Landkreis Northeim - Bad ...
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Landkreis Northeim Bebauungsplan Nr. BG 11 „Auf dem Mühlenstiege“ – 6. Teiländerung Begründung - Abschrift Übersichtsplan o.M. Der Bebauungsplan mit Begründung wurde erarbeitet von (Verfasser): THORSTEN MÜLLER-RAUSCHGOLD Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Architekt + Stadtplaner AKN Corveyblick 48, 37603 Holzminden Tel. 05531/ 60425 Fax 140489 Abschrift
Stadt Bad Gandersheim - Bebauungsplan BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6. Teiländerung Inhaltsverzeichnis Teil 1 - Begründung Seite 1. Grundlagen 1.1 Planerfordernis und Planverfahren …………………........................................ 3 1.2 Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse ................................................... 3 1.3 Gesetzliche Grundlagen ……………….………………………………………..... 3 1.4 Rechtliche Rahmenbedingungen ………………………………………………..... 4 2. Planung 2.1 Derzeitige Festsetzungen des Bebauungsplans (Bestand) ................................... 5 2.2 Städtebauliche Zielsetzungen .......................................................................... 6 2.3 Städtebauliches Konzept ................................................................................. 6 2.4 Voraussichtliche Auswirkungen der Planung .................................................... 8 3. Festsetzungen des Bebauungsplanes 3.1 Art der baulichen Nutzung .............................................................................. 9 3.2 Maß der baulichen Nutzung ............................................................................ 9 3.3 Bauweise/ Überbaubare Grundstücksflächen …................................................. 9 3.4 Verkehr und Erschließung …............................................................................. 9 3.5 Ver- und Entsorgung ….................................................................................... 9 3.6 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft …................................................................. 10 4. Hinweise und Maßnahmen zur Verwirklichung des B-Planes 4.1 Bodenordnende Maßnahmen .......................................................................... 11 4.2 Kosten der Verwirklichung ............................................................................... 11 5. Städtebauliche Werte .................................................................................... 11 Teil 2 – Verfahrensvermerke Teil 3 – Beteiligungsverfahren MÜLLER RAUSCHGOLD Architektur I Stadtplanung Seite 2
Stadt Bad Gandersheim - Bebauungsplan BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6. Teiländerung 1. Grundlagen 1.1 Planerfordernis und Planverfahren Die Stadt Bad Gandersheim plant die Umwandlung einer nicht mehr bedarfsgerecht als Sondergebiet für Kurbetriebe ausgewiesenen Baufläche in eine Wohnbaufläche (Allgemeines Wohngebiet WA nach § 4 BauNVO) und eine öffentliche Grünfläche. Die geplanten Wohnbauflächen befinden sich in privatem Eigentum der part AG aus Bad Gandersheim, die als Vorhabenträger auftritt. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Gandersheim hat am 20.09.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6.Teiländerung beschlossen. Es wurde ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger geschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB. Entsprechend § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wurde von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden) abgesehen. Danach wird ebenso abgesehen von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB. 1.2 Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse Der Geltungsbereich des Entwurfs des Bebauungsplanes BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6.Teiländerung umfasst die Flurstücke 93/3, 94/3, 95 und 99/9 in der Flur... - Gemarkung Bad Gandersheim. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 0,8 ha. Die Flurstücke 93/3 und 94/3 befinden sich in privatem und die Flurstücke 95 und 99/9 in öffentlichem Besitz der Stadt Bad Gandersheim. Zur Übersicht ist die Lage des Bebauungsplanbereichs dem Deck- blatt dieser Begründung zu entnehmen. 1.3 Gesetzliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.2414), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) geändert worden ist. Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. No- vember 2017 (BGBl. I S. 3786) geändert worden ist Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom 18. Dezember 1990 (BGBL.1991 I S.58), BGBL. III 213-1-6, zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 04. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.September 2017 (BGBl. I S. 3434) ge- ändert worden ist Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG) in der Fassung vom 11. April 1994 (Nds. GVBl. S. 155, ber. S. 267), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 2 Nr. 1 G zur NeuO des NaturschutzR vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), in Kraft getreten am 01. November 2011, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02. März 2017 (Nds. GVBI. S. 48 ff.) MÜLLER RAUSCHGOLD Architektur I Stadtplanung Seite 3
Stadt Bad Gandersheim - Bebauungsplan BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6. Teiländerung 1.4 Rechtliche Rahmenbedingungen Flächennutzungsplan Mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6.Teiländerung soll die Erweiterung und Arrondierung von Wohnbauflächen sowie einer öffentlichen Grünfläche auf einer ursprünglich für Kurheimbebauung vorge- sehenen brach liegenden Flächen ermög- licht werden. Im Bebauungsplan werden ein Allgemeines Wohngebiet und eine öffentliche Grünfläche festgesetzt. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bad Gandersheim stellt den betreffenden Teil des Geltungsbereichs des Bebau- ungsplanes als eingeschränktes Sonder- gebiet "Kurheime" (SO) dar. Die Festset- zungen des Bebauungsplanes weichen hier von der Darstellung des Flächennut- zungsplanes ab. Nach § 13a Absatz 2 Nummer 2 Baugesetzbuch kann im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes darf jedoch die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt werden. Die dem Bebauungsplan entgegen stehenden Darstellungen im Flächennutzungsplan sind mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes überholt. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen (§ 13a Absatz 2 Nummer 2 Halb- satz 3 Baugesetzbuch). Es sollen eine Wohnbaufläche und eine Grünfläche dargestellt werden. Die Be- richtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, be- inhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung. Die geordnete städtebauliche Entwicklung wird durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht beein- trächtigt. Der Flächennutzungsplan wird berichtigt, so dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes zukünftig als Wohnbaubaufläche WA sowie als Grünfläche dargestellt wird (Änderungsbereich rot mar- kiert). Landes- und Regionalplanung Im Landesraumordnungsprogramm 2008 und im Regionalen Raumordnungsprogramm 2006 Land- kreis Northeim ist Bad Gandersheim als Mittelzent- rum festgelegt. Die dem Mittelzentrum zugewiesenen Schwerpunkt- aufgaben sind „Sicherung und Entwicklung von Wohn- und Arbeitsstätten“ sowie die besonderen Entwicklungsaufgaben „Erholung“ und „Fremden- verkehr“. Das geplante Vorhaben ist mit den dargestellten Zielen der Raumordnung vereinbar. MÜLLER RAUSCHGOLD Architektur I Stadtplanung Seite 4
Stadt Bad Gandersheim - Bebauungsplan BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6. Teiländerung 2. Planung 2.1 Derzeitige Festsetzungen des Bebauungsplanes (Bestand) Der rechtskräftige Bebauungsplan "Auf dem Mühlenstiege" weist für den Änderungsbereich der ... Ände- rung ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Kurheime" aus. Es wird eine offene Bauweise mit ma- ximal 2 Vollgeschossen und einer Geschossflächenzahl von 0,8 festgesetzt. Im Bereich des Westufers des Osterbergsees ist der Erhalt von Einzelbäumen festgesetzt. Auszug aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan "Auf dem Mühlenstiege" (Änderungsbereich rot markiert) MÜLLER RAUSCHGOLD Architektur I Stadtplanung Seite 5
Stadt Bad Gandersheim - Bebauungsplan BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6. Teiländerung 2.2 Städtebauliche Zielsetzungen Im Zusammenhang mit der Inten- sivierung des Kurbetriebes in Bad Gandersheim Anfang der siebzi- ger Jahre wurden in größerem Umfang Vorratsflächen für die mögliche Ansiedlung weiterer Kureinrichtungen geschaffen. So wurde u.a. am westlichen Ufer des Osterbergsees mit Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Mühlenstiege“ ein Sondergebiet Kurheime ausgewiesen. Die Flä- chen konnten mit Ausnahme des Grundstücks des ehemaligen Hotels „Panorama“ aber nie der bestimmten Nutzung zugeführt werden (siehe Luftbild rechts). Mit der Krise der Kurbranche Anfang der 90er Jahre ist auch in Bad Gandersheim eine gegenläufige Entwicklung eingetreten und die Vorhaltung der Sondergebietsflächen ist nicht mehr bedarfsgerecht. Die Flächen sollen daher einer neuen Nutzung zugeführt werden. Unterhalb des den Planbereich dominierenden ehemaligen Hotels "Panorama" (schraffierter Bereich) soll die vorhandene Wohnbebauung entsprechend dem vorhandenen Bestand ergänzt und arrondiert wer- den. Der bislang als Parkplatz genutzte Bereich, der sich in privatem Eigentum befindet, ist bereits über einen Stichweg erschlossen und bietet Raum für die Errichtung von Wohngebäuden (Ein- oder Zweifami- lienhäuser) zur Deckung des aktuellen Bedarfes der Stadt. Die östlich anschließende Plangebietsabschnitt, der sich im Eigentum der Stadt Bad Gandersheim befin- det, soll als Grünfläche festgesetzt werden. Eine bauliche Erschließung ist nicht mehr geplant. Für diese Flächen, die direkt an den Osterbergsee grenzen, kann aber eine Nutzung im Zuge der Landesgarten- schau 2022 ermöglicht werden, für die die Stadt im Frühjahr 2017 eine Bewerbung erarbeitet hat. Der räumliche Schwerpunkt der Landesgartenschau wird neben dem Kurpark voraussichtlich den Bereich rund um den Osterbergsee umfassen. 2.3 Städtebauliches Konzept Der Entwurf sieht die Erschließung der Wohnbauflächen von der Straße "Am Osterbergsee" über die bestehende öffentliche Zufahrt vor. Ein anknüpfender Privatweg ermöglicht die Erschließung von bis zu vier Baugrundstücken auf dem Grundstück. Wendemöglichkeiten sollen in Anbetracht der nur kleinen Baufläche zur Minimierung des Flächenverbrauches auf den Einzelgrundstücken geschaffen werden. Auf der öffentlichen Grünfläche soll der vorhandene Baumbestand erhalten werden und die Entwicklung von pflegearmen extensiven Wildrasenflächen erfolgen. Anlagen und Einrichtungen für eine mögliche Nutzung im Rahmen der Landesgartenschau sollen möglich sein. siehe folgende Seite: Städtebaulicher Gestaltungsplan MÜLLER RAUSCHGOLD Architektur I Stadtplanung Seite 6
Stadt Bad Gandersheim - Bebauungsplan BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6. Teiländerung Städtebaulicher Gestaltungsplan (o.M.) © 2018 ---- Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen MÜLLER RAUSCHGOLD Architektur I Stadtplanung Seite 7
Stadt Bad Gandersheim - Bebauungsplan BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6. Teiländerung 2.4 Voraussichtliche Auswirkungen der Planung Zusammenfassend betrachtet sind durch die geplante Aufstellung des Bebauungsplanes BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6.Teiländerung weder Nutzungskonflikte noch eine nennenswerte Verstärkung an- derer städtebaulicher Konflikte zu erwarten. Infrastruktur Die infrastrukturelle Anbindung des Plangebiets kann über die angrenzenden öffentlichen Flächen erfol- gen. Ver- und Entsorgungseinrichtungen stehen dort in ausreichendem Maße zur Verfügung und sollen innerhalb des Plangebietes fortgeführt werden. Bestehende Ver- und Entsorgungsleitungen innerhalb des Plangebiets werden durch den Vorhabenträger an die künftigen Nutzungen angepasst. Die verkehrliche Erschließung ist über öffentliche Straßen sichergestellt. Immissionsschutz Bei dem vorliegenden Entwurf handelt es sich um die Änderung eines Teilbereichs eines größeren Bau- gebietes, dass in der Umgebung des Änderungsbereichs aktuell vorwiegend Wohnnutzungen oder wohnähnliche Nutzungen aufweist. Die Belastung für die geplante Wohnbebauung im Änderungsbe- reich ist daher gering und wird das gebietstypische Maß an Immissionen nicht überschreiten. Durch die Aufgabe von Sondergebietsflächen für Kurheime zugunsten von Wohnbauflächen und Grün- flächen ist mit einer Verringerung der möglichen Immissionen durch die bisher zulässigen Nutzungen (z.B. Kunden- und Versorgungs- / Lieferverkehr) zu rechnen. Natur und Landschaft Mit Bebauungsplänen der Innenentwicklung, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nach- verdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dienen, soll eine zusätzliche Flächeninan- spruchnahme und damit ein weiterer Eingriffe in Natur und Landschaft vermieden werden. Vom Gesetz- geber wurde deshalb festgelegt, dass Baurechte, die durch Bebauungspläne der Innenstadtentwicklung bis maximal 20.000 m² (bebaubarer) Grundfläche geschaffen werden, keine Eingriffe darstellen. Die Eingriffsregelung ist somit für Bebauungspläne der Innenentwicklung mit weniger als 20.000 m² Grund- fläche nicht anzuwenden, da Eingriffe die auf Grund der Aufstellung eines solchen Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten (§ 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Für Bebauungspläne der Innenentwicklung § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB entfällt die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Unter Zugrundelegung des zur Zeit rechtskräftigen Bebauungsplans und seiner dargestellten Nutzungen, dem bestehenden Eingriff in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Versorgungspflichten des Mittelzentrums Bad Gandersheim werden die Eingriffe als zumutbar und vertretbar eingestuft. Die neuen Festsetzungen der zukünftigen Nutzungen insbesondere der öffentlichen Grünfläche begründen deutlich geringere Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als aus den Festsetzun- gen des rechtkräftigen Bebauungsplanes resultieren. MÜLLER RAUSCHGOLD Architektur I Stadtplanung Seite 8
Stadt Bad Gandersheim - Bebauungsplan BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6. Teiländerung 3. Festsetzungen des Bebauungsplanes 3.1 Art der baulichen Nutzung Das Planumfeld ist im Bestand durch Wohnnutzungen oder wohnähnliche Nutzungen geprägt. Die Plangebietsflächen werden entsprechend der genannten Zielsetzung und der geplanten Nutzung in Er- weiterung des westlich angrenzenden Wohngebietes als Allgemeines Wohngebiet WA gem. §4 BauNVO bzw. als Grünfläche festgesetzt. Aufgrund der davon ausgehenden Störungen bleiben Nutzungen für Gartenbaubetriebe (§ 4 Abs. 3 Nr. 4) und Tankstellen (§ 4 Abs. 3 Nr. 5) ausgenommen. 3.2 Maß der baulichen Nutzung Städtebauliche Zielsetzung ist die Ergänzung der gewachsenen Baustrukturen und die Einfügung ange- messen dimensionierter Baukörper in die angrenzende Landschaft. Das Maß der baulichen Nutzung wird im Baugebiet entsprechend durch die Festsetzung von Grundflächenzahlen und die Begrenzung der Anzahl der Geschosse bestimmt. Die Festsetzungen entsprechen dem angrenzenden baulichen Bestand und berücksichtigen die ggf. er- forderliche Ausbildung von Vollgeschossen durch die Hanglage. 3.3 Bauweise/ Überbaubare Grundstücksflächen Entsprechend der Eigenart der baulichen Umgebung ist eine offene Bauweise festgelegt. Durch die Festlegung von Baugrenzen werden in den Randbereichen des Plangebiets Bereiche von einer Bebauung ausgeschlossen. Sie dienen dem Erhalt zusammenhängender Grünstrukturen, der Einbindung der Neubebauung und der Abgrenzung der Bauflächen untereinander und gegen die Landschaft. 3.4 Verkehr und Erschließung Die verkehrliche Erschließung der Wohnbaufläche ist über die Straße „Am Osterbergsee" sichergestellt. Eine an den vorhandenen öffentlichen Stichweg anschließende private Straßenverkehrsfläche ermöglicht die Erschließung von bis zu vier Baugrundstücken. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte sollen in Anpassung an die noch flexible Grundstücksteilung über private Grunddienstbarkeiten geregelt werden. Müllbehäl- ter sind zur Leerung zur öffentlichen Verkehrsfläche zu bringen. Die öffentliche Grünfläche ist über den Seeuferweg zu erreichen. Hier sind keine weiteren Erschließungs- einrichtungen erforderlich und geplant. 3.5 Ver- und Entsorgung Entwässerung Es werden im Plangebiet bereits Entsorgungsleitungen unterhalten, die auch die Versorgung der neuen Bebauung übernehmen sollen. Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über Anschluss an die vorhandene Kanalisation. Im Plangebiet befinden sich Ver- bzw. Entsorgungsleitungen, die in Anpassung an die künftige Nutzung und Baukörperanordnung durch den Vorhabenträger umgelegt bzw. ergänzt werden. MÜLLER RAUSCHGOLD Architektur I Stadtplanung Seite 9
Stadt Bad Gandersheim - Bebauungsplan BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6. Teiländerung Trink- und Löschwasserversorgung Die Wasserversorgung soll durch Anschluss an das angrenzende vorhandene Leitungsnetz sichergestellt werden. Die Versorgung mit Löschwasser erfolgt über den benachbarten „Osterbergsee“. Energie/ Telekommunikation Im Anschluss an das Plangebiet wird bereits ein Leitungsnetz unterhalten, das im Rahmen der Erschlie- ßung auch das Plangebiet versorgen soll. 3.6 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunig- ten Verfahren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen. Die Grundfläche des Plangebietes unterschreitet mit ca. 6.000 m² deut- lich den Schwellenwert von 20.000 m². Da es sich um eine Planung im Sinne des § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB handelt, gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs.3 Nr. 6 BauGB vor der planerischen Ent- scheidung als erfolgt oder zulässig. Ein Ausgleich dieser Eingriffe ist daher im vorliegenden Fall nicht erforderlich. Die Umweltbelange sind jedoch bei der Planung zu berücksichtigen. Grünordnungsmaßnahmen Zur Minimierung und Kompensation der vorbereiteten Eingriffe, zur Einfügung in die Umgebung und zur Durchgrünung der Bauflächen sind im Entwurf des Bebauungsplanes Maßnahmen festgesetzt. • Festsetzung einer extensiven Grünfläche zur Entwicklung und zum Erhalt der vorhandenen Ge- hölzstrukturen • Festsetzung zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern Innerhalb der festgesetzten Grünfläche soll die Anlage von Wegen und Flächen für gesellschaftliche und kulturelle sowie diesen Zwecken dienende Nutzungen insbesondere im Hinblick auf die geplante Nut- zung als Teilfläche der Landesgartenschau möglich sein. Dabei werden mögliche Befestigungen auf maximal 20% der Grundstücksflächen beschränkt. Von befestigten Flächen anfallendes Niederschlags- wasser ist zu versickern. Artenschutz Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Im Rahmen der Planung ist daher zu prüfen, ob Artenschutzbelange zu berücksichtigen sind. Aufgrund der Habitatausstattung im Plangebiet und auf den angrenzenden Flächen ist das Vorkommen geschützter Arten ggf. möglich. Da die wertigen vorhandenen Grünstrukturen durch die Festsetzung ei- ner Grünfläche im wesentlichen erhalten und entwickelt werden, ist eine Störung nach erfolgter Abschät- zung nicht zu erwarten. Vor Baubeginn ist im jeweiligen Baubereich und seinem unmittelbaren Umfeld jedoch generell zu prüfen, ob besonders geschützte Arten eine wesentliche Schädigung oder Störung durch die Bautätigkeit erfahren. MÜLLER RAUSCHGOLD Architektur I Stadtplanung Seite 10
Stadt Bad Gandersheim - Bebauungsplan BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6. Teiländerung 4. Hinweise und Maßnahmen zur Verwirklichung des B-Planes 4.1 Bodenordnende Maßnahmen Die Plangebietsflächen befinden sich im Besitz des Vorhabenträgers und der Stadt Bad Gandersheim. Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich. 4.2 Kosten für die Verwirklichung Alle im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6.Teiländerung entstehenden Kosten sowie die ggfs. notwendige Erschließungsmaßnahmen sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Hierzu wurde ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Zusätzliche Kosten für die Stadt Bad Gandersheim sind durch den vorliegenden Planentwurf nicht zu erwarten. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens werden durch den Vorhabenträger übernommen. 5. Städtebauliche Werte Plangebietsgröße 0,8 ha WA - allgemeines Wohngebiet 3.890 qm Grünfläche, öffentlich 3.044 qm Straßenverkehrsfläche, privat 150 qm MÜLLER RAUSCHGOLD Architektur I Stadtplanung Seite 11
Stadt Bad Gandersheim - Bebauungsplan BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6. Teiländerung Teil 2 – Verfahrensvermerke Der Rat der Stadt Bad Gandersheim hat in seiner Sitzung am 20.09.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6.Teiländerung beschlossen. Der Aufstellungsbe- schluss ist gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB am 06.10.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Der Rat der Stadt Bad Gandersheim hat in seiner Sitzung am 20.09.2018 dem Entwurf des Bebauungsplans BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6.Teiländerung und der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am 06.10.2018 orts- üblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6.Teiländerung einschließlich der Begründung hat in der Zeit vom 05.10.2018 bis einschließlich 15.11.2018 öffentlich ausgelegen. Die Behördenbeteiligung erfolgte mit Schreiben vom 15.10.2018 vom 05.10.2018 bis einschließlich zum 15.11.2018. Die Prüfung der fristgemäß vorgebrachten Anregungen erfolgte in der Ratssitzung am 28.02.2019. Der Rat der Stadt Bad Gandersheim hat den Bebauungsplan BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6.Teiländerung einschließlich der Be- gründung nach Prüfung der Anregungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am 28.02.2019 als Satzung (§ 10 BauGB) beschlos- sen. MÜLLER RAUSCHGOLD Architektur I Stadtplanung
Stadt Bad Gandersheim - Bebauungsplan BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6. Teiländerung Vorstehende Begründung gehört nicht zum Inhalt des Bebauungspla- nes und hat nicht den Charakter von Festsetzungen; Festsetzungen enthält nur der Plan. Sie sind durch Zeichnung, Schrift und Text dar- gestellt. Bad Gandersheim, den 04.03.2019 gez. Bürgermeisterin Schwarz (i.V. Schnute) Die Begründung zum Bebauungsplan BG Nr. 11 „Auf dem Mühlen- stiege“- 6.Teiländerung wurde ausgearbeitet von: THORSTEN MÜLLER-RAUSCHGOLD Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Architekt + Stadtplaner AKN Corveyblick 48, 37603 Holzminden Tel. 05531/ 60425 Fax 140489 Die Entwurfsbegründung hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Ent- wurfsplan vom 05.10.2018 bis einschl. 15.11.2018 öffentlich ausge- legen. Bad Gandersheim, den 04.03.2019 gez. Bürgermeisterin Schwarz (i.V. Schnute) Der Rat der Stadt Bad Gandersheim hat der Begründung des Bebauungsplan BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6.Teiländerung in seiner Sitzung am 28.02.2019 zugestimmt. Bad Gandersheim, den 04.03.2019 gez. Bürgermeisterin Schwarz (i.V. Schnute) MÜLLER RAUSCHGOLD Architektur I Stadtplanung
Stadt Bad Gandersheim - Bebauungsplan BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6. Teiländerung Teil 3 – Beteiligungsverfahren Beteiligungsverfahren Die Stadt Bad Gandersheim führte das Verfahren der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 i. V. m. §§ 4 Abs. 2 und 3 Abs. 2 BauGB nach den Vorschriften des § 13a Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durch. Als Bebauungsplan der Innenentwicklung wird für die Aufstellung des Bebauungsplanes BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6.Teiländerung das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung Die Stadt Bad Gandersheim führte das Verfahren der Beteiligung der Behörden in der Zeit vom 05.10.2018 bis einschließlich 15.11.2018 und die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 05.10.2018 bis einschließlich 15.11.2018 gemäß §§ 4 Abs. 2 und 3 Abs. 2 BauGB durch. Von den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden von 2 Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange abwägungsrelevante Anregungen vorgebracht: Dies waren: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND Landkreis Northeim Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen ohne abwägungsrelevante Inhalte abgegeben, die zur Kenntnis genommen wurden: Dies waren: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Gemeinde Freden Gemeinde Lamspringe Stadt Einbeck Stadt Seesen Nowega GmbH EWE Netz GmbH Gemeinde Kalefeld Harzwasserwerke Landwirtschaftskammer Niedersachsen TenneT TSO GmbH Leineverband Northeim Landesamt f. Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Kampfmittelbeseitigung Deutsche Telekom Technik Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen Bundespolizeidirektion LBEG – Landesamt f. Bergbau, Energie und Geologie Vodafone Eisenbahn-Bundesamt Avacon Netz GmbH NLSTBV – Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr MÜLLER RAUSCHGOLD Architektur I Stadtplanung
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