Ausschreibung Haflinger-Weltausstellung 2015

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Ausschreibung Haflinger-Weltausstellung 2015

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Ausschreibung Haflinger-Weltausstellung 2015

1. Allgemein
Die Haflinger-Weltausstellung ist eine Veranstaltung der Haflinger Welt- Zucht- und Sport-
vereinigung, kurz HWZSV. Mit Beschluss der Generalversammlung vom 27. September 2013
wurde die Organisation und die Austragung der Haflinger-Weltausstellung 2015 dem
Haflinger Pferdezuchtverband Tirol, kurz HPT, übertragen.
2. Veranstalter und Austragungsort
Veranstalter ist der Haflinger Pferdezuchtverband Tirol, Schlossallee 31, A-6341 Ebbs. Aus-
tragungsort ist das Haflingergestüt Fohlenhof in Ebbs, ebenfalls Schlossallee 31, A-6341
Ebbs. Veranstaltungsdatum: 4. bis 7. Juni 2015
3. Beschreibung der Veranstaltung
Es handelt sich um eine Zuchtveranstaltung für Pferde der Rasse Haflinger. Die Vorstellung
erfolgt an der Hand in Einzelbewertung. Es liegt im Ermessen des Veranstalters, Sammlungen
zu erfassen und zu präsentieren.
4. Ausschreibung
Die Ausschreibung wird in der Fachzeitschrift „Haflinger Pferde“ (offizielles Presseorgan des
HPT) und im Internet unter www.haflinger-tirol.com, www.haflinger-world.com und
www.haflingerworldshow.com veröffentlicht sowie direkt an alle Mitgliedsorganisationen
der HWZSV geschickt.
5. Anzahl der Ausstellungspferde
Zugelassen sind ausschließlich im Zuchtbuch von Mitgliedsorganisationen der HWZSV einge-
tragene Pferde. Jeder Mitgliedsorganisation wird ein Ausstellungskontingent zugeteilt, deren
Höhe im Verhältnis zur entsprechenden Zuchtpferdepopulation steht. Die Mitgliedsorganisa-
tionen erhalten eine entsprechende Mitteilung. Wird ein Kontingent nicht ausgeschöpft, er-
folgt die Aufteilung der frei gewordenen Plätze unter Berücksichtigung der Populationsgröße
auf jene Mitgliedsorganisationen, die ein größeres Kontingent wünschen. Die Obergrenze
liegt bei 650 Ausstellungspferden insgesamt; das Kontingent des Veranstalters HPT beträgt
350 Pferde.
6. Anmeldung
Die Anmeldung der Pferde erfolgt durch die Mitgliedsorganisationen beim Veranstalter. Der
Anmeldung beizulegen ist eine Kopie des Pferdepasses mit Nachweis von mindestens sechs
Vorgenerationen. Bei trächtigen Stuten ist die Angabe des Fohlenvaters erforderlich. Ab-
fohlmeldungen sind unverzüglich nachzureichen. Wird die Abfohlmeldung innerhalb 30. April
2015 eingereicht, erfolgt eine entsprechende Berücksichtigung im Ausstellungskatalog.
Es gelten folgende Fristen:
- zahlenmäßige Nennung innerhalb 22. September 2014
- namentliche Nennung innerhalb 15. Januar 2015

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7. Vorbesichtigung der Pferde
Alle Pferde sind vorab von durch die nennende Mitgliedsorganisation beauftragten Personen
zu besichtigen.
8. Richten der Pferde
Die Einzelbeurteilung der Pferde erfolgt im Vorführdreieck. Es richten international aner-
kannte Richter der HWZSV. Die Beurteilung der Pferde erfolgt nach dem 11-Punkte-Gesamt-
wertnotensystem. Das Oberste Preisgericht, bestehend aus den Richter-Koordinatoren der
HWZSV, überwacht Ablauf und Modus.
9. Nenngebühr und Versicherung
Die Nenngebühr pro Ausstellungspferd beträgt € 200, darin enthalten sind die Start-, Stall-
und Raufuttergebühr. Für HPT-Verbandsmitglieder im Verbandsgebiet Tirol beträgt die
Nenngebühr € 150, da sie zu Arbeitsleistungen im Rahmen der Veranstaltung herangezogen
werden. Die Anmeldung ist erst nach Eingang der Nenngebühr wirksam. Diese muss bis
spätestens 31. März 2015 entrichtet werden, spätere Meldungen können nicht mehr be-
rücksichtigt werden. Bei Nichtteilnahme oder Abmeldung nach dem 01. April 2015 wird die
Nenngebühr nicht mehr rückerstattet.
Der Veranstalter haftet für keine Schäden. Jeder Aussteller und jedes Ausstellungspferd
muss haftpflichtversichert sein. Für die Ausstellungspferde kann eine Unfallversicherung
abgeschlossen werden – entsprechende Informationen erteilt der Veranstalter.
10. Unterbringung der Pferde
Die Unterbringung der Stuten erfolgt in Zeltstallungen, unterteilt in Kategorien und geordnet
nach Nationen. Stuten ohne Fohlen bei Fuß und Jungstuten werden in Ständeraufstallungen
untergebracht und müssen angebunden werden. Stuten mit Fohlen bei Fuß werden in
halbhohen, besucherfreundlichen Boxen eingestellt und müssen ebenfalls angebunden
werden. Hengste werden in eigenen Stallungen mit Boxen untergebracht. All dies ist bereits
im Vorfeld von den Ausstellern zu beachten, die ihre Pferde entsprechend darauf
vorbereiten müssen. Das Ausstellen der Pferde erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stallzelte und
Stallungen bleiben von 21:00 bis 06:00 Uhr geschlossen und sind auch für Pferdebesitzer
oder deren Beauftragte in dieser Zeit nicht zugänglich. Während der Nachtstunden stellt der
Veranstalter eine Nachtwache zur Verfügung und sorgt für die Sicherheit der Pferde.
11. An- und Abreise
Bei der Anlieferung der Pferde muss die Verordnung (EG) 1/2005 zum Schutz von Tieren
beim Transport berücksichtigt werden. Für Pferde mit Herkunft außerhalb von Österreich ist
eine TRACES-Bescheinigung oder eine Gesundheitsbescheinigung gem. Anhang II der Richt-
linie 2009/156/EG notwendig. Die Kosten für die An- und Abreise trägt der Aussteller.
Aufgrund der strengen Veterinärbestimmungen ist die Anreise nur am Dienstag, den 2. Juni
und am Mittwoch, den 3. Juni 2015 jeweils von 08:00 bis 20:00 Uhr möglich. Außerhalb
dieser Zeiten können ausnahmslos keine Pferde angeliefert werden! Die Abreise ist am
Sonntag, den 7. Juni 2015 nach Abschluss der Veranstaltung um ca. 15:00 Uhr möglich und
muss bis spätestens Montag, den 8. Juni 2015 um 12:00 Uhr erfolgen.

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12. Veterinärbestimmungen und Hufbeschlag
Die notwendigen veterinärmedizinischen Anforderungen werden vom Landesveterinär
Dr. Josef Kössler und dem Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft Kufstein Dr. Matthias
Vill überwacht. Jedes Ausstellungspferd muss einen gültigen Impfschutz gegen Pferde-
Influenza und Virusabort vorweisen (Grundimmunisierung oder Auffrischung nicht länger als
sechs Monate zurückliegend). Des Weiteren ist für alle Ausstellungspferde mit Herkunft
außerhalb von Österreich ein COGGINS-Test (EIA, Gültigkeit 1 Jahr) mit negativem Ergebnis
notwendig. Der Pferdepass wird bei der Eingangskontrolle mit veterinärmedizinischem Ein-
gangscheck entgegengenommen. Pferde mit Anzeichen von Krankheiten werden von der
Ausstellung ausgeschlossen und dürfen nicht auf das Ausstellungsgelände gebracht werden.
Beschlagene Hinterhufe sind nicht zugelassen; in diesem Fall werden die Pferde beim Ein-
gangscheck zurückgewiesen!
13. Einreisebestimmungen
Die für den Grenzübertritt zur Einreise nach Österreich zu beachtenden Bestimmungen wer-
den den Pferdebesitzern gesondert mitgeteilt.
14. Zusatzbestimmungen
Für Hunde besteht im gesamten Ausstellungsareal Leinenpflicht, wobei auf die Mitnahme
von Hunden möglichst gänzlich verzichtet werden sollte.
Das Rauchen ist in allen Stallungen und Zeltstallungen ausnahmslos verboten.
Fotografieren, Filmen und Videoaufnahmen sind nur für den persönlichen Gebrauch
gestattet. Mit der Anmeldung gibt jeder Aussteller seine Zustimmung, dass er selbst oder
seine Vertreter und Pferde auf Fotos und Videos abgebildet werden können. Die
Veröffentlichungsrechte liegen ausschließlich beim HPT.
Auf dem Ausstellungsgelände ist das Campieren ausdrücklich untersagt.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
Die vorliegende Ausschreibung für die Teilnahme an der Haflinger-Weltausstellung 2015
wurde vom Vorstand der HWZSV verabschiedet. Änderungen vorbehalten!

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Vorläufiger Programmablauf Haflinger-Weltausstellung 2015

Dienstag, 2. Juni und Mittwoch, 3. Juni 2015
08:00 – 20:00 Uhr       Anreise und veterinärmedizinischer Eingangscheck für Pferde
Donnerstag, 4. Juni 2015
09:00 – 17:00 Uhr       Richten der Pferde auf den Vorführplätzen und Ermittlung der
                        Klassensieger in der Fohlenhof-Arena
18:00 Uhr               Offizielle Eröffnungsfeier mit internationaler Haflingerschau
Freitag, 5. Juni 2015
09:00 – 17:00 Uhr       Richten der Pferde auf den Vorführplätzen und Ermittlung der
                        Klassensieger in der Fohlenhof-Arena
18:00 Uhr               Internationale Haflingerschau
21:00 Uhr               Abendveranstaltung in der Fohlenhof-Festhalle
Samstag, 6. Juni 2015
09:00 – 17:00 Uhr       Richten der Pferde in der Fohlenhof-Arena und Ermittlung der
                        Gesamtsiegerstuten und -hengste
18:00 Uhr               Internationale Haflingerschau
21:00 Uhr               Abendveranstaltung in der Fohlenhof-Festhalle
Sonntag, 7. Juni 2015
10:00 – 15:00 Uhr       Präsentation aller teilnehmenden Länder mit Ermittlung der Nationen-
                        Sieger, internationale Haflingerschau

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