ANMELDUNG für einen Platz in einer Kindertagesbetreuungseinrichtung in Mögglingen

 
WEITER LESEN
ANMELDUNG für einen Platz in einer Kindertagesbetreuungseinrichtung in Mögglingen
ANMELDUNG
für einen Platz in einer
Kindertagesbetreuungseinrichtung
in Mögglingen
                                                           Ihr Ansprechpartner:
                                                           Selina Sauter
                                                           Telefon 07174 – 89900-16
                                                           selina.sauter@moegglingen.de

Liebe Eltern,
wir planen bereits das kommende Kindergartenjahr 2020/2021. Sollten Sie ei-
nen Kindergartenplatz für das Kindergartenjahr 2020/2021 benötigen, möchten
wir Sie bitten die beiliegende Anmeldung auszufüllen.
Der Anmeldebogen ist spätestens bis zum Ende der Anmeldewoche (Freitag,
31.01.2020) an die Gemeindeverwaltung, Zehnthof 1, zu senden oder direkt
im Rathaus abzugeben. Eine verspätet abgegebene Anmeldung wird nachran-
gig gegenüber fristgerechten Anmeldungen berücksichtigt.

Hinweise zum zentralen Anmeldeverfahren 2020
(Vormerkung)
Die zentrale Vormerkung bei der Gemeindeverwaltung dient der einheitlichen Vergabe
von Kinderbetreuungsplätzen, sowie der bedarfsgerechten Planung des Angebotes an
Kinderbetreuungsplätzen in der Gemeinde Mögglingen.

Die endgültige Platzvergabe (verbindliche Zusage) sowie der Abschluss eines Betreu-
ungsvertrages erfolgt abschließend direkt bei der jeweiligen Betreuungseinrichtung
bzw. mit dem jeweiligen Betriebsträger.

Bei den KiTa‘s „St. Maria“ und „St. Josef“ ist Betriebsträger die Katholische Kirchenge-
meinde Mögglingen, für den Naturkindergarten ist die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und
für die TigeR-Gruppe „Spatzennest“ ist der Tageselternverein PATE e.V. Partner der
Gemeinde.

Die Platzvergabe erfolgt entsprechend den zwischen der Gemeinde und den Betriebs-
trägern festgelegten Aufnahmekriterien. Diese sind dann ausschlaggebend, sofern
mehr Anmeldungen für eine bestimmte Betreuungseinrichtung oder ein bestimmtes
Betreuungsangebot eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, bzw. die Betreuungs-
plätze insgesamt nicht ausreichen. Bitte beantworten Sie deshalb unbedingt auch die
Fragen zu den Aufnahmekriterien für die Kindergärten. Sofern Sie keine Angaben zu
den Aufnahmekriterien machen, werden diese automatisch mit „nein“ gewertet, eine
Rückfrage erfolgt nicht.

Betreuungsplätze in der betreuten Spielgruppe „Zwergenstübchen“ sind von diesem
Verfahren nicht betroffen. Anmeldungen sind direkt beim Träger dieser Betreuungs-
einrichtung vorzunehmen. Förderverein - Miteinander leben e.V., Mobil +49 151 26737242.
ANMELDUNG für einen Platz in einer Kindertagesbetreuungseinrichtung in Mögglingen
Anmeldewoche

Für das Kindergartenjahr 2020/2021            findet die Anmeldewoche für
einen Kinderbetreuungsplatz in der Zeit von

         Montag, 27. Januar bis Freitag, 31. Januar 2020
statt.

Bitte senden Sie den Anmeldebogen bis spätesten zum Ende der Anmeldewo-
che an die Gemeindeverwaltung oder geben diesen direkt im Rathaus ab.

Fragen
zu einzelnen Betreuungsangeboten
in den jeweiligen Eirichtungen beantwortet Ihnen:

Kindergarten St. Josef, Kirchplatz 5
Kindergartenleitung Andrea Abzieher, Telefon 07174 – 406 oder
persönlich beim Info-Nachmittag am Montag, 27.01.2020 von 16-18 Uhr

Kindergarten St. Maria, Kellerweg 19
Kindergartenleitung Ruth Steger, Telefon 07174 – 5286 oder
persönlich am Info-Nachmittag am Mittwoch, 29.01.2020 von 16-18 Uhr

Naturkindergarten, Hardtweg 39
Ansprechpartnerin Sibel Bahadir, Telefon 07361 – 963020 oder
sibel.bahadir@johanniter.de oder persönlich am Info-Abend am Montag,
27.01.2020 ab 18.30 Uhr.

TigeR-Gruppe „Spatzennest“, Schulstraße 18
Ansprechpartnerin Lisa Herok (Verein PATE), Telefon 07171 – 4040404 /
0178 5116681 oder persönlich am Info-Nachmittag am Dienstag,
28.01.2020 von 15-18 Uhr.
ANMELDUNG
für einen Platz in einer Kinderbetreuungseinrichtung in Mögglingen
Dieser Anmeldebogen ist bis spätestens Freitag, 31.01.2020 an die
Gemeindeverwaltung, Zehnthof 1, 73563 Mögglingen zu senden oder
direkt im Rathaus abzugeben.

1. Gewünschter Aufnahmetermin                            _____________
  (Zeitraum zwischen September 2020 – Juli 2021)

  Zu Beginn der Betreuung ist das Kind             unter 3 Jahre         über 3 Jahre 

2. Aufzunehmendes Kind

  Name, Vorname:           _______________________________________________
  Geburtsdatum:            ___.___._____           Geschlecht:    männlich /  weiblich
  Straße, Wohnort:         _______________________________________________
  Konfession:              __________              Staatsangehörigkeit:        ___________

3. Erziehungsberechtigte/r
                                Mutter / Erziehungsberechtigte   Vater / Erziehungsberechtigter
   Name, Vorname

   Geburtsdatum

   Straße, Nr.

   PLZ, Wohnort

   Konfession /
          Staatsangehörigkeit

   Telefon      Festnetz
                Mobil
   E-Mail Adresse

   Sorgeberechtigt               Ja     /    Nein               Ja     /    Nein

4. Weitere Kinder in der Familie unter 18 Jahre
   Name, Vorname                Geburtsdatum                     ggfs. Kindergarten/Schule
5. Gewünschte Kinderbetreuungseinrichtung/-betreuungsform
  (Bitte nur einen Kindergarten und eine Betreuungsform ankreuzen)

   Kindergarten St. Josef, Kirchplatz 5
   Kinder im Alter zwischen 2 und 3       Kinder ab 3 Jahre bis Schuleintritt
   Jahre
                                           RG – Regelbetreuung
                                              Mo-Fr       08.00 – 13.00 Uhr
                                              Mo/Di/Do    14.00 – 16.00 Uhr
    RG – Regelbetreuung verlängert        RG – Regelbetreuung verlängert
       Mo-Fr       07.10 – 13.00 Uhr          Mo-Fr       07.10 – 13.00 Uhr
       Mo/Di/Do    14.00 – 16.00 Uhr          Mo/Di/Do    14.00 – 16.00 Uhr
    VÖ – Betreuung mit                    VÖ – Betreuung mit
          verlängerten Öffnungszeiten            verlängerten Öffnungszeiten
       Mo-Fr        07.00 – 14.00 Uhr         Mo-Fr        07.00 – 14.00 Uhr
    GT – Ganztagsbetreuung                GT – Ganztagsbetreuung
       Mo-Do       07.00 – 16.00 Uhr          Mo-Do       07.00 – 16.00 Uhr
       Fr          07.00 – 15.30 Uhr          Fr          07.00 – 15.30 Uhr

   Kinderkrippe / Kindergarten St. Maria, Kellerweg 19
   Kinderkrippe [1 bis 3 Jahre]           KiGa [3 Jahre bis Schuleintritt]
                                           RG – Regelbetreuung
                                              Mo-Fr       08.00 – 13.00 Uhr
                                              Di-Do       14.00 – 16.00 Uhr
    VÖ – Betreuung mit                    VÖ – Betreuung mit
          verlängerten Öffnungszeiten            verlängerten Öffnungszeiten
       Mo-Fr        07.00 – 14.00 Uhr         Mo-Fr        07.00 – 14.00 Uhr
    GT – Ganztagsbetreuung                GT – Ganztagsbetreuung
       Mo-Do       07.00 – 16.00 Uhr          Mo-Do       07.00 – 16.00 Uhr
       Fr          07.00 – 15.30 Uhr          Fr          07.00 – 15.30 Uhr

   Naturkindergarten, Hardtweg 39
   KiGa [3 Jahre bis Schuleintritt]
    VÖ – Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten
                                Mo-Fr      07.00 – 14.00 Uhr

   TigeR-Gruppe „Spatzennest“, Schulstraße 18
  Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahre

  Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 07.00 – 14.00 Uhr

  Innerhalb der Öffnungszeiten müssen täglich mindestens zwei Stunden und in der
  gesamten Woche mindestens 14 Stunden Betreuung stattfinden.
6. Aufnahmekriterien für die Kindergärten

  Die Aufnahmekriterien werden nach einem festgelegten Punktesystem unter-
  schiedlich gewichtet, wobei die Rangfolge der nachstehenden Kriterien keine
  Wertigkeit darstellt.

                                                                              Ja   Nein
     Berufstätigkeit oder Bildungsmaßnahme?                                        
     Bitte mit „Ja“ ankreuzen, wenn beide oder der alleinerziehende
     Erziehungsberechtigte
     - einer Erwerbstätigkeit (mindestens Teilzeit mit 50%) nachgehen
         bzw. eine solche aufnehmen werden
     - bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sind bzw.
         Leistungen zur Eingliederung in die Arbeit im Sinne des SGB II er-
         halten
     - sich in einer Bildungsmaßnahme, Schul- oder Hochschulausbildung
         befinden

     Alleinerziehend?                                                              
     Bitte mit „Ja“ ankreuzen, wenn Sie mit mindestens einem minderjähri-
     gen Kind im ständigen Haushalt zusammen leben und dieses betreuen
     und erziehen, ohne einen eigenen Partner in ständiger Haushaltsge-
     meinschaft zu haben.

     Überforderung/besondere Belastung?                                            
     Bitte mit „Ja“ ankreuzen, wenn beide oder der alleinerziehende Erzie-
     hungsberechtigte durch eigene Erkrankung, durch behinderte oder
     pflegebedürftige Angehörige im Haushalt oder andere Belastun-
     gen/Notlagen in der Familie nicht nur vorrübergehend überfordert
     sind.

     Zwillings-/Mehrlingskinder?                                                   
     Bitte mit „Ja“ ankreuzen, wenn die zur Aufnahme anstehenden Kinder
     Zwillings- oder Mehrlingskinder sind.

     Geschwisterkind bereits in einer Betreuungseinrichtung?                       
     Bitte mit „Ja“ ankreuzen, wenn ein im selben Haushalt lebendes Kind
     in der gewünschten Einrichtung bereits betreut wird. Als Geschwister-
     kinder zählen hierbei alle Kinder, die in einem gemeinsamen Haushalt
     leben, ggfs. auch Kinder, die nicht verwandt sind (z.B. Dauerpflege-
     oder Stiefkinder).

     Besteht ein besonderer Förderbedarf für das Kind?                             
     Bitte mit „Ja“ ankreuzen, wenn bei dem zur Aufnahme stehendem Kind
     durch eine geeignete Stelle ein besonderer Förderbedarf festgestellt
     und bescheinigt wurde. Der besondere Förderbedarf kann in einer kör-
     perlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder drohenden Be-
     hinderung bestehen oder sich aus anderen Einschränkungen wie z.B.
     Verzögerungen im Spracherwerb ergeben.
     Geeignete Stellen können sein:
     Allgemeiner Sozialer Dienst, Frühförderstellen, sonderpädagogische
     Beratungsstellen, sozialpädiatrische Zentren, Kinderärzte.

     Kinder im letzten Kindergartenjahr?                                           
     Bitte mit „Ja“ ankreuzen, wenn das zur Aufnahme stehende Kind im
     letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung aufgenommen werden
     soll.

  Die Gemeinde bzw. die Betreuungseinrichtung behält sich vor, sich für das Vorlie-
  gen einzelner Kriterien noch einen konkreten Nachweis vorlegen zu lassen.
7. Bemerkungen/Anregungen

   __________________________________________________________

   __________________________________________________________

   __________________________________________________________

   __________________________________________________________

Datenschutzhinweis (§ 15 Landesdatenschutzgesetz – LDSG)
Gemäß §§ 13 ff LDSG setzen wir Sie in Kenntnis, dass im Zuge dieses zentralen Anmeldever-
fahrens sowie im Rahmen der Verwaltung der Betreuungseinrichtung sowie der Zuteilung von
Betreuungsplätzen die im Anmeldeformular bzw. Fragebogen zu den Aufnahmekriterien ange-
gebenen personenbezogenen Daten erforderlich sind und auch gespeichert werden. Ihre Da-
ten werden zweckentsprechend auch an die Träger der Betreuungseinrichtungen weitergege-
ben. Mit Ihrer Unterschrift zeigen Sie sich hiermit einverstanden.

Verbindliche Anmeldung / Eidesstattliche Versicherung
Hiermit wird versichert, dass die Anmeldung für einen Platz in einer Betreuungseinrichtung in
Mögglingen nach sorgfältiger Prüfung der Betreuungsangebote verbindlich abgegeben wird.

Die Informationen zu den aktuellen Elternbeiträgen wurden zur Kenntnis genommen.

Es wird weiterhin eidesstattlich versichert, dass die Angaben zu den Aufnahmekriterien kor-
rekt sind und auf Verlangen der Gemeinde bzw. Betreuungseinrichtung auch nachgewiesen
werden können.

Mögglingen, _____________

________________________                        ________________________
Mutter/Erziehungsberechtigte                    Vater/Erziehungsberechtigter

Hinweis zur endgültigen Platzvergabe!
Über die endgültige Aufnahme Ihres Kindes in einer Betreuungseinrichtung in Mögg-
lingen entscheiden die Betriebsträger (Kath. Kirche / Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. /
PATE e.V.) nach festgelegten Kriterien. Nach erfolgter Platzvergabe erhalten Sie von
der jeweiligen Einrichtung ein Zusageschreiben.

Sollte das gewünschte Betreuungsangebot nicht zur Verfügung stehen, wird die Be-
treuungseinrichtung Kontakt mit Ihnen aufnehmen um alternative Lösungen zu be-
sprechen.

Sollte kein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen, werden Sie hierüber von der Ge-
meindeverwaltung schriftlich benachrichtigt und automatisch in eine Warteliste auf-
genommen.
Aktuelle Elternbeiträge
Kindergärten „St. Josef“ und „St. Maria“
der Katholischen Kirchengemeinde Mögglingen
 bei 11 Monaten                    pro Kind                    Monats-Beitrag für Kinder
                                   bei einer Familie mit     über 3 Jahre   unter 3 Jahre

 Regelbetreuung [RG]               1   Kind                      128   €          211   €
 bis 31 Stunden                    2   Kinder                     98   €          162   €
                                   3   Kinder                     65   €          107   €
                                   4   und mehr Kinder            36   €           59   €

 Regelbetreuung verlängert         1   Kind                      160   €          264   €
 [RG] und Betreuung mit verlän-    2   Kinder                    123   €          202   €
 gerter Öffnungszeit [VÖ]          3   Kinder                     81   €          134   €
 von 31 bis 35 Stunden             4   und mehr Kinder            45   €           74   €

 Ganztagsbetreuung [GT]            1   Kind                      243   €          401   €
                                   2   Kinder                    186   €          307   €
                                   3   Kinder                    124   €          204   €
                                   4   und mehr Kinder            68   €          113   €
Die Kinder müssen im Haushalt der Familie leben und unter 18 Jahre sein.

Naturkindergarten
der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
 bei 11 Monaten                    pro Kind                    Monats-Beitrag für Kinder
                                   bei einer Familie mit             über 3 Jahre
 Betreuung mit verlängerter Öff-   1 Kind                               160 €
 nungszeit [VÖ]                    2 Kinder                             123 €
 von 31 bis 35 Stunden             3 Kinder                              81 €
                                   4 und mehr Kinder                     45 €
Die Kinder müssen im Haushalt der Familie leben und unter 18 Jahre sein.

TigeR-Gruppe „Spatzennest“
des Vereins PATE – Kindertagespflege im Ostalbkreis
Die Kindertagespflege wird durch den Landkreis gefördert. Aus diesem Grund ist gleichzeitig
mit der Anmeldung bei der Gemeinde ein Antrag auf die einkommensunabhängige Förde-
rung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zu stellen. Anschließend werden die Elternbeiträge
in Abhängigkeit von der vereinbarten Betreuungszeit pro Kind und pro Stunde berechnet.

KOSTENBEITRAG JE ANGEFANGENER BETREUUNGSSTUNDE UND KIND
Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren          1,85 EUR
Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren       1,42 EUR
Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren       0,94 EUR
Fam. mit 4 Kindern und mehr unter 18 Jahren 0,31 EUR

Antragsunterlagen erhalten Sie unter www.ostalbkreis.de / Kindertagespflege im Download-
Bereich und Informationen über PATE e.V., Lisa Herok, Telefon 07171 – 40 40 404
oder per E-Mail: lisa.herok@pate-ev.de.

ALLE Angaben ohne Gewähr!
Sie können auch lesen