Am Prüfstand: Kinderbetreuungsgeld neu - Pressekonferenz - SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende, Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara

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Am Prüfstand: Kinderbetreuungsgeld neu - Pressekonferenz - SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende, Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara
Pressekonferenz

                Am Prüfstand:
           Kinderbetreuungsgeld neu

SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende, Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara
                              Prammer

          Familiensprecherin der SPÖ NR.in Mag.a Andrea Kuntzl

                             25. Juni 2007
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Derzeitige Situation

Als vor nunmehr fünf Jahren das Kinderbetreuungsgeld an die Stelle des
Karenzgeldes trat, kam es zu einer massiven Veränderung in der Landschaft der
österreichischen Familienförderung. Die damals beschlossenen Maßnahmen boten
jedoch nur wenige Impulse für eine innovative, zukunftsorientierte Familienpolitik.
Das Kinderbetreuungsgeld führte bedauerlicherweise weder zu einer besseren
Vereinbarkeit von Familie und Erwerb noch zu einer Förderung des Wiedereinstiegs.
Auch die Beteiligung von Vätern an der Betreuung der Kinder konnte in keinem
nennenswerten Ausmaß gesteigert werden. Das Ergebnis ist nüchtern: Das
derzeitige Modell enthält viele Schwachstellen, die möglichst rasch beseitigt werden
müssen. Nur so kann die Situation für Eltern und Kinder verbessert werden. Das im
Regierungsprogramm vereinbarte flexible Kinderbetreuungsgeld soll die gröbsten
Defizite beseitigen.

Die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes beträgt derzeit 14,53 Euro pro Tag (~ 436
Euro monatlich). Maximale Bezugsdauer derzeit:30 Monate (+ 6 Monate, wenn auch
der zweite Elternteil das KBG in Anspruch nimmt). Alleinerziehende erhalten derzeit
ebenfalls 436 Euro pro Monat, sowie auf Antrag einen Zuschuss von 6,06 Euro
täglich. Von einem Existenz sichernden Betrag kann hier nicht die Rede sein.
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Der Entwurf

Aufgrund der Schwachstellen des derzeitigen Modells wurde auf Initiative der SPÖ
im Regierungsprogramm eine Reform des Kinderbetreuungsgeldes vereinbart. Der
derzeit in Begutachtung befindliche Gesetzesentwurf soll im Herbst im Parlament
beschlossen werden. Mit 1. Jänner 2008 könnte das neue
Kinderbetreuungsgeldgesetz in Kraft treten.

In Zukunft sollen Eltern demnach mehr Wahlmöglichkeiten erhalten. Sie können sich
aussuchen, ob sie das KBG so wie bisher entweder 36 Monate (davon mind. 6
Monate der andere Partner) beziehen (in diesem Fall bleibt die Höhe des KBG
gleich: 436 Euro) oder, ob sie das KBG 18 Monate (davon mindestens 3 Monate der
andere Partner) in Höhe von 800 Euro erhalten möchten. Weiters ist eine Anhebung
der Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro auf 16.200 Euro vorgesehen und auch eine
Anhebung der Zuverdienstgrenze beim Zuschuss zum KBG auf 16.200 Euro ist
geplant. Im Falle einer Überschreitung soll nicht mehr, wie bisher der gesamte,
sondern der über der Grenze liegende Betrag zurück gefordert werden.

Diese ersten Maßnahmen verändern das bestehende Modell positiv:

¾ Mehr Gestaltungsspielraum für Eltern

¾ Karenz wird auch für Väter interessanter, Einkommensverlust während der
   Karenz ist geringer

¾ Leichtere Rückkehr in den Beruf durch früheren Wiedereinstieg ins Erwerbsleben
¾ Früherer Wiedereinstieg in den Beruf zahlt sich für Frauen aus

Dennoch: Der von Bundesministerin Andrea Kdolsky vorgelegte Entwurf orientiert
sich starr am Regierungsprogramm. Eine Weiterentwicklung über das
Regierungsprogramm hinaus wäre wünschenswert.
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Weitere Forderungen

      •   Gleicher Anspruch auf Betreuung für alle Kinder
      •   Mehr Wahlfreiheit für Eltern durch Erleichterungen beim Zuverdienst

      •   Flexible Übergangslösung zum Stichtag

      •   Umstiegschancen für Eltern – Durchlässigkeit im Übergang

      •   Anhebung des Zuschusses für Einkommensschwache und
          Alleinerziehende

      •   Subsidär Schutzberechtigte mit Flüchtlingen gleichstellen

      •   Rascher Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen

   1. Gleicher Anspruch auf Betreuung für alle Kinder
Es darf keinen Unterschied zwischen jenen Kindern geben, die von beiden Eltern
partnerschaftlich betreut werden und Kindern, die von Alleinerziehenden betreut
werden.
Es ist zwar ein Fortschritt, dass Eltern bei Partnerwechsel 18 Monate lang 800 Euro
erhalten. Für die zunehmende Gruppe der Alleinerziehenden ergibt sich daraus
jedoch eine Schlechterstellung. Auch diese Eltern sollen die Möglichkeit erhalten,
Kinderbetreuungsgeld unter denselben Bedingungen zu beziehen, wie jene die sich
Erziehungsarbeit partnerschaftlich teilen können.
Was fehlt: 18 Monate Kinderbetreuungsgeld Neu für Alleinerzieherinnen und
Alleinerzieher
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2. Mehr Wahlfreiheit für Eltern durch Erleichterungen beim Zuverdienst
Die Anhebung der Zuverdienstgrenze wird die Entscheidung, wann und in welcher
Form Eltern wieder in das Berufsleben zurückkehren, erleichtern. Die geplante
Erhöhung auf 16.200 Euro ist deshalb zu begrüßen, doch Vereinbarkeit könnte noch
viel leichter sein. Eine Wahlmöglichkeit zwischen einer Geldgrenze beim Zuverdienst
und der Reduktion der Wochenarbeitszeit auf 24 Stunden ist eine Lösung, die sich
bereits beim Karenzgeld (Teilzeitkarenz) bewährt hat.

Was fehlt: Wer die Arbeitszeit um mindestens zwei Fünftel reduziert, soll an keine
Zuverdienstgrenze gebunden sein.

Im vorliegenden Entwurf ist die Ermittlung der Zuverdienstgrenze weiterhin sehr
kompliziert gestaltet. Der Status quo (Bezug auf das steuerpflichtige
Jahreseinkommen) wurde beibehalten, obwohl die Mehrzahl der BezieherInnen
unselbständig beschäftigt ist. Ein Modell des Bruttoeinkommens würde zu einer
leichten Erkennbarkeit der Zuverdienstgrenze am Gehaltszettel und zu einer
besseren Orientierung führen.

Was fehlt: Umstellung der Berechnung der Zuverdienstgrenze auf das
Bruttoeinkommen.

3. Flexible Übergangslösung zum Stichtag
Die neue Kindergeldregelung tritt mit Stichtag 1. Jänner 2008 in Kraft. Das Fehlen
von Übergangslösungen führt zu Ungerechtigkeiten gegenüber jenen Kindern, die
kurz vor dem Stichtag geboren werden, und deren Mütter aufgrund des
Wochengeldbezugs kein Kinderbetreungsgeld erhalten.
Was fehlt: Wochengeldbezieherinnen sollen mit 1. Jänner 2008 die Möglichkeit
erhalten, das Kinderbetreuungsgeld Neu zu beantragen.
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4. Umstiegschancen für alle Eltern – Durchlässigkeit im Übergang
Das Kinderbetreuungsgeld Neu ist auch für jene Eltern attraktiv, die zum Stichtag
bereits Kinderbetreuungsgeld beziehen. Für diese Personengruppe soll es die
Möglichkeit geben zwischen langer und kurzer Variante zu wählen.
Was fehlt: Attraktive Umstiegschancen für KBG Bezieherinnen und Bezieher

Eine Kombination aus nachstehenden Modellen kann Umstieg erleichtern:
•   Modell A: Umstiegschance per 1. Jänner 2008
    Für Eltern, deren Kind im Jahr 2007 geboren wurde, soll es per 1. Jänner 2008
    eine grundsätzliche Möglichkeit geben auf das Kinderbnetreuungsgeld Neu
    umzusteigen (NICHT rückwirkend)
    Voraussetzung: Geburt des Kindes zwischen 1. Juli 2007 und 7. November
    2007 (Wenn: Übergangregelung gilt wie oben dargestellt, sonst zwischen 1. Juli.
    und 31. Dezember 2007)
•   Modell B: Umstiegschance bei BezieherInnenwechsel
    Beim Wechsel des KBG beziehenden Elternteils nach dem 1. Jänner 2008 kann
    vom bisherigen Modell in das Kinderbetreuungsgeld Neu umgestiegen werden
    (NICHT rückwirkend). Das ist ein besonderer Anreiz für Väter! Voraussetzung:
    Geburt des Kindes zwischen 1. Juli 2007 und 7. November 2007 (Wenn:
    Übergangregelung gilt wie oben dargestellt, sonst zwischen 1. Juli. und 31.
    Dezember 2007)
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5. Anhebung des Zuschusses für Einkommensschwache und Alleinerziehende

Alleinerziehende und Einkommensschwache erhalten derzeit einen Zuschuss in der
Höhe von 6,06 Euro pro Tag. Da das Kinderbetreuungsgeld Neu einen höheren
Betrag bei kürzerem Bezug ermöglicht, muss auch der erwähnte Zuschuss zum
Kinderbetreuungsgeld diesem Grundgedanken entsprechen. Der Zuschuss muss
demnach auf 11,10 Euro pro Tag für die gesamte Bezugsdauer angehoben werden.

Was fehlt: Angleichung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld

6. Subsidiär Schutzberechtigte mit Flüchtlingen gleichstellen

Durch eine Gleichstellung hätte diese Gruppe Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld
auch wenn sie keine Grundversorgung oder Einkommen aus unselbständiger
Tätigkeit haben.

Was fehlt: Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes für Subsidiär Schutzberechtigte
ohne Einkommen

7. Rascher Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen
Darüber hinaus ist der rasche Ausbau der Betreuungseinrichtungen dringend
notwendig. Denn nur wenn ausreichend Plätze für die unter Zweijährigen zur
Verfügung stehen, können Eltern das neue Modell nutzen und wieder in den Beruf
einsteigen.
Was fehlt: Zusätzliche Betreuungseinrichtungen für unter zweijährige
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