Krankenvoll- und Krankenzusatzversicherung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID-Booklet 2019).
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Stand: Dezember 2018 Krankenvoll- und Krankenzusatzversicherung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID-Booklet 2019).
Inhaltsverzeichnis „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“ (IPID-Booklet) 1. Krankheitskostenzusatzversicherung Tarif AGU Zusatzversicherung für ambulante Behandlung für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – Grundschutz . . . . . . . . 4 Tarif AKU, AKUR Zusatzversicherung für ambulante Behandlung für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – Komfortschutz. . . . . . . 6 Tarif ASU Ambulanter Schutz.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Tarif Zahn & Brille (BZGU20) Krankheitskostenzusatzversicherung für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Versicherte im Basistarif. . . . . . . . . . 10 Tarif EGNU Ergänzungsversicherung – Normaldeckung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Tarif EGU Ergänzungsversicherung – Grunddeckung.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Tarif KHTU Krankenhaustagegeldtarif. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Tarif KTSU Krankentagegeldtarif für Selbstständige.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Tarife KTU22, KTU29, Krankentagegeldtarif. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 KTU43, KTU92, KTU183,KTU365 Tarif NH Zusatzversicherung für Naturheilverfahren für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Versicherte im Basistarif. . . . . . . . . . 22 Tarif OPTU Optionsversicherung für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). 24 Tarif PTKU Pflegetagegeldversicherung Komfort. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Tarif PTPU Pflegetagegeldversicherung PremiumPlus. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Tarif PPV Private Pflegepflichtversicherung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Tarif RK Auslandsreisekrankenversicherung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Tarif RKF Auslandsreisekrankenversicherung für Familien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Tarif RKFM Auslandsreisekrankenversicherung für Familien mit monatlicher Beitragszahlung 36 Tarif RKM Auslandsreisekrankenversicherung mit monatlicher Beitragszahlung . . . . . . . . . . . 38 Tarif SBVU/SBZU Sonderbedingungen zur Beitragsentlastung im Alter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Tarif SEU Stationäre Zusatzversicherung Unterbringung im Einzelzimmer. . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Tarif SGKU Krankheitskostenzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche. . . . . . . . . . . . . . . 44 Tarife SGU, SGUR Stationäre Zusatzversicherung (Zweibettzimmer/Wahlarzt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Tarife SZ Stationäre Krankenzusatzversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Tarife SZE Stationäre Krankenzusatzversicherung Einbettzimmer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Tarife SZR Stationäre Krankenzusatzversicherung ohne Alterungsrückstellungen. . . . . . . . . . . 52 Tarif VSU Vorsorgetarif. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Tarif Zahnbehandlung Ergänzende Zahnbehandlungsversicherung für die Tarife ZahnKompakt (ZE50), Plus (ZBE) ZahnKomfort(ZE70), ZahnPremium (ZE90) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Tarif ZBU Krankheitskostenzusatzversicherung für Zahnbehandlung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Tarif ZahnKompakt (ZE50) Ergänzungsversicherung für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Freien Heilfürsorge. . . . . . . . . . . 60 Tarif ZahnKomfort (ZE70) Ergänzungsversicherung für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Freien Heilfürsorge. . . . . . . . . . . 62 Tarif ZahnPremium (ZE90) Ergänzungsversicherung für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Freien Heilfürsorge. . . . . . . . . . . 64 Tarif ZGU30 Zahnersatz-Zusatzversicherung für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Versicherte im Basistarif. . . . . . . . . . 66 Tarif ZGU50 Zahnersatz-Zusatzversicherung für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Versicherte im Basistarif. . . . . . . . . . 68 Tarif ZGU70 Zahnersatz-Zusatzversicherung für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Versicherte im Basistarif. . . . . . . . . . 70 2
2. Krankheitskostenvollversicherung Tarife EKU0, EKU50, Einsteiger-Komforttarif. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 EKU600, EKUS600, EKU1200, EKUS1200 Tarife ESU300, ESUS300 Elementarschutztarif. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 ESU900, ESUS900 Tarife GU300, GUS300, Grundschutztarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 GU600, GUS600, GU1200, GUS1200 Tarife KSU3000 Komforttarif Spezial. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Tarife KU600, KU1200 Komforttarif. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 3
Krankheitskostenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Württembergische Krankenversicherung AG Ambulante Zusatzversicherung Deutschland Grundschutz (AGU) Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein, Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Diese schützt Sie vor Behandlungskosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Unfall und anderen im Vertrag genannten Ereignissen Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Nach Vorleistung der gesetzlichen Kranken Die Einschränkungen der Leistungspflicht finden Sie in versicherung (GKV): den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Erstattung nur, wenn nach Vertragsbeginn eine Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversiche- der im Vertrag genannten schweren Erkrankungen rung (MB/KK 2009, § 5). diagnostiziert wird (ausgenommen Vorsorgeunter Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen: suchungen) XX vgl. Ausschlüsse MB/KK 2009 Kostenerstattung der Kosten für medizinisch not- wendige ambulante Heilbehandlungen für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Transportkosten im Notfall zum nächst erreichbaren Gibt es Deckungsbeschränkungen? Arzt oder Krankenhaus, häusliche Krankenpflege Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Im Ambulante psychotherapeutische Behandlungen Deckungsumfang eingeschränkt sind zum Beispiel: zur Krisenintervention !! Begrenzung auf 50 % der erstattungsfähigen Verbleibende Aufwendungen für ambulante Aufwendungen, wenn Psychotherapie !! Kostenerstattung nicht gewählt wird !! bestehende Ansprüche auf Kostenerstattung Wie hoch ist die Versicherungssumme? gegenüber der GKV nicht geltend gemacht Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen ent- werden nehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen und !! die GKV keine Leistung aufgrund fehlender Vertragsbestimmungen. Kassenzulassung des Arztes erbringt. !! Ambulante Psychotherapie: Begrenzung auf 80 % der verbleibenden Aufwendungen nach Abzug der Vorleistungen der GKV Wo bin ich versichert? Sie genießen Versicherungsschutz innerhalb Europas. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außer- halb Europas ist dieser beschränkt auf 3 Monate.Durch besondere Vereinbarung kann dieser Versicherungs- schutz auch darüber hinaus ausgedehnt werden 4
Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß. • Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen. • Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti- gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie sie nicht kündigen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver- tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden. 5
Krankheitskostenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Württembergische Krankenversicherung AG Ambulante Zusatzversicherung Deutschland Ambulant Privatpatient Premium Plus (AKU) oder auf Risikobasis (AKUR) Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein, Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Diese schützt Sie vor Behandlungskosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Unfall und anderen im Vertrag genannten Ereignissen. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversiche- Die Einschränkungen der Leistungspflicht finden Sie in rung (GKV): den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kostenerstattung der Kosten für medizinisch not- Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversiche- wendige ambulante Heilbehandlungen rung (MB/KK 2009, § 5) bzw. in den Allgemeinen Ver- für Arznei- und Verbandmittel sicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Heilmittel, Hilfsmittel Krankenhaustagegeldversicherung nach Art der Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen Schadenversicherung (AVB/S, § 5). Transportkosten im Notfall zum nächst erreich baren A rzt oder Krankenhaus häusliche Krankenpflege und Hebamme bei ambulanter häuslicher Entbindung. Ambulante psychotherapeutische Behandlungen Gibt es Deckungsbeschränkungen? zur Krisenintervention Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Im Verbleibende Aufwendungen für ambulante Deckungsumfang eingeschränkt sind zum Beispiel: Psychotherapie !! Begrenzung auf 50 % der erstattungsfähigen Auf- Sehhilfen und operative Maßnahmen zur Korrektur wendungen, wenn von Fehlsichtigkeit. !! Kostenerstattung nicht gewählt wird, !! bestehende Ansprüche auf Kostenerstattung Wie hoch ist die Versicherungssumme? gegenüber der GKV nicht geltend gemacht Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen ent- werden, nehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen und !! die GKV keine Leistung aufgrund fehlender Vertragsbestimmungen. Kassenzulassung des Arztes erbringt. !! Sehhilfen: Leistungen sind begrenzt auf 250 Euro innerhalb von zwei Versicherungsjahren. !! Ambulante Psychotherapie: Begrenzung auf 80 % der verbleibenden Aufwendungen nach Abzug der Vorleistungen der GKV 6
Wo bin ich versichert? Sie genießen Versicherungsschutz innerhalb Europas. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außer- halb Europas ist dieser beschränkt auf 3 Monate. Durch besondere Vereinbarung kann dieser Versicherungsschutz auch darüber hinaus ausgedehnt werden. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß. • Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen. • Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti- gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie sie nicht kündigen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver- tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden. 7
Krankheitskostenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Württembergische Krankenversicherung AG Ambulante Zusatzversicherung Deutschland (ASU) Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein, Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Diese schützt Sie vor Behandlungskosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Unfall und anderen im Vertrag genannten Ereignissen. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Vorsorgeuntersuchungen Die Einschränkungen der Leistungspflicht finden Sie in Sehhilfen den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Mehrkosten für Regelleistungen bei freier Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversiche- Krankenhauswahl rung nach Art der Schadenversicherung (AVB/S, § 5). Erstattung für gesetzlich vorgesehene Zu zahlungen für Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege, stationäre Aufenthalte, Anschlussheilbehandlung und stationäre Reha bilitationsbehandlung Gibt es Deckungsbeschränkungen? Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Im Wie hoch ist die Versicherungssumme? Deckungsumfang eingeschränkt sind zum Beispiel: Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen !! Begrenzung: innerhalb von zwei Versicherungs entnehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen jahren – 80 % der Aufwendungen für vertraglich und Vertragsbestimmungen festgelegte ambulante Vorsorgeuntersuchungen !! Höchstbetrag der Rechnung: 500 Euro bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ und der GOZ !! Erstattung Hilfsmittel höchstens 80 %; Hörgeräte bis 2.500 Euro begrenzt !! Sehhilfen begrenzt auf 125 Euro innerhalb von 2 Jahren Wo bin ich versichert? Sie genießen Versicherungsschutz innerhalb Europas. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außer- halb Europas ist dieser beschränkt auf 3 Monate. Durch besondere Vereinbarung kann dieser Versicherungs- schutz auch darüber hinaus ausgedehnt werden. 8
Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß. • Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen. • Vollstationäre Behandlungen müssen Sie uns, je nach vereinbartem Tarif, stets unmittelbar nach stationärer Aufnahme mitteilen. • Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti- gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie sie nicht kündigen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver- tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden 9
Krankheitskostenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Württembergische Krankenversicherung AG Zusatzversicherung Zahn & Brille – Deutschland Zahnersatz 20%, Zahnprophylaxe, Sehhilfe (BZGU20) Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein, Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Diese schützt Sie vor Behandlungskosten im Krankheitsfall, bei Unfall und anderen im Vertrag genannten Ereignissen Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen: andere im Vertrag genannte Ereignisse XX Zahnbehandlungen und kieferorthopädische Übernahme der Kosten für Zahnersatz Behandlungen (einschließlich Inlays und Implantate) zu 20 % XX Schädigungen der Zähne durch Nahrungs Begrenzung der erstattungsfähigen Aufwendungen aufnahme (keine Unfälle) in den ersten vier Jahren XX Weitere Einschränkungen der Leistungspflicht Übernahme der Kosten für zahnmedizinische f inden Sie in den Allgemeinen Versicherungs Prophylaxe und für medizinisch notwendige bedingungen für die Krankheitskosten- und Sehhilfen Krankenhaustagegeldversicherung nach Art der Schadenversicherung (AVB/S, § 5). Wie hoch ist die Versicherungssumme? Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen entnehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen und Vertragsbestimmungen Gibt es Deckungsbeschränkungen? Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Ver sicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: !! Erstattet werden 20 % der erstattungsfähigen Aufwendungen !! Bei Kompositfüllungen: erstattungsfähige Aufwen- dungen auf Regelhöchstsatz der GoÄ begrenzt !! Erstattungsbetrag begrenzt auf maximal den Rechnungsbetrag; Details vgl. Vertragsinhalte !! Anwendung einer Zahnstaffel für die ersten 48 Monate !! Aufwendungen für Sehhilfen und deren Reparatur begrenzt auf 125 Euro 10
Wo bin ich versichert? Sie genießen Versicherungsschutz innerhalb Europas. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außer- halb Europas ist dieser beschränkt auf 3 Monate. Durch besondere Vereinbarung kann dieser Versicherungs- schutz auch darüber hinaus ausgedehnt werden. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß. • Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen. • Bevor Sie im Falle einer Zahnzusatzversicherung Aufträge für Zahnsanierungen und Prothesen erteilen, müssen Sie sich dies von uns schriftlich genehmigen lassen (Heil- und Kostenplan einreichen). • Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti- gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie sie nicht kündigen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver- tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden. 11
Krankheitskostenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Württembergische Krankenversicherung AG Ambulante Zusatzversicherung Deutschland Ergänzungsschutz inklusive Heilpraktikerleistungen (EGNU) Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein, Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Diese schützt Sie vor Behandlungskosten im Krankheitsfall, bei Unfall und anderen im Vertrag genannten Ereignissen Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und Die Einschränkungen der Leistungspflicht finden Sie in andere im Vertrag genannte Ereignisse den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Erstattung von Heilpraktikerbehandlungen zu 50 % Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversiche- medizinisch notwendige Sehhilfen rung (MB/KK 2009, § 5). gesetzliche Zuzahlungen für Heilmittel, Hilfsmittel, stationäre Aufenthalte, stationäre Rehablitations- maßnahmen, Anschlussheilbehandlung und häus liche Krankenpflege Gibt es Deckungsbeschränkungen? Wie hoch ist die Versicherungssumme? Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Ver Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen sicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: entnehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen !! Innerhalb von zwei Kalenderjahren Begrenzung und Vertragsbestimmungen. der tariflichen Leistung für Sehhilfen auf 250 Euro !! Aufwendungen nicht erstattungsfähig: bei Entfallen bestimmter Vorleistungen des Sozialversiche- rungsträgers !! Erstattungssatz 50 % begrenzt auf einen Rech- nungsbetrag von 2.500 Euro für bestimmte vertrag- lich geregelte Aufwendungen Wo bin ich versichert? Sie genießen Versicherungsschutz innerhalb Europas. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außer- halb Europas ist dieser beschränkt auf 3 Monate. Durch besondere Vereinbarung kann dieser Versicherungs- schutz auch darüber hinaus ausgedehnt werden. 12
Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß. • Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen. • Vollstationäre Behandlungen müssen Sie uns, je nach vereinbartem Tarif, stets unmittelbar nach stationärer Aufnahme mitteilen. • Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti- gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie sie nicht kündigen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver- tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden. 13
Krankheitskostenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Württembergische Krankenversicherung AG Ambulante Zusatzversicherung Deutschland Ergänzungsschutz inklusive Heilpraktikerleistungen (EGU) Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein, Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Diese schützt Sie vor Behandlungskosten im Krankheitsfall, bei Unfall und anderen im Vertrag genannten Ereignissen. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Erstattung von Heilpraktikerbehandlungen zu 50 %, Die Einschränkung der Leistungspflicht finden Sie in medizinisch notwendige Sehhilfen den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für gesetzliche Zuzahlungen für: Heilmittel und Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldver stationäre Krankenhausaufenthalte sicherung Teil I und II (MB/KK 2009) in § 5. Wie hoch ist die Versicherungssumme? Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen entnehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen und Vertragsbestimmungen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert, zum Beispiel: !! Innerhalb von zwei Kalenderjahren Begrenzung der tariflichen Leistung für Sehhilfen auf 125 Euro !! Aufwendungen nicht erstattungsfähig: bei Entfallen bestimmter Vorleistungen des Sozialversiche- rungsträgers !! Erstattungssatz 50 % begrenzt auf einen Rech- nungsbetrag von 2.500 Euro für bestimmte vertrag- lich geregelte Aufwendungen Wo bin ich versichert? Sie genießen Versicherungsschutz innerhalb Europas. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außer- halb Europas ist dieser beschränkt auf 3 Monate. Durch besondere Vereinbarung kann dieser Versicherungs- schutz auch darüber hinaus ausgedehnt werden. 14
Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß. • Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen. • Vollstationäre Behandlungen müssen Sie uns, je nach vereinbartem Tarif, stets unmittelbar nach stationärer Aufnahme mitteilen. • Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti- gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie sie nicht kündigen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver- tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden. 15
Krankheitskostenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Württembergische Krankenversicherung AG Krankenhaustagegeld-Versicherung Deutschland ab dem 1. Tag (KHTU) Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein, Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Wir leisten im Versicherungsfall im vertraglichen Umfang ein Krankenhaustagegeld sowie sonstige im Tarif vorgesehene Leistungen. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Das vertraglich vereinbarte Krankenhaustagegeld Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für jeden vollen Kalendertag bei medizinisch not- XX bei aktiver Beteiligung an Kriegsereignissen wendiger vollstationärer Behandlung. XX wegen auf Vorsatz beruhender Erkrankung oder Bei ambulanter Entbindung wird ein vertraglich Unfall vereinbartes pauschales Krankenhaustagegeld XX Weitere Einschränkungen der Leistungspflicht fin- geleistet. den Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen für die Krankheitskosten- und Kranken- Wie hoch ist die Versicherungssumme? haustagegeldversicherung (MB/KK 2009, § 5). Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen entnehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen und Vertragsbestimmungen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? !! Bestehen Ansprüche gegen mehrere Erstattungs- verpflichtungen, darf die Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen Wo bin ich versichert? Sie genießen Versicherungsschutz innerhalb Europas. Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt außerhalb Europas besteht während der ersten drei Monate Versicherungsschutz. Durch besondere Vereinbarung kann dieser V ersicherungsschutz auch darüber hinaus ausgedehnt werden. 16
Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß. • Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen. • Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti- gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie sie nicht kündigen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver- tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden. 17
Krankheitskostenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Württembergische Krankenversicherung AG Krankentagegeld-Versicherung Deutschland ab dem 43. Tag/stationär ab dem 6. Tag (KTSU) Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein, Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Private Krankentagegeldversicherung für Selbstständige an. Diese schützt Sie vor Verdienstaus- fall als Folge von Krankheiten, Unfällen und anderen im Vertrag genannten E reignissen. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als XX Verdienstausfall aus nebenberuflicher Tätigkeit, Folge von Krankheiten oder Unfällen, soweit da- geringfügigen Tätigkeiten sowie aus Saisontätig- durch Arbeitsunfähigkeit verursacht wird. keiten und Zeitarbeitsverhältnissen. Die Leistung beginnt ab dem 43. Tag der Arbeits- XX Arbeitsunfähigkeit wegen unfähigkeit. Bei vollstationärer Heilbehandlung XX aktiver Beteiligung an Kriegsereignissen während Arbeitsunfähigkeit beginnt die Leistung XX auf Vorsatz beruhender Erkrankung oder Unfall bereits ab dem 6. Tag des Krankenhausaufent XX Weitere Einschränkungen der Leistungspflicht haltes. f inden Sie in den Allgemeinen Versicherungs bedingungen für die Krankentagegeldversicherung Wie hoch ist die Versicherungssumme? (MB/KT 2009, § 5). Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen entnehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen und Vertragsbestimmungen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert, zum Beispiel: !! keine Leistungspflicht bei kurzfristigem Auslands- aufenthalt während Arbeitsunfähigkeit !! Zahlung Übergangsgeld in Höhe der Hälfte des versicherten Krankentagegelds: !! nach mindestens 6-wöchiger vollständiger Arbeitsunfähigkeit !! bei Teilarbeitsunfähigkeit von mindestens 50 % Wo bin ich versichert? Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Deutschland. 18
Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß. • Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen. • Vollstationäre Behandlungen müssen Sie uns, je nach vereinbartem Tarif, stets unmittelbar nach stationärer Aufnahme mitteilen. • Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti- gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie sie nicht kündigen. Sie endet spätestens am Ende des Monats, in dem Sie das 65. Lebensjahr vollenden. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden. 19
Krankheitskostenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Württembergische Krankenversicherung AG Krankentagegeld-Versicherung Deutschland (KTU22, KTU29, KTU43, KTU92, KTU183, KTU365) Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein, Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Private Krankentagegeldversicherung für Selbstständige an. Diese schützt Sie vor Verdienstaus- fall als Folge von Krankheiten, Unfällen und anderen im Vertrag genannten E reignissen. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als XX Verdienstausfall aus nebenberuflicher Tätigkeit, Folge von Krankheiten oder Unfällen, soweit da- geringfügigen Tätigkeiten sowie aus Saisontätig- durch Arbeitsunfähigkeit verursacht wird. keiten und Zeitarbeitsverhältnissen. Die Leistung beginnt in Tarifstufe XX Arbeitsunfähigkeit wegen KTU22 ab dem 22. Tag XX aktiver Beteiligung an Kriegsereignissen KTU29 ab dem 29. Tag XX auf Vorsatz beruhender Erkrankung oder Unfall KTU43 ab dem 43. Tag XX Weitere Einschränkungen der Leistungspflicht KTU92 ab dem 92. Tag f inden Sie in den Allgemeinen Versicherungs KTU183 ab dem 183. Tag bedingungen für die Krankentagegeldversicherung KTU365 ab dem 365. Tag der Arbeits (MB/KT 2009, § 5). unfähigkeit Wie hoch ist die Versicherungssumme? Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen entnehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen Gibt es Deckungsbeschränkungen? und Vertragsbestimmungen. !! Keine Leistungspflicht bei kurzfristigem Auslands- aufenthalt während Arbeitsunfähigkeit Wo bin ich versichert? Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Deutschland. 20
Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß. • Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen. • Vollstationäre Behandlungen müssen Sie uns, je nach vereinbartem Tarif, stets unmittelbar nach stationärer Aufnahme mitteilen. • Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti- gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie sie nicht kündigen. Sie endet spätestens am Ende des Monats, in dem Sie das 65. Lebensjahr vollenden. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden. 21
Krankheitskostenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Württembergische Krankenversicherung AG Ambulante Zusatzversicherung Deutschland NaturMedPlus für gesetzlich Versicherte (NH) Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein, Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Diese schützt Sie vor Behandlungskosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Unfall und anderen im Vertrag genannten Ereignissen. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Kosten einer ambulanten Heilbehandlung Die Einschränkungen der Leistungspflicht finden Sie in Naturheilverfahren (Hufelandverzeichnis) den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Heilpraktikerbehandlungen nach GebüH ein- Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversiche- schließlich verordneter Arznei- und Verbandmittel rung (MB/KK 2009, § 5). osteopathische Behandlungen Sehhilfen Vorsorgeuntersuchungen/Schutzimpfungen Sehhilfen Mehrkosten für freie Krankenhauswahl nach Gibt es Deckungsbeschränkungen? Vorleistung der GKV Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Im Deckungsumfang eingeschränkt sind zum Beispiel: Wie hoch ist die Versicherungssumme? !! Naturheilverfahren, außerhalb des Hufelandver- Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen ent- zeichnisses und über die Höchstsätze der GOÄ nehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen und !! Heilpraktikergebühren außerhalb der Gebühren- Vertragsbestimmungen. ordnung für Heilpraktiker (GebüH) !! Osteopathie höchstens sechs Sitzungen im Jahr mit max. 60 Euro Erstattungsbetrag je Sitzung !! Sehhilfen bis zu 125 Euro innerhalb von 2 Jahren !! Begrenzung der Kostenerstattung für Naturheil verfahren, Heilpraktiker und Osteopathie im ersten Kalenderjahr auf 200 Euro, im zweiten auf 300 Euro und jedem weiteren auf 1.000 Euro Wo bin ich versichert? Sie genießen Versicherungsschutz innerhalb Europas. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außer- halb Europas ist dieser beschränkt auf 3 Monate. Durch besondere Vereinbarung kann dieser Versicherungs- schutz auch darüber hinaus ausgedehnt werden. 22
Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß. • Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen. • Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti- gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie sie nicht kündigen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver- tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden. 23
Krankheitskostenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Württembergische Krankenversicherung AG Optionsversicherung Deutschland auf Abschluss einer Krankheitskosten- Vollversicherung (OPTU) Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein, Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Private Krankenzusatzversicherung an. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Optionsversicherung: Die versicherte Person XX Dies ist nur eine Option auf den Abschluss einer erwirbt die Option auf den Abschluss einer Krank- Krankheitskostenvollversicherung. heitskostenvollversicherung ohne erneute Gesund- heitsprüfung. Während der Dauer der Option besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Wie hoch ist die Versicherungssumme? Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen ent- Voraussetzungen für die Versicherung: nehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen und !! Versicherung in der GKV erforderlich. Vertragsbestimmungen. !! Höchsteintrittsalter nicht über 45 Jahre. Wo bin ich versichert? Der Aufenthaltsort ist unabhängig für diese Option. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß. • Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen. • Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“. 24
Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti- gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie sie nicht kündigen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver- tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden. 25
Krankheitskostenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Württembergische Krankenversicherung AG Pflegetagegeld-Versicherung Komfort Deutschland (PTKU) Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein, Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Wir leisten im Versicherungsfall im vertraglichen Umfang ein Pflegetagegeld und erbringen sonstige im Vertrag genannte Leistungen. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Bei Tod eines Ehegatten oder erstmaliger Pflege- Keine Leistungspflicht besteht: bedürftigkeit kann der Versicherungsnehmer für XX vgl. Ausschlüsse Teil I MB/EPV 2017 und die versicherte Person das Pflegetagegeld ohne Teil II Tarifbedingungen der WürttKranken AG erneute Gesundheitsprüfung um 20 % erhöhen. Leistung im Pflegefall bei ambulanter Pflege Pflegegrad 1: 5 %, Pflegegrad 2: 25 %, Pflegegrad 3: 50 %, Gibt es Deckungsbeschränkungen? Pflegegrad 4: 75 %, Das Pflegetagegeld kann nur in Stufen von 5 Euro täg- Pflegegrad 5: 100 % lich vereinbart werden. Das Mindestpflegetagegeld be- des vereinbarten Pflegetagegelds trägt 10 Euro, das Höchsttagegeld aller Pflegetarife Leistung bei vollstationärer Pflege 5 % bei darf 150 Euro nicht überschreiten. Pflegegrad 1, 25 % bei Pflegegrad 2 und 100 % bei Pflegegrad 3 bis 5 Wie hoch ist die Versicherungssumme? Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen entnehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen und Vertragsbestimmungen. Wo bin ich versichert? Sie genießen weltweit Versicherungsschutz. 26
Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß. • Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen. • Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“ der MB/EPV 2017 und Teil II Tarifbedingungen der WürttKranken AG. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti- gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie sie nicht kündigen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver- tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden. 27
Krankheitskostenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Württembergische Krankenversicherung AG Pflegetagegeld-Versicherung Deutschland PremiumPlus (PTPU) Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein, Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Wir leisten im Versicherungsfall im vertraglichen Umfang ein Pflegetagegeld und erbringen sonstige im Vertrag genannte Leistungen. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Einmalzahlung nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit Keine Leistungspflicht besteht: in den Pflegegraden 2 bis 5 in Höhe des 30-fachen XX vgl. Ausschlüsse Teil I MB/EPV 2017 und des vereinbarten Pflegetagegelds und Beitrags Teil II Tarifbedingungen der WürttKranken AG – befreiung gültig i. V. m. Tarif PTPU Leistung im Pflegefall bei ambulanter Pflege Pflegegrad 1: 5 %, Pflegegrad 2: 40 %, Pflegegrad 3: 65 %, Pflegegrad 4: 85 %, Gibt es Deckungsbeschränkungen? Pflegegrad 5: 100 % Das Pflegetagegeld kann nur in Stufen von 5 Euro des vereinbarten Pflegetagegelds täglich vereinbart werden. Das Mindestpflegetagegeld Leistung bei vollstationärer Pflege 5 % bei Pflege- beträgt 10 Euro, das Höchsttagegeld aller Pflegetarife grad 1 und 100 % bei Pflegegrad 2 bis 5 darf 150 Euro nicht überschreiten. Wie hoch ist die Versicherungssumme? Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen entnehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen und Vertragsbestimmungen. Wo bin ich versichert? Sie genießen weltweit Versicherungsschutz. 28
Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß. • Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen. • Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“ der MB/EPV 2017 und Teil II Tarifbedingungen der WürttKranken AG – gültig i. V. m. Tarif PTPU. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti- gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie sie nicht kündigen. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver- tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden. 29
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