INFOHEFT für schwangere und stillende Studentinnen - Universität Bremen
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INHALTSVERZEICHNIS 1. Schwanger? Das sollte ich beachten: ........................................................................ 5 2. Allgemeine Informationen zum Mutterschutz an der Universität (A-Z) AG FFS.................................................................................................. 8 Elternzeit und Elterngeld........................................................................ 8 Familienservicebüro.............................................................................. 9 Gefährdungsbeurteilung........................................................................ 9 Kostenerstatttung.................................................................................. 9 Mutterschutzfristen ............................................................................. 10 Praktikum ........................................................................................... 10 Teilnahme an Nacht-, Sonn- und Feiertagsveranstaltungen (§ 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2 MuSchG) .......................................................... 10 3
LIEBE STUDENTIN, herzlichen Glückwünsch zur Schwangerschaft bzw. Geburt Ihres Kindes/Ihrer Kinder! Seit der Novellierung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) zum 1. Januar 2018 gelten die Schutzvor- schriften des Gesetzes auch für schwangere und stillende Studentinnen. Um Ihnen und Ihrem Kind/Ihren Kindern einen best- möglichen Schutz zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, die Schwangerschaft oder Stillzeit rechtzeitig bei der Universität Bremen anzuzeigen. Informatio- nen rund um die Schwangerschaft und die Stillzeit können Sie dieser Broschüre entnehmen. ! HINWEIS: Wenn Sie zugleich studentische Hilfskraft sind, fallen Sie ab einer bestimmten Arbeitsstundenzahl unter das Mutterschutzgesetz als Beschäftigte. Wenden Sie sich hierzu an Ihre/Ihren Vorgesetzte(n) im Ar- beitsbereich. 4
SCHWANGER? Das sollte ich beachten: Termin beim Familienservicebüro vereinbaren Dort erhalten Sie Informationen rund um die Themen Schwangerschaft und familien- freundliche Orte auf dem Campus. Auch hilft Ihnen das Familienservicebüro, wenn Sie für besondere Anliegen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und Stillzeit be- stimmte Ansprechpartner*innen suchen. Als einen besonderen Service organisiert das Familienservicebüro für Sie einen Beratungstermin, damit Sie und Ihr Kind sicher durch den Uni-Alltag kommen (siehe unter „Sicherheit für Sie und Ihr Kind“). Wenn Sie die Schwangerschaft oder Stillzeit offiziell anzeigen, erhalten Sie im Familienservicebüro ein kleines Willkommensgeschenk für Ihren Nachwuchs. Familienservicebüro Universität Bremen familien@uni-bremen.de Tel. (0421) 218 60850 Nicht vergessen: Sicherheit für Sie und Ihr Kind Die Universität ist ein sicherer Ort zum Studieren. Und damit Sie auch in dieser Situation die zusätzlichen Informationen für Ihren Uni-Alltag bekommen, steht Ihnen die sogenannte „Arbeitssicherheit“ der Universität mit viel Beratungskompetenz zur Verfügung. Die Kol- leg*innen des Familienservicebüros leiten Ihre Schwangerschafts- oder Stillzeitmeldung an das Referat für Arbeitssicherheit weiter. Die Arbeitssicherheit wird mit Ihnen und Ihrer/ Ihrem Lehrenden einen Termin vereinbaren, in dem individuell auf Sie zugeschnitten be- sprochen wird, was notwendig ist, um Ihr Studium während der Schwangerschaft und Stillzeit für Sie und Ihr Kind sicher zu gestalten. Im Verwaltungsdeutsch spricht man auch davon, dass eine „Gefährdungsbeurteilung“ erstellt wird. Aber keine Sorge: Es geht immer darum, für potenzielle Gefährdungen Lösungen zu finden. 5
UNSERE EMPFEHLUNGEN Informieren Sie Ihre Lehrenden! Kommunikation ist nicht alles, aber erleichtert vieles! Eine gute Kommunikation gewährleistet, dass Ihre Lehrenden besser auf Ihre Schwangerschaft oder Stillzeit eingehen können. Meis- tens können viele Probleme direkt im Dialog mit der/dem Lehrenden aus der Welt geräumt werden. Lassen Sie sich beim Studierendenwerk beraten! Die Sozialberatung des Studierendenwerks hält unter anderem eine Vielzahl von Informa- tionen zum Thema Studienfinanzierung während der Schwangerschaft für Sie bereit. Dar- über hinaus finden Sie hier Ansprechpartner*innen für die Themen, die Sie jetzt besonders bewegen, wie zum Beispiel der Umgang mit Umbruchsituationen. Sozialberatung Studierendenwerk sozialberatung@stw-bremen.de Tel. (0421) 2201 11310 Prüfen Sie, ob sich Abgabefristen durch den Mutterschutz verändern! Falls Prüfungen oder Abgaben von Haus- und Abschlussarbeiten in Ihre Mutterschutzfristen fallen sollten, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig über Ausweichtermine und möglicherweise abweichende Abgabefristen bei Ihrer/Ihrem Modulverantwortlichen zu informieren. So können Sie verhindern, dass Sie An- und Abmeldungen versäumen oder Fristen verpassen. Informieren Sie sich in Ihrem Studienzentrum über Ihren individuellen Studien- verlauf! www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/studienzentren Erkundigen Sie sich beim Sekretariat für Studierende über die Möglichkeit einer Beurlaubung aufgrund von Elternzeit! www.uni-bremen.de/sfs Für internationale Promotionsstudentinnen: Besuchen Sie unser Welcome Center! Hier finden Sie viele praktische Tipps für den All- tag mit Familie. www.uni-bremen.de/welcomecenter 6
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM MUTTERSCHUTZ AN DER UNIVERSITÄT (A-Z) 7
AG FFS Die AG familienfreundliches Studium ist eine Gruppe engagierter Studierender mit und ohne Kinder, die sich für die Belange von Studierenden mit Familienaufgaben einsetzt. Sie bietet Beratungen, Informationen, Elterncafés und Raum zum Austauschen an. ffs@uni-bremen.de Elternzeit und Elterngeld Studierende können einen Antrag auf Beurlaubung aufgrund von Elternzeit stellen. Während einer Beurlaubung aufgrund von Elternzeit dürfen Sie Studien- und Prüfungsleistungen erbrin- gen und Prüfungen ablegen. Bei Beurlaubungen aus anderen Gründen ist dies nicht möglich. Die Beurlaubung aufgrund von Elternzeit ist bis zum 15.2. für das Sommersemester und bis zum 15.8. für das Wintersemester über das moin-Portal zu beantragen. www.moin.uni-bremen.de Wenn Sie Fragen zu einer möglichen Beurlaub aufgrund von Elternzeiten haben, fragen Sie gerne das Sekretariat für Studierende. www.uni-bremen.de/sfs Vielleicht haben Sie einen Anspruch auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeit- gesetz (BEEG). Die Kolleg*innen der Sozialberatung des Studierendenwerkes beraten Sie gerne zum Thema „finanzielle Leistungen für studentische Eltern“. sozialberatung@stw-bremen.de 8
Familienservicebüro Das Familienservicebüro ist die Erstanlaufstelle für alle Fragen rund um Schwangerschaft und Stillzeit im Zusammenhang mit Ihrem Uni-Leben. Hier erfolgt auch die Meldung der Schwan- gerschaft und Stillzeit. Die Kolleg*innen des Familienservicebüros stehen Ihnen während der gesamten Schwangerschaft und darüber hinaus unterstützend zur Seite. familien@uni-bremen.de Gefährdungsbeurteilung Um Ihre konkrete Situation besser einschätzen zu können, gibt es sogenannte „Gefähr- dungsbeurteilungen“. Diese dienen dazu, potenzielle Gefahren für Sie und Ihr Kind im Uni-Alltag zu erkennen und gemeinsam mit Ihnen Wege zu entwickeln, diese Gefahren zu meiden. Typische Gefahren können sich zum Beispiel bei Labortätigkeiten ergeben. Da diese Gefährdungsbeurteilungen seit vielen Jahren bereits für die schwangeren und stillenden Mitarbeiterinnen der Universität erstellt werden, verfügt die Arbeitssicherheit der Universität über umfangreiche Erfahrungen und kann hilfreiche Informationen geben, wie Sie ihr Studium auch während der Schwangerschaft und der Stillzeit fortführen können. Die Arbeitssicherheit bezieht auch Lehrende in das Beratungsgespräch ein, sodass die verabredeten Schutzmaßnahmen allen Beteiligten bekannt sind. Selbstverständlich er- halten Sie die Verabredungen auch schriftlich. Damit die Arbeitssicherheit weiß, welche Lehrenden sie kontaktieren muss, ist es hilfreich, wenn Sie mit der Meldung der Schwan- gerschaft bereits eine Übersicht der Veranstaltungen (zum Beispiel durch einen StudIP- Auszug) abgeben. Die Übersicht erhält nur die Arbeitssicherheit. Die Veranstaltungsüber- sicht erspart der Arbeitssicherheit viel Recherchearbeit und beschleunigt das Verfahren. Kostenerstattung Die Universität Bremen übernimmt die Kosten für Bescheinigungen im Zusammenhang mit dem Mutterschutz, wenn diese im Rahmen des Studiums oder Pflichtpraktikums verlangt werden. Bitte legen Sie die Beträge zunächst aus. Das Kostenerstattungsfor- mular finden Sie online im Familienportal oder zum Mitnehmen im Familienservicebüro. www.uni-bremen.de/familie 9
Mutterschutzfristen vor der Geburt: nach der Geburt: sechs Wochen acht Wochen Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Feststellung einer Behinderung gelten ! abweichende Mutterschutzfristen.* Während der Mutterschutzfristen müssen Sie nicht am Studienbetrieb (Lehr- und Prü- fungsveranstaltungen) teilnehmen. Dies gilt auch für Veranstaltungen, für die ausnahms- weise eine Anwesenheitsverpflichtung besteht. Selbstverständlich können Sie trotzdem an Veranstaltungen teilnehmen. Dies können Sie für jede Lehr- oder Prüfungsveranstaltung individuell entscheiden. Praktikum Im Falle eines Betriebspraktikums ist der Praktikumsbetrieb verpflichtet, alle Vorgaben des Mutterschutzgesetzes einzuhalten. Nähere Vorgaben können sich aus einem Praktikums- vertrag oder einer Vereinbarung mit der Universität Bremen ergeben. Bei Zweifelsfällen kann sich der Praktikumsbetrieb bei dem Gewerbeaufsichtsamt als Aufsichtsbehörde über den Umfang seiner Mutterschutzpflichten informieren. Teilnahme an Nacht-, Sonn- und Feiertagsveranstaltungen (§ 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2 MuSchG) Während der Schutzfristen müssen Sie nicht an Nacht-, Sonn- und Feiertagsveranstal- tungen teilnehmen. Dies gilt auch für Veranstaltungen, für die ausnahmsweise eine An- wesenheitsverpflichtung besteht. Selbstverständlich können Sie trotzdem an Veranstal- tungen teilnehmen, sofern arbeitsschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden. * Bei Früh- und Mehrlingsgeburten gilt eine Mutterschutzfrist von zwölf Wochen. Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten. Wird bei dem Kind innerhalb von acht Wochen nach der Entbindung eine Behinderung festgestellt, kann die Mutter eine Verlängerung der Schutzfrist von acht auf zwölf Wochen beantragen. 10
Impressum: Ines Gürlevik Leiterin des Familienservicebüros (Referat 08) Gestaltung Uni-Druckerei Bremen | Janine Biermann 11
Familienportal: www.uni-bremen.de/familie Familiengerechter Lageplan: (Kamera-App öffnen und einscannen)
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