Verfassungsgerichtshof ebnet Weg für drittes Geschlecht - Intergeschlechtlichkeit
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01/2018 Zeitschrift für gleichgeschlechtliche Liebe und Recht Intergeschlechtlichkeit Verfassungsgerichtshof ebnet Weg für drittes Geschlecht
Folge Helmut Graupner Folge 2 JusAMANDI 01/2018 auf Twitter! uns auf Facebook! Auch Unzulässigkeit geschlechtszuordnender Eingriffe bei Kindern klargestellt VfGH ebnet Weg für drittes Geschlecht Mit seinem am 20. März 2018 zugestellten Beschluss vom 14. März 2018 hat der Verfassungs gerichtshof das Verfahren zur Aufhebung der staatlichen Registrierung des Geschlechts einge leitet (E 2918/2016). Eine intergeschlechtliche Person, die weder männlich noch weiblich ist, hatte am Standesamt Steyr beantragt, ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister auf „inter“, „anders“, „X“ oder eine ähnliche Bezeichnung zu berichtigen. Nach Ablehnungen durch das Standesamt und das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat der Verfassungsgerichtshof der intergeschlechtlichen Person nun vorläufig recht gegeben. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente und intergeschlechtliche Menschen, bezeichnet den Fall als wegweisend für die Rechte intergeschlechtlicher Menschen. Deutschland). Die 14 Verfassungsrichter Nach der vorläufigen Einschätzung des innen und -richter halten fest, dass die Verfassungsgerichtshofs beschränken geschlechtliche Identität und Selbstbe die geltenden gesetzlichen Bestimmun stimmung zu einem der intimsten gen die Geschlechtseinträge im Gebur Bereiche des Privatlebens gehören und tenregister starr binär auf männlich und die Registrierung des Geschlechts im weiblich und ermöglichen es nicht, die staatlichen Geburtenregister (und die selbstbestimmte Geschlechtsidentität damit verbundene Ausweisung dieses adäquat zum Ausdruck zu bringen und Geschlechts in staatlichen Urkunden fehlen Vorkehrungen dafür, dass eine und Ausweisen) somit auch identitäts solche sebstbestimmte Zuordnung insbe stiftend wirkt (Rz 28, 37). sondere auch Kindern effektiv möglich ist, weshalb sie aufzuheben sein dürften Der Verfasungsgerichtshof geht daher (Rz 39). Zugleich stellt der Verrfassungs davon aus, dass Menschen nur jene gerichtshof klar, dass ein verfassungs Geschlechtszuschreibungen durch staat gesetzlicher Anspruch selbstredend nur liche Regelungen akzeptieren müssen, auf solche Geschlechtsangaben besteht, die ihrer Geschlechtsidentität entspre die einen realen Bezugspunkt im sozia chen (Rz 29). Der Staat muss die indi len Leben haben und nicht frei erfunden viduelle Entscheidung für oder gegen sind (Rz 39). ein bestimmtes Geschlecht akzeptieren (Rz 29, 33). Die Verfassung schütze den Schließlich weist der Verfassungsge Einzelnen vor fremdbestimmter richtshof unmissverständlich darauf hin, Geschlechtszuweisung, wobei dies in dass geschlechtszuordnende medizini besonderem Maße für Menschen mit sche Eingriffe im Neugeborenen- oder alternativer Geschlechtsidentität gilt (Rz Kindesalter möglichst zu unterlassen 29). Insbesondere intergeschlechtliche sind und nur ausnahmsweise bei hin Menschen stellen auf Grund ihrer reichender medizinischer Indikation geringen Zahl und ihres – aus der Pers gerechtfertigt sein können (Rz 26). Die pektive der Mehrheit – „Andersseins“ Angst der Familien vor Stigmatisierung eine besonders verwundbare (vulner indiziert, so die Verfassungsgsrichter able) Gruppe dar (Rz 31). innen und -richter eindeutig und in Übereinstimmung mit der Bioethik Der Staat sei, so der Verfassungsge komission, keinesfalls Eingriffe in die richtshof, nicht verpflichtet, das geschlechtliche Entwicklung (Rz 26). Geschlecht zu registrieren, die Verfas Kämpft gegen die unrichtige sung verbiete diese staatliche Registrier Alex Jürgen staatliche Beurkundung seines ung aber auch nicht (Rz 36, 38). Wenn der Staat sich für eine Registrierung des Alex Jürgen wurde als intergeschlecht Geschlechts: Alex Jürgen Geschlechts entscheidet, macht er damit licher Mensch geboren. Intergeschlecht einen zentralen und intimen Aspekt des liche Personen sind Menschen, die hin Ü Mit seiner Entscheidung folgt der Verfassungsgerichtshof dem Europäi privaten Lebens öffentlich sichtbar und muss daher sicherstellen, dass die Geschlechtseinträge die jeweilige sichtlich ihres chromosomalen, gonada len oder anatomischen Geschlechts von der medizinischen Normvorstellung schen Gerichtshof für Menschenrechte individuelle Geschlechtsidentität reflek „männlicher“ und „weiblicher“ Körper (EGMR), der bereits 2003 ausgesproch tieren und es auch ermöglichen, den abweichen. Sie sind weder männlich en hat, dass die selbstbestimmte Wahl Geschlechtseintrag, insbesondere bei noch weiblich. Dies kann sich im Aus der Geschlechtsidentität ein fundamen Kindern, bis zu einer selbstbestimmten sehen der äußeren Geschlechtsmerk tales Menschenrecht ist (van Kück v Zuordnung offen zu lassen (Rz 31f). male, der Körperbehaarung, der hormo
WWW.RKLAMBDA.AT JusAMANDI 01/2018 3 nellen und/oder chromosomalen Zusam „männlich“ (oder „weiblich“) entsprechen HG Telefon/Fax Maxingstraße +43(1) 876 61 12 mensetzung der jeweiligen Menschen de äussere Genitalien verfügt und in den 22-24/4/9 Mobiltelefon +43 A-1130 Wien (0)676/309 47 37 zeigen. Nicht alle werden bei der Geburt Verdacht gerät, nicht die Person zu sein, als intergeschlechtlich identifiziert, bei für die die Urkunde oder der Ausweis manchen geschieht das im Kindes- oder ausgestellt worden ist. Dr. Helmut Jugendalter, bei manchen als Erwachsene oder (selten) auch gar nicht (Deutscher Europarat, Bioethikkommission und Graupner Ethikrat 2012, 24-26; 52-54). Volksanwaltschaft empfehlen Anerken Rechtsanwalt, Verteidiger in Strafsachen nung eines dritten Geschlechts Die physischen Geschlechtsmerkmale von www.graupner.at Alex Jürgen waren uneindeutig und ent 2015 hat der Menschenrechtskommissar E-Mail: hg@graupner.at sprachen bereits zum Zeitpunkt der des Europarates in einem Bericht über die Präsident Rechtskomitee LAMBDA, Co-Präsident der Österr. Geburt weder dem männlichen noch weib Lage intergeschlechtlicher Personen dazu Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS), Vice-President for Europe der International Lesbian and Gay Law Association (ILGLaw), Co- lichen Geschlecht. Zunächst ordneten die aufgerufen, bei der Ausstellung von Perso Coordinator der European Commission on Sexual Orientation Law (ECSOL), Member of the World Association for Sexual Health (WAS). behandelnden Ärzte Alex Jürgen als männ nenstandsurkunden und Ausweisen die In Kooperation mit Kanzleien in Amsterdam–Berlin–Bogotá–Genf–Jerusalem lich ein, ein entsprechender Eintrag im geschlechtliche Selbstbestimmung inter Kapstadt–London–Paris–Stockholm–Sydney–Toronto–Vancouver Geburtenbuch wurde veranlasst. geschlechtlicher Menschen zu respektie ren, ihnen insbesondere zu ermöglichen, Nach zahlreichen Untersuchungen rieten einen Geschlechtseintrag jenseits von bloß Mediziner den Eltern, Alex Jürgen auf „männlich“ oder „weiblich“ zu wählen grund der geschlechtlichen Ambivalenzen (Commissioner for Human Rights, Council als Mädchen zu erziehen. Im Laufe der fol genden Jahre wurden die ambivalenten of Europe: Human Rights and Intersex People, Issue Paper, Strasbourg 2015, p. 9 logo/INTERNET körperlichen Geschlechtsmerkmale zum Recommendation 4). Und auch die Parla graphikdesign Teil entfernt, um Alex Jürgens Körper mentarische Versammlung des Europara optisch dem eines Mädchens anzupassen. tes hat die Mitgliedstaaten dazu aufge architektur- Doch das konstruierte Geschlecht ent rufen, die Ermöglichung einer dritten photographie sprach nicht Alex Jürgens Identifikation. Geschlechtsoption für jene zu erwägen, die eine solche wünschen (Resolution 2048 michael hierner Gefahr bloßstellender und „Discrimination against transgender 0699 / 10500 333 erniedrigender Situationen people in Europe“, 22.04.2015, par. 6.2.1.). 2017 haben sich sowohl die österreichische www.hierner.info Da Alex Jürgen keine Frau ist und sich Bioethikkommission (einstimmig) sowie nicht als Frau fühlt, ließ sich Alex Jürgen vor Jahren die durch künstliche Hormon gaben entwickelte Brust entfernen. Alex die Volksanwaltschaft dieser Forderung angeschlossen. omh Jürgen ist aber auch kein Mann, sondern Alex Jürgen hat 2016 am Standesamt war von Geburt an ein intergeschlecht beantragt, den Geschlechtseintrag im licher Mensch, als welcher sich Alex Jür Personenstandsregister auf „inter“, gen auch seit jeher identifiziert. Seit nun „anders“, „X“ oder eine ähnliche Bezeich bereits mehr als 10 Jahren lebt Alex Jür nung zu berichtigen. Das Standesamt gen offen als intergeschlechtliche Person. Steyr hat die Berichtigung im Geburten buch abgelehnt, und das Landesverwalt Nach der Judikatur des Europäischen ungsgericht Oberösterreich diese Ent Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) scheidung bestätigt. ist die selbstbestimmte Wahl der Geschlechtsidentität ein fundamentales Der Verfassungsgerichtshof hat Alex Jür Menschenrecht, und die eigene Geschlechts gen jetzt vorläufig recht gegeben und die zuordnung gehört zum intimsten Bereich Bundesregierung zur Äußerung innerhalb der Persönlichkeit eines Menschen, der weniger Wochen aufgefordert. Die Endent prinzipiell staatlichem Zugriff entzogen ist. scheidung in dem von RKL-Präsident Dr. Alex Jürgen im Personenstandregister Helmut Graupner vertretenen und auch (und damit auch in Geburtssurkunden vom Grün-Alternativen Verein zur Unter etc.) als männlich oder weiblich auszu stützung von Bürgerinitiativen (www. weisen, verletzt überdies das Grundrecht buergerinitiativen.at) unterstützten Ver auf Datenwahrheit (§ 1 DSG) und stellt fahren fällt frühestens im Juni. eine unrichtige Beurkundung im Amt dar. „Dieser Gerichtsfall ist der erste seiner Art Zudem läuft Alex Jürgen bei Verwendung in Österreich“, sagt Dr. Helmut Graupner, von Urkunden mit dem unrichtigen Ein Rechtsanwalt von Alex Jürgen und Präsi trag „männlich“ oder „weiblich“ Gefahr, dent des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), in unangenehme und bloßstellende ernied „Er ist wegweisend für die Rechte interge rigende Situationen sowie in den Ver schlechtlicher Menschen“. dacht der Verwendung fremder Urkun den/Ausweise oder der Urkundenfälsch ung zu geraten, beispielsweise bei Leibes visitationen oder Nacktscannern, wenn sich herausstellt, dass Alex Jürgen nicht RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner erzielte über dem eingetragenen Geschlecht den ersten Erfolg für das dritte Geschlecht
Folge 4 JusAMANDI 01/2018 WWW.RKLAMBDA.AT uns auf Facebook! ehe glei c h ! Das RKL Kuratorium Ü em. Univ.-Prof. Dr. Josef Christian Aigner, Bürgerinitiative Ab 2. Jänner 2019 können auf den Standesämtern gleichgeschlechtliche Ü NRAbg. a.D. Mag. Thomas Barmüller Ü NRAbg. Petra Bayr, SPÖ Ü Univ.-Prof. Dr. erfolgreich beendet Eheschließungen beantragt werden Nikolaus Benke, Legal Gender Studies, Univ. Wien Ü LAbg. a.D., NRAbg. a.D. Univ. Prof. Dr. und, nach Abschluss der Ermittlungs Christian Brünner, Prof. für Staats- u. Verw.recht, verfahren zur Feststellung der Ehe Ü Am 1. März 2018 hat sie das Ple num des Nationalrats durch Kenntnis fähigkeit (Ehemündigkeit, nicht bereits mit anderen verheiratet oder Univ. Graz Ü Dr. Erik Buxbaum, vorm. Gen.dir. f.öff. Sicherheit Ü BM a.D. NR Abg. Dr. Caspar Einem, SPÖ Ü BRAbg. Dr. Ewa Dziedzic, Die nahme enderledigt, nachdem der Ver verpartnert etc.), die ersten gleich Grünen Ü Sandra Frauenberger, Amtsf. Stad trätin (Wien) Ü Univ.-Prof. Dr. Max Friedrich, fassungsgerichtshof am 4. Dezember geschlechtlichen Ehen Österreichs Vorst. d. Univ.-Klinik für Neuropsychiatrie des 2017 das Eheverbot für gleichge geschlossen werden. Kindes- u. Jugendalters, AKH Wien Ü em. Univ.- schlechtliche Paare mit 31.12.2018 Prof. Dr. Bernd Christian Funk, Inst. für Staats- aufgehoben hatte (VfGH 04.12.2017, Nur die fünf vor dem VfGH erfolg und Verwaltungsrecht, Univ. Wien Ü Mag. Karin G 258/2017). reichen Paare dürfen schon 2018 Gastinger, BM f. Justiz a.D. Ü Dr. Marion Geb hart, Kinder- u. Jugendanwältin d. Stadt Wien heiraten a.D. Ü Dr. Irmgard Griss, Verfassungsrichterin & Mit seinen über 55.000 Unterstützungs vorm. Präsidentin OGH Ü NRAbg. a. D. Gerald erklärungen ist die Bürgerinitiative Grosz, BZÖ Ü Dr. Alfred Gusenbauer, Alt-Bun Ehe Gleich! schon von der Unterstütz deskanzler Ü BM a.D. Dr. Hilde Hawlicek, SPÖ ungsanzahl eine der erfolgsreichsten Ü Dr. Barbara Helige, Vorm. Präs. Richterver Bürgerinitiativen der Geschichte Öster einigung Ü Michael Heltau, Kammerschauspieler Ü NRAbg. Dr. Elisabeth Hlavac, SPÖ Ü Dr. Lilian reichs. Von ihrem Ergebnis her ist sie Hofmeister, Verfassungsrichterin und CEDAW- sogar die erfolgreichste überhaupt Expertin Ü Univ.-Prof. Dr. Elisabeth Holzleithner, geworden, denn noch nie konnte eine Legal Gender Studies, Univ. Wien Ü Dr. Judith Bürgerinitiative ihr Anliegen Hutterer, Generalsekr. Öst. Aids-Ges. Ü Hon.- Folge uns auf Facebook! verfassungsgesetzlich abgesichert https://www.facebook.com/ Prof. Dr. Udo Jesionek, vorm. Präs. Jugendge durchsetzen, sodass eine Rücknahme pages/Rechtskomitee-Lambda- richtshof, Präs. Weißer Ring Ü Mag. Christian RKL/339636156146361 Kern, Bundeskanzler Ü Gery Keszler, Life-Ball – wenn überhaupt – nur mit einer 2/3- Ü Abg. z. NR a.D. Dr. Volker Kier Ü Univ.-Prof. Mehrheit der Parlamentsabgeordneten Dr. Christian Köck Ü Dir. Dr. Franz Kronsteiner, möglich wäre. Vorm.Vorstandsvors. D.A.S. Österr. Ü Mario Lindner, vorm. Präs. des Bundesrats Ü Thomas Mader, VPräs. First Vienna FC 1894 Ü Univ.- Prof. DDr. Heinz Mayer, Dekan Rechtswiss. Fakultät Univ. Wien Ü Prof. Dr. Roland Miklau, Beim Schenken ans RKL denken! Ehrenpräs. Öst. Juristenkomm. Ü Dr. Michael Neider, SC BMJ iR Ü Univ.-Prof. Dr. Manfred Nowak, Boltzmann-Inst. f. Menschenrechte, UN- Online Shoppen und kostenlos spenden! Sonderberichterstatter Ü Mag. Heinz Patzelt, Generalsekr. Amnesty Int. Österreich Ü Univ.- Mit nur drei Mausklicks können Sie bei Ihrem Onlineeinkauf Prof. Mag. Dr. Rotraud A. Perner, Sexualwissen kostenlos für das RKL spenden: www.shop2help.net/RKLambda schafterin Ü LAbg. Dr. Madeleine Petrovic, Die Grünen Ü Univ.- Doz. Dr. Arno Pilgram, Inst. f. Rechts- u. Kriminalsoz., Univ. Wien Ü DSA Moni ka Pinterits, Kinder- u. Jugendanwältin d. Stadt Wir kämpfen für Deine Rechte! Wien Ü Dr. Elisabeth Rech, Vizepräs. Rechtsan waltskammer Wien Ü Mag. Andreas Schieder, SPÖ-Klubobmann Ü Dr. Anton Schmid, Kinder- Werde Mitglied und spende für unsere wichtige Arbeit u. Jugendanwalt Wien a.D. Ü BRAbg. a.D. Marco Schreuder, Die Grünen Ü Dr. Elisabeth Steiner, www.rklambda.at/index.php/de/mitgliedschaft vorm. Richterin EGMR Ü NRAbg. a.D. Mag.a Terezija Stoisits, Volksanwältin a.D. Ü Dr. Peter Erste Bank AG AT622011128019653400 Tischler, SenPräs OLG Ibk i.R. Ü Univ.-Prof. Dr. Hans Tretter, Boltzmann-Instit. f. Menschenrechte Ü Univ.-Prof. Dr. Alexander Van der Bellen, Bun RKL Rechtsberatung despräsident Ü Univ.-Lekt. Mag. Johannes Waha la, Ö. Ges. f. Sexualwissenschaften Ü Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin, Inst. f. Verf.- u. Verwaltungs durch qualifizierte JuristInnen: jeden Donnerstag 19-20 Uhr recht, Univ. Salzburg Ü Dr. Mia Wittmann-Tiwald, Co-Vorsitzende FG Grundrechte der Richterver in Kooperation mit und in der Beratungsstelle Courage, Windmühlg. einigung, Präs. Handelsgericht Wien Ü Mag. 15/1/7, 1060 Wien, Voranmeldung: 01/585 69 66. kostenlos – anonym Gisela Wurm, stv. Klubobfrau NR, SPÖ SPONSOREN Medieninhaber, Hersteller, Herausgeber, Redaktion: Rechtskomitee Lambda • Vereinigung zur Wahrung der Rechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer, Linke Wienzeile 102, 1060 Wien, Tel/Fax 876 30 61,E-Mail office@RKLambda.at; Website: www.rklambda.at; Herstellungs- und Verlagsort: IMPRESSUM Wien; Erscheinungsdatum: 05.04.2018; Titelfoto: Alex Jürgen, privat; Layout: Michael Hierner/www.hierner.info Offenlegung gem. § 25 Mediengesetz: Mitglieder des Vorstands: RA Dr. Helmut Graupner (Präsident), Walter Dietz (Generalsekretär), Mag.a Mariella Müller (Finanzreferentin), Gerd Brandstätter, Richard Fischer, Mag. Raoul Fortner Christof Jop, Bernhard Ledinski. Grundlegende Richtung: Wahrung der Rechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer im Sinne des Rechtskomitees LAMBDA. Mündliche oder schriftliche Zitate sowie der Nachdruck einzelner Beiträge sind unter Quellenangabe und Übersendung eines Belegexemplares jederzeit gestattet. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder. Jus Amandi ist die Zeitschrift des Rechtskomitees LAMBDA (RKL). Das 15jährige Bestehen des RKL wurde am 2. Okt. 2006 mit einem historischen Festakt im Nationalratssitzungssaal des Parlaments in Wien gefeiert. Dieser weltweit ersten Ehrung einer homosexuellen Bürgerrechtsorganisation in einem nationalen Parlament wohnten unter den über 500 TeilnehmerInnen auch höchste RepräsentantInnen aus Justiz, Verwaltung und Politik bei. Ausführliche Dokumentation unter www.RKLambda.at. Seit 2010 ist das RKL Mitglied der Grundrechteplattform der EU-Grundrechteagentur (www.fra.europa.eu).
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