Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Vereinigtes Königreich

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Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Vereinigtes Königreich
Ihre Rechte der sozialen
Sicherheit in Vereinigtes
       Königreich
Europäische Kommission
Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
Direktion C — Soziales
Referat C.2 — Modernisierung von Sozialschutzsystemen

Kontakt: https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=2&langId=de&acronym=contact

Europäische Kommission
B-1049 Brüssel
Europäische Kommission

       Ihre Rechte der sozialen
       Sicherheit in Vereinigtes
              Königreich

2019    Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
Europe Direct soll Ihnen helfen, Antworten auf
                      Ihre Fragen zur Europäischen Union zu finden.

                               Gebührenfreie Telefonnummer (*):

                                   00 800 6 7 8 9 10 11
             (*)    Sie erhalten die bereitgestellten Informationen kostenlos, und in den meisten
                     Fällen entstehen auch keine Gesprächsgebühren (außer bei bestimmten
                      Telefonanbietern sowie für Gespräche aus Telefonzellen oder Hotels).

RECHTLICHER HINWEIS
Dieses Dokument wurde für die Europäische Kommission erstellt. Es spiegelt jedoch nur die Ansichten der
Autoren wider. Die Kommission kann nicht für den Inhalt oder für die Verwendung der darin enthaltenen
Informationen verantwortlich gemacht werden.

Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa
(http://europa.eu).

© Europäische Union, 2019
Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.
Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Vereinigtes Königreich

           Es kann passieren, dass wir an einem bestimmten Punkt unseres
          Lebens auf Leistungen aus der Sozialversicherung angewiesen sind.
        Diese stehen Inländern in ihrem eigenen Land zur Verfügung, wenn sie
        die entsprechenden Anforderungen erfüllen; aber auch dann, wenn Sie
        aus einem EU-Land stammen und in einem anderen leben, können Sie
         diese in Anspruch nehmen. Im Folgenden erfahren Sie mehr darüber,
         wann Sie Leistungen beantragen können, worauf Sie Anspruch haben
                 und wie Sie die jeweilige Leistung beantragen können.

Inhaltsverzeichnis
FAMILIE ....................................................................................................................... 6
   Kindergeld ................................................................................................................ 7
   Familienbezogene Leistungen...................................................................................... 9
   Leistungen bei Mutterschaft ...................................................................................... 12
GESUNDHEIT .............................................................................................................. 16
   Leistungen für Pflegepersonen .................................................................................. 17
   Gesetzliches Krankengeld ......................................................................................... 19
   Behinderungsbezogene Leistungen ............................................................................ 20
INVALIDITÄT .............................................................................................................. 24
   Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ......................................................................... 25
   Beschäftigungs- und Unterstützungsbeihilfe ................................................................ 27
ALTER UND HINTERBLIEBENE ....................................................................................... 30
   Renten ................................................................................................................... 31
   Leistungen für Hinterbliebene ................................................................................... 33
SOZIALHILFE .............................................................................................................. 36
   Steuergutschrift für Rentner ..................................................................................... 37
   Steuerabsetzbetrag für Personen mit niedrigem Erwerbseinkommen .............................. 38
   Universalbeihilfe ...................................................................................................... 41
ARBEITSLOSIGKEIT ..................................................................................................... 43
   Leistungen bei Arbeitslosigkeit .................................................................................. 44
UMZUG INS AUSLAND.................................................................................................. 47
   Im Ausland geleistete Sozialversicherungsbeiträge ...................................................... 48
WOHNSITZ ODER GEWÖHNLICHER AUFENTHALT ............................................................ 50
   Gewöhnlicher Aufenthalt .......................................................................................... 51

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Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Vereinigtes Königreich

               Familie

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Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Vereinigtes Königreich

Kindergeld

In diesem Kapitel erfahren Sie, was Sie über das Thema Kindergeld (Child Benefit) im
Vereinigten Königreich wissen müssen.
Wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelebt, gearbeitet und/oder
Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, können die Zeit, die Sie in einem anderen EU-
Land gelebt und/oder gearbeitet haben, oder die von Ihnen gezahlten Beiträge bei der
Berechnung der Ihnen zustehenden Leistungen im Vereinigten Königreich berücksichtigt
werden.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?
Sie erhalten Kindergeld, wenn Sie für ein Kind unter 16 Jahren bzw., wenn es sich in einer
anerkannten Ausbildung befindet (mindestens zwölf Stunden beaufsichtigte Lernzeit oder
ausbildungsrelevante Arbeitserfahrung wöchentlich), unter 20 Jahren verantwortlich sind.
Außerdem können Sie Anspruch auf Pflegschaftsgeld haben, wenn das Kind, für das Sie
sorgen, einen oder beide Elternteile verloren hat.
Sie können Kindergeld beziehen, wenn Sie Staatsangehöriger eines Landes des
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz sind und im Vereinigten
Königreich arbeiten (oder bestimmte Leistungen des Vereinigten Königreichs, z. B. eine
staatliche Rente, beziehen).

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?
Kindergeld wird nur einer Person gezahlt: in der Regel einem Erwachsenen, der mit dem
Kind zusammenlebt oder zum Lebensunterhalt des Kindes beiträgt.
Der Erwachsene, der die Leistung bezieht, muss nicht unbedingt der biologische Vater oder
die biologische Mutter des Kindes sein. Wenn Sie ein Kind adoptieren oder pflegen,
beantragen Sie die Leistung, sobald das Kind zu Ihnen kommt, um bei Ihnen zu leben. Die
Staatsangehörigkeit des Kindes spielt keine Rolle für Ihren Anspruch.
Es gibt eine Reihe von Änderungen, die Sie melden müssen, z. B., wenn das Kind acht
Wochen in Folge nicht bei Ihnen ist. Eine vollständige Liste der Umstände, die Sie melden
müssen, finden Sie hier.
Wenn Ihr Einkommen oder das Ihres Partners mindestens GBP 50.000 beträgt, müssen
Sie ggf. eine kindergeldbezogene Steuer entrichten.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie
beantragen?
Es gibt zwei Kindergeldsätze. Diese Sätze sind bis April 2020 fix.

 Leistungen für                Satz (pro Woche)
 Ältestes oder einziges Kind   GBP 20,70
 Weitere Kinder                GBP 13,70 pro Kind

Sie müssen die Kindergeldstelle kontaktieren, wenn Ihnen zu viel oder zu wenig gezahlt
wurde. Pflegschaftsgeld wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt.
Im Falle einer Trennung der Familie erhalten Sie für das älteste Kind, für das Sie zuständig
sind, GBP 20,70 pro Woche. Wenn Sie also zwei Kinder haben und nur eines bei Ihnen
bleibt, während das andere bei Ihrem früheren Partner lebt, können Sie beide GBP 20,70
beantragen. Wenn Sie jedoch beide für dasselbe Kind einen Antrag stellen, erhält nur einer
von Ihnen die Leistung.
Wenn zwei Familien sich zusammenschließen, besteht ein Anrecht auf GBP 20,70 für das
älteste Kind in der neuen Familie. Wenn Sie Anspruch auf Kindergeld für weitere Kinder
haben, erhalten Sie für jedes der Kinder GBP 13,70.
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Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Vereinigtes Königreich

Das Kindergeld wird in der Regel alle vier Wochen an einem Montag oder Dienstag auf Ihr
Bankkonto überwiesen. Es kann wöchentlich gezahlt werden, wenn Sie alleinerziehend sind
oder bestimmte andere Leistungen wie z. B. Einkommensbeihilfe beziehen.
Das Kindergeld kann auch Ihrem Sozialversicherungskonto gutgeschrieben werden, wenn
Ihr Kind unter zwölf Jahre alt ist und Sie nicht arbeiten oder nicht genug verdienen, um
nationale Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

    Fachsprache übersetzt
        Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) - alle EU-Länder und Island,
         Norwegen, Liechtenstein sowie die Schweiz, die zwar weder zur EU noch zum EWR
         gehört, aber mit diesen Ländern Abkommen hat. Welche Länder Mitglied der
         Europäischen Union sind, erfahren Sie auf der EU-Website.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare
       Child Benefit claim form
       Meldung einer Änderung der Gegebenheiten - z. B., wenn Ihr Kind 16 Jahre alt
        geworden ist, oder im Falle eines Umzugs oder einer Bankkontoänderung. In den
        Hinweisen zum Antragsformular ist erläutert, auf welchen Namen das Konto lauten
        darf
       Allgemeine Anfrage

Welche Rechte Sie haben
Mithilfe der nachstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte zu
informieren. Diese Websites unterstehen nicht der Europäischen Kommission und stellen
demzufolge auch nicht deren Standpunkt dar:
       Leistungsberater: ein Online-Leistungsberechnungs-Tool
       die Arbeitsvermittlung stellt fest, ob Ihre Leistungen erhöht werden können oder ob
        Sie noch andere Leistungen beziehen können.
       Kindergeld, wenn Ihr Kind 16 Jahre alt wird
       in den Hinweisen zum Antragsformular ist erläutert, auf welchen Namen das Konto
        lauten darf
       Sie adoptieren ein Kind? Kontaktieren Sie die Kindergeldstelle, um zu erfahren, ob Sie
        Anspruch auf Kindergeld haben. Spezielle Fragen zu einem Antrag werden nur
        derjenigen Person beantwortet, die auf dem Antragsformular aufgeführt ist. Andere
        Personen können zwar allgemein beraten werden, benötigen zur genaueren
        Erörterung des Antrags jedoch eine entsprechende Befugnis.
       weitere Informationen zum Thema Pflegschaftsgeld
       Kindergeld, wenn Sie im Ausland leben oder arbeiten
       Kindergeld, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz ins Vereinigte Königreich verlagert haben
        und eine Aufenthaltsberechtigung für das Vereinigte Königreich besitzen
Veröffentlichung und Website der Kommission:
       http://europa.eu/youreurope/citizens/family/children/benefits/index_de.htm

Kontakt
       Kindergeld: allgemeine Fragen
       Antrag auf Kindergeld

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Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Vereinigtes Königreich

Familienbezogene Leistungen

In diesem Kapitel erfahren Sie Wissenswertes zur Beantragung familienbezogener
Leistungen im Vereinigten Königreich (Kindergeld nicht inbegriffen, s. hierzu Kapitel zum
Thema Kindergeld).
Wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelebt, gearbeitet und/oder
Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, können die Zeit, die Sie in einem anderen EU-
Land gelebt und/oder gearbeitet haben, oder die von Ihnen gezahlten Beiträge bei der
Berechnung der Ihnen zustehenden Leistungen im Vereinigten Königreich berücksichtigt
werden.
In diesem Kapitel geht es um:
   Pflegschaftsgeld (Guardian’s Allowance)
   Unterhaltsbeihilfe für behinderte Kinder (Disability Living Allowance for children)

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?
Pflegschaftsgeld können Sie beantragen, wenn Sie Kinder aufziehen, deren Eltern
verstorben sind. Auch wenn ein Elternteil noch lebt, können Sie anspruchsberechtigt sein.
Die Unterhaltsbeihilfe für behinderte Kinder (Disability Living Allowance) kann bei
Zusatzkosten helfen, die beim Aufziehen von Kindern mit gesundheitlichen
Beeinträchtigungen entstehen.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?
Pflegschaftsgeld (Guardian’s Allowance)
Um Pflegschaftsgeld beziehen zu können, müssen alle der folgenden Bedingungen erfüllt
werden:
   Sie erziehen das Kind einer anderen Person;
   die Eltern des Kindes sind tot (s. für Halbwaisen geltende Bedingungen);
   Sie haben Anspruch auf Kindergeld;
   einer der Elternteile wurde im Vereinigten Königreich geboren (oder hat seit
    Vollendung seines 16. Lebensjahres über einen Zeitraum von zwei Jahren mindestens
    52 Wochen im Vereinigten Königreich gelebt).
Wenn Sie ein Kind adoptieren, können Sie weiterhin Pflegschaftsgeld beziehen, sofern Sie
es schon vor der Adoption des Kindes bezogen haben.
Ist ein Elternteil am Leben, gibt es andere Kriterien, die Sie erfüllen müssen.
Unterhaltsbeihilfe für behinderte Kinder (Disability Living Allowance for children)
Diese Beihilfe wird bezahlt, wenn das Kind, für das Sie verantwortlich sind, unter 16 Jahre
alt ist und Probleme beim Gehen hat oder eine intensivere Betreuung als andere Kinder
des gleichen Alters ohne Behinderung benötigt.
Darüber hinaus muss das Kind:
   sich in Großbritannien, einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums
    (EWR) oder der Schweiz aufhalten, wenn Sie den Antrag stellen. Es gibt einige
    Ausnahmen, z. B. für Familien von Angehörigen der Streitkräfte.
   zwei der letzten drei Jahre in Großbritannien gelebt haben, wenn es älter drei Jahre
    ist.
   berechtigt sein, ins Vereinigte Königreich einzureisen oder sich dauerhaft dort
    aufzuhalten.

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Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Vereinigtes Königreich

Säuglinge:
       Kinder von unter sechs Monaten müssen mindestens 13 Wochen in Großbritannien
        gelebt haben.
       Kinder zwischen sechs Monaten und drei Jahren müssen mindestens 26 der
        vergangenen 156 Wochen in Großbritannien gelebt haben.
Die Vorschriften zum gewöhnlichen Aufenthaltsort gelten in der Regel nicht, wenn das Kind
unheilbar krank ist.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie
beantragen?
Pflegschaftsgeld (Guardian’s Allowance)
Das Pflegschaftsgeld beträgt GBP 16,55 pro Woche; es wird zusätzlich zum Kindergeld
gezahlt und nicht besteuert. In manchen Fällen müssen Sie die für das Pflegschaftsgeld
zuständige Stelle informieren, wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse geändert haben,
(s. Abschnitt „Kontakt“ weiter unten).
Das Pflegschaftsgeld kann bis zu drei Monate rückwirkend beantragt werden.
Unterhaltsbeihilfe für behinderte Kinder (Disability Living Allowance for children)
Die Unterhaltsbeihilfe für behinderte Kinder wird nicht besteuert und besteht aus zwei
Komponenten - Betreuungskomponente und Mobilitätskomponente. Ggf. kann für ein Kind
Anspruch auf beide Komponenten bestehen.
Wenn Sie pro Woche mindestens 35 Stunden für die Pflege eines Kindes aufwenden, das
den mittleren oder höchsten Unterhaltsbeihilfesatz für Behinderte bezieht, haben Sie ggf.
Anspruch auf Beihilfe für Pflegepersonen.
Wenn sich die Situation Ihres            Kindes   ändert,   müssen    Sie   die   Infoline   für
Behindertenbeihilfen kontaktieren.
Möglicherweise werden Sie zu einem Gespräch gebeten, bei dem die Bedürfnisse Ihres
Kindes beurteilt werden. Sie werden informiert, wann Sie wohin kommen müssen und
welche Unterlagen Sie benötigen, z. B. Ausweis oder Geburtsurkunde von Ihnen und Ihrem
Kind.
Wenn Ihr Kind über 16 Jahre alt ist, kann es ggf. eine persönliche Unabhängigkeitsbeihilfe)
beantragen. Die persönliche Unabhängigkeitsbeihilfe wird schrittweise im gesamten
Vereinigten Königreich eingeführt; weitere Informationen zur Umstellung von
Unterhaltsbeihilfe für Behinderte auf die persönliche Unabhängigkeitsbeihilfe finden Sie
hier.

    Fachsprache übersetzt
    Verantwortung für ein Kind - Sie sind für ein Kind verantwortlich, wenn:
        es kontinuierlich bei Ihnen wohnt;
        es normalerweise bei Ihnen wohnt und Sie die Hauptsorge für das Kind tragen;
        es sein Spielzeug und seine Kleidung bei Ihnen zu Hause hat;
        Sie seine Mahlzeiten bezahlen und ihm Taschengeld geben;
        es in einem EWR-Land oder der Schweiz lebt, aber finanziell von ihnen abhängig
         ist.

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Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Vereinigtes Königreich

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare
Pflegschaftsgeld - Antragsformular und Hinweise
Ihr Kind hat Anspruch auf eine beschleunigte Bearbeitung des                   Antrags   auf
Unterhaltsbeihilfe für Behinderte, wenn es nicht mehr lange zu leben hat.
   Füllen Sie das Antragsformular für Unterhaltsbeihilfe für Behinderte aus;
   fügen Sie Ihrem Antrag einen medizinischen Krankheitsbericht (DS1500) bei oder
    senden Sie ihn schnellstmöglich hinterher; der Bericht ist kostenlos und muss von
    einem Arzt, Facharzt oder Berater ausgestellt werden.

Welche Rechte Sie haben
Mithilfe der nachstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte zu
informieren. Diese Websites unterstehen nicht der Europäischen Kommission und stellen
demzufolge auch nicht deren Standpunkt dar:
   Leistungsberater: ein Online-Leistungsberechnungs-Tool.
   die Arbeitsvermittlung ermittelt, ob Ihre Leistungen erhöht werden können oder ob
    Sie noch andere Leistungen beziehen können, und hilft Ihnen, Änderungen von
    Umständen zu melden.
   steuerrechtlich kann für ein und dieselbe Person ein anderer Beschäftigungsstatus
    gelten. Sie können dies mithilfe des Beschäftigungsstatusrechners der britischen
    Steuer- und Zollbehörde überprüfen.
   Wissenswertes zum Thema Unterhaltsbeihilfe für behinderte Kinder.
   nutzen Sie das Prüftool für persönliche Unabhängigkeitsbeihilfe, um herauszufinden,
    ob sich bezüglich der Unterhaltsbeihilfe für Ihr behindertes Kind etwas ändert, wenn
    es 16 Jahre alt wird.
Veröffentlichung und Website der Kommission:
   http://europa.eu/youreurope/citizens/family/children/benefits/index_en.htm

Kontakt
Pflegschaftsgeldstelle
Meldung einer Änderung von Gegebenheiten oder Anforderung von Antragsunterlagen:
Kindergeldstelle
Postfach 1
Newcastle upon Tyne, NE88 1AA
Telefon: 0300 200 3101
Texttelefon: 0300 200 3103
Stelle für Unterhaltsbeihilfe für behinderte Kinder und Telefonauskunftsstelle
Service Center für Menschen mit Behinderungen
Postadresse:
Disability Benefit Centre 4
Postbearbeitungsstelle B
Wolverhampton
WV99 1BY
Telefon: 0800 121 4600
Texttelefon: 0800 121 4523

                                                                                               11
Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Vereinigtes Königreich

Leistungen bei Mutterschaft

In diesem Kapitel erfahren Sie, was Sie für die Beantragung von Leistungen bei
Mutterschaft im Vereinigten Königreich wissen müssen.
Wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelebt, gearbeitet und/oder
Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, können die Zeit, die Sie in einem anderen EU-
Land gelebt und/oder gearbeitet haben, oder die von Ihnen gezahlten Beiträge bei der
Berechnung der Ihnen zustehenden Leistungen im Vereinigten Königreich berücksichtigt
werden.
In diesem Kapitel geht es um:
   gesetzliches Mutterschaftsgeld (Statutory Maternity Pay) und
    Mutterschaftsurlaub (Statutory Maternity Leave)
   Mutterschaftsbeihilfe (Maternity Allowance)
   Vaterschaftsurlaub (Paternity Leave)

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?
Wenn Sie Ihrer Erwerbstätigkeit vorübergehend nicht nachgehen, weil Sie ein Kind
bekommen, haben Sie ggf. Anspruch auf:
   gesetzlichen Mutterschaftsurlaub
   gesetzliches Mutterschaftsgeld
   Mutterschaftsbeihilfe
Sie könnten auch bezahlten Urlaub für Betreuung vor der Geburt von Ihrem Arbeitgeber
beantragen:
   Gesetzliches Mutterschaftsgeld wird vom Arbeitgeber gezahlt.
   Mutterschaftsbeihilfe wird in der Regel von der Regierung gezahlt, wenn Sie keinen
    Anspruch auf das gesetzliche Mutterschaftsgeld haben.
   Arbeitnehmer können einen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub haben, wenn ihre
    Partnerin ein Kind bekommt, ein Kind adoptiert oder ein Kind durch eine
    Leihmutterschaft erwartet. Sie können entweder 1 oder 2 Wochen Urlaub nehmen.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?
Gesetzliches Mutterschaftsgeld und gesetzlichen Mutterschaftsurlaub können Sie bei Ihrem
Arbeitgeber beantragen, wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben. Ausführliche Erläuterungen
zum Thema Beschäftigungsstatus sowie Informationen, inwieweit er sich auf Ihre Rechte
und    die   Pflichten  Ihres   Arbeitgebers    auswirkt,   erhalten   Sie   über     das
Beschäftigungsstatusindikator-Tool.
Anspruch auf gesetzliches Mutterschaftsgeld haben Sie, wenn Sie:
   länger als acht Wochen durchschnittlich mindestens GBP 113 pro Woche vor Steuern
    verdient haben;
   Ihrem Arbeitgeber ordnungsgemäß informieren;
   nachweisen, dass Sie schwanger sind;
   für Ihren Arbeitgeber bis zur 15. Woche vor der Woche des errechneten
    Geburtstermins (sogenannte „qualifizierende Woche“) ununterbrochen mindestens
    26 Wochen gearbeitet haben.
Sie können auch Anspruch haben, wenn Ihr Baby:
   zu früh zur Welt kommt;
   nach Beginn der 24. Schwangerschaftswoche stirbt;
   nach der Geburt stirbt.

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Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Vereinigtes Königreich

Mutterschaftsbeihilfe
Mutterschaftsbeihilfe können Sie unter Umständen beziehen, wenn:
   Sie angestellt beschäftigt sind, aber kein gesetzliches Mutterschaftsgeld beziehen
    können;
   Sie selbstständig erwerbstätig sind und Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 2
    zahlen;
   Sie selbstständig erwerbstätig sind und eine Geringverdienerbescheinigung vorweisen
    können;
   Sie vor kurzem aufgehört haben zu arbeiten.
Darüber hinaus müssen Sie:
   in den 66 Wochen vor der Woche des errechneten Geburtstermins mindestens
    26 Wochen als Arbeitnehmerin oder Selbstständige gearbeitet haben;
   über 13 Wochen mindestens GBP 30 pro Woche verdient haben.
Sie können auch Anspruch haben, wenn Sie kürzlich aufgehört haben zu arbeiten. Es spielt
keine Rolle, ob Sie verschiedene Arbeitsplätze hatten oder es Unterbrechungen der
Erwerbstätigkeit gab.
Vaterschaftsurlaub
Sie müssen Ihrem Arbeitgeber mindestens 15 Wochen vor der Woche, in der das Kind
erwartet wird, folgende Angaben mitteilen:
   das errechnete Geburtsdatum des Kindes;
   wann Sie den Beginn Ihres Urlaubs wünschen, z.B. am Tag der Geburt oder in der
    darauffolgenden Woche;
   ob Sie 1 oder 2 Wochen Urlaub wünschen.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie
beantragen?
Ihre Rechte als Arbeitnehmerin sind während Ihres Mutterschaftsurlaubs geschützt; hierzu
zählt auch Ihr Recht auf Gehaltserhöhungen, Anspruch auf Urlaubstage und die Rückkehr
an den Arbeitsplatz.
Gesetzlicher Mutterschaftsurlaub
Der gesetzliche Mutterschaftsurlaub dauert 52 Wochen, davon sind die ersten 26 Wochen
der    normale     Mutterschaftsurlaub,  die   letzten  26 Wochen     der   zusätzliche
Mutterschaftsurlaub. Sie brauchen nicht volle 52 Wochen in Anspruch nehmen, sind aber
verpflichtet, zwei Wochen Urlaub nach der Geburt zu nehmen, bzw. vier Wochen, wenn Sie
in einer Fabrik arbeiten.
Der früheste Zeitpunkt, zu dem Sie den Mutterschaftsurlaub antreten können, ist in der
Regel elf Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.
Der Mutterschaftsurlaub beginnt auch:
   am Tag nach einer Frühgeburt;
   automatisch, wenn Sie in den vier Wochen vor der Woche (Sonntag bis Samstag) des
    errechneten Geburtstermins aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung
    nicht arbeiten.
Wenn Sie das Datum, zu dem Sie an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren möchten, ändern
möchten, müssen Sie Ihren Arbeitgeber acht Wochen vorher hierüber informieren.
Geteilter Elternurlaub
Geteilter Elternurlaub ist darauf ausgelegt, den Eltern mehr Flexibilität bei der Gestaltung
der gemeinsamen Betreuung ihres Kindes im ersten Jahr nach der Geburt oder Adoption
zu geben. Er ermöglicht anspruchsberechtigten Müttern, Vätern, Partnern und
Adoptierenden, zu entscheiden, wie sie die Zeit der Arbeitsunterbrechung nach der Geburt

                                                                                               13
Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Vereinigtes Königreich

oder Adoption des Kindes untereinander aufteilen. Dies kann beinhalten, zur Arbeit
zurückzukehren, um den Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen.
Um berechtigt zu sein, muss die Mutter oder die Adoptierende Anspruch auf eine Form des
Mutterschafts- oder Adoptionsurlaubs haben, ihren Arbeitgeber darüber informiert haben,
diesen Urlaub zu verkürzen und muss die Hauptverantwortung für die Pflege des Kindes
mit dem genannten Partner teilen.
Gesetzliches Mutterschaftsgeld
Das gesetzliche Mutterschaftsgeld wird bis zu 39 Wochen lang gezahlt. Sie erhalten:
   während der ersten sechs Wochen 90 % Ihres wöchentlichen
    Durchschnittseinkommens (vor Steuern);
   während der anschließenden 33 Wochen GBP 148,68 oder 90 % Ihres wöchentlichen
    Durchschnittseinkommens (je nachdem, was niedriger ist).
Das gesetzliche Mutterschaftsgeld wird wie Ihr Gehalt gezahlt (z. B. monatlich oder
wöchentlich). Steuern und Sozialversicherung werden abgezogen. Die Zahlung beginnt in
der Regel, wenn Sie den Urlaub antreten. Wenn Sie innerhalb der vier Wochen vor dem
errechneten Geburtstermin aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung nicht
arbeiten, beginnt die Zahlung automatisch.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie nicht den korrekten Betrag bekommen, oder Ihr
Arbeitgeber insolvenzbedingt nicht zahlen kann, kontaktieren Sie die Infoline für
Arbeitnehmer der Steuer- und Zollbehörde. Siehe auch Abschnitt „Kontakt“ weiter unten.
Wenn Ihr Arbeitgeber entscheidet, kein gesetzliches Mutterschaftsgeld zahlen zu müssen,
ist er verpflichtet, Ihnen innerhalb von sieben Tagen nach seiner Entscheidung unter
Verwendung des Formulars SMP1 eine Begründung für diese Entscheidung vorzulegen. In
diesem Fall können Sie ggf. Mutterschaftsbeihilfe beantragen.
Mutterschaftsbeihilfe
Die Mutterschaftsbeihilfe beläuft sich entweder auf GBP 148,68 pro Woche oder auf 90 %
Ihres wöchentlichen Durchschnittseinkommens je nachdem, was niedriger ist. Es wird bis
zu 39 Wochen lang gezahlt.
Sie können den Antrag stellen, sobald Sie die 27. Schwangerschaftswoche erreicht haben,
und die Zahlungen können elf Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnen. Sie
müssen das Formular MA1 ausfüllen (s. „Gegebenenfalls auszufüllende Formulare“) und
folgende Unterlagen einreichen:
   Einkommensnachweis, z. B. Original-Gehaltsabrechnungen und eine
    Geringverdienerbescheinigung (sofern zutreffend);
   Bescheinigung des errechneten Geburtstermins, z. B. Schreiben des Arztes oder der
    Hebamme oder MATB1-Bescheinigung;
   ausgefülltes SMP1-Formular - nur, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen kein gesetzliches
    Mutterschaftsgeld zahlen will.
   Wenn Sie leistungsberechtigt sind, erhalten Sie ein Formular, dass Ihren Anspruch
    bestätigt und mit dem Sie aufgefordert werden, Ihren letzten Arbeitstag vor Antritt
    des Urlaubs zu bestätigen.
Von der Mutterschaftsbeihilfe hängt ab, wie hoch bestimmte andere Leistungen ausfallen.

                                                                                          14
Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Vereinigtes Königreich

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare
Antragsformular – Mutterschaftsbeihilfe

Welche Rechte Sie haben
Mithilfe der nachstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte zu
informieren. Diese Websites unterstehen nicht der Europäischen Kommission und stellen
demzufolge auch nicht deren Standpunkt dar.
   Leistungsberater: ein Online-Leistungsberechnungs-Tool
   die Arbeitsvermittlung ermittelt, ob Ihre Leistungen erhöht werden können oder ob
    Sie noch andere Leistungen beziehen können, und hilft Ihnen, Änderungen von
    Umständen zu melden.
   Leistungen bei Mutterschaft: praktische Anleitung
   Arbeitnehmerinnenrechte bei Mutterschaftsurlaub
   Sie können online Ihren Mutterschaftsgeldanspruch ermitteln lassen und Ihren
    Mutterschaftsurlaub berechnen
   mit dem Mutterschaftsplaner können Sie die Termine Ihres normalen und zusätzlichen
    Mutterschaftsurlaubs planen
   steuerrechtlich kann für ein und dieselbe Person ein anderer Beschäftigungsstatus
    gelten. Sie können dies mithilfe des Beschäftigungsstatusrechners der britischen
    Steuer- und Zollbehörde überprüfen
Veröffentlichung und Website der Kommission:
   http://europa.eu/youreurope/citizens/work/unemployment-and-
    benefits/index_de.htm

Kontakt
Fragen zum gesetzlichen Mutterschaftsgeld:
Steuer- und Zollbehörde - Infoline für Arbeitnehmer
Telefon: 0300 200 3500 Texttelefon: 0300 200 3519
Kontaktieren Sie die Beratungs-, Schlichtungs- und Schiedsstelle (oder die Behörde für
Arbeitsverhältnisse in Nordirland), wenn Sie Beratung zu Ihrem Beschäftigungsstatus,
Ihren Rechten als Arbeitnehmerin oder Arbeitgeberpflichten benötigen.
Infoline der Beratungs-, Schlichtungs- und Schiedsstelle
0300 123 1100
Montags bis freitags 8 bis 20 Uhr, samstags 9 bis 13 Uhr
Auskünfte zu Mutterschaftsbeihilfe
Arbeitsvermittlung
Telefon: 0800 055 6688
Texttelefon: 0800 023 4888
Montags bis freitags 8 bis 18 Uhr

                                                                                         15
Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Vereinigtes Königreich

       Gesundheit

                                                                16
Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Vereinigtes Königreich

Leistungen für Pflegepersonen

In diesem Kapitel erfahren Sie, was Sie über Leistungen für Pflegepersonen im Vereinigten
Königreich wissen müssen.
Wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelebt, gearbeitet und/oder
Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, können die Zeit, die Sie in einem anderen EU-
Land gelebt und/oder gearbeitet haben, oder die von Ihnen gezahlten Beiträge bei der
Berechnung der Ihnen zustehenden Leistungen im Vereinigten Königreich berücksichtigt
werden.
In diesem Kapitel geht es um:
   Beihilfe für Pflegepersonen (Carer’s Allowance)
   Pflegebeihilfe (Attendance Allowance)
   Unterhaltsbeihilfe für Behinderte und persönliche Unabhängigkeitsbeihilfe
    (Disability Living Allowance and Personal Independence Payment)

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?
Beihilfe für Pflegepersonen wird Ihnen gezahlt, um Sie bei der Betreuung einer Person mit
hoher Pflegebedürftigkeit zu unterstützen, unabhängig davon, ob Sie mit der von Ihnen
gepflegten Person verwandt sind oder mit ihr zusammenwohnen.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?
Um Beihilfe für Pflegepersonen beantragen zu können, müssen Sie mindestens 16 Jahre
alt sein und die betreffende Person wöchentlich mindestens 35 Stunden betreuen.
Damit Sie einen Antrag stellen können, muss die von Ihnen gepflegte Person eine der
folgenden Leistungen beziehen:
   Pflegebeihilfe
   Dauerpflegegeld zu oder über dem regulären Höchstsatz bei Leistungsanspruch auf
    Arbeitsunfallgeld
   Dauerpflegegeld zum Grund- (vollen Tages-)satz mit Kriegsbeschädigtenrente
   Unabhängigkeitsbeihilfe der Streitkräfte - individuelle Unabhängigkeitsbeihilfe (für
    Aktivitäten des täglichen Lebens), oder
   Unterhaltsbeihilfe für Behinderte – mittlerer, oder Höchstpflegesatz

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie
beantragen?
Beihilfe für Pflegepersonen
Die Beihilfe für Pflegepersonen kann GBP 66,15 betragen. Verwenden Sie den
Leistungsberater, um herauszufinden, in welcher Höhe Sie Leistungen beziehen könnten.
Sollten Sie an Bedürftigkeitsprüfungen gebundene Leistungen beziehen, werden diese um
den Betrag, den Sie bekommen, gekürzt.
Wenn Sie Beihilfe für Pflegepersonen beziehen, kann sich dies auch auf die Leistungen
auswirken, welche die Person bekommt, die Sie betreuen. Wenn sie z. B. eine
Schwerbehindertenzulage bekommt, wird diese eingestellt, wenn Sie Beihilfe für
Pflegepersonen erhalten. Prüfen Sie, welche anderen Leistungen reduziert oder eingestellt
werden könnten.
Sie erhalten die Zahlungen entweder eine Woche im Voraus oder alle vier oder 13 Wochen.
Sie können die Beihilfe für Pflegepersonen online beantragen oder indem Sie das Formular
DS700 (oder DS700SP, wenn Sie Rente beziehen) ausdrucken und ausfüllen. Formulare in
Papierform erhalten Sie auch bei der Beihilfestelle für Pflegepersonen (s. Abschnitt
„Kontakt“ weiter unten). Reichen Sie das Formular bei dieser Stelle ein.

                                                                                            17
Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Vereinigtes Königreich

    Fachsprache übersetzt
        Bedürftigkeitsprüfung - Ausarbeitung der Ihnen zustehenden Leistungen unter
         Berücksichtigung Ihres gesamten Vermögens.
        Gewöhnlicher Aufenthalt - der Begriff ist im EU-Recht definiert (s. EU-
         Verordnung über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit). In der
         Praxis wird damit der Ort bezeichnet, an dem sich der Mittelpunkt Ihrer Interessen
         befindet.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare
       Formulare DS700 oder DS700SP zur Beantragung der Beihilfe für Pflegepersonen..
       Formulare für die persönliche Unabhängigkeitsbeihilfe werden Ihnen gerne zugesandt,
        wenn Sie die im Abschnitt „Kontakt“ (s. unten) angegebene Nummer anrufen.
       Das Formular DS1500 kann von jeder unheilbar kranken Person oder ihrer
        Pflegeperson ausgefüllt werden, um das Antragsverfahren zu beschleunigen. Dieses
        Formular ist nur bei Allgemein- bzw. Fachärzten oder ärztlichen Beratungsstellen
        erhältlich.
       Verwenden Sie das Formular AA1A, um Pflegebeihilfe auf postalischem Wege zu
        beantragen, oder nutzen Sie die interaktive Online-Version.

Welche Rechte Sie haben
Mithilfe der nachstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte zu
informieren. Diese Websites unterstehen nicht der Europäischen Kommission und stellen
demzufolge auch nicht deren Standpunkt dar:
       Leistungsberater: ein Online-Leistungsberechnungs-Tool.
       wenn Sie keine Beihilfe für Pflegepersonen beziehen können, kann Ihre
        Arbeitsvermittlung ermitteln, ob Ihre Leistungen erhöht werden können oder ob Sie
        andere Leistungen beziehen können.
       Sie können Einspruch gegen die Entscheidung zur Beihilfe für Pflegepersonen
        einlegen, wenn Sie mit dieser nicht einverstanden sind. Prüfen Sie das Datum auf
        dem Entscheidungsbescheid.
       die Unterhaltsbeihilfe für Behinderte zwischen 16 und 64 Jahren wird stufenweise
        durch die persönliche Unabhängigkeitsbeihilfe ersetzt. Mithilfe des Prüftools für
        persönliche Unabhängigkeitsbeihilfe können Sie herausfinden, wann und ob die
        persönliche Unabhängigkeitsbeihilfe für Sie gilt.
Veröffentlichung und Website der Kommission:
       http://europa.eu/youreurope/citizens/work/unemployment-and-
        benefits/index_de.htm

An wen muss ich mich wenden?
Beihilfe für Pflegepersonen
Abteilung für Beihilfe für Pflegepersonen
Postbearbeitungsstelle A
Wolverhampton WV98 2AB
Telefon: 0800 731 0297
Texttelefon: 0800 731 0317
Montags bis donnerstags 8.30 bis 17 Uhr, freitags 8.30 bis 16.30 Uhr

                                                                                              18
Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Vereinigtes Königreich

Gesetzliches Krankengeld

In diesem Kapitel erfahren Sie, was Sie für die Beantragung des gesetzlichen Krankengelds
(Statutory Sick Pay) im Vereinigten Königreich wissen müssen.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?
Wenn Sie zu krank zum Arbeiten sind, haben Sie ggf. ein Anrecht auf gesetzliches
Krankengeld von Ihrem Arbeitgeber.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?
Sie müssen an vier aufeinanderfolgenden Tagen wegen Krankheit gefehlt haben; hierzu
können auch arbeitsfreie Tage zählen.
Sie müssen als „Arbeitnehmer“ eingestuft sein (s. auch Abschnitt „Welche Rechte Sie
haben“) und:
   bereits für Ihren Arbeitgeber gearbeitet haben;
   mindestens an vier aufeinanderfolgenden Tagen (einschließlich arbeitsfreien Tagen)
    krank gewesen sein;
   ein Einkommen von mindestens GBP 118 (vor Steuern) pro Woche haben;
   Ihren Arbeitgeber fristgerecht informieren oder aber innerhalb von sieben Tagen,
    wenn von ihm keine Frist vorgegeben ist.
Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf gesetzliches Krankengeld; für in der Landwirtschaft
Beschäftigte gelten jedoch andere Regeln.
Sie haben keinen Anspruch, wenn Sie:
   den Höchstbetrag an gesetzlichem Krankengeld (28 Wochen) erhalten haben;
   verknüpfte Zeiträume von drei oder mehr Jahren krank gewesen sind; verknüpft
    werden Krankheitszeiträume, wenn Sie vier oder mehr aufeinanderfolgende Tage
    krank waren und innerhalb von acht Wochen nach dem letzten Krankheitstag erneut
    vier oder mehr Tage krank sind;
   gesetzliches Mutterschaftsgeld erhalten.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie
beantragen?
Sie können von Ihrem Arbeitgeber bis zu 28 Wochen lang GBP 94,25 pro Woche erhalten.
Wenn Sie in einem Unternehmen mit Krankengeldregelung (auch bekannt als
Betriebsrentensystem) arbeiten, haben Sie ggf. Anspruch auf mehr, prüfen Sie also Ihren
Arbeitsvertrag.
Nach den ersten drei Karenztagen werden Sie für die Tage bezahlt, die Sie normalerweise
gearbeitet hätten. Das Krankengeld kann auch für mehr als eine Arbeitsstelle beantragt
werden.
Das gesetzliche Krankengeld wird genauso bezahlt wie Ihr Gehalt, und es werden Steuern
und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.
Wenn Sie keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld haben, muss Ihr Arbeitgeber
Ihnen innerhalb von sieben Tagen Ihrer Krankheit das Formular SSP1 geben. Dieses
Formular    können     Sie   verwenden,     um    stattdessen Beschäftigungs- und
Unterstützungsbeihilfe von der Regierung zu beantragen.

                                                                                            19
Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Vereinigtes Königreich

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare
Formular SSP1: Wenn Sie keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld haben oder es
bald ausläuft, können Sie Beschäftigungs- und Unterstützungsbeihilfe beantragen.

Welche Rechte Sie haben
Mithilfe der nachstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte zu
informieren. Diese Websites unterstehen nicht der Europäischen Kommission und stellen
demzufolge auch nicht deren Standpunkt dar.
   steuerrechtlich kann für ein und dieselbe Person ein anderer Beschäftigungsstatus
    gelten. Sie können dies mithilfe des Beschäftigungsstatusrechners der britischen
    Steuer- und Zollbehörde (HM Revenue and Customs) prüfen.
   Beschäftigungsstatus und Rechte als Arbeitnehmer.
   Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Wissenswertes über Krankheitsnachweise.
Veröffentlichung und Website der Kommission:
   http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=849&langId=de.

Kontakt
Infoline für Arbeitnehmer der Steuer- und Zollbehörde
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie nicht das bekommen, worauf Sie Anspruch haben,
reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Sollte dies ergebnislos sein, kontaktieren Sie die:
Mediationsteam der Steuer- und Zollbehörde bei Streitigkeiten über gesetzliche
Zahlungen
Telefon: 03000 560 630
Texttelefon: 0300 200 3212

Behinderungsbezogene Leistungen

In diesem Kapitel erfahren Sie, was Sie für die Beantragung behinderungsbezogener
Leistungen wissen müssen.
In diesem Kapitel behandeln wir:
   die persönliche Unabhängigkeitsbeihilfe (Personal Independence Payment), die
    die Unterhaltsbeihilfe für Behinderte (Disability Living Allowance) ersetzt

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?
   Die Unterhaltsbeihilfe für Behinderte wird stufenweise abgebaut und durch die
    persönliche Unabhängigkeitsbeihilfe ersetzt. Einen neuen Antrag auf
    Unterhaltsbeihilfe für Behinderte können Sie nur für ein Kind unter 16 Jahren stellen;
    hierbei handelt es sich um Unterhaltsbeihilfe für behinderte Kinder (Disability Living
    Allowance).
   Persönliche Unabhängigkeitsbeihilfe (Personal Independence Payment) bietet
    Unterstützung bei einigen durch langfristige Krankheit oder Behinderung
    entstehenden zusätzlichen Kosten, wenn Sie zwischen 16 und 64 Jahre alt sind.
   Die persönliche Unabhängigkeitsbeihilfe wird stufenweise die Unterhaltsbeihilfe für
    Behinderte für Personen von 16 bis 64 Jahren ersetzen, auch in den Fällen, in denen
    eine unbegrenzte oder lebenslange Unterhaltsbeihilfe für Behinderte gewährt wurde.

                                                                                             20
Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Vereinigtes Königreich

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?
Für die Inanspruchnahme der persönlichen Unabhängigkeitsbeihilfe müssen Sie eine
langfristige Erkrankung oder Behinderung haben und Schwierigkeiten mit Verrichtungen
des alltäglichen Lebens haben oder in Ihrer Mobilität eingeschränkt sein. Darüber hinaus
müssen Sie:
     zwischen 16 und 64 Jahre alt sein;
     an einer langfristigen Erkrankung leiden oder eine Behinderung haben und
      Schwierigkeiten mit Verrichtungen des alltäglichen Lebens haben und in Ihrer
      Mobilität eingeschränkt sein;
     sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in Großbritannien befinden; es gibt einige
      Ausnahmen, z. B. für Angehörige der Streitkräfte und Ihre Familienangehörigen;
     sich in den vorangegangenen drei Jahren mindestens zwei Jahre in Großbritannien
      aufgehalten haben;
     Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Vereinigten Königreich, in Irland, auf der Isle of
      Man oder den Kanalinseln haben;
     und Sie dürfen nicht der Einwanderungskontrolle unterliegen (es sei denn, Sie sind
      ein „gesponserter“ Immigrant).
Es gibt einige Ausnahmen von diesen Bedingungen, wenn Sie in einem anderen EWR-Land
oder der Schweiz leben oder von dort kommen.
Es gibt weitere Leistungen, die Ihnen als Behinderten zustehen.

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie
beantragen?
Die Höhe der persönlichen Unabhängigkeitsbeihilfe hängt nicht von Ihrer Erkrankung selbst
ab, sondern davon, inwieweit Ihre Erkrankung Sie beeinträchtigt.
Es wird eine Bewertung durchgeführt, durch die ermittelt wird, in welchem Umfang Sie
Unterstützung erhalten; hierfür müssen Sie ein Formular zu der Frage, inwieweit Ihre
Erkrankung Sie beeinträchtigt, ausfüllen. Das Formular wird Ihnen nach Antragstellung
zugesandt.
Eine unabhängige Gesundheitsfachkraft hilft dem Ministerium für Arbeit und Pensionen
dabei, den Umfang der Hilfe, die Sie benötigen, zu ermitteln. Die Entscheidung basiert auf
Ihrem Antrag, den von Ihnen als Beleg für Ihre Situation vorgelegten Unterlagen (z. B.
Ihre laufenden Rechnungen) und die Gesundheitsbewertung.
Die Ihnen gewährten Leistungen werden regelmäßig neu bewertet, um zu gewährleisten,
dass Sie die richtige Unterstützung erhalten.

    Verrichtung alltäglicher Aktivitäten   Wochensatz
    Standard                               GBP 58,70
    Erweitert                              GBP 87,65
    Mobilitätskomponente     Wochensatz
    Standard                 GBP 23,20
    Erweitert                GBP 61,20

Sie und Ihre Pflegeperson haben ggf. Anspruch auf weitere finanzielle Hilfen.
Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie eine obligatorische
Neuprüfung (s. Abschnitt „Kontakt“) beantragen. Wenn Sie noch immer nicht
einverstanden sind, füllen Sie das Formular SSCS1 aus, mit dem Sie Beschwerde gegen
eine Entscheidung des Ministeriums für Arbeit und Pensionen einlegen (s. „Gegebenenfalls
auszufüllende Formulare“).
Sie müssen das Formular SSC1 zusammen mit der Mitteilung über die obligatorische
Neuprüfung innerhalb eines Monats nach der Neuprüfung einsenden.

                                                                                             21
Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Vereinigtes Königreich

Wenn Sie unheilbar krank sind und eine Lebenserwartung von höchstens sechs Monaten
haben, können Sie die persönliche Unabhängigkeitsbeihilfe schneller erhalten. Rufen Sie
das Ministerium für Arbeit und Pensionen an (s. „Kontakt“), um eine persönliche
Unabhängigkeitsbeihilfe zu beantragen und senden Sie ihm das Formular DS1500 (Sie
erhalten dieses Formular nur bei einem Arzt oder einer anderen Gesundheitsfachkraft).
Sie müssen das Formular zum Ausmaß, in dem Ihre Erkrankung Sie beeinträchtigt,
ausfüllen oder zu einem persönlichen Gespräch erscheinen.

    Fachsprache übersetzt
        Gewöhnlicher Aufenthalt - der Begriff ist im EU-Recht definiert; s. EU-Verordnung
         über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. In der Praxis wird
         damit der Ort bezeichnet, an dem Sie sich der Mittelpunkt Ihrer Interessen
         befindet.
        Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) - alle EU-Länder und
         Norwegen, Island, Liechtenstein - sowie die Schweiz, die weder Teil der EU noch
         des EWR ist, aber Abkommen mit diesen Ländern hat. Welche Länder Mitglied der
         Europäischen Union sind, erfahren Sie auf der EU-Website.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare
Um eine Entscheidung nach einer obligatorischen Neuprüfung anzufechten, füllen Sie das
Formular SSCS1 aus, mit dem Sie Beschwerde gegen eine Entscheidung des Ministeriums
für Arbeit und Pensionen einlegen, und senden Sie es an die Adresse auf dem Formular.

Welche Rechte Sie haben
Mithilfe der nachstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte zu
informieren. Diese Websites unterstehen nicht der Europäischen Kommission und stellen
demzufolge auch nicht deren Standpunkt dar.
       Leistungsberater, ein Online-Leistungsberechnungs-Tool.
       die Arbeitsvermittlung stellt fest, ob Ihre Leistungen erhöht werden können oder ob
        Sie noch andere Leistungen beziehen können, und hilft Ihnen, Änderungen von
        Umständen zu melden.
       vollständige Liste der Bedingungen, unter denen Sie Anspruch auf persönliche
        Unabhängigkeitsbeihilfe haben.
       mithilfe des Prüftools für persönliche Unabhängigkeitsbeihilfe können Sie
        herausfinden, ob und wann die persönliche Unabhängigkeitsbeihilfe für Sie gilt.
       wenn Ihnen keine persönliche Unabhängigkeitsbeihilfe gewährt wird, kontaktieren Sie
        innerhalb eines Monats nach der Entscheidung das Ministerium für Arbeit und
        Pensionen (s. Abschnitt unten) und beantragen Sie eine obligatorische Neuprüfung.
       wenn Sie eine Entscheidung weiterhin anfechten wollen, füllen Sie ein
        Einspruchsformular aus (s. „Gegebenenfalls auszufüllende Formulare“).
Veröffentlichung und Website der Kommission:
       http://europa.eu/youreurope/citizens/work/unemployment-and-
        benefits/index_de.htm

                                                                                              22
Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Vereinigtes Königreich

Kontakt
Ministerium für   Arbeit        und     Pensionen     -   Anträge     auf     persönliche
Unabhängigkeitsbeihilfe
Ein Antrag lässt sich am schnellsten telefonisch stellen. Es kann auch jemand anderes für
Sie anrufen, aber Sie müssen beim Telefongespräch anwesend sein.
Telefon: 0800 917 2222
Texttelefon: 0800 917 7777
Sie können das Ministerium anschreiben:
Persönliche Unabhängigkeitsbeihilfe - Neuanträge
Postbearbeitungsstelle B
Wolverhampton - WV99 1AH

In Nordirland gilt ein anderes Verfahren.

                                                                                            23
Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Vereinigtes Königreich

         Invalidität

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Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Vereinigtes Königreich

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

In diesem Kapitel erfahren Sie, was Sie wissen müssen, wenn Sie infolge eines
Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Leistungen im Vereinigten Königreich
beantragen.
In diesem Kapitel geht es um:
   Arbeitsunfallgeld (Industrial Injuries Disablement Benefit)
   Beihilfe bei Einkommensreduktion (Reduced Earnings Allowance)
   Leistung bei diffusem (asbestbedingtem) Mesotheliom (Diffuse Mesothelioma
    Payment)

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?
Einen Leistungsanspruch auf Arbeitsunfallgeld haben Personen, die krank oder
behindert sind:
   aufgrund eines Unfalls und einer Erkrankung, der/die infolge Ihrer Arbeit eingetreten
    ist, oder
   während sie an einer anerkannten Berufsaus- oder -weiterbildung teilnehmen.
Die Beihilfe bei Einkommensreduktion wird Personen gezahlt, die aufgrund eines
arbeitsbedingten Unfalls oder einer arbeitsbedingten Erkrankung, die vor dem 1. Oktober
1990 passierte oder verursacht wurde, weniger als normalerweise verdienen.
Eine Zahlung bei diffusem Mesotheliom kann an Personen erfolgen, die an dieser
Krankheit leiden, die mit einer Asbestexposition in Zusammenhang steht.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?
Arbeitsunfallgeld
Diesen Leistungsanspruch können Sie unter den folgenden Umständen haben:
Unfälle
   Sie waren zum Zeitpunkt des Unfalls oder des entsprechenden Ereignisses als
    Arbeitnehmer angestellt;
   Sie nahmen zum Zeitpunkt des Unfalls oder des entsprechenden Ereignisses an einer
    anerkannten Berufsaus- oder -weiterbildung teil, oder
   der Arbeitsunfall oder das Ereignis, der/das Ihre Krankheit oder Behinderung
    verursacht hat, hat sich in England, Schottland oder Wales ereignet.
Es gibt einige Ausnahmen, bei denen Sie das regionale für Arbeitsunfallgeld zuständige
Zentrum befragen können.
Sie können auch Arbeitsunfallgeld beantragen, wenn Sie an einem Arbeitsplatz beschäftigt
waren oder Sie an einer anerkannten Berufsaus- oder -weiterbildung teilgenommen haben,
durch den/die Ihre Krankheit bedingt ist. Es sind über 70 Krankheiten anerkannt.
Als Selbstständiger haben Sie keinen Leistungsanspruch auf Arbeitsunfallgeld.
Beihilfe bei Einkommensreduktion
Diese Beihilfe kann nur für vor dem 1. Oktober 1990 stattgefundene Unfälle und
begonnene Krankheiten beantragt werden.
Sie wird in eine andere Leistung, die sogenannte Ruhestandsbeihilfe, umgewandelt, wenn
folgende Bedingungen erfüllt sind:
   Sie erreichen das gesetzliche Rentenalter.
   Sie befinden sich nicht in einem regulären Beschäftigungsverhältnis.

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Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Vereinigtes Königreich

Auf welche Leistungen habe ich Anspruch und wie kann ich sie
beantragen?
Arbeitsunfallgeld
Die Höhe des Arbeitsunfallgeldes hängt von Ihren individuellen Umständen ab. Ein
medizinischer Berater wird Ihre Behinderung auf einer Skala von 1 bis 100 % bewerten -
in der Regel muss der Behinderungsgrad bei mindestens 14 % liegen, um
anspruchsberechtigt zu sein.
Jemand, dessen Behinderung mit 100 % bewertet wird, erhält z. B. pro Woche
GBP 179,00, während Sie bei einer Bewertung von 20 % pro Woche GBP 35,80 erhalten
können. Hier finden Sie eine Aufstellung der Behinderungsgrade und der dazugehörigen
Beträge, auf die Sie ggf. Anspruch haben.
Es gibt andere Leistungen wie z. B. eine Pauschalzahlung für bestimmte Krankheiten oder
einen Zuschuss bei ständiger Betreuung, auf den Sie ggf. Anspruch haben, wenn Ihre
Behinderung mit 100 % bewertet wird. Wenn Sie Arbeitsunfallgeld beziehen, kann sich
dies auf andere Leistungen, z. B. Beschäftigungs- und Unterstützungsbeihilfe oder
Arbeitslosenunterstützung, die Sie oder Ihr Partner erhalten, auswirken. Eine Auflistung
weiterer Leistungen und die Auswirkungen auf Leistungen, die Sie aktuell erhalten, finden
Sie im Abschnitt „Welche Rechte Sie haben“.
Die benötigten Formulare und Adressen finden Sie in den nachstehenden Abschnitten.
Beihilfe bei Einkommensreduktion
Den Höchstsatz für die Beihilfe bei Einkommensreduktion beträgt GBP 71,60 pro Woche.
Der Betrag richtet sich nach der Höhe des Gehalts Ihrer regulären Beschäftigung.
Die Beihilfe bei Einkommensreduktion kann sich auf einkommensabhängige Leistungen
auswirken, die Sie oder Ihr Partner beziehen. Kontaktieren Sie Ihr regionales für
Arbeitsunfallgeld zuständige Zentrum, um nähere Informationen zu erhalten, ob Sie
Anspruch haben, wie viel Sie ggf. beziehen können und welche Auswirkungen die Zahlung
auf andere Leistungen haben kann.

Gegebenenfalls auszufüllende Formulare
 Formular BI100A zur Beantragung von Arbeitsunfallgeld bei Unfällen.
Formular BI100PD zur Beantragung von Arbeitsunfallgeld bei Krankheiten.
In Nordirland:
   Arbeitsunfall-Formular BI 100 A (PDF 234 KB)
    Berufskrankheits-Formular BI 100 PD (PDF 203 KB)

Welche Rechte Sie haben
Mithilfe der nachstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre Rechte zu
informieren. Diese Websites unterstehen nicht der Europäischen Kommission und stellen
demzufolge auch nicht deren Standpunkt dar.
   Leistungsberater, ein Online-Leistungsberechnungs-Tool
   das für Arbeitsunfallgeld zuständige Zentrum informiert Sie, ob Ihre Krankheit zu
    denen gehört, die von dieser Leistung abgedeckt ist
   Arbeitsunfallgeld: praktische Anleitung
   Arbeitsunfallgeld - andere Leistungen, auf die Sie Anspruch haben können
   Arbeitsunfallgeld - Auswirkungen auf andere Leistungen
   an Mesotheliom Erkrankte können sich von dem Berater zu
    Sozialversicherungsansprüchen der Macmillan Support-Infoline unter 0808 808 00 00
    beraten lassen
Veröffentlichung und Website der Kommission:
   http://europa.eu/youreurope/citizens/work/unemployment-and-
    benefits/index_de.htm
                                                                                            26
Ihre Rechte der sozialen Sicherheit in Vereinigtes Königreich

Kontakt
Kontaktieren Sie Ihr regionales für Arbeitsunfallgeld zuständiges Zentrum, um ein Formular
zu bekommen.
Die für Arbeitsunfallgeld zuständigen Zentren (Industrial Injuries Disablement Benefit
centres):
Schottland, Nordwestengland, Ostengland, Südostengland und London
Barrow Arbeitsunfallgeld-Zentrum
Postbearbeitungsstelle A
Wolverhampton WV98 2BR
Telefon: 0800 121 8379
Texttelefon: 0800 169 0314
Yorkshire und   Humber,           Nordostengland,      East    und     West    Midlands,
Südwestengland und Wales
Barnsley Arbeitsunfallgeld-Zentrum
Postbearbeitungsstelle A
Wolverhampton WV98 1SY
Telefon: 0845 758 5433
Texttelefon: 0845 608 8551
In Nordirland können Sie einen Antrag stellen, indem Sie ein Antragsformular (s. Abschnitt
„Gegebenenfalls auszufüllende Formulare“) ausdrucken und ausfüllen. Wenn Sie es
ausgefüllt haben, können Sie es:
   entweder per Post an die auf dem Formular angegebenen Stelle senden oder
   bei der nächsten Sozialversicherungs-/Beschäftigungsvermittlungs- und Beihilfenstelle
    einreichen.

Beschäftigungs- und Unterstützungsbeihilfe

In diesem Kapitel erfahren Sie, was Sie für die Beantragung einer Beschäftigungs- und
Unterstützungsbeihilfe (Employment and Support Allowance) im Vereinigten Königreich
wissen müssen.
Wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelebt, gearbeitet und/oder
Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, können die Zeit, die Sie in einem anderen EU-
Land gelebt und/oder gearbeitet haben, oder die von Ihnen gezahlten Beiträge bei der
Berechnung der Ihnen zustehenden Leistungen im Vereinigten Königreich berücksichtigt
werden.

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen?
Beschäftigungs- und Unterstützungsbeihilfe (Employment and Support Allowance) bietet
finanzielle Hilfe für Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung arbeitsunfähig
sind. Zudem bietet sie Arbeitsunfähigen individuelle Unterstützung.
Das alte Arbeitsunfähigkeitssystem wurde 2014 stufenweise abgebaut. Ggf. werden Sie
auf ESA umgestellt, wenn Sie diese oder andere Leistungen beantragen, wie z. B.
Einkommensbeihilfe.
Sie können Beschäftigungs- und Unterstützungsbeihilfe erhalten, wenn Ihre Erkrankung
oder Behinderung Ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und Sie:
   das gesetzliche Rentenalter nicht erreicht haben;
   kein gesetzliches Krankengeld und kein gesetzliches Muttergeld erhalten und Sie nicht
    wieder zu arbeiten begonnen haben;
   keine Arbeitslosenunterstützung beziehen.
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