Pfullingen Stadt natürlich erlebenswert

 
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Pfullingen Stadt natürlich erlebenswert
Stadt
                Pfullingen
                  natürlich erlebenswert
Jahrgang 2022              Donnerstag, 17. November 2022   Nummer 46
Pfullingen Stadt natürlich erlebenswert
Amtsblatt der Stadt Pfullingen                                    17. November 2022, Nummer 46

Stadt   2

Pfullingen
    Notfalldienste
    Ärztlicher Bereitschaftsdienst
  natürlich erlebenswert
    Montag bis Freitag: ab 18.00 Uhr
                                                                   Notrufnummern...
                                                                   Notarzt und Rettungsdienst	                    112
    Telefon 116 117                                                Feuerwehr112
    Wochenende und Feiertage:                                      Polizei110
    durchgehend Telefon 116 117                                    Polizeirevier Pfullingen                    9918-0
    Ab sofort gelten auch für die augen-,                          Giftnotruf                              0761 19240
    kinder- und HNO-ärztlichen                                     Klinikum am Steinenberg	                     200-0
    Notfalldienste die bundesweite
                                                                   Krankentransport19222
    Rufnummer 116117
    (Anruf ist kostenlos) für den ärztlichen                       Störung Strom und Gas (Tag und Nacht)     582 3222
    Bereitschaftsdienst vermittelt.                                Störung Wasser und Wärme (Tag und Nacht)7030-9222
    Über diese Rufnummer werden auch die medizinisch               Soziale Einrichtungen
    notwendigen Hausbesuche koordiniert.                           Hospizgruppe Die Brücke (Sitzwachen)                            973432
    Adressen und Öffnungszeiten der Notfallpraxen:                 Selbsthilfegruppe Lebenschance-Depression                       790768
    beim Klinikum am Steinenberg
    Steinenbergstraße 31, 72764 Reutlingen                         Weißer Ring Opfertelefon (Landkr. Reutlingen)                  504859
    Erwachsene Öffnungszeiten: Mo. bis Do. 18.00 bis 22.00 Uhr     Kinder- und Jugendtelefon (anonym und kostenlos)               116111
    Fr. 18.00 bis 22.00 Uhr; Sa., So., Ft., 8:00 bis 22:00 Uhr     Telefonseelsorge (gebührenfrei)	                       0800 1110111
    Kinder Öffnungszeiten: Sa., So., Ft., 9:00 bis 13:00 Uhr und   Bestattungsdienst Mutschler und Betz                             79526
    15:00 bis 20:00 Uhr
                                                                   Bestattungsdienst Weible	                                        78048
    Apotheken-Notdienst jeweils von 08:30 bis 08:30
    Freitag - 18.11.2022
    Mühlen-Apotheke, Steinachstr. 9, 72770 Reutlingen
    Alb-Apotheke, Erpfinger Str. 4, 72820 Sonnenbühl-Undingen
    Samstag - 19.11.2022
    Uhland-Apotheke Pfullingen ,Schulstr. 10, 72793 Pfullingen
    Birken-Apotheke, Römersteinstraße 4, 72766 Reutlingen
    Sonntag - 20.11.2022
    Hirsch-Apotheke MACHE ,Wilhelmstr. 53, 72764 Reutlingen
    Alb-Apotheke Bästenhardt, Albblickstr. 23, 72116 Mössingen
    Montag - 21.11.2022
    Burkhardt'sche Apotheke ,Hauptstr. 59, 72800 Eningen
    Hohbuch-Apotheke, Pestalozzistr. 7, 72762 Reutlingen
    Dienstag - 22.11.2022
    Sonnen-Apotheke, Wilhelmstr. 10, 72764 Reutlingen
    Mittwoch - 23.11.2022
    Markt-Apotheke, Obere Wässere 3-7, 72764 Reutlingen
    Härten Apotheke, Emil-Martin-Str. 17, 72127 Kusterdingen
    Donnerstag - 24.11.2022
    easyApotheke Reutlingen, Föhrstr. 40, 72760 Reutlingen           Für den Inhalt von Beilagen, die über den Fink-Verlag mit
    Markt-Apotheke, Hirschstraße 5, 72813 St. Johann                 dem Amtsblatt verteilt werden, ist der Auftraggeber/die
                                                                     Auftraggeberin selbst verantwortlich, da diese Beilagen
    Zahnärztlicher Notfalldienst               01805 9 11-6 40      weder den amtlichen noch den redaktionellen Teil des
                                                                     Amtsblatts betreffen.

    Abfalltermine
                                                                                  Pfullinger Markttage:
                                                                                     Dienstags: 15:00 – 18:00 Uhr
                                                                          Bio-Regio-Markt bis auf Weiteres auf dem Laiblinsplatz

    Bezirk              Biotonne und                Restmüll                         Freitags: 7:00 – 13:00 Uhr
                                                                           Wochenmarkt bis auf Weiteres auf dem Laiblinsplatz
                                                                                (Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben)
    IIIa        Montag, 21. November
                                                2-wöchentliche
                                                   Leerung          Impressum:
    IIIb        Dienstag, 22. November                              Herausgeber für den amtlichen und redaktionellen Teil (ohne Anzei-
                                                     und            gen) des „Amtsblatts“ ist der Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt:
                                                                    Stadt Pfullingen, Marktplatz 5, 72793 Pfullingen, Telefon 07121 7030-0,
    IVa         Mittwoch, 23. November          4-wöchentliche      E-Mail: amtsblatt@pfullingen.de.
                                                   Leerung          Herausgeber für den weiteren Inhalt ist der Verlag: Fink GmbH, Druck und
                                                                    Verlag, Sandwiesenstraße 17, 72793 Pfullingen,
    IVb         Donnerstag, 24. November                            Telefon 07121 9793-0, Fax 07121 9793-993.
Pfullingen Stadt natürlich erlebenswert
17. November 2022, Nummer 46                                               Amtsblatt der Stadt Pfullingen

                                                                                                     Stadt                             3

                                                                                                    Pfullingen
                                                                           malen und verzieren durften. Die Ergebnisse – ein beeindruckendes
                                                                           Ensemble von 20 Bäumchen – werden im Rahmen des Weihnachts-
                                                                                                      natürlich erlebenswe
                                                                           marktes zum ersten Mal präsentiert und sollen auch danach die
                                                                           Adventszeit hindurch den Marktplatz schmücken.
Jahresablesung der Energie- und Wasserzähler                               Die Öffnungszeiten des Pfullinger Weihnachtsmarktes sind wie
Für die Jahresablesung in Pfullingen versendet die FairNetz                folgt: Freitag, 25. November, von 17:00 bis 22:00 Uhr. Samstag,
GmbH seit dem 14.11.2022 Ablesekarten zur Erfassung der                    26. November, von 12:00 bis 22:00 Uhr und Sonntag, 27. Novem-
Strom-, Gas,- Wärme- und Wasserzähler.                                     ber, von 12:00 bis 18:00 Uhr.
Die Kunden, sowie Eigentümer unbewohnter Häuser und Wohnun-
gen, werden gebeten, die Ablesung vorzunehmen und die Zähler-
stände der FairNetz online, schriftlich oder telefonisch unter der
kostenlosen Telefonnummer 0800-0752472 (Mo.-Fr. 07:30-18:00
Uhr) bzw. Telefax-Nr. (07121) 582-3439 mitzuteilen.
So geht´s, online:
Scannen Sie den QR Code auf Ihrer Ablesekarte und geben Ihre
Daten auf unserer Internetseite ein, oder Sie verwenden die auf
der Ablesekarte angegebenen Login-Daten für die Zählerstander-
fassung
im Webportal: www.fairnetzgmbh.de/ablesung.html
oder per Mail: ablesung@fairnetzgmbh.de
Hinweis:
Die FairNetz GmbH ist nach Vorgaben des Energiewirtschaftsge-
setzes als grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet,             Die Pfullinger Weihnachtsmarkttassen des Jahres 2022, links die Er-
mindestens einmal jährlich alle Strom- und Erdgaszähler abzule-            wachsenentasse und rechts die Jugendtasse. (Markus Hehn/Stadt
sen bzw. ablesen zu lassen. Die Ablesung erfolgt unabhängig vom            Pfullingen)
jeweiligen Energielieferanten.
                                                                           Gratulation zu 25-jährigem Dienstjubiläum
                                                                           Seit 1999 ist Thomas Gösele bereits Mitarbeiter auf dem städti-
                                                                           schen Bauhof in Pfullingen. Zwei Jahre Grundwehrdienst hinzu-
Pfullinger Weihnachtsmarkt zurück auf neuem                                genommen, ergibt dies eine 25-jährige Tätigkeit im öffentlichen
                                                                           Dienst. Für seine treue Arbeit hat ihm Bürgermeister Stefan Wörner
Marktplatz
                                                                           nun mit einer Urkunde und einem Präsent gedankt. Im städtischen
Der Pfullinger Weihnachtsmarkt kehrt zurück! Nach pandemiebe-
                                                                           Bauhof gilt Gösele als vielseitig einsetzbarer Allrounder. Seinen ar-
dingtem Ausfallen findet er von Freitag, 25. November, bis Sonn-
                                                                           beitstechnischen Schwerpunkt hat er auf der Pfullinger Erddeponie
tag, 27. November, endlich wieder statt – traditionell am ersten           gefunden. Dort organisiert er die Annahme und die Kontrolle des
Adventswochenende. Gleichzeitig ist es auch eine Rückkehr auf              angelieferten Material sowie dessen Einbau.
den Marktplatz. Auch wenn dessen neue Oberfläche bis dahin noch
nicht bis auf den letzten Stein fertig gebaut ist, wird der Großteil der
Stände dort zu finden sein. Auf dem Marktplatz, auf dem Passyplatz
und in der Kirchstraße bieten über 65 Stände in vorweihnachtlicher
Atmosphäre vom Adventskranz über deftige Speisen und Getränke
bis zum Weihnachtsgebäck alles, was das Herz begehrt.
Auch programmatisch wird einiges geboten sein: An allen Tagen
gibt es ein Kinderkarussell und Alpakas, außerdem laden die Christ-
lichen Pfadfinder Royal Rangers täglich zum Stockbrotbacken ein.
Freitags und samstags veranstaltet der CVJM einen Flohmarkt im
Paul-Gerhardt-Haus, am Sonntag dürfen sich die Kinder über ein
Kaspertheater im Sitzungssaal des Rathauses II freuen – und auch
an Live-Musik wird es an keinem der drei Weihnachtsmarkttage
mangeln.
Die offizielle Eröffnung des 35. Pfullinger Weihnachtsmarktes
durch Bürgermeister Stefan Wörner, umrahmt von der Bläserklasse
der Wilhelm-Hauff-Realschule unter Leitung von Frank Hild, findet
am Freitag um 17:00 Uhr statt. Bei der Gelegenheit werden auch
die neuen Sammeltassen und der lebendige Adventskalender vor-
                                                                           (Foto: Markus Hehn/Stadtverwaltung Pfullingen)
gestellt. Die Jugendtasse wurde in diesem Jahr von der 14-jährigen
Jana Balliet entworfen, die Erwachsenentasse hat Angelika Lotfey
gestaltet – auch die beiden werden bei der Eröffnung zugegen sein.         Ehrungen für insgesamt 375 Blutspenden
Eine ganz besondere, neue Aktion steuern in diesem Jahr die                Nach zweijähriger Corona-Pause hat es in Pfullingen wieder eine
Pfullinger Kindergärten bei: eine Ausstellung von Kunst-Weih-              offizielle Ehrungsfeier für Blutspenderinnen und Blutspender ge-
nachtsbäumchen von und für Kinder. Dazu haben alle Kindergärten            geben. Bürgermeister Stefan Wörner und DRK-Ortsverbandschef
in der Stadt vor einigen Wochen einen kleinen, weißen Baum aus             Hubert Gulde prämierten am Mittwoch vergangene Woche die
Kunstharz erhalten, den die Kinder dann nach Lust und Laune be-            „Blutspende-Jubilare“, die sich mit 10, 25, 50 oder in einem Falle
Pfullingen Stadt natürlich erlebenswert
Amtsblatt der Stadt Pfullingen                                       17. November 2022, Nummer 46

Stadt     4

Pfullingen
    sogar mit 75 Blutspenden eine Belohnung wahrlich verdient haben.
    „Ich freue mich, dass Pfullingen mit insgesamt 759 Blutspenden
  natürlich erlebenswert
    im vergangenen Jahr einen wichtigen Beitrag dazu leisten konnte,
                                                                          gedeckt werden, also aus erneuerbaren Energien stammen und
                                                                          verstärkt Abwärme nutzen.
                                                                          Größtenteils aufs Gas setzen aktuell auch noch die Pfullinger
    die Blutversorgung in Deutschland abzudecken“, resümierte Stefan      Stadtwerke, wenn es um die Wärmeversorgung ihrer Kunden geht.
    Wörner das zurückliegende Blutspende-Jahr. Dass sich 45 Pfullin-      Für die Klimaneutralität 2040 ist also an dieser Stelle eine andere
    gerinnen und Pfullinger dabei das erste Mal für eine Blutspende       Ausrichtung zwingend. „Der Wärmeplan wird uns auch für die Neu-
    entschieden haben, freute den Bürgermeister besonders.                aufstellung unserer eigenen Stadtwerke leiten“, so Stefan Wörner.
    Im Zentrum der Ehrung standen freilich die treuen Spenderinnen        Wie genau der passende Wärmeversorgungs-Mix in der Echazstadt
    und Spender, die es gemeinsam auf 375 Spenden brachten: Für           aussehen könnte, soll nun der kommunale Wärmeplan herausar-
    bemerkenswerte 75 Blutspenden ausgezeichnet wurde Hermann             beiten. Dessen schrittweises Vorgehen umfasst zunächst eine
    Raiser. Eine Ehrung für jeweils 50 geleistete Spenden wurde Joa-      Bestandsanalyse zum Wärmebedarf und zur Versorgungsstruktur
    chim Tölke, Uwe Schwille und Sandra Martin zuteil. Weitere Ehren-     sowie eine Analyse der vorhandenen Potenziale zur Wärmeversor-
    nadeln gingen in diesem Jahr an Suse Pfeiffer, Silke Keppler-Klauß,   gung mittels erneuerbarer Energien. Darauf aufbauend kann dann
    Jens Gräßler und Tobias Bahlo. Sie haben jeweils 25-mal ihr Blut      die Stadt ein Szenario für eine klimaneutrale Wärmeversorgung
    gespendet. Und die Ehrennadel für 10 Blutspenden erhielten Silke      im Jahr 2040 erstellen. Außerdem wird eine Strategie entwickelt,
    Winkler, Simone Schubert, Alexander Pflaum, Michael Maurer und        wie dieser Umbau gelingen kann und wie die Prioritäten zu setzen
    Ralf Henschel. Neben den Ehrennadeln bekamen alle eine Urkunde        sind, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung aller Gebäude zu
    des DRK-Blutspendedienstes Baden-Württemberg sowie als Ge-            ermöglichen.
    schenk der Stadt eine Flasche Wein und einen Pfulben-Gutschein.       Das Land fördert die Erstellung eines solchen Wärmeplans großzü-
    Jedes Jahr scheiden deutschlandweit etwa 100.000 aktive Blut-         gig: Von den kalkulierten Kosten von etwa 75.000 Euro könnten
    spender aus. So werden die Blutreserven immer knapper und er-         bis zu 80 Prozent gefördert werden. Der Stadt blieb so am Ende
    reichen bei bestimmten Blutgruppen sogar einen kritischen Stand.      ein Eigenanteil von lediglich rund 15.000 Euro. Der Bauausschuss
    Und das obwohl jeder Dritte in seinem Leben einmal auf eine Blut-     hat am 25. Oktober entschieden, dass die „greenventory GmbH“
    spende angewiesen ist. Daher ist es umso wichtiger, dass enga-        aus Freiburg den Plan federführend erstellen soll. Damit kann der
    gierte Menschen wie Sie sich dazu bereiterklären und sogar mehr-      Förderantrag eingereicht werden. Die tatsächliche Aufstellung der
    mals freiwillig ihr Blut spenden, um dieser Bedrohung entgegen zu     freiwilligen kommunalen Wärmeplanung wird nach Bewilligung der
    wirken. Die aktuellen Blutspende-Termine in Pfullingen gibt das       Fördermittel voraussichtlich im Mai 2023 starten können und ein
    DRK auf seiner Homepage bekannt unter: www.drk-pfullingen.de          gutes Jahr andauern.

                                                                          Nächste Woche Donnerstag:
                                                                          Bürgersprechstunde
                                                                          Am Donnerstag, 24. November, bietet Stefan Wörner wieder eine
                                                                          Bürgersprechstunde an. Ab 17:30 Uhr haben die Pfullingerinnen
                                                                          und Pfullinger die Gelegenheit, ihre Anliegen direkt mit dem Bür-
                                                                          germeister zu besprechen.
                                                                          Eine vorherige Anmeldung ist unbedingt notwendig. Interessierte
                                                                          Bürgerinnen und Bürger melden sich dafür bitte bei Frau Cornelia
                                                                          Gekeler, entweder per Mail an cornelia.gekeler@pfullingen.de
                                                                          oder telefonisch unter 07121 7030-1112 .
                                                                          Dies wird die letzte Bürgersprechstunde in diesem Jahr sein.

                                                                          Heute: Pfullinger Martinimarkt (Krämermarkt)
                                                                          beim Bröcker-Areal
    BM Stefan Wörner und DRK-Chef Hubert Gulde (beide Mitte)              Der letzte Pfullinger Krämermarkt in diesem Jahr findet am Don-
    ehren Blutspender.                                                    nerstag, 17. November 2022, auf dem Bröcker-Areal bei der Uh-
                                                                          landturnhalle statt. Die Stände werden auf den Parkplätzen hinter
    Stadt nimmt kommunale Wärmeplanung auf –                              dem „Haus am Stadtgarten“ aufgestellt sein.
    Neuaufstellung der Stadtwerke                                         Die Markthändler freuen sich, in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr
    Die Stadt Pfullingen will die Wärmewende. Das Ziel: Einen kli-        Haushaltswaren, Lederwaren, Süßwaren, Spielzeug, modische Ac-
    maneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2040 erreichen. Denn          cessoires, Textilien für die ganze Familie und einen Schleifservice
    in Deutschland wird aktuell noch immer mehr als ein Drittel des Ge-   anbieten zu können.
    samtenergieverbrauchs für die Erzeugung von Wärme verwendet.          Nächster Pfullinger Krämermarkt ist dann am 2. März 2023 der
    Und geheizt wird dabei zu über 70 Prozent mit Gas und Heizöl, also    Matthiasmarkt.
    mit fossilen Stoffen - davon bildet auch Pfullingen keine Ausnah-
    me. Um sich für die Zukunft neu auszurichten, hat der Pfullinger      Morgen: Autorin Suza Kolb liest aus Emil Ein-
    Gemeinderat bereits in seiner Oktobersitzung der Aufstellung einer    stein anlässlich des bundesweiten Vorlesetages
    sogenannten freiwilligen kommunalen Wärmeplanung zugestimmt.          Am morgigen Freitag, 18. November, findet der bundesweite Vor-
    „Um die klimaneutrale Wärmeversorgung in unserer Stadt bis 2040       lesetag statt und auch die Stadtbücherei Pfullingen beteiligt sich
    realisieren zu können, müssen wir bereits heute die strategischen     daran. In Kooperation mit dem Regierungspräsidium Tübingen, der
    Weichen richtig stellen“, sagt Stefan Wörner. Der Bürgermeister       Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen, lädt die Stadtbü-
    sieht dabei zwei Schwerpunkte: Zum einen gelte es, den Energie-       cherei Kinder ab 6 Jahren zu einer Autorinnenlesung ein. Die be-
    bedarf der Gebäude ganz generell deutlich zu senken. Zum ande-        kannte Autorin Suza Kolb ist zu Gast und liest aus ihrer Buchreihe
    ren müsste der dann noch bleibende Energiebedarf klimaneutral         „Emil Einstein“.
Pfullingen Stadt natürlich erlebenswert
17. November 2022, Nummer 46                                           Amtsblatt der Stadt Pfullingen
                                                                                                                                        5

Der Inhalt ver-                                                        Zufahrt zum Wanderparkplatz Gielsberg seit
spricht eine per-                                                      dieser Woche gesperrt
fekte Mischung
                                                                       Wegen Holzeinschlag muss die Zufahrt von der Stuhlsteige zum
aus Spaß und
                                                                       Wanderparkplatz Gielsberg in den nächsten Wochen gesperrt wer-
Spannung: Etwas
                                                                       den. Die Sperrung erfolgte am Montag, 14. November, und soll nach
Ungewöhnliches
                                                                       Abschluss der Arbeiten, die etwa vier Wochen andauern werden,
passiert an Emil
                                                                       wieder aufgehoben werden.
Einsteins sechstem
Geburtstag. Das
heißt, eigentlich
sind es mehrere un-
gewöhnliche Din-
ge: Erst bekommt                                                       Wer sparen will, muss den Energieverbrauch beeinflussen
er ein Geschenk,                                                       Die Einstellung des Thermostats auf die richtige Stufe und das
über das er sich                                                       Entlüften der Heizung sind wichtige Stellschrauben für effizientes
anfangs überhaupt                                                      Heizverhalten. Nun kann zusätzlich Heizenergie eingespart wer-
nicht freuen kann.                                                     den, wenn darauf geachtet wird, dass die erzeugte Raumwärme
Dann kribbelt es                                                       nicht gleich wieder entweicht. Daher sollten nachts die Rollläden
wie verrückt auf                                                       geschlossen werden. In vielen Wohnungen und Häusern kommt kal-
seinem Kopf. Und                                                       te Luft durch den Spalt unter der Türe in die Räume. Türdichtschi-
plötzlich hat er eine                                                  enen, die unten an die Türe befestigt werden, helfen dabei, Wär-
großartige Idee!                                                       meverluste zu reduzieren. Wichtig ist, dass weiterhin regelmäßig
Großartige Ideen kann Emil immer gebrauchen ... Er ist nämlich ein     gelüftet wird, da sonst die Gefahr von Schimmelbildung besteht.
Erfinder!                                                              So sollte die 3*3*3 Regel zum Entfeuchten der Wohnung beachtet
Die Veranstaltung beginnt um 14:30 Uhr – Dauer ca. 60-75 Mi-           werden. Das heißt: 3 Minuten Lüften, 3 Minuten Luft wieder auf-
nuten, Eintritt: 3 Euro. Eintrittskarten sind in der Stadtbücherei     wärmen und diesen Ablauf 3 Mal hintereinander.
Pfullingen erhältlich.                                                 Im Rahmen des Klimaschutzmanagements der Stadt Pfullingen
                                                                       bietet die KlimaschutzAgentur kostenlose Energieberatungen an.
                                                                       Terminanfragen 07121 14 32 571 / info@klimaschutzagentur-
Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren
                                                                       reutlingen.de.
Von den in Pfullingen lebenden Alters- und Ehejubilaren übermit-
telt die Stadtverwaltung Pfullingen auf der Grundlage von § 50
Abs. 2 Bundesmeldegesetz monatlich Namen, akademische Grade
                                                                       Veröffentlichung unter Bezugnahme auf § 4, Abs. 4 der Gemeinde-
sowie Tag und Art des Jubiläums an die örtliche Tagespresse, das
                                                                       ordnung:
Pfullinger Journal und die Kirchen. Die Veröffentlichung erfolgt zum   Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
70. Geburtstag und danach jeweils in 5-Jahres-Schritten, ebenso        dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen
zur Feier der Goldenen, Diamantenen und Eisernen Hochzeit.             sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig
Ihre personenbezogenen Daten (Geburtsdatum, Vor- und Zuname,           zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Geburtsname) werden ausschließlich für die Veröffentlichung Ih-        1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
                                                                          oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
res Geburtstages und Ehejubiläums verwendet. Die Bereitstellung        2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit
Ihrer Daten ist freiwillig; Sie können jederzeit der Weitergabe Ih-       widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
rer Daten schriftlich widersprechen. Für Altersjubilare, die in den       die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die
vergangenen Jahren bereits einer Veröffentlichung widersprochen           Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Ge-
haben, gilt diese Sperre auch weiterhin.                                  meinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung be-
                                                                          gründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Jubilare, die keine Veröffentlichung und/oder keinen Besuch            Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann
wünschen und Jubilare, die keinen Telefonbucheintrag haben,            auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet-
einen Besuch aber wünschen, werden um eine entsprechende               zung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die
rechtzeitige Mitteilung an Frau Cornelia Gekeler, Bürgermeister-       Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfah-
amt, Rathaus 1, Zimmer 6, Marktplatz 5, 72793 Pfullingen (Tel.:        rens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.
07121 7030-1112, Fax: 07121 7030-1110, cornelia.gekeler@                                        Stadt Pfullingen
pfullingen.de) gebeten.                                                                       Landkreis Reutlingen
Stadt Pfullingen
Bürgermeisteramt                                                         Feuerwehrsatzung vom 8. November 2022
                                                                       Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6 Ab-
Römerstraße nächste Woche an zwei Tagen                                satz 1 Satz 3 und Absatz 3, § 7 Absatz 1 Satz 1, § 8 Absatz 2 Satz
                                                                       2, § 10 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1, § 18 Absatz 1 Satz 1
gesperrt
                                                                       und Absatz 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat
Wegen Markierungsarbeiten muss die L 382 (Römerstraße) vom
                                                                       am 8. November 2022 folgende Satzung beschlossen:
Kreisverkehr Bismarckstraße bis zur Uhlandstraße in der KW 47 an
zwei Tagen zwischen ca. 8:30 Uhr und 15:30 Uhr für den Verkehr         Hinweis: Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Sat-
voll gesperrt werden.                                                  zung beziehen sich auf alle Geschlechter, soweit sich aus dem Sinn
Der Verkehr wird innerörtlich umgeleitet. Der Bus-Linienverkehr        der Regelung nichts Anderes ergibt.
wird die Haltestellen beim Aldi wie gewohnt anfahren.                  § 1 Name und Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr
Die Maßnahmen sind witterungsabhängig, weshalb die genauen             (1)	Die Freiwillige Feuerwehr Pfullingen, in dieser Satzung „Feu-
Tage noch nicht genannt werden können.                                      erwehr“ genannt, ist eine gemeinnützige, der Nächstenhil-
Pfullingen Stadt natürlich erlebenswert
Amtsblatt der Stadt Pfullingen                                         17. November 2022, Nummer 46
      6

      fe dienende Einrichtung der Stadt Pfullingen ohne eigene                9.	nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB
      Rechtspersönlichkeit.                                                        verurteilt wurden.
(2)   Die Feuerwehr besteht als Gemeindefeuerwehr aus                    	Die Dienstzeit nach Nummer 5 soll mindestens 10 Jahre be-
      1. der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr                      tragen.
      2. 	den aufgabenbezogenen Sondereinheiten und der Dekon-         (2)	Die Aufnahme in die Einsatzabteilung der Feuerwehr erfolgt
           gruppe P des ABC-Zuges des Landkreises Reutlingen                  für die ersten zwölf Monate auf Probe. Innerhalb der Probezeit
      3. der Altersabteilung                                                  soll der Feuerwehrangehörige erfolgreich an einem Grundaus-
      4. der Jugendfeuerwehr                                                  bildungslehrgang (Truppmannausbildung Teil 1) teilnehmen.
                                                                              Aus begründetem Anlass kann die Probezeit verlängert wer-
§ 2 Aufgaben                                                                  den. Die Probezeit kann weggelassen oder abgekürzt werden,
(1) Die Feuerwehr hat                                                         wenn Angehörige der Jugendfeuerwehr in die Einsatzabtei-
     1.	bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen               lung übertreten oder eine Person eintritt, die bereits einer
          Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen              anderen Feuerwehr oder einer Werkfeuerwehr angehört oder
          vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und                      angehört hat.
     2.	zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedroh-           (3)	Bei Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen (§
          lichen Lagen technische Hilfe zu leisten.                           11 Absatz 4 FwG) kann der Feuerwehrausschuss im Einzelfall
     Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen        die Aufnahme abweichend von Absatz 1 regeln sowie Aus-
      Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis. Das Er-            nahmen von der Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehr-
      eignis führt zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevor-             dienstes nach § 4 Absatz 1 Nummer 5 und den Dienstpflichten
      stehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Men-              nach § 5 Absatz 5 und 6 zulassen.
      schen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter,          (4)	Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Feuerwehrkom-
      von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht              mandanten zu richten. Vor Vollendung des 18. Lebensjahrs
      bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist              ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten
      und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur               erforderlich. Über die Aufnahme auf Probe, die Verkürzung
      durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder                   oder Verlängerung der Probezeit und die endgültige Aufnah-
      verhindert werden kann.                                                 me entscheidet der Feuerwehrausschuss. Neu aufgenomme-
(2)	Der Bürgermeister kann die Feuerwehr (§ 11 Absatz 2 Haupt-               ne Angehörige der Feuerwehr werden vom Feuerwehrkom-
                                                                              mandanten durch Handschlag verpflichtet.
     satzung)
                                                                         (5)	Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ab-
      1.	mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für
                                                                              lehnung ist dem Antragsteller vom Bürgermeister schriftlich
          Menschen, Tiere und Schiffe und
                                                                              mitzuteilen.
     2.	mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der
                                                                         (6)	Jeder Angehörige der Feuerwehr erhält einen vom Dienstaus-
          Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie der Brand-               weis.
          sicherheitswache beauftragen.
                                                                         § 4 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes
(3)	Soweit die Erfüllung der Aufgaben nach § 2 Absatz 1 und 2
                                                                         (1)	Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst in der Einsatzabteilung
      FwG nicht beeinträchtigt wird, kann die Feuerwehr auf beson-
                                                                              der Feuerwehr endet, wenn der Feuerwehrangehörige
      dere Anordnung des Feuerwehrkommandanten auch andere,
                                                                              1. die Probezeit nicht besteht,
      außerhalb ihres gesetzlichen Aufgabenbereichs liegende
                                                                              2.	während oder mit Ablauf der Probezeit seinen Austritt er-
      Leistungen erbringen, für die sie aufgrund ihrer Ausstattung                klärt,
      besonders geeignet ist (nicht hoheitliche Einsätze).                    3.	seine Dienstverpflichtung nach § 12 Absatz 2 FwG erfüllt
§ 3 Aufnahme in die Feuerwehr                                                     hat,
(1)	In die Einsatzabteilung der Feuerwehr können aufgrund frei-              4.	den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehr-
     williger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenom-                  dienstes nicht mehr gewachsen ist,
     men werden, die                                                          5. das 65. Lebensjahr vollendet hat,
     1.	das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach             6.	infolge Richterspruchs nach § 45 StGB die Fähigkeit zur
         Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen                  Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,
     2.	den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehr-                    7.	Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB
         dienstes gewachsen sind (dies ist mit der ärztlichen Be-                 mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaub-
         scheinigung über die Eignungsbeurteilung von Einsatz-                    nis) unterworfen wird oder
         kräften der Freiwilligen Feuerwehr nachzuweisen),                    8.	wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt
                                                                                  wurde.
     3.	geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeig-
                                                                         (2)	Der Feuerwehrangehörige ist auf seinen Antrag vom Bürger-
         net sind,
                                                                              meister aus dem Feuerwehrdienst in der Einsatzabteilung zu
     4.	einen guten Ruf besitzen (zum Nachweis ist ein polizeili-
                                                                              entlassen, wenn
         ches Führungszeugnis vorzulegen)
                                                                              1.	er nach § 6 Absatz 2 Satz 1 in die Altersabteilung über-
     5. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären,                        wechseln möchte,
     6.	bereit sind, Atemschutz zu tragen und an den erforderli-             2.	der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen oder
         chen Ausbildungen teilzunehmen, soweit und solange es                    beruflichen Gründen nicht mehr möglich ist,
         der Gesundheitszustand zulässt,                                      3. er seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt oder
     7.	nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetz-              4.	er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte
         buchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher                   in eine andere Gemeinde verlegt.
         Ämter verloren haben,                                           	In den Fällen der Nummern 3 und 4 kann der Feuerwehrange-
     8.	keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach                    hörige nach Anhörung des Feuerwehrausschusses auch ohne
         § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der                  seinen Antrag entlassen werden. Der Betroffene ist vorher
         Fahrerlaubnis) unterworfen sind und                                  anzuhören.
17. November 2022, Nummer 46                                          Amtsblatt der Stadt Pfullingen
                                                                                                                                7

(3)	Der Antrag auf Entlassung ist unter Angabe der Gründe            (6)	Die Feuerwehrangehörigen haben eine Abwesenheit von län-
     schriftlich beim Feuerwehrkommandanten einzureichen.                  ger als zwei Tagen dem Feuerwehrkommandanten oder dem
(4)	Ein Feuerwehrangehöriger, der seine Wohnung in eine andere            von ihm Beauftragten, rechtzeitig vorher anzuzeigen und eine
     Gemeinde verlegt, hat dies binnen einer Woche dem Feuer-              Dienstverhinderung bei ihrem Vorgesetzten vor dem Dienst-
     wehrkommandanten anzuzeigen. Das gleiche gilt, wenn er                beginn zu melden, spätestens jedoch am folgenden Tage die
     nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in             Gründe hierfür zu nennen.
     eine andere Gemeinde verlegt.                                    (7)	Aus beruflichen, gesundheitlichen, familiären oder persön-
(5)	Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehraus-                  lichen Gründen kann ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger
     schusses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feu-                der Feuerwehr auf Antrag vom Feuerwehrkommandanten
     erwehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt              vorübergehend von seinen Dienstpflichten nach Absatz 5
     insbesondere                                                          Nummern 1 und 2 befreit werden. Unter den gleichen Vo-
     1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst,                        raussetzungen kann der Feuerwehrkommandant nach Anhö-
     2. bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten,                  rung des Feuerwehrausschusses auf Antrag Dienstpflichten
     3.	bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der          nach Absatz 5 Nummern 1 und 2 dauerhaft beschränken.
         Feuerwehr oder                                               (8)	Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Feuerwehr
     4.	wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Stö-           gleichzeitig Mitglied einer Berufsfeuerwehr, einer Werkfeu-
         rung des Zusammenlebens in der Feuerwehr verursacht               erwehr oder hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger, haben
         hat oder befürchten lässt.                                        die sich hieraus ergebenden Pflichten Vorrang vor den Dienst-
	Der Betroffene ist vorher anzuhören. Der Bürgermeister hat               pflichten nach Absatz 5 Nummern 1 und 2.
     die Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes              (9)	Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Feuerwehr
     durch schriftlichen Bescheid festzustellen.                           schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, kann ihm der
(6)	Feuerwehrangehörige, die ausgeschieden sind, erhalten auf             Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe Verstö-
     Antrag eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur Feu-             ße kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkom-
     erwehr.                                                               mandanten mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro ahnden. Der
(7)	Feuerwehrangehörige, die ihren Dienst in der Feuerwehr                Bürgermeister kann zur Vorbereitung eines Beschlusses des
     beenden, haben die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegen-               Gemeinderats auf Beendigung des Feuerwehrdienstes nach
     stände und den Dienstausweis innerhalb von 14 Tagen beim              § 4 Absatz 5 den Feuerwehrangehörigen auch vorläufig des
     Feuerwehrkommandanten zurückzugeben.                                  Dienstes entheben, wenn andernfalls der Dienstbetrieb oder
(8)	Bei Verzug bzw. Nichtabgabe der Ausrüstungsgegenstände                die Ermittlungen beeinträchtigt würden. Der Betroffene ist
     werden diese in Rechnung gestellt.                                    vor einer Entscheidung nach den Sätzen 1 bis 3 anzuhören.
§ 5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr                § 6 Altersabteilung
(1)	Die Angehörigen der Einsatzabteilung der Feuerwehr haben         (1)	In die Altersabteilung wird unter Überlassung der Dienstklei-
     das Recht, den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandant,              dung übernommen, wer nach § 4 Absatz 1 Nummern 3 bis 5
     die ehrenamtlich tätigen Stellvertreter und die Mitglieder des        und Absatz 2 Nummern 2 bis 4 aus dem ehrenamtlichen Feu-
     Feuerwehrausschusses zu wählen.                                       erwehrdienst in der Einsatzabteilung ausscheidet und keine
(2)	Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr erhal-             gegenteilige Erklärung abgibt.
     ten nach Maßgabe des § 16 FwG und der örtlichen Satzung          (2)	Der Feuerwehrausschuss kann auf ihren Antrag Angehörige
     über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehöri-             der Feuerwehr, die das 50. Lebensjahr vollendet haben oder
     gen der Feuerwehr eine Entschädigung.                                 25 Jahre Dienst in der Einsatzabteilung geleistet haben, unter
(3)	Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr erhal-             Belassung der Dienstkleidung aus der Einsatzabteilung in die
     ten bei Sachschäden, die sie in Ausübung oder infolge des             Altersabteilung übernehmen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1).
     Feuerwehrdienstes erleiden einen Ersatz nach Maßgabe des         (3)	Der Leiter der Altersabteilung und sein Stellvertreter werden
     § 17 FwG.                                                             von den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von fünf
(4)	Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr sind für           Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des
     die Dauer der Teilnahme an Einsätzen oder an der Aus- und             Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch den Feuerwehr-
     Fortbildung nach Maßgabe des § 15 FwG von der Arbeits- oder           kommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer
     Dienstleistung freigestellt.
                                                                           Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum
(5)	Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr sind
                                                                           Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Sie können
     verpflichtet (§ 14 Absatz 1 FwG)
                                                                           vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses
     1.	am Dienst- und an Aus- und Fortbildungslehrgängen regel-
                                                                           abberufen werden.
         mäßig und pünktlich teilzunehmen,
                                                                      (4)	Der Leiter der Altersabteilung ist für die ordnungsgemäße
     2. bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden,
                                                                           Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er
     3. den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen,
                                                                           unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stell-
     4.	im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich
                                                                           vertretenden Leiter der Altersabteilung unterstützt und von
         den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber ka-
                                                                           ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten
         meradschaftlich zu verhalten,
                                                                           vertreten.
     5.	die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für
                                                                      (5)	Die Angehörigen der Altersabteilung, die hierfür die erforder-
         den Feuerwehrdienst zu beachten,
                                                                           lichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfül-
     6.	die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände und Ein-
                                                                           len, können vom Feuerwehrkommandanten im Einvernehmen
         richtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienst-
                                                                           mit dem Leiter der Altersabteilung zu Übungen und Einsätzen
         lichen Zwecken zu benutzen, und
                                                                           herangezogen werden.
     7.	über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren,
         von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kennt-          § 7 Jugendfeuerwehr
         nis erlangen und deren Geheimhaltung gesetzlich vorge-       (1)	Die Jugendfeuerwehr hat die Aufgabe, Jugendliche für den
         schrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach             Dienst am Nächsten im Allgemeinen und für den Feuerwehr-
         erforderlich ist.                                                 dienst im Besonderen zu gewinnen und anzuleiten.
Amtsblatt der Stadt Pfullingen                                     17. November 2022, Nummer 46
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(2)	In die Jugendfeuerwehr können Personen zwischen dem voll-            zur Förderung des Brandschutzes wesentlich beigetragen
     endeten 11. Lebensjahr und dem vollendeten 17. Lebensjahr            haben und/oder 25 Jahre Dienst in der Einsatzabteilung der
     aufgenommen werden, wenn sie                                         Feuerwehr geleistet haben, die Eigenschaft als Ehrenmitglied
     1.	den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehr-                verleihen.
         dienstes gewachsen sind,                                    (2)	Der Gemeinderat kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschus-
     2.	geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeig-         ses bewährten Feuerwehrkommandanten nach Beendigung
         net sind,                                                        ihrer aktiven Dienstzeit die Eigenschaft als Ehrenkomman-
     3. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären,                dant verleihen.
     4.	nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetz-     § 9 Organe der Feuerwehr
         buchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher      Organe der Feuerwehr sind
         Ämter verloren haben,                                            1. Feuerwehrkommandant,
     5.	keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 7            2. Leiter der Altersabteilung und der Jugendfeuerwehr,
         des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) mit Ausnahme der Ent-           3. Feuerwehrausschuss,
         ziehung der Fahrerlaubnis unterworfen sind und                   4.	Abteilungsausschuss der Altersabteilung und der Jugend-
     6.	nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB                  feuerwehr,
         verurteilt wurden.                                               5. Hauptversammlung,
     7.	nach Gründung einer Kindergruppe können Personen ab              6.	Abteilungsversammlung der Altersabteilung und die Mit-
         dem vollendeten 6. Lebensjahr aufgenommen werden.                    gliederversammlung der Jugendfeuerwehr.
	Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung der Erzie-
                                                                     § 10 Feuerwehrkommandant und Stellvertreter
     hungsberechtigten beantragt werden. Über die Aufnahme
                                                                     (1)	Der Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant.
     entscheidet der Feuerwehrausschuss.
                                                                     (2)	Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine
(3)	Die Zugehörigkeit des Angehörigen der Jugendfeuerwehr zur
                                                                          Stellvertreter werden von den Angehörigen der Einsatzab-
     Jugendfeuerwehr endet, wenn
                                                                          teilung der Feuerwehr aus deren Mitte in geheimer Wahl ge-
     1.	er in die Einsatzabteilung der Feuerwehr aufgenommen
                                                                          wählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
         wird,
                                                                     (3)	Die Wahlen des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandan-
     2. er aus der Jugendfeuerwehr austritt,
                                                                          ten und seiner Stellvertreter werden in der Hauptversamm-
     3.	die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich
                                                                          lung durchgeführt.
         zurücknehmen,
                                                                     (4)	Zum ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und sei-
     4.	er den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr ge-
                                                                          ner Stellvertreter kann nur bestellt werden, wer
         wachsen ist,
                                                                          1. der Einsatzabteilung der Feuerwehr angehört,
     5. er das 18. Lebensjahr vollendet oder                              2.	über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und Er-
     6.	der Feuerwehrausschuss den Dienst in der Jugendfeu-                  fahrungen verfügt und
         erwehr aus wichtigem Grund beendet. § 4 Absatz 5 gilt            3.	die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministe-
         entsprechend.                                                        riums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraus-
(4)	Der Leiter der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehrwart) und                 setzungen erfüllt.
     seine Stellvertreter werden vom Feuerwehrausschuss auf          (5)	Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine
     die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und               Stellvertreter werden nach der Wahl und nach Zustimmung
     durch den Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr              durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt.
     Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeiti-    (6)	Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine
     gen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers             Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder
     weiterzuführen. Der Feuerwehrkommandant kann geeignet                im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt
     erscheinende Angehörige der Feuerwehr mit der vorläufigen            eines Nachfolgers weiterzuführen. Kommt binnen drei Mona-
     Leitung der Jugendfeuerwehr beauftragen. Der Jugendfeu-              ten nach frei werden der Stelle oder nach Versagung der Zu-
     erwehrwart und seine Stellvertreter müssen der Einsatzab-            stimmung keine Neuwahl zustande, bestellt der Bürgermeis-
     teilung der Feuerwehr angehören und sollen den Lehrgang              ter den vom Gemeinderat gewählten Feuerwehrangehörigen
     zum Jugendfeuerwehrwart besucht haben. Sie müssen einen              zum Feuerwehrkommandanten oder seiner Stellvertreter (§
     guten Ruf besitzen und dies durch ein polizeiliches Führungs-        8 Absatz 2 Satz 3 FwG). Diese Bestellung endet mit der Be-
     zeugnis nachweisen. Der Jugendfeuerwehrwart und seine                stellung eines Nachfolgers nach Absatz 5.
     Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des         (7)	Gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkom-
     Feuerwehrausschusses abberufen werden.                               mandanten und seiner Stellvertreter kann binnen einer Woche
(5)	Der Jugendfeuerwehrwart ist für die ordnungsgemäße Er-               nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten Einspruch bei der
     füllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er             Gemeinde erhoben werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist
     unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird von den               können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend ge-
     stellvertretenden Leitern der Jugendfeuerwehr unterstützt            macht werden. Gegen die Entscheidung über den Einspruch
     und von ihnen in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und            können der Wahlberechtigte, der Einspruch erhoben hat, und
     Pflichten vertreten.                                                 der durch die Entscheidung betroffene Bewerber unmittelbar
(6)	Der Jugendgruppenleiter und sein Stellvertreter werden von           Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erheben.
     den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von 1 Jahr        (8)	Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehr-
     gewählt. Ihr Mindestalter muss 17 Jahre betragen.                    kommandanten oder eines hauptberuflich tätigen Stellvertre-
(7)	Die Angehörigen der Jugendfeuerwehr erhalten einen Mit-              ters ist der Feuerwehrausschuss zu hören.
     gliedsausweis.                                                  (9)	Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit
§ 8 Ehrenmitglieder                                                       der Feuerwehr verantwortlich (§ 9 Absatz 1 Satz 1 FwG) und
(1)	Der Feuerwehrausschuss kann Personen, die sich um das ört-           führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen
     liche Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben oder              Aufgaben durch. Er hat insbesondere
17. November 2022, Nummer 46                                          Amtsblatt der Stadt Pfullingen
                                                                                                                                 9

      1.	eine Alarm- und Ausrückordnung für die Aufgaben nach        (3)	Der Kassenverwalter hat die Kameradschaftskasse (§ 19) zu
          § 2 FwG aufzustellen und fortzuschreiben und sie dem             verwalten und sämtliche Einnahmen und Ausgaben nach der
          Bürgermeister mitzuteilen,                                       Ordnung des Wirtschaftsplans zu verbuchen. Zahlungen darf
      2.	auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstat-              er nur aufgrund von Belegen und schriftlichen Anweisungen
          tung hinzuwirken,                                                des Feuerwehrkommandanten annehmen und leisten. Die
      3.	für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Feuer-          Gegenstände des Sondervermögens sind ab einem Wert von
          wehr und                                                         500 Euro in einem Bestandsverzeichnis nachzuweisen.
      4.	für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstungen und        (4)	Die Gerätewarte sind für die Einsatzbereitschaft der Feuer-
          -einrichtungen zu sorgen (§ 9 Absatz 1 Satz 2 FwG),              wehrfahrzeuge, der Feuerwehrgeräte und –ausrüstung ver-
      5.	die Zusammenarbeit in der Einsatzabteilung bei Übungen           antwortlich. Mängel sind unverzüglich dem Feuerwehrkom-
          und Einsätzen zu regeln,                                         mandanten zu melden. Die Aufgabenbereiche werden durch
      6.	die Tätigkeit des Leiters der Altersabteilung und der Ju-        den Feuerwehrkommandanten im Einvernehmen mit dem
          gendfeuerwehr sowie des Kassenverwalters und der Ge-             Bürgermeister festgelegt.
          rätewarte zu überwachen,                                    (5)	Der Hausmeister ist Angehöriger der Einsatzabteilung. Vor
      7.	dem Bürgermeister über Dienstbesprechungen zu berich-            seiner Bestellung ist der Feuerwehrausschuss zu hören. Die
          ten,                                                             Aufgaben sind in einer Dienstordnung zu regeln.
      8.	Beanstandungen in der Löschwasserversorgung dem Bür-
                                                                      § 13 Feuerwehrausschuss, Abteilungsausschüsse
          germeister mitzuteilen.
                                                                      (1)	Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Feuerwehrkom-
	Die Gemeinde hat ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben
                                                                           mandanten als dem Vorsitzenden und aus acht auf fünf Jahre
      angemessen zu unterstützen (§ 9 Absatz 1 Satz 2 FwG).
                                                                           in der Hauptversammlung geheim gewählten Mitgliedern der
(10)	Der Feuerwehrkommandant hat den Bürgermeister und den
                                                                           Einsatzabteilung der Feuerwehr.
      Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenhei-
                                                                      (2)	Dem Feuerwehrausschuss gehören als Mitglied außerdem an:
      ten von sich aus zu beraten. Er soll zu den Beratungen der
                                                                           - die Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten mit Stimm-
      Gemeindeorgane über Angelegenheiten der Feuerwehr mit
                                                                              berechtigung,
      beratender Stimme zugezogen werden.
                                                                           - der Jugendfeuerwehrwart mit Stimmberechtigung,
(11)	Die ehrenamtlich tätigen Stellvertreter haben den Feuerwehr-
      kommandanten zu unterstützen und ihn in seiner Abwesen-              - der Schriftführer und
      heit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten.                   - der Kassenverwalter
(12)	Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant uns seine           	Sofern Schriftführer und Kassenverwalter nicht nach Absatz 1
      Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des              in den Feuerwehrausschuss gewählt sind, gehören sie diesem
      Feuerwehrausschusses abberufen werden (§ 8 Absatz 2 Satz             ohne Stimmberechtigung an.
      5 FwG).                                                         	Bei Angelegenheiten, welche die Altersabteilung betreffen,
                                                                           ist der Leiter der Altersabteilung beratend zu hören.
§ 11 Unterführer
                                                                      (3)	Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehraus-
(1)	Die Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur bestellt
                                                                           schusses ein. Er ist hierzu verpflichtet, wenn dies mindes-
     werden, wenn sie
                                                                           tens ein Drittel der Mitglieder verlangt. Die Einladung mit der
     1. der Einsatzabteilung der Feuerwehr angehören,
                                                                           Tagesordnung soll den Mitgliedern spätestens drei Tage vor
     2.	über die für ihr Amt erforderlichen, Kenntnisse und Erfah-
                                                                           der Sitzung zugehen. Der Feuerwehrausschuss ist beschluss-
         rungen verfügen und
                                                                           fähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten
     3.	die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministe-
                                                                           Mitglieder anwesend ist.
         riums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraus-
                                                                      (4)	Der Bürgermeister ist von den Sitzungen des Feuerwehr-
         setzungen erfüllen.
                                                                           ausschusses durch Übersenden einer Einladung mit Tages-
(2)	Die Unterführer werden vom Feuerwehrkommandanten auf
                                                                           ordnung rechtzeitig zu benachrichtigen. Er kann an den Sit-
     Vorschlag des Feuerwehrausschusses auf die Dauer von fünf
     Jahren bestellt. Der Feuerwehrkommandant kann die Bestel-             zungen jederzeit teilnehmen oder sich durch Beauftragte
     lung nach Anhörung des Feuerwehrausschusses widerrufen.               vertreten lassen.
     Die Unterführer haben ihre Dienststellung nach Ablauf ihrer      (5)	Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher
     Amtszeit oder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bis zur         Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der An-
     Bestellung des Nachfolgers wahrzunehmen.                              trag abgelehnt.
(3)	Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach den Weisungen          (6)	Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffent-
     der Vorgesetzten aus.                                                 lich. Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt. Sie
                                                                           ist dem Bürgermeister sowie den Ausschussmitgliedern zu-
§ 12 Schriftführer, Kassenverwalter, Gerätewart, Haus-
                                                                           zustellen. Die Niederschriften sind den Angehörigen der Ein-
meister
                                                                           satzabteilung auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen.
(1)	Der Schriftführer und der Kassenverwalter werden vom Feu-
                                                                      (7)	Der Feuerwehrkommandant kann zu den Sitzungen auch an-
     erwehrausschuss auf fünf Jahre gewählt. Die Gerätewarte
                                                                           dere Angehörige der Feuerwehr beratend hinzuziehen.
     werden vom Feuerwehrkommandanten nach Anhörung des
                                                                      (8)	Für die Durchführung der Sitzungen des Feuerwehrausschus-
     Feuerwehrausschusses im Einvernehmen mit dem Bürger-
                                                                           ses gilt § 15 Absatz 6 sowie § 15 Absatz 4 entsprechend.
     meister eingesetzt und abberufen. Vor der Bestellung eines
     hauptberuflich tätigen Gerätewarts oder der Übertragung der      § 14 Ausschüsse bei der Altersabteilung und der Jugend-
     Aufgaben des Gerätewarts auf einen Gemeindebediensteten          feuerwehr
     ist der Feuerwehrausschuss zu hören.                             (1)	Bei der Altersabteilung und der Jugendfeuerwehr werden
(2)	Der Schriftführer hat über die Sitzungen des Feuerwehr-               Ausschüsse gebildet. Sie bestehen aus den Leitern der Ab-
     ausschusses und über die Hauptversammlung jeweils eine                teilungen als den Vorsitzenden und
     Niederschrift zu fertigen und in der Regel die schriftlichen          - bei der Altersabteilung aus max. 4 Mitgliedern, welche für
     Arbeiten der Feuerwehr zu erledigen.                                     die Dauer von 5 Jahren gewählt werden,
Amtsblatt der Stadt Pfullingen                                       17. November 2022, Nummer 46
     10

     - bei der Jugendfeuerwehr aus Gruppensprechern, welche für        § 16 Wahlen
        die Dauer von einem Jahr gewählt werden.                        (1)	Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durch-
(2)	Den Ausschüssen gehören als Mitglied außerdem der Stell-                zuführenden Wahlen werden vom Feuerwehrkommandanten
     vertreter des Leiters der Abteilung, der Schriftführer und bei          geleitet. Steht er selbst zur Wahl, bestellen die Wahlberech-
     der Jugendfeuerwehr auch der Kassenverwalter an.                        tigten einen Wahlleiter.
(3)	Für die Ausschüsse nach Absatz 1 gilt § 13 Absatz 3 bis 8 ent-     	Bei der Durchführung von Wahlen nach Absatz 7 leitet und
     sprechend. Der Feuerwehrkommandant ist zu den Sitzungen                 organisiert der Bürgermeister oder eine von ihm beauftragte
     einzuladen; er kann sich an den Beratungen jederzeit beteili-           Person, unter Mitwirkung der Angehörigen der Feuerwehr, die
     gen.                                                                    Wahl. Die beauftragte Person nach Satz 3 kann ein Angehö-
§ 15 Hauptversammlung und Abteilungsversammlungen                            riger der Feuerwehr sein.
(1)	Unter dem Vorsitz des Feuerwehrkommandanten findet jähr-           (2)	Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln durchgeführt. Wah-
     lich mindestens eine ordentliche Hauptversammlung der An-               len in digitaler Form nach Absatz 7 Buchstabe c) werden ohne
     gehörigen der Feuerwehr statt. Der Hauptversammlung sind                Stimmzettel durchgeführt.
     alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit für           (3)	Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seiner Stell-
     deren Behandlung nicht andere Organe zuständig sind, zur                vertreter ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen
     Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.                               der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Wird diese
(2)	In der Hauptversammlung hat der Feuerwehrkommandant                     Stimmenzahl nicht erreicht, findet eine Stichwahl zwischen
     einen Bericht über das vergangene Jahr und der Kassen-                  den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt, bei
     verwalter einen Bericht über den Rechnungsabschluss des                 der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit
     Sondervermögens für die Kameradschaftspflege (§ 17) zu                  entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl und
     erstatten. Die Hauptversammlung beschließt über den Rech-               erreicht dieser im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit
     nungsabschluss.
                                                                             nicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem der Bewerber
(3)	Die Hauptversammlung wird vom Feuerwehrkommandanten
                                                                             mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberech-
     einberufen. Sie ist binnen eines Monats einzuberufen, wenn
                                                                             tigten erhalten muss.
     mindestens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabtei-
                                                                        (4)	Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als
     lungen der Feuerwehr dies schriftlich unter Angaben von
                                                                             Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung durch-
     Gründen verlangt. Zeitpunkt und Tagesordnung der Haupt-
                                                                             geführt. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Aus-
     versammlung sind den Mitgliedern sowie dem Bürgermeister
     vierzehn Tage vor der Versammlung bekannt zu geben.                     schussmitglieder zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss
(4)	Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens                sind diejenigen Angehörigen der Feuerwehr gewählt, die die
     die Hälfte der Angehörigen der Einsatzabteilung der Feuer-              meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit ent-
     wehr anwesend ist oder an der Hauptversammlung nach Ab-                 scheidet das Los. Die nicht gewählten Mitglieder sind in der
     satz 6 Buchstabe b) in digitaler Form teilnimmt. Bei Beschluss-         Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen Ersatzmitglieder. Scheidet
     unfähigkeit kann eine zweite Hauptversammlung einberufen                ein gewähltes Ausschussmitglied aus, so rückt für den Rest
     werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden bzw.             der Amtszeit das Ersatzmitglied nach, das bei der Wahl die
     in digitaler Form teilnehmenden Angehörigen der Einsatzab-              höchste Stimmenanzahl erzielt hat.
     teilung der Feuerwehr beschlussfähig ist. Beschlüsse der           (5)	Die Niederschrift über die Wahl des Feuerwehrkommandan-
     Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit                   ten und seiner Stellvertreter ist innerhalb einer Woche nach
     gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen.                             der Wahl dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat
(5)	Über die Hauptversammlung wird eine Niederschrift gefer-                zu übergeben. Stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, fin-
     tigt. Dem Bürgermeister ist die Niederschrift auf Verlangen             det innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl statt.
     vorzulegen.                                                        (6)	Kommt binnen eines Monats die Wahl der ehrenamtlich tätigen
(6)	Sofern die Hauptversammlung in Form einer Präsenzveran-                 Stellvertreter nicht zustande oder stimmt der Gemeinderat
     staltung aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsge-                  der Wahl nicht zu, so hat der Feuerwehrausschuss dem Bür-
     mäß durchgeführt werden kann, entscheidet der Bürgermeis-               germeister ein Verzeichnis aller Angehörigen der Feuerwehr
     ter nach Anhörung des Feuerwehrausschusses, ob                          vorzulegen, die sich aufgrund ihrer Ausbildung und Bewäh-
     a)	die Hauptversammlung auf einen zeitnahen Termin, jedoch             rung im Feuerwehrdienst zur kommissarischen Bestellung (§
         maximal bis zu einem Jahr, verschoben wird oder                     8 Absatz 2 Satz 3 FwG) eignen.
     b) die Hauptversammlung in digitaler Form abgehalten wird.         (7)	Sofern die Hauptversammlung nach § 15 Absatz 6 nicht in
Schwerwiegende Gründe liegen insbesondere bei Naturkatastro-                 Form einer Präsenzveranstaltung durchgeführt wird, ent-
phen, aus Gründen des Infektionsschutzes, bei sonstigen außerge-             scheidet der Bürgermeister nach Anhörung des Feuerwehr-
wöhnlichen Notsituationen oder wenn aus anderen Gründen eine                 ausschusses, ob
ordnungsgemäße Durchführung unzumutbar wäre vor.                             a)	die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durch-
Die Hauptversammlung ohne persönliche Anwesenheit der Ange-                      zuführenden Wahlen und Beschlussfassungen in gehei-
hörigen der Feuerwehr kann nach Absatz 6 Buchstabe b) durchge-                   mer Abstimmung in einer Präsenzveranstaltung (Wahlver-
führt werden, sofern eine Beratung und Beschlussfassung durch                    sammlung) durchgeführt werden oder
zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton mittels geeigneter tech-            b)	zu treffende Beschlüsse in der bzw. die Wahlen durch Ver-
nischer Hilfsmittel, insbesondere in Form von Videokonferenz,                    sammlung in Form einer Briefwahl herbei- bzw. durchge-
möglich ist. Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung                     führt werden oder
durchzuführende Wahlen und die Fassung von Beschlüssen in                    c)	zu treffende Beschlüsse in der bzw. die Wahlen durch Ver-
geheimer Abstimmung sind im Rahmen einer Hauptversammlung                        sammlung in Form einer Online-Abstimmung bzw. –Wahl
nach Absatz 6 Buchstabe b) nicht möglich. Für sie gilt § 16 Absatz 7.            herbei- bzw. –durchgeführt werden.
(7)	Für die Abteilungsversammlung der Altersabteilung und der          (8)	Für die Wahlen bei der Altersabteilung und der Jugendfeuer-
     Jugendfeuerwehr gelten die Absätze 1 bis 6 entsprechend.                wehr gelten die Absätze 2 bis 7 sinngemäß.
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