Intertours-Winterthur Ihre Versicherung für Reisen, Ferien und Freizeit Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
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Winterthur Versicherungen Intertours-Winterthur Ihre Versicherung für Reisen, Ferien und Freizeit Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Ausgabe 08.2006 8000930 – 08.06 WGR068D
Inhaltsübersicht Ihre Intertours-Winterthur im Überblick Seite 3 A Gemeinsame Bedingungen 1 Versicherungsumfang 8 Prämienzahlung Seite 5 2 Mehrfach versicherte Leistungen 9 Schadenfall 3 Subsidiärklausel 10 Kündigung 4 Beratung und Hotline 11 Nicht versicherte Ereignisse 5 Beginn und Ende 12 Ergänzendes Recht 6 Versicherte Personen 13 Definitionen 7 Prämienänderung B Annullierungskosten- 1 Versicherte Ereignisse Versicherung 2 Geltungsbereich Seite 7 3 Versicherte Leistungen C Personenassistance- 1 Versicherte Ereignisse Versicherung 2 Geltungsbereich Seite 8 3 Versicherte Leistungen 4 Nicht versicherte Ereignisse und Leistungen D Fahrzeugassistance- 1 Versicherte Fahrzeuge 4 Geltungsbereich Versicherung 2 Zusätzlich versicherte Personen und 5 Versicherte Leistungen Seite 10 Haustiere 6 Zusatzleistungen 3 Versicherte Ereignisse 7 Nicht versicherte Ereignisse und Leistungen Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf die weibliche Personenbezeichnung verzichtet. 2
Ihre Intertours-Winterthur im Überblick Gerne orientieren wir Sie über den wesentlichen Inhalt unseres Versicherungsangebots. Wer ist Versicherungs- Die Winterthur Versicherungen, eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Winterthur (www.winterthur.com). trägerin? Welche Versicherungen – Annullierungskostenversicherung können abgeschlossen – Personenassistanceversicherung werden? – Fahrzeugassistanceversicherung Welche Personen und Die Versicherung gilt für Personen, die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz, im Fürstentum Fahrzeuge sind versichert? Liechtenstein, in Büsingen oder in Campione haben. In der Police/auf dem Antrag ist aufgeführt, ob der Vertrag für den Versicherungsnehmer alleine (Einzelperson) oder für den Versicherungsnehmer und seine Familie (Familienversicherung) abgeschlossen ist. Sofern die Fahrzeugassistance abgeschlossen ist, sind Personenwagen, Motorräder, Wohnmotorwagen, Lieferwagen und Kleinbusse bis 3500 kg, die auf eine versicherte Person eingelöst sind oder von ihr gelenkt werden, versichert. Ebenfalls sind sämtliche Anhänger bis 3500 kg versichert, welche mit dem versicherten Fahrzeug gesetzlich zum Verkehr zugelassen sind. Welches sind die ver- Annullierungskostenversicherung (AVB B 3): sicherten Leistungen? – Übernahme der geschuldeten Annullierungskosten gemäss Vertrag mit dem Reise- oder Transportunternehmen/Vermieter – Übernahme der nicht beanspruchten Leistungen Personenassistanceversicherung (AVB C 3): – Rettungs- und Bergungskosten – Transport- und Transportmehrkosten – Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten Fahrzeugassistanceversicherung (AVB D 5): – Pannenhilfe und Abschleppen – Fahrzeugbergung – Standgebühren – Fahrzeugrückführung – Transport- und Transportmehrkosten – Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten – Zustellkosten für Ersatzteile (Ausland) 8000930 – 08.06 Welche wesentlichen Aus- Für nachfolgende Ereignisse besteht kein Versicherungsschutz (AVB A11): schlüsse bestehen? – Ereignisse, die bei Abschluss der Versicherung, bei der Buchung oder dem Antritt der Reise oder der Ferien bereits eingetreten sind oder für die versicherte Person hätten erkennbar sein müssen; – Ereignisse im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen. Ausnahme: Die psychische Erkrankung wird durch einen Facharzt für Psychiatrie mittels Attest bestätigt; – Ereignisse, die auf einen Mangel oder auf mangelhaften Unterhalt des benützten Transportmittels zurückzuführen sind; – Ereignisse im Zusammenhang mit gewagten Handlungen, bei denen man sich wissentlich einer Gefahr aussetzt. 3
Wo gelten die Ver- Annullierungskosten- und Personenassistanceversicherung: sicherungen? Die Versicherungen gelten auf der ganzen Welt (AVB B 2/C 2). Fahrzeugassistanceversicherung: Die Versicherung gilt in Europa und den ans Mittelmeer grenzenden Staaten, ohne Russische Föderation, Weissrussland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan (AVB D 4). Wie berechnet sich die Die Höhe der Prämie geht aus dem Antrag und der Police hervor. Prämie? Die Prämie wird am ersten Tag jedes Versicherungsjahrs fällig (AVB A 8). Welche Pflichten hat der Unverzügliche Meldung eines Schadenfalls an die Winterthur (AVB A 9): Versicherungsnehmer? Telefon +41 844 802 008 Wann beginnt und endet Beginn und Ende des Vertrags sind im Antrag und in der Police aufgeführt. Nach Ablauf der Laufzeit der Versicherungsschutz? verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten schriftlich kündigt (AVB A 5/A 10). Der Vertrag kann durch Kündigung vorzeitig beendet werden, unter anderem: – nach einem Schadenfall, für den die Winterthur Leistungen erbracht hat (AVB A 10); – bei Erhöhung der Prämien kann der Versicherungsnehmer die Versicherungen auf Ende des Ver- sicherungsjahrs kündigen, wenn er mit der Neuregelung nicht einverstanden ist (AVB A 7). Welche Daten werden Im Rahmen der Vertragsanbahnung und der Vertragsdurchführung erhält die Winterthur Kenntnis von wie von der Winterthur folgenden Daten: verwendet? – Kundendaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität, Bankverbindungen usw.), gespeichert in elektronischen Kundendateien; – Vertragsdaten (Vertragsdauer, versicherte Risiken und Leistungen usw.), gespeichert in Vertragsver- waltungssystemen wie physische Policendossiers und elektronische Risikodatenbanken); – Zahlungsdaten (Datum der Prämieneingänge, Ausstände, Mahnungen, Guthaben usw.), gespeichert in Vertragsverwaltungssystemen wie physische Schadendossiers und elektronische Schadenapplikations- systeme. Diese Daten werden benötigt, um das Risiko zu prüfen und einzuschätzen, den Vertrag zu verwalten, die Prämien zeitgerecht einzufordern und im Leistungsfalle die Schäden korrekt abzuwickeln. Die Daten sind mindestens 10 Jahre nach Vertragsauflösung, Schadendaten mindestens 10 Jahre nach Erledigung des Schadenfalls aufzubewahren. Falls erforderlich, werden die Daten an involvierte Dritte, namentlich andere beteiligte Versicherer, Behörden, Anwälte und externe Sachverständige weitergeleitet. Eine Datenweitergabe kann auch zum Zwecke der Aufdeckung oder Verhinderung eines Versicherungsmissbrauchs erfolgen. Die Gesellschaften der Winterthur Group gewähren einander zwecks administrativer Vereinfachung und zu Marketingzwecken (um unseren Kunden ein optimales Produkte- und Dienstleistungsangebot zu unterbreiten) Einblick in die Stammdaten (zwecks Identifizierung der Kunden) und die Vertragsgrund- daten (ohne Antrags- und Schadendaten). Wichtig! Weitergehende Informationen finden Sie im Antrag, in der Police und in den Allgemeinen Vertrags- bedingungen (AVB). 4
A Gemeinsame Bedingungen A1 Versicherungsumfang Die abgeschlossenen Versicherungen sind in der Police aufgeführt. Der Vertragsumfang ergibt sich aus der Police und diesen Allge- meinen Vertragsbedingungen. A2 Mehrfach versicherte Pro versichertes Ereignis und versicherte Leistungen Person können gleiche Leistungen nur einmal beansprucht werden, auch wenn sie mehr- fach versichert sind. A3 Subsidiärklausel Bei Mehrfachversicherung erbringt die Win- terthur ihre Leistungen subsidiär. Das Regress- recht geht insoweit auf die Winterthur über, als diese Entschädigungen geleistet hat. A4 Beratung und Hotline Die Winterthur bietet während 365 Tagen rund um die Uhr telefonische Beratung bei Zwischenfällen oder in Notsituationen. Zu- sätzlich erteilt die Winterthur vor der Abreise Auskünfte über das gewählte Reiseziel. A5 Beginn und Ende 1 Beginn und Ende 3 Gültigkeit Beginn und Ende des Vertrags sind auf der Die Versicherungen gelten für Ereignisse, die Police aufgeführt. während der Dauer des Vertrags eintreten. 2 Vertragsverlängerung 4 Versicherungsjahr Der Vertrag ist für die in der Police genannte Das Versicherungsjahr beginnt mit der Fällig- Dauer abgeschlossen. Er verlängert sich am keit der Jahresprämie. Ende dieser Dauer jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr (davon ausgenommen Jah- resversicherungen mit automatischem Ablauf nach 365 Tagen). A6 Versicherte Personen Die Versicherung gilt für versicherte Personen, – andere auf der Police namentlich aufge- die ihren Wohnsitz in der Schweiz, im Fürsten- führte Personen, solange sie mit dem Ver- tum Liechtenstein, in Büsingen oder in Cam- sicherungsnehmer in Wohngemeinschaft pione haben. leben (einschliesslich deren ledige Kinder In der Police ist aufgeführt, ob der Vertrag bis 20 Jahre und deren ledige und nicht be- für den Versicherungsnehmer alleine (Einzel- rufstätigen Kinder über 20 Jahre). person) oder für den Versicherungsnehmer und seine Familie (Familienversicherung) ab- 2 Minderjährige geschlossen ist. Ebenso sind Minderjährige versichert, die mit dem Versicherungsnehmer oder dessen Ehe- 1 Familie (Mehrpersonenhaushalt) gatten/Person, welche diese Stelle einnimmt, Dazu zählen: mitreisen (ausgenommen solche, die im Zu- sammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit, 8000930 – 08.06 – der Versicherungsnehmer; im Rahmen von Jugendgruppen oder als – sein Ehegatte oder Autostopper mitgenommen werden). – die Person, welche diese Stelle einnimmt und mit dem Versicherungsnehmer in 3 Wohnsitzverlegung ins Ausland Wohngemeinschaft lebt; Verlegt die versicherte Person ihren zivilrecht- – deren ledige Kinder und Hausgenossen, lichen Wohnsitz ins Ausland, erlischt der die noch nicht 20 Jahre alt sind; Vertrag am Ende des laufenden Versicherungs- – deren mehr als 20 Jahre alten Kinder, so- jahrs. lange sie ledig und nicht berufstätig sind; 5
A7 Prämienänderung 1 Ändern während der Vertragsdauer die Prä- 3 Erhält die Winterthur bis Ende des Versiche- mien des Tarifs, teilt die Winterthur dies dem rungsjahrs keine Kündigung, gilt dies als Versicherungsnehmer spätestens 30 Tage Zustimmung zur Vertragsänderung. vor Ende des Versicherungsjahrs mit. 2 Ist der Versicherungsnehmer mit der Neurege- lung nicht einverstanden, kann er die von der Änderung betroffene Versicherung oder den gesamten Vertrag auf Ende des Versi- cherungsjahrs kündigen. A8 Prämienzahlung Die in der Police bezeichnete Prämie wird am ersten Tag jedes Versicherungsjahrs fällig. A9 Schadenfall 1 Der Versicherte muss die Winterthur unver- 2 Der behandelnde Arzt ist gegenüber der züglich informieren. Winterthur von der Schweigepflicht zu ent- In der Schweiz: binden. Telefon 0844 802 008 3 Wird auf Kosten der Winterthur ein Trans- Aus dem Ausland: portmittel benützt, ist dies vorgängig mit der +41 844 802 008 Winterthur abzusprechen. +41 52 218 95 95 Werden die Melde- und Verhaltenspflichten schuldhaft verletzt und dadurch Eintritt, Aus- mass oder Feststellung des Schadens beein- flusst, können die Leistungen entsprechend gekürzt oder verweigert werden. A 10 Kündigung 1 Kündigung im Schadenfall 2 Kündigung auf Ende des Versicherungsjahrs Tritt ein ersatzpflichtiger Schadenfall ein, Der Versicherungsnehmer oder die Winterthur können beide Parteien die davon betroffene können den Vertrag unter Berücksichtigung Versicherung oder den ganzen Vertrag einer Frist von 3 Monaten, frühestens nach schriftlich kündigen. Ablauf eines vollen Versicherungsjahrs, auf Der Versicherungsnehmer muss spätestens dessen Ende kündigen. 14 Tage, nachdem er von der Auszahlung Kenntnis erhalten hat, kündigen. Der Versi- cherungsschutz endet 14 Tage nach Eintreffen der Kündigung. Die Winterthur muss spätestens bei Auszah- lung der Entschädigung kündigen. Der Versi- cherungsschutz endet 14 Tage nach Eintreffen der Kündigung beim Versicherungsnehmer. A 11 Nicht versicherte Ereignisse 1 Ereignisse, die bei Abschluss der Versicherung, 5 Ereignisse im Zusammenhang mit der Ände- bei der Buchung oder dem Antritt der Reise rung des Programms oder des Ablaufs der oder der Ferien bereits eingetreten sind oder gebuchten Reise oder der Ferien durch den für die versicherte Person hätten erkennbar Veranstalter bzw. die Transportunternehmung, sein müssen. auch infolge behördlicher Verfügung. 2 Ereignisse im Zusammenhang mit psychischen 6 Ereignisse im Zusammenhang mit der vor- Erkrankungen. Ausnahme: Die psychische sätzlichen Ausführung von Verbrechen oder Erkrankung wird durch einen Facharzt für Vergehen oder beim Versuch dazu. Psychiatrie mittels Attest bestätigt. 7 Ereignisse, die auf einen Mangel oder auf 3 Ereignisse im Zusammenhang mit Krieg, mangelhaften Unterhalt des benützten Trans- Revolution, Rebellion, innerer Unruhe oder portmittels zurückzuführen sind. Aufstand, wenn die versicherte Person aktiv daran beteiligt war. 8 Ereignisse im Zusammenhang mit gewagten Handlungen, bei denen man sich wissentlich 4 Ereignisse im Zusammenhang mit der Teilnah- einer Gefahr aussetzt. me an Rennen, Rallyes und ähnlichen Wett- fahrten sowie bei allen Fahrten auf Renn- und Trainingsstrecken (z. B. Schleuderkurse, Sport- fahrlehrgänge). 6
A 12 Ergänzendes Recht In Ergänzung zu diesen Bedingungen gilt ins- besondere das schweizerische Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG). A 13 Definitionen 1 Elementarereignisse 4 Zeitwert Als Elementarereignisse gelten Hochwasser, Als Zeitwert gilt der Wert des versicherten Überschwemmung, Sturm (= Wind von Fahrzeugs, der Zusatzausrüstungen und 75 km/h oder mehr, der in der Umgebung Zubehörteile im Zeitpunkt des versicherten der versicherten Person/Sache Bäume um- Ereignisses. wirft oder Gebäude abdeckt), Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder 5 Berufstätigkeit Erdrutsch. Gleichgestellt sind Erdbeben, vul- Als berufstätig gelten Personen, die gegen kanische Eruption, Quarantäne, Epidemie, Entgelt einer Arbeitstätigkeit nachgehen. radioaktive Strahlung, kriegerische Ereignisse, Studenten und Auszubildende (Lehrlinge) Revolution, Rebellion, innere Unruhe oder gelten nicht als berufstätig. Arbeitslose, Rek- Aufstand. Dieser Versicherungsschutz gilt ruten und Studenten mit abgeschlossener während max. 14 Tagen nach dem erstmali- Ausbildung gelten als berufstätig. gen Auftreten. 6 Wohnsitz 2 Kollision Als Wohnsitz wird derjenige Ort verstanden, Als Kollision gilt ein Schaden am gewählten an dessem sich die versicherte Person mit der Transportmittel, der durch ein plötzlich und Absicht dauernden Verbleibens aufhält. Hat gewaltsam von aussen einwirkendes Ereignis die versicherte Person einen Zweitwohnsitz, verursacht wird. Dazu gehören insbesondere wird derjenige Wohnsitz als relevant bezeich- Ereignisse durch Anprall, Zusammenstoss, net, an dem sie sich am meisten aufhält. Umkippen, Absturz, Ein- und Versinken. 7 Haustiere 3 Panne Als Haustiere gelten Tiere, die üblicherweise Als Panne gilt jedes plötzliche und unvorher- mit der versicherten Person in Wohngemein- gesehene Versagen des Transportmittels schaft leben. infolge technischen Defekts, welches eine Weiterfahrt verunmöglicht oder gesetzlich nicht zulässt. Der Panne gleichgestellt werden: Reifendefekt, Benzinmangel, Verlust oder Beschädigung der Schlüssel, eingesperrte Schlüssel oder entladene Batterie. B Annullierungskosten-Versicherung B1 Versicherte Ereignisse 1 Unfall, Krankheit und Tod 3 Verlust Arbeitsplatz 11 Die versicherte Person verunfallt, erkrankt Die versicherte Person verliert nach der Bu- oder stirbt. chung der Reise oder der Ferien ihren Arbeits- 12 Eine der versicherten Person nahestehende platz. Person verunfallt, erkrankt oder stirbt. 4 Aufnahme Arbeitsverhältnis 13 Der Stellvertreter am Arbeitsplatz verunfallt, erkrankt oder stirbt. Die versicherte Person nimmt nach der Bu- chung der Reise oder der Ferien ein neues 14 Das Haustier der versicherten Person ver- Arbeitsverhältnis an. Voraussetzung: Die ver- unfallt, erkrankt oder stirbt. sicherte Person war bei der Buchung arbeits- los gemeldet und das zuständige Arbeitsamt 2 Feuer, Elementar, Diebstahl, Wasser oder respektiv das regionale Arbeitsvermittlungs- Streik 8000930 – 08.06 amt (RAV) hat der Reise oder Ferien zuge- 21 Das Eigentum der versicherten Person wird stimmt. durch ein Elementarereignis, Feuer oder Was- ser beträchtlich beschädigt oder von einem Diebstahl betroffen. 22 Die Reise oder die Ferien können gemäss Bestätigung einer offiziellen Stelle infolge Streiks, Feuers oder wegen eines Elementar- ereignisses nicht angetreten oder nicht wie vorgesehen fortgesetzt werden. 7
B2 Geltungsbereich Die Versicherung gilt auf der ganzen Welt. B3 Versicherte Leistungen 1 Annullierungkosten 4 Sprachaufenthalte Die Winterthur bezahlt die gemäss Vertrag Wenn eine versicherte Person einen Sprach- mit dem Reise- oder Transportunternehmen aufenthalt infolge eines versicherten Ereig- oder dem Vermieter geschuldeten Annullie- nisses nicht bzw. verspätet antreten oder rungskosten, inklusive Bearbeitungsgebühren, diesen vorzeitig abbrechen muss, bezahlt die wenn die Reise oder die Ferien aufgrund Winterthur die Kosten für den nicht benutz- eines versicherten Ereignisses nicht angetre- ten Teil. ten werden können. 5 Haustiere 2 Bei nicht beanspruchten Leistungen Wenn das Haustier der versicherten Person Wenn die Reise oder die Ferien aufgrund vor Antritt der Reise oder der Ferien nicht bei eines versicherten Ereignisses der vorgesehenen Betreuungsperson platziert – verspätet angetreten werden müssen werden kann, weil diese verunfallt, erkrankt oder stirbt, bezahlt die Winterthur die Kosten – vorzeitig abgebrochen werden müssen für ein Tierheim bis max. CHF 500.– pro Er- bezahlt die Winterthur die Kosten für die eignis. nicht beanspruchten Leistungen sowie die Mehrkosten für die Umbuchung. 6 Eintrittsbillette Wenn die versicherte Person aufgrund Unfall, 3 Leistungsbegrenzung Krankheit oder Tod ein bereits gekauftes Pro Ereignis sind alle Leistungen zusammen Eintrittsbillett für eine Veranstaltung nicht begrenzt auf den ursprünglich von der benützen kann und eine Annullierung nicht versicherten Person bezahlten Preis. Im Ma- möglich ist, bezahlt die Winterthur die ent- ximum bezahlt die Winterthur pro Ereignis sprechenden Billettkosten. CHF 80 000.–. Die Leistungen werden nur für denjenigen Arrangementteil erbracht, den die versicherte Person tatsächlich nutzt. C Personenassistance-Versicherung C1 Versicherte Ereignisse 1 Die versicherte Person verunfallt, erkrankt 7 Das mitgeführte Eigentum der versicherten oder stirbt. Person wird durch ein Elementarereignis, Feuer oder Wasser beträchtlich beschädigt, 2 Eine der versicherten Person nahestehende von einem Diebstahl betroffen oder beim Person verunfallt, erkrankt oder stirbt. Transport fehlgeleitet. 3 Der Stellvertreter am Arbeitsplatz verunfallt, 8 Die versicherte Person verliert Kreditkarte, erkrankt oder stirbt. Checks, Ausweispapiere oder das persönliche Billett. 4 Das Haustier der versicherten Person verun- fallt, erkrankt oder stirbt. 9 Die für die Reise oder Ferien gebuchte oder auf der Reise oder in den Ferien gewählte 5 Das gewählte Transportmittel fällt aus infolge Unterkunft wird durch ein Elementarereignis, von Kollision, Diebstahl, Panne oder wird Feuer oder Wasser beträchtlich beschädigt. durch ein Elementarereignis oder Feuer be- schädigt. 10 Die Reise oder die Ferien können gemäss Bestätigung einer offiziellen Stelle infolge 6 Das Eigentum der versicherten Person an Streiks, Feuers oder wegen eines Elementar- deren ständigen Wohnadresse oder deren ereignisses nicht wie vorgesehen fortgesetzt Zweitwohnsitz wird durch ein Elementarer- werden. eignis, Feuer oder Wasser beträchtlich be- schädigt oder von einem Diebstahl betroffen und die Reise oder die Ferien können nicht wie vorgesehen fortgesetzt werden. C2 Geltungsbereich Die Versicherung gilt auf der ganzen Welt. 8
C3 Versicherte Leistungen 1 Die versicherte Person verunfallt, erkrankt 2 – Eine der versicherten Person nahestehende oder stirbt Person verunfallt, erkrankt oder stirbt. 11 Rettungs- und Bergungskosten – Das Haustier verunfallt, erkrankt oder Die Winterthur bezahlt die notwendigen Ret- stirbt. tungs- und Bergungskosten. – Das Eigentum der versicherten Person an 12 Transport- und Transportmehrkosten deren ständiger Wohnadresse oder deren Zweitwohnsitz wird durch ein Elementar- Die Winterthur bezahlt die notwendigen ereignis, Feuer oder Wasser beträchtlich Transportkosten zum nächstgelegenen geeig- beschädigt oder von einem Diebstahl neten Arzt oder Spital. Können die Reise oder betroffen und die Reise oder die Ferien die Ferien anschliessend nicht fortgesetzt können nicht wie vorgesehen fortgesetzt werden, bezahlt die Winterthur die Transport- werden. mehrkosten für die direkte Rückkehr an die ständige Wohnadresse. Ist eine Fortsetzung – Der Stellvertreter am Arbeitsplatz verun- möglich, bezahlt die Winterthur die Trans- fallt, erkrankt oder stirbt. portmehrkosten bis max. CHF 1000.– pro 21 Transportmehrkosten versicherte Person. Nicht versichert sind Kos- Die Winterthur bezahlt die Transportmehrkos- ten für die Verlegung in ein anderes Spital. ten für die direkte Rückkehr an die ständige 13 Eine Rückführung in ein Spital am Wohnort Wohnadresse. Ist danach eine Fortsetzung oder eine Rückkehr an die ständige Wohn- möglich, bezahlt die Winterthur die Transport- adresse wird durch die Winterthur bezahlt, so- mehrkosten bis max. CHF 1000.– pro versi- fern sie ärztlich angeordnet ist. Die Winter- cherte Person. thur übernimmt auch die Kosten für eine 22 Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten ärztlich angeordnete Begleitung. Die Winterthur bezahlt die Unterkunfts- und 14 Stirbt die versicherte Person, bezahlt die Verpflegungsmehrkosten für einen unvorher- Winterthur die Kosten für die Bergung und gesehenen Aufenthalt bis max. CHF 1000.– Heimschaffung der Leiche an die ständige pro versicherte Person. Wohnadresse und erledigt die dafür notwen- digen Formalitäten. 3 Das gewählte Transportmittel fällt aus in- 15 Stirbt die versicherte Person im Ausland, be- folge von Kollision, Diebstahl, Panne oder zahlt die Winterthur auf Wunsch anstelle der wird durch ein Elementarereignis oder Heimschaffungskosten der Leiche die Kosten Feuer beschädigt. für die Kremation und den Urnentransport 31 Transportmehrkosten oder die Bestattungskosten vor Ort. Die Be- Die Winterthur bezahlt die Transportmehrkos- stattungskosten sind bis zur Höhe der ent- ten für die direkte Rückkehr an die ständige sprechenden Heimschaffungskosten versichert. Wohnadresse oder bis max. CHF 1000.– pro 16 Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten versicherte Person für die Fortsetzung der Muss die versicherte Person einen unvorher- Reise. gesehenen Aufenthalt einschalten oder eine Wenn es sich beim gewählten Transportmit- besser geeignete Unterkunft beziehen, bezahlt tel um ein öffentliches handelt, werden die die Winterthur die Unterkunfts- und Verpfle- Leistungen nur erbracht, wenn die durch ein gungsmehrkosten bis max. CHF 1000.– pro versichertes Ereignis verursachte fahrplan- versicherte Person. Spitalkosten werden dabei mässige Verspätung mehr als 60 Minuten be- keine übernommen. trägt. Bei verpassten Anschlussflügen werden 17 Kann sich die versicherte Person nicht mehr die Leistungen nur erbracht, sofern zwischen um die mitreisenden und mitversicherten fahrplanmässiger Ankunfts- und Abflugszeit minderjährigen Kinder kümmern, bezahlt die mehr als 3 Stunden liegen. Winterthur Unterkunfts-, Verpflegungs- und 32 Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten Transportkosten einer Person zur Rückholung Die Winterthur bezahlt die Unterkunfts- und der Kinder an deren ständige Wohnadresse. Verpflegungsmehrkosten für einen unvorher- 18 Rückführung durch Chauffeur gesehenen Aufenthalt bis max. CHF 1000.– Kann kein anderer Mitreisender das fahrtüch- pro versicherte Person. tige Fahrzeug zurückführen, bezahlt die Winterthur einen Chauffeur zur Rückholung 4 – Das mitgeführte Eigentum der versicher- des Fahrzeugs an die ständige Wohnadresse ten Person wird durch ein Elementarer- der versicherten Person. eignis, Feuer oder Wasser beträchtlich 19 Reisekosten ans Spitalbett im Ausland beschädigt oder von einem Diebstahl be- troffen oder beim Transport fehlgeleitet. Die Winterthur bezahlt die Reisekosten für einen einmaligen Besuch im Spital, wenn der – Die Reise oder die Ferien können gemäss Spitalaufenthalt im Ausland länger als 7 Tage Bestätigung einer offiziellen Stelle infolge dauert und nahestehende Personen die ver- Streiks, Feuers oder wegen eines Elemen- 8000930 – 08.06 sicherte Person besuchen möchten. Diese Rei- tarereignisses nicht wie vorgesehen fort- sekosten sind begrenzt auf max. CHF 2000.– gesetzt werden. pro Ereignis. – Die versicherte Person verliert Kredit- 20 Kostenvorschuss karte, Checks, Ausweispapiere oder das persönliche Billett. Muss sich die versicherte Person im Ausland in ärztliche Behandlung begeben, leistet die 41 Transportmehrkosten Winterthur einen rückzahlbaren Kostenvor- Die Winterthur bezahlt die Transportmehr- schuss bis max. CHF 5000.– pro versicherte kosten bis max. CHF 1000.– pro versicherte Person. Person. 9
42 Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten 7 Benachrichtigungsdienst Die Winterthur bezahlt die Unterkunfts- und Verunfallt oder erkrankt eine versicherte Per- Verpflegungsmehrkosten für einen unvorher- son und hat die Winterthur entsprechende gesehenen Aufenthalt bis max. CHF 1000.– Massnahmen getroffen, informiert die Winter- pro versicherte Person. thur die Angehörigen über die getroffenen 43 Kostenvorschuss bei Verlust von Kreditkarten, Massnahmen. Checks, Ausweispapieren und persönlichen Billetten 8 Nachsenden von lebenswichtigen Medika- menten Die Winterthur leistet einen rückzahlbaren Kostenvorschuss bis max. CHF 1000.– pro Stellt die versicherte Person während der Reise versicherte Person. oder den Ferien fest, dass ihr lebenswichtige Medikamente fehlen, bezahlt die Winterthur 5 – Die für die Reise oder die Ferien gebuch- das Nachsenden dieser Medikamente (ohne te oder auf der Reise oder in den Ferien Kosten für die Medikamente). gewählte Unterkunft wird durch ein Elementarereignis, Feuer oder Wasser be- 9 Dolmetscherkosten trächtlich beschädigt. Im Ausland bezahlt die Winterthur die not- – Der gewählte Ferienort wird infolge wendigen Kosten für einen anerkannten Schneefalls von der Aussenwelt abge- Dolmetscher bis max. CHF 500.– pro versi- schnitten und die An- oder Heimreise der chertes Ereignis. versicherten Person ist deshalb verun- möglicht. 51 Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten Die Winterthur bezahlt die Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten für einen unvorher- gesehenen Aufenthalt bis max. CHF 1000.– pro versicherte Person. 6 Notsituation zu Hause Wird sich die versicherte Person im Ausland während der Reise oder den Ferien plötzlich einer Gefahrensituation zu Hause bewusst (unverschlossene Türen, offene Fenster, lau- fende Heizung, vergessenes Haustier usw.) und teilt dies der Winterthur mit, organisiert diese die entsprechende Hilfe respektive Be- seitigung (ohne Kostenübernahme). C4 Nicht versicherte Ereignisse 1 Die Winterthur erbringt keine Leistungen, 2 Leistungen im Zusammenhang mit dem Lade- und Leistungen wenn das gewählte Transportmittel am stän- gut. digen Standort ausfällt. D Fahrzeugassistance-Versicherung D1 Versicherte Fahrzeuge 1 Versichert sind Personenwagen, Motorräder, 2 Nicht versichert sind Wohnmotorwagen, Lieferwagen und Klein- – Fahrzeuge mit Händlerschildern, Tages- busse bis 3500 kg, die auf eine versicherte oder Überführungsnummern; Person eingelöst sind oder von ihr gelenkt – Fahrzeuge, die zu geschäftlichen Zwecken werden. verwendet werden (z. B. Taxis, Miet-, Fahr- Ebenfalls sind sämtliche Anhänger bis 3500 kg schulfahrzeuge). versichert, welche mit dem versicherten Fahr- zeug gesetzlich zum Verkehr zugelassen sind. D2 Zusätzlich versicherte 1 Benützt eine nicht versicherte Person ein ver- 2 Transport- und Transportmehrkosten sowie Personen und Haustiere sichertes Fahrzeug, werden die Leistungen Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten für Pannenhilfe, Abschleppen, Fahrzeugber- werden auch für mitreisende Personen und gung, Standgebühren und Fahrzeugrückfüh- Haustiere bezahlt bis max. CHF 1000.– pro rung bezahlt. Im Ausland werden zusätzlich Ereignis. die Kosten für die Zustellung von Ersatzteilen bezahlt (Artikel D 5). 10
D3 Versicherte Ereignisse Das versicherte Fahrzeug fällt aus infolge von Kollision, Panne, Diebstahl oder wird durch ein Elementarereignis oder Feuer beschädigt. D4 Geltungsbereich Die Versicherung gilt in Europa und den ans Mittelmeer grenzenden Staaten, ohne Rus- sische Föderation, Weissrussland, Georgien, Armenien, Aserbeidschan und Kasachstan. D5 Versicherte Leistungen 1 Pannenhilfe und Abschleppen 7 Transport- und Transportmehrkosten Die Winterthur bezahlt die Pannenhilfe. Kann Die Winterthur bezahlt die Transportmehrkos- die Fahrbereitschaft am Schadenort nicht ten für die direkte Rückkehr an die ständige erstellt werden, bezahlt die Winterthur das Wohnadresse oder bis max. CHF 1000.– pro Abschleppen in die nächstgelegene geeignete versicherte Person für die Fortsetzung der Garage. Ersatzteile werden nicht bezahlt. Reise. Kann die Winterthur umständehalber nicht Wird die versicherte Person verletzt, bezahlt erreicht werden und müssen dadurch Pannen- die Winterthur die notwendigen Transport- hilfe und Abschleppen durch den Versicher- kosten zum nächstgelegenen geeigneten Arzt ten selber organisiert werden, übernimmt die oder Spital. Kann die Reise anschliessend Winterthur die entsprechenden Kosten bis nicht fortgesetzt werden, bezahlt die Winter- max. CHF 250.– pro Ereignis. thur die Transportmehrkosten für die direkte Rückkehr an die ständige Wohnadresse. 2 Fahrzeugbergung Ist eine Fortsetzung möglich, bezahlt die Win- Nach einer Kollision bezahlt die Winterthur terthur die Transportmehrkosten bis max. die Bergung und das anschliessende Ab- CHF 1000.– pro versicherte Person. Nicht ver- schleppen in die nächstgelegene geeignete sichert sind Kosten für die Verlegung in ein Garage bis max. CHF 2000.– pro Ereignis. anderes Spital. Zusätzlich bezahlt die Winterthur die notwen- Eine Rückführung in ein Spital am Wohnort digen Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten oder eine Rückkehr an die ständige Wohn- zugunsten der versicherten Personen. Die adresse wird durch die Winterthur bezahlt, Suchkosten sind pro versicherte Person auf wenn sie ärztlich angeordnet ist. Die Winter- CHF 10 000.– begrenzt. thur übernimmt auch die Kosten für eine ärztlich angeordnete Begleitung. 3 Standgebühren Stirbt die versicherte Person, bezahlt die Win- Die Winterthur bezahlt die Standgebühren terthur auf Wunsch anstelle der Heimschaf- bis max. CHF 250.– pro Ereignis. fungskosten der Leiche die Kosten für die Kremation und den Urnentransport oder die 4 Fahrzeugrückführung Bestattungskosten vor Ort. Die Bestattungs- Kann die Reparatur in der nächstgelegenen kosten sind bis zur Höhe der entsprechenden geeigneten Garage nicht innert 2 Stunden Heimschaffungskosten versichert. (im Ausland nicht gleichentags) durchgeführt werden oder wird das gestohlene Fahrzeug 8 Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten innerhalb von 30 Tagen nach einem Dieb- Die Winterthur bezahlt die Unterkunfts- und stahl wieder aufgefunden, bezahlt die Winter- Verpflegungsmehrkosten während der Dauer thur die Fahrzeugrückführung (in der Schweiz der Reparatur oder für einen unvorherge- nur bis max. CHF 250.– pro Ereignis) in die sehenen Aufenthalt bis max. CHF 1000.– pro Heimgarage der versicherten Person, sofern versicherte Person. die Kosten dafür nicht höher sind als der Zeit- Wird die versicherte Person verletzt und muss wert des versicherten Fahrzeugs. dadurch einen unvorhergesehenen Aufent- Wird das Fahrzeug vom Ausland nicht mehr halt einschalten oder eine besser geeignete in die Schweiz zurückgeführt, hilft die Winter- Unterkunft beziehen, bezahlt die Winterthur thur bei der Erledigung der für die Verschrot- die Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkos- tung notwendigen Formalitäten und bezahlt ten bis max. CHF 1000.– pro versicherte Per- die Zollkosten. son. Spitalkosten werden dabei keine über- nommen. 5 Feststellung Schadenausmass Kann sich die versicherte Person nicht mehr Im Ausland bezahlt die Winterthur die Kosten um die mitreisenden und mitversicherten 8000930 – 08.06 bis max. CHF 250.– pro Ereignis für die Fest- minderjährigen Kinder kümmern, bezahlt die stellung des Schadenausmasses (z. B. Fotos) Winterthur Unterkunfts-, Verpflegungs- und zur Beurteilung der Rückführung des Fahr- Transportkosten einer Person zur Rückholung zeugs. der Kinder an deren ständige Wohnadresse. 6 Zustellkosten für Ersatzteile Im Ausland bezahlt die Winterthur die Spedi- tionskosten von Ersatzteilen, die für die Fahr- tüchtigkeit notwendig sind. Ersatzteile werden nicht bezahlt. 11
D6 Zusatzleistungen 1 Garantieleistung 12 Kann die Winterthur diese Fristen nicht ein- 11 Muss das versicherte Fahrzeug aufgrund halten, bezahlt sie der versicherten Person eines versicherten Ereignisses in die Heimga- nach Ablauf dieser Frist für jeden zusätzlich rage der versicherten Person zurückgeführt benötigten Tage ein Ersatzfahrzeug, im Maxi- werden, garantiert die Winterthur folgende mum während 5 Tagen bis zum Totalbetrag Rückführungsfristen, gerechnet ab dem Tag, von CHF 500.–. an dem die Winterthur alle notwendigen Un- Übersteigen die Rückführungskosten aus dem terlagen erhalten hat und den Transportauf- Ausland den Zeitwert des versicherten Fahr- trag erteilen kann. zeugs, bezahlt die Winterthur, nach erfolgter Rückführung, die Kosten bis maximal zum Schadenort Rückführung Zeitwert, wenn die Rückführung durch die in Arbeitstagen versicherte Person organisiert wird. (Montag bis Freitag) Italien und Frankreich ohne Inseln, Österreich, Deutschland und Benelux-Staaten 6 Tage Grossbritannien, Irland, Spanien, Portugal, Dänemark, Polen, Tschechien und Slowakische Republik, Ungarn, Slowenien, Kroatien, Sizilien, Sardinien und Korsika 11 Tage restlicher Geltungsbereich 16 Tage D7 Nicht versicherte Ereignisse 1 Leistungen im Zusammenhang mit dem Lade- 2 Schäden bei Fahrzeugrückführung und Leistungen gut. Bei Beschädigungen am versicherten Fahrzeug bei durch die Winterthur veranlassten Fahr- zeugrückführungen, haftet die Winterthur nur, wenn ihr grobe Fahrlässigkeit vorgewor- fen werden kann. «Winterthur» Schweizerische Versicherungs-Gesellschaft, Winterthur 12
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