Basis-Schutzkonzept Weltcup - 2020/21 gültig ab 1. November 2020 - Weltcup Engelberg

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Basis-Schutzkonzept Weltcup - 2020/21 gültig ab 1. November 2020 - Weltcup Engelberg
Basis-Schutzkonzept Weltcup
2020/21
gültig ab 1. November 2020
Basis-Schutzkonzept Weltcup - 2020/21 gültig ab 1. November 2020 - Weltcup Engelberg
Basis-Schutzkonzept Weltcup                                                                                                                                        2

Inhaltsverzeichnis
1.    Einleitung .................................................................................................................................................. 4
2.    Ziele Swiss-Ski ........................................................................................................................................... 4
2.1      Generelle Massnahmen ........................................................................................................................ 4
3.    Struktur des Basis-Schutzkonzeptes ......................................................................................................... 6
3.1      Anhänge nach FIS-Personengruppen ................................................................................................... 6
4.    Covid-19-Organisation .............................................................................................................................. 7
4.1      Hygiene- und Schutzmassnahmen........................................................................................................ 7
4.2      Schutzmasken ....................................................................................................................................... 7
4.3      Covid-19-Test ........................................................................................................................................ 8
4.4      Contact Tracing ..................................................................................................................................... 8
4.5      Vorgehen bei Symptomen .................................................................................................................... 8
4.6      Covid-19-Beauftragter .......................................................................................................................... 9
4.7      Task Force ............................................................................................................................................. 9
5.    Veranstaltungs-Bestimmungen ................................................................................................................ 9
5.1      Akkreditierung ...................................................................................................................................... 9
5.2      Team Captains Meeting ........................................................................................................................ 9
5.3      Startnummern-Auslosung und -Ausgabe ........................................................................................... 10
5.4      Transfer zum Eventgelände ................................................................................................................ 10
5.5      Verpflegung auf dem Eventgelände ................................................................................................... 10
5.6      Siegerehrung ....................................................................................................................................... 10
5.7      Pressekonferenz ................................................................................................................................. 10
6.    Externe Anlagen und Betriebe ................................................................................................................ 10
6.1      Hotellerie ............................................................................................................................................ 10
6.2      Bergbahnen......................................................................................................................................... 11
7.    Kommunikation ...................................................................................................................................... 11
7.1      Information an Nationale Skiverbände (NSA) .................................................................................... 11
7.2      Prüfung und Freigabe des Schutzkonzepts......................................................................................... 11
7.3      Absprache zwischen den Veranstaltern ............................................................................................. 11
7.4      Ressortleiter / Bereichsleiter .............................................................................................................. 11
7.5      Allgemeine Informationen im Eventgelände ...................................................................................... 11
8.    Verantwortlichkeit .................................................................................................................................. 12
Basis-Schutzkonzept Weltcup - 2020/21 gültig ab 1. November 2020 - Weltcup Engelberg
Basis-Schutzkonzept Weltcup                                                                       3

 Version                1.0                                          Gültig ab 1. November 2020
 Erstellt durch:        Lukas Fischer, Leiter Events und Projekte    29. September 2020
 Überarbeitet durch:    Walter Reusser, Direktor Ski Alpin           9. November 2020
 Beantragt durch:       Diego Züger, Co-Direktor Marketing           21. September 2020
 Genehmigt durch:       Swiss-Olympic Task Force (Walter Mengisen)
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    1. Einleitung
Für die Umsetzung einer Sportveranstaltung mit über 1000 Personen wird ein durch die Behörden (Bund und
Kanton) abgesegnetes Covid-19-Schutzkonzept verlangt.
Die Weltcup-Veranstaltungen in den Sportarten Ski Alpin, Langlauf, Skispringen, Snowboard, Ski Freestyle sowie
Telemark sind wichtige Events in den nationalen und internationalen Sportkalendern, aber auch von wirtschaftlich
hoher Bedeutung. Demnach ist Swiss-Ski daran interessiert, dass die Schweizer Weltcups sicher organisiert und
entsprechend erfolgreich durchgeführt werden können.
Die Prüfung der Weltcup-Schutzkonzepte erfolgt durch Swiss-Ski – mit Unterstützung der Expertengruppe rund
um das BASPO. Es können kantonal strengere Vorschriften gelten, welche durch das lokale Organisationskomitee
(LOC), in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden, geprüft und umgesetzt werden müssen. Die
kantonale Behörde entscheidet über die Durchführung der Weltcup-Veranstaltung. Überdies zu berücksichtigen
sind die Vorgaben des Internationalen Skiverbandes FIS.
Die Schutzkonzepte müssen so ausgearbeitet sein, dass sie die drei Phasen eines Events abdecken (Aufbau, Event
inklusive Trainingstage, Abbau).
Das vorliegende Basis-Schutzkonzept Weltcup ist gültig ab dem 1. November 2020 bis auf Weiteres (ohne weitere
behördliche Restriktionen).

Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Basis-Schutzkonzept sowie in den dazugehörigen Anhängen die männliche
Form gewählt, gleichwohl beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.

    2. Ziele Swiss-Ski
 Die Gesundheit der Athleten, der Mitarbeitenden, der Helfer sowie der Zuschauer vor Ort hat für Swiss-Ski
  oberste Priorität.
 Swiss-Ski handelt solidarisch und hält sich strikt an die Vorgaben des Bundes und der Kantone. Die
  Eindämmung und die Bekämpfung von Covid-19 sind für Swiss-Ski von höchster Bedeutung.
 Die Prozesse und Regeln des Konzepts sind klar und nachvollziehbar. Sie geben den Event-Verantwortlichen
  Sicherheit in ihrer Vorgehensweise.

    2.1 Generelle Massnahmen
Das Schutzkonzept stützt sich auf folgende Grundlagen:
 Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (SR
  818.101.26), inkl. Änderungen vom 02.09.2020
 Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 19. Juni 2020 (SR 8181.101.26); Änderung vom 2. September 2020
  (Grossveranstaltungen), (Stand 8.9.2020)
 FAQ BAG neues Coronavirus (02.09.2020)
 Rahmenvorgaben für den Sport (BASPO und Swiss Olympic, 22.06.2020)
 Hygiene- und Social-Distancing-Regeln des BAG
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Basis-Schutzkonzept Weltcup   5

Vorgaben BAG

Leitfaden Swiss Olympic
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    3. Struktur des Basis-Schutzkonzeptes
Das vorliegende Basis-Schutzkonzept Weltcup regelt die allgemeinen Punkte für alle Weltcup-Veranstaltungen,
welche in der Schweiz stattfinden, oder gibt entsprechende Rahmenbedingungen vor. Die individuellen Weltcup-
Schutzkonzepte setzen sich aus den folgenden Dokumenten zusammen:
 Basis-Schutzkonzept von Swiss-Ski
 Anhänge nach FIS-Personengruppen
 Risikoanalyse
 Zonenplan
 Teilnehmerliste der akkreditierten Personen

    3.1 Anhänge nach FIS-Personengruppen
Die detaillierten Punkte werden in den Anhängen Rot, Blau, Gelb und Grün durch die lokalen Organisations-
komitees (LOC) definiert und an die lokalen Begebenheiten angepasst. In diesen Farbgruppen sind jeweils
unterschiedliche Personengruppen vertreten.
Die Definition der Farben lautet wie folgt:

                      Alle Personen, die mit dem Weltcup-Tross unterwegs sind oder in direktem Kontakt mit
 Rot                  diesem stehen. Namentlich sind dies Athleten (inkl. Vorfahrer, -läufer, -springer), Trainer,
                      Betreuer, Serviceleute, FIS-Mitarbeiter

                      Alle Personen, die in der Organisation auf der Strecke, im Start-/Zielbereich oder an
 Blau                 anderen Orten des Events tätig sind: Helfer, Rennfunktionäre, Blaulichtorganisationen,
                      Zivilschutz, Armee, Fremdfirmen.

                      Alle Medienschaffenden wie Host Broadcaster, Journalisten und Reporter von Fernsehen,
 Gelb                 Zeitungen, Online-Portalen und Radio, Fotografen, Techniker

                      Alle Personen, die grundsätzlich als Zuschauende dem Event beiwohnen. Namentlich VIP-
 Grün                 Gäste von Swiss-Ski, FIS, LOC und Sponsoren
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Ist eine Farbgruppe grösser als 100 Personen, so muss sie in Untergruppen aufgeteilt werden. Die Untergruppen
dürfen sich nicht durchmischen und müssen visuell getrennt werden können. Die Untergruppen müssen
getrennt verpflegt werden. Von diesen Vorgaben ausgeschlossen ist die Farbgruppe "Rot". Für diese gelten
weiterführende Pflichten welche im Anhang Rot beschrieben sind.
Eine Person kann nur einer Farbgruppe angehören und darf sich nur in Ausnahmefällen mit Personen aus anderen
Farbgruppen mischen. Hierzu benötigt er eine spezielle Zugangskarte, welche ihm mit der Akkreditierung
ausgehändigt wird. Personen, welche eine Zugangskarte zu einer weiteren Farb-Zone erhalten, müssen bei der
Abholung der Karte einen negativen PCR-Test oder negativen Covid-19 Schnelltest, welcher nicht älter als 72
Stunden ist, vorweisen. Eine Person wird grundsätzlich derjenigen Farbgruppe zugeordnet, innerhalb welcher er
schläft und isst. Beim Übertritt in eine andere Zone ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.
Jegliche Ein- und Austritte in eine Zone müssen mittels App oder Zutrittsliste erfasst werden.
 Für jede Weltcup-Veranstaltung muss eine Risikoanalyse erstellt werden. Die Vorlage ist im Anhang
  "Risikoanalyse" zu finden und zwingend als Teil des Bewilligungsgesuchs (obligatorisch für jeden
  Veranstalter) beim jeweiligen Kanton einzureichen.
 Es muss ein Zonenplan des Veranstaltungsgeländes erstellt werden, der für die vier Farbgruppen die
  entsprechenden Zonen definiert. Die Verkehrsflüsse müssen so geleitet werden, dass sich die vier
  Farbgruppen nicht durchmischen.
 Jeder Veranstalter muss eine Übersichtsliste mit allen akkreditierten Personen führen. Eine Vorlage ist als
  Excel-File verfügbar und im Anhang "Teilnehmerliste der akkreditierten Personen" exemplarisch abgebildet.

    4. Covid-19-Organisation
An die Veranstaltung dürfen nur gesunde Personen zugelassen werden. Personen mit Covid-19-Symptomen
müssen zuhause bleiben.
Häufige Symptome sind: Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Atembeschwerden, Geruchs- und
Geschmacksstörungen.
Die Übertragung erfolgt vorwiegend durch Tröpfcheninfektion oder über Aerosole. Darunter versteht man die
Übertragung durch kleinste, infektiöse Sekretteile, wie sie beim Husten, Niesen oder auch beim Sprechen
freigesetzt werden. Werden diese Sekretteile eingeatmet oder legen sie sich z.B. auf den Händen ab, und
berührt man dann mit den Händen das Gesicht (insbesondere Mund, Nase, Augen), kann eine Ansteckung
erfolgen.

    4.1 Hygiene- und Schutzmassnahmen
Die Hygiene- und Schutzmassnahmen des Bundes und der Kantone müssen zwingend eingehalten werden.
Allen Personen muss es ermöglicht werden, sich regelmässig die Hände zu reinigen. Hierzu müssen Hände-
desinfektionsmittel und bei öffentlich zugänglichen Waschbecken Seifen zur Verfügung stehen.
Alle Kontaktflächen müssen regelmässig gereinigt werden. Es müssen genügend Abfalleimer bereitgestellt
werden, namentlich zur Entsorgung von Taschentüchern und Gesichtsmasken.

    4.2 Schutzmasken
An allen Weltcup-Veranstaltungen von Swiss-Ski gilt grundsätzlich Maskenpflicht. Ausnahmen werden in den
verschiedenen Farb-Anhängen definiert. Personen, welche zwingend einen Übertritt in eine andere Zone
machen müssen, sind verpflichtet, ab dem Übertritt eine FFP2-Maske zu tragen.
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    4.3 Covid-19-Test
Die Personengruppe Rot muss bei der Anreise einen max. 72 Stunden alten, im Abnahme-Land anerkannten
PCR-Test vorweisen. Der Ablauf ist im Anhang «Rot» geregelt und ausführlich beschrieben. Jeder Weltcup-
Veranstalter muss eine zertifizierte Testing-Möglichkeit vor Ort anbieten. Das LOC muss die dafür notwendigen
Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, die Abnahme durch ausgebildetes Personal sicherstellen und den
Transport ("Kurierdienst") der Proben in ein Labor/Spital organisieren. Die Testresultate müssen innerhalb von
24 Stunden nach Abnahme der Probe vorliegen. Sämtliche Kosten fallen zu Lasten des Getesteten (Helfer zu
Lasten LOC).

    4.4 Contact Tracing
Ein lückenloses Contact Tracing zur Rückverfolgbarkeit von engen Kontakten ist eine zentrale Aufgabe des
Veranstalters. Als enger Kontakt gilt dabei die länger dauernde (> 15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung
einer Distanz von 1.5 Metern ohne Schutzmassnahmen.
Für die Umsetzung des Contact Tracings gilt Folgendes:
 Von jedem Event müssen Präsenzlisten aller anwesenden Personen geführt werden. Falls dies nicht über die
    Akkreditierungen gewährleistet werden kann, wird eine App-Lösungen (bspw. Mindful) empfohlen.
 Die Präsenzlisten müssen 14 Tage aufbewahrt werden. Sie können in diesem Zeitraum jederzeit von den
  Gesundheitsbehörden eingefordert werden.
Das detaillierte Contact Tracing zu den jeweiligen Farbgruppen ist in den Farbanhängen geregelt.

    4.5 Vorgehen bei Symptomen
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    4.6 Covid-19-Beauftragter
Jedes LOC muss einen Covid-19-Beauftragten definieren. Dieser hat folgende Aufgaben:
 Schnittstelle zu Kanton / Bund
 Anlaufstelle für Teams
 Unterstützung der Teams bei der Einreise
 Verantwortlich für Contact Tracing und für die Umsetzung der geltenden Rahmenbedingungen
Der Covid-19-Beauftragte ist Teil der Task Force des LOC und stellt den Informationsfluss von akkreditierten
Personen und Behörden zur Task Force sicher.
Der Covid-19 Beauftragte muss bis 14 Tage nach der Veranstaltung den kantonalen Behörden gemäss Absprache
für Auskünfte zu Personen zur Verfügung stehen.

    4.7 Task Force
An jeder Weltcup-Veranstaltung ist eine Task Force einzusetzen. Diese setzt sich aus den folgenden Vertretern
zusammen:
 Covid-19-Beauftragter des LOC
 Vertreter der FIS
 Vertreter von Swiss-Ski
 Vertreter des lokalen Organisationskomitees
Mindestens ein Vertreter der Task Force muss eine medizinische Covid-19-Fachperson sein. Die Task Force ist
das Bindeglied zur kantonalen Behörde und setzt Massnahmen entsprechend deren Vorgaben um.
Während den Veranstaltungstagen muss eine Hotline für Covid-19-Fragen zur Verfügung stehen. Die Hotline
muss von 06:00 – 24:00 Uhr durchgehend besetzt sein.

    5. Veranstaltungs-Bestimmungen
    5.1 Akkreditierung
Für den Erhalt einer Akkreditierung muss der entsprechende Farb-Anhang unterzeichnet werden. Für die Gruppe
Rot gelten weiterführende Verpflichtungen, welche im Anhang «Rot» unter «Informations- und Meldepflicht»
geregelt sind.

    5.2 Team Captains Meeting
Beim Team Captains Meeting (TCM) wird die Anzahl physisch anwesender Teilnehmer auf ein Minimum
reduziert: Grundsätzlich sind dies Vertreter der FIS, des LOC, der Zeitmessung und je 1 Vertreter pro Nation.
Die FIS kann die Bestimmungen für die Durchführung der TCM kurzfristig anpassen. Das LOC hat dafür zu sorgen,
dass der Sicherheitsabstand für die Teilnehmer eingehalten werden kann und entsprechend gross ist.
Zudem sollte ein Lüften des Raumes möglich sein. Auf Verpflegung am TCM wird verzichtet.
Es gilt für alle anwesenden Personen Maskenpflicht.
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    5.3 Startnummern-Auslosung und -Ausgabe
Eine öffentliche Startnummern-Auslosung ist nicht erlaubt. Die Startnummern werden im Akkreditierungsbüro
pro Nation hinterlegt und von einem Teammitglied abgeholt oder von einem Vertreter des LOC ins Teamhotel
gebracht. Alternativ kann die Startnummern-Ausgabe auch am TCM oder am Start erfolgen. Grundsätzlich wird
die Art der Startnummernausgabe am TCM bestimmt.

    5.4 Transfer zum Eventgelände
Der Transport der einzelnen Personengruppen zum Eventgelände muss individuell organisiert werden. Falls
Teams keine Möglichkeit haben, den Transport selbst zu organisieren, so wird dies über das LOC organisiert.
Während dem Transport darf es keinen Kontakt und keine Vermischung zu anderen Personengruppen geben.
Der Chauffeur hat während der Fahrt eine FFP2-Schutzmaske zu tragen.

    5.5 Verpflegung auf dem Eventgelände
Für jede Farbgruppe muss ein eigener Verpflegungsbereich zur Verfügung gestellt werden. Für die rote Gruppe
müssen 2 räumlich getrennte Verpflegungsbereiche eingerichtet werden. Der eine steht den Athleten und max.
2 Betreuern pro Team zur Verfügung, der andere steht allen anderen Betreuern zur Verfügung. Innerhalb des
Verpflegungsbereichs sollen die Tische Nationenweise zugewiesen werden.
Werden Farbgruppen in Kleingruppen aufgeteilt, so ist sicherzustellen, dass sich die Gruppen nicht
durchmischen.
Es gibt keine Buffets mit Selbstbedienung, diese müssen bedient sein.

    5.6 Siegerehrung
Die Siegerehrungen werden ausschliesslich im Zielraum respektive auf dem Eventgelände durchgeführt. Die
Teilnehmer sind auf die Athleten sowie je einen Vertreter der FIS und des LOC beschränkt.

    5.7 Pressekonferenz
Zur Pressekonferenz (PK) werden nur die Athleten und die Medienverantwortlichen der FIS und des LOC
physisch im PK-Raum vor Ort zugelassen. Die PK muss für die Medienvertreter und andere Teilnehmer via
Online-Livestream mitverfolgt werden können. Das LOC muss sicherstellen, dass die Raumgrösse den
Sicherheitsabstand möglich macht. Es gilt für alle anwesenden Personen Maskenpflicht.

    6. Externe Anlagen und Betriebe
Bei der Nutzung von externen Anlagen und Betrieben wie Sportanlagen, Bergbahnen, Unterkünften
(Hotels/Campus o.ä.), Restaurants etc. gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen nationalen und kantonalen
Schutzbestimmungen sowie das aktuell gültige Schutzkonzept des Anlagebetreibers.
Die Event-Verantwortlichen melden sich vorgängig bei den Organisationen und prüfen die Umsetzbarkeit der
Schutzbedingungen.

    6.1 Hotellerie
Grundsätzlich gilt das Schutzkonzept von HotellerieSuisse (Link HotellerieSuisse).
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Jedes Team muss ein zusätzliches Zimmer reservieren, so dass COVID-19 Verdachtsfälle darin isoliert werden
können.
Falls sich weitere Hotelgäste im selben Hotel befinden, so müssen diese zwingend räumlich von der Gruppe Rot
abgegrenzt werden. Beim Essen dürfen Farbgruppen und unterschiedliche Teams nicht gemischt werden.
Betreffend Form der Verpflegung gelten dieselben Punkte wie unter 5.5 (Hospitality).

    6.2 Bergbahnen
Für das detaillierte Schutzkonzept im Skigebiet ist der jeweilige Betreiber der Anlagen verantwortlich. Als
Grundlage dient das Basis-Schutzkonzept von Seilbahnen Schweiz (Link Seilbahnen Schweiz).
Bei der Benützung der Bergbahnen gilt für alle Farbgruppen Maskenpflicht. Bei Sesselliften und Umlaufgondeln,
soll wenn möglich sichergestellt werden, dass die "rote Gruppe" sich nicht mit anderen Personengruppen oder
Externen vermischt. Beim Anstehen soll der "roten Gruppe" ein separater Eingang zur Verfügung gestellt
werden.

    7. Kommunikation
    7.1 Information an Nationale Skiverbände (NSA)
Der Veranstalter ist verpflichtet, die Nationalen Verbände mit der Ausschreibung über die Vorgaben der
Veranstaltung zu informieren. Nach der ersten Meldung der NSA-Teams hat der Veranstalter laufend über die
gesetzlichen Veränderungen zu informieren. Gemeinsam mit den nationalen und kantonalen Behörden sollen
die Einreisebestimmungen für die NSA-Teams definiert werden.

    7.2 Prüfung und Freigabe des Schutzkonzepts
Die kantonalen Behörden sind verantwortlich für die Prüfung und Freigabe von Grossveranstaltungen. Die
Erstellung des Schutzkonzepts obliegt dem lokalen Organisationskomitee und soll in enger Zusammenarbeit mit
den kantonalen Behörden erstellt werden. Die Freigabe des Schutzkonzepts soll frühzeitig erfolgen, damit für die
Umsetzung genügend Zeit vorhanden ist.

    7.3 Absprache zwischen den Veranstaltern
Nebst einem sinnvollen Austausch innerhalb der Schweizer Weltcups und des LOC ist auch der
Informationsaustausch mit den Veranstaltern des vorhergehenden und des nachfolgenden Weltcups sehr
wichtig. So können die Erfahrungen, Herausforderungen und Erwartungen genügend früh antizipiert werden.

    7.4 Ressortleiter / Bereichsleiter
Alle Ressort- Abschnitts- und Bereichsleiter informieren sich im Vorfeld über die geltenden Schutzmassnahmen
anhand des vorliegenden Basis-Schutzkonzepts Weltcup sowie anhand der integrierten Anhänge.

    7.5 Allgemeine Informationen im Eventgelände
Im gesamten Gelände muss an wichtigen und auffälligen Punkten (z.B. dort wo Menschenansammlungen
entstehen können) in Form von Informationstafeln und Aushängen auf die geltenden Sicherheitsrichtlinien
hingewiesen werden. Zudem weist ein Speaker mit Durchsagen auf die Richtlinien hin. Er gibt aktuelle und
wichtige Informationen bekannt. Dieser Kanal kann sowohl für interne wie auch für externe Stakeholder genutzt
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werden. Über diesen Kanal soll sichergestellt werden, dass sich keine Ansammlungen bei Ein- und Ausgängen
bilden.

    8. Verantwortlichkeit
Alle Beteiligten halten sich solidarisch und mit hoher Eigenverantwortung an das Schutzkonzept!
Die Verantwortlichkeit der Umsetzung und Kontrolle der definierten Massnahmen liegt bei den zuständigen
Veranstaltungs-Verantwortlichen.
Alle Beteiligten einer Weltcup-Veranstaltung müssen vor Erhalt der Akkreditierung eine Erklärung unterzeichnen,
dass sie den entsprechenden Farb-Anhang gelesen und verstanden haben. Damit können eine individuelle
Schulung und korrekte Umsetzung sichergestellt werden. Die Erklärung ist jeweils am Ende des entsprechenden
Farb-Anhangs angefügt.
Die Teilnehmenden sind in der Pflicht, die vorgeschriebenen Massnahmen konsequent umzusetzen und allfällige
Krankheitssymptome sofort zu melden.
Das Schutzkonzept wird allen Weltcup-Veranstaltern sowie Anlagebetreibern zur Verfügung gestellt und auf der
Swiss-Ski Website zum Thema Corona (swiss-ski.ch/corona) publiziert.
Die Betreiberinnen und Betreiber von externen Anlagen / Betrieben sind für die entsprechenden
Rahmenbedingungen und Schutzkonzepte der jeweiligen Anlage / Betriebe verantwortlich.

Verantwortlicher Basis-Schutzkonzept Weltcup bei Swiss-Ski:
Hannes Hofer - Leiter Weltcup Marketing
hannes.hofer@swiss-ski.ch
+41 31 950 61 16

Muri bei Bern, 9. November 2020

Swiss-Ski

Diego Züger                                                             Hannes Hofer
Co-Direktor Marketing                                                   Leiter Weltcup Marketing
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