Corona Schutzkonzeptraster für Ganzklassenunterricht in Bildungseinrichtungen der Se- kundarstufe II der Tertiärstufe B sowie übrige ...
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Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Stab Kontakt: Dagmar Müller, Telefon 043 259 78 49, dagmar.mueller@mba.zh.ch Thomas Brändle, Telefon 043 259 78 59, thomas.brandle@mba.zh.ch August 2020 1/11 Corona Schutzkonzeptraster für Ganzklassenunterricht in Bildungseinrichtungen der Se- kundarstufe II der Tertiärstufe B sowie übrige Ausbildungsstätten Das vorliegende Raster für Schutzkonzepte der Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II beruht auf der der Richtlinie COVID-19 – Rahmenbedingun- gen des Unterrichts an den Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II und Tertiärstufe B sowie übrige Ausbildungsstätten im Schuljahr 2020/21 des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA) [Richtlinie COVID-19, (Stand 11. August 2020)]. Die Richtlinie COVID-19 geht dem Schutzkonzeptraster vor. Die Bildungseinrichtungen sind verantwortlich für die Erstellung eines Schutzkonzeptes und setzen die Richtlinie COVID-19 um. Das MBA informiert die Bildungseinrichtungen über jeweilige Anpassungen der Richtlinie COVID-19. Die Bildungseinrichtungen nehmen die nötigen Anpassungen in ihrem Schutzkonzept vor und sorgen für deren Umsetzung. Bei Fragen bezüglich Schutzkonzept oder der Umsetzbarkeit von Schutzmassnahmen steht der Bereich Prävention und Sicherheit des MBA beratend zur Verfügung.
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Schutzmassnahmen in Verantwortung der Bildungsein- Kurzbeschrieb der an der Bildungseinrichtung vorgesehe- verantwortlichen Per- richtung nen Massnahmen bzw. der Umsetzungskontrolle son(en) 1. Massnahmen zur Sicherstellung der Führungs- SL-Team 1: Rektor und Leiterin Dienste Erich Mattes und Handlungsfähigkeit der Schulleitung SL-Team 2: Prorektorin und Abteilungsleiter 2. Vorbereitung auf Szenarien gemäss Richtlinie DHZ hat Erfahrung in Szenarien wie Fernunterricht und Erich Mattes COVID-19 (Eventualplanung) Halbklassenunterricht. Umsetzung ist bei Bedarf sicherge- stellt. 3. Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln in der Bildungseinrichtung Regelungen zum Mindestabstand: Angaben zu den Raumverhältnissen, Klassengrössen und Erich Mattes (Info-Schrei- allfälligen Schutzmassnahmen bei Unterschreitung des ben zum SJ-Beginn, Aus- − Mindestabstand von 1.5 Metern möglichst bei allen Mindestabstandes zug Schutzkonzept) interpersonellen Kontakten mit Ausnahme der 7.-9. Klassen1. Hausdienst: Bettina Hurni Anzahl Klassenzimmer: 44 und Erwin Thoma − Gestützt auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebenden Raumverhältnisse: 64 qm/Zimmer sind für das Personal die Abstandsregeln des Bundes Klassengrössen: max. 24 Lernende konsequent einzuhalten. Kann der empfohlene Ab- Mindestabstände im Klassenzimmer: 1.5m bei vorgegebe- stand nicht eingehalten werden, gilt das STOP Prinzip ner Bestuhlung und Maximalbestand von 22 Lernenden (Substitution, Technische Massnahmen, Organisatori- sche Massnahmen, Persönliche Schutzmassnahmen). 1 9.-11. Schuljahr gemäss Harmos.
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt − Regelungen für Unterrichtsräume, bei welchen der Angaben zur Gewährleistung von häufigem Lüften und fi- Mindestabstand unter den SuS, Lernenden, Studie- xen Sitzordnungen in Unterrichtsräumen: renden dauerhaft unterschritten wird: Auftrag an Lehrpersonen (Umsetzung) - zwingend fixe Sitzordnung Fixe Sitzordnung gemäss vorgegebenem Klassenspiegel in - zwingend häufige Luftumwälzung - evt. Plexiglas jedem Fall, auch wenn Abstände gewährleistet sind (Orga- - evt. Abtrennungen nisatorische Notwendigkeit). Klassenspiegel sind im Sekre- tariat hinterlegt. − Bei verankerter Sitzreihenanordnung sind die Plätze möglichst so zu belegen, dass der Mindestabstand Verankerungen, wo möglich, beseitigt (Umbau von einzel- eingehalten wird, z.B. Freihalten eines Platzes. nen Zimmern), sonst Verschiebung von grossen Klassen − Anwendung der fixen Sitzordnung möglichst in allen Signalisierungen von Ein- und Ausgängen überprüfen, Klassen, auch den unteren. Die fixe Sitzordnung ist zu Markierung Einbahnverkehr ausserhalb der Unterrichts- dokumentieren, damit sie bei Zimmerwechseln un- räume überprüfen, verändert bleibt und gegenüber dem Contact Tracing bei Bedarf offengelegt werden kann. Maximale Personenzahl pro Raum bezeichnen (Vorberei- tungszimmer (8), Toiletten (2), Garderoben (6), Kopierzim- − Situative Schutzmassnahmen für spezielle Unter- mer (3), LP-Zimmer (15) überprüfen, richtssituationen (fachspezifische Vereinbarungen). − In Bereichen, in denen sich die Personen bewegen Maximale Anzahl Liftbenützer/innen (1) auf jedem Ge- bzw. durchgehen, z.B. in Eingangs- und Pausenberei- schoss angeben chen, sind die Personen durch geeignete Lenkungs- Abstandsmarkierungen (Eingang, Ausgang, Mensa, Sekre- massnahmen nach Möglichkeit so zu lenken, dass der tariat etc.) überprüfen erforderliche Abstand zwischen den Personen einge- Info-Schilder zu Abstandsregeln anpassen auf 1.5m halten werden kann. Plexiglasscheiben in Mediothek und Administration vor- − Es gilt eine teilweise Maskenpflicht für sämtliche Per- handen, weitere notwendige Orte prüfen sonen, die sich im Gebäude einer Bildungseinrichtung
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt aufhalten und bewegen (in der Regel nicht im Unter- Bodenmarkierungen, Desinfektionsspender überprüfen richt). Durchsetzung der Maskenpflicht wird durch LP durchge- − Spezifizierung in welchen Unterrichtssituationen die setzt (Pausenaufsicht) und bei besonderen Unterrichtssitu- Maskenpflicht gilt bzw. für welche Räume, z.B. das ationen (Einzelgespräche, Partner-/Gruppenarbeit). Teamzimmer und Verpflegungseinrichtungen. Grundsätzlich gilt auch im LP-Zimmer und in der Cafeteria − Festlegung einer Personenhöchstzahl in sanitären An- die Maskenpflicht, falls die Abstände nicht eingehalten lagen und Garderoben werden können (Maximalpersonenanzahl ist angegeben und unterstützt Abstandsvorgaben) − Regelungen für Mediotheknutzung und Ausleihe Maximal 6 Personen ohne Maske. Gemäss eigenem Schutz- Hausdienst: Bettina Hurni Lehrpersonen − Hygienemassnahmen für gemeinsam genutzte Gegen- konzept des Bibliothekenverbands (10qm pro Nutzer/in). stände In Absprache mit Mediothekarin grössere Gruppen mit Mediothekarin Maske möglich. Sensor bei Eingang mit Warnung bei Errei- chung Höchstbestand. Keine Benützung von Playstation, Einschränkung von Com- puter-Arbeitsplätzen zur Sicherung der Abstände Desinfektionsmittel pro Klassenzimmer im Gemeinschafts- schrank Klassensätze (Duden etc.) Benutzung möglichst vermeiden. Sonst nach Gebrauch gründlich mit Desinfektionsmitteln reinigen.
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt − Regelmässiges und ausgiebiges Lüften der Unter- Fenster offenlassen oder mindestens nach jeder Lektion Lehrpersonen und Haus- richtsräume respektive entsprechende Einstellung au- lüften dienst tomatischer Lüftungen Sensibilisierung der SuS, Lernenden und Studierenden Schriftliche Information der Lernenden und Berufsbild- Schulleitung und Lehrper- ner/innen vor Schulbeginn: Geltendes Szenario und Hin- sonen − für die Hygiene- und Verhaltensregeln allgemein mit- weis auf SwissCo-vidApp (Link) tels Präventionskampagnen (z.B. Aushang, Infoschrei- ben) Mündliche Information der Jugendlichen nach Schulbe- ginn: Lehrperson in der ersten Theorielektion − für deren Einhaltung vor Ort durch Markierungen und Informationen zu spezifischen Regelungen der Bil- Lautsprecherdurchsagen (10:00 und 12:45) neu aufneh- dungseinrichtung men und ergänzen mit SwissCovidApp − für das Einhalten der Abstandsregeln auf der Anreise Aushang, Info-Display anpassen: zur Bildungseinrichtung (Schulweg) und Aufenthalt Mit Abstand die besten Lernenden! auf dem Areal der Bildungseinrichtung (Pausen etc.). − für Maskenpflicht in den öV. 4. Weitere Schutzmassnahmen − Information an Jugendliche und Eltern bzw. Erzie- Schriftliche Information per E-Mail vor Schulbeginn: Schulleitung und Lehrper- hungsberechtigte, volljährige Lernende und Studie- sonen rende und Personal, dass die SwissCovidApp vor kol- Mündliche Information an Lernende und Studierende so- lektiven Quarantänemassnahmen schützt: je mehr Beteiligte der Bildungseinrichtung die App nutzen, wie Personal nach Schulbeginn und im Rahmen einer spezi- desto eher sind gezielte anstatt flächendeckende ellen Begrüssungs- und Informationsveranstaltung für Ler- Quarantänemassnahmen möglich. nende im 1. Ausbildungsjahr
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt − Möglichst wenig Durchmischung der Gruppen Fixe Sitzordnung. Vorgabe von fixen Sitzordnungen (Klas- Schulleitung senspiegel) − Weitergehende Schutzmassnahmen, wo eine Durch- mischung schulorganisatorisch zwingend ist (z.B. fixe Anweisung an Lehrpersonen, die fixen Sitzordnungen um- Sitzordnung, grössere Räume) zusetzen − Vermeidung häufiger Wechsel der Unterrichtsräume − Vermeidung von Ansammlungen ausserhalb der Un- Info-Mail an LL Schulleitung terrichtsräume und auf dem Areal der Bildungsein- Neue Warn- und Abstandsschilder auf Pausenareal Ni Andreas Brautlecht: Liste richtung (Kurze Pausen vor allem im Schulzimmer) mit Pausenaufsicht Zulässige Aufenthaltszonen (Dachterrasse, Terrasse 2. OG, Bettina: Auftrag an Haus- − Pausenregelungen wie gestaffelte Pausen, Pausen in Schulinnenhof) dienst für Schilder Unterrichtsräumen, etc. Karin: Koordination Pau- Raum um Haupteingang ist kein Aufenthaltsort sen etc. mit BMZ für Stao Warnschilder auf Pausenareal He mit BMZ koordinieren Herostrasse (Pausen vor allem im Schulzimmer) Kompetenz zur Staffelung der Pausen durch LP bei länge- ren Unterrichtsblöcken (ab 3 Lektionen) − Information der Elternschaft und Erziehungsberech- Mitteilung im Info-Mail an LP, LL, Hausdienst und Verwal- Schulleitung tigten zum Vorgehen bei auftretenden Krankheits- tung symptomen auf dem Areal der Bildungseinrichtung. − Information über Weitergabe der Kontaktdaten an Schreiben zum Schuljahresbeginn an LP, Info-Mail an LL Schulleitung kantonale Behörden im Rahmen des Contact Tracing. und Berufsbildner/innen − Erinnerung, dass Personen mit Krankheitssymptomen Mitteilung im Info-Mail an LP, LL, Hausdienst und Verwal- Schulleitung zuhause bleiben tung
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt − Minimierung der Präsenz Dritter auf dem Areal und Arbeiten von Dienstleistern (Handwerker) auf Ferien termi- Hausdienst im Gebäude der Bildungseinrichtung nieren. 5. Infrastruktur und Schutzmaterialien − Bereitstellung von Masken für Arbeitnehmende und Kurzbeschrieb: Hausdienst: Bettina Hurni als Reserve in Härtefällen oder bei Auftreten von Stock an Hygienemasken ist vorrätig und bei Bedarf sofort und Erwin Thoma Krankheitssymptomen einsetzbar Plexiglastrennwände für Mediothek und Administrations- − Bereitstellen von Masken sowie die besonderen Mas- büro, wo Abstand nicht eingehalten wird, ist installiert (al- snahmen zum Schutz von Arbeitnehmenden, z.B. Ple- lenfalls überprüfen) xiglas für Pulte Plexiglasvisiere und Schutzmasken für LP bereitstellen (2- Wochen-Bedarf sind beim Hausmeister abzuholen oder in Herostrasse im LP-Zimmer zu beziehen) − Regelmässige Reinigung (idealerweise mehrmals täg- Reinigungspersonal sorgt für regelmässige Reinigung (Toi- Hausdienst: Bettina Hurni lich) von sanitären Anlagen und Oberflächen, die be- letten, Sitz- und Tischflächen, Türgriffe- und -klinken, und Erwin Thoma rührt werden Handläufe etc.) − Bereitstellen von Desinfektionssprays und evtl. Hän- Kurzbeschrieb: Melanie Schwarz und Kaya Yigit stellen Des- Hausdienst: Bettina Hurni dedesinfektionsmittel für gemeinsam genutzte Ge- infektionsmaterial für IT-Geräte sicher und Erwin Thoma räte (z.B. Drucker, Computer, Getränkeautomaten) ZfV-Mitarbeitende sorgen für Reinigung von Getränkeauto- maten
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt − Bereitstellung von Handhygienestationen (Waschbe- Kurzbeschrieb: Stationen sind eingerichtet. Eingänge und Hausdienst: Bettina Hurni cken, Flüssigseife-Spender sowie Einweghandtücher, Toiletten sowie Vorbereitungszimmer sind mit sensorge- und Erwin Thoma ergänzend Händedesinfektionsmittel) steuerten Desinfektionsspendern ausgerüstet. Dies zusätz- lich zu den bestehenden Waschbecken, Einwegtüchern − Es müssen genügend - wenn möglich geschlossene - Geschlossene Abfallcontainer auf den Gängen vorhanden. Hausdienst: Bettina Hurni Abfalleimer bereitgestellt werden, namentlich zur und Erwin Thoma Entsorgung von Taschentüchern und Masken. 6. Sportunterricht & Musik-/Gesangsunterricht und Choranlässe Regelungen für den Sportunterricht Zur Sicherstellung der Abstandsregeln findet der Sportun- Fachgruppe Sport terricht grundsätzlich im Freien statt. Umziehen findet in − Keine Maskenpflicht während des Sportunterrichts. Halbklassen und gestaffelt statt, sofern eine vernünftige − Verzicht auf Sportarten mit intensivem Körperkon- Garderobennutzung dies erforderlich macht. takt. Umsetzungskontrolle: Sportlehrpersonen Maximal 6 Perso- − Regeln für Garderoben- und Duschenbenutzung (z.B. nen gleichzeitig in Garderobe. Duschen sind benutzbar (4 Höchstanzahl Personen zur Einhaltung der Abstands- Personen pro Duschgang unter Einhaltung von Abstandsre- regel sowie häufiges Reinigen) geln) Regelungen für den Musik-/Gesangsunterricht und nicht im Lernangebot der DHZ Choranalässe
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt − Instrumentalunterricht kann unter Einhaltung der Hy- giene-und Abstandsregeln des Bundes stattfinden. − Gesangsunterricht und Choranlässe sind am Schutz- konzept des SCV auszurichten. 7. Isolations- und Quarantänemassnahmen − Isolation der Person mit Krankheitssymptomen, wenn Betroffene Person wendet sich an das Sekretariat oder Lehrpersonen diese auf dem Areal der Bildungseinrichtung auftre- wird durch die LP dorthin verwiesen (Ni). Masken werden Schulleitung ten vom Sekretariat oder der Lehrperson (He) abgegeben. Per- − Abgabe einer Maske für symptomatische Personen son ruft Ärztetelefon an und lässt sich instruieren. Für die und allfällige Begleitpersonen. Organisation des Heimwegs wird die betroffene Person in- − Empfehlungen für den Heimweg (unverzüglich und dividuell beraten oder unterstützt (sich abholen lassen...). möglichst ohne öV-Nutzung) Mitteilung über getroffene Massnahmen an Schulleitung. − Meldung von positiv getesteten Personen an das Lehrpersonen: MBA Karin Jung Lernende: Christoph Bühlmann Mitarbeitende: Bettina Hurni − Umsetzung der vom kantonsärztlichen Dienst via Schulleitung MBA angeordneten Massnahmen Hinweis 1:
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Für die Verpflegungseinrichtungen gelten die Vorschriften gemäss Covid-19-Verordnung besondere Lage. Sie erarbeiten ihre eigenen Schutzkonzepte, dabei können sie sich zusätzlich am Branchenschutzkonzept GastroSuisse orientieren. Das Schutzkonzept soll insbesondere die Einhaltung der Abstandsregeln, pro Klasse reservierte Tische oder für Jahrgänge reservierte Zonen vorsehen. Darüber hinaus sorgen die Verpflegungseinrichtungen dafür, dass die Besuchenden die Masken bis zur Einnahme des Sitzplatzes tragen. Weiter soll das Schutzkonzept für die Mahlzeitenausgabe besondere Hygienemassnahmen vorsehen: • Keine Essens-Selbstbedienung, ebenfalls keine Besteck-Selbstbedienung. • Möglichst zeitlich gestaffeltes Personenaufkommen. • Schutzeinrichtungen für das auszugebende Essen und das bedienende Personal (z.B. zweckmässige Abschrankungen). Die Bildungseinrichtungen unterstützen die Verpflegungseinrichtungen bei der Einhaltung von deren Schutzkonzepten, indem sie Abläufe hinsichtlich eines gestaffelten Personen-aufkommens mitgestalten und zum Aufenthalt in möglichst stabilen Gruppen instruieren. Hinweis 2: Die Durchführung von Anlässen bis 300 Personen (bzw. 1000 Personen in getrennten Sektoren von höchsten 300 Personen), Exkursionen, Lagern, Projektwochen, Internatskursen (insbesondere Hauswirtschaftskurse) und dergleichen ist möglich, sofern hierfür ein eigenes Schutzkonzept besteht. Bei Fragen melden Sie sich bitte beim Bereich Prävention und Sicherheit des MBA. Verantwortliche Person für das Schutzkonzept für allfällige Rückfragen:
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Erich Mattes, Rektor Kontaktangaben: 079 213 78 88 / erich.mattes@dhz.zh.ch Die Schule bestätigt hiermit die die Umsetzung der beschriebenen Massnahmen zur Einhaltung des Schutzkonzeptes. Ort und Datum: Unterschrift Rektorin/Rektor: Zürich, 13. August 2020
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