Magazin Für Düsseldorf und den Kreis Mettmann - MEDIADATEN 2019 - IHK Düsseldorf

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Magazin Für Düsseldorf und den Kreis Mettmann - MEDIADATEN 2019 - IHK Düsseldorf
magazin            MEDIADATEN 2019
                              Preisliste Nr. 10 vom 1. Januar 2019

          Für Düsseldorf und den Kreis Mettmann
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           Herausgeber:		        Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
                                 Ernst-Schneider-Platz 1
                                 40212 Düsseldorf

           Verlag und 		         Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH
           Anzeigenverwaltung:   Zülpicher Straße 10 | 40196 Düsseldorf
                                 Sebastian Hofer | Leiter Corporate Publishing
                                 Sarina Ihme | Produktmanagerin Corporate Publishing
                                 Tel. 0211 505-2404 | Fax 0211 505-1002404
                                 sarina.ihme@rheinische-post.de

           Verantwortlich:

                                 		                           am 3. Werktag des Monats
                                                              12. des Vormonats
                                                              18. des Vormonats
                                                              40.000 Exemplare

                                                              Düsseldorf: 24.000 Exemplare
                                                              Kreis Mettmann: 16.000 Exemplare
                                                              (Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann,
                                                              Monheim, Ratingen, Velbert, Wülfrath)

MEDIADATEN 2019
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Titelthemen
   Januar:    Brexit

  Februar:    Brauchtum trifft Wirtschaft – Karneval & Co. beflügeln die Unternehmen

    März:     Voller Power – Energiewirtschaft und Energiesicherheit im IHK-Bezirk

    April:    Taktgeber – das Netzwerk Industrie als Wirtschaftsfaktor

     Mai:     4.0 oder erst 3.5? – Standortbestimmung Digitalisierung

     Juni:    Partner der niederbergischen Wirtschaft – 100 Jahre Zweigstelle Velbert

      Juli:   Fair play ist Trumpf – Automatenwirtschaft in Düsseldorf und im Kreis Mettmann

  August:     IHK als Pfadfinder für Unternehmen – von der Gründung bis Nachfolge

September: Wo die Ideen sprudeln – Kreativwirtschaft im IHK-Bezirk

 Oktober:     Länderheft

November:     Auf die Plätze, fertig, los! – Start ins Ausbildungsjahr 2020

Dezember:     Auf Schadows Spuren – der Kunsthandel in Düsseldorf
              * Änderungen vorbehalten
                                                                                               Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH
                                                                                                        Zülpicher Straße 10 | 40196 Düsseldorf

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BW_Mediadaten_2008               17.12.2009              11:19 Uhr   Seite 3
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    S = Satzspiegel                               185
                                                 S=   x 255
                                                    188 x 252        S 104 x 255
                                                                       = 124  x 252   S 90 x 255
                                                                                        = 90 x 252     S=185 x 128
                                                                                                           188 x 126   S=5060
                                                                                                                            x 255
                                                                                                                              x 252    S =185
                                                                                                                                           188x x8584
    A = Anschnittformat                          A= 210
                                                  185   x 280
                                                      x 255          A 104
                                                                        = 135 x 280
                                                                           x 255      A 90
                                                                                        = 101 x 280
                                                                                           x 255       A 185
                                                                                                         = 210 x 144
                                                                                                             x 128     A 50
                                                                                                                         = 71 x 280
                                                                                                                            x 255      A =185
                                                                                                                                           210x x85102
    (zzgl. Beschnittzugabe -
    jeweils 3 mm)

                                                     1/4-Seite           1/4-Seite        1/6-Seite      1/8-Seite        1/8-Seite        1/16-Seite
                                                     1/4-Seite           1/4-Seite        1/6-Seite      1/8-Seite        1/8-Seite        1/16-Seite

                                                   90 x 128           185 x 62          50 x 128        90 x 62         185 x 30           90 x 30
                                                 S=9090
                                                      x 128
                                                        x 126        S185 x 62x 62
                                                                       = 188           S 50 x 128
                                                                                         = 60  x 126   S=9090
                                                                                                            x 62
                                                                                                              x 62     S 185 x 30
                                                                                                                         = 188  x 30    S =9090x x3030
                                                 A = 101 x 144       A = 210 x 80      A = 71 x 144    A = 101 x 80    A = 210 x 48     A = 101 x 48

     BEILAGEN                                                                 MITTEL-/DURCHHEFTER                       BEIKLEBER

       Gesammtbelegung                Teilbelegung

                                                                                                                                  MEDIADATEN 2019
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    1/1 - Seite              188 x 252 mm          3.969.00 €         4.872,50 €   Zeitschriftenformat:   210 x 280 mm
    2/3 - Seite              124 x 252 mm          2.686.50 €         3.276,00 €
    1/2 - Seite hoch          90 x 252 mm          2.248.50 €         2.501,00 €   Satzspiegel:           188 x 252 mm
    1/2 - Seite quer         188 x 126 mm          2.248.50 €         2.501,00 €   Spalten:               4 zu je 44 mm
                                                                                                          3 zu je 60 mm
    1/3 - Seite hoch          60 x 252 mm          1.389.50 €         1.682,00 €
    1/3 - Seite quer          188 x 84 mm          1.389.50 €         1.682,00 €   Druckverfahren:        Rollen-Offset / 70er Raster
    1/4 - Seite hoch          90 x 126 mm          1.076.00 €         1.315,50 €
    1/4 - Seite quer          188 x 62 mm          1.076.00 €         1.315,50 €   Anlieferung von Anzeigen als Datensatz
    1/6 - Seite               60 x 126 mm            728.00 €           890,50 €                         InDesign
    1/8 - Seite hoch           90 x 62 mm            551.00 €           675,00 €                         Illustrator
    1/8 - Seite quer          188 x 30 mm            551.00 €           675,00 €                         Adobe Photoshop
    1/16 - Seite hoch          44 x 62 mm            283.50 €           345,50 €
                                                                                   Dateiformate:          generische Daten,
    1/16 - Seite quer          90 x 30 mm            283.50 €           345,50 €                          EPS, PS, PDF
    4. - Umschlagseite       210 x 280 mm          5.040,00 €         6.024,50 €
                                                                                   ANLIEFERUNG AUF DATENTRÄGER
                                                                                   Jedem Datenträger müssen Angaben
Rubrik-Anzeigen                90 x 10 mm           103,50 €           125,50 €
                                                                                   zum Programm, Schriften, Bildern etc. und ein
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Millimeterpreise             44 mm-Spalte             4,81 €             5,75 €    DATENÜBERTRAGUNG
für Sonderformate            50 mm-Spalte             6,38 €             8,82 €    per E-Mail bis zu 10 MB an
                                                                                   sarina.ihme@rheinische-post.de
(ANZEIGENPREISE INKL. 4 FARBDRUCK)
                                                                                   ANSPRECHPARTNER
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MEDIADATEN 2019
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MITTELHEFTER/DURCHHEFTER                          4.470,00 €*                      5.475,00 €
Preise gelten für ein Gesamtgewicht bis 25 g und maximal 8 Seiten Umfang.Verarbeitungshinweis:
Beschnitt Kopf 5 mm, Rest 3 mm, Nachfalz 8 mm, Drucksachegefalzt anliefern.

BEILAGEN                                           120,00 €*                             143,50 €
Preise gelten für Beilagen im Format bis maximal 206 x 295 mm, 25 g Gesamtgewicht und 8 Seiten.       BANKVERBINDUNGEN
Postvertriebsgebühren für Beilagen werden zusätzlich berechnet. (Preise pro 1000 Exemplare)           Deutsche Bank Düsseldorf
                                                                                                      BLZ: 300 700 10
Zusätzliche Hinweise für Mittelhefter/Durchhefter und Beilagen                                        Kto.-Nr.: 379 685 100
Vor Auftragserteilung von Mittel-/Durchheftern und Beilagen 3 Muster an den Verlag. Rabatte können    IBAN: DE66 3007 0010 0379 6851 00
nicht gewährt werden. Postvertriebsgebühren für Beilagen und Mehrgewichte über 25 g auf Anfrage.      BIC (SWIFT-CODE): DEUTDEDDXX
Anlieferung spätestens 8 Tage vor Erscheinen an: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG, Abteilung Versand     USt-IdNr.: DE 121 306 412
„IHK-magazin“ Düsseldorf, Marktweg 42-50, 47608 Geldern. Beilagen bei Anlieferung mit Hinweis auf
den Werbeträger und den Erscheinungstermin versehen.                                                  ZAHLUNGSBEDINUNGEN
                                                                                                      Zahlung nach Rechnungsempfang ohne
ZUSCHLÄGE FÜR SONDERPLAZIERUNGEN                                                                      Abzug.
(z.B. 2., 3., 4. Umschlagseite)   + 15%                                                               Bezugspreis im Jahresabonnement: 25,00 €.
für angeschnittene Anzeigen       + 15%                                                               Der Bezugspreis ist für Kammermitglieder im
                                                                                                      Kammerbeitrag enthalten.
RABATTE
ab		3 x Anzeigenschaltungen = 3 % Rabatt              ab 3 x Seiten    = 5% Rabatt
ab		6 x Anzeigenschaltungen = 5 % Rabatt              ab 6 x Seiten    = 10% Rabatt
ab 12 x Anzeigenschaltungen = 10 % Rabatt             ab12 x Seiten    = 15% Rabatt

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
* Ermäßigte Grundpreise (Ortspreise) gelten für alle Kunden aus dem Kammerbezirk, die den Anzeigen-
auftrag ohne Werbemittler erteilen. Grundpreise gelten für alle Kunden außerhalb des Kammerbezirks
und für Werbeagenturen.

                                                                                                                     MEDIADATEN 2019
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                                                              ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGEN UND FREMDBEILAGEN IN ZEITSCHRIFTEN
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über             10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem
die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in            ­Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem
einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.                                                                      Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte an­
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.       gemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag in­       auf Zahlungsminderung o der Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus
nerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der     ­Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das
in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.                                                     für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahr­
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten    lässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischen
Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.                         Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für die grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungs­
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftrag­      gehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang
geber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem             nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklama­
der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn         tionen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von
die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.                                      Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in An­               11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung
zeigen-Millimeter umgerechnet.                                                                                  für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die
6. Aufträge und Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern,            ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so         12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsäch­liche
rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann,          Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen ­Rubrik     13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlungen leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn
abgedruckt, ohne dass diese der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.                                             Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersicht­
7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als sol­      lichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine an­dere
che vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.                                               Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und        Preisliste gewährt.
Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich         14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag
gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche          kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen
Bestimmungen verstößt oder deren Veröffent­lichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträ­     und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungs­
ge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für        fähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigen­abschlusses
den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch           das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der
Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken          Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auf­               15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des
traggeber unverzüglich mitgeteilt.                                                                               ­Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen          ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des
ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der       Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im       16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu
Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungs­        vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
fehler.                                                                                                         17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preis­

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minderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Inser­              auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffre-Anzeigen werden vier Wochen aufbe­
tionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine         wahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der
Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durch­         Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
schnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auf­         Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden
lagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie                                   ­Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffre-Dienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiter­
      bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 %                                                               leitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
      bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 %                                                              19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht
      bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 %                                                              zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
      bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 %                                                                 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des
beträgt.                                                                                                            öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auf­              der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, be­
traggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der         stimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche
Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.                                                                            Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder
18. Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die         hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Gel­
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffre-Anzeigen werden nur          tungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
                                                                                       ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERLAGES
1. Für rechtzeitige Lieferung der Druckunterlagen ist der Werbungtreibende verantwortlich. Die Rückgabe            nach dem ersten Auftreten durch den Auftraggeber sofort reklamiert wurde, erkennt der Verlag einen Aus­
erfolgt im allgemeinen nur auf besonderen Wunsch und auf dem einfachen Postweg.                                    gleichsanspruch nur für eine Anzeige an. Erscheint eine vereinbarte Ersatzanzeige nicht in angemessener Frist
2. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen wird keine                 oder erneut nicht einwandfrei, kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten. Weitergehende Scha­
Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe übernommen.                                                             denersatzansprüche bei Anzeigen, sowie Schadenersatzanzeigen bei Beilagen, gleich aus welchem Rechts­
3. Zusätzliche mündliche Vereinbarungen erhalten erst durch schriftliche Bestätigung der Anzeigenverwal­           grunde, sind ausgeschlossen, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter
tung Gültigkeit.                                                                                                   des Verlages oder seiner leitenden Angestellten vor. Soweit es die Gesetze zwingend vorsehen, haftet der
4. Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen         Verlag auch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Erfüllungshilfen. Eine Haftung für leichte Fahrlässig­
Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an. Bei privaten Anzeigenaufträgen gilt dies, wenn          keit ist in jedem Fall ausgeschlossen. Der Schadensersatz ist der Höhe nach, soweit dies gesetzlich zulässig ist,
der Auftraggeber nach Hinweis auf die Anwendung der Geschäftsbedingungen den Auftrag ohne Widerspruch              in erster Linie auf eine Ersatzanzeige, hilfsweise auf den Wert der Anzeige, bei Beilagen auf den Herstellungs­
erteilt. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.                     wert der Beilagen beschränkt.
5. Der Auftraggeber ist für den rechtlichen Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige verantwortlich      7. Neue Anzeigenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichen Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für
und stellt sicher, dass die Inhalte ‑ insbesondere Texte, Bilder und Grafiken – keine Rechte Dritter, insbeson­    laufende Rahmenverträge (Abschlüsse) und Anzeigenaufträge). Für Einzelaufträge, die vor Bekanntgabe der
dere Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte verletzen. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter         neuen Preisliste erteilt wurden, gilt der alte Preis, sofern die Anzeige oder Beilage innerhalb von vier Monaten
wegen der Veröffentlichung der Anzeige frei, einschließlich der angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung.        erscheinen soll.
Der Verlag ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Anzeigenauftrag die Rechte Dritter beeinträchtigt. Ist der   8. Die gewerbliche Verwertung von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet.
Verlag zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet, hat der Auftraggeber die Kosten nach der gültigen          9. Die Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den
Anzeigenpreisliste zu tragen.                                                                                      Werbetreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf
6. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige               an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzei­             10. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen
ge beeinträchtigt wurde. Wenn bei Wiederholungsanzeigen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass dieser            Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.

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