BERUFSUNFÄHIGKEITSPOLICE - TORSTEN BREITAG
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BerufsunfähigkeitsPolice Versicherungsbedingungen Allgemeine Informationen AUS VERSICHERUNG WIRD VERBESSERUNG Diese Versicherungsprodukte der Generali erhalten Sie exklusiv bei der Generali Deutschland Lebensversicherung AG Adenauerring 7, 81737 München www.generali.de AG2
Versicherungsbedingungen und Informationen für den Versicherungsnehmer Seite Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz 3 Allgemeine Versicherungsbedingungen 5 für die Berufsunfähigkeits-Versicherung Besondere Bedingungen für Berufsunfähigkeits-Versicherungen 24 mit planmäßiger Erhöhung nach dem Dynamikplan Besondere Bedingungen für die fondsgebundene Überschussbeteiligung 26 bei Berufsunfähigkeits-Versicherungen Sondervereinbarung zur Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)Versicherung 29 für Beamte und Richter – Allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel Sondervereinbarung zur Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)Versicherung 31 für Zeit- und Berufssoldaten der Bundeswehr – Dienstunfähigkeitsklausel für Soldaten Sondervereinbarung zur Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)Versicherung 33 für Heilberufe – Infektionsklausel Heilberufe Sondervereinbarung zur Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)Versicherung 35 für Flugbegleiter(innen) – Flugbegleiterklausel Sondervereinbarung zur Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)Versicherung 37 für Piloten, Flugingenieure, Bordfunker, Bordwarte oder Flugnavigatoren (Luftfahrer) – Fluguntauglichkeitsklausel Informationen für den Versicherungsnehmer 39 zur Berufsunfähigkeits-Versicherung BerufsunfähigkeitsPolice Fondsspezifische Informationen für den Versicherungsnehmer 45 Übersicht der sonstigen Kosten 57 Generali Deutschland Gruppe – Informationen für unsere Kunden über Maß- 58 nahmen zum Umgang mit und zur Vermeidung von Interessenkonflikten Umgang und Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken 59 Datenschutzhinweise 60 Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten 62 durch die deutsche Versicherungswirtschaft (Code of Conduct) Übersicht der Dienstleister der Generali Deutschland Lebensversicherung AG 73 Anlage zur Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung 75 Liste der Dienstleister
Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit den nachfolgenden Bedingungen wenden wir uns an Sie als Antragsteller und künftigen Versicherungsnehmer. Inhaltsverzeichnis Was ist vorläufig versichert? § 1 Unter welchen Voraussetzungen besteht vorläufiger Versicherungsschutz? § 2 Wann beginnt und endet der vorläufige Versicherungsschutz? § 3 In welchen Fällen ist der vorläufige Versicherungsschutz ausgeschlossen? § 4 Was kostet Sie der vorläufige Versicherungsschutz? § 5 Wie ist das Verhältnis zur beantragten Versicherung und wer erhält die Leistungen § 6 aus dem vorläufigen Versicherungsschutz? Was ist im Versicherungsfall zu beachten? § 7 § 1 Was ist vorläufig versichert? auch dann, wenn sie durch Trunkenheit verursacht worden sind, sowie Unfälle bei Beteiligung an Fahrt- (1) Der vorläufige Versicherungsschutz erstreckt sich auf veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, bei denen es die beantragten Leistungen für den Todesfall sowie für auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an- den Fall der Berufsunfähigkeit, Beeinträchtigung von kommt, und den dazugehörigen Übungsfahrten. körperlichen Fähigkeiten, Invalidität oder Pflegebedürf- b) der Vertrag, gegebenenfalls einschließlich einer Zu- tigkeit, soweit eine solche Leistung im Rahmen des be- satzversicherung, zustande gekommen ist und zum antragten Tarifs vorgesehen ist. Zeitpunkt der Anzeige der Berufsunfähigkeit, Beein- trächtigung einer körperlichen Fähigkeit, Invalidität (2) Haben Sie den Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Ver- oder Pflegebedürftigkeit noch besteht. In jedem Fall sicherung (BUV), einer Grundfähigkeits-Versicherung enden die Leistungen spätestens mit dem Ablauf der (GFV), einer Kinderinvaliditäts-Versicherung (KIV) oder- für den beantragten Versicherungsvertrag vereinbar- einer Pflegerentenversicherung (PRV), den Einschluss ten Leistungsdauer. einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZV), einer Grundfähigkeits-Zusatzversicherung (GFZV) oder (3) Für unsere Leistungen aufgrund des vorläufigen Versi- einer Kinderinvaliditäts-Zusatzversicherung (KIZ) beantragt cherungsschutzes gelten einschließlich eines eventuel- und tritt eine Berufsunfähigkeit, Beeinträchtigung von len Kundenbonus sowie einer eventuellen Bonusrente körperlichen Fähigkeiten, Invalidität oder Pflegebedürf- aus der Überschussbeteiligung folgende Begrenzungen, tigkeit im Sinne unserer jeweils maßgebenden Versiche- auch wenn Sie höhere Leistungen beantragt haben oder rungsbedingungen während der Dauer des vorläufigen wenn mehrere Anträge auf das Leben derselben Person Versicherungsschutzes ein, erbringen wir die beantrag- bei uns gestellt worden sind: ten Leistungen nur, wenn a) Als Todesfall-Leistung zahlen wir höchstens 150.000 €. a) die Berufsunfähigkeit, Beeinträchtigung von körperli- chen Fähigkeiten, Invalidität oder Pflegebedürftigkeit b) Die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit oder Be- durch einen Unfall, den die zu versichernde Person einträchtigung einer körperlichen Fähigkeit gilt erleidet, verursacht wird, der während der Dauer des höchstens für einen anfänglichen jährlichen Beitrag vorläufigen Versicherungsschutzes eingetreten ist, von 6.000 €; sind Versicherungsleistungen für einen und uns die Berufsunfähigkeit, Beeinträchtigung von höheren Beitrag beantragt, ist von Ihnen der über- körperlichen Fähigkeiten, Invalidität oder Pflegebe- steigende Beitragsteil zu entrichten. Beitragsfreie Er- dürftigkeit innerhalb von drei Monaten nach dem er- höhungen der Versicherungsleistungen im Rahmen littenen Unfall in Textform (z. B. Papierform oder des Dynamikplans als zusätzliche Leistung des E-Mail) angezeigt worden ist. Ein Unfall liegt vor, BU(Z)V-Tarifs I oder W bzw. des GF(Z)V-Tarifs G wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von sind auf einen jährlichen Dynamik-Prozentsatz von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfaller- 6 % begrenzt. eignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung er- c) Die monatliche Berufsunfähigkeits-, Grundfähigkeits-, leidet. Nicht als Unfälle gelten Schlaganfälle und sol- Invaliditäts- oder Pflegerente beträgt höchstens che Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versi- 1.500 €. cherten Person ergreifen, sowie Gesundheitsschädi- gungen durch medizinische Heilmaßnahmen und Operationen. Ausgeschlossen sind Unfälle infolge von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, und zwar -3- VVSAB (07.20) / 1
§ 2 Unter welchen Voraussetzungen besteht vorläufiger im Antrag angegeben wurden. Dies gilt nicht für Um- Versicherungsschutz? stände, die für den Eintritt des Versicherungsfalls nur mitursächlich geworden sind. Voraussetzung für den vorläufigen Versicherungsschutz ist, dass (2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Person oder wenn der Versicherungsfall aus einer beantragten a) der beantragte Versicherungsbeginn nicht später als Berufsunfähigkeits-Versicherung, Grundfähigkeits-Versi- zwei Monate nach der Unterzeichnung des Antrags cherung, Kinderinvaliditäts-Versicherung oder Pflegeren- liegt; tenversicherung oder einer mitbeantragten Berufsunfä- higkeits-, Grundfähigkeits-, Kinderinvaliditäts- oder Pfle- b) uns ein SEPA-Lastschriftmandat zum Beitragseinzug gerenten-Zusatzversicherung durch absichtliche Herbei- erteilt worden ist; führung des Unfalls im Sinne von § 1 Abs. 2 a), absicht- c) Sie das Zustandekommen der beantragten Versiche- liche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung ver- rung nicht von einer besonderen Bedingung abhän- ursacht ist, besteht kein vorläufiger Versicherungs- gig gemacht haben; schutz. Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass die- se Handlungen in einem Zustand krankhafter Störung d) Ihr Antrag nicht von den von uns gebotenen Tarifen der Geistestätigkeit begangen worden sind, der die freie und Bedingungen abweicht; Willensbestimmung ausschließt und in den sich die ver- e) die zu versichernde Person bei Unterzeichnung des sicherte Person nicht absichtlich versetzt hat, werden wir Antrags das 15. Lebensjahr (bei der Kinderinvalidi- eine für den Todesfall nach § 1 versicherte Leistung er- täts-Versicherung oder Kinderinvaliditäts-Zusatzver- bringen. sicherung den 4. Lebensmonat) bereits vollendet und (3) Weitere Einschränkungen und Ausschlüsse sind verein- das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; bart mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen f) der Versicherungsnehmer und die zu versichernde (AVB) für den beantragten Versicherungsvertrag und Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt – beim VERMÖGENSAUFBAU & SICHERHEITSPLAN – in Deutschland haben. den jeweiligen Tarifbestimmungen der Komponenten zur Risikoabsicherung, sowie gegebenenfalls den Besonde- ren Bedingungen für eine mitbeantragte Zusatzversiche- § 3 Wann beginnt und endet der vorläufige Versiche- rung (siehe § 6 Abs. 1). rungsschutz? (1) Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt mit dem § 5 Was kostet Sie der vorläufige Versicherungsschutz? 3. Tag nach der Unterzeichnung des Antrags. Für den vorläufigen Versicherungsschutz erheben wir (2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet der vorläufige zwar keinen besonderen Beitrag. Erbringen wir aber Versicherungsschutz, wenn Leistungen aufgrund des vorläufigen Versicherungs- schutzes, so behalten wir ein Entgelt ein. Das Entgelt a) der Versicherungsschutz aus der beantragten Versi- entspricht dem Beitrag für eine Versicherungsperiode. cherung begonnen hat; Bei Einmalbeitragsversicherungen ist dies der einmalige Beitrag, ansonsten der Beitrag entsprechend der verein- b) Sie Ihren Antrag angefochten oder zurückgenommen barten Zahlungsweise. Wir berechnen Ihnen jedoch haben; nicht mehr als den Tarifbeitrag für die Höchstbeträge c) Sie von Ihrem Widerrufsrecht nach § 8 Versiche- gemäß § 1 Abs. 3. Bereits gezahlte Beiträge rechnen wir rungsvertragsgesetz (VVG) Gebrauch gemacht ha- an. ben; d) Sie einer Ihnen gemäß § 5 Abs. 1 und 2 VVG mitge- § 6 Wie ist das Verhältnis zur beantragten Versicherung teilten Abweichung des Versicherungsscheins von und wer erhält die Leistungen aus dem vorläufigen Ihrem Antrag widersprochen haben; Versicherungsschutz? e) der Einzug des Erstbeitrags aus von Ihnen zu vertre- tenden Gründen nicht möglich war oder dem Einzug (1) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt widersprochen worden ist, sofern wir Sie durch ge- ist, finden auf den vorläufigen Versicherungsschutz die sonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auf- Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den fälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese beantragten Versicherungsvertrag und – beim VER- Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. MÖGENSAUFBAU & SICHERHEITSPLAN – die jeweili- gen Tarifbestimmungen der Komponenten zur Risikoab- (3) Der vorläufige Versicherungsschutz tritt rückwirkend au- sicherung, sowie gegebenenfalls die Besonderen Bedin- ßer Kraft, wenn gungen für eine mitbeantragte Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung (BUZVB), Grundfähigkeits-Zusatz- a) der Einzug des Erstbeitrags nicht möglich war und versicherung (GFZVB), Kinderinvaliditäts-Zusatzver- der Versicherungsnehmer dies zu vertreten hat oder sicherung (KIZB) oder Todesfall-Zusatzversicherung b) der Versicherungsnehmer dem Einzug widerspro- (TZVB) Anwendung. Dies gilt insbesondere für die dort chen hat. enthaltenen Einschränkungen und Ausschlüsse (siehe § 4 Abs. 3). Eine Überschussbeteiligung erfolgt jedoch (4) Jede Vertragspartei kann den Vertrag über den vorläufi- nicht – mit Ausnahme eines eventuellen Kundenbonus gen Versicherungsschutz ohne Einhaltung einer Frist oder einer eventuellen Bonusrente aus der Überschuss- kündigen. Unsere Kündigungserklärung wird jedoch erst beteiligung. nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang bei Ihnen wirksam. (2) Haben Sie im Antrag ein Bezugsrecht festgelegt, gilt dieses auch für die Leistungen aus dem vorläufigen Ver- sicherungsschutz. § 4 In welchen Fällen ist der vorläufige Versicherungs- schutz ausgeschlossen? § 7 Was ist im Versicherungsfall zu beachten? (1) Unsere Leistungspflicht ist ausgeschlossen für Versiche- rungsfälle aufgrund von Ursachen, nach denen im An- Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich – trag gefragt ist und von denen die versicherte Person vor möglichst innerhalb von 48 Stunden – mitzuteilen. seiner Unterzeichnung Kenntnis hatte, auch wenn diese -4- VVSAB (07.20) / 2
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner; für unser Vertragsverhältnis gelten die nach- folgenden Bedingungen. Inhaltsverzeichnis Leistung Welche Leistungen erbringen wir? § 1 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? § 2 Was ist Pflegebedürftigkeit im Sinne dieser Bedingungen? § 3 Was ist Berufsunfähigkeit aufgrund der Beeinträchtigung von körperlichen Fähigkeiten § 4 (Verlust einer Grundfähigkeit) im Sinne dieser Bedingungen? Was ist Berufsunfähigkeit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen und § 5 was ist in diesem Fall zu beachten? Welche Bedeutung hat das Rauchverhalten bei der Berufsunfähigkeits-Versicherung? § 6 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? § 7 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? § 8 Wann beginnt und wann endet unsere Leistungspflicht? § 9 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? § 10 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht, und welche Folgen hat ihre Verletzung? § 11 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? § 12 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungspflicht ab? § 13 Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit? § 14 Wann stellen wir unsere Leistungen ein, und welche Mitteilungspflichten sind § 15 während des Leistungsbezugs zu beachten? Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Eintritt der Berufsunfähigkeit? § 16 Wer erhält die Leistung? § 17 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? § 18 Zu welchen Anlässen können Sie die Leistungen Ihrer Berufsunfähigkeits-Versicherung ohne § 19 Gesundheitsprüfung anpassen? Beitrag und Beitragsstundung Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? § 20 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, und was gilt für eine Beitrags- § 21 stundung? Kündigung und Beitragsfreistellung Wann können Sie Ihren Vertrag ganz oder teilweise kündigen oder beitragsfrei stellen? § 22 Wann können Sie die vereinbarte Versicherungsdauer Ihres Versicherungsvertrags verlängern? § 23 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet? § 24 -5- AVB BUV (04.21) / 1
Sonstige Vertragsbestimmungen Was gilt bei einer Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? § 25 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? § 26 Was ist bei Auslandsaufenthalten zu beachten? § 27 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? § 28 Können Steuern und öffentliche Abgaben anfallen? § 29 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? § 30 Wo ist der Gerichtsstand? § 31 -6- AVB BUV (04.21) / 2
§ 1 Welche Leistungen erbringen wir? gungswerk in der Bundesrepublik Deutschland, dem die versicherte Person als Pflichtmitglied angehört, unbefris- (1) Wird die versicherte Person während der vereinbarten tet eine volle Erwerbsminderungsrente allein aus medi- Versicherungsdauer berufsunfähig im Sinne von § 2 zinischen Gründen gewährt. Unser Recht auf Nachprü- dieser Bedingungen, so erbringen wir folgende Leistun- fung der Berufsunfähigkeit (siehe § 14) bleibt unberührt. gen: Eine befristete Leistung (siehe § 13 Abs. 2) gewähren a) Zahlung der jeweils versicherten Berufsunfähigkeits- wir auch dann, wenn die versicherte Person vor Vollen- rente, und zwar monatlich im Voraus; dung des 55. Lebensjahres von einem Träger der ge- setzlichen Rentenversicherung oder eines berufsständi- b) volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für schen Versorgungswerks in der Bundesrepublik die Berufsunfähigkeits-Versicherung, jedoch nicht für Deutschland, dem die versicherte Person als Pflichtmit- evtl. eingeschlossene Zusatzversicherungen. glied angehört, allein aus medizinischen Gründen eine volle befristete Erwerbsminderungsrente erhält. Dabei Wenn Sie es wünschen, beraten wir Sie über Möglich- kann allerdings der befristete Zeitraum für unsere Leis- keiten zur medizinischen Rehabilitation und beruflichen tung von dem eventuellen befristeten Zeitraum abwei- Reintegration. Zusätzlich prüfen wir auf Ihren Wunsch, chen, während dessen ein gesetzlicher oder berufs- ob wir uns an den Kosten von Rehabilitationsmaßnah- ständischer Versorgungsträger eine Erwerbsminde- men beteiligen, sofern diese aus medizinischer und ar- rungsrente gewährt. beitsmarktbezogener Sicht wirtschaftlich sinnvoll er- scheinen. Die Versicherungsleistungen erbringen wir Im Fall eines vereinbarten Leistungsausschlusses, der während der Dauer einer bedingungsgemäßen Berufs- mitursächlich im Zusammenhang mit der Berufsunfähig- unfähigkeit, solange die versicherte Person lebt, längs- keit steht, bewirkt der Bescheid eines Sozialversiche- tens jedoch bis zum Ablauf der Versicherung. Bei Versi- rungsträgers keinen Leistungsanspruch. cherungen mit gegenüber der Leistungsdauer abgekürz- ter Versicherungsdauer werden Leistungen aus der Be- (5) BerufsunfähigkeitsPolice PLUS rufsunfähigkeits-Versicherung nur bei Eintritt der Be- rufsunfähigkeit vor Ende der Versicherungsdauer er- Sofern Sie in Ihrem Vertrag die Absicherung der Berufs- bracht, dann jedoch bis zum Ablauf der Leistungsdauer, unfähigkeit aufgrund der Beeinträchtigung von körperli- sofern die Anspruchsvoraussetzungen weiter bestehen. chen Fähigkeiten eingeschlossen haben (Berufsunfä- Die Versicherungsleistungen wegen Berufsunfähigkeit higkeitsPolice PLUS), liegt Berufsunfähigkeit aufgrund erbringen wir aber nur in einfacher Höhe, auch wenn der Beeinträchtigung von körperlichen Fähigkeiten im Kriterien für die Berufsunfähigkeit nach § 2 Abs. 1, 2, 4, Sinne dieser Bedingungen dann vor, wenn bei der ver- 5 und 6 nebeneinander erfüllt sind. sicherten Person voraussichtlich sechs Monate unun- terbrochen eine Beeinträchtigung einer körperlichen Fä- (2) Sofern Sie in Ihrem Vertrag eine garantierte Leistungs- higkeit im Sinne von § 4 bestehen wird oder bereits dynamik eingeschlossen haben, erhöhen sich die ge- sechs Monate ununterbrochen bestand. zahlten Berufsunfähigkeitsrenten während einer Leis- tungsphase jedes Jahr um den vereinbarten festen (6) BerufsunfähigkeitsPolice EXTRA Steigerungssatz. Die Erhöhung erfolgt erstmals zum Sofern Sie in Ihrem Vertrag die Absicherung der Berufs- ersten Versicherungsjahreswechsel nach Eintritt der Be- unfähigkeit infolge von Arbeitsunfähigkeit eingeschlos- rufsunfähigkeit, an den anschließenden Versicherungs- jahreswechseln zusammen mit der eventuellen jeweili- sen haben (BerufsunfähigkeitsPolice EXTRA), liegt gen Erhöhung aus der Überschussbeteiligung (siehe § 7 Berufsunfähigkeit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit im Abs. 4 c)). Bezugsgröße der Leistungsdynamik ist die Sinne dieser Bedingungen dann vor, wenn die versi- cherte Person sechs Monate ununterbrochen vollständig jeweils erreichte garantierte Rente einschließlich der Rente aus der Überschussbeteiligung. arbeitsunfähig im Sinne von § 5 war. (7) Befristete Hilfe bei ständigem Rollstuhlbedarf § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Tarifbestimmungen Bedingungen? liegt auch dann vor, wenn die versicherte Person für vo- raussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen (1) Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sein wird oder vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Kör- dies bereits sechs Monate ununterbrochen gewesen ist. perverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräf- Diese spezielle Beeinträchtigung muss nach Vertrags- teverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussicht- abschluss eingetreten sein. Wir zahlen in diesem Fall lich mindestens sechs Monate ununterbrochen zu min- eine Berufsunfähigkeits-Rente für längstens 24 Monate. destens 50 % ihren zuletzt vor Eintritt dieses Zustands Diese befristete Hilfe erhalten Sie während der Ver- ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Be- tragsdauer einmalig und nur, wenn diese spezielle Be- einträchtigung ausgestaltet war – nicht mehr ausüben einträchtigung ausnahmsweise nicht bereits unmittelbar kann. Eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit kommt zu Leistungen wegen Berufsunfähigkeit nach Absatz 1 nur dann in Betracht, wenn diese im Sinne von Absatz bis 6 führt. 8 a) bzw. Absatz 9 a) konkret ausgeübt wird (vollständi- ger Verzicht auf abstrakte Verweisung). (8) a) Keine Berufsunfähigkeit bei konkreter Ausübung einer zumutbaren anderen Tätigkeit (2) Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt auch dann vor, wenn die versicherte Person infolge Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersent- nicht vor, wenn die versicherte Person nach Eintritt sprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen des in Absatz 1, 2 oder 3 beschriebenen Zustands sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate unun- eine zumutbare andere Tätigkeit ausübt und sie da- terbrochen pflegebedürftig im Sinne von § 3 ist. zu aufgrund ihrer gesundheitlichen Verhältnisse zu mehr als 50 % in der Lage ist. Eine zumutbare Tä- (3) Wird uns nachgewiesen, dass ein in Absatz 1 oder 2 tigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person die Tä- beschriebener Zustand für einen Zeitraum von sechs tigkeit aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten Monaten ununterbrochen vorgelegen hat, gilt dieser Zu- ausüben kann und die Tätigkeit ihrer bisherigen Le- stand von Beginn an als Berufsunfähigkeit. bensstellung entspricht. Unter der bisherigen Le- bensstellung ist die Lebensstellung in finanzieller (4) Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Tarifbestimmungen und sozialer Sicht zu verstehen, die vor Eintritt der liegt auch dann vor, wenn ein Träger der gesetzlichen gesundheitlichen Beeinträchtigung gemäß Absatz 1 Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versor- oder 2 bestanden hat. Die dabei für die versicherte -7- AVB BUV (04.21) / 3
Person zumutbare Einkommensreduzierung wird dende, Praktikanten oder Werkstudenten bleiben von uns je nach Lage des Einzelfalles auf die im dabei unberücksichtigt. Rahmen der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegte Größe im Vergleich zum jährlichen Brut- b) Umorganisationshilfe toeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf, vor Ein- tritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung, begrenzt. Wenn wir die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente Bei Nicht-Selbstständigen gilt eine Einkommensre- nicht bzw. nicht mehr leisten, weil die versicherte duzierung von 20 % und mehr jedoch in jedem Fall Person ihren Betrieb zumutbar gemäß Absatz a) als nicht zumutbar. umorganisiert, erbringen wir auf Antrag im Hinblick auf die Wiederherstellung der Berufsfähigkeit eine b) Wiedereingliederungshilfe einmalige Zahlung in Höhe der im Rahmen der Um- organisation angefallenen Kosten bis zu einer Höhe Wenn wir die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente von zwölf Monatsrenten (Umorganisationshilfe). Die nicht mehr leisten, weil die versicherte Person tat- Basis hierfür bildet die erreichte Monatsrente inklusi- sächlich im Sinne des Absatzes 8 a) eine zumutbare ve erreichter eventuell eingeschlossener garantierter andere Tätigkeit als bei Anerkennung ihrer Berufsun- Rentensteigerungen aus der Leistungsdynamik und fähigkeit ausübt, erbringen wir bei Einstellung unse- eventueller Rentensteigerungen aus der Über- rer Berufsunfähigkeitsleistung eine einmalige Zah- schussbeteiligung. Diese Umorganisationshilfe zah- lung in Höhe von zwölf Monatsrenten (Wiederein- len wir nur, wenn zum Zeitpunkt des Antrags auf gliederungshilfe). Die Basis hierfür bildet die erreich- Umorganisationshilfe die verbleibende vertraglich te Monatsrente inklusive erreichter eventuell einge- vereinbarte Leistungsdauer für die Berufsunfähig- schlossener garantierter Rentensteigerungen aus keitsrente noch mindestens zwölf Monate beträgt. der Leistungsdynamik und eventueller Rentensteige- Wenn bei der versicherten Person innerhalb von rungen aus der Überschussbeteiligung. Diese Wie- zwölf Monaten nach Einstellung unserer Berufsunfä- dereingliederungshilfe zahlen wir nur, wenn die ver- higkeitsleistung erneut eine Berufsunfähigkeit auf- bleibende vertraglich vereinbarte Leistungsdauer für grund derselben medizinischen Ursache eintritt, ver- die Berufsunfähigkeitsrente noch mindestens zwölf rechnen wir im Fall der erneuten Anerkennung unse- Monate beträgt. Wenn bei der versicherten Person rer Leistungspflicht die gezahlte Umorganisationshil- innerhalb von zwölf Monaten nach Einstellung unse- fe mit den künftigen Berufsunfähigkeitsrenten. Die rer Berufsunfähigkeitsleistung erneut eine Berufsun- Umorganisationshilfe können Sie mehrmals bean- fähigkeit aufgrund derselben medizinischen Ursache tragen, wenn die Voraussetzungen jeweils erneut er- eintritt, verrechnen wir im Fall der erneuten Aner- füllt sind und Versicherungsschutz besteht. Die Um- kennung unserer Leistungspflicht die gezahlte Wie- organisationshilfe zahlen wir nicht, wenn wir eine dereingliederungshilfe mit den künftigen Berufsunfä- Wiedereingliederungshilfe gemäß Absatz 8 b) er- higkeitsrenten. Die Wiedereingliederungshilfe kön- bringen. nen Sie mehrmals erhalten, wenn die Voraussetzun- gen jeweils erneut erfüllt sind und Versicherungs- Die Anforderungen an die Nachprüfung der Berufs- schutz besteht. unfähigkeit gemäß § 14 und an die Einstellung unse- rer Berufsunfähigkeitsleistung sowie Ihre Mitwir- Die Anforderungen an die Nachprüfung der Berufs- kungspflichten während des Leistungsbezugs ge- unfähigkeit gemäß § 14 und an die Einstellung unse- mäß § 15 bleiben unberührt. rer Berufsunfähigkeitsleistung sowie Ihre Mitwir- kungspflichten während des Leistungsbezugs ge- (10) Schüler mäß § 15 bleiben unberührt. Bei Schülern gilt als zuletzt ausgeübter Beruf die zuletzt (9) a) Keine Berufsunfähigkeit bei Umorganisation ausgeübte Tätigkeit als Schüler, so wie sie ohne ge- sundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. Bei Selbstständigen oder beherrschenden Gesell- schafter-Geschäftsführern setzt vollständige Berufs- (11) Auszubildende unfähigkeit zusätzlich zu Absatz 1 bis 3 voraus, dass die versicherte Person ihren Beruf auch dann nicht Bei Auszubildenden wird für die Feststellung der Be- ausüben kann, nachdem sie ihren Betrieb zumutbar rufsunfähigkeit als ausgeübter Beruf das dem Ausbil- umorganisiert hat oder umorganisieren könnte. dungsziel entsprechende Berufsbild zugrunde gelegt. Berufsunfähigkeit liegt jedoch nicht vor, wenn die versi- Die Umorganisation ist nur zumutbar, wenn cherte Person eine andere berufliche Tätigkeit ausübt, sie keinen erheblichen Kapitaleinsatz erfordert, die ihrer evtl. anderweitigen Ausbildung und Erfahrung die Lebensstellung der versicherten Person als sowie ihrer bisherigen Lebensstellung (siehe Ab- Betriebsinhaber gewahrt bleibt, satz 8 a)) entspricht. sie von der versicherten Person aufgrund ihres (12) Studierende maßgeblichen Einflusses auf die Geschicke des Unternehmens umgesetzt werden kann und Bei Studierenden gilt als zuletzt ausgeübter Beruf das der versicherten Person ein der bisherigen Posi- zuletzt betriebene Regelstudium. Berufsunfähigkeit liegt tion angemessener Tätigkeitsbereich geschaffen ebenfalls vor, wenn der bei Antragstellung angegebene wird und dieser aus medizinischer Sicht möglich angestrebte Beruf nicht mehr gemäß Absatz 1 ausgeübt ist. werden kann. Als Studium gilt ein Studium an einer Hochschule (Universität), Fachhochschule (FH) oder Eine Minderung des Einkommens von 20 % oder Berufsakademie. Der angestrebte Studienabschluss mehr bezogen auf das durchschnittliche jährliche muss in Deutschland staatlich anerkannt sein. Berufsun- Einkommen aus beruflicher Tätigkeit der letzten drei fähigkeit liegt jedoch nicht vor, wenn die versicherte Jahre vor Abzug von Personensteuern gilt jedoch in Person ein anderes Studium oder eine andere berufli- jedem Fall als unzumutbar. Im begründeten Einzel- che Tätigkeit ausübt, die ihrer Ausbildung und Erfahrung fall kann auch schon eine geringere Minderung des sowie ihrer bisherigen Lebensstellung (siehe Ab- Einkommens nicht zumutbar sein. Sollte die höchst- satz 8 a)) entspricht. richterliche Rechtsprechung einen geringeren Pro- zentsatz als unzumutbare Minderung des Einkom- (13) Teilzeit-Beschäftigte mens festlegen, ist dieser auch für uns maßgeblich. Übt die versicherte Person zum Zeitpunkt des Eintritts Wir verzichten auf die Prüfung der Umorganisation, der Berufsunfähigkeit ihre berufliche Tätigkeit zeitlich wenn der Betrieb der versicherten Person weniger eingeschränkt aus (Teilzeit-Tätigkeit), leisten wir auch als fünf angestellte Mitarbeiter beschäftigt. Auszubil- dann, wenn die versicherte Person ihre Teilzeit-Tätigkeit -8- AVB BUV (04.21) / 4
weniger als drei Stunden pro Arbeitstag ausüben kann. kopfmikrofon) so weit eingeschränkt ist, dass die Hat die versicherte Person gleichzeitig mehrere Teilzeit- versicherte Person nicht mehr in der Lage ist mittels Tätigkeiten, sind ihr verbliebenes Leistungsvermögen Sprache mit der Umwelt zu kommunizieren, weil sie und ihre tägliche Regelarbeitszeit in all diesen Tätigkei- keine verständlichen Worte mehr formen kann. ten in Summe maßgebend. Nicht geleistet wird bei Verlust der Sprachfähigkeit durch nicht organische Ursachen. (14) Hausfrauen und -männer ohne Erwerbstätigkeit c) Hören Bei Hausfrauen und Hausmännern ohne Erwerbstätig- keit gilt als zuletzt ausgeübter Beruf das zum Zeitpunkt Ein Verlust liegt vor, wenn bei der versicherten Per- des Eintritts der Berufsunfähigkeit von der versicherten son auch unter Nutzung von Hilfsgeräten (z. B. Hör- Person in ihrem Haushalt konkret ausgeübte Tätigkeits- geräte) auf beiden Ohren jeweils ein Resthörvermö- profil. gen von höchstens 20 % besteht. (15) Wurde die Berufstätigkeit vorübergehend in einem Zeit- d) Gehen raum von bis zu fünf Jahren unterbrochen und tritt die Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person Berufsunfähigkeit der versicherten Person während Mut- auch bei Verwendung geeigneter Hilfsmittel (z. B. terschutz, gesetzlicher Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Bun- Rollator) nicht mehr selbstständig in der Lage ist, in- desfreiwilligendienst, Freiwilligem Wehrdienst oder nerhalb von 20 Minuten eine Strecke von Freiwilligem Jahr ein, so ist der vor dieser Unterbre- 400 Metern über einen ebenen Boden gehend zu- chung ausgeübte Beruf und die damit verbundene Le- rückzulegen. bensstellung maßgeblich. e) Eine Hand gebrauchen Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person mit § 3 Was ist Pflegebedürftigkeit im Sinne dieser Bedin- der rechten oder der linken Hand nicht mehr in der gungen? Lage ist, einen maximal 250 Gramm wiegenden Alltagsge- Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Per- genstand (z. B. ein Wasserglas oder eine han- son so hilflos ist, dass sie im Sinne der §§ 14, 15 des delsübliche Packung Butter) zu greifen und eine Sozialgesetzbuches (SGB) XI in der Fassung vom Minute lang ununterbrochen, auch unter Ablage 21.12.2015, gültig ab 01.01.2017, einschließlich deren des Unterarms, zu halten, ohne dass er ihr aus Anlagen, mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft wird der Hand fällt, oder und uns das anhand des Bescheids des jeweiligen Trä- einen intakten Wasserhahn zu- und wieder aufzu- gers der gesetzlichen Pflegeversicherung nachweist. drehen. f) Einen Arm gebrauchen § 4 Was ist Berufsunfähigkeit aufgrund der Beeinträch- Ein Verlust liegt vor, wenn es der versicherten Per- tigung von körperlichen Fähigkeiten (Verlust einer son nicht mehr möglich ist, beide Hände gleichzeitig Grundfähigkeit) im Sinne dieser Bedingungen? hinter den Kopf zu bewegen und den Nacken zu be- rühren (Nackengriff) und beide Hände gleichzeitig (1) Sofern Sie in Ihrem Vertrag die Absicherung der Berufs- am Rücken zusammenzuführen (Schürzengriff). unfähigkeit aufgrund der Beeinträchtigung von körperli- chen Fähigkeiten eingeschlossen haben (Berufsunfä- g) Knien/Bücken higkeitsPolice PLUS), liegt Berufsunfähigkeit aufgrund Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person der Beeinträchtigung von körperlichen Fähigkeiten im nicht mehr in der Lage ist, sich aus eigener Kraft zu Sinne dieser Bedingungen dann vor, wenn bei der ver- bücken oder hinzuknien, um mit den Fingern den sicherten Person infolge Krankheit, Körperverletzung Boden zu berühren, und sich danach wieder aufzu- oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die richten. fachärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen eine Beeinträchtigung einer der h) Heben/Tragen nachstehenden acht körperlichen Fähigkeiten im be- Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person schriebenen Umfang bestehen wird oder bereits sechs weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm ei- Monate ununterbrochen bestand. In diesem Fall liegt nen 2 Kilogramm schweren Gegenstand von einem von Beginn dieses Zustands an eine Beeinträchtigung Tisch heben und 5 Meter weit tragen kann. einer körperlichen Fähigkeit im Sinne dieser Versiche- rungsbedingungen vor. Die Beeinträchtigung einer der (3) Nachweis der Beeinträchtigung beschriebenen körperlichen Fähigkeiten gilt als Verlust einer Grundfähigkeit. Bestehen für die versicherte Per- Der Verlust einer Grundfähigkeit ist durch einen Fach- son mehrere Beeinträchtigungen von körperlichen Fä- arzt der entsprechenden Fachrichtung mit den nach ak- higkeiten nebeneinander, erbringen wir die Versiche- tuellem medizinischen Wissensstand üblichen Befund- rungsleistung aber nur in einfacher Höhe. erhebungen nachzuweisen. (2) Versicherte Grundfähigkeiten § 5 Was ist Berufsunfähigkeit aufgrund von Arbeitsun- a) Sehen fähigkeit im Sinne dieser Bedingungen und was ist Ein Verlust liegt vor, wenn das Sehvermögen der in diesem Fall zu beachten? versicherten Person auch nach Einsatz von Hilfsmit- teln oder therapeutischen Maßnahmen so stark ein- (1) Sofern Sie in Ihrem Vertrag die Absicherung der Berufs- geschränkt ist, dass auf jedem Auge nur noch ein unfähigkeit infolge von Arbeitsunfähigkeit eingeschlos- Restsehvermögen von höchstens 5 % oder eine sen haben (BerufsunfähigkeitsPolice EXTRA), liegt Einschränkung des Gesichtsfeldes auf höchstens Berufsunfähigkeit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit im 15 Grad Abstand vom Zentrum besteht. Sinne dieser Bedingungen dann vor, wenn die versi- cherte Person sechs Monate ununterbrochen vollständig b) Sprechen arbeitsunfähig (krankgeschrieben) war. Als arbeitsunfä- Ein Verlust liegt vor, wenn die Sprechfähigkeit oder hig im Sinne dieser Versicherungsbedingungen gilt die die sprachliche Ausdrucksfähigkeit der versicherten versicherte Person, wenn uns auf die versicherte Per- Person nach abgeschlossenem Spracherwerb auch son ausgestellte ärztliche Bescheinigungen eingereicht bei Verwendung geeigneter Hilfsmittel (z. B. Kehl- werden, wie sie § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) -9- AVB BUV (04.21) / 5
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder den Vor- mehr oder nur noch eine teilweise Arbeitsunfähigkeit schriften für die Geltendmachung von Krankentagegeld vorliegt. bei den privaten Krankenversicherungen entsprechen. Der Anspruch auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit entsteht mit Ablauf des § 6 Welche Bedeutung hat das Rauchverhalten bei der Monats, in den der Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit Berufsunfähigkeits-Versicherung? fällt. Die Arbeitsunfähigkeit muss uns in Textform mitge- teilt werden. Eine frühzeitige Mitteilung erleichtert die (1) Die Berufsunfähigkeits-Versicherung haben Sie entwe- Prüfung Ihrer Ansprüche. Besteht nur eine teilweise Ar- der als Rauchertarif oder als Nichtrauchertarif abge- beitsunfähigkeit, haben Sie keinen Anspruch auf eine schlossen. Der Beitrag richtet sich nach der Einordnung Leistung. Arbeitsversuche im Rahmen einer stufenwei- der versicherten Person als Raucher oder als Nichtrau- sen Wiedereingliederung gemäß § 74 Sozialgesetzbuch cher. Fünftes Buch (SGB V) stellen keine Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit dar. (2) Ist für diesen Vertrag der Nichtrauchertarif vereinbart, gelten folgende Regeln: (2) Wenn Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit beansprucht werden, müssen a) Begriff des Nichtrauchers uns auf Kosten des Anspruchstellers Bescheinigungen nach Absatz 1 eingereicht werden. Davon muss mindes- Nichtraucher ist, wer in den letzten zwölf Monaten tens eine Bescheinigung von einem Facharzt der ent- vor Antragstellung keine Zigaretten, Zigarren, Zigaril- sprechenden Fachrichtung ausgestellt worden sein. los oder Pfeife geraucht hat und keine elektrischen Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit können nur dann Zigaretten, elektrischen Zigarren, elektrischen Ziga- verlangt werden, wenn zeitgleich Leistungen wegen ei- rillos oder elektrischen Pfeifen benutzt hat. ner Berufsunfähigkeit gemäß § 2 Abs. 1, 2, 3, 4 oder – sofern vereinbart – Abs. 5 beantragt werden. b) Vorvertragliche Anzeigepflicht (3) Bei Berufsunfähigkeit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit Bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung sind Sie ver- erhalten Sie die Leistungen nach § 1 für maximal pflichtet, uns auf unsere Fragen in Textform wahr- 18 Monate, auch bei mehrfacher Arbeitsunfähigkeit. Die heitsgemäß und vollständig anzuzeigen, ob Sie kein Leistungen erbringen wir unter den in § 1 genannten Vo- Nichtraucher im Sinne von Absatz 2a, also Raucher raussetzungen solange sind. Soll eine andere Person versichert werden, ist die versicherte Person ununterbrochen vollständig auch diese – neben Ihnen – für die wahrheitsgemä- arbeitsunfähig ist und ße Anzeige verantwortlich. Zu den Rechtsfolgen ei- ner Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht wir keine Leistungen wegen einer Berufsunfähigkeit siehe § 11. gemäß § 2 Abs. 1, 2, 3, 4 oder ggf. 5 erbringen. c) Gefahrerhöhung nach Abgabe Ihrer Vertragserklä- Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aufgrund von Ar- rung beitsunfähigkeit werden vorbehaltlich Abs. 3 Satz 1 höchstens jeweils für den Zeitraum erbracht, für den Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn die versicherte ärztliche Bescheinigungen wegen Arbeitsunfähigkeit Person nach Abgabe der Vertragserklärung, vor Ab- (Absatz 1) vorgelegt werden. Der Anspruch auf die Leis- lauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss, Raucher tungen endet mit Ablauf des Monats, in dem die letzte geworden ist, also eine Zigarette, Zigarre, Pfeife ärztliche Bescheinigung wegen Arbeitsunfähigkeit ab- oder ein Zigarillo geraucht hat oder eine elektrische läuft. Zigarette, elektrische Zigarre, elektrische Pfeife oder ein elektrisches Zigarillo benutzt hat. Wir überneh- (4) Haben wir eine Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit er- men den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, bracht und wird die versicherte Person innerhalb von dass Sie nach Abgabe der Vertragserklärung ohne zwei Monaten nach Wegfall der Arbeitsunfähigkeit we- unsere Einwilligung keine Gefahrerhöhung vorneh- gen derselben Erkrankung wieder ununterbrochen voll- men oder deren Vornahme gestatten. Ist eine ande- ständig arbeitsunfähig, beginnt die Frist von sechs Mo- re Person versichert, so ist auch diese – neben naten nach Absatz 1 nicht erneut zu laufen. Ihnen – dafür verantwortlich, dass nach Abgabe der Vertragserklärung keine Gefahrerhöhung vorge- (5) Wenn die Leistungsprüfung ergibt, dass bei der versi- nommen wird. cherten Person eine Berufsunfähigkeit gemäß § 2 Abs. 1, 2, 3, 4 oder ggf. 5 vorliegt, erbringen wir mit Be- Nimmt die versicherte Person nach Abgabe der Ver- ginn des nächsten Monatsersten nach Abschluss der tragserklärung, vor Ablauf von fünf Jahren seit Ver- Leistungsprüfung Leistungen wegen einer Berufsunfä- tragsschluss, dennoch eine Gefahrerhöhung vor, higkeit gemäß § 2 Abs. 1, 2, 3, 4 oder ggf. 5. Ab diesem sind sowohl Sie als auch die versicherte Person ver- Zeitpunkt werden die Leistungen wegen Berufsunfähig- pflichtet, uns diese Gefahrerhöhung unverzüglich keit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit eingestellt. (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. (6) Wenn wir Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aufgrund Außer der vorgenannten Gefahrerhöhung beim von Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person erbrin- Rauchverhalten sind Sie nicht dazu verpflichtet, uns gen und nach Abschluss der Leistungsprüfung feststel- eine bei Vertragsabschluss für uns nicht vorherseh- len, dass eine Berufsunfähigkeit gemäß § 2 Abs. 1, 2, 3, bare Erhöhung des Risikos (z. B. durch die Aus- 4 oder ggf. 5 vorliegt, rechnen wir den Zeitraum ab dem übung eines neuen Berufes oder die Aufnahme ei- Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit gemäß ner neuen Freizeitaktivität) mitzuteilen, es sei denn, § 2 Abs. 1, 2, 3, 4 oder ggf. 5 eingetreten ist, wir gleich- dass wir eine erneute Risikoprüfung durchführen zeitig aber Leistungen wegen Berufsunfähigkeit wegen (z. B. bei einer Vertragsänderung). Arbeitsunfähigkeit erbracht haben, auf die maximale Leistungsdauer von insgesamt 18 Monaten nach Ab- d) Rechtsfolgen einer Gefahrerhöhung satz 3 nicht an. Beitragsanpassung bei Gefahrerhöhung (7) Wenn wir Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit erbringen, sind wir berechtigt zu Wir verzichten auf unsere gesetzlichen Rechte, den prüfen, ob nach wie vor eine ununterbrochene vollstän- Vertrag wegen einer Gefahrerhöhung zu kündigen dige Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person vorliegt. oder die erhöhte Gefahr vom Versicherungsschutz Sie müssen uns unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes auszuschließen. Wird eine Gefahrerhöhung gemäß Zögern) informieren, wenn keine Arbeitsunfähigkeit Absatz 2c vorgenommen, können wir rückwirkend ab - 10 - AVB BUV (04.21) / 6
dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung einen unseren wie die Überschussanteile ermittelt und verwendet Geschäftsgrundsätzen entsprechenden höheren Bei- werden (Absatz 4), trag verlangen. Eine Beitragserhöhung ist jedoch wann eine Beteiligung an den Bewertungsreserven ausgeschlossen, wenn Sie uns nachweisen, dass fällig werden kann (Absatz 5), die Vornahme der Gefahrerhöhung unverschuldet erfolgt ist. warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantieren können (Absatz 6). Wenn Sie oder die versicherte Person eine Gefahr- erhöhung entsprechend Absatz 2c nachträglich er- (2) Wie ermitteln wir die Überschussbeteiligung für die kennen und uns dies nicht angezeigt wird, können Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit? wir die vorgenannte Beitragserhöhung auch dann vornehmen, wenn die Gefahrerhöhung unverschul- Dazu erklären wir Ihnen det ist. aus welchen Quellen die Überschüsse stammen (a), Unser Recht zur Beitragsanpassung erlischt, wenn wie wir mit diesen Überschüssen verfahren (b) und wir es nicht innerhalb eines Monats ab dem Zeit- wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir die- punkt geltend machen, zu dem wir von der Gefahr- se zuordnen (c). erhöhung Kenntnis erlangen. Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ih- Eine Beitragserhöhung hat keine Auswirkungen auf res Vertrages an den Überschüssen und den Bewer- die Höhe der versicherten Leistung. Falls wir den tungsreserven ergeben sich hieraus noch nicht. Beitrag um mehr als 10 % erhöhen, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der a) Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen Mitteilung unserer Beitragserhöhung fristlos kündi- entstehen: gen. den Kapitalerträgen (aa), Leistungsminderung bei Gefahrerhöhung dem Risikoergebnis (bb) und dem übrigen Ergebnis (cc). Wurde vor Ablauf von fünf Jahren seit Vertrags- schluss eine Gefahrerhöhung ohne unsere Einwilli- Wir beteiligen unsere Versicherungsnehmer in ihrer Ge- gung vorsätzlich vorgenommen und wurde uns dies samtheit an diesen Überschüssen; dabei beachten wir nicht unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung mitgeteilt, beschränkt sich die Höhe der versicherten in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverord- Leistung auf zwei Drittel der vereinbarten Leistung nung) in der jeweils geltenden Fassung. gemäß § 1. Die Verringerung unserer Leistungs- pflicht gilt nicht, wenn die Gefahrerhöhung nicht ur- (aa) Kapitalerträge sächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles war. Wir werden uns im Fall der Gefahrerhöhung nicht Von den Nettoerträgen der nach der Mindestzufüh- auf die Leistungsverringerung berufen, wenn zwi- rungsverordnung maßgeblichen Kapitalanlagen erhalten schen Gefahrerhöhung und Eintritt des Versiche- die Versicherungsnehmer in Ihrer Gesamtheit mindes- rungsfalles mehr als 10 Jahre vergangen sind. tens den dort genannten Anteil. In der derzeitigen Fas- sung der Mindestzuführungsverordnung ist grundsätz- (3) Ist für die Berufsunfähigkeits-Versicherung der Raucher- lich vorgeschrieben, dass den Versicherungsnehmern in tarif vereinbart und sollte die versicherte Person nach ihrer Gesamtheit mindestens 90 % der Nettoerträge zu- Vertragsschluss Nichtraucher geworden sein, sind wir gutekommen. Aus dem Betrag, der den Versicherungs- auf Ihren Wunsch hin bereit, nach ergänzender Risi- nehmern in ihrer Gesamtheit zugutekommt, werden zu- koeinschätzung den Wechsel in eine Berufsunfähig- nächst die Beträge finanziert, die für die garantierten keits-Versicherung nach Nichtrauchertarif zu prüfen. Als Leistungen benötigt werden. Den restlichen Teil des Be- Nichtraucher gilt die versicherte Person dabei, wenn sie trags, der den Versicherungsnehmern in ihrer Gesamt- in den letzten zwölf Monaten vor dem Wunsch eines Ta- heit zugutekommt, verwenden wir für die Überschussbe- rifwechsels die Kriterien für einen Nichtraucher erfüllt teiligung der Versicherungsnehmer. Die Beiträge einer hat, die wir nach Absatz 2 a) bei Antragstellung zugrun- Berufsunfähigkeits-Versicherung sind allerdings so kal- de legen, und sie beabsichtigt, auch in Zukunft Nicht- kuliert, wie sie zur Deckung des Berufsunfähigkeitsrisi- raucher zu bleiben. kos und der Kosten benötigt werden. Es stehen daher vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit keine oder allenfalls geringfügige Beträge zur Verfügung, um Kapital zu bil- § 7 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? den, aus dem Kapitalerträge entstehen können. (1) Worauf basiert die Überschussbeteiligung? (bb) Risikoergebnis Sie erhalten gemäß § 153 des Versicherungsvertrags- In der Berufsunfähigkeits-Versicherung ist der wichtigste gesetzes (VVG) in der jeweils geltenden Fassung eine Einflussfaktor auf die Überschüsse vor Eintritt einer Be- Überschussbeteiligung. Diese umfasst eine Beteiligung rufsunfähigkeit die Entwicklung des versicherten Risikos an den Überschüssen und ggf. an den Bewertungsre- (Berufsunfähigkeitsrisiko). Überschüsse entstehen, serven. Die Überschüsse und die Bewertungsreserven wenn die Aufwendungen für das Berufsunfähigkeitsrisi- ermitteln wir nach den Vorschriften des Handelsgesetz- ko sich günstiger entwickeln als bei der Tarifkalkulation buches und stellen sie jährlich im Rahmen unseres Jah- zugrunde gelegt. In diesem Fall müssen wir weniger resabschlusses fest. Die zu diesem Zeitpunkt vorhan- Renten als ursprünglich angenommen zahlen und kön- denen Bewertungsreserven weisen wir dabei im Anhang nen daher die Versicherungsnehmer an dem entstehen- des Geschäftsberichtes aus. Der Jahresabschluss wird den Risikoergebnis beteiligen. An diesen Überschüssen von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und werden die Versicherungsnehmer nach der derzeitigen ist unserer Aufsichtsbehörde einzureichen. Nachfolgend Fassung der Mindestzuführungsverordnung grundsätz- erläutern wir Ihnen, lich zu mindestens 90 % beteiligt. wie wir die Überschussbeteiligung für die Versiche- (cc) Übriges Ergebnis rungsnehmer in ihrer Gesamtheit ermitteln (Ab- satz 2), Am übrigen Ergebnis werden die Versicherungsnehmer wie die Überschussbeteiligung Ihres konkreten Ver- nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungs- trags erfolgt (Absatz 3), verordnung grundsätzlich zu mindestens 50 % beteiligt. - 11 - AVB BUV (04.21) / 7
Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis können bei- von Überschüssen beigetragen, bekommt er keine spielsweise entstehen, wenn Überschüsse zugewiesen. Ihr Versicherungsvertrag er- die Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation hält Anteile an den Überschüssen desjenigen Gewinn- angenommen, verbandes, der in Ihrem Versicherungsschein genannt ist. Die Mittel für die Überschussanteile werden bei der wir andere Einnahmen als aus dem Versicherungs- Direktgutschrift zu Lasten des Ergebnisses des Ge- geschäft haben, z. B. Erträge aus Dienstleistungen, schäftsjahres finanziert, ansonsten der Rückstellung für die wir für andere Unternehmen erbringen. Beitragsrückerstattung entnommen. Die Höhe der Über- schussanteilsätze legen wir jedes Jahr fest. Wir veröf- b) Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Über- fentlichen die Überschussanteilsätze in unserem Ge- schüsse führen wir der Rückstellung für Beitragsrücker- schäftsbericht. Diesen können Sie bei uns anfordern. stattung (RfB) zu oder schreiben sie unmittelbar den Sie finden ihn auch auf unserer Internetseite: überschussberechtigten Versicherungsverträgen gut www.generali.de. Die Höhe der Überschussanteilsätze (Direktgutschrift). Die RfB dient dazu, Schwankungen kann vom Beruf der versicherten Person und von der der Überschüsse auszugleichen. Sie darf grundsätzlich Versicherungsdauer abhängen. nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungs- nehmer verwendet werden. Nur in Ausnahmefällen und (4) Wie werden die Überschussanteile ermittelt und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde können wir hier- verwendet? von nach § 140 Abs. 1 des Versicherungsaufsichts- gesetzes (VAG) abweichen. Dies dürfen wir, soweit die a) Laufende Überschussanteile vor Eintritt einer Berufsun- RfB nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile ent- fähigkeit fällt. Nach der derzeitigen Fassung des § 140 Abs. 1 VAG können wir im Interesse der Versicherungsnehmer Mit jeder Beitragszahlung werden laufende Überschuss- die RfB heranziehen, um anteile zugeteilt, die im Verhältnis zum Tarifbeitrag be- einen drohenden Notstand abzuwehren, messen und direkt auf die Beitragszahlung angerechnet werden. Dadurch haben Sie statt des Tarifbeitrags nur unvorhersehbare Verluste aus den überschussbe- den grundsätzlich niedrigeren Zahlbeitrag zu entrichten. rechtigten Verträgen auszugleichen, die auf allge- meine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen Stattdessen kann auch die Zuteilung von laufenden sind, oder Überschussanteilen am Ende jedes Versicherungsjah- die Deckungsrückstellung*) zu erhöhen, wenn die res vereinbart werden, die wir – je nach Vereinbarung – Rechnungsgrundlagen aufgrund einer unvorherseh- entweder verzinslich ansammeln oder in Investment- baren und nicht nur vorübergehenden Änderung der fonds anlegen (fondsgebundene Überschussbeteili- Verhältnisse angepasst werden müssen. gung). In diesem Fall entspricht der Zahlbeitrag dem Ta- rifbeitrag. Wenn wir die RfB zum Verlustausgleich oder zur Erhö- hung der Deckungsrückstellung heranziehen, belasten Ist die Beitragszahlungsdauer gegenüber der Versiche- wir die Versichertenbestände verursachungsorientiert. rungsdauer abgekürzt, werden in der tariflich beitrags- freien Anwartschaftszeit ebenfalls laufende Überschuss- In einzelnen Versicherungsjahren**) kann eine Zuteilung anteile gewährt. Sie werden dann nach dem letzten Bei- von Überschüssen entfallen, sofern dies sachlich ge- trag bemessen und am Ende eines jeden Versiche- rechtfertigt ist. rungsjahres zugeteilt. War in der beitragspflichtigen Zeit die Beitragsanrechnung der Überschussanteile verein- c) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der bart, werden diese Überschussanteile in der planmäßig Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapi- beitragsfreien Zeit verzinslich angesammelt. Durch vor- talanlagen in der Bilanz gemäß Handelsgesetzbuch zeitige Einstellung der Beitragszahlung beitragsfreie (HGB) auszuweisen wären. Da vor Eintritt einer Berufs- Versicherungen erhalten in der beitragsfreien Anwart- unfähigkeit keine oder allenfalls geringfügige Beträge schaftszeit keine weiteren laufenden Überschussanteile. zur Verfügung stehen, um Kapital zu bilden, entstehen für diese Versicherung keine oder nur geringe Bewer- Verzinslich angesammelte Überschussguthaben bzw. tungsreserven. Soweit Bewertungsreserven, die nach der Geldwert eines in Investmentfonds geführten Über- gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften für schussguthabens (Fondsguthaben) werden bei Beendi- die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind, gung der Versicherung ausgezahlt. Der Versicherungs- überhaupt entstehen, ermitteln wir diese monatlich neu nehmer kann auch vorher, insbesondere bei Eintritt ei- und ordnen sie den Verträgen nach einem verursa- ner Berufsunfähigkeit, die Auszahlung des erreichten chungsorientierten Verfahren (Absatz 5) anteilig rechne- Guthabens verlangen. risch zu. b) Schluss-Überschussanteil (3) Wie erfolgt die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags? Bei Ablauf der Versicherungsdauer sowie bei vorzeitiger Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. kapitalbil- Beendigung der Versicherung durch Tod der versicher- dende Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, ten Person oder Rückkauf nach Beginn des dritten Ver- Risiko-Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeits-Versi- sicherungsjahres kann – sofern die Versicherung nach cherungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst. In- § 22 Abs. 10 vorzeitig beitragsfrei gestellt wurde – ein nerhalb der Bestandsgruppen bilden wir Gewinnverbän- Schluss-Überschussanteil fällig werden. Dieser Schluss- de, um die Unterschiede bei den versicherten Risiken zu Überschussanteil wird dann für jedes volle vorzeitig bei- berücksichtigen. Die Überschüsse verteilen wir auf die tragsfreie Versicherungsjahr, in dem keine Leistungen einzelnen Bestandsgruppen bzw. Gewinnverbände nach aus der Berufsunfähigkeits-Versicherung gewährt wur- einem verursachungsorientierten Verfahren, und zwar in den, im Verhältnis zur beitragsfreien Rente ermittelt. Bei dem Maß, wie die Bestandsgruppen bzw. Gewinnver- vorzeitiger Beendigung durch Tod der versicherten Per- bände zur Entstehung von Überschüssen beigetragen son oder Rückkauf wird der ggf. fällige Schluss- haben. Hat ein Gewinnverband nicht zur Entstehung Überschussanteil für die verbleibenden Jahre bis zum vereinbarten Ablauf der Versicherungsdauer mit 7,5 % p. a. diskontiert. *) Eine Deckungsrückstellung müssen wir bilden, um zu jedem Zeitpunkt den Versicherungsschutz gewährleisten zu können. c) Laufende Berufsunfähigkeitsrente **) Ein Versicherungsjahr umfasst – unabhängig von der Versiche- rungsperiode – den Zeitraum eines Jahres. Das erste Versiche- Wird eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt, werden jähr- rungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein dokumentier- liche Überschussanteile jeweils zu Beginn eines Versi- ten Beginn der Versicherung. Die folgenden Versicherungsjahre cherungsjahres zugeteilt, erstmals, nachdem die Be- beginnen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. - 12 - AVB BUV (04.21) / 8
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