Förderrichtlinien für Mikroprojekte im Sanierungsgebiet Bahnhof-Schlachthof Stand November 2020

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Förderrichtlinien für Mikroprojekte im Sanierungsgebiet Bahnhof-Schlachthof Stand November 2020
Förderrichtlinien für Mikroprojekte
im Sanierungsgebiet Bahnhof-Schlachthof

Stand November 2020

Quartiersmanagement Sanierungsgebiet Bahnhof-Schlachthof
Gianna Braun, Info-Tanke am Freiburger Platz (Okenstraße 30a)
Tel.: 0781 82 2562 Mobil: 01511 6838977
E-Mail: Info-Tanke@offenburg.de
Förderrichtlinien für Mikroprojekte im Sanierungsgebiet Bahnhof-Schlachthof Stand November 2020
Inhalt
1.     Allgemeines ............................................................................................................... 3
     1.1.    Ansprechperson ................................................................................................. 3
     1.2.    Wichtiges zur Antragstellung ............................................................................. 3
2.     Fördervoraussetzungen ............................................................................................ 4
     2.1.    Zielsetzung von Mikroprojekten......................................................................... 4
     2.2.    Themenschwerpunkte........................................................................................ 4
     2.3.    Zielgruppen ......................................................................................................... 4
     2.4.    Antragsteller........................................................................................................ 5
     2.5.    Mögliche Kooperationspartner........................................................................... 5
3.     Förderbedingungen................................................................................................... 5
     3.1.    Laufzeit und Förderzeitraum .............................................................................. 5
     3.2.    Förderung ........................................................................................................... 6
     3.3.    Abwicklung der Förderung ................................................................................. 6
     3.4.    Bewilligungsbedingungen .................................................................................. 6
     3.5.    Rückzahlung der Förderung .............................................................................. 7
     3.6.    Fördervorbehalt .................................................................................................. 7
4.     Prozessablauf............................................................................................................ 7
     4.1.    Vorlauf................................................................................................................. 7
     4.2.    Antragstellung..................................................................................................... 7
     4.3.    Antragsprüfung und Entscheidung .................................................................... 8
5.     Begleitausschuss ...................................................................................................... 8
6.     Schnittstellen zur städtischen Verwaltung ............................................................... 9
7.     Öffentlichkeitsarbeit .................................................................................................. 9
8.     Hilfestellungen für das Ausfüllen des Projektantrags ........................................... 12

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Tel.: 0781 82 2562 Mobil: 01511 6838977
E-Mail: Info-Tanke@offenburg.de
1. Allgemeines
Im vorliegenden Handbuch finden Sie alle Informationen zu Mikroprojekten und
Hilfestellungen zum Ausfüllen Ihres Projektantrags. Der Projektantrag soll dazu
dienen, Ihre Idee nochmals strukturiert zu bearbeiten und die Zielsetzung festzuhalten.
Bei Fragen können Sie sich an das Quartiersmanagement des Sanierungsgebie tes
Bahnhof-Schlachthof wenden.

1.1. Ansprechperson

Quartiersmanagement
Sanierungsgebiet Bahnhof-Schlachthof
Gianna Braun
Info-Tanke am Freiburger Platz
Okenstraße 30a, 77652 Offenburg
Tel.: 0781 82 2562
Mobil: 01511 6838977
E-Mail: Info-Tanke@offenburg.de

Den Projektantrag erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Offenburg
(www.offenburg.de/sanierungsgebiete) oder direkt beim Quartiersmanagement. Beim
Ausfüllen des Antrags und bei etwaiger Kooperationspartnersuche sind wir Ihnen
gerne behilflich.

1.2. Wichtiges zur Antragstellung
   -   Erste Anlaufstelle während der Antragstellung ist das Quartiersmanagement
       des Sanierungsgebietes Bahnhof-Schlachthof.
   -   Der Projektantrag muss in Schriftform (per Mail, postalisch oder persönlich)
       ggf. mit Anlagen eingereicht werden.
   -   Das Einreichen der Projektanträge ist fortlaufend über das Jahr hinweg
       möglich. Der Begleitausschuss entscheidet in der Regel vier Mal jährlich über
       die Vergabe der Projektmittel.

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2. Fördervoraussetzungen
2.1. Zielsetzung von Mikroprojekten
Mikroprojekte bieten die Möglichkeit, eigene Bedarfe, die von Ihnen im
Sanierungsgebiet Bahnhof-Schlachthof wahrgenommen werden zu bearbeiten. Eine
Unterstützung hierbei erhalten Sie einerseits durch finanzielle Mittel, andererseits aber
auch durch Unterstützung in der Koordination Ihres Projektes sowie der Einbettung in
bestehende Strukturen. Dies gelingt durch die engmaschige Begleitung durch den
Begleitausschuss und das Quartiersmanagement. Außerdem kann die Kopplung des
Projektes an einen Kooperationspartner sinnvoll sein.

Mikroprojekte zielen darauf ab, die Eigeninitiative und Wirksamkeit der
Bewohnerschaft zu fördern. Sie stärken das Gemeinschaftsgefühl der Bewohnerschaft
und tragen zur Identifikation im Wohnumfeld bei. Somit tragen Mikroprojekte
maßgeblich zur Förderung des sozialen Zusammenhalts bei und sind ein wichtiger
Baustein zur Erreichung der Sanierungsziele im Gebiet.

Wichtig dabei ist zu beachten, dass nur Projektideen berücksichtigt werden, die

   -   im Sanierungsgebiet Bahnhof-Schlachthof wirken,
   -   einen gemeinnützigen und nicht-kommerziellen Zweck erfüllen,
   -   keine sexistischen, rassistischen oder diskriminierenden Ziele verfolgen,
   -   keine politischen Ziele zugunsten einer Partei oder politischen Vereinigung
       verfolgen,
   -   nicht bereits begonnen haben
   -   und rechtlich und faktisch umsetzbar sind.

2.2. Themenschwerpunkte
Mikroprojekte können vielfältige Themen zum Schwerpunkt haben. Eine Orientierung
kann die folgende Aufstellung bieten. Dabei ist zu beachten, dass es sich nicht um
eine abschließende Aufzählung möglicher Themenschwerpunkte handelt, sondern als
Anregung zu verstehen ist.

   -   Bildung und Sprache
   -   Arbeitsmarkt, Ausbildung und Armutsprävention
   -   Gesundheit und Prävention
   -   Bürgerschaftliches Engagement, Teilhabe und Demokratieförderung
   -   Sport und Kultur
   -   Umwelt und Nachhaltigkeit
   -   Wohnen und Wohnumfeld
   -   ….

2.3. Zielgruppen
Mit Angabe der Themenschwerpunkte ergeben sich vielerlei Zielgruppen, die durch
Mikroprojekte erreicht und in die Durchführung miteinbezogen werden sollen. Bei der

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Vorbereitung und Durchführung des Projektes ist darauf zu achten, dass zu jeder Zeit
alle in Frage kommenden Zielgruppen adäquat miteinbezogen werden.

2.4. Antragsteller
Wer kann Antragsteller sein?

   -   Bürger*innen der Stadt Offenburg (mit Vollendung des 14. Lebensjahrs)
   -   Bürger- und Nachbarschaftsgruppen (Schüler-, Jugend-, Seniorengruppen,..)
   -   (Bürger-)initiativen, Vereine

Zu beachten: Wenn Sie als Privatperson oder als Gruppe von Bürgern einen Antrag
stellen möchten, kann der Zusammenschluss mit einem Kooperationspartner sinnvoll
sein. Aus folgenden Gründen:

           -   Die Kooperationspartner sind in den Stadtteil eingebettet
           -   Durch einen Kooperationspartner erhalten Sie als Bürger*innen
               Unterstützung in der Umsetzung der Projekte.
           -   Die Nachhaltigkeit der Projekte kann durch das Anknüpfen an einen
               Kooperationspartner eher sichergestellt werden, als ohne diesen.

2.5. Mögliche Kooperationspartner
   -   Stadtteil- und Familienzentren
   -   Städtische Einrichtungen (bspw. Jugendbüro, Seniorenbüro, Musikschule,
       Stadtbibliothek, Kunstschule, Museum im Ritterhaus etc.)
   -   Bürgervereine
   -   Vereine
   -   Schulen und weitere Bildungseinrichtungen
   -   Religionsgemeinschaften
   -   Verbände der freien Wohlfahrtspflege
   -   Einzelhandelsgeschäfte und Firmen
   -   Öffentliche Träger (bspw. Polizei, Haus des Jugendrechts)
   -   Baugenossenschaften

Diese Auflistung ist nicht abschließend und ist als Hilfestellung, zum Finden Ihres
Kooperationspartners angedacht. Das Quartiersmanagement ist Ihnen bei der
Kooperationspartnersuche gerne behilflich.

3. Förderbedingungen
3.1. Laufzeit und Förderzeitraum
Mikroprojekte sind im gesamten Sanierungsverfahren angedacht. Das Gebiet ist
derzeit bis 2028 als Sanierungsgebiet festgesetzt. Die Gesamtsumme aller
Förderanträge richtet sich nach dem im Haushalt festgelegten Budget und beträgt
aktuell 50.000 € pro Jahr.

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Anträge können innerhalb dieses Zeitraums fortlaufend eingereicht werden. Der
Förderzeitraum beträgt grundsätzlich ein Jahr und sollte diesen Zeitraum nicht
überschreiten. Der Förderzeitraum beginnt nach Bewilligung des Antrags sowie der
Unterzeichnung des Fördervertrags.

3.2. Förderung
Die Förderung soll 5.000€ pro Projekt und Förderzeitraum nicht überschreiten.
Mikroprojekte müssen inhaltlich in sich geschlossen sein und dürfen vor
Vertragsabschluss noch nicht begonnen haben.

Förderfähig sind Sach-, Honorar- und Personalkosten.

   -   Personalkosten müssen abgrenzbar und projektbezogen sein.
   -   Investive Maßnahmen (bspw. Baumaßnahmen) sind nicht förderfähig.
   -   Eine Ko-Finanzierung (bspw. durch Spenden, Eigenmittel, weitere
       Förderprogramme o.ä.) ist möglich. Ko-Finanzierungsmittel werden somit
       nicht mit dem Förderhöchstbetrag verrechnet.
   -   Eine Aufbringung von Eigenmitteln ist nicht zwingend erforderlich.

3.3. Abwicklung der Förderung
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Zum Ende des
Förderzeitraums ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen, der aus einem
zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht besteht. Nach entsprechender
Prüfung der eingereichten Zahlungsnachweise, erfolgt die Auszahlung der
Fördermittel auf das durch den Förderempfänger angegebene Konto.

Teilauszahlungen sind nach Einreichung von Belegen sowie aktuellen Beleglisten
laufend im Förderprozess bis zu einer Höhe von 80% der beantragten Fördersumme
möglich.

Der vollständige Verwendungsnachweis muss innerhalb von zwei Monaten nach
Beendigung des jeweiligen Förderzeitraums, zur Auszahlung der beantragten
Fördermittel in voller Höhe, zugegangen sein.

Die Erstattung erfolgt für die nachgewiesenen Kosten, jedoch maximal in Höhe der
beantragten Fördermittel. Eine Kostenüberschreitung ist somit nicht förderfähig.

3.4. Bewilligungsbedingungen
   -   Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des Zwecks verwendet werden, der in
       dem Zuwendungsbescheid bestimmt ist.
   -   Die Zuwendung erfolgt unter dem Vorbehalt einer endgültigen Prüfung über
       die zweckentsprechende Verwendung der Mittel.
   -   Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, der Stadt anzuzeigen, wenn
           o sie weitere Zuwendungen bei anderen Stellen beantragt haben oder
             von ihnen erhalten.

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o die Umstände, die für die Bewilligung maßgeblich waren, sich ändern.

3.5. Rückzahlung der Förderung
Werden die mit der Förderung verbundenen Förderzwecke ganz oder teilweise nicht
erfüllt, kann die Förderung ganz oder teilweise zurückgefordert werden , wenn:
    - sie durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangt wurde,
    - sie nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird,
    - Auflagen nicht erfüllt werden.

3.6. Fördervorbehalt
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Alle Leistungen erfolgen
vorbehaltlich   eines  genehmigten  Haushalts    und     Vorliegen    der
Fördervoraussetzungen.

4. Prozessablauf
4.1. Vorlauf
Grundlage für das Stellen eines Projektantrags ist Ihre Idee, die Sie für das
Sanierungsgebiet haben. Ein erster Schritt sollte sein, zu prüfen, ob sich bereits
Initiativen, Vereine oder andere Akteure mit dem Thema befassen bzw. ob die Idee
bereits umgesetzt wurde. Auf diese Weise lassen sich ggf. bereits Mitstreiter*innen
finden, die Interesse haben an Ihrem Projekt mitzuwirken. Gerne ist Ihnen das
Quartiersmanagement bei diesem Schritt behilflich.

Darüber hinaus enthält der Projektantrag Fragen, die Sie dabei unterstützen sollen,
Ihre Idee nochmals strukturiert zu bearbeiten und mögliche Stolpersteine schon vorab
im Blick zu behalten. Weitere Informationen hierzu finden sie unter 8. Hilfestellungen
für das Ausfüllen des Projektantrags.

4.2. Antragstellung
Den Antrag finden Sie online auf der Homepage für das Sanierungsgebiet Bahnhof -
Schlachthof (www.offenburg.de/sanierungsgebiete)          oder in der Info-Tanke
(Okenstr.30a). Sie können den Antrag direkt online ausfüllen oder ihn ausdrucken und
händisch ausfüllen. Zu richten ist der ausgefüllte und unterschriebene Antrag per Mail,
postalisch oder persönlich an:

Quartiersmanagement
Sanierungsgebiet Bahnhof-Schlachthof
Gianna Braun
Info-Tanke am Freiburger Platz
Okenstraße 30a, 77652 Offenburg
Tel.: 0781 82 2562
Mobil: 01511 6838977
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4.3. Antragsprüfung und Entscheidung
   1. Die Anträge gehen beim Quartiersmanagement online oder analog ein, worauf
      die Antragstellenden eine Eingangsbestätigung erhalten.

       Das Quartiersmanagement prüft die Anträge nach den Fragestellungen:

   -   Ist die Projektidee für das Sanierungsgebiet Bahnhof-Schlachthof relevant?
   -   Fördert das Projekt den Gemeinsinn im Sanierungsgebiet?
   -   Sind die Antragstellenden Bürger*innen der Stadt Offenburg bzw. hat der
       Träger/Verein/Institution Ihren Sitz in der Stadt Offenburg?
   -   Ist die Projektidee in dieser Form bereits in Bearbeitung oder wurde bereits
       umgesetzt?
   -   Ist das Projekt rechtlich umsetzbar?
   -   Ist die Projektidee mit den beantragten Mitteln realistisch umsetzbar?

   2. Bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen, gibt das Quartiersmanagement die
      Unterlagen weiter an die Mitglieder des Begleitausschusses mit der Bitte um
      Kenntnisnahme und Durchsicht der Unterlagen.

       Bei Nicht-Erfüllung der Fördervoraussetzungen ist mit dem Antragstellenden
       abzuklären, ob ggf. Änderungen im Antrag möglich sind, sodass das Projekt
       zugelassen werden kann.

   3. Treffen des Begleitausschusses

       Der Begleitausschuss entscheidet mit Hilfe von Bewertungskriterien über die bis
       dahin eingegangenen und vorab geprüften Projektideen.

       Mithilfe der vorgenommenen Bewertungen wird ein Ranking erstellt. Die
       Projekte mit den höchsten Punktzahlen können bewilligt werden bis zum
       Erschöpfen des Fördervolumens (50.000 € pro Jahr/12.500 € pro Quartal).

   4. Das Quartiersmanagement benachrichtigt die Antragstellenden über die
      Entscheidung des Begleitausschusses. Mit Bewilligung und Unterschreiben des
      Fördervertrages, können, die vom Begleitausschuss bewilligten Projekte,
      beginnen und umgesetzt werden.

5. Begleitausschuss
Der Begleitausschuss ist ein Gremium mit Akteuren, die in engem Bezug zum
Sanierungsgebiet stehen und dort verortet sind. Der Begleitausschuss ist das
maßgebliche Gremium, welches über die Bewilligung oder Ablehnung einer
Projektidee entscheidet. Der Begleitausschuss tagt viermal jährlich und entscheidet
hierbei über eingegangene Anträge. Wie schnell eine Rückmeldung zu Ihrem Projekt
erfolgt, hängt also vom Zeitpunkt des Eingangs ab. Sie können Projektanträge
fortlaufend im Kalenderjahr einreichen.

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Die Leitung und Moderation des Begleitausschusses liegt beim Quartiersmanagement
des Sanierungsgebietes.

Der Begleitausschuss besteht exklusive des Quartiersmanagements aus maximal acht
Mitgliedern und setzt sich folgendermaßen zusammen:

   -   Zwei bis vier Bürger*innen (idealerweise mit unterschiedlichen
       soziodemografischen Merkmalen und unterschiedlichen Wohnorten im Gebiet)
   -   Ein*e Vertreter*in der Stadtteil- und Familienzentren
   -   Ein*e Vertreter*in der Bürgervereinigungen
   -   Ein*e Vertreter*in der Sozialen Einrichtungen
   -   Der Teilprojektleitung Sanierung und Förderung des Sanierungsgebietes
       Bahnhof-Schlachthof

Beschlussfähig ist der Begleitausschuss, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder
anwesend sind. Es gilt der Mehrheitsentscheid. Bei Stimmengleichheit entscheidet das
Los. Ist eines der Mitglieder in eines der eingegangenen Projektideen involviert, ist
er/sie von der Entscheidung über das Projekt aus Befangenheitsgründen
ausgeschlossen.

Die Prüfung erfolgt nach folgenden Kriterien:

   -   Grad der eingebrachten, freiwilligen Eigenleistung
   -   Wirkung auf das Gemeinwesen im Sanierungsgebiet
   -   Bedeutung für die im Antrag genannte(n) Zielgruppe(n)

Der Begleitausschuss ist, neben der Funktion als Entscheidungsgremium über
eingegangene Projektideen, außerdem maßgeblich in der Evaluation und
strategischen Ausrichtung des Förderprozesses zuständig.

6. Schnittstellen zur städtischen Verwaltung
Je nach thematischen Schwerpunkten der Mikroprojekte können Vertreter der
städtischen Verwaltung zur Beratung hinzugezogen werden.
Bei Bedarf koppelt das Quartiersmanagement die Mikroprojekt-Ideen an die relevanten
Abteilungen zurück. So wird sichergestellt, dass bestehende Ressourcen genutzt
werden     und     sich   Prozesse      gegenseitig    nicht   negativ    bedingen.
Relevante Verwaltungsbereiche können sein: Verkehr und Mobilität, Grünflächen und
Umweltschutz, Kultur, Familie - Jugend - Senioren etc.

7. Öffentlichkeitsarbeit
Die Öffentlichkeitsarbeit bzgl. der einzelnen Mikroprojekte läuft zentral über das
Quartiersmanagement. Projektdurchführende können Inhalte, welche öffentlich
beworben werden sollen, an das Quartiersmanagement weiterleiten. Das
Quartiersmanagement hilft in der redaktionellen Gestaltung der Inhalte und leitet diese
an die relevanten Stellen weiter. Informationen über eingegangene Projekte und der
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aktuelle   Bearbeitungsstand     sind           auf     der     Homepage    einsehbar
(www.offenburg.de/sanierungsgebiete).

Die Verantwortlichen für die geförderten Projekte verpflichten sich bei ihren
Veröffentlichungen (Programm, Homepage, Ansprachen, etc.) die Förderung durch die
Stadt zu nennen (mit Unterstützung der Stadt Offenburg) und das Logo der Stadt
Offenburg an geeigneter Stelle abzubilden.

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Abbildung 1: Prozessablauf

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8. Hilfestellungen für das Ausfüllen des Projektantrags
Projekttitel:              Finden Sie einen möglichst kurzen und treffenden
                           Projekttitel. Der Titel sollte das Projektziel wiedergeben,
                           nicht geplante Maßnahmen (Was soll mit dem Projekt erreicht werden?)

Kontaktdaten               Geben Sie als Bürgergruppe, Initiative oder Verein eine Ansprechperson an, die bei
                           Rückfragen kontaktiert werden kann.
                           Falls Sie das Projekt gemeinsam mit einem Kooperationspartner durchführen möchten,
                           geben Sie die Kontaktdaten ebenfalls an. In diesem Fall ist auch die Unterschrift des
                           Kooperationspartners am Ende des Antrags notwendig. Falls Sie beim Finden eines
                           Kooperationspartners Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an das
                           Quartiersmanagement.

Kurzbeschreibung der       Beschreiben Sie kurz und prägnant das von Ihnen geplante
Projektidee:               Projekt. Nennen Sie dabei den Anlass Ihrer Idee und wichtige Hintergrundinformationen.
                           Wichtig dabei ist es, sich mit bereits bestehenden oder ähnlichen Angeboten
                           auseinanderzusetzen. Was hebt Ihre Idee von bisherigen ab? Steht ihre Idee in direkter
                           Konkurrenz zu bestehenden Angeboten?
                           Eine ausführlichere Darstellung des geplanten Ablaufs ist an dieser Stelle nicht notwendig.

Welche Ziele wollen        Warum sollte Ihre Idee umgesetzt werden?
Sie mit der                Hilfreich bei Formulierung der Ziele kann sein, sie nach dem SMART-Prinzip zu prüfen:
Durchführung des           Spezifisch: Was genau möchten Sie erreichen? Versuchen Sie dabei konkret zu bleiben.
Projekts erreichen?        Messbar: Woran lässt sich festmachen, ob Ihr Ziel erreicht wurde?
                           Angemessen: Steht der Aufwand in sinnvollem Verhältnis zu Ressourcen und Wirkung?
                           Realistisch: Ist das Ziel erreichbar im festgelegten Projektrahmen?
                           Terminiert: Ist das Projekt im festgesetzten Zeitraum umsetzbar?

Welche Zielgruppe          Unter dem Begriff Zielgruppe ist der Personenkreis zu
wollen Sie mit dem         verstehen, an den sich die Angebote des Projekts richten.
Projekt insbesondere       Wer kann von dem Projekt profitieren?
erreichen?                 Wie lassen sich die Zielgruppen beschreiben?
                           (z.B. Größe der Zielgruppe insgesamt, Jugendliche, Senioren, Religionsgemeinschaften,
                           Menschen mit Beeinträchtigungen, etc.

Welche Inhaltlichen        Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden mit Ihrer Idee bearbeitet?
Schwerpunkte werden        Sie können an dieser Stelle mehrere Kreuze setzen und unter Sonstige weitere
mit dem Projekt            Themenschwerpunkte aufführen.
vorrangig bearbeitet?

Skizzieren Sie kurz die    Damit ein Projekt erfolgreich und nachhaltig realisiert
inhaltlichen               werden kann, ist es hilfreich, das Gesamtziel in kleinteiligere
Meilensteine und den       Projektschritte zu unterteilen sowie die Planung von Verantwortungen, Methoden und
zeitlichen Ablauf Ihres    Fristen vorzunehmen.
Projekts:                  Dies kann mit Hilfe von Meilensteinen geschehen.
                           Welche Entwicklungspunkte sind wichtig, bei Umsetzung Ihrer Idee? Was muss wie
                           aufeinander folgen, dass das Projekt realisiert werden kann? Wer muss wann einbezogen
                           werden?

Handelt es sich um ein     Manche Projekte werden einmalig umgesetzt und nach einem Förderzeitraum
einmaliges Projekt         abgeschlossen. Andere bedürfen Maßnahmen, die sicherstellen, dass das Projekt auch
oder muss die              ohne Fördergelder fortgeführt werden kann. Wie kann dies Ihrer Ansicht nach gelingen?
Nachhaltigkeit             Was muss bereits bei der Planung und Durchführung berücksichtigt werden? Was ist am
dauerhaft                  Ende des Förderzeitraums zu beachten?
sichergestellt werden?
Falls ja, wie gelingt es
dies zu erreichen?

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