Hub für Unionsbürger in London (European Londoners Hub) - German/Deutsch

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Hub für
Unionsbürger in
London (European
Londoners Hub)
German/Deutsch
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Greater London Authority
February 2021

Published by
Greater London Authority
City Hall
The Queen’s Walk
More London
London SE1 2AA

enquiries 020 7983 4000
minicom 020 7983 4458
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Der Antrag nach dem EU Settlement Scheme
Der Bürgermeister, Sadiq Khan, hat ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass die in London
lebenden Unionsbürger dazugehören und in unserer großartigen Stadt willkommen sind.

Um sicherzustellen, dass die Unionsbürger und ihre Familien über alle nötigen
Informationen über das Leben in London nach dem Brexit verfügen, haben wir den Hub für
Unionsbürger in London (European Londoners Hub) eingerichtet, der Sie mit klaren und
objektiven Informationen versorgt und Sie, falls erforderlich, auf Quellen für weitere
Unterstützung und Beratung verweist.

Warum ist ein Antrag notwendig?

Die EU-Verordnungen über die Freizügigkeit gelten für das Vereinigte Königreich nicht
mehr, sodass die britische Regierung Unionsbürger, Staatsangehörige der Länder des EWR
oder der Schweiz und deren Familienangehörige, die sich nach dem 30. Juni 2021 legal im
Vereinigten Königreich aufhalten möchten, dazu verpflichtet, bis zu diesem Datum einen
neuen Aufenthaltsstatus zu beantragen. Dies erfolgt im Rahmen des EU Settlement
Scheme, das für erfolgreiche Antragsteller ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht (Settled Status)
in Form einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (Indefinite Leave to Remain -ILR-) oder ein
vorübergehendes Aufenthaltsrecht (Pre-Settled Status) in Form einer befristeten
Aufenthaltserlaubnis (Limited Leave to Remain -LTR-) vorsieht.

Die britische Regierung geht davon aus, dass den meisten Anträgen stattgegeben werden
kann, mit nur sehr wenigen Ausnahmen im Zusammenhang mit Verurteilungen für schwere
Straftaten. Sie müssen den Nachweis erbringen, dass Sie sich für die Dauer von fünf
aufeinander folgenden Jahren im Vereinigten Königreich aufgehalten haben
(ununterbrochener Aufenthalt), um ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht (Settled Status)
beantragen zu können. Falls Sie am oder vor dem 31. Dezember 2020 in das Vereinigte
Königreich gezogen sind, aber bei Antragsstellung nicht für die Dauer von fünf aufeinander
folgenden Jahren hier gelebt haben, kann Ihnen ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht
(Pre-Settled Status) gewährt werden. Nachdem Ihnen der Pre-Settled Status gewährt
wurde, können Sie den Settled Status beantragen, sobald Sie sich für die Dauer von fünf
aufeinander folgenden Jahren im Vereinigten Königreich aufgehalten haben. Falls Ihnen der
Pre-Settled Status gewährt wurde, ist es sehr wichtig, dass Sie den Antrag auf den Settled
Status vor dem Ablauf Ihres Pre-Settled Status stellen. Ansonsten können Sie sich nicht
legal im Vereinigten Königreich aufhalten.

Wenn Sie sich zukünftig legal im Vereinigten Königreich aufhalten möchten, müssen Sie vor
dem 30. Juni 2021 einen Antrag auf eines der beiden Aufenthaltsrechte stellen.

Ihre Anspruchsberechtigung

Wir können Ihnen helfen, Ihre Anspruchsberechtigung nach dem EU Settlement Scheme
(EUSS) zu prüfen, indem Sie auf die untere Schaltfläche klicken und einige einfache Fragen
beantworten. Basierend auf Ihren Antworten können wir Sie auf weitere Informationen
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verweisen und – falls zutreffend – auf die Antragsseite des Home Office. Sofern Sie meinen,
Ihre Anspruchsberechtigung schon zu kennen, gehen Sie bitte direkt zur Antragsseite.

Was muss ich noch über einen Antrag nach dem EUSS wissen?

Sie haben bis zum 30. Juni 2021 Zeit, einen Antrag nach dem EUSS zu stellen. Wir
empfehlen jedoch dringend, Ihren Antrag so schnell wie möglich zu stellen. Anträge, die
nach dem 30. Juni 2021 eingehen, können noch vom Home Office bearbeitet werden, sofern
ein triftiger Grund vorliegt, warum Sie Ihren Antrag nicht vor dem 30. Juni 2021 stellen
konnten.

Ihre anspruchsberechtigten Familienmitglieder, die sich gegenwärtig nicht im Vereinigten
Königreich aufhalten, können jederzeit nach der Übergangszeit einen Antrag stellen, um zu
Ihnen ins Vereinigte Königreich zu kommen.

Die folgenden Leitlinien helfen Ihnen dabei, Ihren Status zu ermitteln und herauszufinden,
was Sie und Ihre Familienangehörigen benötigen, um einen Antrag zu vervollständigen.

Wir werden diesen Hub regelmäßig um neue Informationen aktualisieren, sobald wir von
Veränderungen Kenntnis erlangen.

Kann ich den Settled Status oder den Pre-Settled Status beantragen?

Falls Sie ununterbrochen für die Dauer von fünf Jahren im Vereinigten Königreich gelebt
haben, können Sie den Settled Status beantragen. Ein ununterbrochener Aufenthalt liegt
dann vor, wenn Sie sich mindestens für die Dauer von sechs Monaten innerhalb eines 12-
Monats-Zeitraums während den fünf Jahren im Vereinigten Königreich aufgehalten haben.
Im Rahmen des Antragsverfahrens werden Sie gebeten, Ihre Identität zu bestätigen,
Nachweise für die Dauer Ihres Aufenthalts im Vereinigten Königreich zu erbringen und
etwaige strafrechtliche Verurteilungen anzugeben. Innerhalb Ihres fünfjährigen Aufenthaltes
dürfen Sie sich einmal für länger als sechs Monate außerhalb des Vereinigten Königreichs
aufgehalten haben, sofern es sich um eine einzelne Abwesenheit von höchstens 12
Monaten handelt und diese aus einem „wichtigen Grund“ erfolgt ist. Wichtige Gründe sind
eng definiert. Dazu gehören Schwangerschaft, Geburt, Krankheit, Studien,
Berufsausbildung oder Entsendung ins Ausland. Eine Abwesenheit aufgrund des
Coronavirus kann als ein wichtiger Grund gelten, aber nur unter eingeschränkten
Umständen. Lesen Sie unsere Seite über den ununterbrochenen Aufenthalt zwecks weiterer
Informationen.

Eine Abwesenheit vom Vereinigten Königreich aufgrund des Militärdienstes oder im Dienst
der Krone hat keinen Einfluss auf Ihren zur Anspruchsberechtigung führenden Aufenthalt,
sogar wenn diese Abwesenheit länger als 12 Monate andauert.

Wenn Sie bis Ende Dezember 2020 weniger als fünf Jahre im Vereinigten Königreich gelebt
haben, können Sie den Pre-Settled Status beantragen. Nachdem Sie die fünf Jahre des
ununterbrochenen Aufenthalts erreicht haben, können Sie den Settled Status beantragen.
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Was geschieht, wenn ich bereits einen Daueraufenthalt (Permanent Residence)
oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Indefinite Leave to Remain -ILR-)
oder eine unbefristete Einreiseerlaubnis (Indefinite Leave to Enter -ILE-) habe?

Der Settled Status ist eine neue Art der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (ILR) und
unterscheidet sich von der Art, die Personen in der Vergangenheit gewährt wurde.
Denjenigen, die bereits eine unbefristete Aufenthalts- oder Einreiseerlaubnis (ILR/E) für das
Vereinigte Königreich besitzen, ist es bereits erlaubt, nach dem Ende des
Übergangszeitraums im Vereinigten Königreich zu leben. Möglicherweise möchten sie
jedoch den Settled Status beantragen, um die zusätzlichen Rechte zu erlangen, die im
Rahmen des Austrittsabkommens vereinbart wurden, wie z. B. das Recht auf eine
fünfjährige Abwesenheit und das Recht, berechtigte Familienangehörige zu sich zu holen.
Einige Personen finden es möglicherweise auch einfacher, ihr Aufenthaltsrecht durch den
Settled Status nachzuweisen, auf den jederzeit digital zugegriffen werden kann. Eine ILR
des alten Stils wurde oft in einen alten Pass gestempelt, der leider verloren gehen kann.

Personen die ein gültiges Dokument oder eine gültige Karte für den Daueraufenthalt
(Permanent Residence) besitzen, müssen den Settled Status beantragen, da der
Daueraufenthaltsstatus am 30. Juni 2021 erlischt. Obwohl der Status erlischt, kann das
Dokument dennoch nützlich sein, da damit nachgewiesen werden kann, dass Ihre Kinder,
die nach dem Erhalt des Daueraufenthalts im Vereinigten Königreich geboren wurden,
automatisch britische Staatsbürger sind. Im Antragsverfahren können Sie angeben, ob Sie
die ILR/E oder einen Daueraufenthalt (Permanent Residence) besitzen. Sie müssen
angeben, dass Sie höchstens 2 Jahre nicht im Vereinigten Königreich gelebt haben, falls
Sie eine ILR/E besitzen, oder höchstens 5 Jahre, wenn Sie ein Dokument oder eine Karte
über einen Daueraufenthalt (Permanent Residence) besitzen. In den meisten Fällen
brauchen Sie nach Erhalt der ILR/E oder des Daueraufenthalts (Permanent Residence)
keinen Nachweis über die Dauer Ihres Aufenthalts im Vereinigten Königreich erbringen.

Wenn Sie eine unbefristete Aufenthalts- oder Einreiseerlaubnis besitzen (ILR/E), dies aber
nicht nachweisen können, beispielsweise weil Sie die Dokumente verloren haben oder diese
aus irgendeinem Grund zerstört wurden, und Sie vor dem 31. Dezember 1988 in das
Vereinigte Königreich gekommen sind, dann können Sie wählen, ob Sie Ihren Antrag im
Rahmen des Windrush-Programms oder nach dem EU Settlement Scheme stellen möchten.
Sie müssen jedoch sicherstellen, dass Sie einen Antrag nach einem der beiden Verfahren
gestellt haben, damit Sie Schutz genießen.

Wenn Sie sich in Bezug auf Ihre Rechte nicht sicher sind, lassen Sie sich immer unabhängig
rechtlich beraten. Die Ressourcen, die Ihnen in London zur Verfügung stehen, finden Sie
auf unserer Seite für Support-Dienste.

Gilt das auch für irische Staatsbürger?

Irische Staatsbürger genießen ein anderes Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich, das
nicht von der Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der EU abhängig ist. Sie werden
von dem Moment an, in dem sie im Vereinigten Königreich ansässig werden, als
„aufenthaltsberechtigt” betrachtet. Sie brauchen den neuen Status im Rahmen des EUSS
nicht beantragen, können dies jedoch tun, wenn sie das möchten.
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Familienmitglieder irischer Staatsangehöriger, die keine irische oder britische
Staatsangehörigkeit oder keine ILR/E besitzen, müssen den Settled Status beantragen oder
den Pre-Settled Status, um sicherzustellen, dass sie sich legal im Vereinigten Königreich
aufhalten. Berechtigte Familienangehörige irischer Staatsangehöriger, die im Vereinigten
Königreich leben, können den Settled Status oder den Pre-Settled Status nach dem EUSS
erhalten, ohne dass der irische Staatsangehörige ihn auch erhält.

Müssen Kinder einen Antrag stellen?

Alle Familienmitglieder müssen den Antrag einzeln stellen, aber die Eltern oder
Erziehungsberechtigten müssen den Antrag für die Kinder in ihrer Obhut stellen. Kinder
unter 21 Jahren, deren Elternteil den Settled Status besitzt, haben nach Antragstellung
Anspruch auf den Settled Status, selbst wenn sie weniger als fünf Jahre lang im Vereinigten
Königreich gelebt haben. Dies gilt auch für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2020 in das
Vereinigte Königreich kommen.

Anträge für betreute Kinder sollten von den Behörden eingereicht werden, in deren Obhut
sie sich befinden. Ein Kind, das sich länger als 24 Stunden in der Obhut seiner lokalen
Behörde befindet, gilt als ein betreutes Kind.

Im Vereinigten Königreich geborene Kinder mit mindestens einem Elternteil, der bei ihrer
Geburt bereits Staatsangehöriger des Vereinigten Königreichs ist oder einen
Daueraufenthalts- (Permanent Residence) oder den Settled Status besitzt, sind britische
Staatsangehörige und müssen sich nicht einbürgern lassen oder registrieren. Dazu gibt es
möglicherweise Ausnahmen. Hier finden Sie weitere Informationen dazu, ob ein Kind
bereits die britische Staatsangehörigkeit besitzt.

Für adoptierte Kinder muss ein juristisches Adoptionsdokument vorgelegt werden, das im
Vereinigten Königreich anerkannt wird. Nach dem 31. Dezember 2020 geborene oder
adoptierte Kinder genießen ebenfalls Schutz.
Lesen Sie Beispiele dazu, wie der Settled Status und der Pre-Settled Status auf
verschiedene Familien Anwendung finden.

Was geschieht mit Personen, die weitere Hilfe brauchen?

Dem Home Office ist bekannt, dass es viele Gründe gibt, weshalb Personen nicht
problemlos Zugang zu den Informationen haben oder das System nicht verstehen oder ohne
Unterstützung nicht durch das EUSS-System navigieren können. Möglicherweise haben sie
keinen Zugang zu Computern oder wissen nicht, wie man sie benutzt. Vielleicht beherrschen
sie die englische Sprache nicht sehr gut, haben möglicherweise eine Behinderung oder
andere gesundheitliche Probleme, die sie daran hindern, das Antragsverfahren leicht und
ohne Hilfe durchzuführen. Für Personen, die keinen Zugang zu Online-Diensten haben oder
dies schwierig finden, steht ein unterstützender digitaler Dienst zur Verfügung. Der
unterstützende digitale Dienst kann einen telefonischen Support oder persönlichen Support
in ausgewählten Büchereien oder zu Hause für all jene umfassen, die keinen Zugang zu
diesen Diensten haben.
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Das Home Office hat sich mit Nutzergruppen beraten, die eine Vielzahl von Gemeinschaften
repräsentieren, jedoch bleibt dies ein besonders problematischer Bereich und individuelle
Bedingungen und Umstände von Antragstellern benötigen möglicherweise einen
besonderen Support. Das Home Office finanziert gegenwärtig 72 Organisationen,
einschließlich einiger lokaler Behörden, die jene ermitteln und kontaktieren, die zum Antrag
gemäß dem EUSS berechtigt sind, und ihnen auch einen besonderen Support bei der
Antragsstellung bieten. Dazu gehören unter Obhut stehende Personen, Personen, die sich
für längere Zeit in stationärer Behandlung befinden und ältere Menschen, außerdem auch
fahrende Gemeinschaften (Roma) und jene ohne festen Wohnsitz. Der Bürgermeister
finanziert auch Organisationen, um diesen Support in London anbieten zu können.

Das Home Office stellt eine spezielle Helpline und andere Dienste zur Verfügung. Falls Sie
Fragen zu Ihrer Antragsstellung haben, können Sie Kontakt aufnehmen mit dem EU
Settlement-Schlichtungscenter unter 0300 123 7379 (innerhalb des Vereinigten
Königreichs) oder unter +44 (0) 203 080 0010 (außerhalb des Vereinigten Königreichs).
Einzelheiten zu den Gebühren finden Sie hier www.gov.uk/call-charges. Sie können über
das     Online-Einreichungsformular      auch      Fragen    stellen    eu-settled-status-
enquiries.service.gov.uk.

Wir haben in London unabhängige Support- und Beratungsdienste zusammengestellt, die
Ihnen helfen können.

Was geschieht, wenn Sie die doppelte Staatsangehörigkeit besitzen?

Europäische Staatsangehörige, die auch britische Staatsangehörige sind, behalten
dieselben Rechte wie jetzt, ohne den Settled Status beantragen zu müssen. Ihre britische
Staatsangehörigkeit gibt Ihnen das Recht, dauerhaft im Vereinigten Königreich zu leben.
Zusätzlich behalten Sie auch jene Rechte, die im Austrittsabkommen vereinbart wurden –
abhängig davon, wie Sie die britische Staatsangehörigkeit erworben haben. Jedoch hat die
Regierung des Vereinigten Königreichs bislang noch keine Einzelheiten dazu genannt, wie
Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit ihre Anspruchsberechtigung nachweisen
können. Für weitere Einzelheiten siehe den nächsten Abschnitt.

Kann ich die britische Staatsangehörigkeit beantragen?

Wenn Sie einen gültigen Daueraufenthalt (Permanent Residence) oder eine unbefristete
Aufenthalts- oder Einreiseerlaubnis (ILR/E) besitzen, können Sie möglicherweise auch die
britische Staatsangehörigkeit beantragen. Sie können dies auch tun, nachdem Ihnen der
Settled Status gewährt wurde. Sofern Sie nicht mit einem britischen Staatsangehörigen
verheiratet sind, müssen Sie 12 Monate ab dem Zeitpunkt warten, an dem Sie eine der oben
genannten Statusarten erworben haben, bevor Sie den Antrag stellen können. Weitere
Informationen zur Beantragung der britischen Staatsangehörigkeit finden Sie hier.

Aber nicht alle Länder erlauben ihren Bürgern, im Besitz eines Passes eines anderen
Landes zu sein, oder nur unter speziellen Umständen, sodass Sie möglicherweise Ihre
gegenwärtige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen, wenn Sie die britische
Staatsangehörigkeit annehmen. Wenn Sie Anspruch auf die britische Staatsangehörigkeit
haben und diese beantragen möchten, sollten Sie sich vorab an Ihre Botschaft wenden, um
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herauszufinden, ob Sie den Pass Ihres Geburtslandes behalten können und wenn ja, unter
welchen Umständen.

Was geschieht mit außereuropäischen Familienmitgliedern?

Europäische Staatsangehörige, die am 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich
gelebt haben, können ihre Familienmitglieder, die vor diesem Datum im Rahmen des EUSS
bei ihnen gelebt haben (dies werden hauptsächlich außereuropäische Familienmitglieder
sein), sponsern und können auch anspruchsberechtigte Familienmitglieder zu sich ins
Vereinigte Königreich holen, die am 31. Dezember 2020 nicht im Vereinigten Königreich
gelebt haben (dies gilt sowohl für europäische als auch für außereuropäische
Familienmitglieder). Obwohl irische Staatsangehörige keinen Antrag nach dem EUSS
stellen müssen, können sie dennoch Familienmitglieder sponsern, damit diese mit ihnen im
Vereinigten Königreich leben können oder sie zu sich in das Vereinigte Königreich holen,
indem sie nachweisen, dass ihnen entweder der Pre-Settled oder der Settled Status gewährt
werden würde, falls sie einen Antrag stellten. Es bestehen besondere Vorschriften für in
Nordirland geborene britische und irische Staatsangehörige, die auch Familienmitglieder im
Rahmen des EUSS sponsern können; siehe hier zwecks weiterer Informationen.

Anspruchsberechtigte Familienmitglieder sind Ehepartner, Lebenspartner und
unverheiratete Partner (dauerhafte Partner), deren Beziehung vor dem 31. Dezember 2020
bestand. Dazu zählen auch abhängige Eltern und Großeltern sowie Kinder unter 21 Jahren
oder abhängige Kinder über 21 Jahren. Einige Mitglieder der erweiterten Familie, die nicht
in der vorhergehenden Liste aufgeführt sind, können einen Antrag nach dem EUSS stellen,
jedoch nur, wenn sie vor dem 31. Dezember 2020 einen Antrag auf ein Dokument des Home
Office als „Mitglied der erweiterten Familie“ gestellt haben.

Das antragstellende Familienmitglied muss seine Beziehung zu seinem Familienmitglied,
das eine europäische Staatsangehörigkeit besitzt, nachweisen (z. B. eine Geburts-, Heirats-
oder Lebenspartnerschaftsurkunde). Dieser Nachweis kann gescannt und über das Online-
Antragsformular eingereicht werden. Sie müssen auch die Identität ihres Familienmitglieds
und den Wohnsitz im Vereinigten Königreich nachweisen, falls ihnen selbst noch kein
Settled oder Pre-Settled Status gewährt wurde.

Europäische Staatsangehörige, die zusätzlich zu ihrer europäischen Staatsangehörigkeit
die britische Staatsangehörigkeit erhalten haben, können in einigen Fällen ihre
Familienmitglieder im Rahmen des EUSS sponsern, aber das hängt von ihrer Situation zum
Zeitpunkt ab, an dem sie britische Staatsangehörige geworden sind. Sie müssen ihre
Freizügigkeit oder ihre Rechte nach dem Abkommen schon ausgeübt haben, als sie die
britische Staatsangehörigkeit angenommen haben, um ihre Familienmitglieder sponsern zu
können. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs namens
Lounes.

Das Sponsoring von Familienmitgliedern nach dem EUSS findet keine Anwendung auf
britische Staatsangehörige, die später einen europäischen Pass (einschließlich eines
irischen) erhalten haben, da sie nicht in das Vereinigte Königreich eingewandert sind und
behandelt werden, als ob sie ihr Recht auf Freizügigkeit oder nach dem Abkommen
ausgeübt haben. Sie werden zu Einwanderungszwecken als britische Staatsangehörige
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ohne eine europäische Staatsangehörigkeit behandelt. Sie können weiterhin
Familienmitglieder ohne britische oder irische Staatsangehörigkeit zwecks Aufenthalt bei
Ihnen im Vereinigten Königreich sponsern, jedoch erfolgt das außerhalb der
Einwanderungsbestimmungen des EUSS.

Wenn Sie sich hinsichtlich des Status der von Ihnen abhängigen Personen und
Familienmitglieder nicht sicher sind, sollten Sie unabhängigen Rat suchen. Organisationen
in London, die Sie um eine unabhängige Beratung bitten können.

Was geschieht mit Unionsbürgern, die vorübergehend außerhalb des
Vereinigten Königreichs leben?

Nach dem zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbarten
Austrittsabkommen können diejenigen, denen der Settled Status gewährt wird, für die Dauer
von fünf Jahren außerhalb des Vereinigten Königreichs leben, ohne dass sie ihren Status
verlieren. Unionsbürger, EWR- oder Schweizer Staatsbürger, die zuvor ununterbrochen fünf
Jahre lang im Vereinigten Königreich gelebt haben, aber zurzeit nicht hier leben, können
ebenfalls den Settled Status erhalten, falls sie ab dem Zeitpunkt ihrer Abwesenheit vom
Vereinigten Königreich nicht länger als fünf Jahre außerhalb des Vereinigten Königreichs
gelebt haben (siehe Abschnitt über die Antragsstellung aus dem Ausland).

Sofern Sie sich gegenwärtig noch nicht ununterbrochen für die Dauer von fünf Jahren im
Vereinigten Königreich aufgehalten haben, müssen Sie sicherstellen, dass Sie innerhalb
eines 12-Monats-Zeitraums nicht mehr als sechs Monate außerhalb des Vereinigten
Königreichs verbringen, damit gewährleistet ist, dass Sie den für Ihre
Anspruchsberechtigung für den Settled Status benötigten ununterbrochenen Aufenthalt
nicht unterbrechen (es sei denn, Sie verbringen aus einem der oben genannten wichtigen
Gründe bis zu 12 Monate in einem einzelnen Zeitraum außerhalb des Vereinigten
Königreichs). Siehe unsere Seite zum ununterbrochenen Aufenthalt und EUSS zwecks
weiterer Informationen.

Was geschieht mit Unionsbürgern, EWR- oder Schweizer Staatsbürgern, die
nach dem 31. Dezember 2020 ankommen?

Das Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich für europäische Staatsangehörige, die vor
dem 31. Dezember 2020 nicht im Vereinigten Königreich gelebt haben, richtet sich nach
den neuen Einwanderungsbestimmungen, die nach dem Ende der Übergangszeit
eingeführt wurden.

Dies gilt nicht für nahe Familienangehörige europäischer Staatsangehöriger mit dem Settled
oder Pre-Settled Status im Vereinigten Königreich, die gesponsert werden können, um zu
ihren Familienmitgliedern nach dem EUSS zu kommen. Siehe hier zwecks weiterer
Informationen.

Wie kann ich den Antrag stellen?

Das EUSS beinhaltet als Teil des Antrags eine Identitätsprüfung. Der einfachste und
schnellste Weg, den Identitätsabschnitt Ihres Antrags zu vervollständigen, ist die
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Verwendung der EU Exit: ID-Dokument-Check-App, die nun sowohl für Apple iPhone 7 oder
neuere Modelle und Android 6.0 und neuer verfügbar ist. Die App kann Ihren Reisepass
scannen und sie kann den Chip mit den biometrischen Daten lesen.

Auch sind Scan-Möglichkeiten für die ID-Dokumente in einigen Centern verfügbar (ggf.
kostenpflichtig), aber die meisten sind zurzeit aufgrund von Covid-19 geschlossen.

Gewisse Anträge sehen die Antragsstellung in Papierform vor oder Sie können ein
Antragsformular in Papierform anfordern, falls Sie das Verfahren nicht online abschließen
können. Sie müssen Kontakt aufnehmen mit dem EU Settlement-Schlichtungscenter, um
ein Antragsformular in Papierform anzufordern, das dann an Ihre Wohnanschrift geschickt
wird.

Personen, die keinen Zugang zu Online-Diensten haben oder dies schwierig finden, können
den unterstützenden, digitalen Dienst kostenfrei nutzen. Der unterstützende, digitale Dienst
kann telefonischen Support oder persönlichen Support in ausgewählten Büchereien oder zu
Hause für all jene umfassen, die keinen Zugang zu diesen Diensten haben oder sich
scheuen, den Antrag online zu stellen.

Welche Dokumente und anderen Informationen benötige ich?

Sie benötigen für den Antrag einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Um die
Telefon-App oder die Dienste zum Scannen von ID-Dokumenten zu verwenden, benötigen
Sie einen biometrischen Reisepass oder Personalausweis. Ein biometrisches Dokument
enthält einen Chip (wie eine Bankkarte), auf dem Informationen über Sie gespeichert sind.
Falls Ihr Dokument nicht biometrisch ist, müssen Sie es per Post an das Home Office
senden. Dort wird es kopiert und dann erhalten Sie das Dokument zurück.
Familienmitglieder, die keine europäische Staatsangehörigkeit besitzen, können die
Telefon-App zum Scannen nur verwenden, wenn sie bereits über eine biometrische
Aufenthaltskarte verfügen.

Sie müssen Ihren Aufenthalt im Vereinigten Königreich nachweisen, es sei denn, Sie haben
bereits ein gültiges Daueraufenthaltsdokument (Permanent Residence) oder eine
unbefristete Aufenthalts- oder Einreiseerlaubnis (ILR/E) für das Vereinigte Königreich
erhalten. Wenn Sie Steuern auf Arbeitseinkommen bezahlt oder Sozialleistungen bezogen
haben, dann können Sie Ihre nationale Sozialversicherungsnummer verwenden, um zu
bestätigen, dass Sie im Vereinigten Königreich wohnhaft sind. Im Antragsverfahren wird Ihre
nationale Sozialversicherungsnummer im HMRC und DWP automatisch überprüft, um
festzustellen, ob Sie im Vereinigten Königreich wohnhaft sind.

Falls in den nationalen Datenbanken, wie HMRC oder DWP, nicht genügend Informationen
vorliegen, werden Sie aufgefordert, weitere Nachweise zu Ihrem ununterbrochenen
Aufenthalt beizubringen. Dazu könnte Folgendes gehören:

   •   P60s oder P45s
   •   Gehaltsabrechnungen
   •   Kontoauszüge
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   •   Rechnungen       von     Versorgungsunternehmen,       Gemeindesteuerrechnungen,
       Telefonrechnungen (Mobil- und Festnetz, solange Ihr Name und Ihre Adresse darauf
       vermerkt sind)
   •   Geschäftliche Jahresabschlüsse
   •   Arbeitsverträge oder Dokumente, die ein Beschäftigungsverhältnis nachweisen
   •   Briefe, Rechnungen oder Zertifikate von akkreditierten Bildungseinrichtungen
   •   Stempel im Reisepass, die die Einreise in das Vereinigte Königreich bestätigen
   •   Flug- oder Zugtickets, die Reisen in das Vereinigte Königreich bestätigen
   •   Briefe von Pflegezentren, Hausärzten oder Krankenhäusern, sowie für Arzttermine

Gegenwärtig ist die Anzahl der Dokumente, die Sie scannen und zum Online-
Antragsformular hochladen können, begrenzt. Sollte das Home Office zusätzliche
Dokumente zu Ihrem Wohnsitz im Vereinigten Königreich benötigen, wird man Sie bitten,
diese zur Verfügung zu stellen. Sie müssen keine Nachweise über die gesamte Dauer Ihres
Aufenthalts im Vereinigten Königreich erbringen. Sie müssen nur für den Zeitraum
Nachweise beibringen, aus denen hervorgeht, dass Sie für den Settled Status (fünfjähriger
Aufenthalt im Vereinigten Königreich) oder den Pre-Settled Status (Aufenthalt im
Vereinigten Königreich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten sechs Monate)
anspruchsberechtigt sind.

Falls Sie kein Europäer sind und einen Antrag nach dem EUSS stellen, müssen Sie Ihrem
Antrag einen Nachweis über Ihre Beziehung zu Ihrem europäischen Familienmitglied
beifügen.

Das Home Office hat erklärt, dass, sofern Sie keine weiteren Informationen oder Nachweise
für Ihren Aufenthalt beibringen können, es Ihnen dabei helfen wird, Ihren Aufenthaltsstatus
im Vereinigten Königreich zu beurteilen.

Es gibt eine nützliche Prüfliste der Dokumente und Informationen, die Sie verwenden
können, um Ihre Antragsvorbereitung zu unterstützen.

Vorstrafenüberprüfung

Sie werden aufgefordert, alle strafrechtlichen Verurteilungen Ihres Vorstrafenregisters im
Vereinigten Königreich und im Ausland anzugeben, sowie jene aller Kinder zwischen 18 und
21 Jahren, für die Sie einen Antrag einreichen. Diese Angaben werden mit den
Datenbanken zur Kriminalität des Vereinigten Königreichs verglichen. Vorstrafen, die nicht
angegeben werden müssen, umfassen die folgenden: Verurteilungen, die nicht offengelegt
werden müssen („verbüßte Strafen“), Verwarnungen („Ermahnungen“), Alternativen zu
strafrechtlicher Verfolgung, z. B. Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.

Sie könnten dennoch anspruchsberechtigt für die Beantragung des Settled Status oder Pre-
Settled Status sein, auch wenn Sie Vorstrafen haben. Dies wird einzelfallabhängig
untersucht. Sie sollten ggf. vor der Beantragung eine unabhängige Rechtsberatung zu Rate
ziehen, insbesondere wenn Sie mehr als eine Vorstrafe haben oder eine Freiheitsstrafe von
mindestens 12 Monaten verbüßt haben. Wir haben eine Liste der unabhängigen
Rechtsberater zusammengestellt.
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Entstehen mir dadurch Kosten?

Der Antrag nach dem EUSS ist kostenlos.

Jedoch können andere Verfahrensteile mit Kosten verbunden sein, wie z. B. die Nutzung
des Dokument- und ID-Prüfungs-Dienstes in den dafür vorgesehenen Centern, gewöhnlich
ca. 14 £ je Antragsteller. Antragsteller ohne eine europäische Staatsangehörigkeit müssen
möglicherweise UKVCAS Visa-Center nutzen, um ihre biometrischen Daten als Teil des
Antragsverfahrens aufnehmen zu lassen. Es besteht die Möglichkeit, kostenlose Termine in
den Kernzentren wahrzunehmen, aber da diese nur in den Großstädten des Vereinigten
Königreichs verfügbar sind, kann die Fahrt zum Kernzentrum Geld kosten. Alternativ steht
Ihnen ein kostenpflichtiger Termin in einem für Sie näher gelegenen Visa-Center zur
Verfügung. Wenn Sie sich in schwierigen Umständen befinden und keine kostenlose
Einwanderungs- und Rechtsberatung finden können, müssen Sie möglicherweise die
Gebühren für einen Rechtsanwalt zahlen.

Antragsstellung aus dem Ausland

Anträge können mithilfe der ID-Scanning-App und eines Online-Antragsverfahrens aus dem
Ausland gestellt werden. Die ID-Scanning-App kann nur mit einem gültigen Reisepass oder
Personalausweis verwendet werden, der einen vollständig kompatiblen biometrischen Chip
enthält. Außereuropäische Antragsteller können den Antrag mithilfe der ID-Scanning-App
nur aus dem Ausland stellen, wenn Sie eine gültige biometrische Aufenthaltskarte oder eine
biometrische Daueraufenthaltskarte besitzen, die gemäß den EWR-Bestimmungen
ausgestellt wurde. Sollten Sie keinen Zugriff auf diese Dokumente haben, müssen Sie sich
an das EU Settlement-Schlichtungscenter wenden, um festzustellen, ob Sie berechtigt sind,
den Antrag mithilfe alternativer Beweise von außerhalb des Vereinigten Königreichs zu
stellen.

Überprüfen Sie Ihre E-Mails, um die Antragsentscheidung zu sehen

Überprüfen Sie Ihre E-Mails regelmäßig, da das Home Office die Antragsgenehmigung an
die E-Mail-Adresse senden wird, die Sie in Ihrem Antrag angegeben haben. Sie sollten auch
Ihren „Junk Mail"- oder „Spam"-Ordner überprüfen, da die Antragsgenehmigung manchmal
dort eingehen kann.

Es dauert in der Regel zwischen fünf Arbeitstage bis zu einem Monat, bis das Home Office
Ihren Antrag bearbeitet hat, falls keine weiteren Informationen erforderlich sind. Sollten
jedoch weitere Informationen erforderlich oder Ihr Antrag komplex sein, kann es länger
dauern. Sie können das EU Settlement Scheme-Schlichtungscenter des Home Office unter
0300 123 7379 anrufen, um den Status Ihres Antrags anzufordern.

Nachdem Sie die E-Mail mit der Genehmigung erhalten haben, drucken Sie sie mit der
beigefügten Antragsgenehmigung aus oder speichern Sie sie zur späteren Bezugnahme in
Ihrem Posteingang. Obwohl dieses Schreiben Ihren Status nicht beweist, können Sie später
auf die darin enthaltenen Informationen zurückgreifen, um die digitalen Informationen des
Home Office zu aktualisieren.
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Erhalte ich einen Nachweis über meinen Settled Status/Pre-Settled Status?

Falls Ihnen der Settled Status gewährt wird, erhalten Sie kein Dokument, um dies
nachzuweisen, sondern Sie erhalten einen digitalen Status, auf den Sie über das gov.uk-
Portal zugreifen können. Falls Sie Ihren Status jemals nachweisen müssen, z. B. für einen
neuen Arbeitgeber oder Vermieter, dann können Sie diesen Personen einen Zugangs-Code
und einen Web-Link geben, sodass sie Ihren Status elektronisch überprüfen können. Diese
Personen haben über diesen Link keinen Zugriff auf andere Informationen über Sie. Bis zum
30. Juni 2021 sind europäische Staatsangehörige nicht verpflichtet, einem Arbeitgeber oder
Vermieter ihren digitalen Status vorzulegen, da Sie sich weiterhin auf Ihren Reisepass oder
Personalausweis verlassen können.

Kann ich Berufung gegen die Entscheidung des Home Office einlegen?

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb Sie möglicherweise Berufung gegen die
Entscheidung des Home Office einlegen möchten. Die häufigsten Gründe sind:

   •   Ihnen wird der Pre-Settled Status gewährt, Sie glauben jedoch, dass Ihnen der
       Settled Status zusteht; oder
   •   Ihnen wurde der Settled Status oder der Pre-Settled Status verweigert.

Während Ihrer Online-Antragsstellung werden Sie auch gefragt, wie lange Sie
ununterbrochen im Vereinigten Königreich gelebt haben. Das Antragsverfahren teilt Ihnen
dann mit, ob die automatische Überprüfung der nationalen Sozialversicherungsnummer
einen ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren festgestellt hat. Sollten diese
Überprüfungen keinen ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren ergeben, haben Sie
die Möglichkeit, weitere Nachweise hochzuladen, um zu zeigen, dass Ihnen der Settled
Status gewährt werden sollte. Wenn Sie sich nicht für die Dauer von fünf Jahren im
Vereinigten Königreich aufgehalten haben, können Sie den Pre-Settled Status als richtig für
Ihre Situation akzeptieren. Kann bei den automatischen Überprüfungen kein Aufenthalt im
Vereinigten Königreich für Sie ermittelt werden, werden Sie aufgefordert, einen
Aufenthaltsnachweis hochzuladen, um zu beweisen, dass Sie entweder auf den Settled
Status oder den Pre-Settled Status Anspruch haben.

Falls Ihnen der Pre-Settled Status gewährt wird, Sie jedoch der Ansicht sind, dass Sie
Anspruch auf den Settled Status haben, müssen Sie überlegen, ob Sie in der Lage sind,
diese Entscheidung erfolgreich anzugreifen. Falls Sie keine weiteren Nachweise über einen
fünfjährigen ununterbrochenen Aufenthalt besitzen, können Sie sich möglicherweise dafür
entscheiden, zunächst einmal den Pre-Settled Status zu akzeptieren. Nachdem Sie weitere
Nachweise gefunden haben, die Ihren Aufenthalt beweisen, können Sie den Settled Status
beantragen. Bevor Sie dies tun, sollten Sie Kontakt zu einem Einwanderungsberater oder
dem EU Settlement-Schlichtungscenter des Home Office aufnehmen.

Alternativ können Sie eine Überprüfung der Entscheidung beantragen. Dies nennt sich
administrative Überprüfung. Sie müssen diesen Antrag innerhalb von 28 Tagen ab dem
Datum der Entscheidung stellen. Es fällt eine Gebühr von 80 £ an, die jedoch erstattet
werden kann, wenn a) der Antrag erfolgreich ist oder b) der Antrag abgelehnt wird, da er
ungültig ist. Die Gebühr wird nicht erstattet, wenn die Überprüfung aufgrund der von Ihnen
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zusätzlich vorgelegten Informationen erfolgreich ist. Sie können eine Überprüfung mithilfe
eines Antragsformulars beantragen.

Sie können eine Entscheidung, mit der Sie nicht einverstanden sind, auch durch
Berufungseinlegung beim Immigration Tribunal der ersten Instanz angreifen. Durch die
Berufungseinlegung beim Tribunal wird die die Entscheidung des Home Office von einem
unabhängigen Richter für Einwanderung überprüft, der Ihre Situation und die von Ihnen
vorgelegten Beweise prüft, um zu entscheiden, ob die Entscheidung des Home Office
Bestand hat oder nicht. Die Berufungseinlegung beim Tribunal kostet 80 £, falls Sie
wünschen, dass die Berufung auf Ihren Unterlagen basiert, oder 140 £, falls Sie vor dem
Richter für Einwanderung erscheinen und mündlich Zeugnis geben möchten. Sie sollten
Ihren Fall mit einem qualifizierten Einwanderungsberater besprechen, bevor Sie beim
Tribunal Berufung einlegen, damit Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Berufung
verstehen. Hier finden Sie eine Liste der unabhängigen Rechtsberater, die Ihnen helfen
können.

Falls Ihnen der Settled Status oder der Pre-Settled Status verweigert wird, müssen Sie
entweder erneut einen Antrag stellen, eine administrative Überprüfung beantragen oder
beim Immigration Tribunal der ersten Instanz Berufung einlegen. Welchen Ansatz Sie
wählen sollten, hängt davon ab, aus welchem Grund Ihr Antrag abgelehnt wurde. Die
Verweigerung des Status nach dem EUSS ist schwerwiegend, darum sollten Sie im Falle
einer Ablehnung mit einem qualifizierten Einwanderungsberater sprechen. Hier finden Sie
eine Liste der unabhängigen Rechtsberater, die Ihnen helfen können.

Bedingungen für den Beibehalt des Pre-Settled Status oder Settled Status,
nachdem dieser gewährt wurde

Damit Sie den Settled Status nicht verlieren, sollten Sie das Vereinigte Königreich für die
Dauer von mindestens fünf aufeinander folgenden Jahren nicht verlassen, da Ihr Status
erlischt, wenn Sie sich länger als fünf Jahre nicht im Vereinigten Königreich aufhalten. Wenn
Sie wegen einer Straftat verurteilt werden, kann das Home Office Ihren Settled Status
aufheben und versuchen, Sie aus dem Vereinigten Königreich abzuschieben. Mit
Ausnahme dieser zwei Gründe behalten Sie Ihren Settled Status – und damit das Recht
zum Aufenthalt im Vereinigten Königreich wie derzeit – auf Lebenszeit.

Um Ihren Pre-Settled Status beizubehalten, müssten Sie Ihren ununterbrochenen
Aufenthalt im Vereinigten Königreich aufrechterhalten. Bitte lesen Sie unseren Abschnitt
über den ununterbrochenen Aufenthalt zwecks weiterer Informationen. Sie müssen zudem
sicherstellen, dass Sie den Antrag auf den Settled Status stellen, nachdem Sie sich
ununterbrochen für die Dauer von fünf Jahren im Vereinigten Königreich aufgehalten haben,
oder vor dem Ablauf Ihres Pre-Settled Status. Wenn Sie wegen einer Straftat verurteilt
werden, kann das Home Office Ihren Pre-Settled Status aufheben und versuchen, Sie aus
dem Vereinigten Königreich abzuschieben.
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