   %      60,9    Feststellung des Jahresabschlusses 2018 für den Zeitraum vom
31. Dezember 2018                                                  01. Januar bis zum 31. Dezember 2018 der Gemeinde Selmsdorf
Das wirtschaftliche Eigenkapital                    %      94,3    in der Fassung vom 19.01.2021 zu empfehlen. Der Bestätigungs-
(unter Einbeziehung der Sonderposten)                              vermerk und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlus-
beträgt zum Gesamtvermögen                                         ses 2018 wurden der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am
zum 31. Dezember 2018                                              16.03.2021 bekanntgegeben.
Langfristige Kreditverbindlichkeiten               T€        0,0   Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des
bestehen zum 31. Dezember 2018                                     Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Selmsdorf werden hiermit
in Höhe von                                                        öffentlich bekannt gemacht.
Die Verbindlichkeiten Quote (kurzfristiges          %        5,7   Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 und
und langfristiges Fremdkapital) beträgt z                          der Bestätigungsvermerk liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt
um 31. Dezember 2018                                               der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwal-
Die Gemeinde Selmsdorf ist zum Bilanzstichtag nicht über-          tung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15,
schuldet.                                                          Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Das Jahresergebnis vor Veränderung                 T€ - 368,1      Selmsdorf, 13.04.2021
der Rücklagen 2018 beträgt
Entnahmen aus den Rücklagen erfolgten              T€ 4.019,9      gez. Herr Marcus Kreft
in Höhe von                                                        Bürgermeister der Gemeinde Selmsdorf
Zweckgebundene Ergebnisrücklagen                   T€        0,0   Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
wurden gebildet in Höhe von                                        mit Ablauf des 13.04.2021 bekannt gemacht.
Das Jahresergebnis 2018 beträgt nach               T€ 3.651,8
Veränderung der Rücklagen
Der Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren         T€ - 3.651,8    Tätigkeitsbericht 2020
beträgt                                                            des Rechnungsprüfungsausschusses
Unter Berücksichtigung des negativen Ergebnisvortrages aus
Haushaltsvorjahren ist im Haushaltsjahr 2018 ein Haushaltsaus-     der Gemeinde Selmsdorf
gleich gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrech-        Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Selmsdorf
nung gegeben.                                                      hat gegenüber der Gemeinde Selmsdorf einen Tätigkeitsbericht
Die Finanzrechnung 2018 weist einen Saldo          T€     228,6    für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegt. Der entsprechende Tätig-
der ordentlichen und außerordentlichen                             keitsbericht wurde der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am
Ein- und Auszahlungen aus in Höhe von                              16.03.2021 zur Kenntnis gegeben. Der Tätigkeitsbericht 2020 des
aus dem Vorjahr sind gemäß § 16 Abs. 2             T€ 3.266,5      Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Selmsdorf wird
GemHVO-Doppik vorzutragen                                          hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Tätigkeitsbericht liegt
die planmäßigen Tilgungen für                      T€        0,0   zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
Investitionskredite betragen in 2018                               sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger
Es verbleibt ein Saldo in Höhe von                 T€ 3.495,1      Land in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den
Unter Berücksichtigung des Vortrags aus Haushaltsvorjahren ist     Öffnungszeiten öffentlich aus.
im Haushaltsjahr 2018 der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs.
                                                                   Selmsdorf, 13.04.2021
2 GemHVO-Doppik in der Finanzrechnung gegeben.
Die Investitionsauszahlungen betragen in 2018      T€     228,6    gez. Marcus Kreft
Sie sind im Haushaltsjahr 2018 finanziert durch    T€     228,6    Bürgermeister
Investitionseinzahlungen
Aufnahme von investiven Krediten                   T€        0,0
durch Eigenkapital                                 T€        0,0
                                                                   Haushaltssatzung
Die Investitionskredite haben unter                T€        0,0   der Gemeinde Siemz-Niendorf
Berücksichtigung der Tilgung abgenommen um                         für das Haushaltsjahr 2021
Die liquiden Mittel haben insgesamt                T€     227,9
zugenommen um                                                      Aufgrund der § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung des
                                                                   Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge-
Der Haushaltsausgleich für das Haushaltsjahr 2018 der Gemeinde     meindevertretung vom 25.02.2021 und nach Bekanntgabe der
Selmsdorf ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik unter Be-            rechtsaufsichtlichen Entscheidung der Landrätin des Landkreises
rücksichtigung der Vorjahre in der Ergebnisrechnung und in der     Nordwestmecklenburg zu den genehmigungspflichtigen Festset-
Finanzrechnung erreicht.                                           zungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
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