Das neue Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und flexiblerer Elternzeit - Vortrag im Rahmen der Tagung "Zukunft der Familienbildung" des DRK ...
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Das neue Elterngeld Plus mit
Partnerschaftsbonus und
flexiblerer Elternzeit
Vortrag im Rahmen der Tagung
„Zukunft der Familienbildung“ des DRK
am 22. April 2015 in BerlinGliederung
1. Hintergrund
Erwerbstätigkeit von Eltern und veränderte Rollenbilder
Arbeitszeitwünsche und partnerschaftliche Einstellungen
2. Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus
Änderungen, Kombinationsmöglichkeiten, Berechnung
Alleinerziehende
Neuregelung Mehrlingsgeburten
3. Flexibilisierung der Elternzeit
2Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern
66 Prozent der Mütter und 91 Prozent der Väter sind
erwerbstätig.
Die Mehrheit der Mütter ist in Teilzeit, fast alle Väter sind in
Vollzeit beschäftigt. Je älter das Kind, desto mehr Mütter sind
erwerbstätig – allerdings zumeist in Teilzeit.
Im Durchschnitt arbeiten Väter knapp 42 Stunden und Mütter
25 Stunden pro Woche.
3Entwicklung der Erwerbstätigenquote Mütter mit Kindern U3, Deutschland, 2006 – 2012 (in Prozent)
Veränderte Rollenbilder bei Müttern und Vätern
Das traditionelle Familienmodell (Einverdiener-Modell) ist
rückläufig (2011: 31 Prozent) zugunsten eines Arrangements,
in dem der Vater Vollzeit arbeitet und die Mutter in Teilzeit
(2011: 54 Prozent). [IfD Allensbach, Akzeptanzanalyse II]
Befördert durch die Partnermonate im Elterngeld betreuen
zugleich mehr Väter als jemals zuvor ihre Kinder. Inzwischen
nimmt sich ein Drittel der Väter mithilfe des Elterngeldes Zeit
für die Betreuung – knapp 22 Prozent von ihnen mehr als die
zwei Partnermonate.
5Veränderte Rollenbilder bei Müttern und Vätern
Dennoch: Jeder zweite Vater hat das Gefühl, zu wenig Zeit für
seine Kinder zu haben. [ELTERN-Studie „Väter 2014“]
Mütter kehren nach einer Geburt eines Kindes derzeit nach
durchschnittlich 19 Monaten wieder in den Beruf zurück. Über
die Hälfte von ihnen würde gerne noch früher wieder arbeiten
(IGES-Studie 2014).
Im Durchschnitt kehren Mütter mit 24 Wochenstunden zurück.
6Arbeitszeitwünsche von Müttern und Vätern
2/3 der Väter fänden eine teilzeitnahe Vollzeit bzw.
Vollzeitbeschäftigung ideal – unabhängig vom Alter des
Kindes. [Forsa 2014]
33 Prozent der Väter mit Kindern unter sechs Jahren würden
am liebsten Teilzeit arbeiten (< 35 Wochenstd.) [Forsa 2014]
Im Durchschnitt fänden Mütter 26 Wochenstunden ideal. [IfD
Allensbach, Akzeptanzanalyse II]
89 Prozent der nichterwerbstätigen Alleinerziehenden mit
Kindern unter drei Jahren möchte wieder arbeiten, etwas
mehr als 60 Prozent davon in Teilzeit. [SOEP, FID 1.2]
7Partnerschaftliche Einstellungen und Wünsche
Über 90 Prozent der Frauen und Männer bis 40 Jahre finden,
beide – Mutter wie Vater – sollen sich um die Kinder
kümmern. [BIB Familienleitbilder 2013]
84 Prozent der Frauen und über Dreiviertel der Männer bis 40
Jahre sind der Meinung, dass beide für das Einkommen
sorgen sollten. [ebenda]
Zwei Drittel der jüngeren Männer (bis 40 Jahre) finden, Väter
sollten für ihre Kinder beruflich kürzer treten. [ebenda]
60 Prozent der Eltern mit Kindern unter drei Jahren finden ein
Modell gut, in dem beide sie sich die Aufgaben in Familie und
Beruf partnerschaftlich teilen. Nur 14 Prozent gelingt dies.
[DIW-Wochenbericht 46/2013]
8Das Ziel: Mehr Partnerschaftlichkeit – Gemeinsam Beruf und Familie leben Eine moderne Familienpolitik orientiert sich an den Lebenswirklichkeiten und -wünschen von Familien und eröffnet deshalb neue Chancen für mehr Partnerschaftlichkeit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Teilhabe an Erwerbsarbeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Alltag müssen gleichberechtigter für Mütter und Väter ermöglicht werden. Beide Eltern sollen die Möglichkeit haben, in den ersten Jahren nach der Geburt eines Kindes ihre Arbeitszeit und die Familienzeit anzugleichen. Eltern brauchen zeitliche und strukturelle Flexibilität im Alltag und im Lebensverlauf. 9
Das neue Gesetz fördert die partnerschaftliche
Aufteilung von Familie und Beruf
Partnerschafts-
Elterngeld Plus Elternzeit
bonus
Mütter und Väter
Früherer Wiedereinstieg Wer sich gemeinsam um
können flexibler
in den Job in Teilzeit das Kind kümmert, wird
Auszeiten aus dem Job
lohnt sich länger gefördert
nehmen
Längerer Elternzeit in drei statt
Mehr
Elterngeldbezug für bisher zwei Zeit-
Partnerschaftlichkeit
Eltern in Teilzeit abschnitten möglichDas bisherige Elterngeld … … ist ein Einkommensersatz für maximal 14 Monate nach Geburt eines Kindes. Die Eltern können diese 14 Monate untereinander aufteilen. … kann ein Elternteil mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate nutzen. Zwei Zusatzmonate erhält die Familie, wenn auch der/die Partner/in das Kind betreut und Elterngeld beantragt. … orientiert sich am monatlichen Erwerbseinkommen vor der Geburt und beträgt monatlich mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro. … ersetzt in der Regel das Voreinkommen zu 65 Prozent. Für Geringverdienende unter 1.000 Euro steigt die Ersatzrate bis auf 100 Prozent: Je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate. … erlaubt Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden und ersetzt die Differenz zum Einkommen vor der Geburt. Dabei wird allerdings bisher ein ganzer Elterngeldmonat verbraucht. 11
Das Elterngeld Plus…
Doppelt so lang, maximal halb so hoch.
… können alle Mütter und Väter nutzen, deren Kinder ab dem 1. Juli
2015 geboren werden – insbesondere, wenn sie während des
Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten.
… ersetzt das wegfallende Einkommen abhängig vom
Voreinkommen zu 65 bis 100 Prozent – wie das reguläre Elterngeld.
... hat einen Höchstbetrag. Dieser liegt bei der Hälfte des
Elterngeldbetrags, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der
Geburt zustünde.
…gibt es für den doppelten Zeitraum: Ein Elterngeldmonat = zwei
Elterngeld Plus-Monate.
12Der Partnerschaftsbonus…
Wer sich gemeinsam um das Kind kümmert, wird länger gefördert.
… ergänzt das Elterngeld Plus. Er eröffnet neue Perspektiven für
Eltern, die Aufgabenteilung partnerschaftlich zu organisieren.
… besteht aus jeweils vier zusätzlichen Elterngeld Plus-Monaten für
Mutter und Vater, wenn beide gleichzeitig in vier aufeinander
folgenden Monaten zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten.
13Berechnung des Elterngeld Plus
1. Berechnung des monatlichen Elterngeldes ohne Einkommen nach Geburt
2. Berechnung des monatlichen Elterngeldes mit Teilzeittätigkeit
3. Berechnung des monatlichen Elterngeld Plus mit Teilzeittätigkeit
14Beispiel: Elterngeld und Elterngeld Plus in Teilzeit
Ausgangslage:
Einkommen vor der Geburt des Kindes: 1.400 Euro / Monat
Teilzeittätigkeit nach sechs Monaten
15Alleinerziehende und Elterngeld Plus Bisherige Regelung: Alleinerziehende können die Partnermonate zusätzlich erhalten, wenn sie die Alleinsorge oder das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind haben. Kritik: Gemeinsame Sorge nach Trennung ist heute zumeist der Regelfall. Daher Änderung der bisherigen Regelung, damit auch alleinerziehende Elternteile mit gemeinsamen Sorgerecht die zusätzlichen Partner- und Bonusmonate beanspruchen können. Neue Gesetzeslage: Alleinerziehende Eltern können Partnermonate und Partnerschaftsbonus zusätzlich erhalten, wenn sie die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG erfüllen und der andere Elternteil weder mit ihm noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt. 16
Neuregelung Mehrlingsgeburten
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom Juni 2013
war eine gesetzliche Präzisierung hinsichtlich der Elterngeldansprüche
von Mehrlingseltern notwendig.
Das Gericht war der Auffassung, dass Eltern für jeden einzelnen
Mehrling einen vollständigen Elterngeldanspruch – also max. 14
Monate Elterngeld zuzüglich 300 Euro Mehrlingszuschlag für jeden
weiteren Mehrling – erhalten müssten.
Wie ursprünglich vom Gesetzgeber intendiert, erhalten Eltern von
Mehrlingen nach der Gesetzesänderung nur einen
(geburtsbezogenen) Anspruch auf Elterngeld. Die Regelungen zum
Mehrlingszuschlag bleiben unberührt, sodass sich das Elterngeld wie
bisher für jedes Mehrlingsgeschwisterkind um je 300 Euro erhöht.
Diese neue Regelung gilt bereits für Geburten ab dem 1. Januar 2015
17Merkpunkte zum Elterngeld Plus
Das Elterngeld gilt in seiner herkömmlichen Form nach wie vor.
Eltern müssen nicht erwerbstätig sein, um Elterngeld Plus beziehen zu
können. Im Elterngeld-Bezug dürfen sie maximal 30 Wochenstunden
arbeiten.
Die Mindestbezugszeit beträgt zwei Monate (ob Elterngeld oder
Elterngeld Plus).
Lebensmonate des Kindes, in denen Mutterschaftsleistungen bezogen
werden, sind immer Basiselterngeldmonate (kein Elterngeld Plus-
Bezug möglich).
18Merkpunkte zum Elterngeld Plus
Ununterbrochener Bezug von Elterngeld Plus /
Partnerschaftsbonusmonaten von Mutter und/oder Vater ab dem 15.
Lebensmonat.
Korrekturen sind möglich: Elterngeld Plus-Monate können auch
Elterngeld-Monate werden.
Bei Elterngeld Plus-Monaten gelten jeweils hälftig: Mindesteltern-
geldbetrag (150 Euro), Mindestgeschwisterbonus (37.50 Euro),
Mehrlingszuschlag (150 Euro).
Elterngeld Plus und Betreuungsgeld werden nicht verrechnet.
Elterngeld Plus-Gesetz mit Stichtag: Neue Regelungen gelten für
Geburten ab dem 1. Juli 2015.
19Merkpunkte zum Partnerschaftsbonus
Beide Elternteile müssen für den Partnerschaftsbonus
Stundenumfänge zwischen 25 und 30 Wochenstunden nachweisen.
Der Partnerschaftsbonus kann nur von beiden Eltern gemeinsam
sowie in einem Block von vier Monaten genommen werden.
Eine Nichtbeachtung der Regelungen (z.B. Stundenumfang wird
überschritten) führt dazu, dass die gesamte Partnerschaftsbonus-
Summe von Mutter und Vater zurückgefordert wird.
Der Partnerschaftsbonus kann vor, während, nach oder ganz ohne
Elterngeld(Plus)-Bezug genommen werden.
20Flexibilisierung der Elternzeit
Die Elternzeit ist ein arbeitsrechtliches Schutzinstrument mit
erleichterter Teilzeit und mehr Kündigungsschutz. Eltern brauchen sie
manchmal auch für Zeiten nach den ersten drei Lebensjahren des
Kindes (z. B. zum Schuleintritt oder wenn sich Lebensumstände in den
Familien ändern).
Die 36 Monate Elternzeit werden flexibler gestaltet: Künftig können 24
statt bisher 12 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag
des Kindes in Anspruch genommen werden.
Eine Zustimmung des Arbeitgebers dazu ist nicht mehr erforderlich.
Elternzeit kann zukünftig in drei (statt bisher in zwei) Zeitabschnitte
aufgeteilt werden. Der dritte Zeitabschnitt kann vom Arbeitgeber aus
dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden, wenn er
zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegt.
21Flexibilisierung der Elternzeit Wenn der Arbeitgeber den Teilzeitantrag der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers nicht innerhalb einer bestimmten Frist ablehnt, gilt seine Zustimmung zum Antrag als erteilt. Elternzeit und auch eine Teilzeit in der Elternzeit, die zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen wird, muss 13 Wochen vorher angemeldet werden (bisher 7 Wochen vorher). Für Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes beträgt die Anmeldefrist weiterhin sieben Wochen. Am Teilzeitrecht in der Elternzeit gibt es keine Änderungen. Ab einer Woche vor Beginn der jeweiligen Anmeldefrist und während der Elternzeit gilt der besondere Kündigungsschutz. Diese neuen Regelungen gelten für Geburten ab dem 1. Juli 2015. 22
Informationen und Material
Weitere Hinweise und Erläuterungen
Eine FAQ-Liste
Broschüren zum Downloaden
Elterngeldrechner mit integriertem Planer
PLZ-Suchmöglichkeit nach Elterngeldstellen
finden sich unter: www.elterngeld-plus.de
23Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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