Magazin Für Düsseldorf und den Kreis Mettmann - MEDIADATEN 2019 - IHK Düsseldorf
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magazin Herausgeber: Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz 1 40212 Düsseldorf Verlag und Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH Anzeigenverwaltung: Zülpicher Straße 10 | 40196 Düsseldorf Sebastian Hofer | Leiter Corporate Publishing Sarina Ihme | Produktmanagerin Corporate Publishing Tel. 0211 505-2404 | Fax 0211 505-1002404 sarina.ihme@rheinische-post.de Verantwortlich: am 3. Werktag des Monats 12. des Vormonats 18. des Vormonats 40.000 Exemplare Düsseldorf: 24.000 Exemplare Kreis Mettmann: 16.000 Exemplare (Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim, Ratingen, Velbert, Wülfrath) MEDIADATEN 2019
magazin Titelthemen Januar: Brexit Februar: Brauchtum trifft Wirtschaft – Karneval & Co. beflügeln die Unternehmen März: Voller Power – Energiewirtschaft und Energiesicherheit im IHK-Bezirk April: Taktgeber – das Netzwerk Industrie als Wirtschaftsfaktor Mai: 4.0 oder erst 3.5? – Standortbestimmung Digitalisierung Juni: Partner der niederbergischen Wirtschaft – 100 Jahre Zweigstelle Velbert Juli: Fair play ist Trumpf – Automatenwirtschaft in Düsseldorf und im Kreis Mettmann August: IHK als Pfadfinder für Unternehmen – von der Gründung bis Nachfolge September: Wo die Ideen sprudeln – Kreativwirtschaft im IHK-Bezirk Oktober: Länderheft November: Auf die Plätze, fertig, los! – Start ins Ausbildungsjahr 2020 Dezember: Auf Schadows Spuren – der Kunsthandel in Düsseldorf * Änderungen vorbehalten Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH Zülpicher Straße 10 | 40196 Düsseldorf MEDIADATEN 2019
BW_Mediadaten_2008 17.12.2009 11:19 Uhr Seite 3 BW_Mediadaten_2008 17.12.2009 11:19 Uhr Seite 3 magazin ANZEIGEN (Formate in mm, Breite x Höhe) 1/1-Seite 2/3-Seite 1/2-Seite 1/2-Seite 1/3-Seite 1/3-Seite 1/1-Seite 2/3-Seite 1/2-Seite 1/2-Seite 1/3-Seite 1/3-Seite S = Satzspiegel 185 S= x 255 188 x 252 S 104 x 255 = 124 x 252 S 90 x 255 = 90 x 252 S=185 x 128 188 x 126 S=5060 x 255 x 252 S =185 188x x8584 A = Anschnittformat A= 210 185 x 280 x 255 A 104 = 135 x 280 x 255 A 90 = 101 x 280 x 255 A 185 = 210 x 144 x 128 A 50 = 71 x 280 x 255 A =185 210x x85102 (zzgl. Beschnittzugabe - jeweils 3 mm) 1/4-Seite 1/4-Seite 1/6-Seite 1/8-Seite 1/8-Seite 1/16-Seite 1/4-Seite 1/4-Seite 1/6-Seite 1/8-Seite 1/8-Seite 1/16-Seite 90 x 128 185 x 62 50 x 128 90 x 62 185 x 30 90 x 30 S=9090 x 128 x 126 S185 x 62x 62 = 188 S 50 x 128 = 60 x 126 S=9090 x 62 x 62 S 185 x 30 = 188 x 30 S =9090x x3030 A = 101 x 144 A = 210 x 80 A = 71 x 144 A = 101 x 80 A = 210 x 48 A = 101 x 48 BEILAGEN MITTEL-/DURCHHEFTER BEIKLEBER Gesammtbelegung Teilbelegung MEDIADATEN 2019
magazin ANZEIGENFORMATE BREITE X HÖHE ERMÄßIGTE GRUNDPREISE* GRUNDPREISE TECHNISCHE ANGABEN 1/1 - Seite 188 x 252 mm 3.969.00 € 4.872,50 € Zeitschriftenformat: 210 x 280 mm 2/3 - Seite 124 x 252 mm 2.686.50 € 3.276,00 € 1/2 - Seite hoch 90 x 252 mm 2.248.50 € 2.501,00 € Satzspiegel: 188 x 252 mm 1/2 - Seite quer 188 x 126 mm 2.248.50 € 2.501,00 € Spalten: 4 zu je 44 mm 3 zu je 60 mm 1/3 - Seite hoch 60 x 252 mm 1.389.50 € 1.682,00 € 1/3 - Seite quer 188 x 84 mm 1.389.50 € 1.682,00 € Druckverfahren: Rollen-Offset / 70er Raster 1/4 - Seite hoch 90 x 126 mm 1.076.00 € 1.315,50 € 1/4 - Seite quer 188 x 62 mm 1.076.00 € 1.315,50 € Anlieferung von Anzeigen als Datensatz 1/6 - Seite 60 x 126 mm 728.00 € 890,50 € InDesign 1/8 - Seite hoch 90 x 62 mm 551.00 € 675,00 € Illustrator 1/8 - Seite quer 188 x 30 mm 551.00 € 675,00 € Adobe Photoshop 1/16 - Seite hoch 44 x 62 mm 283.50 € 345,50 € Dateiformate: generische Daten, 1/16 - Seite quer 90 x 30 mm 283.50 € 345,50 € EPS, PS, PDF 4. - Umschlagseite 210 x 280 mm 5.040,00 € 6.024,50 € ANLIEFERUNG AUF DATENTRÄGER Jedem Datenträger müssen Angaben Rubrik-Anzeigen 90 x 10 mm 103,50 € 125,50 € zum Programm, Schriften, Bildern etc. und ein Mindestabnahme 3 Anzeigen 90 x 20 mm 202,50 € 222,50 € Proof der Anzeige hinzugefügt werden. Millimeterpreise 44 mm-Spalte 4,81 € 5,75 € DATENÜBERTRAGUNG für Sonderformate 50 mm-Spalte 6,38 € 8,82 € per E-Mail bis zu 10 MB an sarina.ihme@rheinische-post.de (ANZEIGENPREISE INKL. 4 FARBDRUCK) ANSPRECHPARTNER Sarina Ihme, Telefon: 0211 505-2404 MEDIADATEN 2019
magazin MITTELHEFTER/DURCHHEFTER 4.470,00 €* 5.475,00 € Preise gelten für ein Gesamtgewicht bis 25 g und maximal 8 Seiten Umfang.Verarbeitungshinweis: Beschnitt Kopf 5 mm, Rest 3 mm, Nachfalz 8 mm, Drucksachegefalzt anliefern. BEILAGEN 120,00 €* 143,50 € Preise gelten für Beilagen im Format bis maximal 206 x 295 mm, 25 g Gesamtgewicht und 8 Seiten. BANKVERBINDUNGEN Postvertriebsgebühren für Beilagen werden zusätzlich berechnet. (Preise pro 1000 Exemplare) Deutsche Bank Düsseldorf BLZ: 300 700 10 Zusätzliche Hinweise für Mittelhefter/Durchhefter und Beilagen Kto.-Nr.: 379 685 100 Vor Auftragserteilung von Mittel-/Durchheftern und Beilagen 3 Muster an den Verlag. Rabatte können IBAN: DE66 3007 0010 0379 6851 00 nicht gewährt werden. Postvertriebsgebühren für Beilagen und Mehrgewichte über 25 g auf Anfrage. BIC (SWIFT-CODE): DEUTDEDDXX Anlieferung spätestens 8 Tage vor Erscheinen an: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG, Abteilung Versand USt-IdNr.: DE 121 306 412 „IHK-magazin“ Düsseldorf, Marktweg 42-50, 47608 Geldern. Beilagen bei Anlieferung mit Hinweis auf den Werbeträger und den Erscheinungstermin versehen. ZAHLUNGSBEDINUNGEN Zahlung nach Rechnungsempfang ohne ZUSCHLÄGE FÜR SONDERPLAZIERUNGEN Abzug. (z.B. 2., 3., 4. Umschlagseite) + 15% Bezugspreis im Jahresabonnement: 25,00 €. für angeschnittene Anzeigen + 15% Der Bezugspreis ist für Kammermitglieder im Kammerbeitrag enthalten. RABATTE ab 3 x Anzeigenschaltungen = 3 % Rabatt ab 3 x Seiten = 5% Rabatt ab 6 x Anzeigenschaltungen = 5 % Rabatt ab 6 x Seiten = 10% Rabatt ab 12 x Anzeigenschaltungen = 10 % Rabatt ab12 x Seiten = 15% Rabatt Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. * Ermäßigte Grundpreise (Ortspreise) gelten für alle Kunden aus dem Kammerbezirk, die den Anzeigen- auftrag ohne Werbemittler erteilen. Grundpreise gelten für alle Kunden außerhalb des Kammerbezirks und für Werbeagenturen. MEDIADATEN 2019
magazin ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGEN UND FREMDBEILAGEN IN ZEITSCHRIFTEN 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte an 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. gemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag in auf Zahlungsminderung o der Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus nerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahr 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten lässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischen Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für die grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungs 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftrag gehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang geber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklama der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn tionen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in An 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung zeigen-Millimeter umgerechnet. für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die 6. Aufträge und Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlungen leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn abgedruckt, ohne dass diese der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersicht 7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als sol lichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere che vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Preisliste gewährt. Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträ und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungs ge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für fähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auf 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des traggeber unverzüglich mitgeteilt. Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungs vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. fehler. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preis MEDIADATEN 2019
magazin minderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Inser auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffre-Anzeigen werden vier Wochen aufbe tionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine wahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durch Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. schnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auf Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden lagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffre-Dienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiter bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 % leitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 % 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 % zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 % 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des beträgt. öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auf der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, be traggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der stimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder 18. Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Gel Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffre-Anzeigen werden nur tungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERLAGES 1. Für rechtzeitige Lieferung der Druckunterlagen ist der Werbungtreibende verantwortlich. Die Rückgabe nach dem ersten Auftreten durch den Auftraggeber sofort reklamiert wurde, erkennt der Verlag einen Aus erfolgt im allgemeinen nur auf besonderen Wunsch und auf dem einfachen Postweg. gleichsanspruch nur für eine Anzeige an. Erscheint eine vereinbarte Ersatzanzeige nicht in angemessener Frist 2. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen wird keine oder erneut nicht einwandfrei, kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten. Weitergehende Scha Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe übernommen. denersatzansprüche bei Anzeigen, sowie Schadenersatzanzeigen bei Beilagen, gleich aus welchem Rechts 3. Zusätzliche mündliche Vereinbarungen erhalten erst durch schriftliche Bestätigung der Anzeigenverwal grunde, sind ausgeschlossen, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter tung Gültigkeit. des Verlages oder seiner leitenden Angestellten vor. Soweit es die Gesetze zwingend vorsehen, haftet der 4. Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Verlag auch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Erfüllungshilfen. Eine Haftung für leichte Fahrlässig Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an. Bei privaten Anzeigenaufträgen gilt dies, wenn keit ist in jedem Fall ausgeschlossen. Der Schadensersatz ist der Höhe nach, soweit dies gesetzlich zulässig ist, der Auftraggeber nach Hinweis auf die Anwendung der Geschäftsbedingungen den Auftrag ohne Widerspruch in erster Linie auf eine Ersatzanzeige, hilfsweise auf den Wert der Anzeige, bei Beilagen auf den Herstellungs erteilt. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. wert der Beilagen beschränkt. 5. Der Auftraggeber ist für den rechtlichen Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige verantwortlich 7. Neue Anzeigenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichen Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für und stellt sicher, dass die Inhalte ‑ insbesondere Texte, Bilder und Grafiken – keine Rechte Dritter, insbeson laufende Rahmenverträge (Abschlüsse) und Anzeigenaufträge). Für Einzelaufträge, die vor Bekanntgabe der dere Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte verletzen. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter neuen Preisliste erteilt wurden, gilt der alte Preis, sofern die Anzeige oder Beilage innerhalb von vier Monaten wegen der Veröffentlichung der Anzeige frei, einschließlich der angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung. erscheinen soll. Der Verlag ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Anzeigenauftrag die Rechte Dritter beeinträchtigt. Ist der 8. Die gewerbliche Verwertung von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet. Verlag zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet, hat der Auftraggeber die Kosten nach der gültigen 9. Die Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Anzeigenpreisliste zu tragen. Werbetreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf 6. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzei 10. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen ge beeinträchtigt wurde. Wenn bei Wiederholungsanzeigen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass dieser Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. MEDIADATEN 2019
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