Die nächste Ausgabe erscheint am 31. März 2023

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Die nächste Ausgabe erscheint am 31. März 2023
Amtliches Bekanntmachungsblatt
                  Jahrgang 26
                  24. Februar 2023
                  Ausgabe 2/23
                                                                     der Gemeinden Grieben, Lüdersdorf, Menzendorf,
                                                           Roduchelstorf, Selmsdorf, Siemz-Niendorf, der Stadt Dassow
                                                                 sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land
Postwurfsendung

                               Die nächste Ausgabe erscheint am 31. März 2023
Die nächste Ausgabe erscheint am 31. März 2023
2   24. Februar 2023 • Woche 8 		                                                                                     Amt Schönberger Land
                                                       Wichtige Informationen der Verwaltung
                                                       Verwaltung:                  Amt Schönberger Land
                                                       Anschrift:                   Am Markt 15, 23923 Schönberg
             Die nächste Ausgabe                       Telefon:                     038828 330-0
                                                       Fax:                         038828 330-175
           Uns Amtsblatt                               E-Mail:
                                                       Web:
                                                                                    info@schoenberger-land.de
                                                                                    www.schoenberger-land.de
                  erscheint am                         Online-Dienste:
                                                       Mängelmelder:
                                                                                    https://www.schoenberger-land.de/online
                                                                                    https://schoenberger-land.de/mängelmelder
                 31. März 2023.
                                                       Öffnungszeiten der Verwaltung:
               Annahmeschluss                          Die Verwaltung ist zu den bekannten Öffnungszeiten wieder geöffnet.
                                                       Mo. - Do.                   09:00 - 12:00 Uhr u.
        für redaktionelle Beiträge ist                 Di. u. Do.                  14:00 - 18:00 Uhr
                                                       Fr.                         geschlossen
             der 21. März. 2023.
                                                       1.   Persönlicher Besucherverkehr ist jedoch nur mit vorheriger Terminvereinbarung
                                                            möglich.
                                                       2.   Hierfür steht Ihnen die Online-Terminvergabe zur Verfügung oder Sie erreichen uns
                                                            telefonisch bzw. per E-Mail.
                                                       3.   Bitte tragen Sie eine medizinischen bzw. FFP2-Maske.
    Impressum

                                                       Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes nach vorheriger
                                                       Terminvereinbarung:
    Mitteilungsblatt mit öffentlichen
                                                       Mo., Di. und Do.        09:00 - 12:00 Uhr
    Bekanntmachungen der Gemeinden
    und Städte des Amtes Schönberger Land.             Di. und Do.             14:00 - 18:00 Uhr
    Herausgeber, Druck und Verlag:                     Sprechstunde der Schiedspersonen
    LINUS WITTICH Medien KG
                                                       Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit, Beratungstermine tele-
    Röbeler Straße 9, 17209 Sietow,
    Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30           fonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.
    E-Mail: info@wittich-sietow.de                     Telefon: 0163 5070542 / E-Mail:schiedsstelle@schoenberger-land.de
    www.wittich.de
    Verantwortlich für den amtlichen Teil:             Rufnummernverzeichnis:
    Amt Schönberger Land                               Amtskasse                                          330 - 1201, 1203 und 1211
    Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:        Anlagenbuchhaltung                                 330 - 1206
    Mike Groß (V. i. S. d. P.)                         Anliegerbescheinigungen                            330 - 1214
    unter Anschrift des Verlages.                      Bauanträge                                         330 - 1401
    Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke
                                                       Bauleitplanung                                     330 - 1410 und 1411
    unter Anschrift des Verlages.
                                                       Bürgerinformation                                  330 - 1107
    Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de               Buß- und Verwarngelder                             330 - 1305
    Auflage: 9.289 Exemplare                           Einwohnermeldeamt                                  330 - 1303, 1304 und 1307
    Erscheinung: monatlich,                            Finanzverwaltung                                   330 - 1200 und 1208
    jeweils zum letzten Freitag eines Monats           Fischereischeine                                   330 - 1305
    Namentlich gekennzeichnete Artikel geben           Feuerwehren                                        330 - 1311
    die Meinung des Verfassers wieder, der auch        Gebäudemanagement                                  330 - 1406
    verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröf-      Gewerbeamt                                         330 - 1309
    fentlichungen und Fremdbeilagen gelten un-         Gewässer                                           330 - 1412
    sere allgemeinen Geschäftsbedingungen und          Grünanlagen/Bäume                                  330 - 1403
    unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht
                                                       Hochbauinvestition                                 330 - 1405 und 1416
    gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt
    oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des        Informationstechnik                                330 - 1106
    Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer-     Kindertageseinrichtungen                           330 - 1109
    den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere         Kommunale Grundstücke (Kauf/Pacht)                 330 - 1408
    auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausge-       Ordnungsamt                                        330 - 1300 und 1310
    schlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-             Personalabteilung                                  330 - 1110 und 1111
    Farben bzw. Sonderfarben werden von uns            Rechnungsprüfung                                   330 - 1601
    aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farb-
    abweichungen auftreten, genauso wie bei un-
                                                       Schulverwaltung                                    330 - 1103
    terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb      Spielplätze                                        330 - 1412
    können wir für eine genaue Farbwiedergabe          Stadtsanierung                                     330 - 1410
    keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche          Standesamt                                         330 - 1110 und 1111
    Beanstandungen verpflichten uns zu keiner          Steuerabteilung                                    330 - 1204 und 1205
    Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nut-    Straßenbeleuchtung                                 330 - 1418
    zungsrechte der hier veröffentlichten Fotos,
                                                       Straßenunterhaltung                                330 - 1412
    Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung
    liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit
                                                       Straßenverkehr (StVO)                              330 - 1301
    schriftlicher Genehmigung des Urhebers.            Tiefbau                                            330 - 1402
    Das Mitteilungsblatt wird an alle erreichbaren     Vergabestelle                                      330 - 1104
    Haushalte des Amtsbereiches verteilt. Darüber      Vermietung kommunaler Liegenschaften               330 - 1407 und 1409
    hinaus kann es einzeln oder im Abonnement          Vollstreckung                                      330 - 1202
    bei der LINUS WITTICH Medien KG bezogen            Wahlen/Organisation                                330 - 1101
    werden.
                                                       Winterdienst                                       330 - 1301
                                                       Wohngeldstelle                                     330 - 1308
                                                       zentrale Dienste                                   330 - 1107
                                                       zentraler Sitzungsdienst                           330 - 1102 und 1108
Die nächste Ausgabe erscheint am 31. März 2023
Amt Schönberger Land		                                                                            24. Februar 2023 • Woche 8     3
                                                                    nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss-
                                                                    fassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben
                                                                    können.
                                                                    Darüber hinaus können die Unterlagen am o.g. Ort innerhalb der
                                                                    Dienstzeiten auch nach vorheriger telefonischer Terminabstim-
                                                                    mung unter der Telefonnummern 038828 / 330-1400 oder per
                                                                    E-Mail unter g.kortas-holzerland@schoenberger-land.de bzw.
                                                                    s.mueller@schoenberger-land.de unter der Nummer 038828 330-
                                                                    1411 eingesehen werden.
Amtliche Bekanntmachung
                                                                    Die Stadt Dassow weist darauf hin, dass Stellungnahmen nur zu
der Stadt Dassow                                                    den geänderten und ergänzten Teilen des erneuten Entwurfes
                                                                    der Ergänzungssatzung abgegeben werden können.
Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung des
                                                                    Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
im Zusammenhang bebauten Ortsteil Harkensee
                                                                    Übersichtsplan:
hier:     Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
          § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat am 21.01.2023 den
Entwurf der Satzung über die Entwicklung des im Zusammenhang
bebauten Ortsteils Harkensee einschließlich Begründung inkl.
Umweltbelange gebilligt und die förmliche Öffentlichkeitsbeteili-
gung beschlossen. Dazu lag der Entwurf inkl. Umweltbelange der
Entwicklungssatzung vom 05.09.2022 bis zum 07.10.2022 im Amt
Schönberger Land aus. Im Rahmen der Prüfung der eingegange-
nen Stellungnahmen kam es zu Änderungen und Ergänzungen,
die eine erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB
erforderlich machen.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
•   Umstellung     des    Planungsinstrumentes     auf   eine
    Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
•   Ergänzung der Eingriffsbilanzierung
•   Erstellung einer Geruchs-Immissionsprognose zur Untersu-
    chung der von der Rinderanlage (südlich des Plangebietes)
    ausgehenden Immissionen
•   Ergänzung der Planzeichnung sowie der Begründung um
    die Ergebnisse der Geruchs-Immissionsprognose
•   Verschiebung des Baufeldes um 5 m Richtung Norden
Das Plangebiet mit einer Größe von rund 0,4 ha liegt im Nord-
osten der Ortslage Harkensee. Der Geltungsbereich ist in dem
beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer öffentlichen
Sitzung am 31.01.2023 den erneuten Entwurf über die Ergänzung
des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Harkensee (Ergän-
zungssatzung) gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung
nach § 3 Abs. 2 i. V. m § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt.
Der erneute Entwurf der Ergänzungssatzung inkl. örtliche Bau-
vorschriften und der erneute Entwurf der Begründung dazu liegen
                                                                    Auszug aus der digitalen topographischen Karte,
in der Zeit vom                                                                                         © GeoBasis DE/M-V 2022
    vom 06. März 2023 bis einschließlich 20. März 2023
im Fachbereich IV - Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes         Hinweise zum Datenschutz
Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, 1. OG,        Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grund-
                                                                    lage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs.1 Buchst. e
an der Aushangtafel während der Dienststunden zu folgenden
                                                                    Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdaten-
Zeiten:
                                                                    schutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne
-   Montag - Donnerstag:         von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr        Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über
-   Dienstag und Donnerstag:     von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr        das Ergebnis der Prüfung.

sowie nach vorheriger Terminvereinbarung zu anderen Zeiten zur      Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird
Einsichtnahme öffentlich aus.                                       ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-
                                                                    land.de/Datenschutzerklärung
Die Planunterlagen sind zusätzlich für den o.g. Auslegungszeit-
                                                                    Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes
raum auf der Internetseite des Amtes Schönberger Land unter der
                                                                    Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Be-
Adresse https://www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-
                                                                    kanntmachungen einsehbar.
Land/Bekanntmachungen/Auslegungen für den Zeitraum der
Öffentlichkeits-beteiligung zur Einsichtnahme eingestellt.          Dassow, den 14.02.2023
Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äu-       gez. Annett Pahl                         (Siegel)
ßerung und Erörterung. Von jeder Person können in dieser Zeit       Bürgermeisterin
Stellungnahmen zum erneuten Entwurf schriftlich oder zur Nie-       Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
derschrift abgegeben werden. Die Stadt weist darauf hin, dass       mit Ablauf des 16.02.2023 bekannt gemacht.
Die nächste Ausgabe erscheint am 31. März 2023
4       24. Februar 2023 • Woche 8 		                                                                            Amt Schönberger Land
Amtliche Bekanntmachung                                                Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird
                                                                       ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-
der Gemeinde Selmsdorf                                                 land.de/Datenschutzerklärung

Aufstellung der Satzung                                                Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes
                                                                       Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Be-
über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16                        kanntmachungen einsehbar.
„Wohngebiet am Mühlenbruch“
                                                                       Selmsdorf, den 14.02.2023
hier:     Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses                   gez. Marcus Kreft                        (Siegel)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer             Bürgermeister
Sitzung am 14.02.2023 die Aufstellung der 4. Änderung des Be-          Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
bauungsplanes Nr. 16 mit der Gebietsbezeichnung „Wohngebiet            mit Ablauf des 16.02.2023 bekannt gemacht.
am Mühlenbruch“ beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a
                                                                       Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde
BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.              Selmsdorf
4 BauGB aufgestellt.
                                                                       10. Änderung des Flächennutzungsplanes i. Zshg. m.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
16 umfasst die Flurstücke 77/8, 78/10 (teilw.) sowie 79/15 (teilw.),   dem Bebauungsplan Nr. 18 „Deponie auf dem Ihlen-
Flur 3, Gemarkung Selmsdorf Dorf. Das Planungsziel besteht             berg“ der Gemeinde Selmsdorf
in der Erweiterung des Allgemeinen Wohngebietes in nördliche
                                                                       hier:     Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlus-
Richtung. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme der Nach-
                                                                                 ses sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
verdichtung innerhalb des Wohngebietes am Mühlenbruch.
                                                                                 § 3 Abs. 2 BauGB
Die Öffentlichkeit kann sich während der Dienststunden im Fach-
bereich IV - Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes Schön-            Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer
berger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, über die all-         Sitzung am 14.02.2023 die Aufstellung der 10. Änderung des Flä-
gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen          chennutzungsplanes im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan
der Planung informieren. Dabei besteht bis zum 17.03.2023 auch         Nr. 18 „Deponie auf dem Ihlenberg“ beschlossen.
die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern.                           Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Übersichtsplan                                                         Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat ebenfalls
Geltungsbereich der Satzung über die 4. Änderung des Be-               in ihrer Sitzung am 14.02.2023 den Entwurf der 10. Änderung des
bauungsplanes Nr. 16 „Wohngebiet am Mühlenbruch“ der                   Flächennutzungsplanes gebilligt sowie die öffentliche Auslegung
Gemeinde Selmsdorf                                                     nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
                                                                       Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Zusam-
                                                                       menhang mit dem Bebauungsplan Nr. 18 „Deponie auf dem Ihlen-
                                                                       berg“ aufgestellt. Dieser verfolgt das Ziel, künftige Nutzungen im
                                                                       Zusammenhang mit dem Deponiebetrieb zu steuern und so eine
                                                                       abgestimmte Entwicklung innerhalb des Gemeindegebietes zu
                                                                       schaffen. Des Weiteren verfolgt der Bebauungsplan Nr. 18 das Ziel,
                                                                       im nordwestlichen Bereich des Deponiegeländes ein Baugebiet
                                                                       für die Ansiedlung von Betrieben, die sich überwiegend mit der
                                                                       Aufbereitung und der Weiterverarbeitung von Wertstoffen sowie
                                                                       der Erzeugung, Umwandlung und Speicherung von regenera-
                                                                       tiven Energien beschäftigen, planungsrechtlich vorzubereiten.
                                                                       Aufgrund dieser Ergänzung entwickelt sich der Bebauungsplan
                                                                       Nr. 18 nicht aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan i. d.
                                                                       F. der 9. Änderung der Gemeinde Selmsdorf. Zur Beachtung des
                                                                       Entwicklungsgebotes zwischen vorbereitender und verbindlicher
                                                                       Bauleitplanung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes
                                                                       erforderlich.
                                                                       Die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes
                                                                       der Gemeinde Selmsdorf erfolgt mit zwei Teilbereichen, die den
                                                                       Planungen des Bebauungsplanes Nr. 18 entsprechen. Der Teil-
                                                                       bereich 1 befindet sich westlich des vorhandenen Deponiebe-
                                                                       triebes und umfasst das geplante Sonstige Sondergebiet mit der
                                                                       Zweckbestimmung „Gewerbefläche am Kirchenholz“. Teilbereich
                                                                       2 befindet sich östlich des vorhandenen Deponiebetriebes und
                                                                       soll im Zuge des Bebauungsplanes Nr. 18 aufgeforstet werden.
                                                                       Die Darstellungen werden im Rahmen der 10. Änderung des Flä-
                                                                       chennutzungsplanes entsprechend angepasst.
                                                                       Da die geplanten Flächenausweisungen im Verhältnis zum vorhan-
                                                                       denen Deponiebetrieb nur eine geringe Flächengröße umfassen,
                                                                       wird die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Der Aufstellungsbeschluss der 4. Änderung des Bebauungsplanes          Selmsdorf im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufge-
Nr. 16 wird hiermit bekannt gemacht.                                   stellt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB
Hinweise zum Datenschutz                                               von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grund-        Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und
lage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs.1 Buchst. e            der Entwurf der Begründung dazu liegen zum Zwecke der Öffent-
Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdaten-                lichkeitsbeteiligung in der Zeit
schutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne
Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über                         vom 06.03.2023 bis zum 13.04.2023
das Ergebnis der Prüfung.                                              im Fachbereich IV - Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes
Die nächste Ausgabe erscheint am 31. März 2023
Amt Schönberger Land		                                                                               24. Februar 2023 • Woche 8      5
Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, 1.              Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdaten-
OG an der Aushangtafel, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der            schutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne
Dienststunden zu folgenden Zeiten:                                    Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über
Montag bis Donnerstag:           09:00 Uhr bis 12:00 Uhr              das Ergebnis der Prüfung.
Dienstag und Donnerstag:         14:00 Uhr bis 18:00 Uhr              Auf die Datenschutzerklärung des Amtes Schönberger Land wird
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.                                ausdrücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-
Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äu-         land.de/Datenschutzerklärung
ßerung und Erörterung. Von jedermann können in dieser Zeit            Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes
Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift         Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Be-
abgegeben werden. Die Gemeinde weist darauf hin, dass nicht           kanntmachungen einsehbar.
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfas-
sung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.            Selmsdorf, den 14.02.2023
                                                                      gez. Marcus Kreft                        (Siegel)
Darüber hinaus können die Unterlagen am o.g. Ort innerhalb der        Bürgermeister
Dienstzeiten auch nach vorheriger telefonischer Terminabstim-
                                                                      Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
mung unter der Telefonnummern 038828 / 330-1400 oder per
E-Mail unter g.kortas-holzerland@schoenberger-land.de bzw.            mit Ablauf des 16.02.2023 bekannt gemacht.
s.mueller@schoenberger-land.de unter der Nummer 038828 330-
1411 eingesehen werden.                                               Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde
Die Gemeinde weist zudem darauf hin, dass gemäß § 3 Abs. 3            Lüdersdorf
BauGB bei Flächennutzungsplänen eine Vereinigung im Sinne des
§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (Um-         Betrifft:    Satzung der Gemeinde Lüdersdorf
wRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG                         über den Bebauungsplan Nr. 10,
gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen                         Ortsteil Schattin „Dorfplatz Schattin“
ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht       hier:        Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend                     gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
machen können.
Zusätzlich werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt dieser           Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in ihrer
ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1            öffentlichen Sitzung am 30.11.2021 den Bebauungsplan Nr. 10
BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet unter der Adres-       „Dorfplatz Schattin“ der Gemeinde Lüdersdorf im Ortsteil Schat-
se www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen              tin, begrenzt:
für den Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der   •     nördlich und westlich der Hauptstraße in Schattin,
Öffentlichkeit zugänglich gemacht.                                    •     östlich des Gewässers II. Ordnung (Flurstück 23/1),
                                                                      •     südlich der Bebauung an der Hauptstraße in Schattin,
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.             bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B)
                                                                      sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung beschlossen.
Übersichtsplan                                                        Die Begründung wurde gebilligt.
Änderungsbereiche der 10. Änderung des                                Der Plangeltungsbereich ist dem nachfolgenden Übersichtsplan
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selmsdorf                          zu entnehmen.

                                                                      Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1
                                                                      BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
                                                                      Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10 „Dorfplatz Schattin“
                                                                      der Gemeinde Lüdersdorf im Ortsteil Schattin tritt mit dieser Be-
                                                                      kanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
                                                                      Alle Interessierten können die Satzung den Bebauungsplan Nr. 10
                                                                      „Dorfplatz Schattin“ der Gemeinde Lüdersdorf im Ortsteil Schattin
Die Billigung des Entwurfes der 10. Änderung des Flächennut-          die zugehörige Begründung dazu von diesem Tage an im Amt
zungsplanes sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffent-        Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 23923
lichkeit werden hiermit bekannt gemacht.                              Schönberg, während der Öffnungszeiten für den Publikumsver-
                                                                      kehr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grund-       Der in Kraft getretene Bebauungsplan und die zugehörige Begrün-
lage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs.1 Buchst. e           dung werden ergänzend in das Internet unter der Adresse http://
Die nächste Ausgabe erscheint am 31. März 2023
6    24. Februar 2023 • Woche 8 		                                                                             Amt Schönberger Land
www.schoenberger-land.de sowie in das zentrale Internetportal      Ausfertigung
des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal
M-V) eingestellt.                                                  Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird auf folgendes        für die Gemeinden Roduchelstorf,
hingewiesen:                                                       Siemz-Niendorf und die Stadt Schönberg
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden:
                                                                   Auslegung der Ergebnisse der Wertermittlung und
1.   eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht-
     liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
                                                                   Ladung zum Anhörungstermin
     Formvorschriften,                                             Im Flurbereinigungsverfahren Maurine, Landkreis Nordwest-
2.   eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be-        mecklenburg, werden die Nachweise über die Ergebnisse der
     achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis     Wertermittlung zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt,
     des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und           gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976
3.   nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des         (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen.
     Abwägungsvorgangs,                                            Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 27. Februar 2023 bis
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der      29. März 2023 im Fachbereich 4 (1. OG) des Amtes Schönberger
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 schriftlich gegenüber        Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, zu den allgemeinen
der Gemeinde Lüdersdorf unter Darlegung des die Verletzung         Sprechzeiten des Amtes Schönberger Land (Montag und Mitt-
begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz        woch: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag: 9:00 Uhr
                                                                   bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie nach vorheriger
1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB
                                                                   Terminvereinbarung) für die Beteiligten des Verfahrens ausgelegt.
beachtlich sind.
                                                                   Der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4   wird festgesetzt auf
BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschä-
digungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan Nr.              Mittwoch, den 29. März 2023, um 18:30 Uhr.
                                                                                Er findet im Foyer der Palmberghalle,
24 in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von
                                                                          Rudolf-Hartmann-Str. 2a, 23923 Schönberg statt.
Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
                                                                   In diesem Termin erhalten Sie auf Wunsch Erläuterungen zu den
Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklen-      Ergebnissen der Wertermittlung und können Einwände gegen die
burg - Vorpommern ist eine Verletzung von Verfahrens- und Form-    Wertermittlungsergebnisse vorbringen.
vorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres
                                                                   Darüber hinaus können Sie während der Auslegungsfrist, Ein-
seit der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich gegenüber der
                                                                   wände gegen die Wertermittlungsergebnisse vorbringen, dies
Gemeinde Lüdersdorf geltend gemacht wird. Eine Verletzung von
                                                                   kann aber nur schriftlich oder zur Niederschrift beim Staatlichen
Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften
                                                                   Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung
kann hiervon abweichend stets geltend gemacht werden.              integrierte ländliche Entwicklung, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin
Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB         oder unter E-Mail: a.beese@staluwm.mv-regierung.de erfolgen.
im Wege der Berichtigung angepasst worden. Der berichtigte         Nach Behebung begründeter Einwände werden die Ergebnisse
Flächennutzungsplan kann wie oben angegeben eingesehen wer-        der Wertermittlung durch öffentliche Bekanntmachung als verbind-
den; ebenso können Auskünfte über den Inhalt gegeben werden.       lich festgestellt. Ich weise die Beteiligten ausdrücklich darauf hin,
Hinweise zum Datenschutz                                           dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundla-
                                                                   ge für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und
Auf die Datenschutzerklärung der Stadt Schönberg wird aus-
                                                                   Geldabfindung sowie der Geld- und Sachbeiträge bilden.
drücklich aufmerksam gemacht http://www.schoenberger-land.
de/Datenschutzerklärung.                                           Hinweis:
                                                                   Falls die Teilnahme am Anhörungstermin nicht möglich ist, können
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Amtes
                                                                   sich Beteiligte durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Be-        Vollmachtvordrucke sind bei der Landgesellschaft Mecklenburg-
kanntmachungen einsehbar.                                          Vorpommern mbH, Biestower Damm 10 a, 18059 Rostock, Tel.:
Lüdersdorf, den 14.02.2023                                         0381 4051 326 (Herr Smala, Sven.Smala©Igmv.de) oder 0381
                                                                   4051 345 (Frau Krause-Jaek, Antje.Krause@Igmv.de), erhältlich.
gez. Prof. Dr. Huzel                       (Siegel)
Bürgermeister                                                      Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht bis
                                                                   zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen        wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung
mit Ablauf des 16.02.2023 bekannt gemacht.                         einverstanden ist (§ 134 Abs. 1 FlurbG).
                                                                   Im Auftrag
                                                                   gez.Wilfried Reiners                              (LS)
                                                                   Leiter der Abteilung integrierte ländliche Entwicklung
                                                                   Ausfertigungsvermerk:
                                                                   Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde zum
Staatliches Amt                                                    Zwecke der Bekanntgabe erstellt.
für Landwirtschaft und Umwelt                                      Ausgefertigt:
Westmecklenburg                                                    Schwerin, den 15. Februar 2023
- Flurbereinigungsbehörde -
                                                                   Im Auftrag
Bleicherufer 13
19053 Schwerin
Flurbereinigungsverfahren Maurine
Landkreis Nordwestmecklenburg
Gemeinden Roduchelstorf, Siemz-Niendorf und Stadt Schön-
berg
Aktenzeichen: 5433.3-74-34507       Schwerin, den 15. Februar     Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
2023                                                               mit Ablauf des 16. Februar 2023 bekannt gemacht.
Die nächste Ausgabe erscheint am 31. März 2023
Amt Schönberger Land		                                                                            24. Februar 2023 • Woche 8        7
                                                                  Artikel 1
                                                                  Änderung der Gebührenordnung
                                                                  Die Parkgebührenordnung der Stadt Dassow für das Parken auf
                                                                  öffentlichen Wegen und Plätzen (Parkgebührenordnung) vom
                                                                  06.10.2020 wird in § 2 (1) geändert und erhält folgende Fassung:
                                                                  „§ 2 Höhe der Gebühren“
                                                                  (1) Für die in § 1 dieser Gebührenordnung genannten Parkplätze
Bekanntmachung zum Wirtschaftsplan 2023                           werden folgende Parkgebühren erhoben:
der Grundstücksgesellschaft                                                                             Rosenhagen Barendorf
                                                                   Kraftrad/                 pro Stunde    1,50 Euro 1,50 Euro
Stadt Schönberg mbH                                                PKW/Kleinbus
Wirtschaftsplan 2023 und 5-jähriger Finanzplan bis 2026 der                                  Tageskarte    6,00 Euro 6,00 Euro
Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH wurde in der
Sitzung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung      Wohnmobil                Tageskarte       15,00 Euro
am 21.12./22.12.2022 beraten und genehmigt.                       Jahreskarte                                   25,00 Euro
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am   In den vorstehend genannten Gebühren ist die gesetzlich ge-
31.01.2023 den Wirtschaftsplan 2023 und den 5-jährigen Finanz-    schuldete Umsatzsteuer (unter gesondertem Ausweis) enthalten.
plan bis 2026 der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH
                                                                  Artikel 2
zu Kenntnis genommen.
                                                                  Inkrafttreten
Der Wirtschaftsplan 2023 und der 5-jährige Finanzplan bis 2026
                                                                  Die 1. Änderung der Parkgebührenordnung der Stadt Dassow für
der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH werden hier-
                                                                  das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen (Parkgebühren-
mit öffentlich bekanntgegeben. Sie liegen zur Einsichtnahme vom   ordnung) tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Zeitpunkt der Bekanntmachung an für vierzehn Werktage in der
Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg,           Dassow, den 19. Januar 2023
Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten          gez. Annett Pahl
öffentlich aus.                                                   Bürgermeisterin
Schönberg, 02.02.2023                                             Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Form-
                                                                  vorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5
gez. Stephan Korn
                                                                  der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Bürgermeister
                                                                  nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung
Stadt Schönberg
                                                                  nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen       nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Be-
mit Ablauf des 16.02.2023 bekannt gemacht.                        kanntmachungsvorschriften.
                                                                  Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
Bekanntmachung des Tätigkeitsberichtes                            mit Ablauf des 19.01.2023 bekannt gemacht.
des Rechnungsprüfungsausschusses der                              Amt Schönberger Land
Stadt Schönberg für das Haushaltsjahr 2022                        - Der Gemeindewahlleiter -
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Schönberg hat
gegenüber der Stadt Schönberg einen Tätigkeitsbericht für das     Öffentliche Bekanntmachung über das
Haushaltsjahr 2022 vorgelegt.                                     Nachrücken einer Ersatzperson
Der entsprechende Tätigkeitsbericht wurde der Stadtvertretung
in ihrer Sitzung am 31.01.2022 zur Kenntnis gegeben.
                                                                  in die Stadtvertretung Schönberg
Der Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der        Gemäß § 46 des Landes-und Kommunalwahlgesetzes (LKWG
Stadt Schönberg wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.          M-V) wird festgestellt, dass der Sitz der mit Wirkung vom 06.01.2023
Der Tätigkeitsbericht liegt zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der   aus der Stadtvertretung Schönberg ausgeschiedenen Person
Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung       Callies, Jörn auf Grund des Gemeindewahlergebnisses in der
des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vor-        Stadt Schönberg am 26.05.2019 auf die Ersatzperson Kappel,
derhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten aus.                     Dirk übergeht. Der Übergang des Sitzes wird hiermit öffentlich
                                                                  bekanntgegeben. Gegen vorstehende Feststellung kann gemäß
Schönberg, 07.02.2023
                                                                  § 46 Abs. 4 i.V.m. § 35 LKWG M-V jeder Wahlberechtigte in der
gez. Stephan Korn                                                 Stadt Schönberg binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen
Bürgermeister                                                     nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe
Stadt Schönberg                                                   der Gründe Einspruch bei der Gemeindewahlleitung des Amtes
                                                                  Schönberger Land, Am Markt 15, 23923 Schönberg, erheben.
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
mit Ablauf des 16.02.2023 bekannt gemacht.                        Schönberg, den 02.02.2023
                                                                  gez.Lehmann
1. Änderung der Parkgebührenordnung der                           Gemeindewahlleiter
Stadt Dassow für das Parken auf                                   Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
                                                                  mit Ablauf des 01.02.2023 bekannt gemacht.
öffentlichen Wegen und Plätzen
(Parkgebührenordnung) vom 19.01.2023                              Bekanntmachung des Tätigkeitsberichtes
Aufgrund des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes in der      des Rechnungsprüfungsausschusses
Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBI. I S. 310,      der Gemeinde Menzendorf
919) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli
2020 (BGBI. I S. 1653) in Verbindung mit § 1 der Landesverord-
                                                                  für das Haushaltsjahr 2022
nung zur Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von         Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Menzendorf
Parkgebühren vom 08. Juli 2010 (GVOBI. M-V 2010, S. 4080)         hat gegenüber der Gemeinde Menzendorf einen Tätigkeitsbericht
wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung Dassow vom         für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt.
05.01.2023 folgende 1. Änderung zu der Parkgebührenordnung        Der entsprechende Tätigkeitsbericht wurde der Gemeindevertre-
vom 06.10.2020 beschlossen.                                       tung in ihrer Sitzung am 31.01.2023 zur Kenntnis gegeben.
Die nächste Ausgabe erscheint am 31. März 2023
8      24. Februar 2023 • Woche 8 		                                                                                                    Amt Schönberger Land
Der Tätigkeitsbericht 2022 des Rechnungsprüfungsausschus-                                     §2
ses der Gemeinde Menzendorf wird hiermit öffentlich bekannt                                   Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-
gemacht.                                                                                      nahmen
Der Tätigkeitsbericht liegt zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der                               Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredit-
Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung                                   aufnahmen ohneUmschuldungen (Krediter-
des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vor-                                    mächtigung) wird festgesetzt auf            4.809.200 EUR
derhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Menzendorf, den 07.02.2023                                                                    §3
                                                                                              Verpflichtungsermächtigungen
Anke Goerke                                                                                   Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Bürgermeisterin
Gemeinde Menzendorf                                                                           §4
                                                                                              Kassenkredite
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
                                                                                              Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
mit Ablauf des 16.02.2023 bekannt gemacht.
                                                                                              festgesetzt auf                                     725.000 EUR
Bekanntmachung des Tätigkeitsberichtes                                                        §5
2022 des Rechnungsprüfungsausschusses                                                         Hebesätze
                                                                                              Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
der Gemeinde Lüdersdorf
                                                                                              1. Grundsteuer
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Lüdersdorf
                                                                                                 a) für die land- und forstwirtschaftlichen
hat gegenüber der Gemeinde Lüdersdorf einen Tätigkeitsbericht
                                                                                                     Flächen(Grundsteuer A) auf                       330 v. H.
für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt. Der entsprechende Tätig-
keitsbericht wurde der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am                                    b) für die Grundstücke(Grundsteuer B) auf            430 v. H.
17.01.2023 zur Kenntnis gegeben. Der Tätigkeitsbericht 2022 des                               2. Gewerbesteuer auf                                    390 v. H.
Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Lüdersdorf wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht.                                                           §6
Der Tätigkeitsbericht liegt zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der                               Stellen gemäß Stellenplan
Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung                                   Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt
des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Vor-                                    10,54 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
derhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.                                      §7
Lüdersdorf, den 31.01.2023                                                                    Wertgrenzen
                                                                                              Die Darstellung von Investitionen oder Investitionsförderungs-
gez. Prof. Dr. Huzel
                                                                                              maßnahmen in den Teilfinanzhaushalten hat nach § 4 Abs. 13
Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf
                                                                                              GemHVO-Doppik einzeln zu erfolgen, wenn
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen                                   a) diese sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken oder
mit Ablauf des 16.02.2023 bekannt gemacht.
                                                                                              b) Einzelmaßnahmen jeweils einem Wert ab 10.000 EUR ent-
                                                                                                 sprechen.
Haushaltssatzung der Gemeinde Lüdersdorf
für das Haushaltsjahr 2023                                                                    Erheblich bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV
                                                                                              M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein
Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung des Landes                               Betrag dann, wenn er 4 % des Gesamtbetrages der ordentlichen
Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeinde-                                      und außerordentlichen Aufwendungen übersteigt. Erheblich
vertretung vom 17.01.2023 und nach Bekanntgabe der rechts-                                    bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 (Erforderlichkeit
aufsichtlichen Entscheidung zu den genehmigungspflichtigen                                    einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein Betrag, wenn er 4 %
Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:                                             des Gesamtbetrages der ordentlichen und außerordentlichen
§1                                                                                            Auszahlungen übersteigt.
Ergebnis- und Finanzhaushalt                                                                  Erhebliche Mehraufwendungen bzw. -auszahlungen im Sinne des
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird                                             § 48 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaus-
                                                                                              haltssatzung) liegen vor, wenn sie im Einzelfall größer sind als 8
1. im Ergebnishaushalt auf
                                                                                              % der gesamten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes bzw.
       einen Gesamtbetrag der Erträge von      7.609.700 EUR
                                                                                              der gesamten ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen
       einen Gesamtbetrag der Aufwendungen
                                                                                              des Finanzhaushaltes.
       auf                                     9.133.200 EUR
       ein Jahresergebnis nach Veränderung                                                    Im Sinne des § 48 Abs. 3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare
       der Rücklagen von                      -1.025.900 EUR                                  Mehrauszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-
2. im Finanzhaushalt auf                                                                      maßnahmen als geringfügig, wenn sie 1% der Gesamtinvestitionen
    a) einen Gesamtbetrag der laufenden                                                       nicht überschreiten.
       Einzahlungen von                        7.257.400 EUR                                  Eine Erläuterung wesentlicher Ansätze von ordentlichen Erträgen
       einen Gesamtbetrag der laufenden                                                       und Aufwendungen sowie ordentlichen Ein-und Auszahlungen in
       Auszahlungen1 von                       8.886.500 EUR                                  den Teilhaushalten hat nach § 4 Abs. 15 Ziff. 4 GemHVO-Doppik
       einen jahresbezogenen Saldo der                                                        zu erfolgen, soweit sie von den Ansätzen des Vorjahres um 10
       laufenden Ein- und Auszahlungen von -1.629.100 EUR                                     % von den ordentlichen Erträgen bzw. Aufwendungen sowie den
    b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen                                                    ordentlichen Einzahlungen bzw. Auszahlungen eines Teilhaus-
       aus der Investitionstätigkeit von       3.560.800 EUR                                  haltes abweichen; dies gilt, soweit es sich mindestens um eine
       einen Gesamtbetrag der Auszahlungen                                                    Abweichung von 10.000 EUR handelt.
       aus der Investitionstätigkeit von       8.370.000 EUR
       einen Saldo aus Ein- und Auszahlungen                                                  Wirtschaftlichkeitsberechnung für Investitionen und Investitions-
       aus der Investitionstätigkeit von     -4.809.200 EUR                                   förderungsmaßnahmen:
festgesetzt.                                                                                  Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gelten als
____                                                                                          erheblich, wenn sie 500.000 € übersteigen.
1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und   Festlegungen zu § 9 Abs. 3 GemHVO-Doppik der Geringfügig-
Investitionsförderungsmaßnahmen                                                               keitsgrenzen, innerhalb derer Investitionen, Investitionsförde-
Die nächste Ausgabe erscheint am 31. März 2023
Amt Schönberger Land		                                                                                               24. Februar 2023 • Woche 8                          9
rungsmaßnahmen und Verpflichtungsermächtigungen auch ohne          Hinweis:
Vorlage von Plänen, Kostenberechnungen, Investitionszeitplänen     Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
und Erläuterungen veranschlagt werden dürfen.                      wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung
Die Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des § 9 Abs. 3 GemHVO-         liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Amtsgebäude in
Doppik beträgt 100.000 €.                                          23942 Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b, während der allge-
                                                                   meinen Öffnungszeiten für sieben Tage nach Bekanntmachung
§8
                                                                   öffentlich aus.
Bewirtschaftungsregeln
1. Innerhalb eines Teilhaushaltes sind die Ansätze für             Die Haushaltssatzung wird auf der Internetseite https://www.scho-
   Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im               enberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen
   Folgenden oder durch Haushaltsvermerk nichts anderes            am 26. Januar 2023 öffentlich bekannt gemacht.
   bestimmt ist. Bei Inanspruchnahme der gegenseitigen
                                                                   gez. Lenschow
   Deckungsfähigkeit in einem Teilergebnishaushalt gilt sie
   auch für entsprechende Ansätze für Auszahlungen im              Amtsvorsteher
   Teilfinanzhaushalt.
2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bzw. -aus-            Haushaltssatzung der Stadt Dassow
   zahlungen sowie die Aufwendungen bzw. Auszahlungen              für die Haushaltsjahre 2023/2024
   für Leiharbeit werden nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik
   über die Teilhaushalte hinweg für gegenseitig deckungsfä-       Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung des Landes
   hig erklärt. Die vorgenannten Aufwendungen bzw. Aus-            Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertre-
   zahlungen sind von der Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt        tung vom 31.01.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:
   bzw. im Gesamthaushalt auszunehmen.                             §1
3. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden          Ergebnis- und Finanzhaushalt
   nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik über die Teilhaushalte
                                                                   Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023/2024 wird
   hinweg für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die vorge-
   nannten Aufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit im                                              in 2023      in 2024
   Teilhaushalt bzw. im Gesamthaushalt auszunehmen.                1. im Ergebnishaushalt auf
4. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten können nicht               einen Gesamtbetrag der
   zur Deckung von Mehraufwendungen oder zur Kompensa-                   Erträge von                      8.725.900 8.197.700 EUR
   tion von Mindererträgen eingesetzt werden. Mehrerträge                einen Gesamtbetrag der
   aus der Auflösung von Sonderposten können für Mehrauf-                Aufwendungen von                 7.650.600 11.071.000 EUR
   wendungen aus Abschreibungen verwendet werden.                        ein Jahresergebnis nach
5. Aufwendungen bzw. Auszahlungen, denen zweckgebun-                     Veränderung der Rücklagen
   dene Erträge bzw. Einzahlungen gegenüberstehen, sind                  von                              1.075.300 -1.381.100 EUR
   nicht gegenseitig deckungsfähig mit den übrigen Aufwen-         2. im Finanzhaushalt auf
   dungen bzw. Auszahlungen.                                          a) einen Gesamtbetrag der
6. Zweckgebundene Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen                      laufenden Einzahlungen
   berechtigen zu zweckentsprechenden Mehraufwendungen                   von                              8.135.300 7.652.900 EUR
   bzw. Mehrauszahlungen.                                                einen Gesamtbetrag der
7. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Aus-                laufenden Auszahlungen1
   zahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs.            von                            10.562.500 11.288.100 EUR
   3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.                einen jahresbezogenen
   Mehreinzahlungen aus veranschlagten Investitionszuwen-                Saldo der laufenden Ein-
   dungen berechtigen zu Mehrauszahlungen für Investitio-                und Auszahlungen von            -2.427.200 -3.635.200 EUR
   nen und Investitionsförderungsmaßnahmen innerhalb des              b) einen Gesamtbetrag der
   Teilhaushaltes.                                                       Einzahlungen aus der
8. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für lau-                Investitionstätigkeit von        5.617.900 1.941.400 EUR
   fende Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus                    einen Gesamtbetrag die
   Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 4 GemHVO-                Auszahlungen aus der
   Doppik für einseitig deckungsfähig erklärt.                           Investitionstätigkeit von        5.617.900 1.941.400 EUR
9. Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen nach § 15 Abs.                   einen der Saldo aus
   1 GemHVO-Doppik werden für übertragbar erklärt. Die                   Ein- und Auszahlungen aus
   Übertragungen sind auf das Notwendige zu beschränken.                 der Investitionstätigkeit von            0          0 EUR
   Sei bleiben längstens bis zum Ende des Haushaltsfolge-          festgesetzt.
   jahres verfügbar.                                               ____
                                                                   1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions-
Nachrichtliche Angaben:                                            förderungsmaßnahmen
1. Zum Ergebnishaushalt
     Das Ergebnis zum 31. Dezember des                             §2
     Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich    -163.900 EUR       Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-
2. Zum Finanzhaushalt                                              nahmen
     Der Saldo der laufenden Ein- und Auszah-                      Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde-
     lungen zum 31. Dezember des Haushalts-                        rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
     jahres beträgt voraussichtlich             -131.200 EUR
3. Zum Eigenkapital                                                §3
     Der Stand des Eigenkapitals zum 31.                           Verpflichtungsermächtigungen
     Dezember des Haushaltsjahres beträgt          15.328.612      Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
     voraussichtlich                                     EUR       §4
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 24.01.2023 erteilt.   Kassenkredite
Lüdersdorf, den 26. Januar 2023                                                                                          in 2023      in 2024
gez. Prof. Dr. Huzel                         Siegel                Der Höchstbetrag der Kassen-                            810.000 EUR 760.000 EUR
Bürgermeister                                                      kredite wird festgesetzt auf
Die nächste Ausgabe erscheint am 31. März 2023
10    24. Februar 2023 • Woche 8 		                                                                           Amt Schönberger Land
§5                                                                    2.   Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bzw. -aus-
Hebesätze                                                                  zahlungen sowie die Aufwendungen bzw. Auszahlungen für
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:            Leiharbeit werden nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik über
                                          in 2023       in 2024            die Teilhaushalte hinweg für gegenseitig deckungsfähig er-
1. Grundsteuer                                                             klärt. Die vorgenannten Aufwendungen bzw. Auszahlungen
     a) für die land- und                                                  sind von der Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt bzw. im Ge-
        forstwirtschaftlichen Flächen                                      samthaushalt auszunehmen.
        (Grundsteuer A) auf              300 v. H. 300 v. H.          3.   Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden
     b) für die Grundstücke                                                nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik über die Teilhaushalte
        (Grundsteuer B) auf              380 v. H. 380 v. H.               hinweg für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die vorge-
2. Gewerbesteuer auf                     340 v. H. 340 v. H.               nannten Aufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit im
§6                                                                         Teilhaushalt bzw. im Gesamthaushalt auszunehmen.
Stellen gemäß Stellenplan                                             4.   Erträge aus der Auflösung von Sonderposten können nicht
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt            zur Deckung von Mehraufwendungen oder zur Kompensati-
8,63 Vollzeitäquivalente (VzÄ) in 2023 und 8,63 Vollzeitäquivalente        on von Mindererträgen eingesetzt werden. Mehrerträge aus
(VzÄ) in 2024                                                              der Auflösung von Sonderposten können für Mehraufwen-
                                                                           dungen aus Abschreibungen verwendet werden.
§7                                                                    5.   Aufwendungen bzw. Auszahlungen, denen zweckgebunde-
Wertgrenzen                                                                ne Erträge bzw. Einzahlungen gegenüberstehen, sind nicht
Die Darstellung von Investitionen oder Investitionsförderungs-             gegenseitig deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen
maßnahmen in den Teilfinanzhaushalten hat nach § 4 Abs. 13                 bzw. Auszahlungen.
GemHVO-Doppik einzeln zu erfolgen, wenn                               6.   Zweckgebundene Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen
a) diese sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken oder                  berechtigen zu zweckentsprechenden Mehraufwendungen
b) Einzelmaßnahmen jeweils einem Wert ab 10.000 EUR                        bzw. Mehrauszahlungen.
   entsprechen.                                                       7.   Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszah-
Erheblich bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV                lungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3
M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein             GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Betrag dann, wenn er 4 % des Gesamtbetrages der ordentlichen               Mehreinzahlungen aus veranschlagten Investitionszuwen-
und außerordentlichen Aufwendungen übersteigt. Erheblich                   dungen berechtigen zu Mehrauszahlungen für Investitionen
bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 (Erforderlichkeit           und Investitionsförderungsmaßnahmen innerhalb des Teil-
einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein Betrag, wenn er 4 %               haushaltes.
des Gesamtbetrages der ordentlichen und außerordentlichen             8.   Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für laufende
Auszahlungen übersteigt.                                                   Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investiti-
Erhebliche Mehraufwendungen bzw. -auszahlungen im Sinne des                onstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik für
§ 48 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaus-            einseitig deckungsfähig erklärt.
haltssatzung) liegen vor, wenn sie im Einzelfall größer sind als 8    9.   Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen nach § 15 Abs. 1
% der gesamten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes bzw.                    GemHVO-Doppik werden für übertragbar erklärt. Die Über-
der gesamten ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen               tragungen sind auf das Notwendige zu beschränken. Sei
des Finanzhaushaltes.                                                      bleiben längstens bis zum Ende des Haushaltsfolgejahres
Im Sinne des § 48 Abs. 3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare               verfügbar.
Mehrauszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-        Nachrichtliche Angaben:
maßnahmen als geringfügig, wenn sie 1% der Gesamtinvestitionen
                                                                                                               in 2023        in 2024
nicht überschreiten.
                                                                      1. Zum Ergebnishaushalt
Eine Erläuterung wesentlicher Ansätze von ordentlichen Erträgen
                                                                         Das Ergebnis zum
und Aufwendungen sowie ordentlichen Ein-und Auszahlungen in
                                                                         31. Dezember des
den Teilhaushalten hat nach § 4 Abs. 15 Ziff. 4 GemHVO-Doppik
                                                                         Haushaltsjahresbeträgt
zu erfolgen, soweit sie von den Ansätzen des Vorjahres um 10
                                                                          voraussichtlich                  6.175.437 €    4.794.337 €
% von den ordentlichen Erträgen bzw. Aufwendungen sowie den
ordentlichen Einzahlungen bzw. Auszahlungen eines Teilhaus-           2. Zum Finanzhaushalt
haltes abweichen; dies gilt, soweit es sich mindestens um eine           Der Saldo der laufenden
Abweichung von 10.000 EUR handelt.                                       Ein- und Auszahlungen
                                                                         zum 31. Dezember des
Wirtschaftlichkeitsberechnung für Investitionen und Investitions-
                                                                         Haushaltsjahres beträgt
förderungsmaßnahmen:
                                                                         voraussichtlich                   4.724.375 €    1.089.175 €
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gelten als
erheblich, wenn sie 500.000 € übersteigen.                            3. Zum Eigenkapital
                                                                         Der Stand des Eigenkapitals
Festlegungen zu § 9 Abs. 3 GemHVO-Doppik der Geringfügig-
                                                                         zum 31. Dezember des
keitsgrenzen, innerhalb derer Investitionen, Investitionsförde-
                                                                         Haushaltsjahres beträgt
rungsmaßnahmen und Verpflichtungsermächtigungen auch ohne
Vorlage von Plänen, Kostenberechnungen, Investitionszeitplänen           voraussichtlich                  25.476.256 € 22.916.156 €
und Erläuterungen veranschlagt werden dürfen.                         Die Haushaltssatzung wurde der unteren Rechtsaufsichtsbehörde
Die Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des § 9 Abs. 3 GemHVO-            des Landkreises Nordwestmecklenburg angezeigt, sie enthält
Doppik beträgt 100.000 €.                                             keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
§8                                                                    Dassow, den 13.02.2023
Bewirtschaftungsregeln                                                gez. Annett Pahl                         (Siegel)
1. Innerhalb eines Teilhaushaltes sind die Ansätze für Aufwen-        Bürgermeisterin
   dungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im Folgenden
   oder durch Haushaltsvermerk nichts anderes bestimmt ist.           Hinweis:
   Bei Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähig-               Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
   keit in einem Teilergebnishaushalt gilt sie auch für entspre-      2023/2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haus-
   chende Ansätze für Auszahlungen im Teilfinanzhaushalt.             haltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Amts-
Amt Schönberger Land		                                                                         24. Februar 2023 • Woche 8       11
gebäude in Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b, während der        Artikel 1
allgemeinen Öffnungszeiten für sieben Tage nach Bekanntgabe       Änderungen der Hauptsatzung
öffentlich aus.                                                   Die Hauptsatzung der Stadt Schönberg vom 2. Januar 2020 wird
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen       wie folgt geändert:
mit Ablauf des 14.02.2023 bekannt gemacht.                        In § 10 Abs. 3 werden folgende Worte gestrichen:
                                                                  Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und
Stadt Dassow                                                      Ordnung
Der Bürgermeister                                                 „Entscheidungen nach § 11 Abs.4, S. 2“
für die Grundstücksgesellschaft Dassow mbH                        § 10 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
über das Amt Schönberger Land
                                                                  Ausschuss für        Schul-, Kultur-, Bildungsangelegenheiten,
Bekanntmachung                                                    Schule, Kultur und   Heimatpflege, Vereinsförderung, Sport-
                                                                  Sport, Jugend,       entwicklung, Jugendförderung und
der Grundstücksgesellschaft Stadt Dassow                          Senioren und         Sozialwesen, Behinderten- und Senioren-
mit beschränkter Haftung                                          Soziales             förderung, Seniorenbetreuung,
zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates:                                                Kindertagesstätten und Tourismus,
                                                                                       Beratung der Anträge und Beschluss-
Der Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft Stadt Dassow mbH                          empfehlung zur Zuschusshöhe gem. Richt-
setzt ab dem 12.01.2023 wie folgt zusammen:                                            linie der Stadt Schönberg zur Förderung
Vorsitzender:             Herr Matthias Ober                                           sozialer und kultureller Projekte
stellv. Vorsitzende:      Frau Anne Brauer                        In § 11 Abs. 4 werden folgende Worte gestrichen:
Mitglied:                 Herr Klaus-Peter Ninnemann
                                                                  soweit es sich um Vorhaben gem. § 30, 33 oder 34 BauGB handelt.
Mitglied:                 Herr Sören Fenner
Mitglied:                 Herr Andreas Busch                      Abweichungen von städtischen Satzungen und Anträge nach §
Mitglied:                 Frau Margit Umling                      35 BauGB sind durch den Bauausschuss abschließend zu ent-
Mitglied:                 Herr Florian Müller                     scheiden.
                                                                  Dem § 11 wird Abs. 6 angefügt:
Dassow, den 07.02.2023                                            (6) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister bewilligt Förder-
gez. Annett Pahl                                                  mittel in Höhe von bis zu 1.000,00 EUR gemäß der „Richtlinie der
Bürgermeisterin                                                   Stadt Schönberg zur Förderung sozialer und kultureller Projekte“.
der Stadt Dassow                                                  Artikel 2
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen       Inkrafttreten
mit Ablauf des 16.02.2023 bekannt gemacht.                        Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt nach Ab-
                                                                  schluss des qualifizierten Anzeigeverfahrens beim Landrat des
Stadt Dassow                                                      Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Rechtsaufsichts-
Der Bürgermeister                                                 behörde am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
für die Grundstücksgesellschaft Dassow mbH
                                                                  Schönberg, den 1. Februar 2023
über das Amt Schönberger Land
                                                                  gez. Stephan Korn                   (Dienstsiegel)
Bekanntmachung                                                    Bürgermeister
Der Wirtschaftsplan 2023 und der 5-jährige Finanzplan 2023 -      Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Form-
2027 der Grundstücksgesellschaft Dassow mbH wurde in der Sit-     vorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5
zung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung am      der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
12.01.2023 beraten und genehmigt. Die Stadtvertretung der Stadt   nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung
Dassow hat in ihrer Sitzung am 31.01.2023 den Wirtschaftsplan
                                                                  nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt
2023 und den 5-jährigen Finanzplan bis 2027 der Grundstücks-
                                                                  nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Be-
gesellschaft Dassow mbH beschlossen.
                                                                  kanntmachungsvorschriften.
Der Wirtschaftsplan 2023 und der 5-jährige Finanzplan bis 2027
der Grundstücksgesellschaft Dassow mbH werden hiermit öffent-     Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
lich bekanntgegeben. Sie liegen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt   mit Ablauf des 03.02.2023 bekannt gemacht.
der Bekanntmachung an für vierzehn Werktage in der Amtsver-
waltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt
15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Dassow, 07.02.2023
gez. Annett Pahl
Bürgermeisterin                                                   Senioren aus dem Amt Schönberger Land
Stadt Dassow
                                                                  unterwegs - Angebote 2023
Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
mit Ablauf des 16.02.2023 bekannt gemacht.                        Göldenitz bis Dummerstorf
                                                                  Reisetermin: 12.04.2023, Preis 83,00 €
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung                          Leistungen:   Busfahrt, Eintritt Landschulmuseum, Führung
der Stadt Schönberg vom 1. Februar 2023                                         im Museum, Nachsitzstunde, Gulaschsuppe,
                                                                                Kaffeegedeck in Rövershagen
Aufgrund des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land
                                                                  Kontakt:      Marion Heinze 038828 844033 oder
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert                 01605337626
durch Gesetz vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467) wird nach       Altes Land
Beschluss der Stadtvertretung vom 10. November 2022 und nach
Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der Rechtsaufsichtsbehör-     Reisetermin:   03.05.2023, Preis 83,00 €
de des Landkreises Nordwestmecklenburg am 24. Januar 2023         Leistungen:    Busfahrt, Mittagessen, Reiseleitung während
nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der                        der Rundfahrt, Kaffee und Kuchen am Bus
Stadt Schönberg erlassen:                                         Kontakt:       Gisela Graupmann 038828 21645
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