Transparenzbericht 2020 - Prüfungsstelle - Sparkassen- und Giroverband für ...

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Transparenzbericht 2020 - Prüfungsstelle - Sparkassen- und Giroverband für ...
- Prüfungsstelle -

Transparenzbericht 2020
Transparenzbericht 2020 - Prüfungsstelle - Sparkassen- und Giroverband für ...
Transparenzbericht 2020
gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen
an die Abschlussprüfung bei Unternehmen
von öffentlichem Interesse

Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein - Prüfungsstelle -
                                Kiel
Inhaltsverzeichnis
1.   Vorbemerkung                                                               2

2.   Rechtliche und organisatorische Struktur                                   2

     2.1   Rechtsform und Eigentümerverhältnisse                                2

     2.2   Leitungsstruktur                                                     3

     2.3   Vergütungsgrundlagen                                                 3

     2.4   Netzwerk                                                             3

     2.5   Finanzinformationen                                                  3

     2.6   Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse        3

3.   Internes Qualitätssicherungssystem                                         4

     3.1   Qualitätssicherungskonzept                                           4

     3.2   Beachtung der allgemeinen Berufspflichten                            5

     3.3   Annahme, Fortführung und vorzeitige Beendigung von Aufträgen         5

     3.4   Mitarbeiterentwicklung                                               6

     3.5   Gesamtplanung aller Aufträge                                         7

     3.6   Interne Rotation                                                     7

     3.7   Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen                                 7

     3.8   Auftragsabwicklung                                                   8

     3.9   Nachschau                                                            9

4.   Qualitätskontrolle                                                        10

5.   Erklärungen der Prüfungsstellenleitung                                    10

     5.1   Erklärung zur Durchsetzung des Qualitätssicherungssystems           10

     5.2   Erklärung zur Wahrung der Unabhängigkeit                            10

     5.3   Erklärung zu den Fortbildungsgrundsätzen und -maßnahmen             10

Transparenzbericht Prüfungsstelle SGVSH 2020                               Seite 1
schaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer (Berufssatzung). Im
1.         Vorbemerkung
                                                                                         Standard IDW QS 1 hat das IDW die Berufsauffassung

Die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes                                     dargelegt, wie ein Qualitätssicherungssystem in Wirt-

für Schleswig-Holstein (SGVSH) hat im Geschäftsjahr                                      schaftsprüferpraxen ausgestattet sein soll, um die Ein-

2020 gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen                                       haltung der vorgenannten Anforderungen sicherzu-

bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 319a                                       stellen. Gemäß Fußnote 3 des IDW QS 1 findet dieser

Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuches) durchgeführt                                      Standard auch bei den Prüfungsstellen entsprechende

und ist daher gemäß Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU)                                   Anwendung. Damit wird berücksichtigt, dass für Prü-

Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 über spezifische Anfor-                                  fungsstellen spezifische Gegebenheiten und Vorschrif-

derungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen                                         ten gelten, die bei der Anwendung des Standards bei

von öffentlichem Interesse (nachfolgend EU-VO) ver-                                      Prüfungsstellen zu beachten sind.

pflichtet, einen Transparenzbericht zu veröffentlichen.
                                                                                         Neben den für alle Wirtschaftsprüferinnen und Wirt-

Die folgenden Artikel der EU-VO finden keine Anwen-                                      schaftsprüfer geltenden Vorschriften des Berufsrechts

dung für Prüfungsstellen bzw. bei der Prüfung von                                        sind für die Prüfungsstelle darüber hinaus folgende

Sparkassen:                                                                              Regelungen in der jeweils gültigen Fassung verpflich-
                                                                                         tend:
• Artikel 4 Abs. 2 und 3 Unterabsatz 1 (gemäß § 340k
      Abs. 4 Satz 3 HGB),                                                                • das Sparkassengesetz für das Land Schleswig-
                                                                                              Holstein (SpkG),
• Artikel 4 Abs. 3 Unterabsatz 2 (gemäß § 340k Abs. 4
      Satz 1 HGB),                                                                       • die Satzung des Sparkassen- und Giroverbandes für
                                                                                              Schleswig-Holstein und
• Artikel 5 (gemäß § 340k Abs. 3 Satz 3 HGB)1,
                                                                                         • der Runderlass des Ministeriums für Inneres,
• Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe g) (gemäß § 340k Abs. 4
                                                                                              ländliche Räume und Integration zur Prüfung der
      Satz 3 HGB)2,
                                                                                              öffentlichen Sparkassen (Prüfungserlass).
• Artikel 16 (gemäß § 340k Abs. 4 Satz 1 HGB),
• Artikel 17 (gemäß § 340k Abs. 4 Satz 1 HGB) und
                                                                                         2.      Rechtliche und
• Artikel 19 (gemäß § 340k Abs. 4 Satz 1 HGB).
                                                                                                 organisatorische Struktur
Des Weiteren regelt die WPO weitere Ausnahmen:
                                                                                         2.1     Rechtsform und Eigentümerverhältnisse
• Artikel 26 der EU-VO findet keine Anwendung auf die
                                                                                         Der SGVSH wird von den Sparkassen und ihren
      Prüfungsstellen, soweit das Landesrecht nichts
                                                                                         Trägern gebildet und ist eine Körperschaft öffent-
      anderes vorsieht (gemäß § 57h Abs. 3 WPO).
                                                                                         lichen Rechts (§ 35 SpkG) mit Sitz in Kiel.
• In entsprechender Anwendung des Artikels 8 der
      EU-VO hat bei Sparkassen mit einer Bilanzsumme                                     Der SGVSH hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen zu
      von mehr als 3 Mrd. EUR eine auftragsbegleitende                                   fördern, eine Prüfungsstelle für Mitgliedssparkassen zu
      Qualitätssicherung stattzufinden (gemäß § 57h                                      unterhalten und die Aufsichtsbehörde gutachterlich zu
      Abs. 3 WPO). Diese darf auch von                                                   beraten.
      Verbandsprüferinnen und Verbandsprüfern
                                                                                         Die Sparkassen und der SGVSH unterliegen gemäß
      wahrgenommen werden.
                                                                                         § 38 SpkG der Aufsicht des Landes.
Die      Anforderungen              an      die     Ausgestaltung                eines
                                                                                         Die Prüfungsstelle ist eine rechtlich unselbstständige
Qualitätssicherungssystems ergeben sich insbesondere
                                                                                         Einrichtung des SGVSH. Die Prüfungsstelle führt die
aus der EU-VO, der WPO und der Berufssatzung für Wirt-
                                                                                         Prüfungen in eigener Verantwortung und unabhängig
                                                                                         von Weisungen der Verbandsorgane durch. Sie ist an
1     Art. 5 Abs. 1, Abs. 4 Unterabsatz 1 und Abs. 5 sind auf Beschäftigte der
      Prüfungsstelle anzuwenden, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen
      können.
                                                                                         die Berufsgrundsätze nach den für Wirtschaftsprüfungs-
2     Art. 10 Abs. 2 Buchstabe g) ist auf Beschäftigte der Prüfungsstelle                gesellschaften geltenden Bestimmungen gebunden
      anzuwenden, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können.
                                                                                         (§ 35 Abs. 3 SpkG).

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Dabei führt die Prüfungsstelle ihre Tätigkeit auf der      2.5      Finanzinformationen
Grundlage von § 26 Abs. 1 SpkG und § 340k Abs. 3
                                                           Die Angaben zum Gesamtumsatz der Prüfungsstelle
und 4 HGB in Verbindung mit der Satzung sowie dem
                                                           sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Prüfungserlass durch.
                                                                                                         TEUR
Als gesetzlicher Abschlussprüfer der Mitgliedsspar-            Gesamtumsatz 2020                         4.635,9
kassen des SGVSH prüft sie neben den Jahresab-                 davon Einnahmen
schlüssen auch das Wertpapierdienstleistungs- und De-          • aus Abschlussprüfungsleistungen
                                                                  bei Unternehmen von öffentlichem
potgeschäft und führt weitere aufsichtliche Prüfungs-             Interesse                              3.985,4
und Bestätigungsleistungen (z. B. nach GwG, FinDAG)
                                                               • aus Abschlussprüfungsleistungen
durch.                                                            bei anderen Unternehmen                      0,0
                                                               • aus zulässigen Nichtprüfungs-
Gemäß § 35 Abs. 3 SpkG bzw. nach dem Prüfungserlass               leistungen bei Unternehmen, die
müssen die Leiterin oder der Leiter der Prüfungsstelle            von der Prüfungsstelle des SGVSH
                                                                  geprüft werden                            540,7
und ihre oder seine Stellvertretung öffentlich bestellte
                                                               • aus Nichtprüfungsleistungen für
Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer sein.               andere Unternehmen                        109,8

2.2      Leitungsstruktur
                                                           2.6      Abschlussprüfungen bei Unternehmen von
Die Prüfungsstelle wird von der Leiterin oder dem Leiter            öffentlichem Interesse
der Prüfungsstelle geleitet. Die Prüfungsstellenleiterin
                                                           Bei folgenden Unternehmen von öffentlichem Interesse
oder der Prüfungsstellenleiter hat eine oder mehrere
                                                           haben wir im vergangenen Geschäftsjahr 2020 gesetz-
Stellvertreterinnen oder Stellvertreter, die diese oder
                                                           liche Abschlussprüfungen durchgeführt:
diesen bei Verhinderung vertreten.

                                                           -    Bordesholmer Sparkasse Aktiengesellschaft
2.3      Vergütungsgrundlagen
                                                           -    Sparkasse Elmshorn
Die Prüfungsstellenleitung und die angestellten Wirt-
schaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer erhalten ver-     -    Sparkasse Holstein
traglich geregelte Festgehälter. Zusätzliche Einmal-
                                                           -    Sparkasse Westholstein
zahlungen zum Jahresende erfolgen nicht.
                                                           -    Förde Sparkasse
2.4      Netzwerk
                                                           -    Sparkasse zu Lübeck Aktiengesellschaft
Die Prüfungsstelle des SGVSH ist 2020 nicht in ein
                                                           -    Sparkasse Südholstein
Netzwerk nach § 319b HGB eingebunden gewesen.
                                                           -    Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg

                                                           -    Sparkasse Mittelholstein AG

                                                           -    Nord-Ostsee Sparkasse

                                                           -    Stadtsparkasse Wedel

                                                           Über die Prüfungen von Sparkassen hinaus führt die
                                                           Prüfungsstelle des SGVSH keine Abschlussprüfungen
                                                           bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durch.

Transparenzbericht Prüfungsstelle SGVSH 2020                                                                Seite 3
3.        Internes                                         Daneben sind insbesondere Regelungen zu folgenden
                                                           Punkten getroffen:
          Qualitätssicherungssystem
                                                           • Beachtung der allgemeinen Berufspflichten (u. a.
Zur Erfüllung der nach den berufsrechtlichen Vorgaben
                                                               Regelungen zu Unabhängigkeit, Unparteilichkeit
anzuwendenden Grundsätze und Maßnahmen zur Quali-
                                                               und Besorgnis der Befangenheit, Gewissenhaftig-
tätssicherung bedient sich die Prüfungsstelle des
                                                               keit, Verschwiegenheit und Regelungen zur
SGVSH ihres Qualitätssicherungshandbuchs (QSH). Das
                                                               Rotation),
darin dokumentierte Qualitätssicherungssystem ist bei
                                                           • Annahme, Fortführung und vorzeitige Beendigung
der Prüfungsstelle implementiert.
                                                               von Aufträgen,

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prüfungsstelle    • Mitarbeiterentwicklung (Einstellung, Aus- und
sind dazu verpflichtet, die im QSH umfassend darge-            Fortbildung, Beurteilung, Bereitstellung von
stellten qualitätssichernden Maßnahmen in ihren Auf-           Fachinformationen),
gabengebieten konsequent anzuwenden. Die Regelun-          • Gesamtplanung aller Aufträge,
gen des QSH werden regelmäßig überprüft und bei
                                                           • Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen
Bedarf angepasst. Das QSH steht allen Mitarbeiterinnen
                                                               (einschließlich Hinweisgeberregelung),
und Mitarbeitern der Prüfungsstelle vollständig in
                                                           • Regelungen zur Auftragsabwicklung sowie
digitaler Form zur Verfügung.
                                                           • Regelungen zur Nachschau.
Im QSH unterstreicht die Prüfungsstellenleitung ihre
Verantwortlichkeit für das Qualitätssicherungssystem       Das QSH Teil B enthält die Regelungen zum Prüfungs-

der Prüfungsstelle. Außerdem wird jede Mitarbeiterin       ablauf und zur Dokumentation der Prüfung, jeweils

und jeder Mitarbeiter der Prüfungsstelle dazu ver-         getrennt nach Prüfungsarten.

pflichtet, sich mit den sie oder ihn betreffenden
                                                           3.1     Qualitätssicherungskonzept
Regelungen vertraut zu machen.
                                                           Die Prüfungsstellenleitung hat eindeutig und in ange-
Das QSH ist in zwei Teile gegliedert:
                                                           messener Weise auf die Bedeutung der Beachtung der
-    Teil A (Qualitätssicherung) enthält Regelungen zur    gesetzlichen und berufsständischen Anforderungen
     Organisation der Prüfungsstelle und setzt damit die   hingewiesen. Hierzu zählen auch die sparkassen-
     berufsständischen Vorschriften insbesondere der       rechtlichen Vorschriften sowie insbesondere der Prü-
     WPO und der Berufssatzung um;                         fungserlass.

-    Teil B (Grundsätze zur Durchführung von Prüfungen)    Qualitätsumfeld
     enthält allgemeine Vorschriften zu den
                                                           Ein wirksames Qualitätsumfeld hängt maßgeblich von
     Jahresabschlussprüfungen sowie weiteren
                                                           dem integren Handeln, der fachlichen und persönlichen
     Prüfungen der Prüfungsstelle.
                                                           Kompetenz und den Verhaltensweisen der Entschei-
Im QSH Teil A sind die Aufbauorganisation und die          dungsträger in der Prüfungsstelle ab.
Prozesse beschrieben. Die Einrichtung, Durchsetzung        Neben den beschäftigten Wirtschaftsprüferinnen und
und Überwachung des Qualitätssicherungssystems wird        Wirtschaftsprüfern sind in der Prüfungsstelle Ver-
dabei als laufender Prozess verstanden, bei dem die        bandsprüferinnen und Verbandsprüfer angestellt, die
Regelungen und Maßnahmen laufend an die qualitäts-         auch die Prüfungen vor Ort leiten. Die Verbandsprü-
gefährdenden Risiken angepasst werden.                     ferinnen und Verbandsprüfer haben ihre Eignung und
                                                           Qualifikation für die Prüfung von Sparkassen durch das
                                                           Ablegen eines bundeseinheitlichen Verbandsprüfer-
                                                           examens erworben, das inhaltlich analog zum Wirt-
                                                           schaftsprüferexamen ausgestaltet ist.3 Daneben sind im

                                                           3   Vgl. Gesetzesbegründung APAReG zu § 57h WPO, BT-Drucksache 18/6282

Seite 4                                                    Transparenzbericht Prüfungsstelle SGVSH 2020
geringen Maße weitere Mitarbeiterinnen und Mitar-         und Mitarbeiter gegenüber Mandanten sowie zur Ver-
beiter ohne Verbandsprüferexamen beschäftigt. Die         meidung der Besorgnis der Befangenheit niedergelegt.
Prüfungsstelle verfügt über ausreichend qualifiziertes    Dazu gehören insbesondere
Personal.
                                                          • die Anerkennung der Berufsgrundsätze bei
Qualitätsziele                                               Einstellung,
Die Aufgaben der Prüfungsstelle werden durch Spar-        • die Information der Mitarbeiterinnen und
kassengesetz und Prüfungserlass begrenzt. Die Quali-         Mitarbeiter über die Berufsgrundsätze bei der
tätsziele haben sich an dem gesetzlichen Auftrag aus-        Einstellung sowie im Rahmen von internen
zurichten.                                                   Schulungsmaßnahmen,

Grundlegendes Ziel der Qualitätssicherung in der Prü-     • die Erklärung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
fungsstelle ist es, die ordnungsgemäße Abwicklung der        zur beruflichen Unabhängigkeit bei der Einstellung
Aufträge, vor allem der Jahresabschlussprüfungen von         und entsprechende turnusmäßige jährliche
Sparkassen im Verbandsgebiet, zu gewährleisten.              Abfragen,
                                                          • die unverzügliche Meldepflicht eventueller
Einschätzung der qualitätsgefährdenden Risiken
                                                             Unabhängigkeitsgefährdungen und
Die Prüfungsstelle hat aufgrund des gesetzlichen Auf-
                                                          • die Anwendung von Vorgaben zur internen Rotation
trags einen festen Mandantenstamm. Akquisitionsauf-
                                                             (vgl. Abschnitt 3.6).
gaben entfallen gänzlich. Die Prüfungsstelle ist nicht
gewinnorientiert sondern arbeitet kostendeckend. Die      Neben der Verpflichtung zur berufsrechtlichen Unab-
Honorierung der Prüfungsleistungen erfolgt grund-         hängigkeit und Verschwiegenheit werden alle bei der
sätzlich nach dem benötigten Zeitaufwand, der zu dem      Prüfungsstelle beschäftigten Personen auch auf die Ein-
vom Verbandsvorstand festgelegten Stundensatz abge-       haltung der Insider-Regelungen nach der EU-Verord-
rechnet wird.                                             nung über Marktmissbrauch, der Vorschriften zum
                                                          Datenschutz sowie der Regelungen des Qualitätssiche-
Daneben werden ausschließlich Verbandsprüferinnen
                                                          rungssystems schriftlich verpflichtet.
und Verbandsprüfer als leitende Prüferinnen und Prüfer
eingesetzt, die aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer
                                                          3.3    Annahme, Fortführung und vorzeitige
langjährigen Berufserfahrung die hohen Qualitäts-                Beendigung von Aufträgen
anforderungen bei den jeweiligen Prüfungen vor Ort
                                                          Auftragsannahme und -fortführung
sicherstellen. Des Weiteren erfolgt die Prüfungsdurch-
führung und Dokumentation mit einer fortentwickelten      Soweit nicht aufgrund sparkassengesetzlicher Regelun-
DV-Anwendung (Prüfer-PC), die in Kooperation mit wei-     gen ein Prüfungsauftrag besteht, ist die Entscheidung
teren Prüfungsstellen laufend überarbeitet wird.          über Auftragsannahme und -fortführung der Prüfungs-
                                                          stellenleiterin bzw. dem Prüfungsstellenleiter vorbe-
Das Risiko eines Verstoßes gegen Berufspflichten
                                                          halten. Die Entscheidungsfindung berücksichtigt die
(Qualitätsrisiko) wird daher als vertretbar eingestuft.
                                                          berufsrechtlichen Ablehnungs- und Ausschließungs-
Die eingeführten Regelungen zur Steuerung und Über-
                                                          gründe.
wachung der Qualität bieten ausreichend Gewähr dafür,
dass Mängel in der Berufsausübung aufgrund von            Folgende weitere Aufträge - neben den gesetzlich ver-
qualitätsgefährdenden Risiken verhindert oder aufge-      ankerten Prüfungspflichten - können von der Prüfungs-
deckt und behoben werden.                                 stelle durchgeführt werden:

3.2    Beachtung der allgemeinen                          • Prüfungen ohne besonderen Anlass bei Sparkassen
       Berufspflichten                                       im Verbandsgebiet des SGVSH (z. B. unvermutete
Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit                     Prüfungen)

Die Prüfungsstelle hat in ihrem QSH auch Regelungen       • Prüfungen gem. § 44 Abs. 1 und 2 KWG bzw.
zur Beachtung der Vorschriften zur Wahrung der Unab-         § 35 Abs. 1 WpHG (Der Prüfungsstelle können von
hängigkeit und Unparteilichkeit der Mitarbeiterinnen         der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
                                                             Prüfungen übertragen werden).

Transparenzbericht Prüfungsstelle SGVSH 2020                                                                 Seite 5
• Freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen von            verpflichtet, die Prüfungsstelle mit ausreichenden
   Tochtergesellschaften oder Stiftungen der                 personellen Kapazitäten auszustatten (vgl. § 35 Abs. 2
   schleswig-holsteinischen Sparkassen oder des              und 3 SpkG).
   Verbandes
                                                             Es werden grundsätzlich nur Absolventinnen und
• Prüfungen für die Sicherungseinrichtung des SGVSH          Absolventen eines einschlägigen wissenschaftlichen
• Prüfungen bei Gemeinschaftseinrichtungen der               Hochschulstudiums sowie einer Sparkassen-Fachprü-
   Sparkassen                                                fung an einer regionalen Sparkassenakademie (Ab-
• Sonstige bankübliche Bestätigungsleistungen bei            schluss als Sparkassenbetriebswirtin oder Sparkassen-
   Sparkassen                                                betriebswirt), möglichst mit berufsbezogenen prak-
                                                             tischen Vorkenntnissen, als Fachmitarbeiterinnen und
Entscheidungen über die vorzeitige Beendigung von            Fachmitarbeiter eingestellt und dazu angehalten, in
Aufträgen sind als Einzelfallentscheidungen ebenfalls        spätestens drei Jahren das Verbandsprüferexamen
der Prüfungsstellenleiterin bzw. dem Prüfungsstellen-        abzulegen. Erst danach besteht die Möglichkeit, ver-
leiter vorbehalten.                                          mehrt eigenverantwortlich Prüfungen bei Sparkassen
                                                             vor Ort zu leiten.
3.4       Mitarbeiterentwicklung

Die Qualität unserer Leistung wird entscheidend vom          Das QSH enthält ein standardisiertes Einstellungsver-

Ausbildungsniveau, der Qualifikation und der Speziali-       fahren, in dessen Mittelpunkt ein strukturiertes Bewer-

sierung     unserer   Mitarbeiterinnen   und   Mitarbeiter   bungsgespräch mit der Prüfungsstellenleitung steht.

geprägt. Vordringliches Anliegen ist daher die Sicher-
                                                             Aus- und Fortbildung von Mitarbeiterinnen und
stellung eines hohen Qualifikations- und Informations-
                                                             Mitarbeitern
standards unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
                                                             Die Regelungen zur Ausbildung von Prüfungsassisten-
Folgende Maßnahmen sollen dazu beitragen, sowohl             tinnen und Prüfungsassistenten sehen neben dem
den gesetzlichen Anforderungen als auch unserem              Besuch der Verbandsprüferlehrgänge beim Deutschen
eigenen Anspruch an eine qualifizierte Auftrags-             Sparkassen- und Giroverband und weiteren Seminaren
abwicklung durch sämtliche Mitarbeiterinnen und Mit-         die praktische Ausbildung im Prüfungsaußendienst vor.
arbeiter sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschafts-       Die Vorlage der Dokumentation der praktischen Ausbil-
prüfer unserer Prüfungsstelle Rechnung zu tragen:            dung durch einen Ausbildungspass und die regel-
                                                             mäßigen Beurteilungen durch die Prüfungsleiterinnen
• sorgfältige Auswahl der Mitarbeiterinnen und               und Prüfungsleiter dienen der Prüfungsstellenleitung
   Mitarbeiter bei Einstellung,                              zur Überwachung. Die Ausbildung der Prüfungsassis-
• Information über Berufs- und Arbeitsgrundsätze,            tentinnen und Prüfungsassistenten vollzieht sich in der
• Ausbildung der Berufsanfängerinnen und                     Regel über eine zwei- bis dreijährige Ausbildungszeit.
   Berufsanfänger,
                                                             Zusätzlich zu der Bereitstellung einschlägiger Fach-
• fachliche Fortbildung der Mitarbeiterinnen und             zeitschriften und -literatur besteht ein umfassendes
   Mitarbeiter und der Berufsträger,
                                                             Angebot an regelmäßigen sowie anlassbezogenen
• Weiterentwicklung der Mitarbeiterinnen und                 internen   und       externen   Schulungsveranstaltungen.
   Mitarbeiter durch regelmäßige Beurteilungen               Zudem sind einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
   sowie                                                     Prüfungsstelle Mitglieder in bundesweiten Fachaus-
• regelmäßige und ausreichende Fachinformation.              schüssen     oder     Arbeitskreisen.    Der   Umfang    der
                                                             Schulungen     ist    pro   fachlicher   Mitarbeiterin   und
Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern            fachlichem Mitarbeiter und Kalenderjahr auf mindes-
Auf Basis der Gesamtplanung der Prüfungsstelle wird          tens fünf Tage festgelegt. Die Prüfungsstellenleitung
durch die Prüfungsstellenleiterin bzw. den Prüfungs-         überwacht anhand einer Jahresaufstellung je Mit-
stellenleiter die Entscheidung über Neueinstellungen         arbeiterin und Mitarbeiter Umfang              und Art der
im Rahmen des Stellenplans getroffen. Der Verband ist        besuchten Schulungen.

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Beurteilung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern          den geplanten Daten führen, sind diese unverzüglich

Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht ein      mitzuteilen und zu begründen.

Beurteilungsverfahren mit vorgegebenen fachlichen
                                                           Bei Bedarf wird die Gesamtplanung angepasst, die aus-
und persönlichen Kriterien und einem festgelegten
                                                           lösenden Vorgänge sowie die abgeleiteten Änderungen
zeitlichen Rhythmus.
                                                           werden dokumentiert. Über eine eventuelle Anpassung

Organisation der Fachinformationen                         der Gesamtplanung ist die Prüfungsstellenleiterin bzw.
                                                           der Prüfungsstellenleiter zu informieren.
Die laufende Information der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter über Neuerungen auf den Gebieten der           3.6    Interne Rotation
Rechnungslegung, des Prüfungswesens, des Aufsichts-
                                                           Die Artikel 16 und 17 der EU-VO finden gemäß § 340k
rechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des
                                                           Abs. 4 Satz 1 HGB keine Anwendung auf die Prüfungs-
Steuerrechts erfolgt im Wesentlichen durch
                                                           stelle. Nach Ziffer 4.2 des Prüfungserlasses ist zu
• Anschluss an den Rundschreibendienst des                 beachten, dass die verantwortliche Wirtschaftsprüferin
   Verbandes (einschließlich der Informationen des         oder der verantwortliche Wirtschaftsprüfer sowie die
   Betriebsvergleichs),                                    leitende   Prüferin    oder    der   leitende   Prüfer   der
• Informationsweitergabe über die DV-Architektur des       Prüfungsstelle nicht mit einer Jahresabschlussprüfung
   Verbandes (des SGVSH, der Prüfungsstelle bzw.           (einschließlich vorgezogener Prüfung) betraut werden
   anderer Verbände),                                      sollen, wenn sie bereits in sieben oder mehr Fällen
                                                           dafür verantwortlich waren. Dies gilt nicht, wenn seit der
• regelmäßige Prüferbesprechungen, die sowohl zur
                                                           letzten Prüfung mindestens drei Jahre vergangen sind.
   Vermittlung neuer Themeninhalte als auch zum
   Erfahrungsaustausch genutzt werden,                     Bei der Gesamtplanung wird sichergestellt, dass für die
• Mails oder Prüferrundschreiben zu aktuellen Fragen,      Prüfung nur Fachkräfte eingesetzt werden, die nicht
   die die einheitliche Meinung der Prüfungsstellen-       bereits in sieben oder mehr Fällen für die Prüfung
   leitung wiedergeben,                                    verantwortlich waren.
• regelmäßige Telefonkonferenzen,
                                                           3.7    Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen
• die Zurverfügungstellung der IDW-Fachnachrichten
   sowie                                                   Die Regelungen des QSH sollen die Fachkräfte der
                                                           Prüfungsstelle ermutigen, aber auch verpflichten, die
• die Zurverfügungstellung sonstiger Fach-
                                                           ihnen zur Kenntnis gelangten externen Beschwerden
   publikationen einschließlich einer umfangreichen
                                                           und Vorwürfe unverzüglich und unmittelbar an die Prü-
   Fachbibliothek.
                                                           fungsstellenleiterin    bzw.   den    Prüfungsstellenleiter
3.5   Gesamtplanung aller Aufträge                         weiterzuleiten. Interne Beschwerden und Vorwürfe
                                                           richten die Fachkräfte unmittelbar an die Prüfungs-
Auf Basis einer zentralen zeitlichen und fachlichen Pla-
                                                           stellenleiterin bzw. den Prüfungsstellenleiter.
nung aller Aufträge werden die Mitarbeitereinsätze
koordiniert und fortgeschrieben. Die Anzahl der Prü-       Ausdrücklich möglich ist auch eine Weiterleitung von
fungen ist weitestgehend konstant.                         externen oder internen Beschwerden und Vorwürfen
                                                           unter Wahrung der Vertraulichkeit der Identität der
Die geplanten Daten sind regelmäßig mit den Ist-
                                                           Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters (Whistleblowing).
Werten abzustimmen. Insbesondere wird auch über-
wacht, ob die von der leitenden Prüferin oder von dem      Die Prüfungsstellenleiterin bzw. der Prüfungsstellen-
leitenden Prüfer einzureichende Prüfungsplanung mit        leiter entscheidet, ob die vorgelegten Sachverhalte als
den vorgegebenen Daten übereinstimmt. Sobald der           externe oder interne erhobene Beschwerden und
leitenden Prüferin oder dem leitenden Prüfer oder der      Vorwürfe erfasst und entsprechende Untersuchungen
verantwortlichen Wirtschaftsprüferin oder dem verant-      des vorgetragenen Sachverhalts durchgeführt werden.
wortlichen Wirtschaftsprüfer Tatsachen bekannt sind,
die zu einer nicht nur unwesentlichen Abweichung von

Transparenzbericht Prüfungsstelle SGVSH 2020                                                                   Seite 7
3.8       Auftragsabwicklung                                    Anleitung des Prüfungsteams und laufende
                                                                Überwachung der Auftragsabwicklung
Organisation der Auftragsabwicklung
                                                                Die Prüfungslogik der Prüfungsstelle folgt dem risiko-
In der Prüfungsstelle trägt die Verantwortung zur
                                                                orientierten Prüfungsansatz.
Durchführung einer betriebswirtschaftlichen Prüfung
i. S. d. § 2 Abs. 1 WPO stets eine Person mit Wirtschafts-      Als Hilfsmittel zur Durchführung der Jahresabschluss-
prüfer-Qualifikation (verantwortliche Wirtschaftsprüfe-         prüfung, der aufsichtlichen Prüfung sowie der GwG- und
rin oder verantwortlicher Wirtschaftsprüfer). Alle Wirt-        WpHG-Prüfung bei Sparkassen wird zur Planung,
schaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer der Prüfungs-          Dokumentation der Prüfungshandlungen sowie der
stelle sind bestellt und im Berufsregister eingetragen.         Prüfungsberichtserstellung eine gemeinsam mit an-
                                                                deren Sparkassenverbänden entwickelte DV-Anwen-
Anhand der Aufbauorganisation der Prüfungsstelle
                                                                dung auf der Basis der Standard-Software „Audit Agent“
sowie der jährlichen Gesamtplanung ergibt sich eine
                                                                der Audicon GmbH, Stuttgart, genutzt. Zur Erhebung
eindeutige Zuordnung der Aufgaben der tätigen Wirt-
                                                                prüfungsrelevanter Informationen von den Mandantin-
schaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer.
                                                                nen und Mandanten besteht bei allen Sparkassen im
Für jeden Auftrag in der Prüfungsstelle wird daneben            Verbandsgebiet ein EDV-gestütztes Verfahren.
eine verantwortliche Mitarbeiterin oder ein verantwort-
                                                                Mit den Prüfungsanweisungen werden insbesondere
licher Mitarbeiter ("leitende Verbandsprüferin bzw.
                                                                Vorgaben    zur   Prüfungsvorbereitung    einschließlich
leitender Verbandsprüfer") benannt. Der leitenden Ver-
                                                                Prüfungsplanungsvermerk, zur grundsätzlichen Vor-
bandsprüferin oder dem leitenden Verbandsprüfer
                                                                gehensweise und zur Prüfungstechnik in einzelnen
obliegen die Prüfungsplanung, die Anleitung des
                                                                Prüfungsfeldern, zur Vollständigkeitserklärung und zum
Prüfungsteams und die Organisation der Prüfungs-
                                                                Abschluss der Prüfung einschließlich Prüfungsschluss-
durchführung.
                                                                vermerk gemacht. Sie sollen einen ordnungsgemäßen
Den Sparkassen wird die verantwortliche Wirtschafts-            und einheitlichen Prozessablauf einschließlich der

prüferin oder der verantwortliche Wirtschaftsprüfer             Durchsicht der Prüfungsergebnisse und deren Doku-
sowie die zuständige leitende Prüferin oder der zustän-         mentation gewährleisten.
dige leitende Prüfer (Verbandsprüferin/Verbandsprüfer)          Musterberichte liegen für die bei der Prüfungsstelle
mitgeteilt. Dies geschieht gegenüber Vorstand und               einschlägigen Prüfungsarten vor.
Verwaltungs-/Aufsichtsrat üblicherweise im Auftrags-
bestätigungsschreiben bzw. im Eröffnungsschreiben.              Der Prüfungsablauf wird durch den Prüfungsplanungs-
                                                                vermerk und die Prüfungsanweisungen sachlich, zeitlich
Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der                und personell strukturiert. Für die Durchführung der
fachlichen Regelungen
                                                                Prüfung und deren Dokumentation wird auf ein umfang-
Gemäß § 35 Abs. 3 SpkG bzw. nach der Satzung des                reiches und aufeinander abgestimmtes Checklisten-
SGVSH ist die Prüfungsstelle bei der Wirtschaftsprüfer-         system zurückgegriffen.
kammer als Abschlussprüfer registriert, führt ihre
                                                                Außerdem ist ein abgestuftes System zur Überwachung
Prüfungen      nach   Maßgabe       der    für   Wirtschafts-
prüferinnen,    Wirtschaftsprüfer    und     Wirtschaftsprü-    der Auftragsabwicklung angewiesen. Dies umfasst u. a.
                                                                die Überwachung des Prüfungsteams durch die leiten-
fungsgesellschaften geltenden Berufsgrundsätze durch
                                                                de Verbandsprüferin oder den leitenden Verbands-
und beachtet hierbei die vom Institut der Wirtschafts-
                                                                prüfer, die auf einer fortlaufenden Information über den
prüfer e. V. entwickelten Standards.
                                                                Prüfungsverlauf basierende Überwachung durch die
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und fach-          verantwortliche Wirtschaftsprüferin oder den verant-
lichen Regelungen bei Prüfungen wird durch das                  wortlichen Wirtschaftsprüfer und die abschließende
Qualitätssicherungssystem     der      Prüfungsstelle    und    Durchsicht seitens der verantwortlichen Wirtschafts-
durch eine kontinuierliche Fortbildung der fachlichen           prüferin oder des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt.

Seite 8                                                         Transparenzbericht Prüfungsstelle SGVSH 2020
Auftragsbezogene Qualitätssicherung                             Auftragsdokumentation

Eine Berichtskritik ist grundsätzlich bei sämtlichen            Der Abschluss der Auftragsdokumentation wird zeitnah
Prüfungsberichten vorgesehen. Die Berichtskritikerin            nach der Erteilung des Bestätigungsvermerks bzw. der
oder der Berichtskritiker muss dabei wenigstens das             Datierung    des   Teilprüfungsberichts    dokumentiert.
Verbandsprüferexamen abgelegt haben. Eine Mitwir-               Spätestens 60 Tage nach Erteilung des Bestätigungs-
kung an der Erstellung des Prüfungsberichtes sowie              vermerks bzw. Datierung des Teilprüfungsberichts wird
wesentliche Prüfungstätigkeiten im Rahmen der jewei-            die Handakte geschlossen.
ligen Prüfung schließen ihre oder seine Eignung als
                                                                Für den Ausnahmefall, dass nach dem Abschluss der
Berichtskritikerin oder Berichtskritiker aus.
                                                                Auftragsdokumentation eine Änderung oder Ergänzung
Bei    Prüfungsaufträgen    bei      Sparkassen   mit   einer   der Arbeitspapiere notwendig wird, wird diese nachvoll-
Bilanzsumme von mehr als 3 Mrd. EUR sowie weiteren              ziehbar dokumentiert.
risikoorientiert ausgewählten Aufträgen sehen die
                                                                Die Arbeitspapiere werden gesichert unter Beachtung
Regelungen eine auftragsbegleitende Qualitätssiche-
                                                                der gesetzlichen und berufsständischen Aufbewah-
rung von einer qualifizierten Verbandsprüferin oder
                                                                rungsfristen verwahrt.
einem qualifizierten Verbandsprüfer, die oder der nicht
an der Prüfung beteiligt ist, vor.
                                                                3.9    Nachschau
Die Einholung von fachlichem Rat ist von der leitenden          Die turnusmäßige Nachschauprüfung der Organisation
Prüferin oder von dem leitenden Prüfer anzustoßen und           der Prüfungsstelle erfolgt jährlich (§ 55 Abs. 3 WPO). Für
erfolgt unter Einbeziehung der verantwortlichen Wirt-           die Nachschau der Abwicklung von Aufträgen gelten die
schaftsprüferin oder des verantwortlichen Wirtschafts-          folgenden turnusmäßigen Regelungen:
prüfers.
                                                                -   Jahresabschlussprüfungen nach § 316 HGB, d. h. alle
Lösung von Meinungsverschiedenheiten                                gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen von Spar-
                                                                    kassen, jährlich jede auftragsverantwortliche Wirt-
Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Prüfungs-
                                                                    schaftsprüferin oder jeder auftragsverantwortliche
teams, die auch nach intensiver Auseinandersetzung
                                                                    Wirtschaftsprüfer mit einer Prüfung,
mit der einschlägigen Fachliteratur und Inanspruchnah-
me der fachüblichen Recherchemöglichkeiten nicht                -   sonstige Aufträge (z. B. freiwillige Jahresabschluss-
gelöst werden können, sind zwischen den Beteiligten                 prüfungen, ggf. sonstige Aufträge) alle drei Jahre.
unter Hinzuziehung der verantwortlichen Wirtschafts-
                                                                Die Nachschau wird anhand von Fragebögen dokumen-
prüferin oder des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers
                                                                tiert. In einem abschließenden Bericht werden die
zu besprechen. Ebenso ist die verantwortliche Wirt-
                                                                durchgeführten Nachschaumaßnahmen und die getrof-
schaftsprüferin oder der verantwortliche Wirtschafts-
                                                                fenen Feststellungen dargestellt und die Wirksamkeit
prüfer einzubinden bei Meinungsverschiedenheiten
                                                                des Qualitätssicherungssystems beurteilt. Über eine
zwischen dem Prüfungsteam und dem auftragsbezoge-
                                                                bereits vorgenommene oder eingeleitete Beseitigung
nen Qualitätssicherer (Berichtskritikerin oder Berichts-
                                                                von Mängeln wird ebenfalls berichtet. Der Bericht wird
kritiker bzw. ggf. auftragsbegleitende Qualitätssicherin
                                                                nach Abschluss der Nachschau der Prüfungsstellen-
oder    auftragsbegleitender      Qualitätssicherer),    der
                                                                leitung vorgelegt. Diese entscheidet über ggf. weitere
Konsultationsstelle oder der Mandantin oder dem
                                                                notwendige Maßnahmen.
Mandanten.

Sollte keine Einigung zwischen den Parteien erzielt
werden können, so ist der Vorgang der Leitung der
Prüfungsstelle vorzulegen, die gemeinsam eine Ent-
scheidung herbeiführt. In strittigen Fällen obliegt es der
Leiterin oder dem Leiter der Prüfungsstelle, den Sach-
verhalt zu konsultieren.

Transparenzbericht Prüfungsstelle SGVSH 2020                                                                       Seite 9
4.        Qualitätskontrolle                                           5.         Erklärungen der
                                                                                  Prüfungsstellenleitung
Gemäß § 57h Abs. 3 WPO findet Artikel 26 der Verord-
nung (EU) Nr. 537/2014 keine Anwendung auf die Prü-                    5.1        Erklärung zur Durchsetzung des Qualitäts-
fungsstelle des SGVSH.                                                            sicherungssystems

                                                                       Die sich aus dem von der Prüfungsstelle des SGVSH
Die Prüfungsstelle ist gemäß Bescheinigung der
                                                                       eingeführten und angewendeten Qualitätssicherungs-
Wirtschaftsprüferkammer über die Registrierung nach
                                                                       system ergebenden Regelungen waren im vorangegan-
§ 40a Abs. 1 Satz 3 WPO vom 8. Oktober 2009 als ge-
                                                                       gen Geschäftsjahr 2020 wirksam. Von der Wirksamkeit
setzlicher Abschlussprüfer in das Berufsregister der
                                                                       unseres Qualitätssicherungssystems haben wir uns im
Wirtschaftsprüferkammer eingetragen.
                                                                       Rahmen unserer Überwachungspflichten in geeigneter
Die Prüfungsstelle nimmt am System der externen                        Weise überzeugt. Soweit in Einzelfällen Regelungen
Qualitätskontrolle gemäß § 57h WPO teil. Die letzte                    nicht durchgängig eingehalten wurden, haben wir die
Qualitätskontrollprüfung fand im August 2016 durch die                 erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des
MAZARS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesell-                        Regelwerks getroffen.
schaft,    Zweigniederlassung     Düsseldorf,   statt.   Der
Qualitätskontrollbericht    des    Prüfers   datiert     vom           5.2        Erklärung zur Wahrung der
                                                                                  Unabhängigkeit
6. Oktober 2016 und wurde der Aufsichtsbehörde und
der Wirtschaftsprüferkammer vorgelegt.                                 Die Einhaltung der Unabhängigkeitsanforderungen
                                                                       wurde auf der Grundlage der in diesem Bericht darge-
Die Auswertung des Qualitätskontrollberichts durch die                 stellten Maßnahmen überprüft. Verstöße wurden hier-
Kommission für Qualitätskontrolle ist erfolgt.                         bei nicht festgestellt.

Die nach Landesrecht zuständige Aufsichtsbehörde hat
                                                                       5.3        Erklärung zu den Fortbildungsgrund-
den Zeitpunkt der nächsten Qualitätskontrolle auf das                             sätzen und -maßnahmen
Jahr 2022 festgelegt.
                                                                       Die Einhaltung der in Abschnitt 3.4 dieses Berichts
                                                                       beschriebenen Maßnahmen zur Erfüllung der Fortbil-
                                                                       dungspflicht wurde laufend überwacht und die Fort-
                                                                       bildungsmaßnahmen wurden einzeln dokumentiert.

                                      Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein
                                                          - Prüfungsstelle -

Kiel, 6. April 2021

                           Dirk Franzenburg                                          Klaus Hammelstein
                           Wirtschaftsprüfer                                           Wirtschaftsprüfer

                        Leiter der Prüfungsstelle                              Stellv. Leiter der Prüfungsstelle

Seite 10                                                               Transparenzbericht Prüfungsstelle SGVSH 2020
Sparkassen- und Giroverband
für Schleswig-Holstein
- Prüfungsstelle -
Faluner Weg 6, 24109 Kiel
Revisionsdirektor WP/StB Dirk Franzenburg
Tel. 0431 5335-522
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