Intertours-Winterthur Ihre Versicherung für Reisen, Ferien und Freizeit Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)

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Winterthur Versicherungen

                  Intertours-Winterthur
                  Ihre Versicherung für Reisen, Ferien und Freizeit
                  Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)

                  Ausgabe 08.2006
8000930 – 08.06

                                                                      WGR068D
Inhaltsübersicht

Ihre Intertours-Winterthur
im Überblick
Seite 3

A
Gemeinsame Bedingungen       1   Versicherungsumfang                              8    Prämienzahlung
Seite 5                      2   Mehrfach versicherte Leistungen                  9    Schadenfall
                             3   Subsidiärklausel                                 10   Kündigung
                             4   Beratung und Hotline                             11   Nicht versicherte Ereignisse
                             5   Beginn und Ende                                  12   Ergänzendes Recht
                             6   Versicherte Personen                             13   Definitionen
                             7   Prämienänderung

B
Annullierungskosten-         1   Versicherte Ereignisse
Versicherung                 2   Geltungsbereich
Seite 7                      3   Versicherte Leistungen

C
Personenassistance-          1   Versicherte Ereignisse
Versicherung                 2   Geltungsbereich
Seite 8                      3   Versicherte Leistungen
                             4   Nicht versicherte Ereignisse und Leistungen

D
Fahrzeugassistance-          1   Versicherte Fahrzeuge                            4    Geltungsbereich
Versicherung                 2   Zusätzlich versicherte Personen und              5    Versicherte Leistungen
Seite 10                         Haustiere                                        6    Zusatzleistungen
                             3   Versicherte Ereignisse                           7    Nicht versicherte Ereignisse und Leistungen

                             Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf die weibliche Personenbezeichnung verzichtet.

2
Ihre Intertours-Winterthur im Überblick

                                               Gerne orientieren wir Sie über den wesentlichen Inhalt unseres Versicherungsangebots.

                  Wer ist Versicherungs-       Die Winterthur Versicherungen, eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Winterthur (www.winterthur.com).
                  trägerin?

                  Welche Versicherungen        – Annullierungskostenversicherung
                  können abgeschlossen         – Personenassistanceversicherung
                  werden?
                                               – Fahrzeugassistanceversicherung

                  Welche Personen und          Die Versicherung gilt für Personen, die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz, im Fürstentum
                  Fahrzeuge sind versichert?   Liechtenstein, in Büsingen oder in Campione haben. In der Police/auf dem Antrag ist aufgeführt, ob
                                               der Vertrag für den Versicherungsnehmer alleine (Einzelperson) oder für den Versicherungsnehmer und
                                               seine Familie (Familienversicherung) abgeschlossen ist.
                                               Sofern die Fahrzeugassistance abgeschlossen ist, sind Personenwagen, Motorräder, Wohnmotorwagen,
                                               Lieferwagen und Kleinbusse bis 3500 kg, die auf eine versicherte Person eingelöst sind oder von ihr
                                               gelenkt werden, versichert. Ebenfalls sind sämtliche Anhänger bis 3500 kg versichert, welche mit dem
                                               versicherten Fahrzeug gesetzlich zum Verkehr zugelassen sind.

                  Welches sind die ver-        Annullierungskostenversicherung (AVB B 3):
                  sicherten Leistungen?        – Übernahme der geschuldeten Annullierungskosten gemäss Vertrag mit dem Reise- oder
                                                 Transportunternehmen/Vermieter
                                               – Übernahme der nicht beanspruchten Leistungen

                                               Personenassistanceversicherung (AVB C 3):
                                               – Rettungs- und Bergungskosten
                                               – Transport- und Transportmehrkosten
                                               – Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten

                                               Fahrzeugassistanceversicherung (AVB D 5):
                                               – Pannenhilfe und Abschleppen
                                               – Fahrzeugbergung
                                               – Standgebühren
                                               – Fahrzeugrückführung
                                               – Transport- und Transportmehrkosten
                                               – Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten
                                               – Zustellkosten für Ersatzteile (Ausland)
8000930 – 08.06

                  Welche wesentlichen Aus-     Für nachfolgende Ereignisse besteht kein Versicherungsschutz (AVB A11):
                  schlüsse bestehen?           – Ereignisse, die bei Abschluss der Versicherung, bei der Buchung oder dem Antritt der Reise oder der
                                                 Ferien bereits eingetreten sind oder für die versicherte Person hätten erkennbar sein müssen;
                                               – Ereignisse im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen. Ausnahme: Die psychische Erkrankung
                                                 wird durch einen Facharzt für Psychiatrie mittels Attest bestätigt;
                                               – Ereignisse, die auf einen Mangel oder auf mangelhaften Unterhalt des benützten Transportmittels
                                                 zurückzuführen sind;
                                               – Ereignisse im Zusammenhang mit gewagten Handlungen, bei denen man sich wissentlich einer Gefahr
                                                 aussetzt.

                                                                                                                                                       3
Wo gelten die Ver-         Annullierungskosten- und Personenassistanceversicherung:
sicherungen?               Die Versicherungen gelten auf der ganzen Welt (AVB B 2/C 2).

                           Fahrzeugassistanceversicherung:
                           Die Versicherung gilt in Europa und den ans Mittelmeer grenzenden Staaten, ohne Russische Föderation,
                           Weissrussland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan (AVB D 4).

Wie berechnet sich die     Die Höhe der Prämie geht aus dem Antrag und der Police hervor.
Prämie?                    Die Prämie wird am ersten Tag jedes Versicherungsjahrs fällig (AVB A 8).

Welche Pflichten hat der   Unverzügliche Meldung eines Schadenfalls an die Winterthur (AVB A 9):
Versicherungsnehmer?       Telefon +41 844 802 008

Wann beginnt und endet     Beginn und Ende des Vertrags sind im Antrag und in der Police aufgeführt. Nach Ablauf der Laufzeit
der Versicherungsschutz?   verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist
                           von 3 Monaten schriftlich kündigt (AVB A 5/A 10).

                           Der Vertrag kann durch Kündigung vorzeitig beendet werden, unter anderem:
                           – nach einem Schadenfall, für den die Winterthur Leistungen erbracht hat (AVB A 10);
                           – bei Erhöhung der Prämien kann der Versicherungsnehmer die Versicherungen auf Ende des Ver-
                             sicherungsjahrs kündigen, wenn er mit der Neuregelung nicht einverstanden ist (AVB A 7).

Welche Daten werden        Im Rahmen der Vertragsanbahnung und der Vertragsdurchführung erhält die Winterthur Kenntnis von
wie von der Winterthur     folgenden Daten:
verwendet?                 – Kundendaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität, Bankverbindungen usw.),
                             gespeichert in elektronischen Kundendateien;
                           – Vertragsdaten (Vertragsdauer, versicherte Risiken und Leistungen usw.), gespeichert in Vertragsver-
                             waltungssystemen wie physische Policendossiers und elektronische Risikodatenbanken);
                           – Zahlungsdaten (Datum der Prämieneingänge, Ausstände, Mahnungen, Guthaben usw.), gespeichert in
                             Vertragsverwaltungssystemen wie physische Schadendossiers und elektronische Schadenapplikations-
                             systeme.

                           Diese Daten werden benötigt, um das Risiko zu prüfen und einzuschätzen, den Vertrag zu verwalten,
                           die Prämien zeitgerecht einzufordern und im Leistungsfalle die Schäden korrekt abzuwickeln. Die Daten
                           sind mindestens 10 Jahre nach Vertragsauflösung, Schadendaten mindestens 10 Jahre nach Erledigung
                           des Schadenfalls aufzubewahren.
                           Falls erforderlich, werden die Daten an involvierte Dritte, namentlich andere beteiligte Versicherer,
                           Behörden, Anwälte und externe Sachverständige weitergeleitet. Eine Datenweitergabe kann auch zum
                           Zwecke der Aufdeckung oder Verhinderung eines Versicherungsmissbrauchs erfolgen.
                           Die Gesellschaften der Winterthur Group gewähren einander zwecks administrativer Vereinfachung
                           und zu Marketingzwecken (um unseren Kunden ein optimales Produkte- und Dienstleistungsangebot zu
                           unterbreiten) Einblick in die Stammdaten (zwecks Identifizierung der Kunden) und die Vertragsgrund-
                           daten (ohne Antrags- und Schadendaten).

Wichtig!                   Weitergehende Informationen finden Sie im Antrag, in der Police und in den Allgemeinen Vertrags-
                           bedingungen (AVB).

4
A                      Gemeinsame Bedingungen

                  A1
                  Versicherungsumfang        Die abgeschlossenen Versicherungen sind
                                             in der Police aufgeführt. Der Vertragsumfang
                                             ergibt sich aus der Police und diesen Allge-
                                             meinen Vertragsbedingungen.

                  A2
                  Mehrfach versicherte       Pro versichertes Ereignis und versicherte
                  Leistungen                 Person können gleiche Leistungen nur einmal
                                             beansprucht werden, auch wenn sie mehr-
                                             fach versichert sind.

                  A3
                  Subsidiärklausel           Bei Mehrfachversicherung erbringt die Win-
                                             terthur ihre Leistungen subsidiär. Das Regress-
                                             recht geht insoweit auf die Winterthur über,
                                             als diese Entschädigungen geleistet hat.

                  A4
                  Beratung und Hotline       Die Winterthur bietet während 365 Tagen
                                             rund um die Uhr telefonische Beratung bei
                                             Zwischenfällen oder in Notsituationen. Zu-
                                             sätzlich erteilt die Winterthur vor der Abreise
                                             Auskünfte über das gewählte Reiseziel.

                  A5
                  Beginn und Ende        1   Beginn und Ende                                   3   Gültigkeit
                                             Beginn und Ende des Vertrags sind auf der             Die Versicherungen gelten für Ereignisse, die
                                             Police aufgeführt.                                    während der Dauer des Vertrags eintreten.

                                         2   Vertragsverlängerung                              4   Versicherungsjahr
                                             Der Vertrag ist für die in der Police genannte        Das Versicherungsjahr beginnt mit der Fällig-
                                             Dauer abgeschlossen. Er verlängert sich am            keit der Jahresprämie.
                                             Ende dieser Dauer jeweils stillschweigend um
                                             ein weiteres Jahr (davon ausgenommen Jah-
                                             resversicherungen mit automatischem Ablauf
                                             nach 365 Tagen).

                  A6
                  Versicherte Personen       Die Versicherung gilt für versicherte Personen,       – andere auf der Police namentlich aufge-
                                             die ihren Wohnsitz in der Schweiz, im Fürsten-          führte Personen, solange sie mit dem Ver-
                                             tum Liechtenstein, in Büsingen oder in Cam-             sicherungsnehmer in Wohngemeinschaft
                                             pione haben.                                            leben (einschliesslich deren ledige Kinder
                                             In der Police ist aufgeführt, ob der Vertrag            bis 20 Jahre und deren ledige und nicht be-
                                             für den Versicherungsnehmer alleine (Einzel-            rufstätigen Kinder über 20 Jahre).
                                             person) oder für den Versicherungsnehmer
                                             und seine Familie (Familienversicherung) ab-      2   Minderjährige
                                             geschlossen ist.                                      Ebenso sind Minderjährige versichert, die mit
                                                                                                   dem Versicherungsnehmer oder dessen Ehe-
                                         1   Familie (Mehrpersonenhaushalt)                        gatten/Person, welche diese Stelle einnimmt,
                                             Dazu zählen:                                          mitreisen (ausgenommen solche, die im Zu-
                                                                                                   sammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit,
8000930 – 08.06

                                             – der Versicherungsnehmer;
                                                                                                   im Rahmen von Jugendgruppen oder als
                                             – sein Ehegatte oder                                  Autostopper mitgenommen werden).
                                             – die Person, welche diese Stelle einnimmt
                                               und mit dem Versicherungsnehmer in              3   Wohnsitzverlegung ins Ausland
                                               Wohngemeinschaft lebt;                              Verlegt die versicherte Person ihren zivilrecht-
                                             – deren ledige Kinder und Hausgenossen,               lichen Wohnsitz ins Ausland, erlischt der
                                               die noch nicht 20 Jahre alt sind;                   Vertrag am Ende des laufenden Versicherungs-
                                             – deren mehr als 20 Jahre alten Kinder, so-           jahrs.
                                               lange sie ledig und nicht berufstätig sind;

                                                                                                                                                 5
A7
Prämienänderung                1   Ändern während der Vertragsdauer die Prä-         3   Erhält die Winterthur bis Ende des Versiche-
                                   mien des Tarifs, teilt die Winterthur dies dem        rungsjahrs keine Kündigung, gilt dies als
                                   Versicherungsnehmer spätestens 30 Tage                Zustimmung zur Vertragsänderung.
                                   vor Ende des Versicherungsjahrs mit.

                               2   Ist der Versicherungsnehmer mit der Neurege-
                                   lung nicht einverstanden, kann er die von
                                   der Änderung betroffene Versicherung oder
                                   den gesamten Vertrag auf Ende des Versi-
                                   cherungsjahrs kündigen.

A8
Prämienzahlung                     Die in der Police bezeichnete Prämie wird am
                                   ersten Tag jedes Versicherungsjahrs fällig.

A9
Schadenfall                    1   Der Versicherte muss die Winterthur unver-        2   Der behandelnde Arzt ist gegenüber der
                                   züglich informieren.                                  Winterthur von der Schweigepflicht zu ent-
                                   In der Schweiz:                                       binden.
                                   Telefon 0844 802 008
                                                                                     3   Wird auf Kosten der Winterthur ein Trans-
                                   Aus dem Ausland:
                                                                                         portmittel benützt, ist dies vorgängig mit der
                                   +41 844 802 008
                                                                                         Winterthur abzusprechen.
                                   +41 52 218 95 95

                                   Werden die Melde- und Verhaltenspflichten
                                   schuldhaft verletzt und dadurch Eintritt, Aus-
                                   mass oder Feststellung des Schadens beein-
                                   flusst, können die Leistungen entsprechend
                                   gekürzt oder verweigert werden.

A 10
Kündigung                      1   Kündigung im Schadenfall                          2   Kündigung auf Ende des Versicherungsjahrs
                                   Tritt ein ersatzpflichtiger Schadenfall ein,          Der Versicherungsnehmer oder die Winterthur
                                   können beide Parteien die davon betroffene            können den Vertrag unter Berücksichtigung
                                   Versicherung oder den ganzen Vertrag                  einer Frist von 3 Monaten, frühestens nach
                                   schriftlich kündigen.                                 Ablauf eines vollen Versicherungsjahrs, auf
                                   Der Versicherungsnehmer muss spätestens               dessen Ende kündigen.
                                   14 Tage, nachdem er von der Auszahlung
                                   Kenntnis erhalten hat, kündigen. Der Versi-
                                   cherungsschutz endet 14 Tage nach Eintreffen
                                   der Kündigung.
                                   Die Winterthur muss spätestens bei Auszah-
                                   lung der Entschädigung kündigen. Der Versi-
                                   cherungsschutz endet 14 Tage nach Eintreffen
                                   der Kündigung beim Versicherungsnehmer.

A 11
Nicht versicherte Ereignisse   1   Ereignisse, die bei Abschluss der Versicherung,   5   Ereignisse im Zusammenhang mit der Ände-
                                   bei der Buchung oder dem Antritt der Reise            rung des Programms oder des Ablaufs der
                                   oder der Ferien bereits eingetreten sind oder         gebuchten Reise oder der Ferien durch den
                                   für die versicherte Person hätten erkennbar           Veranstalter bzw. die Transportunternehmung,
                                   sein müssen.                                          auch infolge behördlicher Verfügung.

                               2   Ereignisse im Zusammenhang mit psychischen        6   Ereignisse im Zusammenhang mit der vor-
                                   Erkrankungen. Ausnahme: Die psychische                sätzlichen Ausführung von Verbrechen oder
                                   Erkrankung wird durch einen Facharzt für              Vergehen oder beim Versuch dazu.
                                   Psychiatrie mittels Attest bestätigt.
                                                                                     7   Ereignisse, die auf einen Mangel oder auf
                               3   Ereignisse im Zusammenhang mit Krieg,                 mangelhaften Unterhalt des benützten Trans-
                                   Revolution, Rebellion, innerer Unruhe oder            portmittels zurückzuführen sind.
                                   Aufstand, wenn die versicherte Person aktiv
                                   daran beteiligt war.                              8   Ereignisse im Zusammenhang mit gewagten
                                                                                         Handlungen, bei denen man sich wissentlich
                               4   Ereignisse im Zusammenhang mit der Teilnah-           einer Gefahr aussetzt.
                                   me an Rennen, Rallyes und ähnlichen Wett-
                                   fahrten sowie bei allen Fahrten auf Renn- und
                                   Trainingsstrecken (z. B. Schleuderkurse, Sport-
                                   fahrlehrgänge).

6
A 12
                  Ergänzendes Recht             In Ergänzung zu diesen Bedingungen gilt ins-
                                                besondere das schweizerische Bundesgesetz
                                                über den Versicherungsvertrag (VVG).

                  A 13
                  Definitionen             1    Elementarereignisse                               4   Zeitwert
                                                Als Elementarereignisse gelten Hochwasser,            Als Zeitwert gilt der Wert des versicherten
                                                Überschwemmung, Sturm (= Wind von                     Fahrzeugs, der Zusatzausrüstungen und
                                                75 km/h oder mehr, der in der Umgebung                Zubehörteile im Zeitpunkt des versicherten
                                                der versicherten Person/Sache Bäume um-               Ereignisses.
                                                wirft oder Gebäude abdeckt), Hagel, Lawine,
                                                Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder          5   Berufstätigkeit
                                                Erdrutsch. Gleichgestellt sind Erdbeben, vul-         Als berufstätig gelten Personen, die gegen
                                                kanische Eruption, Quarantäne, Epidemie,              Entgelt einer Arbeitstätigkeit nachgehen.
                                                radioaktive Strahlung, kriegerische Ereignisse,       Studenten und Auszubildende (Lehrlinge)
                                                Revolution, Rebellion, innere Unruhe oder             gelten nicht als berufstätig. Arbeitslose, Rek-
                                                Aufstand. Dieser Versicherungsschutz gilt             ruten und Studenten mit abgeschlossener
                                                während max. 14 Tagen nach dem erstmali-              Ausbildung gelten als berufstätig.
                                                gen Auftreten.
                                                                                                  6   Wohnsitz
                                           2    Kollision
                                                                                                      Als Wohnsitz wird derjenige Ort verstanden,
                                                Als Kollision gilt ein Schaden am gewählten           an dessem sich die versicherte Person mit der
                                                Transportmittel, der durch ein plötzlich und          Absicht dauernden Verbleibens aufhält. Hat
                                                gewaltsam von aussen einwirkendes Ereignis            die versicherte Person einen Zweitwohnsitz,
                                                verursacht wird. Dazu gehören insbesondere            wird derjenige Wohnsitz als relevant bezeich-
                                                Ereignisse durch Anprall, Zusammenstoss,              net, an dem sie sich am meisten aufhält.
                                                Umkippen, Absturz, Ein- und Versinken.
                                                                                                  7   Haustiere
                                           3    Panne
                                                                                                      Als Haustiere gelten Tiere, die üblicherweise
                                                Als Panne gilt jedes plötzliche und unvorher-         mit der versicherten Person in Wohngemein-
                                                gesehene Versagen des Transportmittels                schaft leben.
                                                infolge technischen Defekts, welches eine
                                                Weiterfahrt verunmöglicht oder gesetzlich
                                                nicht zulässt. Der Panne gleichgestellt werden:
                                                Reifendefekt, Benzinmangel, Verlust oder
                                                Beschädigung der Schlüssel, eingesperrte
                                                Schlüssel oder entladene Batterie.

                  B                        Annullierungskosten-Versicherung

                  B1
                  Versicherte Ereignisse   1    Unfall, Krankheit und Tod                         3   Verlust Arbeitsplatz
                                           11   Die versicherte Person verunfallt, erkrankt           Die versicherte Person verliert nach der Bu-
                                                oder stirbt.                                          chung der Reise oder der Ferien ihren Arbeits-
                                           12   Eine der versicherten Person nahestehende             platz.
                                                Person verunfallt, erkrankt oder stirbt.
                                                                                                  4   Aufnahme Arbeitsverhältnis
                                           13   Der Stellvertreter am Arbeitsplatz verunfallt,
                                                erkrankt oder stirbt.                                 Die versicherte Person nimmt nach der Bu-
                                                                                                      chung der Reise oder der Ferien ein neues
                                           14   Das Haustier der versicherten Person ver-
                                                                                                      Arbeitsverhältnis an. Voraussetzung: Die ver-
                                                unfallt, erkrankt oder stirbt.
                                                                                                      sicherte Person war bei der Buchung arbeits-
                                                                                                      los gemeldet und das zuständige Arbeitsamt
                                           2    Feuer, Elementar, Diebstahl, Wasser oder
                                                                                                      respektiv das regionale Arbeitsvermittlungs-
                                                Streik
8000930 – 08.06

                                                                                                      amt (RAV) hat der Reise oder Ferien zuge-
                                           21   Das Eigentum der versicherten Person wird             stimmt.
                                                durch ein Elementarereignis, Feuer oder Was-
                                                ser beträchtlich beschädigt oder von einem
                                                Diebstahl betroffen.
                                           22   Die Reise oder die Ferien können gemäss
                                                Bestätigung einer offiziellen Stelle infolge
                                                Streiks, Feuers oder wegen eines Elementar-
                                                ereignisses nicht angetreten oder nicht wie
                                                vorgesehen fortgesetzt werden.

                                                                                                                                                    7
B2
Geltungsbereich               Die Versicherung gilt auf der ganzen Welt.

B3
Versicherte Leistungen   1    Annullierungkosten                               4    Sprachaufenthalte
                              Die Winterthur bezahlt die gemäss Vertrag             Wenn eine versicherte Person einen Sprach-
                              mit dem Reise- oder Transportunternehmen              aufenthalt infolge eines versicherten Ereig-
                              oder dem Vermieter geschuldeten Annullie-             nisses nicht bzw. verspätet antreten oder
                              rungskosten, inklusive Bearbeitungsgebühren,          diesen vorzeitig abbrechen muss, bezahlt die
                              wenn die Reise oder die Ferien aufgrund               Winterthur die Kosten für den nicht benutz-
                              eines versicherten Ereignisses nicht angetre-         ten Teil.
                              ten werden können.
                                                                               5    Haustiere
                         2    Bei nicht beanspruchten Leistungen                    Wenn das Haustier der versicherten Person
                              Wenn die Reise oder die Ferien aufgrund               vor Antritt der Reise oder der Ferien nicht bei
                              eines versicherten Ereignisses                        der vorgesehenen Betreuungsperson platziert
                              – verspätet angetreten werden müssen                  werden kann, weil diese verunfallt, erkrankt
                                                                                    oder stirbt, bezahlt die Winterthur die Kosten
                              – vorzeitig abgebrochen werden müssen
                                                                                    für ein Tierheim bis max. CHF 500.– pro Er-
                              bezahlt die Winterthur die Kosten für die             eignis.
                              nicht beanspruchten Leistungen sowie die
                              Mehrkosten für die Umbuchung.                    6    Eintrittsbillette
                                                                                    Wenn die versicherte Person aufgrund Unfall,
                         3    Leistungsbegrenzung
                                                                                    Krankheit oder Tod ein bereits gekauftes
                              Pro Ereignis sind alle Leistungen zusammen            Eintrittsbillett für eine Veranstaltung nicht
                              begrenzt auf den ursprünglich von der                 benützen kann und eine Annullierung nicht
                              versicherten Person bezahlten Preis. Im Ma-           möglich ist, bezahlt die Winterthur die ent-
                              ximum bezahlt die Winterthur pro Ereignis             sprechenden Billettkosten.
                              CHF 80 000.–.
                              Die Leistungen werden nur für denjenigen
                              Arrangementteil erbracht, den die versicherte
                              Person tatsächlich nutzt.

C                        Personenassistance-Versicherung

C1
Versicherte Ereignisse   1    Die versicherte Person verunfallt, erkrankt      7    Das mitgeführte Eigentum der versicherten
                              oder stirbt.                                          Person wird durch ein Elementarereignis,
                                                                                    Feuer oder Wasser beträchtlich beschädigt,
                         2    Eine der versicherten Person nahestehende             von einem Diebstahl betroffen oder beim
                              Person verunfallt, erkrankt oder stirbt.              Transport fehlgeleitet.

                         3    Der Stellvertreter am Arbeitsplatz verunfallt,   8    Die versicherte Person verliert Kreditkarte,
                              erkrankt oder stirbt.                                 Checks, Ausweispapiere oder das persönliche
                                                                                    Billett.
                         4    Das Haustier der versicherten Person verun-
                              fallt, erkrankt oder stirbt.                     9    Die für die Reise oder Ferien gebuchte oder
                                                                                    auf der Reise oder in den Ferien gewählte
                         5    Das gewählte Transportmittel fällt aus infolge        Unterkunft wird durch ein Elementarereignis,
                              von Kollision, Diebstahl, Panne oder wird             Feuer oder Wasser beträchtlich beschädigt.
                              durch ein Elementarereignis oder Feuer be-
                              schädigt.                                        10   Die Reise oder die Ferien können gemäss
                                                                                    Bestätigung einer offiziellen Stelle infolge
                         6    Das Eigentum der versicherten Person an               Streiks, Feuers oder wegen eines Elementar-
                              deren ständigen Wohnadresse oder deren                ereignisses nicht wie vorgesehen fortgesetzt
                              Zweitwohnsitz wird durch ein Elementarer-             werden.
                              eignis, Feuer oder Wasser beträchtlich be-
                              schädigt oder von einem Diebstahl betroffen
                              und die Reise oder die Ferien können nicht
                              wie vorgesehen fortgesetzt werden.

C2
Geltungsbereich          Die Versicherung gilt auf der ganzen Welt.

8
C3
                  Versicherte Leistungen   1    Die versicherte Person verunfallt, erkrankt      2    – Eine der versicherten Person nahestehende
                                                oder stirbt                                             Person verunfallt, erkrankt oder stirbt.
                                           11   Rettungs- und Bergungskosten                          – Das Haustier verunfallt, erkrankt oder
                                                Die Winterthur bezahlt die notwendigen Ret-             stirbt.
                                                tungs- und Bergungskosten.                            – Das Eigentum der versicherten Person an
                                           12   Transport- und Transportmehrkosten                      deren ständiger Wohnadresse oder deren
                                                                                                        Zweitwohnsitz wird durch ein Elementar-
                                                Die Winterthur bezahlt die notwendigen
                                                                                                        ereignis, Feuer oder Wasser beträchtlich
                                                Transportkosten zum nächstgelegenen geeig-
                                                                                                        beschädigt oder von einem Diebstahl
                                                neten Arzt oder Spital. Können die Reise oder
                                                                                                        betroffen und die Reise oder die Ferien
                                                die Ferien anschliessend nicht fortgesetzt
                                                                                                        können nicht wie vorgesehen fortgesetzt
                                                werden, bezahlt die Winterthur die Transport-
                                                                                                        werden.
                                                mehrkosten für die direkte Rückkehr an die
                                                ständige Wohnadresse. Ist eine Fortsetzung            – Der Stellvertreter am Arbeitsplatz verun-
                                                möglich, bezahlt die Winterthur die Trans-              fallt, erkrankt oder stirbt.
                                                portmehrkosten bis max. CHF 1000.– pro           21   Transportmehrkosten
                                                versicherte Person. Nicht versichert sind Kos-        Die Winterthur bezahlt die Transportmehrkos-
                                                ten für die Verlegung in ein anderes Spital.          ten für die direkte Rückkehr an die ständige
                                           13   Eine Rückführung in ein Spital am Wohnort             Wohnadresse. Ist danach eine Fortsetzung
                                                oder eine Rückkehr an die ständige Wohn-              möglich, bezahlt die Winterthur die Transport-
                                                adresse wird durch die Winterthur bezahlt, so-        mehrkosten bis max. CHF 1000.– pro versi-
                                                fern sie ärztlich angeordnet ist. Die Winter-         cherte Person.
                                                thur übernimmt auch die Kosten für eine          22   Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten
                                                ärztlich angeordnete Begleitung.
                                                                                                      Die Winterthur bezahlt die Unterkunfts- und
                                           14   Stirbt die versicherte Person, bezahlt die            Verpflegungsmehrkosten für einen unvorher-
                                                Winterthur die Kosten für die Bergung und             gesehenen Aufenthalt bis max. CHF 1000.–
                                                Heimschaffung der Leiche an die ständige              pro versicherte Person.
                                                Wohnadresse und erledigt die dafür notwen-
                                                digen Formalitäten.                              3    Das gewählte Transportmittel fällt aus in-
                                           15   Stirbt die versicherte Person im Ausland, be-         folge von Kollision, Diebstahl, Panne oder
                                                zahlt die Winterthur auf Wunsch anstelle der          wird durch ein Elementarereignis oder
                                                Heimschaffungskosten der Leiche die Kosten            Feuer beschädigt.
                                                für die Kremation und den Urnentransport         31   Transportmehrkosten
                                                oder die Bestattungskosten vor Ort. Die Be-
                                                                                                      Die Winterthur bezahlt die Transportmehrkos-
                                                stattungskosten sind bis zur Höhe der ent-
                                                                                                      ten für die direkte Rückkehr an die ständige
                                                sprechenden Heimschaffungskosten versichert.
                                                                                                      Wohnadresse oder bis max. CHF 1000.– pro
                                           16   Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten               versicherte Person für die Fortsetzung der
                                                Muss die versicherte Person einen unvorher-           Reise.
                                                gesehenen Aufenthalt einschalten oder eine            Wenn es sich beim gewählten Transportmit-
                                                besser geeignete Unterkunft beziehen, bezahlt         tel um ein öffentliches handelt, werden die
                                                die Winterthur die Unterkunfts- und Verpfle-          Leistungen nur erbracht, wenn die durch ein
                                                gungsmehrkosten bis max. CHF 1000.– pro               versichertes Ereignis verursachte fahrplan-
                                                versicherte Person. Spitalkosten werden dabei         mässige Verspätung mehr als 60 Minuten be-
                                                keine übernommen.                                     trägt. Bei verpassten Anschlussflügen werden
                                           17   Kann sich die versicherte Person nicht mehr           die Leistungen nur erbracht, sofern zwischen
                                                um die mitreisenden und mitversicherten               fahrplanmässiger Ankunfts- und Abflugszeit
                                                minderjährigen Kinder kümmern, bezahlt die            mehr als 3 Stunden liegen.
                                                Winterthur Unterkunfts-, Verpflegungs- und       32   Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten
                                                Transportkosten einer Person zur Rückholung
                                                                                                      Die Winterthur bezahlt die Unterkunfts- und
                                                der Kinder an deren ständige Wohnadresse.
                                                                                                      Verpflegungsmehrkosten für einen unvorher-
                                           18   Rückführung durch Chauffeur                           gesehenen Aufenthalt bis max. CHF 1000.–
                                                Kann kein anderer Mitreisender das fahrtüch-          pro versicherte Person.
                                                tige Fahrzeug zurückführen, bezahlt die
                                                Winterthur einen Chauffeur zur Rückholung        4    – Das mitgeführte Eigentum der versicher-
                                                des Fahrzeugs an die ständige Wohnadresse               ten Person wird durch ein Elementarer-
                                                der versicherten Person.                                eignis, Feuer oder Wasser beträchtlich
                                           19   Reisekosten ans Spitalbett im Ausland                   beschädigt oder von einem Diebstahl be-
                                                                                                        troffen oder beim Transport fehlgeleitet.
                                                Die Winterthur bezahlt die Reisekosten für
                                                einen einmaligen Besuch im Spital, wenn der           – Die Reise oder die Ferien können gemäss
                                                Spitalaufenthalt im Ausland länger als 7 Tage           Bestätigung einer offiziellen Stelle infolge
                                                dauert und nahestehende Personen die ver-               Streiks, Feuers oder wegen eines Elemen-
8000930 – 08.06

                                                sicherte Person besuchen möchten. Diese Rei-            tarereignisses nicht wie vorgesehen fort-
                                                sekosten sind begrenzt auf max. CHF 2000.–              gesetzt werden.
                                                pro Ereignis.                                         – Die versicherte Person verliert Kredit-
                                           20   Kostenvorschuss                                         karte, Checks, Ausweispapiere oder das
                                                                                                        persönliche Billett.
                                                Muss sich die versicherte Person im Ausland
                                                in ärztliche Behandlung begeben, leistet die     41   Transportmehrkosten
                                                Winterthur einen rückzahlbaren Kostenvor-             Die Winterthur bezahlt die Transportmehr-
                                                schuss bis max. CHF 5000.– pro versicherte            kosten bis max. CHF 1000.– pro versicherte
                                                Person.                                               Person.

                                                                                                                                                    9
42   Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten          7   Benachrichtigungsdienst
                                    Die Winterthur bezahlt die Unterkunfts- und          Verunfallt oder erkrankt eine versicherte Per-
                                    Verpflegungsmehrkosten für einen unvorher-           son und hat die Winterthur entsprechende
                                    gesehenen Aufenthalt bis max. CHF 1000.–             Massnahmen getroffen, informiert die Winter-
                                    pro versicherte Person.                              thur die Angehörigen über die getroffenen
                               43   Kostenvorschuss bei Verlust von Kreditkarten,        Massnahmen.
                                    Checks, Ausweispapieren und persönlichen
                                    Billetten                                        8   Nachsenden von lebenswichtigen Medika-
                                                                                         menten
                                    Die Winterthur leistet einen rückzahlbaren
                                    Kostenvorschuss bis max. CHF 1000.– pro              Stellt die versicherte Person während der Reise
                                    versicherte Person.                                  oder den Ferien fest, dass ihr lebenswichtige
                                                                                         Medikamente fehlen, bezahlt die Winterthur
                               5    – Die für die Reise oder die Ferien gebuch-          das Nachsenden dieser Medikamente (ohne
                                      te oder auf der Reise oder in den Ferien           Kosten für die Medikamente).
                                      gewählte Unterkunft wird durch ein
                                      Elementarereignis, Feuer oder Wasser be-       9   Dolmetscherkosten
                                      trächtlich beschädigt.                             Im Ausland bezahlt die Winterthur die not-
                                    – Der gewählte Ferienort wird infolge                wendigen Kosten für einen anerkannten
                                      Schneefalls von der Aussenwelt abge-               Dolmetscher bis max. CHF 500.– pro versi-
                                      schnitten und die An- oder Heimreise der           chertes Ereignis.
                                      versicherten Person ist deshalb verun-
                                      möglicht.
                               51   Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten
                                    Die Winterthur bezahlt die Unterkunfts- und
                                    Verpflegungsmehrkosten für einen unvorher-
                                    gesehenen Aufenthalt bis max. CHF 1000.–
                                    pro versicherte Person.

                               6    Notsituation zu Hause
                                    Wird sich die versicherte Person im Ausland
                                    während der Reise oder den Ferien plötzlich
                                    einer Gefahrensituation zu Hause bewusst
                                    (unverschlossene Türen, offene Fenster, lau-
                                    fende Heizung, vergessenes Haustier usw.)
                                    und teilt dies der Winterthur mit, organisiert
                                    diese die entsprechende Hilfe respektive Be-
                                    seitigung (ohne Kostenübernahme).

C4
Nicht versicherte Ereignisse   1    Die Winterthur erbringt keine Leistungen,        2   Leistungen im Zusammenhang mit dem Lade-
und Leistungen                      wenn das gewählte Transportmittel am stän-           gut.
                                    digen Standort ausfällt.

D                              Fahrzeugassistance-Versicherung

D1
Versicherte Fahrzeuge          1    Versichert sind Personenwagen, Motorräder,       2   Nicht versichert sind
                                    Wohnmotorwagen, Lieferwagen und Klein-               – Fahrzeuge mit Händlerschildern, Tages-
                                    busse bis 3500 kg, die auf eine versicherte            oder Überführungsnummern;
                                    Person eingelöst sind oder von ihr gelenkt
                                                                                         – Fahrzeuge, die zu geschäftlichen Zwecken
                                    werden.
                                                                                           verwendet werden (z. B. Taxis, Miet-, Fahr-
                                    Ebenfalls sind sämtliche Anhänger bis 3500 kg          schulfahrzeuge).
                                    versichert, welche mit dem versicherten Fahr-
                                    zeug gesetzlich zum Verkehr zugelassen sind.

D2
Zusätzlich versicherte         1    Benützt eine nicht versicherte Person ein ver-   2   Transport- und Transportmehrkosten sowie
Personen und Haustiere              sichertes Fahrzeug, werden die Leistungen            Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten
                                    für Pannenhilfe, Abschleppen, Fahrzeugber-           werden auch für mitreisende Personen und
                                    gung, Standgebühren und Fahrzeugrückfüh-             Haustiere bezahlt bis max. CHF 1000.– pro
                                    rung bezahlt. Im Ausland werden zusätzlich           Ereignis.
                                    die Kosten für die Zustellung von Ersatzteilen
                                    bezahlt (Artikel D 5).

10
D3
                  Versicherte Ereignisse       Das versicherte Fahrzeug fällt aus infolge von
                                               Kollision, Panne, Diebstahl oder wird durch
                                               ein Elementarereignis oder Feuer beschädigt.

                  D4
                  Geltungsbereich              Die Versicherung gilt in Europa und den ans
                                               Mittelmeer grenzenden Staaten, ohne Rus-
                                               sische Föderation, Weissrussland, Georgien,
                                               Armenien, Aserbeidschan und Kasachstan.

                  D5
                  Versicherte Leistungen   1   Pannenhilfe und Abschleppen                       7   Transport- und Transportmehrkosten
                                               Die Winterthur bezahlt die Pannenhilfe. Kann          Die Winterthur bezahlt die Transportmehrkos-
                                               die Fahrbereitschaft am Schadenort nicht              ten für die direkte Rückkehr an die ständige
                                               erstellt werden, bezahlt die Winterthur das           Wohnadresse oder bis max. CHF 1000.– pro
                                               Abschleppen in die nächstgelegene geeignete           versicherte Person für die Fortsetzung der
                                               Garage. Ersatzteile werden nicht bezahlt.             Reise.
                                               Kann die Winterthur umständehalber nicht              Wird die versicherte Person verletzt, bezahlt
                                               erreicht werden und müssen dadurch Pannen-            die Winterthur die notwendigen Transport-
                                               hilfe und Abschleppen durch den Versicher-            kosten zum nächstgelegenen geeigneten Arzt
                                               ten selber organisiert werden, übernimmt die          oder Spital. Kann die Reise anschliessend
                                               Winterthur die entsprechenden Kosten bis              nicht fortgesetzt werden, bezahlt die Winter-
                                               max. CHF 250.– pro Ereignis.                          thur die Transportmehrkosten für die direkte
                                                                                                     Rückkehr an die ständige Wohnadresse.
                                           2   Fahrzeugbergung                                       Ist eine Fortsetzung möglich, bezahlt die Win-
                                               Nach einer Kollision bezahlt die Winterthur           terthur die Transportmehrkosten bis max.
                                               die Bergung und das anschliessende Ab-                CHF 1000.– pro versicherte Person. Nicht ver-
                                               schleppen in die nächstgelegene geeignete             sichert sind Kosten für die Verlegung in ein
                                               Garage bis max. CHF 2000.– pro Ereignis.              anderes Spital.
                                               Zusätzlich bezahlt die Winterthur die notwen-         Eine Rückführung in ein Spital am Wohnort
                                               digen Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten             oder eine Rückkehr an die ständige Wohn-
                                               zugunsten der versicherten Personen. Die              adresse wird durch die Winterthur bezahlt,
                                               Suchkosten sind pro versicherte Person auf            wenn sie ärztlich angeordnet ist. Die Winter-
                                               CHF 10 000.– begrenzt.                                thur übernimmt auch die Kosten für eine
                                                                                                     ärztlich angeordnete Begleitung.
                                           3   Standgebühren
                                                                                                     Stirbt die versicherte Person, bezahlt die Win-
                                               Die Winterthur bezahlt die Standgebühren              terthur auf Wunsch anstelle der Heimschaf-
                                               bis max. CHF 250.– pro Ereignis.                      fungskosten der Leiche die Kosten für die
                                                                                                     Kremation und den Urnentransport oder die
                                           4   Fahrzeugrückführung                                   Bestattungskosten vor Ort. Die Bestattungs-
                                               Kann die Reparatur in der nächstgelegenen             kosten sind bis zur Höhe der entsprechenden
                                               geeigneten Garage nicht innert 2 Stunden              Heimschaffungskosten versichert.
                                               (im Ausland nicht gleichentags) durchgeführt
                                               werden oder wird das gestohlene Fahrzeug          8   Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten
                                               innerhalb von 30 Tagen nach einem Dieb-               Die Winterthur bezahlt die Unterkunfts- und
                                               stahl wieder aufgefunden, bezahlt die Winter-         Verpflegungsmehrkosten während der Dauer
                                               thur die Fahrzeugrückführung (in der Schweiz          der Reparatur oder für einen unvorherge-
                                               nur bis max. CHF 250.– pro Ereignis) in die           sehenen Aufenthalt bis max. CHF 1000.– pro
                                               Heimgarage der versicherten Person, sofern            versicherte Person.
                                               die Kosten dafür nicht höher sind als der Zeit-
                                                                                                     Wird die versicherte Person verletzt und muss
                                               wert des versicherten Fahrzeugs.
                                                                                                     dadurch einen unvorhergesehenen Aufent-
                                               Wird das Fahrzeug vom Ausland nicht mehr              halt einschalten oder eine besser geeignete
                                               in die Schweiz zurückgeführt, hilft die Winter-       Unterkunft beziehen, bezahlt die Winterthur
                                               thur bei der Erledigung der für die Verschrot-        die Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkos-
                                               tung notwendigen Formalitäten und bezahlt             ten bis max. CHF 1000.– pro versicherte Per-
                                               die Zollkosten.                                       son. Spitalkosten werden dabei keine über-
                                                                                                     nommen.
                                           5   Feststellung Schadenausmass
                                                                                                     Kann sich die versicherte Person nicht mehr
                                               Im Ausland bezahlt die Winterthur die Kosten          um die mitreisenden und mitversicherten
8000930 – 08.06

                                               bis max. CHF 250.– pro Ereignis für die Fest-         minderjährigen Kinder kümmern, bezahlt die
                                               stellung des Schadenausmasses (z. B. Fotos)           Winterthur Unterkunfts-, Verpflegungs- und
                                               zur Beurteilung der Rückführung des Fahr-             Transportkosten einer Person zur Rückholung
                                               zeugs.                                                der Kinder an deren ständige Wohnadresse.

                                           6   Zustellkosten für Ersatzteile
                                               Im Ausland bezahlt die Winterthur die Spedi-
                                               tionskosten von Ersatzteilen, die für die Fahr-
                                               tüchtigkeit notwendig sind. Ersatzteile werden
                                               nicht bezahlt.

                                                                                                                                                 11
D6
Zusatzleistungen               1    Garantieleistung                                12   Kann die Winterthur diese Fristen nicht ein-
                               11   Muss das versicherte Fahrzeug aufgrund               halten, bezahlt sie der versicherten Person
                                    eines versicherten Ereignisses in die Heimga-        nach Ablauf dieser Frist für jeden zusätzlich
                                    rage der versicherten Person zurückgeführt           benötigten Tage ein Ersatzfahrzeug, im Maxi-
                                    werden, garantiert die Winterthur folgende           mum während 5 Tagen bis zum Totalbetrag
                                    Rückführungsfristen, gerechnet ab dem Tag,           von CHF 500.–.
                                    an dem die Winterthur alle notwendigen Un-           Übersteigen die Rückführungskosten aus dem
                                    terlagen erhalten hat und den Transportauf-          Ausland den Zeitwert des versicherten Fahr-
                                    trag erteilen kann.                                  zeugs, bezahlt die Winterthur, nach erfolgter
                                                                                         Rückführung, die Kosten bis maximal zum
                                    Schadenort                    Rückführung            Zeitwert, wenn die Rückführung durch die
                                                                  in Arbeitstagen        versicherte Person organisiert wird.
                                                                  (Montag bis
                                                                  Freitag)
                                    Italien und Frankreich
                                    ohne Inseln, Österreich,
                                    Deutschland und
                                    Benelux-Staaten               6 Tage
                                    Grossbritannien, Irland,
                                    Spanien, Portugal,
                                    Dänemark, Polen, Tschechien
                                    und Slowakische Republik,
                                    Ungarn, Slowenien,
                                    Kroatien, Sizilien, Sardinien
                                    und Korsika                   11 Tage
                                    restlicher Geltungsbereich    16 Tage

D7
Nicht versicherte Ereignisse   1    Leistungen im Zusammenhang mit dem Lade-        2    Schäden bei Fahrzeugrückführung
und Leistungen                      gut.                                                 Bei Beschädigungen am versicherten Fahrzeug
                                                                                         bei durch die Winterthur veranlassten Fahr-
                                                                                         zeugrückführungen, haftet die Winterthur
                                                                                         nur, wenn ihr grobe Fahrlässigkeit vorgewor-
                                                                                         fen werden kann.

                                                                                         «Winterthur»
                                                                                         Schweizerische Versicherungs-Gesellschaft,
                                                                                         Winterthur

12
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