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Landkreis Northeim

Bebauungsplan Nr. BG 11
„Auf dem Mühlenstiege“ – 6. Teiländerung
Begründung - Abschrift

Übersichtsplan o.M.
Der Bebauungsplan mit Begründung wurde erarbeitet von (Verfasser):

                       THORSTEN MÜLLER-RAUSCHGOLD
                       Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Architekt + Stadtplaner AKN
                       Corveyblick 48, 37603 Holzminden
                       Tel. 05531/ 60425 Fax 140489

Abschrift
Landkreis Northeim - Bad ...
Stadt Bad Gandersheim - Bebauungsplan BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6. Teiländerung

Inhaltsverzeichnis

Teil 1 - Begründung
                                                                                                                      Seite
1.     Grundlagen
 1.1      Planerfordernis und Planverfahren …………………........................................                              3
 1.2      Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse ...................................................                  3
 1.3      Gesetzliche Grundlagen ……………….……………………………………….....                                                             3
 1.4      Rechtliche Rahmenbedingungen ……………………………………………….....                                                           4

2.     Planung
 2.1      Derzeitige Festsetzungen des Bebauungsplans (Bestand) ...................................                      5
 2.2      Städtebauliche Zielsetzungen ..........................................................................        6
 2.3      Städtebauliches Konzept .................................................................................      6
 2.4      Voraussichtliche Auswirkungen der Planung ....................................................                 8

3.     Festsetzungen des Bebauungsplanes
 3.1      Art der baulichen Nutzung ..............................................................................       9
 3.2      Maß der baulichen Nutzung ............................................................................         9
 3.3      Bauweise/ Überbaubare Grundstücksflächen ….................................................                    9
 3.4      Verkehr und Erschließung ….............................................................................        9
 3.5      Ver- und Entsorgung …....................................................................................      9
 3.6      Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung
          von Boden, Natur und Landschaft ….................................................................            10

4.     Hinweise und Maßnahmen zur Verwirklichung des B-Planes
 4.1      Bodenordnende Maßnahmen ..........................................................................            11
 4.2      Kosten der Verwirklichung ...............................................................................     11

5.        Städtebauliche Werte ....................................................................................     11

Teil 2 – Verfahrensvermerke

Teil 3 – Beteiligungsverfahren

               MÜLLER RAUSCHGOLD                      Architektur I Stadtplanung                     Seite 2
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Stadt Bad Gandersheim - Bebauungsplan BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6. Teiländerung

1.      Grundlagen

1.1     Planerfordernis und Planverfahren
Die Stadt Bad Gandersheim plant die Umwandlung einer nicht mehr bedarfsgerecht als Sondergebiet
für Kurbetriebe ausgewiesenen Baufläche in eine Wohnbaufläche (Allgemeines Wohngebiet WA nach §
4 BauNVO) und eine öffentliche Grünfläche.
Die geplanten Wohnbauflächen befinden sich in privatem Eigentum der part AG aus Bad Gandersheim,
die als Vorhabenträger auftritt.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Gandersheim hat am 20.09.2018 die Aufstellung des
Bebauungsplans BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6.Teiländerung beschlossen. Es wurde ein
städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger geschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB. Entsprechend § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wurde von
einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden) abgesehen. Danach wird
ebenso abgesehen von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2
Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB.

1.2     Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse
Der Geltungsbereich des Entwurfs des Bebauungsplanes BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“-
6.Teiländerung umfasst die Flurstücke 93/3, 94/3, 95 und 99/9 in der Flur... - Gemarkung Bad
Gandersheim. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 0,8 ha.
Die Flurstücke 93/3 und 94/3 befinden sich in privatem und die Flurstücke 95 und 99/9 in öffentlichem
Besitz der Stadt Bad Gandersheim. Zur Übersicht ist die Lage des Bebauungsplanbereichs dem Deck-
blatt dieser Begründung zu entnehmen.

1.3     Gesetzliche Grundlagen

Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.2414), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom
03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) geändert worden ist.
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. No-
vember 2017 (BGBl. I S. 3786) geändert worden ist
Planzeichenverordnung (PlanzV)
in der Fassung vom 18. Dezember 1990 (BGBL.1991 I S.58), BGBL. III 213-1-6, zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes
vom 04. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.September 2017 (BGBl. I S. 3434) ge-
ändert worden ist
Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG)
in der Fassung vom 11. April 1994 (Nds. GVBl. S. 155, ber. S. 267), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 2 Nr. 1 G zur NeuO
des NaturschutzR vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104)
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), in Kraft getreten am 01. November 2011, zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 02. März 2017 (Nds. GVBI. S. 48 ff.)

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1.4    Rechtliche Rahmenbedingungen

Flächennutzungsplan

Mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“-
6.Teiländerung soll die Erweiterung und
Arrondierung von Wohnbauflächen sowie
einer öffentlichen Grünfläche auf einer
ursprünglich für Kurheimbebauung vorge-
sehenen brach liegenden Flächen ermög-
licht werden. Im Bebauungsplan werden
ein Allgemeines Wohngebiet und eine
öffentliche Grünfläche festgesetzt. Der
wirksame Flächennutzungsplan der Stadt
Bad Gandersheim stellt den betreffenden
Teil des Geltungsbereichs des Bebau-
ungsplanes als eingeschränktes Sonder-
gebiet "Kurheime" (SO) dar. Die Festset-
zungen des Bebauungsplanes weichen
hier von der Darstellung des Flächennut-
zungsplanes ab.
Nach § 13a Absatz 2 Nummer 2 Baugesetzbuch kann im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan,
der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der
Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes darf jedoch
die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt werden. Die dem
Bebauungsplan entgegen stehenden Darstellungen im Flächennutzungsplan sind mit Inkrafttreten des
Bebauungsplanes überholt.
Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen (§ 13a Absatz 2 Nummer 2 Halb-
satz 3 Baugesetzbuch). Es sollen eine Wohnbaufläche und eine Grünfläche dargestellt werden. Die Be-
richtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von
Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, be-
inhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.
Die geordnete städtebauliche Entwicklung wird durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht beein-
trächtigt. Der Flächennutzungsplan wird berichtigt, so dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
zukünftig als Wohnbaubaufläche WA sowie als Grünfläche dargestellt wird (Änderungsbereich rot mar-
kiert).

Landes- und Regionalplanung
Im Landesraumordnungsprogramm 2008 und im
Regionalen Raumordnungsprogramm 2006 Land-
kreis Northeim ist Bad Gandersheim als Mittelzent-
rum festgelegt.
Die dem Mittelzentrum zugewiesenen Schwerpunkt-
aufgaben sind „Sicherung und Entwicklung von
Wohn- und Arbeitsstätten“ sowie die besonderen
Entwicklungsaufgaben „Erholung“ und „Fremden-
verkehr“.
Das geplante Vorhaben ist mit den dargestellten Zielen der Raumordnung vereinbar.

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2.     Planung

2.1    Derzeitige Festsetzungen des Bebauungsplanes (Bestand)

Der rechtskräftige Bebauungsplan "Auf dem Mühlenstiege" weist für den Änderungsbereich der ... Ände-
rung ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Kurheime" aus. Es wird eine offene Bauweise mit ma-
ximal 2 Vollgeschossen und einer Geschossflächenzahl von 0,8 festgesetzt. Im Bereich des Westufers
des Osterbergsees ist der Erhalt von Einzelbäumen festgesetzt.

Auszug aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan "Auf dem Mühlenstiege" (Änderungsbereich rot markiert)

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2.2      Städtebauliche Zielsetzungen

Im Zusammenhang mit der Inten-
sivierung des Kurbetriebes in Bad
Gandersheim Anfang der siebzi-
ger Jahre wurden in größerem
Umfang Vorratsflächen für die
mögliche Ansiedlung weiterer
Kureinrichtungen geschaffen. So
wurde u.a. am westlichen Ufer
des Osterbergsees mit Aufstellung
des Bebauungsplanes „Auf dem
Mühlenstiege“ ein Sondergebiet
Kurheime ausgewiesen. Die Flä-
chen konnten mit Ausnahme des
Grundstücks des ehemaligen
Hotels „Panorama“ aber nie der
bestimmten Nutzung zugeführt
werden (siehe Luftbild rechts).

Mit der Krise der Kurbranche Anfang der 90er Jahre ist auch in Bad Gandersheim eine gegenläufige
Entwicklung eingetreten und die Vorhaltung der Sondergebietsflächen ist nicht mehr bedarfsgerecht. Die
Flächen sollen daher einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Unterhalb des den Planbereich dominierenden ehemaligen Hotels "Panorama" (schraffierter Bereich) soll
die vorhandene Wohnbebauung entsprechend dem vorhandenen Bestand ergänzt und arrondiert wer-
den. Der bislang als Parkplatz genutzte Bereich, der sich in privatem Eigentum befindet, ist bereits über
einen Stichweg erschlossen und bietet Raum für die Errichtung von Wohngebäuden (Ein- oder Zweifami-
lienhäuser) zur Deckung des aktuellen Bedarfes der Stadt.
Die östlich anschließende Plangebietsabschnitt, der sich im Eigentum der Stadt Bad Gandersheim befin-
det, soll als Grünfläche festgesetzt werden. Eine bauliche Erschließung ist nicht mehr geplant. Für diese
Flächen, die direkt an den Osterbergsee grenzen, kann aber eine Nutzung im Zuge der Landesgarten-
schau 2022 ermöglicht werden, für die die Stadt im Frühjahr 2017 eine Bewerbung erarbeitet hat. Der
räumliche Schwerpunkt der Landesgartenschau wird neben dem Kurpark voraussichtlich den Bereich
rund um den Osterbergsee umfassen.

2.3      Städtebauliches Konzept

Der Entwurf sieht die Erschließung der Wohnbauflächen von der Straße "Am Osterbergsee" über die
bestehende öffentliche Zufahrt vor. Ein anknüpfender Privatweg ermöglicht die Erschließung von bis zu
vier Baugrundstücken auf dem Grundstück. Wendemöglichkeiten sollen in Anbetracht der nur kleinen
Baufläche zur Minimierung des Flächenverbrauches auf den Einzelgrundstücken geschaffen werden.
Auf der öffentlichen Grünfläche soll der vorhandene Baumbestand erhalten werden und die Entwicklung
von pflegearmen extensiven Wildrasenflächen erfolgen. Anlagen und Einrichtungen für eine mögliche
Nutzung im Rahmen der Landesgartenschau sollen möglich sein.

       siehe folgende Seite: Städtebaulicher Gestaltungsplan

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Städtebaulicher Gestaltungsplan (o.M.)

  © 2018 ---- Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen

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2.4     Voraussichtliche Auswirkungen der Planung

Zusammenfassend betrachtet sind durch die geplante Aufstellung des Bebauungsplanes BG Nr. 11 „Auf
dem Mühlenstiege“- 6.Teiländerung weder Nutzungskonflikte noch eine nennenswerte Verstärkung an-
derer städtebaulicher Konflikte zu erwarten.

Infrastruktur

Die infrastrukturelle Anbindung des Plangebiets kann über die angrenzenden öffentlichen Flächen erfol-
gen. Ver- und Entsorgungseinrichtungen stehen dort in ausreichendem Maße zur Verfügung und sollen
innerhalb des Plangebietes fortgeführt werden. Bestehende Ver- und Entsorgungsleitungen innerhalb des
Plangebiets werden durch den Vorhabenträger an die künftigen Nutzungen angepasst.
Die verkehrliche Erschließung ist über öffentliche Straßen sichergestellt.

Immissionsschutz
Bei dem vorliegenden Entwurf handelt es sich um die Änderung eines Teilbereichs eines größeren Bau-
gebietes, dass in der Umgebung des Änderungsbereichs aktuell vorwiegend Wohnnutzungen oder
wohnähnliche Nutzungen aufweist. Die Belastung für die geplante Wohnbebauung im Änderungsbe-
reich ist daher gering und wird das gebietstypische Maß an Immissionen nicht überschreiten.
Durch die Aufgabe von Sondergebietsflächen für Kurheime zugunsten von Wohnbauflächen und Grün-
flächen ist mit einer Verringerung der möglichen Immissionen durch die bisher zulässigen Nutzungen
(z.B. Kunden- und Versorgungs- / Lieferverkehr) zu rechnen.

Natur und Landschaft
Mit Bebauungsplänen der Innenentwicklung, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nach-
verdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dienen, soll eine zusätzliche Flächeninan-
spruchnahme und damit ein weiterer Eingriffe in Natur und Landschaft vermieden werden. Vom Gesetz-
geber wurde deshalb festgelegt, dass Baurechte, die durch Bebauungspläne der Innenstadtentwicklung
bis maximal 20.000 m² (bebaubarer) Grundfläche geschaffen werden, keine Eingriffe darstellen. Die
Eingriffsregelung ist somit für Bebauungspläne der Innenentwicklung mit weniger als 20.000 m² Grund-
fläche nicht anzuwenden, da Eingriffe die auf Grund der Aufstellung eines solchen Bebauungsplanes zu
erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt
oder zulässig gelten (§ 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB).
Für Bebauungspläne der Innenentwicklung § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB entfällt die Verpflichtung zur
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Von dem Umweltbericht nach § 2a
BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Unter Zugrundelegung des zur Zeit rechtskräftigen Bebauungsplans und seiner dargestellten Nutzungen,
dem bestehenden Eingriff in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Versorgungspflichten
des Mittelzentrums Bad Gandersheim werden die Eingriffe als zumutbar und vertretbar eingestuft. Die
neuen Festsetzungen der zukünftigen Nutzungen insbesondere der öffentlichen Grünfläche begründen
deutlich geringere Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als aus den Festsetzun-
gen des rechtkräftigen Bebauungsplanes resultieren.

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3.     Festsetzungen des Bebauungsplanes

3.1    Art der baulichen Nutzung

Das Planumfeld ist im Bestand durch Wohnnutzungen oder wohnähnliche Nutzungen geprägt. Die
Plangebietsflächen werden entsprechend der genannten Zielsetzung und der geplanten Nutzung in Er-
weiterung des westlich angrenzenden Wohngebietes als Allgemeines Wohngebiet WA gem. §4 BauNVO
bzw. als Grünfläche festgesetzt.
Aufgrund der davon ausgehenden Störungen bleiben Nutzungen für Gartenbaubetriebe (§ 4 Abs. 3 Nr.
4) und Tankstellen (§ 4 Abs. 3 Nr. 5) ausgenommen.

3.2    Maß der baulichen Nutzung

Städtebauliche Zielsetzung ist die Ergänzung der gewachsenen Baustrukturen und die Einfügung ange-
messen dimensionierter Baukörper in die angrenzende Landschaft. Das Maß der baulichen Nutzung wird
im Baugebiet entsprechend durch die Festsetzung von Grundflächenzahlen und die Begrenzung der
Anzahl der Geschosse bestimmt.
Die Festsetzungen entsprechen dem angrenzenden baulichen Bestand und berücksichtigen die ggf. er-
forderliche Ausbildung von Vollgeschossen durch die Hanglage.

3.3    Bauweise/ Überbaubare Grundstücksflächen

Entsprechend der Eigenart der baulichen Umgebung ist eine offene Bauweise festgelegt.
Durch die Festlegung von Baugrenzen werden in den Randbereichen des Plangebiets Bereiche von einer
Bebauung ausgeschlossen. Sie dienen dem Erhalt zusammenhängender Grünstrukturen, der Einbindung
der Neubebauung und der Abgrenzung der Bauflächen untereinander und gegen die Landschaft.

3.4    Verkehr und Erschließung

Die verkehrliche Erschließung der Wohnbaufläche ist über die Straße „Am Osterbergsee" sichergestellt.
Eine an den vorhandenen öffentlichen Stichweg anschließende private Straßenverkehrsfläche ermöglicht
die Erschließung von bis zu vier Baugrundstücken. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte sollen in Anpassung
an die noch flexible Grundstücksteilung über private Grunddienstbarkeiten geregelt werden. Müllbehäl-
ter sind zur Leerung zur öffentlichen Verkehrsfläche zu bringen.
Die öffentliche Grünfläche ist über den Seeuferweg zu erreichen. Hier sind keine weiteren Erschließungs-
einrichtungen erforderlich und geplant.

3.5    Ver- und Entsorgung
Entwässerung
Es werden im Plangebiet bereits Entsorgungsleitungen unterhalten, die auch die Versorgung der neuen
Bebauung übernehmen sollen. Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über Anschluss an die
vorhandene Kanalisation.
Im Plangebiet befinden sich Ver- bzw. Entsorgungsleitungen, die in Anpassung an die künftige Nutzung
und Baukörperanordnung durch den Vorhabenträger umgelegt bzw. ergänzt werden.

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Trink- und Löschwasserversorgung
Die Wasserversorgung soll durch Anschluss an das angrenzende vorhandene Leitungsnetz sichergestellt
werden. Die Versorgung mit Löschwasser erfolgt über den benachbarten „Osterbergsee“.
Energie/ Telekommunikation
Im Anschluss an das Plangebiet wird bereits ein Leitungsnetz unterhalten, das im Rahmen der Erschlie-
ßung auch das Plangebiet versorgen soll.

3.6       Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunig-
ten Verfahren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht
nach § 2a BauGB abgesehen. Die Grundfläche des Plangebietes unterschreitet mit ca. 6.000 m² deut-
lich den Schwellenwert von 20.000 m². Da es sich um eine Planung im Sinne des § 13a Abs. 1 S. 2 Nr.
1 BauGB handelt, gelten gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des
Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs.3 Nr. 6 BauGB vor der planerischen Ent-
scheidung als erfolgt oder zulässig. Ein Ausgleich dieser Eingriffe ist daher im vorliegenden Fall nicht
erforderlich. Die Umweltbelange sind jedoch bei der Planung zu berücksichtigen.

Grünordnungsmaßnahmen
Zur Minimierung und Kompensation der vorbereiteten Eingriffe, zur Einfügung in die Umgebung und zur
Durchgrünung der Bauflächen sind im Entwurf des Bebauungsplanes Maßnahmen festgesetzt.
      •   Festsetzung einer extensiven Grünfläche zur Entwicklung und zum Erhalt der vorhandenen Ge-
          hölzstrukturen
      •   Festsetzung zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern
Innerhalb der festgesetzten Grünfläche soll die Anlage von Wegen und Flächen für gesellschaftliche und
kulturelle sowie diesen Zwecken dienende Nutzungen insbesondere im Hinblick auf die geplante Nut-
zung als Teilfläche der Landesgartenschau möglich sein. Dabei werden mögliche Befestigungen auf
maximal 20% der Grundstücksflächen beschränkt. Von befestigten Flächen anfallendes Niederschlags-
wasser ist zu versickern.

Artenschutz
Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, Fortpflanzungs- und
Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu
beschädigen oder zu zerstören. Im Rahmen der Planung ist daher zu prüfen, ob Artenschutzbelange zu
berücksichtigen sind.
Aufgrund der Habitatausstattung im Plangebiet und auf den angrenzenden Flächen ist das Vorkommen
geschützter Arten ggf. möglich. Da die wertigen vorhandenen Grünstrukturen durch die Festsetzung ei-
ner Grünfläche im wesentlichen erhalten und entwickelt werden, ist eine Störung nach erfolgter Abschät-
zung nicht zu erwarten. Vor Baubeginn ist im jeweiligen Baubereich und seinem unmittelbaren Umfeld
jedoch generell zu prüfen, ob besonders geschützte Arten eine wesentliche Schädigung oder Störung
durch die Bautätigkeit erfahren.

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4.     Hinweise und Maßnahmen zur Verwirklichung des B-Planes

4.1    Bodenordnende Maßnahmen

Die Plangebietsflächen befinden sich im Besitz des Vorhabenträgers und der Stadt Bad Gandersheim.
Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich.

4.2    Kosten für die Verwirklichung

Alle im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“-
6.Teiländerung entstehenden Kosten sowie die ggfs. notwendige Erschließungsmaßnahmen sind durch
den Vorhabenträger zu tragen. Hierzu wurde ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Zusätzliche Kosten
für die Stadt Bad Gandersheim sind durch den vorliegenden Planentwurf nicht zu erwarten.
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens werden durch den Vorhabenträger übernommen.

5.     Städtebauliche Werte
       Plangebietsgröße                                                       0,8 ha

       WA - allgemeines Wohngebiet                                        3.890 qm
       Grünfläche, öffentlich                                             3.044 qm
       Straßenverkehrsfläche, privat                                        150 qm

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Teil 2 – Verfahrensvermerke

            Der Rat der Stadt Bad Gandersheim hat in seiner Sitzung am
            20.09.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans BG Nr. 11 „Auf
            dem Mühlenstiege“- 6.Teiländerung beschlossen. Der Aufstellungsbe-
            schluss ist gemäß § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB am
            06.10.2018 ortsüblich bekannt gemacht.

            Der Rat der Stadt Bad Gandersheim hat in seiner   Sitzung     am
            20.09.2018 dem Entwurf des Bebauungsplans BG Nr. 11 „Auf dem
            Mühlenstiege“- 6.Teiländerung und der Begründung zugestimmt und
            die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ort
            und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am 06.10.2018 orts-
            üblich bekannt gemacht.
            Der Bebauungsplan BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“-
            6.Teiländerung einschließlich der Begründung hat in der Zeit vom
            05.10.2018 bis einschließlich 15.11.2018 öffentlich ausgelegen.
            Die Behördenbeteiligung erfolgte mit Schreiben vom 15.10.2018 vom
            05.10.2018 bis einschließlich zum 15.11.2018.

            Die Prüfung der fristgemäß vorgebrachten Anregungen erfolgte in der
            Ratssitzung am 28.02.2019.

            Der Rat der Stadt Bad Gandersheim hat den Bebauungsplan BG Nr.
            11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6.Teiländerung einschließlich der Be-
            gründung nach Prüfung der Anregungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in
            seiner Sitzung am 28.02.2019 als Satzung (§ 10 BauGB) beschlos-
            sen.

                   MÜLLER RAUSCHGOLD            Architektur I Stadtplanung
Stadt Bad Gandersheim - Bebauungsplan BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6. Teiländerung

        Vorstehende Begründung gehört nicht zum Inhalt des Bebauungspla-
        nes und hat nicht den Charakter von Festsetzungen; Festsetzungen
        enthält nur der Plan. Sie sind durch Zeichnung, Schrift und Text dar-
        gestellt.

        Bad Gandersheim, den 04.03.2019

        gez. Bürgermeisterin Schwarz
               (i.V. Schnute)

        Die Begründung zum Bebauungsplan BG Nr. 11 „Auf dem Mühlen-
        stiege“- 6.Teiländerung wurde ausgearbeitet von:

                             THORSTEN MÜLLER-RAUSCHGOLD
                             Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Architekt + Stadtplaner AKN

                             Corveyblick 48, 37603 Holzminden
                             Tel. 05531/ 60425 Fax 140489

        Die Entwurfsbegründung hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Ent-
        wurfsplan vom 05.10.2018 bis einschl. 15.11.2018 öffentlich ausge-
        legen.

        Bad Gandersheim, den 04.03.2019

        gez. Bürgermeisterin Schwarz
               (i.V. Schnute)

        Der Rat der Stadt Bad Gandersheim hat der Begründung des
        Bebauungsplan BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6.Teiländerung
        in seiner Sitzung am 28.02.2019 zugestimmt.

        Bad Gandersheim, den 04.03.2019

        gez. Bürgermeisterin Schwarz
               (i.V. Schnute)

               MÜLLER RAUSCHGOLD                 Architektur I Stadtplanung
Stadt Bad Gandersheim - Bebauungsplan BG Nr. 11 „Auf dem Mühlenstiege“- 6. Teiländerung

Teil 3 – Beteiligungsverfahren

Beteiligungsverfahren
Die Stadt Bad Gandersheim führte das Verfahren der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichen
Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 i. V. m. §§ 4 Abs. 2 und 3 Abs. 2 BauGB nach den Vorschriften
des § 13a Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durch.
Als Bebauungsplan der Innenentwicklung wird für die Aufstellung des Bebauungsplanes BG Nr. 11 „Auf
dem Mühlenstiege“- 6.Teiländerung das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.
In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Angabe nach § 3
Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung

Die Stadt Bad Gandersheim führte das Verfahren der Beteiligung der Behörden in der Zeit vom
05.10.2018 bis einschließlich 15.11.2018 und die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 05.10.2018
bis einschließlich 15.11.2018 gemäß §§ 4 Abs. 2 und 3 Abs. 2 BauGB durch.
Von den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden von 2 Behörden bzw.
Trägern öffentlicher Belange abwägungsrelevante Anregungen vorgebracht:
Dies waren:

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND
Landkreis Northeim

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen ohne abwägungsrelevante
Inhalte abgegeben, die zur Kenntnis genommen wurden:

Dies waren:
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Gemeinde Freden
Gemeinde Lamspringe
Stadt Einbeck
Stadt Seesen
Nowega GmbH
EWE Netz GmbH
Gemeinde Kalefeld
Harzwasserwerke
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
TenneT TSO GmbH
Leineverband Northeim
Landesamt f. Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Kampfmittelbeseitigung
Deutsche Telekom Technik
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Bundespolizeidirektion
LBEG – Landesamt f. Bergbau, Energie und Geologie
Vodafone
Eisenbahn-Bundesamt
Avacon Netz GmbH
NLSTBV – Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

                       MÜLLER RAUSCHGOLD              Architektur I Stadtplanung
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