Ausschreibung Haflinger-Weltausstellung 2015
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Ausschreibung Haflinger-Weltausstellung 2015 Ausschreibung Haflinger-Weltausstellung 2015 Seite 1
Ausschreibung Haflinger-Weltausstellung 2015 1. Allgemein Die Haflinger-Weltausstellung ist eine Veranstaltung der Haflinger Welt- Zucht- und Sport- vereinigung, kurz HWZSV. Mit Beschluss der Generalversammlung vom 27. September 2013 wurde die Organisation und die Austragung der Haflinger-Weltausstellung 2015 dem Haflinger Pferdezuchtverband Tirol, kurz HPT, übertragen. 2. Veranstalter und Austragungsort Veranstalter ist der Haflinger Pferdezuchtverband Tirol, Schlossallee 31, A-6341 Ebbs. Aus- tragungsort ist das Haflingergestüt Fohlenhof in Ebbs, ebenfalls Schlossallee 31, A-6341 Ebbs. Veranstaltungsdatum: 4. bis 7. Juni 2015 3. Beschreibung der Veranstaltung Es handelt sich um eine Zuchtveranstaltung für Pferde der Rasse Haflinger. Die Vorstellung erfolgt an der Hand in Einzelbewertung. Es liegt im Ermessen des Veranstalters, Sammlungen zu erfassen und zu präsentieren. 4. Ausschreibung Die Ausschreibung wird in der Fachzeitschrift „Haflinger Pferde“ (offizielles Presseorgan des HPT) und im Internet unter www.haflinger-tirol.com, www.haflinger-world.com und www.haflingerworldshow.com veröffentlicht sowie direkt an alle Mitgliedsorganisationen der HWZSV geschickt. 5. Anzahl der Ausstellungspferde Zugelassen sind ausschließlich im Zuchtbuch von Mitgliedsorganisationen der HWZSV einge- tragene Pferde. Jeder Mitgliedsorganisation wird ein Ausstellungskontingent zugeteilt, deren Höhe im Verhältnis zur entsprechenden Zuchtpferdepopulation steht. Die Mitgliedsorganisa- tionen erhalten eine entsprechende Mitteilung. Wird ein Kontingent nicht ausgeschöpft, er- folgt die Aufteilung der frei gewordenen Plätze unter Berücksichtigung der Populationsgröße auf jene Mitgliedsorganisationen, die ein größeres Kontingent wünschen. Die Obergrenze liegt bei 650 Ausstellungspferden insgesamt; das Kontingent des Veranstalters HPT beträgt 350 Pferde. 6. Anmeldung Die Anmeldung der Pferde erfolgt durch die Mitgliedsorganisationen beim Veranstalter. Der Anmeldung beizulegen ist eine Kopie des Pferdepasses mit Nachweis von mindestens sechs Vorgenerationen. Bei trächtigen Stuten ist die Angabe des Fohlenvaters erforderlich. Ab- fohlmeldungen sind unverzüglich nachzureichen. Wird die Abfohlmeldung innerhalb 30. April 2015 eingereicht, erfolgt eine entsprechende Berücksichtigung im Ausstellungskatalog. Es gelten folgende Fristen: - zahlenmäßige Nennung innerhalb 22. September 2014 - namentliche Nennung innerhalb 15. Januar 2015 Ausschreibung Haflinger-Weltausstellung 2015 Seite 2
7. Vorbesichtigung der Pferde Alle Pferde sind vorab von durch die nennende Mitgliedsorganisation beauftragten Personen zu besichtigen. 8. Richten der Pferde Die Einzelbeurteilung der Pferde erfolgt im Vorführdreieck. Es richten international aner- kannte Richter der HWZSV. Die Beurteilung der Pferde erfolgt nach dem 11-Punkte-Gesamt- wertnotensystem. Das Oberste Preisgericht, bestehend aus den Richter-Koordinatoren der HWZSV, überwacht Ablauf und Modus. 9. Nenngebühr und Versicherung Die Nenngebühr pro Ausstellungspferd beträgt € 200, darin enthalten sind die Start-, Stall- und Raufuttergebühr. Für HPT-Verbandsmitglieder im Verbandsgebiet Tirol beträgt die Nenngebühr € 150, da sie zu Arbeitsleistungen im Rahmen der Veranstaltung herangezogen werden. Die Anmeldung ist erst nach Eingang der Nenngebühr wirksam. Diese muss bis spätestens 31. März 2015 entrichtet werden, spätere Meldungen können nicht mehr be- rücksichtigt werden. Bei Nichtteilnahme oder Abmeldung nach dem 01. April 2015 wird die Nenngebühr nicht mehr rückerstattet. Der Veranstalter haftet für keine Schäden. Jeder Aussteller und jedes Ausstellungspferd muss haftpflichtversichert sein. Für die Ausstellungspferde kann eine Unfallversicherung abgeschlossen werden – entsprechende Informationen erteilt der Veranstalter. 10. Unterbringung der Pferde Die Unterbringung der Stuten erfolgt in Zeltstallungen, unterteilt in Kategorien und geordnet nach Nationen. Stuten ohne Fohlen bei Fuß und Jungstuten werden in Ständeraufstallungen untergebracht und müssen angebunden werden. Stuten mit Fohlen bei Fuß werden in halbhohen, besucherfreundlichen Boxen eingestellt und müssen ebenfalls angebunden werden. Hengste werden in eigenen Stallungen mit Boxen untergebracht. All dies ist bereits im Vorfeld von den Ausstellern zu beachten, die ihre Pferde entsprechend darauf vorbereiten müssen. Das Ausstellen der Pferde erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stallzelte und Stallungen bleiben von 21:00 bis 06:00 Uhr geschlossen und sind auch für Pferdebesitzer oder deren Beauftragte in dieser Zeit nicht zugänglich. Während der Nachtstunden stellt der Veranstalter eine Nachtwache zur Verfügung und sorgt für die Sicherheit der Pferde. 11. An- und Abreise Bei der Anlieferung der Pferde muss die Verordnung (EG) 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport berücksichtigt werden. Für Pferde mit Herkunft außerhalb von Österreich ist eine TRACES-Bescheinigung oder eine Gesundheitsbescheinigung gem. Anhang II der Richt- linie 2009/156/EG notwendig. Die Kosten für die An- und Abreise trägt der Aussteller. Aufgrund der strengen Veterinärbestimmungen ist die Anreise nur am Dienstag, den 2. Juni und am Mittwoch, den 3. Juni 2015 jeweils von 08:00 bis 20:00 Uhr möglich. Außerhalb dieser Zeiten können ausnahmslos keine Pferde angeliefert werden! Die Abreise ist am Sonntag, den 7. Juni 2015 nach Abschluss der Veranstaltung um ca. 15:00 Uhr möglich und muss bis spätestens Montag, den 8. Juni 2015 um 12:00 Uhr erfolgen. Ausschreibung Haflinger-Weltausstellung 2015 Seite 3
12. Veterinärbestimmungen und Hufbeschlag Die notwendigen veterinärmedizinischen Anforderungen werden vom Landesveterinär Dr. Josef Kössler und dem Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft Kufstein Dr. Matthias Vill überwacht. Jedes Ausstellungspferd muss einen gültigen Impfschutz gegen Pferde- Influenza und Virusabort vorweisen (Grundimmunisierung oder Auffrischung nicht länger als sechs Monate zurückliegend). Des Weiteren ist für alle Ausstellungspferde mit Herkunft außerhalb von Österreich ein COGGINS-Test (EIA, Gültigkeit 1 Jahr) mit negativem Ergebnis notwendig. Der Pferdepass wird bei der Eingangskontrolle mit veterinärmedizinischem Ein- gangscheck entgegengenommen. Pferde mit Anzeichen von Krankheiten werden von der Ausstellung ausgeschlossen und dürfen nicht auf das Ausstellungsgelände gebracht werden. Beschlagene Hinterhufe sind nicht zugelassen; in diesem Fall werden die Pferde beim Ein- gangscheck zurückgewiesen! 13. Einreisebestimmungen Die für den Grenzübertritt zur Einreise nach Österreich zu beachtenden Bestimmungen wer- den den Pferdebesitzern gesondert mitgeteilt. 14. Zusatzbestimmungen Für Hunde besteht im gesamten Ausstellungsareal Leinenpflicht, wobei auf die Mitnahme von Hunden möglichst gänzlich verzichtet werden sollte. Das Rauchen ist in allen Stallungen und Zeltstallungen ausnahmslos verboten. Fotografieren, Filmen und Videoaufnahmen sind nur für den persönlichen Gebrauch gestattet. Mit der Anmeldung gibt jeder Aussteller seine Zustimmung, dass er selbst oder seine Vertreter und Pferde auf Fotos und Videos abgebildet werden können. Die Veröffentlichungsrechte liegen ausschließlich beim HPT. Auf dem Ausstellungsgelände ist das Campieren ausdrücklich untersagt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen. Die vorliegende Ausschreibung für die Teilnahme an der Haflinger-Weltausstellung 2015 wurde vom Vorstand der HWZSV verabschiedet. Änderungen vorbehalten! Ausschreibung Haflinger-Weltausstellung 2015 Seite 4
Vorläufiger Programmablauf Haflinger-Weltausstellung 2015 Dienstag, 2. Juni und Mittwoch, 3. Juni 2015 08:00 – 20:00 Uhr Anreise und veterinärmedizinischer Eingangscheck für Pferde Donnerstag, 4. Juni 2015 09:00 – 17:00 Uhr Richten der Pferde auf den Vorführplätzen und Ermittlung der Klassensieger in der Fohlenhof-Arena 18:00 Uhr Offizielle Eröffnungsfeier mit internationaler Haflingerschau Freitag, 5. Juni 2015 09:00 – 17:00 Uhr Richten der Pferde auf den Vorführplätzen und Ermittlung der Klassensieger in der Fohlenhof-Arena 18:00 Uhr Internationale Haflingerschau 21:00 Uhr Abendveranstaltung in der Fohlenhof-Festhalle Samstag, 6. Juni 2015 09:00 – 17:00 Uhr Richten der Pferde in der Fohlenhof-Arena und Ermittlung der Gesamtsiegerstuten und -hengste 18:00 Uhr Internationale Haflingerschau 21:00 Uhr Abendveranstaltung in der Fohlenhof-Festhalle Sonntag, 7. Juni 2015 10:00 – 15:00 Uhr Präsentation aller teilnehmenden Länder mit Ermittlung der Nationen- Sieger, internationale Haflingerschau Ausschreibung Haflinger-Weltausstellung 2015 Seite 5
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