Krankenvoll- und Krankenzusatzversicherung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID-Booklet 2019).

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Krankenvoll- und Krankenzusatzversicherung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID-Booklet 2019).
Stand: Dezember 2018

Krankenvoll- und
Krankenzusatzversicherung.
Informationsblatt zu
Versicherungsprodukten (IPID-Booklet 2019).
Krankenvoll- und Krankenzusatzversicherung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID-Booklet 2019).
Inhaltsverzeichnis „Informationsblatt
    zu ­Versicherungsprodukten“ (IPID-Booklet)

    1. Krankheitskostenzusatzversicherung
    Tarif AGU	Zusatzversicherung für ambulante Behandlung für
               Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – Grundschutz .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                     4
    Tarif AKU, AKUR	Zusatzversicherung für ambulante Behandlung für
                     Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – Komfortschutz. .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                  6
    Tarif ASU                                               Ambulanter Schutz..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                 8
    Tarif Zahn & Brille (BZGU20)	Krankheitskostenzusatzversicherung für Versicherte der
                                  Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Versicherte im Basistarif.  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                            10
    Tarif EGNU                                              Ergänzungsversicherung – Normaldeckung. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                         12
    Tarif EGU                                               Ergänzungsversicherung – Grunddeckung..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                        14
    Tarif KHTU                                              Krankenhaustagegeldtarif. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                          16
    Tarif KTSU                                              Krankentagegeldtarif für Selbstständige..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                18
    Tarife KTU22, KTU29,     Krankentagegeldtarif.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                20
    KTU43, KTU92, KTU183,KTU365
    Tarif NH	Zusatzversicherung für Naturheilverfahren für Versicherte der
              Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Versicherte im Basistarif.  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                22
    Tarif OPTU                                              Optionsversicherung für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).                                                                                                                   24
    Tarif PTKU                                              Pflegetagegeldversicherung Komfort.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                             26
    Tarif PTPU                                              Pflegetagegeldversicherung PremiumPlus. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                      28
    Tarif PPV                                               Private Pflegepflichtversicherung.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                     30
    Tarif RK                                                Auslandsreisekrankenversicherung. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                          32
    Tarif RKF                                               Auslandsreisekrankenversicherung für Familien.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                             34
    Tarif RKFM                                              Auslandsreisekrankenversicherung für Familien mit monatlicher Beitragszahlung		                                                                                                                   36
    Tarif RKM	Auslandsreisekrankenversicherung mit monatlicher Beitragszahlung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                               38
    Tarif SBVU/SBZU                                         Sonderbedingungen zur Beitragsentlastung im Alter.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                     40
    Tarif SEU                                               Stationäre Zusatzversicherung Unterbringung im Einzelzimmer.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                      42
    Tarif SGKU                                              Krankheitskostenzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                          44
    Tarife SGU, SGUR                                        Stationäre Zusatzversicherung (Zweibettzimmer/Wahlarzt) .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                46
    Tarife SZ                                               Stationäre Krankenzusatzversicherung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                48
    Tarife SZE                                              Stationäre Krankenzusatzversicherung Einbettzimmer. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                        50
    Tarife SZR                                              Stationäre Krankenzusatzversicherung ohne Alterungsrückstellungen.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                  52
    Tarif VSU                                               Vorsorgetarif.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .   54
    Tarif Zahnbehandlung                                    Ergänzende Zahnbehandlungsversicherung für die Tarife ZahnKompakt (ZE50),
    Plus (ZBE)                                              ZahnKomfort(ZE70), ZahnPremium (ZE90) .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                        56
    Tarif ZBU                                               Krankheitskostenzusatzversicherung für Zahnbehandlung.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                58
    Tarif ZahnKompakt (ZE50)	Ergänzungsversicherung für Versicherte der
                              Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Freien Heilfürsorge.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                               60
    Tarif ZahnKomfort (ZE70)	Ergänzungsversicherung für Versicherte der
                              Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Freien Heilfürsorge.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                               62
    Tarif ZahnPremium (ZE90)	Ergänzungsversicherung für Versicherte der
                              Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Freien Heilfürsorge.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                               64
    Tarif ZGU30	Zahnersatz-Zusatzversicherung für Versicherte der
                 Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Versicherte im Basistarif.  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                             66
    Tarif ZGU50	Zahnersatz-Zusatzversicherung für Versicherte der
                 Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Versicherte im Basistarif.  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                             68
    Tarif ZGU70	Zahnersatz-Zusatzversicherung für Versicherte der
                 Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Versicherte im Basistarif.  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                             70
2
2. Krankheitskostenvollversicherung
Tarife EKU0, EKU50,       Einsteiger-Komforttarif.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                   72
EKU600, EKUS600, EKU1200,
EKUS1200
Tarife ESU300, ESUS300                                  Elementarschutztarif.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                  74
ESU900, ESUS900
Tarife GU300, GUS300,                                   Grundschutztarif .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .            76
GU600, GUS600, GU1200,
GUS1200
Tarife KSU3000                                          Komforttarif Spezial.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .               78
Tarife KU600, KU1200                                    Komforttarif. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .   80

                                                                                                                                                                                                                                                                3
Krankheitskostenversicherung
     Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

     Württembergische Krankenversicherung AG                       Ambulante Zusatzversicherung
     Deutschland                                                   Grundschutz
                                                                   (AGU)

    Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen
    ­Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
     ­Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert
      sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

    Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
    Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Diese schützt Sie vor Behandlungskosten im Krankheits- und
    Pflegefall, bei Unfall und anderen im Vertrag genannten Ereignissen

              Was ist versichert?                                           Was ist nicht versichert?
          Nach Vorleistung der gesetzlichen Kranken­               Die Einschränkungen der Leistungspflicht finden Sie in
     versicherung (GKV):                                           den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
          Erstattung nur, wenn nach Vertragsbeginn eine            Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversiche-
          der im Vertrag genannten schweren Erkrankungen           rung (MB/KK 2009, § 5).
          diagnostiziert wird (ausgenommen Vorsorgeunter­          Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen:
          suchungen)                                               XX vgl. Ausschlüsse MB/KK 2009
          Kostenerstattung der Kosten für medizinisch not-
          wendige ambulante Heilbehandlungen
       	für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfs­mittel
       	Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen,
          Transportkosten im Notfall zum nächst erreichbaren                Gibt es Deckungsbeschränkungen?
          Arzt oder Krankenhaus, häusliche Krankenpflege           Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Im
          Ambulante psychotherapeutische Behandlungen              ­Deckungsumfang eingeschränkt sind zum Beispiel:
          zur Krisenintervention                                    !! Begrenzung auf 50 % der erstattungsfähigen
          Verbleibende Aufwendungen für ambulante                      ­Aufwendungen, wenn
         ­Psychotherapie                                                !! Kostenerstattung nicht gewählt wird
                                                                        !! bestehende Ansprüche auf Kostenerstattung
     Wie hoch ist die Versicherungssumme?                                  gegenüber der GKV nicht geltend gemacht
        Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen ent-                   werden
        nehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen und                   !! die GKV keine Leistung aufgrund fehlender
        Vertragsbestimmungen.                                              Kassenzulassung des Arztes erbringt.
                                                                    !! Ambulante Psychotherapie: Begrenzung auf 80 %
                                                                        der verbleibenden Aufwendungen nach Abzug der
                                                                        Vorleistungen der GKV

              Wo bin ich versichert?
       	Sie genießen Versicherungsschutz innerhalb Europas. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außer-
         halb Europas ist dieser beschränkt auf 3 Monate.Durch besondere Vereinbarung kann dieser Versicherungs-
         schutz auch darüber hinaus ausgedehnt werden
4
Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
• Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß.
• Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen.
• Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“.

         Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie
die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti-
gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.

         Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
­Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte
 Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie
 sie nicht kündigen.

         Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver-
tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte
Personen oder Tarife beschränkt werden.

                                                                                                                      5
Krankheitskostenversicherung
     Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

     Württembergische Krankenversicherung AG                    Ambulante Zusatzversicherung
     Deutschland                                                Ambulant Privatpatient Premium Plus (AKU)
                                                                oder auf Risikobasis (AKUR)

    Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen
    ­Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
     ­Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert
      sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

    Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
    Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Diese schützt Sie vor Behandlungskosten im Krankheits- und
    Pflegefall, bei Unfall und anderen im Vertrag genannten Ereignissen.

              Was ist versichert?                                        Was ist nicht versichert?
     Nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversiche-          Die Einschränkungen der Leistungspflicht finden Sie in
     rung (GKV):                                                 den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
       	Kostenerstattung der Kosten für medizinisch not-        Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversiche-
           wendige ambulante Heilbehandlungen                    rung (MB/KK 2009, § 5) bzw. in den Allgemeinen Ver-
       	für Arznei- und Verbandmittel                          sicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und
       	Heilmittel, Hilfsmittel                                Krankenhaustagegeldversicherung nach Art der
       	Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen                ­Schadenversicherung (AVB/S, § 5).
       	Transportkosten im Notfall zum nächst erreich­
           baren A
                 ­ rzt oder Krankenhaus
       	häusliche Krankenpflege und Hebamme bei
         ­ambulanter häuslicher Entbindung.
       	Ambulante psychotherapeutische Behandlungen                     Gibt es Deckungsbeschränkungen?
          zur Krisenintervention                                Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Im
       	Verbleibende Aufwendungen für ambulante                ­Deckungsumfang eingeschränkt sind zum Beispiel:
          ­Psychotherapie                                        !! Begrenzung auf 50 % der erstattungsfähigen Auf-
       	Sehhilfen und operative Maßnahmen zur Korrektur            wendungen, wenn
           von Fehlsichtigkeit.                                     !! Kostenerstattung nicht gewählt wird,
                                                                    !! bestehende Ansprüche auf Kostenerstattung
     Wie hoch ist die Versicherungssumme?                               gegenüber der GKV nicht geltend gemacht
      	Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen ent-                werden,
        nehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen und               !! die GKV keine Leistung aufgrund fehlender
        Vertragsbestimmungen.                                           Kassenzulassung des Arztes erbringt.
                                                                 !! Sehhilfen: Leistungen sind begrenzt auf 250 Euro
                                                                    innerhalb von zwei Versicherungsjahren.
                                                                 !! Ambulante Psychotherapie: Begrenzung auf 80 %
                                                                    der verbleibenden Aufwendungen nach Abzug der
                                                                    ­Vorleistungen der GKV

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Wo bin ich versichert?
 	Sie genießen Versicherungsschutz innerhalb Europas. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außer-
   halb Europas ist dieser beschränkt auf 3 Monate. Durch besondere Vereinbarung kann dieser
   ­Versicherungsschutz auch darüber hinaus ausgedehnt werden.

         Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
• Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß.
• Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen.
• Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“.

         Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie
die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti-
gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.

         Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
­Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte
 Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie
 sie nicht kündigen.

         Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver-
tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte
Personen oder Tarife beschränkt werden.

                                                                                                                      7
Krankheitskostenversicherung
     Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

     Württembergische Krankenversicherung AG                    Ambulante Zusatzversicherung
     Deutschland                                                (ASU)

    Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen
    ­Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
     ­Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert
      sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

    Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
    Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Diese schützt Sie vor Behandlungskosten im Krankheits- und
    Pflegefall, bei Unfall und anderen im Vertrag genannten Ereignissen.

              Was ist versichert?                                        Was ist nicht versichert?
     Vorsorgeuntersuchungen                                     Die Einschränkungen der Leistungspflicht finden Sie in
      	Sehhilfen                                               den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
      	Mehrkosten für Regelleistungen bei freier               Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversiche-
        ­Krankenhauswahl                                        rung nach Art der Schadenversicherung (AVB/S, § 5).
      	Erstattung für gesetzlich vorgesehene Zu­
         zahlungen für Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel,
         häusliche Krankenpflege, stationäre Aufenthalte,
         Anschlussheilbehandlung und stationäre Reha­
         bilitationsbehandlung                                           Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                                                                Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Im
     Wie hoch ist die Versicherungssumme?                       ­Deckungsumfang eingeschränkt sind zum Beispiel:
      	Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen              !! Begrenzung: innerhalb von zwei Versicherungs­
        ­entnehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen               jahren – 80 % der Aufwendungen für vertraglich
         und Vertragsbestimmungen                                   festgelegte ambulante Vorsorgeuntersuchungen
                                                                 !! Höchstbetrag der Rechnung: 500 Euro bis zu den
                                                                    Regelhöchstsätzen der GOÄ und der GOZ
                                                                 !! Erstattung Hilfsmittel höchstens 80 %; Hörgeräte
                                                                    bis 2.500 Euro begrenzt
                                                                 !! Sehhilfen begrenzt auf 125 Euro innerhalb von
                                                                    2 Jahren

              Wo bin ich versichert?
       	Sie genießen Versicherungsschutz innerhalb Europas. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außer-
         halb Europas ist dieser beschränkt auf 3 Monate. Durch besondere Vereinbarung kann dieser Versicherungs-
         schutz auch darüber hinaus ausgedehnt werden.

8
Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
• Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß.
• Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen.
• Vollstationäre Behandlungen müssen Sie uns, je nach vereinbartem Tarif, stets unmittelbar nach stationärer
   ­Aufnahme mitteilen.
• Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“.

         Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie
die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti-
gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.

         Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
­Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte
 Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie
 sie nicht kündigen.

         Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver-
tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte
Personen oder Tarife beschränkt werden

                                                                                                                      9
Krankheitskostenversicherung
      Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

      Württembergische Krankenversicherung AG                      Zusatzversicherung Zahn & Brille –
      Deutschland                                                  Zahnersatz 20%, Zahnprophylaxe, Sehhilfe
                                                                   (BZGU20)

     Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen
     ­Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
      ­Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert
       sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

     Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
     Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Diese schützt Sie vor Behandlungskosten im Krankheitsfall, bei
     Unfall und anderen im Vertrag genannten Ereignissen

               Was ist versichert?                                         Was ist nicht versichert?
        	Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und         Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen:
            andere im Vertrag genannte Ereignisse                  XX Zahnbehandlungen und kieferorthopädische
        	Übernahme der Kosten für Zahnersatz                         ­Behandlungen
            ­(einschließlich Inlays und Implantate) zu 20 %        XX Schädigungen der Zähne durch Nahrungs­
        	Begrenzung der erstattungsfähigen Aufwendungen                 aufnahme (keine Unfälle)
           in den ersten vier Jahren                               XX Weitere Einschränkungen der Leistungspflicht
        	Übernahme der Kosten für zahnmedizinische                    ­f inden Sie in den Allgemeinen Versicherungs­
           ­Prophylaxe und für medizinisch notwendige                   bedingungen für die Krankheitskosten- und
          ­Sehhilfen                                                    ­Krankenhaustagegeldversicherung nach Art der
                                                                         Schadenversicherung (AVB/S, § 5).
      Wie hoch ist die Versicherungssumme?
       	Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen
         ­entnehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen
          und Vertragsbestimmungen
                                                                           Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                                                                   Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Ver­
                                                                   sicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
                                                                   !! Erstattet werden 20 % der erstattungsfähigen
                                                                       ­Aufwendungen
                                                                   !! Bei Kompositfüllungen: erstattungsfähige Aufwen-
                                                                        dungen auf Regelhöchstsatz der GoÄ begrenzt
                                                                   !! Erstattungsbetrag begrenzt auf maximal den
                                                                        ­Rechnungsbetrag; Details vgl. Vertragsinhalte
                                                                   !! Anwendung einer Zahnstaffel für die ersten
                                                                         48 Monate
                                                                   !! Aufwendungen für Sehhilfen und deren Reparatur
                                                                         begrenzt auf 125 Euro

10
Wo bin ich versichert?
 	
  Sie genießen Versicherungsschutz innerhalb Europas. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außer-
  halb Europas ist dieser beschränkt auf 3 Monate. Durch besondere Vereinbarung kann dieser Versicherungs-
  schutz auch darüber hinaus ausgedehnt werden.

         Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
• Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß.
• Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen.
• Bevor Sie im Falle einer Zahnzusatzversicherung Aufträge für Zahnsanierungen und Prothesen erteilen, müssen
   Sie sich dies von uns schriftlich genehmigen lassen (Heil- und Kostenplan einreichen).
• Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“.

         Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie
die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti-
gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.

         Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
­Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte
 Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie
 sie nicht kündigen.

         Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver-
tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte
Personen oder Tarife beschränkt werden.

                                                                                                                      11
Krankheitskostenversicherung
      Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

      Württembergische Krankenversicherung AG                      Ambulante Zusatzversicherung
      Deutschland                                                  Ergänzungsschutz inklusive
                                                                  ­Heilpraktikerleistungen (EGNU)

     Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen
     ­Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
      ­Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert
       sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

     Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
     Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Diese schützt Sie vor Behandlungskosten im Krankheitsfall, bei
     Unfall und anderen im Vertrag genannten Ereignissen

               Was ist versichert?                                          Was ist nicht versichert?
        	Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und        Die Einschränkungen der Leistungspflicht finden Sie in
           andere im Vertrag genannte Ereignisse                   den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
        	Erstattung von Heilpraktikerbehandlungen zu 50 %         Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversiche-
        	medizinisch notwendige Sehhilfen                         rung (MB/KK 2009, § 5).
        	gesetzliche Zuzahlungen für Heilmittel, Hilfsmittel,
           stationäre Aufenthalte, stationäre Rehablitations-
           maßnahmen, Anschlussheilbehandlung und häus­
           liche Krankenpflege
                                                                            Gibt es Deckungsbeschränkungen?
      Wie hoch ist die Versicherungssumme?                         Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Ver­
       	Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen               sicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
         ­entnehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen             !! Innerhalb von zwei Kalenderjahren Begrenzung
          und Vertragsbestimmungen.                                    der ­tariflichen Leistung für Sehhilfen auf 250 Euro
                                                                   !! Aufwendungen nicht erstattungsfähig: bei Entfallen
                                                                       bestimmter Vorleistungen des Sozialversiche-
                                                                       rungsträgers
                                                                   !! Erstattungssatz 50 % begrenzt auf einen Rech-
                                                                       nungsbetrag von 2.500 Euro für bestimmte vertrag-
                                                                       lich geregelte Aufwendungen

               Wo bin ich versichert?
        	
         Sie genießen Versicherungsschutz innerhalb Europas. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außer-
         halb Europas ist dieser beschränkt auf 3 Monate. Durch besondere Vereinbarung kann dieser Versicherungs-
         schutz auch darüber hinaus ausgedehnt werden.

12
Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
• Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß.
• Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen.
• Vollstationäre Behandlungen müssen Sie uns, je nach vereinbartem Tarif, stets unmittelbar nach stationärer
   ­Aufnahme mitteilen.
• Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“.

         Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie
die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti-
gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.

         Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
­Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte
 Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie
 sie nicht kündigen.

         Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver-
tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte
Personen oder Tarife beschränkt werden.

                                                                                                                      13
Krankheitskostenversicherung
      Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

      Württembergische Krankenversicherung AG                      Ambulante Zusatzversicherung
      Deutschland                                                  Ergänzungsschutz inklusive
                                                                   Heilpraktikerleistungen (EGU)

     Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen
     ­Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
      ­Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert
       sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

     Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
     Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Diese schützt Sie vor Behandlungskosten im Krankheitsfall, bei
     Unfall und anderen im Vertrag genannten Ereignissen.

               Was ist versichert?                                          Was ist nicht versichert?
        	Erstattung von Heilpraktikerbehandlungen zu 50 %,        Die Einschränkung der Leistungspflicht finden Sie in
        	medizinisch notwendige Sehhilfen                         den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für
        	gesetzliche Zuzahlungen für: Heilmittel und              Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldver­
          ­stationäre Krankenhausaufenthalte                       sicherung Teil I und II (MB/KK 2009) in § 5.

      Wie hoch ist die Versicherungssumme?
       	Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen
         ­entnehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen
          und Vertragsbestimmungen.                                         Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                                                                   Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert, zum
                                                                  ­Beispiel:
                                                                   !! Innerhalb von zwei Kalenderjahren Begrenzung
                                                                      der ­tariflichen Leistung für Sehhilfen auf 125 Euro
                                                                   !! Aufwendungen nicht erstattungsfähig: bei Entfallen
                                                                      bestimmter Vorleistungen des Sozialversiche-
                                                                      rungsträgers
                                                                   !! Erstattungssatz 50 % begrenzt auf einen Rech-
                                                                      nungsbetrag von 2.500 Euro für bestimmte vertrag-
                                                                      lich geregelte Aufwendungen

               Wo bin ich versichert?
        	
         Sie genießen Versicherungsschutz innerhalb Europas. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außer-
         halb Europas ist dieser beschränkt auf 3 Monate. Durch besondere Vereinbarung kann dieser Versicherungs-
         schutz auch darüber hinaus ausgedehnt werden.

14
Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
• Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß.
• Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen.
• Vollstationäre Behandlungen müssen Sie uns, je nach vereinbartem Tarif, stets unmittelbar nach stationärer
   ­Aufnahme mitteilen.
• Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“.

         Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie
die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti-
gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.

         Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
­Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte
 Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie
 sie nicht kündigen.

         Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver-
tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte
Personen oder Tarife beschränkt werden.

                                                                                                                      15
Krankheitskostenversicherung
      Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

      Württembergische Krankenversicherung AG                      Krankenhaustagegeld-Versicherung
      Deutschland                                                  ab dem 1. Tag
                                                                   (KHTU)

     Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen
     ­Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
      ­Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert
       sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

     Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
     Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Wir leisten im Versicherungsfall im vertraglichen Umfang ein
     Krankenhaustagegeld sowie sonstige im Tarif vorgesehene Leistungen.

               Was ist versichert?                                          Was ist nicht versichert?
        	Das vertraglich vereinbarte Krankenhaustagegeld          Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen
           für jeden vollen Kalendertag bei medizinisch not-       XX bei aktiver Beteiligung an Kriegsereignissen
           wendiger vollstationärer Behandlung.                    XX wegen auf Vorsatz beruhender Erkrankung oder
        	Bei ambulanter Entbindung wird ein vertraglich              Unfall
           ­vereinbartes pauschales Krankenhaustagegeld            XX Weitere Einschränkungen der Leistungspflicht fin-
          ­geleistet.                                                 den Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedin-
                                                                      gungen für die Krankheitskosten- und Kranken-
      Wie hoch ist die Versicherungssumme?                            haustagegeldversicherung (MB/KK 2009, § 5).
       	Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen
         ­entnehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen
          und Vertragsbestimmungen.

                                                                            Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                                                                   !! Bestehen Ansprüche gegen mehrere Erstattungs-
                                                                      verpflichtungen, darf die Gesamterstattung die
                                                                      ­Gesamtaufwendungen nicht übersteigen

               Wo bin ich versichert?
        	
         Sie genießen Versicherungsschutz innerhalb Europas. Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt außerhalb
         ­Europas besteht während der ersten drei Monate Versicherungsschutz. Durch besondere Vereinbarung kann
          ­dieser V
                  ­ ersicherungsschutz auch darüber hinaus ausgedehnt werden.

16
Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
• Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß.
• Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen.
• Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“.

         Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie
die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti-
gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.

         Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
­Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte
 Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie
 sie nicht kündigen.

         Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver-
tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte
Personen oder Tarife beschränkt werden.

                                                                                                                      17
Krankheitskostenversicherung
      Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

      Württembergische Krankenversicherung AG                       Krankentagegeld-Versicherung
      Deutschland                                                   ab dem 43. Tag/stationär ab dem 6. Tag
                                                                    (KTSU)

     Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen
     ­Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
      ­Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert
       sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

     Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
     Wir bieten Ihnen eine Private Krankentagegeldversicherung für Selbstständige an. Diese schützt Sie vor Verdienstaus-
     fall als Folge von Krankheiten, Unfällen und anderen im Vertrag genannten E
                                                                               ­ reignissen.

               Was ist versichert?                                           Was ist nicht versichert?
        	Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als            XX Verdienstausfall aus nebenberuflicher Tätigkeit,
          Folge von Krankheiten oder Unfällen, soweit da-               geringfügigen Tätigkeiten sowie aus Saisontätig-
          durch Arbeitsunfähigkeit verursacht wird.                     keiten und Zeitarbeitsverhältnissen.
        	Die Leistung beginnt ab dem 43. Tag der Arbeits-          XX Arbeitsunfähigkeit wegen
          unfähigkeit. Bei vollstationärer Heilbehandlung               XX aktiver Beteiligung an Kriegsereignissen
          während Arbeitsunfähigkeit beginnt die Leistung              XX auf Vorsatz beruhender Erkrankung oder Unfall
          bereits ab dem 6. Tag des Krankenhausaufent­              XX Weitere Einschränkungen der Leistungspflicht
          haltes.                                                      ­f inden Sie in den Allgemeinen Versicherungs­
                                                                        bedingungen für die Krankentagegeldversicherung
      Wie hoch ist die Versicherungssumme?                              (MB/KT 2009, § 5).
       	Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen
         ­entnehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen
          und Vertragsbestimmungen.

                                                                             Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                                                                     Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert, zum
                                                                    ­Beispiel:
                                                                     !! keine Leistungspflicht bei kurzfristigem Auslands-
                                                                        aufenthalt während Arbeitsunfähigkeit
                                                                     !! Zahlung Übergangsgeld in Höhe der Hälfte des
                                                                        versicherten Krankentagegelds:
                                                                        !! nach mindestens 6-wöchiger vollständiger
                                                                            ­Arbeitsunfähigkeit
                                                                        !! bei Teilarbeitsunfähigkeit von mindestens 50 %

               Wo bin ich versichert?
        	Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Deutschland.

18
Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
• Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß.
• Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen.
• Vollstationäre Behandlungen müssen Sie uns, je nach vereinbartem Tarif, stets unmittelbar nach stationärer
   ­Aufnahme mitteilen.
• Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“.

         Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie
die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti-
gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.

         Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
­Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte
 Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie
 sie nicht kündigen. Sie endet spätestens am Ende des Monats, in dem Sie das 65. Lebensjahr vollenden.

         Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden.

                                                                                                                      19
Krankheitskostenversicherung
      Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

      Württembergische Krankenversicherung AG                       Krankentagegeld-Versicherung
      Deutschland                                                   (KTU22, KTU29, KTU43, KTU92, KTU183,
                                                                    KTU365)

     Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen
     ­Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
      ­Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert
       sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

     Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
     Wir bieten Ihnen eine Private Krankentagegeldversicherung für Selbstständige an. Diese schützt Sie vor Verdienstaus-
     fall als Folge von Krankheiten, Unfällen und anderen im Vertrag genannten E
                                                                               ­ reignissen.

               Was ist versichert?                                           Was ist nicht versichert?
        	Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als            XX Verdienstausfall aus nebenberuflicher Tätigkeit,
          Folge von Krankheiten oder Unfällen, soweit da-               geringfügigen Tätigkeiten sowie aus Saisontätig-
          durch Arbeitsunfähigkeit verursacht wird.                     keiten und Zeitarbeitsverhältnissen.
        	Die Leistung beginnt in Tarifstufe                        XX Arbeitsunfähigkeit wegen
           	KTU22 ab dem 22. Tag                                       XX aktiver Beteiligung an Kriegsereignissen
           	KTU29 ab dem 29. Tag                                      XX auf Vorsatz beruhender Erkrankung oder Unfall
           	KTU43 ab dem 43. Tag                                   XX Weitere Einschränkungen der Leistungspflicht
           	KTU92 ab dem 92. Tag                                      ­f inden Sie in den Allgemeinen Versicherungs­
           	KTU183 ab dem 183. Tag                                     bedingungen für die Krankentagegeldversicherung
           	KTU365 ab dem 365. Tag der Arbeits­                        (MB/KT 2009, § 5).
             unfähigkeit

      Wie hoch ist die Versicherungssumme?
       	Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen
         ­entnehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen                       Gibt es Deckungsbeschränkungen?
          und Vertragsbestimmungen.                                 !! Keine Leistungspflicht bei kurzfristigem Auslands-
                                                                       aufenthalt während Arbeitsunfähigkeit

               Wo bin ich versichert?
        	Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Deutschland.

20
Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
• Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß.
• Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen.
• Vollstationäre Behandlungen müssen Sie uns, je nach vereinbartem Tarif, stets unmittelbar nach stationärer
   ­Aufnahme mitteilen.
• Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“.

         Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie
die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti-
gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.

         Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
­Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte
 Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie
 sie nicht kündigen. Sie endet spätestens am Ende des Monats, in dem Sie das 65. Lebensjahr vollenden.

         Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden.

                                                                                                                      21
Krankheitskostenversicherung
      Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

      Württembergische Krankenversicherung AG                    Ambulante Zusatzversicherung
      Deutschland                                                NaturMedPlus für gesetzlich Versicherte
                                                                 (NH)

     Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen
     ­Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
      ­Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert
       sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

     Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
     Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Diese schützt Sie vor Behandlungskosten im Krankheits- und
     Pflegefall, bei Unfall und anderen im Vertrag genannten Ereignissen.

               Was ist versichert?                                        Was ist nicht versichert?
        	Kosten einer ambulanten Heilbehandlung                 Die Einschränkungen der Leistungspflicht finden Sie in
        	Naturheilverfahren (Hufelandverzeichnis)               den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die
        	Heilpraktikerbehandlungen nach GebüH ein-              Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversiche-
          schließlich verordneter Arznei- und Verbandmittel      rung (MB/KK 2009, § 5).
        	osteopathische Behandlungen
        	Sehhilfen
        	Vorsorgeuntersuchungen/Schutzimpfungen
        	Sehhilfen
        	Mehrkosten für freie Krankenhauswahl nach                       Gibt es Deckungsbeschränkungen?
          ­Vorleistung der GKV                                   Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Im
                                                                 ­Deckungsumfang eingeschränkt sind zum Beispiel:
      Wie hoch ist die Versicherungssumme?                        !! Naturheilverfahren, außerhalb des Hufelandver-
       	Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen ent-            zeichnisses und über die Höchstsätze der GOÄ
         nehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen und            !! Heilpraktikergebühren außerhalb der Gebühren-
         Vertragsbestimmungen.                                       ordnung für Heilpraktiker (GebüH)
                                                                  !! Osteopathie höchstens sechs Sitzungen im Jahr
                                                                     mit max. 60 Euro Erstattungsbetrag je Sitzung
                                                                  !! Sehhilfen bis zu 125 Euro innerhalb von 2 Jahren
                                                                  !! Begrenzung der Kostenerstattung für Naturheil­
                                                                     verfahren, Heilpraktiker und Osteopathie im ersten
                                                                     Kalenderjahr auf 200 Euro, im zweiten auf 300
                                                                     Euro und jedem weiteren auf 1.000 Euro

               Wo bin ich versichert?
        	Sie genießen Versicherungsschutz innerhalb Europas. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außer-
          halb Europas ist dieser beschränkt auf 3 Monate. Durch besondere Vereinbarung kann dieser Versicherungs-
          schutz auch darüber hinaus ausgedehnt werden.

22
Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
• Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß.
• Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen.
• Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“.

         Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie
die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti-
gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.

         Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
­Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte
 Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie
 sie nicht kündigen.

         Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver-
tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte
Personen oder Tarife beschränkt werden.

                                                                                                                      23
Krankheitskostenversicherung
      Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

      Württembergische Krankenversicherung AG                      Optionsversicherung
      Deutschland                                                  auf Abschluss einer Krankheitskosten-
                                                                   Vollversicherung (OPTU)

     Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen
     ­Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
      ­Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert
       sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

     Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
     Wir bieten Ihnen eine Private Krankenzusatzversicherung an.

               Was ist versichert?                                          Was ist nicht versichert?
        	Optionsversicherung: Die versicherte Person              XX Dies ist nur eine Option auf den Abschluss einer
          ­erwirbt die Option auf den Abschluss einer Krank-          Krankheitskostenvollversicherung.
          heitskostenvollversicherung ohne erneute Gesund-
          heitsprüfung.
        	Während der Dauer der Option besteht kein
           ­Anspruch auf Versicherungsleistungen.
                                                                            Gibt es Deckungsbeschränkungen?
      Wie hoch ist die Versicherungssumme?                         Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert.
       	Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen ent-          Voraussetzungen für die Versicherung:
         nehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen und             !! Versicherung in der GKV erforderlich.
         Vertragsbestimmungen.                                     !! Höchsteintrittsalter nicht über 45 Jahre.

               Wo bin ich versichert?
        	
         Der Aufenthaltsort ist unabhängig für diese Option.

               Welche Verpflichtungen habe ich?
      Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
      • Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß.
      • Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen.
      • Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“.

24
Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie
die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti-
gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.

         Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
­Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte
 Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie
 sie nicht kündigen.

         Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver-
tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte
Personen oder Tarife beschränkt werden.

                                                                                                                      25
Krankheitskostenversicherung
      Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

      Württembergische Krankenversicherung AG                      Pflegetagegeld-Versicherung Komfort
      Deutschland                                                  (PTKU)

     Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen
     ­Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
      ­Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert
       sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

     Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
     Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Wir leisten im Versicherungsfall im vertraglichen Umfang ein
     Pflegetagegeld und erbringen sonstige im Vertrag genannte Leistungen.

               Was ist versichert?                                          Was ist nicht versichert?
        	Bei Tod eines Ehegatten oder erstmaliger Pflege-         Keine Leistungspflicht besteht:
          bedürftigkeit kann der Versicherungsnehmer für           XX vgl. Ausschlüsse Teil I MB/EPV 2017 und
          die versicherte Person das Pflegetagegeld ohne              Teil II Tarifbedingungen der WürttKranken AG
          erneute Gesundheitsprüfung um 20 % erhöhen.
        	Leistung im Pflegefall bei ambulanter Pflege
            	Pflegegrad 1: 5 %,
            	Pflegegrad 2: 25 %,
            	Pflegegrad 3: 50 %,                                           Gibt es Deckungsbeschränkungen?
            	Pflegegrad 4: 75 %,                                  Das Pflegetagegeld kann nur in Stufen von 5 Euro täg-
            	Pflegegrad 5: 100 %                                  lich vereinbart werden. Das Mindestpflegetagegeld be-
               des vereinbarten Pflegetagegelds                    trägt 10 Euro, das Höchsttagegeld aller Pflegetarife
        	Leistung bei vollstationärer Pflege 5 % bei              darf 150 Euro nicht überschreiten.
          ­Pflegegrad 1, 25 % bei Pflegegrad 2 und 100 %
          bei Pflegegrad 3 bis 5

      Wie hoch ist die Versicherungssumme?
       	Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen
         ­entnehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen
          und Vertragsbestimmungen.

               Wo bin ich versichert?
        	
         Sie genießen weltweit Versicherungsschutz.

26
Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
• Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß.
• Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen.
• Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“ der
   MB/EPV 2017 und Teil II Tarifbedingungen der WürttKranken AG.

         Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie
die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti-
gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.

         Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
­Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte
 Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie
 sie nicht kündigen.

         Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver-
tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte
Personen oder Tarife beschränkt werden.

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Krankheitskostenversicherung
      Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

      Württembergische Krankenversicherung AG                      Pflegetagegeld-Versicherung
      Deutschland                                                  PremiumPlus
                                                                   (PTPU)

     Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen
     ­Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
      ­Individuelle Vertragsinformationen und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert
       sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

     Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
     Wir bieten Ihnen eine Private Krankenversicherung an. Wir leisten im Versicherungsfall im vertraglichen Umfang ein
     Pflegetagegeld und erbringen sonstige im Vertrag genannte Leistungen.

               Was ist versichert?                                          Was ist nicht versichert?
        	Einmalzahlung nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit      Keine Leistungspflicht besteht:
          in den Pflegegraden 2 bis 5 in Höhe des 30-fachen        XX vgl. Ausschlüsse Teil I MB/EPV 2017 und ­
          des vereinbarten Pflegetagegelds und Beitrags­              Teil II Tarifbedingungen der WürttKranken AG –
          befreiung                                                   gültig i. V. m. Tarif PTPU
        	Leistung im Pflegefall bei ambulanter Pflege
            	Pflegegrad 1: 5 %,
            	Pflegegrad 2: 40 %,
            	Pflegegrad 3: 65 %,
            	Pflegegrad 4: 85 %,                                           Gibt es Deckungsbeschränkungen?
            	Pflegegrad 5: 100 %                                  Das Pflegetagegeld kann nur in Stufen von 5 Euro
              des vereinbarten Pflegetagegelds                     ­täglich vereinbart werden. Das Mindestpflegetagegeld
        	Leistung bei vollstationärer Pflege 5 % bei Pflege-       beträgt 10 Euro, das Höchsttagegeld aller Pflegetarife
          grad 1 und 100 % bei Pflegegrad 2 bis 5                   darf 150 Euro nicht überschreiten.

      Wie hoch ist die Versicherungssumme?
       	Etwaige Leistungsobergrenzen in den Tarifen
          ­entnehmen Sie bitte Ihren Angebotsunterlagen
           und Vertragsbestimmungen.

               Wo bin ich versichert?
        	
         Sie genießen weltweit Versicherungsschutz.

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Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
• Bitte beantworten Sie alle im Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß.
• Versicherungsbeiträge müssen Sie stets rechtzeitig und vollständig bezahlen.
• Weitere Vertragspflichten finden Sie in den Vertragsbedingungen unter der Rubrik „Obliegenheiten“ der
   MB/EPV 2017 und Teil II Tarifbedingungen der WürttKranken AG – gültig i. V. m. Tarif PTPU.

         Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie
die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächti-
gen, sie von Ihrem Konto einzuziehen.

         Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
­Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte
 Dauer. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie
 sie nicht kündigen.

         Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag zum Ende jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Ver-
tragsdauer von zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte
Personen oder Tarife beschränkt werden.

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