Informationen Einwohnergemeinde - Gerolfingen Täuffelen - Täuffelen

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Informationen Einwohnergemeinde - Gerolfingen Täuffelen - Täuffelen
Informationen
 Einwohnergemeinde
              Gerolfingen

    Täuffelen
 Die Gemeinde am Bielersee
Informationen Einwohnergemeinde - Gerolfingen Täuffelen - Täuffelen
Gemeinderat

                                  Gemeinderat:
                           Informationen aus der Sitzung

bz. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 14. Januar 2019

-   Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 03.12.2018 genehmigt. Der in-
    nerhalb der Auflagefrist eingereichte Ergänzungsantrag zum Protokoll, in der Rubrik Ver-
    schiedenes betreffend Rollistrasse, wurde gutgeheissen und im Protokoll eingefügt. Das
    ergänzte Protokoll ist auf der Gemeindehomepage unter Aktuelles aufgeschaltet.
-   den Kredit für die Ingenieurleistungen Strassensanierung „Bodenweg“ im Betrag von Fr.
    25‘000.00 genehmigt. Die Sanierungsarbeiten sind in der Investitionsrechnung (IR) 2019
    vorgesehen.
-   den Kredit für die Ingenieurleistungen Sanierung Kanalisation „Bodenweg“ im Betrag
    von Fr. 32‘000.00 genehmigt. Die Sanierungsarbeiten sind in der Investitionsrechnung
    (IR) 2019 vorgesehen.
-   den Kredit für die Ingenieurleistungen Kanalisationsanpassung „Aarbergstrasse“ im Be-
    trag von Fr. 9‘000.00 genehmigt. Die Ausführung erfolgt im Rahmen der neuen Lei-
    tungsführung im Breitenfeld, welche infolge der Überbauung in Kürze durch die private
    Bauherrschaft realisiert wird.
-   den Kredit für die Verlängerung des Fussweges „Leimenstrasse“ bis zur Moosgasse im
    Betrag von Fr. 6‘000.00 genehmigt.
-

Sprechstunde Gemeindepräsident
bz. Gemeindepräsident Andreas Stauffer bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglich-
keit, mit ihren Anliegen direkt an ihn zu gelangen.
Wer dieses Angebot nutzen will, kann sich bis spätestens am Abend des Vortages bei der
Gemeindeschreiberei melden. Die Voranmeldung ist zwingend nötig, damit der Zeitaufwand
eingeschätzt werden kann. Telefon 032 396 06 36 oder E-Mail gemeindeschreiberei@taeuf-
felen.ch.

Die nächste Sprechstunde findet statt am
Mittwoch, 13. Februar 2019, von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

                                Gemeindeschreiberei

                              Öffentlicher Verkehr:
                      Benützung der "Tageskarte Gemeinde"

pp. Planen Sie Ferien, einen Ausflug oder haben Sie Geschäftspflichten? Mit dem öffentlichen
Verkehr (ÖV) fahren Sie ohne Stau und Stress und mit einer "Tageskarte Gemeinde" erst
noch günstig und unkompliziert!

Sie können die Tageskarten bei der Gemeindeschreiberei, Telefon 032 396 06 36 oder auch
im Internet (www.taeuffelen.ch/Online Schalter/GA-Tageskarten oder www.tageskarte-ge-
meinde.ch) max. drei Monate (90 Tage) im Voraus reservieren und/oder beziehen. Bitte be-
achten Sie die Schalteröffnungszeiten, unsere Benützungsrichtlinien sowie die Hinweise zur
„Tageskarte Gemeinde“. Vielen Dank.

                                      Grünabfuhr:
                                     Vignette 2019

wh. Die neue Grünabfuhrvignette ist auf der Gemeindeverwaltung erhältlich! Sie ist bis spä-
testens Ende Januar 2019 am Container anzubringen. Achtung, ab dem 1. Februar werden
keine Grüncontainer gelehrt, die keine gültige Vignette haben und am Abfuhrtag nicht beim
Sammelplatz stehen.
Finanzverwaltung

                                  Steuererklärungen:
                                   Aktuelle Hinweise

aj. Steuererklärung 2018

Bitte beachten Sie die Wegleitung, darin werden viele Ihrer Fragen beantwortet.
Fehlende Wegleitungen oder Merkblätter können Sie unter www.taxme.ch direkt herunterla-
den.

Kleine Checkliste:
-   Die Formulare 1 bis 5 müssen Sie immer einreichen, auch wenn Sie auf einzelnen
    Formularen keine Angaben gemacht haben.
-   Die Formulare 1 und 3 müssen Sie immer unterschreiben (Ehepaare unterschrei-
    ben die Steuererklärung gemeinsam). Nicht unterschriebene Steuererklärungen müs-
    sen wir deshalb retournieren.

Zusammen mit der Steuererklärung sind nur die ausdrücklich verlangten Belege
einzureichen. Bewahren Sie die nicht eingereichten Belege, für den Fall der späteren Ein-
forderung durch die Steuerverwaltung, auf. Von den Liegenschaftskosten legen Sie bitte nur
eine Zusammenfassung bei. Die einzelnen Belege werden nicht benötigt.

Haben Sie etwas vergessen oder falsch ausgefüllt?
Melden Sie dies bitte so schnell wie möglich (vor der definitiven Veranlagung) bei der Ge-
meindeverwaltung. Wir werden Ihre Korrektur weiterleiten.

Anforderungen an selber erstellte Listen
Falls der Platz auf dem Formular für Ihre Angaben nicht ausreicht, haben Sie die Möglich-
keit, selber erstellte Listen zu benützen. Bitte vergessen Sie nicht, auf jede Seite Ihre
ZPV Nummer und Ihren Namen zu schreiben.

Einreichefrist der Steuererklärung
-   Unselbstständige      15. März 2019
-   Selbstständige        15. Mai 2019

Fristverlängerungen
Fristverlängerungen können online (kostenlos) unter www.taxme.ch beantragt oder schrift-
lich (gegen Gebühr) an die Kantonale Steuerverwaltung, Bahnhofplatz 10, 2501 Biel, gerich-
tet werden.

TaxMe-Online
Ihre ZPV-Nummer und der ID-Code (Identifikationscode), welche Sie zum Einstieg in
TaxMe-Online benötigen, finden Sie auf dem Deckblatt zur Steuererklärung. Bitte reichen
Sie diesen Brief nicht mit der Steuererklärung ein. Ihr ID-Code untersteht strengen Daten-
schutzregeln. Mit diesen Angaben können Sie jederzeit den Verlauf Ihrer Steuererklärung im
TaxMe-Online verfolgen und Ihr Konto einsehen.

Achtung: Die Steuererklärung gilt hier erst als eingereicht, wenn Sie die unterschriebene
Freigabequittung dem Steuerbüro der Gemeinde Täuffelen-Gerolfingen zugestellt haben.

BE-Login
Mit den Angaben auf dem Brief zur Steuererklärung können Sie sich registrieren. Sie benöti-
gen zusätzlich lediglich Ihre E-Mail-Adresse und AHV-Nummer. Direkt beim Ausfüllen kön-
nen die Belege online eingereicht werden. Zudem können die Steuererklärungen vollständig
elektronisch freigegeben und eingereicht werden. Das Einsenden der Freigabequittung
und der Belege entfällt.

Nützliche Links
-  www.taxme.ch
   Produkte, Hintergrundinformationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen
-  www.swiss-tax.ch/Steuertipps
   hier erhalten Sie verschiedene Tipps zu Ihrer Steuererklärung.
Bauverwaltung

                                      Energie:
                          Besseres Licht … weniger Strom

wh. In der Schweiz werden jährlich etwa 10 Milliarden Franken für Elektrizität ausgegeben.
15% des Stromverbrauchs entfallen auf die Beleuchtung. Mit der LED-Technik und optimaler
Lichtregelung können 50% des eingespart werden.

LED steht für «Licht emittierende Diode» und ist ein Bauteil aus der Elektronik. Das Funkti-
onsprinzip ähnelt demjenigen einer Solarzelle, der Prozess läuft aber in umgekehrter Richtung
ab. Während bei einer Solarzelle das auf einen Silizium-Halbleiter auftreffende Sonnenlicht in
Strom umgewandelt wird, erzeugen LEDs oder Leuchtdioden Licht durch Stromzufuhr auf ei-
nem Halbleiter. Die LED-Beleuchtung wird in absehbarer Zeit zur wichtigsten Lichtquelle wer-
den.

                               Leuchtmittel müssen mit einer Energieetikette versehen wer-
                               den. Diese gibt Auskunft über den Energieverbrauch und die
                               Energieeffizienz eines Leuchtmittels. Bei der seit Anfang 2013
                               neu aufgelegten Energieetikette steht A++ für die beste, E für
                               schlechteste Energieeffizienzklasse. Die effizienteste LED-
                               Lampe ist fast zehn Mal besser als die ineffiziente Glühlampe,
                               die seit 2013 nicht mehr verkauft werden darf.

                               In der 24-seitigen Broschüre „Effiziente Beleuchtung im
                               Haushalt“, aus welcher die links aufgeführten Angaben
                               stammen, finden Sie viele nützliche Hinweise zu diesem
                               Thema.

                               Sie können die Broschüre bei der Energieberatung Seeland
                               kostenlos bestellen (als pdf-File oder in gedruckter Form).

Auskunft zu allen Energiethemen und zum Beispiel auch eine persönliche Energie-
beratung bei Ihnen zuhause
erhalten Sie von Kurt Marti von der
Energieberatung Seeland (Tel. 032 322 23 53).
Aktuelle Informationen finden Sie auf
                            www.energieberatung-seeland.ch

Weitere Infos der Einwohnergemeinde siehe unter „Gemeindebibliothek“ und „Schulinfo“.
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