Mediadaten 2020 - Für Sänger, Tänzer, Musikanten - Anzeigenpreisliste Nr. 53 / Gültig ab 01. 12. 2019 - kölnerverlagsagentur
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zwiefach · Anzeigenpreisliste Nr. 53 / Gültig ab 01. 12. 2019 Für Sänger, Tänzer, Musikanten Mediadaten 2020 Anzeigenpreisliste Nr. 53 / Gültig ab 01. 12. 2019
Mediaprofil zwiefach · Anzeigenpreisliste Nr. 53 / Gültig ab 01. 12. 2019 Das ist »zwiefach« Die »zwiefach« ist in folgende Rubriken gegliedert: » ANREGEND Neue CDs, Bücher und Websites auf dem Prüfstand. Von Szeneliebhabern vorgestellt und rezensiert. Die »zwiefach« berichtet über neue und traditionelle Musikkultur in Bayern und Österreich. Für Sänger, Tänzer, Musikanten. Und » ERLESEN mit einem Zuckerl für Harmonikaspieler mit vielen Themen Ein ausführlicher Beitrag zum Leitthema. zur Steirischen in jeder Ausgabe! » VIELFÄLTIG Alle zwei Monate brandneu und druckfrisch. Wie ihr Namens Das Musikleben in Bayern und Österreich. In allen patron, der vertrackte Taktwechsler, ist die »zwiefach« Facetten, aus allen Blickwinkeln. lebenslustig, abwechslungsreich, überraschend – und sie hat’s in sich! Jede Ausgabe ist einem besonderen Thema gewidmet. » MITTENDRIN Wir sorgen dafür, dass unsere Leser auf die Termine von ganz besonderen Veranstaltungen hingewiesen werden! » HELLHÖRIG Der Notenteil zum Singen und Musizieren. Mit exklusiven Erstveröffentlichungen und Raritäten. » ERSTAUNLICH Porträts von musikantenfreundlichen Wirtshäusern, Anre gungen für die Nachwuchsarbeit, Tipps zur Instrumenten pflege und vieles mehr. » UNTERWEGS Der Veranstaltungskalender der Superlative. Über 500 Konzerte, Hoagartn, Tanzabende und Seminare!
Mediaprofil / Zielgruppe zwiefach · Anzeigenpreisliste Nr. 53 / Gültig ab 01. 12. 2019 Interviews, Porträts und Rezensionen werden im bunten Wechsel von leidenschaftlichen Musik- und Kultur wissenschaftlern, Musikpädagogen, Journalisten und praktizierenden Musikanten verfasst. In der Redaktion ist die geballte Kompetenz aller führenden Einrichtungen der regionalen Volkskulturpflege vereint. Zielgruppe: » Aktive Musiker – wie Sänger, Instrumentalisten, Tänzer, Musiklehrer » Passive Musikliebhaber – die sich für alpenländische Musik und Bräuche begeistern » Musikgenießer – mit aktivem Interesse an Kultur-, Musik- und Heimatpflege, Musikforschung und -dokumentation
Verlags- und Objektangaben zwiefach · Anzeigenpreisliste Nr. 53 / Gültig ab 01. 12. 2019 ERSCHEINT BEI: Chef-Redaktion: fortes medien GmbH X Eva Geiger-Haslbeck, eva.geiger @ zwiefach.de Geschäftsführung: Andrea Iven Redaktion: Hauptstraße 29 X Roland Pongratz, roland.pongratz @ zwiefach.de 86925 Fuchstal Grafik: Deutschland X Stephan Möbius Telefon: 0049 (0) 8243 9938946 OBJEKTANGABEN: zwiefach @ fortes-medien.de Druckauflage: 6.000 www.zwiefach.de Abo-Auflage Print: 5.000 Abo-Auflage Digital: 800 Ust. ID /VAT-Number: DE 23312280 Heftpreis: 8, 20 Euro Steuernummer: 218 / 5107/2455 FA Köln-Ost Erscheinungsweise: zweimonatlich Eingetragen beim Amtsgericht Köln unter HRB 88917 Verbreitungsgebiet: D, A, CH, BeNeLux Heftformat: 190 × 270 mm Druckverfahren: Bogenoffset IHR KOMPETENZTEAM: Anzeigen- und Beilagenschluss: siehe Terminplan Anzeigenleitung: X kölnerverlagsagentur BANKVERBINDUNG: Marie Berlin Sparkasse KölnBonn Telefon: 0049 (0)221 297708 - 10 DE89 3705 0198 1933 3510 15 marie.berlin @ koelnerverlagsagentur.de COLSDE33XXX X Jessica Beranek Telefon: 0049 (0) 8243 9938945 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages. jessica.beranek @ koelnerverlagsagentur.de Zu finden unter: www.koelnerverlagsagentur.de/agb
Termine zwiefach · Anzeigenpreisliste Nr. 53 / Gültig ab 01. 12. 2019 Ausgabe Erstverkaufstag Anzeigenschluss* DU-Termin Themen** #01 2020 30. 12. 2019 26. 11. 2019 2. 12. 2019 Fasching is jetzt überall: Maschkara! Redoute! Gaudiwurm! #02 2020 25. 2. 2020 17. 1. 2020 24. 1. 2020 Volksmusik lesen – Volksmusik schreiben ... #03 2020 29. 4. 2020 24. 3. 2020 31. 3. 2020 Im Fluss: Musik auf dem Wasser und drumherum. #04 2020 30. 6. 2020 27. 5. 2020 4. 6. 2020 Eins-und-zwei: Volksmusik wird sportlich. ... #05 2020 31. 8. 2020 29. 7. 2020 5. 8. 2020 Schee wars. Schee is! Liedermachen einst und jetzt. #06 2020 29. 10. 2020 29. 9. 2020 6. 10. 2020 Staaaad. Ein Winterheft. #01 2021 30. 12. 2020 25. 11. 2020 4. 12. 2020 Des ghert ois zamm: Instrumente, Musikanten, Bräuche ... * Anzeigenschluss = Redaktionsschluss **Änderungen vorbehalten
Anzeigenformate und -preise zwiefach · Anzeigenpreisliste Nr. 53 / Gültig ab 01. 12. 2019 Format ( Heftformat 190 × 270 mm) Maße im Anschnitt (B x H) Maße im Satzspiegel (B x H) Preise in € (zzgl. gesetzlicher MwSt.) 1 1 ganze Seite, innen 190 × 270 mm 158 × 230 mm 2.416,– 1 2 hoch 95 × 270 mm 75 × 230 mm 1.208,– 1 2 quer 190 × 135 mm 158 × 113 mm 1.208,– 1 3 hoch 65 × 270 mm 50 × 230 mm 806,– 1 3 quer 190 × 90 mm 158 × 74 mm 806,– 1 4 hoch 77 × 113 mm 604,– 1 4 quer 158 × 54,5 mm 604,– 1 6 hoch 50 × 113 mm 403,– 1 6 quer 158 × 35 mm 403,– 1 8 quer 77 × 54,5 mm 302,– 1 12 hoch 50 × 54,5 mm 201,– Beilagen bis 25 g / 1.000 Exemplare* 320,– (je weitere 5g 20,– €) Preise nicht AE-fähig · Umschlagseiten: 2.US + 4.US: 2.658 € (Zuschlag 10%) | 3.US 2.537 € (Zuschlag 5%). Bei Anzeigen im Anschnitt zzgl. 3 mm Beschnittzugabe an jeder Kante. Text sollte mind. 5 mm vom Anschnittrand entfernt sein. · Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. * Postvertriebsgebühren sind im Preis enthalten. Evtl. Änderungen im Rahmen 1 1 1 2 1 3 der Postvertriebsgebühren 1 2 14 verordnung vorbehalten. 1 3 14 Rabatte: 3 Anzeigen 10 % 6 Anzeigen 20 % 1 6 1 12 Kombirabatt mit akkordeon magazin, 1 6 1 8 Harmonika International 10 %
social media & digital zwiefach · Anzeigenpreisliste Nr. 53 / Gültig ab 01. 12. 2019 »zwiefach« als Magazin-App »zwiefach« gibt es auch als interaktive Magazin-App für Smartphones, iPads und Android Tablets. Die App ermöglicht es Nutzern, die »zwiefach« im Original-Look der Printausgabe, angereichert durch Zusatz-Features wie z. B. Bildergalerien oder Audio-Dateien, herunterzuladen und offline zu lesen. Nachstehende Werbemöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung: Werbeform Anzeigendauer Preis je Ausgabe Verlinkung und Anreicherung ab ET dauerhaft 80 Euro der Anzeige mit Bildern, Video, Tonbeispiel, Links Promotionbanner ab ET 8 Wochen 95 Euro Ihr Promotionbanner Anreicherungen ist in 3 Formaten zu liefern: 1536 × 600 px (für Tablet vertikal) Link zur Homepage, ohne Symbol, 2048 × 600 px (für Tablet horiz.) ganze Anzeige klickbar 1536 × 600 px 2048 × 600 px 1242 × 900 px (für Smartphone) als JPG-/PNG-Datei bis 500 KB je Bild Tonbeispiel, MP3-Datei, 5 MB 1242 × 900 px Der Banner verlinkt zu Ihrer Video, MP4-Datei, 10 MB Ziel-URL und rotiert in 5-sekündigen Intervallen. Google Play und das Google-Play-Logo Die Banner stehen an Position 2 bis 4 Bilder (max. 3), JPG-/PNG-Datei, sind Marken von Google Inc. Apple, von insgesamt 5 Bannern. bis 300 KB je Bild das Apple-Logo, iPhone, iPad und iPod touch sind Marken der Apple Inc., die in den USA und weiteren Ländern eingetragen sind. App Store ist eine Beispiel: https://fortes-medien.shop/zwiefach/digitales-lesen/ Dienstleistungsmarke der Apple Inc.
social media & digital zwiefach · Anzeigenpreisliste Nr. 53 / Gültig ab 01. 12. 2019 »zwiefach« auf Facebook und Instagram Mit Facebook/Instagram-Posts präsentieren wir Ihre Inhalte unseren aktuell 3.800 Fans*. Dabei können wir auf einen Link Ihrer Wahl verweisen. Facebook/Instagram Text kurz Sichtbarer Bereich. Maximal 300 Zeichen (inkl. Leerzeichen) Text lang „Weiterlesen“-Bereich. Maximal zusätzlich 500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) Bild(er) 1200 × 627 px (.jpg, .png) Bild muss auf Ziel-URL vorhanden sein Ziel-URL Je Post angeben Preis/Post 120 Euro** *Stand September 2019 **Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen zwiefach · Anzeigenpreisliste Nr. 53 / Gültig ab 01. 12. 2019 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen bedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung zum Zwecke der in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Der Verlag be- Verbreitung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen hält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht in einer Druckschrift. innerhalb vier Wochen nach Eingang von Rechnungen und Belegen gel- vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des 2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertrags- tend gemacht werden. Für Fehler bei telefonischen Übermittlungen je- Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von ge- abschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht der Art übernimmt der Verlag keine Haftung. schäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag inner- 10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der nicht verpflichtet. halb eines Jahres ab Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, so- Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurück- 18. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist, soweit das Gesetz fern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgeru- gesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig zwingend nicht anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. Zusätzliche Ge- fen und veröffentlicht wird. übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Geneh- schäftsbedingungen des Verlages 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber befugt, innerhalb der in Nummer migung zum Druck als erteilt. a. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ih- 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge 11. Sind keine besonderen Größenvorschriften angegeben, so wird die tat- ren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstrei- hinaus weitere Anzeigen abzurufen. sächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt. benden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag ge- 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu 12. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu währte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer zahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder teilweise weitergegeben werden. Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem Vorauszahlung vereinbart ist. b. Die allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu 13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von min- und die jeweils gültige Preisliste sind für jeden Auftrag maßgebend. erstatten. Die Rückerstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf hö- destens 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundes- Der erteilte Anzeigenauftrag wird erst nachschriftlicher Bestätigung herer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht oder wenn der Auf- bank sowie die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur durch den Verlag rechtsverbindlich. traggeber im Falle von Preiserhöhungen, statt ein ihm vorbehaltenes Bezahlung zurückgestellt und für die restlichen Anzeigen Vorauszah- c. Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für lau- oder später eingeräumtes Rücktrittsrecht auszuüben, den Vertrag zu lung verlangt. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jegli- fende Aufträge. den neuen Preislisten bis zur Erreichung des ursprünglich vereinbar- cher Nachlass. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verlag d. Wenn für konzernangehörige Firmen die gemeinsame Rabattierung be- ten Auftragswertes fortsetzt. berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das ansprucht wird, ist die schriftliche Bestätigung einer mindestens 75%- 5. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich ver- igen Kapitalbeteiligung der Muttergesellschaft erforderlich. Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Ge- einbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von e. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Verlages auf Er- währ geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, füllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen wird auch kein Schadenersatz für nichtveröffentlichte oder nicht recht- 6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzei- der Verlag erwachsen. zeitig veröffentlichte Anzeigengeleistet. gen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »An- 14. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Beleg. Kann ein f. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z. B. Streik, zeige« kenntlich gemacht. Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechts- Beschlagnahme und der Gleichen) hat der Verlag Anspruch auf vol- 7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge– auch ein- verbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages. le Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit zelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der 15. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausfüh- 80% der garantierten Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen rungen und für Lieferung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeich- nach dem Tausenderseitenpreis gemäß der im Tarif garantierten Auf- des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die an den Schal- nungen hat der Auftraggeber zu bezahlen. lage zu bezahlen. tern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen oder bei Vertretern auf- 16. Aus einer Auflagenminderung kann nur dann ein Anspruch auf Preis- g. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, gegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vor- minderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der lage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preislis- Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Be- te oder auf andere Weise zugesicherte durchschnittliche Auflage oder, h. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate standteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen wenn eine Auflage nicht zugesichert ist, die durchschnittliche verkauf- nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnungeines Auftrages te Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird, und andere Vereinbarung getroffen worden ist. wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. zwar bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren um 10 v. H., über i. Die Übersendung von mehr als zwei Farbvorlagen, die nicht termin- 8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier 500.000 um 5 v. H. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und gerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwort- Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auf- von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkun- lich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen for- traggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis ge- gen auf Platzierung und Druckqualität verursachen und schließen spä- dert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die geben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zu- tere Reklamationen aus. Der Verlag muss sich die Berechnung entste- drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. rücktreten kann. hender Mehrkosten vorbehalten. 9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, un- 17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und recht- richtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf zeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen 2020 kölnerverlagsagentur, Grafenmühlenweg 139, D-51069 Köln
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