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Sparkassen-Finanzgruppe Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten sparkasse-offenburg.de
Die vorliegende Kundeninformation basiert auf den Ergebnissen des DSGV-Projektes „MiFID-Revision“. Alle Rechte an den im Projekt erarbeiteten Inhalten liegen beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. Alle Angaben wurden sorgfältig ermittelt, für Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. © 2021 Deutscher Sparkassen Verlag GmbH, Stuttgart Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Lektorat: Michael Müller Bilder: Getty images 10. Auflage 2021 610 017 232
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, angesichts unseres Leitmotivs eines redlichen sowie professionellen Handelns im bestmöglichen Kundeninteresse und vor dem nachfolgend skizzierten rechtlichen Hintergrund soll Ihnen die vorliegende Informationsbroschüre insbesondere einen Überblick über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen, unseren Umgang mit möglichen Interessenkonflikten, unsere Allgemeinen Grundsätze zur Auftragsausführung, unsere Preise für Wertpapierdienstleistungen sowie exemplarische Kostenberechnungen, über Zuwendungen, die wir von Vertriebspartnern erhalten, und über die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie die Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne geben. Verschiedene gesetzliche Neuregelungen der jüngeren Vergangenheit, die in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingeführt worden sind, haben sich die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Wertpapierfirmen und die Verbesserung des Anlegerschutzes zum Ziel gesetzt. Die genannten Ziele sollen u. a. durch die Erhöhung der Markttransparenz, eine Ausweitung und Standardisierung der Informationspflichten für Wertpapierfirmen (z. B. durch die Einführung eines Produktinformationsblattes/Basisinformations- blattes für Privatkunden) sowie die EU-weite Harmonisierung der Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistun- gen erreicht werden. Das gesetzlich vorgegebene Schutzniveau unterscheidet sich dabei je nach Kundengruppe (Privatkunde, professioneller Kunde, geeignete Gegenpartei). Im Interesse eines höchstmöglichen Kundenschutzes werden wir Sie, sofern keine abweichende Rege- lung getroffen wird, in die Kategorie „Privatkunde“ einstufen. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass aufgrund der Vorgaben aus dem WpHG im Rahmen einer Anlageberatung eine Geeignetheitserklärung erstellt wird. Darin werden neben der Begründung der Empfehlung(en) auch Angaben zu Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen dokumentiert, um Ihnen eine wohlinformierte Anlageentscheidung zu ermöglichen. Sofern Sie einen Depotbevollmächtigten beauftragt haben, wird dieser im Beratungsgespräch mit der gleichen Sorgfalt beraten. Folglich ist ihm ebenfalls eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen, mit der er u. a. auch Einblick in Ihre finanziellen Verhältnisse erhält. Eine Geeignetheitserklärung wird demgegenüber nicht erstellt, wenn Sie als professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei eingestuft sind. Ebenso wird eine Geeignetheitserklärung nicht erstellt, wenn ein Bevollmächtigter für Sie tätig wird, der seinerseits professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei ist. Weitergehende Informationen erhalten Sie von Ihrem Berater gerne in einem persönlichen Gespräch. Mit freundlichen Grüßen Helmut Becker Jürgen Riexinger Alexander Meßmer Ihre Sparkasse Offenburg/Ortenau 3
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen Gemäß den Vorgaben aus Art. 47 Absatz 1 der Delegierten Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer Verordnung (EU) 2017/565 und § 83 Absatz 5 WpHG erteilen Kommunikation wir Ihnen hiermit folgende Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen. Telefonische und elektronische Kommunikation, die sich auf die Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen zu Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen und A. Informationen über das Finanzinstitut -nebendienstleistungen bezieht, müssen wir aufgrund gesetz- licher Verpflichtung aufzeichnen und für fünf Jahre aufbewah- Sparkasse Offenburg/Ortenau ren, bei aufsichtsbehördlicher Anordnung im Einzelfall für bis Anstalt des öffentlichen Rechts zu sieben Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums stellen wir Ihnen Bertha-von-Suttner-Straße 8 eine Kopie der Aufzeichnungen auf Wunsch zur Verfügung. 77654 Offenburg Sofern Sie keine Aufzeichnung wünschen, bitten wir um einen Telefon: (07 81) 2 00 -0 Hinweis. In diesem Fall scheidet eine Kommunikation auf die- Telefax: (07 81) 2 00 -19 99 sem Wege aus. Sollte ein Bevollmächtigter für Sie tätig werden, E-Mail: mail@sparkasse-offenburg.de gelten die Vorschriften zur telefonischen und elektronischen Kommunikation für den Bevollmächtigten ebenfalls. Vermittler Wir bedienen uns im Zusammenhang mit der Erbringung unse- Mitteilungen über getätigte Geschäfte rer Dienstleistungen vertraglich gebundener Vermittler, die im Sie erhalten über jedes ausgeführte Geschäft von uns eine Ab- Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland registriert rechnung. Einmal jährlich erhalten Sie einen Auszug über den sind. Inhalt Ihres Wertpapierdepots. Bankerlaubnis Hinweise zur Einlagensicherung Wir besitzen eine Bankerlaubnis gemäß § 32 Kreditwesen Wir gehören dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanz gesetz. gruppe an. Zuständige Aufsichtsbehörden 1. Freiwillige Institutssicherung Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehö- Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, renden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende 60314 Frankfurt am Main oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. (Internet: www.ecb.europa.eu). Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Ein- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurhein- schränkung fortgeführt werden. dorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main 2. Gesetzliche Einlagensicherung (Internet: www.bafin.de). Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen- Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem Kommunikationsmittel und -sprache Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Sollte Sie können mit uns persönlich, telefonisch, in Textform oder entgegen Absatz 1 ausnahmsweise die Institutssicherung nicht elektronisch in deutscher Sprache kommunizieren. Kunden- greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen An- aufträge können in deutscher Sprache persönlich, telefonisch, spruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne des § 2 Absätze brieflich, per Telefax oder im Online-Brokerage übermittelt wer- 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. Nicht den. Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Kommunikations- entschädigungsfähig nach § 6 EinSiG sind u. a. Einlagen, die wege, z. B. das Online-Brokerage, gesonderte Vereinbarungen im Zusammenhang mit Geldwäschetransaktionen entstanden gelten. sind, sowie Inhaberschuldverschreibungen der Sparkasse und Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/siche- rungssystem. Seit dem Bestehen der Sicherungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstituts einen Verlust seiner Einlagen erlitten. 4
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen B. Umgang mit Interessenkonflikten D. Information über die Art der Anlageberatung Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche Inte- Wertpapierfirmen, die Anlageberatung erbringen, sind ver- ressenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäftsleitung, un- pflichtet, ihre Kunden zu informieren, ob die Anlageberatung seren Beschäftigten und vertraglich gebundenen Vermittlern als sogenannte „Unabhängige Honorar-Anlageberatung“ er- oder anderen Personen, die mit uns direkt oder indirekt durch bracht wird oder nicht (vgl. § 64 Absatz 1 Nr. 1 WpHG, Art. 52 der Kontrolle verbunden sind, und Ihnen oder zwischen den Kun- Delegierten Verordnung (EU) 2017/565). den untereinander nicht auf die Kundeninteressen auswirken. Daher informieren wir Sie darüber, dass wir die Anlagebera- Details dazu finden Sie ab Seite 16. tung – wie schon bislang – nicht als Honorar-Anlageberatung, sondern als provisionsbasierte Anlageberatung erbringen. Das bedeutet, dass wir Ihnen kein gesondertes Entgelt für unsere C. Informationen über Dienstleistungen Beratungsleistungen berechnen. Im Zusammenhang mit der Anlageberatung dürfen wir jedoch Zuwendungen gemäß § 70 Wir betreiben alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kre- WpHG von unseren Vertriebspartnern erhalten. Wir setzen die ditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und erhaltenen Zuwendungen zur Aufrechterhaltung und Verbes- Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u. Ä.), soweit die sparkassen serung der Qualität der von uns erbrachten Wertpapierdienst- rechtlichen/landesbankrechtlichen Regelungen keine Ein- leistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen ein. Die schränkungen vorsehen. Erbringung in Form provisionsbasierter Anlageberatung hat im Übrigen keine Auswirkungen auf die Unabhängigkeit unserer Anlageberatung Beratungsdienstleistungen. Im Rahmen der Anlageberatung sprechen wir Ihnen gegenüber eine Empfehlung im Hinblick auf bestimmte für Sie geeignete Finanzinstrumente aus. Wir stützen diese Empfehlung auf eine E. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlage- Prüfung Ihrer persönlichen Umstände. beratung Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Anlagebera- tung, die die Qualität der Dienstleistung für Sie verbessert und Über die Auswahl der Finanzinstrumente, die wir Ihnen in der Ihre Kundeninteressen bestmöglich berücksichtigt, beziehen Anlageberatung als für Sie geeignet empfehlen, beziehen wir wir eine breite Palette von Produkten verschiedener Emitten- Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung ein. Hierfür ten (Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe und dritte kooperieren wir eng mit unseren Produktpartnern (Unterneh- Anbieter) in die Auswahl ein. Dabei werden aus der weltweit men der Sparkassen-Finanzgruppe und dritte Anbieter). Unter inzwischen unüberschaubaren Anzahl von Produkten unzähli- einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder ger Emittenten vorrangig hauseigene Finanzinstrumente und eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unter- solche von Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe (insbe- nehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder sondere der DekaBank und der regionalen Landesbank) ange- potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der boten. Einzelheiten und Informationen zum jeweiligen Produkt Investition unserer Kunden haben könnte. stellt Ihnen gern Ihr Berater zur Verfügung. Gleichfalls sind Pro- spekte, die nach dem Wertpapierprospektgesetz veröffentlicht Bei nachhaltigen Finanzinstrumenten, die wir unseren Kundin- wurden, sowie gegebenenfalls auch wesentliche Anlegerinfor- nen und Kunden mit einer Präferenz für nachhaltige Anlagen mationen zu Investmentvermögen (Fonds) und Produktinfor- empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken wie folgt ein: mationsblätter/Basisinformationsblätter auf der Homepage des Zum einen orientieren wir uns an den Vorgaben unserer Pro- Emittenten abrufbar. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass duktanbieter. Diese sind aufgrund regulatorischer Vorgaben im Falle der Anlageberatung – wie auch bei beratungsfreier oder Branchenstandards generell verpflichtet, Nachhaltigkeits Orderausführung – die Überwachung der Wertentwicklung des aspekte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen (bei Portfolios und der einzelnen Finanzinstrumente nicht durch Investmentfonds) oder über die Auswahl der Basiswerte (bei uns erfolgt. Das schließt jedoch nicht aus, dass wir – z. B. bei Zertifikaten) zu berücksichtigen. Zum anderen berücksich- einer Fälligkeit – mit Anlageideen auf Sie zukommen. tigen bestimmte nachhaltige Finanzinstrumente (sog. ESG- Strategieprodukte) sog. Mindestausschlüsse auf Basis eines Beratungsfreies Geschäft anerkannten Branchenstandards. Dies bedeutet, dass mit dem Beim beratungsfreien Geschäft treffen Sie Ihre Anlageentschei- Investmentfonds nicht in bestimmte Unternehmen investiert dung unabhängig von einer persönlichen Anlageempfehlung wird, die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Bei unsererseits. Wir holen in diesem Fall nur die erforderlichen Zertifikaten werden diese nicht als Basiswert zugrunde gelegt. Informationen über Ihre Kenntnisse und Erfahrungen ein; dies Alternativ dazu wählen wir auch Finanzinstrumente für die umfasst nicht Informationen zu Ihren Anlagezielen und finanz Anlageberatung aus, die eine positive Wirkung auf eines oder iellen Verhältnissen. mehrere der in den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen formulierten Nachhaltigkeitsziele erreichen Vermögensverwaltung (sog. Impact-Produkte). Im Rahmen der Vermögensverwaltung wird in Finanz instrumente angelegtes Vermögen verwaltet. Dabei trifft der Vermögensverwalter auch Anlageentscheidungen im eigenen Ermessen für seine Kunden. Der Vermögensverwalter hält sich strikt an die mit Ihnen vereinbarte Anlagestrategie. 5
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen Bei Investmentfonds, die wir insbesondere unseren Kundinnen J. Information zum Steuereinbehalt bei Kapitalerträgen und Kunden ohne Nachhaltigkeitspräferenz empfehlen, sind ohne Liquiditätszufluss die Kapitalverwaltungsgesellschaften aufgrund regulatorischer Vorgaben verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Sofern wir den Einbehalt einer Kapitalertragsteuer nicht aus Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen. einem Liquiditätszufluss vornehmen können (z. B. im Fall der Vorabpauschale bei Investmentfonds oder bei der Einbuchung Unsere Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken von Bonusaktien), sind wir gesetzlich ermächtigt, die anfal- bei der Anlageberatungstätigkeit haben wir auf der Website un- lende Kapitalertragsteuer einem bei uns geführten Konto des seres Hauses veröffentlicht. Kunden zu belasten. Die Belastung eines nicht ausgeschöpften Kontokorrentkredits (eingeräumte Kontoüberziehung) ist dabei ausgeschlossen, wenn Sie vor dem Zufluss der Kapitalerträge F. Information über gesetzliche Regelungen der der Inanspruchnahme des Kontokorrentkredits widersprechen. Bankensanierung und -abwicklung Deckt das zur Verfügung stehende Guthaben einschließlich ei- nes zur Verfügung stehenden Kontokorrentkredits den Steuer- Wir möchten Sie informieren, dass Bankaktien, Schuldver- betrag nicht oder nicht vollständig ab, sind wir gesetzlich ver- schreibungen von Banken und Sparkassen sowie andere pflichtet, den vollen Kapitalertrag dem Finanzamt anzuzeigen. Forderungen gegen Banken und Sparkassen europaweit be- sonderen Vorschriften für den Fall der Bestandsgefährdung dieser Institute unterliegen. Hintergrund sind die gesetzlichen K. Allgemeine Geschäftsbedingungen/Bedingungen für Regelungen der Bankensanierung und -abwicklung, die in ei- Wertpapiergeschäfte/Bedingungen für Wertpapier- nem Abwicklungsfall zur Anwendung kommen können. Diese Sparpläne Regelungen (z. B. sogenanntes „Bail-in“) können sich für den Anleger bzw. Vertragspartner im Abwicklungsfall des Instituts Mit Beginn des Vertragsverhältnisses gelten die Bedingungen nachteilig auswirken. Nähere Informationen, welche Finanz für Wertpapiergeschäfte, die Bedingungen für Wertpapier- instrumente betroffen sind, erfahren Sie unter: www.bafin.de Sparpläne sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (unter dem Suchbegriff „Haftungskaskade“). (siehe ab Seite 19). G. Kosten und Nebenkosten L. Hinweis auf die Schlichtungsstelle und die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform sowie zum Informationen über Kosten und Nebenkosten entnehmen Sie Beschwerdemanagement bitte unserem Preisverzeichnis bzw. den Preisen für das Wert- papiergeschäft auf den Seiten 7 und 8. Zum besseren Verständ- Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, nis finden sich auf den darauffolgenden Seiten exemplarische sich an die Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg Kostenberechnungen für gängige Geschäftsvorfälle. zu wenden. Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus H. Information über den Zielmarkt des Produkts online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen kann auch die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform Für Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente wird ein Ziel- unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ genutzt werden. markt festgelegt. Mit dem Zielmarkt werden die Kundengrup- pen beschrieben, an die sich das Produkt richtet. Im Rahmen Näheres dazu finden Sie am Ende der Allgemeinen Geschäfts- der Beratung bzw. der Ordererteilung informiert Sie der Berater bedingungen im hinteren Teil der Broschüre. auf Wunsch gerne über den Zielmarkt des empfohlenen bzw. von Ihnen gewünschten Produkts. Bei beratungsfreien Orders Wir haben ferner Regelungen zum Umgang mit Kunden werden wir den Zielmarkt nur im Hinblick auf die Zielmarktkri- beschwerden getroffen und diese in unseren Beschwerde terien Kundenkategorie sowie Kenntnisse und Erfahrungen management-Grundsätzen dargestellt. Die Grundsätze sind auf prüfen. der Website unseres Hauses veröffentlicht. I. Datenschutzrechtlicher Hinweis Für Wertpapier- und sonstige Finanzdienstleistungen verarbei- ten wir Ihre hierfür jeweils erforderlichen personenbezogenen Daten. Zwecke sind die Erfüllung der mit Ihnen geschlossenen Verträge (z. B. Beratungsverträge, Depotverträge) und die Erfül- lung uns obliegender rechtlicher Verpflichtungen (z. B. aus dem Wertpapierhandelsgesetz). 6
Preise für Wertpapierdienstleistungen Depotleistungen Standard-Preismodell einschl. S-Online-Depot S-direktbrokerage Depotverwaltung (inkl. MwSt.) 1,785 ‰ (Berechnungsgrundlage: 0,00 € (Girosammel-/Sonderverwahrung/Wertpapierrechnung) Aktien/Renten/Investmentanteile zum Kurswert am Jahresende) Verwahrung Xetra-Gold (inkl. MwSt.) 0,357 % vom Kurswert zum Jahres- 0,00 € ende Mindestbetrag pro Posten (inkl. MwSt.) 5,95 € 0,00 € Mindestbetrag pro Depot (inkl. MwSt.) 35,70 € 0,00 € Abrechnung und Belastung auf Basis des Bestands am Jahresende Jährlich zum 31.12., Belastung zu 0,00 € Beginn des Folgejahres Weitere Leistungen Gutschrift Zinsen/Dividenden, fällige Wertpapiere 0,00 € 0,00 € Erstellung von Bescheinigungen und Auszügen Zeitgebühr, mind. 11,90 € Zeitgebühr, mind. 11,90 € Effektive Stücke Einlieferung 65,45 € 65,45 € Einlösung von fälligen Wertpapieren mit Gutschrift 59,50 € + fremde Kosten 59,50 € + fremde Kosten nach Eingang des Gegenwertes Einlösung von Zins- u. Dividendenscheinen mit Gutschrift nach Eingang 1,00 ‰, mind. 7,14 € 1,00 ‰, mind. 7,14 € des Gegenwertes max. 59,50 € + fremde Kosten max. 59,50 € + fremde Kosten Erneuerung Bogen 59,50 € 59,50 € Depotübertragung nur fremde Kosten nur fremde Kosten Transaktionsleistungen An- und Verkauf von Wertpapieren Eigene Kosten Provision bei Vertriebsweg Berater/Internet/Telefon 1,00 % vom Kurswert 0,30 % vom Kurswert Mindestpreis pro Transaktion – Inlandsbörse 30,00 € + fremde Kosten 15,00 € + fremde Kosten Mindestpreis pro Transaktion – Auslandsbörse 30,00 € + fremde Kosten 15,00 € + fremde Kosten Investmentfonds über Kapitalgesellschaft zum Ausgabe/Rücknahmepreis zum Ausgabe-/Rücknahmepreis Wertpapier-Sparplan 1,00 % vom Sparbetrag, Mindest- 1,00 % vom Sparbetrag, Mindest- entgelt 2,00 € je Sparplanausführung entgelt 2,00 € je Sparplanausführung Wiederanlage-Aufträge 0,00 € 0,00 € (Wertpapiere mit Zuwendungen) Wiederanlage-Aufträge 1,00 % von Kurswert (Wiederanlage- 1,00 % von Kurswert (Wiederanlage- (Wertpapiere ohne Zuwendungen) betrag), Mindestentgelt pro Wieder betrag), Mindestentgelt pro Wieder anlage 2,00 € anlage 2,00 € Limite Erteilung 0,00 € 0,00 € Änderung/Verlängerung 0,00 € 0,00 € Fremdkosten in– und ausländischer Börsen und sonstiger Handels- Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des plätze Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpa- pierberater erfragen. Umlagegebühr Sofern der Verkauf nicht in der Lagerstätte erfolgt, in der der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. 7
Preise für Wertpapierdienstleistungen Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten u. Teilrechten, Einlösung von Zertifikaten 0,00 € 0,00 € u. anderen Finanzinstrumenten Ausübung von Options- und Wandlungsrechten 1,00 % vom Kurswert, 1,00 % vom Kurswert, mind. 30,00 € mind. 25,00 € Hinweis: Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und eistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der L gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse/Landesbank wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Stand: 13.10.2014 8
Zum besseren Verständnis der Kosten finden sich nachfolgend einige exemplarische Kostenberechnungen für gängige Geschäftsvorfälle. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um beispielhafte Kostenberechnungen handelt. Die ausgewiesenen Kosten müssen nicht den Kosten entsprechen, die für die von Ihnen gewünschte Transaktion anfallen. 9
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Aktie Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Aktie Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Anzahl Aktien: 100 Kurs Vortag (Schlusskurs): 100,00 EUR Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten2 17,85 EUR 0,1785 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach B Vorgabe des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten1 289,25 EUR 0,58 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 289,25 EUR 0,58 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse4 0,00 EUR 0,00 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 289,25 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 1,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,18 % 0,18 % 0,18 % 0,18 % 0,18 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,00 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 1,18 % 0,18 % 0,18 % 0,18 % 1,18 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert wer- den kann. 3 In den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 17,85 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Dar- stellung nicht berücksichtigt. 3 Bei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 4 Bei dem als Zuwendung an die Sparkasse ausgewiesenen Betrag handelt es sich um die Vergütung, die die Sparkasse von ihren Vertriebspartnern für den Vertrieb des Produkts erhält. 10
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Anleihe Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Anleihe Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Nominal: 10.000,00 EUR Kurs Vortag (Schlusskurs): 100,00 % Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten2 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten3 17,85 EUR 0,1785 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach B Vorgabe des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 2 auf den Kurswert 3 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten1 289,25 EUR 0,58 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 289,25 EUR 0,58 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse5 0,00 EUR 0,00 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 289,25 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Bei Fälligkeit entfallen die Ausstiegskosten. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 1,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.4 0,18 % 0,18 % 0,18 % 0,18 % 0,18 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,00 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 1,18 % 0,18 % 0,18 % 0,18 % 1,18 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert wer- den kann. 4 In den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 17,85 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Dar- stellung nicht berücksichtigt. 4 Bei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 5 Bei dem als Zuwendung an die Sparkasse ausgewiesenen Betrag handelt es sich um die Vergütung, die die Sparkasse von ihren Vertriebspartnern für den Vertrieb des Produkts erhält. 11
Exemplarischer Kostenausweis für den Verkauf einer Muster- Aktie1 I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Aktie Art des Geschäfts: Verkauf Kommissionsgeschäft Anzahl Aktien: 200,00 Kurs Vortag (Schlusskurs): 50,00 EUR Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen Ausstiegskosten (einmalig bei Verkauf) Dienstleistungskosten1,2 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 Die exemplarische Kostenberechnung bezieht sich auf den Verkauf einer Aktie. Bei anderen Produktgattungen können abweichende Dienstleistungskosten anfallen. III) Kostenzusammenfassung Dienstleistungskosten2 100,00 EUR 1,00 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 100,00 EUR 1,00 % p. a. 2 Bei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 12
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-Fonds Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Fonds Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Ausgabeaufschlag (vom Ausgabepreis): 3,614 % Abrechnungsbetrag: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 361,40 EUR 3,61 % davon Zuwendung an die Sparkasse 361,40 EUR 3,61 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten1,2 60,07 EUR 0,60 % davon Zuwendung an die Sparkasse 42,22 EUR 0,42 % Produktkosten 125,49 EUR 1,25 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 auf den Abrechnungsbetrag 2 ie Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. D III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten 661,75 EUR 1,32 % p. a. Produktkosten 627,45 EUR 1,25 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 1.289,20 EUR 2,57 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 572,50 EUR 1,15 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 1.289,20 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 3,61 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,60 % 0,60 % 0,60 % 0,60 % 0,60 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 1,25 % 1,25 % 1,25 % 1,25 % 1,25 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 5,46 % 1,85 % 1,85 % 1,85 % 1,85 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 In den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 17,85 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Dar- stellung nicht berücksichtigt. Hinweis: Bei diesem Muster-Fonds handelt es sich um einen Aktienfonds. 13
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-Zertifikats Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Zertifikat Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Zeichnungsphase Nominal: 10.000,00 EUR Kurs: 100,00 % Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % davon Zuwendung an die Sparkasse 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 60,00 EUR 0,60 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten2 17,85 EUR 0,1785 % davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 auf den Kurswert 2 ie Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. D III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer bis Fälligkeit (Laufzeit 2 Jahre) Dienstleistungskosten 135,70 EUR 0,68 % p. a. Produktkosten 60,00 EUR 0,30 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 195,70 EUR 0,98 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 100,00 EUR 0,50 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer bis zur Endfälligkeit fallen 195,70 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt über die gesamte empfohlene Haltedauer gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr Einstiegskosten 1,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,18 % 0,18 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 0,60 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 1,78 % 0,18 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert wer- den kann. 3 In den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 17,85 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Dar- stellung nicht berücksichtigt. Hinweis: Bei diesem Muster-Zertifikat handelt es sich um eine Aktienanleihe mit zweijähriger Laufzeit. 14
Exemplarischer Kostenausweis für ein Muster-OTC-Derivat Vermittlungssgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Zinsswap Art des Geschäfts: Vermittlungssgeschäft Nominal: 400.000,00 EUR Prämie (nicht relevant bei Zinsswap): 0,00 EUR Wechselkurs (nicht relevant bei Zinsswap): -------- Zahlung: Die Kosten werden über den anfänglichen negativen Marktwert abgegolten. II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten 4.863,78 EUR 1,22 % davon Zuwendung an die Sparkasse 4.863,78 EUR 1,22 % Produktkosten 1.215,95 EUR 0,30 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten bei Fälligkeit (einmalig) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von mindestens 5 Jahren Dienstleistungskosten 4.863,78 EUR 0,24 % p. a. Produktkosten 1.215,95 EUR 0,06 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 6.079,73 EUR 0,30 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 4.863,78 EUR 0,24 % p. a. IV) Auswirkungen der Kosten im Zeitverlauf Die Kosten verteilen sich während der angenommenen Haltdauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 1,22 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 0,30 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 1,52 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Erläuterung: Die Kosten müssen nicht bezahlt werden, jedoch startet der Vertrag mit einem anfänglichen negativen Marktwert. Während der Laufzeit fallen keine weite- ren Kosten an. Hinweis: Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um eine bestmögliche Schätzung. Die tatsächlichen Kosten können aufgrund von Marktschwankungen abwei- chen. Wird das Geschäft vor Ende der Laufzeit terminiert (glattgestellt), können weitere Kosten für den Kunden anfallen. 15
Darstellung möglicher Interessenkonflikte Damit sich mögliche Interessenkonflikte zwischen uns, unse- von Dienstleistungen bei Unternehmenskäufen und Unter- rer Geschäftsleitung, unseren Beschäftigten und vertraglich nehmenszusammenschlüssen, gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns Devisengeschäfte, die im Zusammenhang mit Wertpapier- direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, und Ihnen dienstleistungen stehen, oder zwischen den Kunden untereinander nicht auf die Kun- Erstellung, Verbreitung oder Weitergabe von Finanz- deninteressen auswirken, stellen wir Ihnen in den Abschnitten analysen/Anlageempfehlungen oder anderen Informationen I. bis III. mögliche Interessenkonflikte und unter Abschnitt IV. über Finanzinstrumente oder deren Emittenten, die direkt die von uns zum Schutz Ihrer Interessen getroffenen Maßnah- oder indirekt eine Empfehlung für eine bestimmte Anlage- men dar. entscheidung enthalten, Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit dem Emis- I. In unserem Haus können Interessenkonflikte auftreten sionsgeschäft stehen und Dienstleistungen, die sich auf zwischen unseren Kunden und unserem Haus, den in unse- einen Basiswert im Sinne von § 2 Absatz 3 Nr. 2 oder 5 WpHG rem Haus beschäftigten oder mit diesen verbundenen rele- beziehen. vanten Personen, inkl. unserer Geschäftsleitung, Personen, II. Insbesondere aber auch aus persönlichen Beziehungen die durch Kontrolle mit unserem Haus verbunden sind und relevanter Personen (Geschäftsleiter oder Mitarbeiter oder anderen Kunden bei folgenden Wertpapierdienstleistungen mit diesen verbundene Personen) unseres Hauses mit Emit- und Wertpapiernebendienstleistungen: tenten von Finanzinstrumenten, z. B. über die Mitwirkung in Finanzkommissionsgeschäft (Anschaffung oder Veräuße- Aufsichts-/Verwaltungs- oder Beiräten, bzw. von Emittenten rung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde von Finanzinstrumenten mit unserem Haus (z. B. als Kunden Rechnung), unseres Hauses) sowie aus Beziehungen unseres Hauses Eigenhandel (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz- zu Emittenten von Finanzinstrumenten dadurch, dass der instrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für jeweilige Emittent Tochterunternehmen unseres Hauses ist andere), oder unser Haus an dem jeweiligen Emittenten von Finanz- Eigengeschäft (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz- instrumenten direkt oder indirekt beteiligt ist. Daneben instrumenten für eigene Rechnung jedoch nicht als Dienst- kann es zu Interessenkonflikten kommen, wenn unser Haus leistung für andere), an Emissionen des jeweiligen Emittenten von Finanzinst- Abschlussvermittlung (Anschaffung oder Veräußerung von rumenten mitwirkt, Kredit-/Garantiegeber des jeweiligen Finanzinstrumenten in fremdem Namen für fremde Rech- Emittenten von Finanzinstrumenten ist, an der Erstellung nung), einer Finanzanalyse/Anlageempfehlung zum jeweiligen Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über die Emittenten von Finanzinstrumenten beteiligt ist, Zahlungen Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten an/von den/dem jeweiligen Emittenten von Finanzinstru- oder deren Nachweis), menten erbringt/erhält, mit dem jeweiligen Emittenten von Emissionsgeschäft (Übernahme von Finanzinstrumenten Finanzinstrumenten Kooperationen eingegangen ist oder für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme mit dem jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten gleichwertiger Garantien), gemeinsame direkte oder indirekte Tochterunternehmen/ Platzierungsgeschäft (Platzierung von Finanzinstrumenten Beteiligungen betreibt/hält. ohne feste Übernahmeverpflichtung), Finanzportfolioverwaltung (Verwaltung einzelner oder III. Es können Interessenkonflikte auch dadurch auftreten, dass mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für a. unserem Haus oder einzelnen relevanten Personen unse- andere mit Entscheidungsspielraum), res Hauses Informationen vorliegen, die zum Zeitpunkt Anlageberatung (Abgabe von persönlichen Empfehlungen eines Kundengeschäfts noch nicht öffentlich bekannt an Kunden oder deren Beauftragte, die sich auf Geschäfte sind, mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die b. Anreize zur Bevorzugung eines bestimmten Finanz- Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände instruments z. B. bei Analyse, Beratung, Empfehlung des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt oder Auftragsausführung vorliegen. wird und nicht ausschließlich über Informationsverbrei- c. Grundsätze oder Ziele, die den Umsatz, das Volumen tungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben oder den Ertrag der im Rahmen der Anlageberatung wird), empfohlenen Geschäfte unmittelbar oder mittelbar be- Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von Finanz- treffen (Vertriebsvorgaben), aufgestellt werden. instrumenten für andere und damit verbundene Dienstleis- tungen), IV. Zur weitgehenden Vermeidung dieser Interessenkonflikte Gewährung von Krediten oder Darlehen an andere für die ist unser Haus Teil einer mehrstufigen Organisation mit Durchführung von Wertpapierdienstleistungen, sofern das entsprechender Aufgabenverteilung zwischen Sparkassen, Unternehmen, das den Kredit oder das Darlehen gewährt, Landesbanken und Dienstleistern. an diesen Geschäften beteiligt ist, Wir als Wertpapierfirma selbst wie auch unsere Mitarbeiter Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die sind entsprechend der gesetzlichen Grundlagen verpflich- industrielle Strategie sowie die Beratung und das Angebot tet, die unter Ziffer I. genannten Wertpapierdienstleistungen 16
Darstellung möglicher Interessenkonflikte und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und g. Regelungen über die Annahme von Geschenken und professionell im Interesse unserer Kunden zu erbringen und sonstigen Vorteilen. Interessenkonflikte soweit möglich zu vermeiden. h. Schulung unserer Mitarbeiter. Unabhängig davon haben wir eine Compliance-Organisation i. Überwachung der Einhaltung der Kundeninteressen bei eingerichtet, die insbesondere folgende Maßnahmen um- Ausgestaltung und Umsetzung der Vertriebsvorgaben. fassen kann: j. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der a. Die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen mit soge- Einrichtung, sachgerechten Ausgestaltung und Umset- nannten „Chinese Walls“, d. h. virtuelle bzw. tatsächliche zung des Vergütungssystems. Barrieren zur Beschränkung des Informationsflusses. k. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der b. Alle Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit In- Produktüberwachung. teressenkonflikte auftreten können, sind zur Offenlegung aller ihrer Geschäfte in Finanzinstrumenten verpflichtet. V. Sind Interessenkonflikte in Einzelfällen ausnahmsweise c. Führung von Beobachtungs- bzw. Sperrlisten, in die nicht durch die obige Aufgabenteilung oder unsere Compli- Finanzinstrumente, in denen es zu Interessenkonflik- ance-Organisation vermeidbar, werden wir unsere Kunden ten kommen kann, aufgenommen werden. Geschäfte in entsprechend dieser Policy darauf hinweisen. Wir werden Finanzinstrumenten aus der Beobachtungsliste bleiben ggf. in diesen Fällen auf eine Beurteilung, Beratung oder erlaubt, werden aber zentral beobachtet; Geschäfte in Empfehlung zum jeweiligen Finanzinstrument verzichten. Finanzinstrumenten aus der Sperrliste sind untersagt. d. Führung einer Insiderliste. In diese Liste werden anlass- VI. Auf Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu diesen bezogen alle relevanten Personen unseres Hauses, die möglichen Interessenkonflikten zur Verfügung stellen. bestimmungsgemäß Insiderinformationen haben (u. a. mit Zeitpunkt und Art der Information), aufgenommen. e. Eine laufende Kontrolle aller Geschäfte der in unserem Haus tätigen relevanten Personen. f. Bei Ausführung von Aufträgen handeln wir entsprechend unserer Allgemeinen Grundsätze der Auftragsausfüh- rung (siehe ab Seite 30) bzw. der Weisung des Kunden. Stand: 01/2018 Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen Für Ihre Vermögensanlage in Wertpapieren und sonstigen Fi- Zuwendungen in Form von geldwerten Vorteilen (teilweise auch nanzinstrumenten bieten wir Ihnen eine umfassende Informa- nur als geringwertiger Vorteil) können wir von Produkt- und tion und individuelle Beratung an. Insbesondere unterstützen Dienstleistungsanbietern erhalten. Im Wesentlichen handelt es wir Sie fachkundig, eine Anlageentscheidung unter Berücksich- sich dabei um: tigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in Geschäften mit Fi- Mitarbeiterorientierte Sachleistungen, z. B. nanzinstrumenten, Ihrer finanziellen Verhältnisse, Anlageziele –– technische Unterstützungsleistungen, und Ihrer Risikobereitschaft zu treffen. Auch im Nachgang Ihrer –– Informationsmaterial zu Produkten und Markt, Anlageentscheidung unterstützen wir Sie. Auf Wunsch über- –– allgemeine Vertriebsunterstützung. prüfen wir mit Ihnen im Rahmen eines Beratungsgesprächs, ob Mitarbeiterorientierte Dienstleistungen, z. B. Ihre Finanzinstrumente weiterhin für Sie geeignet sind. Dieser –– Schulungsmaßnahmen, Service ist für uns mit einem kostenintensiven personellen und –– Vorträge, Fachtagungen, organisatorischen Aufwand verbunden. Zur Deckung dieses –– Beratungsleistungen. Aufwandes erhalten wir Vertriebsvergütungen in Form von Kundenorientierte Sach- und Dienstleistungen, z. B. Zuwendungen unserer Vertriebspartner oder Margen. Zuwen- –– Vertriebsmaterial, dungen können in Form von Geldzahlungen oder sonstigen –– Kundenveranstaltungen und -vorträge, geldwerten Vorteilen gewährt werden. Werden Zuwendungen –– Give-aways. in Form von Geldzahlungen erbracht, ist zwischen einmaligen Dabei stellen wir organisatorisch jeweils sicher, dass diese Zu- und laufenden Zahlungen zu unterscheiden. Einmalige Zu- wendungen Ihren Interessen als Kunde nicht entgegenstehen, wendungen werden an uns von unseren Vertriebspartnern als sondern dafür eingesetzt werden, die Qualität der von uns einmalige, umsatzabhängige Vergütung geleistet. Laufende erbrachten Wertpapierdienstleistungen und Wertpapierneben- Zuwendungen werden an uns von unseren Vertriebspartnern dienstleistungen aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern. als wiederkehrende, bestandsabhängige Vergütung geleistet. Unabhängig hiervon informieren wir Sie jeweils über die aktu- 17
Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen ellen Vertriebsvergütungen bzgl. empfohlener Finanzinstru- Laufende Zuwendung: In Ausnahmefällen fallen auch im mente, die wir von unseren Vertriebspartnern insbesondere Zusammenhang mit dem Vertrieb von Zertifikaten oder beim Vertrieb von Anteilen an Investmentvermögen, strukturierten Anleihen laufende Zuwendungen an, solange beim Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen, sich die entsprechenden Zertifikate in Ihrem Depot befin- beim Vertrieb verzinslicher Wertpapiere oder den. Sofern auch bei dem Vertrieb von Zertifikaten oder bei Zeichnung von Aktienneuemissionen strukturierten Anleihen laufende Zuwendungen gezahlt wer- erhalten. Darüber hinaus finden Sie nachfolgend allgemeine den, beträgt die laufende Zuwendung in der Regel zwischen Informationen zu Zuwendungsleistungen, mit denen wir eine 0,1 und 1,5 % p. a. größtmögliche Transparenz als Grundlage für Ihre Anlageent- scheidung schaffen wollen. 3. Verzinsliche Wertpapiere Wir erhalten beim Vertrieb verzinslicher Wertpapiere in Ab- 1. Anteile an Investmentvermögen hängigkeit von der Laufzeit des jeweiligen Wertpapiers ein- Einmalige Zuwendung: Fondsgesellschaften erheben bei malige Zuwendungen vom Emittenten oder Vertriebspart- der Ausgabe von Fondsanteilen einen Ausgabeaufschlag, ner, die in der Regel zwischen 0,1 und 3,5 % des Kurswerts der uns bis zur Höhe des gesamten Ausgabeaufschlages als oder des Nominalbetrags/Nennwerts betragen. einmalige Zuwendung zufließen kann. Die Höhe des Ausga- beaufschlages beträgt in der Regel beispielsweise bei Ren- 4. Aktienneuemissionen tenfonds zwischen 0,1 und 5,5 % des Nettoinventarwerts Bei Zeichnung von Aktienneuemissionen erhalten wir in des Anteils und bei Aktienfonds, offenen Immobilienfonds manchen Fällen vom Emittenten nach Zuteilung eine Vergü- und Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,1 und 5,75 % des tung auf die Gesamtzuteilungssumme (einmalige Zuwen- Nettoinventarwerts des Anteils. dung). Die Rahmenbedingungen werden vom Emittenten Laufende Zuwendung: Bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag bzw. dem Emissionskonsortium festgelegt. Ob und in wel- wird kein Ausgabeaufschlag erhoben, sondern dem Fonds- cher Höhe Zuwendungen fließen, teilt Ihnen Ihr Kundenbe- vermögen zur Verbesserung der Qualität unserer Dienstleis- rater mit. tungserbringung eine laufende Zuwendung entnommen. Diese laufende Zuwendung erhalten wir für den Zeitraum, in 5. Andere Finanzinstrumente dem Sie die Fondsanteile in Ihrem Depot verwahren lassen. Soweit wir Zuwendungen, bezüglich anderer Finanz Teilweise erhalten wir auch bei Fonds mit Ausgabeaufschlag instrumente erhalten, werden wir Ihnen diese im Einzelfall eine laufende Zuwendung, die typischerweise geringer aus- gesondert mitteilen. fällt als bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag. Die Höhe der lau- fenden Zuwendung beträgt in der Regel beispielsweise bei Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,2 % p. a., bei Aktienfonds zwischen 0,1 und 1,5 % p. a., bei offenen Immobilienfonds zwischen 0,1 und 0,6 % p. a. und bei Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,1 und 1,7 % p. a. 2. Zertifikate oder strukturierte Anleihen Einmalige Zuwendung: Wir erhalten für den Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen einmalige Zu- wendungen vom Emittenten oder Vertriebspartner, deren Höhe je nach Produktausgestaltung (Bonus-Zertifikate, Express-Zertifikate, Alpha-Zertifikate, Zinsanleihen, Kapital schutzzertifikate usw.) und Laufzeit variiert und in der Regel zwischen 0,1 und 5 % des Kurswerts oder des Nominal betrags/Nennwerts beträgt. Stand: 11/2020 18
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