BERICHT GEMÄSS ART. 47 RPV - Amt für Raumentwicklung
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Kanton Thurgau Departement für Bau und Umwelt ESP Wil West – Kantonale Nutzungszone, Teil Sirnach Fassung zur öffentlichen Mitwirkung, BERICHT GEMÄSS ART. 47 RPV Stand 8.6.2021 Der Bericht bildet den aktuellen Bearbeitungsstand per Ende Mai 2021 ab. Die abschliessende Abstim- mung mit den weiteren Teilprojekten des ESP Wil West (z.B. UVB oder Infrastruktur) steht noch aus. SUTER VON KÄNEL WILD Planer und Architekten AG Förrlibuckstrasse 30, 8005 Zürich +41 44 315 13 90, www.skw.ch 32696 – 8.6.2020
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV Auftraggeber Kanton Thurgau Bearbeitung SUTER • VON KÄNEL • WILD Olaf Wolter, Projektleiter Pascal Strüby, Sachbearbeiter Titelbild Richtprojekt KNZ Wil West Teil Sirnach (Hosoya Schaefer Architects, Studio Vulkan Landschaftsarchitektur) SUTER • VON KÄNEL • WILD 2
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV Inhalt 1 EINLEITUNG 5 1.1 Ausgangslage 5 1.2 Aufgabenstellung 6 1.3 Lage, Perimeter 7 1.4 Organisation Standortentwicklung WILWEST 9 2 PLANUNGEN IM GEBIET WIL WEST 12 2.1 Grundlagenplanungen zur Gebietsentwicklung Wil West 12 2.2 Agglomerationsprogramm Wil 15 2.3 Verkehrs- und Infrastrukturprojekte 19 3 PLANUNGSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 22 3.1 Kantonale Richtplanung 22 3.2 Kommunale Planungen 23 3.3 Weitere Grundlagen 28 4 ZIELE 36 4.1 Förderung der Wirtschaftsentwicklung 36 4.2 Haushälterische Nutzung des Bodens 37 4.3 Hohe Ansprüche an die Nachhaltigkeit 37 5 PLANUNGSBESTANDTEILE 39 5.1 Einleitung 39 5.2 Kantonale Nutzungszone 40 5.3 Richtprojekt 40 5.4 Verkehrs und Tiefbauinfrastruktur 42 5.5 Mobilitätskonzept 44 5.6 Entwässerungskonzept 44 5.7 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) 46 5.8 Kostenverteilschlüssel und Landumlegung 49 6 ERLÄUTERUNGEN ZU DEN PLÄNEN UND VORSCHRIFTEN 51 6.1 Vorbemerkungen 51 6.2 Allgemeines 51 6.3 Gestaltung 53 6.4 Teilgebiete 54 6.5 Bebauung 56 6.6 Umgebung 63 6.8 Erschliessung und Mobilität 65 6.9 Umwelt 69 6.10 Ver- und Entsorgung 71 6.11 Verfahren und Zuständigkeiten 72 6.12 Erlass und Inkraftsetzung 72 6.13 Störfallvorsorge 72 6.14 Flächenbilanz 74 7 INTEGRATION GP BOOL 76 7.1 Aufhebung GP mit Genehmigung KNZ 76 7.2 Vergleich Vorschriften GP mit KNZ 77 SUTER • VON KÄNEL • WILD 3
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV 8 REVISION GP FUCHSBÜEL-HEEREGUET 80 8.1 Anpassung GP mit Genehmigung KNZ 80 8.2 Vergleich Vorschriften GP mit KNZ 80 9 VERFAHREN UND KOORDINATION 81 9.1 Vorprüfung 81 9.2 Mitwirkung 81 9.3 Öffentliche Auflage und Genehmigung 81 10 FAZIT 81 SUTER • VON KÄNEL • WILD 4
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV 1 EINLEITUNG 1.1 Ausgangslage Auslöser der Planung Um die Attraktivität der Region Wil zu stärken, planen die Kantone St. (Zusammenfassung aus Texten der Gallen und Thurgau am Standort Wil West die Errichtung eines wirt- Homepage Wil West und dem Master- plan Wil West) schaftlichen Entwicklungsschwerpunkts. Im Gebiet zwischen Sirnach (Ortsteil Gloten), Münchwilen und Wil an überregional sehr gut posi- tionierter Lage soll ein wettbewerbsfähiges, attraktives Flächenange- bot für lokale Gewerbe- und Produktionsbetriebe sowie für die Neu- ansiedelung nationaler und internationaler Betriebe mit hoher Ar- beitsplatzdichte bereitgestellt werden. Die damit angestrebte Stär- kung der Region soll dazu beitragen, die Wirtschaft breiter abzustüt- zen und damit gleichzeitig die Zukunft bestehender Industrie- und Gewerbebetriebe in allen Gemeinden der Region zu stärken. Da dezentrale Arbeitsgebiete in der Region Wil nicht genügend Aus- strahlungskraft für neue Wirtschaftsimpulse erreichen und zur Zer- siedelung der Landschaft beitragen würden, haben sich die Gemein- den der Region Wil für eine Bündelung ihrer wirtschaftlichen Entwick- lungsflächen zum Wohle der Gesamtregion entschlossen. Am Standort Wil West soll ein interkantonaler Arbeitsplatzschwer- punkt geschaffen werden, der im Agglomerationsprogramm Wil als Schlüsselprojekt fungiert und zur hochwertigen Entwicklung der gan- zen Region und der Ostschweiz eingesetzt werden soll. Lage des Entwicklungsschwerpunkts (ESP) Wil West (Quelle: Homepage Standortentwicklung WILWEST) Zielsetzungen Wil West ist ein entscheidendes Signal für die langfristige volkswirt- Langfristige volkswirtschaftliche Stärkung schaftliche Stärkung und Positionierung der gesamten Region. Wil der Region West bietet neuen Entwicklungsraum und neue Möglichkeiten zur Wertschöpfung für ansässige und neu anzusiedelnde Unternehmen. Die Ansiedlung von Unternehmen und deren Mitarbeitenden wirkt sich langfristig positiv auf die Finanzkraft der beiden Kantone und der Gemeinden aus. SUTER • VON KÄNEL • WILD 5
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV Bündelung der Wirtschaftsentwicklung Lokal ansässige Dienstleistungs-, Detailhandels- und Gewerbebetrie- be sollen mit der Entwicklung gestärkt werden. Für die nachhaltige Standort- und Wirtschaftsentwicklung der Region spielt der Entwick- lungsschwerpunkt (ESP) Wil West daher eine tragende Rolle. Gleichzeitig wird durch die Konzentration sowohl von Neuansiede- lungen wie auch von Betriebserweiterungen bestehender lokaler Unternehmen auf einem zentralen Areal einer weiteren Zersiedelung der Landschaft entgegengewirkt. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Steuerung und Bündelung der Siedlungsentwicklung in der Region geleistet. Aktives Flächenmanagement Durch ein klar definiertes Nutzungsprofil und ein entsprechendes Flächenmanagement soll die Entwicklung vorausschauend gesteuert und die Flächen erst bei entsprechender Nachfrage freigegeben wer- den. Dadurch wird verhindert, dass das Gebiet durch unkontrollierte Gewerbeentwicklungen ohne entsprechende Arbeitsplatzzahlen nach und nach aufgefüllt wird. Durch das Zusammenspiel von hoher Quali- tät in der Nutzungszusammensetzung, im Städtebau und in den Frei- räumen sowie entsprechender Erschliessung soll ein vorbildlicher Ty- pus Gewerbegebiet entstehen. 1.2 Aufgabenstellung Entwicklungsschwerpunkt Im revidierten Richtplan des Kantons Thurgau ist das Gebiet Wil West Arbeiten (ESP-A) von mit Teilflächen in den Gemeinden Münchwilen und Sirnach als Ent- kantonaler Bedeutung wicklungsschwerpunkt Arbeiten (ESP-A) festgesetzt. Entwicklungs- schwerpunkte Arbeiten (ESP-A) sind dabei Standorte, an deren För- derung der Kanton ein vorrangiges wirtschaftliches Interesse hat. Ausschnitt Richtplan des Kantons Thurgau, Stand Juni 2017 Legende: Planerische Umsetzung mittels Aufgrund der kantonalen Bedeutung des ESP Wil West ist im kanto- kantonaler Nutzungszone (KNZ) nalen Richtplan festgehalten, dass für die planerische Umsetzung eine kantonale Nutzungszone (KNZ) gemäss § 22 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Thurgau (PBG) ausgeschieden werden soll. Diese soll die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung des ESP bilden und die kommunalen Planungen in diesem Gebiet er- setzen. SUTER • VON KÄNEL • WILD 6
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV Teilbereich Gemeinde Sirnach Die vorliegende Planung behandelt den Teilbereich des ESP Wil West westlich der Autobahn auf dem Gebiet der Gemeinde Sirnach. Die Gemeindeversammlung von Sirnach hat am 31. Mai 2016 dem Vor- gehen zur Ausweisung einer kantonalen Nutzungszone auf dem Ge- biet der Gemeinde Sirnach zugestimmt. Das Gebiet der KNZ Teil Sirnach umfasst neben neu einzuzonenden Flächen nördlich und westlich des bestehenden Gestaltungsplans «Bool» sowie dem Areal des Gestaltungsplans «Bool» selbst auch einen Teil des Siedlungs- gebiet von Gloten sowie das Areal unmittelbar westlich des neuen Autobahnanschlusses Wil West. Auch der in Erarbeitung befindliche Gestaltungsplan «Gloten» (Landi) wird miteinbezogen. Ebenso umfasst der Perimeter den Bereich um die Zu- und Wegfahrt der Deponie Fuchsbüel. Damit wird der Perimeter der KNZ gegenüber der Abgrenzung im kantonalen Richtplan um dem Ortskern von Gloten sowie um das Areal des Gestaltungsplans «Gloten» ver- grössert. Teilbereich Gemeinde Zudem wird auch ein Teilbereich auf Gebiet der Gemeinde Münch- Münchwilen wilen als KNZ ausgewiesen. Mit Beschluss vom 26. Mai 2016 hat die Gemeindeversammlung von Münchwilen entschieden, dem Ge- meinderat die Kompetenz zu erteilen, beim Regierungsrat des Kantons Thurgau die Festlegung einer kantonalen Nutzungszone zu beantragen. Entwicklungsschwerpunkt Wil West mit den beiden Teilbereichen auf dem Gebiet der Gemeinde Sirnach (1) und Münchwilen (2). 2 Legende: 1 1.3 Lage, Perimeter Lage, Perimeter Das Planungsgebiet der KNZ Wil West, Teil Sirnach, spannt sich zwi- schen der Autobahn A1 im Osten, dem Gebiet Unders Butzeloo / Fuchsbüel im Norden und der Wilerstrasse im Süden auf. Es liegt vollständig auf dem Gemeindegebiet von Sirnach im Kanton Thurgau. SUTER • VON KÄNEL • WILD 7
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV Topografie Das Planungsgebiet weist eine leicht hügelige Topographie auf. Vom tiefsten Punkt des Planungsgebiets in der nordwestlichen Ecke mit 540 m ü. M. steigt das Gelände zum Autobahnanschluss Wil West bis auf ca. 556 m ü. M. an. Eigentumsverhältnisse Der Planungsperimeter umfasst eine Fläche von gesamthaft rund 125’000 m2. Drei Grundstücke (Kat.-Nr. 1274, Kat.-Nr. 1067 und Kat. Nr. 1054) angrenzend an den bestehenden Gestaltungsplan «Bool» befinden sich in der Landwirtschaftszone, ein Grundstück (Kat.-Nr. 1266) befindet sich in der Deponiezone, die übrigen im Baugebiet. Der Planungsperimeter teilt sich in 29 Parzellen, die im Eigentum von 13 verschiedenen Grundeigentümern stehen. Kataster Nr. Eigentümer Fläche in m2 Martin Guido Keller, Sirnach (Deponie 1266 (Teil) 9’264 Fuchsbüel) Staat Thurgau, Frauenfeld (Dreibrunnen- 1075 1’878 strasse) Pius Stefan Keller, Sirnach 1076 1’214 (Dreibrunnenstrasse 6) Josef Alfred Hager, Sirnach 1077 1’313 (Dreibrunnenstrasse 4) 2308 Gemeinde Sirnach, Sirnach 1’900 Karapalanci Immobilien AG, Sirnach 1078 1’844 (Dreibrunnenstrasse 2) Staat Thurgau, Frauenfeld (Wilerstrasse 1079 1’813 Ost) 1475 Burghof-Bau AG, Sirnach 3’619 2430 LAVEBA Genossenschaft, St. Gallen 17’707 Gemeinde Sirnach, Sirnach 1074 396 (Erschliessungsweg) Pius Otto Keller, Sirnach 1073 1’091 (Dreibrunnenstrasse 7) Stefan Markus Koster, Buch b. Märwil 1072 1’040 (Dreibrunnenstrasse 5) je 1/3 Miteigentum der Parzellen 1070, 1071 184 1072 und 1873 (Erschliessungsweg) Werner Wildhaber, Sirnach Wildhaber-Buchle Anita Erben, Sirnach 1070 356 (Dreibrunnenstrasse 3) SUTER • VON KÄNEL • WILD 8
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV Kataster Nr. Eigentümer Fläche in m2 Rudolf Grob, Sirnach 1069 1’033 (Dreibrunnenstrasse 1) Rudolf Grob, Sirnach 1064 2’388 (Dreibrunnenstrasse 101) Stockwerkeigentum: Rudolf Grob, Sirnach Jeanette Grob, Sirnach 1873 920 Stefan Grob, Sirnach Franco Antonio Lamberti, Sirnach (Dreibrunnenstrasse 3a) 1054 Stefan Markus Koster, Buch b. Märwil 8’500 2135 Rudolf Grob, Sirnach (Parkplatz) 1’635 2378 Rudolf Grob, Sirnach 125 1066 Gemeinde Sirnach, Sirnach 25 Hawle Armaturen AG, Sirnach 2377 1’027 (Hawlestrasse) Hawle Armaturen AG, Sirnach 1065 23’444 (Betriebsareal Hawle) 1067 Martin Guido Keller, Sirnach 15’725 1274 Josef Alfred Hager, Sirnach 27’116 1060 (Teil) Staat Thurgau, Frauenfeld (Wilerstrasse) 3’121 Staat Thurgau, Frauenfeld (Wilerstrasse, 1061 (Teil) 4’670 Kreisel Gloten) 1273 (Teil) Gemeinde Sirnach, Sirnach (Flurweg) 596 Gemeinde Sirnach, Sirnach (angrenzend 2308 1’900 an Autobahn)) 1.4 Organisation Standortentwicklung WILWEST Organisation Als WILWEST wird das Standortentwicklungsvorhaben, das gesamt- heitlich die Stärkung des Wirtschaftsstandorts umfasst sowie die Optimierung der Verkehrssituation und die Steigerung der Lebens- qualität fördert, bezeichnet Die Gesamtverantwortung für die Standortentwicklung liegt beim Lenkungsausschuss WILWEST in dem die beiden Kantone Thurgau und St. Gallen und die "Regio Wil" (www.regio-wil.ch) vertreten sind. SUTER • VON KÄNEL • WILD 9
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV Der Kanton Thurgau, auf dessen Hoheitsgebiet der Planungsperi- meter liegt, ist Prüfungs- und Genehmigungsbehörde für die KNZ Wil West, Teile Münchwilen und Sirnach. Der Lenkungsausschuss WILWEST, vertreten durch das Projektoffice, ist Auftraggeber der Planung zur KNZ Wil West, Teil Münchwilen. Die Federführung aufseiten der Grundeigentümerin liegt beim Finanzdepartement des Kantons St. Gallen, es wird fachlich unter- stützt durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen (AREG). Der Kanton Thurgau ist Auftraggeber der KNZ Wil West, Teil Sirnach. Die Federführung der Erarbeitung liegt beim Amt für Raumentwick- lung des Kantons Thurgau. Beide Teile der KNZ Wil West werden dem Lenkungsausschuss WILWEST zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Projektoffice WILWEST war Ansprechpartner für die Koordination der Arbeitsschritte und die Abstimmung der Inhalte mit der Gesamt- planung und den übrigen Teilprojekten Infrastruktur, FLAMA’s, Wirt- schaftsentwicklung und Räumliche Entwicklung und Gesellschaft. Die Gesamtkoordination für die Verkehrs- und Tiefbauinfrastruktur- anlagen für das Wirtschaftsgebiet Wil West liegt beim kantonalen Tiefbauamt Thurgau, weil sich das Areal weitgehend auf Thurgauer Gebiet befindet. SUTER • VON KÄNEL • WILD 10
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV Organisation Planung Entwicklungs- schwerpunkt Wil West (Quelle: Projektoffice WILWEST) SUTER • VON KÄNEL • WILD 11
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV 2 PLANUNGEN IM GEBIET WIL WEST 2.1 Grundlagenplanungen zur Gebietsentwicklung Wil West Testplanung und Im Jahr 2010 beschlossen die Kantone Thurgau und St. Gallen, die Syntheseplan 2011 "Regio Wil", die Gemeinden Münchwilen, Sirnach und die Stadt Wil, den ESP Wil West gemeinsam voranzutreiben. Mit der Testplanung im Jahr 2011 konnte eine Konzeptidee für die marktwirtschaftliche Positionierung von Wil West erarbeitet werden. Drei Teams entwarfen unterschiedliche Entwicklungsstrategien. Nach Abwägung der verschiedenen Strategien und Nutzungsmischungen sowie deren Chancen und Risiken wurde die Strategie "Neuland" mit Wil West als Leuchtturmprojekt ausgearbeitet. Der zugehörige Syn- theseplan stellt diese Grundkonzeption räumlich dar. So wurde das Testplanung, Stand Nov. 2011 Nutzungsspektrum mit hochwertigen, aber standortgerechten Nut- zungen ausgelotet. Masterplan und Charta Ausgehend von der Synthese der Testplanung wurde ein Masterplan Wil West 2013 für die Teilgebiete Münchwilen und Sirnach erarbeitet. Er zeigt die Rahmenbedingungen für die Gebietsentwicklung auf und kon- kretisiert die ersten Ideen. Auf diese Weise konnten die vielen Par- tner, die bei der langfristigen und kontinuierlichen Entwicklung von Wil West involviert sind, auf einen gemeinsamen Pfad gebracht werden. Zusammen mit der Charta Wil West wurde der Grundstein für die gemeinsame Entwicklung des Areals festgelegt. Masterplan und Charta wurden vom Steuerungsausschuss Wil West am 13.11.2013 genehmigt und von den Gemeinden Münchwilen und Masterplan Wil West 2013, Teil Münchwilen Sirnach, von der Stadt Wil, der Regio Wil und den Regierungsräten der Kantone St. Gallen und Thurgau zustimmend zur Kenntnis ge- nommen. Masterplan Wil West 2013, Teil Sirnach Das Teilgebiet Sirnach wird im Masterplan wie folgt positioniert: Gloten hat sich zu einem wichtigen Arbeitsgebiet mit gewerblicher Aus- richtung entwickelt. Durch den Autobahnanschluss wird dieses Gebiet noch wesentlich attraktiver werden für das Gewerbe. Es soll das Arbeits- platzpotential von Wil West sinnvoll ergänzen und die regionalen Be- dürfnisse der Gewerbebetreibenden zusätzlich abdecken. Dazu ist ein weiterer Ausbau des Gebietes geplant. Zur haushälterischen Nutzung der Bauzonen wird mittels Gestaltungsplänen eine effiziente Nutzung der Areale angestrebt. Das Gebiet soll ein wichtiger Träger für die Gewerbe- entwicklung der Region darstellen. Dazu ist folgende Gebietscharakteristik geplant: Arbeiten Quality III: Arbeiten mit mittlerer Arbeitsplatzdichte SUTER • VON KÄNEL • WILD 12
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV • Verdichtetes Gewerbe, Dienstleistung wenn möglich mit hohem Anteil an Büroflächen, ev. in Entwicklungs-und Forschungsbereichen Arbeiten Quality IV: Arbeiten mit mittlerer und in Teilen auch geringer Arbeitsplatzdichte möglich • Gewerbe, Dienstleistung, Entwicklung und Forschung (mit produzierenden Anteilen) Mischzone Gloten: Als spezieller Schwerpunkt ist das Gebiet Mischzone Gloten festgelegt, das sich zu einem Treffpunkt für Versorgung und Begegnung entwickeln soll, so dass das Gebiet durch einen attraktiven öffentlichen Ort eine spezielle Auszeichnung erhält. Ziel ist der Erhalt der wertvollen Baustruktur und die Weiterentwicklung der Struktur in noch unbebauten Teil. Sonderbereich Gloten: In der unmittelbarer Nähe zur Autobahn stimmt die Gemeinde Sirnach die Nutzungen mit dem Gremium der Gebietsent- wicklung Wil West ab, so dass für die Wahrnehmung des Areals gegen Aussen positive Zeichen gesetzt werden. In diesem Bereich sind speziell die Anforderungen an die Erschliessung der privaten Gebiete mit der Gesamtplanung abzustimmen. Masterplan Teil Sirnach Standortentwicklung Wil West - Aufbauend auf der Testplanung Wil West von 2011, der Charta und Richtprojekt Städtebau und dem Masterplan Wil West von 2013 und den Strassenprojekten für Freiraum den neuen Autobahnanschluss Wil West sowie die Dreibrunnenallee Hosoya Schaefer Architects AG Zürich, Studio Vulkan Landschaftsarchitektur erarbeiteten Hosoya Schaefer Architects AG, Zürich zusammen mit GmbH, Zürich, Stand öffentliche Studio Vulkan Landschaftsarchitektur GmbH, Zürich, in verschiede- Mitwirkung Juni 2021 nen Schritten ein Richtprojekt Städtebau und Freiraum für die Standortentwicklung Wil West. Das Richtprojekt ist auf die Projektierung der Verkehrsinfrastruktur (siehe Kap. 2.3) abgestimmt und wird in Kap. 5.3 näher vorgestellt. SUTER • VON KÄNEL • WILD 13
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV Charta Standortentwicklung Wil Die Charta Standortentwicklung Wil West wurde aufbauend auf der West Charta Gebietsentwicklung von 2013 ausgearbeitet und umfasst die Stand 19.9.2018 Ziele der Standortentwicklung WILWEST, die Grundwerte und das Selbstverständnis des Vorhabens und die Felder der Zusammenarbeit. Die Standortentwicklung umfasst dabei sämtliche Vorhaben im Zu- sammenhang mit der Arealerschliessung und -entwicklung Wil West/ Gloten und den flankierenden Infrastrukturmassnahmen in der Stadt Wil und den Gemeinden Münchwilen, Sirnach, Rickenbach und Wilen. Der Text der Charta lautet wie folgt: 1. Ziele der Standortentwicklung WILWEST Die Standortentwicklung Wil West umfasst die wirtschaftlichen, infra- strukturellen sowie räumlichen Entwicklungsvorhaben des Standorts Wil West und hat zum Ziel: • die Basis für eine nachhaltig gesunde wirtschaftliche Entwicklung der Region zu legen und neue Arbeitsplätze zu schaffen; • den sorgsamen Umgang mit Ressourcen zu fördern, Industrie- und Gewerbeflächen auf dem Standort Wil West zu konzentrieren und dadurch den Zersiedelungen in den Gemeinden entgegenzuwirken; • die Defizite bestehender Infrastrukturen am Standort Wil West zu beheben und zukunftsgerichtet auszubauen; • die hohe Attraktivität der Wohn- und Lebensräume in der Stadt Wil und in den umliegenden Gemeinden zu erhalten und weiter zu ent- wickeln. 2. Grundwerte und Selbstverständnis Die übergeordneten Aktivitäten zur Standortentwicklung Wil West werden als Gesamtprojekt Wirtschaft, Infrastruktur und Gesellschaft gemeinsam erarbeitet und koordiniert realisiert. Die einzelnen Entwicklungsvorhaben und Projekte müssen aufzeigen können, welche qualitativen und quantitativen Mehrwerte sie zu welchem Zeitpunkt an die Standortentwicklung Wil West leisten können. 3. Felder der Zusammenarbeit Die Standortentwicklung WILWEST umfasst folgende Felder der Zusam- menarbeit: Wirtschaft • Entwicklung des Standorts Wil West zu einem überregionalen Arbeits- platzzentrum mit interkantonaler Ausstrahlung • Bündelung der Kräfte in der Standortförderung • Koordination der Aktivitäten zwischen den betroffenen Kantonen und Gemeinden, den Standortförderungen und den Eigentümern Infrastruktur • Übergeordnete Entwicklung des neuen Wirtschaftsareals Wil West unter Einbezug des Areals Sirnach/Gloten mit dem Ziel, Raum für Neuansiedelungen zu schaffen und regionalen Unternehmen Expansionsflächen an bestens erschlossener Lage zur Verfügung zustellen • Netzergänzungen auf Strassen und Ausbau des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs mit dem Ziel, die Stadt Wil und die SUTER • VON KÄNEL • WILD 14
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV tangierten Thurgauer Gemeinden vom Durchgangsverkehr zu entlasten • Sicherung eines Angebots an gut erschlossenen Produktions- und Arbeitsstandorten Gesellschaft • Pflege einer interkommunalen und interkantonalen Kultur der Zusammenarbeit, die schweizweit Beachtung findet • Schaffung von attraktivem Wohn- und Lebensraum in der Stadt Wil und in den umliegenden Gemeinden 2.2 Agglomerationsprogramm Wil Agglomerationsprogramm Wil, Die Agglomerationsprogramme (AP) sind ein wichtiger Pfeiler der 3. Generation (AP3) Agglomerationspolitik des Bundes und der nachhaltigen Raument- wicklung der Schweiz. Sie streben eine koordinierte Planung von Verkehr, Siedlung und Landschaft in urbanen Räumen an. Die Agglomeration Wil besteht aus 10 Gemeinden der Region Wil (plus 2 Gemeinden im erweiterten Bearbeitungsperimeter). Die Ag- glomeration ist kantonsübergreifend und umfasst sowohl Gemein- den im Kanton Thurgau wie auch im Kanton St. Gallen. Agglomeration Wil Perimeter Agglomerationsprogramm Wil (3. Generation, 2016, AP 3) 4 Regio Wil – Präsentation Agglomerationsprogramm Wil 14.09.2020 Zukunftsbild Das Agglomerationsprogramm Wil ist einerseits eine Fortschreibung aus der 2. Generation, andererseits flossen verschiedene neue Grundlagen wie die RPG-Revision 2014, revidierte kantonale Richt- SUTER • VON KÄNEL • WILD 15
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV pläne, überarbeitete Verkehrskonzepte, Vertiefung Massnahmenpla- nung Langsamverkehr, Zukunftsbild Landschaft etc. im Bericht und in den Massnahmen ein. Das Thema "Landschaft" hat im Agglomera- tionsprogramm der 3. Generation an Bedeutung gewonnen. Der überkommunale Entwicklungsschwerpunkt Wil West wird als Herzstück des AP Wil der 3. Generation bezeichnet. Mit Wil-West soll ein Arbeitsplatzgebiet von überregionaler Ausstrahlung geschaffen werden, das von der Agglomeration aktiv akquirierte Unternehmen und damit Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung an einem idealen Standort beheimatet. Zukunftsbild Region Wil Modalsplit Die Planungsregion Wil hat sich im Rahmen des Agglomerations- programms folgendes Ziel zur Entwicklung der Verkehrsanteile vor- genommen: Der Anteil des öffentlichen Verkehrs am Neuverkehr in der KNZ Wil West soll 25 % erreichen. Später soll dieser Anteil auf 40 % steigen. Damit soll ein Beitrag an die Erreichung des Modalsplit-Ziels der Re- gion Wil geleistet werden. Dieses sieht gemäss Agglomerationspro- gramm der 3. Generation (Agglomerationsprogramm der 3. Gene- ration Teil 1: Bericht, 18.11.2016, S. 135) die Reduktion des MIV-An- teils (motorisierter Individualverkehr) von heute 64 % auf 55 % im Jahr 2035 vor. SUTER • VON KÄNEL • WILD 16
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV Agglomerationsprogramm Wil, Aktuell befindet sich das Agglomerationsprogramm Wil in der Fort- 4. Generation schreibung zur 4. Generation. Von September bis Dezember 2020 fand eine öffentliche Vernehmlassung statt. Mit Stand vom 15. März 2021 (Version Genehmigung Gemeinden) liegt eine bereinigte Fas- sung vor. Das Agglomerationsprogramm Wil 4. Generation soll im September 2012 beim Bund eingereicht werden. Teilstrategie Räumlicher Für das Gebiet Wil West wird im AP4 eine eigene räumliche Teil- Schwerpunkt Wil West strategie formuliert: (Quelle: Agglomerationsprogramm Wil 4. Generation, Teil 1: Bericht, Stand Die in Wil West konzentrierte Entwicklung des bedeutenden Arbeitsplatz- 15.3.2021, Kap. 6.6) standorts an sehr zentraler und bestens mit allen Verkehrsmitteln er- schlossener Lage, ist von hoher Bedeutung für die Region und steigert deren Attraktivität als lebenswerter Wohn- und Arbeitsort. Mit Wil West erfolgt eine nachhaltig gesunde wirtschaftliche und soziale Entwicklung und ein sorgsamer Umgang mit den Ressourcen. Grafik zur Teilstrategie Räumlicher Schwerpunkt Wil West Die konsistente Strategie sieht folgende Massnahmen vor: • WW I Koordinierte und gesteuerte Gesamtentwicklung: Bei der Ent- wicklung in Wil West werden Verkehr und Siedlung aufeinander abgestimmt, Nutzungsdurchmischung zugunsten kurzer Wege wird gefördert. Die Entwicklung erfolgt koordiniert und basiert auf den Bestimmungen der der Kantonalen Nutzungszone bzw. dem Areal- entwicklungsvertrag. SUTER • VON KÄNEL • WILD 17
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV • WW II Konsequente Umsetzung des städtebaulichen Dispositivs und Abstimmung mit den Aussenräumen: Die bauliche Entwicklung der einzelnen Areale und Baufelder erfolgt konsequent nach dem städte- baulichen Dispositiv für das Gesamtgebiet und den generellen Ge- staltungsprinzipien für die Aussenräume. Alle Bauten werden an- gemessen architektonisch gestaltet und sind Teil der Adressbildung und des Images. • WW III Nutzungsallokationen: Die Anordnung der Nutzungen erfolgt konsequent und ausschliesslich nach den Überlegungen der Gesamt- strategie. • WW IV Hohe Anteile ÖV und LV mit konsequentem Mobilitäts- management: Bis 2040 soll der ÖV 35% und der VV 8% der Anteile am Neuverkehr übernehmen. Die Festlegung wird mit Mobilitätskon- zepten (über das Gebiet Münchwilen hinaus) verankert und mittels Monitoring und Controlling überprüft. • WW V Konsequentes Verkehrsmanagement: Der MIV-Neuverkehr aus Wil West wird konsequent auf die dafür vorgesehenen Netzabschnitte gelenkt und verträglich gestaltet. Die Belastungen der Netzabschnitte werden in regelmässigen Abständen mittels Monitoring und Control- ling überprüft und gesteuert (gemäss Verkehrssteuerungskonzept). Allfällige negativen Folgen eines Anschlusses Wil West an die A1 werden durch flankierende Massnahmen begrenzt. • WW VI Gute Einbettung ins Langsamverkehrsnetz: Die Lagegunst von Wil West wird genutzt, die neu bebauten Gebiete in Wil West werden optimal ans Langsamverkehrsnetz angebunden. • WW VII Umsteigefreundliche ÖV-Haltepunkte: Die Bahnhöfe und Bushaltestellen sind mit B+R in ausreichender Menge und Qualität ausgerüstet und für Langsamverkehr attraktiv und sicher zugänglich. Das ÖV-Angebot ist insgesamt attraktiv. In Wil West sind keine P+R vorgesehen. • WW VIII Quantität und Bewirtschaftung Parkierung: Mit umfassender Parkraumpolitik wird sichergestellt, dass der neue Autobahnan- schluss die ÖV- und LV-Angebote nicht konkurrenziert. Dazu werden die zentralen Parkierungsangebote sowie die Parkierungen für Kund*innen und Beschäftigte/Besucher*innen bewirtschaftet und mindestens kostendeckend betrieben. Einbettung KNZ Wil West in das Die im Vergleich zum AP3 konkretisierten Planungen zur KNZ Wil AP4 West sind somit umfassend in das neue AP4 eingebettet und dort in eine eigene Teilstrategie eingeflossen. SUTER • VON KÄNEL • WILD 18
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV 2.3 Verkehrs- und Infrastrukturprojekte Umfassender Ausbau der Für die Entwicklung des Gebiets Wil West soll die Verkehrsinfrastruk- Verkehrsinfrastruktur tur umfassend ausgebaut werden, um eine hohe Erschliessungs- qualität sowohl mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV), dem öffentlichen Verkehr (ÖV) als auch dem Langsamverkehr (LV) zu ge- währleisten. Neben der Erschliessung des ESP Wil West hat das neue Erschliessungskonzept zum Ziel, die umliegenden Gemeinden und die Stadt Wil wirksam vom Mehrverkehr zu entlasten. Standortentwicklung Wil West Koordinationshandbuch Koordination über das Agglome- Die Verkehrs- und Infrastrukturprojekte für Wil West werden über rationsprogramm Wil, 3. Gene- 2 Projektübersicht Wil WestWil, das Agglomerationsprogramm inkl. flankierende 3. Generation, Massnahmen das Ende 2016 ration dem Bund zur Beurteilung eingereicht wurde, koordiniert. Sie bilden Das Gesamtvorhaben Wil West gliedert sich in folgende Themenbereiche: darin zentrale Elemente und tragen dazu bei, die Verkehrssysteme der Agglomeration Wil zu optimieren. Wil West Verkehrs- und Infrastrukturmassnahmen Flankierende Massnahmen Am 25. September Kantonale 2019 hatWil Nutzungszone das Parlament West die Bundesmittel – Teil Münchwilen für die und Teil Sirnach 3. Generation der Agglomerationsprogramme freigegeben. 2.1 Verkehrs- und Infrastrukturmassnahmen Wil West Übersicht Verkehrs- und Infra- strukturprojekte im Bereich Wil West (Quelle: Koordinationshandbuch Verkehrs- und Tiefbauinfrastrukturen Standortentwicklung Wil West, 28.2.2019) Abbildung 1: Übersicht über die Verkehrs- und Infrastrukturmassnahmen Wil West Im Einzelnen handelt es sich um folgende Projekte (Nummerierung Beteiligte/Finanzierung Federführung Kosten in Mio Grundeigentümer gemäss Plan), wobei der aktuelle Projektstand ebenfalls aufgeführt ASTRA-BAV Münchwilen Rickenbach Kt. SG TBA AP / Bund Kt. SG als Sirnach Bund / Nr. Beschreibung Einzelmassnahme Kt. TG AXPO Wilen ist: Wil 1. Autobahnanschluss Wil West (Federführung ASTRA, Stand 1 Autobahnanschluss Wil West ASTRA 16,3 16,3 Generelles Projekt 30.11.2019) 2 Bahnhalt Frauenfeld-Wil-Bahn FWB 25,5 25,5 SBB/ 2. Bahnhalt 3 Verlegung Thurbolinie Frauenfeld-Wil-Bahn Thurbo (FWB) inkl. neue Haltestelle Wil 0,7 0,7 Dreibrunnenallee inkl. Zürcher- und Wilerstrasse, inkl. West (Federführung FWB, Stand 4 Flama-Massnahme 5, Feinsteuerung auf Zürcherstrasse West vor SBB-Unterführung TBA TG Bearbeitung 25,0 8,8 Vorprojekt) 11,4 0,5 4,4 5 Netzergänzung Nord TBA SG 28,0 9,8 18,2 3. Neue Haltestelle Wil Bild an der Thurbo-Linie Wil-Weinfelden 6a Langsamverkehrsverbindungen Wil West TBA TG 15,7 5,5 7,1 0,3 2,8 (Federführung SBB) 6b Langsamverkehrsverbindungen Wil West Wil 5,0 5,0 4. AXPO-Leitung 7a Dreibrunnenallee Nord inkl. Zürcher-TBA TG und 2,3 Wilerstrasse 0,8 Münchwilen 0,8 0,8 7b AXPO-Leitung Süd TBA TG 0,9 0,9 0,9 (Federführung Tiefbauamt Kanton Thurgau, Stand Bauprojekt 2,7 VM / BGK Zürcherstrasse Ost, Wil mit Massnahmen 8 TBA SG 6,0 2,1 2,6 1,3 VM2020) 1,2,3 und 4 / BGK Bronschoferstrasse Hauptstrasse, Wil, mit Wil / 9 9,2 3,2 4,0 2,0 Massnahmen 7 und 8 TBA SG 10, VM / BGK Achse Süd, Sirnach / Wilen / 10 TBA TG 4,8 1,7 2,0 0,5 0,5 Rickenbach, mit Massnahmen 16, 17 und 18 11, VM / BGK Südquartier, Wil, mit Massnahmen 19, 11 Wil 6,8 1,7 5,1 20 und 21 SUTER • VON KÄNEL • WILD 12 Arealerschliesssung SG 9,6 9,6 19 157,6 43,4 32,8 25,5 9,6 22,2 13,4 0,0 0,5 1,3 7,2 1,7 Abbildung 2: Projektliste der Verkehrs- und Infrastrukturmassnahmen Wil West inkl. Kosten und
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV 5. Netzergänzung Nord Bronschhofen (Federführung Tiefbauamt Kanton St. Gallen, Variantenstudium 2020, Variante 3.1) 6a. Langsamverkehrsverbindungen Wil West auf dem Gebiet des Kantons Thurgau (Federführung Tiefbauamt Kanton Thurgau, Stand Bauprojekt 2020) 6b Langsamverkehrsverbindungen Wil West auf dem Gebiet des Kantons St. Gallen (Federführung Stadt Wil) 7. Verlegung AXPO-Leitung (Federführung Tiefbauamt Kanton Thur- gau) 8. Verkehrsmanagement / BGK Zürcherstrasse Ost, Wil (Feder- führung Tiefbauamt Kanton St. Gallen) 9. Verkehrsmanagement / BGK Bronschhoferstrasse Hauptstrasse, Wil (Federführung Stadt Wil, Tiefbauamt Kanton St. Gallen) 10. Verkehrsmanagement / BGK Achse Süd, Sirnach / Wilen / Rickenbach, (Federführung Tiefbauamt Kanton St. Gallen) 11. Verkehrsmanagement / BGK Südquartier, Wil (Federführung Stadt Wil) 12. Arealerschliessung Wil West (Federführung Grundeigentümer, Kanton St. Gallen, Stand Bearbeitung Vorprojekt 2019) Verlegung Bahnlinie Frauenfeld- Für die Realisierung von Wil West ist eine Verlegung der Frauenfeld- Wil-Bahn (FWB) Wil-Bahn (FWB) erforderlich. An der Bahnlinie wird zur Erschliessung des ESP eine neue Haltestelle Wil West errichtet. Autobahnanschluss N01 Grundlegende Voraussetzung für die Verkehrserschliessung des ESP Wil West Wil West und der Zentrumsentlastung Wil ist die Realisierung des (Quelle: Neubau Vollanschluss Wil West, Generelles Projekt, 30.11.2019) neuen Nationalstrassenanschlusses Wil West. Die Projektierung erfolgt unter Verantwortung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) gleichzeitig und koordiniert mit dem Projekt Verkehrs- und Tiefbau- infrastruktur Wil West. Es ist vorgesehen, den Anschluss als über der Autobahn gelegenen zweispurigen Grosskreisel mit Bypass in allen Fahrtrichtungen aus- zuführen. Der Grosskreisel weist die erforderliche Leistungsfähigkeit auf und ermöglicht eine städtebaulich gute Lösung für den ESP Wil West sowie eine attraktive Veloführung auf den Achsen Sirnacher- strasse–Wilerstrasse und Dreibrunnenstrasse, wofür zwei neue Brücken über die Autobahn erstellt werden. Der Anschluss berücksichtigt einen möglichen Ausbau der Autobahn von 4 auf 6 Spuren zu einem späteren Zeitpunkt. Das Auflageprojekt befindet sich derzeit in Bearbeitung. Dabei wird voraussichtlich die Geometrie des Grosskreisels gegenüber dem Stand des Generellen Projekts 2019 Änderungen erfahren. SUTER • VON KÄNEL • WILD 20
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV Projektabgrenzung Neubau Autobahnanschluss Wil West (Quelle: Neubau Vollanschluss Wil West, Generelles Projekt, technischer Bericht, 30.11.2019)) Netzergänzung Nord Ein weiteres wichtiges Infrastrukturprojekt im Umfeld des ESP Wil Bronschhofen West bildet die Netzergänzung Nord Bronschhofen. Die Netzergän- zung Nord entlastet den Ortskern von Bronschhofen sowie das Zen- trum von Wil und dient gleichermassen als Haupterschliessung des ESP Wil West und Zubringer zum Autobahnanschluss Wil West. Die Anbindung an die Dreibrunnenallee bzw. die Zürcher- und Wiler- strasse erfolgt über einen Kreisel. Die Netzergänzung liegt auf Gebiet des Kantons St. Gallen. Die Projektierung erfolgt durch das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen. Im Agglomerationsprogramm Wil 4. Generation soll die Netzer- gänzung Nord Bronschhofen zur Mitfinanzierung eingereicht werden Linienführung Netzergänzung Nord (Quelle: wilwest.ch) SUTER • VON KÄNEL • WILD 21
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV 3 PLANUNGSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 3.1 Kantonale Richtplanung Richtplan Kanton Thurgau Der revidierte Richtplan des Kantons Thurgau wurde im Dezember 2017 durch den Grossen Rat verabschiedet und im Juli 2018 vom Bundesrat genehmigt. Somit sind die Festlegungen des Entwicklungs- schwerpunkts Arbeiten am Standort Wil West, einer kantonale Nut- zungszone mit zwei Teilgebieten in den Gemeinden Münchwilen und Sirnach und des neuen Autobahnanschlusses Wil West rechtskräftig erfolgt. Damit stehen die erforderlichen planungsrechtlichen Rahmenbe- dingungen bereit, um eine kantonale Nutzungszone zu erlassen. Ausschnitt aus dem kantonalen Richtplan (Stand Juni 2017, genehmigt im Juli 2018, Quelle: ARE TG) Blau (1.603): Kant. Nutzungszone und strategische Arbeitszone S Neue Bahnstation (Frauenfeld-Wil-Bahn) Schwarzer Kreis (3.205): Anschlussbauwerke (3.314) Bahnlinie, einspurige Normalspur Punktraster: Fruchtfolgeflächen SUTER • VON KÄNEL • WILD 22
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV Ausschnitt Richtplantexte 1.603: Folgender ESP-A wird festgesetzt: Münchwilen, Sirnach: ESP-A Wil West als kantonale Nutzungs- zone 3.314: Zur Entwicklung des Gebiets Wil West ist das Trassee der Frauen- feld-Wil-Bahn zu verlegen und eine Bahnhaltestelle zu erstellen. 3.205: A1-Anschluss Wil West: Der A1-Anschluss Wil West wird das Agglo- merationsgebiet Wil vom Durchgangsverkehr entlasten. Er dient der Stadt Wil und den umliegenden Thurgauer Nachbar- gemeinden und entlastet insbesondere die Ortsdurchfahrten Münchwilen Ost und Sirnach. Seine Realisierung ist eine Aufgabe des Bundes. Das generelle Projekt ist in Ausarbeitung. 3.2 Kommunale Planungen Gemeinde Sirnach Das Gebiet angrenzend an die Autobahn ist der Arbeitszone Ge- werbe zugewiesen. Das Kerngebiet des Ortsteils Gloten liegt in der Wohn- und Arbeitszone (WA3). Überlagernd gilt im Kerngebiet des Ortsteils Gloten die Ortsbildschutzzone. Westlich des Ortskerns von Gloten schliesst sich das Gebiet Bool an, das sich in der Arbeitszone Industrie befindet. Ausschnitt rechtsgültiger Zonenplan (kantonale Darstellung), Gemeinden Münchwilen und Sirnach (Quelle: ThurGIS) Legende: SUTER • VON KÄNEL • WILD 23
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV Gestaltungsplan «Bool», Sirnach Für das Gebiet «Bool» (Grundstücke Kat.-Nrn. 1065, 2377 und 2378) wurde ein Gestaltungsplan erlassen und am 27. Januar 2012 durch das DBU genehmigt. Vorgängig wurde mit Beschluss des DBU vom 14. September 2011 das Grundstück in die Industriezone I mit Ge- staltungsplanpflicht umgezont. Mit dem Gestaltungsplan soll gemäss Genehmigungsentscheid sichergestellt werden, dass das Areal entsprechend den Vorgaben des Agglomerationsprogramms und denjenigen für strategische Arbeitszonen des kantonalen Richtplans genutzt wird. Der Zweck des Gestaltungsplans «Bool» ist gemäss Art. 1 Abs. 2 der Sonderbauvorschriften: • Die Regelung der Bebauungsdichte, Abmessungen und Ab- stände; • die bau- und planungsrechtliche Sicherstellung der geplanten Neubauten; • eine zweckmässige und nutzungskonforme Erschliessung inkl. Parkierung; • eine energieeffiziente und gestalterisch ansprechende Bau- weise; • Gewährleistung einer zukünftigen Erschliessung des gesamten Areals; • Regelung der Nutzweise. Auf dem Areal befindet sich heute ein Produktionsstandort der Hawle Armaturen AG. Gestaltungsplan «Bool», Situationsplan (Geltungsbereich orange umrahmt) Ausschnitt Legende: SUTER • VON KÄNEL • WILD 24
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV Erschliessungsvertrag Zwischen der Gemeinde Sirnach und der Hawle Armaturen AG wurde mit Datum vom 30.11.2011 ein Erschliessungsvertrag ab- geschlossen. Darin ermächtigt die Gemeinde die Bauherrschaft, das Gestaltungsplangebiet gemäss genehmigten Erschliessungsprojekt zu erschliessen. Die Kosten für die Planung und Ausführung der Er- schliessungsanlagen gehen vollumfänglich zu Lasten der Bauherr- schaft. Wird die erstellte Erschliessungsstrasse für die weitere Er- schliessung hinterliegender Parzellen benötigt, so ist die Erschlies- sungsstrasse kosten- und entschädigungslos an die Gemeinde Sirnach abzutreten. Die Anlagekosten der bereits erstellten Erschlies- sungsanlagen und Anpassung des Einlenkers werden bei der Peri- meteraufteilung an eine weiterführende Strasse mit einberechnet. Gestaltungsplan „Fuchsbüel- Nördlich des vorgesehenen Perimeters der KNZ Teil Sirnach erstreckt Heereguet“, Sirnach sich die Inertstoffdeponie Fuchsbüel mit dem rechtskräftigen (nördlich angrenzend an den KNZ- Perimeter) Gestaltungsplan «Fuchsbüel-Heereguet», genehmigt durch das DBU am 13. Dezember 2010. Die Erschliessung der Deponie erfolgt von Südosten über die Drei- brunnenstrasse. Mit dem Rückbau der Dreibrunnenstrasse zu einer Langsamverkehrsverbindung wird in Zukunft der gesamte Verkehr von und zur Deponie über den Ortskern von Gloten geführt. Für die geplante Erweiterung der Deponie ist der Standort der Zu- und Weg- fahrt zu überprüfen. Gestaltungsplan «Fuchsbüel-Heereguet», Situationsplan Ausschnitt Legende: SUTER • VON KÄNEL • WILD 25
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV Gestaltungsplan Für das zuvor in einer Reserve-Industriezone gelegene Gebiet wurde „Oberes Butzenloh“, Sirnach mit Beschluss vom 2. Juli 1991 der Gestaltungsplan „Oberes Butzen- (südlich angrenzend an den KNZ- Perimeter) loh“ erlassen. Dieser dient der Ordnung der Erschliessung und Be- bauung, insbesondere auch der haushälterischen Landnutzung. Gestaltungsplan «Oberes Butzenloh», Situationsplan Ausschnitt Legende: Der Gestaltungsplan wurde in den Jahren 1996 und 2002 teilrevi- diert. Die im Gestaltungsplan vorgesehene Erschliessung ist noch nicht vollumfänglich realisiert. Gestaltungsplan „Gloten“ Auf dem Grundstück Kat.-Nr. 2430 entwickelt die Grundeigentümerin (Grundstück Kat.-Nr. 2430) eine Überbauung mit einem «Landi»-Fachmarkt und einer Tankstelle im südlichen Grundstücksteil sowie ergänzenden gewerblichen Nutzungen mit hoher Arbeitsplatzdichte im nördlichen Teil. Insge- samt sollen im Gestaltungsplangebiet bei voller Ausnützung ca. 120- 180 Arbeitsplätze entstehen. Gestaltungsplan «Gloten», Fassung zur Für das Areal liegt der Entwurf eines Gestaltungsplans vor (Gestal- 2. Vorprüfung, 30.09.2020 tungsplan «Gloten», Fassung zur 2. Vorprüfung, 30.09.2020). Der Gestaltungsplan soll so konzipiert werden, dass er mit den Bestim- mungen der KNZ Wil West, Teil Sirnach kompatibel ist und später von der KNZ Wil West, Teil Sirnach abgelöst werden kann. Rahmenplan «Gloten» Der Gestaltungsplan baut auf dem von der Gemeinde Sirnach erstell- ten Rahmenplan «Gloten» auf. Der Rahmenplan formuliert überge- ordnete Ziele bzw. behördenverbindliche Voraussetzungen für die Bebaubarkeit der einbezogenen Grundstücke. SUTER • VON KÄNEL • WILD 26
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV Gebietsabgrenzungen und Teilflächen Rahmenplan «Gloten» Bearbeitung sistiert Die Arbeiten am Gestaltungsplan «Gloten» sind derzeit sistiert, da zunächst der Landbedarf für den neuen Autobahnanschluss ab- schliessend geklärt werden muss. SUTER • VON KÄNEL • WILD 27
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV 3.3 Weitere Grundlagen Kataster der belasteten Standorte Im Planungsperimeter ist auf dem Grundstück Kat.-Nr. 1274 ein Ein- KbS trag im Kataster der belasteten Standorte (KbS) vorhanden (Standort 4761 D 14). Es handelt sich hierbei um eine Kehrichtablagerung in der ehemaligen Kiesgrube Butzenloo. Gemäss KbS ist das Gebiet untersuchungsbedürftig. Unmittelbar nördlich des Planungsperimeters sind im KbS die Inert- stoffdepeonie Fuchsbüel (belastet, keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten) und die ehemalige Kiesgrube Fuchsbüel (belastet, weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig) verzeich- net. Südlich des Areals Bool auf der anderen Seite der Wilerstrasse be- findet sich gemäss KbS ein belasteter und untersuchungsbedürftiger Betriebsstandort (Standort 4761 S 20, Thermolux AG, Herstellung von Heizkesseln und Stahlplatten). Nördlich des Glotner Weihers und direkt südlich der Wilerstrasse befinden sich gemäss KbS zwei weite- re, belastete Standorte. Diese sind zwar belastet, jedoch weder über- wachungs- noch sanierungsbedürftig. Ausschnitt aus dem Kataster der belasteten Standorte (Quelle: ThurGIS) Gefahrenkarte Gefahrenkarten zeigen detailliert auf, welche Gebiete (Siedlungs- räume und kritische Infrastruktur) durch Hochwasser und Rutschun- gen in welchem Masse bedroht sind. Sie dienen der Raumplanung zur Vermeidung von neuen Konflikten (keine Ausscheidung von Bau- zonen in gefährdeten Gebieten). SUTER • VON KÄNEL • WILD 28
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV Im Planungsperimeter sind einige Gebiete geringfügig durch Über- schwemmung gefährdet. Diese werden durch den Chräbsbach verur- sacht, der den Abfluss des Glotener Weihers bildet und aktuell im gesamten Planungsperimeter eingedolt ist. Es bestehen keine Beeinträchtigungen durch Rutschungen. Ausschnitt Gefahrenkarte (Quelle: ThurGIS) Wald Der Planungsperimeter ist im Norden einzig durch einen Flurweg vom Wald «Unders Butzeloo» getrennt. Gegenüber dem Wald haben Bauten und Anlagen gemäss § 75 PBG einen Abstand von 25 m ein- zuhalten. Aus besonderen Gründen können in Sondernutzungs- plänen andere Abstände vorgesehen werden. Bodenqualität Die Landwirtschaftsflächen im Perimeter sind überwiegend als Fruchtfolgeflächen bezeichnet. Für den Ackerbau sind sie mässig bis gut geeignet. Einschränkungen bestehen durch kürzere Vegetations- zeit und erhöhte Niederschläge. Im Rahmen des UVB wurde eine detaillierte Bodenkartierung vorge- nommen (siehe UVB Kap. 4.7). SUTER • VON KÄNEL • WILD 29
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV Fruchtfolgeflächen, Stand 2019 (Quelle: Thurgis) Grundwasser und Nördlich des Planungsgebiets erstreckt sich ein Schotter-Grund- Gewässerschutz wasservorkommen von geringer bis mittlerer Mächtigkeit. Der mitt- Siehe auch: Wil West- Dokumentation Untersuchungen zu Boden und Aushub, lere Grundwasserspiegel weist eine Höhe zwischen 543 m ü.M und CSD Ingenieure AG, 7.1.2019 540 m ü.M. auf und liegt hier mindestens 5 m unter OK Terrain. Dementsprechend liegt praktisch das gesamte Planungsgebiet bis zur Wilerstrasse im Gewässerschutzbereich Au, das heisst, in einem Gebiet mit nutzbaren Grundwasservorkommen. Grundwasservorkommen Quelle: ThurGIS Legende: SUTER • VON KÄNEL • WILD 30
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV Ausschnitt Gewässerschutzkarte (Quelle: Thurgis) Legende: Natur- und Kulturobjekte Die Gemeinde Sirnach verfügt über einen rechtskräftigen Schutzplan der Natur- und Kulturobjekte, der vom Gemeinderat am 1.1.2021 in Kraft gesetzt wurde. Ausschnitt rechtskräftiger Schutzplan Natur- und Kulturobjekte (Quelle: Gemeinde Sirnach) Dreibrunnenstrasse Schutzobjekt Dreibrunnenstrasse 2 2 Im östlichen Teil des Perimeters befinden sich kommunal geschützte (Quelle: Hinweisinventar) en Bäume (Linden), welche als sehr wertvoll bezeichnet sind (Nr. B33 im en -0005 Plan). Zudem sind im Ortskern von Gloten das Wohnhaus Dreibrun- 8 nenstrasse 2 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 1078 (Nr. KO 41 im Plan), hnhaus das Wohnhaus mit Restaurant Wilerstrasse 101 auf dem Grundstück 9361 / 1258163 Kat.-Nr. 1064 (Nr. KO 54 im Plan), das Wohnhaus mit Scheune, 8 Schopf und Garage Dreibrunnenstrasse 1 auf dem Grundstück Kat.- utz rechtskräftig Nr. 1069 (Nr. KO 55 im Plan) und das Wohnhaus Dreibrunnenstrasse 3 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 1070 als geschützte Kulturobjekte verzeichnet. Foto-Nr. 83_343_29 ebäude mit einem Mansarddach und einer turmartigen Eckpartie mit elegantem kreuzung hin. Schmucker Balkon. weist am Sockel eine bruchsteinartige Verkleidung auf (Kalkstein), die oben grenzt ist. SUTER ster mit geschweiftem Sturz. Am•Dachfuss VON KÄNEL • WILD entlang sind kleine profilierte 31 eschweiftem Vordach, Rundbogen und Treppe.
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV Hinweisinventar Im Hinweisinventar sind im Ortskern von Gloten neben den bereits genannten vier Schutzobjekten vier weitere Objekte als „bemerkens- wert verzeichnet. Hinweisinventar der kantonalen Denkmalpflege (Quelle: ThurGIS) Legende: Wil West – Technischer Bericht Seite 69 von 84 Teilstrecke 2: Leitungsführung im Autobahnperimeter ab Mast 125N bis 337N (Erdverlegun g) und neu- er Mast 336N Starkstromleitung Entlang der Autobahn Der Rohrblock und entlang soll im Böschungsfuss der nordöstlichen der Nationalstrasse Abgrenzung angeordnet werden und nicht unter den deskünftigen Fahrspuren des 6-Spur-Ausbaus liegen. Planungsperimeters verläuft eine Starkstromleitung der Axpo. Die Masten 337N, 338N, 338A und 338B liegen im Bereich der Deponie Gloten, detaillierte Abk lä- Diese soll rungen verkabelt bezüglich und Fundation in den werden Boden notwendig in derverlegt nächsten werden (Projekt Nr. 7). Projektphase. DerASTRA neue Rohrblock soll dabei im Böschungsfuss der Nationalstrasse ist grundsätzlich mit Leitungsführung einverstanden (zukünftiger 6-Spur-Ausbau soll be- rücksichtigt werden) angeordnet werden Bewilligungsfähigkeit und ist aus nicht Sicht unter den künftigen Fahrspuren des 6- ESTI gegeben. Spur-Ausbaus liegen. Da das ASTRA Auslöser für die Leitungsverlegung entlang der Autobahn ist, wird das Hauptpr o- jekt für die Teilstrecke 2 auch über das ASTRA ausgelöst. Verlegung der AXPO-Leitung (Quelle: Verkehrs- und Tiefbauinfrastruktur Wil West, Technischer Bericht, Bereinigung 2019) Abbildung 61: Situation AXPO-Umlegung Teilstrecke 2 SUTER • VON KÄNEL • WILD 32
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV Gewässer Im westlichen Teil des Perimeters verläuft quer durch das Gebiet des Gestaltungsplans „Bool“ der eingedolte Chräbsbach, der den Abfluss des Glotner Weihers südlich des Perimeters bildet. Im Gestaltungsplan „Bool“ sind für die Bachöffnung nördlich der Wilerstrasse ein 18 m breiter Korridor (Korridor 5) und entlang der westlichen Grundstücksgrenze ein 20 m breiter Korridor (Korridor 4) freigehalten, die unter anderem für eine Bachöffnung dienen sollen. Entlang der westlichen Grenze des Perimeters verläuft ein einge- dolter Seitenarm des Chräbsbachs. Ausschnitt Gewässerkataster mit eingedoltem Chräbsbach (rot) (Quelle: ThurGIS) Gewässerräume Für den Chräbsbach wurde noch kein Gewässerraum nach den Vor- gaben von Art. 41a GSchV ausgeschieden. Im Genehmigungsentscheid zum Gestaltungsplan «Bool» hat das Amt für Umwelt festgehalten, dass die natürliche Sohlenbreite beim Chräbsbach 1.4 m betrage. Nach Art. 41a Abs. 2 GSchV beträgt für einen Bach mit einer natürlichen Sohlenbreite von weniger als 2.0 m der Gewässerraum 11.0 m. Störfallvorsorge Im Rahmen des Vollzugs der Störfallverordnung wurden bei Betrie- ben, Verkehrswegen und Rohrleitungsanlagen die angrenzenden Bereiche, in dem die Erstellung neuer Bauten und Anlagen zu einer erheblichen Erhöhung des Risikos führen kann, bezeichnet (Konsul- tationsbereich). Die KNZ Wil West Teil Sirnach befindet sich ganz im Südwesten im Konsultationsbereich der Bahnlinie Wil-Winterthur der SBB SUTER • VON KÄNEL • WILD 33
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV Konsultationsbereiche Störfallvorsorge (Quelle: map.geo.admin) Erläuterung Risikokataster Industrie, Sowohl der nördliche Teil der KNZ Sirnach als auch der südliche Gewerbe, Transport (RK IGT) Bereich der KNZ Münchwilen überlagern den Konsultationsbereich Kanton St. Gallen der Frauenfeld-Wil-Bahn. Quelle: geoportal.ch/ktsg Koordinationsverfahren Raumplanung Im Rahmen des Planungsverfahrens zum Erlass der KNZ ist ein Koor- und Störfall dinationsverfahren Raumplanung und Störfall (siehe Planungshilfe SUTER • VON KÄNEL • WILD 34
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach Bericht gemäss Art. 47 RPV Koordination Raumplanung und Störfallvorsorge, ARE 2013) durch- zuführen. Die Planungshilfe legt einen Grundstein, um die Koordination zwischen der Raumplanung und der Störfallvorsorge im Rahmen des geltenden Rechtes in einem frühen Planungsstadium zu fördern. Der Planungsgrundsatz von Art. 3 Abs. 3 lit. b RPG besagt, dass Wohngebiete vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen möglichst verschont werden sollen. Er weist implizit darauf hin, dass Störfall- risiken in die umfassende raumplanerische Interessenabwägung ein- zubeziehen sind. Gemäss Art. 11a der Störfallverordnung (StFV) ist entsprechend vorgeschrieben, dass die Kantone die Störfallvorsorge in ihrer Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigen müssen. Die Ergebnisse des Koordinationsverfahrens sind in Kap. 6.12 doku- mentiert. Weitere Abklärungen zu Standort Für die Bearbeitung des Umweltverträglichkeitsberichts wurden um- und Umgebung im UVB fangreiche weitere Abklärungen zu Standort und Umgebung durch- geführt. Diese sind im UVB dokumentiert. SUTER • VON KÄNEL • WILD 35
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