Krankenvoll- und Krankenzusatzversicherung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID-Booklet 2019).
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Stand: Dezember 2018 Krankenvoll- und Krankenzusatzversicherung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID-Booklet 2019).
Inhaltsverzeichnis „Informationsblatt
zu Versicherungsprodukten“ (IPID-Booklet)
1. Krankheitskostenzusatzversicherung
Tarif AGU Zusatzversicherung für ambulante Behandlung für
Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – Grundschutz . . . . . . . . 4
Tarif AKU, AKUR Zusatzversicherung für ambulante Behandlung für
Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – Komfortschutz. . . . . . . 6
Tarif ASU Ambulanter Schutz.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Tarif Zahn & Brille (BZGU20) Krankheitskostenzusatzversicherung für Versicherte der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Versicherte im Basistarif. . . . . . . . . . 10
Tarif EGNU Ergänzungsversicherung – Normaldeckung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Tarif EGU Ergänzungsversicherung – Grunddeckung.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Tarif KHTU Krankenhaustagegeldtarif. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Tarif KTSU Krankentagegeldtarif für Selbstständige.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Tarife KTU22, KTU29, Krankentagegeldtarif. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
KTU43, KTU92, KTU183,KTU365
Tarif NH Zusatzversicherung für Naturheilverfahren für Versicherte der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Versicherte im Basistarif. . . . . . . . . . 22
Tarif OPTU Optionsversicherung für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). 24
Tarif PTKU Pflegetagegeldversicherung Komfort. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Tarif PTPU Pflegetagegeldversicherung PremiumPlus. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Tarif PPV Private Pflegepflichtversicherung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Tarif RK Auslandsreisekrankenversicherung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Tarif RKF Auslandsreisekrankenversicherung für Familien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Tarif RKFM Auslandsreisekrankenversicherung für Familien mit monatlicher Beitragszahlung 36
Tarif RKM Auslandsreisekrankenversicherung mit monatlicher Beitragszahlung . . . . . . . . . . . 38
Tarif SBVU/SBZU Sonderbedingungen zur Beitragsentlastung im Alter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Tarif SEU Stationäre Zusatzversicherung Unterbringung im Einzelzimmer. . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Tarif SGKU Krankheitskostenzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche. . . . . . . . . . . . . . . 44
Tarife SGU, SGUR Stationäre Zusatzversicherung (Zweibettzimmer/Wahlarzt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Tarife SZ Stationäre Krankenzusatzversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Tarife SZE Stationäre Krankenzusatzversicherung Einbettzimmer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Tarife SZR Stationäre Krankenzusatzversicherung ohne Alterungsrückstellungen. . . . . . . . . . . 52
Tarif VSU Vorsorgetarif. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Tarif Zahnbehandlung Ergänzende Zahnbehandlungsversicherung für die Tarife ZahnKompakt (ZE50),
Plus (ZBE) ZahnKomfort(ZE70), ZahnPremium (ZE90) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Tarif ZBU Krankheitskostenzusatzversicherung für Zahnbehandlung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Tarif ZahnKompakt (ZE50) Ergänzungsversicherung für Versicherte der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Freien Heilfürsorge. . . . . . . . . . . 60
Tarif ZahnKomfort (ZE70) Ergänzungsversicherung für Versicherte der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Freien Heilfürsorge. . . . . . . . . . . 62
Tarif ZahnPremium (ZE90) Ergänzungsversicherung für Versicherte der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Freien Heilfürsorge. . . . . . . . . . . 64
Tarif ZGU30 Zahnersatz-Zusatzversicherung für Versicherte der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Versicherte im Basistarif. . . . . . . . . . 66
Tarif ZGU50 Zahnersatz-Zusatzversicherung für Versicherte der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Versicherte im Basistarif. . . . . . . . . . 68
Tarif ZGU70 Zahnersatz-Zusatzversicherung für Versicherte der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Versicherte im Basistarif. . . . . . . . . . 70
22. Krankheitskostenvollversicherung
Tarife EKU0, EKU50, Einsteiger-Komforttarif. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
EKU600, EKUS600, EKU1200,
EKUS1200
Tarife ESU300, ESUS300 Elementarschutztarif. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
ESU900, ESUS900
Tarife GU300, GUS300, Grundschutztarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
GU600, GUS600, GU1200,
GUS1200
Tarife KSU3000 Komforttarif Spezial. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Tarife KU600, KU1200 Komforttarif. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
3Krankheitskostenversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Württembergische Krankenversicherung AG Ambulante Zusatzversicherung
Deutschland Grundschutz
(AGU)
Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen
Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert
sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Diese schützt Sie vor Behandlungskosten im Krankheits- und
Pflegefall, bei Unfall und anderen im Vertrag genannten Ereignissen
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
Nach Vorleistung der gesetzlichen Kranken Die Einschränkungen der Leistungspflicht finden Sie in
versicherung (GKV): den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
Erstattung nur, wenn nach Vertragsbeginn eine Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversiche-
der im Vertrag genannten schweren Erkrankungen rung (MB/KK 2009, § 5).
diagnostiziert wird (ausgenommen Vorsorgeunter Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen:
suchungen) XX vgl. Ausschlüsse MB/KK 2009
Kostenerstattung der Kosten für medizinisch not-
wendige ambulante Heilbehandlungen
für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel
Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen,
Transportkosten im Notfall zum nächst erreichbaren Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Arzt oder Krankenhaus, häusliche Krankenpflege Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Im
Ambulante psychotherapeutische Behandlungen Deckungsumfang eingeschränkt sind zum Beispiel:
zur Krisenintervention !! Begrenzung auf 50 % der erstattungsfähigen
Verbleibende Aufwendungen für ambulante Aufwendungen, wenn
Psychotherapie !! Kostenerstattung nicht gewählt wird
!! bestehende Ansprüche auf Kostenerstattung
Wie hoch ist die Versicherungssumme? gegenüber der GKV nicht geltend gemacht
Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen ent- werden
nehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen und !! die GKV keine Leistung aufgrund fehlender
Vertragsbestimmungen. Kassenzulassung des Arztes erbringt.
!! Ambulante Psychotherapie: Begrenzung auf 80 %
der verbleibenden Aufwendungen nach Abzug der
Vorleistungen der GKV
Wo bin ich versichert?
Sie genießen Versicherungsschutz innerhalb Europas. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außer-
halb Europas ist dieser beschränkt auf 3 Monate.Durch besondere Vereinbarung kann dieser Versicherungs-
schutz auch darüber hinaus ausgedehnt werden
4Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
• Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß.
• Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen.
• Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie
die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti-
gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte
Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie
sie nicht kündigen.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver-
tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte
Personen oder Tarife beschränkt werden.
5Krankheitskostenversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Württembergische Krankenversicherung AG Ambulante Zusatzversicherung
Deutschland Ambulant Privatpatient Premium Plus (AKU)
oder auf Risikobasis (AKUR)
Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen
Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert
sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Diese schützt Sie vor Behandlungskosten im Krankheits- und
Pflegefall, bei Unfall und anderen im Vertrag genannten Ereignissen.
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
Nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversiche- Die Einschränkungen der Leistungspflicht finden Sie in
rung (GKV): den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
Kostenerstattung der Kosten für medizinisch not- Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversiche-
wendige ambulante Heilbehandlungen rung (MB/KK 2009, § 5) bzw. in den Allgemeinen Ver-
für Arznei- und Verbandmittel sicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und
Heilmittel, Hilfsmittel Krankenhaustagegeldversicherung nach Art der
Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen Schadenversicherung (AVB/S, § 5).
Transportkosten im Notfall zum nächst erreich
baren A
rzt oder Krankenhaus
häusliche Krankenpflege und Hebamme bei
ambulanter häuslicher Entbindung.
Ambulante psychotherapeutische Behandlungen Gibt es Deckungsbeschränkungen?
zur Krisenintervention Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Im
Verbleibende Aufwendungen für ambulante Deckungsumfang eingeschränkt sind zum Beispiel:
Psychotherapie !! Begrenzung auf 50 % der erstattungsfähigen Auf-
Sehhilfen und operative Maßnahmen zur Korrektur wendungen, wenn
von Fehlsichtigkeit. !! Kostenerstattung nicht gewählt wird,
!! bestehende Ansprüche auf Kostenerstattung
Wie hoch ist die Versicherungssumme? gegenüber der GKV nicht geltend gemacht
Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen ent- werden,
nehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen und !! die GKV keine Leistung aufgrund fehlender
Vertragsbestimmungen. Kassenzulassung des Arztes erbringt.
!! Sehhilfen: Leistungen sind begrenzt auf 250 Euro
innerhalb von zwei Versicherungsjahren.
!! Ambulante Psychotherapie: Begrenzung auf 80 %
der verbleibenden Aufwendungen nach Abzug der
Vorleistungen der GKV
6Wo bin ich versichert?
Sie genießen Versicherungsschutz innerhalb Europas. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außer-
halb Europas ist dieser beschränkt auf 3 Monate. Durch besondere Vereinbarung kann dieser
Versicherungsschutz auch darüber hinaus ausgedehnt werden.
Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
• Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß.
• Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen.
• Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie
die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti-
gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte
Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie
sie nicht kündigen.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver-
tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte
Personen oder Tarife beschränkt werden.
7Krankheitskostenversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Württembergische Krankenversicherung AG Ambulante Zusatzversicherung
Deutschland (ASU)
Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen
Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert
sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Diese schützt Sie vor Behandlungskosten im Krankheits- und
Pflegefall, bei Unfall und anderen im Vertrag genannten Ereignissen.
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
Vorsorgeuntersuchungen Die Einschränkungen der Leistungspflicht finden Sie in
Sehhilfen den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
Mehrkosten für Regelleistungen bei freier Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversiche-
Krankenhauswahl rung nach Art der Schadenversicherung (AVB/S, § 5).
Erstattung für gesetzlich vorgesehene Zu
zahlungen für Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel,
häusliche Krankenpflege, stationäre Aufenthalte,
Anschlussheilbehandlung und stationäre Reha
bilitationsbehandlung Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Im
Wie hoch ist die Versicherungssumme? Deckungsumfang eingeschränkt sind zum Beispiel:
Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen !! Begrenzung: innerhalb von zwei Versicherungs
entnehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen jahren – 80 % der Aufwendungen für vertraglich
und Vertragsbestimmungen festgelegte ambulante Vorsorgeuntersuchungen
!! Höchstbetrag der Rechnung: 500 Euro bis zu den
Regelhöchstsätzen der GOÄ und der GOZ
!! Erstattung Hilfsmittel höchstens 80 %; Hörgeräte
bis 2.500 Euro begrenzt
!! Sehhilfen begrenzt auf 125 Euro innerhalb von
2 Jahren
Wo bin ich versichert?
Sie genießen Versicherungsschutz innerhalb Europas. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außer-
halb Europas ist dieser beschränkt auf 3 Monate. Durch besondere Vereinbarung kann dieser Versicherungs-
schutz auch darüber hinaus ausgedehnt werden.
8Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
• Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß.
• Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen.
• Vollstationäre Behandlungen müssen Sie uns, je nach vereinbartem Tarif, stets unmittelbar nach stationärer
Aufnahme mitteilen.
• Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie
die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti-
gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte
Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie
sie nicht kündigen.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver-
tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte
Personen oder Tarife beschränkt werden
9Krankheitskostenversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Württembergische Krankenversicherung AG Zusatzversicherung Zahn & Brille –
Deutschland Zahnersatz 20%, Zahnprophylaxe, Sehhilfe
(BZGU20)
Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen
Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert
sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Diese schützt Sie vor Behandlungskosten im Krankheitsfall, bei
Unfall und anderen im Vertrag genannten Ereignissen
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen:
andere im Vertrag genannte Ereignisse XX Zahnbehandlungen und kieferorthopädische
Übernahme der Kosten für Zahnersatz Behandlungen
(einschließlich Inlays und Implantate) zu 20 % XX Schädigungen der Zähne durch Nahrungs
Begrenzung der erstattungsfähigen Aufwendungen aufnahme (keine Unfälle)
in den ersten vier Jahren XX Weitere Einschränkungen der Leistungspflicht
Übernahme der Kosten für zahnmedizinische f inden Sie in den Allgemeinen Versicherungs
Prophylaxe und für medizinisch notwendige bedingungen für die Krankheitskosten- und
Sehhilfen Krankenhaustagegeldversicherung nach Art der
Schadenversicherung (AVB/S, § 5).
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen
entnehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen
und Vertragsbestimmungen
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Ver
sicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
!! Erstattet werden 20 % der erstattungsfähigen
Aufwendungen
!! Bei Kompositfüllungen: erstattungsfähige Aufwen-
dungen auf Regelhöchstsatz der GoÄ begrenzt
!! Erstattungsbetrag begrenzt auf maximal den
Rechnungsbetrag; Details vgl. Vertragsinhalte
!! Anwendung einer Zahnstaffel für die ersten
48 Monate
!! Aufwendungen für Sehhilfen und deren Reparatur
begrenzt auf 125 Euro
10Wo bin ich versichert?
Sie genießen Versicherungsschutz innerhalb Europas. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außer-
halb Europas ist dieser beschränkt auf 3 Monate. Durch besondere Vereinbarung kann dieser Versicherungs-
schutz auch darüber hinaus ausgedehnt werden.
Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
• Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß.
• Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen.
• Bevor Sie im Falle einer Zahnzusatzversicherung Aufträge für Zahnsanierungen und Prothesen erteilen, müssen
Sie sich dies von uns schriftlich genehmigen lassen (Heil- und Kostenplan einreichen).
• Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie
die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti-
gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte
Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie
sie nicht kündigen.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver-
tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte
Personen oder Tarife beschränkt werden.
11Krankheitskostenversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Württembergische Krankenversicherung AG Ambulante Zusatzversicherung
Deutschland Ergänzungsschutz inklusive
Heilpraktikerleistungen (EGNU)
Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen
Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert
sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Diese schützt Sie vor Behandlungskosten im Krankheitsfall, bei
Unfall und anderen im Vertrag genannten Ereignissen
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und Die Einschränkungen der Leistungspflicht finden Sie in
andere im Vertrag genannte Ereignisse den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
Erstattung von Heilpraktikerbehandlungen zu 50 % Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversiche-
medizinisch notwendige Sehhilfen rung (MB/KK 2009, § 5).
gesetzliche Zuzahlungen für Heilmittel, Hilfsmittel,
stationäre Aufenthalte, stationäre Rehablitations-
maßnahmen, Anschlussheilbehandlung und häus
liche Krankenpflege
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Wie hoch ist die Versicherungssumme? Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Ver
Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen sicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
entnehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen !! Innerhalb von zwei Kalenderjahren Begrenzung
und Vertragsbestimmungen. der tariflichen Leistung für Sehhilfen auf 250 Euro
!! Aufwendungen nicht erstattungsfähig: bei Entfallen
bestimmter Vorleistungen des Sozialversiche-
rungsträgers
!! Erstattungssatz 50 % begrenzt auf einen Rech-
nungsbetrag von 2.500 Euro für bestimmte vertrag-
lich geregelte Aufwendungen
Wo bin ich versichert?
Sie genießen Versicherungsschutz innerhalb Europas. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außer-
halb Europas ist dieser beschränkt auf 3 Monate. Durch besondere Vereinbarung kann dieser Versicherungs-
schutz auch darüber hinaus ausgedehnt werden.
12Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
• Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß.
• Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen.
• Vollstationäre Behandlungen müssen Sie uns, je nach vereinbartem Tarif, stets unmittelbar nach stationärer
Aufnahme mitteilen.
• Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie
die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti-
gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte
Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie
sie nicht kündigen.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver-
tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte
Personen oder Tarife beschränkt werden.
13Krankheitskostenversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Württembergische Krankenversicherung AG Ambulante Zusatzversicherung
Deutschland Ergänzungsschutz inklusive
Heilpraktikerleistungen (EGU)
Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen
Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert
sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Diese schützt Sie vor Behandlungskosten im Krankheitsfall, bei
Unfall und anderen im Vertrag genannten Ereignissen.
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
Erstattung von Heilpraktikerbehandlungen zu 50 %, Die Einschränkung der Leistungspflicht finden Sie in
medizinisch notwendige Sehhilfen den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für
gesetzliche Zuzahlungen für: Heilmittel und Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldver
stationäre Krankenhausaufenthalte sicherung Teil I und II (MB/KK 2009) in § 5.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen
entnehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen
und Vertragsbestimmungen. Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert, zum
Beispiel:
!! Innerhalb von zwei Kalenderjahren Begrenzung
der tariflichen Leistung für Sehhilfen auf 125 Euro
!! Aufwendungen nicht erstattungsfähig: bei Entfallen
bestimmter Vorleistungen des Sozialversiche-
rungsträgers
!! Erstattungssatz 50 % begrenzt auf einen Rech-
nungsbetrag von 2.500 Euro für bestimmte vertrag-
lich geregelte Aufwendungen
Wo bin ich versichert?
Sie genießen Versicherungsschutz innerhalb Europas. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außer-
halb Europas ist dieser beschränkt auf 3 Monate. Durch besondere Vereinbarung kann dieser Versicherungs-
schutz auch darüber hinaus ausgedehnt werden.
14Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
• Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß.
• Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen.
• Vollstationäre Behandlungen müssen Sie uns, je nach vereinbartem Tarif, stets unmittelbar nach stationärer
Aufnahme mitteilen.
• Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie
die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti-
gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte
Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie
sie nicht kündigen.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver-
tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte
Personen oder Tarife beschränkt werden.
15Krankheitskostenversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Württembergische Krankenversicherung AG Krankenhaustagegeld-Versicherung
Deutschland ab dem 1. Tag
(KHTU)
Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen
Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert
sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Wir leisten im Versicherungsfall im vertraglichen Umfang ein
Krankenhaustagegeld sowie sonstige im Tarif vorgesehene Leistungen.
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
Das vertraglich vereinbarte Krankenhaustagegeld Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen
für jeden vollen Kalendertag bei medizinisch not- XX bei aktiver Beteiligung an Kriegsereignissen
wendiger vollstationärer Behandlung. XX wegen auf Vorsatz beruhender Erkrankung oder
Bei ambulanter Entbindung wird ein vertraglich Unfall
vereinbartes pauschales Krankenhaustagegeld XX Weitere Einschränkungen der Leistungspflicht fin-
geleistet. den Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedin-
gungen für die Krankheitskosten- und Kranken-
Wie hoch ist die Versicherungssumme? haustagegeldversicherung (MB/KK 2009, § 5).
Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen
entnehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen
und Vertragsbestimmungen.
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
!! Bestehen Ansprüche gegen mehrere Erstattungs-
verpflichtungen, darf die Gesamterstattung die
Gesamtaufwendungen nicht übersteigen
Wo bin ich versichert?
Sie genießen Versicherungsschutz innerhalb Europas. Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt außerhalb
Europas besteht während der ersten drei Monate Versicherungsschutz. Durch besondere Vereinbarung kann
dieser V
ersicherungsschutz auch darüber hinaus ausgedehnt werden.
16Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
• Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß.
• Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen.
• Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie
die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti-
gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte
Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie
sie nicht kündigen.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver-
tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte
Personen oder Tarife beschränkt werden.
17Krankheitskostenversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Württembergische Krankenversicherung AG Krankentagegeld-Versicherung
Deutschland ab dem 43. Tag/stationär ab dem 6. Tag
(KTSU)
Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen
Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert
sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Private Krankentagegeldversicherung für Selbstständige an. Diese schützt Sie vor Verdienstaus-
fall als Folge von Krankheiten, Unfällen und anderen im Vertrag genannten E
reignissen.
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als XX Verdienstausfall aus nebenberuflicher Tätigkeit,
Folge von Krankheiten oder Unfällen, soweit da- geringfügigen Tätigkeiten sowie aus Saisontätig-
durch Arbeitsunfähigkeit verursacht wird. keiten und Zeitarbeitsverhältnissen.
Die Leistung beginnt ab dem 43. Tag der Arbeits- XX Arbeitsunfähigkeit wegen
unfähigkeit. Bei vollstationärer Heilbehandlung XX aktiver Beteiligung an Kriegsereignissen
während Arbeitsunfähigkeit beginnt die Leistung XX auf Vorsatz beruhender Erkrankung oder Unfall
bereits ab dem 6. Tag des Krankenhausaufent XX Weitere Einschränkungen der Leistungspflicht
haltes. f inden Sie in den Allgemeinen Versicherungs
bedingungen für die Krankentagegeldversicherung
Wie hoch ist die Versicherungssumme? (MB/KT 2009, § 5).
Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen
entnehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen
und Vertragsbestimmungen.
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert, zum
Beispiel:
!! keine Leistungspflicht bei kurzfristigem Auslands-
aufenthalt während Arbeitsunfähigkeit
!! Zahlung Übergangsgeld in Höhe der Hälfte des
versicherten Krankentagegelds:
!! nach mindestens 6-wöchiger vollständiger
Arbeitsunfähigkeit
!! bei Teilarbeitsunfähigkeit von mindestens 50 %
Wo bin ich versichert?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Deutschland.
18Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
• Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß.
• Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen.
• Vollstationäre Behandlungen müssen Sie uns, je nach vereinbartem Tarif, stets unmittelbar nach stationärer
Aufnahme mitteilen.
• Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie
die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti-
gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte
Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie
sie nicht kündigen. Sie endet spätestens am Ende des Monats, in dem Sie das 65. Lebensjahr vollenden.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden.
19Krankheitskostenversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Württembergische Krankenversicherung AG Krankentagegeld-Versicherung
Deutschland (KTU22, KTU29, KTU43, KTU92, KTU183,
KTU365)
Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen
Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert
sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Private Krankentagegeldversicherung für Selbstständige an. Diese schützt Sie vor Verdienstaus-
fall als Folge von Krankheiten, Unfällen und anderen im Vertrag genannten E
reignissen.
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als XX Verdienstausfall aus nebenberuflicher Tätigkeit,
Folge von Krankheiten oder Unfällen, soweit da- geringfügigen Tätigkeiten sowie aus Saisontätig-
durch Arbeitsunfähigkeit verursacht wird. keiten und Zeitarbeitsverhältnissen.
Die Leistung beginnt in Tarifstufe XX Arbeitsunfähigkeit wegen
KTU22 ab dem 22. Tag XX aktiver Beteiligung an Kriegsereignissen
KTU29 ab dem 29. Tag XX auf Vorsatz beruhender Erkrankung oder Unfall
KTU43 ab dem 43. Tag XX Weitere Einschränkungen der Leistungspflicht
KTU92 ab dem 92. Tag f inden Sie in den Allgemeinen Versicherungs
KTU183 ab dem 183. Tag bedingungen für die Krankentagegeldversicherung
KTU365 ab dem 365. Tag der Arbeits (MB/KT 2009, § 5).
unfähigkeit
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen
entnehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen Gibt es Deckungsbeschränkungen?
und Vertragsbestimmungen. !! Keine Leistungspflicht bei kurzfristigem Auslands-
aufenthalt während Arbeitsunfähigkeit
Wo bin ich versichert?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Deutschland.
20Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
• Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß.
• Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen.
• Vollstationäre Behandlungen müssen Sie uns, je nach vereinbartem Tarif, stets unmittelbar nach stationärer
Aufnahme mitteilen.
• Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie
die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti-
gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte
Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie
sie nicht kündigen. Sie endet spätestens am Ende des Monats, in dem Sie das 65. Lebensjahr vollenden.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden.
21Krankheitskostenversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Württembergische Krankenversicherung AG Ambulante Zusatzversicherung
Deutschland NaturMedPlus für gesetzlich Versicherte
(NH)
Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen
Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert
sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Diese schützt Sie vor Behandlungskosten im Krankheits- und
Pflegefall, bei Unfall und anderen im Vertrag genannten Ereignissen.
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
Kosten einer ambulanten Heilbehandlung Die Einschränkungen der Leistungspflicht finden Sie in
Naturheilverfahren (Hufelandverzeichnis) den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
Heilpraktikerbehandlungen nach GebüH ein- Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversiche-
schließlich verordneter Arznei- und Verbandmittel rung (MB/KK 2009, § 5).
osteopathische Behandlungen
Sehhilfen
Vorsorgeuntersuchungen/Schutzimpfungen
Sehhilfen
Mehrkosten für freie Krankenhauswahl nach Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Vorleistung der GKV Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Im
Deckungsumfang eingeschränkt sind zum Beispiel:
Wie hoch ist die Versicherungssumme? !! Naturheilverfahren, außerhalb des Hufelandver-
Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen ent- zeichnisses und über die Höchstsätze der GOÄ
nehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen und !! Heilpraktikergebühren außerhalb der Gebühren-
Vertragsbestimmungen. ordnung für Heilpraktiker (GebüH)
!! Osteopathie höchstens sechs Sitzungen im Jahr
mit max. 60 Euro Erstattungsbetrag je Sitzung
!! Sehhilfen bis zu 125 Euro innerhalb von 2 Jahren
!! Begrenzung der Kostenerstattung für Naturheil
verfahren, Heilpraktiker und Osteopathie im ersten
Kalenderjahr auf 200 Euro, im zweiten auf 300
Euro und jedem weiteren auf 1.000 Euro
Wo bin ich versichert?
Sie genießen Versicherungsschutz innerhalb Europas. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außer-
halb Europas ist dieser beschränkt auf 3 Monate. Durch besondere Vereinbarung kann dieser Versicherungs-
schutz auch darüber hinaus ausgedehnt werden.
22Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
• Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß.
• Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen.
• Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie
die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti-
gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte
Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie
sie nicht kündigen.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver-
tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte
Personen oder Tarife beschränkt werden.
23Krankheitskostenversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Württembergische Krankenversicherung AG Optionsversicherung
Deutschland auf Abschluss einer Krankheitskosten-
Vollversicherung (OPTU)
Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen
Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert
sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Private Krankenzusatzversicherung an.
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
Optionsversicherung: Die versicherte Person XX Dies ist nur eine Option auf den Abschluss einer
erwirbt die Option auf den Abschluss einer Krank- Krankheitskostenvollversicherung.
heitskostenvollversicherung ohne erneute Gesund-
heitsprüfung.
Während der Dauer der Option besteht kein
Anspruch auf Versicherungsleistungen.
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Wie hoch ist die Versicherungssumme? Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert.
Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen ent- Voraussetzungen für die Versicherung:
nehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen und !! Versicherung in der GKV erforderlich.
Vertragsbestimmungen. !! Höchsteintrittsalter nicht über 45 Jahre.
Wo bin ich versichert?
Der Aufenthaltsort ist unabhängig für diese Option.
Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
• Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß.
• Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen.
• Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“.
24Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie
die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti-
gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte
Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie
sie nicht kündigen.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver-
tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte
Personen oder Tarife beschränkt werden.
25Krankheitskostenversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Württembergische Krankenversicherung AG Pflegetagegeld-Versicherung Komfort
Deutschland (PTKU)
Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen
Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert
sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Wir leisten im Versicherungsfall im vertraglichen Umfang ein
Pflegetagegeld und erbringen sonstige im Vertrag genannte Leistungen.
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
Bei Tod eines Ehegatten oder erstmaliger Pflege- Keine Leistungspflicht besteht:
bedürftigkeit kann der Versicherungsnehmer für XX vgl. Ausschlüsse Teil I MB/EPV 2017 und
die versicherte Person das Pflegetagegeld ohne Teil II Tarifbedingungen der WürttKranken AG
erneute Gesundheitsprüfung um 20 % erhöhen.
Leistung im Pflegefall bei ambulanter Pflege
Pflegegrad 1: 5 %,
Pflegegrad 2: 25 %,
Pflegegrad 3: 50 %, Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Pflegegrad 4: 75 %, Das Pflegetagegeld kann nur in Stufen von 5 Euro täg-
Pflegegrad 5: 100 % lich vereinbart werden. Das Mindestpflegetagegeld be-
des vereinbarten Pflegetagegelds trägt 10 Euro, das Höchsttagegeld aller Pflegetarife
Leistung bei vollstationärer Pflege 5 % bei darf 150 Euro nicht überschreiten.
Pflegegrad 1, 25 % bei Pflegegrad 2 und 100 %
bei Pflegegrad 3 bis 5
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen
entnehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen
und Vertragsbestimmungen.
Wo bin ich versichert?
Sie genießen weltweit Versicherungsschutz.
26Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
• Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß.
• Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen.
• Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“ der
MB/EPV 2017 und Teil II Tarifbedingungen der WürttKranken AG.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie
die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti-
gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte
Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie
sie nicht kündigen.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver-
tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte
Personen oder Tarife beschränkt werden.
27Krankheitskostenversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Württembergische Krankenversicherung AG Pflegetagegeld-Versicherung
Deutschland PremiumPlus
(PTPU)
Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen
Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert
sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Wir leisten im Versicherungsfall im vertraglichen Umfang ein
Pflegetagegeld und erbringen sonstige im Vertrag genannte Leistungen.
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
Einmalzahlung nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit Keine Leistungspflicht besteht:
in den Pflegegraden 2 bis 5 in Höhe des 30-fachen XX vgl. Ausschlüsse Teil I MB/EPV 2017 und
des vereinbarten Pflegetagegelds und Beitrags Teil II Tarifbedingungen der WürttKranken AG –
befreiung gültig i. V. m. Tarif PTPU
Leistung im Pflegefall bei ambulanter Pflege
Pflegegrad 1: 5 %,
Pflegegrad 2: 40 %,
Pflegegrad 3: 65 %,
Pflegegrad 4: 85 %, Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Pflegegrad 5: 100 % Das Pflegetagegeld kann nur in Stufen von 5 Euro
des vereinbarten Pflegetagegelds täglich vereinbart werden. Das Mindestpflegetagegeld
Leistung bei vollstationärer Pflege 5 % bei Pflege- beträgt 10 Euro, das Höchsttagegeld aller Pflegetarife
grad 1 und 100 % bei Pflegegrad 2 bis 5 darf 150 Euro nicht überschreiten.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen
entnehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen
und Vertragsbestimmungen.
Wo bin ich versichert?
Sie genießen weltweit Versicherungsschutz.
28Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
• Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß.
• Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen.
• Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“ der
MB/EPV 2017 und Teil II Tarifbedingungen der WürttKranken AG – gültig i. V. m. Tarif PTPU.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie
die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti-
gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte
Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie
sie nicht kündigen.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver-
tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte
Personen oder Tarife beschränkt werden.
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