BUSCHI - KATSCHBERG 2020 - GBV Sport
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ÖSTERREICHISCHER VERBAND GEMEINNÜTZIGER BAUVEREINIGUNGEN ______________________________________________________________________ EINLADUNG BUSCHI 2020 zu den 46. Bundesschimeisterschaften 2020 der Landesgruppe Kärnten vom 19.03. bis 21.03.2020 am KATSCHBERG Gemeinde Rennweg am Katschberg
BUSCHI 2020 Veranstalter gbv sport: Sportverein der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft Österreichs Obfrau Mag. Martina Reitmair-Rieser Stellvertreter: GF Dir. Hannes Gschwentner Dipl. Ing. Herwig Pernsteiner Organisation: Landesgruppe Kärnten Kontakt: Gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft für Kärnten „FORTSCHRITT“ 9020 Klagenfurt, Kinoplatz 6/I Tel: 0463 319918 - 23 Fax: 0463 330252 Mail: wohnbau@fortschritt.at Oder Gemeinnützige Siedlungsgenossenschaft „Vorstädtische Kleinsiedlung“ Pischeldorfer Straße 38 9020 Klagenfurt Tel: 0463 56320 Fax: 0463 55361 Mail: office.vks@wohnbaugruppe.at Bewerbe Langlauf (freier Stil) Snowboard Riesentorlauf Schitourenbewerb Teilnahmeberechtigte Organe und Mitarbeiter des Österreichischen Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen und der Mitgliedsvereinigungen Mitglieder des Sportvereines der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft Österreichs sowie alle Sponsoren. Wertungsgruppen Wertungsgruppe I Aktive sowie pensionierte Bedienstete des österreichischen Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen und der Mitgliedsvereinigungen. Wertungsgruppe II (Gästeklasse) Bedienstete der für das gemeinnützige Wohnungswesen zuständigen Abteilungen der Ämter der Landesregierungen, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten und des Rechnungshofes. Organe und Bedienstete der Dachverbände sowie deren Mitgliedsvereinigungen des Wohnungswesens in Deutschland und den Nachbarstaaten. Gäste und Sponsoren der 46. Bundesschimeisterschaften. 2
BUSCHI 2020 Klassen Stichtag 01.01.2020 DAMEN HERREN JAHRGANG Jugend Jugend 2000 und jünger Allgemein Allgemein 1990 – 1999 AK I AK I 1980 - 1989 AK II AK II 1970 – 1979 AK III AK III 1960 - 1969 AK IV AK IV 1950 – 1959 AK V AK V 1949 und früher Beim Snowboard- und Schitourenbewerb gibt es nur eine Unterteilung in Damen- und Herrenklasse. Beim Schitourenbewerb werden die Sieger nach der Durchschnittszeit ermittelt. Die schnellste Dame und der schnellste Herr werden gesondert prämiert. Startreihenfolge Alpin: AK V Damen bis Jugend weiblich AK V Herren bis Jugend männlich Die Rennen werden auf einer Piste ausgetragen. Es werden jedoch zwei verschiedene Läufe ausgesteckt. Langlauf: Es erfolgt ein Massenstart jeweils für Damen und Herren. Schitourenbewerb: Es erfolgt ein Massenstart für Damen und Herren gemeinsam. Die Einteilung der Altersklassen erfolgt gemäß geltender ÖSV-Wettkampfordnung. Die Wertungsgruppenzugehörigkeit wird hier nicht ins Kalkül gezogen, sondern lediglich das jeweilige Alter der Startenden. Startnummernausgabe Wann: Donnerstag 19.03.2020 von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr für alle Bewerbe Wo: Lärchenstadl, Katschberghöhe 334 Weiters lädt die open energy AG am Samstag ab 13:30 zu einem Umtrunk auf der Gamskogelhütte. Betreuung: open energy AG Bewerbe Langlaufbewerb Skigebiet: Katschberg Datum: Freitag, 20.03.2020 Strecke: Sonnleiten Startzeit: 11.00 Uhr Damen: 10 Runden (Massenstart) ca. 11.30 Uhr Herren: 15 Runden (Massenstart) Schitourenbewerb: Skigebiet: Katschberg Datum Freitag, 20.03.2020 3
BUSCHI 2020 Startzeit: 13.30 Uhr Start: Sonnleiten Strecke: Sonnleiten (Damen + Herren, Massenstart) Riesentorlauf und Snowboardbewerb Skigebiet: Katschberg Strecke: Sonnleiten Datum: Samstag, 21.03.2020 Startzeit: Damen: 09.00 Uhr Snowboarder: im Anschluss an die Damen Herren: im Anschluss an die Snowboarder Der Bewerb wird auf der Sonnleiten ausgetragen. Nach den Damen und dem Snowboardbewerb wird für die Herren der Lauf umgesteckt. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei den zahlreichen Sponsoren, die eine Betreuung im Ziel bei sämtlichen Bewerben ermöglichen. Mannschaftswertung/Bundessieger Bei der Mannschaftswertung der Bewerbe Riesentorlauf und Langlauf besteht ein Team jeweils aus einer Dame und zwei Herren. Pro GBV kommt nur eine Mannschaft in die Wertung. Die Bundessieger (Riesentorlauf und Langlauf) werden aus der Wertungsgruppe I ermittelt. Nennungsschluss 10.01.2020 – Die Nennung gilt erst nach Einzahlung des Nenngeldes! Nennungsanschrift Gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Gemeinnützige Siedlungsgenossenschaft Siedlungsgenossenschaft für Kärnten „Vorstädtische Kleinsiedlung“ „FORTSCHRITT“ Kinoplatz 6/I Pischeldorfer Straße 38 9020 Klagenfurt 9020 Klagenfurt Tel: 0463 319918 Tel: 0463 56320 Fax: 0463 330252 Fax: 0463 55361 Nennungen bitte per E-Mail an: Sylvia.hudelist@lwbk.at Nenngeld Der Vorstand des GBV-Sportvereines hat folgende Nenngelder festgelegt: Für ordentliche und außerordentliche Mitglieder des Sportvereins der gemeinnützigen Bauvereinigungen € 40,00, für jeden weiteren Bewerb € 20,00. Für Personen, die kein Mitglied des Sportvereins der gemeinnützigen Bauvereinigungen sind € 70,00 für jeden weiteren Bewerb € 35,00. Unter Beachtung von Compliance Regeln sind die genannten Beträge auch für Bedienstete der für das gemeinnützige Wohnungswesen zuständigen Abteilungen der Ämter der Landesregierungen, des BMWFW, des Rechnungshofes und Sponsoren zu leisten. Hier können sie Mitglied werden: http://www.gbvsport.at/gbv/mitglied_werden.html 4
BUSCHI 2020 Bankverbindung Das Nenngeld ist bis spätestens 30.01.2020 mit Angabe der teilnehmenden Firma bzw. Person auf das untenstehende Konto mit dem Betreff „Nenngeld“ einzuzahlen: Revisionsverband – Landesgruppe Kärnten BUSCHI 2020 IBAN: AT28 2070 6046 0004 9995 BIC: KSPKAT2KXXX Bei Stornierung erfolgt keine Rückerstattung des Nenngeldes! Unterkunft Tourismusbüro Katschberg Telefon +43 4734 630 Email: urlaub@katschberg.at Abendveranstaltungen Freitag, 20.03.2020 Siegerehrung Langlauf und Schitourenbewerb - night mit musikalischer Umrahmung Ort: Lärchenstadl, Katschberghöhe 334 Verpflegung: warmer Imbiss, Getränke auf eigene Rechnung Einlass: 18.30 Uhr Siegerehrung: 19.00 Uhr Samstag, 21.03.2020 Siegerehrung Riesentorlauf und Snowboardbewerb Trachtige Weißwurschtparty der KELAG Energie & Wärme GmbH musikalischer Umrahmung mit den Wörtherseern Ort: Lärchenstadl, Katschberghöhe 334 Verpflegung: Getränke auf eigene Rechnung Einlass: 18.30 Uhr Siegerehrung: 19.00 Uhr Sonstiges Die Bewerbe werden unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der Wettkampfordnung des ÖSV durchgeführt. Die Rennstrecken dürfen vor dem Rennen nicht befahren werden. Die Anforderungen der Streckenposten sind zu beachten. Bei Übertretung ist mit Disqualifikation zu rechnen. Der Veranstalter und die durchführenden Vereine lehnen jede Haftung für Unfälle und daraus resultierenden Schäden ab. Auch dritten Personen gegenüber wird seitens der verantwortlichen Funktionäre jeder sich aus der Abwicklung ergebende Anspruch abgelehnt. Aus organisatorischen Gründen ist uns die Anzahl der Teilnehmer an den Abendveranstaltungen im Zuge der Nennung mittels Anmeldeformular bekannt zu geben. Es werden bei der Startnummernausgabe Bänder ausgegeben, die zum Eintritt bei den Abendveranstaltungen berechtigen – ohne das Tragen des jeweiligen Armbandes ist kein Eintritt möglich. 5
BUSCHI 2020 Info/Auskunft Veranstaltungsinfo/Downlads: http://www.buschi2020.at Webcam Skigebiet: https://www.katschberg.at/de/webcams.html Auskunft: Tel.Nr. 0463 319918 28 E-Mail: hribernig@fortschritt.at DSGVO Wir fertigen bei unserer BUSCHI Fotos an. Die Fotos werden zur Darstellung unserer Aktivitäten auf unserer Homepage bzw. auf der Hompage von www.prefa.at als Sponsor dieser Veranstaltung eingestellt und u.U. auch in Social Media Kanälen sowie in Printmedien, insbes. auch einer (Vereinszeitung, Broschüren, Foldern] veröffentlicht. Aus datenschutzrechtlicher Sicht kann das berechtigte Interesse gem. Art 6 Abs 1 lit f DSGVO als Rechtsgrundlage verwendet werden, wobei das konkrete Interesse zB die „Öffentlichkeitsarbeit und Darstellung der Tätigkeit des Verantwortlichen in der Öffentlichkeit“ sein kann, und dies auch die Verarbeitung von Bilddaten erforderlich machen kann. Die (datenschutzrechtliche) Bildverarbeitung ist auch in den §§ 12 f DSG geregelt, und nach § 12 Abs 2 Z 4 DSG ist eine Bildaufnahme unter Vorgabe des § 13 DSG zulässig, wenn „im Einzelfall überwiegende berechtigte Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten bestehen und die Verhältnismäßigkeit gegeben ist.“ Das berechtigte Interesse kann daher jedenfalls als Grundlage für die Verarbeitung von Bildern herangezogen werden. § 13 Abs 5 DSG legt fest, dass bei einer Bildaufnahme eine geeignete Kennzeichnung zu erfolgen hat, wobei jedenfalls der Verantwortliche offenzulegen ist, sofern dies nicht aus den Umständen hervorgeht. Bei der Beurteilung des berechtigten Interesses ist auch die Erwartungshaltung der natürlichen Personen einzubeziehen. ErwG 47 S 1 lautet: „Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung kann durch die berechtigten Interessen eines Verantwortlichen, auch eines Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten offengelegt werden dürfen, oder eines Dritten begründet sein, sofern die Interessen oder die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person nicht überwiegen; dabei sind die vernünftigen Erwartungen der betroffenen Personen, die auf ihrer Beziehung zu dem Verantwortlichen beruhen, zu berücksichtigen.“ Im Sinne einer fairen, transparenten und nachvollziehbaren Verarbeitung (siehe auch Art 5 DSGVO) wird es notwendig sein, die betroffenen Personen über die Verarbeitung ausreichend im Vorfeld in Kenntnis zu setzen und umfassend iSd Art 13 DSGVO zu informieren. Der Vorstand 6
BUSCHI 2020 Anmeldeformular 46. Bundesschimeisterschaften 2020 der gemeinnützigen Bauvereinigungen Österreichs Firmenwortlaut: Ansprechpartner: Adresse/PLZ/Ort: E-Mail/Telefon-Nr: Nennungsschluss ist der 10.01.2020 Abend- Angaben zur Person Bewerbe veran- staltung Wertungsgruppe Sportverein Snowboard Schi-Alpin Langlauf Samstag Schitour Mitglied Freitag Geb. m/ Vorname Nachname Titel Datum w 7
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