Am Prüfstand: Kinderbetreuungsgeld neu - Pressekonferenz - SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende, Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara
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Pressekonferenz Am Prüfstand: Kinderbetreuungsgeld neu SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende, Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Familiensprecherin der SPÖ NR.in Mag.a Andrea Kuntzl 25. Juni 2007
-2- Derzeitige Situation Als vor nunmehr fünf Jahren das Kinderbetreuungsgeld an die Stelle des Karenzgeldes trat, kam es zu einer massiven Veränderung in der Landschaft der österreichischen Familienförderung. Die damals beschlossenen Maßnahmen boten jedoch nur wenige Impulse für eine innovative, zukunftsorientierte Familienpolitik. Das Kinderbetreuungsgeld führte bedauerlicherweise weder zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerb noch zu einer Förderung des Wiedereinstiegs. Auch die Beteiligung von Vätern an der Betreuung der Kinder konnte in keinem nennenswerten Ausmaß gesteigert werden. Das Ergebnis ist nüchtern: Das derzeitige Modell enthält viele Schwachstellen, die möglichst rasch beseitigt werden müssen. Nur so kann die Situation für Eltern und Kinder verbessert werden. Das im Regierungsprogramm vereinbarte flexible Kinderbetreuungsgeld soll die gröbsten Defizite beseitigen. Die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes beträgt derzeit 14,53 Euro pro Tag (~ 436 Euro monatlich). Maximale Bezugsdauer derzeit:30 Monate (+ 6 Monate, wenn auch der zweite Elternteil das KBG in Anspruch nimmt). Alleinerziehende erhalten derzeit ebenfalls 436 Euro pro Monat, sowie auf Antrag einen Zuschuss von 6,06 Euro täglich. Von einem Existenz sichernden Betrag kann hier nicht die Rede sein.
-3- Der Entwurf Aufgrund der Schwachstellen des derzeitigen Modells wurde auf Initiative der SPÖ im Regierungsprogramm eine Reform des Kinderbetreuungsgeldes vereinbart. Der derzeit in Begutachtung befindliche Gesetzesentwurf soll im Herbst im Parlament beschlossen werden. Mit 1. Jänner 2008 könnte das neue Kinderbetreuungsgeldgesetz in Kraft treten. In Zukunft sollen Eltern demnach mehr Wahlmöglichkeiten erhalten. Sie können sich aussuchen, ob sie das KBG so wie bisher entweder 36 Monate (davon mind. 6 Monate der andere Partner) beziehen (in diesem Fall bleibt die Höhe des KBG gleich: 436 Euro) oder, ob sie das KBG 18 Monate (davon mindestens 3 Monate der andere Partner) in Höhe von 800 Euro erhalten möchten. Weiters ist eine Anhebung der Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro auf 16.200 Euro vorgesehen und auch eine Anhebung der Zuverdienstgrenze beim Zuschuss zum KBG auf 16.200 Euro ist geplant. Im Falle einer Überschreitung soll nicht mehr, wie bisher der gesamte, sondern der über der Grenze liegende Betrag zurück gefordert werden. Diese ersten Maßnahmen verändern das bestehende Modell positiv: ¾ Mehr Gestaltungsspielraum für Eltern ¾ Karenz wird auch für Väter interessanter, Einkommensverlust während der Karenz ist geringer ¾ Leichtere Rückkehr in den Beruf durch früheren Wiedereinstieg ins Erwerbsleben ¾ Früherer Wiedereinstieg in den Beruf zahlt sich für Frauen aus Dennoch: Der von Bundesministerin Andrea Kdolsky vorgelegte Entwurf orientiert sich starr am Regierungsprogramm. Eine Weiterentwicklung über das Regierungsprogramm hinaus wäre wünschenswert.
-4- Weitere Forderungen • Gleicher Anspruch auf Betreuung für alle Kinder • Mehr Wahlfreiheit für Eltern durch Erleichterungen beim Zuverdienst • Flexible Übergangslösung zum Stichtag • Umstiegschancen für Eltern – Durchlässigkeit im Übergang • Anhebung des Zuschusses für Einkommensschwache und Alleinerziehende • Subsidär Schutzberechtigte mit Flüchtlingen gleichstellen • Rascher Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen 1. Gleicher Anspruch auf Betreuung für alle Kinder Es darf keinen Unterschied zwischen jenen Kindern geben, die von beiden Eltern partnerschaftlich betreut werden und Kindern, die von Alleinerziehenden betreut werden. Es ist zwar ein Fortschritt, dass Eltern bei Partnerwechsel 18 Monate lang 800 Euro erhalten. Für die zunehmende Gruppe der Alleinerziehenden ergibt sich daraus jedoch eine Schlechterstellung. Auch diese Eltern sollen die Möglichkeit erhalten, Kinderbetreuungsgeld unter denselben Bedingungen zu beziehen, wie jene die sich Erziehungsarbeit partnerschaftlich teilen können. Was fehlt: 18 Monate Kinderbetreuungsgeld Neu für Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher
-5- 2. Mehr Wahlfreiheit für Eltern durch Erleichterungen beim Zuverdienst Die Anhebung der Zuverdienstgrenze wird die Entscheidung, wann und in welcher Form Eltern wieder in das Berufsleben zurückkehren, erleichtern. Die geplante Erhöhung auf 16.200 Euro ist deshalb zu begrüßen, doch Vereinbarkeit könnte noch viel leichter sein. Eine Wahlmöglichkeit zwischen einer Geldgrenze beim Zuverdienst und der Reduktion der Wochenarbeitszeit auf 24 Stunden ist eine Lösung, die sich bereits beim Karenzgeld (Teilzeitkarenz) bewährt hat. Was fehlt: Wer die Arbeitszeit um mindestens zwei Fünftel reduziert, soll an keine Zuverdienstgrenze gebunden sein. Im vorliegenden Entwurf ist die Ermittlung der Zuverdienstgrenze weiterhin sehr kompliziert gestaltet. Der Status quo (Bezug auf das steuerpflichtige Jahreseinkommen) wurde beibehalten, obwohl die Mehrzahl der BezieherInnen unselbständig beschäftigt ist. Ein Modell des Bruttoeinkommens würde zu einer leichten Erkennbarkeit der Zuverdienstgrenze am Gehaltszettel und zu einer besseren Orientierung führen. Was fehlt: Umstellung der Berechnung der Zuverdienstgrenze auf das Bruttoeinkommen. 3. Flexible Übergangslösung zum Stichtag Die neue Kindergeldregelung tritt mit Stichtag 1. Jänner 2008 in Kraft. Das Fehlen von Übergangslösungen führt zu Ungerechtigkeiten gegenüber jenen Kindern, die kurz vor dem Stichtag geboren werden, und deren Mütter aufgrund des Wochengeldbezugs kein Kinderbetreungsgeld erhalten. Was fehlt: Wochengeldbezieherinnen sollen mit 1. Jänner 2008 die Möglichkeit erhalten, das Kinderbetreuungsgeld Neu zu beantragen.
-6- 4. Umstiegschancen für alle Eltern – Durchlässigkeit im Übergang Das Kinderbetreuungsgeld Neu ist auch für jene Eltern attraktiv, die zum Stichtag bereits Kinderbetreuungsgeld beziehen. Für diese Personengruppe soll es die Möglichkeit geben zwischen langer und kurzer Variante zu wählen. Was fehlt: Attraktive Umstiegschancen für KBG Bezieherinnen und Bezieher Eine Kombination aus nachstehenden Modellen kann Umstieg erleichtern: • Modell A: Umstiegschance per 1. Jänner 2008 Für Eltern, deren Kind im Jahr 2007 geboren wurde, soll es per 1. Jänner 2008 eine grundsätzliche Möglichkeit geben auf das Kinderbnetreuungsgeld Neu umzusteigen (NICHT rückwirkend) Voraussetzung: Geburt des Kindes zwischen 1. Juli 2007 und 7. November 2007 (Wenn: Übergangregelung gilt wie oben dargestellt, sonst zwischen 1. Juli. und 31. Dezember 2007) • Modell B: Umstiegschance bei BezieherInnenwechsel Beim Wechsel des KBG beziehenden Elternteils nach dem 1. Jänner 2008 kann vom bisherigen Modell in das Kinderbetreuungsgeld Neu umgestiegen werden (NICHT rückwirkend). Das ist ein besonderer Anreiz für Väter! Voraussetzung: Geburt des Kindes zwischen 1. Juli 2007 und 7. November 2007 (Wenn: Übergangregelung gilt wie oben dargestellt, sonst zwischen 1. Juli. und 31. Dezember 2007)
-7- 5. Anhebung des Zuschusses für Einkommensschwache und Alleinerziehende Alleinerziehende und Einkommensschwache erhalten derzeit einen Zuschuss in der Höhe von 6,06 Euro pro Tag. Da das Kinderbetreuungsgeld Neu einen höheren Betrag bei kürzerem Bezug ermöglicht, muss auch der erwähnte Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld diesem Grundgedanken entsprechen. Der Zuschuss muss demnach auf 11,10 Euro pro Tag für die gesamte Bezugsdauer angehoben werden. Was fehlt: Angleichung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld 6. Subsidiär Schutzberechtigte mit Flüchtlingen gleichstellen Durch eine Gleichstellung hätte diese Gruppe Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld auch wenn sie keine Grundversorgung oder Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit haben. Was fehlt: Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes für Subsidiär Schutzberechtigte ohne Einkommen 7. Rascher Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen Darüber hinaus ist der rasche Ausbau der Betreuungseinrichtungen dringend notwendig. Denn nur wenn ausreichend Plätze für die unter Zweijährigen zur Verfügung stehen, können Eltern das neue Modell nutzen und wieder in den Beruf einsteigen. Was fehlt: Zusätzliche Betreuungseinrichtungen für unter zweijährige
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