Transparenzbericht 2020 - Prüfungsstelle - Sparkassen- und Giroverband für ...
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Transparenzbericht 2020 gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein - Prüfungsstelle - Kiel
Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung 2 2. Rechtliche und organisatorische Struktur 2 2.1 Rechtsform und Eigentümerverhältnisse 2 2.2 Leitungsstruktur 3 2.3 Vergütungsgrundlagen 3 2.4 Netzwerk 3 2.5 Finanzinformationen 3 2.6 Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse 3 3. Internes Qualitätssicherungssystem 4 3.1 Qualitätssicherungskonzept 4 3.2 Beachtung der allgemeinen Berufspflichten 5 3.3 Annahme, Fortführung und vorzeitige Beendigung von Aufträgen 5 3.4 Mitarbeiterentwicklung 6 3.5 Gesamtplanung aller Aufträge 7 3.6 Interne Rotation 7 3.7 Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen 7 3.8 Auftragsabwicklung 8 3.9 Nachschau 9 4. Qualitätskontrolle 10 5. Erklärungen der Prüfungsstellenleitung 10 5.1 Erklärung zur Durchsetzung des Qualitätssicherungssystems 10 5.2 Erklärung zur Wahrung der Unabhängigkeit 10 5.3 Erklärung zu den Fortbildungsgrundsätzen und -maßnahmen 10 Transparenzbericht Prüfungsstelle SGVSH 2020 Seite 1
schaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer (Berufssatzung). Im 1. Vorbemerkung Standard IDW QS 1 hat das IDW die Berufsauffassung Die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes dargelegt, wie ein Qualitätssicherungssystem in Wirt- für Schleswig-Holstein (SGVSH) hat im Geschäftsjahr schaftsprüferpraxen ausgestattet sein soll, um die Ein- 2020 gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen haltung der vorgenannten Anforderungen sicherzu- bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 319a stellen. Gemäß Fußnote 3 des IDW QS 1 findet dieser Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuches) durchgeführt Standard auch bei den Prüfungsstellen entsprechende und ist daher gemäß Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) Anwendung. Damit wird berücksichtigt, dass für Prü- Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 über spezifische Anfor- fungsstellen spezifische Gegebenheiten und Vorschrif- derungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen ten gelten, die bei der Anwendung des Standards bei von öffentlichem Interesse (nachfolgend EU-VO) ver- Prüfungsstellen zu beachten sind. pflichtet, einen Transparenzbericht zu veröffentlichen. Neben den für alle Wirtschaftsprüferinnen und Wirt- Die folgenden Artikel der EU-VO finden keine Anwen- schaftsprüfer geltenden Vorschriften des Berufsrechts dung für Prüfungsstellen bzw. bei der Prüfung von sind für die Prüfungsstelle darüber hinaus folgende Sparkassen: Regelungen in der jeweils gültigen Fassung verpflich- tend: • Artikel 4 Abs. 2 und 3 Unterabsatz 1 (gemäß § 340k Abs. 4 Satz 3 HGB), • das Sparkassengesetz für das Land Schleswig- Holstein (SpkG), • Artikel 4 Abs. 3 Unterabsatz 2 (gemäß § 340k Abs. 4 Satz 1 HGB), • die Satzung des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein und • Artikel 5 (gemäß § 340k Abs. 3 Satz 3 HGB)1, • der Runderlass des Ministeriums für Inneres, • Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe g) (gemäß § 340k Abs. 4 ländliche Räume und Integration zur Prüfung der Satz 3 HGB)2, öffentlichen Sparkassen (Prüfungserlass). • Artikel 16 (gemäß § 340k Abs. 4 Satz 1 HGB), • Artikel 17 (gemäß § 340k Abs. 4 Satz 1 HGB) und 2. Rechtliche und • Artikel 19 (gemäß § 340k Abs. 4 Satz 1 HGB). organisatorische Struktur Des Weiteren regelt die WPO weitere Ausnahmen: 2.1 Rechtsform und Eigentümerverhältnisse • Artikel 26 der EU-VO findet keine Anwendung auf die Der SGVSH wird von den Sparkassen und ihren Prüfungsstellen, soweit das Landesrecht nichts Trägern gebildet und ist eine Körperschaft öffent- anderes vorsieht (gemäß § 57h Abs. 3 WPO). lichen Rechts (§ 35 SpkG) mit Sitz in Kiel. • In entsprechender Anwendung des Artikels 8 der EU-VO hat bei Sparkassen mit einer Bilanzsumme Der SGVSH hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen zu von mehr als 3 Mrd. EUR eine auftragsbegleitende fördern, eine Prüfungsstelle für Mitgliedssparkassen zu Qualitätssicherung stattzufinden (gemäß § 57h unterhalten und die Aufsichtsbehörde gutachterlich zu Abs. 3 WPO). Diese darf auch von beraten. Verbandsprüferinnen und Verbandsprüfern Die Sparkassen und der SGVSH unterliegen gemäß wahrgenommen werden. § 38 SpkG der Aufsicht des Landes. Die Anforderungen an die Ausgestaltung eines Die Prüfungsstelle ist eine rechtlich unselbstständige Qualitätssicherungssystems ergeben sich insbesondere Einrichtung des SGVSH. Die Prüfungsstelle führt die aus der EU-VO, der WPO und der Berufssatzung für Wirt- Prüfungen in eigener Verantwortung und unabhängig von Weisungen der Verbandsorgane durch. Sie ist an 1 Art. 5 Abs. 1, Abs. 4 Unterabsatz 1 und Abs. 5 sind auf Beschäftigte der Prüfungsstelle anzuwenden, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können. die Berufsgrundsätze nach den für Wirtschaftsprüfungs- 2 Art. 10 Abs. 2 Buchstabe g) ist auf Beschäftigte der Prüfungsstelle gesellschaften geltenden Bestimmungen gebunden anzuwenden, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können. (§ 35 Abs. 3 SpkG). Seite 2 Transparenzbericht Prüfungsstelle SGVSH 2020
Dabei führt die Prüfungsstelle ihre Tätigkeit auf der 2.5 Finanzinformationen Grundlage von § 26 Abs. 1 SpkG und § 340k Abs. 3 Die Angaben zum Gesamtumsatz der Prüfungsstelle und 4 HGB in Verbindung mit der Satzung sowie dem sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Prüfungserlass durch. TEUR Als gesetzlicher Abschlussprüfer der Mitgliedsspar- Gesamtumsatz 2020 4.635,9 kassen des SGVSH prüft sie neben den Jahresab- davon Einnahmen schlüssen auch das Wertpapierdienstleistungs- und De- • aus Abschlussprüfungsleistungen bei Unternehmen von öffentlichem potgeschäft und führt weitere aufsichtliche Prüfungs- Interesse 3.985,4 und Bestätigungsleistungen (z. B. nach GwG, FinDAG) • aus Abschlussprüfungsleistungen durch. bei anderen Unternehmen 0,0 • aus zulässigen Nichtprüfungs- Gemäß § 35 Abs. 3 SpkG bzw. nach dem Prüfungserlass leistungen bei Unternehmen, die müssen die Leiterin oder der Leiter der Prüfungsstelle von der Prüfungsstelle des SGVSH geprüft werden 540,7 und ihre oder seine Stellvertretung öffentlich bestellte • aus Nichtprüfungsleistungen für Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer sein. andere Unternehmen 109,8 2.2 Leitungsstruktur 2.6 Abschlussprüfungen bei Unternehmen von Die Prüfungsstelle wird von der Leiterin oder dem Leiter öffentlichem Interesse der Prüfungsstelle geleitet. Die Prüfungsstellenleiterin Bei folgenden Unternehmen von öffentlichem Interesse oder der Prüfungsstellenleiter hat eine oder mehrere haben wir im vergangenen Geschäftsjahr 2020 gesetz- Stellvertreterinnen oder Stellvertreter, die diese oder liche Abschlussprüfungen durchgeführt: diesen bei Verhinderung vertreten. - Bordesholmer Sparkasse Aktiengesellschaft 2.3 Vergütungsgrundlagen - Sparkasse Elmshorn Die Prüfungsstellenleitung und die angestellten Wirt- schaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer erhalten ver- - Sparkasse Holstein traglich geregelte Festgehälter. Zusätzliche Einmal- - Sparkasse Westholstein zahlungen zum Jahresende erfolgen nicht. - Förde Sparkasse 2.4 Netzwerk - Sparkasse zu Lübeck Aktiengesellschaft Die Prüfungsstelle des SGVSH ist 2020 nicht in ein - Sparkasse Südholstein Netzwerk nach § 319b HGB eingebunden gewesen. - Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg - Sparkasse Mittelholstein AG - Nord-Ostsee Sparkasse - Stadtsparkasse Wedel Über die Prüfungen von Sparkassen hinaus führt die Prüfungsstelle des SGVSH keine Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durch. Transparenzbericht Prüfungsstelle SGVSH 2020 Seite 3
3. Internes Daneben sind insbesondere Regelungen zu folgenden Punkten getroffen: Qualitätssicherungssystem • Beachtung der allgemeinen Berufspflichten (u. a. Zur Erfüllung der nach den berufsrechtlichen Vorgaben Regelungen zu Unabhängigkeit, Unparteilichkeit anzuwendenden Grundsätze und Maßnahmen zur Quali- und Besorgnis der Befangenheit, Gewissenhaftig- tätssicherung bedient sich die Prüfungsstelle des keit, Verschwiegenheit und Regelungen zur SGVSH ihres Qualitätssicherungshandbuchs (QSH). Das Rotation), darin dokumentierte Qualitätssicherungssystem ist bei • Annahme, Fortführung und vorzeitige Beendigung der Prüfungsstelle implementiert. von Aufträgen, Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prüfungsstelle • Mitarbeiterentwicklung (Einstellung, Aus- und sind dazu verpflichtet, die im QSH umfassend darge- Fortbildung, Beurteilung, Bereitstellung von stellten qualitätssichernden Maßnahmen in ihren Auf- Fachinformationen), gabengebieten konsequent anzuwenden. Die Regelun- • Gesamtplanung aller Aufträge, gen des QSH werden regelmäßig überprüft und bei • Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen Bedarf angepasst. Das QSH steht allen Mitarbeiterinnen (einschließlich Hinweisgeberregelung), und Mitarbeitern der Prüfungsstelle vollständig in • Regelungen zur Auftragsabwicklung sowie digitaler Form zur Verfügung. • Regelungen zur Nachschau. Im QSH unterstreicht die Prüfungsstellenleitung ihre Verantwortlichkeit für das Qualitätssicherungssystem Das QSH Teil B enthält die Regelungen zum Prüfungs- der Prüfungsstelle. Außerdem wird jede Mitarbeiterin ablauf und zur Dokumentation der Prüfung, jeweils und jeder Mitarbeiter der Prüfungsstelle dazu ver- getrennt nach Prüfungsarten. pflichtet, sich mit den sie oder ihn betreffenden 3.1 Qualitätssicherungskonzept Regelungen vertraut zu machen. Die Prüfungsstellenleitung hat eindeutig und in ange- Das QSH ist in zwei Teile gegliedert: messener Weise auf die Bedeutung der Beachtung der - Teil A (Qualitätssicherung) enthält Regelungen zur gesetzlichen und berufsständischen Anforderungen Organisation der Prüfungsstelle und setzt damit die hingewiesen. Hierzu zählen auch die sparkassen- berufsständischen Vorschriften insbesondere der rechtlichen Vorschriften sowie insbesondere der Prü- WPO und der Berufssatzung um; fungserlass. - Teil B (Grundsätze zur Durchführung von Prüfungen) Qualitätsumfeld enthält allgemeine Vorschriften zu den Ein wirksames Qualitätsumfeld hängt maßgeblich von Jahresabschlussprüfungen sowie weiteren dem integren Handeln, der fachlichen und persönlichen Prüfungen der Prüfungsstelle. Kompetenz und den Verhaltensweisen der Entschei- Im QSH Teil A sind die Aufbauorganisation und die dungsträger in der Prüfungsstelle ab. Prozesse beschrieben. Die Einrichtung, Durchsetzung Neben den beschäftigten Wirtschaftsprüferinnen und und Überwachung des Qualitätssicherungssystems wird Wirtschaftsprüfern sind in der Prüfungsstelle Ver- dabei als laufender Prozess verstanden, bei dem die bandsprüferinnen und Verbandsprüfer angestellt, die Regelungen und Maßnahmen laufend an die qualitäts- auch die Prüfungen vor Ort leiten. Die Verbandsprü- gefährdenden Risiken angepasst werden. ferinnen und Verbandsprüfer haben ihre Eignung und Qualifikation für die Prüfung von Sparkassen durch das Ablegen eines bundeseinheitlichen Verbandsprüfer- examens erworben, das inhaltlich analog zum Wirt- schaftsprüferexamen ausgestaltet ist.3 Daneben sind im 3 Vgl. Gesetzesbegründung APAReG zu § 57h WPO, BT-Drucksache 18/6282 Seite 4 Transparenzbericht Prüfungsstelle SGVSH 2020
geringen Maße weitere Mitarbeiterinnen und Mitar- und Mitarbeiter gegenüber Mandanten sowie zur Ver- beiter ohne Verbandsprüferexamen beschäftigt. Die meidung der Besorgnis der Befangenheit niedergelegt. Prüfungsstelle verfügt über ausreichend qualifiziertes Dazu gehören insbesondere Personal. • die Anerkennung der Berufsgrundsätze bei Qualitätsziele Einstellung, Die Aufgaben der Prüfungsstelle werden durch Spar- • die Information der Mitarbeiterinnen und kassengesetz und Prüfungserlass begrenzt. Die Quali- Mitarbeiter über die Berufsgrundsätze bei der tätsziele haben sich an dem gesetzlichen Auftrag aus- Einstellung sowie im Rahmen von internen zurichten. Schulungsmaßnahmen, Grundlegendes Ziel der Qualitätssicherung in der Prü- • die Erklärung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fungsstelle ist es, die ordnungsgemäße Abwicklung der zur beruflichen Unabhängigkeit bei der Einstellung Aufträge, vor allem der Jahresabschlussprüfungen von und entsprechende turnusmäßige jährliche Sparkassen im Verbandsgebiet, zu gewährleisten. Abfragen, • die unverzügliche Meldepflicht eventueller Einschätzung der qualitätsgefährdenden Risiken Unabhängigkeitsgefährdungen und Die Prüfungsstelle hat aufgrund des gesetzlichen Auf- • die Anwendung von Vorgaben zur internen Rotation trags einen festen Mandantenstamm. Akquisitionsauf- (vgl. Abschnitt 3.6). gaben entfallen gänzlich. Die Prüfungsstelle ist nicht gewinnorientiert sondern arbeitet kostendeckend. Die Neben der Verpflichtung zur berufsrechtlichen Unab- Honorierung der Prüfungsleistungen erfolgt grund- hängigkeit und Verschwiegenheit werden alle bei der sätzlich nach dem benötigten Zeitaufwand, der zu dem Prüfungsstelle beschäftigten Personen auch auf die Ein- vom Verbandsvorstand festgelegten Stundensatz abge- haltung der Insider-Regelungen nach der EU-Verord- rechnet wird. nung über Marktmissbrauch, der Vorschriften zum Datenschutz sowie der Regelungen des Qualitätssiche- Daneben werden ausschließlich Verbandsprüferinnen rungssystems schriftlich verpflichtet. und Verbandsprüfer als leitende Prüferinnen und Prüfer eingesetzt, die aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer 3.3 Annahme, Fortführung und vorzeitige langjährigen Berufserfahrung die hohen Qualitäts- Beendigung von Aufträgen anforderungen bei den jeweiligen Prüfungen vor Ort Auftragsannahme und -fortführung sicherstellen. Des Weiteren erfolgt die Prüfungsdurch- führung und Dokumentation mit einer fortentwickelten Soweit nicht aufgrund sparkassengesetzlicher Regelun- DV-Anwendung (Prüfer-PC), die in Kooperation mit wei- gen ein Prüfungsauftrag besteht, ist die Entscheidung teren Prüfungsstellen laufend überarbeitet wird. über Auftragsannahme und -fortführung der Prüfungs- stellenleiterin bzw. dem Prüfungsstellenleiter vorbe- Das Risiko eines Verstoßes gegen Berufspflichten halten. Die Entscheidungsfindung berücksichtigt die (Qualitätsrisiko) wird daher als vertretbar eingestuft. berufsrechtlichen Ablehnungs- und Ausschließungs- Die eingeführten Regelungen zur Steuerung und Über- gründe. wachung der Qualität bieten ausreichend Gewähr dafür, dass Mängel in der Berufsausübung aufgrund von Folgende weitere Aufträge - neben den gesetzlich ver- qualitätsgefährdenden Risiken verhindert oder aufge- ankerten Prüfungspflichten - können von der Prüfungs- deckt und behoben werden. stelle durchgeführt werden: 3.2 Beachtung der allgemeinen • Prüfungen ohne besonderen Anlass bei Sparkassen Berufspflichten im Verbandsgebiet des SGVSH (z. B. unvermutete Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit Prüfungen) Die Prüfungsstelle hat in ihrem QSH auch Regelungen • Prüfungen gem. § 44 Abs. 1 und 2 KWG bzw. zur Beachtung der Vorschriften zur Wahrung der Unab- § 35 Abs. 1 WpHG (Der Prüfungsstelle können von hängigkeit und Unparteilichkeit der Mitarbeiterinnen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Prüfungen übertragen werden). Transparenzbericht Prüfungsstelle SGVSH 2020 Seite 5
• Freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen von verpflichtet, die Prüfungsstelle mit ausreichenden Tochtergesellschaften oder Stiftungen der personellen Kapazitäten auszustatten (vgl. § 35 Abs. 2 schleswig-holsteinischen Sparkassen oder des und 3 SpkG). Verbandes Es werden grundsätzlich nur Absolventinnen und • Prüfungen für die Sicherungseinrichtung des SGVSH Absolventen eines einschlägigen wissenschaftlichen • Prüfungen bei Gemeinschaftseinrichtungen der Hochschulstudiums sowie einer Sparkassen-Fachprü- Sparkassen fung an einer regionalen Sparkassenakademie (Ab- • Sonstige bankübliche Bestätigungsleistungen bei schluss als Sparkassenbetriebswirtin oder Sparkassen- Sparkassen betriebswirt), möglichst mit berufsbezogenen prak- tischen Vorkenntnissen, als Fachmitarbeiterinnen und Entscheidungen über die vorzeitige Beendigung von Fachmitarbeiter eingestellt und dazu angehalten, in Aufträgen sind als Einzelfallentscheidungen ebenfalls spätestens drei Jahren das Verbandsprüferexamen der Prüfungsstellenleiterin bzw. dem Prüfungsstellen- abzulegen. Erst danach besteht die Möglichkeit, ver- leiter vorbehalten. mehrt eigenverantwortlich Prüfungen bei Sparkassen vor Ort zu leiten. 3.4 Mitarbeiterentwicklung Die Qualität unserer Leistung wird entscheidend vom Das QSH enthält ein standardisiertes Einstellungsver- Ausbildungsniveau, der Qualifikation und der Speziali- fahren, in dessen Mittelpunkt ein strukturiertes Bewer- sierung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bungsgespräch mit der Prüfungsstellenleitung steht. geprägt. Vordringliches Anliegen ist daher die Sicher- Aus- und Fortbildung von Mitarbeiterinnen und stellung eines hohen Qualifikations- und Informations- Mitarbeitern standards unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Regelungen zur Ausbildung von Prüfungsassisten- Folgende Maßnahmen sollen dazu beitragen, sowohl tinnen und Prüfungsassistenten sehen neben dem den gesetzlichen Anforderungen als auch unserem Besuch der Verbandsprüferlehrgänge beim Deutschen eigenen Anspruch an eine qualifizierte Auftrags- Sparkassen- und Giroverband und weiteren Seminaren abwicklung durch sämtliche Mitarbeiterinnen und Mit- die praktische Ausbildung im Prüfungsaußendienst vor. arbeiter sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschafts- Die Vorlage der Dokumentation der praktischen Ausbil- prüfer unserer Prüfungsstelle Rechnung zu tragen: dung durch einen Ausbildungspass und die regel- mäßigen Beurteilungen durch die Prüfungsleiterinnen • sorgfältige Auswahl der Mitarbeiterinnen und und Prüfungsleiter dienen der Prüfungsstellenleitung Mitarbeiter bei Einstellung, zur Überwachung. Die Ausbildung der Prüfungsassis- • Information über Berufs- und Arbeitsgrundsätze, tentinnen und Prüfungsassistenten vollzieht sich in der • Ausbildung der Berufsanfängerinnen und Regel über eine zwei- bis dreijährige Ausbildungszeit. Berufsanfänger, Zusätzlich zu der Bereitstellung einschlägiger Fach- • fachliche Fortbildung der Mitarbeiterinnen und zeitschriften und -literatur besteht ein umfassendes Mitarbeiter und der Berufsträger, Angebot an regelmäßigen sowie anlassbezogenen • Weiterentwicklung der Mitarbeiterinnen und internen und externen Schulungsveranstaltungen. Mitarbeiter durch regelmäßige Beurteilungen Zudem sind einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sowie Prüfungsstelle Mitglieder in bundesweiten Fachaus- • regelmäßige und ausreichende Fachinformation. schüssen oder Arbeitskreisen. Der Umfang der Schulungen ist pro fachlicher Mitarbeiterin und Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fachlichem Mitarbeiter und Kalenderjahr auf mindes- Auf Basis der Gesamtplanung der Prüfungsstelle wird tens fünf Tage festgelegt. Die Prüfungsstellenleitung durch die Prüfungsstellenleiterin bzw. den Prüfungs- überwacht anhand einer Jahresaufstellung je Mit- stellenleiter die Entscheidung über Neueinstellungen arbeiterin und Mitarbeiter Umfang und Art der im Rahmen des Stellenplans getroffen. Der Verband ist besuchten Schulungen. Seite 6 Transparenzbericht Prüfungsstelle SGVSH 2020
Beurteilung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den geplanten Daten führen, sind diese unverzüglich Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht ein mitzuteilen und zu begründen. Beurteilungsverfahren mit vorgegebenen fachlichen Bei Bedarf wird die Gesamtplanung angepasst, die aus- und persönlichen Kriterien und einem festgelegten lösenden Vorgänge sowie die abgeleiteten Änderungen zeitlichen Rhythmus. werden dokumentiert. Über eine eventuelle Anpassung Organisation der Fachinformationen der Gesamtplanung ist die Prüfungsstellenleiterin bzw. der Prüfungsstellenleiter zu informieren. Die laufende Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Neuerungen auf den Gebieten der 3.6 Interne Rotation Rechnungslegung, des Prüfungswesens, des Aufsichts- Die Artikel 16 und 17 der EU-VO finden gemäß § 340k rechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Abs. 4 Satz 1 HGB keine Anwendung auf die Prüfungs- Steuerrechts erfolgt im Wesentlichen durch stelle. Nach Ziffer 4.2 des Prüfungserlasses ist zu • Anschluss an den Rundschreibendienst des beachten, dass die verantwortliche Wirtschaftsprüferin Verbandes (einschließlich der Informationen des oder der verantwortliche Wirtschaftsprüfer sowie die Betriebsvergleichs), leitende Prüferin oder der leitende Prüfer der • Informationsweitergabe über die DV-Architektur des Prüfungsstelle nicht mit einer Jahresabschlussprüfung Verbandes (des SGVSH, der Prüfungsstelle bzw. (einschließlich vorgezogener Prüfung) betraut werden anderer Verbände), sollen, wenn sie bereits in sieben oder mehr Fällen dafür verantwortlich waren. Dies gilt nicht, wenn seit der • regelmäßige Prüferbesprechungen, die sowohl zur letzten Prüfung mindestens drei Jahre vergangen sind. Vermittlung neuer Themeninhalte als auch zum Erfahrungsaustausch genutzt werden, Bei der Gesamtplanung wird sichergestellt, dass für die • Mails oder Prüferrundschreiben zu aktuellen Fragen, Prüfung nur Fachkräfte eingesetzt werden, die nicht die die einheitliche Meinung der Prüfungsstellen- bereits in sieben oder mehr Fällen für die Prüfung leitung wiedergeben, verantwortlich waren. • regelmäßige Telefonkonferenzen, 3.7 Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen • die Zurverfügungstellung der IDW-Fachnachrichten sowie Die Regelungen des QSH sollen die Fachkräfte der Prüfungsstelle ermutigen, aber auch verpflichten, die • die Zurverfügungstellung sonstiger Fach- ihnen zur Kenntnis gelangten externen Beschwerden publikationen einschließlich einer umfangreichen und Vorwürfe unverzüglich und unmittelbar an die Prü- Fachbibliothek. fungsstellenleiterin bzw. den Prüfungsstellenleiter 3.5 Gesamtplanung aller Aufträge weiterzuleiten. Interne Beschwerden und Vorwürfe richten die Fachkräfte unmittelbar an die Prüfungs- Auf Basis einer zentralen zeitlichen und fachlichen Pla- stellenleiterin bzw. den Prüfungsstellenleiter. nung aller Aufträge werden die Mitarbeitereinsätze koordiniert und fortgeschrieben. Die Anzahl der Prü- Ausdrücklich möglich ist auch eine Weiterleitung von fungen ist weitestgehend konstant. externen oder internen Beschwerden und Vorwürfen unter Wahrung der Vertraulichkeit der Identität der Die geplanten Daten sind regelmäßig mit den Ist- Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters (Whistleblowing). Werten abzustimmen. Insbesondere wird auch über- wacht, ob die von der leitenden Prüferin oder von dem Die Prüfungsstellenleiterin bzw. der Prüfungsstellen- leitenden Prüfer einzureichende Prüfungsplanung mit leiter entscheidet, ob die vorgelegten Sachverhalte als den vorgegebenen Daten übereinstimmt. Sobald der externe oder interne erhobene Beschwerden und leitenden Prüferin oder dem leitenden Prüfer oder der Vorwürfe erfasst und entsprechende Untersuchungen verantwortlichen Wirtschaftsprüferin oder dem verant- des vorgetragenen Sachverhalts durchgeführt werden. wortlichen Wirtschaftsprüfer Tatsachen bekannt sind, die zu einer nicht nur unwesentlichen Abweichung von Transparenzbericht Prüfungsstelle SGVSH 2020 Seite 7
3.8 Auftragsabwicklung Anleitung des Prüfungsteams und laufende Überwachung der Auftragsabwicklung Organisation der Auftragsabwicklung Die Prüfungslogik der Prüfungsstelle folgt dem risiko- In der Prüfungsstelle trägt die Verantwortung zur orientierten Prüfungsansatz. Durchführung einer betriebswirtschaftlichen Prüfung i. S. d. § 2 Abs. 1 WPO stets eine Person mit Wirtschafts- Als Hilfsmittel zur Durchführung der Jahresabschluss- prüfer-Qualifikation (verantwortliche Wirtschaftsprüfe- prüfung, der aufsichtlichen Prüfung sowie der GwG- und rin oder verantwortlicher Wirtschaftsprüfer). Alle Wirt- WpHG-Prüfung bei Sparkassen wird zur Planung, schaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer der Prüfungs- Dokumentation der Prüfungshandlungen sowie der stelle sind bestellt und im Berufsregister eingetragen. Prüfungsberichtserstellung eine gemeinsam mit an- deren Sparkassenverbänden entwickelte DV-Anwen- Anhand der Aufbauorganisation der Prüfungsstelle dung auf der Basis der Standard-Software „Audit Agent“ sowie der jährlichen Gesamtplanung ergibt sich eine der Audicon GmbH, Stuttgart, genutzt. Zur Erhebung eindeutige Zuordnung der Aufgaben der tätigen Wirt- prüfungsrelevanter Informationen von den Mandantin- schaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer. nen und Mandanten besteht bei allen Sparkassen im Für jeden Auftrag in der Prüfungsstelle wird daneben Verbandsgebiet ein EDV-gestütztes Verfahren. eine verantwortliche Mitarbeiterin oder ein verantwort- Mit den Prüfungsanweisungen werden insbesondere licher Mitarbeiter ("leitende Verbandsprüferin bzw. Vorgaben zur Prüfungsvorbereitung einschließlich leitender Verbandsprüfer") benannt. Der leitenden Ver- Prüfungsplanungsvermerk, zur grundsätzlichen Vor- bandsprüferin oder dem leitenden Verbandsprüfer gehensweise und zur Prüfungstechnik in einzelnen obliegen die Prüfungsplanung, die Anleitung des Prüfungsfeldern, zur Vollständigkeitserklärung und zum Prüfungsteams und die Organisation der Prüfungs- Abschluss der Prüfung einschließlich Prüfungsschluss- durchführung. vermerk gemacht. Sie sollen einen ordnungsgemäßen Den Sparkassen wird die verantwortliche Wirtschafts- und einheitlichen Prozessablauf einschließlich der prüferin oder der verantwortliche Wirtschaftsprüfer Durchsicht der Prüfungsergebnisse und deren Doku- sowie die zuständige leitende Prüferin oder der zustän- mentation gewährleisten. dige leitende Prüfer (Verbandsprüferin/Verbandsprüfer) Musterberichte liegen für die bei der Prüfungsstelle mitgeteilt. Dies geschieht gegenüber Vorstand und einschlägigen Prüfungsarten vor. Verwaltungs-/Aufsichtsrat üblicherweise im Auftrags- bestätigungsschreiben bzw. im Eröffnungsschreiben. Der Prüfungsablauf wird durch den Prüfungsplanungs- vermerk und die Prüfungsanweisungen sachlich, zeitlich Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der und personell strukturiert. Für die Durchführung der fachlichen Regelungen Prüfung und deren Dokumentation wird auf ein umfang- Gemäß § 35 Abs. 3 SpkG bzw. nach der Satzung des reiches und aufeinander abgestimmtes Checklisten- SGVSH ist die Prüfungsstelle bei der Wirtschaftsprüfer- system zurückgegriffen. kammer als Abschlussprüfer registriert, führt ihre Außerdem ist ein abgestuftes System zur Überwachung Prüfungen nach Maßgabe der für Wirtschafts- prüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprü- der Auftragsabwicklung angewiesen. Dies umfasst u. a. die Überwachung des Prüfungsteams durch die leiten- fungsgesellschaften geltenden Berufsgrundsätze durch de Verbandsprüferin oder den leitenden Verbands- und beachtet hierbei die vom Institut der Wirtschafts- prüfer, die auf einer fortlaufenden Information über den prüfer e. V. entwickelten Standards. Prüfungsverlauf basierende Überwachung durch die Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und fach- verantwortliche Wirtschaftsprüferin oder den verant- lichen Regelungen bei Prüfungen wird durch das wortlichen Wirtschaftsprüfer und die abschließende Qualitätssicherungssystem der Prüfungsstelle und Durchsicht seitens der verantwortlichen Wirtschafts- durch eine kontinuierliche Fortbildung der fachlichen prüferin oder des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt. Seite 8 Transparenzbericht Prüfungsstelle SGVSH 2020
Auftragsbezogene Qualitätssicherung Auftragsdokumentation Eine Berichtskritik ist grundsätzlich bei sämtlichen Der Abschluss der Auftragsdokumentation wird zeitnah Prüfungsberichten vorgesehen. Die Berichtskritikerin nach der Erteilung des Bestätigungsvermerks bzw. der oder der Berichtskritiker muss dabei wenigstens das Datierung des Teilprüfungsberichts dokumentiert. Verbandsprüferexamen abgelegt haben. Eine Mitwir- Spätestens 60 Tage nach Erteilung des Bestätigungs- kung an der Erstellung des Prüfungsberichtes sowie vermerks bzw. Datierung des Teilprüfungsberichts wird wesentliche Prüfungstätigkeiten im Rahmen der jewei- die Handakte geschlossen. ligen Prüfung schließen ihre oder seine Eignung als Für den Ausnahmefall, dass nach dem Abschluss der Berichtskritikerin oder Berichtskritiker aus. Auftragsdokumentation eine Änderung oder Ergänzung Bei Prüfungsaufträgen bei Sparkassen mit einer der Arbeitspapiere notwendig wird, wird diese nachvoll- Bilanzsumme von mehr als 3 Mrd. EUR sowie weiteren ziehbar dokumentiert. risikoorientiert ausgewählten Aufträgen sehen die Die Arbeitspapiere werden gesichert unter Beachtung Regelungen eine auftragsbegleitende Qualitätssiche- der gesetzlichen und berufsständischen Aufbewah- rung von einer qualifizierten Verbandsprüferin oder rungsfristen verwahrt. einem qualifizierten Verbandsprüfer, die oder der nicht an der Prüfung beteiligt ist, vor. 3.9 Nachschau Die Einholung von fachlichem Rat ist von der leitenden Die turnusmäßige Nachschauprüfung der Organisation Prüferin oder von dem leitenden Prüfer anzustoßen und der Prüfungsstelle erfolgt jährlich (§ 55 Abs. 3 WPO). Für erfolgt unter Einbeziehung der verantwortlichen Wirt- die Nachschau der Abwicklung von Aufträgen gelten die schaftsprüferin oder des verantwortlichen Wirtschafts- folgenden turnusmäßigen Regelungen: prüfers. - Jahresabschlussprüfungen nach § 316 HGB, d. h. alle Lösung von Meinungsverschiedenheiten gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen von Spar- kassen, jährlich jede auftragsverantwortliche Wirt- Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Prüfungs- schaftsprüferin oder jeder auftragsverantwortliche teams, die auch nach intensiver Auseinandersetzung Wirtschaftsprüfer mit einer Prüfung, mit der einschlägigen Fachliteratur und Inanspruchnah- me der fachüblichen Recherchemöglichkeiten nicht - sonstige Aufträge (z. B. freiwillige Jahresabschluss- gelöst werden können, sind zwischen den Beteiligten prüfungen, ggf. sonstige Aufträge) alle drei Jahre. unter Hinzuziehung der verantwortlichen Wirtschafts- Die Nachschau wird anhand von Fragebögen dokumen- prüferin oder des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers tiert. In einem abschließenden Bericht werden die zu besprechen. Ebenso ist die verantwortliche Wirt- durchgeführten Nachschaumaßnahmen und die getrof- schaftsprüferin oder der verantwortliche Wirtschafts- fenen Feststellungen dargestellt und die Wirksamkeit prüfer einzubinden bei Meinungsverschiedenheiten des Qualitätssicherungssystems beurteilt. Über eine zwischen dem Prüfungsteam und dem auftragsbezoge- bereits vorgenommene oder eingeleitete Beseitigung nen Qualitätssicherer (Berichtskritikerin oder Berichts- von Mängeln wird ebenfalls berichtet. Der Bericht wird kritiker bzw. ggf. auftragsbegleitende Qualitätssicherin nach Abschluss der Nachschau der Prüfungsstellen- oder auftragsbegleitender Qualitätssicherer), der leitung vorgelegt. Diese entscheidet über ggf. weitere Konsultationsstelle oder der Mandantin oder dem notwendige Maßnahmen. Mandanten. Sollte keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden können, so ist der Vorgang der Leitung der Prüfungsstelle vorzulegen, die gemeinsam eine Ent- scheidung herbeiführt. In strittigen Fällen obliegt es der Leiterin oder dem Leiter der Prüfungsstelle, den Sach- verhalt zu konsultieren. Transparenzbericht Prüfungsstelle SGVSH 2020 Seite 9
4. Qualitätskontrolle 5. Erklärungen der Prüfungsstellenleitung Gemäß § 57h Abs. 3 WPO findet Artikel 26 der Verord- nung (EU) Nr. 537/2014 keine Anwendung auf die Prü- 5.1 Erklärung zur Durchsetzung des Qualitäts- fungsstelle des SGVSH. sicherungssystems Die sich aus dem von der Prüfungsstelle des SGVSH Die Prüfungsstelle ist gemäß Bescheinigung der eingeführten und angewendeten Qualitätssicherungs- Wirtschaftsprüferkammer über die Registrierung nach system ergebenden Regelungen waren im vorangegan- § 40a Abs. 1 Satz 3 WPO vom 8. Oktober 2009 als ge- gen Geschäftsjahr 2020 wirksam. Von der Wirksamkeit setzlicher Abschlussprüfer in das Berufsregister der unseres Qualitätssicherungssystems haben wir uns im Wirtschaftsprüferkammer eingetragen. Rahmen unserer Überwachungspflichten in geeigneter Die Prüfungsstelle nimmt am System der externen Weise überzeugt. Soweit in Einzelfällen Regelungen Qualitätskontrolle gemäß § 57h WPO teil. Die letzte nicht durchgängig eingehalten wurden, haben wir die Qualitätskontrollprüfung fand im August 2016 durch die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des MAZARS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesell- Regelwerks getroffen. schaft, Zweigniederlassung Düsseldorf, statt. Der Qualitätskontrollbericht des Prüfers datiert vom 5.2 Erklärung zur Wahrung der Unabhängigkeit 6. Oktober 2016 und wurde der Aufsichtsbehörde und der Wirtschaftsprüferkammer vorgelegt. Die Einhaltung der Unabhängigkeitsanforderungen wurde auf der Grundlage der in diesem Bericht darge- Die Auswertung des Qualitätskontrollberichts durch die stellten Maßnahmen überprüft. Verstöße wurden hier- Kommission für Qualitätskontrolle ist erfolgt. bei nicht festgestellt. Die nach Landesrecht zuständige Aufsichtsbehörde hat 5.3 Erklärung zu den Fortbildungsgrund- den Zeitpunkt der nächsten Qualitätskontrolle auf das sätzen und -maßnahmen Jahr 2022 festgelegt. Die Einhaltung der in Abschnitt 3.4 dieses Berichts beschriebenen Maßnahmen zur Erfüllung der Fortbil- dungspflicht wurde laufend überwacht und die Fort- bildungsmaßnahmen wurden einzeln dokumentiert. Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein - Prüfungsstelle - Kiel, 6. April 2021 Dirk Franzenburg Klaus Hammelstein Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Leiter der Prüfungsstelle Stellv. Leiter der Prüfungsstelle Seite 10 Transparenzbericht Prüfungsstelle SGVSH 2020
Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein - Prüfungsstelle - Faluner Weg 6, 24109 Kiel Revisionsdirektor WP/StB Dirk Franzenburg Tel. 0431 5335-522 Dirk.Franzenburg@sgvsh.de Stellv. Revisionsdirektor WP/StB Klaus Hammelstein Tel. 0431 5335-556 Klaus.Hammelstein@sgvsh.de
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