BERICHT GEMÄSS ART. 47 RPV - Amt für Raumentwicklung

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BERICHT GEMÄSS ART. 47 RPV - Amt für Raumentwicklung
Kanton Thurgau
                                    Departement für Bau und Umwelt

                                    ESP Wil West – Kantonale Nutzungszone,
                                    Teil Sirnach
Fassung zur öffentlichen
Mitwirkung,                         BERICHT GEMÄSS ART. 47 RPV
Stand 8.6.2021

                                    Der Bericht bildet den aktuellen Bearbeitungsstand
                                    per Ende Mai 2021 ab. Die abschliessende Abstim-
                                    mung mit den weiteren Teilprojekten des ESP Wil
                                    West (z.B. UVB oder Infrastruktur) steht noch aus.

SUTER
VON KÄNEL
WILD
Planer und Architekten AG
Förrlibuckstrasse 30, 8005 Zürich
+41 44 315 13 90, www.skw.ch                                                 32696 – 8.6.2020
BERICHT GEMÄSS ART. 47 RPV - Amt für Raumentwicklung
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                           Bericht gemäss Art. 47 RPV

Auftraggeber               Kanton Thurgau

Bearbeitung                SUTER • VON KÄNEL • WILD

                           Olaf Wolter, Projektleiter
                           Pascal Strüby, Sachbearbeiter

Titelbild                  Richtprojekt KNZ Wil West Teil Sirnach (Hosoya Schaefer Architects, Studio Vulkan
                           Landschaftsarchitektur)

SUTER • VON KÄNEL • WILD                                                                                       2
BERICHT GEMÄSS ART. 47 RPV - Amt für Raumentwicklung
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                           Bericht gemäss Art. 47 RPV

Inhalt                     1    EINLEITUNG                                              5
                                1.1   Ausgangslage                                      5
                                1.2   Aufgabenstellung                                  6
                                1.3   Lage, Perimeter                                   7
                                1.4   Organisation Standortentwicklung WILWEST          9

                           2    PLANUNGEN IM GEBIET WIL WEST                           12
                                2.1 Grundlagenplanungen zur Gebietsentwicklung Wil West 12
                                2.2 Agglomerationsprogramm Wil                          15
                                2.3 Verkehrs- und Infrastrukturprojekte                 19

                           3    PLANUNGSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN                   22
                                3.1 Kantonale Richtplanung                             22
                                3.2 Kommunale Planungen                                23
                                3.3 Weitere Grundlagen                                 28

                           4    ZIELE                                                  36
                                4.1 Förderung der Wirtschaftsentwicklung               36
                                4.2 Haushälterische Nutzung des Bodens                 37
                                4.3 Hohe Ansprüche an die Nachhaltigkeit               37

                           5    PLANUNGSBESTANDTEILE                                   39
                                5.1   Einleitung                                       39
                                5.2   Kantonale Nutzungszone                           40
                                5.3   Richtprojekt                                     40
                                5.4   Verkehrs und Tiefbauinfrastruktur                42
                                5.5   Mobilitätskonzept                                44
                                5.6   Entwässerungskonzept                             44
                                5.7   Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)              46
                                5.8   Kostenverteilschlüssel und Landumlegung          49

                           6    ERLÄUTERUNGEN ZU DEN PLÄNEN UND
                                VORSCHRIFTEN                                           51
                                6.1 Vorbemerkungen                                     51
                                6.2 Allgemeines                                        51
                                6.3 Gestaltung                                         53
                                6.4 Teilgebiete                                        54
                                6.5 Bebauung                                           56
                                6.6 Umgebung                                           63
                                6.8 Erschliessung und Mobilität                        65
                                6.9 Umwelt                                             69
                                6.10 Ver- und Entsorgung                               71
                                6.11 Verfahren und Zuständigkeiten                     72
                                6.12 Erlass und Inkraftsetzung                         72
                                6.13 Störfallvorsorge                                  72
                                6.14 Flächenbilanz                                     74

                           7    INTEGRATION GP BOOL                                    76
                                7.1 Aufhebung GP mit Genehmigung KNZ                   76
                                7.2 Vergleich Vorschriften GP mit KNZ                  77

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Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                           Bericht gemäss Art. 47 RPV

                           8    REVISION GP FUCHSBÜEL-HEEREGUET            80
                                8.1 Anpassung GP mit Genehmigung KNZ       80
                                8.2 Vergleich Vorschriften GP mit KNZ      80

                           9    VERFAHREN UND KOORDINATION                 81
                                9.1 Vorprüfung                             81
                                9.2 Mitwirkung                             81
                                9.3 Öffentliche Auflage und Genehmigung    81

                           10 FAZIT                                        81

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BERICHT GEMÄSS ART. 47 RPV - Amt für Raumentwicklung
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                                             Bericht gemäss Art. 47 RPV

                                             1       EINLEITUNG
                                             1.1 Ausgangslage
Auslöser der Planung                         Um die Attraktivität der Region Wil zu stärken, planen die Kantone St.
(Zusammenfassung aus Texten der
                                             Gallen und Thurgau am Standort Wil West die Errichtung eines wirt-
Homepage Wil West und dem Master-
plan Wil West)                               schaftlichen Entwicklungsschwerpunkts. Im Gebiet zwischen Sirnach
                                             (Ortsteil Gloten), Münchwilen und Wil an überregional sehr gut posi-
                                             tionierter Lage soll ein wettbewerbsfähiges, attraktives Flächenange-
                                             bot für lokale Gewerbe- und Produktionsbetriebe sowie für die Neu-
                                             ansiedelung nationaler und internationaler Betriebe mit hoher Ar-
                                             beitsplatzdichte bereitgestellt werden. Die damit angestrebte Stär-
                                             kung der Region soll dazu beitragen, die Wirtschaft breiter abzustüt-
                                             zen und damit gleichzeitig die Zukunft bestehender Industrie- und
                                             Gewerbebetriebe in allen Gemeinden der Region zu stärken.
                                             Da dezentrale Arbeitsgebiete in der Region Wil nicht genügend Aus-
                                             strahlungskraft für neue Wirtschaftsimpulse erreichen und zur Zer-
                                             siedelung der Landschaft beitragen würden, haben sich die Gemein-
                                             den der Region Wil für eine Bündelung ihrer wirtschaftlichen Entwick-
                                             lungsflächen zum Wohle der Gesamtregion entschlossen.
                                             Am Standort Wil West soll ein interkantonaler Arbeitsplatzschwer-
                                             punkt geschaffen werden, der im Agglomerationsprogramm Wil als
                                             Schlüsselprojekt fungiert und zur hochwertigen Entwicklung der gan-
                                             zen Region und der Ostschweiz eingesetzt werden soll.

Lage des Entwicklungsschwerpunkts
(ESP) Wil West
(Quelle: Homepage Standortentwicklung
WILWEST)

Zielsetzungen                                Wil West ist ein entscheidendes Signal für die langfristige volkswirt-
Langfristige volkswirtschaftliche Stärkung
                                             schaftliche Stärkung und Positionierung der gesamten Region. Wil
der Region
                                             West bietet neuen Entwicklungsraum und neue Möglichkeiten zur
                                             Wertschöpfung für ansässige und neu anzusiedelnde Unternehmen.
                                             Die Ansiedlung von Unternehmen und deren Mitarbeitenden wirkt
                                             sich langfristig positiv auf die Finanzkraft der beiden Kantone und der
                                             Gemeinden aus.

SUTER • VON KÄNEL • WILD                                                                                           5
BERICHT GEMÄSS ART. 47 RPV - Amt für Raumentwicklung
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                                       Bericht gemäss Art. 47 RPV

Bündelung der Wirtschaftsentwicklung   Lokal ansässige Dienstleistungs-, Detailhandels- und Gewerbebetrie-
                                       be sollen mit der Entwicklung gestärkt werden. Für die nachhaltige
                                       Standort- und Wirtschaftsentwicklung der Region spielt der Entwick-
                                       lungsschwerpunkt (ESP) Wil West daher eine tragende Rolle.
                                       Gleichzeitig wird durch die Konzentration sowohl von Neuansiede-
                                       lungen wie auch von Betriebserweiterungen bestehender lokaler
                                       Unternehmen auf einem zentralen Areal einer weiteren Zersiedelung
                                       der Landschaft entgegengewirkt. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur
                                       Steuerung und Bündelung der Siedlungsentwicklung in der Region
                                       geleistet.
Aktives Flächenmanagement              Durch ein klar definiertes Nutzungsprofil und ein entsprechendes
                                       Flächenmanagement soll die Entwicklung vorausschauend gesteuert
                                       und die Flächen erst bei entsprechender Nachfrage freigegeben wer-
                                       den. Dadurch wird verhindert, dass das Gebiet durch unkontrollierte
                                       Gewerbeentwicklungen ohne entsprechende Arbeitsplatzzahlen nach
                                       und nach aufgefüllt wird. Durch das Zusammenspiel von hoher Quali-
                                       tät in der Nutzungszusammensetzung, im Städtebau und in den Frei-
                                       räumen sowie entsprechender Erschliessung soll ein vorbildlicher Ty-
                                       pus Gewerbegebiet entstehen.

                                       1.2 Aufgabenstellung
Entwicklungsschwerpunkt                Im revidierten Richtplan des Kantons Thurgau ist das Gebiet Wil West
Arbeiten (ESP-A) von                   mit Teilflächen in den Gemeinden Münchwilen und Sirnach als Ent-
kantonaler Bedeutung
                                       wicklungsschwerpunkt Arbeiten (ESP-A) festgesetzt. Entwicklungs-
                                       schwerpunkte Arbeiten (ESP-A) sind dabei Standorte, an deren För-
                                       derung der Kanton ein vorrangiges wirtschaftliches Interesse hat.

Ausschnitt Richtplan des Kantons
Thurgau, Stand Juni 2017

Legende:

Planerische Umsetzung mittels          Aufgrund der kantonalen Bedeutung des ESP Wil West ist im kanto-
kantonaler Nutzungszone (KNZ)          nalen Richtplan festgehalten, dass für die planerische Umsetzung
                                       eine kantonale Nutzungszone (KNZ) gemäss § 22 des Planungs- und
                                       Baugesetzes des Kantons Thurgau (PBG) ausgeschieden werden soll.
                                       Diese soll die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung des
                                       ESP bilden und die kommunalen Planungen in diesem Gebiet er-
                                       setzen.

SUTER • VON KÄNEL • WILD                                                                                     6
BERICHT GEMÄSS ART. 47 RPV - Amt für Raumentwicklung
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                                       Bericht gemäss Art. 47 RPV

Teilbereich Gemeinde Sirnach           Die vorliegende Planung behandelt den Teilbereich des ESP Wil West
                                       westlich der Autobahn auf dem Gebiet der Gemeinde Sirnach. Die
                                       Gemeindeversammlung von Sirnach hat am 31. Mai 2016 dem Vor-
                                       gehen zur Ausweisung einer kantonalen Nutzungszone auf dem Ge-
                                       biet der Gemeinde Sirnach zugestimmt. Das Gebiet der KNZ Teil
                                       Sirnach umfasst neben neu einzuzonenden Flächen nördlich und
                                       westlich des bestehenden Gestaltungsplans «Bool» sowie dem Areal
                                       des Gestaltungsplans «Bool» selbst auch einen Teil des Siedlungs-
                                       gebiet von Gloten sowie das Areal unmittelbar westlich des neuen
                                       Autobahnanschlusses Wil West. Auch der in Erarbeitung befindliche
                                       Gestaltungsplan «Gloten» (Landi) wird miteinbezogen. Ebenso
                                       umfasst der Perimeter den Bereich um die Zu- und Wegfahrt der
                                       Deponie Fuchsbüel. Damit wird der Perimeter der KNZ gegenüber
                                       der Abgrenzung im kantonalen Richtplan um dem Ortskern von
                                       Gloten sowie um das Areal des Gestaltungsplans «Gloten» ver-
                                       grössert.

Teilbereich Gemeinde                   Zudem wird auch ein Teilbereich auf Gebiet der Gemeinde Münch-
Münchwilen                             wilen als KNZ ausgewiesen. Mit Beschluss vom 26. Mai 2016 hat die
                                       Gemeindeversammlung von Münchwilen entschieden, dem Ge-
                                       meinderat die Kompetenz zu erteilen, beim Regierungsrat des
                                       Kantons Thurgau die Festlegung einer kantonalen Nutzungszone zu
                                       beantragen.
Entwicklungsschwerpunkt Wil West
mit den beiden Teilbereichen auf dem
Gebiet der Gemeinde Sirnach (1) und
Münchwilen (2).                                                                 2

Legende:

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                                       1.3 Lage, Perimeter
Lage, Perimeter                        Das Planungsgebiet der KNZ Wil West, Teil Sirnach, spannt sich zwi-
                                       schen der Autobahn A1 im Osten, dem Gebiet Unders Butzeloo /
                                       Fuchsbüel im Norden und der Wilerstrasse im Süden auf. Es liegt
                                       vollständig auf dem Gemeindegebiet von Sirnach im Kanton Thurgau.

SUTER • VON KÄNEL • WILD                                                                                   7
BERICHT GEMÄSS ART. 47 RPV - Amt für Raumentwicklung
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                           Bericht gemäss Art. 47 RPV

Topografie                 Das Planungsgebiet weist eine leicht hügelige Topographie auf. Vom
                           tiefsten Punkt des Planungsgebiets in der nordwestlichen Ecke mit
                           540 m ü. M. steigt das Gelände zum Autobahnanschluss Wil West bis
                           auf ca. 556 m ü. M. an.

Eigentumsverhältnisse      Der Planungsperimeter umfasst eine Fläche von gesamthaft rund
                           125’000 m2. Drei Grundstücke (Kat.-Nr. 1274, Kat.-Nr. 1067 und Kat.
                           Nr. 1054) angrenzend an den bestehenden Gestaltungsplan «Bool»
                           befinden sich in der Landwirtschaftszone, ein Grundstück (Kat.-Nr.
                           1266) befindet sich in der Deponiezone, die übrigen im Baugebiet.
                           Der Planungsperimeter teilt sich in 29 Parzellen, die im Eigentum von
                           13 verschiedenen Grundeigentümern stehen.

                            Kataster Nr.     Eigentümer                                Fläche in m2

                                             Martin Guido Keller, Sirnach (Deponie
                            1266 (Teil)                                                     9’264
                                             Fuchsbüel)

                                             Staat Thurgau, Frauenfeld (Dreibrunnen-
                            1075                                                            1’878
                                             strasse)

                                             Pius Stefan Keller, Sirnach
                            1076                                                            1’214
                                             (Dreibrunnenstrasse 6)

                                             Josef Alfred Hager, Sirnach
                            1077                                                            1’313
                                             (Dreibrunnenstrasse 4)

                            2308             Gemeinde Sirnach, Sirnach                      1’900

                                             Karapalanci Immobilien AG, Sirnach
                            1078                                                            1’844
                                             (Dreibrunnenstrasse 2)

                                             Staat Thurgau, Frauenfeld (Wilerstrasse
                            1079                                                            1’813
                                             Ost)

                            1475             Burghof-Bau AG, Sirnach                        3’619

                            2430             LAVEBA Genossenschaft, St. Gallen             17’707

                                             Gemeinde Sirnach, Sirnach
                            1074                                                             396
                                             (Erschliessungsweg)

                                             Pius Otto Keller, Sirnach
                            1073                                                            1’091
                                             (Dreibrunnenstrasse 7)

                                             Stefan Markus Koster, Buch b. Märwil
                            1072                                                            1’040
                                             (Dreibrunnenstrasse 5)

                                             je 1/3 Miteigentum der Parzellen 1070,
                            1071                                                             184
                                             1072 und 1873 (Erschliessungsweg)

                                             Werner Wildhaber, Sirnach
                                             Wildhaber-Buchle Anita Erben, Sirnach
                            1070                                                             356
                                             (Dreibrunnenstrasse 3)

SUTER • VON KÄNEL • WILD                                                                              8
BERICHT GEMÄSS ART. 47 RPV - Amt für Raumentwicklung
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                           Bericht gemäss Art. 47 RPV

                            Kataster Nr.     Eigentümer                                 Fläche in m2

                                             Rudolf Grob, Sirnach
                            1069                                                           1’033
                                             (Dreibrunnenstrasse 1)

                                             Rudolf Grob, Sirnach
                            1064                                                           2’388
                                             (Dreibrunnenstrasse 101)

                                             Stockwerkeigentum:
                                             Rudolf Grob, Sirnach
                                             Jeanette Grob, Sirnach
                            1873                                                            920
                                             Stefan Grob, Sirnach
                                             Franco Antonio Lamberti, Sirnach
                                             (Dreibrunnenstrasse 3a)

                            1054             Stefan Markus Koster, Buch b. Märwil          8’500

                            2135             Rudolf Grob, Sirnach (Parkplatz)              1’635

                            2378             Rudolf Grob, Sirnach                           125

                            1066             Gemeinde Sirnach, Sirnach                       25

                                             Hawle Armaturen AG, Sirnach
                            2377                                                           1’027
                                             (Hawlestrasse)

                                             Hawle Armaturen AG, Sirnach
                            1065                                                         23’444
                                             (Betriebsareal Hawle)

                            1067             Martin Guido Keller, Sirnach                15’725

                            1274             Josef Alfred Hager, Sirnach                 27’116

                            1060 (Teil)      Staat Thurgau, Frauenfeld (Wilerstrasse)      3’121

                                             Staat Thurgau, Frauenfeld (Wilerstrasse,
                            1061 (Teil)                                                    4’670
                                             Kreisel Gloten)

                            1273 (Teil)      Gemeinde Sirnach, Sirnach (Flurweg)            596

                                             Gemeinde Sirnach, Sirnach (angrenzend
                            2308                                                           1’900
                                             an Autobahn))

                           1.4 Organisation Standortentwicklung
                               WILWEST
Organisation               Als WILWEST wird das Standortentwicklungsvorhaben, das gesamt-
                           heitlich die Stärkung des Wirtschaftsstandorts umfasst sowie die
                           Optimierung der Verkehrssituation und die Steigerung der Lebens-
                           qualität fördert, bezeichnet
                           Die Gesamtverantwortung für die Standortentwicklung liegt beim
                           Lenkungsausschuss WILWEST in dem die beiden Kantone Thurgau
                           und St. Gallen und die "Regio Wil" (www.regio-wil.ch) vertreten sind.

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BERICHT GEMÄSS ART. 47 RPV - Amt für Raumentwicklung
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                           Bericht gemäss Art. 47 RPV

                           Der Kanton Thurgau, auf dessen Hoheitsgebiet der Planungsperi-
                           meter liegt, ist Prüfungs- und Genehmigungsbehörde für die KNZ Wil
                           West, Teile Münchwilen und Sirnach.
                           Der Lenkungsausschuss WILWEST, vertreten durch das Projektoffice,
                           ist Auftraggeber der Planung zur KNZ Wil West, Teil Münchwilen. Die
                           Federführung aufseiten der Grundeigentümerin liegt beim
                           Finanzdepartement des Kantons St. Gallen, es wird fachlich unter-
                           stützt durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des
                           Kantons St. Gallen (AREG).
                           Der Kanton Thurgau ist Auftraggeber der KNZ Wil West, Teil Sirnach.
                           Die Federführung der Erarbeitung liegt beim Amt für Raumentwick-
                           lung des Kantons Thurgau. Beide Teile der KNZ Wil West werden dem
                           Lenkungsausschuss WILWEST zur Beschlussfassung vorgelegt.
                           Das Projektoffice WILWEST war Ansprechpartner für die Koordination
                           der Arbeitsschritte und die Abstimmung der Inhalte mit der Gesamt-
                           planung und den übrigen Teilprojekten Infrastruktur, FLAMA’s, Wirt-
                           schaftsentwicklung und Räumliche Entwicklung und Gesellschaft.
                           Die Gesamtkoordination für die Verkehrs- und Tiefbauinfrastruktur-
                           anlagen für das Wirtschaftsgebiet Wil West liegt beim kantonalen
                           Tiefbauamt Thurgau, weil sich das Areal weitgehend auf Thurgauer
                           Gebiet befindet.

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Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                                     Bericht gemäss Art. 47 RPV

Organisation Planung Entwicklungs-
schwerpunkt Wil West
(Quelle: Projektoffice WILWEST)

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Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                                         Bericht gemäss Art. 47 RPV

                                         2       PLANUNGEN IM GEBIET WIL WEST
                                         2.1 Grundlagenplanungen zur
                                             Gebietsentwicklung Wil West
Testplanung und                          Im Jahr 2010 beschlossen die Kantone Thurgau und St. Gallen, die
Syntheseplan 2011                        "Regio Wil", die Gemeinden Münchwilen, Sirnach und die Stadt Wil,
                                         den ESP Wil West gemeinsam voranzutreiben.
                                         Mit der Testplanung im Jahr 2011 konnte eine Konzeptidee für die
                                         marktwirtschaftliche Positionierung von Wil West erarbeitet werden.
                                         Drei Teams entwarfen unterschiedliche Entwicklungsstrategien. Nach
                                         Abwägung der verschiedenen Strategien und Nutzungsmischungen
                                         sowie deren Chancen und Risiken wurde die Strategie "Neuland" mit
                                         Wil West als Leuchtturmprojekt ausgearbeitet. Der zugehörige Syn-
                                         theseplan stellt diese Grundkonzeption räumlich dar. So wurde das
Testplanung, Stand Nov. 2011
                                         Nutzungsspektrum mit hochwertigen, aber standortgerechten Nut-
                                         zungen ausgelotet.

Masterplan und Charta                    Ausgehend von der Synthese der Testplanung wurde ein Masterplan
Wil West 2013                            für die Teilgebiete Münchwilen und Sirnach erarbeitet. Er zeigt die
                                         Rahmenbedingungen für die Gebietsentwicklung auf und kon-
                                         kretisiert die ersten Ideen. Auf diese Weise konnten die vielen Par-
                                         tner, die bei der langfristigen und kontinuierlichen Entwicklung von
                                         Wil West involviert sind, auf einen gemeinsamen Pfad gebracht
                                         werden. Zusammen mit der Charta Wil West wurde der Grundstein
                                         für die gemeinsame Entwicklung des Areals festgelegt.

                                         Masterplan und Charta wurden vom Steuerungsausschuss Wil West
                                         am 13.11.2013 genehmigt und von den Gemeinden Münchwilen und
Masterplan Wil West 2013, Teil
Münchwilen                               Sirnach, von der Stadt Wil, der Regio Wil und den Regierungsräten
                                         der Kantone St. Gallen und Thurgau zustimmend zur Kenntnis ge-
                                         nommen.

Masterplan Wil West 2013, Teil Sirnach   Das Teilgebiet Sirnach wird im Masterplan wie folgt positioniert:

                                         Gloten hat sich zu einem wichtigen Arbeitsgebiet mit gewerblicher Aus-
                                         richtung entwickelt. Durch den Autobahnanschluss wird dieses Gebiet
                                         noch wesentlich attraktiver werden für das Gewerbe. Es soll das Arbeits-
                                         platzpotential von Wil West sinnvoll ergänzen und die regionalen Be-
                                         dürfnisse der Gewerbebetreibenden zusätzlich abdecken. Dazu ist ein
                                         weiterer Ausbau des Gebietes geplant. Zur haushälterischen Nutzung der
                                         Bauzonen wird mittels Gestaltungsplänen eine effiziente Nutzung der
                                         Areale angestrebt. Das Gebiet soll ein wichtiger Träger für die Gewerbe-
                                         entwicklung der Region darstellen.

                                         Dazu ist folgende Gebietscharakteristik geplant:
                                         Arbeiten Quality III: Arbeiten mit mittlerer Arbeitsplatzdichte

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Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                                        Bericht gemäss Art. 47 RPV

                                        •    Verdichtetes Gewerbe, Dienstleistung wenn möglich mit hohem Anteil
                                             an Büroflächen, ev. in Entwicklungs-und Forschungsbereichen
                                        Arbeiten Quality IV: Arbeiten mit mittlerer und in Teilen auch geringer
                                        Arbeitsplatzdichte möglich
                                        •    Gewerbe, Dienstleistung, Entwicklung und Forschung (mit
                                             produzierenden Anteilen)
                                        Mischzone Gloten: Als spezieller Schwerpunkt ist das Gebiet Mischzone
                                        Gloten festgelegt, das sich zu einem Treffpunkt für Versorgung und
                                        Begegnung entwickeln soll, so dass das Gebiet durch einen attraktiven
                                        öffentlichen Ort eine spezielle Auszeichnung erhält. Ziel ist der Erhalt der
                                        wertvollen Baustruktur und die Weiterentwicklung der Struktur in noch
                                        unbebauten Teil.
                                        Sonderbereich Gloten: In der unmittelbarer Nähe zur Autobahn stimmt
                                        die Gemeinde Sirnach die Nutzungen mit dem Gremium der Gebietsent-
                                        wicklung Wil West ab, so dass für die Wahrnehmung des Areals gegen
                                        Aussen positive Zeichen gesetzt werden. In diesem Bereich sind speziell die
                                        Anforderungen an die Erschliessung der privaten Gebiete mit der
                                        Gesamtplanung abzustimmen.

Masterplan Teil Sirnach

Standortentwicklung Wil West -          Aufbauend auf der Testplanung Wil West von 2011, der Charta und
Richtprojekt Städtebau und              dem Masterplan Wil West von 2013 und den Strassenprojekten für
Freiraum
                                        den neuen Autobahnanschluss Wil West sowie die Dreibrunnenallee
Hosoya Schaefer Architects AG Zürich,
Studio Vulkan Landschaftsarchitektur    erarbeiteten Hosoya Schaefer Architects AG, Zürich zusammen mit
GmbH, Zürich, Stand öffentliche         Studio Vulkan Landschaftsarchitektur GmbH, Zürich, in verschiede-
Mitwirkung Juni 2021                    nen Schritten ein Richtprojekt Städtebau und Freiraum für die
                                        Standortentwicklung Wil West.

                                        Das Richtprojekt ist auf die Projektierung der Verkehrsinfrastruktur
                                        (siehe Kap. 2.3) abgestimmt und wird in Kap. 5.3 näher vorgestellt.

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Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                                           Bericht gemäss Art. 47 RPV

Charta Standortentwicklung Wil             Die Charta Standortentwicklung Wil West wurde aufbauend auf der
West                                       Charta Gebietsentwicklung von 2013 ausgearbeitet und umfasst die
Stand 19.9.2018
                                           Ziele der Standortentwicklung WILWEST, die Grundwerte und das
                                           Selbstverständnis des Vorhabens und die Felder der
                                           Zusammenarbeit.
                                           Die Standortentwicklung umfasst dabei sämtliche Vorhaben im Zu-
                                           sammenhang mit der Arealerschliessung und -entwicklung Wil West/
                                           Gloten und den flankierenden Infrastrukturmassnahmen in der Stadt
                                           Wil und den Gemeinden Münchwilen, Sirnach, Rickenbach und Wilen.
                                           Der Text der Charta lautet wie folgt:
1. Ziele der Standortentwicklung WILWEST   Die Standortentwicklung Wil West umfasst die wirtschaftlichen, infra-
                                           strukturellen sowie räumlichen Entwicklungsvorhaben des Standorts Wil
                                           West und hat zum Ziel:
                                           •    die Basis für eine nachhaltig gesunde wirtschaftliche Entwicklung der
                                                Region zu legen und neue Arbeitsplätze zu schaffen;
                                           •    den sorgsamen Umgang mit Ressourcen zu fördern, Industrie- und
                                                Gewerbeflächen auf dem Standort Wil West zu konzentrieren und
                                                dadurch den Zersiedelungen in den Gemeinden entgegenzuwirken;
                                           •    die Defizite bestehender Infrastrukturen am Standort Wil West zu
                                                beheben und zukunftsgerichtet auszubauen;
                                           •    die hohe Attraktivität der Wohn- und Lebensräume in der Stadt Wil
                                                und in den umliegenden Gemeinden zu erhalten und weiter zu ent-
                                                wickeln.
2. Grundwerte und Selbstverständnis        Die übergeordneten Aktivitäten zur Standortentwicklung Wil West werden
                                           als Gesamtprojekt Wirtschaft, Infrastruktur und Gesellschaft gemeinsam
                                           erarbeitet und koordiniert realisiert.
                                           Die einzelnen Entwicklungsvorhaben und Projekte müssen aufzeigen
                                           können, welche qualitativen und quantitativen Mehrwerte sie zu welchem
                                           Zeitpunkt an die Standortentwicklung Wil West leisten können.
3. Felder der Zusammenarbeit               Die Standortentwicklung WILWEST umfasst folgende Felder der Zusam-
                                           menarbeit:

                                           Wirtschaft
                                           •    Entwicklung des Standorts Wil West zu einem überregionalen Arbeits-
                                                platzzentrum mit interkantonaler Ausstrahlung
                                           •    Bündelung der Kräfte in der Standortförderung
                                           •    Koordination der Aktivitäten zwischen den betroffenen Kantonen und
                                                Gemeinden, den Standortförderungen und den Eigentümern

                                           Infrastruktur
                                           •    Übergeordnete Entwicklung des neuen Wirtschaftsareals Wil West
                                                unter Einbezug des Areals Sirnach/Gloten mit dem Ziel, Raum für
                                                Neuansiedelungen zu schaffen und regionalen Unternehmen
                                                Expansionsflächen an bestens erschlossener Lage zur Verfügung
                                                zustellen
                                           •    Netzergänzungen auf Strassen und Ausbau des öffentlichen Verkehrs
                                                und des Langsamverkehrs mit dem Ziel, die Stadt Wil und die

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Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                              Bericht gemäss Art. 47 RPV

                                      tangierten Thurgauer Gemeinden vom Durchgangsverkehr zu
                                      entlasten
                              •       Sicherung eines Angebots an gut erschlossenen Produktions- und
                                      Arbeitsstandorten
                              Gesellschaft
                              •       Pflege einer interkommunalen und interkantonalen Kultur der
                                      Zusammenarbeit, die schweizweit Beachtung findet
                              •       Schaffung von attraktivem Wohn- und Lebensraum in der Stadt Wil
                                      und in den umliegenden Gemeinden

                              2.2 Agglomerationsprogramm Wil
Agglomerationsprogramm Wil,   Die Agglomerationsprogramme (AP) sind ein wichtiger Pfeiler der
3. Generation (AP3)           Agglomerationspolitik des Bundes und der nachhaltigen Raument-
                              wicklung der Schweiz. Sie streben eine koordinierte Planung von
                              Verkehr, Siedlung und Landschaft in urbanen Räumen an.
                              Die Agglomeration Wil besteht aus 10 Gemeinden der Region Wil
                              (plus 2 Gemeinden im erweiterten Bearbeitungsperimeter). Die Ag-
                              glomeration ist kantonsübergreifend und umfasst sowohl Gemein-
                              den im Kanton Thurgau wie auch im Kanton St. Gallen.

 Agglomeration Wil

                              Perimeter Agglomerationsprogramm Wil (3. Generation, 2016, AP 3)

 4                                Regio Wil – Präsentation Agglomerationsprogramm Wil            14.09.2020

Zukunftsbild                  Das Agglomerationsprogramm Wil ist einerseits eine Fortschreibung
                              aus der 2. Generation, andererseits flossen verschiedene neue
                              Grundlagen wie die RPG-Revision 2014, revidierte kantonale Richt-

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Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                           Bericht gemäss Art. 47 RPV

                           pläne, überarbeitete Verkehrskonzepte, Vertiefung Massnahmenpla-
                           nung Langsamverkehr, Zukunftsbild Landschaft etc. im Bericht und in
                           den Massnahmen ein. Das Thema "Landschaft" hat im Agglomera-
                           tionsprogramm der 3. Generation an Bedeutung gewonnen.
                           Der überkommunale Entwicklungsschwerpunkt Wil West wird als
                           Herzstück des AP Wil der 3. Generation bezeichnet. Mit Wil-West soll
                           ein Arbeitsplatzgebiet von überregionaler Ausstrahlung geschaffen
                           werden, das von der Agglomeration aktiv akquirierte Unternehmen
                           und damit Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung an einem idealen
                           Standort beheimatet.

                           Zukunftsbild Region Wil

Modalsplit                 Die Planungsregion Wil hat sich im Rahmen des Agglomerations-
                           programms folgendes Ziel zur Entwicklung der Verkehrsanteile vor-
                           genommen:
                           Der Anteil des öffentlichen Verkehrs am Neuverkehr in der KNZ Wil West
                           soll 25 % erreichen. Später soll dieser Anteil auf 40 % steigen.
                           Damit soll ein Beitrag an die Erreichung des Modalsplit-Ziels der Re-
                           gion Wil geleistet werden. Dieses sieht gemäss Agglomerationspro-
                           gramm der 3. Generation (Agglomerationsprogramm der 3. Gene-
                           ration Teil 1: Bericht, 18.11.2016, S. 135) die Reduktion des MIV-An-
                           teils (motorisierter Individualverkehr) von heute 64 % auf 55 % im
                           Jahr 2035 vor.

SUTER • VON KÄNEL • WILD                                                                            16
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                                         Bericht gemäss Art. 47 RPV

Agglomerationsprogramm Wil,              Aktuell befindet sich das Agglomerationsprogramm Wil in der Fort-
4. Generation                            schreibung zur 4. Generation. Von September bis Dezember 2020
                                         fand eine öffentliche Vernehmlassung statt. Mit Stand vom 15. März
                                         2021 (Version Genehmigung Gemeinden) liegt eine bereinigte Fas-
                                         sung vor. Das Agglomerationsprogramm Wil 4. Generation soll im
                                         September 2012 beim Bund eingereicht werden.

Teilstrategie Räumlicher                 Für das Gebiet Wil West wird im AP4 eine eigene räumliche Teil-
Schwerpunkt Wil West                     strategie formuliert:
(Quelle: Agglomerationsprogramm Wil 4.
Generation, Teil 1: Bericht, Stand       Die in Wil West konzentrierte Entwicklung des bedeutenden Arbeitsplatz-
15.3.2021, Kap. 6.6)
                                         standorts an sehr zentraler und bestens mit allen Verkehrsmitteln er-
                                         schlossener Lage, ist von hoher Bedeutung für die Region und steigert
                                         deren Attraktivität als lebenswerter Wohn- und Arbeitsort. Mit Wil West
                                         erfolgt eine nachhaltig gesunde wirtschaftliche und soziale Entwicklung
                                         und ein sorgsamer Umgang mit den Ressourcen.

Grafik zur Teilstrategie Räumlicher
Schwerpunkt Wil West

                                         Die konsistente Strategie sieht folgende Massnahmen vor:
                                         •    WW I Koordinierte und gesteuerte Gesamtentwicklung: Bei der Ent-
                                              wicklung in Wil West werden Verkehr und Siedlung aufeinander
                                              abgestimmt, Nutzungsdurchmischung zugunsten kurzer Wege wird
                                              gefördert. Die Entwicklung erfolgt koordiniert und basiert auf den
                                              Bestimmungen der der Kantonalen Nutzungszone bzw. dem Areal-
                                              entwicklungsvertrag.

SUTER • VON KÄNEL • WILD                                                                                           17
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                                 Bericht gemäss Art. 47 RPV

                                 •    WW II Konsequente Umsetzung des städtebaulichen Dispositivs und
                                      Abstimmung mit den Aussenräumen: Die bauliche Entwicklung der
                                      einzelnen Areale und Baufelder erfolgt konsequent nach dem städte-
                                      baulichen Dispositiv für das Gesamtgebiet und den generellen Ge-
                                      staltungsprinzipien für die Aussenräume. Alle Bauten werden an-
                                      gemessen architektonisch gestaltet und sind Teil der Adressbildung
                                      und des Images.
                                 •    WW III Nutzungsallokationen: Die Anordnung der Nutzungen erfolgt
                                      konsequent und ausschliesslich nach den Überlegungen der Gesamt-
                                      strategie.
                                 •    WW IV Hohe Anteile ÖV und LV mit konsequentem Mobilitäts-
                                      management: Bis 2040 soll der ÖV 35% und der VV 8% der Anteile
                                      am Neuverkehr übernehmen. Die Festlegung wird mit Mobilitätskon-
                                      zepten (über das Gebiet Münchwilen hinaus) verankert und mittels
                                      Monitoring und Controlling überprüft.
                                 •    WW V Konsequentes Verkehrsmanagement: Der MIV-Neuverkehr aus
                                      Wil West wird konsequent auf die dafür vorgesehenen Netzabschnitte
                                      gelenkt und verträglich gestaltet. Die Belastungen der Netzabschnitte
                                      werden in regelmässigen Abständen mittels Monitoring und Control-
                                      ling überprüft und gesteuert (gemäss Verkehrssteuerungskonzept).
                                      Allfällige negativen Folgen eines Anschlusses Wil West an die A1
                                      werden durch flankierende Massnahmen begrenzt.
                                 •    WW VI Gute Einbettung ins Langsamverkehrsnetz: Die Lagegunst von
                                      Wil West wird genutzt, die neu bebauten Gebiete in Wil West werden
                                      optimal ans Langsamverkehrsnetz angebunden.
                                 •    WW VII Umsteigefreundliche ÖV-Haltepunkte: Die Bahnhöfe und
                                      Bushaltestellen sind mit B+R in ausreichender Menge und Qualität
                                      ausgerüstet und für Langsamverkehr attraktiv und sicher zugänglich.
                                      Das ÖV-Angebot ist insgesamt attraktiv. In Wil West sind keine P+R
                                      vorgesehen.
                                 •    WW VIII Quantität und Bewirtschaftung Parkierung: Mit umfassender
                                      Parkraumpolitik wird sichergestellt, dass der neue Autobahnan-
                                      schluss die ÖV- und LV-Angebote nicht konkurrenziert. Dazu werden
                                      die zentralen Parkierungsangebote sowie die Parkierungen für
                                      Kund*innen und Beschäftigte/Besucher*innen bewirtschaftet und
                                      mindestens kostendeckend betrieben.

Einbettung KNZ Wil West in das   Die im Vergleich zum AP3 konkretisierten Planungen zur KNZ Wil
AP4                              West sind somit umfassend in das neue AP4 eingebettet und dort in
                                 eine eigene Teilstrategie eingeflossen.

SUTER • VON KÄNEL • WILD                                                                                18
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                                            Bericht gemäss Art. 47 RPV

                                            2.3 Verkehrs- und Infrastrukturprojekte
Umfassender Ausbau der                      Für die Entwicklung des Gebiets Wil West soll die Verkehrsinfrastruk-
Verkehrsinfrastruktur                       tur umfassend ausgebaut werden, um eine hohe Erschliessungs-
                                            qualität sowohl mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV), dem
                                            öffentlichen Verkehr (ÖV) als auch dem Langsamverkehr (LV) zu ge-
                                            währleisten. Neben der Erschliessung des ESP Wil West hat das neue
                                            Erschliessungskonzept zum Ziel, die umliegenden Gemeinden und
                                            die Stadt Wil wirksam vom Mehrverkehr zu entlasten.
                                 Standortentwicklung Wil West                                                                                                                                          Koordinationshandbuch

Koordination über das Agglome-              Die Verkehrs- und Infrastrukturprojekte für Wil West werden über
rationsprogramm Wil, 3. Gene-
                           2               Projektübersicht    Wil WestWil,
                                            das Agglomerationsprogramm  inkl.   flankierende
                                                                            3. Generation,      Massnahmen
                                                                                           das Ende 2016
ration
                                            dem Bund zur Beurteilung eingereicht wurde, koordiniert. Sie bilden
                                           Das Gesamtvorhaben Wil West gliedert sich in folgende Themenbereiche:
                                            darin zentrale Elemente und tragen dazu bei, die Verkehrssysteme
                                            der Agglomeration    Wil zu optimieren. Wil West
                                                 Verkehrs- und Infrastrukturmassnahmen
                                                      Flankierende Massnahmen
                                            Am 25. September
                                                 Kantonale      2019 hatWil
                                                           Nutzungszone  das Parlament
                                                                            West          die Bundesmittel
                                                                                 – Teil Münchwilen             für die
                                                                                                   und Teil Sirnach
                                            3. Generation der Agglomerationsprogramme freigegeben.
                                 2.1       Verkehrs- und Infrastrukturmassnahmen Wil West
Übersicht Verkehrs- und Infra-
strukturprojekte im Bereich Wil West
(Quelle: Koordinationshandbuch
Verkehrs- und Tiefbauinfrastrukturen
Standortentwicklung Wil West, 28.2.2019)

                                           Abbildung 1: Übersicht über die Verkehrs- und Infrastrukturmassnahmen Wil West

                                             Im Einzelnen handelt es sich um folgende Projekte (Nummerierung
                                                                                                  Beteiligte/Finanzierung
                                                                                                       Federführung

                                                                                                                       Kosten in Mio

                                                                                                                                                                            Grundeigentümer

                                             gemäss Plan), wobei der aktuelle Projektstand ebenfalls aufgeführt
                                                                                                                                       ASTRA-BAV

                                                                                                                                                                                                                                             Münchwilen
                                                                                                                                                                                                             Rickenbach
                                                                                                                                                               Kt. SG TBA
                                                                                                                                                   AP / Bund

                                                                                                                                                                               Kt. SG als

                                                                                                                                                                                                                                   Sirnach
                                                                                                                                         Bund /

                                            Nr. Beschreibung Einzelmassnahme
                                                                                                                                                                                              Kt. TG

                                                                                                                                                                                                                                                          AXPO
                                                                                                                                                                                                                          Wilen

                                             ist:
                                                                                                                                                                                                       Wil

                                            1. Autobahnanschluss Wil West (Federführung ASTRA, Stand
                                            1 Autobahnanschluss Wil West    ASTRA 16,3 16,3
                                                 Generelles Projekt 30.11.2019)
                                            2 Bahnhalt Frauenfeld-Wil-Bahn   FWB  25,5 25,5
                                                                                                      SBB/
                                            2. Bahnhalt
                                            3
                                                  Verlegung
                                                        Thurbolinie
                                                                        Frauenfeld-Wil-Bahn            Thurbo (FWB) inkl. neue Haltestelle Wil
                                                                                                                0,7  0,7
                                               Dreibrunnenallee inkl. Zürcher- und Wilerstrasse, inkl.
                                                  West (Federführung FWB, Stand
                                            4 Flama-Massnahme 5, Feinsteuerung auf
                                               Zürcherstrasse West vor SBB-Unterführung
                                                                                                       TBA TG Bearbeitung
                                                                                                                25,0     8,8 Vorprojekt)
                                                                                                                                  11,4                                                                                             0,5       4,4

                                            5    Netzergänzung Nord                                  TBA SG           28,0                         9,8         18,2
                                             3. Neue Haltestelle Wil Bild an der Thurbo-Linie Wil-Weinfelden
                                            6a Langsamverkehrsverbindungen Wil West TBA TG 15,7 5,5 7,1                                                                                                                            0,3       2,8
                                                  (Federführung SBB)
                                            6b Langsamverkehrsverbindungen Wil West   Wil  5,0          5,0

                                            4. AXPO-Leitung
                                            7a
                                                   Dreibrunnenallee
                                                             Nord
                                                                                     inkl. Zürcher-TBA TG
                                                                                                          und
                                                                                                           2,3
                                                                                                               Wilerstrasse
                                                                                                                        0,8
                                                                                                                            Münchwilen
                                                                                                                              0,8                                                                                                                         0,8

                                            7b AXPO-Leitung Süd                                    TBA TG       0,9           0,9                                                                                                                         0,9
                                                   (Federführung Tiefbauamt Kanton Thurgau, Stand Bauprojekt
                                                                                                           2,7
                                               VM / BGK Zürcherstrasse Ost, Wil mit Massnahmen
                                            8                                                      TBA SG  6,0      2,1 2,6       1,3
                                               VM2020)
                                               1,2,3 und 4
                                                   / BGK Bronschoferstrasse Hauptstrasse, Wil, mit  Wil /
                                            9                                                                          9,2                         3,2         4,0                                     2,0
                                                 Massnahmen 7 und 8                                  TBA SG
                                                 10, VM / BGK Achse Süd, Sirnach / Wilen /
                                            10                                                       TBA TG            4,8                         1,7                                        2,0                         0,5      0,5
                                                 Rickenbach, mit Massnahmen 16, 17 und 18
                                                 11, VM / BGK Südquartier, Wil, mit Massnahmen 19,
                                            11                                                        Wil              6,8                         1,7                                                 5,1
                                                 20 und 21
SUTER • VON KÄNEL • WILD                    12   Arealerschliesssung                                  SG               9,6                                                     9,6                                            19
                                                                                                                      157,6            43,4        32,8        25,5            9,6            22,2 13,4      0,0          0,5      1,3       7,2          1,7

                                           Abbildung 2: Projektliste der Verkehrs- und Infrastrukturmassnahmen Wil West inkl. Kosten und
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                                          Bericht gemäss Art. 47 RPV

                                          5. Netzergänzung Nord Bronschhofen (Federführung Tiefbauamt
                                             Kanton St. Gallen, Variantenstudium 2020, Variante 3.1)
                                          6a. Langsamverkehrsverbindungen Wil West auf dem Gebiet des
                                              Kantons Thurgau (Federführung Tiefbauamt Kanton Thurgau,
                                              Stand Bauprojekt 2020)
                                          6b Langsamverkehrsverbindungen Wil West auf dem Gebiet des
                                             Kantons St. Gallen (Federführung Stadt Wil)
                                          7. Verlegung AXPO-Leitung (Federführung Tiefbauamt Kanton Thur-
                                             gau)
                                          8. Verkehrsmanagement / BGK Zürcherstrasse Ost, Wil (Feder-
                                             führung Tiefbauamt Kanton St. Gallen)
                                          9. Verkehrsmanagement / BGK Bronschhoferstrasse Hauptstrasse,
                                             Wil (Federführung Stadt Wil, Tiefbauamt Kanton St. Gallen)
                                          10. Verkehrsmanagement / BGK Achse Süd, Sirnach / Wilen /
                                              Rickenbach, (Federführung Tiefbauamt Kanton St. Gallen)
                                          11. Verkehrsmanagement / BGK Südquartier, Wil (Federführung
                                              Stadt Wil)
                                          12. Arealerschliessung Wil West (Federführung Grundeigentümer,
                                              Kanton St. Gallen, Stand Bearbeitung Vorprojekt 2019)

Verlegung Bahnlinie Frauenfeld-           Für die Realisierung von Wil West ist eine Verlegung der Frauenfeld-
Wil-Bahn (FWB)                            Wil-Bahn (FWB) erforderlich. An der Bahnlinie wird zur Erschliessung
                                          des ESP eine neue Haltestelle Wil West errichtet.

Autobahnanschluss N01                     Grundlegende Voraussetzung für die Verkehrserschliessung des ESP
Wil West                                  Wil West und der Zentrumsentlastung Wil ist die Realisierung des
(Quelle: Neubau Vollanschluss Wil West,
Generelles Projekt, 30.11.2019)
                                          neuen Nationalstrassenanschlusses Wil West. Die Projektierung
                                          erfolgt unter Verantwortung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA)
                                          gleichzeitig und koordiniert mit dem Projekt Verkehrs- und Tiefbau-
                                          infrastruktur Wil West.
                                          Es ist vorgesehen, den Anschluss als über der Autobahn gelegenen
                                          zweispurigen Grosskreisel mit Bypass in allen Fahrtrichtungen aus-
                                          zuführen. Der Grosskreisel weist die erforderliche Leistungsfähigkeit
                                          auf und ermöglicht eine städtebaulich gute Lösung für den ESP Wil
                                          West sowie eine attraktive Veloführung auf den Achsen Sirnacher-
                                          strasse–Wilerstrasse und Dreibrunnenstrasse, wofür zwei neue
                                          Brücken über die Autobahn erstellt werden.

                                          Der Anschluss berücksichtigt einen möglichen Ausbau der Autobahn
                                          von 4 auf 6 Spuren zu einem späteren Zeitpunkt.
                                          Das Auflageprojekt befindet sich derzeit in Bearbeitung. Dabei wird
                                          voraussichtlich die Geometrie des Grosskreisels gegenüber dem
                                          Stand des Generellen Projekts 2019 Änderungen erfahren.

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Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                                           Bericht gemäss Art. 47 RPV

Projektabgrenzung Neubau
Autobahnanschluss Wil West
(Quelle: Neubau Vollanschluss Wil West,
Generelles Projekt, technischer Bericht,
30.11.2019))

Netzergänzung Nord                         Ein weiteres wichtiges Infrastrukturprojekt im Umfeld des ESP Wil
Bronschhofen                               West bildet die Netzergänzung Nord Bronschhofen. Die Netzergän-
                                           zung Nord entlastet den Ortskern von Bronschhofen sowie das Zen-
                                           trum von Wil und dient gleichermassen als Haupterschliessung des
                                           ESP Wil West und Zubringer zum Autobahnanschluss Wil West. Die
                                           Anbindung an die Dreibrunnenallee bzw. die Zürcher- und Wiler-
                                           strasse erfolgt über einen Kreisel.
                                           Die Netzergänzung liegt auf Gebiet des Kantons St. Gallen. Die
                                           Projektierung erfolgt durch das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen.
                                           Im Agglomerationsprogramm Wil 4. Generation soll die Netzer-
                                           gänzung Nord Bronschhofen zur Mitfinanzierung eingereicht werden

Linienführung Netzergänzung Nord
(Quelle: wilwest.ch)

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Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                                            Bericht gemäss Art. 47 RPV

                                            3        PLANUNGSRECHTLICHE
                                                     RAHMENBEDINGUNGEN

                                            3.1 Kantonale Richtplanung
Richtplan Kanton Thurgau                    Der revidierte Richtplan des Kantons Thurgau wurde im Dezember
                                            2017 durch den Grossen Rat verabschiedet und im Juli 2018 vom
                                            Bundesrat genehmigt. Somit sind die Festlegungen des Entwicklungs-
                                            schwerpunkts Arbeiten am Standort Wil West, einer kantonale Nut-
                                            zungszone mit zwei Teilgebieten in den Gemeinden Münchwilen und
                                            Sirnach und des neuen Autobahnanschlusses Wil West rechtskräftig
                                            erfolgt.
                                            Damit stehen die erforderlichen planungsrechtlichen Rahmenbe-
                                            dingungen bereit, um eine kantonale Nutzungszone zu erlassen.

Ausschnitt aus dem kantonalen Richtplan
(Stand Juni 2017, genehmigt im Juli 2018,
Quelle: ARE TG)

                                            Blau (1.603):               Kant. Nutzungszone und strategische Arbeitszone
                                            S                           Neue Bahnstation (Frauenfeld-Wil-Bahn)
                                            Schwarzer Kreis (3.205):    Anschlussbauwerke
                                                            (3.314)     Bahnlinie, einspurige Normalspur
                                            Punktraster:                Fruchtfolgeflächen

SUTER • VON KÄNEL • WILD                                                                                                  22
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                                      Bericht gemäss Art. 47 RPV

Ausschnitt Richtplantexte             1.603: Folgender ESP-A wird festgesetzt:
                                             Münchwilen, Sirnach: ESP-A Wil West als kantonale Nutzungs-
                                             zone
                                      3.314: Zur Entwicklung des Gebiets Wil West ist das Trassee der Frauen-
                                             feld-Wil-Bahn zu verlegen und eine Bahnhaltestelle zu erstellen.
                                      3.205: A1-Anschluss Wil West: Der A1-Anschluss Wil West wird das Agglo-
                                             merationsgebiet Wil vom Durchgangsverkehr entlasten. Er dient
                                             der Stadt Wil und den umliegenden Thurgauer Nachbar-
                                             gemeinden und entlastet insbesondere die Ortsdurchfahrten
                                             Münchwilen Ost und Sirnach. Seine Realisierung ist eine Aufgabe
                                             des Bundes. Das generelle Projekt ist in Ausarbeitung.

                                      3.2 Kommunale Planungen
Gemeinde Sirnach                      Das Gebiet angrenzend an die Autobahn ist der Arbeitszone Ge-
                                      werbe zugewiesen. Das Kerngebiet des Ortsteils Gloten liegt in der
                                      Wohn- und Arbeitszone (WA3). Überlagernd gilt im Kerngebiet des
                                      Ortsteils Gloten die Ortsbildschutzzone. Westlich des Ortskerns von
                                      Gloten schliesst sich das Gebiet Bool an, das sich in der Arbeitszone
                                      Industrie befindet.

Ausschnitt rechtsgültiger Zonenplan
(kantonale Darstellung), Gemeinden
Münchwilen und Sirnach
(Quelle: ThurGIS)

Legende:

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Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                                         Bericht gemäss Art. 47 RPV

Gestaltungsplan «Bool», Sirnach          Für das Gebiet «Bool» (Grundstücke Kat.-Nrn. 1065, 2377 und 2378)
                                         wurde ein Gestaltungsplan erlassen und am 27. Januar 2012 durch
                                         das DBU genehmigt. Vorgängig wurde mit Beschluss des DBU vom
                                         14. September 2011 das Grundstück in die Industriezone I mit Ge-
                                         staltungsplanpflicht umgezont. Mit dem Gestaltungsplan soll gemäss
                                         Genehmigungsentscheid sichergestellt werden, dass das Areal
                                         entsprechend den Vorgaben des Agglomerationsprogramms und
                                         denjenigen für strategische Arbeitszonen des kantonalen Richtplans
                                         genutzt wird.
                                         Der Zweck des Gestaltungsplans «Bool» ist gemäss Art. 1 Abs. 2 der
                                         Sonderbauvorschriften:
                                         •    Die Regelung der Bebauungsdichte, Abmessungen und Ab-
                                              stände;
                                         •    die bau- und planungsrechtliche Sicherstellung der geplanten
                                              Neubauten;
                                         •    eine zweckmässige und nutzungskonforme Erschliessung inkl.
                                              Parkierung;
                                         •    eine energieeffiziente und gestalterisch ansprechende Bau-
                                              weise;
                                         •    Gewährleistung einer zukünftigen Erschliessung des gesamten
                                              Areals;
                                         •    Regelung der Nutzweise.
                                         Auf dem Areal befindet sich heute ein Produktionsstandort der
                                         Hawle Armaturen AG.

Gestaltungsplan «Bool», Situationsplan
(Geltungsbereich orange umrahmt)

Ausschnitt Legende:

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Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                                         Bericht gemäss Art. 47 RPV

Erschliessungsvertrag                    Zwischen der Gemeinde Sirnach und der Hawle Armaturen AG
                                         wurde mit Datum vom 30.11.2011 ein Erschliessungsvertrag ab-
                                         geschlossen. Darin ermächtigt die Gemeinde die Bauherrschaft, das
                                         Gestaltungsplangebiet gemäss genehmigten Erschliessungsprojekt
                                         zu erschliessen. Die Kosten für die Planung und Ausführung der Er-
                                         schliessungsanlagen gehen vollumfänglich zu Lasten der Bauherr-
                                         schaft. Wird die erstellte Erschliessungsstrasse für die weitere Er-
                                         schliessung hinterliegender Parzellen benötigt, so ist die Erschlies-
                                         sungsstrasse kosten- und entschädigungslos an die Gemeinde
                                         Sirnach abzutreten. Die Anlagekosten der bereits erstellten Erschlies-
                                         sungsanlagen und Anpassung des Einlenkers werden bei der Peri-
                                         meteraufteilung an eine weiterführende Strasse mit einberechnet.

Gestaltungsplan „Fuchsbüel-              Nördlich des vorgesehenen Perimeters der KNZ Teil Sirnach erstreckt
Heereguet“, Sirnach                      sich die Inertstoffdeponie Fuchsbüel mit dem rechtskräftigen
(nördlich angrenzend an den KNZ-
Perimeter)
                                         Gestaltungsplan «Fuchsbüel-Heereguet», genehmigt durch das DBU
                                         am 13. Dezember 2010.
                                         Die Erschliessung der Deponie erfolgt von Südosten über die Drei-
                                         brunnenstrasse. Mit dem Rückbau der Dreibrunnenstrasse zu einer
                                         Langsamverkehrsverbindung wird in Zukunft der gesamte Verkehr
                                         von und zur Deponie über den Ortskern von Gloten geführt. Für die
                                         geplante Erweiterung der Deponie ist der Standort der Zu- und Weg-
                                         fahrt zu überprüfen.

Gestaltungsplan «Fuchsbüel-Heereguet»,
Situationsplan

Ausschnitt Legende:

SUTER • VON KÄNEL • WILD                                                                                     25
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                                        Bericht gemäss Art. 47 RPV

Gestaltungsplan                         Für das zuvor in einer Reserve-Industriezone gelegene Gebiet wurde
„Oberes Butzenloh“, Sirnach             mit Beschluss vom 2. Juli 1991 der Gestaltungsplan „Oberes Butzen-
(südlich angrenzend an den KNZ-
Perimeter)
                                        loh“ erlassen. Dieser dient der Ordnung der Erschliessung und Be-
                                        bauung, insbesondere auch der haushälterischen Landnutzung.

Gestaltungsplan «Oberes Butzenloh»,
Situationsplan

Ausschnitt Legende:

                                        Der Gestaltungsplan wurde in den Jahren 1996 und 2002 teilrevi-
                                        diert. Die im Gestaltungsplan vorgesehene Erschliessung ist noch
                                        nicht vollumfänglich realisiert.

Gestaltungsplan „Gloten“                Auf dem Grundstück Kat.-Nr. 2430 entwickelt die Grundeigentümerin
(Grundstück Kat.-Nr. 2430)
                                        eine Überbauung mit einem «Landi»-Fachmarkt und einer Tankstelle
                                        im südlichen Grundstücksteil sowie ergänzenden gewerblichen
                                        Nutzungen mit hoher Arbeitsplatzdichte im nördlichen Teil. Insge-
                                        samt sollen im Gestaltungsplangebiet bei voller Ausnützung ca. 120-
                                        180 Arbeitsplätze entstehen.
Gestaltungsplan «Gloten», Fassung zur   Für das Areal liegt der Entwurf eines Gestaltungsplans vor (Gestal-
2. Vorprüfung, 30.09.2020
                                        tungsplan «Gloten», Fassung zur 2. Vorprüfung, 30.09.2020). Der
                                        Gestaltungsplan soll so konzipiert werden, dass er mit den Bestim-
                                        mungen der KNZ Wil West, Teil Sirnach kompatibel ist und später von
                                        der KNZ Wil West, Teil Sirnach abgelöst werden kann.
Rahmenplan «Gloten»                     Der Gestaltungsplan baut auf dem von der Gemeinde Sirnach erstell-
                                        ten Rahmenplan «Gloten» auf. Der Rahmenplan formuliert überge-
                                        ordnete Ziele bzw. behördenverbindliche Voraussetzungen für die
                                        Bebaubarkeit der einbezogenen Grundstücke.

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Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                                      Bericht gemäss Art. 47 RPV

Gebietsabgrenzungen und Teilflächen
Rahmenplan «Gloten»

Bearbeitung sistiert                  Die Arbeiten am Gestaltungsplan «Gloten» sind derzeit sistiert, da
                                      zunächst der Landbedarf für den neuen Autobahnanschluss ab-
                                      schliessend geklärt werden muss.

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                                    Bericht gemäss Art. 47 RPV

                                    3.3 Weitere Grundlagen
Kataster der belasteten Standorte   Im Planungsperimeter ist auf dem Grundstück Kat.-Nr. 1274 ein Ein-
KbS                                 trag im Kataster der belasteten Standorte (KbS) vorhanden (Standort
                                    4761 D 14). Es handelt sich hierbei um eine Kehrichtablagerung in
                                    der ehemaligen Kiesgrube Butzenloo. Gemäss KbS ist das Gebiet
                                    untersuchungsbedürftig.
                                    Unmittelbar nördlich des Planungsperimeters sind im KbS die Inert-
                                    stoffdepeonie Fuchsbüel (belastet, keine schädlichen oder lästigen
                                    Einwirkungen zu erwarten) und die ehemalige Kiesgrube Fuchsbüel
                                    (belastet, weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig) verzeich-
                                    net.
                                    Südlich des Areals Bool auf der anderen Seite der Wilerstrasse be-
                                    findet sich gemäss KbS ein belasteter und untersuchungsbedürftiger
                                    Betriebsstandort (Standort 4761 S 20, Thermolux AG, Herstellung
                                    von Heizkesseln und Stahlplatten). Nördlich des Glotner Weihers und
                                    direkt südlich der Wilerstrasse befinden sich gemäss KbS zwei weite-
                                    re, belastete Standorte. Diese sind zwar belastet, jedoch weder über-
                                    wachungs- noch sanierungsbedürftig.

Ausschnitt aus dem Kataster der
belasteten Standorte
(Quelle: ThurGIS)

Gefahrenkarte                       Gefahrenkarten zeigen detailliert auf, welche Gebiete (Siedlungs-
                                    räume und kritische Infrastruktur) durch Hochwasser und Rutschun-
                                    gen in welchem Masse bedroht sind. Sie dienen der Raumplanung
                                    zur Vermeidung von neuen Konflikten (keine Ausscheidung von Bau-
                                    zonen in gefährdeten Gebieten).

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Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                           Bericht gemäss Art. 47 RPV

                           Im Planungsperimeter sind einige Gebiete geringfügig durch Über-
                           schwemmung gefährdet. Diese werden durch den Chräbsbach verur-
                           sacht, der den Abfluss des Glotener Weihers bildet und aktuell im
                           gesamten Planungsperimeter eingedolt ist.
                           Es bestehen keine Beeinträchtigungen durch Rutschungen.

Ausschnitt Gefahrenkarte
(Quelle: ThurGIS)

Wald                       Der Planungsperimeter ist im Norden einzig durch einen Flurweg
                           vom Wald «Unders Butzeloo» getrennt. Gegenüber dem Wald haben
                           Bauten und Anlagen gemäss § 75 PBG einen Abstand von 25 m ein-
                           zuhalten. Aus besonderen Gründen können in Sondernutzungs-
                           plänen andere Abstände vorgesehen werden.

Bodenqualität              Die Landwirtschaftsflächen im Perimeter sind überwiegend als
                           Fruchtfolgeflächen bezeichnet. Für den Ackerbau sind sie mässig bis
                           gut geeignet. Einschränkungen bestehen durch kürzere Vegetations-
                           zeit und erhöhte Niederschläge.

                           Im Rahmen des UVB wurde eine detaillierte Bodenkartierung vorge-
                           nommen (siehe UVB Kap. 4.7).

SUTER • VON KÄNEL • WILD                                                                    29
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                                      Bericht gemäss Art. 47 RPV

Fruchtfolgeflächen, Stand 2019
(Quelle: Thurgis)

Grundwasser und                       Nördlich des Planungsgebiets erstreckt sich ein Schotter-Grund-
Gewässerschutz                        wasservorkommen von geringer bis mittlerer Mächtigkeit. Der mitt-
Siehe auch: Wil West- Dokumentation
Untersuchungen zu Boden und Aushub,
                                      lere Grundwasserspiegel weist eine Höhe zwischen 543 m ü.M und
CSD Ingenieure AG, 7.1.2019           540 m ü.M. auf und liegt hier mindestens 5 m unter OK Terrain.
                                      Dementsprechend liegt praktisch das gesamte Planungsgebiet bis
                                      zur Wilerstrasse im Gewässerschutzbereich Au, das heisst, in einem
                                      Gebiet mit nutzbaren Grundwasservorkommen.

Grundwasservorkommen
Quelle: ThurGIS

Legende:

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Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
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                       Ausschnitt Gewässerschutzkarte
                       (Quelle: Thurgis)

                       Legende:

                       Natur- und Kulturobjekte                                Die Gemeinde Sirnach verfügt über einen rechtskräftigen Schutzplan
                                                                               der Natur- und Kulturobjekte, der vom Gemeinderat am 1.1.2021 in
                                                                               Kraft gesetzt wurde.

                       Ausschnitt rechtskräftiger Schutzplan
                       Natur- und Kulturobjekte
                       (Quelle: Gemeinde Sirnach)

                                         Dreibrunnenstrasse
                       Schutzobjekt Dreibrunnenstrasse 2    2                  Im östlichen Teil des Perimeters befinden sich kommunal geschützte
                       (Quelle: Hinweisinventar)
 en                                                                            Bäume (Linden), welche als sehr wertvoll bezeichnet sind (Nr. B33 im
 en
 -0005
                                                                               Plan). Zudem sind im Ortskern von Gloten das Wohnhaus Dreibrun-
8                                                                              nenstrasse 2 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 1078 (Nr. KO 41 im Plan),
hnhaus
                                                                               das Wohnhaus mit Restaurant Wilerstrasse 101 auf dem Grundstück
9361 / 1258163
                                                                               Kat.-Nr. 1064 (Nr. KO 54 im Plan), das Wohnhaus mit Scheune,
8                                                                              Schopf und Garage Dreibrunnenstrasse 1 auf dem Grundstück Kat.-
utz rechtskräftig                                                              Nr. 1069 (Nr. KO 55 im Plan) und das Wohnhaus Dreibrunnenstrasse
                                                                               3 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 1070 als geschützte Kulturobjekte
                                                                               verzeichnet.
                      Foto-Nr. 83_343_29

ebäude mit einem Mansarddach und einer turmartigen Eckpartie mit elegantem
kreuzung hin. Schmucker Balkon.

 weist am Sockel eine bruchsteinartige Verkleidung auf (Kalkstein), die oben
grenzt ist.
                       SUTER
ster mit geschweiftem Sturz. Am•Dachfuss
                                 VON KÄNEL     • WILD
                                         entlang sind kleine profilierte                                                                         31

eschweiftem Vordach, Rundbogen und Treppe.
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                                         Bericht gemäss Art. 47 RPV

Hinweisinventar                          Im Hinweisinventar sind im Ortskern von Gloten neben den bereits
                                         genannten vier Schutzobjekten vier weitere Objekte als „bemerkens-
                                         wert verzeichnet.

Hinweisinventar der kantonalen
Denkmalpflege
(Quelle: ThurGIS)

Legende:

                                         Wil West – Technischer Bericht                                                           Seite 69 von 84

                                         Teilstrecke 2: Leitungsführung im Autobahnperimeter ab Mast 125N bis 337N (Erdverlegun g) und neu-
                                         er Mast 336N
Starkstromleitung                        Entlang    der Autobahn
                                            Der Rohrblock                   und entlang
                                                             soll im Böschungsfuss            der nordöstlichen
                                                                                     der Nationalstrasse                 Abgrenzung
                                                                                                         angeordnet werden  und nicht unter den
                                         deskünftigen   Fahrspuren des 6-Spur-Ausbaus liegen.
                                              Planungsperimeters                verläuft eine Starkstromleitung der Axpo.
                                            Die Masten 337N, 338N, 338A und 338B liegen im Bereich der Deponie Gloten, detaillierte Abk lä-
                                         Diese   soll
                                            rungen      verkabelt
                                                     bezüglich          und
                                                                 Fundation     in den
                                                                            werden       Boden
                                                                                   notwendig  in derverlegt
                                                                                                     nächsten werden     (Projekt Nr. 7).
                                                                                                              Projektphase.

                                         DerASTRA
                                              neue      Rohrblock        soll  dabei    im Böschungsfuss           der  Nationalstrasse
                                                      ist grundsätzlich mit Leitungsführung einverstanden (zukünftiger 6-Spur-Ausbau soll be-
                                            rücksichtigt werden)
                                         angeordnet         werden
                                            Bewilligungsfähigkeit        und
                                                                    ist aus     nicht
                                                                            Sicht      unter den künftigen Fahrspuren des 6-
                                                                                  ESTI gegeben.

                                         Spur-Ausbaus           liegen.
                                            Da das ASTRA Auslöser für die Leitungsverlegung entlang der Autobahn ist, wird das Hauptpr o-
                                            jekt für die Teilstrecke 2 auch über das ASTRA ausgelöst.

Verlegung der AXPO-Leitung
(Quelle: Verkehrs- und
Tiefbauinfrastruktur Wil West,
Technischer Bericht, Bereinigung 2019)

                                         Abbildung 61: Situation AXPO-Umlegung Teilstrecke 2

SUTER • VON KÄNEL • WILD                                                                                                                     32
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                                  Bericht gemäss Art. 47 RPV

Gewässer                          Im westlichen Teil des Perimeters verläuft quer durch das Gebiet des
                                  Gestaltungsplans „Bool“ der eingedolte Chräbsbach, der den Abfluss
                                  des Glotner Weihers südlich des Perimeters bildet.
                                  Im Gestaltungsplan „Bool“ sind für die Bachöffnung nördlich der
                                  Wilerstrasse ein 18 m breiter Korridor (Korridor 5) und entlang der
                                  westlichen Grundstücksgrenze ein 20 m breiter Korridor (Korridor 4)
                                  freigehalten, die unter anderem für eine Bachöffnung dienen sollen.
                                  Entlang der westlichen Grenze des Perimeters verläuft ein einge-
                                  dolter Seitenarm des Chräbsbachs.

Ausschnitt Gewässerkataster mit
eingedoltem Chräbsbach (rot)
(Quelle: ThurGIS)

Gewässerräume                     Für den Chräbsbach wurde noch kein Gewässerraum nach den Vor-
                                  gaben von Art. 41a GSchV ausgeschieden.
                                  Im Genehmigungsentscheid zum Gestaltungsplan «Bool» hat das Amt
                                  für Umwelt festgehalten, dass die natürliche Sohlenbreite beim
                                  Chräbsbach 1.4 m betrage. Nach Art. 41a Abs. 2 GSchV beträgt für
                                  einen Bach mit einer natürlichen Sohlenbreite von weniger als 2.0 m
                                  der Gewässerraum 11.0 m.

Störfallvorsorge                  Im Rahmen des Vollzugs der Störfallverordnung wurden bei Betrie-
                                  ben, Verkehrswegen und Rohrleitungsanlagen die angrenzenden
                                  Bereiche, in dem die Erstellung neuer Bauten und Anlagen zu einer
                                  erheblichen Erhöhung des Risikos führen kann, bezeichnet (Konsul-
                                  tationsbereich).
                                  Die KNZ Wil West Teil Sirnach befindet sich ganz im Südwesten im
                                  Konsultationsbereich der Bahnlinie Wil-Winterthur der SBB

SUTER • VON KÄNEL • WILD                                                                              33
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                                         Bericht gemäss Art. 47 RPV

Konsultationsbereiche Störfallvorsorge
(Quelle: map.geo.admin)

Erläuterung

Risikokataster Industrie,                Sowohl der nördliche Teil der KNZ Sirnach als auch der südliche
Gewerbe, Transport (RK IGT)              Bereich der KNZ Münchwilen überlagern den Konsultationsbereich
Kanton St. Gallen
                                         der Frauenfeld-Wil-Bahn.

Quelle: geoportal.ch/ktsg

Koordinationsverfahren Raumplanung       Im Rahmen des Planungsverfahrens zum Erlass der KNZ ist ein Koor-
und Störfall
                                         dinationsverfahren Raumplanung und Störfall (siehe Planungshilfe

SUTER • VON KÄNEL • WILD                                                                                   34
Kantonale Nutzungszone Wil West, Teil Sirnach
                                  Bericht gemäss Art. 47 RPV

                                  Koordination Raumplanung und Störfallvorsorge, ARE 2013) durch-
                                  zuführen.
                                  Die Planungshilfe legt einen Grundstein, um die Koordination
                                  zwischen der Raumplanung und der Störfallvorsorge im Rahmen des
                                  geltenden Rechtes in einem frühen Planungsstadium zu fördern.
                                  Der Planungsgrundsatz von Art. 3 Abs. 3 lit. b RPG besagt, dass
                                  Wohngebiete vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen möglichst
                                  verschont werden sollen. Er weist implizit darauf hin, dass Störfall-
                                  risiken in die umfassende raumplanerische Interessenabwägung ein-
                                  zubeziehen sind. Gemäss Art. 11a der Störfallverordnung (StFV) ist
                                  entsprechend vorgeschrieben, dass die Kantone die Störfallvorsorge
                                  in ihrer Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigen müssen.
                                  Die Ergebnisse des Koordinationsverfahrens sind in Kap. 6.12 doku-
                                  mentiert.

Weitere Abklärungen zu Standort   Für die Bearbeitung des Umweltverträglichkeitsberichts wurden um-
und Umgebung im UVB               fangreiche weitere Abklärungen zu Standort und Umgebung durch-
                                  geführt. Diese sind im UVB dokumentiert.

SUTER • VON KÄNEL • WILD                                                                             35
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