Informationen für Studierende der Universität Heidelberg zum SOKRATES/ERASMUS-PROGRAMM Was ist SOKRATES? SOKRATES ist ein Aktionsprogramm der ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Informationen für Studierende der Universität Heidelberg zum SOKRATES/ERASMUS-PROGRAMM Was ist SOKRATES? SOKRATES ist ein Aktionsprogramm der Europäischen Union zur Förderung der europäischen Zusammen- arbeit in den Bereichen Hochschulbildung, allgemeine Schulbildung, Erwachsenenbildung und Fremd- sprachenausbildung. Teilnahmeberechtigt sind: • Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ab 1. Mai 2004 mit den Beitrittsländern: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Slowakai, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern) • Bulgarien, Rumänien, Türkei • Island, Liechtenstein, Norwegen Die Schweiz ist kein offizielles Mitglied, beteiligt sich jedoch mit einem Kooperationsabkommen am SOKRATES-Programm und übernimmt bislang den Mobilitätszuschuss für die Heidelberger ERASMUS- Stipendiaten. Was ist ERASMUS? ERASMUS ist der hochschulbezogene Teil des SOKRATES-Programms. Gefördert werden die Mobilität von Studierenden und Dozenten, die Entwicklung von gemeinsamen Lehrplänen sowie die Einführung neuer Technologien im Bereich der Lehre. Der Schwerpunkt der Fördermaßnahmen liegt im Studierenden- austausch. Wie funktionieren die ERASMUS-Kooperationen? Grundlage für ERASMUS-Hochschulkooperationen sind vertragliche Vereinbarungen zwischen jeweils zwei europäischen Partnern eines gemeinsamen Fachbereiches. In diesen bilateralen Vereinbarungen wird die Anzahl der auszutauschenden Studierenden sowie die Dauer der Auslandsaufenthalte festgelegt. Ein Auslandsaufenthalt umfaßt mindestens 3 und maximal 12 Monate innerhalb eines akademischen Jahres. An beiden Partnerinstituten gibt es eine/n Programmbeauftragte/n, die/der den Austausch fachlich betreut und koordiniert (siehe Seite 10). Was umfaßt ein Mobilitätsstipendium? Studierende, die im Rahmen von ERASMUS an eine europäische Partneruniversität gehen, sind von der Entrichtung von Studiengebühren an der Gasthochschule befreit. Außerdem erhält jede/r Studierende einen Zuschuss zur Deckung der Extrakosten eines Auslandsaufenthaltes. Die Höhe dieser Auslandsstudienbeihilfe variiert von Jahr zu Jahr in Abhängigkeit von der Bewilligungssumme der Europäischen Kommission. In den letzten Jahren lag die monatliche Rate bei ca. 90 Euro. Die genaue Stipendienhöhe wird leider immer erst sehr spät bekannt, in der Regel ca. 2-3 Monate vor Stipendienbeginn. Studierende mit Kindern sowie behinderte oder chronisch kranke Studierende haben die Möglichkeit im Rahmen des ERASMUS-Programms eine zusätzliche finanzielle Förderung zu beantragen. Weitere Informationen hierzu erfragen Sie bitte rechtzeitig vor dem Auslandsaufenthalt beim Akademischen Auslandsamt. ERASMUS-Stipendiaten erhalten eine Reihe von organisatorischen Hilfen. Sie müssen sich nicht individuell an der Partnerhochschule bewerben, sondern werden dort von ihren Heidelberger Programmbeauftragten angemeldet. Die gastgebende Universität nimmt im Verlauf der darauffolgenden Wochen Kontakt mit den Stipendiaten auf und übersendet eine Reihe von Informationsmaterialien. Häufig werden Unterbringungs- möglichkeiten in Wohnheimen angeboten, und es werden spezielle Sprachkurse und Orientierungs- veranstaltungen für ERASMUS-Stipendiaten organisiert.
Wer kann sich bewerben? Voraussetzungen für die Gewährung eines ERASMUS-Mobilitätsstipendiums ist die Immatrikulation (als Student/in oder Doktorand/in) an der Universität Heidelberg. Zu Beginn des geplanten Auslandsstudiums müssen Sie sich mindestens im dritten Studiensemester befinden bzw. die Bewerbungsvoraussetzungen Ihres Faches erfüllen. Für ERASMUS-Stipendien kommen folgende Studierende in Betracht: • Staatsangehörige der EU- oder anderer Staaten, die Vertragspartner im SOKRATES-Programm sind (siehe ”Teilnahmeberechtigte Länder” im ERASMUS-Programm auf Seite 1) • Bildungsinländer • Studierende, die von Deutschland offiziell als Flüchtlinge, Staatenlose oder als dort ständig wohnhaft (unbefristete Aufenthaltsgenehmigung) anerkannt sind. • Staatsangehörige aus Luxemburg und Liechtenstein dürfen Austauschplätze an den Partneruniversitäten der Universität Heidelberg in Anspruch nehmen, sie können jedoch keinen Zuschuss erhalten. Sie werden aus Mitteln der Nationalen Agenturen in Luxemburg bzw. Liechtenstein gefördert. Das Erasmus-Stipendium ist mit dem Bezug von Auslands-BAföG und Stipendien von öffentlich-rechtlichen Stiftungen kombinierbar. Jedoch ist eine parallele Förderung von Auslandsstudienaufenthalte aus Mitteln anderer EU-Programme wie LEONARDO DA VINCI und dem Forschungsrahmenprogramm der EU oder aus Mitteln von bilateralen Kulturabkommen, privaten Stiftungen oder internationalen Einrichtungen ausge- schlossen. Auslands-BAföG Studierenden, die Inlands-BAföG erhalten, steht in der Regel auch eine Förderung durch Auslands-BAföG zu. Bei einer integrierten Ausbildungsphase im Rahmen des ERASMUS-Programms umfaßt die Leistungshöhe zusätzlich zu den im Inland üblichen Bedarfssätzen – die Reisekosten – ggf. einen Zusatzbetrag für die Kosten der Krankenversicherung – evtl. ein Mietkostenzuschuss Das am 1. April 2001 in Kraft getretene neue BAföG-Gesetz gewährt bei einer Studienphase im Europäischen Ausland keinen weiteren Auslandszuschlag mehr. Dafür erhalten BAföG-Studenten, anders als früher, die volle Höhe des ERASMUS-Stipendiums. Bitte achten Sie darauf, dass Sie frühzeitig einen Antrag stellen (i.d.R. mindestens 6 Monate vor dem Auslandsaufenthalt). Mehr Informationen erhalten Sie über Ihr BAföG-Amt oder unter www.bafoeg.bmbf.de. Bewerbung für ein Stipendium Für die Wahl der Partnerhochschule sind neben Sprachkenntnissen besonders fachliche Gründe ausschlag- gebend. Informationen über die Partnerhochschulen sowie die Bewerbungsbedingungen können Sie bei den Programmbeauftragten erfragen oder im Internet finden. Ihre Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte bei dem/der zuständigen Programmbeauftragten Ihres Faches oder eines Ihrer Fächer ein. Für die Bewerbung um ERASMUS-Stipendien gibt es keine fächerübergreifende Regelung und auch keine einheitlichen Bewerbungsunterlagen. Entsprechend dem fachbezogenen Charakter des Austauschprogramms legen die einzelnen Fakultäten/Institute ihre jeweiligen Bewerbungsvoraussetzungen fest. In der Regel wird ein Motivationsschreiben mit Lebenslauf und Bescheinigung Ihrer Studienleistungen erwartet. Zuständig für die Auswahl der Stipendiaten ist der jeweilige ERASMUS-Programmbeauftragte (siehe Aufstellung aller Programme auf Seite 10). Achten Sie auf Aushänge am Institut bzw. Informationen auf der Homepage Ihres Instituts! Die Auswahl erfolgt i.d.R. zu Beginn des Jahres (Januar bis April) für Auslandsaufenthalte im Wintersemester desselben Jahres sowie für das Sommersemester des darauffolgenden Jahres.
Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, füllen Sie bei Ihrer/m Programmbeauftragten eine Annahmeerklärung aus, in der Sie verbindlich erklären, dass Sie den ERASMUS-Studienplatz und die Regelungen des ERASMUS-Programms annehmen. Sie werden dann von Ihrer/m Programmbeauftragten bei der Gasthoch- schule und beim Akademischen Auslandsamt angemeldet. Dauer eines Stipendiums Die Dauer des ERASMUS-Stipendiums an der gewählten Gastuniversität ist durch die jeweilige ERASMUS- Kooperation von den Programmbeauftragten und den beteiligten Partneruniversitäten festgelegt. Informa- tionen zu den unterschiedlichen Stipendienzeiten erhalten Sie bei den Programmbeauftragten Ihres Faches. ERASMUS-Stipendien werden nur für eine Dauer von mindestens 3 bis maximal 12 Monaten innerhalb eines akademischen Jahres vergeben. Innerhalb dieser Zeit kann das Studium auch an 2 verschiedenen Partner- universitäten aufgenommen werden. Eine Förderung innerhalb eines akademischen Studienjahres beginnt frühestens am 1. Juli und muss bis zum 30. September des Folgejahres abgeschlossen sein. WICHTIG: Eine nachträgliche Veränderung der Stipendiendauer (insbesondere Verlängerung) ist nur mit Ausnahme unter Zustimmung der Programmbeauftragten und der Gastuniversität möglich. Eine zweite ERASMUS-Auslandsstudienbeihilfe kann nicht vergeben werden, selbst wenn die Dauer der Auslandsaufenthalte nicht die maximale Förderzeit von 1 Jahr erfüllt. Eine zweite ERASMUS-Förderung ist auch dann nicht möglich, wenn für den zweiten Aufenthalt keine Stipendiensumme ausgezahlt wird. Anerkennung der im europäischen Ausland erbrachten Leistungen Ein zentrales Anliegen des SOKRATES-Programms ist die akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen. Anerkennungsfragen sollten unbedingt vor Beginn mit der Heimatuniversität abgesprochen werden. Es empfiehlt sich, die Auswahl und Belegung der an der ausländischen Universität angebotenen Veranstaltungen im Detail mit den Programmbeauftragten, den Fachstudienberatern oder dem für Sie zuständigen Prüfungsamt durchzusprechen. Anschließend wird in einer Lernvereinbarung (Learning Agreement) das zu absolvierende Studienprogramm festgehalten. Mit Hilfe des Internets bzw. der Veranstaltungsverzeichnisse der Gasthochschule werden dort die Lehrveranstaltungen, die Sie an der Gasthochschule besuchen möchten, eingetragen. Das Learning Agreement wird vor Beginn des Studienaufenthaltes von den Studierenden sowie der Heimat- und Gastuniversität unterzeichnet. Um Studienleistungen innerhalb von Europa einheitlich zu bewerten und so die gegenseitige Anerkennung zu erleichtern, hat die Europäische Kommission die Einführung des European Credit Transfer System (ECTS) initiiert. In diesem System werden erfolgreich abgeschlossene Vorlesungen, Übungen, Pro- und Haupt- seminare und Praktika mit Kreditpunkten bewertet, die dann an die Heimatuniversität transferiert werden können. In Heidelberg wurde noch nicht in allen Fächern ECTS eingeführt. Unabhängig davon sollten Sie sich jedoch am Schluss Ihres Aufenthaltes eine Abschrift Ihrer Studienleistungen mit Nennung der erreichten Kreditpunkte (Transcript of Records) von der Gastuniversität ausstellen lassen. Sie dient als Grundlage für die Anerkennung Ihrer Studienleistungen. Die notwendigen Formulare zum Learning Agreement/Transcript of Records werden teilweise von den Gast- hochschulen zugeschickt. Außerdem finden Sie diese Formulare sowie weitere Informationen zu ECTS im Internet unter www.eu.uni-hd.de Informationen über die Gastuniversität In der Regel bekommen Stipendiaten nach ihrer Meldung durch den Programmbeauftragten Informationen von der Gastuniversität zugesandt.
Um sich vorab (z. B. vor der Bewerbung) über die ausländischen Universitäten zu informieren, lohnt sich ein Besuch im Info-Zimmer des Akademischen Auslandsamtes in Heidelberg (Seminarstr. 2, Zimmer 56, Öffnungszeiten: Mo –Fr 10 –12 Uhr). Dort finden Sie Informationsmaterial der Partneruniversitäten. Auf unserer Internetseite www.eu.uni-hd.de sind außerdem die ERASMUS-Austauschmöglichkeiten in Heidelberg aufgelistet mit Links zu allen Partneruniversitäten. Auch auf einzelnen Homepages der Institute finden Sie Informationen zu den Partnereinrichtungen. Eine weitere lohnende Informationsquelle ist die Datenbank www.iagora.com, in der Studierende detaillierte Auskünfte über ihre individuellen Erfahrungen an ausländischen Gastuniversitäten geben. Informationen zu den Gastuniversitäten sind auch bei den Programmbeauftragten zu erhalten. Hier werden häufig Berichte früherer Stipendiaten gesammelt, die Ihnen einen ersten Einblick in Leben und Studium an der europäischen Partneruniversität vermitteln. Unterbringung im Gastland Die Gastuniversitäten bemühen sich um eine geeignete Unterbringung von ERASMUS-Stipendiaten. Erfahrungsgemäß gibt es jedoch in einigen Großstädten und in manchen italienischen und spanischen Universitätsstädten Engpässe bei der Zimmervermittlung in Studentenwohnheimen. Es ist deshalb ratsam, sich frühzeitig und eigenständig mit der Gasthochschule in Verbindung zu setzen, um die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu erkunden. Die Erfahrung hat gezeigt: Je mehr Eigeninitiative die Studierenden aufbringen, um so höher sind die Erfolgschancen, wunschgemäß untergebracht zu werden! Sprachliche Vorbereitung Im allgemeinen werden für den Studienaufenthalt gute Fremdsprachenkenntnisse für das jeweilige Gastland vorausgesetzt. Zum Nachweis der Sprachkenntnisse kann man sich anhand eines Formblattes (erhältlich im Akademischen Auslandsamt, Zimmer 56) im Zentralen Sprachlabor (ZSL) prüfen lassen. Außerdem werden dort jedes Semester Sprachkurse für verschiedene europäische Sprachen angeboten. Bitte beachten Sie, dass i.d.R. für die Gewährung eines Stipendiums ein schriftlicher Nachweis über ausreichende Sprach- kenntnisse erforderlich ist! Viele Gasthochschulen veranstalten vor Vorlesungsbeginn Intensivsprachkurse in der Landessprache. Diesbezügliche Informationen (auch hinsichtlich einer eventuellen finanziellen Unterstützung) sind bei den Akademischen Auslandsämtern der Gasthochschulen zu erfragen bzw. werden Ihnen evtl. nach Ihrer Anmeldung von der Gasthochschule zugesandt. Die Teilnahme an einem Intensivsprachkurs kann auch mit der monatlichen ERASMUS-Auslandsstudienbeihilfe bezuschusst werden, wenn die Teilnahme am Kurs mindestens 2 Wochen beträgt und sich dadurch die beantragte Studienzeit (von mind. 3 Monaten) an der Gastuniversität verlängert. Für weniger gesprochene Sprachen wurden in den vergangenen Jahren innerhalb des ERASMUS-Stipen- diums zusätzliche Sprachkursstipendien (EILC) vergeben. Die Ausschreibungen für dieses Stipendium ist gegen April/Mai zu erwarten und wird dann Ihrer/m Programmbeauftragten zugestellt. Beurlaubung Für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes können Sie sich im Studentensekretariat beurlauben lassen. Der Antrag auf Beurlaubung sollte (innerhalb der Rückmeldefrist) unter Vorlage der Stipendienzusage Ihres Programmbeauftragten gestellt werden. Für die Zeit der Beurlaubung wird Ihnen der Sozialbeitrag zurückgezahlt, jedoch nicht die Verwaltungsgebühr. Die Dauer Ihres Auslandsstudiums wird nicht auf die Anzahl Ihrer Fachsemester angerechnet, wohl jedoch auf die Summe der Hochschulsemester. Weitere Informationen und die notwendigen Formulare erhalten Sie beim Studentensekretariat bzw. im Internet unter: http://www.zuv.uni-heidelberg.de/studsekr/studierende/index.htm
Krankenversicherung Es ist notwendig, dass Sie für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Für deutsche Studierende in Mitgliedstaaten der EU bestehen prinzipiell folgende Möglichkeiten der Krankenversicherung: 1. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie über das Formular E128 die Leistungen auch im Ausland in Anspruch nehmen. Diesen ”Auslandskrankenschein” E128 erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Sie werden darüber im entsprechenden Land nach dem dort geltenden Sozialversiche- rungsrecht betreut. Dies kann bedeuten, dass Sie z. B. bei einer Arztbehandlung im Ausland auch Eigenanteile zu zahlen haben. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Regelungen der einzelnen Länder bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. 2. Eventuell bieten Ihnen die Partneruniversitäten (z. B. die britischen Universitäten) eine studentische Krankenversicherung im Rahmen der Immatrikulation an. 3. Private Krankenkassen haben i.d.R. keine europaweiten Sozialversicherungsabkommen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer zuständigen Krankenkasse über den Versicherungsschutz im Ausland! 4. Ebenfalls kein europaweites Versicherungsabkommen besteht bisher für die ost- und mitteleuropäischen Staaten (Ausnahme: Ungarn, Slowenien), die am SOKRATES-Programm teilnehmen. Hier ist dringend zu empfehlen, eine private Auslandsversicherung abzuschließen. Hinweis zu weiteren Versicherungen: ERASMUS-Studierende sind bei ihrem Auslandsstudium gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrank- heiten versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung erstreckt sich allerdings nur auf solche Tätigkeiten, die mit dem Hochschulbesuch in einem inneren ursächlichen Zusammenhang stehen. Versichert sind also der Aufenthalt an der ausländischen Hochschule zum Zwecke des Studiums und die damit verbundenen Wege. Tätigkeiten, die dem privaten, eigenwirtschaftlichen Bereich zuzurechnen sind, wie beispielsweise das Besor- gen von Büchern in einem Ladengeschäft, das Besorgen von Nahrungs- oder Genußmitteln, sind nicht unfallversichert. Der Abschluss einer privaten Auslandskrankenzusatzversicherung ggf. unter Einschluss einer Reiserücktransportversicherung ist also anzuraten! Falls nach dem Studium dieser Broschüre noch Fragen bestehen, steht das Akademische Auslandsamt gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an die: SOKRATES/ERASMUS-Koordinierungsstelle Doris Treichler Seminarstraße 2, 69117 Heidelberg Tel. 06221/ 54 24 89 Sprechstunden: Mo-Do 10-12 Uhr Mi auch 14-16 Uhr E-Mail: treichler@zuv.uni-heidelberg.de Internet: www.eu.uni-hd.de
Sie können auch lesen