Verfassungsgerichtshof: ab sofort drittes Geschlecht - Erstes Land Europas - 02/2018 Zeitschrift für gleichgeschlechtliche Liebe und Recht
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02/2018 Zeitschrift für gleichgeschlechtliche Liebe und Recht Erstes Land Europas Verfassungsgerichtshof: ab sofort drittes Geschlecht
Folge Helmut Graupner Folge 2 JusAMANDI 02/2018 auf Twitter! uns auf Facebook! Auch Unzulässigkeit geschlechtszuordnender medizinischer Eingriffe bei Kindern klargestellt VfGH: ab sofort drittes Geschlecht Mit seinem am 29. Juni 2018 zugestellten Erkenntnis vom 15. Juni 2018 hat der Verfassungsgerichtshof angeordnet, dass die Geschlechtseintragungen im Personenstandsregister ab sofort der selbstbestimm ten Geschlechtsidentität zu entsprechen haben (G 77/2018). Eine intergeschlechtliche Person, die weder männlich noch weiblich ist, hatte am Standesamt Steyr beantragt, ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister auf „inter“, „anders“, „X“ oder eine ähnliche Bezeichnung zu berichtigen. Nach Ablehnungen durch das Standesamt und das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat der Verfassungsgerichtshof der intergeschlechtlichen Person nun recht gegeben. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente und intergeschlechtliche Menschen, bezeichnet das Urteil als wegweisend für die Rechte interge schlechtlicher Menschen in Österreich und weltweit, macht es doch Österreich zum ersten Land Europas und zum dritten weltweit, das ein drittes Geschlecht als Menschenrecht anerkennt. Ü Mit seiner Entscheidung folgt der VfGH dem Europäischen Gerichtshof für Geschlecht zu registrieren, die Verfas sung verbiete diese staatliche Regis sozialen Leben haben und nicht frei erfunden sind (Rz 33, 37-42). Die Menschenrechte (EGMR), der bereits trierung aber auch nicht (Rz 30, 32). Bezeichnungen „divers“, „inter“, „offen“ 2003 (zu Transidentität) ausgesprochen Wenn der Staat sich für eine Registrier und diesen vergleichbare Bezeich hat, dass die selbstbestimmte Wahl der ung des Geschlechts entscheidet, macht nungen erklärt der VfGH für ausdrück Geschlechtsidentität ein fundamentales er damit einen zentralen und intimen lich zulässig (Rz 37, 38). Menschenrecht ist (van Kück v Deutsch Aspekt des privaten Lebens öffentlich land). Die 14 Verfassungsrichterinnen sichtbar und muss daher sicherstellen, Schließlich weist der VfGH unmissver und -richter, in ihrer neuen Zusammen dass die Geschlechtseinträge die jewei ständlich darauf hin, dass Interge setzung, halten fest, dass die geschlecht lige indivuelle Geschlechtsidentität schlechtlichkeit eine Variante der liche Identität und Selbstbestimmung zu reflektieren und es auch ermöglichen, Geschlechtsentwicklung darstellt und einem zentralen und besonders sensib den Geschlechtseintrag, insbesondere kein Ausdruck einer krankhaften Ent len Bereich des Privatlebens gehören bei Kindern, bis zu einer selbstbestimm wicklung ist (Rz 16). Geschlechtszuord und die Registrierung des Geschlechts ten Zuordnung offen zu lassen (Rz 21-24). nende medizinische Eingriffe im Neuge im staatlichen Geburtenregister (und die borenen- oder Kindesalter sind dement damit verbundene Ausweisung dieses Adäquate Bezeichung oder sprechend möglichst zu unterlassen und Geschlechts in staatlichen Urkunden gar kein Geschlechtseintrag können nur ausnahmsweise bei hinreich und Ausweisen) somit auch identitäts ender medizinischer Indikation gerecht stiftend wirkt (Rz 17, 31). In Abweichung von seinen Bedenken im fertigt sein (Rz 16). Die Angst der Prüfungsbeschluss folgt der Verfas Familien vor Stigmatisierung indiziert, Der Verfasungsgerichtshof spricht sungsgerichtshof nun dem Beschwerde so die Verfassungsgsrichterinnen und daher aus, dass Menschen nur jene führer und spricht aus, dass die gelten -richter eindeutig und in Übereinstim Geschlechtszuschreibungen durch den gesetzlichen Bestimmungen die mung mit der Bioethikkommission, staatliche Regelungen akzeptieren Geschlechtseinträge im Geburtenregis keinesfalls Eingriffe in die geschlecht müssen, die ihrer Geschlechtsidentität ter nicht starr binär auf männlich und liche Entwicklung (Rz 16, 20). Solche entsprechen (Rz 18). Der Staat ist gehal weiblich abstellen sondern es ermög geschlechtsvereindeutigende oder – ten, die individuelle Entscheidung für lichen, die selbstbestimmte Geschlechts zuordnende medizinische Eingriffe oder gegen ein bestimmtes Geschlecht identität adäquat zum Ausdruck zu brin werden heute „entschieden abgelehnt zu respektieren und einen Geschlechts gen und gewährleisten, dass eine solche (Rz 16). eintrag vorzusehen, der die jeweilige selbstbestimmte Zuordnung insbeson individuelle Geschlechtsidentität zu dere auch Kindern effektiv möglich ist Alex Jürgen reflektieren und sie adäquat zum Aus (Rz 43). Ab sofort haben die Personen druck zu bringen vermag (Rz 23). Die standsbehörden das Geschlecht jedes Alex Jürgen wurde als intergeschlechtli Verfassung schütze den Einzelnen vor Menschen so einzutragen, dass es der cher Mensch geboren. Intergeschlecht fremdbestimmter Geschlechtszuweis individuellen Geschlechtsidentität ent liche Personen sind Menschen, die hin ung, wobei dies in besonderem Maße spricht oder den Geschlechtseintrag – sichtlich ihres chromosomalen, gonada für Menschen mit alternativer bei (noch) nicht erfolgter selbstbestimm len oder anatomischen Geschlechts von Geschlechtsidentität gilt (Rz 18). Insbe ter Festlegung der Geschlechtsidenität – der medizinischen Normvorstellung sondere intergeschlechtliche Menschen offen zu lassen oder ersatzlos zu „männlicher“ und „weiblicher“ Körper stellen auf Grund ihrer geringen Zahl löschen (RZ 37, 38). Zugleich stellt der abweichen. Sie sind weder männlich und ihres – aus der Perspektive der Verrfassungsgerichtshof klar, dass ein noch weiblich. Dies kann sich im Mehrheit- „Andersseins“ eine besonders verfassungsgesetzlicher Anspruch selbst Aussehen der äußeren Geschlechtsmerk schutzbedürftige Gruppe dar (Rz 20). redend nur auf solche Geschlechtsanga male, der Körperbehaarung, der hormo ben besteht, die die eigene Geschlechts nellen und/oder chromosomalen Zusam Der Staat sei, so der Verfassungsge identität adäquat zum Ausdruck brin mensetzung der jeweiligen Menschen richtshof, nicht verpflichtet, das gen, also einen realen Bezugspunkt im zeigen. Nicht alle werden bei der Geburt
WWW.RKLAMBDA.AT JusAMANDI 02/2018 3 HG als intergeschlechtlich identifiziert, bei Erstes Land Europas Telefon/Fax Maxingstraße +43(1) 876 61 12 manchen geschieht das im Kindes- oder und drittes weltweit 22-24/4/9 Mobiltelefon +43 A-1130 Wien (0)676/309 47 37 Jugendalter, bei manchen als Erwachsene oder (selten) auch gar nicht (Deutscher 2015 hat der Menschenrechtskommissar Ethikrat 2012, 24-26; 52-54). des Europarates in einem Bericht über die Dr. Helmut Die physischen Geschlechtsmerkmale von Lage intergeschlechtlicher Personen dazu aufgerufen, bei der Ausstellung von Perso Graupner Alex Jürgen waren uneindeutig und ent nenstandsurkunden und Ausweisen die ge Rechtsanwalt, Verteidiger in Strafsachen sprachen bereits zum Zeitpunkt der schlechtliche Selbstbestimmung interge Geburt weder dem männlichen noch schlechtlicher Menschen zu respektieren, www.graupner.at weiblichen Geschlecht. Zunächst ordneten ihnen insbesondere zu ermöglichen, einen E-Mail: hg@graupner.at die behandelnden Ärzte Alex Jürgen als Geschlechtseintrag jenseits von bloß Präsident Rechtskomitee LAMBDA, Co-Präsident der Österr. männlich ein, ein entsprechender Eintrag „männlich“ oder „weiblich“ zu wählen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS), Vice-President for Europe der International Lesbian and Gay Law Association (ILGLaw), Co- im Geburtenbuch wurde veranlasst. (Commissioner for Human Rights, Council Coordinator der European Commission on Sexual Orientation Law (ECSOL), Member of the World Association for Sexual Health (WAS). of Europe: Human Rights and Intersex In Kooperation mit Kanzleien in Amsterdam–Berlin–Bogotá–Genf–Jerusalem Nach zahlreichen Untersuchungen rieten People, Issue Paper, Strasbourg 2015, p. 9 Kapstadt–London–Paris–Stockholm–Sydney–Toronto–Vancouver Mediziner den Eltern, Alex Jürgen auf Recommendation 4). Und auch die Parla grund der geschlechtlichen Ambivalenzen mentarische Versammlung des Europara als Mädchen zu erziehen. Im Laufe der fol tes hat die Mitgliedstaaten dazu aufgeru genden Jahre wurden die ambivalenten fen, die Ermöglichung einer dritten körperlichen Geschlechtsmerkmale zum Geschlechtsoption für jene zu erwägen, Teil entfernt, um Alex Jürgens Körper optisch dem eines Mädchens anzupassen. die eine solche wünschen (Resolution 2048 „Discrimination against transgender logo/INTERNET Doch das konstruierte Geschlecht ent people in Europe“, 22.04.2015, par. 6.2.1.). graphikdesign sprach nicht Alex Jürgens Identifikation. 2017 haben sich sowohl die österreichische Bioethikkommission (einstimmig) sowie architektur- Gefahr bloßstellender und die Volksanwaltschaft dieser Forderung photographie erniedrigender Situationen angeschlossen. michael hierner Da Alex Jürgen keine Frau ist und sich Alex Jürgen hat 2016 am Standesamt bean 0699 / 10500 333 nicht als Frau fühlt, ließ sich Alex Jürgen tragt, den Geschlechtseintrag im Personen vor Jahren die durch künstliche Hormon standsregister auf „inter“, „anders“, „X“ www.hierner.info gaben entwickelte Brust entfernen. Alex oder eine ähnliche Bezeichnung zu berichti Jürgen ist aber auch kein Mann, sondern war von Geburt an ein intergeschlechtli cher Mensch, als welcher sich Alex Jürgen gen. Das Standesamt Steyr hat die Berichti gung im Geburtenbuch abgelehnt, und das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich omh auch seit jeher identifiziert. Seit nun diese Entscheidung bestätigt. Der VfGH hat bereits mehr als 10 Jahren lebt Alex Jür Alex Jürgen in dem von RKL-Präsident Dr. gen offen als intergeschlechtliche Person. Helmut Graupner vertretenen und auch vom Grün-Alternativen Verein zur Unter Nach der Judikatur des Europ. Gerichtshofs stützung von Bürgerinitiativen (www. für Menschenrechte (EGMR) ist die selbst buergerinitiativen.at) unterstützten bestimmte Wahl der Geschlechtsidentität Verfahren jetzt recht gegeben. ein fundamentales Menschenrecht, und die eigene Geschlechtszuordnung gehört zum „Mit seinem Erkenntnis hat das erste und intimsten Bereich der Persönlichkeit eines älteste Verfassungsgericht der Welt Menschen, der prinzipiell staatlichem Österreich zum ersten Land Europas und Zugriff entzogen ist. Alex Jürgen im Perso zum dritten weltweit, nach Nepal 2007 und nenstandregister (und damit auch in Indien 2014, gemacht, das ein drittes Geburtsurkunden etc.) als männlich oder Geschlecht als Menschenrecht anerkennt“, weiblich auszuweisen, verletzt überdies das sagt Dr. Helmut Graupner, Rechtsanwalt Grundrecht auf Datenwahrheit (§ 1 DSG) von Alex Jürgen und Präsident des und stellt eine unrichtige Beurkundung im Rechtskomitees LAMBDA (RKL), „Das ist Amt dar. Zudem läuft Alex Jürgen bei historisch und wegweisend für die Rechte Verwendung von Urkunden mit dem intergeschlechtlicher Menschen in unrichtigen Eintrag „männlich“ oder Österreich, in Europa und weltweit“. „weiblich“ Gefahr, in unangenehme und bloßstellende erniedrigende Situationen sowie in den Verdacht der Verwendung fremder Urkunden/Ausweise oder der Urkundenfälschung zu geraten, beispiels weise bei Leibesvisitationen oder Nackt Oben: RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner scannern, wenn sich herausstellt, dass Alex erwirkte die erste Anerkennung des dritten Jürgen nicht über dem eingetragenen Geschlechts als Menschenrecht in Europa Geschlecht „männlich“ (oder „weiblich“) entsprechende äussere Genitalien verfügt (und die dritte weltweit). und in den Verdacht gerät, nicht die Person zu sein, für die die Urkunde oder Rechts: Alex Jürgen erkämpfte die richtige der Ausweis ausgestellt worden ist. staatliche Beurkundung seines Geschlechts.
Folge 4 JusAMANDI 02/2018 WWW.RKLAMBDA.AT uns auf Facebook! EuGH 1 EuGH 2 Das RKL Kuratorium Ü em. Univ.-Prof. Dr. Josef Christian Aigner, EU-Mitglieder müssen Scheidungszwang bei Ü NRAbg. a.D. Mag. Thomas Barmüller ‚ Ü NRAbg. Petra Bayr, SPÖ Ü Univ.-Prof. Dr. gleichgeschlechtliche Pensionen unzulässig Nikolaus Benke, Legal Gender Studies, Univ. Wien Ü LAbg. a.D., NRAbg. a.D. Univ. Prof. Dr. Ehen anerkennen Christian Brünner, Prof. für Staats- u. Verw.recht, Ü Am 5. Juni 2018 hat der Ü Am 26. Juni 2018 hat der Gerichtshof der Europäischen Union Univ. Graz Ü Dr. Erik Buxbaum, vorm. Gen.dir. f.öff. Sicherheit Ü BRAbg. Dr. Ewa Dziedzic, Die Grünen Ü BM a.D. NR a.D. Abg. Dr. Caspar Einem, SPÖ Ü Sandra Frauenberger, Amtsf. Stad Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden, dass eine Person, trätin (Wien) a.D. Ü Univ.-Prof. Dr. Max Fried (EuGH) entschieden, dass alle Mitglied die das Geschlecht geändert hat, nicht rich, Vorst. d. Univ.-Klinik für Neuropsychiatrie staaten in anderen Staaten gezwungen sein darf, ihre zuvor des Kindes- u. Jugendalters, AKH Wien Ü em. geschlossene gleichgeschlechtliche geschlossene Ehe für ungültig erklär Univ.-Prof. Dr. Bernd Christian Funk, Inst. für Ehen anerkennen und dem gleich en zu lassen, wenn sie eine Ruhe Staats- und Verwaltungsrecht, Univ. Wien Ü Mag. Karin Gastinger, BM f. Justiz a.D. Ü Dr. geschlechtlichen Ehepartner eines standsrente ab dem für Angehörige Marion Gebhart, Kinder- u. Jugendanwältin d. Unionsbürgers ebenso ein Aufent des erworbenen Geschlechts gelten Stadt Wien a.D. Ü Dr. Irmgard Griss, NR, Verfas haltsrecht zu gewähren haben wie den Alter in Anspruch nehmen sungsrichterin & vorm. Präsidentin OGH Ü einem verschiedengeschlechtlichen. möchte. Eine solche Voraussetzung NRAbg. a. D. Gerald Grosz, BZÖ Ü Dr. Alfred stellt eine verbotene unmittelbare Gusenbauer, Alt-Bundeskanzler Ü BM a.D. Dr. „Den Mitgliedstaaten steht es zwar Diskriminie-rung aufgrund des Hilde Hawlicek, SPÖ Ü Dr. Barbara Helige, Vorm. Präs. Richtervereinigung Ü Michael Heltau, frei, die Ehe zwischen Personen Geschlechts dar (MB v Secretary Kammerschauspieler Ü NRAbg. a.D. Dr. Elisa gleichen Geschlechts zu erlauben oder of State for Work and beth Hlavac, SPÖ Ü Dr. Lilian Hofmeister, Verfas nicht zu erlauben, jedoch dürfen sie Pensions C-451/16 sungsrichterin und CEDAW-Expertin Ü Univ.- die Aufenthaltsfreiheit eines Unions 26.06.2018). Prof. Dr. Elisabeth Holzleithner, Legal Gender bürgers nicht dadurch beeinträchtigen, Studies, Univ. Wien Ü Dr. Judith Hutterer, Generalsekr. Öst. Aids-Ges. Ü Hon.-Prof. Dr. dass sie seinem gleichgeschlechtlichen Udo Jesionek, vorm. Präs. Jugendgerichtshof, Ehegatten, der Staatsangehöriger Präs. Weißer Ring Ü Mag. Christian Kern, Altbun eines Nicht-EU-Landes ist, ein abge Folge uns auf Facebook! deskanzler Ü Gery Keszler, Life-Ball Ü NRAbg. leitetes Recht zum Aufenthalt in https://www.facebook.com/ pages/Rechtskomitee-Lambda- a.D. Dr. Volker Kier Ü Univ.-Prof. Dr. Christian RKL/339636156146361 ihrem Hoheitsgebiet verweigern“ Köck Ü Dir. Dr. Franz Kronsteiner, Vorm.Vor standsvors. D.A.S. Österr. Ü NRAbg.Mario (Coman et al C-673/16 05.06.2018). Lindner, vorm. Präs. d. Bundesrats Ü Thomas Mader, VPräs. First Vienna FC 1894 Ü Univ.- Prof. DDr. Heinz Mayer, erem. Dekan Rechtswiss. Fakultät Univ. Wien Ü Prof. Dr. Roland Miklau, Beim Schenken ans RKL denken! Ehrenpräs. Öst. Juristenkomm. Ü Dr. Michael Neider, SC BMJ iR Ü Univ.-Prof. Dr. Manfred Online Shoppen und kostenlos spenden! Nowak, Boltzmann-Inst. f. Menschenrechte, UN- Sonderberichterstatter Ü Mag. Heinz Patzelt, Generalsekr. Amnesty Int. Österreich Ü Univ.- Mit nur drei Mausklicks können Sie bei Ihrem Onlineeinkauf Prof. Mag. Dr. Rotraud A. Perner, Sexualwissen kostenlos für das RKL spenden: www.shop2help.net/RKLambda schafterin Ü LAbg. Dr. Madeleine Petrovic, Die Grünen Ü Univ.- Doz. Dr. Arno Pilgram, Inst. f. Rechts- u. Kriminalsoz., Univ. Wien Ü DSA Moni ka Pinterits, Kinder- u. Jugendanwältin d. Stadt Wir kämpfen für Deine Rechte! Wien Ü Dr. Elisabeth Rech, Vizepräs. Rechtsan waltskammer Wien Ü Mag. Andreas Schieder, SPÖ-Klubobmann Ü Dr. Anton Schmid, Kinder- Werde Mitglied und spende für unsere wichtige Arbeit u. Jugendanwalt Wien a.D. Ü BRAbg. a.D. Marco Schreuder, Die Grünen Ü Dr. Elisabeth Steiner, www.rklambda.at/index.php/de/mitgliedschaft vorm. Richterin EGMR Ü NRAbg. a.D. Mag.a Erste Bank AG AT622011128019653400 Terezija Stoisits, Volksanwältin a.D. Ü Dr. Peter Tischler, SenPräs OLG Ibk i.R. Ü Univ.-Prof. Dr. Hans Tretter, Boltzmann-Instit. f. Menschenrechte Ü Univ.-Prof. Dr. Alexander Van der Bellen, Bun RKL Rechtsberatung despräsident Ü Univ.-Lekt. Mag. Johannes Waha la, Ö. Ges. f. Sexualwissenschaften Ü Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin, Inst. f. Verf.- u. Verwaltungs durch qualifizierte JuristInnen: jeden Donnerstag 19-20 Uhr recht, Univ. Salzburg Ü Dr. Mia Wittmann-Tiwald, Co-Vorsitzende FG Grundrechte der Richterver in Kooperation mit und in der Beratungsstelle Courage, Windmühlg. einigung, Präs. Handelsgericht Wien Ü Mag. 15/1/7, 1060 Wien, Voranmeldung: 01/585 69 66. kostenlos – anonym Gisela Wurm, stv. Klubobfrau NR, SPÖ SPONSOREN Medieninhaber, Hersteller, Herausgeber, Redaktion: Rechtskomitee Lambda • Vereinigung zur Wahrung der Rechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer, Linke Wienzeile 102, 1060 Wien, Tel/Fax 876 30 61,E-Mail office@RKLambda.at; Website: www.rklambda.at; Herstellungs- und Verlagsort: IMPRESSUM Wien; Erscheinungsdatum: 19.07.2018; Titelfoto: Intersex Flag; Layout: Michael Hierner/www.hierner.info Mündliche oder schriftliche Zitate sowie der Nachdruck einzelner Beiträge sind unter Quellenangabe und Übersendung eines Belegexemplares jederzeit gestattet. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder. Jus Amandi ist die Zeitschrift des Rechtskomitees LAMBDA (RKL). Das 15jährige Bestehen des RKL wurde am 2. Okt. 2006 mit einem historischen Festakt im National ratssitzungssaal des Parlaments in Wien gefeiert. Dieser weltweit ersten Ehrung einer homosexuellen Bürgerrechtsorganisation in einem nationalen Parlament wohnten unter den über 500 TeilnehmerInnen auch höchste Repräsent antInnen aus Justiz, Verwaltung und Politik bei. Ausführliche Dokumentation unter www.RKLambda.at. Seit 2010 ist das RKL Mitglied der Grundrechteplattform der EU-Grundrechteagentur (www.fra.europa.eu).
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