Corona Schutzkonzeptraster für Ganzklassenunterricht in Bildungseinrichtungen der Se- kundarstufe II der Tertiärstufe B sowie übrige ...

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Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Stab

Kontakt:
Dagmar Müller, Telefon 043 259 78 49, dagmar.mueller@mba.zh.ch
Thomas Brändle, Telefon 043 259 78 59, thomas.brandle@mba.zh.ch
August 2020
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Corona Schutzkonzeptraster für Ganzklassenunterricht in Bildungseinrichtungen der Se-
kundarstufe II der Tertiärstufe B sowie übrige Ausbildungsstätten

Das vorliegende Raster für Schutzkonzepte der Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II beruht auf der der Richtlinie COVID-19 – Rahmenbedingun-
gen des Unterrichts an den Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II und Tertiärstufe B sowie übrige Ausbildungsstätten im Schuljahr 2020/21 des
Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA) [Richtlinie COVID-19, (Stand 11. August 2020)]. Die Richtlinie COVID-19 geht dem Schutzkonzeptraster
vor.

Die Bildungseinrichtungen sind verantwortlich für die Erstellung eines Schutzkonzeptes und setzen die Richtlinie COVID-19 um. Das MBA informiert
die Bildungseinrichtungen über jeweilige Anpassungen der Richtlinie COVID-19. Die Bildungseinrichtungen nehmen die nötigen Anpassungen in ihrem
Schutzkonzept vor und sorgen für deren Umsetzung.

Bei Fragen bezüglich Schutzkonzept oder der Umsetzbarkeit von Schutzmassnahmen steht der Bereich Prävention und Sicherheit des MBA beratend
zur Verfügung.
Bildungsdirektion
                                                                                                                                Mittelschul- und Berufsbildungsamt

    Schutzmassnahmen in Verantwortung der Bildungsein-            Kurzbeschrieb der an der Bildungseinrichtung vorgesehe-     verantwortlichen Per-
    richtung                                                      nen Massnahmen bzw. der Umsetzungskontrolle                 son(en)
          1. Massnahmen zur Sicherstellung der Führungs-          SL-Team 1: Rektor und Leiterin Dienste                      Erich Mattes
             und Handlungsfähigkeit der Schulleitung              SL-Team 2: Prorektorin und Abteilungsleiter
          2. Vorbereitung auf Szenarien gemäss Richtlinie         DHZ hat Erfahrung in Szenarien wie Fernunterricht und       Erich Mattes
             COVID-19 (Eventualplanung)                           Halbklassenunterricht. Umsetzung ist bei Bedarf sicherge-
                                                                  stellt.
          3. Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln in der Bildungseinrichtung
    Regelungen zum Mindestabstand:                                Angaben zu den Raumverhältnissen, Klassengrössen und        Erich Mattes (Info-Schrei-
                                                                  allfälligen Schutzmassnahmen bei Unterschreitung des        ben zum SJ-Beginn, Aus-
    −     Mindestabstand von 1.5 Metern möglichst bei allen
                                                                  Mindestabstandes                                            zug Schutzkonzept)
          interpersonellen Kontakten mit Ausnahme der 7.-9.
          Klassen1.                                                                                                           Hausdienst: Bettina Hurni
                                                                  Anzahl Klassenzimmer: 44
                                                                                                                              und Erwin Thoma
    −     Gestützt auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebenden     Raumverhältnisse: 64 qm/Zimmer
          sind für das Personal die Abstandsregeln des Bundes     Klassengrössen: max. 24 Lernende
          konsequent einzuhalten. Kann der empfohlene Ab-         Mindestabstände im Klassenzimmer: 1.5m bei vorgegebe-
          stand nicht eingehalten werden, gilt das STOP Prinzip   ner Bestuhlung und Maximalbestand von 22 Lernenden
          (Substitution, Technische Massnahmen, Organisatori-
          sche Massnahmen, Persönliche Schutzmassnahmen).

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    9.-11. Schuljahr gemäss Harmos.
Bildungsdirektion
                                                                                                                           Mittelschul- und Berufsbildungsamt

−   Regelungen für Unterrichtsräume, bei welchen der          Angaben zur Gewährleistung von häufigem Lüften und fi-
    Mindestabstand unter den SuS, Lernenden, Studie-          xen Sitzordnungen in Unterrichtsräumen:
    renden dauerhaft unterschritten wird:                     Auftrag an Lehrpersonen (Umsetzung)
    - zwingend fixe Sitzordnung
                                                              Fixe Sitzordnung gemäss vorgegebenem Klassenspiegel in
    - zwingend häufige Luftumwälzung
    - evt. Plexiglas                                          jedem Fall, auch wenn Abstände gewährleistet sind (Orga-
    - evt. Abtrennungen                                       nisatorische Notwendigkeit). Klassenspiegel sind im Sekre-
                                                              tariat hinterlegt.
−   Bei verankerter Sitzreihenanordnung sind die Plätze
    möglichst so zu belegen, dass der Mindestabstand          Verankerungen, wo möglich, beseitigt (Umbau von einzel-
    eingehalten wird, z.B. Freihalten eines Platzes.          nen Zimmern), sonst Verschiebung von grossen Klassen
−   Anwendung der fixen Sitzordnung möglichst in allen        Signalisierungen von Ein- und Ausgängen überprüfen,
    Klassen, auch den unteren. Die fixe Sitzordnung ist zu    Markierung Einbahnverkehr ausserhalb der Unterrichts-
    dokumentieren, damit sie bei Zimmerwechseln un-
                                                              räume überprüfen,
    verändert bleibt und gegenüber dem Contact Tracing
    bei Bedarf offengelegt werden kann.                       Maximale Personenzahl pro Raum bezeichnen (Vorberei-
                                                              tungszimmer (8), Toiletten (2), Garderoben (6), Kopierzim-
−   Situative Schutzmassnahmen für spezielle Unter-
                                                              mer (3), LP-Zimmer (15) überprüfen,
    richtssituationen (fachspezifische Vereinbarungen).
−   In Bereichen, in denen sich die Personen bewegen          Maximale Anzahl Liftbenützer/innen (1) auf jedem Ge-
    bzw. durchgehen, z.B. in Eingangs- und Pausenberei-       schoss angeben
    chen, sind die Personen durch geeignete Lenkungs-         Abstandsmarkierungen (Eingang, Ausgang, Mensa, Sekre-
    massnahmen nach Möglichkeit so zu lenken, dass der        tariat etc.) überprüfen
    erforderliche Abstand zwischen den Personen einge-
                                                              Info-Schilder zu Abstandsregeln anpassen auf 1.5m
    halten werden kann.
                                                              Plexiglasscheiben in Mediothek und Administration vor-
−   Es gilt eine teilweise Maskenpflicht für sämtliche Per-
                                                              handen, weitere notwendige Orte prüfen
    sonen, die sich im Gebäude einer Bildungseinrichtung
Bildungsdirektion
                                                                                                                        Mittelschul- und Berufsbildungsamt

    aufhalten und bewegen (in der Regel nicht im Unter-    Bodenmarkierungen, Desinfektionsspender überprüfen
    richt).                                                Durchsetzung der Maskenpflicht wird durch LP durchge-
−   Spezifizierung in welchen Unterrichtssituationen die   setzt (Pausenaufsicht) und bei besonderen Unterrichtssitu-
    Maskenpflicht gilt bzw. für welche Räume, z.B. das     ationen (Einzelgespräche, Partner-/Gruppenarbeit).
    Teamzimmer und Verpflegungseinrichtungen.
                                                           Grundsätzlich gilt auch im LP-Zimmer und in der Cafeteria
−   Festlegung einer Personenhöchstzahl in sanitären An-   die Maskenpflicht, falls die Abstände nicht eingehalten
    lagen und Garderoben
                                                           werden können (Maximalpersonenanzahl ist angegeben
                                                           und unterstützt Abstandsvorgaben)
−   Regelungen für Mediotheknutzung und Ausleihe           Maximal 6 Personen ohne Maske. Gemäss eigenem Schutz- Hausdienst: Bettina Hurni
                                                                                                                    Lehrpersonen
−   Hygienemassnahmen für gemeinsam genutzte Gegen-        konzept des Bibliothekenverbands (10qm pro Nutzer/in).
    stände                                                 In Absprache mit Mediothekarin grössere Gruppen mit      Mediothekarin
                                                           Maske möglich. Sensor bei Eingang mit Warnung bei Errei-
                                                           chung Höchstbestand.

                                                           Keine Benützung von Playstation, Einschränkung von Com-
                                                           puter-Arbeitsplätzen zur Sicherung der Abstände
                                                           Desinfektionsmittel pro Klassenzimmer im Gemeinschafts-
                                                           schrank
                                                           Klassensätze (Duden etc.) Benutzung möglichst vermeiden.
                                                           Sonst nach Gebrauch gründlich mit Desinfektionsmitteln
                                                           reinigen.
Bildungsdirektion
                                                                                                                         Mittelschul- und Berufsbildungsamt

−   Regelmässiges und ausgiebiges Lüften der Unter-        Fenster offenlassen oder mindestens nach jeder Lektion      Lehrpersonen und Haus-
    richtsräume respektive entsprechende Einstellung au-   lüften                                                      dienst
    tomatischer Lüftungen
Sensibilisierung der SuS, Lernenden und Studierenden       Schriftliche Information der Lernenden und Berufsbild-      Schulleitung und Lehrper-
                                                           ner/innen vor Schulbeginn: Geltendes Szenario und Hin-      sonen
−   für die Hygiene- und Verhaltensregeln allgemein mit-
                                                           weis auf SwissCo-vidApp (Link)
    tels Präventionskampagnen (z.B. Aushang, Infoschrei-
    ben)                                                   Mündliche Information der Jugendlichen nach Schulbe-
                                                           ginn: Lehrperson in der ersten Theorielektion
−   für deren Einhaltung vor Ort durch Markierungen und
    Informationen zu spezifischen Regelungen der Bil-      Lautsprecherdurchsagen (10:00 und 12:45) neu aufneh-
    dungseinrichtung                                       men und ergänzen mit SwissCovidApp
−   für das Einhalten der Abstandsregeln auf der Anreise   Aushang, Info-Display anpassen:
    zur Bildungseinrichtung (Schulweg) und Aufenthalt      Mit Abstand die besten Lernenden!
    auf dem Areal der Bildungseinrichtung (Pausen etc.).
−   für Maskenpflicht in den öV.
    4. Weitere Schutzmassnahmen
−   Information an Jugendliche und Eltern bzw. Erzie-      Schriftliche Information per E-Mail vor Schulbeginn:        Schulleitung und Lehrper-
    hungsberechtigte, volljährige Lernende und Studie-                                                                 sonen
    rende und Personal, dass die SwissCovidApp vor kol-
                                                           Mündliche Information an Lernende und Studierende so-
    lektiven Quarantänemassnahmen schützt: je mehr
    Beteiligte der Bildungseinrichtung die App nutzen,     wie Personal nach Schulbeginn und im Rahmen einer spezi-
    desto eher sind gezielte anstatt flächendeckende       ellen Begrüssungs- und Informationsveranstaltung für Ler-
    Quarantänemassnahmen möglich.                          nende im 1. Ausbildungsjahr
Bildungsdirektion
                                                                                                                          Mittelschul- und Berufsbildungsamt

−   Möglichst wenig Durchmischung der Gruppen               Fixe Sitzordnung. Vorgabe von fixen Sitzordnungen (Klas-    Schulleitung
                                                            senspiegel)
−   Weitergehende Schutzmassnahmen, wo eine Durch-
    mischung schulorganisatorisch zwingend ist (z.B. fixe   Anweisung an Lehrpersonen, die fixen Sitzordnungen um-
    Sitzordnung, grössere Räume)                            zusetzen
−   Vermeidung häufiger Wechsel der Unterrichtsräume
−   Vermeidung von Ansammlungen ausserhalb der Un-          Info-Mail an LL                                             Schulleitung
    terrichtsräume und auf dem Areal der Bildungsein-       Neue Warn- und Abstandsschilder auf Pausenareal Ni          Andreas Brautlecht: Liste
    richtung                                                (Kurze Pausen vor allem im Schulzimmer)                     mit Pausenaufsicht
                                                            Zulässige Aufenthaltszonen (Dachterrasse, Terrasse 2. OG,   Bettina: Auftrag an Haus-
−   Pausenregelungen wie gestaffelte Pausen, Pausen in
                                                            Schulinnenhof)                                              dienst für Schilder
    Unterrichtsräumen, etc.
                                                                                                                        Karin: Koordination Pau-
                                                            Raum um Haupteingang ist kein Aufenthaltsort                sen etc. mit BMZ für Stao
                                                            Warnschilder auf Pausenareal He mit BMZ koordinieren        Herostrasse
                                                            (Pausen vor allem im Schulzimmer)
                                                            Kompetenz zur Staffelung der Pausen durch LP bei länge-
                                                            ren Unterrichtsblöcken (ab 3 Lektionen)
−   Information der Elternschaft und Erziehungsberech-      Mitteilung im Info-Mail an LP, LL, Hausdienst und Verwal-   Schulleitung
    tigten zum Vorgehen bei auftretenden Krankheits-        tung
    symptomen auf dem Areal der Bildungseinrichtung.

−   Information über Weitergabe der Kontaktdaten an         Schreiben zum Schuljahresbeginn an LP, Info-Mail an LL      Schulleitung
    kantonale Behörden im Rahmen des Contact Tracing.       und Berufsbildner/innen
−   Erinnerung, dass Personen mit Krankheitssymptomen       Mitteilung im Info-Mail an LP, LL, Hausdienst und Verwal-   Schulleitung
    zuhause bleiben                                         tung
Bildungsdirektion
                                                                                                                             Mittelschul- und Berufsbildungsamt

−   Minimierung der Präsenz Dritter auf dem Areal und      Arbeiten von Dienstleistern (Handwerker) auf Ferien termi-      Hausdienst
    im Gebäude der Bildungseinrichtung                     nieren.
    5. Infrastruktur und Schutzmaterialien
−   Bereitstellung von Masken für Arbeitnehmende und       Kurzbeschrieb:                                                  Hausdienst: Bettina Hurni
    als Reserve in Härtefällen oder bei Auftreten von      Stock an Hygienemasken ist vorrätig und bei Bedarf sofort       und Erwin Thoma
    Krankheitssymptomen                                    einsetzbar
                                                           Plexiglastrennwände für Mediothek und Administrations-
−   Bereitstellen von Masken sowie die besonderen Mas-
                                                           büro, wo Abstand nicht eingehalten wird, ist installiert (al-
    snahmen zum Schutz von Arbeitnehmenden, z.B. Ple-
                                                           lenfalls überprüfen)
    xiglas für Pulte
                                                           Plexiglasvisiere und Schutzmasken für LP bereitstellen (2-
                                                           Wochen-Bedarf sind beim Hausmeister abzuholen oder in
                                                           Herostrasse im LP-Zimmer zu beziehen)
−   Regelmässige Reinigung (idealerweise mehrmals täg-     Reinigungspersonal sorgt für regelmässige Reinigung (Toi-       Hausdienst: Bettina Hurni
    lich) von sanitären Anlagen und Oberflächen, die be-   letten, Sitz- und Tischflächen, Türgriffe- und -klinken,        und Erwin Thoma
    rührt werden                                           Handläufe etc.)

−   Bereitstellen von Desinfektionssprays und evtl. Hän-   Kurzbeschrieb: Melanie Schwarz und Kaya Yigit stellen Des-      Hausdienst: Bettina Hurni
    dedesinfektionsmittel für gemeinsam genutzte Ge-       infektionsmaterial für IT-Geräte sicher                         und Erwin Thoma
    räte (z.B. Drucker, Computer, Getränkeautomaten)       ZfV-Mitarbeitende sorgen für Reinigung von Getränkeauto-
                                                           maten
Bildungsdirektion
                                                                                                                        Mittelschul- und Berufsbildungsamt

−   Bereitstellung von Handhygienestationen (Waschbe-    Kurzbeschrieb: Stationen sind eingerichtet. Eingänge und     Hausdienst: Bettina Hurni
    cken, Flüssigseife-Spender sowie Einweghandtücher,   Toiletten sowie Vorbereitungszimmer sind mit sensorge-       und Erwin Thoma
    ergänzend Händedesinfektionsmittel)                  steuerten Desinfektionsspendern ausgerüstet. Dies zusätz-
                                                         lich zu den bestehenden Waschbecken, Einwegtüchern

−   Es müssen genügend - wenn möglich geschlossene -     Geschlossene Abfallcontainer auf den Gängen vorhanden.       Hausdienst: Bettina Hurni
    Abfalleimer bereitgestellt werden, namentlich zur                                                                 und Erwin Thoma
    Entsorgung von Taschentüchern und Masken.

    6. Sportunterricht & Musik-/Gesangsunterricht und Choranlässe
Regelungen für den Sportunterricht                       Zur Sicherstellung der Abstandsregeln findet der Sportun-    Fachgruppe Sport
                                                         terricht grundsätzlich im Freien statt. Umziehen findet in
−   Keine Maskenpflicht während des Sportunterrichts.
                                                         Halbklassen und gestaffelt statt, sofern eine vernünftige
−   Verzicht auf Sportarten mit intensivem Körperkon-    Garderobennutzung dies erforderlich macht.
    takt.
                                                         Umsetzungskontrolle: Sportlehrpersonen Maximal 6 Perso-
−   Regeln für Garderoben- und Duschenbenutzung (z.B.    nen gleichzeitig in Garderobe. Duschen sind benutzbar (4
    Höchstanzahl Personen zur Einhaltung der Abstands-   Personen pro Duschgang unter Einhaltung von Abstandsre-
    regel sowie häufiges Reinigen)
                                                         geln)

Regelungen für den Musik-/Gesangsunterricht und          nicht im Lernangebot der DHZ
Choranalässe
Bildungsdirektion
                                                                                                                             Mittelschul- und Berufsbildungsamt

 −   Instrumentalunterricht kann unter Einhaltung der Hy-
     giene-und Abstandsregeln des Bundes stattfinden.
 −   Gesangsunterricht und Choranlässe sind am Schutz-
     konzept des SCV auszurichten.
     7. Isolations- und Quarantänemassnahmen
 −   Isolation der Person mit Krankheitssymptomen, wenn     Betroffene Person wendet sich an das Sekretariat oder          Lehrpersonen
     diese auf dem Areal der Bildungseinrichtung auftre-    wird durch die LP dorthin verwiesen (Ni). Masken werden        Schulleitung
     ten                                                    vom Sekretariat oder der Lehrperson (He) abgegeben. Per-
 −   Abgabe einer Maske für symptomatische Personen         son ruft Ärztetelefon an und lässt sich instruieren. Für die
     und allfällige Begleitpersonen.                        Organisation des Heimwegs wird die betroffene Person in-
 −   Empfehlungen für den Heimweg (unverzüglich und         dividuell beraten oder unterstützt (sich abholen lassen...).
     möglichst ohne öV-Nutzung)                             Mitteilung über getroffene Massnahmen an Schulleitung.

 −   Meldung von positiv getesteten Personen an das                                                                        Lehrpersonen:
     MBA                                                                                                                   Karin Jung
                                                                                                                           Lernende:
                                                                                                                           Christoph Bühlmann
                                                                                                                           Mitarbeitende:
                                                                                                                           Bettina Hurni
 −   Umsetzung der vom kantonsärztlichen Dienst via                                                                        Schulleitung
     MBA angeordneten Massnahmen

Hinweis 1:
Bildungsdirektion
                                                                                                                          Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Für die Verpflegungseinrichtungen gelten die Vorschriften gemäss Covid-19-Verordnung besondere Lage. Sie erarbeiten ihre eigenen Schutzkonzepte,
dabei können sie sich zusätzlich am Branchenschutzkonzept GastroSuisse orientieren.

Das Schutzkonzept soll insbesondere die Einhaltung der Abstandsregeln, pro Klasse reservierte Tische oder für Jahrgänge reservierte Zonen vorsehen.
Darüber hinaus sorgen die Verpflegungseinrichtungen dafür, dass die Besuchenden die Masken bis zur Einnahme des Sitzplatzes tragen.

Weiter soll das Schutzkonzept für die Mahlzeitenausgabe besondere Hygienemassnahmen vorsehen:

•      Keine Essens-Selbstbedienung, ebenfalls keine Besteck-Selbstbedienung.

•      Möglichst zeitlich gestaffeltes Personenaufkommen.

•      Schutzeinrichtungen für das auszugebende Essen und das bedienende Personal (z.B. zweckmässige Abschrankungen).

Die Bildungseinrichtungen unterstützen die Verpflegungseinrichtungen bei der Einhaltung von deren Schutzkonzepten, indem sie Abläufe hinsichtlich
eines gestaffelten Personen-aufkommens mitgestalten und zum Aufenthalt in möglichst stabilen Gruppen instruieren.

Hinweis 2:

Die Durchführung von Anlässen bis 300 Personen (bzw. 1000 Personen in getrennten Sektoren von höchsten 300 Personen), Exkursionen, Lagern,
Projektwochen, Internatskursen (insbesondere Hauswirtschaftskurse) und dergleichen ist möglich, sofern hierfür ein eigenes Schutzkonzept besteht.
Bei Fragen melden Sie sich bitte beim Bereich Prävention und Sicherheit des MBA.

Verantwortliche Person für das Schutzkonzept für allfällige Rückfragen:
Bildungsdirektion
                                                                                                                  Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Erich Mattes, Rektor Kontaktangaben: 079 213 78 88 / erich.mattes@dhz.zh.ch

Die Schule bestätigt hiermit die die Umsetzung der beschriebenen Massnahmen zur Einhaltung des Schutzkonzeptes.

Ort und Datum: Unterschrift Rektorin/Rektor:

Zürich, 13. August 2020
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