Hub für Unionsbürger in London (European Londoners Hub) - German/Deutsch
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Hub für Unionsbürger in London (European Londoners Hub) German/Deutsch
COPYRIGHT Greater London Authority February 2021 Published by Greater London Authority City Hall The Queen’s Walk More London London SE1 2AA enquiries 020 7983 4000 minicom 020 7983 4458
1 Der Antrag nach dem EU Settlement Scheme Der Bürgermeister, Sadiq Khan, hat ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass die in London lebenden Unionsbürger dazugehören und in unserer großartigen Stadt willkommen sind. Um sicherzustellen, dass die Unionsbürger und ihre Familien über alle nötigen Informationen über das Leben in London nach dem Brexit verfügen, haben wir den Hub für Unionsbürger in London (European Londoners Hub) eingerichtet, der Sie mit klaren und objektiven Informationen versorgt und Sie, falls erforderlich, auf Quellen für weitere Unterstützung und Beratung verweist. Warum ist ein Antrag notwendig? Die EU-Verordnungen über die Freizügigkeit gelten für das Vereinigte Königreich nicht mehr, sodass die britische Regierung Unionsbürger, Staatsangehörige der Länder des EWR oder der Schweiz und deren Familienangehörige, die sich nach dem 30. Juni 2021 legal im Vereinigten Königreich aufhalten möchten, dazu verpflichtet, bis zu diesem Datum einen neuen Aufenthaltsstatus zu beantragen. Dies erfolgt im Rahmen des EU Settlement Scheme, das für erfolgreiche Antragsteller ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht (Settled Status) in Form einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (Indefinite Leave to Remain -ILR-) oder ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht (Pre-Settled Status) in Form einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (Limited Leave to Remain -LTR-) vorsieht. Die britische Regierung geht davon aus, dass den meisten Anträgen stattgegeben werden kann, mit nur sehr wenigen Ausnahmen im Zusammenhang mit Verurteilungen für schwere Straftaten. Sie müssen den Nachweis erbringen, dass Sie sich für die Dauer von fünf aufeinander folgenden Jahren im Vereinigten Königreich aufgehalten haben (ununterbrochener Aufenthalt), um ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht (Settled Status) beantragen zu können. Falls Sie am oder vor dem 31. Dezember 2020 in das Vereinigte Königreich gezogen sind, aber bei Antragsstellung nicht für die Dauer von fünf aufeinander folgenden Jahren hier gelebt haben, kann Ihnen ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht (Pre-Settled Status) gewährt werden. Nachdem Ihnen der Pre-Settled Status gewährt wurde, können Sie den Settled Status beantragen, sobald Sie sich für die Dauer von fünf aufeinander folgenden Jahren im Vereinigten Königreich aufgehalten haben. Falls Ihnen der Pre-Settled Status gewährt wurde, ist es sehr wichtig, dass Sie den Antrag auf den Settled Status vor dem Ablauf Ihres Pre-Settled Status stellen. Ansonsten können Sie sich nicht legal im Vereinigten Königreich aufhalten. Wenn Sie sich zukünftig legal im Vereinigten Königreich aufhalten möchten, müssen Sie vor dem 30. Juni 2021 einen Antrag auf eines der beiden Aufenthaltsrechte stellen. Ihre Anspruchsberechtigung Wir können Ihnen helfen, Ihre Anspruchsberechtigung nach dem EU Settlement Scheme (EUSS) zu prüfen, indem Sie auf die untere Schaltfläche klicken und einige einfache Fragen beantworten. Basierend auf Ihren Antworten können wir Sie auf weitere Informationen
2 verweisen und – falls zutreffend – auf die Antragsseite des Home Office. Sofern Sie meinen, Ihre Anspruchsberechtigung schon zu kennen, gehen Sie bitte direkt zur Antragsseite. Was muss ich noch über einen Antrag nach dem EUSS wissen? Sie haben bis zum 30. Juni 2021 Zeit, einen Antrag nach dem EUSS zu stellen. Wir empfehlen jedoch dringend, Ihren Antrag so schnell wie möglich zu stellen. Anträge, die nach dem 30. Juni 2021 eingehen, können noch vom Home Office bearbeitet werden, sofern ein triftiger Grund vorliegt, warum Sie Ihren Antrag nicht vor dem 30. Juni 2021 stellen konnten. Ihre anspruchsberechtigten Familienmitglieder, die sich gegenwärtig nicht im Vereinigten Königreich aufhalten, können jederzeit nach der Übergangszeit einen Antrag stellen, um zu Ihnen ins Vereinigte Königreich zu kommen. Die folgenden Leitlinien helfen Ihnen dabei, Ihren Status zu ermitteln und herauszufinden, was Sie und Ihre Familienangehörigen benötigen, um einen Antrag zu vervollständigen. Wir werden diesen Hub regelmäßig um neue Informationen aktualisieren, sobald wir von Veränderungen Kenntnis erlangen. Kann ich den Settled Status oder den Pre-Settled Status beantragen? Falls Sie ununterbrochen für die Dauer von fünf Jahren im Vereinigten Königreich gelebt haben, können Sie den Settled Status beantragen. Ein ununterbrochener Aufenthalt liegt dann vor, wenn Sie sich mindestens für die Dauer von sechs Monaten innerhalb eines 12- Monats-Zeitraums während den fünf Jahren im Vereinigten Königreich aufgehalten haben. Im Rahmen des Antragsverfahrens werden Sie gebeten, Ihre Identität zu bestätigen, Nachweise für die Dauer Ihres Aufenthalts im Vereinigten Königreich zu erbringen und etwaige strafrechtliche Verurteilungen anzugeben. Innerhalb Ihres fünfjährigen Aufenthaltes dürfen Sie sich einmal für länger als sechs Monate außerhalb des Vereinigten Königreichs aufgehalten haben, sofern es sich um eine einzelne Abwesenheit von höchstens 12 Monaten handelt und diese aus einem „wichtigen Grund“ erfolgt ist. Wichtige Gründe sind eng definiert. Dazu gehören Schwangerschaft, Geburt, Krankheit, Studien, Berufsausbildung oder Entsendung ins Ausland. Eine Abwesenheit aufgrund des Coronavirus kann als ein wichtiger Grund gelten, aber nur unter eingeschränkten Umständen. Lesen Sie unsere Seite über den ununterbrochenen Aufenthalt zwecks weiterer Informationen. Eine Abwesenheit vom Vereinigten Königreich aufgrund des Militärdienstes oder im Dienst der Krone hat keinen Einfluss auf Ihren zur Anspruchsberechtigung führenden Aufenthalt, sogar wenn diese Abwesenheit länger als 12 Monate andauert. Wenn Sie bis Ende Dezember 2020 weniger als fünf Jahre im Vereinigten Königreich gelebt haben, können Sie den Pre-Settled Status beantragen. Nachdem Sie die fünf Jahre des ununterbrochenen Aufenthalts erreicht haben, können Sie den Settled Status beantragen.
3 Was geschieht, wenn ich bereits einen Daueraufenthalt (Permanent Residence) oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Indefinite Leave to Remain -ILR-) oder eine unbefristete Einreiseerlaubnis (Indefinite Leave to Enter -ILE-) habe? Der Settled Status ist eine neue Art der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (ILR) und unterscheidet sich von der Art, die Personen in der Vergangenheit gewährt wurde. Denjenigen, die bereits eine unbefristete Aufenthalts- oder Einreiseerlaubnis (ILR/E) für das Vereinigte Königreich besitzen, ist es bereits erlaubt, nach dem Ende des Übergangszeitraums im Vereinigten Königreich zu leben. Möglicherweise möchten sie jedoch den Settled Status beantragen, um die zusätzlichen Rechte zu erlangen, die im Rahmen des Austrittsabkommens vereinbart wurden, wie z. B. das Recht auf eine fünfjährige Abwesenheit und das Recht, berechtigte Familienangehörige zu sich zu holen. Einige Personen finden es möglicherweise auch einfacher, ihr Aufenthaltsrecht durch den Settled Status nachzuweisen, auf den jederzeit digital zugegriffen werden kann. Eine ILR des alten Stils wurde oft in einen alten Pass gestempelt, der leider verloren gehen kann. Personen die ein gültiges Dokument oder eine gültige Karte für den Daueraufenthalt (Permanent Residence) besitzen, müssen den Settled Status beantragen, da der Daueraufenthaltsstatus am 30. Juni 2021 erlischt. Obwohl der Status erlischt, kann das Dokument dennoch nützlich sein, da damit nachgewiesen werden kann, dass Ihre Kinder, die nach dem Erhalt des Daueraufenthalts im Vereinigten Königreich geboren wurden, automatisch britische Staatsbürger sind. Im Antragsverfahren können Sie angeben, ob Sie die ILR/E oder einen Daueraufenthalt (Permanent Residence) besitzen. Sie müssen angeben, dass Sie höchstens 2 Jahre nicht im Vereinigten Königreich gelebt haben, falls Sie eine ILR/E besitzen, oder höchstens 5 Jahre, wenn Sie ein Dokument oder eine Karte über einen Daueraufenthalt (Permanent Residence) besitzen. In den meisten Fällen brauchen Sie nach Erhalt der ILR/E oder des Daueraufenthalts (Permanent Residence) keinen Nachweis über die Dauer Ihres Aufenthalts im Vereinigten Königreich erbringen. Wenn Sie eine unbefristete Aufenthalts- oder Einreiseerlaubnis besitzen (ILR/E), dies aber nicht nachweisen können, beispielsweise weil Sie die Dokumente verloren haben oder diese aus irgendeinem Grund zerstört wurden, und Sie vor dem 31. Dezember 1988 in das Vereinigte Königreich gekommen sind, dann können Sie wählen, ob Sie Ihren Antrag im Rahmen des Windrush-Programms oder nach dem EU Settlement Scheme stellen möchten. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass Sie einen Antrag nach einem der beiden Verfahren gestellt haben, damit Sie Schutz genießen. Wenn Sie sich in Bezug auf Ihre Rechte nicht sicher sind, lassen Sie sich immer unabhängig rechtlich beraten. Die Ressourcen, die Ihnen in London zur Verfügung stehen, finden Sie auf unserer Seite für Support-Dienste. Gilt das auch für irische Staatsbürger? Irische Staatsbürger genießen ein anderes Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich, das nicht von der Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der EU abhängig ist. Sie werden von dem Moment an, in dem sie im Vereinigten Königreich ansässig werden, als „aufenthaltsberechtigt” betrachtet. Sie brauchen den neuen Status im Rahmen des EUSS nicht beantragen, können dies jedoch tun, wenn sie das möchten.
4 Familienmitglieder irischer Staatsangehöriger, die keine irische oder britische Staatsangehörigkeit oder keine ILR/E besitzen, müssen den Settled Status beantragen oder den Pre-Settled Status, um sicherzustellen, dass sie sich legal im Vereinigten Königreich aufhalten. Berechtigte Familienangehörige irischer Staatsangehöriger, die im Vereinigten Königreich leben, können den Settled Status oder den Pre-Settled Status nach dem EUSS erhalten, ohne dass der irische Staatsangehörige ihn auch erhält. Müssen Kinder einen Antrag stellen? Alle Familienmitglieder müssen den Antrag einzeln stellen, aber die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen den Antrag für die Kinder in ihrer Obhut stellen. Kinder unter 21 Jahren, deren Elternteil den Settled Status besitzt, haben nach Antragstellung Anspruch auf den Settled Status, selbst wenn sie weniger als fünf Jahre lang im Vereinigten Königreich gelebt haben. Dies gilt auch für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2020 in das Vereinigte Königreich kommen. Anträge für betreute Kinder sollten von den Behörden eingereicht werden, in deren Obhut sie sich befinden. Ein Kind, das sich länger als 24 Stunden in der Obhut seiner lokalen Behörde befindet, gilt als ein betreutes Kind. Im Vereinigten Königreich geborene Kinder mit mindestens einem Elternteil, der bei ihrer Geburt bereits Staatsangehöriger des Vereinigten Königreichs ist oder einen Daueraufenthalts- (Permanent Residence) oder den Settled Status besitzt, sind britische Staatsangehörige und müssen sich nicht einbürgern lassen oder registrieren. Dazu gibt es möglicherweise Ausnahmen. Hier finden Sie weitere Informationen dazu, ob ein Kind bereits die britische Staatsangehörigkeit besitzt. Für adoptierte Kinder muss ein juristisches Adoptionsdokument vorgelegt werden, das im Vereinigten Königreich anerkannt wird. Nach dem 31. Dezember 2020 geborene oder adoptierte Kinder genießen ebenfalls Schutz. Lesen Sie Beispiele dazu, wie der Settled Status und der Pre-Settled Status auf verschiedene Familien Anwendung finden. Was geschieht mit Personen, die weitere Hilfe brauchen? Dem Home Office ist bekannt, dass es viele Gründe gibt, weshalb Personen nicht problemlos Zugang zu den Informationen haben oder das System nicht verstehen oder ohne Unterstützung nicht durch das EUSS-System navigieren können. Möglicherweise haben sie keinen Zugang zu Computern oder wissen nicht, wie man sie benutzt. Vielleicht beherrschen sie die englische Sprache nicht sehr gut, haben möglicherweise eine Behinderung oder andere gesundheitliche Probleme, die sie daran hindern, das Antragsverfahren leicht und ohne Hilfe durchzuführen. Für Personen, die keinen Zugang zu Online-Diensten haben oder dies schwierig finden, steht ein unterstützender digitaler Dienst zur Verfügung. Der unterstützende digitale Dienst kann einen telefonischen Support oder persönlichen Support in ausgewählten Büchereien oder zu Hause für all jene umfassen, die keinen Zugang zu diesen Diensten haben.
5 Das Home Office hat sich mit Nutzergruppen beraten, die eine Vielzahl von Gemeinschaften repräsentieren, jedoch bleibt dies ein besonders problematischer Bereich und individuelle Bedingungen und Umstände von Antragstellern benötigen möglicherweise einen besonderen Support. Das Home Office finanziert gegenwärtig 72 Organisationen, einschließlich einiger lokaler Behörden, die jene ermitteln und kontaktieren, die zum Antrag gemäß dem EUSS berechtigt sind, und ihnen auch einen besonderen Support bei der Antragsstellung bieten. Dazu gehören unter Obhut stehende Personen, Personen, die sich für längere Zeit in stationärer Behandlung befinden und ältere Menschen, außerdem auch fahrende Gemeinschaften (Roma) und jene ohne festen Wohnsitz. Der Bürgermeister finanziert auch Organisationen, um diesen Support in London anbieten zu können. Das Home Office stellt eine spezielle Helpline und andere Dienste zur Verfügung. Falls Sie Fragen zu Ihrer Antragsstellung haben, können Sie Kontakt aufnehmen mit dem EU Settlement-Schlichtungscenter unter 0300 123 7379 (innerhalb des Vereinigten Königreichs) oder unter +44 (0) 203 080 0010 (außerhalb des Vereinigten Königreichs). Einzelheiten zu den Gebühren finden Sie hier www.gov.uk/call-charges. Sie können über das Online-Einreichungsformular auch Fragen stellen eu-settled-status- enquiries.service.gov.uk. Wir haben in London unabhängige Support- und Beratungsdienste zusammengestellt, die Ihnen helfen können. Was geschieht, wenn Sie die doppelte Staatsangehörigkeit besitzen? Europäische Staatsangehörige, die auch britische Staatsangehörige sind, behalten dieselben Rechte wie jetzt, ohne den Settled Status beantragen zu müssen. Ihre britische Staatsangehörigkeit gibt Ihnen das Recht, dauerhaft im Vereinigten Königreich zu leben. Zusätzlich behalten Sie auch jene Rechte, die im Austrittsabkommen vereinbart wurden – abhängig davon, wie Sie die britische Staatsangehörigkeit erworben haben. Jedoch hat die Regierung des Vereinigten Königreichs bislang noch keine Einzelheiten dazu genannt, wie Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit ihre Anspruchsberechtigung nachweisen können. Für weitere Einzelheiten siehe den nächsten Abschnitt. Kann ich die britische Staatsangehörigkeit beantragen? Wenn Sie einen gültigen Daueraufenthalt (Permanent Residence) oder eine unbefristete Aufenthalts- oder Einreiseerlaubnis (ILR/E) besitzen, können Sie möglicherweise auch die britische Staatsangehörigkeit beantragen. Sie können dies auch tun, nachdem Ihnen der Settled Status gewährt wurde. Sofern Sie nicht mit einem britischen Staatsangehörigen verheiratet sind, müssen Sie 12 Monate ab dem Zeitpunkt warten, an dem Sie eine der oben genannten Statusarten erworben haben, bevor Sie den Antrag stellen können. Weitere Informationen zur Beantragung der britischen Staatsangehörigkeit finden Sie hier. Aber nicht alle Länder erlauben ihren Bürgern, im Besitz eines Passes eines anderen Landes zu sein, oder nur unter speziellen Umständen, sodass Sie möglicherweise Ihre gegenwärtige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen, wenn Sie die britische Staatsangehörigkeit annehmen. Wenn Sie Anspruch auf die britische Staatsangehörigkeit haben und diese beantragen möchten, sollten Sie sich vorab an Ihre Botschaft wenden, um
6 herauszufinden, ob Sie den Pass Ihres Geburtslandes behalten können und wenn ja, unter welchen Umständen. Was geschieht mit außereuropäischen Familienmitgliedern? Europäische Staatsangehörige, die am 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich gelebt haben, können ihre Familienmitglieder, die vor diesem Datum im Rahmen des EUSS bei ihnen gelebt haben (dies werden hauptsächlich außereuropäische Familienmitglieder sein), sponsern und können auch anspruchsberechtigte Familienmitglieder zu sich ins Vereinigte Königreich holen, die am 31. Dezember 2020 nicht im Vereinigten Königreich gelebt haben (dies gilt sowohl für europäische als auch für außereuropäische Familienmitglieder). Obwohl irische Staatsangehörige keinen Antrag nach dem EUSS stellen müssen, können sie dennoch Familienmitglieder sponsern, damit diese mit ihnen im Vereinigten Königreich leben können oder sie zu sich in das Vereinigte Königreich holen, indem sie nachweisen, dass ihnen entweder der Pre-Settled oder der Settled Status gewährt werden würde, falls sie einen Antrag stellten. Es bestehen besondere Vorschriften für in Nordirland geborene britische und irische Staatsangehörige, die auch Familienmitglieder im Rahmen des EUSS sponsern können; siehe hier zwecks weiterer Informationen. Anspruchsberechtigte Familienmitglieder sind Ehepartner, Lebenspartner und unverheiratete Partner (dauerhafte Partner), deren Beziehung vor dem 31. Dezember 2020 bestand. Dazu zählen auch abhängige Eltern und Großeltern sowie Kinder unter 21 Jahren oder abhängige Kinder über 21 Jahren. Einige Mitglieder der erweiterten Familie, die nicht in der vorhergehenden Liste aufgeführt sind, können einen Antrag nach dem EUSS stellen, jedoch nur, wenn sie vor dem 31. Dezember 2020 einen Antrag auf ein Dokument des Home Office als „Mitglied der erweiterten Familie“ gestellt haben. Das antragstellende Familienmitglied muss seine Beziehung zu seinem Familienmitglied, das eine europäische Staatsangehörigkeit besitzt, nachweisen (z. B. eine Geburts-, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde). Dieser Nachweis kann gescannt und über das Online- Antragsformular eingereicht werden. Sie müssen auch die Identität ihres Familienmitglieds und den Wohnsitz im Vereinigten Königreich nachweisen, falls ihnen selbst noch kein Settled oder Pre-Settled Status gewährt wurde. Europäische Staatsangehörige, die zusätzlich zu ihrer europäischen Staatsangehörigkeit die britische Staatsangehörigkeit erhalten haben, können in einigen Fällen ihre Familienmitglieder im Rahmen des EUSS sponsern, aber das hängt von ihrer Situation zum Zeitpunkt ab, an dem sie britische Staatsangehörige geworden sind. Sie müssen ihre Freizügigkeit oder ihre Rechte nach dem Abkommen schon ausgeübt haben, als sie die britische Staatsangehörigkeit angenommen haben, um ihre Familienmitglieder sponsern zu können. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs namens Lounes. Das Sponsoring von Familienmitgliedern nach dem EUSS findet keine Anwendung auf britische Staatsangehörige, die später einen europäischen Pass (einschließlich eines irischen) erhalten haben, da sie nicht in das Vereinigte Königreich eingewandert sind und behandelt werden, als ob sie ihr Recht auf Freizügigkeit oder nach dem Abkommen ausgeübt haben. Sie werden zu Einwanderungszwecken als britische Staatsangehörige
7 ohne eine europäische Staatsangehörigkeit behandelt. Sie können weiterhin Familienmitglieder ohne britische oder irische Staatsangehörigkeit zwecks Aufenthalt bei Ihnen im Vereinigten Königreich sponsern, jedoch erfolgt das außerhalb der Einwanderungsbestimmungen des EUSS. Wenn Sie sich hinsichtlich des Status der von Ihnen abhängigen Personen und Familienmitglieder nicht sicher sind, sollten Sie unabhängigen Rat suchen. Organisationen in London, die Sie um eine unabhängige Beratung bitten können. Was geschieht mit Unionsbürgern, die vorübergehend außerhalb des Vereinigten Königreichs leben? Nach dem zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbarten Austrittsabkommen können diejenigen, denen der Settled Status gewährt wird, für die Dauer von fünf Jahren außerhalb des Vereinigten Königreichs leben, ohne dass sie ihren Status verlieren. Unionsbürger, EWR- oder Schweizer Staatsbürger, die zuvor ununterbrochen fünf Jahre lang im Vereinigten Königreich gelebt haben, aber zurzeit nicht hier leben, können ebenfalls den Settled Status erhalten, falls sie ab dem Zeitpunkt ihrer Abwesenheit vom Vereinigten Königreich nicht länger als fünf Jahre außerhalb des Vereinigten Königreichs gelebt haben (siehe Abschnitt über die Antragsstellung aus dem Ausland). Sofern Sie sich gegenwärtig noch nicht ununterbrochen für die Dauer von fünf Jahren im Vereinigten Königreich aufgehalten haben, müssen Sie sicherstellen, dass Sie innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums nicht mehr als sechs Monate außerhalb des Vereinigten Königreichs verbringen, damit gewährleistet ist, dass Sie den für Ihre Anspruchsberechtigung für den Settled Status benötigten ununterbrochenen Aufenthalt nicht unterbrechen (es sei denn, Sie verbringen aus einem der oben genannten wichtigen Gründe bis zu 12 Monate in einem einzelnen Zeitraum außerhalb des Vereinigten Königreichs). Siehe unsere Seite zum ununterbrochenen Aufenthalt und EUSS zwecks weiterer Informationen. Was geschieht mit Unionsbürgern, EWR- oder Schweizer Staatsbürgern, die nach dem 31. Dezember 2020 ankommen? Das Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich für europäische Staatsangehörige, die vor dem 31. Dezember 2020 nicht im Vereinigten Königreich gelebt haben, richtet sich nach den neuen Einwanderungsbestimmungen, die nach dem Ende der Übergangszeit eingeführt wurden. Dies gilt nicht für nahe Familienangehörige europäischer Staatsangehöriger mit dem Settled oder Pre-Settled Status im Vereinigten Königreich, die gesponsert werden können, um zu ihren Familienmitgliedern nach dem EUSS zu kommen. Siehe hier zwecks weiterer Informationen. Wie kann ich den Antrag stellen? Das EUSS beinhaltet als Teil des Antrags eine Identitätsprüfung. Der einfachste und schnellste Weg, den Identitätsabschnitt Ihres Antrags zu vervollständigen, ist die
8 Verwendung der EU Exit: ID-Dokument-Check-App, die nun sowohl für Apple iPhone 7 oder neuere Modelle und Android 6.0 und neuer verfügbar ist. Die App kann Ihren Reisepass scannen und sie kann den Chip mit den biometrischen Daten lesen. Auch sind Scan-Möglichkeiten für die ID-Dokumente in einigen Centern verfügbar (ggf. kostenpflichtig), aber die meisten sind zurzeit aufgrund von Covid-19 geschlossen. Gewisse Anträge sehen die Antragsstellung in Papierform vor oder Sie können ein Antragsformular in Papierform anfordern, falls Sie das Verfahren nicht online abschließen können. Sie müssen Kontakt aufnehmen mit dem EU Settlement-Schlichtungscenter, um ein Antragsformular in Papierform anzufordern, das dann an Ihre Wohnanschrift geschickt wird. Personen, die keinen Zugang zu Online-Diensten haben oder dies schwierig finden, können den unterstützenden, digitalen Dienst kostenfrei nutzen. Der unterstützende, digitale Dienst kann telefonischen Support oder persönlichen Support in ausgewählten Büchereien oder zu Hause für all jene umfassen, die keinen Zugang zu diesen Diensten haben oder sich scheuen, den Antrag online zu stellen. Welche Dokumente und anderen Informationen benötige ich? Sie benötigen für den Antrag einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Um die Telefon-App oder die Dienste zum Scannen von ID-Dokumenten zu verwenden, benötigen Sie einen biometrischen Reisepass oder Personalausweis. Ein biometrisches Dokument enthält einen Chip (wie eine Bankkarte), auf dem Informationen über Sie gespeichert sind. Falls Ihr Dokument nicht biometrisch ist, müssen Sie es per Post an das Home Office senden. Dort wird es kopiert und dann erhalten Sie das Dokument zurück. Familienmitglieder, die keine europäische Staatsangehörigkeit besitzen, können die Telefon-App zum Scannen nur verwenden, wenn sie bereits über eine biometrische Aufenthaltskarte verfügen. Sie müssen Ihren Aufenthalt im Vereinigten Königreich nachweisen, es sei denn, Sie haben bereits ein gültiges Daueraufenthaltsdokument (Permanent Residence) oder eine unbefristete Aufenthalts- oder Einreiseerlaubnis (ILR/E) für das Vereinigte Königreich erhalten. Wenn Sie Steuern auf Arbeitseinkommen bezahlt oder Sozialleistungen bezogen haben, dann können Sie Ihre nationale Sozialversicherungsnummer verwenden, um zu bestätigen, dass Sie im Vereinigten Königreich wohnhaft sind. Im Antragsverfahren wird Ihre nationale Sozialversicherungsnummer im HMRC und DWP automatisch überprüft, um festzustellen, ob Sie im Vereinigten Königreich wohnhaft sind. Falls in den nationalen Datenbanken, wie HMRC oder DWP, nicht genügend Informationen vorliegen, werden Sie aufgefordert, weitere Nachweise zu Ihrem ununterbrochenen Aufenthalt beizubringen. Dazu könnte Folgendes gehören: • P60s oder P45s • Gehaltsabrechnungen • Kontoauszüge
9 • Rechnungen von Versorgungsunternehmen, Gemeindesteuerrechnungen, Telefonrechnungen (Mobil- und Festnetz, solange Ihr Name und Ihre Adresse darauf vermerkt sind) • Geschäftliche Jahresabschlüsse • Arbeitsverträge oder Dokumente, die ein Beschäftigungsverhältnis nachweisen • Briefe, Rechnungen oder Zertifikate von akkreditierten Bildungseinrichtungen • Stempel im Reisepass, die die Einreise in das Vereinigte Königreich bestätigen • Flug- oder Zugtickets, die Reisen in das Vereinigte Königreich bestätigen • Briefe von Pflegezentren, Hausärzten oder Krankenhäusern, sowie für Arzttermine Gegenwärtig ist die Anzahl der Dokumente, die Sie scannen und zum Online- Antragsformular hochladen können, begrenzt. Sollte das Home Office zusätzliche Dokumente zu Ihrem Wohnsitz im Vereinigten Königreich benötigen, wird man Sie bitten, diese zur Verfügung zu stellen. Sie müssen keine Nachweise über die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts im Vereinigten Königreich erbringen. Sie müssen nur für den Zeitraum Nachweise beibringen, aus denen hervorgeht, dass Sie für den Settled Status (fünfjähriger Aufenthalt im Vereinigten Königreich) oder den Pre-Settled Status (Aufenthalt im Vereinigten Königreich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten sechs Monate) anspruchsberechtigt sind. Falls Sie kein Europäer sind und einen Antrag nach dem EUSS stellen, müssen Sie Ihrem Antrag einen Nachweis über Ihre Beziehung zu Ihrem europäischen Familienmitglied beifügen. Das Home Office hat erklärt, dass, sofern Sie keine weiteren Informationen oder Nachweise für Ihren Aufenthalt beibringen können, es Ihnen dabei helfen wird, Ihren Aufenthaltsstatus im Vereinigten Königreich zu beurteilen. Es gibt eine nützliche Prüfliste der Dokumente und Informationen, die Sie verwenden können, um Ihre Antragsvorbereitung zu unterstützen. Vorstrafenüberprüfung Sie werden aufgefordert, alle strafrechtlichen Verurteilungen Ihres Vorstrafenregisters im Vereinigten Königreich und im Ausland anzugeben, sowie jene aller Kinder zwischen 18 und 21 Jahren, für die Sie einen Antrag einreichen. Diese Angaben werden mit den Datenbanken zur Kriminalität des Vereinigten Königreichs verglichen. Vorstrafen, die nicht angegeben werden müssen, umfassen die folgenden: Verurteilungen, die nicht offengelegt werden müssen („verbüßte Strafen“), Verwarnungen („Ermahnungen“), Alternativen zu strafrechtlicher Verfolgung, z. B. Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. Sie könnten dennoch anspruchsberechtigt für die Beantragung des Settled Status oder Pre- Settled Status sein, auch wenn Sie Vorstrafen haben. Dies wird einzelfallabhängig untersucht. Sie sollten ggf. vor der Beantragung eine unabhängige Rechtsberatung zu Rate ziehen, insbesondere wenn Sie mehr als eine Vorstrafe haben oder eine Freiheitsstrafe von mindestens 12 Monaten verbüßt haben. Wir haben eine Liste der unabhängigen Rechtsberater zusammengestellt.
10 Entstehen mir dadurch Kosten? Der Antrag nach dem EUSS ist kostenlos. Jedoch können andere Verfahrensteile mit Kosten verbunden sein, wie z. B. die Nutzung des Dokument- und ID-Prüfungs-Dienstes in den dafür vorgesehenen Centern, gewöhnlich ca. 14 £ je Antragsteller. Antragsteller ohne eine europäische Staatsangehörigkeit müssen möglicherweise UKVCAS Visa-Center nutzen, um ihre biometrischen Daten als Teil des Antragsverfahrens aufnehmen zu lassen. Es besteht die Möglichkeit, kostenlose Termine in den Kernzentren wahrzunehmen, aber da diese nur in den Großstädten des Vereinigten Königreichs verfügbar sind, kann die Fahrt zum Kernzentrum Geld kosten. Alternativ steht Ihnen ein kostenpflichtiger Termin in einem für Sie näher gelegenen Visa-Center zur Verfügung. Wenn Sie sich in schwierigen Umständen befinden und keine kostenlose Einwanderungs- und Rechtsberatung finden können, müssen Sie möglicherweise die Gebühren für einen Rechtsanwalt zahlen. Antragsstellung aus dem Ausland Anträge können mithilfe der ID-Scanning-App und eines Online-Antragsverfahrens aus dem Ausland gestellt werden. Die ID-Scanning-App kann nur mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis verwendet werden, der einen vollständig kompatiblen biometrischen Chip enthält. Außereuropäische Antragsteller können den Antrag mithilfe der ID-Scanning-App nur aus dem Ausland stellen, wenn Sie eine gültige biometrische Aufenthaltskarte oder eine biometrische Daueraufenthaltskarte besitzen, die gemäß den EWR-Bestimmungen ausgestellt wurde. Sollten Sie keinen Zugriff auf diese Dokumente haben, müssen Sie sich an das EU Settlement-Schlichtungscenter wenden, um festzustellen, ob Sie berechtigt sind, den Antrag mithilfe alternativer Beweise von außerhalb des Vereinigten Königreichs zu stellen. Überprüfen Sie Ihre E-Mails, um die Antragsentscheidung zu sehen Überprüfen Sie Ihre E-Mails regelmäßig, da das Home Office die Antragsgenehmigung an die E-Mail-Adresse senden wird, die Sie in Ihrem Antrag angegeben haben. Sie sollten auch Ihren „Junk Mail"- oder „Spam"-Ordner überprüfen, da die Antragsgenehmigung manchmal dort eingehen kann. Es dauert in der Regel zwischen fünf Arbeitstage bis zu einem Monat, bis das Home Office Ihren Antrag bearbeitet hat, falls keine weiteren Informationen erforderlich sind. Sollten jedoch weitere Informationen erforderlich oder Ihr Antrag komplex sein, kann es länger dauern. Sie können das EU Settlement Scheme-Schlichtungscenter des Home Office unter 0300 123 7379 anrufen, um den Status Ihres Antrags anzufordern. Nachdem Sie die E-Mail mit der Genehmigung erhalten haben, drucken Sie sie mit der beigefügten Antragsgenehmigung aus oder speichern Sie sie zur späteren Bezugnahme in Ihrem Posteingang. Obwohl dieses Schreiben Ihren Status nicht beweist, können Sie später auf die darin enthaltenen Informationen zurückgreifen, um die digitalen Informationen des Home Office zu aktualisieren.
11 Erhalte ich einen Nachweis über meinen Settled Status/Pre-Settled Status? Falls Ihnen der Settled Status gewährt wird, erhalten Sie kein Dokument, um dies nachzuweisen, sondern Sie erhalten einen digitalen Status, auf den Sie über das gov.uk- Portal zugreifen können. Falls Sie Ihren Status jemals nachweisen müssen, z. B. für einen neuen Arbeitgeber oder Vermieter, dann können Sie diesen Personen einen Zugangs-Code und einen Web-Link geben, sodass sie Ihren Status elektronisch überprüfen können. Diese Personen haben über diesen Link keinen Zugriff auf andere Informationen über Sie. Bis zum 30. Juni 2021 sind europäische Staatsangehörige nicht verpflichtet, einem Arbeitgeber oder Vermieter ihren digitalen Status vorzulegen, da Sie sich weiterhin auf Ihren Reisepass oder Personalausweis verlassen können. Kann ich Berufung gegen die Entscheidung des Home Office einlegen? Es gibt verschiedene Gründe, weshalb Sie möglicherweise Berufung gegen die Entscheidung des Home Office einlegen möchten. Die häufigsten Gründe sind: • Ihnen wird der Pre-Settled Status gewährt, Sie glauben jedoch, dass Ihnen der Settled Status zusteht; oder • Ihnen wurde der Settled Status oder der Pre-Settled Status verweigert. Während Ihrer Online-Antragsstellung werden Sie auch gefragt, wie lange Sie ununterbrochen im Vereinigten Königreich gelebt haben. Das Antragsverfahren teilt Ihnen dann mit, ob die automatische Überprüfung der nationalen Sozialversicherungsnummer einen ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren festgestellt hat. Sollten diese Überprüfungen keinen ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren ergeben, haben Sie die Möglichkeit, weitere Nachweise hochzuladen, um zu zeigen, dass Ihnen der Settled Status gewährt werden sollte. Wenn Sie sich nicht für die Dauer von fünf Jahren im Vereinigten Königreich aufgehalten haben, können Sie den Pre-Settled Status als richtig für Ihre Situation akzeptieren. Kann bei den automatischen Überprüfungen kein Aufenthalt im Vereinigten Königreich für Sie ermittelt werden, werden Sie aufgefordert, einen Aufenthaltsnachweis hochzuladen, um zu beweisen, dass Sie entweder auf den Settled Status oder den Pre-Settled Status Anspruch haben. Falls Ihnen der Pre-Settled Status gewährt wird, Sie jedoch der Ansicht sind, dass Sie Anspruch auf den Settled Status haben, müssen Sie überlegen, ob Sie in der Lage sind, diese Entscheidung erfolgreich anzugreifen. Falls Sie keine weiteren Nachweise über einen fünfjährigen ununterbrochenen Aufenthalt besitzen, können Sie sich möglicherweise dafür entscheiden, zunächst einmal den Pre-Settled Status zu akzeptieren. Nachdem Sie weitere Nachweise gefunden haben, die Ihren Aufenthalt beweisen, können Sie den Settled Status beantragen. Bevor Sie dies tun, sollten Sie Kontakt zu einem Einwanderungsberater oder dem EU Settlement-Schlichtungscenter des Home Office aufnehmen. Alternativ können Sie eine Überprüfung der Entscheidung beantragen. Dies nennt sich administrative Überprüfung. Sie müssen diesen Antrag innerhalb von 28 Tagen ab dem Datum der Entscheidung stellen. Es fällt eine Gebühr von 80 £ an, die jedoch erstattet werden kann, wenn a) der Antrag erfolgreich ist oder b) der Antrag abgelehnt wird, da er ungültig ist. Die Gebühr wird nicht erstattet, wenn die Überprüfung aufgrund der von Ihnen
12 zusätzlich vorgelegten Informationen erfolgreich ist. Sie können eine Überprüfung mithilfe eines Antragsformulars beantragen. Sie können eine Entscheidung, mit der Sie nicht einverstanden sind, auch durch Berufungseinlegung beim Immigration Tribunal der ersten Instanz angreifen. Durch die Berufungseinlegung beim Tribunal wird die die Entscheidung des Home Office von einem unabhängigen Richter für Einwanderung überprüft, der Ihre Situation und die von Ihnen vorgelegten Beweise prüft, um zu entscheiden, ob die Entscheidung des Home Office Bestand hat oder nicht. Die Berufungseinlegung beim Tribunal kostet 80 £, falls Sie wünschen, dass die Berufung auf Ihren Unterlagen basiert, oder 140 £, falls Sie vor dem Richter für Einwanderung erscheinen und mündlich Zeugnis geben möchten. Sie sollten Ihren Fall mit einem qualifizierten Einwanderungsberater besprechen, bevor Sie beim Tribunal Berufung einlegen, damit Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Berufung verstehen. Hier finden Sie eine Liste der unabhängigen Rechtsberater, die Ihnen helfen können. Falls Ihnen der Settled Status oder der Pre-Settled Status verweigert wird, müssen Sie entweder erneut einen Antrag stellen, eine administrative Überprüfung beantragen oder beim Immigration Tribunal der ersten Instanz Berufung einlegen. Welchen Ansatz Sie wählen sollten, hängt davon ab, aus welchem Grund Ihr Antrag abgelehnt wurde. Die Verweigerung des Status nach dem EUSS ist schwerwiegend, darum sollten Sie im Falle einer Ablehnung mit einem qualifizierten Einwanderungsberater sprechen. Hier finden Sie eine Liste der unabhängigen Rechtsberater, die Ihnen helfen können. Bedingungen für den Beibehalt des Pre-Settled Status oder Settled Status, nachdem dieser gewährt wurde Damit Sie den Settled Status nicht verlieren, sollten Sie das Vereinigte Königreich für die Dauer von mindestens fünf aufeinander folgenden Jahren nicht verlassen, da Ihr Status erlischt, wenn Sie sich länger als fünf Jahre nicht im Vereinigten Königreich aufhalten. Wenn Sie wegen einer Straftat verurteilt werden, kann das Home Office Ihren Settled Status aufheben und versuchen, Sie aus dem Vereinigten Königreich abzuschieben. Mit Ausnahme dieser zwei Gründe behalten Sie Ihren Settled Status – und damit das Recht zum Aufenthalt im Vereinigten Königreich wie derzeit – auf Lebenszeit. Um Ihren Pre-Settled Status beizubehalten, müssten Sie Ihren ununterbrochenen Aufenthalt im Vereinigten Königreich aufrechterhalten. Bitte lesen Sie unseren Abschnitt über den ununterbrochenen Aufenthalt zwecks weiterer Informationen. Sie müssen zudem sicherstellen, dass Sie den Antrag auf den Settled Status stellen, nachdem Sie sich ununterbrochen für die Dauer von fünf Jahren im Vereinigten Königreich aufgehalten haben, oder vor dem Ablauf Ihres Pre-Settled Status. Wenn Sie wegen einer Straftat verurteilt werden, kann das Home Office Ihren Pre-Settled Status aufheben und versuchen, Sie aus dem Vereinigten Königreich abzuschieben.
13
Sie können auch lesen