Krakower Seen-Kurier - Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes ...

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Krakower
Seen-Kurier
Jahrgang 30                                 Freitag, den 17. April 2020                                  Nummer 04

 Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Krakow am See
                           mit der Stadt Krakow am See und den Gemeinden
                          Dobbin-Linstow, Hoppenrade, Kuchelmiß, Lalendorf

                                                                                                  Inhalt
                                                                                                  Informationen
                                                                                                  der Amtsvorsteherin
                                                                                                  und der
                                                                                                  Bürgermeister/in
                                                                                                  der amtsan-
                                                                                                  gehörigen
                                                                                                  Gemeinden3

                                                                                                  Amtliche Bekannt-
                                                                                                  machungen6

                                                                                                  Informationen
                                                                                                  aus dem
                                                                                                  Amtsbereich
                                                                                                  Krakow am See -
                                                                                                  Gemeinde
                                                                                                  übergreifend9

                                                                                                  Amt
                                                                                                  Krakow am See 11

                                                                                                  Stadt
                                                                                                  Krakow am See 12

                                                                                                  Gemeinde
                                                                                                  Hoppenrade14

                                                                                                  Gemeinde
                                                                                                  Lalendorf15

                                                                                   r, A. Käding   Kirchliche
                                                                    hmidt, M. Fetze
                                             ger, F. Schwass, A. Sc
     N. Käding, P. Krüger, L. Heiden, G. Krü                                                      Nachrichten16
Krakower Seen-Kurier - Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes ...
Krakower Seen-Kurier                                    –2–                                     17. April 2020 | Nr. 04/2020
                       Kontaktinformationen der Amtsverwaltung Krakow am See
Homepage: www.amt-krakow-am-see.de
Die Amtsverwaltung ist unter folgenden Telefonnummern erreichbar:
Aufgabengebiet                    Ansprechpartner    Durchwahlnummer            E-Mail
Leitende Verwaltungsbeamtin       Frau Lehsten       038457 304 32              amtsleitung@krakow-am-see.de
Fachbereichsleitung Finanzen-
und Zentrale Verwaltung           Frau Lucht         038457 304 29              finanzen@krakow-am-see.de
Satzung, Personal                 Frau Lommack       038457 304 53              satzungsrecht@krakow-am-see.de
Geschäftsbuchhaltung/
Haushaltsplanung                  Frau Ritter        038457 304 16              kaemmerei@krakow-am-see.de
Anlagenbuchhaltung/Controlling    Frau Rohde         038457 304 16              anlagen@krakow-am-see.de
Kasse                             Frau Odebrecht     038457 304 14              kasse@krakow-am-see.de
                                  Frau Nowak         038457 304 14              vollstreckung@krakow-am-see.de
Allgemeine Verwaltung             Frau Zeiske        038457 304 23              sitzungsdienst1@krakow-am-see.de
Sitzungsdienst                    Frau Geppert       038457 304 25              sitzungsdienst@krakow-am-see.de
Versicherungen
Wohngeldstelle                    Frau Schwanke      038457 304 34              wohngeld@krakow-am-see.de
Steuern und Abgaben               Frau Schmidt       038457 304 20              steueramt@krakow-am-see.de
Schulen und Kindereinrichtungen   Frau Nehls         038457 304 17              zentraledienste@krakow-am-see.de
Kultur, Jugend und Sport
Demokratie Leben
Fachbereichsleiter
Bau- und Ordnungsamt              Herr Bast          038457 304 27              bauamt@krakow-am-see.de
Bauordnung/Bauplanungsrecht       Frau Behrens       038457 304 31              bauordnung@krakow-am-see.de
Bauplanungsrecht
Vergabestelle                     Frau Lier          038457 304 12              vergabe@krakow-am-see.de
Bauunterhaltung                   Herr Hoffmann      038457 304 71              bauunterhaltung@krakow-am-see.de
Straßenbeleuchtung                                   01523/7715277
Bauinvestitionen                  Herr Pinnisch      038457 304 30              bauinvestitionen@krakow-am-see.de
Bauverwaltung, Pachten            Frau Kapust        038457 304 58              bauverwaltung@krakow-am-see.de
Liegenschaften
Vergabe von Hausnummern
stellv. Wahlleitung               Frau R. Lehsten    038457 304 33              liegenschaften@krakow-am-see.de
Umwelt/Gehölzschutz               Herr Hohn          038457 304 24              ordnungsamt@krakow-am-see.de
                                                     0162 6030194
Standesamt                        Frau Reinhardt     038457 304 22              standesamt@krakow-am-see.de
Wahlleitung
Einwohnermeldeamt                 Frau Klatt         038457 304 21              meldeamt@krakow-am-see.de
Brandschutz                       N. N.                                         brandschutz@krakow-am-see.de
Ordnungsrecht/Verkehr             Frau Fischer       038457 304 26              gewerbe@krakow-am-see.de
Gewerbean-/-um-/-abmeldung
HundeVO
Fischereiwesen
Fundbüro
Gerätewart                        Herr Lerchenfeld   038457 304 57              geraetewart@krakow-am-see.de
Außenstelle Lalendorf             Frau Fenske        038457 304 55              emalalendorf@krakow-am-see.de
Außenstelle Lalendorf             Frau Fischer       038457 304 54              gewerbe@krakow-am-see.de
(jeden 3. Mittwoch im Monat)

Fax -> Alle Bereiche                                 038457 304 10

        Sprechzeiten der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters und der Amtsvorsteherin
Stadt Krakow am See               Herr Oppitz        freitags                   Tel. 038457 30418
Markt 2,                                             08:00 - 14:00 Uhr          E-Mail: buergermeister@krakow-am-see.de
18292 Krakow am See
Gemeinde Lalendorf                Herr Streeb        donnerstags                Tel.: 038457 30419
Zum Alten Dorf 1                  Amtierender        16:00 - 18:00 Uhr          Mit dem amtierenden Bürgermeister
(Gemeindehaus)                    Bürgermeister      Ansprechpartnerin Vorort   können nach vorheriger Absprache
18279 Lalendorf                                      Frau Geppert               Gesprächstermine vereinbart werden!
Gemeinde Hoppenrade               Frau Kaspar        dienstags                  Tel.: 038451 70370 (Sprechstunde)
Heckenweg 1                                          17:00 - 18:00 Uhr          Tel.: 038451777977 (darüber hinaus)
(Gemeindebüro)                                                                  E-Mail: ideenfuerhoppenrade@gmx.de
18292 Hoppenrade
Gemeinde Dobbin-Linstow           Herr Baldermann    donnerstags                Tel.: 038457 389991
Karower Str. 11                                      10:00 - 12:00 Uhr
(Gemeindebüro)
18292 Dobbin-Linstow,
OT Dobbin
Gemeinde Kuchelmiß                Herr Hildebrandt   dienstags                  Tel.: 038456 60153
Krakower Str. 17                                     17:00 - 18:00 Uhr
(Gemeindebüro)
18292 Kuchelmiß
Amtsvorsteherin                   Frau Kaspar        freitags                   Tel.: 038457 30456
Amtsverwaltung                                       08:00 Uhr - 10:00 Uhr      E-Mail: AV@krakow-am-see.de
Krakow am See
Markt 2,
18292 Krakow am See
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17. April 2020 | Nr. 04/2020                                   –3–                                           Krakower Seen-Kurier
                                                                       Informationen aus der Amtsverwaltung
                                                                                      COVID 19 - Reglement
                                                                   Die Amtsverwaltung hat in enger Zusammenarbeit mit den Bür-
                                                                   germeister_innen und auf der Grundlage der Regelungen in der
                                                                   Bundesrepublik, in MV und im Landkreis Rostock die notwen-
                                                                   digen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie getroffen.
       Öffnungszeiten der Amtsverwaltung                           - Bis zum 19.04.2020 sind zunächst alle öffentlichen Einrich-
                Krakow am See                                          tungen für den Besucherverkehr und für die öffentliche Nut-
                                                                       zung geschlossen.
    18292 Krakow am See, Markt 2                                   - Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Amtsverwaltung
    Mo.    08:30 - 12:00 Uhr                                           verrichten ihre Arbeit. Sie arbeiten vor Ort, von zu Hause
    Di.    08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr                         und in verschiedenen Dienstzeiten bzw. Teams und stehen
    Mi.    geschlossen                                                 Ihnen telefonisch, per E-Mai, Brief oder Fax zur Verfügung.
    Do.    08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr                     - Bitte vereinbaren Sie unaufschiebbare Termine vorher.
    Fr.    08:30 - 12:00 Uhr
                                                                   Betonen möchte ich, dass die Internetseite https://www.
    Außenstelle in 18279 Lalendorf, Zum alten Dorf 1               amt-krakow-am-see.de stets zeitnah aktualisiert wird und
    Mo.    08:30 - 12:00 Uhr                                       Ihnen somit den Zugang zu den verschiedensten Informa-
    Di.    geschlossen                                             tionen und Unterstützungsmöglichkeiten erleichtern kann.
    Mi.    08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Do.    geschlossen                                                               Ordnung und Sicherheit
    Fr.    08:30 - 12:00 Uhr
                                                                   Im gesamten Amtsbereich wird regelmäßig durch das Ord-
                                                                   nungsamt, personell verstärkt durch momentane Umbeset-
                                                                   zung, und die Polizei kontrolliert. Dabei geht es insbesondere
                                                                   um die Einhaltung der ministeriellen Erlasse auf Grundlage des
            Bankverbindung für die Stadt                           Infektionsschutzgesetzes. Schwerpunkte bilden die Lebensmit-
                und die Gemeinden                                  telketten, Ferien- und Bungalowsiedlungen, der Campingplatz
    Deutsche Kreditbank                                            u. a. Der Zerstörungswillen und die Rücksichtlosigkeit und
    IBAN: DE43 1203 0000 0000 1034 40                              Unvernunft, die in der ersten Zeit in einigen Beispielen zutage
    BIC: BYLADEM1001                                               traten, haben keine bzw. wenig Nachahmer_innen gefunden.
                                                                   Bisher wurden keine weiteren groben Verstöße festgestellt.

                                                                                    Parlamentarische Arbeit
        Informationen der Amtsvorsteherin
                                                                   Um unnötige soziale Kontakte zu vermeiden und dennoch Ent-
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,                               scheidungsrechte wahrnehmen zu können, wird die Arbeit der
dieses Frühjahr ist ein besonderes geworden - für uns alle.        Gemeindevertretungen Dobbin-Linstow, Hoppenrade, Kuchel-
Aufgrund der Corona-Pandemie war und ist es erforderlich, un-      miss, Lalendorf sowie der Stadtvertretung Krakow am See ak-
ser persönliches und gesellschaftliches Leben für eine begrenz-    tuell im schriftlichen Umlaufverfahren weitergeführt. Unter exakt
te Zeit konsequent ruhig zu gestalten.                             formulierten Regularien gestattet es diese Variante, Beschlüsse
Diese neuen Umstände bringen Einschränkungen und Heraus-           herbei zu führen.
forderungen der verschiedensten Art mit sich. Für uns selbst-      Inwiefern lässt sich Abgeordnetentätigkeit in dieser Art und Wei-
verständliche Freiheiten und Rechte sind begrenzt, auf liebge-     se öffentlich verfolgen und prüfen?
wonnene Aktivitäten und Möglichkeiten müssen wir eine Zeit         „Die Tagesordnungen werden genauso öffentlich bekanntge-
lang verzichten. Das war und ist überhaupt nicht leicht.           macht wie sonst auch, um interessierten Bürgern die Möglich-
                                                                   keit zu geben, mit ihren Stadt- bzw. Gemeindevertretern über
                                                                   Beschlussgegenstände Kontakt aufzunehmen. Die Presse wird
                                                                   ebenfalls über die Sitzungen im Umlaufverfahren informiert.
                                                                   […] Es wird eine Niederschrift gefertigt, die auch der Öffentlich-
                                                                   keit zur Kenntnis gegeben wird.“ 
                                                                                     Quelle: Städte - und Gemeindetag MV, 03/2020
                                                                   Dennoch - Transparenz ist das nur bedingt. Und so muss grund-
                                                                   sätzliche Klarheit darüber bestehen, dass das schriftliche Um-
                                                                   laufverfahren - wenn auch rechtsstaatlich in Ordnung - nur eine
                                                                   befristete und außergewöhnliche Maßnahme sein kann und
                                                                   bleiben darf.

                                                                              Bundesprojekt „Demokratie leben“
                                                                   Die Ämter Krakow am See und Mecklenburgische Schweiz ha-
                                                                   ben im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“
                                                                   eine Lokale Partnerschaft für Demokratie gebildet.
                                                Foto: B. Kaspar
                                                                   Am 12. März konstituierte sich dafür der Begleitausschuss.
… und deshalb: Herzlichen Dank allen, die sich dieser Situa-       Herr Karsten Vick aus Lalendorf wurde als mein Stellvertreter
tion selbstverständlich, verantwortungsbewusst, in Solidarität,    gewählt. Für die diesjährige Förderzeit waren 24 Projekte ein-
Nachbarschaftshilfe und mit Besonnenheit und Achtsamkeit ge-       gereicht, die bis auf eines, welches noch zurückgestellt wurde,
stellt haben … und es so auch immer noch tun.                      positiv beschieden worden sind.
Allergrößte Aufmerksamkeit und Wertschätzung möchte                In der gegenwärtigen Situation können viele der Projektideen
ich an dieser Stelle allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern,          erstmal nicht bzw. kaum verbindlich weiter organisiert werden.
die in den verschiedensten Branchen zur Aufrechterhaltung          Deshalb sind die beiden Koordinatorinnen Sabrina Nehls und
unseres öffentlichen Lebens tätig sind und allen Helferin-         Anne Pressentin im engen Kontakt mit der Regiestelle in Berlin.
nen und Helfern, die mit ihrem Verhalten zur bestmöglichen         Es ist bereits beantragt, dass finanzielle Mittel aus 2020 aus-
Bewältigung dieser Pandemie beitragen aussprechen.                 nahmsweise auf das Jahr 2021 übertragen werden können.
Krakower Seen-Kurier - Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes ...
Krakower Seen-Kurier                                           –4–                                      17. April 2020 | Nr. 04/2020
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,                               rität und damit der Würdigung aller Aktivitäten zur Bewältigung
                                                                   der Pandemie.
die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden wir noch eine
                                                                   Passen Sie gut auf sich und andere auf.
Weile spüren. Lassen Sie uns weiter zusammenhalten und mit
Augenmaß, Geduld und Besonnenheit handeln - jeder an sei-          Freundlichst,
nem Platz und jeder in seiner Position. Passen Sie gut auf sich    Birgit Kaspar
und andere auf.
                                                                   Termin:
Nochmals vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr     21.04.2020      Gemeindevertretersitzung im Umlaufverfahren
Verständnis,
                                                                   Kontaktdaten der Gemeinde:
Birgit Kaspar
                                                                   Sprechstunde: dienstags von 17 - 18 Uhr
                                                                                 (Gemeindebüro: 038451 70370)
  Aktuelles aus der Gemeinde Hoppenrade                            Telefon:      038451 777977 (außerhalb der Sprechstunde)
                                                                   Homepage:     www.hoppenrade.com
„Das Schöne am Frühling ist, dass er immer dann kommt, wenn        Mail:         ideenfuerhoppenrade@gmx.de
man ihn am dringendsten braucht.“                 Jean Paul

                                                                   Aktuelles aus der Gemeinde Dobbin-Linstow
                                                                   Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
                                                                   wenn Sie den heutigen Seenkurier erhalten, ist das Osterfest
                                                                   schon Geschichte. Ich gehe davon aus, dass Sie trotz großer
                                                                   Einschränkungen ein schönes Osterfest verlebt haben.
                                                                   Ich hoffe, dass wir diese Entbehrungen zum Pfingstfest teilwei-
                                                                   se ausgleichen können.
                                                                   Die Coronakrise ist in unserer Gemeinde täglich zu erleben. So
                                                                   wurden die Pensionen in Zietlitz und Linstow sowie das Van der
                                                                   Valk Ressort geschlossen. Der leere Parkplatz in Linstow sowie
                                                                   die zugezogenen Fenster des Hotels wirken sehr gespenstisch.
                                                                   Trotz der Krise wird in der Land- und Forstwirtschaft, im Kiesta-
                                                                   gebau und in der Spedition tüchtig und einigen anderen Berei-
                                                                   chen gearbeitet.
                                                                   In der Landwirtschaft werden wichtige Arbeiten für die Versor-
                                                                   gung mit Grundnahrungsmitteln durchgeführt. In den Monaten
Bild eines Flusses: Die Nebel bei Koppelow         Foto: privat   April und Mai beginnt die Saat- und Pflanzzeit. Noch ist es nicht
                                                                   zu spät.
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,                         Nutzen Sie ihre Möglichkeiten und aktivieren Sie ihre Kleingärten.
wir erleben gerade eine Ausnahmesituation.                         Überlegen Sie, eine Kleintierhaltung wieder in Gang zu bringen.
                                                                   Gartenarbeit wäre auch eine willkommene Abwechslung zum
Die Herausforderungen, die der Verlauf der neuen Lungen-
                                                                   Homeoffice.
krankheit Covid-19 mit sich bringt, sind enorm. In den Familien,
                                                                   Wichtig in dieser Zeit ist es, dass die bestehenden Anordnun-
im Berufsleben, im Freizeitbereich - überall sind die Einschrän-
                                                                   gen und Aufforderungen der Landes- und Bundesregierung
kungen spürbar. Das private und gesellschaftliche Leben wird
                                                                   stets eingehalten werden. Dies ist für unser aller Schutz un-
und muss für einen begrenzten Zeitraum konsequent ruhig ge-
                                                                   abdingbar und alternativlos. Es kann nicht oft genug widerholt
staltet werden. Bitte haben Sie Verständnis für die getroffenen
                                                                   werden - Abstand zu halten - Sie schützen sich und andere.
Maßnahmen und unterstützen Sie diese. Meiden Sie alle nicht
                                                                   Darum bleiben auch weiterhin alle gemeindlichen Einrichtungen
erforderlichen Sozialkontakte.
                                                                   wie das Gemeindehaus, die Wolhynierscheune und das Muse-
Diese Situation hat das Potential, uns alle Kräfte abzuverlan-
                                                                   um geschlossen.
gen. Herzlichen Dank für Ihre Geduld, Ihr Mitmachen und Ihre
                                                                   Mit großem Unverständnis musste ich feststellen, dass Bürge-
Akzeptanz.
                                                                   rinnen und Bürger aus anderen Bundesländern sich in unserer
In der Gemeinde Hoppenrade bedeutet das:                           Gemeinde aufgehalten haben. Ich möchte das nicht weiter kom-
- Die öffentlichen Einrichtungen sind seit dem 16.März zu-         mentieren.
                                                                   Abschließend möchte ich Ihnen Zuversicht und ein großes
    nächst einmal bis zum 19.April 2020 für den Besucherver-
                                                                   Durchhaltevermögen wünschen. Es kommen auch wieder bes-
    kehr sowie die öffentliche und private Nutzung geschlossen:
                                                                   sere Zeiten.
    das betrifft insbesondere das Gemeindezentrum Hoppen-
    rade, das Sportlerheim Schwiggerow und die Feuerwehr           Ihr Bürgermeister
    Koppelow.                                                      Wilfried Baldermann
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Verwaltung,
    des Amtes Krakow am See, verrichten ihre Arbeit und stehen
    Ihnen telefonisch, per E-Mail, Brief oder Fax zur Verfügung.       Aktuelles aus der Gemeinde Lalendorf
    Bitte vereinbaren Sie unaufschiebbare Termine vorher.          Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Lalendorf,
- Geben Sie uns bitte Rückmeldung, wenn Sie jemanden ken-          dass die Zeit schnelllebig sein kann, wusste ein Großteil von
    nen, der hilfebedürftig ist und über den familiären Bereich    uns allen. Aber dass die Uhren so schnell drehen können, war
    hinaus unsere Unterstützung braucht.                           uns allen sicherlich nicht bewusst.
- Vielen Dank für alle Hilfsangebote.                              Beim Schreiben für die letzte Ausgabe des Seenkurieres, kurz
- Alle wichtigen Nachrichten und weitere hilfreiche Kontaktda-     vor dem Einsendeschluss, erwähnte ich das Corona-Virus noch
    ten bzw. Angebote finden Sie in den Schaukästen bzw. unter     am Rande. Einige Tage später, noch vor Erscheinen des Amts-
    https://www.hoppenrade.com.                                    blattes, bestimmte diese Pandemie unser Leben.
                                                                   Corona hat uns fest im Griff. Vieles was bisher wichtig erschien,
Bitte nutzen Sie v. a. die Informationen zu den vielfältigen       ist entbehrlich geworden. Uns wird vor Augen gehalten, wie an-
Unterstützungsmöglichkeiten und Soforthilfen unter: https://       fällig doch das Leben mit all seinen Bereichen und Facetten ist.
www.amt-krakow-am-see.de. Die Internetseite des Amtes wird         Wenn nun noch die gesamte Versorgung der Bevölkerung, ob
ständig aktualisiert.                                              mit Waren des täglichen Bedarfs, Medizin, Strom oder Wasser
Ich wünsche uns, dass wir gut durch diese anspruchsvolle und       nicht funktionieren würde, wäre der Supergau perfekt. Das gilt
anstrengende Zeit kommen - Miteinander und Füreinander -           es auf alle Fälle zu verhindern. Interessant ist es schon, welche
jetzt ist die beste Gelegenheit zur Nachbarschaftshilfe, Solida-   Tätigkeiten neuerdings als systemrelevant „eingestuft“ werden.
Krakower Seen-Kurier - Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes ...
17. April 2020 | Nr. 04/2020                                     –5–                                             Krakower Seen-Kurier
Hoffentlich halten diese neuen Erkenntnisse auch nach der                    Informationen des Bürgermeisters
Pandemie noch einige Zeit an.
An dieser Stelle möchte ich allen danken die täglich ganz nor-                Jörg Oppitz zu aktuellen Themen
mal ihre Arbeit verrichten (dürfen), um unser Versorgungssys-                     der Stadt Krakow am See
tem aufrecht zu erhalten. Und genau diese Normalität ist es, die
ihre Arbeit so wertvoll für die Gesellschaft macht. Es gibt auch                           Corona-Pandemie
sehr viele, die leider nicht mehr ihrer täglichen Arbeit nachgehen   In den letzten Wochen wurde unser gesellschaftliches und soziales
dürfen. Aber es wird eine Zeit nach der Pandemie geben, darum        Leben auf die Probe gestellt. Jeder Einzelne von uns hat die
an alle meine Bitte. Ich weiß es fällt schwer. Halten Sie sich an
                                                                     Konsequenzen der Corona-Pandemie zu spüren bekommen. Die
die Vorgaben des Landes und des Landkreises. Die derzeitigen
                                                                     Konsequenzen wirtschaftlich, sowie sozial, sind heute noch nicht
Zahlen zeigen im Vergleich zu anderen Ländern, dass bisher
von Seiten der zuständigen Stellen eine gute Arbeit geleistet        einschätzbar. Das Thema Corona wird uns auch in den nächsten
worden ist. Sicherlich ist es auch dem geschuldet, dass MV ein       Monaten beschäftigen.
Flächenland ist und es nur 69 Einwohner/qkm beheimatet. Wie          Die Stadtvertretung ist bemüht und hält wöchentlich eine
lange wir noch mit Einschränkungen leben müssen, weiß heute          Videokonferenz ab, um aktuelle Themen und Maßnahmen zu
keiner so genau. Für ihre Gesundheit und die Gesundheit ihrer        besprechen.
Mitmenschen bleiben sie bitte auch weiterhin so diszipliniert.       An dieser Stelle möchte ich Ihnen als Bürgermeister für ihre
Um so schneller können dann die Einschränkungen gelockert            Besonnenheit und die Einhaltung der doch sehr strikten
werden.                                                              Maßnahmen der Regierung recht herzlich danken. Sie haben
Aufgrund des derzeitigen Kontaktverbotes hat das Innenminis-         einen großen Teil dazu beigetragen, dass die Ausbreitung in
terium des Landes MV, auf Antrag des Städte- und Gemein-             unserer Region nicht zu Stande gekommen ist.
detages, den Gemeinden es ermöglicht Gemeindevertreter-              Als Bürgermeister der Stadt Krakow am See liegt es mir am Herzen
sitzungen im Umlaufverfahren abzuhalten. Damit ist uns ein           diejenigen zu unterstützen, die von der Pandemie besonders
Werkzeug an die Hand gegeben worden, auch weiterhin wichti-          betroffen sind. Bitte scheuen Sie sich nicht mich zu kontaktieren.
ge Entscheidungen für die Gemeinde zu treffen und handlungs-         Das Büro des Bürgermeisters ist zurzeit, wie auch in den letzten
fähig zu sein. Die Gemeindevertretung muss dazu eine Grund-          Wochen, Tag und Nacht für Sie erreichbar.
satzentscheidung am 15.04.2020 treffen.
                                                                                                    RSV
Erfreulich sind die erhaltenen Zuwendungsbescheide für
•    Ausbau des Weges Seestraße in Vietgest (BOV)                    Der Auftrag für das Blockhaus ist unterschrieben. Die Angebote für
•    Ausbau des Weges Am Hofsee in Gremmelin (BOV)                   das Fundament und die Fenster, sowie Sanitär- und Elektroarbreiten
•    Sanierung Dorfgemeinschaftshaus Niegleve (FNV)                  liegen vor und werden geprüft.
•    Abriss der ehemaligen Gaststätte in Lalendorf
Leider fand der Fördermittelantrag für die Schule Lalendorf wie-                             Friedhofshalle
der keine Berücksichtigung bei der Fördermittelvergabe. Steter       Der Fördermittelbescheid liegt dem Amt seit dem 26.03.2020
Tropfen höhlt den Stein. Da werden wir dranbleiben.                  vor. Die Bauvorbereitungen, wie die Beräumung der Flächen und
Die Sporthalle Langhagen kann auf Grund statischer Probleme          Umverlegung des Weges einschließlich der Leitungen, befinden
leider nicht mit einer neuen Bedachung, einhergehend mit einer       sich derzeit in der Abstimmung.
Photovoltaikanlage, versehen werden. Auch für die Sporthalle
                                                                     Ein vorzeitiger Baubeginn ist beantragt.
sind Fördermittel beantragt. Die Zukunft wird zeigen, in wie weit
wir für dringende Baumaßnahmen finanzielle Unterstützung er-                            Brücke Nordischer Hof
halten.
Der Stegbau am Krummer See geht in die Endphase. Hier                Die Planungen laufen und die Angebote sind bereits eingeholt
möchte ich mich für die gute Zusammenarbeit bei der ausfüh-          worden.
renden Firma Babbel Tauchunternehmen, dem Bauamt, Herrn              Die Stahlvariante wird aufgrund der Nachhaltig- und Beständigkeit
Blauwitz und Herrn Aalberts bedanken.                                favorisiert und bekommt den Vorzug.
                                                                     Eine Baugrunduntersuchung wird kurzfristig in Auftrag gegeben.
                                                                     Die Ausschreibung befindet sich in der Vorbereitung und wird
                                                                     durch den Bauausschuss geprüft.
                                                                                            Plauer Chaussee
                                                                     Die Vorbereitungen für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung
                                                                     und des Gehweges laufen.
                                                                                             Seepromenade
                                                                     Aufgrund der Corona-Pandemie und die damit zu gewährleistende
                                                                     Sicherheit der Mitarbeiter, wird die beauftragte Firma die Arbeiten
                                                                     zunächst aussetzen. Sofern sich die Lage dahingehend beruhigt
                                                                     hat, wird die Firma schnellstmöglich mit den Arbeiten beginnen.
Liebe Alters- und Ehejubilare,                                       Die Bänke werden nach Abschluss dieser Arbeiten durch die
                                                                     Wokra aufgestellt.
bitte haben Sie Verständnis, dass Mitglieder der Gemeinde-
vertretung derzeit nicht persönlich bei Ihnen zur Gratulation er-       Wokra/Beleuchtung Treppe Dobbiner Chaussee
scheinen können. Es sollte vor allem in Ihrem Interesse sein, so
                                                                     Es liegt ein Angebot für die Beleuchtung vor. Die Treppe soll jedoch
wenig persönlichen Kontakt wie nötig zu haben. Ich wünsche
Ihnen auch auf diesem Wege alles Gute und viel Gesundheit.           besser ausgeleuchtet werden, somit wird dieses Angebot nochmal
                                                                     überarbeiten.
Werte Einwohner*innen,
die Corona-Krise wird aller Orts ihre Spuren hinterlassen, ob in
                                                                                     Wasserstand Krakower See
Kindergärten, Schulen, am Arbeitsplatz oder zu Hause. Sicher-        Anfang März wurden wir auf den hohen Wasserstand des
lich wird es überall Veränderungen geben. Das ganze Leben            Krakower Sees hingewiesen. Die Wäschebrücke und auch die
besteht aus Veränderungen. Lassen Sie uns gemeinsam die              Wege sind bzw. waren zum Teil unterspült. Wir haben daraufhin
neuen Herausforderungen angehen und bewältigen.                      Kontakt mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Bleiben Sie gesund.                                                  Mittleres Mecklenburg, aufgenommen. Laut Info des zuständigen
Matthias Streeb                                                      Amtes sollte sich der Wasserstand bis zur KW 13 wieder reguliert
1. stellv. Bürgermeister                                             haben. Das ist augenscheinlich nicht geschehen. Am 31.03. hat
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Krakower Seen-Kurier                                            –6–                                     17. April 2020 | Nr. 04/2020
daraufhin ein gemeinsamer Vororttermin stattgefunden. Der See       gabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen
soll schrittweise um insgesamt 5 cm abgesenkt werden.               oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
                                                                    Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung
                            Wokra                                   vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche
Die öffentlichen Toiletten sind seit dem 30.03.2020 geschlossen.    des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus
Aufgrund der fehlenden Reinigungsmittel, Schutzkleidung etc.        dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
war es nicht mehr möglich, die Sicherheit der Mitarbeiter zu        Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein
gewährleisten. Die Wokra hat sich seit Wochen bemüht, die           Gebot Sicherheit verlangt werden.
nötigen Mittel zu beschaffen.                                       Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu
                                                                    leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen                                             Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Ihr Jörg Oppitz                                                     Hebisch
                                                                    Rechtspfleger
                                                                    Beglaubigt

Beglaubigte Abschrift
Aktenzeichen: 821 K 64/17
Amtsgericht Güstrow           Güstrow, 22.01.2020                  Staatliches Amt
                                                                    für Landwirtschaft und Umwelt
           Terminsbestimmung:                                       Mittleres Mecklenburg
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am                             - Flurneuordnungsbehörde -
 Datum      Uhrzeit   Raum            Ort                           Az: 30a/5433.3-2-53-0089
 Dienstag,  10:00 Uhr Sitzungssaal Amtsgericht Güstrow,
 05.05.2020           114             Franz-Parr-Platz 2 a,         Bodenordnungsverfahren: „Alt Sammit-Feldlage“
                                      18273 Güstrow                 Gemeinden:              Stadt Krakow am See,
                                                                                            Reimershagen
öffentlich versteigert werden:
                                                                    Landkreis:              Rostock
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Bellin
                                                                                 Öffentliche Bekanntmachung
Gemar- Flur,       Wirtschaftsart       Anschrift    m2 Blatt
kung      Flur-    u. Lage                                                              Schlussfeststellung
          stück
Bellin    3, 24/3 Gebäude- und          Steinbecker 645 885         Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der
                   Freiflächen,         Weg 8                       Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Ände-
                   Steinbecker                                      rungen wird das Bodenordnungsverfahren „Alt Sammit-Feld-
                   Weg 8                                            lage“ mit folgender Feststellung abgeschlossen:
Bellin    3, 25/5 Erholungsfläche,      Steinbecker 468 885         1. Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt.
                   An Steinbecker       Weg 6                       2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bo-
                   Weg 6                                                denordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müs-
Objektbeschreibung/Lage:                                                sen.
18292 Bellin, Steinbecker Weg 8.                                    3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abge-
Unbebautes Grundstück, Bewuchs wird durch Grasflächen bzw.              schlossen.
Flächen der Hoftierhaltung geprägt. Das Grundstück unterliegt       Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an
dem Bodenordnungsverfahren „Bellin“                                 die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren
Verkehrswert:                      1.300,00 €                       beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.
Der Versteigerungsvermerk ist am 28.12.2017 in das Grundbuch        Gründe
eingetragen worden.                                                 Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher
Aufforderung:                                                       und rechtlicher Hinsicht bewirkt.
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks      Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenord-
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens          nung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegen-
im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von         schaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden.
Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht,            Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG
glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des     durch die Schlussfeststellung abzuschließen.
geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung      Rechtsbehelfsbelehrung
des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und           Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats
den übrigen Rechten nachgesetzt werden.                             nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Land-
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder       wirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Sitz Rostock oder
des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird         dessen Außenstelle, Sitz Bützow, erhoben werden.
aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung         Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorstand der Teilnehmer-
oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen,        gemeinschaft „Alt Sammit-Feldlage“ zu.
widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle
des versteigerten Gegenstandes tritt.                               Bützow, den 20.03.2020
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin
eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen
und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus
dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit An-
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17. April 2020 | Nr. 04/2020                                 –7–                                         Krakower Seen-Kurier
Staatliches Amt                                                  Gründe
für Landwirtschaft und Umwelt                                    Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher
Mittleres Mecklenburg                                            und rechtlicher Hinsicht bewirkt.
-Flurneuordnungsbehörde-                                         Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenord-
                                                                 nung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegen-
Az: 30a/5433.3-2-53-0033 (neu: 5433.3-72-31247)                  schaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden.
                                                                 Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG
Bodenordnungsverfahren: „Groß Grabow“
                                                                 durch die Schlussfeststellung abzuschließen.
Gemeinden:   Stadt Krakow am See, Hoppenrade
Landkreis:   Rostock                                             Rechtsbehelfsbelehrung
                                                                 Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats
                                                                 nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Land-
           Öffentliche Bekanntmachung                            wirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Sitz Rostock oder
                                                                 dessen Außenstelle, Sitz Bützow, erhoben werden.
                    Schlussfeststellung
                                                                 Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorstand der Teilnehmer-
Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der         gemeinschaft „Zehna“ zu.
Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Ände-
rungen wird das Bodenordnungsverfahren „Groß Grabow“ mit
folgender Feststellung abgeschlossen:
1. Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt.
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bo-
    denordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abge-
    schlossen.
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an
die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren
beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.
                                                                 Staatliches Amt
Gründe
                                                                 für Landwirtschaft und Umwelt
Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher
und rechtlicher Hinsicht bewirkt.                                Mittleres Mecklenburg
Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenord-           - Flurneuordnungsbehörde -
nung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegen-     Az: 30a/5433.3-2-53-0089
schaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden.
Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG          Bodenordnungsverfahren: „Alt Sammit-Feldlage“
durch die Schlussfeststellung abzuschließen.                     Gemeinden:   Stadt Krakow am See, Reimershagen
Rechtsbehelfsbelehrung                                           Landkreis:   Rostock
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Land-                Öffentliche Bekanntmachung
wirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Sitz Rostock oder
dessen Außenstelle, Sitz Bützow, erhoben werden.                                    Schlussfeststellung
Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorstand der Teilnehmer-
                                                                 Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der
gemeinschaft „Groß Grabow“ zu.                                   Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Ände-
                                                                 rungen wird das Bodenordnungsverfahren „Alt Sammit-Feld-
                                                                 lage“ mit folgender Feststellung abgeschlossen:
                                                                 1. Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt.
                                                                 2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bo-
                                                                     denordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
                                                                 3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abge-
                                                                     schlossen.
Staatliches Amt
                                                                 Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an
für Landwirtschaft und Umwelt
                                                                 die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren
Mittleres Mecklenburg
                                                                 beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.
Az.: 30a15433.3-2-53-0062                                        Gründe
(neu: 5433.3-72-31255)                                           Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher
Bodenordnungsverfahren: „Zehna“                                  und rechtlicher Hinsicht bewirkt.
Gemeinden:   Gutow, Zehna                                        Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenord-
Landkreis:   Rostock                                             nung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegen-
                                                                 schaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden.
                                                                 Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG
           Öffentliche Bekanntmachung                            durch die Schlussfeststellung abzuschließen.
                    Schlussfeststellung                          Rechtsbehelfsbelehrung
Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der         Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats
Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Ände-    nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Land-
rungen wird das Bodenordnungsverfahren „Zehna“ mit folgen-       wirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Sitz Rostock oder
der Feststellung abgeschlossen:                                  dessen Außenstelle, Sitz Bützow, erhoben werden.
                                                                 Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorstand der Teilnehmer-
1. Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt.        gemeinschaft „Alt Sammit-Feldlage“ zu.
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bo-
    denordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.    Bützow, den 20.03.2020
3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abge-
    schlossen.
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an
die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren
beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.
Krakower Seen-Kurier - Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes ...
Krakower Seen-Kurier                                         –8–                                    17. April 2020 | Nr. 04/2020
Staatliches Amt                                                  Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an
für Landwirtschaft und Umwelt                                    die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren
Mittleres Mecklenburg                                            beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.
-Flurneuordnungsbehörde-                                         Gründe
Az: 30a/5433.3-2-53-0033 (neu: 5433.3-72-31247)                  Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher
                                                                 und rechtlicher Hinsicht bewirkt.
Bodenordnungsverfahren: „Groß Grabow“                            Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenord-
Gemeinden:   Stadt Krakow am See, Hoppenrade                     nung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegen-
Landkreis:   Rostock                                             schaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden.
                                                                 Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG
          Öffentliche Bekanntmachung                             durch die Schlussfeststellung abzuschließen.
                   Schlussfeststellung                           Rechtsbehelfsbelehrung
Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der         Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats
Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Ände-    nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Land-
rungen wird das Bodenordnungsverfahren „Groß Grabow“ mit         wirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Sitz Rostock oder
folgender Feststellung abgeschlossen:                            dessen Außenstelle, Sitz Bützow, erhoben werden.
1. Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt.        Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorstand der Teilnehmer-
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bo-    gemeinschaft „Groß Grabow“ zu.
    denordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abge-
    schlossen.
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an
die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren
beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.
Gründe
Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher      Staatliches Amt
und rechtlicher Hinsicht bewirkt.                                für Landwirtschaft und Umwelt
Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenord-           Mittleres Mecklenburg
nung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegen-     - Flurneuordnungsbehörde -
schaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden.
Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG          Az: 30a/5433.3-2-53-0089
durch die Schlussfeststellung abzuschließen.
                                                                 Bodenordnungsverfahren: „Alt Sammit-Feldlage“
Rechtsbehelfsbelehrung                                           Gemeinden:   Stadt Krakow am See, Reimershagen
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats      Landkreis:   Rostock
nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Land-
wirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Sitz Rostock oder
dessen Außenstelle, Sitz Bützow, erhoben werden.
                                                                           Öffentliche Bekanntmachung
Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorstand der Teilnehmer-                         Schlussfeststellung
gemeinschaft „Groß Grabow“ zu.
                                                                 Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der
                                                                 Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Ände-
                                                                 rungen wird das Bodenordnungsverfahren „Alt Sammit-Feld-
                                                                 lage“ mit folgender Feststellung abgeschlossen:
                                                                 1. Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt.
                                                                 2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bo-
                                                                     denordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
                                                                 3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abge-
                                                                     schlossen.
                                                                 Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an
                                                                 die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren
Staatliches Amt                                                  beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.
für Landwirtschaft und Umwelt                                    Gründe
Mittleres Mecklenburg                                            Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher
-Flurneuordnungsbehörde-                                         und rechtlicher Hinsicht bewirkt.
Az: 30a/5433.3-2-53-0033 (neu: 5433.3-72-31247)                  Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenord-
                                                                 nung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegen-
Bodenordnungsverfahren: „Groß Grabow“                            schaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden.
Gemeinden:   Stadt Krakow am See, Hoppenrade                     Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG
Landkreis:   Rostock                                             durch die Schlussfeststellung abzuschließen.
                                                                 Rechtsbehelfsbelehrung
          Öffentliche Bekanntmachung                             Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats
                                                                 nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Land-
                   Schlussfeststellung
                                                                 wirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Sitz Rostock oder
Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der         dessen Außenstelle, Sitz Bützow, erhoben werden.
Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Ände-    Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorstand der Teilnehmer-
rungen wird das Bodenordnungsverfahren „Groß Grabow“ mit         gemeinschaft „Alt Sammit-Feldlage“ zu.
folgender Feststellung abgeschlossen:                            Bützow, den 20.03.2020
1. Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt.
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bo-
    denordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abge-
    schlossen.
Krakower Seen-Kurier - Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes ...
17. April 2020 | Nr. 04/2020                                   –9–                                       Krakower Seen-Kurier
                                                                 Staatliches Amt
                                                                 für Landwirtschaft und Umwelt
                                                                 Mittleres Mecklenburg
Staatliches Amt                                                  -Flurneuordnungsbehörde-
für Landwirtschaft und Umwelt                                    Az: 30a/5433.3-2-53-0033 (neu: 5433.3-72-31247)
Mittleres Mecklenburg
- Flurneuordnungsbehörde -                                       Bodenordnungsverfahren: „Groß Grabow“
                                                                 Gemeinden:   Stadt Krakow am See, Hoppenrade
Az: 30a/5433.3-2-53-0089
                                                                 Landkreis:   Rostock
Bodenordnungsverfahren: „Alt Sammit-Feldlage“
Gemeinden:   Stadt Krakow am See, Reimershagen                             Öffentliche Bekanntmachung
Landkreis:   Rostock
                                                                                    Schlussfeststellung
           Öffentliche Bekanntmachung                            Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der
                    Schlussfeststellung                          Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Ände-
                                                                 rungen wird das Bodenordnungsverfahren „Groß Grabow“ mit
Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der         folgender Feststellung abgeschlossen:
Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Ände-
rungen wird das Bodenordnungsverfahren „Alt Sammit-Feld-         1. Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt.
lage“ mit folgender Feststellung abgeschlossen:                  2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bo-
                                                                     denordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
1. Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt.
                                                                 3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abge-
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bo-        schlossen.
    denordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müs-
    sen.                                                         Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an
3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abge-            die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren
    schlossen.                                                   beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an     Gründe
die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren        Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher
beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.                und rechtlicher Hinsicht bewirkt.
                                                                 Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenord-
Gründe
                                                                 nung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegen-
Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher
                                                                 schaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden.
und rechtlicher Hinsicht bewirkt.
                                                                 Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG
Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenord-
                                                                 durch die Schlussfeststellung abzuschließen.
nung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegen-
schaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden.      Rechtsbehelfsbelehrung
Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG          Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats
durch die Schlussfeststellung abzuschließen.                     nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Land-
                                                                 wirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Sitz Rostock oder
Rechtsbehelfsbelehrung
                                                                 dessen Außenstelle, Sitz Bützow, erhoben werden.
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats
                                                                 Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorstand der Teilnehmer-
nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Land-
                                                                 gemeinschaft „Groß Grabow“ zu.
wirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Sitz Rostock oder
dessen Außenstelle, Sitz Bützow, erhoben werden.
Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorstand der Teilnehmer-
gemeinschaft „Alt Sammit-Feldlage“ zu.
Bützow, den 20.03.2020

                                                                                Hansa-Park Freikarten
                                                                 Auch in diesem Jahr gibt es wieder die Möglichkeit diese Form
                                                                 von Zuschuss für Ihre Jugendarbeit in Anspruch zu nehmen.
                                                                 Alle Vereine und Verbände der Stadt Krakow am See sowie der
                                                                 Gemeinde Lalendorf, welche Interesse haben, stellen bitte bis
                                                                 zum 30.04.2020 einen schriftlichen formlosen Antrag an das:
                                                                           Amt Krakow am See
                                                                           z.H. Frau Nehls
                                                                           Markt 2
                                                                           18292 Krakow am See
                                                                 Der Sozialausschuss der Stadt Krakow am See sowie der Ge-
           Die nächste Ausgabe                                   meinde Lalendorf wird über die Anträge und die Anzahl der zu
   des Krakower Seen-Kuriers erscheint                           vergebenden Karten beraten und entscheiden.
                                                                 Über die getroffenen Entscheidungen werden die Antragsteller
             am 15. Mai 2020.                                    entsprechend informiert.
      Redaktionsschluss ist Montag,                              Die Kosten für die An- und Abreise werden nicht übernommen.

      der 04. Mai 2020 um 12:00 Uhr.                             Sabrina Nehls
                                                                 Kultur, Jugend und Sport
                                           Foto: pixabay.com     Demokratie leben!
Krakower Seen-Kurier - Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes ...
Krakower Seen-Kurier                                               – 10 –                                      17. April 2020 | Nr. 04/2020
                                                                            Achtung, neue Termine für Passbilder
    Hinweise zur Berichterstattung an alle
    Vereine und Verfasser von Artikeln für                                          Keine Passbilder am 23.04.2020
          den Krakower Seen-Kurier                                     Am 28.05.2020 und am 25.06.2020
 Der Krakower Seen-Kurier ist ein behördliches Mitteilungsblatt        jeweils 14:00 - 16:00 Uhr in Krakow am See, Markt 2 (Rathaus)
 der Amtsverwaltung Krakow am See und dient den amtlichen              Bleiben Sie gesund!
 Bekanntmachungen für die Gemeinden Hoppenrade, Kuchel-                Mit freundlichen Grüßen
 miß, Dobbin-Linstow, Lalendorf und der Stadt Krakow am
 See. Derartige Bekanntmachungen sind zum einen gesetzlich             Inge Brockmann
 regelt und zum anderen in den Hauptsatzungen der jeweili-             Fotografin
 gen Kommune verankert. Es handelt sich hierbei zumeist um
 Bekanntmachungen, welche die Allgemeinheit betreffen und
 dazu dienen, einen Sachverhalt öffentlich bekannt zu machen.
 Gleichzeitig möchten wir das Amtsblatt dazu nutzen, die Bür-
 ger und Bürgerinnen über wichtige Angelegenheiten zu infor-
 mieren, sodass die Amtsvorsteherin, Bürgermeister*in und
 aktuell berichten. Auch Ihnen, den Bürgern und Bürgerinnen
 unseres Amtsbereiches, bieten wir die Möglichkeit über das
                                                                                Literaturecke
 Gemeindeleben - auch über die eigenen Gemeindegrenzen                 Die Stadtbibliothek Krakow am See
 hinaus - zu berichten. Durch die unterschiedlichsten Rubriken         in der Alten Schule bleibt vorerst ge-
 im Krakower Seen-Kurier wie beispielsweise Kitanachrichten,
                                                                       schlossen.
 Schulnachrichten, Vereine und Verbände und Veranstaltun-
 gen ist es in vielerlei Hinsicht möglich, am bunten Treiben der       Alle ausgeliehenen Medien werden
 Gemeinden teilzuhaben oder aber auf anstehende Veran-                 bis 15. Mai 2020 verlängert, es ge-
 staltungen/Termine aufmerksam zu werden. Auch die Kirch-              hen keine Mahnungen raus.
 gemeinden in unserem Amtsbereich informieren so über die
 anstehenden Gottesdienste und berichten über Feste oder                            Angebot
 Traditionen zu Feiertagen.                                            Die Uwe Johnson Bibliothek Güstrow
 Um inhaltliche Kürzungen oder aber das Nichtveröffentlichen           bietet den Lesern der Stadtbibliothek
 von Artikeln zu vermeiden, sind folgende Hinweise zu beachten:        unkompliziert einen befristetes Zu-
 •   Verfasser von Artikeln müssen eindeutig identifiziert             gang zur onleihe bis 15. Mai diesen
     werden                                                            Jahres an.
 •   pro Artikel dürfen max. 2 Fotos/Bilder veröffentlicht             Wer Interesse hat meldet sich bitte
     werden                                                            per E-Mail bei mir.
 •   es muss angegeben werden, von wem die Fotos sind                  Einen weiteren Service bietet die Stif-
 •   keine Wahlwerbung
 •   keine Darstellung von schriftlichen Abhandlungen eines            tung Lesen an. Auf der Seite: www.
     bestimmten Themas, eines Gegenstandes oder Vor-                   stiftunglesen.de/vorlesen-corona
     gangs                                                             werden digitale Vorlesegeschichten,
                                                                       Buchtipps, Bastel und Aktionsideen
 Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen oder Anfragen zur Ver-
 fügung.                                                               und z. B. auch Infomaterialien für
                                                                       Lehrkräfte bereitgestellt.
 Tanja Zeiske                                                          Bleiben Sie gesund und bis demnächst!
 Allgemeine Verwaltung
                                                                       Annette Bernstein

       Wohnungsangebot Eigenbetrieb für Wohnungswirtschaft der Gemeinde Lalendorf
Liegenschaft                          Etage      Fläche Räume Ausstattung            GM      HK/        BK Kabel      Gesamt frei ab
                                                                                             WW
Ringstraße 6, 18279 Lalendorf        2. Etage 61,36 m² 3   Dusche       306,80 €          92,00 €   62,00 €   -------- 460,80 €   Abstimmung
Ringstraße 13, 18279 Lalendorf       1. Etage 61,25 m² 3   Dusche       306,25 €          92,00 €   61,00 €   ------ 459,25 €     Abstimmung
Ringstraße 18, 18279 Lalendorf       EG       61,19 m² 3   Dusche       305,95 €          92,00 €   61,00 €            458,95 €   Abstimmung
Ringstraße 20, 18279 Lalendorf       2. Etage 61,19 m² 3   Dusche       305,95 €          92,00 €   61,00 €   -----    458,95 €   Abstimmung
Ringstraße 22, 18279 Lalendorf       2. Etage 60,12 m² 3   Dusche       300,60 €          91,00 €   61,00 €   ------- 452,60 €    sofort
Neue Straße 3, 18279 Lalendorf       3. Etage 59,98 m² 3   Dusche       299,90 €          90,00 €   60,00 €   ------ 449,90 €     Abstimmung
Neue Straße 3, 18279 Lalendorf       3. Etage 48,81 m² 2   Dusche       244,05 €          75,00 €   50,00 €   ------ 369,05 €     Abstimmung
Seestraße 2, 18279 Lalendorf         1. Etage 62,55 m² 3   Dusche       312,75 €          94,00 €   63,00 €   ------ 469,75 €     Abstimmung
OT Vietgest
Seestraße 3, 18279 Lalendorf         DG       45,23 m² 2   Dusche       226,15 € 68,00 €            46,00 € ------    340,15 € sofort
OT Vietgest
Seestraße 4, 18279 Lalendorf,        DG       26,90 m² 1   Dusche       134,50 € 41,00 €            27,00 € -----     202,50 € sofort
OT Vietgest
Seestraße 5, 18279 Lalendorf         DG       25,59 m² 1   Dusche       127,95 € 40,00 €            30,00 € -----     197,95 € Abstimmung
OT Vietgest
Straße der Jugend 1a                 1. Etage 47,12 m² 2   Dusche       235,60 € 71,00 €            47,00 € -----     353,60 € Abstimmung
18279 Lalendorf OT Vogelsang
Ring 2, 18279 Lalendorf OT Vogelsang 1. Etage 57,23 m² 3   Dusche       286,15 € 86,00 €            57,00 € ------ 429,15 € sofort
Brunnenstraße 8,                     1. Etage 56,74 m² 3   Badewanne 283,70 € 86,00 €               57,00 € 4,85 € 431,55 € sofort
18279 Lalendorf OT Langhagen
Vor Wohnungsübergabe ist eine Kaution in Höhe von zwei Nettokaltmieten zu hinterlegen.
Änderungen sind vorbehalten.
17. April 2020 | Nr. 04/2020                                  – 11 –                                                       Krakower Seen-Kurier
                                                                   Wenn auch das öffentliche Leben nun stiller geworden und Ab-
                                                                   stand halten das Gebot der Stunde ist, lässt uns die Krise auch
                                                                   ein Stück mehr zusammenrücken. Wir freuen uns über jede
                                                                   Idee, die unsere Gemeinschaft durch kleine Taten zu stärken
                                                                   vermag. Melden Sie sich bei uns! Wir helfen Ihnen gerne dabei
                                                                   (Anne Pressentin Tel.: 0170 4182128
                                                                   anne.pressentin@cjd-nord.de)!! Über den Öffentlichkeitsfonds
                                                                   stehen noch Mittel zur Verfügung.
                                                                   Bleiben Sie wohlauf und zuversichtlich!
                                                                   Ihr Team für Demokratie
                                                                   Sabrina Nehls und Anne Pressentin

                                                                                  Nachbarschaftshilfe Krakow am See
                Ein Anfang trotz Krise
                                                                   Das Jugendparlament der Stadt Krakow am See wirbt zwar auf
Unser Leben hat sich in den vergangenen Wochen sehr verän-         dem Titelbild dieser Ausgabe damit, zu Hause zu bleiben, doch
dert. Das Thema „Corona“ ist allgegenwärtig und an beunruhi-       wir sind natürlich auch dazu bereit, in dieser besonderen Zeit zu
genden Meldungen mangelt es nicht. Aber es gibt auch gute          helfen. Darum unterbrechen wir unseren häuslichen Aufenthalt
Nachrichten in diesen unruhigen Zeiten:
                                                                   gern, wenn wir ältere oder vorerkrankte Mitbürgerinnen und Mit-
So wurde Anfang März der Begleitausschuss, der das Bundes-
programm Demokratie leben! unterstützt, neu gegründet. Wir         bürgern unserer Stadt unterstützen können. Glücklicherweise
freuen uns sehr auf eine gute Zusammenarbeit mit der Vor-          hat sich jüngst zu diesem Zweck ein Netzwerk gebildet, dem wir
sitzenden Birgit Kaspar und ihrem Stellvertreter Karsten Vick,     uns gern anschließen:
mit Juliane Schmidt, Heidrun Niemann, Frank Schwarzer, Ute
                                                                   Das Netzwerk Nachbarschaftshilfe
Globisch, Beate Riger, Andreas Hammermeister mit Anne Berg,
                                                                   Krakow am See.
Angelika Ryback und Theresia Flögel, die unsere Jugendlichen
vertreten, Nadine Mahnke, Gisela Schröder, Wolf-Dieter La-         Vier Menschen aus Krakow am See ha-
katsch, Krystina Jager und Gesine Wiechert. Vielen Dank für        ben ein Netzwerk Nachbarschaftshilfe
Ihr Mitwirken!                                                     gegründet, um Krakower zu unterstützen,
Im Verlauf des Abends wurde auch über die Vielzahl von ein-        die durch die Corona-Krise und die damit
gegangenen Projektideen abgestimmt. Nie zuvor sind gleich zu       verbundenen Einschränkungen einsam sind, Hilfe suchen oder
Jahresbeginn so viele Anträge eingereicht worden. Die Gelder       einfach mal mit jemandem reden oder spazieren gehen wollen.
des Jugend- und Aktionsfonds sind vorerst ausgeschöpft und         Auch um eine Kinderbetreuung in dringenden Fällen oder eine
wir sind begeistert über die geplanten Vorhaben. Allen Projekt-    online-Hausaufgabenhilfe möchten wir uns bemühen. Wir könn-
trägern sei an dieser Stelle herzlich gedankt für Ihre Vorschlä-   ten für Sie einkaufen oder zur Apotheke gehen. Oder wir könn-
ge und ihr Engagement! Einen Zuwendungsbescheid über den           ten Internetbestellungen ausführen und Ihnen etwas zuschicken
Aktionsfonds hat der Förderverein Bürgerhaus der Gemeinde          lassen … Gibt es in Krakow Personen, die einen Mund-Nase-
Warnkenhagen für die Ausrichtung des nunmehr XIII. Internati-      Schutz benötigen oder Menschen, die welche nähen können?
onalen Sommerfestivals Johann Heinrich von Thünen erhalten,
                                                                   Lassen Sie uns wissen, was Ihnen fehlt oder welche Hilfe Sie
der Verein Nebelstrolche zur Einrichtung einer Begegnungsbib-
liothek im Kuchelmißer Gutshaus sowie der Verein Hoppenra-         anbieten können. Ein Anruf genügt und wir klären unkompliziert
der Gemeindeleben für den Ehrenamtsempfang der Gemeinde            den kontaktlosen Ablauf. Wir freuen uns auf Sie.
Hoppenrade, der im März noch stattfinden konnte. Die drei Ju-      Anika Käding, Kurt Höffgen, Reinhold Mühlich und Sabine vom
gendprojekte „Wasser ist unser Leben“, „Cyber-Mobbing“ und         Bruch und das Jugendparlament
„Mein Körper gehört mir“, die über das DRK Güstrow laufen wer-              Tel. 038457 51743
den, haben ihren Förderbescheid bekommen, ebenso der noch                   Mobil-Tel.: 0160 96068075
junge Verein Radeln ohne Alter für das Projektvorhaben „Wind
                                                                            E-Mail: Nachbarschaftshilfe.Krakow@gmx.de
im Haar in jedem Alter“. Der Kulturverein Alte Synagoge Krakow
am See wird das Projekt „Jugendkultur in der Alten Synago-
ge“ umsetzen können. Die beiden Vereine Power On und der
SV Krakow am See haben jeweils ein Kindercamp geplant. Im              IMPRESSUM
November möchte die Kath. Filialgemeinde Allerheiligen Kra-            Krakower Seen-Kurier – Mitteilungsblatt
kow am See den St. Martinstag für Jung und Alt ausrichten, der         mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung
Dörfer-Förderverein der Gemeinde Dobbin-Linstow eine weitere           Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG
                                                                       Röbeler Straße 9, 17209 Sietow,
Lesung im Gutshaus Linstow und der Förderverein der Freiwil-           Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30
ligen Feuerwehr das zweite Blaulichtfest am 29.08.2020 sowie           E-Mail: info@wittich-sietow.de, www.wittich.de
das Projekt „Jetzt starten die Kleinen“. Das Theaterspiel Witten       Verantwortlich für den amtlichen Teil: Die Amtsvorsteherin
wird auch in diesem Jahr mit verschiedenen Theateraktionen an          Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.)
die Schulen unserer Amtsbereiche kommen und auch das Som-              unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke
merfest der Vereine in Krakow am See ist erneut geplant. Der           unter Anschrift des Verlages.
Verein für Demokratie und Gesellschaft möchte das Grundge-             Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de
setz feiern und Kathrin Ollroge an ihr bereits 2017 begonnenes         Auflage: 4.750 Exemplare; Erscheinung: monatlich
Projekt „Raum für Gedanken“ anknüpfen.                                 Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder,
                                                                       der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbei-
Über den Jugendfonds kann das Projekt „Wir miteinander“                lagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige
der Ev. Johannes-Schule Langhagen fortgeführt und die Sca-             Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder
terbahn durch das Jugendparlament Krakow a. See in Szene               anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert
gesetzt werden. In Hoppenrade entsteht derzeit eine Blumen-            werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind
                                                                       ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw.
wiese. Das Projekt „Hoppenrader Blaumenwischen“ der beiden             Sonderfarben werden von uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbab-
Schülerinnen Pauline Hahndorf und Annabell Allendörfer setzt           weichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit.
sich für den Schutz von Insekten ein und wird die Gemeinde             Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.
                                                                       Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die
„aufblühen“ lassen. Im Jugendklub Eiskeller werden im Herbst           Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder,
verschiedene Jugendbands zum „Eisrock“ einladen. Der Ju-               Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur
gendklub Lalendorf plant das Projekt „kreativ statt aggressiv“.        mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.
Jedes dieser Projekte kommt mit ungeheuer viel Elan und Opti-
mismus daher, auch wenn sich die Planung nun komplexer ge-
staltet und es viele Dinge zu beachten gilt. Sie sind Mutmacher
und geben Hoffnung! Wir brauchen beides!
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