Basis-Schutzkonzept Weltcup - 2020/21 gültig ab 1. November 2020 - Weltcup Engelberg
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Basis-Schutzkonzept Weltcup 2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung .................................................................................................................................................. 4 2. Ziele Swiss-Ski ........................................................................................................................................... 4 2.1 Generelle Massnahmen ........................................................................................................................ 4 3. Struktur des Basis-Schutzkonzeptes ......................................................................................................... 6 3.1 Anhänge nach FIS-Personengruppen ................................................................................................... 6 4. Covid-19-Organisation .............................................................................................................................. 7 4.1 Hygiene- und Schutzmassnahmen........................................................................................................ 7 4.2 Schutzmasken ....................................................................................................................................... 7 4.3 Covid-19-Test ........................................................................................................................................ 8 4.4 Contact Tracing ..................................................................................................................................... 8 4.5 Vorgehen bei Symptomen .................................................................................................................... 8 4.6 Covid-19-Beauftragter .......................................................................................................................... 9 4.7 Task Force ............................................................................................................................................. 9 5. Veranstaltungs-Bestimmungen ................................................................................................................ 9 5.1 Akkreditierung ...................................................................................................................................... 9 5.2 Team Captains Meeting ........................................................................................................................ 9 5.3 Startnummern-Auslosung und -Ausgabe ........................................................................................... 10 5.4 Transfer zum Eventgelände ................................................................................................................ 10 5.5 Verpflegung auf dem Eventgelände ................................................................................................... 10 5.6 Siegerehrung ....................................................................................................................................... 10 5.7 Pressekonferenz ................................................................................................................................. 10 6. Externe Anlagen und Betriebe ................................................................................................................ 10 6.1 Hotellerie ............................................................................................................................................ 10 6.2 Bergbahnen......................................................................................................................................... 11 7. Kommunikation ...................................................................................................................................... 11 7.1 Information an Nationale Skiverbände (NSA) .................................................................................... 11 7.2 Prüfung und Freigabe des Schutzkonzepts......................................................................................... 11 7.3 Absprache zwischen den Veranstaltern ............................................................................................. 11 7.4 Ressortleiter / Bereichsleiter .............................................................................................................. 11 7.5 Allgemeine Informationen im Eventgelände ...................................................................................... 11 8. Verantwortlichkeit .................................................................................................................................. 12
Basis-Schutzkonzept Weltcup 3 Version 1.0 Gültig ab 1. November 2020 Erstellt durch: Lukas Fischer, Leiter Events und Projekte 29. September 2020 Überarbeitet durch: Walter Reusser, Direktor Ski Alpin 9. November 2020 Beantragt durch: Diego Züger, Co-Direktor Marketing 21. September 2020 Genehmigt durch: Swiss-Olympic Task Force (Walter Mengisen)
Basis-Schutzkonzept Weltcup 4 1. Einleitung Für die Umsetzung einer Sportveranstaltung mit über 1000 Personen wird ein durch die Behörden (Bund und Kanton) abgesegnetes Covid-19-Schutzkonzept verlangt. Die Weltcup-Veranstaltungen in den Sportarten Ski Alpin, Langlauf, Skispringen, Snowboard, Ski Freestyle sowie Telemark sind wichtige Events in den nationalen und internationalen Sportkalendern, aber auch von wirtschaftlich hoher Bedeutung. Demnach ist Swiss-Ski daran interessiert, dass die Schweizer Weltcups sicher organisiert und entsprechend erfolgreich durchgeführt werden können. Die Prüfung der Weltcup-Schutzkonzepte erfolgt durch Swiss-Ski – mit Unterstützung der Expertengruppe rund um das BASPO. Es können kantonal strengere Vorschriften gelten, welche durch das lokale Organisationskomitee (LOC), in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden, geprüft und umgesetzt werden müssen. Die kantonale Behörde entscheidet über die Durchführung der Weltcup-Veranstaltung. Überdies zu berücksichtigen sind die Vorgaben des Internationalen Skiverbandes FIS. Die Schutzkonzepte müssen so ausgearbeitet sein, dass sie die drei Phasen eines Events abdecken (Aufbau, Event inklusive Trainingstage, Abbau). Das vorliegende Basis-Schutzkonzept Weltcup ist gültig ab dem 1. November 2020 bis auf Weiteres (ohne weitere behördliche Restriktionen). Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Basis-Schutzkonzept sowie in den dazugehörigen Anhängen die männliche Form gewählt, gleichwohl beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter. 2. Ziele Swiss-Ski Die Gesundheit der Athleten, der Mitarbeitenden, der Helfer sowie der Zuschauer vor Ort hat für Swiss-Ski oberste Priorität. Swiss-Ski handelt solidarisch und hält sich strikt an die Vorgaben des Bundes und der Kantone. Die Eindämmung und die Bekämpfung von Covid-19 sind für Swiss-Ski von höchster Bedeutung. Die Prozesse und Regeln des Konzepts sind klar und nachvollziehbar. Sie geben den Event-Verantwortlichen Sicherheit in ihrer Vorgehensweise. 2.1 Generelle Massnahmen Das Schutzkonzept stützt sich auf folgende Grundlagen: Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (SR 818.101.26), inkl. Änderungen vom 02.09.2020 Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 19. Juni 2020 (SR 8181.101.26); Änderung vom 2. September 2020 (Grossveranstaltungen), (Stand 8.9.2020) FAQ BAG neues Coronavirus (02.09.2020) Rahmenvorgaben für den Sport (BASPO und Swiss Olympic, 22.06.2020) Hygiene- und Social-Distancing-Regeln des BAG
Basis-Schutzkonzept Weltcup 6 3. Struktur des Basis-Schutzkonzeptes Das vorliegende Basis-Schutzkonzept Weltcup regelt die allgemeinen Punkte für alle Weltcup-Veranstaltungen, welche in der Schweiz stattfinden, oder gibt entsprechende Rahmenbedingungen vor. Die individuellen Weltcup- Schutzkonzepte setzen sich aus den folgenden Dokumenten zusammen: Basis-Schutzkonzept von Swiss-Ski Anhänge nach FIS-Personengruppen Risikoanalyse Zonenplan Teilnehmerliste der akkreditierten Personen 3.1 Anhänge nach FIS-Personengruppen Die detaillierten Punkte werden in den Anhängen Rot, Blau, Gelb und Grün durch die lokalen Organisations- komitees (LOC) definiert und an die lokalen Begebenheiten angepasst. In diesen Farbgruppen sind jeweils unterschiedliche Personengruppen vertreten. Die Definition der Farben lautet wie folgt: Alle Personen, die mit dem Weltcup-Tross unterwegs sind oder in direktem Kontakt mit Rot diesem stehen. Namentlich sind dies Athleten (inkl. Vorfahrer, -läufer, -springer), Trainer, Betreuer, Serviceleute, FIS-Mitarbeiter Alle Personen, die in der Organisation auf der Strecke, im Start-/Zielbereich oder an Blau anderen Orten des Events tätig sind: Helfer, Rennfunktionäre, Blaulichtorganisationen, Zivilschutz, Armee, Fremdfirmen. Alle Medienschaffenden wie Host Broadcaster, Journalisten und Reporter von Fernsehen, Gelb Zeitungen, Online-Portalen und Radio, Fotografen, Techniker Alle Personen, die grundsätzlich als Zuschauende dem Event beiwohnen. Namentlich VIP- Grün Gäste von Swiss-Ski, FIS, LOC und Sponsoren
Basis-Schutzkonzept Weltcup 7 Ist eine Farbgruppe grösser als 100 Personen, so muss sie in Untergruppen aufgeteilt werden. Die Untergruppen dürfen sich nicht durchmischen und müssen visuell getrennt werden können. Die Untergruppen müssen getrennt verpflegt werden. Von diesen Vorgaben ausgeschlossen ist die Farbgruppe "Rot". Für diese gelten weiterführende Pflichten welche im Anhang Rot beschrieben sind. Eine Person kann nur einer Farbgruppe angehören und darf sich nur in Ausnahmefällen mit Personen aus anderen Farbgruppen mischen. Hierzu benötigt er eine spezielle Zugangskarte, welche ihm mit der Akkreditierung ausgehändigt wird. Personen, welche eine Zugangskarte zu einer weiteren Farb-Zone erhalten, müssen bei der Abholung der Karte einen negativen PCR-Test oder negativen Covid-19 Schnelltest, welcher nicht älter als 72 Stunden ist, vorweisen. Eine Person wird grundsätzlich derjenigen Farbgruppe zugeordnet, innerhalb welcher er schläft und isst. Beim Übertritt in eine andere Zone ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Jegliche Ein- und Austritte in eine Zone müssen mittels App oder Zutrittsliste erfasst werden. Für jede Weltcup-Veranstaltung muss eine Risikoanalyse erstellt werden. Die Vorlage ist im Anhang "Risikoanalyse" zu finden und zwingend als Teil des Bewilligungsgesuchs (obligatorisch für jeden Veranstalter) beim jeweiligen Kanton einzureichen. Es muss ein Zonenplan des Veranstaltungsgeländes erstellt werden, der für die vier Farbgruppen die entsprechenden Zonen definiert. Die Verkehrsflüsse müssen so geleitet werden, dass sich die vier Farbgruppen nicht durchmischen. Jeder Veranstalter muss eine Übersichtsliste mit allen akkreditierten Personen führen. Eine Vorlage ist als Excel-File verfügbar und im Anhang "Teilnehmerliste der akkreditierten Personen" exemplarisch abgebildet. 4. Covid-19-Organisation An die Veranstaltung dürfen nur gesunde Personen zugelassen werden. Personen mit Covid-19-Symptomen müssen zuhause bleiben. Häufige Symptome sind: Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Atembeschwerden, Geruchs- und Geschmacksstörungen. Die Übertragung erfolgt vorwiegend durch Tröpfcheninfektion oder über Aerosole. Darunter versteht man die Übertragung durch kleinste, infektiöse Sekretteile, wie sie beim Husten, Niesen oder auch beim Sprechen freigesetzt werden. Werden diese Sekretteile eingeatmet oder legen sie sich z.B. auf den Händen ab, und berührt man dann mit den Händen das Gesicht (insbesondere Mund, Nase, Augen), kann eine Ansteckung erfolgen. 4.1 Hygiene- und Schutzmassnahmen Die Hygiene- und Schutzmassnahmen des Bundes und der Kantone müssen zwingend eingehalten werden. Allen Personen muss es ermöglicht werden, sich regelmässig die Hände zu reinigen. Hierzu müssen Hände- desinfektionsmittel und bei öffentlich zugänglichen Waschbecken Seifen zur Verfügung stehen. Alle Kontaktflächen müssen regelmässig gereinigt werden. Es müssen genügend Abfalleimer bereitgestellt werden, namentlich zur Entsorgung von Taschentüchern und Gesichtsmasken. 4.2 Schutzmasken An allen Weltcup-Veranstaltungen von Swiss-Ski gilt grundsätzlich Maskenpflicht. Ausnahmen werden in den verschiedenen Farb-Anhängen definiert. Personen, welche zwingend einen Übertritt in eine andere Zone machen müssen, sind verpflichtet, ab dem Übertritt eine FFP2-Maske zu tragen.
Basis-Schutzkonzept Weltcup 8 4.3 Covid-19-Test Die Personengruppe Rot muss bei der Anreise einen max. 72 Stunden alten, im Abnahme-Land anerkannten PCR-Test vorweisen. Der Ablauf ist im Anhang «Rot» geregelt und ausführlich beschrieben. Jeder Weltcup- Veranstalter muss eine zertifizierte Testing-Möglichkeit vor Ort anbieten. Das LOC muss die dafür notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, die Abnahme durch ausgebildetes Personal sicherstellen und den Transport ("Kurierdienst") der Proben in ein Labor/Spital organisieren. Die Testresultate müssen innerhalb von 24 Stunden nach Abnahme der Probe vorliegen. Sämtliche Kosten fallen zu Lasten des Getesteten (Helfer zu Lasten LOC). 4.4 Contact Tracing Ein lückenloses Contact Tracing zur Rückverfolgbarkeit von engen Kontakten ist eine zentrale Aufgabe des Veranstalters. Als enger Kontakt gilt dabei die länger dauernde (> 15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 1.5 Metern ohne Schutzmassnahmen. Für die Umsetzung des Contact Tracings gilt Folgendes: Von jedem Event müssen Präsenzlisten aller anwesenden Personen geführt werden. Falls dies nicht über die Akkreditierungen gewährleistet werden kann, wird eine App-Lösungen (bspw. Mindful) empfohlen. Die Präsenzlisten müssen 14 Tage aufbewahrt werden. Sie können in diesem Zeitraum jederzeit von den Gesundheitsbehörden eingefordert werden. Das detaillierte Contact Tracing zu den jeweiligen Farbgruppen ist in den Farbanhängen geregelt. 4.5 Vorgehen bei Symptomen
Basis-Schutzkonzept Weltcup 9 4.6 Covid-19-Beauftragter Jedes LOC muss einen Covid-19-Beauftragten definieren. Dieser hat folgende Aufgaben: Schnittstelle zu Kanton / Bund Anlaufstelle für Teams Unterstützung der Teams bei der Einreise Verantwortlich für Contact Tracing und für die Umsetzung der geltenden Rahmenbedingungen Der Covid-19-Beauftragte ist Teil der Task Force des LOC und stellt den Informationsfluss von akkreditierten Personen und Behörden zur Task Force sicher. Der Covid-19 Beauftragte muss bis 14 Tage nach der Veranstaltung den kantonalen Behörden gemäss Absprache für Auskünfte zu Personen zur Verfügung stehen. 4.7 Task Force An jeder Weltcup-Veranstaltung ist eine Task Force einzusetzen. Diese setzt sich aus den folgenden Vertretern zusammen: Covid-19-Beauftragter des LOC Vertreter der FIS Vertreter von Swiss-Ski Vertreter des lokalen Organisationskomitees Mindestens ein Vertreter der Task Force muss eine medizinische Covid-19-Fachperson sein. Die Task Force ist das Bindeglied zur kantonalen Behörde und setzt Massnahmen entsprechend deren Vorgaben um. Während den Veranstaltungstagen muss eine Hotline für Covid-19-Fragen zur Verfügung stehen. Die Hotline muss von 06:00 – 24:00 Uhr durchgehend besetzt sein. 5. Veranstaltungs-Bestimmungen 5.1 Akkreditierung Für den Erhalt einer Akkreditierung muss der entsprechende Farb-Anhang unterzeichnet werden. Für die Gruppe Rot gelten weiterführende Verpflichtungen, welche im Anhang «Rot» unter «Informations- und Meldepflicht» geregelt sind. 5.2 Team Captains Meeting Beim Team Captains Meeting (TCM) wird die Anzahl physisch anwesender Teilnehmer auf ein Minimum reduziert: Grundsätzlich sind dies Vertreter der FIS, des LOC, der Zeitmessung und je 1 Vertreter pro Nation. Die FIS kann die Bestimmungen für die Durchführung der TCM kurzfristig anpassen. Das LOC hat dafür zu sorgen, dass der Sicherheitsabstand für die Teilnehmer eingehalten werden kann und entsprechend gross ist. Zudem sollte ein Lüften des Raumes möglich sein. Auf Verpflegung am TCM wird verzichtet. Es gilt für alle anwesenden Personen Maskenpflicht.
Basis-Schutzkonzept Weltcup 10 5.3 Startnummern-Auslosung und -Ausgabe Eine öffentliche Startnummern-Auslosung ist nicht erlaubt. Die Startnummern werden im Akkreditierungsbüro pro Nation hinterlegt und von einem Teammitglied abgeholt oder von einem Vertreter des LOC ins Teamhotel gebracht. Alternativ kann die Startnummern-Ausgabe auch am TCM oder am Start erfolgen. Grundsätzlich wird die Art der Startnummernausgabe am TCM bestimmt. 5.4 Transfer zum Eventgelände Der Transport der einzelnen Personengruppen zum Eventgelände muss individuell organisiert werden. Falls Teams keine Möglichkeit haben, den Transport selbst zu organisieren, so wird dies über das LOC organisiert. Während dem Transport darf es keinen Kontakt und keine Vermischung zu anderen Personengruppen geben. Der Chauffeur hat während der Fahrt eine FFP2-Schutzmaske zu tragen. 5.5 Verpflegung auf dem Eventgelände Für jede Farbgruppe muss ein eigener Verpflegungsbereich zur Verfügung gestellt werden. Für die rote Gruppe müssen 2 räumlich getrennte Verpflegungsbereiche eingerichtet werden. Der eine steht den Athleten und max. 2 Betreuern pro Team zur Verfügung, der andere steht allen anderen Betreuern zur Verfügung. Innerhalb des Verpflegungsbereichs sollen die Tische Nationenweise zugewiesen werden. Werden Farbgruppen in Kleingruppen aufgeteilt, so ist sicherzustellen, dass sich die Gruppen nicht durchmischen. Es gibt keine Buffets mit Selbstbedienung, diese müssen bedient sein. 5.6 Siegerehrung Die Siegerehrungen werden ausschliesslich im Zielraum respektive auf dem Eventgelände durchgeführt. Die Teilnehmer sind auf die Athleten sowie je einen Vertreter der FIS und des LOC beschränkt. 5.7 Pressekonferenz Zur Pressekonferenz (PK) werden nur die Athleten und die Medienverantwortlichen der FIS und des LOC physisch im PK-Raum vor Ort zugelassen. Die PK muss für die Medienvertreter und andere Teilnehmer via Online-Livestream mitverfolgt werden können. Das LOC muss sicherstellen, dass die Raumgrösse den Sicherheitsabstand möglich macht. Es gilt für alle anwesenden Personen Maskenpflicht. 6. Externe Anlagen und Betriebe Bei der Nutzung von externen Anlagen und Betrieben wie Sportanlagen, Bergbahnen, Unterkünften (Hotels/Campus o.ä.), Restaurants etc. gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen nationalen und kantonalen Schutzbestimmungen sowie das aktuell gültige Schutzkonzept des Anlagebetreibers. Die Event-Verantwortlichen melden sich vorgängig bei den Organisationen und prüfen die Umsetzbarkeit der Schutzbedingungen. 6.1 Hotellerie Grundsätzlich gilt das Schutzkonzept von HotellerieSuisse (Link HotellerieSuisse).
Basis-Schutzkonzept Weltcup 11 Jedes Team muss ein zusätzliches Zimmer reservieren, so dass COVID-19 Verdachtsfälle darin isoliert werden können. Falls sich weitere Hotelgäste im selben Hotel befinden, so müssen diese zwingend räumlich von der Gruppe Rot abgegrenzt werden. Beim Essen dürfen Farbgruppen und unterschiedliche Teams nicht gemischt werden. Betreffend Form der Verpflegung gelten dieselben Punkte wie unter 5.5 (Hospitality). 6.2 Bergbahnen Für das detaillierte Schutzkonzept im Skigebiet ist der jeweilige Betreiber der Anlagen verantwortlich. Als Grundlage dient das Basis-Schutzkonzept von Seilbahnen Schweiz (Link Seilbahnen Schweiz). Bei der Benützung der Bergbahnen gilt für alle Farbgruppen Maskenpflicht. Bei Sesselliften und Umlaufgondeln, soll wenn möglich sichergestellt werden, dass die "rote Gruppe" sich nicht mit anderen Personengruppen oder Externen vermischt. Beim Anstehen soll der "roten Gruppe" ein separater Eingang zur Verfügung gestellt werden. 7. Kommunikation 7.1 Information an Nationale Skiverbände (NSA) Der Veranstalter ist verpflichtet, die Nationalen Verbände mit der Ausschreibung über die Vorgaben der Veranstaltung zu informieren. Nach der ersten Meldung der NSA-Teams hat der Veranstalter laufend über die gesetzlichen Veränderungen zu informieren. Gemeinsam mit den nationalen und kantonalen Behörden sollen die Einreisebestimmungen für die NSA-Teams definiert werden. 7.2 Prüfung und Freigabe des Schutzkonzepts Die kantonalen Behörden sind verantwortlich für die Prüfung und Freigabe von Grossveranstaltungen. Die Erstellung des Schutzkonzepts obliegt dem lokalen Organisationskomitee und soll in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden erstellt werden. Die Freigabe des Schutzkonzepts soll frühzeitig erfolgen, damit für die Umsetzung genügend Zeit vorhanden ist. 7.3 Absprache zwischen den Veranstaltern Nebst einem sinnvollen Austausch innerhalb der Schweizer Weltcups und des LOC ist auch der Informationsaustausch mit den Veranstaltern des vorhergehenden und des nachfolgenden Weltcups sehr wichtig. So können die Erfahrungen, Herausforderungen und Erwartungen genügend früh antizipiert werden. 7.4 Ressortleiter / Bereichsleiter Alle Ressort- Abschnitts- und Bereichsleiter informieren sich im Vorfeld über die geltenden Schutzmassnahmen anhand des vorliegenden Basis-Schutzkonzepts Weltcup sowie anhand der integrierten Anhänge. 7.5 Allgemeine Informationen im Eventgelände Im gesamten Gelände muss an wichtigen und auffälligen Punkten (z.B. dort wo Menschenansammlungen entstehen können) in Form von Informationstafeln und Aushängen auf die geltenden Sicherheitsrichtlinien hingewiesen werden. Zudem weist ein Speaker mit Durchsagen auf die Richtlinien hin. Er gibt aktuelle und wichtige Informationen bekannt. Dieser Kanal kann sowohl für interne wie auch für externe Stakeholder genutzt
Basis-Schutzkonzept Weltcup 12 werden. Über diesen Kanal soll sichergestellt werden, dass sich keine Ansammlungen bei Ein- und Ausgängen bilden. 8. Verantwortlichkeit Alle Beteiligten halten sich solidarisch und mit hoher Eigenverantwortung an das Schutzkonzept! Die Verantwortlichkeit der Umsetzung und Kontrolle der definierten Massnahmen liegt bei den zuständigen Veranstaltungs-Verantwortlichen. Alle Beteiligten einer Weltcup-Veranstaltung müssen vor Erhalt der Akkreditierung eine Erklärung unterzeichnen, dass sie den entsprechenden Farb-Anhang gelesen und verstanden haben. Damit können eine individuelle Schulung und korrekte Umsetzung sichergestellt werden. Die Erklärung ist jeweils am Ende des entsprechenden Farb-Anhangs angefügt. Die Teilnehmenden sind in der Pflicht, die vorgeschriebenen Massnahmen konsequent umzusetzen und allfällige Krankheitssymptome sofort zu melden. Das Schutzkonzept wird allen Weltcup-Veranstaltern sowie Anlagebetreibern zur Verfügung gestellt und auf der Swiss-Ski Website zum Thema Corona (swiss-ski.ch/corona) publiziert. Die Betreiberinnen und Betreiber von externen Anlagen / Betrieben sind für die entsprechenden Rahmenbedingungen und Schutzkonzepte der jeweiligen Anlage / Betriebe verantwortlich. Verantwortlicher Basis-Schutzkonzept Weltcup bei Swiss-Ski: Hannes Hofer - Leiter Weltcup Marketing hannes.hofer@swiss-ski.ch +41 31 950 61 16 Muri bei Bern, 9. November 2020 Swiss-Ski Diego Züger Hannes Hofer Co-Direktor Marketing Leiter Weltcup Marketing
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