Ludwigsland in Roßlach - Februar 2022 März - Gemeinde Wilhelmsthal

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Ludwigsland in Roßlach - Februar 2022 März - Gemeinde Wilhelmsthal
23. Februar 2022 ❱❱ März

Ludwigsland in Roßlach
Für die Überlassung des Titelfotos bedanken wir uns bei Herrn Tristan Förtsch
Ludwigsland in Roßlach - Februar 2022 März - Gemeinde Wilhelmsthal
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                                                                                             Medien
                                        Unsere Leistungen                                    die Bestform
                                            Dachdeckungen aller Art

         Steffen                            Dachsanierung
         macht‘s!                           Fassadenverkleidung
                                            Flachdachabdichtung                                                          Appel & Klinger
                                                                               RODACHER STRASSE 16                       Druck & Medien GmbH
                                            Klempnerarbeiten
        Steffen Eidloth                                                          96317 KRONACH                           Bahnhofstraße 3a
           Dachdeckermeister                Reparaturarbeiten                      0170-9093112                          96277 Schneckenlohe
            Hauptstraße 37
                                                                                                                         � +49 (0)9266 9928-0
           96352 Hesselbach                                                                                              � +49 (0)9266 9928-29
         Tel. 0 92 60 / 2 97 32 49                                                                                       info@ak-druck-medien.d
3         Fax 0 92 60 / 29 73 14
                                        Wir beraten Sie gerne!                                                           www.ak-druck-medien.d
        Mobil 01 60 / 5 54 32 75
      Dachdeckerei-Eidloth@gmx.de
                                                                                                52
                                                                                            19

                                                                                                         PHOTOVOLTAIK
                                                                                           IT
                                                                                       SE

                                                                                                             T RANSP ORTE
                                                                                                         STROMSPEICHER
    Die Kombination aus Photovoltaikanlage und sonnenBatterie                                            WÄRMEPUMPEN
    ermöglicht es, circa 75% Ihres Strombedarfs zu decken.
                                                                                                         E - M O B I L I TÄT
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    erzeugten Strom aus dem Netz, um Ihren Energiebedarf                           r                   BAGGER • RADLADE
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    Sonnenbatterie Center Franken GmbH                                          ed rfs
                                                                                   a
    Unterwaizer Straße 6, 95500 Altenplos                              Energieb
    Telefon 0921 78 77 67 0                                                 decken
    Ihr Fachberater: Rudolf Neukam
                                                                                                                      Büro     0 92 60/
    Telefon 0921 78 77 67 0, Mobil 0163 87 01 088                                                             Rainer Wänke 01 71/3 62 5
    www.sbc-franken.de                                                                     96352 Wilhelmsthal  Kurt Wänke 01 71/2 00 9
Ludwigsland in Roßlach - Februar 2022 März - Gemeinde Wilhelmsthal
Die Bürgermeisterin informiert

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das BRK und ich wenden uns heute in einer wichtigen Angelegenheit an Sie.

Wie Sie bereits wissen, veranstaltet das Bayrische Rote Kreuz seit vielen Jahren in regelmäßigen Abständen
Blutspende-Termine in Wilhelmsthal. Die Blutspende liegt uns besonders am Herzen. Blutspende ist ein sehr
wichtiger und notwendiger Beitrag der Bevölkerung zur Notfallversorgung, die gerade in unserer ländlichen
Region jede mögliche Unterstützung braucht. Täglich werden in Bayern 2000 Blutkonserven benötigt, um
damit Leben zu retten. Jeder dritte Mensch in Bayern erhält im Laufe seines Lebens eine Blutkonserve. Im
Kontrast zu diesen 33% aller Einwohner, stehen derzeit nur 7% der Bevölkerung, die bereit sind sich am
Blutspenden zu beteiligen. Leider sind die Spenderzahlen seit einiger Zeit rückläufig. Die Blutspende ist die
einfachste Form der Organspende, ganz ohne Angst. Wir wissen, dass sich schon viele unserer Bürgerinnen
und Bürger aktiv am Blutspenden beteiligen. Wir möchten aber mit diesem Aufruf auch nochmals diejenigen
bitten, die bislang nicht an den Spenden-Terminen teilnehmen konnten, sich zu überlegen, ob der kleine
Stich in den Arm und eine Stunde Lebenszeit nicht auch für Sie machbar sind. Glauben Sie mir, durch meine
momentane private Situation bin ich jeden Tag erneut dankbar, dass es Menschen gibt die ihr Blut spenden
um anderen zu helfen. Jeder von uns kann in so eine Situation kommen, ob durch Unfall oder Krankheit.
Retten wir durch unsere Blutspende das Leben von anderen.

            Dienstag, den 29.03.2022 von 16:30 – 20:00 Uhr
                    in der Kronachtalhalle/Steinberg

                             Susanne Grebner, Erste Bürgermeisterin

  Termine & Infos: 0800 11 949 11 (kostenlos)
    oder unter www.blutspendedienst.com

                                                 Ausgabe 3/2022   ❰❰   Mittwoch, 23. Februar 2022   ❱❱   Mitteilungsblatt Wilhelmsthal   3
   • Geschäftspapiere • Formulare • Akzidenzen
Ludwigsland in Roßlach - Februar 2022 März - Gemeinde Wilhelmsthal
Amtliche Bekanntmachungen
      Die   Gemeinde Wilhelmsthal bietet zum 1. September 2022 einen Platz für die
      Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
      (Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung VFA-K)

      Das erwartet Dich:                                                         Das bringst Du mit:
      ❱❱ Dreijährige, praxisorientierte Ausbildung                               ❱❱ Qualifizierender Abschluss einer Haupt- oder Mittelschule,
      ❱❱ Absolvieren der theoretischen Ausbildungsabschnitte                        mittlerer Schulabschluss oder anderer gleich- oder
         an der Berufsschule sowie an der Bayerischen                               höherwertiger Schulabschluss bis 1. September 2022
         Verwaltungsschule                                                       ❱❱ Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
      ❱❱ Abwechslungsreiche Ausbildungsabschnitte                                ❱❱ Eigenverantwortliche, genaue und teamfähige
      ❱❱ Bearbeitung der Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger                    Arbeitsweise
         in den unterschiedlichsten Lebenslagen und Umsetzung                    ❱❱ Einsatzbereitschaft, Flexibilität und die Offenheit, sich auf
         der rechtlichen Regelungen                                                 unterschiedliche Arbeitssituationen einstellen zu können
      ❱❱ Attraktive Ausbildungsvergütung mit Jahressonderzahlung,                ❱❱ Ausgeprägtes Service-Bewusstsein und
         Vermögenswirksamen Leistungen und 30 Tage                                  Bürgerfreundlichkeit
         Urlaubsanspruch nach TVAöD pro Kalenderjahr

      Deine Bewerbung mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen sendest Du bitte bis spätestens 18.03.2022,
      an die Gemeinde Wilhelmsthal, Personalverwaltung, Wöhrleite 1, 96352 Wilhelmsthal.
      Du kannst Deine Bewerbung auch als PDF-Datei an info@wilhelmsthal.de senden.

      Für das Ausbildungsverhältnis gelten die Bestimmungen des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes
      (TVAöD) sowie des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).

      Wir fördern die Chancengleichheit von Frauen und Schwerbehinderten. Weiterhin gelten für das Bewerbungsverfahren
      die Bestimmungen zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO.

      Für Rückfragen steht Dir der Geschäftsleiter, Herr Kotschenreuther, Telefon: 09260/9909-17, zur Verfügung.

                  Vollzug der Baugesetze                                         wägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird
                                                                                 hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
            Verfahren: Erweiterung der Satzung über die
      erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich                     1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche
                   im Gemeindeteil Winterleithen                                    Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor-
           -Außenbereichssatzung- gem. § 35 Abs. 6 BauGB                            schriften,
          Hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
    Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 20.01.2022 die Erweite-                2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beacht-
    rung der Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben                liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be-
    im Außenbereich im Gemeindeteil Winterleithen beschlossen.                      bauungsplans und des Flächennutzungsplans,
    Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Bauge-
    setzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Be-                 3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä-
    kanntmachung tritt die Satzung in Kraft.                                        gungsvorgangs,

    Jedermann kann die Satzung mit der Begründung bei der Ge-                    wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung
    meindeverwaltung, Zimmer OG 004, Wöhrleite 1, 96352 Wil-                     der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend ge-
    helmsthal OT Steinberg, während folgender Zeiten:                            macht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den
                                                                                 Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die
             Montag–Donnerstag:                  08:00 – 12:00 Uhr               Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB
             Dienstag:                           16:00 – 17:00 Uhr               hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für
             Donnerstag:                         16:00 – 18:00 Uhr               nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile,
             Freitag:                            08:00 – 13:00 Uhr               wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalender-
                                                                                 jahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fäl-
    einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Vor Einsicht-             ligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
    nahme bitten wir aufgrund der aktuellen Pandemielage um vor-
    herige Terminabsprache, sodass die Abstands- und Hygienere-                  Wilhelmsthal, den 20.01.2022
    geln eingehalten werden können!
                                                                                 gez.
    Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung                Susanne Grebner
    von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Ab-                 Erste Bürgermeisterin

4   Mitteilungsblatt Wilhelmsthal   ❰❰   Mittwoch, 23. Februar 2022   ❱❱ Ausgabe 3/2022
Ludwigsland in Roßlach - Februar 2022 März - Gemeinde Wilhelmsthal
Amtliche Bekanntmachungen
                  Bekanntmachung                                                   Öffnungszeiten:
                                                                                   Montag–Donnerstag:          08.00 – 12.00 Uhr
        Aufstellung des vorhabenbezogenen                                          Dienstag:                   16.00 – 17.00 Uhr
  Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und                                   Donnerstag:                 16.00 – 18.00 Uhr
                 Erschließungsplan                                                 Freitag:                    08.00 – 13.00 Uhr
  „Solarpark Wilhelmsthal I“, Gemarkung Steinberg,                   Aufgrund der momentanen Auflagen bzgl. Corona-Pandemie, ist
              Gemeinde Wilhelmsthal                                  eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache und
                        sowie                                        auch nur einzeln möglich. Bitte um telefonische Terminabstim-
                                                                     mung unter
       8. Änderung des Flächennutzungs- und
    Landschaftsplanes der Gemeinde Wilhelmsthal                                    ❱❱ Hr. Kotschenreuther, Tel: 09260-990917
                                                                                   ❱❱ Hr. Schneider, Tel: 09260-990914
hier: Bekanntmachung der Beschlüsse zum Bauleitplanver-
fahren und Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit           Nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in
gem. § 3 Abs. 2 BauGB                                                Verbindung mit S 3 Abs. 1 BauGB wird der Entwurf des Bebau-
                                                                     ungsplanes sowie die 8. Änderung des Flächennutzungs- und
Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsthal hat in seiner Sit-         Landschaftsplanes durch Veröffentlichung im Internet unter der
zung am 16.11.2021 die 8. Änderung des wirksamen Flächennut-         Internet-Adresse der Gemeinde Wilhelmsthal unter:
zungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Wilhelmstahl so-
                                                                                      https://wilhelmsthal.de/neuigkeiten
wie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet        ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen
„Solarpark Wilhelmsthal I“, Gemarkung Steinberg beschlossen.         Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswir-
Bisher war der überplante Bereich als Fläche für die Landwirt-       kungen der Planung unterrichten und sich in innerhalb der o.g.
schaft berücksichtigt. Der Geltungsbereich der Bauleitplanung        Frist äußern. Ferner sind zusätzliche die naturschutzrelevanten
beinhaltet folgende Grundstücke:                                     Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung ebenfalls er-
                                                                     sichtlich.
Die zu überplanenden Grundstücke liegen in der Gemeinde Wil-
helmsthal auf der Gemarkung Steinberg und tragen folgende            Anregungen, Vorschläge und Einwendungen zur Planung kön-
Flurnummern:                                                         nen während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift bei der
                                                                     Gemeinde Wilhelmsthal abgegeben werden. Für Auskünfte steht
             959, 966, 967, 968, 969, 970, 971, 972
                                                                     während der allgemeinen Dienstzeit das Bauamt der Gemeinde
Der überplante Bereich liegt innerhalb bestehender landwirt-         Wilhelmsthal unter 09260-990916 zur Verfügung.
schaftlicher Flächen mit einer Größe von gesamt 93.542,54m².
Im Bebauungsplan sollen Regelungen getroffen werden, die             Wird eine öffentliche Erörterung über Ziele und Zweck der Pla-
auch die Zulässigkeit, den Standort und die Größe von Solaran-       nung von einer größeren Anzahl von Bürgern gewünscht, wird
lagen festlegen.                                                     der Termin für die öffentliche Veranstaltung in gleicher Weise
                                                                     durch den Anschlag an den Amtstafeln und im Amtsblatt bekannt
In der Zeit vom 02.12.2021 bis 07.01.2022 erfolgte die frühzeiti-    gemacht.
ge Beteiligung der Öffentlichkeit, in der Zeit vom 02.12.2021 bis
07.01.2022 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger         Gemeinde Wilhelmsthal, den 18.02.2022
öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden. Über die im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellung-          gez.
nahmen wurde in der Gemeinderatssitzung am 17.02.2022 Be-            Susanne Grebner
schluss gefasst. In der gleichen Sitzung wurde der Planentwurf       Erste Bürgermeisterin
gebilligt. Der gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte
Entwurf in der Fassung vom 11.01.2022 umfasst Grundstücke
bzw. Teilflächen (TF) von Grundstücken vorgenannter Flur-Num-
mern.

Im Bebauungsplan sollen Regelungen getroffen werden, die
auch die Zulässigkeit, den Standort und die Größe von Solaran-
lagen festlegen.

Die Entwurfsplanungen zur 8. Änderung des Flächennutzungs-
planes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs-
planes mit Datum vom 11.01.2022 samt Entwurf der Begründung
wurden vom Ingenieurbüro IBW, Schillerstraße 33, 95346 Stadt-
steinach erstellt.

Diese Unterlagen zur Bauleitplanung liegen zu jedermanns Ein-
sicht in der Zeit vom
                   07.03.2022 bis 06.04.2022
im Rathaus der Gemeinde Wilhelmsthal, Zimmer 004, während
der üblichen Dienstzeiten aus. Diese sind wie folgt:

                                                            Ausgabe 3/2022   ❰❰   Mittwoch, 23. Februar 2022   ❱❱   Mitteilungsblatt Wilhelmsthal   5
Ludwigsland in Roßlach - Februar 2022 März - Gemeinde Wilhelmsthal
Amtliche Bekanntmachungen
              Amtliche Bekanntmachung                                            liegen im Zeitraum vom 04. März 2022 bis einschließlich 04.
              der Gemeinde Wilhelmsthal                                          April 2022

     über die Durchführung der erneuten öffentlichen                             im Rathaus der Gemeinde Wilhelmsthal, Bauamt Zi. OG 004,
      Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m.                            Wöhrleite 1, 96352 Wilhelmsthal OT Steinberg, zu den allge-
              § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)                                   meinen Dienstzeiten
     für die Erweiterung der Einbeziehungssatzung für                                      Montag–Donnerstag:       08:00 – 12:00 Uhr
     den Ortsteil Eibenberg gem. § 34 Abs. 4 Nr.3 BauGB                                    Dienstag:                16:00 – 17:00 Uhr
       und die Änderung des Flächennutzungsplanes                                          Donnerstag:              16:00 – 18:00 Uhr
          mit Landschaftsplan im Parallelverfahren                                         Freitag:                 08:00 – 13:00 Uhr
                     nach § 8 Abs.3 BauGB
                                                                                 öffentlich aus. Es wird darum gebeten, die Einsichtnahme nach
    Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 20. Januar               Möglichkeit vorher telefonisch anzumelden, um die erforderlichen
    2022 die Planentwürfe                                                        Abstands- und Hygieneregeln einhalten zu können und in diesem
                                                                                 Zusammenhang längere Wartezeiten zu vermeiden. Bitte beach-
    ❱❱ Erweiterung der Einbeziehungssatzung für den Ortsteil                     ten Sie die jeweils geltenden Regeln des Infektionsschutzes.
      Eibenberg (Stand 20.01.2022)
    ❱❱ Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan                    Die Unterlagen können während des Zeitraums der Auslegung
      (Stand 20.01.2022) gebilligt.                                              auf der Internetseite der Gemeinde Wilhelmsthal unter dem Link
                                                                                              https://wilhelmsthal.de/neuigkeiten/
    Das Erweiterungsgebiet besitzt eine Größe von ca. 0,21 Hekt-
    ar. Der Geltungsbereich sowie die Lage im Gemeindegebiet sind                eingesehen werden.
    aus untenstehenden nicht maßstäblichen Lageplänen ersichtlich.
                                                                                 Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1
                                                                                 BauGB auszulegenden Unterlagen sind während der Auslegung
                                                                                 gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet auf der Website der
                                                                                 Gemeinde unter Neuigkeiten eingestellt und können unter der
                                                                                 Adresse https://wilhelmsthal.de/neuigkeiten/ eingesehen und
                                                                                 abgerufen werden.

                                                                                 Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen bei
                                                                                 der Gemeinde Wilhelmsthal, Wöhrleite 1, 96352 Wilhelmsthal in
                                                                                 Textform oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es besteht

    Mit der Ausarbeitung des Planes und der Durchführung des Ver-                während der genannten Dienstzeiten im Rathaus Gelegenheit
    fahrens ist das Ingenieurbüro IVS aus Kronach beauftragt.                    zur Niederschrift der Äußerung sowie zur Erörterung der Pla-
                                                                                 nung.
    Die gebilligten und zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß
    § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmten Entwürfe                Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt
                                                                                 wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es
    ❱❱ Erweiterung der Einbeziehungssatzung für den Gemeindeteil                 wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht bis einschließ-
       Eibenberg, samt Begründung und Umweltbericht                              lich zum 04. April 2022 abgegebene Stellungnahmen bei der
       (Stand 20.01.2022)                                                        Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben
    ❱❱ Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan,                   können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht
       samt Begründung und Umweltbericht (Stand 20.01.2022)                      hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit
    ❱❱ umweltrelevante Stellungnahmen                                            der Planungen nicht von Bedeutung ist.

6   Mitteilungsblatt Wilhelmsthal   ❰❰   Mittwoch, 23. Februar 2022   ❱❱ Ausgabe 3/2022
Ludwigsland in Roßlach - Februar 2022 März - Gemeinde Wilhelmsthal
Sonstige Mitteilungen
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:                    Schutzgut       Information von                 Information zu
In Punkt 2.2 der Begründung zur Erweiterung der Einbeziehungs-             Tiere,          Regierung von Oberfranken,     – Hinweis auf Lage im Land-
satzung werden Bestandteile der Umwelt im Geltungsbereich                  Pflanzen        Höhere Landesplanungs-           schaftsschutzgebiet
beschrieben. In Punkt 4.4 der Begründung wird die Anwendung                und             behörde; Schreiben vom
der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung für das Verfahren             biologische     14.10.2021 im Rahmen von
skizziert. Punkt 4.5 umfasst Aussagen zum Immissionsschutz.                Vielfalt        § 4 Abs. 1 BauGB
Punkt 5 der Begründung erläutert übergeordnete Regelungen
des Denkmalschutzgesetzes sowie des Naturschutzrechts.                                     Regionaler Planungsverband – Hinweis auf Lage im Land-
                                                                                           Oberfranken-West; Schreiben schaftsschutzgebiet
Eine Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung sowie die vor-                                 vom 15.10.2021 im Rahmen – Hinweis auf die Lage in
aussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die zu berücksich-                             von § 4 Abs. 1 BauGB.        einem landschaftlichen
tigenden Schutzgüter Mensch, Kultur- und Sachgüter, Tiere,                                                              Vorbehaltsgebiet
Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaft, Fläche und                                                              – Anerkennung von Aus-
                                                                                           Untere Naturschutzbehörde;
Boden, Wasser, Luft und Klima werden als Ergebnis einer                                                                 gleichsflächen
                                                                                           Schreiben vom 04. Und
durchgeführten Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB im Um-
                                                                                           05.11.2021 im Rahmen von
weltbericht gem. § 2a BauGB erörtert.
                                                                                           § 4 Abs. 1 BauGB.
In Punkt 5 der Begründung zur Änderung des Flächennutzungs-                Boden           Wasserwirtschaftsamt       – Informationen zu Altlasten
planes mit Landschaftsplan werden Bestandteile der Umwelt im                               Kronach; Schreiben vom       und schädlichen Bodenver-
Geltungsbereich beschrieben. Punkt 6 der Begründung erläutert                              19.10.2021 im Rahmen von     änderungen
übergeordnete Regelungen des Denkmalschutzgesetzes so-                                     § 4 Abs. 1 BauGB           – Informationen zu vorsor-
wie des Naturschutzrechts. Der Begründung zur Änderung des                                                              gendem Bodenschutz
Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan liegt ebenfalls ein              Wasser          Wasserwirtschaftsamt       – Nichtbetroffenheit wasser-
Umweltbericht gem. § 2a BauGB bei, welcher ebenfalls eine Be-                              Kronach; Schreiben vom       rechtlicher Schutzkulisse.
standsaufnahme und Zustandsbewertung sowie die voraussicht-                                19.10.2021 im Rahmen von – Vorgaben zur Abwasserent-
lichen Auswirkungen der Planung auf die zu berücksichtigenden                              § 4 Abs. 1 BauGB             sorgung
Schutzgüter enthält.                                                                                                  – Nichtbetroffenheit von
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz                                                                Gewässern
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird im Rahmen
des Verfahrens nicht durchgeführt.                                        Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen
                                                                          ebenfalls aus. Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von
Zu Umweltthemen liegen folgende Äußerungen vor:                           Umweltverbänden:
                                                                          Es wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass
 Schutzgut     Information von              Information zu                eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des
Mensch     Amt für Ernährung, Land-         – Emissionen aus angrenzen-   Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfah-
           wirtschaft und Forsten;            der landwirtschaftlicher    ren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß
           Schreiben vom 08.11.2021           Nutzung.                    § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes mit allen
           im Rahmen von § 4 Abs. 1                                       Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der
           BauGB                                                          Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht
Landschaft Regierung von Oberfranken,       – Hinweis auf Lage im Land-   hat, aber hätte geltend machen können.
           Höhere Landesplanungs-             schaftsschutzgebiet
           behörde; Schreiben vom                                         Hinweis zum Datenschutz:
           14.10.2021 im Rahmen von
           § 4 Abs. 1 BauGB                                               Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grund-
                                                                          lage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB
              Regionaler Planungsverband – Hinweis auf Lage im Land-      und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absen-
              Oberfranken-West; Schreiben schaftsschutzgebiet             derangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das
              vom 15.10.2021 im Rahmen – Hinweis auf Lage in einem        Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie
              von § 4 Abs. 1 BauGB         landschaftlichen Vorbe-        bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten
                                           haltsgebiet                    im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

     Die nächste Ausgabe des Wilhelmsthaler Mitteilungsblattes            Hinweis zur Barrierefreiheit:
     erscheint am 30. März 2022.                                          Die Räumlichkeiten sind nicht barrierefrei zugänglich. Eine Ter-
                                                                          minvereinbarung zur Einsichtnahme für körperlich beeinträch-
  Redaktionsschluss für diese Ausgabe                                     tigte Menschen kann telefonisch unter Tel. Nr. 09260 / 99 09 17
  ist Freitag, der 18. März 2022.                                         erfolgen.

     Bitte geben Sie bis spätestens an diesem Tag Ihre Texte
     und Anzeigen bis 10.00 Uhr im Rathaus ab!
                                                                          Wilhelmsthal, den 20.01.2022
     Spätere Einlieferungen können nicht mehr berücksichtigt werden!
                                                                          gez.
             Senden Sie Ihre Daten per E-Mail an:                         Susanne Grebner
                                                                          Erste Bürgermeisterin
   mitteilungsblatt@wilhelmsthal.de

                                                                  Ausgabe 3/2022   ❰❰   Mittwoch, 23. Februar 2022   ❱❱   Mitteilungsblatt Wilhelmsthal   7
Ludwigsland in Roßlach - Februar 2022 März - Gemeinde Wilhelmsthal
Amtliche Bekanntmachungen
                   Amt für Ländliche Entwicklung
                   Oberfranken
                   Flurneuordnung und Dorferneuerung
                   Birnbaum-Schlegelshaid
                   Markt Steinwiesen, Landkreis Kronach

    Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen                            Sportlerehrung 2022
    Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz – FlurbG –                          Der Landkreis Kronach möchte auch in diesem Jahr Bürgerinnen
                                                                                 und Bürger für ihre sportlichen Leistungen oder ihre Verdienste
    Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 5 des Gesetzes                          auf dem Gebiet der Sportbewegung auszeichnen. Dazu werden
    über die Umweltverträglichkeit – UVPG –                                      bis zum 4. März Vorschläge für die Sportlerehrung im Kalender-
                                                                                 jahr 2022 erbeten.
                       Bekanntmachung
                                                                                 Ausgezeichnet werden in der Regel die im Kalenderjahr 2021
    Die Teilnehmergemeinschaft Birnbaum-Schlegelshaid hat beim                   errungenen Erfolge. Im Wesentlichen werden die Sportlerinnen
    Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken die Genehmigung                    und Sportler nochmals auf Landkreisebene ausgezeichnet, die
    der Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öf-                  einen ersten, zweiten oder dritten Platz bei bayerischen bezie-
    fentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG beantragt.                               hungsweise deutschen Meisterschaften oder bei offiziellen in-
                                                                                 ternationalen Verbandsmeisterschaften errungen haben. Neben
    Für die Änderung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anla-               Personen, die ihren Erstwohnsitz im Landkreis Kronach haben,
    gen war gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG               können auch Sportlerinnen und Sportler vorgeschlagen werden,
    i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprü-              die für einen Verein oder eine Sportmannschaft aus dem Land-
    fung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.                         kreis Kronach gestartet sind.

    Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Be-                    Darüber hinaus ist eine Ehrung für besondere orts- bzw. vereins-
    rücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien               übergreifende Verdienste auf dem Gebiet der Sportbewegung im
    keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge                  Landkreis Kronach möglich. Vorschlagsberechtigt sind die Verei-
    haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsent-                 ne, Sportverbände und Kreistagsmitglieder.
    scheidung zu berücksichtigen wären.
                                                                                 Es wird gebeten, den jeweiligen Vorschlägen entsprechende
    Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine                 Nachweise (Urkunden o.ä.) und die genauen Anschriften der zu
    Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung                 Ehrenden beizufügen.
    nicht besteht.
                                                                                 Für Rückfragen steht gerne Herr Trebes im Landratsamt Kronach
    Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5                (Tel. 09261 678-353, E-Mail: michael.trebes@lra-kc.bayern.de)
    Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.                         zur Verfügung.

    Bamberg, 16.12.2021

    gez.
    Kießling
    Ltd. Baudirektor

                                                       Wir liefern        täglich
                                                          Medikamente in die
                                                       Gemeinde Wilhelmsthal.
                                                         Wir beraten Sie gerne
                                                     und stehen für jegliche Fragen
                                                          zu Ihrer Gesundheit
                                                            zur Verfügung.
           Dr. Michael Raschpichler e. K.                 Ihr Team der Stern- und                                Dr. Michael Raschpichler e. K.
      Rodacher Straße 13 a · 96317 Kronach                                                                  Kulmbacher Straße 40 · 96317 Kronach
       Tel. 09261/51650 · Fax 09261/51553                   Süd-Stern-Apotheke.                            Tel. 09261/962320 · Fax 09261/9623222
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8   Mitteilungsblatt Wilhelmsthal   ❰❰   Mittwoch, 23. Februar 2022   ❱❱ Ausgabe 3/2022
Ludwigsland in Roßlach - Februar 2022 März - Gemeinde Wilhelmsthal
Aus dem Gemeinderat
Kurzfassung des Protokolls
der Gemeinderatssitzung                                             T➌P              Erweiterung der Einbeziehungssatzung für
                                                                                  ÖS den Gemeindeteil Eibenberg mit Änderung
                                                                                     des wirksamen Flächennutzungsplans mit
vom 20. Januar 2022                                                                  Landschaftsplan für die Gemeinde Wil-
                                                                                     helmsthal

T➊P           Genehmigung der Niederschrift
           ÖS vom 16. November 2021
                                                                                     a) Abwägung der während der öffentlichen
                                                                                        Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der
                                                                                        Beteiligung der Träger öffentlicher Belan-
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 16. November                              ge gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
2021 wurde genehmigt.                                                                   Stellungnahmen
                                                                                     b) Beschluss der erneuten öffentlichen Ausle-
Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen.                                   gung des Entwurfs gem. § 4 Abs. 3 BauGB

                                                                    In seiner Sitzung am 09.09.2021 billigte der Gemeinderat den

T➋P           Erweiterung der Außenbereichssatzung
           ÖS „Winterleithen“
              a) Abwägung der während der öffentlichen
                                                                    Entwurf zur Erweiterung der Einbeziehungssatzung für den Ge-
                                                                    meindeteil Eibenberg. Unter Beachtung des Entwicklungsgebo-
                                                                    tes wird bei dieser Bauleitplanung auch der Flächennutzungs-
                 Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der            plan mit Landschaftsplan im Parallelverfahren geändert.
                 Beteiligung der Träger öffentlicher Belan-
                 ge gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen             a) Die während der öffentlichen Auslegung eingegangen Stel-
                 Stellungnahmen                                        lungnahmen zu diesem Vorhaben der Bauleitplanung wurden
              b) Satzungsbeschluss zur Erweiterung der                 dem Gemeinderat durch Herrn Tobias Semmler vom Ingeni-
                 Außenbereichssatzung „Winterleithen“                  eurbüro IVS aus Kronach vorgestellt. Gleichzeitig wurden die
                                                                       Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan er-
Nachdem der Gemeinderat am 09.09.2021 den Entwurf zur Er-              läutert.
weiterung der Außenbereichssatzung Winterleithen billigte und
die Durchführung der öffentlichen Auslegung beschlossen hatte,      Die Beschlussfassung zu den einzelnen Stellungnahmen er-
erfolgt nun die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen           folgte jeweils mit 14 gegen 0 Stimmen.
zu diesem Vorhaben.
                                                                    b) Während der Auslegung konnte eine positive Flächenände-
a) Die im Auslegungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen             rung, Erweiterung der Fläche, erreicht werden, sodass eine
   der Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB          Neuauslegung erforderlich ist. Der Umfang der Erweiterung
   mit dem Erweiterungsvorhaben abzuwägen. Die Abwägung                wird dem Gemeinderat ebenfalls am Sitzungstag vorgestellt.
   der einzelnen Stellungnahmen wurde von Herr Tobias Semm-
   ler vom Ingenieurbüro IVS aus Kronach dem Gemeinderat            Der Gemeinderat wurde gebeten, folgenden Beschluss zu fas-
   vorgestellt und erläutert.                                       sen:

Die Beschlussfassung zu den einzelnen Stellungnahmen er-            Beschluss:
folgte jeweils mit 14 gegen 0 Stimmen.                              „1. Der Gemeinderat billigt den vom Ingenieurbüro IVS Kronach
                                                                        gefertigten überarbeiteten Entwurf der Erweiterung der rechts-
b) Zur Fortführung der Bauleitplanung in diesem Gebiet wurde            kräftigen Einbeziehungssatzung für den Gemeindeteil Eiben-
   der Gemeinderat gebeten, folgenden Satzungsbeschluss zu              berg mit Planstand 20. Januar 2022 zur erneuten öffentlichen
   fassen:                                                              Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB.
                                                                    2. Der Gemeinderat billigt den vom Ingenieurbüro IVS Kron-
Beschluss:                                                              ach gefertigten überarbeiteten Entwurf der 7. Änderung des
1. Der Gemeinderat beschließt das Ergebnis der Abwägung                 Flächennutzungs- und Landschaftsplanes mit Planstand 20.
   unter Berücksichtigung der zuvor gefassten Zwischenbe-               Januar 2022 zur erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a
   schlüsse.                                                            Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB.
                                                                    3. Der Gemeinderat beschließt die erneute öffentliche Auslegung
2. Der Gemeinderat beschließt aufgrund § 35 Abs. 6 Baugesetz-           der Planungen durchzuführen und dabei alle für die Planung
   buch (BauGB) i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den              relevanten Unterlagen öffentlich zu jedermanns Einsicht be-
   Freistaat Bayern i.V.m. Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauord-       reitzuhalten und zu erläutern. Die genaue Auslegungsfrist wird
   nung die Erweiterung der Satzung über die erleichterte Zuläs-        zwischen Verwaltung und Planungsbüro abgestimmt. Parallel
   sigkeit von Vorhaben im Außenbereich im Gemeindeteil Win-            ist das Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2
   terleithen (Außenbereichssatzung – gem. § 35 Abs. 6 BauGB)           BauGB durchzuführen.
   in der Fassung vom 20. Januar 2022 als Satzung.                  4. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren normenkonform
                                                                        weiter abzuarbeiten“
3. Die Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der
   Bekanntmachung in Kraft.                                         Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen.

                                                                    T➍P              Behandlung
                                                                                  ÖS von Bauanträgen

                                                                    Der Gemeinde Wilhelmsthal wurden zehn Anträge zur Genehmi-
                                                                    gung vorgelegt.

                                                           Ausgabe 3/2022   ❰❰   Mittwoch, 23. Februar 2022   ❱❱   Mitteilungsblatt Wilhelmsthal   9
Ludwigsland in Roßlach - Februar 2022 März - Gemeinde Wilhelmsthal
Aus dem Gemeinderat
     Als „Angelegenheit der laufenden Verwaltung“ wurde fol-                      Bauherr:     Stefan und Nicole Böhmer
     gender Antrag auf Vorbescheid an das Landratsamt Kronach                                  Kapellenweg 26
     weitergeleitet:                                                                           96352 Wilhelmsthal
                                                                                  Bauort:      Roßlach
     Bauherr:     Tobias Geiger                                                                Kapellenweg 30
                  Eibigstraße 18                                                               96352 Wilhelmsthal
                  96352 Wilhelmsthal                                              Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses
     Bauort:      Steinberg                                                                    mit Doppelgarage
                  Nähe Untere Eichenbühlstraße                                    Grundstück:  Flur Nr. 129/4 Gemarkung Roßlach
                  96352 Wilhelmsthal
     Bauvorhaben: Neubau einer landwirtschaftlichen Scheune                       Der Gemeinderat hat hiervon Kenntnis genommen.
                  mit Stall und Umzäunung
     Grundstück:  Flur Nr. 712 Gemarkung Steinberg
                                                                                  Bauherr:     Günther Georg Simon
     Der Gemeinderat hat hiervon Kenntnis genommen.                                            Schloßacker 26
                                                                                               96352 Wilhelmsthal
                                                                                  Bauort:      Gifting
     Als „Angelegenheit der laufenden Verwaltung“ wurden fol-                                  Nähe Waldweg
     gende Anträge zur Genehmigung an das Landratsamt Kron-                                    96352 Wilhelmsthal
     ach weitergeleitet:                                                          Bauvorhaben: Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle
                                                                                  Grundstück:  Flur Nr. 47, Gemarkung Gifting
     Bauherr:     Karin Engelhardt
                  Eibenberg 28                                                    Der Gemeinderat hat hiervon Kenntnis genommen.
                  96352 Wilhelmsthal
     Bauort:      Eibenberg
                  Eibenberg 28                                                    Bei der Gemeinde wurde folgende Anträge zur Genehmi-
                  96352 Wilhelmsthal                                              gung eingereicht:
     Bauvorhaben: Anbau eines Abstellraumes an bestehende
                  Garage                                                          Bauherr:     Stefan und Karin Becker
     Grundstück:  Flur Nr. 19/1 Gemarkung Eibenberg                                            Gebrüder-Leisner-Str. 19
                                                                                               96352 Wilhelmsthal
     Der Gemeinderat hat hiervon Kenntnis genommen.                               Bauort:      Wilhelmsthal
                                                                                               Gebrüder-Leisner-Str. 19
                                                                                               96352 Wilhelmsthal
     Bauherr:     Andreas Beetz                                                   Bauvorhaben: Anbau einer Einliegerwohnung
                  Plouayweg 15                                                                 an bestehendes Wohnhaus
                  96328 Küps                                                      Grundstück:  Flur Nr. 213/44, 213/64 Gemarkung Wil-
     Bauort:      Eibenberg                                                                    helmsthal
                  Tiefenbach
                  96352 Wilhelmsthal                                              Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
     Bauvorhaben: Errichtung einer Fahrradüberdachung                             Bebauungsplanes 4. Änderung, Erweiterung und Überarbeitung
                  mit E-Bike-Ladestation                                          des Bebauungsplanes für das Gebiet „Eichsberg“, Gemeindeteil
     Grundstück:  Flur Nr. 192 Gemarkung Eibenberg                                Wilhelmsthal vom 16.06.2011. Die Bauherren beantragten die
                                                                                  Befreiung für drei Festsetzungen im Bebauungsplan.
     Der Gemeinderat hat hiervon Kenntnis genommen.
                                                                                  Beschluss:
                                                                                  „Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsthal, stimmt dem Bau-
     Bauherr:     Kathrin und Dominik Schmitt                                     antrag von Stefan und Karin Becker, Bauort: Gebrüder-Leisner-
                  Anton Eidloth                                                   Str. 19, 96352 Wilhelmsthal zum Anbau einer Einliegerwohnung
                  Wöhrleite 14                                                    an bestehendes Wohnhaus, Flur Nr. 213/44 und 213/64 der Ge-
                  96352 Wilhelmsthal                                              markung Wilhelmsthal mit der Befreiung von drei Festsetzungen
     Bauort:      Steinberg                                                       aus dem qualifizierten Bebauungsplan 4. Änderung, Erweiterung
                  Wöhrleite/Uferweg                                               und Überarbeitung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Eichs-
                  96352 Wilhelmsthal                                              berg“, Gemeindeteil Wilhelmsthal vom 16.06.2011 zu.“
     Bauvorhaben: Neubau eines Stalls für Groß- und Kleinvieh
     Grundstück:  Flur Nr. 642/1, 636, 637 Gemarkung Steinberg                    Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen.

     Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich der 1. Änderung der
     Einbeziehungssatzung für den Bereich Uferweg, Gemeindeteil                   Bauherr:     Nadja und Florian Ströber
     Steinberg, Gemeinde Wilhelmsthal vom 17.12.2015. Die Bauher-                              Nageler Straße 15
     ren beantragten eine Befreiung für eine Festsetzung im Bebau-                             96328 Küps
     ungsplan.                                                                    Bauort:      Wilhelmsthal
                                                                                               Am Eichsberg 7
     Der Gemeinderat hat hiervon Kenntnis genommen.                                            96352 Wilhelmsthal
                                                                                  Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
                                                                                               und Einliegerwohnung
                                                                                  Grundstück:  Flur Nr. 178, Gemarkung Wilhelmsthal

10   Mitteilungsblatt Wilhelmsthal   ❰❰   Mittwoch, 23. Februar 2022   ❱❱ Ausgabe 3/2022
Aus dem Gemeinderat
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes 4. Änderung, Erweiterung und Überarbeitung
des Bebauungsplanes für das Gebiet „Eichsberg“, Gemeindeteil
                                                                  T➎P              Fortschreibung des Haushaltskonsolidie-
                                                                                ÖS rungskonzeptes der Gemeinde Wilhelmsthal;
                                                                                   Beschlussfassung
Wilhelmsthal vom 16.06.2011. Die Bauherren beantragen eine
Befreiung für zwei Festsetzungen im Bebauungsplan.                Die Gemeinde Wilhelmsthal erhielt auch im Jahr 2021 eine fi-
                                                                  nanzielle Stabilisierungshilfe vom Freistaat Bayern. Nach dem
Beschluss:                                                        Grundsatz des „Förderns und Forderns“ werden finanzielle Hilfen
„Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsthal, stimmt dem Bau-       an betroffene Kommunen nicht willkürlich und ohne zwingende
antrag von Nadja und Florian Ströber, Bauort: Am Eichsberg 7,     Not gewährt.
96352 Wilhelmsthal zum Neubau eines Einfamilienhauses mit
Garage und Einliegerwohnung, Flur Nr. 178 der Gemarkung Wil-      Somit verlangt der Fördermittelgeber auch, dass sich die Mittel-
helmsthal, mit der Befreiung von zwei Festsetzungen aus dem       empfänger mit ihrer finanziellen Situation auseinandersetzen und
qualifizierten Bebauungsplan 4. Änderung, Erweiterung und         Eigeninitiative zur Verbesserung ihrer finanziellen Lage ergrei-
Überarbeitung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Eichsberg“,     fen. Das Augenmerk der Hilfegewährung liegt auf der Sondertil-
Gemeindeteil Wilhelmsthal vom 16.06.2011 zu.“                     gung von langfristigen Darlehen und, wie im Falle der Gemeinde
                                                                  Wilhelmsthal, auch auf dringende investive Vorhaben der kom-
Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen.             munalen Grundausstattung im Pflichtaufgabenbereich.

                                                                  Die Gemeinde Wilhelmsthal kommt alljährlich dieser Forderung
Bauherr:     Maria und Wolfgang Kaltenmaier                       nach und schreibt ihr Haushaltskonsolidierungskonzept fort,
             Steinleite 27                                        sodass Einspar- und Einnahmemöglichkeiten realisiert und de-
             96352 Wilhelmsthal                                   fizitären Einrichtungen entgegengewirkt wird. Hierzu wird sich
Bauort:      Wilhelmsthal                                         umfangreich mit dem 10-Punkte-Katalog zur Haushaltskonsoli-
             Steinleite 27                                        dierung befasst und die Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich
             96352 Wilhelmsthal                                   anhand einer Prioritätenliste konkretisiert und überarbeitet.
Bauvorhaben: Nutzungsänderung: Wohnung wird Gaststätte
Grundstück:  Flur Nr. 213/22, Gemarkung Wilhelmsthal              Für die Fortführung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wur-
                                                                  de der Gemeinderat gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
„Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsthal, stimmt dem Bau-       Beschluss:
antrag von Maria und Wolfgang Kaltenmeier, Steinleite 27, 96352   „Das Haushaltskonsolidierungskonzept der Gemeinde Wil-
Wilhelmsthal, Nutzungsänderung: Wohnung wird Gaststätte,          helmsthal wird auch im Jahr 2022 fortgeschrieben. Die im Haus-
Bauort: Wilhelmsthal, Steinleite 27, Flur Nr. 213/22 der Gemar-   haltskonsolidierungskonzept festgelegten Maßnahmen werden
kung Wilhelmsthal zu.“                                            mit dem Ziel umgesetzt, mittelfristig wieder die finanzielle Leis-
                                                                  tungsfähigkeit zu erreichen. Dabei werden folgende Punkte um-
Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen.             fassend geprüft:

                                                                  ❱❱ Ausschöpfung  aller Möglichkeiten zur Einnahmenerhöhung
Bauherr:     Kevin und Julia Schlegel                               und Ausgabenminderung, insbesondere bei defizitären Ein-
             Am Lochgraben 7                                        richtungen und Leistungen im freiwilligen Bereich; die freiwil-
             96352 Wilhelmsthal                                     ligen Leistungen werden dem Grunde und der Höhe nach auf
Bauort:      Wilhelmsthal                                           weitere Einsparpotenziale analysiert.
             Am Lochgraben 7
             96352 Wilhelmsthal                                   ❱❱ Überarbeitung des Investitionsprogramms und Anpassung an
Bauvorhaben: Anbau einer separaten Wohneinheit                      die Leistungsfähigkeit mit entsprechender Priorisierung der
             an ein bestehendes Einfamilienhaus                     Maßnahmen.“
Grundstück:  Flur Nr. 203/6, Gemarkung Hesselbach
                                                                  Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Be-
bauungsplanes für das Gebiet „Schloßacker“ im Gemeindeteil
Hesselbach vom 05.08.1992. Die Bauherren beantragen eine
Befreiung für drei Festsetzungen im Bebauungsplan.                T➏P              Sanierung der Stützmauer
                                                                                ÖS Alte Poststraße / Felsweg;
                                                                                   Baugrunduntersuchung zur Standsicherheit
Beschluss:                                                                         der Stützmauer;
„Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsthal, stimmt dem Bau-                        Vergabe der Planungsleistungen
antrag von Kevin und Julia Schlegel, Bauort: Am Lochgraben 7,
96352 Wilhelmsthal zum Anbau einer separaten Wohneinheit          Die Stützmauer in der Alten Poststraße / Felsweg im OT Wil-
an bestehendes Einfamilienhaus, Flur Nr. 203/6 der Gemarkung      helmsthal ist vermutlich eine der ersten Stützmauern im Ortsteil
Hesselbach, mit der Befreiung von drei Festsetzungen aus dem      Wilhelmsthal, die in den 1960er Jahren von der damals selbst-
qualifizierten Bebauungsplan für das Gebiet „Schloßacker“ im      ständigen Gemeinde Wilhelmsthal errichtet wurde.
Gemeindeteil Hesselbach vom 05.08.1992 zu.“
                                                                  Die Oberfläche der Stützmauer wurde mehrmals vom gemeind-
Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen.             lichen Bauhof saniert, sodass weiterer Schaden durch Wasse-
                                                                  reintritt etc. vermieden werden konnte. Allerdings dient dies nur
                                                                  dem Unterhalt und verhindert keine grundhafte Sanierung eines
                                                                  solchen in die Jahre gekommenen und stark in Anspruch genom-
                                                                  menen Bauwerkes.

                                                         Ausgabe 3/2022   ❰❰   Mittwoch, 23. Februar 2022   ❱❱   Mitteilungsblatt Wilhelmsthal   11
Aus dem Gemeinderat
     Die Bürgermeisterin veranlasste, dass das Ingenieurbüro IVS                  teiligt. Da die Bauleitplanung der Gemeinde Wilhelmsthal vom
     aus Kronach diese ca. 42 Meter lange Mauer in Augenschein                    Vorhaben der Stadt Kronach nicht betroffen oder in irgendeiner
     nimmt und einen Kurzbericht zum Zustand verfasst, um mit der                 Weise berührt wird, ist die Abgabe einer Stellungnahme hinfällig.
     Regierung von Oberfranken eine mögliche Förderfähigkeit einer
     Instandsetzungsmaßnahme abzuklären. Das Ingenieurbüro IVS                    Der Gemeinderat hat hiervon Kenntnis genommen.
     hat bereits in der Vergangenheit Erfahrung auf dem Gebiet der
     Stützmauersanierung im OT Wilhelmsthal gemacht und dem För-
     dermittelgeber entsprechende förderfähige Sanierungsvorschlä-
     ge/Sanierungsverfahren vorgelegt.                                            T➑P           Vollzug des Art. 37 Abs. 3 GO;
                                                                                             ÖS Erneuerung eines Servers im Rathaus
                                                                                                der Gemeinde Wilhelmsthal
     Eckdaten:
     ❱❱ ca. 42 Meter lange Betonmauer                                             Im Rathaus der Gemeinde Wilhelmsthal waren unter anderem
     ❱❱ Maximalhöhe 4,6 Meter                                                     auch noch Server älteren Modells eingesetzt, die nun nicht mehr
     ❱❱ 150 m² Gesamtfläche                                                       den aktuellen Anforderungen an EDV-Systeme von Kommunen
     ❱❱ 30 cm Mauerstärke/Stampfbeton                                             mit der zwischenzeitlich sehr umfangreichen Verwaltungssoft-
                                                                                  ware entsprachen. Eine Datensicherung war vorhanden, hätte
     Für diese Betonstützmauer existieren keine statischen Berech-                jedoch bei einem Ausfall zu Schwierigkeiten bei einer vollstän-
     nungen oder Bestandsunterlagen. Die Stützmauer zeigt ver-                    digen Wiederherstellung aller Daten führen können. Für die ver-
     schiedene Schadensbilder, wie auf den beigefügten Fotos leicht               alteten Betriebssysteme und Server gibt es keine Aktualisierung
     zu erkennen ist. Da es sich bei der Alten Poststraße, die die                bzw. Unterstützung mehr durch den Hersteller.
     Mauer stützt, um eine Hauptverkehrsader handelt, muss hier die
     Stand- und Verkehrssicherheit dauerhaft gewährleitet sein.                   Da aufgrund mangelnder Serverkapazitäten keine neuen Be-
                                                                                  triebssysteme mehr installiert werden konnten, dies war aber
     Die 1. Bürgermeisterin stellte den Sachverhalt der Fachabtei-                erforderlich, und sich auch die letzte LSI-Warnmeldung (Landes-
     lung bei der Regierung von Oberfranken vor. Hierbei wurde über               amt für Sicherheit in der Informationstechnik) nicht beseitigen
     eine mögliche Förderfähigkeit gesprochen und der Gemeinde                    ließ, duldete die Erneuerung der Server keinen Aufschub bis zu
     geraten, die Standsicherheit in Bezug auf die Sanierungsvari-                dieser Sitzung.
     ante durch die Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA Bautechnik                   Die Nichtumsetzung der LSI-Warnmeldung hätte u.U. auch zu
     GmbH) prüfen und begleiten zu lassen, sodass eindeutige Unter-               einem Hackerangriff führen können, da das System nicht mehr
     suchungen zur fachgerechten, wirtschaftlichen und notwendigen                ausreichend abgesichert war (Vgl. Vorfall Kreisverwaltung Lkr.
     Sanierung vorliegen.                                                         Anhalt Bitterfeld). Somit war dringend Handlungsbedarf geboten.

     Nachdem die Mauer von einem Fachkundigen der LGA in Augen-                   Die Vorgehensweise und die Erneuerung der Server erfolgte
     schein genommen und die beabsichtigte Sanierungsvariante be-                 in enger Abstimmung mit der Rechtsaufsicht beim Landratsamt
     sprochen wurde, erhielt die Gemeinde das beigefügte Angebot.                 Kronach, sowie die auch für die Gemeinde Wilhelmsthal zustän-
                                                                                  digen Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragten des
     Um in dieser Angelegnheit weiter voran zu kommen und der Re-                 Landkreises.
     gierung von Oberfranken eine entsprechende Baugrundunter-
     suchung vorlegen zu können, wurde der Gemeinderat gebeten,                   Die erste Bürgermeisterin vergab den Auftrag mit einer Ange-
     folgenden Beschluss zu fassen:                                               botssumme in Höhe von 29.848,58 € (brutto) an die Fa. Netlea-
                                                                                  ders GmbH & Co.KG, Kreisstraße 18B, 96524 Föritztal, gemäß
     Beschluss:                                                                   Art 37 Abs. 3 GO, um einen Ausfall der EDV zu verhindern und
     „Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsthal beauftragt die                    den Dienstbetrieb der Gemeinde sicherzustellen.
     LGA Bautechnik GmbH, Tillystraße 2, 90431 Nürnberg, mit der
     Baugrunduntersuchung der Stützmauer Alte Poststraße / Fels-                  Zum 15.12.2021 konnte der Einbau des neuen Servers im Rat-
     weg mit einer Bruttosumme in Höhe von 11.481,35 €. Grundlage                 haus und die Einrichtung der Betriebssysteme erfolgen. Auch
     der Beauftragung ist das Angebot vom 11.11.2021.“                            eine ausreichende Datensicherung ist wieder vorhanden.

     Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen.                        Beschluss:
                                                                                  „Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dieser Maßnahme und
                                                                                  billigt diese.“

     T➐P            Aufstellung des Bebauungsplans „Industrie-
                ÖS gebiet – Einmündung Industriestraße an der
                    Bundesstraße B 173“, Stadt Kronach, Land-
                                                                                  Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen.

                    kreis Kronach,
                    Frühzeitige Beteiligung der Behörden und
                    sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
                    § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
                                                                                  T➒P           Zuschussantrag des TSV Steinberg 1910 e.V.;
                                                                                             ÖS Dach- und Fassadenrenovierung des Sport-
                                                                                                heimes Steinberg
                    Nachbargemeinden, Verfahren der Innenent-
                    wicklung gemäß § 13a BauGB                                    Der TSV Steinberg 1910 e.V. hat umfangreiche Renovierungs-
                                                                                  arbeiten am Sportheim in Steinberg durchgeführt und beantragt
     Die Stadt Kronach beabsichtigt im oben bezeichneten Industrie-               hierfür eine Förderung.
     gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Aktuell wird die not-
     wendige öffentliche Auslegung durchgeführt.                                  Die gesamten Ausgaben hierfür belaufen sich auf 41.281,92 €.
                                                                                  Nach bisheriger Praxis gewährt die Gemeinde Wilhelmsthal bei
     Die Gemeinde Wilhelmsthal wird im Rahmen der Beteiligung der                 Investitionen von Sportvereinen einen Zuschuss in Höhe von
     Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch be-                10 % der Maßnahmenkosten (Deckelung auf max. 7.500 €). Die

12   Mitteilungsblatt Wilhelmsthal   ❰❰   Mittwoch, 23. Februar 2022   ❱❱ Ausgabe 3/2022
Aus dem Gemeinderat
Abrechnung erfolgt unter Abzug etwaiger anderer Fördermittel        Die Pauschale des Freistaates beträgt durchschnittlich 70 %. Die
und nach tatsächlicher Kostenlegung.                                weiteren durchschnittlich 30 % können durch die Kommunen im
                                                                    Rahmen einer freiwilligen kommunalen Mitfinanzierung erfolgen.
Im vorliegenden Fall würde dies bedeuten, dass dem TSV Stein-
berg 1910 e.V. eine Zuwendung in Höhe von 4.128,19 € in Aus-        Der Beitragsersatz beträgt bei
sicht gestellt werden kann.                                         Krippenkindern:      300 € (davon Freistaat: 240 €,
                                                                                         kommunaler Anteil: 60 €)
Beschluss:                                                          Kindergartenkinder: 50 € (davon Freistaat: 35 €,
„Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsthal bewilligt dem TSV                             kommunaler Anteil: 15 €)
Steinberg 1910 e.V. für die Renovierungsarbeiten am Sportheim
Steinberg einen Zuschuss in Höhe von 4.128,19 €. Die Abrech-        Mit Schreiben vom 03.12.2021 wurde für die Kindergärten St.
nung erfolgt unter Abzug etwaiger anderer Fördermittel und nach     Josef Wilhelmsthal, St. Franziskus Rothenkirchen, St. Marien
tatsächlicher Kostenlegung. Die Verwaltung wird beauftragt, die     Steinwiesen, St. Josef Friesen und den Montessori Kindergar-
Zuschussmittel im Haushalt 2022 zu berücksichtigen.“                ten Dörfles der freiwillige kommunale Anteil beantragt. Durch die
                                                                    Kindergärten St. Pankratius Steinberg und die BRK Kindertages-
Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen.               stätte Kronach erfolgte keine Beantragung des freiwilligen kom-
                                                                    munalen Anteils.

T➓P           Zuschussantrag der Kath. Kirchenstiftung
           ÖS Steinberg;
              Behebung von sicherheitstechnischen
                                                                    Es wurden folgende freiwillige kommunale Anteile beantragt:
                                                                    ❱❱ Kath. Kindergarten
                                                                       St. Josef Wilhelmsthal . . . . . . . . . . . . . . . i. H. v. 4.005,00 €
              Mängeln zur Absturzsicherung im Kinder-               ❱❱ Kath. Kindergarten
              garten Steinberg                                         St. Franziskus Rothenkirchen . . . . . . . . . i. H. v.          60,00 €
                                                                    ❱❱ Kath. Kindergarten
Die Kath. Kirchenstiftung Steinberg, vertreten durch Herrn Pfar-       St. Marien Steinwiesen . . . . . . . . . . . . . . i. H. v.      75,00 €
rer Thomas Teuchgräber, legte der Gemeinde Wilhelmstahl einen       ❱❱ Kath. Kindergarten
Antrag auf Bezuschussung zur Behebung von sicherheitstech-             St. Josef Friesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . i. H. v. 60,00 €
nischen Mängeln zur Absturzsicherung im Kath. Kindergarten          ❱❱ Kath. integrativer Montessori
Steinberg vor.                                                         Kindergarten Dörfles . . . . . . . . . . . . . . . . i. H. v.    30,00 €

Das Angebot für die Arbeiten beläuft sich auf 3.864,21 €. Es wur-   Da jedoch die aktuellen Elternbeiträge im gesamten Landkreis
de ein Zuschuss in Höhe von 50 % beantragt. Dies würde eine         Kronach i.d.R. niedriger liegen als die bayernweit errechneten
Beteiligung der Gemeinde in Höhe von 1.932,11 € ergeben.            Pauschalen, ist mit dem staatlichen Pauschal-Zuschuss (70 %
                                                                    durch den Freistaat Bayern) der Beitragsausfall bereits abge-
Die Abrechnung erfolgt jedoch unter Abzug etwaiger anderer För-     deckt.
dermittel und nach tatsächlicher Kostenlegung.
                                                                    Die Bürgermeister der Landkreisgemeinden haben sich dar-
Der Gemeinderat wurde gebeten, den Zuschussantrag zur               aufhin bei einem Gesprächstermin abgestimmt, eine möglichst
Kenntnis zu nehmen und folgenden Beschluss zu fassen:               einheitliche Vorgehensweise einzuschlagen und den freiwilligen
                                                                    kommunalen Anteil nicht zu gewähren.
Beschluss:
„Die Gemeinde Wilhelmsthal bezuschusst die Behebung von             Beschluss:
sicherheitstechnischen Mängeln zur Absturzsicherung im Kath.        „Die Gemeinde Wilhelmsthal lehnt die Übernahme der freiwilligen
Kindergarten Steinberg antragsgemäß mit einem Gesamtbetrag          kommunalen Anteile des Elternbeitragsersatzes im Bewilligungs-
in Höhe von 1.932,11 € nach Abschluss der Maßnahme. Die Ab-         zeitraum Januar bis Mai 2021 für die Kindertageseinrichtungen
rechnung erfolgt unter Abzug etwaiger anderer Fördermittel und      aufgrund der Corona-Pandemie ab.“
nach tatsächlicher Kostenlegung. Die Verwaltung wird beauf-
tragt, die Zuschussmittel im Haushalt 2022 zu berücksichtigen.“     Die Beschlussfassung erfolgte mit 13 gegen 1 Stimmen.

Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen.

                                                                    T⓬P              Förderoffensive Nordostbayern;
                                                                                  ÖS Neubau des Dorfgemeinschaftshauses im

T⓫P           Übernahme der kommunalen
           ÖS Anteile am Elternbeitragsersatz im
              Bewilligungszeitraum Januar bis Mai 2021
                                                                                     Ortsteil Effelter;
                                                                                     Gewerk 09 – Tischlerarbeiten
                                                                                     (Nachtragsangebot)
              für die Kindertageseinrichtungen aufgrund der                          Gewerk 10 – Innenputzarbeiten
              Corona-Pandemie                                                        (Nachtragsangebot)
                                                                                     Kenntnisnahme und Information
Die Bayerische Staatsregierung hat entschieden, Eltern und Kin-
dertageseinrichtungen aufgrund der coronabedingten Schließun-       Durch das Ingenieurbüro König + Kühnel wurde die Nachtragsan-
gen pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten. Daraufhin        gebote für das Gewerk 09 – Tischlerarbeiten und Gewerk 10 – In-
wurde am 26. März 2021 durch das Bayerischen Staatsministeri-       nenputzarbeiten für das Dorfgemeinschaftshaus geprüft.
um für Familie, Arbeit und Soziales die Richtlinie zur Gewährung
eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung      Gewerk 09-Tischlerarbeiten
aufgrund der Corona-Pandemie 2021 erlassen.                         Die Fensterbänke werden üblicherweise separat, bzw. bei den
                                                                    Fliesenarbeiten mit ausgeschrieben. Da diese Ausschreibung
                                                                    noch nicht erfolgt ist und die Fensterbänke vor den Verputzarbei-

                                                           Ausgabe 3/2022   ❰❰   Mittwoch, 23. Februar 2022   ❱❱   Mitteilungsblatt Wilhelmsthal   13
Aus dem Gemeinderat
     ten angebracht werden müssen, wurde die Fa. Kotschenreuther                  Für die Maßnahme wurden Angebote bei Fachfirmen eingeholt,
     angefragt, die Steinbänke zu setzen. Die Preise im Nachtragsan-              unter der Voraussetzung, die Arbeiten zeitnah ausführen zu kön-
     gebot wurden geprüft. Sie sind wirtschaftlich und auskömmlich.               nen.

     Bieter                                                Angebotssumme          Erneuerung der Abwasser- und Kaltwasserleitungen mit sanitä-
     Bieter 1 Firma Christian Kotschen-                   2.258,62 €/ brutto      ren Einrichtungsgegenständen für die Damen und Herren WCs
              reuther GmbH, Steinwiesen                                           im Rathaus (Erdgeschoss)

     Der Gemeinderat hat hiervon Kenntnis genommen.                               Bieter                                         Auftragssumme
                                                                                  Bieter 1 Pabstmann Heizung/                 12.478,42 €/brutto
                                                                                           Sanitär GmbH, Steinberg
     Gewerk 10 – Innenputzarbeiten
     Die Prüfung durch das Ingenieurbüro ergab, dass die angebote-                Beschluss:
     nen Kosten der Fa. Zeuß und Gäßlein für das Gerüst günstiger                 „Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsthal, beauftragt die
     sind, als bei der Gerüstbaufirma GEPA.                                       Firma Pabstmann Heizung/Sanitär GmbH, Kronacher Straße
     Die Heizgeräte werden aufgrund der Witterung erforderlich.                   20a, 96352 Wilhelmsthal, mit der Erneuerung der Abwasser- und
     Die Zulage für die Maschinenrüstzeit haben wurde abgelehnt, da               Kaltwasserleitungen mit sanitären Einrichtungsgegenständen für
     die Putzmaschine für den Materialwechsel ohnehin abgeschlos-                 die Damen und Herren WCs im Rathaus (Erdgeschoss), mit der
     sen, gereinigt und neu angeschlossen werden muss.                            Angebotssumme von 12.478,42 €/brutto.“

     Bieter                                                Angebotssumme          Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen.
     Bieter 1 Firma Zeuß und                              1.927,80 €/ brutto
              Gäßlein GmbH, Küps
                                                                                  Fliesen- und Trockenbauarbeiten (ohne Fliesenmaterial)
     Der Gemeinderat hat hiervon Kenntnis genommen.
                                                                                  Bieter                                         Auftragssumme
                                                                                  Bieter 1 Fliesenverlegung Kotschen-          9.520,00 €/brutto

     T⓭P            Förderoffensive Nordostbayern;
                ÖS Neubau des Gemeinschaftshauses im Ortsteil
                    Hesselbach;
                                                                                           reuther e.K., Eibenberg

                                                                                  Beschluss:
                    Gewerk 04 – Zimmerer (Nachtragsangebot)                       „Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsthal, beauftragt die Fir-
                    Kenntnisnahme und Information                                 ma Fliesenverlegung Kotschenreuther e.K., Eibenberg 16, 96352
                                                                                  Wilhelmsthal, mit den Fliesen- und Trockenbauarbeiten (ohne
     Durch das Architekturbüro Kersten Schöttner wurden das Ge-                   Fliesenmaterial) für die Damen und Herren WCs im Rathaus
     werk 04 – Zimmerer (Nachtragsangebot) geprüft.                               (Erdgeschoss), mit der Angebotssumme von 9.520,00 €/brutto.“

     Gewerk 04 – Zimmerer                                                         Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen.
     Begehbare Dämmung auf Stahlbetondecke verlegen

     Bieter                                      Angebotssumme                    Fliesenmaterial
     Bieter 1 Firma Bau-Service                11.323,64 €/ brutto
              Stefan Pfadenhauer, Wilhelmsthal                                    Bieter                                         Auftragssumme
                                                                                  Bieter 1 Venanz Fischer Baustoffzentrum,     2.421,60 €/brutto
     Der Gemeinderat hat hiervon Kenntnis genommen.                                        Friesen

                                                                                  Beschluss:

     T⓮P           Erneuerung der Toilettenräume sowie
                ÖS der Abwasserrohre im Rathaus Steinberg;
                   Vergabe der Maßnahme
                                                                                  „Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsthal, beauftragt die
                                                                                  Firma Venanz Fischer Baustoffzentrum, Zur Pfalz 30, 96317 Kro-
                                                                                  nach, mit der Lieferung von Fliesenmaterial für die Damen und
                                                                                  Herren WCs im Rathaus (Erdgeschoss), mit der Angebotssum-
     Im Rathaus der Gemeinde Wilhelmsthal wurde festgestellt, dass                me von 2.421,60 €/brutto.“
     bei den Toilettenräumen im Erdgeschoss die Abwasserrohre
     komplett erneuert werden müssen. Da die Toiletten aktuell nicht              Die Beschlussfassung erfolgte mit 14 gegen 0 Stimmen.
     benutzt werden können und auf die WCs im Feuerwehrhaus
     Steinberg ausgewichen werden musste, ist hier dringend Hand-
     lungsbedarf erforderlich.

     Um die Synergieeffekte bei der Erneuerung der Abwasserrohre
     zu nutzen, wurde seitens der Ersten Bürgermeisterin vorgeschla-
     gen, auch die Toilettenräume mit zu erneuern.

                                                                                  ❱❱
     Die Maßnahme kann als Investitionsfortsetzungsmaßnahme                                Geplante Gemeinderatssitzung:
     (Art. 69 Abs. 1 Nr. 1 GO) ausgeführt werden, da für Umbaumaß-                         Donnerstag, 17. März 2022, um 19 Uhr,
     nahmen am Rathaus bereits 70.000,00 € im Haushalt 2021 ein-                           in der Kronachtalhalle.
     gestellt und nicht umgesetzt werden konnten.

14   Mitteilungsblatt Wilhelmsthal   ❰❰   Mittwoch, 23. Februar 2022   ❱❱ Ausgabe 3/2022
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