Antrag auf Fairtrade-Zertifizierung - Standardverfahren Gültig ab: 16/01/2015 Verteiler: öffentlich

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CERT Application SOP 15 de

Antrag
auf Fairtrade-Zertifizierung
Standardverfahren
Gültig ab: 16/01/2015
Verteiler: öffentlich
CERT Application SOP

Inhalt
1      Gegenstand des Dokuments ................................................................4
2      Geltungsbereich ....................................................................................4
    2.1 Wer muss eine Fairtrade-Zertifizierung beantragen? ........................................ 4

    2.2 Anträge auf Verwendung des FAIRTRADE-Logos ............................................. 4

    2.3 Zusätzliche Anträge/Erweiterung des Geltungsbereichs .................................. 4

3      Definitionen ............................................................................................5
4      FLOCERT-Kontaktdaten – Antragsbearbeitungsteam ........................6
5      Verantwortung des Antragstellers/Zertifizierungsanforderungen .....6
    5.1 Fairtrade-Geltungsbereich ................................................................................... 6

    5.2 Anforderungen für eine Fairtrade-Zertifizierung ................................................ 6

6      Kosten ....................................................................................................7
7      Antragsverfahren – schrittweiser Leitfaden ........................................7
    7.1 FLOCERT sendet die Antragsmappe zu.............................................................. 7

    7.2 Antragsteller sendet offiziellen Zertifizierungsantrag an FLOCERT ................ 7

    7.3 FLOCERT prüft den Antrag .................................................................................. 7

    7.4 FLOCERT teilt das Ergebnis der Antragsprüfung mit........................................ 7

    7.5 Erstaudit und Zertifizierung ................................................................................. 8
       7.5.1      Vorbereitung für das Erstaudit .............................................................................................. 8
           7.5.1.1    Rechnung für Zertifizierungsgebühr und Terminplanung der Prüfung ................................ 8
           7.5.1.2    Zertifizierung von Produzenten ............................................................................................ 8
           7.5.1.3    Zertifizierung von Händlern .................................................................................................. 8
           7.5.1.4    Zertifizierung von kleinen Lizenznehmern ........................................................................... 9
       7.5.2      Endgültige Zertifizierungsentscheidung .............................................................................. 9

    7.6 Einspruchsrecht .................................................................................................... 9

    7.7 Einstellen der Antragsbearbeitung...................................................................... 9

    7.8 Erneute Anträge .................................................................................................. 10
       7.8.1      Erneuter Antrag nach Ablehnung der Zertifizierung .........................................................10

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CERT Application SOP

       7.8.2     Erneuter Antrag nach Dezertifizierung aufgrund von Abweichungen/ nicht
                 gezahlter Zertifizierungsgebühren/ freiwilliger Dezertifizierung......................................10

8      Anträge auf Erweiterung des Geltungsbereichs ...............................10
9      Bezugsdokumente ...............................................................................11
10 Änderungsübersicht ...........................................................................12

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CERT Application SOP

1       Gegenstand des Dokuments
Dieses Dokument beschreibt, wie Sie Anträge auf eine Fairtrade-Zertifizierung und allgemeine Fragen zum
Fairtrade-Zertifizierungssystem an FLOCERT richten können und wie solche Anträge und Fragen bearbeitet
werden.

2       Geltungsbereich
Das in diesem Dokument skizzierte Verfahren gilt nur für Anfragen und Anträge zur Fairtrade-Zertifizierung.
Es gibt einen Überblick über den gesamten Antragsprozess – auch zur Erweiterung des Geltungsbereichs
der Fairtrade-Zertifizierung.
Das hier beschriebene Verfahren muss vom Antragsteller sowie von den FLOCERT-Mitarbeitern, die den
Antrag prüfen und bearbeiten, eingehalten werden.

2.1     Wer muss eine Fairtrade-Zertifizierung beantragen?
Alle Betreiber (Produzenten und Händler), die Produkte gemäß Fairtrade-Bedingungen anbauen,
verarbeiten, herstellen, kaufen und verkaufen wollen, müssen eine Fairtrade-Zertifizierung beantragen. Auch
Betreiber, die Fairtrade-Prämien erhalten oder weitergeben, müssen die Fairtrade-Zertifizierung beantragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Fairtrade-zertifizierte Händler Fairtrade-Produkte nur von Betreibern
beziehen dürfen, die ein gültiges FLOCERT-Zertifikat besitzen. Jeder Händler ist verpflichtet, sich selbst
davon zu überzeugen, dass seine Lieferanten diese Anforderung erfüllen.
Betreiber, die bereits für den Verbraucher mit dem Fairtrade Label gekennzeichnete und verpackte Produkte
umschlagen, müssen keine Fairtrade-Zertifizierung beantragen. Dies gilt jedoch nicht für Betreiber, die
verderbliche und nicht verbrauchsfertige Waren wie frische Früchte, Blumen oder Fasswein umschlagen.

2.2     Anträge auf Verwendung des FAIRTRADE-Logos
FLOCERT erteilt keine Erlaubnis zur Verwendung des FAIRTRADE-Logos. Ein Endprodukt kann nur dann
das FAIRTRADE-Logo tragen, wenn sämtliche Schritte in der Lieferkette gemäß Fairtrade-Standards
zertifiziert wurden und ein gültiger Lizenzvertrag mit einer nationalen Siegelinitiative oder mit Fairtrade
International vorliegt. Falls Sie die FAIRTRADE-Kennzeichnung für Endprodukte verwenden möchten,
wenden Sie sich bitte an die für Ihren jeweiligen Markt zuständige Siegelinitiative. Weitere Informationen
finden Sie auf der Website von Fairtrade International unter http://www.fairtrade.net/
Falls Sie das FAIRTRADE-Logo auf unfertigen Produkten verwenden möchten oder an Werbematerial
interessiert sind, wenden Sie sich bitte unter artwork@fairtrade.net an Fairtrade International.

2.3     Zusätzliche Anträge/Erweiterung des Geltungsbereichs
FLOCERT verlangt weitere Anträge für Betreiber, die ihre Fairtrade-Aktivitäten auf zusätzliche Produkte,
Mitgliedsorganisationen /Plantagen/Produktionsstätten bzw. zusätzliche gewerbliche Funktionen ausweiten
möchten. Ausführlichere Informationen finden Sie in Kapitel 8.

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CERT Application SOP

3 Definitionen
Fairtrade-Standards: Fairtrade-Standards umfassen die Fairtrade Generic Standards (allgemeine
Fairtrade-Standards) und die Fairtrade Product Specific Standards (produktspezifische Fairtrade-Standards).
Die Fairtrade-Standards sind eine Reihe von Anforderungen, denen Produzenten und Händler entsprechen
müssen, um die Fairtrade-Zertifizierung zu erhalten.
Siegelinitiative: Vollmitglied von Fairtrade International mit Zuständigkeit für Lizenzierung, Marketing,
Geschäftsentwicklung und Aufklärung in einem festgelegten geografischen Bereich.
Fairtrade-Marketingorganisation: Organisation, die von Fairtrade International für einen festgelegten
geografischen Bereich mit den Bereichen Marketing, Geschäftsentwicklung und Aufklärung betraut wurde. In
diesen Gebieten bleibt Fairtrade International für die Lizenzverträge verantwortlich.
Compliance-Kriterien: Compliance-Kriterien setzen die Fairtrade-Standardanforderungen und FLOCERT-
Zertifizierungsgrundsätze in nachprüfbare Kontrollpunkte um. Diese Kriterien werden im
Zertifizierungsprozess geprüft, um festzustellen, ob der Antragsteller den Fairtrade-Standards und den
Zertifizierungsanforderungen entspricht.
FLO ID: Individuelle Kennnummer, die FLOCERT allen Fairtrade-Betreibern zuweist. Eine FLO ID bedeutet
nicht unbedingt, dass ein Betreiber zertifiziert ist.
Antragsnummer: Eine vorübergehende Identifizierungsnummer, die zur Verfolgung von Anträgen vor
Ausstellung einer FLO ID zugewiesen wird.
Produktkategorie: Bezieht sich auf die jeweilige Klassifizierung des Fairtrade-Produktstandards wie frische
Früchte, Kakao, Kaffee usw.
Produkttyp: Ist stets direkt von einem Fairtrade-Produktstandard abhängig und beschreibt die
verschiedenen Produkte in einer Produktkategorie.
Einzelplantage: Einzelplantagen sind landwirtschaftliche Betriebe, die von ihrem Typ her auf Lohnarbeit
angewiesen sind. Eine Plantage kann eine oder mehrere Produktionsstätten besitzen, aber nur eine zentrale
Verwaltung und Leitung.
Multi-Plantage: Multi-Plantagen sind landwirtschaftliche Betriebe, die von ihrem Typ her auf Lohnarbeit
angewiesen sind und mehrere, jeweils unabhängig verwaltete Plantagen umfassen. Eine zentrale
Geschäftsleitung ist für die Arbeitsbedingungen aller Arbeitskräfte auf den Plantagen verantwortlich.
Produzentenorganisation 1. Grades: Eine Produzentenorganisation 1. Grades ist eine kleine
Produzentenorganisation, deren gesetzmäßige Mitglieder ausschließlich einzelne kleine Landwirte sind.
Produzentenorganisation 2./3. Grades: Produzentenorganisationen 2. oder 3. Grades sind kleine
Produzentenorganisationen, deren gesetzmäßige Mitglieder ausschließlich angeschlossene
Produzentenorganisationen 1. bzw. 2. Grades sind.
Kleiner Lizenznehmer: Eine Organisation, die von Fairtrade International oder einer Siegelinitiative das
Recht zur Verwendung der Fairtrade-Kennzeichnung erhalten hat und die die Kriterien der FLOCERT Small
Licensee Policy (Grundsätze für kleine Lizenznehmer) erfüllt.
Zusätzliche operative Einheit: Eine Betriebseinheit wie etwa weitere Standorte und Auftragnehmer, die mit
den Fairtrade-Produkten eines Betreibers in Berührung kommen und deren Aktivitäten vom Betreiber durch
ein Eigentums- oder Vertragsverhältnis kontrolliert werden.

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CERT Application SOP

4 FLOCERT-Kontaktdaten – Antragsbearbeitungsteam
FLOCERT gibt gerne grundlegende Informationen zur Fairtrade-Zertifizierung. Das
Antragsbearbeitungsteam ist nach Regionen unterteilt und kann bei Fragen direkt über die unten
angegebenen E-Mail-Adressen kontaktiert werden:

 Asien (einschl. Pazifikinseln), Australien und          asia@flo-cert.net
 Neuseeland:
 Mittel- und Südamerika (einschl. Karibik):              la@flo-cert.net
 Afrika (einschl. Palästina und Naher Osten):            africa @flo-cert.net
 Europa und Nordamerika:                                 europe@flo-cert.net

5 Verantwortung des
  Antragstellers/Zertifizierungsanforderungen
Der Antragsteller ist verpflichtet, sich selbst (über die FLOCERT-Website oder direkt beim
Antragsbearbeitungsteam) über den Fairtrade-Geltungsbereich sowie die Anforderungen zu informieren, die
zum Erhalt und zur Aufrechterhaltungeiner Fairtrade-Zertifizierung erforderlich sind.
FLOCERT weist ausdrücklich auf diese Verantwortung hin, da gezahlte Antragsgebühren nicht erstattet
werden (siehe Kapitel 6).

5.1     Fairtrade-Geltungsbereich
Anträge für Fairtrade-Zertifizierungen können nur für Produkte im Fairtrade-Geltungsbereich akzeptiert
werden, der von Fairtrade International festgelegt wird. Der Fairtrade-Geltungsbereich setzt sich aus
folgenden Elementen zusammen:
 a. Dem Produkt, für das die Zertifizierung gewünscht wird
 b. Dem Land, in dem das Produkt angebaut/gehandelt wird
 c. Der Struktur der Organisation/des Unternehmens, die bzw. das eine Fairtrade-Zertifizierung beantragt
  • Um ein Antragspaket anzuforden emailen Sie bitte dem entsprechenden Antrags-Team (s.o.) oder
    nutzen Sie das Formular auf unserer Homepage http://www.flocert.net/fairtrade-services/fairtrade-
    certification/apply-for-fairtrade-certification/
  • Anträge auf Erweiterung des Zertifizierungsbereichs nimmt die Abteilung für Standards von Fairtrade
    International entgegen. Weitere Informationen finden Sie unter www.fairtrade.net  „Standards“
    (Fairtrade-Standards)  „Setting the Standards“ (Entwicklung der Standards).

5.2     Anforderungen für eine Fairtrade-Zertifizierung
Um die Fairtrade-Zertifizierung zu erhalten, müssen Antragsteller erfolgreich ein Erstaudit bestehen. Dieses
verlangt, dass alle relevanten Compliance-Kriterien erfüllt sind. Um die Gefahr einer Ablehnung im Erstaudit
zu minimieren, empfiehlt FLOCERT allen Antragstellern, sich zunächst mit den Anforderungen der Fairtrade-
Standards und den darauf basierenden Compliance-Kriterien von FLOCERT vertraut zu machen, bevor sie
einen offiziellen Antrag stellen.
 • Alle Fairtrade-Standards einschließlich der Anforderungen können auf der Website von Fairtrade
   International eingesehen werden: www.fairtrade.net  „Standards“ (Fairtrade-Standards).
 • Die FLOCERT-Compliance-Kriterien finden Sie auf der FLOCERT-Website unter
   http://www.flocert.net/fairtrade-services/fairtrade-certification/compliance-criteria/
Bei weiteren Fragen oder Verständnisproblemen in Verbindung mit den online bereitgestellten Informationen
wenden Sie sich bitte direkt an FLOCERT.

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CERT Application SOP

6 Kosten
Zur Koordinierung und Beurteilung Ihres Antrags erhebt FLOCERT eine Antragsgebühr. Die Antragsgebühr
deckt die Verwaltungskosten für den Antrag ab und ist daher vom Ergebnis der Prüfung unabhängig. Die
Gebühr wird auch im Falle einer Ablehnung des Antrags oder der Zertifizierung nicht erstattet.
Für Baumwollhändler können Zusatzkosten für die Beurteilung sozialer Indikatoren anfallen.
Wenn bei FLOCERT ein Antrag für mehrere gewerbliche Funktionen oder mehrere Produkte eingeht, wird
die Antragsgebühr nur einmal berechnet.
Die Antragsgebühr muss auch bei Multi-Strukturen nur einmal entrichtet werden (z. B. bei Multi-Plantagen
oder Produzentenorganisationen 2./3. Grades).
Alle im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens anfallenden Antrags- und Zertifizierungsgebühren finden Sie
in der FLOCERT-Gebührenliste auf der FLOCERT-Website: http://www.flocert.net/fairtrade-
services/fairtrade-certification/fees .

7 Antragsverfahren – schrittweiser Leitfaden
7.1      FLOCERT sendet die Antragsmappe zu
Auf Wunsch weist das Antragsbearbeitungsteam von FLOCERT eine Antragsnummer zu und versendet eine
Antragsmappe mit folgenden Unterlagen:
 •    einem Antragsfragebogen
 •    weiteren Vorlagen zum Antragsfragebogen
 •    Informationen zu Fairtrade-Zertifizierung, Anforderungen und anfallenden Kosten sowie
 •    einem Zertifizierungsvertrag mit Vertragsrechten und -pflichten

7.2      Antragsteller sendet offiziellen Zertifizierungsantrag an FLOCERT
Durch Absendung des ausgefüllten Antragsfragebogens beantragt der Antragsteller offiziell die Fairtrade-
Zertifizierung von FLOCERT. Daher ist es wichtig, dass der Antragsfragebogen unterschrieben ist. Im
Fragebogen aufgeführte Zusatzdokumente – einschließlich Zahlungsnachweis für die Antragsgebühr –
müssen beigefügt sein. Fragebögen werden nur dann geprüft, wenn die Antragsgebühr nachweislich
entrichtet wurde. Antragsteller sollten die ihnen zugewiesene Antragsnummer auf dem Antragsfragebogen
und bei Zahlung der Antragsgebühr angeben.

7.3      FLOCERT prüft den Antrag
Nach Erhalt der Antragsgebühr beginnt das FLOCERT-Antragsteam mit der Prüfung des Antrags. Ziel ist es,
die theoretische Zertifizierbarkeit eines Antragstellers zu prüfen. Dazu gehören die Prüfung der Angaben im
Fragebogen und der beigefügten Dokumente auf Vollständigkeit und Konsistenz.
Die Daten des Antragstellers werden in die FLOCERT-Zertifizierungsdatenbank eingegeben und dem
Antragsteller wird eine FLO ID zugewiesen, die die vorherige Antragsnummer ersetzt. Der Antragsteller darf
erst mit dem Fairtrade-Handel beginnen, wenn er eine Handelsgenehmigung oder sein Fairtrade-Zertifikat
von FLOCERT erhalten hat (siehe Kapitel 7.5).

7.4      FLOCERT teilt das Ergebnis der Antragsprüfung mit
Wenn der Antrag die theoretische Zertifizierbarkeit zeigt und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht
wurden und vollständig und konsistent sind, wird der Antrag angenommen. Der Antragsteller wird binnen
30 Tagen über die Annahme informiert. Nach dieser Mitteilung erhält der Antragsteller Anmeldedaten für das
online-Zertifizierungsportal von FLOCERTZertifizierungsportal. In diesem Portal kann sich der Antragsteller
über den Termin für das Erstaudit und später über die Auditergebnisse informieren.

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CERT Application SOP

7.5     Erstaudit und Zertifizierung
Der Antragsteller sollte sich darüber im Klaren sein, was eine Fairtrade-Zertifizierung nach erfolgreicher
Antragstellung mit sich bringt. Erläuterungen und ausführliche Informationen zum Audit- und
Zertifizierungsverfahren von FLOCERT finden Sie im FLOCERT-Zertifizierungsverfahren (CERT
Certification SOP) auf der FLOCERT-Website: http://www.flocert.net/fairtrade-services/fairtrade-
certification/how-it-works/ (Ablauf).

7.5.1 Vorbereitung für das Erstaudit
7.5.1.1 Rechnung für Zertifizierungsgebühr und Terminplanung der Prüfung
Nach Bestätigung eines Antrags stellt FLOCERT (außer für kleine Lizenznehmer) eine Rechnung über die
Erstzertifizierungsgebühr aus (siehe Kapitel 6).

7.5.1.2 Zertifizierung von Produzenten
Nach Erhalt der Zahlung setzt sich FLOCERT mit dem Antragsteller in Verbindung, um den Termin für das
Erstaudit zu vereinbaren. Auf der Grundlage dieses Erstaudits entscheidet FLOCERT, ob der Antragsteller
die Fairtrade-Zertifizierung erhält.
Die „Handelsgenehmigung“ wird erteilt, sofern bei der Erstprüfung keine schwerwiegenden Abweichungen
festgestellt werden. Die Handelsgenehmigung ist eine zeitlich befristete, vorläufige Genehmigung, unter
Fairtrade-Bedingungen zu handeln. Antragstellern wird dieser Status zuerkannt, um sie bei den ersten
Fairtrade-Geschäften in ihrer jeweiligen Handelskette zu unterstützen.
Bei erfolgreicher Beseitigung aller nicht als schwerwiegend eingestufter Abweichungen innerhalb der
zulässigen Fristen, die im FLOCERT-Zertifizierungsverfahren (CERT Certification SOP) aufgeführt sind, und
innerhalb des Geltungszeitraums der Handelsgenehmigung wird dem Betreiber ein Fairtrade-Zertifikat
ausgestellt.
Sollte FLOCERT feststellen, dass ein antragstellender Produzent bereits vor Erhalt der
Handelsgenehmigung oder des Fairtrade-Zertifikats mit dem Fairtrade-Handel begonnen hat, wird
      a) dem Antragsteller sowie dem Käufer die doppelte anteilmäßige Jahresgebühr rückwirkend bis zum
         Zeitpunkt der ersten Fairtrade-Transaktion in Rechnung gestellt (jedoch maximal 5.000 EUR), sofern
         der Käufer ebenfalls ein antragstellender Händler ist, der vor Erhalt seiner Handelsgenehmigung
         Fairtrade-Handel betrieben hat, oder
      b) wenn der Händler bereits zertifiziert ist, dem antragstellenden Produzenten die doppelte
         anteilmäßige Jahresgebühr rückwirkend bis zum Zeitpunkt der ersten Fairtrade-Transaktion in
         Rechnung gestellt (jedoch maximal 5.000 EUR).

7.5.1.3 Zertifizierung von Händlern
Nach Eingang der Erstzertifizierungsgebühr erhalten Händler eine vorläufige, neun Monate gültige
„Handelsgenehmigung“ (Informationen zur Zertifizierung von kleinen Lizenznehmern finden Sie in Abschnitt
7.5.1.4). Die Handelsgenehmigung ist eine zeitlich befristete, vorläufige Genehmigung, unter Fairtrade-
Bedingungen zu handeln. Die Handelsgenehmigung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:
Die Einhaltung der Fairtrade-Standards muss binnen 6 Monaten im Rahmen einer Erstprüfung vor Ort
bestätigt werden.
Der Handel ist auf die in der Antragsphase angegebenen Produktkategorien beschränkt.
Erst nach erfolgreichem Erstaudit erhält der Kunde die Fairtrade-Zertifizierung sowie ein Fairtrade-Zertifikat.
Sollte FLOCERT feststellen, dass ein antragstellender Händler bereits vor Erhalt einer Handelsgenehmigung
Fairtrade-Handel betreibt, kann eine Handelsgenehmigung erst nach erfolgtem Audit des Antragstellers
erteilt werden. FLOCERT entscheidet nach eigenem Ermessen, ob das Audit vor Ort durchgeführt wird oder
ausschließlich anhand der Unterlagen erfolgt. Audits vor Ort werden ebenso abgerechnet wie Folgeaudits.
Wenn der Antragsteller Produkte von einem zertifizierten Anbieter erworben hat, dürfen diese nicht als
Fairtrade-Produkte verkauft werden. Sollte FLOCERT feststellen, dass Produkte vor Erteilen der
Handelsgenehmigung gehandelt wurden, wird dem antragstellenden Händler die doppelte anteilmäßige

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CERT Application SOP

Jahresgebühr rückwirkend bis zum Zeitpunkt der ersten Fairtrade-Transaktion in Rechnung gestellt (jedoch
maximla 5.000 EUR).
Hinweis: Im Falle von erneuten Anträgen, bei denen schwerwiegende Abweichungen nicht beseitigt wurden,
wird keine Handelsgenehmigung erteilt. In diesem Fall wird vor der Zertifizierung eine Prüfung durchgeführt
und ein Handel ist erst nach Ausstellen der Handelsgenehmigung oder des Fairtrade-Zertifikats möglich. Die
Kosten für diese Prüfung sind vom Kunden zu zahlen, der den erneuten Antrag gestellt hat.

7.5.1.4 Zertifizierung von kleinen Lizenznehmern
Während der Antragsphase erhalten kleine Lizenznehmer eine Rechnung über die Zertifizierungsgebühr von
FLOCERT. Nach Zahlung der Zertifizierungsgebühr und Einreichung der weiteren Antragsunterlagen
erhalten kleine Lizenznehmer eine vorläufige „Handelsgenehmigung“ mit einer Gültigkeit von drei Jahren.
Erst nach dem erfolgreichen Erstaudit im sechsten Jahr erhält der Kunde die Fairtrade-Zertifizierung sowie
ein Fairtrade-Zertifikat. Das oben beschriebene Verfahren für Händler, die vor Erhalt der
Handelsgenehmigung Fairtrade-Handel betreiben, findet auch für kleine Lizenznehmer Anwendung.
Ausführliche Informationen zur Zertifizierung von kleinen Lizenznehmern finden Sie in den Grundsätzen für
kleine Lizenznehmer (Small Licensee Policy, siehe „Explanatory Documents“ unter
http://www.flocert.net/fairtrade-services/fairtrade-certification/compliance-criteria ), der Gebührenliste für
kleine Lizenznehmer sowie im FLOCERT-Zertifizierungsverfahren (CERT Certification SOP) auf der
FLOCERT-Website unter http://www.flocert.net/fairtrade-services/fairtrade-certification/how-it-works .

7.5.2 Endgültige Zertifizierungsentscheidung
FLOCERT erteilt Antragstellern die Fairtrade-Zertifizierung erst nach Beseitigung aller Abweichungen. Nach
einer positiven Zertifizierungsentscheidung bestätigt FLOCERT die Fairtrade-Zertifizierung durch Ausstellen
eines Fairtrade-Zertifikats. Eine ausführliche Erläuterung des Verfahrens zur Handhabung und Beseitigung
von Abweichungen sowie der Gründe, aus denen FLOCERT eine Fairtrade-Zertifizierung ablehnen könnte,
finden Antragsteller im FLOCERT-Zertifizierungsverfahren (CERT Certification SOP) auf der FLOCERT-
Website: http://www.flocert.net/fairtrade-services/fairtrade-certification/how-it-works . Bei Ablehnung der
Zertifizierung können Kunden an der Beseitung der Abweichungen arbeiten und anschließend einen neuen
Antrag stellen (siehe Kapitel 7.8).

7.6     Einspruchsrecht
 Wenn Antragsteller mit einer Beurteilung oder Zertifizierungsentscheidung von FLOCERT nicht
einverstanden sind, können sie Einspruch erheben oder um erneute Prüfung bitten. Dieses Recht gilt auch,
wenn ein Antragsteller die Entscheidung von FLOCERT hinsichtlich des offiziellen Antrags infrage stellt.
Ausführliche Informationen finden Antragsteller in der offiziellen FLOCERT Appeals & Review Procedure
(QM Appeals&Review SOP – Einspruchs- und Überprüfungsverfahren) auf der FLOCERT-Website:
http://www.flocert.net/fairtrade-services/fairtrade-certification/appeals-and-allegations/ (Einspruchs- und
Überprüfungsverfahren).

7.7     Einstellen der Antragsbearbeitung
Antragsteller, die die Antragsgebühr bereits entrichtet haben: Ein Antrag wird nicht weiter bearbeitet, wenn
der Antragsteller klarstellt, dass er keine Zertifizierung wünscht oder die Gesellschaft/Organisation nicht
mehr besteht. FLOCERT stellt die Bearbeitung des Antrags nach 12 Monaten ab Zahlung der Antragsgebühr
ein, wenn der Antragsteller nicht alle geforderten Antragsdokumente innerhalb dieses Zeitraums eingereicht
hat. Sollte es innerhalb von 12 Monaten, nachdem die Bearbeitung eingestellt wurde, durch Einreichen der
ausstehenden Unterlagen zu einer Fortsetzung der Antragsbearbeitung kommen, muss keine zweite
Antragsgebühr entrichtet werden. Erfolgt die erneute Antragstellung erst 12 Monate nach Einstellen der
Antragsbearbeitung, muss die gesamte Antragsphase erneut durchlaufen und eine weitere Antragsgebühr
entrichtet werden.
Sofern das Antragsverfahren abgeschlossen und eine Erstzertifizierungsgebühr in Rechnung gestellt wurde,
der Kunde diese Rechnung jedoch nicht innerhalb von 12 Monaten ab Rechnungsdatum begleicht, stellt
FLOCERT die Bearbeitung des Antrags ein. Sollte der Kunde eine Fortsetzung der Antragsbearbeitung
innerhalb von 12 Monaten nach der Einstellung wünschen, muss zunächst die Erstzertifizierungsgebühr
entrichtet werden, bevor ein Termin für das Erstaudit vereinbart werden kann. Erfolgt die erneute

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CERT Application SOP

Antragstellung erst 12 Monate nach Einstellen der Antragsbearbeitung, muss die gesamte Antragsphase
erneut durchlaufen und die Antragsgebühr sowie die Erstzertifizierungsgebühr entrichtet werden, bevor ein
Termin für das Erstaudit vereinbart werden kann.

 7.8 Erneute Anträge
 7.8.1 Erneuter Antrag nach Ablehnung der Zertifizierung
 Kunden, deren Zertifizierung nach dem Erstaudit abgelehnt wurde, können unter folgenden Bedingungen
 einen erneuten Antrag stellen:
 • Falls der erneute Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Ablehnung der Zertifizierung gestellt wird,
 muss der Kunde die Antragsgebühr nicht erneut entrichten und auch die Antragsunterlagen nicht erneut
 einreichen. Wenn der Kunde den erneuten Antrag nach diesem Zeitraum stellt, muss er die Antragsgebühr
 erneut entrichten und alle aktualisierten Antragsunterlagen erneut einreichen.
 • Der Kunde erhält eine Rechnung über die Erstzertifizierungsgebühr, nach deren Zahlung der Termin für
 das Erstaudit angesetzt wird.

 7.8.2 Erneuter Antrag nach Dezertifizierung aufgrund von Abweichungen/ nicht
 gezahlter Zertifizierungsgebühren/ freiwilliger Dezertifizierung
 Kunden, denen die Zertifizierung entzogen wurde, weil sie die Fairtrade-Standards nicht beachtet haben,
 die Zertifizierungsgebühren nicht gezahlt haben oder freiwillig ausgeschieden sind, können erneut die
 Fairtrade-Zertifizierung beantragen. Es gelten jedoch die folgenden Bedingungen:
  • Falls der erneute Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Entzug der Zertifizierung gestellt wird, wird der
    Kunde an den zuständigen Certification Analyst verwiesen (siehe CERT Certification SOP für weitere
    Informationen),
  • Wenn der Kunde den erneuten Antrag nach diesem Zeitraum stellt, muss er die Antragsgebühr erneut
    entrichten, alle ausstehenden Gebühren von vor der Dezeertifizierung zahlen und alle aktualisierten
    Antragsunterlagen erneut einreichen. Nach Abschluss des Antragsprozesses wird wird der Kunde an
    den zuständigen Zertifizierungs-Analysten verwiesen, der den Audit planen wird.

8 Anträge auf Erweiterung des Geltungsbereichs
Bereits zertifizierte Kunden können den Geltungsbereich ihrer Zertifizierung erweitern. Dies ist in jeder
Phase des Zertifizierungszyklus möglich. Kunden müssem aber einen Antrag bei FLOCERT stellen und eine
Genehmigung einholen, bevor sie im Rahmen eines erweiterten Geltungsbereichs Fairtrade-Handel
betreiben.

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9 Bezugsdokumente
 • Certification Procedure FLOCERT (CERT Certification SOP – Zertifizierungsverfahren)
 • Application Questionnaire for Traders (Antragsfragebogen für Händler)
 • Application Questionnaires for Producers (Antragsfragebogen für Produzenten)
 • Gebührenlisten für Händler und Produzenten auf der FLOCERT-Website
 • Appeals & Review Procedure FLOCERT (QM Appeals&Review SOP – Einspruchs- und
   Überprüfungsverfahren)
 • Small Licensee Policy (TC SmallLicenseePolicy ED – Grundsätze für kleine Lizenznehmer)
 • Scope of Certification Explanatory Document (CERTScopeOfCertification ED – Erläuterungen zum
   Geltungsbereich der Zertifizierung)

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CERT Application SOP

10 Änderungsübersicht
 Version Autor/Überarbe Genehmigung      Änderungen
         iter           sdatum
 10         N. Xeller       25.02.2011   Erste Version
 11         Y. Chaturvedi   16.08.2011   7.5.1.3 Verfahren zum Handel vor Erteilung einer
                                         Handelsgenehmigung detaillierter ausgeführt/7.5.3 Konzept
                                         der Handelsgenehmigungen für Produzenten eingeführt/7.7
                                         Umstände, unter denen ein Antrag nicht weiter bearbeitet
                                         wird, geändert
 12         N. Sood         07.10.2011   3 Definition für „Antragsnummer“ hinzugefügt/8.1 + 8.2
                                         keine Gebühren für Zusatzanträge (aber für die Prüfung des
                                         Sozialindikators bei Baumwollunternehmen)/7.8 zu
                                         erfüllende Bedingung bei erneutem Antrag nach Entzug der
                                         Zertifizierung
 13         H. Rossouw      17.09.2013   Allgemeine Informationen aktualisiert, z. B. E-Mail-Adressen
                                         /2.2 Nutzung der FAIRTRADE-Kennzeichnung
                                         aktualisiert/7.1.5.4 Anträge von kleinen Lizenznehmern
                                         aktualisiert/7.8 erneutes Antragsverfahren nach Entzug oder
                                         Ablehnung der Zertifizierung aktualisiert/8.1 + 8.2 Verfahren
                                         bei Anträgen auf Erweiterung des Geltungsbereichs
                                         aktualisiert
 14         H.Rossouw       04.12.2014   Kaptiel 7.8. Erneute Anträge aktualisiert
                                         Links aktualisiert
                                         Kapitel 7.5.1.2 Höchstgrenze von 5.000 EUR ergänzt (für
                                         Handel vor Zertifizierung/Handelserlaubnis)
                                         Details zu Erweiterung Geltungsbereich (8.) gelöscht, da in
                                         Certification SOP geregelt.
 15         T. Glammert-    16/01/2015   6. Kosten: Aufführung der spezifischen
            Kuhr                         Bewerbungsgebührhöhe gelöscht

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