Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Pfaffenhofen
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17. Woche Freitag, 24. April 2020 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir öffnen unsere Rathäuser wieder. Nicht ganz so wie Sie das von uns in der Vergangenheit gewöhnt waren, aber ab dem 4. Mai 2020 sind wir für Sie da. Sofern Sie ein Anliegen haben, bitten wir Sie, uns zuvor anzurufen und einen persönlichen Termin beim jeweiligen Ansprechpartner zu vereinbaren. Sie erreichen die Stadtverwaltung Güglingen telefonisch unter 07135/1080 oder per E-Mail stadt@gueglingen.de. Und die Gemeinde Pfaffenhofen telefo- nisch unter 07046/96200 oder per E-Mail bma@pfaffenhofen-wuertt.de. Sie werden dann an den jeweiligen Ansprechpartner verbunden, der Ihr Anliegen bearbeiten kann. Wichtig ist, dass wenn Sie persönlich im Rathaus vorsprechen wollen, bitte mit Mundschutz zu uns kommen und beim Eintritt ins Rathaus ihre Hände desinfizieren. Wir tun alles dafür, dass wir sicher und gut durch die Pandemie kommen. Die Zeit ist noch nicht reif für ein alltägliches normales Leben. Aber je disziplinierter wir sind, desto schneller haben wir das Ziel erreicht. Und unser Ziel ist es, dass Sie gesund bleiben! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Heckmann, Bürgermeister Dieter Böhringer, Bürgermeister
386 Rundschau Mittleres Zabergäu 24.04.2020 sie sich beispielsweise innerhalb des durch Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen Kunden betretbaren Verkaufsraumbereiches befinden. und Nachrichten der einzelnen Gemeinden Nicht zur Verkaufsfläche zählen: • Flächen, auf denen für den Kunden nicht Es feiern Geburtstag Corona-Verordnung darüber hinaus, dass die sichtbar die handwerkliche und sonstige Vor- Einhaltung der erforderlichen Hygienestan- bereitung (Portionierung etc.) erfolgt, sowie Güglingen: dards sichergestellt ist. Daneben stellt das die (reinen) Lagerflächen. Am 27. April 2020; Stanislaw Sobieszcyk, Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) grundlegende • Flächen vor Notausgängen. Sonnenrain 11, den 90. Anforderungen an den Schutz von Beschäftig- • Außerhalb der Verkaufsstätte liegende über- Am 30 April 2020; Karl Zipperle, Sophienstr. 76, ten bei der Arbeit, die auch das aktuelle Infek- dachte Abstellfläche für Einkaufswagen. den 70. tionsrisiko durch SARS-CoV-2 berücksichtigen Ob es sich um einen einzigen oder um mehre- Allen Jubilaren, ob genannt oder ungenannt, müssen. Wesentliche Anforderung ist, dass der re (Einzelhandels-)Betriebe handelt, bestimmt gratulieren wir ganz herzlich und wünschen Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbe- sich nach baulichen und betrieblich-funktio- ihnen Gesundheit und alles Gute. urteilung nach dem ArbSchG die erforderlichen nellen Gesichtspunkten. Ein Einzelhandelsbe- Schutzmaßnahmen festlegen muss. trieb ist nur dann als selbstständig anzusehen, Apothekendienst Zur näheren Konkretisierung sowohl der Vor- wenn er unabhängig von anderen Betrieben gaben der Corona-Verordnung als auch des genutzt werden kann und deshalb als eigen- Freitag, 24. April Arbeitsschutzgesetzes für zu öffnende Einrich- ständiges Vorhaben genehmigungsfähig wäre. Rosen-Apotheke Talheim Rathausplatz 34 07133/98620 tungen des Einzelhandels ergehen daher die Ist innerhalb eines Gebäudes die Betriebsflä- Samstag, 25. April nachfolgenden gemeinsamen Konkretisierun- che baulich in mehrere selbstständig nutzbare Neckar-Apotheke Lauffen gen. Sie gelten für alle Einrichtungen des Ein- betriebliche Einheiten unterteilt, bilden diese Körnerstr. 57 07133/960197 zelhandels, die aufgrund der Corona-Verord- Einheiten gleichwohl einen Einzelhandelsbe- Sonntag, 26. April nung öffnen dürfen. Zudem wird die konkrete trieb im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO wenn Apotheke am Kelterplatz Ilsfeld Auslegung des aus Gründen des Infektions- die Gesamtfläche durch einen Einzelhandels- König-Wilhelm-Str. 74/76 07062/659940 schutzes geschaffenen Flächenkriteriums in betrieb als Hauptbetrieb geprägt wird und auf Montag, 27. April § 4 Absatz 3 Nr. 12 a der Corona-Verordnung den baulich abgetrennten Flächen zu dessen Hirsch Apotheke Ilsfeld definiert. Diese Hinweise dienen den Betrei- Warenangebot als Nebenleistung ein Waren- König-Wilhelm-Str. 37 07062/62031 bern von Einrichtungen des Einzelhandels als angebot hinzutritt, das in einem inneren Zu- Dienstag, 28. April Checkliste zur Umsetzung der rechtlichen Vor- sammenhang mit der Hauptleistung steht, Wacker‘sche Apotheke gaben und den Vollzugsbehörden im Arbeits- diese jedoch nur abrundet und von unter- Bahnhofstr. 10 07133/4357 schutz und bezüglich des Infektionsschutzes geordneter Bedeutung bleibt (z. B. Backshop Mittwoch, 29. April als Kriterienkatalog bei der Überprüfung der und Laden für Toto/Lotto, Zeitschriften und Burg-Apotheke Untergruppenbach Einhaltung der Vorschriften. Schreibwaren). 2. Abtrennung von Verkaufsflächen Heilbronner Str. 16 07131/70757 A. Wer darf gemäß § 4 Absatz 3 Nr. 12 a der Corona-Verordnung öffnen? Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Öff- Donnerstag, 30. April Alle Geschäfte, die bisher schon geöffnet nung nach § 12 Abs. 3 Nr. 12 a der Coro- Stadt-Apotheke Güglingen na-Verordnung ist die gesamte Verkaufsfläche Maulbronner Str. 3/1 07135/5377 waren, dürfen weiterhin geöffnet bleiben (ohne eine Begrenzung der Verkaufsfläche). § 4 Abs. 3 des Geschäfts am Tage des Inkrafttretens von Nr. 12 a der Corona- Verordnung bietet eine § 12 Abs. 3 Nr. 12 a der Corona-Verordnung Notfallpraxis Brackenheim im zusätzliche Öffnungsmöglichkeit für alle Ge- zu berücksichtigen. Abtrennungen und Still- legungen von Verkaufsbereichen sind für die Krankenhaus, Wendelstraße 11 schäfte, die aufgrund sonstiger Vorschriften der Corona-Verordnung nicht öffnen dürfen Beurteilung der Zulässigkeit nicht maßgeblich. Direktwahl Brackenheim: 07135/9360821 und deren Verkaufsfläche 800 m² nicht über- 3. Gebäude mit mehreren, rechtlich unab- Bundeseinheitliche Rufnummer: 116117 steigt. Zweck dieser Flächenbegrenzung ist es, hängigen Geschäften Montag bis Freitag von 19:00 bis 22:00 Uhr die Verkaufsöffnung so zu begrenzen, dass die In Gebäuden mit mehreren, rechtlich vonein- Samstag, Sonntag, feiertags von 8 bis 22 Uhr ander unabhängigen Geschäften (Shopping- Kundenfrequenz auf ein unter dem Gesichts- Ein notdiensthabender Arzt ist nachts von center, Outlet-Center usw.) wird jedes Geschäft punkt des Infektionsschutzes vertretbares Maß 22:00 bis 7:00 Uhr in Brackenheim vor Ort und gesondert betrachtet. Maßgeblich für die Be- begrenzt bleibt. unter Tel. 116117 erreichbar. urteilung der Verhältnisse ist der Tag des In- Der Ärztliche Notfalldienst ist zuständig in 1. Definition der Verkaufsfläche krafttretens von § 12 Abs. 3 Nr. 12 a der Coro- dringlichen, aber nicht akut lebensbedroh Zur Verkaufsfläche zählen nach der Rechtspre- na-Verordnung. Nachträgliche Änderungen der lichen Fällen. chung des Bundesverwaltungsgerichts dieje- rechtlichen Verhältnisse bleiben unbeachtlich. nigen Flächen, auf denen Waren präsentiert B. Welche hygienischen Voraussetzungen werden und gekauft werden können. Verkaufs- müssen erfüllt sein, um für den Verkauf Tierärztlicher fläche ist also die Fläche, auf der die Verkäufe öffnen zu dürfen? abgewickelt werden und die von den Kunden Bereitschaftsdienst zu diesem Zweck betreten werden darf. Grund- Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und TÄ Brandenburg, Heilbronn 07131/200276 sätzlich kann auf die baurechtliche Genehmi- Wohnungsbau und das Ministerium für So- Dr. Franke, Ilsfeld 07062/9760930 gung abgestellt werden. ziales und Integration halten die Einhaltung TA Juppe, Angelbachtal 07265/7910 Im Einzelnen zählen somit zur Verkaufsfläche: folgender Regeln durch den Betreiber von Ein- richtungen des Einzelhandels für erforderlich • Die Flächen des Windfangs und des Kassen- und bitten die Vollzugsbehörden im Arbeits- vorraums (einschließlich des Bereichs zum Aktuelle Hinweise Einpacken der Ware und zum Entsorgen des schutz sowie die Ortspolizeibehörden bezüglich zum Coronavirus Verpackungsmaterials) Impressum: Herausgeber: Stadt Güglingen/Gemeinde Pfaffenhofen, Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für • Diejenigen Bereiche innerhalb eines Selbst- Marktstraße 19–21, 74363 Güglingen. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und des bedienungsladens, die vom Kunden zwar Mitteilungen der Stadt: Bürgermeister Ulrich Heckmann, Ministeriums für Soziales und Integration zur aus betrieblichen und hygienischen Gründen Güglingen bzw. Bürgermeister Dieter Böhringer oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für den übrigen Inhalt Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels nicht betreten werden dürfen, in denen aber und Anzeigen: Timo Bechtold, Kirchenstr. 10, 74906 Bad gemäß § 4 Absatz 3 der Corona-Verordnung die Ware für ihn sichtbar ausliegt (z. B. Käse-, Rappenau. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Bad Rap- penau GmbH & Co. KG, Kirchenstr. 10, 74906 Bad Rappenau, § 4 Absatz 3 der aktuellen Corona-Verord- Fleisch, und Wursttheke etc.) und in denen Tel. 07264/70246-0, Fax 07264/70246-99, Internet: www. nung der Landesregierung in der Fassung vom das Personal die Ware zerkleinert, abwiegt nussbaum-medien.de. Anzeigenberatung: Nussbaum Me- dien, Raiffeisenstr. 49, 74336 Brackenheim, Tel. 07135/104- 17. April 2020 sieht vor, dass bestimmte Ein- oder abpackt. 200, bad-rappenau@nussbaum-medien.de, Internet: www. nussbaum-medien.de. Zuständig für die Zustellung: G.S. richtungen, darunter auch Einrichtungen des • Gänge, Treppen, Aufzüge, Standflächen für Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2, 71263 Weil der Stadt, Einzelhandels, öffnen dürfen. Voraussetzung Einrichtungsgegenstände sowie Schaufens- Telefon 07033/6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Abonne- ment: www.nussbaum-lesen.de, Zusteller: www.gsvertrieb.de einer Öffnung ist gemäß § 4 Absatz 5 der ter sind zur Verkaufsfläche zu zählen, sofern
24.04.2020 Rundschau Mittleres Zabergäu 387 des Infektionsschutzgesetzes, bei der Überwa- Tragen von Handschuhen oder umgehender 4. der Betrieb von Betreuungsangeboten der chungstätigkeit und bei der Beantwortung von Handdesinfektion, entgegenzunehmen und verlässlichen Grundschule, flexiblen Nach- Anfragen Folgendes zu beachten: für die Dauer einer Woche separiert aufzu- mittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der 1. Technische Schutzmaßnahmen bewahren. Schule untersagt. • An den Kassenarbeitsplätzen sind zwischen • Im Handel mit Kraftfahrzeugen und im Han- (2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht Kassenpersonal und Kundschaft geeigne- del mit Fahrrädern sind Fahrzeuge und Fahr- für Schulen an nach § 28 des Kinder- und Ju- te Trennvorrichtungen anzubringen, z. B. in räder nach Probefahrten zu reinigen (Lenker/ gendhilfegesetzes für Baden-Württemberg an- Form einer sichtdurchlässigen Abschirmung Fahrersitz/Sattel/Armaturen). erkannten Heimen für Minderjährige, soweit aus Glas oder Plexiglas oder notfalls in Form • Kunden in Bekleidungsgeschäften sind durch die Schüler ganzjährig das Heim besuchen eines mit Klarsichtfolie bespannten Rah- Aushang darauf hinzuweisen, dass gekaufte sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Be- mens. Kleidung unmittelbar nach Erwerb zu Hause ratungszentren mit Internat, die ganzjährig ge- • Markierungen am Boden im Zulauf zu den gewaschen werden sollte. öffnet sind. Die Untersagung gilt ferner nicht Kassenarbeitsplätzen sind mit einem Min- 4. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung für Schulen der Altenpflege, Altenpflegehilfe, destabstand von 1,50 m als Orientierungs- • Die Gefährdungsbeurteilung und die Unter- Krankenpflege, Krankenpflegehilfe, Kinder- hilfe für die Kunden anzubringen. weisungen sind mit Blick auf den Sonderfall krankenpflege, Entbindungspflege (Hebam- • Nach Möglichkeit soll auf Bezahlung mit einer Infektionsgefährdung durch das Coro- men), Notfallsanitäter, Schulen zur Ausbildung Bargeld verzichtet werden und bargeldlose na-Virus zu ergänzen. Dabei ist zu prüfen, von medizinisch-technischen Assistenten und Zahlungsmöglichkeiten genutzt werden. In wie die Infektionsgefährdung unter Berück- Pharmazeutisch-technischen Assistenten, so- Fällen, in denen dies nicht möglich ist, hat sichtigung der Bedingungen am Arbeitsplatz weit dort Schüler und Schülerinnen geprüft die Übergabe des Geldes über eine geeignete weiter reduziert werden kann. Beispiele für und unterrichtet werden, deren Abschluss Vorrichtung oder eine Ablagefläche zu erfol- mögliche Maßnahmen sind z. B. ein Schicht- oder deren Kenntnisprüfung im Rahmen des gen, sodass ein direkter Kontakt zwischen betrieb mit festen Teams, um Kontakte der Anerkennungsverfahrens ausländischer Be- Kunde und Kassierer bei der Bezahlung ver- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu mini- rufsabschlüsse bis spätestens 30. Mai 2020 mieden wird. mieren oder die Bereitstellung von Parkplät- erfolgen soll sowie für die Weiterbildung für • Nach Möglichkeit sollten Ein- und Ausgang zen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um Intensivkrankenpfleger. Das Kultusministerium getrennt werden und etwaige Wartebereiche die Benutzung des öffentlichen Personen- kann Ausnahmen von Absatz 1 für die Sonder- vor dem Eingang mit Abstandsmarkierungen nahverkehrs zu vermeiden. pädagogischen Bildungs- und Beratungszent- versehen werden. • Beschäftigte mit erhöhtem Risiko für einen ren mit den Förderschwerpunkten emotionale 2. Abstandsregelungen schweren Verlauf einer COVID-Erkrankung und soziale Entwicklung, Sehen, Hören, geis- • Auf die Einhaltung eines generellen Mindest- (siehe hierzu: http://www.rki.de/DE/Content/ tige Entwicklung, körperliche und motorische InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogrup- Entwicklung, Schülerinnen und Schüler in län- abstands von 1,5 m ist zu achten. pen.html) können unter Berücksichtigung der gerer Krankenhausbehandlung sowie die ent- • Den Kunden muss durch Aushang oder ergänzten Gefährdungsbeurteilung nach § 5 sprechenden Einrichtungen des frühkindlichen mündliche Mitteilung vor Betreten des ArbSchG ggf. nur für bestimmte Tätigkeiten Marktes vermittelt werden, dass zu den Mit- Bereichs zulassen, sofern dies aufgrund des eingesetzt werden. arbeiterinnen und Mitarbeitern wie auch zu besonderen Förder- und Betreuungsbedarfs er- Für Schwangere gelten besondere Regelun- den anderen Kunden grundsätzlich und wo forderlich ist. gen; vgl. hierzu Merkblatt „Beschäftigung immer möglich ein Abstand von mindes- schwangerer Frauen im Hinblick auf eine (3) Das Kultusministerium kann zur Durch- tens 1,5 m einzuhalten ist und den Kunden Ansteckung mit Coronavirus (SARS-CoV-2)“: führung schulischer Abschlussprüfungen Aus- das Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/ nahmen von Absatz 1 sowie von § 4 Absatz 1 (Community-Maske) empfohlen wird. Wirtschaft/Documents/Corona_Info_ zulassen. Dasselbe gilt für • Die Anzahl der Kunden im Geschäft ist in schwangere_Frauen.pdf. 1. das Sozialministerium in Bezug auf Gesund- Abhängigkeit von der Verkaufsfläche so zu Stuttgart, den 17. April 2020 heitsberufeschulen und Schulen für Sozial- begrenzen, dass die Abstandsregeln einge- wesen sowie halten werden können. Richtgröße für eine Verordnung der Landesregierung über in- 2. das Ministerium für Ländlichen Raum und angemessene Anzahl von Kunden sind hier- fektionsschützende Maßnahmen gegen die Verbraucherschutz im landwirtschaftlichen bei 20 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Per- Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona- Bildungsbereich. son (einschließlich der Beschäftigten). Verordnung – CoronaVO)1 (4) Ausgenommen von der Untersagung nach • Als ergänzende Maßnahme ist das Tragen vom 17. März 2020 Absatz 1 ist der Betrieb für Schülerinnen und eines für die jeweilige Situation geeigneten (in der Fassung vom 17. April 2020) Schüler an Grundschulen, an Grundschulstufen Mund- Nasenschutzes (z. B. Community- Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den § 28 von Sonderpädagogischen Bildungs- und Bera- Maske) durch die Beschäftigten in Betracht Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 31 des Infektions- tungszentren, Grundschulförderklassen, Schul- zu ziehen. schutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. kindergärten, und den Klassenstufen 5 und 6 3. Hygiene und Desinfektion I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Ge- der auf der Grundschule aufbauenden Schulen • Allgemeine Hygieneregeln sind in besonde- setzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen und rem Maße zu beachten. geändert worden ist, wird verordnet: Kindertagespflege, sofern beide Erziehungs- • Für die Kunden ist vor Betreten des Geschäfts §1 berechtigte oder die oder der Alleinerziehende nach Möglichkeit die Gelegenheit zur Hand- Einstellung des Betriebs an Schulen, Kinder- in Bereichen der kritischen Infrastruktur im desinfektion zu schaffen. tageseinrichtungen und Kindertagespflege- Sinne von Absatz 6 tätig und nicht abkömm- • Für die Beschäftigten ist eine ausreichen- stellen lich sind. Alleinerziehenden gleichgestellt sind de Anzahl an Handwaschgelegenheiten mit (1) Bis zum Ablauf des 3. Mai 2020 sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der fließendem Wasser, Seife und Einmalhand 1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durch- weitere Erziehungsberechtigte aus schwerwie- tüchern in der Nähe der Arbeitsplätze bereit- führung außerunterrichtlicher und anderer genden Gründen an der Betreuung gehindert zustellen. schulischer Veranstaltungen an den öffent- ist; die Entscheidung über die Zulassung einer • Pausenräume oder -bereiche und Sanitär- lichen Schulen, Schulkindergärten, Grund- solchen Ausnahme trifft unter Anlegung stren- bereiche sind mindestens täglich zu reinigen. schulförderklassen und den Schulen sowie ger Maßstäbe die Gemeinde, in der die Ein- • Kassenpersonal ist die Möglichkeit zur Hand- Schulkindergärten in freier Trägerschaft, richtung ihren Sitz hat. Für diese Kinder wird desinfektion am Arbeitsplatz zu geben. 2. die Nutzung schulischer Gebäude für nicht- eine Notbetreuung bereitgestellt, die sich auf • Bei jedem Personalwechsel am Kassen- schulische Zwecke, den Zeitraum des Betriebs im Sinne des Ab- arbeitsplatz sind Tastatur, Touchbildschirm 3. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen satz 1 erstreckt, den sie ersetzt, und darüber oder häufig berührte Flächen zu reinigen. sowie Kindertagespflege und hinaus auch die Ferienzeiträume umfasst. Die • Gegenstände, die auch von Kunden angefasst Notbetreuung findet in der jeweiligen Einrich- werden z. B. Türgriffe, Handläufe an Treppen 1 nichtamtliche konsolidierte Fassung nach Erlass der Fünften tung, die das Kind bisher besuchte, durch deren Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona- o. ä. sind mehrmals täglich zu reinigen. Verordnung vom 17. April 2020 (notverkündet gemäß § 4 des Personal in möglichst kleinen Gruppen statt; • Von Kunden retournierte Waren sind mit Verkündungsgesetzes und abrufbar unter http://www.baden- Ausnahmen hiervon sind nur bei objektiver geeigneten Schutzmaßnahmen, etwa durch wuerttemberg.de/corona-verordnung) Unmöglichkeit zulässig. Bei dem gemeinsamen
388 Rundschau Mittleres Zabergäu 24.04.2020 Verzehr von Speisen bei einer Notbetreuung ist (8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, §3 sicherzustellen, dass deren bisher besuchte Einrichtung einem Be- Verbot des Aufenthalts im öffentlichen 1. die Plätze so angeordnet werden, dass ein triebsverbot unterliegt und für die nach den Raum, von Veranstaltungen und sonstigen Abstand von mindestens 1,5 Metern zwi- Absätzen 1 bis 7 keine Ausnahme vorgesehen Ansammlungen schen den Tischen und ist, dürfen die betreffenden Einrichtungen (1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist bis 2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Ab- nicht betreten. Die Personensorgeberechtigten zum 3. Mai 2020 nur alleine, mit einer weite- stand von mindestens 1,5 Metern zwischen haben für die Beachtung der Betretungsver ren nicht im Haushalt lebenden Person oder im den Personen bote zu sorgen. Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts gewährleistet ist. (9) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 gestattet. Zu anderen Personen ist im öffent- Vom Mindestpersonalschlüssel des § 1 der lichen Raum, wo immer möglich, ein Mindest- Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord- Kindertagesstättenverordnung kann in der abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Es wird nung die Dauer der Untersagung nach Absatz 1, Notbetreuung abgewichen werden, sofern die empfohlen, dass dort, wo mit einer Einhaltung Wahrnehmung der Aufsichtspflicht dennoch auch zeitlich gestuft, zu verlängern sowie deren Bedingungen festzulegen und die Aus- des Mindestabstands nicht gerechnet werden uneingeschränkt möglich ist. kann, wie beispielsweise im öffentlichen Per- gestaltung der Notbetreuung nach den Absät- (5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung sonennahverkehr oder beim Einkauf, nicht-me- zen 4 und 5 anzupassen. Das Recht der zustän- gemäß Absatz 4 sind Kinder, dizinische Alltagsmasken getragen werden, die 1. die in Kontakt zu einer infizierten Person ste- digen Behörden, weitergehende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz anzuordnen, Mund und Nase bedecken. hen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit bleibt hiervon unberührt. (2) Außerhalb des öffentlichen Raums sind einer infizierten Person noch nicht 14 Tage §2 Veranstaltungen und sonstige Ansammlun- vergangen sind, oder Hochschulen und Akademien des Landes gen von jeweils mehr als fünf Personen vor- 2. die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen. (1) Der Studienbetrieb in den Universitäten, behaltlich des Selbstorganisationsrechts des Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Mu- Landtages und der Gebietskörperschaften bis (6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 sikhochschulen, Hochschulen für angewandte zum 3. Mai 2020 verboten. Ausgenommen von sind insbesondere Wissenschaften, der DHBW und den Akade- diesem Verbot sind Veranstaltungen und sons- 1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverord- mien des Landes bleibt bis zum 3. Mai 2020 tige Ansammlungen, wenn deren teilnehmende nung (BSI-KritisV) bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informations- ausgesetzt; er wird ab 20. April 2020 in digi- Personen technik und Telekommunikation, Gesund- talen Formaten wiederaufgenommen. Bereits 1. in gerader Linie verwandt sind, wie bei- heit, Finanz- und Versicherungswesen, begonnener Studienbetrieb wird in digitalen spielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und Transport und Verkehr, Formaten fortgesetzt. Praxisveranstaltun- Enkelkinder oder 2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen gen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume 2. in häuslicher Gemeinschaft miteinander und pflegerischen Versorgung einschließlich an den Hochschulen erfordern (z. B. Labor- leben der zur Aufrechterhaltung dieser Versor- sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen praktika, Präparierkurse), sind nur unter be- gung notwendigen Unterstützungsberei- oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder sonderen Schutzmaßnahmen möglich, wenn che, der Altenpflege und der ambulanten Partner. Die Untersagung nach Satz 1 gilt na- sie zwingend notwendig sind. Mensen und Pflegedienste, auch soweit sie über die mentlich für Zusammenkünfte in Vereinen, Cafeterien bleiben bis 3. Mai 2020 geschlos- Bestimmung des Sektors Gesundheit in § 6 sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sen. Unter Einhaltung der zum Zwecke des In- BSI-KritisV hinausgeht, sowie öffentlichen und privaten Bildungsein- fektionsschutzes gebotenen Regelungen kön- 2a. die ambulanten Einrichtungen und Diens- richtungen im außerschulischen Bereich. nen Zusammenkünfte zur Durchführung von te der Wohnungslosenhilfe, die Leistungen Hochschulzugangsverfahren, Aufnahmeprü- (3) Ausgenommen von dem Verbot nach den nach §§ 67 ff. des Zwölften Buchs Sozial- Absätzen 1 und 2 sind Veranstaltungen, An- fungen und Auswahlverfahren, einschließlich gesetzbuch erbringen, sowie gemeinde- sammlungen und sonstige Zusammenkünfte, Studierfähigkeitstests, sowie von Forschung psychiatrische und sozialpsychiatrische wenn sie Einrichtungen und Dienste, die einem Ver- und Lehre, einschließlich Prüfungen, die vom Rektorat ausnahmsweise zugelassen werden, 1. der Aufrechterhaltung des Arbeits- und sorgungsvertrag unterliegen, und ambulan- Dienstbetriebs oder der Aufrechterhaltung te Einrichtungen und Dienste der Drogen- stattfinden, wenn diese nicht durch Einsatz elektronischer Informations- und Kommunika- der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und Suchtberatungsstellen, oder der Daseinsfür- oder -vorsorge oder 3. Regierung und Verwaltung, Parlament, tionstechnologien ersetzbar sind. 2. dem Betrieb von Einrichtungen, soweit er Justizeinrichtungen, Justizvollzugs- und (2) In Gebäuden und auf dem Gelände der nicht nach dieser Verordnung untersagt ist, Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen Hochschulen sind unbeschadet von Absatz 1 zu dienen bestimmt sind. Satz 1 Nummer 1 gilt sowie notwendige Einrichtungen der öf- alle Veranstaltungen, Ansammlungen und insbesondere für Veranstaltungen, Ansamm- fentlichen Daseinsvorsorge (einschließlich sonstigen Zusammenkünfte von jeweils mehr lungen und sonstige Zusammenkünfte der Ge- der Einrichtungen gemäß § 36 Absatz 1 als fünf Personen bis zum 3. Mai 2020 verbo- richte, Staatsanwaltschaften, der Notarinnen Nummer 4 IfSG), soweit Beschäftigte von ten. Dies gilt nicht für Gebäude und Einrich- und Notare des Landes. Er gilt außerdem für ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber unab- tungen der Universitätsklinika und sonstige Veranstaltungen, die der medizinischen Ver- kömmlich gestellt werden, kritische Einrichtungen im Sinne von § 1 Ab- sorgung dienen wie beispielsweise Veranstal- 4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) satz 6. § 3 Absätze 3 und 6 findet entsprechen- tungen zur Gewinnung von Blutspenden, wenn sowie Notfall-/Rettungswesen einschließ- de Anwendung. lich Katastrophenschutz sowie die Einheiten geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infek- (3) Zur Durchführung von Abschlussprüfungen tionen im Sinne von § 4 Absatz 5 getroffen und Stellen der Bundeswehr, die mittel- können ferner Ausnahmen von Absatz 1 und 2 bar oder unmittelbar wegen der durch das werden. zugelassen werden (4) Veranstaltungen und sonstige Ansammlun- Corona-Virus SARS-CoV-2 verursachten 1. vom Innenministerium in Bezug auf die gen in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Epidemie im Einsatz sind, 5. Rundfunk und Presse, Hochschule der Polizei Baden-Württemberg Zusammenkünfte anderer Glaubensgemein- 6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unterneh- und schaften sind bis zum 3. Mai 2020 grundsätz- men für den ÖPNV und den Schienenperso- 2. vom Justizministerium in Bezug auf die lich untersagt. Das Kultusministerium wird nenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen. gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Busunternehmen, sofern sie im Linienver- (4) Über die Nachholung von ausgefallenen Rechtsverordnung unter Auflagen zum Infek- kehr eingesetzt werden, Veranstaltungen und Prüfungen entscheidet tionsschutz abweichende Regelungen von den 7. die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien die Hochschule in eigener Verantwortung. Die Absätzen 1 und 2 und von Satz 1 für Veran- sowie Hochschulen sorgen im Rahmen des rechtlich staltungen und sonstige Ansammlungen in 8. das Bestattungswesen. und tatsächlich Möglichen dafür, dass die Stu- Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusam- (7) Das Kultusministerium kann über die in dierenden alle im Sommersemester 2020 vor- menkünfte anderer Glaubensgemeinschaften Absatz 6 genannten Bereiche hinaus weitere gesehenen Studienleistungen gegebenenfalls sowie für alle Bestattungen, Totengebete, Lei- Bereiche für die Notbetreuung lageangepasst in modifizierter Form erbringen können und chenwaschungen sowie Aufbahrungen festzu- festlegen. zugleich die Studierbarkeit gewährleistet ist. legen.
24.04.2020 Rundschau Mittleres Zabergäu 389 (5) Die zuständigen Prüfungsbehörden können 5a. Sportboothäfen, soweit nicht die Benut- 7. Tankstellen, zur Durchführung von Staatsprüfungen, ein- zung zur unaufschiebbaren Sicherung der 7a. der Handel mit Kraftfahrzeugen und Fahr- schließlich der Kenntnisprüfungen, Ausnahmen Boote vor Verlust oder Beschädigung, zum rädern, von den Verboten nach den Absätzen 1 und 2 Ein- und Auswassern, zur Aufrechterhal- 8. Banken und Sparkassen sowie Servicestel- sowie von § 2 und § 4 Absatz 1 Nummer 2 zu- tung der beruflichen Bootsnutzung (z. B. len von Telekommunikationsunternehmen, lassen. Berufsfischerei) oder zur Ausübung beruf- 9. Reinigungen und Waschsalons, (5a) Das für den Gegenstand der Ausbildung licher Tätigkeiten auf dem Gelände (z. B. 9a. Einrichtungen des Polizeivollzugsdienstes, jeweils fachlich zuständige Ministerium kann Bootsarbeiten durch Gewerbetreibende) die zu Übungs- und Ausbildungszwecken unbeschadet der Regelungen in §§ 1 und 2 erforderlich ist, sowie zur Aufrechterhaltung des Dienst- zur Behebung einer Personalknappheit unter 6. Jugendhäuser, betriebs erforderlich sind, Auflagen zum Schutz vor Infektionen für die 7. (aufgehoben) 10. der Buchhandel, Zeitschriften- und Zei- Durchführung von Veranstaltungen zur Ausbil- 8. Vergnügungsstätten, insbesondere Spiel- tungsverkauf, dung oder Qualifikation für Berufe einschließ- hallen, Spielbanken, Wettvermittlungs- 11. Raiffeisenmärkte und Landhandel, lich von Prüfungen Ausnahmen von den Ver- stellen, 12. Verkaufsstätten für Bau-, Gartenbau- und boten nach den Absätzen 1 und 2 sowie § 4 9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähn- Tierbedarf, Absatz 1 Nummer 2 zulassen. liche Einrichtungen; untersagt ist auch 12a. Sonstige Einzelhandelsgeschäfte mit einer (6) Die zuständigen Behörden können aus jede sonstige Ausübung des Prostitutions- Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 wichtigem Grund unter Auflagen zum Schutz gewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Quadratmetern vor Infektionen Ausnahmen vom Verbot nach Prostituiertenschutzgesetzes, 13. der Großhandel und den Absätzen 1 und 2 zulassen. Ein wichtiger 10. Gaststätten und ähnliche Einrichtungen 14. Bibliotheken, auch an Hochschulen, und Grund liegt insbesondere vor, wenn wie Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Archive. 1. Versammlungen und sonstige Veranstaltun- Clubs, Diskotheken und Kneipen, Wenn Mischsortimente angeboten werden, gen der Aufrechterhaltung der kritischen In- 11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tier- dürfen Sortimentsteile, deren Verkauf nicht frastruktur im Sinne von § 1 Absatz 6 dienen parks und Anbieter von Freizeitaktivitäten nach Satz 1 gestattet ist, verkauft werden, oder (auch außerhalb geschlossener Räume), wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt; 2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene Ver- Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen, diese Stellen dürfen dann alle Sortimente ver- anstaltungen handelt und eine Verlegung 12. alle weiteren Verkaufsstellen des Einzel- treiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen. des Termins nicht möglich ist. handels, die nicht zu den in Absatz 3 ge- Wenn bei einer Stelle der verbotene Teil des § 3a nannten Einrichtungen gehören, Sortiments überwiegt, darf der erlaubte Teil al- Verordnungsermächtigung für Maßnahmen 13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze, lein weiter verkauft werden, wenn eine räum- für Ein- und Rückreisende 14. Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Massage liche Abtrennung möglich ist. Die Sätze 2 und Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 1 studios, Kosmetikstudios, Nagelstudios, 3 finden nur Anwendung, wenn keine Aus- IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung un- Studios für kosmetische Fußpflege sowie nahme nach Satz 1 Nummer 12a vorliegt. Die beschadet der §§ 5 und 6 Maßnahmen für Ein- Sonnenstudios, Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern und Rückreisende zur Bekämpfung des Corona- 15. Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und ist nur für die in Satz 1 genannten Ausnahmen virus zu erlassen, insbesondere Wohnmobilstellplätze; eine Beherbergung erlaubt. Das Wirtschaftsministerium wird er- 1. die Absonderung von Personen, die aus darf ausnahmsweise zu geschäftlichen, mächtigt, dazu Auflagen festzulegen. einem Staat außerhalb der Bundesrepublik dienstlichen oder, in besonderen Härte fällen, zu privaten Zwecken erfolgen und (3a) Poststellen und Paketdienste dürfen ab- Deutschland einreisen, in geeigneter Weise weichend von Absätzen 1 bis 3 ihren Betrieb gemäß § 30 Absatz 1 Satz 2 IfSG, 16. Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr. aufrechterhalten. Wird die Poststelle oder der 2. die Pflicht von Personen nach Nummer 1 Paketdienst zusammen mit einer nach Absatz 1 gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 IfSG, sich bei (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 untersagten Einrichtung betrieben, darf diese, den für sie zuständigen Behörden zu melden Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord- mit Ausnahme von für den Brief- und Paket- und auf das Vorliegen der Voraussetzungen nung, auch über den Zeitraum nach Absatz 1 versand erforderlichen Nebenleistungen, nicht für die Absonderung hinzuweisen, hinaus, bis zum Außerkrafttreten dieser Ver- betrieben werden, wenn die mit dem Betrieb 3. die Beobachtung von Personen nach Num- ordnung den Betrieb der Poststelle oder dem Paketdienst erwirt- mer 1 gemäß § 29 IfSG und 1. anderer als der in Absatz 1 genannten Ein- schafteten Umsätze einschließlich Nebenleis- 4. berufliche Tätigkeitsverbote für Personen richtungen zu untersagen oder ihn von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu ma- tungen im Vergleich zu denen, die durch den nach Nummer 1 gemäß § 31 IfSG ein- chen oder, Verkauf des Sortiments der untersagten Ein- schließlich solcher, die sich gegen Personen 2. im Einvernehmen mit dem zuständigen Mi- richtung erwirtschaftet werden, eine unter- richten, die ihren Wohnsitz außerhalb von nisterium, den Betrieb von Einrichtungen geordnete Rolle spielen; keinesfalls dürfen Baden-Württemberg haben, nach Absatz 1 ausnahmsweise unter Aufla- zusätzlich zu Poststellen oder Paketdiensten sowie Ausnahmen hiervon und Auflagen ein- gen zu gestatten, Einrichtungen gemäß Absatz 1 Nummern 9 schließlich weiterer Anordnungen hierzu gemäß § 28 Absatz 1 IfSG vorzuschreiben; dabei kön- und 14 betrieben werden. (3) Von der Untersagung nach Absatz 1 sind nen auch Bußgeldbewehrungen für den Fall von ausgenommen: (4) Dienstleister, Handwerker und Werkstätten Zuwiderhandlungen vorgesehen werden. 1. der Einzelhandel für Lebensmittel und Ge- können in vollem Umfang ihrer Tätigkeit nach- §4 tränke einschließlich Bäckereien, Metzge- gehen, soweit sie nicht in Absatz 1 genannt Schließung von Einrichtungen reien, sind. (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird 2. Wochenmärkte und Hofläden einschließ- (5) Sofern eine Tätigkeit oder der Betrieb einer bis zum 3. Mai 2020 für den Publikumsverkehr lich mobiler Verkaufsstellen für landwirt- Einrichtung nach den Absätzen 3 bis 4 zulässig untersagt: schaftliche Produkte, ist, haben die Betriebe und Einrichtungen mit 1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbe- 3. Abhol- und Lieferdienste einschließlich Kundenverkehr darauf hinzuwirken, dass im sondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, solche des Online-Handels, Rahmen der örtlichen Gegebenheiten der Zu- Freilichttheater, 4. der Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten, tritt gesteuert und Warteschlangen vermieden 2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbe- Cafés und Eisdielen, werden. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, sondere Akademien, Fortbildungseinrichtun- 4a. Kantinen für Betriebsangehörige oder dass ein Abstand von möglichst 2 Metern, gen, Volkshochschulen, Musikschulen und Angehörige öffentlicher Einrichtungen, mindestens 1,5 Metern zwischen Personen Jugendkunstschulen, wobei § 1 Absatz 4 Satz 5 entsprechende eingehalten wird, sofern keine geeigneten 3. Kinos, Anwendung findet, Trennvorrichtungen vorhanden sind. Von den 4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und 5. Ausgabestellen der Tafeln, Vorgaben des Mindestabstands sind solche Spaßbäder, Saunen, 6. Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Tätigkeiten ausgenommen, bei denen eine en- 5. alle öffentlichen und privaten Sportanlagen Hörgeräteakustiker, Optiker und Praxen gere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist, und Sportstätten, insbesondere Fitnessstu- für die medizinische Fußpflege, insbesondere solche im Zusammenhang mit dios sowie Tanzschulen, und ähnliche Ein- 6a. Einzelhändler für Gase, insbesondere für der Erbringung von Heil- und Hilfsmitteln und richtungen, medizinische Gase, Pflegehilfsmitteln, der Erbringung ärztlicher,
390 Rundschau Mittleres Zabergäu 24.04.2020 zahnärztlicher, psychotherapeutischer, pflege- gestattet. Im Falle der Gewährung des Zutritts dürfen nur akute Erkrankungen oder Schmerz- rischer und sonstiger Tätigkeiten der Gesund- sind geeignete Vorkehrungen zum Infektions- zustände (Notfälle) behandelt werden. Andere heitsversorgung und Pflege im Sinne des Fünf- schutz zu treffen. als Notfallbehandlungen nach Satz 1 sind auf ten und des Elften Buchs Sozialgesetzbuchs (4) Den in § 7 genannten Personen ist der Zu- einen Zeitpunkt nach dem Außerkrafttreten sowie der Erbringung von Assistenzleistungen tritt zu den in Absatz 1 und 2 genannten Ein- dieser Verordnung zu verschieben. im Sinne des Neunten Buchs Sozialgesetzbuchs richtungen untersagt. Wenn diese Personen (2) Insbesondere zahnärztliche und kieferortho- einschließlich der Ermöglichung von Blutspen- eine Einrichtung zum Zweck der Behandlung pädische Behandlungen im Sinne des Absatzes den. oder Aufnahme betreten wollen, ist vorab das 1 Satz 1 von mit SARS-CoV-2 infizierten Pa- §5 Einverständnis der Einrichtung einzuholen. tientinnen und Patienten beziehungsweise von Erstaufnahmeeinrichtungen Ausnahmen von Satz 2 dürfen nur in Notfällen in Quarantäne befindlichen Personen sollen in (1) Personen, die in einer Landeserstaufnah- gemacht werden. Soweit möglich, sind auch in Notfällen grundsätzlich in Krankenhäusern mit meeinrichtung gemäß § 3 des Flüchtlingsauf- diesen Fällen Maßnahmen zum Schutz vor In- Zahnmedizinbezug (Universitäts-Zahnkliniken, nahmegesetzes (FlüAG) aufgenommen werden, fektionen zu ergreifen. Kliniken mit einer Mund-Kiefer-Gesichtschi- dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen nach (5) Zur Aufrechterhaltung der medizinischen rurgie-Abteilung oder Zahnkliniken) erbracht Beginn ihrer Unterbringung gemäß § 6 Absatz 1 Versorgung und des Pflegebetriebs können in werden. Leistungen nach Absatz 1 Satz 1 FlüAG den ihnen jeweils zugewiesenen Unter- der Einrichtung tätige Personen, denen nach können auch in Corona-Schwerpunkt-Zahn- bringungs- und Versorgungsbereich nicht ver- Absatz 4 der Zutritt untersagt wäre, nach Ab- arztpraxen anstelle von Einrichtungen nach lassen. Das zuständige Regierungspräsidium wägung die berufliche Tätigkeit in der Einrich- Satz 1 erbracht werden. Die Standorte der kann den Betroffenen jederzeit neue Unterbrin- tung unter Beachtung von Schutzmaßnahmen Einrichtungen nach den Sätzen 1 und 2 wer- gungs- und Versorgungsbereiche zuweisen und fortsetzen. Die Entscheidung über die Fort- den über die Kassenzahnärztliche Vereinigung Ausnahmen von der Verpflichtung des Satz 1 setzung der Tätigkeit und die erforderlichen Baden-Württemberg und die Landeszahnärzte- anordnen. Schutzmaßnahmen trifft die Einrichtung. kammer Baden-Württemberg bekanntgegeben; (2) Das Innenministerium wird gemäß § 32 die Bekanntgabe ist zu aktualisieren. (6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 4 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord- §7 können durch die Einrichtungen für naheste- nung weitergehende Regelungen zur Separie- Betretungsverbote hende Personen im Einzelfall, beispielsweise im rung bestimmter Personengruppen innerhalb In den in § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 1 ge- Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Beglei- der Landeserstaufnahmeeinrichtungen zu er- nannten Einrichtungen gilt, soweit deren tung eines erkrankten Kindes und unter Aufla- lassen. Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein gen zugelassen werden. In Fällen nach Absatz 4 §6 sind zwingend geeignete Maßnahmen zum generelles Betretungsverbot für Personen, die Maßnahmen zum Schutz besonders gefähr- Schutz vor Infektionen zu ergreifen. in Kontakt zu einer infizierten Person stehen deter Personen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer (7) Betreuungs- und Unterstützungsangebote infizierten Person noch nicht 14 Tage vergan- (1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 im Vor- und Umfeld von Pflege werden, soweit gen sind, oder die Symptome eines Atemwegs Nummer 1 und 3 bis 5 IfSG, teilstationäre sie als Gruppenangebote durchgeführt werden, infekts oder erhöhte Temperatur aufweisen. Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und aufgrund einer erhöhten Ansteckungsgefahr, Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen §8 einschließlich Kurzzeitpflege sowie teilstatio- insbesondere für die besonders betroffenen Weitere Maßnahmen nach dem Infektions- näre Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe vulnerablen Gruppen, einstweilen eingestellt. schutzgesetz dürfen nicht mehr zu Besuchszwecken betre- Zu den nach Satz 1 eingestellten Angeboten (1) Das Recht der zuständigen Behörden, wei- ten werden. Über den Zugang zu zählen insbesondere: tergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infek- 1. Fachkrankenhäusern für Psychiatrie mit 1. Angebote nach § 45c Absatz 1 Satz 1 Num- tionen zu erlassen, bleibt von dieser Verordnung Ausnahme der Fachkrankenhäuser für Ge- mer 1 des Elften Buchs Sozialgesetzbuch unberührt. Für den Erlass von Maßnahmen rontopsychiatrie, (SGB XI) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 der nach dem Infektionsschutzgesetz ist das Sozial- 2. psychosomatischen Fachkrankenhäusern Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA- ministerium zuständige oberste Polizeibehörde. sowie VO) wie Das Sozialministerium übt die Fachaufsicht für 3. kinder- und jugendpsychiatrischen Fach- a) Betreuungsgruppen (für Personen mit Maßnahmen der nach § 1 Absatz 6 der Verord- krankenhäusern, überwiegend kognitiven Einschränkungen, nung des Sozialministeriums über Zuständig- jeweils einschließlich der zugehörigen Tages- z. B. demenziell erkrankte pflegebedürfti- keiten nach dem Infektionsschutzgesetz zu- kliniken, entscheidet die Leitung der jeweiligen ge Menschen) und ständigen Ortspolizeibehörden aus. Einrichtung. b) Angebote zur Unterstützung im Alltag (2) Das Sozial- und das Innenministerium wie Freizeitausfahrten für behinderte und (2) Stationäre Einrichtungen für Menschen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung pflegebedürftige Menschen; mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder nähere Einzelheiten zur Verarbeitung perso- 2. Initiativen des Ehrenamtes nach § 45c Ab- mit Behinderungen, stationäre Einrichtungen nenbezogener Daten zwischen Gesundheits- satz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB XI in Verbin- der Wohnungslosenhilfe, ambulant betreute behörden, Ortspolizeibehörden und dem Poli- Wohnprojekte der Wohnungslosenhilfe sowie dung mit § 7 UstA-VO, soweit sie als Grup- zeivollzugsdienst zu regeln, soweit dies aus von einem Anbieter verantwortete ambulant penveranstaltung angelegt sind, und Gründen des Infektionsschutzes erforderlich ist betreute Wohngemeinschaften nach dem 3. Angebote der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI 1. zum Schutz der Beamtinnen und Beamten Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz dürfen in Verbindung mit § 8 UstA-VO. des Polizeivollzugsdienstes sowie der Be- nicht mehr zu Besuchszwecken betreten wer- (8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 schäftigten der Ortspolizeibehörden vor An- den. Die Einrichtungen können den Zutritt zu Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord- steckung bei Einsätzen, Besuchszwecken erlauben, wenn geeignete nungen weitere Regelungen zum Schutz ge- 2. zur Anordnung, Durchführung, Überwa- Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen ge- fährdeter Personen vor einer Infektion mit chung und des Vollzugs von Maßnahmen troffen werden können. Ausgenommen von SARS-Cov-2 zu treffen und die Regelungen in nach dem Infektionsschutzgesetz, dem Betretungsverbot nach Satz 1 sind Ein- diesem Paragraphen zu ändern. 3. zur Verfolgung von Straftaten und Ord- richtungen für Menschen mit Behinderungen, (9) Über die Zutrittsverbote nach den Absätzen nungswidrigkeiten nach dem Infektions- wenn mit Blick auf die körperliche Konstitu- 1 bis 4, ist durch die Einrichtungen in einer vor schutzgesetz und auf seiner Grundlage er- tion der Bewohner nicht von einem erhöhten Zutritt gut sichtbaren Weise, beispielsweise gangener Rechtsverordnungen und Infektionsrisiko ausgegangen werden muss. Die durch einen auffälligen Aushang an den Zu- 4. zur Prüfung der Haft- oder Unterbringungs- Einrichtungen entscheiden, ob eine Ausnahme gangstüren, zu informieren. fähigkeit sowie der Erforderlichkeit einer nach Satz 3 vorliegt, und weisen darauf in der § 6a isolierten Unterbringung in Gewahrsams- Information nach Absatz 9 hin. Einschränkung zahnärztlicher Behandlungen einrichtungen und Justizvollzugsanstalten. (3) Der Zutritt von externen Personen zu den in (1) Bei der zahnärztlichen Versorgung von Pa- §9 Absatz 1 und 2 genannten Einrichtungen aus tientinnen und Patienten in den Fachgebieten Ordnungswidrigkeiten sonstigen, insbesondere beruflichen oder fami- 1. Oralchirurgie, Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a liären Gründen ist nur in Ausnahmefällen und 2. Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes han- mit Zustimmung der Leitung der Einrichtung 3. Kieferorthopädie delt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
24.04.2020 Rundschau Mittleres Zabergäu 391 1. e ntgegen § 3 Absatz 1 Satz 1 sich im öf- Alle Beratungstermine im Mai: fentlichen Raum aufhält, Maskenpflicht 06.05.2020 Rathaus Ilsfeld; 07.05.2020 Rat- 2. entgegen § 3 Absatz 2 an einer Veran- haus Weinsberg, I-Punkt-Energie Wüstenrot; staltung oder sonstigen Ansammlung von ab 27. April 2020 12.05.2020, Gemeindezentrum Nordheim; jeweils mehr als fünf Personen teilnimmt, Die Landesregierung hat am 21.04.2020 13.05.2020 Rathaus Bad Rappenau, Rathaus 3. entgegen § 3 Absatz 6 Auflagen zum beschlossen, dass ab 27.04.2020 im ÖPNV Brackenheim, Rathaus Neckarsulm, Rathaus Schutz vor Infektionen nicht einhält, und in Geschäften Mund-Nasen-Masken Zaberfeld; 14.05.2020 Rathaus Massenbach- 4. (aufgehoben) zu tragen sind. Wir bitten alle Bürger dies hausen, Rathaus Bad Friedrichshall, Frizhalle 5. (aufgehoben) zu beachten. Die dazu ergehenden Rechts- Schwaigern, Rathaus Neuenstadt; 27.05.2020 6. entgegen § 4 Absatz 1 eine Einrichtung vorschriften werden wir auf der Homepage Rathaus Kirchardt; 28.05.2020 Begegnungs- betreibt, der Stadt Güglingen bzw. der Gemeinde stätte Ellhofen; 29.05.2020 Rathaus Eppingen, 7. eine aufgrund von § 4 Absatz 2 in Verbin- Pfaffenhofen und ggf. in der Rundschau Bürgerbüro Lauffen. dung mit einer Rechtsverordnung des So- kommende Woche veröffentlichen. zialministeriums untersagte Einrichtung betreibt oder eine Auflage für den Betrieb Das Finanzamt Heilbronn einer Einrichtung nicht einhält, Das Landratsamt informiert informiert 8. entgegen § 4 Absatz 3 Satz 2 oder 3 Sor- Telefonische Beratungen der Beratungs- Hilfe für Helfende: Steuererleichterungen für timentsteile verkauft, stelle für Familie und Jugend während der gemeinnützige Einrichtungen in der Corona- 9. entgegen § 4 Absatz 3a Satz 2 eine Ein- Corona-Krise Krise richtung betreibt, Die geltenden Kontakteinschränkungen wäh- Finanzministerin Edith Sitzmann: „Mittler- 10. entgegen § 4 Absatz 5 nicht darauf hin- rend der Corona-Krise führen dazu, dass die weile haben wir das größte Hilfsprogramm wirkt, dass zwischen Personen ein Min- Beratungen der Beratungsstelle für Familie im Steuerrecht aufgelegt, das es jemals gab“ destabstand von 1,5 Metern eingehalten und Jugend zurzeit nur per Telefon oder E-Mail Für gemeinnützige Einrichtungen und Ehren- wird, stattfinden können. Alle Beratungsdienste für amtliche gibt es ein weiteres Steuer-Hilfspaket 11. entgegen § 6 Absätze 1, 2 und 4 eine der Eltern, Kinder und Jugendliche stehen jedoch in der Corona-Krise. „Viele Menschen bringen dort genannten Einrichtungen betritt, weiterhin zur Verfügung. Dies betrifft die Erziehungs- und Familienberatung, die Fach- sich mit enormem Engagement ein, um die 12. entgegen § 6 Absatz 7 Betreuungs- und Auswirkungen der Pandemie einzudämmen. Unterstützungsangebote im Vor- und stelle JuMäX (Hilfe bei sexuellem Missbrauch), die Schwangerenberatung, die Koordinations- Gleichzeitig stehen gemeinnützige Einrichtun- Umfeld von Pflege anbietet, gen, Stiftungen oder Vereine selbst vor großen 12a. entgegen § 6a Absatz 1 eine zahnmedizi- stelle Frühe Familienhilfen und den Fachdienst Trennung, Scheidung, Umgang. Herausforderungen. Daher ist es wichtig, auch nische Behandlung durchführt, die Helfenden schnell und unbürokratisch zu 13. entgegen § 7 eine der genannten Einrich- Über alle Angebote und Kontaktdaten der Ansprechpartner können Sie sich auf der unterstützen“, sagte Finanzministerin Edith tungen betritt oder Sitzmann am Mittwoch (15. April). Auf das 14. entgegen § 5 Absatz 1 Satz 1 einen ihm Homepage des Landratsamtes Heilbronn www. landkreis-heilbronn.de unter dem Suchbegriff neue Hilfspaket habe sich Baden-Württemberg zugewiesenen Unterbringungs- und Ver- mit den anderen Ländern und dem Bundes sorgungsbereich verlässt oder gegen eine „Beratungsstelle für Familie und Jugend“ in- formieren. Die Beratungskräfte sind telefo- finanzministerium verständigt. Regelung zur Separierung bestimmter Nach ersten weitreichenden steuerlichen Er- Personengruppen innerhalb der Landes- nisch und per E-Mail erreichbar, die Nummer des Sekretariats lautet 07131/994-338. leichterungen wird das Steuerrecht sukzessive erstaufnahme nach § 5 Absatz 2 verstößt. weiter angepasst. „Im Steuerrecht haben wir § 10 Kostenfreie EnergieSTARTberatung – Termine Mai mittlerweile viele Instrumente, die Steuerbür- Inkrafttreten gerinnen und Steuerbürgern in der Corona-Krise Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Ver- Heizungsaustausch, Energetische Sanie- rung, unübersichtliche Fördermöglichkeiten, helfen. kündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Corona- Damit haben wir in kurzer Zeit das größte Verordnung vom 16. März 2020 außer Kraft. komplizierte Gesetze und Vorschriften? Was muss ich beachten? Hilfsprogramm im Steuerrecht aufgelegt, das § 11 es jemals gab“, betonte Sitzmann. Beim neuen Sie planen einen Austausch Ihrer Heizung, wis- Außerkrafttreten sen jedoch nicht welches Gesetz zu beachten Paket stehen gemeinnützige Einrichtungen im (1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 ist oder wie die 15 % des Erneuerbare-Wärme- Fokus. außer Kraft. Sofern in dieser Rechtsverord- Gesetzes (EWärmeG) erfüllt werden können? Gerade im Hinblick auf die breite gesellschaft- nung nichts anderes bestimmt ist, gelten die Sie möchten Ihre Energiekosten senken oder liche Unterstützung während der Pandemie soll Maßnahmen bis zum Außerkrafttreten der Ver- Ihr Haus sanieren und finden sich im Dschun- das Steuerrecht dazu beitragen, das Engage- ordnung. gel von unübersichtlichen Fördermöglichkeiten ment zu unterstützen und zu fördern: „Ab so- (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 und komplizierten Vorschriften nicht zurecht? fort können gemeinnützige Vereine unabhän- Satz 2 IfSG ermächtigt, den Termin des Außer- Antworten auf diese und weitere Fragen zu gig von ihrem Satzungszweck Kranken oder krafttretens zu ändern. den Themen Sanierung, Fördermittel, Vor-Ort- Gefährdeten beispielsweise mit Einkaufsdiens- Stuttgart, den 17. März 2020 Beratung und Energiesparen erhalten Sie bei ten helfen. Sie verlieren dabei ihre Steuerbe- Die Regierung des Landes Baden-Württem- der kostenfreien und neutralen EnergieSTART- günstigung nicht“, sagte Sitzmann. berg: beratung, die in Kooperation mit dem Land- Zudem können gemeinnützige Vereine bei Kretschmann ratsamt Heilbronn durchgeführt wird. Im Ein- finanziellen Lücken leichter auf bisher zweck- Strobl Sitzmann zelgespräch mit den ehrenamtlichen und von gebundene Rücklagen zurückgreifen. Weiterhin Dr. Eisenmann Bauer neutraler Stelle zertifizierten Energieberatern können Verluste aufgrund der Corona-Pande- Untersteller Dr. Hoffmeister-Kraut können Sie individuelle Fragen klären oder sich mie im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Ge- Lucha Hauk ganz allgemein zum Thema Energieeffizienz schäftsbetrieb oder in der Vermögensverwal- Wolf Hermann und Sanierung informieren. Die ca. 30-minü- tung steuerbegünstigter Körperschaften mit Erler tige EnergieSTARTberatung ist für alle Einwoh- Mitteln aus dem steuerbegünstigten Bereich ner des Landkreises Heilbronn kostenlos. ausgeglichen werden. Aufgrund der Corona-Pandemie werden die Be- Steuererleichterungen wurden auch für die ratungen bis auf Weiteres telefonisch oder als Fälle vereinbart, in denen Material wie Atem- Geänderter Redaktionsschluss Videokonferenz angeboten. Eine vorherige Ter- schutzmasken oder Schutzkleidung, Räume Wegen des Feiertages in der kommenden minbuchung (online) ist notwendig. Die aktuell oder medizinisches Fachpersonal gegen Entgelt Woche wird der Redaktionsschluss auf verfügbaren Termine sowie weitere Informa- zur Verfügung gestellt werden. Wenn gemein- Montag, 27. April 2020, 15:00 Uhr, vor- tionen können unter www.landkreis-heilbronn. nützige Einrichtungen solche Leistungen für verlegt. de/energieberatung eingesehen und verein- den Kampf gegen die Corona-Pandemie über- Wir bitten um Beachtung! bart werden. Fragen oder Hilfe bei der Online- lassen, sind sie dafür von der Körperschaft- Terminbuchung unter Tel. 07131/994184 oder steuer befreit. Außerdem kann der ermäßigte energieberatung@landratsamt-heilbronn.de. Umsatzsteuersatz gelten – unabhängig davon,
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