ANMELDUNG für einen Platz in einer Kindertagesbetreuungseinrichtung in Mögglingen
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ANMELDUNG für einen Platz in einer Kindertagesbetreuungseinrichtung in Mögglingen Ihr Ansprechpartner: Selina Sauter Telefon 07174 – 89900-16 selina.sauter@moegglingen.de Liebe Eltern, wir planen bereits das kommende Kindergartenjahr 2020/2021. Sollten Sie ei- nen Kindergartenplatz für das Kindergartenjahr 2020/2021 benötigen, möchten wir Sie bitten die beiliegende Anmeldung auszufüllen. Der Anmeldebogen ist spätestens bis zum Ende der Anmeldewoche (Freitag, 31.01.2020) an die Gemeindeverwaltung, Zehnthof 1, zu senden oder direkt im Rathaus abzugeben. Eine verspätet abgegebene Anmeldung wird nachran- gig gegenüber fristgerechten Anmeldungen berücksichtigt. Hinweise zum zentralen Anmeldeverfahren 2020 (Vormerkung) Die zentrale Vormerkung bei der Gemeindeverwaltung dient der einheitlichen Vergabe von Kinderbetreuungsplätzen, sowie der bedarfsgerechten Planung des Angebotes an Kinderbetreuungsplätzen in der Gemeinde Mögglingen. Die endgültige Platzvergabe (verbindliche Zusage) sowie der Abschluss eines Betreu- ungsvertrages erfolgt abschließend direkt bei der jeweiligen Betreuungseinrichtung bzw. mit dem jeweiligen Betriebsträger. Bei den KiTa‘s „St. Maria“ und „St. Josef“ ist Betriebsträger die Katholische Kirchenge- meinde Mögglingen, für den Naturkindergarten ist die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und für die TigeR-Gruppe „Spatzennest“ ist der Tageselternverein PATE e.V. Partner der Gemeinde. Die Platzvergabe erfolgt entsprechend den zwischen der Gemeinde und den Betriebs- trägern festgelegten Aufnahmekriterien. Diese sind dann ausschlaggebend, sofern mehr Anmeldungen für eine bestimmte Betreuungseinrichtung oder ein bestimmtes Betreuungsangebot eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, bzw. die Betreuungs- plätze insgesamt nicht ausreichen. Bitte beantworten Sie deshalb unbedingt auch die Fragen zu den Aufnahmekriterien für die Kindergärten. Sofern Sie keine Angaben zu den Aufnahmekriterien machen, werden diese automatisch mit „nein“ gewertet, eine Rückfrage erfolgt nicht. Betreuungsplätze in der betreuten Spielgruppe „Zwergenstübchen“ sind von diesem Verfahren nicht betroffen. Anmeldungen sind direkt beim Träger dieser Betreuungs- einrichtung vorzunehmen. Förderverein - Miteinander leben e.V., Mobil +49 151 26737242.
Anmeldewoche Für das Kindergartenjahr 2020/2021 findet die Anmeldewoche für einen Kinderbetreuungsplatz in der Zeit von Montag, 27. Januar bis Freitag, 31. Januar 2020 statt. Bitte senden Sie den Anmeldebogen bis spätesten zum Ende der Anmeldewo- che an die Gemeindeverwaltung oder geben diesen direkt im Rathaus ab. Fragen zu einzelnen Betreuungsangeboten in den jeweiligen Eirichtungen beantwortet Ihnen: Kindergarten St. Josef, Kirchplatz 5 Kindergartenleitung Andrea Abzieher, Telefon 07174 – 406 oder persönlich beim Info-Nachmittag am Montag, 27.01.2020 von 16-18 Uhr Kindergarten St. Maria, Kellerweg 19 Kindergartenleitung Ruth Steger, Telefon 07174 – 5286 oder persönlich am Info-Nachmittag am Mittwoch, 29.01.2020 von 16-18 Uhr Naturkindergarten, Hardtweg 39 Ansprechpartnerin Sibel Bahadir, Telefon 07361 – 963020 oder sibel.bahadir@johanniter.de oder persönlich am Info-Abend am Montag, 27.01.2020 ab 18.30 Uhr. TigeR-Gruppe „Spatzennest“, Schulstraße 18 Ansprechpartnerin Lisa Herok (Verein PATE), Telefon 07171 – 4040404 / 0178 5116681 oder persönlich am Info-Nachmittag am Dienstag, 28.01.2020 von 15-18 Uhr.
ANMELDUNG für einen Platz in einer Kinderbetreuungseinrichtung in Mögglingen Dieser Anmeldebogen ist bis spätestens Freitag, 31.01.2020 an die Gemeindeverwaltung, Zehnthof 1, 73563 Mögglingen zu senden oder direkt im Rathaus abzugeben. 1. Gewünschter Aufnahmetermin _____________ (Zeitraum zwischen September 2020 – Juli 2021) Zu Beginn der Betreuung ist das Kind unter 3 Jahre über 3 Jahre 2. Aufzunehmendes Kind Name, Vorname: _______________________________________________ Geburtsdatum: ___.___._____ Geschlecht: männlich / weiblich Straße, Wohnort: _______________________________________________ Konfession: __________ Staatsangehörigkeit: ___________ 3. Erziehungsberechtigte/r Mutter / Erziehungsberechtigte Vater / Erziehungsberechtigter Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Nr. PLZ, Wohnort Konfession / Staatsangehörigkeit Telefon Festnetz Mobil E-Mail Adresse Sorgeberechtigt Ja / Nein Ja / Nein 4. Weitere Kinder in der Familie unter 18 Jahre Name, Vorname Geburtsdatum ggfs. Kindergarten/Schule
5. Gewünschte Kinderbetreuungseinrichtung/-betreuungsform (Bitte nur einen Kindergarten und eine Betreuungsform ankreuzen) Kindergarten St. Josef, Kirchplatz 5 Kinder im Alter zwischen 2 und 3 Kinder ab 3 Jahre bis Schuleintritt Jahre RG – Regelbetreuung Mo-Fr 08.00 – 13.00 Uhr Mo/Di/Do 14.00 – 16.00 Uhr RG – Regelbetreuung verlängert RG – Regelbetreuung verlängert Mo-Fr 07.10 – 13.00 Uhr Mo-Fr 07.10 – 13.00 Uhr Mo/Di/Do 14.00 – 16.00 Uhr Mo/Di/Do 14.00 – 16.00 Uhr VÖ – Betreuung mit VÖ – Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten verlängerten Öffnungszeiten Mo-Fr 07.00 – 14.00 Uhr Mo-Fr 07.00 – 14.00 Uhr GT – Ganztagsbetreuung GT – Ganztagsbetreuung Mo-Do 07.00 – 16.00 Uhr Mo-Do 07.00 – 16.00 Uhr Fr 07.00 – 15.30 Uhr Fr 07.00 – 15.30 Uhr Kinderkrippe / Kindergarten St. Maria, Kellerweg 19 Kinderkrippe [1 bis 3 Jahre] KiGa [3 Jahre bis Schuleintritt] RG – Regelbetreuung Mo-Fr 08.00 – 13.00 Uhr Di-Do 14.00 – 16.00 Uhr VÖ – Betreuung mit VÖ – Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten verlängerten Öffnungszeiten Mo-Fr 07.00 – 14.00 Uhr Mo-Fr 07.00 – 14.00 Uhr GT – Ganztagsbetreuung GT – Ganztagsbetreuung Mo-Do 07.00 – 16.00 Uhr Mo-Do 07.00 – 16.00 Uhr Fr 07.00 – 15.30 Uhr Fr 07.00 – 15.30 Uhr Naturkindergarten, Hardtweg 39 KiGa [3 Jahre bis Schuleintritt] VÖ – Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten Mo-Fr 07.00 – 14.00 Uhr TigeR-Gruppe „Spatzennest“, Schulstraße 18 Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahre Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 07.00 – 14.00 Uhr Innerhalb der Öffnungszeiten müssen täglich mindestens zwei Stunden und in der gesamten Woche mindestens 14 Stunden Betreuung stattfinden.
6. Aufnahmekriterien für die Kindergärten Die Aufnahmekriterien werden nach einem festgelegten Punktesystem unter- schiedlich gewichtet, wobei die Rangfolge der nachstehenden Kriterien keine Wertigkeit darstellt. Ja Nein Berufstätigkeit oder Bildungsmaßnahme? Bitte mit „Ja“ ankreuzen, wenn beide oder der alleinerziehende Erziehungsberechtigte - einer Erwerbstätigkeit (mindestens Teilzeit mit 50%) nachgehen bzw. eine solche aufnehmen werden - bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sind bzw. Leistungen zur Eingliederung in die Arbeit im Sinne des SGB II er- halten - sich in einer Bildungsmaßnahme, Schul- oder Hochschulausbildung befinden Alleinerziehend? Bitte mit „Ja“ ankreuzen, wenn Sie mit mindestens einem minderjähri- gen Kind im ständigen Haushalt zusammen leben und dieses betreuen und erziehen, ohne einen eigenen Partner in ständiger Haushaltsge- meinschaft zu haben. Überforderung/besondere Belastung? Bitte mit „Ja“ ankreuzen, wenn beide oder der alleinerziehende Erzie- hungsberechtigte durch eigene Erkrankung, durch behinderte oder pflegebedürftige Angehörige im Haushalt oder andere Belastun- gen/Notlagen in der Familie nicht nur vorrübergehend überfordert sind. Zwillings-/Mehrlingskinder? Bitte mit „Ja“ ankreuzen, wenn die zur Aufnahme anstehenden Kinder Zwillings- oder Mehrlingskinder sind. Geschwisterkind bereits in einer Betreuungseinrichtung? Bitte mit „Ja“ ankreuzen, wenn ein im selben Haushalt lebendes Kind in der gewünschten Einrichtung bereits betreut wird. Als Geschwister- kinder zählen hierbei alle Kinder, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, ggfs. auch Kinder, die nicht verwandt sind (z.B. Dauerpflege- oder Stiefkinder). Besteht ein besonderer Förderbedarf für das Kind? Bitte mit „Ja“ ankreuzen, wenn bei dem zur Aufnahme stehendem Kind durch eine geeignete Stelle ein besonderer Förderbedarf festgestellt und bescheinigt wurde. Der besondere Förderbedarf kann in einer kör- perlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder drohenden Be- hinderung bestehen oder sich aus anderen Einschränkungen wie z.B. Verzögerungen im Spracherwerb ergeben. Geeignete Stellen können sein: Allgemeiner Sozialer Dienst, Frühförderstellen, sonderpädagogische Beratungsstellen, sozialpädiatrische Zentren, Kinderärzte. Kinder im letzten Kindergartenjahr? Bitte mit „Ja“ ankreuzen, wenn das zur Aufnahme stehende Kind im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung aufgenommen werden soll. Die Gemeinde bzw. die Betreuungseinrichtung behält sich vor, sich für das Vorlie- gen einzelner Kriterien noch einen konkreten Nachweis vorlegen zu lassen.
7. Bemerkungen/Anregungen __________________________________________________________ __________________________________________________________ __________________________________________________________ __________________________________________________________ Datenschutzhinweis (§ 15 Landesdatenschutzgesetz – LDSG) Gemäß §§ 13 ff LDSG setzen wir Sie in Kenntnis, dass im Zuge dieses zentralen Anmeldever- fahrens sowie im Rahmen der Verwaltung der Betreuungseinrichtung sowie der Zuteilung von Betreuungsplätzen die im Anmeldeformular bzw. Fragebogen zu den Aufnahmekriterien ange- gebenen personenbezogenen Daten erforderlich sind und auch gespeichert werden. Ihre Da- ten werden zweckentsprechend auch an die Träger der Betreuungseinrichtungen weitergege- ben. Mit Ihrer Unterschrift zeigen Sie sich hiermit einverstanden. Verbindliche Anmeldung / Eidesstattliche Versicherung Hiermit wird versichert, dass die Anmeldung für einen Platz in einer Betreuungseinrichtung in Mögglingen nach sorgfältiger Prüfung der Betreuungsangebote verbindlich abgegeben wird. Die Informationen zu den aktuellen Elternbeiträgen wurden zur Kenntnis genommen. Es wird weiterhin eidesstattlich versichert, dass die Angaben zu den Aufnahmekriterien kor- rekt sind und auf Verlangen der Gemeinde bzw. Betreuungseinrichtung auch nachgewiesen werden können. Mögglingen, _____________ ________________________ ________________________ Mutter/Erziehungsberechtigte Vater/Erziehungsberechtigter Hinweis zur endgültigen Platzvergabe! Über die endgültige Aufnahme Ihres Kindes in einer Betreuungseinrichtung in Mögg- lingen entscheiden die Betriebsträger (Kath. Kirche / Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. / PATE e.V.) nach festgelegten Kriterien. Nach erfolgter Platzvergabe erhalten Sie von der jeweiligen Einrichtung ein Zusageschreiben. Sollte das gewünschte Betreuungsangebot nicht zur Verfügung stehen, wird die Be- treuungseinrichtung Kontakt mit Ihnen aufnehmen um alternative Lösungen zu be- sprechen. Sollte kein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen, werden Sie hierüber von der Ge- meindeverwaltung schriftlich benachrichtigt und automatisch in eine Warteliste auf- genommen.
Aktuelle Elternbeiträge Kindergärten „St. Josef“ und „St. Maria“ der Katholischen Kirchengemeinde Mögglingen bei 11 Monaten pro Kind Monats-Beitrag für Kinder bei einer Familie mit über 3 Jahre unter 3 Jahre Regelbetreuung [RG] 1 Kind 128 € 211 € bis 31 Stunden 2 Kinder 98 € 162 € 3 Kinder 65 € 107 € 4 und mehr Kinder 36 € 59 € Regelbetreuung verlängert 1 Kind 160 € 264 € [RG] und Betreuung mit verlän- 2 Kinder 123 € 202 € gerter Öffnungszeit [VÖ] 3 Kinder 81 € 134 € von 31 bis 35 Stunden 4 und mehr Kinder 45 € 74 € Ganztagsbetreuung [GT] 1 Kind 243 € 401 € 2 Kinder 186 € 307 € 3 Kinder 124 € 204 € 4 und mehr Kinder 68 € 113 € Die Kinder müssen im Haushalt der Familie leben und unter 18 Jahre sein. Naturkindergarten der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. bei 11 Monaten pro Kind Monats-Beitrag für Kinder bei einer Familie mit über 3 Jahre Betreuung mit verlängerter Öff- 1 Kind 160 € nungszeit [VÖ] 2 Kinder 123 € von 31 bis 35 Stunden 3 Kinder 81 € 4 und mehr Kinder 45 € Die Kinder müssen im Haushalt der Familie leben und unter 18 Jahre sein. TigeR-Gruppe „Spatzennest“ des Vereins PATE – Kindertagespflege im Ostalbkreis Die Kindertagespflege wird durch den Landkreis gefördert. Aus diesem Grund ist gleichzeitig mit der Anmeldung bei der Gemeinde ein Antrag auf die einkommensunabhängige Förde- rung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zu stellen. Anschließend werden die Elternbeiträge in Abhängigkeit von der vereinbarten Betreuungszeit pro Kind und pro Stunde berechnet. KOSTENBEITRAG JE ANGEFANGENER BETREUUNGSSTUNDE UND KIND Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren 1,85 EUR Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 1,42 EUR Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 0,94 EUR Fam. mit 4 Kindern und mehr unter 18 Jahren 0,31 EUR Antragsunterlagen erhalten Sie unter www.ostalbkreis.de / Kindertagespflege im Download- Bereich und Informationen über PATE e.V., Lisa Herok, Telefon 07171 – 40 40 404 oder per E-Mail: lisa.herok@pate-ev.de. ALLE Angaben ohne Gewähr!
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