BERUFSUNFÄHIGKEITSPOLICE - TORSTEN BREITAG

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BerufsunfähigkeitsPolice
Versicherungsbedingungen
Allgemeine Informationen

AUS VERSICHERUNG
WIRD VERBESSERUNG

Diese Versicherungsprodukte der Generali
erhalten Sie exklusiv bei der

Generali Deutschland Lebensversicherung AG
Adenauerring 7, 81737 München
www.generali.de
                                             AG2
Versicherungsbedingungen
und Informationen für den Versicherungsnehmer

                                                                             Seite
Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz                  3
Allgemeine Versicherungsbedingungen                                             5
für die Berufsunfähigkeits-Versicherung
Besondere Bedingungen für Berufsunfähigkeits-Versicherungen                    24
mit planmäßiger Erhöhung nach dem Dynamikplan
Besondere Bedingungen für die fondsgebundene Überschussbeteiligung             26
bei Berufsunfähigkeits-Versicherungen
Sondervereinbarung zur Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)Versicherung                29
für Beamte und Richter
– Allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel
Sondervereinbarung zur Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)Versicherung                31
für Zeit- und Berufssoldaten der Bundeswehr
– Dienstunfähigkeitsklausel für Soldaten
Sondervereinbarung zur Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)Versicherung                33
für Heilberufe
– Infektionsklausel Heilberufe
Sondervereinbarung zur Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)Versicherung                35
für Flugbegleiter(innen)
– Flugbegleiterklausel
Sondervereinbarung zur Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)Versicherung                37
für Piloten, Flugingenieure, Bordfunker, Bordwarte oder Flugnavigatoren
(Luftfahrer)
– Fluguntauglichkeitsklausel
Informationen für den Versicherungsnehmer                                      39
zur Berufsunfähigkeits-Versicherung
BerufsunfähigkeitsPolice
Fondsspezifische Informationen für den Versicherungsnehmer                     45
Übersicht der sonstigen Kosten                                                 57
Generali Deutschland Gruppe – Informationen für unsere Kunden über Maß-        58
nahmen zum Umgang mit und zur Vermeidung von Interessenkonflikten
Umgang und Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken                             59
Datenschutzhinweise                                                            60
Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten                    62
durch die deutsche Versicherungswirtschaft (Code of Conduct)
Übersicht der Dienstleister der Generali Deutschland Lebensversicherung AG     73
Anlage zur Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung              75
Liste der Dienstleister
Allgemeine Bedingungen
für den vorläufigen Versicherungsschutz

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

mit den nachfolgenden Bedingungen wenden wir uns an Sie als Antragsteller und künftigen Versicherungsnehmer.

Inhaltsverzeichnis

Was ist vorläufig versichert?                                                                                                 §    1
Unter welchen Voraussetzungen besteht vorläufiger Versicherungsschutz?                                                        §    2
Wann beginnt und endet der vorläufige Versicherungsschutz?                                                                    §    3
In welchen Fällen ist der vorläufige Versicherungsschutz ausgeschlossen?                                                      §    4
Was kostet Sie der vorläufige Versicherungsschutz?                                                                            §    5
Wie ist das Verhältnis zur beantragten Versicherung und wer erhält die Leistungen                                             §    6
aus dem vorläufigen Versicherungsschutz?
Was ist im Versicherungsfall zu beachten?                                                                                     §    7

§ 1 Was ist vorläufig versichert?                                               auch dann, wenn sie durch Trunkenheit verursacht
                                                                                worden sind, sowie Unfälle bei Beteiligung an Fahrt-
(1)   Der vorläufige Versicherungsschutz erstreckt sich auf                     veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, bei denen es
      die beantragten Leistungen für den Todesfall sowie für                    auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an-
      den Fall der Berufsunfähigkeit, Beeinträchtigung von                      kommt, und den dazugehörigen Übungsfahrten.
      körperlichen Fähigkeiten, Invalidität oder Pflegebedürf-               b) der Vertrag, gegebenenfalls einschließlich einer Zu-
      tigkeit, soweit eine solche Leistung im Rahmen des be-                    satzversicherung, zustande gekommen ist und zum
      antragten Tarifs vorgesehen ist.                                          Zeitpunkt der Anzeige der Berufsunfähigkeit, Beein-
                                                                                trächtigung einer körperlichen Fähigkeit, Invalidität
(2)   Haben Sie den Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Ver-                     oder Pflegebedürftigkeit noch besteht. In jedem Fall
      sicherung (BUV), einer Grundfähigkeits-Versicherung                       enden die Leistungen spätestens mit dem Ablauf der
      (GFV), einer Kinderinvaliditäts-Versicherung (KIV) oder-                  für den beantragten Versicherungsvertrag vereinbar-
      einer Pflegerentenversicherung (PRV), den Einschluss                      ten Leistungsdauer.
      einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZV),
      einer Grundfähigkeits-Zusatzversicherung (GFZV) oder             (3)   Für unsere Leistungen aufgrund des vorläufigen Versi-
      einer Kinderinvaliditäts-Zusatzversicherung (KIZ) beantragt            cherungsschutzes gelten einschließlich eines eventuel-
      und tritt eine Berufsunfähigkeit, Beeinträchtigung von                 len Kundenbonus sowie einer eventuellen Bonusrente
      körperlichen Fähigkeiten, Invalidität oder Pflegebedürf-               aus der Überschussbeteiligung folgende Begrenzungen,
      tigkeit im Sinne unserer jeweils maßgebenden Versiche-                 auch wenn Sie höhere Leistungen beantragt haben oder
      rungsbedingungen während der Dauer des vorläufigen                     wenn mehrere Anträge auf das Leben derselben Person
      Versicherungsschutzes ein, erbringen wir die beantrag-                 bei uns gestellt worden sind:
      ten Leistungen nur, wenn
                                                                             a) Als Todesfall-Leistung zahlen wir höchstens 150.000 €.
      a) die Berufsunfähigkeit, Beeinträchtigung von körperli-
         chen Fähigkeiten, Invalidität oder Pflegebedürftigkeit              b) Die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit oder Be-
         durch einen Unfall, den die zu versichernde Person                     einträchtigung einer körperlichen Fähigkeit gilt
         erleidet, verursacht wird, der während der Dauer des                   höchstens für einen anfänglichen jährlichen Beitrag
         vorläufigen Versicherungsschutzes eingetreten ist,                     von 6.000 €; sind Versicherungsleistungen für einen
         und uns die Berufsunfähigkeit, Beeinträchtigung von                    höheren Beitrag beantragt, ist von Ihnen der über-
         körperlichen Fähigkeiten, Invalidität oder Pflegebe-                   steigende Beitragsteil zu entrichten. Beitragsfreie Er-
         dürftigkeit innerhalb von drei Monaten nach dem er-                    höhungen der Versicherungsleistungen im Rahmen
         littenen Unfall in Textform (z. B. Papierform oder                     des Dynamikplans als zusätzliche Leistung des
         E-Mail) angezeigt worden ist. Ein Unfall liegt vor,                    BU(Z)V-Tarifs I oder W bzw. des GF(Z)V-Tarifs G
         wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von                    sind auf einen jährlichen Dynamik-Prozentsatz von
         außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfaller-                   6 % begrenzt.
         eignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung er-
                                                                             c) Die monatliche Berufsunfähigkeits-, Grundfähigkeits-,
         leidet. Nicht als Unfälle gelten Schlaganfälle und sol-
                                                                                Invaliditäts- oder Pflegerente beträgt höchstens
         che Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versi-
                                                                                1.500 €.
         cherten Person ergreifen, sowie Gesundheitsschädi-
         gungen durch medizinische Heilmaßnahmen und
         Operationen. Ausgeschlossen sind Unfälle infolge
         von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, und zwar

                                                                 -3-                                                  VVSAB (07.20) / 1
§ 2 Unter welchen Voraussetzungen besteht vorläufiger                      im Antrag angegeben wurden. Dies gilt nicht für Um-
    Versicherungsschutz?                                                   stände, die für den Eintritt des Versicherungsfalls nur
                                                                           mitursächlich geworden sind.
      Voraussetzung für den vorläufigen Versicherungsschutz
      ist, dass                                                      (2)   Bei vorsätzlicher Selbsttötung der versicherten Person
                                                                           oder wenn der Versicherungsfall aus einer beantragten
      a) der beantragte Versicherungsbeginn nicht später als               Berufsunfähigkeits-Versicherung, Grundfähigkeits-Versi-
           zwei Monate nach der Unterzeichnung des Antrags                 cherung, Kinderinvaliditäts-Versicherung oder Pflegeren-
           liegt;                                                          tenversicherung oder einer mitbeantragten Berufsunfä-
                                                                           higkeits-, Grundfähigkeits-, Kinderinvaliditäts- oder Pfle-
      b) uns ein SEPA-Lastschriftmandat zum Beitragseinzug                 gerenten-Zusatzversicherung durch absichtliche Herbei-
         erteilt worden ist;                                               führung des Unfalls im Sinne von § 1 Abs. 2 a), absicht-
      c) Sie das Zustandekommen der beantragten Versiche-                  liche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung ver-
         rung nicht von einer besonderen Bedingung abhän-                  ursacht ist, besteht kein vorläufiger Versicherungs-
         gig gemacht haben;                                                schutz. Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass die-
                                                                           se Handlungen in einem Zustand krankhafter Störung
      d) Ihr Antrag nicht von den von uns gebotenen Tarifen                der Geistestätigkeit begangen worden sind, der die freie
         und Bedingungen abweicht;                                         Willensbestimmung ausschließt und in den sich die ver-
      e) die zu versichernde Person bei Unterzeichnung des                 sicherte Person nicht absichtlich versetzt hat, werden wir
         Antrags das 15. Lebensjahr (bei der Kinderinvalidi-               eine für den Todesfall nach § 1 versicherte Leistung er-
         täts-Versicherung oder Kinderinvaliditäts-Zusatzver-              bringen.
         sicherung den 4. Lebensmonat) bereits vollendet und         (3)   Weitere Einschränkungen und Ausschlüsse sind verein-
         das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;                      bart mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
      f) der Versicherungsnehmer und die zu versichernde                   (AVB) für den beantragten Versicherungsvertrag und
         Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt                – beim VERMÖGENSAUFBAU & SICHERHEITSPLAN –
         in Deutschland haben.                                             den jeweiligen Tarifbestimmungen der Komponenten zur
                                                                           Risikoabsicherung, sowie gegebenenfalls den Besonde-
                                                                           ren Bedingungen für eine mitbeantragte Zusatzversiche-
§ 3 Wann beginnt und endet der vorläufige Versiche-                        rung (siehe § 6 Abs. 1).
    rungsschutz?

(1)   Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt mit dem             § 5 Was kostet Sie der vorläufige Versicherungsschutz?
      3. Tag nach der Unterzeichnung des Antrags.
                                                                           Für den vorläufigen Versicherungsschutz erheben wir
(2)   Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet der vorläufige           zwar keinen besonderen Beitrag. Erbringen wir aber
      Versicherungsschutz, wenn                                            Leistungen aufgrund des vorläufigen Versicherungs-
                                                                           schutzes, so behalten wir ein Entgelt ein. Das Entgelt
      a) der Versicherungsschutz aus der beantragten Versi-                entspricht dem Beitrag für eine Versicherungsperiode.
         cherung begonnen hat;                                             Bei Einmalbeitragsversicherungen ist dies der einmalige
                                                                           Beitrag, ansonsten der Beitrag entsprechend der verein-
      b) Sie Ihren Antrag angefochten oder zurückgenommen
                                                                           barten Zahlungsweise. Wir berechnen Ihnen jedoch
         haben;
                                                                           nicht mehr als den Tarifbeitrag für die Höchstbeträge
      c) Sie von Ihrem Widerrufsrecht nach § 8 Versiche-                   gemäß § 1 Abs. 3. Bereits gezahlte Beiträge rechnen wir
         rungsvertragsgesetz (VVG) Gebrauch gemacht ha-                    an.
         ben;
      d) Sie einer Ihnen gemäß § 5 Abs. 1 und 2 VVG mitge-           § 6 Wie ist das Verhältnis zur beantragten Versicherung
         teilten Abweichung des Versicherungsscheins von                 und wer erhält die Leistungen aus dem vorläufigen
         Ihrem Antrag widersprochen haben;                               Versicherungsschutz?
      e) der Einzug des Erstbeitrags aus von Ihnen zu vertre-
         tenden Gründen nicht möglich war oder dem Einzug            (1)   Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt
         widersprochen worden ist, sofern wir Sie durch ge-                ist, finden auf den vorläufigen Versicherungsschutz die
         sonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auf-             Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den
         fälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese                 beantragten Versicherungsvertrag und – beim VER-
         Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben.                             MÖGENSAUFBAU & SICHERHEITSPLAN – die jeweili-
                                                                           gen Tarifbestimmungen der Komponenten zur Risikoab-
(3)   Der vorläufige Versicherungsschutz tritt rückwirkend au-             sicherung, sowie gegebenenfalls die Besonderen Bedin-
      ßer Kraft, wenn                                                      gungen für eine mitbeantragte Berufsunfähigkeits-
                                                                           Zusatzversicherung (BUZVB), Grundfähigkeits-Zusatz-
      a) der Einzug des Erstbeitrags nicht möglich war und                 versicherung (GFZVB), Kinderinvaliditäts-Zusatzver-
         der Versicherungsnehmer dies zu vertreten hat oder                sicherung (KIZB) oder Todesfall-Zusatzversicherung
      b) der Versicherungsnehmer dem Einzug widerspro-                     (TZVB) Anwendung. Dies gilt insbesondere für die dort
         chen hat.                                                         enthaltenen Einschränkungen und Ausschlüsse (siehe
                                                                           § 4 Abs. 3). Eine Überschussbeteiligung erfolgt jedoch
(4)   Jede Vertragspartei kann den Vertrag über den vorläufi-              nicht – mit Ausnahme eines eventuellen Kundenbonus
      gen Versicherungsschutz ohne Einhaltung einer Frist                  oder einer eventuellen Bonusrente aus der Überschuss-
      kündigen. Unsere Kündigungserklärung wird jedoch erst                beteiligung.
      nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang bei Ihnen
      wirksam.                                                       (2)   Haben Sie im Antrag ein Bezugsrecht festgelegt, gilt
                                                                           dieses auch für die Leistungen aus dem vorläufigen Ver-
                                                                           sicherungsschutz.
§ 4 In welchen Fällen ist der vorläufige Versicherungs-
    schutz ausgeschlossen?
                                                                     § 7 Was ist im Versicherungsfall zu beachten?
(1)   Unsere Leistungspflicht ist ausgeschlossen für Versiche-
      rungsfälle aufgrund von Ursachen, nach denen im An-                  Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich –
      trag gefragt ist und von denen die versicherte Person vor            möglichst innerhalb von 48 Stunden – mitzuteilen.
      seiner Unterzeichnung Kenntnis hatte, auch wenn diese

                                                               -4-                                                   VVSAB (07.20) / 2
Allgemeine Versicherungsbedingungen
für die Berufsunfähigkeits-Versicherung

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner; für unser Vertragsverhältnis gelten die nach-
folgenden Bedingungen.

Inhaltsverzeichnis

Leistung
Welche Leistungen erbringen wir?                                                                      §   1
Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?                                                §   2
Was ist Pflegebedürftigkeit im Sinne dieser Bedingungen?                                              §   3
Was ist Berufsunfähigkeit aufgrund der Beeinträchtigung von körperlichen Fähigkeiten                  §   4
(Verlust einer Grundfähigkeit) im Sinne dieser Bedingungen?
Was ist Berufsunfähigkeit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen und             § 5
was ist in diesem Fall zu beachten?
Welche Bedeutung hat das Rauchverhalten bei der Berufsunfähigkeits-Versicherung?                      § 6
Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?                                                                § 7
Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                                                                 § 8
Wann beginnt und wann endet unsere Leistungspflicht?                                                  § 9
In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?                                         § 10
Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht, und welche Folgen hat ihre Verletzung?               § 11
Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?                                                § 12
Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungspflicht ab?                                        § 13
Was gilt für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit?                                                   § 14
Wann stellen wir unsere Leistungen ein, und welche Mitteilungspflichten sind                          § 15
während des Leistungsbezugs zu beachten?
Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Eintritt der Berufsunfähigkeit?           § 16
Wer erhält die Leistung?                                                                              § 17
Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?                                                         § 18
Zu welchen Anlässen können Sie die Leistungen Ihrer Berufsunfähigkeits-Versicherung ohne              § 19
Gesundheitsprüfung anpassen?

Beitrag und Beitragsstundung
Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?                                                      § 20
Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, und was gilt für eine Beitrags-       § 21
stundung?

Kündigung und Beitragsfreistellung
Wann können Sie Ihren Vertrag ganz oder teilweise kündigen oder beitragsfrei stellen?                 § 22
Wann können Sie die vereinbarte Versicherungsdauer Ihres Versicherungsvertrags verlängern?            § 23
Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet?                                                     § 24

                                                   -5-                                    AVB BUV (04.21) / 1
Sonstige Vertragsbestimmungen
Was gilt bei einer Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens?               § 25
Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?                                   § 26
Was ist bei Auslandsaufenthalten zu beachten?                                   § 27
Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?                          § 28
Können Steuern und öffentliche Abgaben anfallen?                                § 29
Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?                               § 30
Wo ist der Gerichtsstand?                                                       § 31

                                                 -6-                AVB BUV (04.21) / 2
§ 1 Welche Leistungen erbringen wir?                                           gungswerk in der Bundesrepublik Deutschland, dem die
                                                                               versicherte Person als Pflichtmitglied angehört, unbefris-
(1)   Wird die versicherte Person während der vereinbarten                     tet eine volle Erwerbsminderungsrente allein aus medi-
      Versicherungsdauer berufsunfähig im Sinne von § 2                        zinischen Gründen gewährt. Unser Recht auf Nachprü-
      dieser Bedingungen, so erbringen wir folgende Leistun-                   fung der Berufsunfähigkeit (siehe § 14) bleibt unberührt.
      gen:
                                                                               Eine befristete Leistung (siehe § 13 Abs. 2) gewähren
      a) Zahlung der jeweils versicherten Berufsunfähigkeits-                  wir auch dann, wenn die versicherte Person vor Vollen-
         rente, und zwar monatlich im Voraus;                                  dung des 55. Lebensjahres von einem Träger der ge-
                                                                               setzlichen Rentenversicherung oder eines berufsständi-
      b) volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für                   schen Versorgungswerks in der Bundesrepublik
         die Berufsunfähigkeits-Versicherung, jedoch nicht für                 Deutschland, dem die versicherte Person als Pflichtmit-
         evtl. eingeschlossene Zusatzversicherungen.                           glied angehört, allein aus medizinischen Gründen eine
                                                                               volle befristete Erwerbsminderungsrente erhält. Dabei
      Wenn Sie es wünschen, beraten wir Sie über Möglich-                      kann allerdings der befristete Zeitraum für unsere Leis-
      keiten zur medizinischen Rehabilitation und beruflichen                  tung von dem eventuellen befristeten Zeitraum abwei-
      Reintegration. Zusätzlich prüfen wir auf Ihren Wunsch,                   chen, während dessen ein gesetzlicher oder berufs-
      ob wir uns an den Kosten von Rehabilitationsmaßnah-                      ständischer Versorgungsträger eine Erwerbsminde-
      men beteiligen, sofern diese aus medizinischer und ar-                   rungsrente gewährt.
      beitsmarktbezogener Sicht wirtschaftlich sinnvoll er-
      scheinen. Die Versicherungsleistungen erbringen wir                      Im Fall eines vereinbarten Leistungsausschlusses, der
      während der Dauer einer bedingungsgemäßen Berufs-                        mitursächlich im Zusammenhang mit der Berufsunfähig-
      unfähigkeit, solange die versicherte Person lebt, längs-                 keit steht, bewirkt der Bescheid eines Sozialversiche-
      tens jedoch bis zum Ablauf der Versicherung. Bei Versi-                  rungsträgers keinen Leistungsanspruch.
      cherungen mit gegenüber der Leistungsdauer abgekürz-
      ter Versicherungsdauer werden Leistungen aus der Be-               (5)   BerufsunfähigkeitsPolice PLUS
      rufsunfähigkeits-Versicherung nur bei Eintritt der Be-
      rufsunfähigkeit vor Ende der Versicherungsdauer er-                      Sofern Sie in Ihrem Vertrag die Absicherung der Berufs-
      bracht, dann jedoch bis zum Ablauf der Leistungsdauer,                   unfähigkeit aufgrund der Beeinträchtigung von körperli-
      sofern die Anspruchsvoraussetzungen weiter bestehen.                     chen Fähigkeiten eingeschlossen haben (Berufsunfä-
      Die Versicherungsleistungen wegen Berufsunfähigkeit                      higkeitsPolice PLUS), liegt Berufsunfähigkeit aufgrund
      erbringen wir aber nur in einfacher Höhe, auch wenn                      der Beeinträchtigung von körperlichen Fähigkeiten im
      Kriterien für die Berufsunfähigkeit nach § 2 Abs. 1, 2, 4,               Sinne dieser Bedingungen dann vor, wenn bei der ver-
      5 und 6 nebeneinander erfüllt sind.                                      sicherten Person voraussichtlich sechs Monate unun-
                                                                               terbrochen eine Beeinträchtigung einer körperlichen Fä-
(2)   Sofern Sie in Ihrem Vertrag eine garantierte Leistungs-                  higkeit im Sinne von § 4 bestehen wird oder bereits
      dynamik eingeschlossen haben, erhöhen sich die ge-                       sechs Monate ununterbrochen bestand.
      zahlten Berufsunfähigkeitsrenten während einer Leis-
      tungsphase jedes Jahr um den vereinbarten festen                   (6)   BerufsunfähigkeitsPolice EXTRA
      Steigerungssatz. Die Erhöhung erfolgt erstmals zum
                                                                               Sofern Sie in Ihrem Vertrag die Absicherung der Berufs-
      ersten Versicherungsjahreswechsel nach Eintritt der Be-
                                                                               unfähigkeit infolge von Arbeitsunfähigkeit eingeschlos-
      rufsunfähigkeit, an den anschließenden Versicherungs-
      jahreswechseln zusammen mit der eventuellen jeweili-                     sen haben (BerufsunfähigkeitsPolice EXTRA), liegt
      gen Erhöhung aus der Überschussbeteiligung (siehe § 7                    Berufsunfähigkeit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit im
      Abs. 4 c)). Bezugsgröße der Leistungsdynamik ist die                     Sinne dieser Bedingungen dann vor, wenn die versi-
                                                                               cherte Person sechs Monate ununterbrochen vollständig
      jeweils erreichte garantierte Rente einschließlich der
      Rente aus der Überschussbeteiligung.                                     arbeitsunfähig im Sinne von § 5 war.

                                                                         (7)   Befristete Hilfe bei ständigem Rollstuhlbedarf
§ 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser                                  Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Tarifbestimmungen
    Bedingungen?                                                               liegt auch dann vor, wenn die versicherte Person für vo-
                                                                               raussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen
(1)   Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt                      ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sein wird oder
      vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Kör-                 dies bereits sechs Monate ununterbrochen gewesen ist.
      perverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräf-                   Diese spezielle Beeinträchtigung muss nach Vertrags-
      teverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussicht-                 abschluss eingetreten sein. Wir zahlen in diesem Fall
      lich mindestens sechs Monate ununterbrochen zu min-                      eine Berufsunfähigkeits-Rente für längstens 24 Monate.
      destens 50 % ihren zuletzt vor Eintritt dieses Zustands                  Diese befristete Hilfe erhalten Sie während der Ver-
      ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Be-                    tragsdauer einmalig und nur, wenn diese spezielle Be-
      einträchtigung ausgestaltet war – nicht mehr ausüben                     einträchtigung ausnahmsweise nicht bereits unmittelbar
      kann. Eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit kommt                    zu Leistungen wegen Berufsunfähigkeit nach Absatz 1
      nur dann in Betracht, wenn diese im Sinne von Absatz                     bis 6 führt.
      8 a) bzw. Absatz 9 a) konkret ausgeübt wird (vollständi-
      ger Verzicht auf abstrakte Verweisung).                            (8)   a) Keine Berufsunfähigkeit bei konkreter Ausübung
                                                                                  einer zumutbaren anderen Tätigkeit
(2)   Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt
      auch dann vor, wenn die versicherte Person infolge                          Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt
      Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersent-                        nicht vor, wenn die versicherte Person nach Eintritt
      sprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen                       des in Absatz 1, 2 oder 3 beschriebenen Zustands
      sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate unun-                         eine zumutbare andere Tätigkeit ausübt und sie da-
      terbrochen pflegebedürftig im Sinne von § 3 ist.                            zu aufgrund ihrer gesundheitlichen Verhältnisse zu
                                                                                  mehr als 50 % in der Lage ist. Eine zumutbare Tä-
(3)   Wird uns nachgewiesen, dass ein in Absatz 1 oder 2                          tigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person die Tä-
      beschriebener Zustand für einen Zeitraum von sechs                          tigkeit aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten
      Monaten ununterbrochen vorgelegen hat, gilt dieser Zu-                      ausüben kann und die Tätigkeit ihrer bisherigen Le-
      stand von Beginn an als Berufsunfähigkeit.                                  bensstellung entspricht. Unter der bisherigen Le-
                                                                                  bensstellung ist die Lebensstellung in finanzieller
(4)   Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Tarifbestimmungen                         und sozialer Sicht zu verstehen, die vor Eintritt der
      liegt auch dann vor, wenn ein Träger der gesetzlichen                       gesundheitlichen Beeinträchtigung gemäß Absatz 1
      Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versor-                       oder 2 bestanden hat. Die dabei für die versicherte

                                                                   -7-                                                AVB BUV (04.21) / 3
Person zumutbare Einkommensreduzierung wird                              dende, Praktikanten oder Werkstudenten bleiben
         von uns je nach Lage des Einzelfalles auf die im                         dabei unberücksichtigt.
         Rahmen der höchstrichterlichen Rechtsprechung
         festgelegte Größe im Vergleich zum jährlichen Brut-                   b) Umorganisationshilfe
         toeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf, vor Ein-
         tritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung, begrenzt.                   Wenn wir die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente
         Bei Nicht-Selbstständigen gilt eine Einkommensre-                        nicht bzw. nicht mehr leisten, weil die versicherte
         duzierung von 20 % und mehr jedoch in jedem Fall                         Person ihren Betrieb zumutbar gemäß Absatz a)
         als nicht zumutbar.                                                      umorganisiert, erbringen wir auf Antrag im Hinblick
                                                                                  auf die Wiederherstellung der Berufsfähigkeit eine
      b) Wiedereingliederungshilfe                                                einmalige Zahlung in Höhe der im Rahmen der Um-
                                                                                  organisation angefallenen Kosten bis zu einer Höhe
         Wenn wir die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente                         von zwölf Monatsrenten (Umorganisationshilfe). Die
         nicht mehr leisten, weil die versicherte Person tat-                     Basis hierfür bildet die erreichte Monatsrente inklusi-
         sächlich im Sinne des Absatzes 8 a) eine zumutbare                       ve erreichter eventuell eingeschlossener garantierter
         andere Tätigkeit als bei Anerkennung ihrer Berufsun-                     Rentensteigerungen aus der Leistungsdynamik und
         fähigkeit ausübt, erbringen wir bei Einstellung unse-                    eventueller Rentensteigerungen aus der Über-
         rer Berufsunfähigkeitsleistung eine einmalige Zah-                       schussbeteiligung. Diese Umorganisationshilfe zah-
         lung in Höhe von zwölf Monatsrenten (Wiederein-                          len wir nur, wenn zum Zeitpunkt des Antrags auf
         gliederungshilfe). Die Basis hierfür bildet die erreich-                 Umorganisationshilfe die verbleibende vertraglich
         te Monatsrente inklusive erreichter eventuell einge-                     vereinbarte Leistungsdauer für die Berufsunfähig-
         schlossener garantierter Rentensteigerungen aus                          keitsrente noch mindestens zwölf Monate beträgt.
         der Leistungsdynamik und eventueller Rentensteige-                       Wenn bei der versicherten Person innerhalb von
         rungen aus der Überschussbeteiligung. Diese Wie-                         zwölf Monaten nach Einstellung unserer Berufsunfä-
         dereingliederungshilfe zahlen wir nur, wenn die ver-                     higkeitsleistung erneut eine Berufsunfähigkeit auf-
         bleibende vertraglich vereinbarte Leistungsdauer für                     grund derselben medizinischen Ursache eintritt, ver-
         die Berufsunfähigkeitsrente noch mindestens zwölf                        rechnen wir im Fall der erneuten Anerkennung unse-
         Monate beträgt. Wenn bei der versicherten Person                         rer Leistungspflicht die gezahlte Umorganisationshil-
         innerhalb von zwölf Monaten nach Einstellung unse-                       fe mit den künftigen Berufsunfähigkeitsrenten. Die
         rer Berufsunfähigkeitsleistung erneut eine Berufsun-                     Umorganisationshilfe können Sie mehrmals bean-
         fähigkeit aufgrund derselben medizinischen Ursache                       tragen, wenn die Voraussetzungen jeweils erneut er-
         eintritt, verrechnen wir im Fall der erneuten Aner-                      füllt sind und Versicherungsschutz besteht. Die Um-
         kennung unserer Leistungspflicht die gezahlte Wie-                       organisationshilfe zahlen wir nicht, wenn wir eine
         dereingliederungshilfe mit den künftigen Berufsunfä-                     Wiedereingliederungshilfe gemäß Absatz 8 b) er-
         higkeitsrenten. Die Wiedereingliederungshilfe kön-                       bringen.
         nen Sie mehrmals erhalten, wenn die Voraussetzun-
         gen jeweils erneut erfüllt sind und Versicherungs-                       Die Anforderungen an die Nachprüfung der Berufs-
         schutz besteht.                                                          unfähigkeit gemäß § 14 und an die Einstellung unse-
                                                                                  rer Berufsunfähigkeitsleistung sowie Ihre Mitwir-
         Die Anforderungen an die Nachprüfung der Berufs-                         kungspflichten während des Leistungsbezugs ge-
         unfähigkeit gemäß § 14 und an die Einstellung unse-                      mäß § 15 bleiben unberührt.
         rer Berufsunfähigkeitsleistung sowie Ihre Mitwir-
         kungspflichten während des Leistungsbezugs ge-                   (10) Schüler
         mäß § 15 bleiben unberührt.
                                                                               Bei Schülern gilt als zuletzt ausgeübter Beruf die zuletzt
(9)   a) Keine Berufsunfähigkeit bei Umorganisation                            ausgeübte Tätigkeit als Schüler, so wie sie ohne ge-
                                                                               sundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war.
         Bei Selbstständigen oder beherrschenden Gesell-
         schafter-Geschäftsführern setzt vollständige Berufs-             (11) Auszubildende
         unfähigkeit zusätzlich zu Absatz 1 bis 3 voraus, dass
         die versicherte Person ihren Beruf auch dann nicht                    Bei Auszubildenden wird für die Feststellung der Be-
         ausüben kann, nachdem sie ihren Betrieb zumutbar                      rufsunfähigkeit als ausgeübter Beruf das dem Ausbil-
         umorganisiert hat oder umorganisieren könnte.                         dungsziel entsprechende Berufsbild zugrunde gelegt.
                                                                               Berufsunfähigkeit liegt jedoch nicht vor, wenn die versi-
         Die Umorganisation ist nur zumutbar, wenn                             cherte Person eine andere berufliche Tätigkeit ausübt,
          sie keinen erheblichen Kapitaleinsatz erfordert,                    die ihrer evtl. anderweitigen Ausbildung und Erfahrung
          die Lebensstellung der versicherten Person als                      sowie ihrer bisherigen Lebensstellung (siehe Ab-
            Betriebsinhaber gewahrt bleibt,                                    satz 8 a)) entspricht.
          sie von der versicherten Person aufgrund ihres                 (12) Studierende
            maßgeblichen Einflusses auf die Geschicke des
            Unternehmens umgesetzt werden kann und                             Bei Studierenden gilt als zuletzt ausgeübter Beruf das
          der versicherten Person ein der bisherigen Posi-                    zuletzt betriebene Regelstudium. Berufsunfähigkeit liegt
            tion angemessener Tätigkeitsbereich geschaffen                     ebenfalls vor, wenn der bei Antragstellung angegebene
            wird und dieser aus medizinischer Sicht möglich                    angestrebte Beruf nicht mehr gemäß Absatz 1 ausgeübt
            ist.                                                               werden kann. Als Studium gilt ein Studium an einer
                                                                               Hochschule (Universität), Fachhochschule (FH) oder
         Eine Minderung des Einkommens von 20 % oder                           Berufsakademie. Der angestrebte Studienabschluss
         mehr bezogen auf das durchschnittliche jährliche                      muss in Deutschland staatlich anerkannt sein. Berufsun-
         Einkommen aus beruflicher Tätigkeit der letzten drei                  fähigkeit liegt jedoch nicht vor, wenn die versicherte
         Jahre vor Abzug von Personensteuern gilt jedoch in                    Person ein anderes Studium oder eine andere berufli-
         jedem Fall als unzumutbar. Im begründeten Einzel-                     che Tätigkeit ausübt, die ihrer Ausbildung und Erfahrung
         fall kann auch schon eine geringere Minderung des                     sowie ihrer bisherigen Lebensstellung (siehe Ab-
         Einkommens nicht zumutbar sein. Sollte die höchst-                    satz 8 a)) entspricht.
         richterliche Rechtsprechung einen geringeren Pro-
         zentsatz als unzumutbare Minderung des Einkom-                   (13) Teilzeit-Beschäftigte
         mens festlegen, ist dieser auch für uns maßgeblich.
                                                                               Übt die versicherte Person zum Zeitpunkt des Eintritts
         Wir verzichten auf die Prüfung der Umorganisation,                    der Berufsunfähigkeit ihre berufliche Tätigkeit zeitlich
         wenn der Betrieb der versicherten Person weniger                      eingeschränkt aus (Teilzeit-Tätigkeit), leisten wir auch
         als fünf angestellte Mitarbeiter beschäftigt. Auszubil-               dann, wenn die versicherte Person ihre Teilzeit-Tätigkeit

                                                                    -8-                                               AVB BUV (04.21) / 4
weniger als drei Stunden pro Arbeitstag ausüben kann.                       kopfmikrofon) so weit eingeschränkt ist, dass die
      Hat die versicherte Person gleichzeitig mehrere Teilzeit-                   versicherte Person nicht mehr in der Lage ist mittels
      Tätigkeiten, sind ihr verbliebenes Leistungsvermögen                        Sprache mit der Umwelt zu kommunizieren, weil sie
      und ihre tägliche Regelarbeitszeit in all diesen Tätigkei-                  keine verständlichen Worte mehr formen kann.
      ten in Summe maßgebend.                                                     Nicht geleistet wird bei Verlust der Sprachfähigkeit
                                                                                  durch nicht organische Ursachen.
(14) Hausfrauen und -männer ohne Erwerbstätigkeit
                                                                               c) Hören
      Bei Hausfrauen und Hausmännern ohne Erwerbstätig-
      keit gilt als zuletzt ausgeübter Beruf das zum Zeitpunkt                    Ein Verlust liegt vor, wenn bei der versicherten Per-
      des Eintritts der Berufsunfähigkeit von der versicherten                    son auch unter Nutzung von Hilfsgeräten (z. B. Hör-
      Person in ihrem Haushalt konkret ausgeübte Tätigkeits-                      geräte) auf beiden Ohren jeweils ein Resthörvermö-
      profil.                                                                     gen von höchstens 20 % besteht.

(15) Wurde die Berufstätigkeit vorübergehend in einem Zeit-                    d) Gehen
     raum von bis zu fünf Jahren unterbrochen und tritt die                       Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person
     Berufsunfähigkeit der versicherten Person während Mut-                       auch bei Verwendung geeigneter Hilfsmittel (z. B.
     terschutz, gesetzlicher Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Bun-                   Rollator) nicht mehr selbstständig in der Lage ist, in-
     desfreiwilligendienst, Freiwilligem Wehrdienst oder                          nerhalb von 20 Minuten eine Strecke von
     Freiwilligem Jahr ein, so ist der vor dieser Unterbre-                       400 Metern über einen ebenen Boden gehend zu-
     chung ausgeübte Beruf und die damit verbundene Le-                           rückzulegen.
     bensstellung maßgeblich.
                                                                               e) Eine Hand gebrauchen
                                                                                  Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person mit
§ 3 Was ist Pflegebedürftigkeit im Sinne dieser Bedin-                            der rechten oder der linken Hand nicht mehr in der
    gungen?                                                                       Lage ist,
                                                                                   einen maximal 250 Gramm wiegenden Alltagsge-
      Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Per-                       genstand (z. B. ein Wasserglas oder eine han-
      son so hilflos ist, dass sie im Sinne der §§ 14, 15 des                        delsübliche Packung Butter) zu greifen und eine
      Sozialgesetzbuches (SGB) XI in der Fassung vom                                 Minute lang ununterbrochen, auch unter Ablage
      21.12.2015, gültig ab 01.01.2017, einschließlich deren                         des Unterarms, zu halten, ohne dass er ihr aus
      Anlagen, mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft wird                        der Hand fällt, oder
      und uns das anhand des Bescheids des jeweiligen Trä-                         einen intakten Wasserhahn zu- und wieder aufzu-
      gers der gesetzlichen Pflegeversicherung nachweist.                            drehen.

                                                                               f) Einen Arm gebrauchen
§ 4 Was ist Berufsunfähigkeit aufgrund der Beeinträch-                            Ein Verlust liegt vor, wenn es der versicherten Per-
    tigung von körperlichen Fähigkeiten (Verlust einer                            son nicht mehr möglich ist, beide Hände gleichzeitig
    Grundfähigkeit) im Sinne dieser Bedingungen?                                  hinter den Kopf zu bewegen und den Nacken zu be-
                                                                                  rühren (Nackengriff) und beide Hände gleichzeitig
(1)   Sofern Sie in Ihrem Vertrag die Absicherung der Berufs-                     am Rücken zusammenzuführen (Schürzengriff).
      unfähigkeit aufgrund der Beeinträchtigung von körperli-
      chen Fähigkeiten eingeschlossen haben (Berufsunfä-                       g) Knien/Bücken
      higkeitsPolice PLUS), liegt Berufsunfähigkeit aufgrund                      Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person
      der Beeinträchtigung von körperlichen Fähigkeiten im                        nicht mehr in der Lage ist, sich aus eigener Kraft zu
      Sinne dieser Bedingungen dann vor, wenn bei der ver-                        bücken oder hinzuknien, um mit den Fingern den
      sicherten Person infolge Krankheit, Körperverletzung                        Boden zu berühren, und sich danach wieder aufzu-
      oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die                      richten.
      fachärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs
      Monate ununterbrochen eine Beeinträchtigung einer der                    h) Heben/Tragen
      nachstehenden acht körperlichen Fähigkeiten im be-                          Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person
      schriebenen Umfang bestehen wird oder bereits sechs                         weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm ei-
      Monate ununterbrochen bestand. In diesem Fall liegt                         nen 2 Kilogramm schweren Gegenstand von einem
      von Beginn dieses Zustands an eine Beeinträchtigung                         Tisch heben und 5 Meter weit tragen kann.
      einer körperlichen Fähigkeit im Sinne dieser Versiche-
      rungsbedingungen vor. Die Beeinträchtigung einer der               (3)   Nachweis der Beeinträchtigung
      beschriebenen körperlichen Fähigkeiten gilt als Verlust
      einer Grundfähigkeit. Bestehen für die versicherte Per-                  Der Verlust einer Grundfähigkeit ist durch einen Fach-
      son mehrere Beeinträchtigungen von körperlichen Fä-                      arzt der entsprechenden Fachrichtung mit den nach ak-
      higkeiten nebeneinander, erbringen wir die Versiche-                     tuellem medizinischen Wissensstand üblichen Befund-
      rungsleistung aber nur in einfacher Höhe.                                erhebungen nachzuweisen.
(2)   Versicherte Grundfähigkeiten
                                                                         § 5 Was ist Berufsunfähigkeit aufgrund von Arbeitsun-
      a) Sehen
                                                                             fähigkeit im Sinne dieser Bedingungen und was ist
         Ein Verlust liegt vor, wenn das Sehvermögen der                     in diesem Fall zu beachten?
         versicherten Person auch nach Einsatz von Hilfsmit-
         teln oder therapeutischen Maßnahmen so stark ein-               (1)   Sofern Sie in Ihrem Vertrag die Absicherung der Berufs-
         geschränkt ist, dass auf jedem Auge nur noch ein                      unfähigkeit infolge von Arbeitsunfähigkeit eingeschlos-
         Restsehvermögen von höchstens 5 % oder eine                           sen haben (BerufsunfähigkeitsPolice EXTRA), liegt
         Einschränkung des Gesichtsfeldes auf höchstens                        Berufsunfähigkeit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit im
         15 Grad Abstand vom Zentrum besteht.                                  Sinne dieser Bedingungen dann vor, wenn die versi-
                                                                               cherte Person sechs Monate ununterbrochen vollständig
      b) Sprechen                                                              arbeitsunfähig (krankgeschrieben) war. Als arbeitsunfä-
         Ein Verlust liegt vor, wenn die Sprechfähigkeit oder                  hig im Sinne dieser Versicherungsbedingungen gilt die
         die sprachliche Ausdrucksfähigkeit der versicherten                   versicherte Person, wenn uns auf die versicherte Per-
         Person nach abgeschlossenem Spracherwerb auch                         son ausgestellte ärztliche Bescheinigungen eingereicht
         bei Verwendung geeigneter Hilfsmittel (z. B. Kehl-                    werden, wie sie § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)

                                                                   -9-                                                AVB BUV (04.21) / 5
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder den Vor-                   mehr oder nur noch eine teilweise Arbeitsunfähigkeit
      schriften für die Geltendmachung von Krankentagegeld                  vorliegt.
      bei den privaten Krankenversicherungen entsprechen.
      Der Anspruch auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit
      aufgrund von Arbeitsunfähigkeit entsteht mit Ablauf des         § 6 Welche Bedeutung hat das Rauchverhalten bei der
      Monats, in den der Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit             Berufsunfähigkeits-Versicherung?
      fällt. Die Arbeitsunfähigkeit muss uns in Textform mitge-
      teilt werden. Eine frühzeitige Mitteilung erleichtert die       (1)   Die Berufsunfähigkeits-Versicherung haben Sie entwe-
      Prüfung Ihrer Ansprüche. Besteht nur eine teilweise Ar-               der als Rauchertarif oder als Nichtrauchertarif abge-
      beitsunfähigkeit, haben Sie keinen Anspruch auf eine                  schlossen. Der Beitrag richtet sich nach der Einordnung
      Leistung. Arbeitsversuche im Rahmen einer stufenwei-                  der versicherten Person als Raucher oder als Nichtrau-
      sen Wiedereingliederung gemäß § 74 Sozialgesetzbuch                   cher.
      Fünftes Buch (SGB V) stellen keine Unterbrechung der
      Arbeitsunfähigkeit dar.                                         (2)   Ist für diesen Vertrag der Nichtrauchertarif vereinbart,
                                                                            gelten folgende Regeln:
(2)   Wenn Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aufgrund
      von Arbeitsunfähigkeit beansprucht werden, müssen                     a) Begriff des Nichtrauchers
      uns auf Kosten des Anspruchstellers Bescheinigungen
      nach Absatz 1 eingereicht werden. Davon muss mindes-                     Nichtraucher ist, wer in den letzten zwölf Monaten
      tens eine Bescheinigung von einem Facharzt der ent-                      vor Antragstellung keine Zigaretten, Zigarren, Zigaril-
      sprechenden Fachrichtung ausgestellt worden sein.                        los oder Pfeife geraucht hat und keine elektrischen
      Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit können nur dann                      Zigaretten, elektrischen Zigarren, elektrischen Ziga-
      verlangt werden, wenn zeitgleich Leistungen wegen ei-                    rillos oder elektrischen Pfeifen benutzt hat.
      ner Berufsunfähigkeit gemäß § 2 Abs. 1, 2, 3, 4 oder –
      sofern vereinbart – Abs. 5 beantragt werden.                          b) Vorvertragliche Anzeigepflicht
(3)   Bei Berufsunfähigkeit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit                    Bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung sind Sie ver-
      erhalten Sie die Leistungen nach § 1 für maximal                         pflichtet, uns auf unsere Fragen in Textform wahr-
      18 Monate, auch bei mehrfacher Arbeitsunfähigkeit. Die                   heitsgemäß und vollständig anzuzeigen, ob Sie kein
      Leistungen erbringen wir unter den in § 1 genannten Vo-                  Nichtraucher im Sinne von Absatz 2a, also Raucher
      raussetzungen solange                                                    sind. Soll eine andere Person versichert werden, ist
       die versicherte Person ununterbrochen vollständig                      auch diese – neben Ihnen – für die wahrheitsgemä-
          arbeitsunfähig ist und                                               ße Anzeige verantwortlich. Zu den Rechtsfolgen ei-
                                                                               ner Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
       wir keine Leistungen wegen einer Berufsunfähigkeit                     siehe § 11.
          gemäß § 2 Abs. 1, 2, 3, 4 oder ggf. 5 erbringen.
                                                                            c) Gefahrerhöhung nach Abgabe Ihrer Vertragserklä-
      Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aufgrund von Ar-                      rung
      beitsunfähigkeit werden vorbehaltlich Abs. 3 Satz 1
      höchstens jeweils für den Zeitraum erbracht, für den                     Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn die versicherte
      ärztliche Bescheinigungen wegen Arbeitsunfähigkeit                       Person nach Abgabe der Vertragserklärung, vor Ab-
      (Absatz 1) vorgelegt werden. Der Anspruch auf die Leis-                  lauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss, Raucher
      tungen endet mit Ablauf des Monats, in dem die letzte                    geworden ist, also eine Zigarette, Zigarre, Pfeife
      ärztliche Bescheinigung wegen Arbeitsunfähigkeit ab-                     oder ein Zigarillo geraucht hat oder eine elektrische
      läuft.                                                                   Zigarette, elektrische Zigarre, elektrische Pfeife oder
                                                                               ein elektrisches Zigarillo benutzt hat. Wir überneh-
(4)   Haben wir eine Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit er-                     men den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf,
      bracht und wird die versicherte Person innerhalb von                     dass Sie nach Abgabe der Vertragserklärung ohne
      zwei Monaten nach Wegfall der Arbeitsunfähigkeit we-                     unsere Einwilligung keine Gefahrerhöhung vorneh-
      gen derselben Erkrankung wieder ununterbrochen voll-                     men oder deren Vornahme gestatten. Ist eine ande-
      ständig arbeitsunfähig, beginnt die Frist von sechs Mo-                  re Person versichert, so ist auch diese – neben
      naten nach Absatz 1 nicht erneut zu laufen.                              Ihnen – dafür verantwortlich, dass nach Abgabe der
                                                                               Vertragserklärung keine Gefahrerhöhung vorge-
(5)   Wenn die Leistungsprüfung ergibt, dass bei der versi-
                                                                               nommen wird.
      cherten Person eine Berufsunfähigkeit gemäß § 2
      Abs. 1, 2, 3, 4 oder ggf. 5 vorliegt, erbringen wir mit Be-              Nimmt die versicherte Person nach Abgabe der Ver-
      ginn des nächsten Monatsersten nach Abschluss der                        tragserklärung, vor Ablauf von fünf Jahren seit Ver-
      Leistungsprüfung Leistungen wegen einer Berufsunfä-                      tragsschluss, dennoch eine Gefahrerhöhung vor,
      higkeit gemäß § 2 Abs. 1, 2, 3, 4 oder ggf. 5. Ab diesem                 sind sowohl Sie als auch die versicherte Person ver-
      Zeitpunkt werden die Leistungen wegen Berufsunfähig-                     pflichtet, uns diese Gefahrerhöhung unverzüglich
      keit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit eingestellt.                        (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.
(6)   Wenn wir Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aufgrund                     Außer der vorgenannten Gefahrerhöhung beim
      von Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person erbrin-                   Rauchverhalten sind Sie nicht dazu verpflichtet, uns
      gen und nach Abschluss der Leistungsprüfung feststel-                    eine bei Vertragsabschluss für uns nicht vorherseh-
      len, dass eine Berufsunfähigkeit gemäß § 2 Abs. 1, 2, 3,                 bare Erhöhung des Risikos (z. B. durch die Aus-
      4 oder ggf. 5 vorliegt, rechnen wir den Zeitraum ab dem                  übung eines neuen Berufes oder die Aufnahme ei-
      Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit gemäß                    ner neuen Freizeitaktivität) mitzuteilen, es sei denn,
      § 2 Abs. 1, 2, 3, 4 oder ggf. 5 eingetreten ist, wir gleich-             dass wir eine erneute Risikoprüfung durchführen
      zeitig aber Leistungen wegen Berufsunfähigkeit wegen                     (z. B. bei einer Vertragsänderung).
      Arbeitsunfähigkeit erbracht haben, auf die maximale
      Leistungsdauer von insgesamt 18 Monaten nach Ab-                      d) Rechtsfolgen einer Gefahrerhöhung
      satz 3 nicht an.
                                                                               Beitragsanpassung bei Gefahrerhöhung
(7)   Wenn wir Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aufgrund
      von Arbeitsunfähigkeit erbringen, sind wir berechtigt zu                 Wir verzichten auf unsere gesetzlichen Rechte, den
      prüfen, ob nach wie vor eine ununterbrochene vollstän-                   Vertrag wegen einer Gefahrerhöhung zu kündigen
      dige Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person vorliegt.                oder die erhöhte Gefahr vom Versicherungsschutz
      Sie müssen uns unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes                     auszuschließen. Wird eine Gefahrerhöhung gemäß
      Zögern) informieren, wenn keine Arbeitsunfähigkeit                       Absatz 2c vorgenommen, können wir rückwirkend ab

                                                                 - 10 -                                           AVB BUV (04.21) / 6
dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung einen unseren                      wie die Überschussanteile ermittelt und verwendet
         Geschäftsgrundsätzen entsprechenden höheren Bei-                     werden (Absatz 4),
         trag verlangen. Eine Beitragserhöhung ist jedoch                    wann eine Beteiligung an den Bewertungsreserven
         ausgeschlossen, wenn Sie uns nachweisen, dass                        fällig werden kann (Absatz 5),
         die Vornahme der Gefahrerhöhung unverschuldet
         erfolgt ist.                                                        warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht
                                                                              garantieren können (Absatz 6).
         Wenn Sie oder die versicherte Person eine Gefahr-
         erhöhung entsprechend Absatz 2c nachträglich er-          (2)    Wie ermitteln wir die Überschussbeteiligung für die
         kennen und uns dies nicht angezeigt wird, können                 Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit?
         wir die vorgenannte Beitragserhöhung auch dann
         vornehmen, wenn die Gefahrerhöhung unverschul-                   Dazu erklären wir Ihnen
         det ist.                                                          aus welchen Quellen die Überschüsse stammen (a),
         Unser Recht zur Beitragsanpassung erlischt, wenn                  wie wir mit diesen Überschüssen verfahren (b) und
         wir es nicht innerhalb eines Monats ab dem Zeit-                  wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir die-
         punkt geltend machen, zu dem wir von der Gefahr-                    se zuordnen (c).
         erhöhung Kenntnis erlangen.
                                                                          Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ih-
         Eine Beitragserhöhung hat keine Auswirkungen auf                 res Vertrages an den Überschüssen und den Bewer-
         die Höhe der versicherten Leistung. Falls wir den                tungsreserven ergeben sich hieraus noch nicht.
         Beitrag um mehr als 10 % erhöhen, können Sie den
         Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der                a) Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen
         Mitteilung unserer Beitragserhöhung fristlos kündi-              entstehen:
         gen.                                                              den Kapitalerträgen (aa),
         Leistungsminderung bei Gefahrerhöhung                             dem Risikoergebnis (bb) und
                                                                           dem übrigen Ergebnis (cc).
         Wurde vor Ablauf von fünf Jahren seit Vertrags-
         schluss eine Gefahrerhöhung ohne unsere Einwilli-                Wir beteiligen unsere Versicherungsnehmer in ihrer Ge-
         gung vorsätzlich vorgenommen und wurde uns dies                  samtheit an diesen Überschüssen; dabei beachten wir
         nicht unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern)              die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung
         mitgeteilt, beschränkt sich die Höhe der versicherten            in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverord-
         Leistung auf zwei Drittel der vereinbarten Leistung              nung) in der jeweils geltenden Fassung.
         gemäß § 1. Die Verringerung unserer Leistungs-
         pflicht gilt nicht, wenn die Gefahrerhöhung nicht ur-            (aa) Kapitalerträge
         sächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles war.
         Wir werden uns im Fall der Gefahrerhöhung nicht                  Von den Nettoerträgen der nach der Mindestzufüh-
         auf die Leistungsverringerung berufen, wenn zwi-                 rungsverordnung maßgeblichen Kapitalanlagen erhalten
         schen Gefahrerhöhung und Eintritt des Versiche-                  die Versicherungsnehmer in Ihrer Gesamtheit mindes-
         rungsfalles mehr als 10 Jahre vergangen sind.                    tens den dort genannten Anteil. In der derzeitigen Fas-
                                                                          sung der Mindestzuführungsverordnung ist grundsätz-
(3)   Ist für die Berufsunfähigkeits-Versicherung der Raucher-            lich vorgeschrieben, dass den Versicherungsnehmern in
      tarif vereinbart und sollte die versicherte Person nach             ihrer Gesamtheit mindestens 90 % der Nettoerträge zu-
      Vertragsschluss Nichtraucher geworden sein, sind wir                gutekommen. Aus dem Betrag, der den Versicherungs-
      auf Ihren Wunsch hin bereit, nach ergänzender Risi-                 nehmern in ihrer Gesamtheit zugutekommt, werden zu-
      koeinschätzung den Wechsel in eine Berufsunfähig-                   nächst die Beträge finanziert, die für die garantierten
      keits-Versicherung nach Nichtrauchertarif zu prüfen. Als            Leistungen benötigt werden. Den restlichen Teil des Be-
      Nichtraucher gilt die versicherte Person dabei, wenn sie            trags, der den Versicherungsnehmern in ihrer Gesamt-
      in den letzten zwölf Monaten vor dem Wunsch eines Ta-               heit zugutekommt, verwenden wir für die Überschussbe-
      rifwechsels die Kriterien für einen Nichtraucher erfüllt            teiligung der Versicherungsnehmer. Die Beiträge einer
      hat, die wir nach Absatz 2 a) bei Antragstellung zugrun-            Berufsunfähigkeits-Versicherung sind allerdings so kal-
      de legen, und sie beabsichtigt, auch in Zukunft Nicht-              kuliert, wie sie zur Deckung des Berufsunfähigkeitsrisi-
      raucher zu bleiben.                                                 kos und der Kosten benötigt werden. Es stehen daher
                                                                          vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit keine oder allenfalls
                                                                          geringfügige Beträge zur Verfügung, um Kapital zu bil-
§ 7 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?                                den, aus dem Kapitalerträge entstehen können.

(1)   Worauf basiert die Überschussbeteiligung?                           (bb) Risikoergebnis

      Sie erhalten gemäß § 153 des Versicherungsvertrags-                 In der Berufsunfähigkeits-Versicherung ist der wichtigste
      gesetzes (VVG) in der jeweils geltenden Fassung eine                Einflussfaktor auf die Überschüsse vor Eintritt einer Be-
      Überschussbeteiligung. Diese umfasst eine Beteiligung               rufsunfähigkeit die Entwicklung des versicherten Risikos
      an den Überschüssen und ggf. an den Bewertungsre-                   (Berufsunfähigkeitsrisiko).   Überschüsse     entstehen,
      serven. Die Überschüsse und die Bewertungsreserven                  wenn die Aufwendungen für das Berufsunfähigkeitsrisi-
      ermitteln wir nach den Vorschriften des Handelsgesetz-              ko sich günstiger entwickeln als bei der Tarifkalkulation
      buches und stellen sie jährlich im Rahmen unseres Jah-              zugrunde gelegt. In diesem Fall müssen wir weniger
      resabschlusses fest. Die zu diesem Zeitpunkt vorhan-                Renten als ursprünglich angenommen zahlen und kön-
      denen Bewertungsreserven weisen wir dabei im Anhang                 nen daher die Versicherungsnehmer an dem entstehen-
      des Geschäftsberichtes aus. Der Jahresabschluss wird                den Risikoergebnis beteiligen. An diesen Überschüssen
      von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und                werden die Versicherungsnehmer nach der derzeitigen
      ist unserer Aufsichtsbehörde einzureichen. Nachfolgend              Fassung der Mindestzuführungsverordnung grundsätz-
      erläutern wir Ihnen,                                                lich zu mindestens 90 % beteiligt.
       wie wir die Überschussbeteiligung für die Versiche-               (cc) Übriges Ergebnis
          rungsnehmer in ihrer Gesamtheit ermitteln (Ab-
          satz 2),                                                        Am übrigen Ergebnis werden die Versicherungsnehmer
       wie die Überschussbeteiligung Ihres konkreten Ver-                nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungs-
          trags erfolgt (Absatz 3),                                       verordnung grundsätzlich zu mindestens 50 % beteiligt.

                                                              - 11 -                                             AVB BUV (04.21) / 7
Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis können bei-                        von Überschüssen beigetragen, bekommt er keine
        spielsweise entstehen, wenn                                             Überschüsse zugewiesen. Ihr Versicherungsvertrag er-
         die Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation                hält Anteile an den Überschüssen desjenigen Gewinn-
            angenommen,                                                         verbandes, der in Ihrem Versicherungsschein genannt
                                                                                ist. Die Mittel für die Überschussanteile werden bei der
         wir andere Einnahmen als aus dem Versicherungs-                       Direktgutschrift zu Lasten des Ergebnisses des Ge-
            geschäft haben, z. B. Erträge aus Dienstleistungen,                 schäftsjahres finanziert, ansonsten der Rückstellung für
            die wir für andere Unternehmen erbringen.                           Beitragsrückerstattung entnommen. Die Höhe der Über-
                                                                                schussanteilsätze legen wir jedes Jahr fest. Wir veröf-
     b) Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Über-                      fentlichen die Überschussanteilsätze in unserem Ge-
        schüsse führen wir der Rückstellung für Beitragsrücker-                 schäftsbericht. Diesen können Sie bei uns anfordern.
        stattung (RfB) zu oder schreiben sie unmittelbar den                    Sie finden ihn auch auf unserer Internetseite:
        überschussberechtigten Versicherungsverträgen gut                       www.generali.de. Die Höhe der Überschussanteilsätze
        (Direktgutschrift). Die RfB dient dazu, Schwankungen                    kann vom Beruf der versicherten Person und von der
        der Überschüsse auszugleichen. Sie darf grundsätzlich                   Versicherungsdauer abhängen.
        nur für die Überschussbeteiligung der Versicherungs-
        nehmer verwendet werden. Nur in Ausnahmefällen und               (4)    Wie werden die Überschussanteile ermittelt und
        mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde können wir hier-                    verwendet?
        von nach § 140 Abs. 1 des Versicherungsaufsichts-
        gesetzes (VAG) abweichen. Dies dürfen wir, soweit die                a) Laufende Überschussanteile vor Eintritt einer Berufsun-
        RfB nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile ent-                fähigkeit
        fällt. Nach der derzeitigen Fassung des § 140 Abs. 1
        VAG können wir im Interesse der Versicherungsnehmer                     Mit jeder Beitragszahlung werden laufende Überschuss-
        die RfB heranziehen, um                                                 anteile zugeteilt, die im Verhältnis zum Tarifbeitrag be-
         einen drohenden Notstand abzuwehren,                                  messen und direkt auf die Beitragszahlung angerechnet
                                                                                werden. Dadurch haben Sie statt des Tarifbeitrags nur
         unvorhersehbare Verluste aus den überschussbe-                        den grundsätzlich niedrigeren Zahlbeitrag zu entrichten.
             rechtigten Verträgen auszugleichen, die auf allge-
             meine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen                   Stattdessen kann auch die Zuteilung von laufenden
             sind, oder                                                         Überschussanteilen am Ende jedes Versicherungsjah-
         die Deckungsrückstellung*) zu erhöhen, wenn die                       res vereinbart werden, die wir – je nach Vereinbarung –
             Rechnungsgrundlagen aufgrund einer unvorherseh-                    entweder verzinslich ansammeln oder in Investment-
             baren und nicht nur vorübergehenden Änderung der                   fonds anlegen (fondsgebundene Überschussbeteili-
             Verhältnisse angepasst werden müssen.                              gung). In diesem Fall entspricht der Zahlbeitrag dem Ta-
                                                                                rifbeitrag.
        Wenn wir die RfB zum Verlustausgleich oder zur Erhö-
        hung der Deckungsrückstellung heranziehen, belasten                     Ist die Beitragszahlungsdauer gegenüber der Versiche-
        wir die Versichertenbestände verursachungsorientiert.                   rungsdauer abgekürzt, werden in der tariflich beitrags-
                                                                                freien Anwartschaftszeit ebenfalls laufende Überschuss-
        In einzelnen Versicherungsjahren**) kann eine Zuteilung                 anteile gewährt. Sie werden dann nach dem letzten Bei-
        von Überschüssen entfallen, sofern dies sachlich ge-                    trag bemessen und am Ende eines jeden Versiche-
        rechtfertigt ist.                                                       rungsjahres zugeteilt. War in der beitragspflichtigen Zeit
                                                                                die Beitragsanrechnung der Überschussanteile verein-
     c) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der                    bart, werden diese Überschussanteile in der planmäßig
        Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapi-                   beitragsfreien Zeit verzinslich angesammelt. Durch vor-
        talanlagen in der Bilanz gemäß Handelsgesetzbuch                        zeitige Einstellung der Beitragszahlung beitragsfreie
        (HGB) auszuweisen wären. Da vor Eintritt einer Berufs-                  Versicherungen erhalten in der beitragsfreien Anwart-
        unfähigkeit keine oder allenfalls geringfügige Beträge                  schaftszeit keine weiteren laufenden Überschussanteile.
        zur Verfügung stehen, um Kapital zu bilden, entstehen
        für diese Versicherung keine oder nur geringe Bewer-                    Verzinslich angesammelte Überschussguthaben bzw.
        tungsreserven. Soweit Bewertungsreserven, die nach                      der Geldwert eines in Investmentfonds geführten Über-
        gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften für                  schussguthabens (Fondsguthaben) werden bei Beendi-
        die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind,                   gung der Versicherung ausgezahlt. Der Versicherungs-
        überhaupt entstehen, ermitteln wir diese monatlich neu                  nehmer kann auch vorher, insbesondere bei Eintritt ei-
        und ordnen sie den Verträgen nach einem verursa-                        ner Berufsunfähigkeit, die Auszahlung des erreichten
        chungsorientierten Verfahren (Absatz 5) anteilig rechne-                Guthabens verlangen.
        risch zu.
                                                                             b) Schluss-Überschussanteil
(3)     Wie erfolgt die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags?
                                                                                Bei Ablauf der Versicherungsdauer sowie bei vorzeitiger
        Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. kapitalbil-                Beendigung der Versicherung durch Tod der versicher-
        dende Lebensversicherungen, Rentenversicherungen,                       ten Person oder Rückkauf nach Beginn des dritten Ver-
        Risiko-Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeits-Versi-                  sicherungsjahres kann – sofern die Versicherung nach
        cherungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst. In-                      § 22 Abs. 10 vorzeitig beitragsfrei gestellt wurde – ein
        nerhalb der Bestandsgruppen bilden wir Gewinnverbän-                    Schluss-Überschussanteil fällig werden. Dieser Schluss-
        de, um die Unterschiede bei den versicherten Risiken zu                 Überschussanteil wird dann für jedes volle vorzeitig bei-
        berücksichtigen. Die Überschüsse verteilen wir auf die                  tragsfreie Versicherungsjahr, in dem keine Leistungen
        einzelnen Bestandsgruppen bzw. Gewinnverbände nach                      aus der Berufsunfähigkeits-Versicherung gewährt wur-
        einem verursachungsorientierten Verfahren, und zwar in                  den, im Verhältnis zur beitragsfreien Rente ermittelt. Bei
        dem Maß, wie die Bestandsgruppen bzw. Gewinnver-                        vorzeitiger Beendigung durch Tod der versicherten Per-
        bände zur Entstehung von Überschüssen beigetragen                       son oder Rückkauf wird der ggf. fällige Schluss-
        haben. Hat ein Gewinnverband nicht zur Entstehung                       Überschussanteil für die verbleibenden Jahre bis zum
                                                                                vereinbarten Ablauf der Versicherungsdauer mit
                                                                                7,5 % p. a. diskontiert.
*)      Eine Deckungsrückstellung müssen wir bilden, um zu jedem
        Zeitpunkt den Versicherungsschutz gewährleisten zu können.           c) Laufende Berufsunfähigkeitsrente
**)     Ein Versicherungsjahr umfasst – unabhängig von der Versiche-
        rungsperiode – den Zeitraum eines Jahres. Das erste Versiche-           Wird eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt, werden jähr-
        rungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein dokumentier-            liche Überschussanteile jeweils zu Beginn eines Versi-
        ten Beginn der Versicherung. Die folgenden Versicherungsjahre           cherungsjahres zugeteilt, erstmals, nachdem die Be-
        beginnen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns.

                                                                    - 12 -                                             AVB BUV (04.21) / 8
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