Horn - Waidhofen/Thaya - Nr. 1/2019 1. Februar 2019 - Landwirtschaftskammer ...
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010/2019
Horn – Waidhofen/Thaya
Nr. 1/2019
1. Februar 2019
Sprechtags- und Bürobetrieb
Übertragung von Zahlungsansprüchen
Aktionsprogramm Nitrat 2018
Klima- und Waldgipfel
Forstpflanzenvermittlung
Zeckenschutz-Impfaktion
Termine und VeranstaltungenBezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2019 Seite 3
Sprechtags- und Bürobetrieb
Bezirksbauernkammer Horn Bezirksbauernkammer Waidhofen/Th.
Mold 72 Raiffeisenpromenade 2/1/2
3580 Horn 3830 Waidhofen/Thaya
Tel.-Nr.: 05 0259 40700 Tel.-Nr.: 05 0259 41800
e-mail: office@horn.lk-noe.at e-mail: office@waidhofen-thaya.lk-noe.at
Kammerobmann nach Vereinbarung Montag von 9 bis 11 Uhr
Kammersekretär und Montag und Donnerstag Montag und Donnerstag
Berater von 8 bis 11.30 Uhr von 8.30 bis 12 Uhr
Forstsekretär Montag von 9 bis 11.30 Uhr Donnerstag von 9 bis 12 Uhr
Rechtssprechtag jeden ersten Mittwoch im Monat von jeden zweiten Donnerstag im Monat von
der LK NÖ 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr 9 bis 11 Uhr
Sozialversicherung jeden Mittwoch von 8 bis 12 Uhr und jeden Montag von 8.30 bis 12 Uhr und
der Bauern von 13 bis 15 Uhr von 13 bis 15 Uhr
Beratungs- und Informationsgespräche nach telefonischer Terminvereinbarung!
Am Montag, dem 4. März 2019 sind die Büros der Bezirksbauernkammer Horn
und Waidhofen/Thaya wegen einer Weiterbildungsveranstaltung ganztägig geschlossen.
!!! Der Sprechtag der SVA der Bauern in der BBK Waidhofen findet jedoch statt !!!
Weiters ist das Büro der BBK Horn am Donnerstag, dem 28. Februar 2019 nachmittags
geschlossen.
Um Verständnis und Beachtung wird ersucht.
Übertragung von Zahlungsansprüchen für 2019
Die Übertragung von Zahlungsansprüchen für 2019 bei Flächenänderungen (durch Pacht, Kauf, zur
Nutzung übernommen) ist bis 15. Mai 2019 möglich. Damit können ZA vom bisherigen Bewirtschaf-
ter der Flächen an den neuen Bewirtschafter übertragen werden. Klären Sie gemeinsam (Vorbewirt-
schafter und aktueller Bewirtschafter) ab, ob und in welchem Ausmaß eine Übertragung erfolgen soll.
Das aktuelle Formular für die Übertragung steht unter www.ama.at und in den
Bezirksbauernkammern zur Verfügung und ist ausschließlich elektronisch im Wege der für den
Übernehmer zuständigen BBK einzureichen. Für die Übertragung ist der Bescheid
„Direktzahlungen 2018“ notwendig. Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten!
BBK Horn, 05 0259 40700 BBK Waidhofen/Th., 05 0259 41800
Digitalisierung zum Mehrfachantrag 2019
Jede zum Mehrfachantrag 2019 wirksame Flächenänderung (Zupachtung, Zukauf, Verpachtung,
Pachtrücklassung, Nutzungsartenänderung) muss verpflichtend digitalisiert werden.
ACHTUNG: Geringfügige Feldstücks- und Schlagdigitalisierungen (1 – 2 Feldstücke) werden
bei der MFA-Abgabe erledigt. Es ist kein eigener Termin notwendig (außer es entsteht dadurch ein
erheblicher Mehraufwand zB: Übernahme eines ganzen Betriebes oder mehrere Feldstücksteilungen
bzw. die Übernahme einer Vor-Ort-Kontrolle!!!) Eine frühe und rechtzeitige Digitalisierung bei
Flächenänderungen kann unentgeltlich durchgeführt werden. Dazu ist jedenfalls eine gesonderte
Terminvereinbarung erforderlich!
BBK Horn, 05 0259 40791 - BBK Waidhofen/Th., 05 0259 41891Seite 4 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2019
Stickstoffaufzeichnungen 2018 bis 31. März 2019 fertigstellen
Das Aktionsprogramm Nitrat 2018 sieht vor, dass Betriebe
(konventionelle und auch Biobetriebe) mit mehr als 15 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche bzw.
mehr als 2 ha Gemüsefläche jährlich eine betriebsbezogene Stickstoffbilanz zu erstellen haben.
Ausgenommen davon sind ausschließlich jene Betriebe, deren Grünland- und Ackerfutterflächenan-
teil an der LN größer 90% ist. Diese Stickstoffbilanz ist bis spätestens 31. März des Folgejahres
zu erstellen, (für das Jahr 2018 also bis spätestens 31. März 2019) und ist für 7 Jahre am Betrieb
aufzubewahren.
Dementsprechende Aufzeichnungsvorlagen finden Sie im lk-Düngerrechner unter www.noe.lko.at.
Für Betriebe im Nitrat-Risiko-Gebiet (davon betroffene Katastralgemeinden: Stoitzendorf, Stoitzen-
dorf Heide, Klein-Jetzelsdorf, Klein-Reinprechtsdorf, Röschitz, Straning und Wartberg) sind betriebs-
bezogene Aufzeichnungen (N-Bilanz) betreffend die Stickstoffdüngung bis 31. März des Folgejahres
von Betrieben mit mehr als 2 ha Gemüse oder mit mehr als 5 ha LN zu führen.
Zusätzlich sind für die betroffenen Betriebe schlagbezogene Aufzeichnungen betreffend die
Stickstoffdüngung zu führen.
Diese Aufzeichnungen können für vergleichbare Schläge zusammengefasst werden. Die Aufzeich-
nungen sind jeweils zeitnah, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Ausbringung des Stick-
stoffs, des Anbaus oder der Ernte zu führen. Die Aufzeichnungen sind sieben Jahre ab Ablauf des
Kalenderjahres aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde zu übermitteln.
Regelungen bei der Stickstoffdüngung
Mit 1. Jänner 2018 trat die Novelle für das Aktionsprogramm 2018 in Kraft. Die flächendeckende
Anwendung der bisherigen Maßnahmen (=österreichweit) werden weiterhin als geeignet angesehen,
daher wird das Programm grundsätzlich weitgehend fortgeschrieben.
Sämtliche N-Handelsdünger, Gülle, Jauche, flüssige Biogasgülle/Gärrückstände und
Klärschlamm, Stallmist, Kompost, Klärschlammkompost und abgepresster Klärschlamm
dürfen frühestens ab 16. Februar ausgebracht werden.
Eine Ausnahme gilt für früh anzubauende Kulturen (zB Sommergerste) und Kulturen mit
frühem N-Bedarf (zB Raps, Wintergerste): bei diesen Kulturen ist bereits ab 1. Februar eine
N-Düngung mit oben angeführten N-Düngern zulässig.
Generelles ganzjähriges Düngeverbot (Düngung nicht zulässig) gilt auf:
gefrorenen Böden (Bodenzustand zum Zeitpunkt der Düngerausbringung ist entscheidend)
schneebedeckten Böden (der zu düngende Schlag ist zu mehr als 50 % mit Schnee be-
deckt)
wassergesättigten und überschwemmten Böden.
Eine Ausbringung von N-Düngemitteln (ausgenommen Mist, Kompost, Carbokalk, Klärschlamm
entwässert) von max. 60 kg N/ha feldfallend ist (darf) nur auf durch Auftauen am Tag des Aufbrin-
gens aufnahmefähige Böden, die nicht wassergesättigt sind und eine lebende Pflanzendecke auf-
weisen, erlaubt (erfolgen).
Bei der Ausbringung von N-Düngemitteln auf einem Schlag mit mehr als 10% Hangneigung zu ei-
nem angrenzenden Oberflächengewässer ist bei den Kulturen Erdäpfel, Mais, Rübe, Sonnen-
blume, Sojabohne und Hirse eine abschwemmungshemmende Maßnahme (Querstreifeneinsaat,
Quergräben, Schlagteilung, Bestockung über den Winter oder erosionshemmendes Anbauverfahren
zB Mulchsaat, Direktsaat) durchzuführen.Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2019 Seite 5 Bodenuntersuchung Frühjahr 2019 Die Bodenuntersuchung ist eine freiwillige Maßnahme, um eine effiziente Düngung der einzelnen Kulturen zu ermöglichen. Um über den (Versorgungs-)Zustand, vor allem den pH-Wert und den Phosphor- und Kaligehalt des Bodens Bescheid zu wissen, ist eine Bodenuntersuchung (Grunduntersuchung) empfehlenswert. Die Bodenprobensäckchen und die Erhebungsblätter sind ab sofort in den Bezirksbauernkammern Horn und Waidhofen/Thaya erhältlich. Abgabemöglichkeit: Datum Zeit Ort 9. April 2019 9 bis 11 Uhr BBK Horn, Mold 10. April 2019 9 bis 11 Uhr Gasthaus Trefanitz, Thaya Die Untersuchungsergebnisse werden voraussichtlich im Juni 2019 vorliegen. Beratungsoffensive „Lösungsansätze zur dauernden Anbindehaltung in Milchviehbetrieben“ Zur Hilfestellung, um Lösungsansätze zur dauernden Anbindehaltung am Milchviehbetrieb zu erar- beiten, bieten wir ein umfangreiches Beratungsangebot. Erstansprechpartner ist in diesem Fall der Tierhaltungsberater Ihrer BBK. Außerdem bietet das Land NÖ zur Schaffung einer Kombinationshal- tung und somit der Einhaltung der zukünftigen Produktionsbedingungen des Milchabnehmers (120 Tage Bewegungsmöglichkeit auch für kleinere Projekte (zB Auslauf, Umbau von Stallbereichen, usw.) eine Förderung an. Nationale Förderung: Förderbare Kosten: netto von 5.000 € bis 15.000 €. Anrechenbar sind bezahl- te Rechnungen ab einem Rechnungsdatum im Jahr 2018 bis Mitte Dezember 2019. Nicht förderbar sind unbare Eigenleistungen, Kosten aus Kleinbetragsrechnungen unter 50 €, Personalkosten und Weidemaßnahmen. Die Antragstellung erfolgt nach Umsetzung der Investition. Der Fördersatz beträgt 20 % (wenn noch ein entsprechender freier „De-minimis“-Rahmen vorhanden ist). Der Antrag wird nachträglich gestellt und es ist eine Fotodokumentation über die Investitionen beizulegen. Weideland NÖ: Für Weideeinrichtungen steht eine eigene Förderung im Rahmen des Projektes „Weideland NÖ“ zur Verfügung. Investitionsförderung: Ab einer Investitionshöhe von 15.000 € netto ist eine Investitionsförderung im Rahmen der „Ländlichen Entwicklung“ unter gewissen Voraussetzungen möglich. In diesem Fall muss aber unbedingt vor Investitionsbeginn ein Antrag gestellt werden. Nähere Informationen erhal- ten Sie in Ihrer Bezirksbauernkammer beim zuständigen Betriebswirtschaftsberater. Landesförderung: Kontrollkostenzuschuss für Gütesiegelproduktion Zur Unterstützung des Kontrollaufwandes landwirtschaftlicher Betriebsführer für national anerkannte Qualitätsregelungen gibt es wieder die Möglichkeit, um einen Kontrollkostenzuschuss (De-minimis- Förderung) anzusuchen. Die ausschließlich elektronische Antragstellung für 2019 ist bis zum 30. Juni 2019 möglich. Nähere Informationen unter: www.noe.gv.at/noe/Landwirtschaft/Kontrollkostenzuschuss_fuer_national_anerkannte_Qualitaet.html
Seite 6 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2019
KLIMA und WALD Gipfel
Termin: Mittwoch, 20. Februar 2019 8.30 bis 15 Uhr
Ort: Burgschleinitz, Kulturhaus Manhartsberg
Anmeldung: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Forstwirtschaft
bis 15. Februar per Mail post.lf4@noel.gv.at oder telefonisch Tel. 02742 9005 13392
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.
Forstpflanzenvermittlung 2019
Die Bezirksbauernkammer Horn führt auch heuer wieder eine Forstpflanzen-Vermittlungsaktion
durch. Dazu ist eine rechtzeitige Bestellung bei der Bezirksbauernkammer Horn mit beiliegendem
Bestellformular (siehe Seite 12 dieses Rundschreibens) bis spätestens 20. März 2019 erforder-
lich. Bitte auch unbedingt das gewünschte Auslieferungslager angeben! Das Bestellformular
finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.noe.lko.at/horn.
Hauszustellungen sind ab 1.000 Stk. Forstpflanzen kostenlos und können individuell vereinbart
werden. Die Bündelmenge bei Nadelholzpflanzen beträgt 50 Stk. und bei Laubholzpflanzen 25 Stk.
Achten Sie bei Ihrem Forstpflanzenkauf auf die geeignete Herkunft, dh den richtigen
Wuchsbezirk sowie die richtige Höhenlage.Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2019 Seite 7
Weinbautag 2019
Termin: Donnerstag, 21. Februar 2019 13.30 Uhr
Ort: Röschitz, W 4 – Wein, Genuss, Kultur
Programm:
Vizepräsident Otto Auer
„Aktuelles aus der Weinbaupolitik“
Johann Andert – Fa. Kwizda
„Neue Wirkstoffe gegen Pilzkrankheiten im Weinbau“
Dipl.-Ing. Christoph Detz– HBLA Klosterneuburg
„Weinbau 4.0 – wo geht die Reise hin?“
Ernst Donnerbauer – Österreichische Hagelversicherung
„Neuerungen Österreichische Hagelversicherung“
Christian Künstler – KAPPA STEEL GmbH
„Stahl im Weinbau“
Pachteinnahmen: Achtung Einkommensteuer!
Der Pachtzins ist gegebenenfalls beim Verpächter einkommensteuerpflichtig und beim Pächter (teil-
weise) abzugsfähig. Einkommensteuerpflicht besteht, wenn das Einkommen pro Person und Jahr
mehr als 11.000 € beträgt. Bei lohnsteuerpflichtigen Einkünften (Nebenerwerbslandwirte und Pensi-
onisten) liegt die Steuerfreigrenze bei 12.000 € und es sind neben dem lohnsteuerpflichtigen Ein-
kommen (Lohn, Pension) grundsätzlich 730 € pro Jahr steuerfrei (Steuererklärungspflicht, Formular
E1). Werden diese Steuerfreigrenzen überschritten, so ist das dem Finanzamt selbstständig
mittels Einkommensteuererklärung mitzuteilen.
Steuersprechtage – kostenlose Erstberatung
21. Februar 2019 und 21. März 2019, jeweils in der Zeit von 8 bis 12 Uhr
in der Bezirksbauernkammer Horn mit Mag. Roland Weber in der BBK Horn.
Wenn Sie (Betriebe der Organisationseinheit) steuerliche Fragen haben, dann nutzen Sie diese
Möglichkeit der kostenlosen Erstberatung. Eine telefonische Anmeldung in der Bezirksbauern-
kammer Horn unter der Tel.-Nr. 05 0259 40700 ist jedenfalls erforderlich!
Seminar Einkommensteuererklärung 2018
Thema: Ausfüllanleitung zur Einkommensteuererklärung 2018
Termin: Donnerstag, 7. März 2019 9 bis 12.30 Uhr
Referent: Ing. Leopold Weiß
Ort: Bildungswerkstatt Mold
Kosten: 10 € pro Person
Anmeldung: BBK Horn, Tel.-Nr. 05 0259 40700 bis 1. März 2019Seite 8 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2019
Bäuerinnen und Bauern als Botschafter: Gelungen Argumentieren
Die Gesellschaft von heute stellt vermehrt kritische Fragen gegenüber der Landwirtschaft. Es will
gelernt sein, eine Diskussion zu führen, ohne sich in die Defensive drängen zu lassen.
In dem Viertelsworkshop „Bäuerinnen und Bauern als Botschafter – gelungen argumentieren“
werden Wege aufgezeigt, wie Sie sicher und authentisch eine Diskussion auf Augenhöhe führen
können. Gemeinsam mit Agrarberater Benno Steiner werden kritische Standardfragen gesammelt
und durch eine gelungene Argumentation beantwortet.
Schwerpunkte:
Dialog zwischen Bäuerinnen, Bauern & Partnern
Umgang mit sensiblen Themen
Sicher und authentisch argumentieren
Termin: Donnerstag, 28. Februar 2019 9 bis 12.30 Uhr
Ort: BBK Zwettl
Kosten: 10 € pro Person (gefördert) 75 € pro Person (ungefördert)
Information & Anmeldung:
Birgit Kaltenbrunner, Telefon: 05 0259 26207, birgit.kaltenbrunner@lk-noe.at
Zeckenschutz-Impfaktion 2019
Für die Teilnahme an der Impfung ist nur eine einmalige Anmeldung erforderlich. Alle Personen, die
in den letzten Jahren bereits an einer SVB-Zeckenschutzimpfaktion teilgenommen haben, erhalten
von der SVB ca. 2 Wochen vor dem Impftermin eine schriftliche Einladung zur Impfung.
Für Informationen und Fragen zum Ablauf der Impfaktion wenden Sie sich bitte an die
MitarbeiterInnen des Kompetenzzentrums der SVB unter Tel.: 02682/63116-3320.
Ort Impflokal Termin Zeit
Donnerstag
9 bis 11.30 Uhr
Bezirksbauernkammer 28.2.2019
Mold
Horn Donnerstag
9 bis 11.30 Uhr
28.3.2019
Freitag
8.30 bis 10 Uhr
Bezirksbauernkammer 22.2.2019
Waidhofen/Thaya
Waidhofen/Thaya Dienstag
11 bis 12 Uhr
26.3.2019
Gebrauchte Akaziesteher gesucht!
Im Rahmen des Projektes „Weideland in NÖ“ werden für die Errichtung von Weidezaunanlagen ge-
brauchte Akaziensteher (die zB bei Weingartenrodungen anfallen) dringend gesucht!
Meldungen unter Angabe von Menge, Länge, Alter, Adresse und Telefonnummer bitte an den
NÖ Alm- und Weidewirtschaftsverein, Fr. Mistelbauer unter Tel. 05 0259 46700 oder
E-Mail: monika.mistelbauer@lk-noe.at bis 15. März 2019 bekannt geben. Gerne können Sie uns
auch ein Foto von den Stehern mitschicken.
(Mit der Übermittlung Ihres Angebotes sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihre Daten (Name, Adresse und
Telefonnummer) an Interessierte zur Kontaktaufnahme weitergeben dürfen.)Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2019 Seite 9
Fachinformationskreisveranstaltung der Beratungsringe Horn und Geras
Termin: Mittwoch, 6. März 2019 9 bis 12.30 Uhr
Ort: 3754 Trabenreith 10, Familie Ruthner
Referent: Dipl.- Päd. Ing. Helmut Riegler-Zauner, Fütterungsberater, LK NÖ
Zuchtberater vom NÖ Genetik Rinderzuchtverband
Thema: Mehr Erfolg im Kuhstall in der Praxis
Effiziente(s) Fütterung (Herdenmanagement) und Rinderzucht sind die Basis für eine wirtschaftliche
Milchproduktion. Mit Hilfe einer Kotwaschung, Schüttelbox, Schrotsieb, Kolostrumspindel oder BCS-
Beurteilung lassen sich mit einfachen Hilfsmitteln Schwachstellen in der Fütterung erkennen.
Ergänzt wird dieser Praxiskurs mit Empfehlungen zur Verbesserung der Zuchtherde.
Kosten: 10 €/Betrieb gefördert, 20 €/Betrieb ungefördert inkl. Tagungsunterlage
Um Anmeldung in der BBK Horn, Tel.-Nr. 05 0259 40700 bis 1. März 2019 wird ersucht! Die Mit-
nahme von zB geschrotenem Kraftfutter, selbst hergestellter Kälber TMR, Biestmilch,…ist erwünscht!
Versteigerungstermine
Kälber: Dienstag, 5. März 2019 in Zwettl
Zuchtrinder: Mittwoch, 13. März 2019 in Zwettl
Schweine: Auskunft und Beratung: VNS, Theresia Labschütz, Tel.-Nr. 02269/2218-18
WALDLAND erweitert die Anbaufläche bei Mariendistel!
Die Früchte der Mariendistel werden aufgrund ihrer leberstärkenden Wirkung seit langem in der
Medizin verwendet. Aufgrund der steigenden Nachfrage der langjährigen Kunden kann Waldland für
2019 eine Flächenausweitung und zudem eine Preissteigerung auf 1,42 € pro kg/netto anbieten.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich bei der Anbauinformationsveranstaltung ausführlich über den
Anbau dieser Sonderkulturen zu informieren!
Termin, Ort: Freitag, 22. Februar 2019 13 Uhr Oberwaltenreith, Waldland
Genauere Informationen unter 02826/7443 oder naturstoffe@waldland.at
Gedenkmesse - Bäuerinnenchor Horn
Sonntag, 24. März 2019 10 Uhr St. Georgskirche (Stadtkirche) in Horn
Die Hl. Messe für die verstorbenen Bäuerinnen und Chormitglieder wird vom Bäuerinnenchor Horn
gestaltet.
Einladung zum Tag der Bäuerin
Gebiet Dobersberg Di. 19. Februar 2019 13 Uhr Gemeindesaal Waldkirchen
Gebiet Waidhofen/Thaya Do. 28. Februar 2019 8.30 Uhr Gemeindezentrum ThayaSeite 10 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2019
Terminaviso: Ackerbautag „Einsparpotenziale für Ackerbauprofis“
Die Bezirksbauernkammer Waidhofen/Thaya veranstaltet gemeinsam mit der Bildungswerkstatt Mold
einen Ackerbautag am 12. April 2019 mit dem Motto: „Einsparpotenziale für Ackerbauprofis“.
Nähere Details erhalten Sie im nächsten Rundschreiben!
Aktuelle Kurse in der Bildungswerkstatt Mold
Reparaturschweißen in der Landwirtschaft 21.2. – 22.2.2019
Kleingeräte warten und pflegen 18.3.2019
Wasserinstallationen im Haus u. Garten selbst gemacht 19.3.2019
MAG-Schweißen (Schutzgasschweißverfahren) 28.3. – 29.3.2019
Information und Anmeldung: 05 0259 29500 oder www.bildungswerkstatt-mold.at
Lehrstelle in der Bildungswerkstatt Mold
In der Landmaschinenwerkstätte der Bildungswerkstatt Mold, einer Einrichtung der NÖ Landes-
Landwirtschaftskammer, wird ab Sommer 2019 eine Lehrstelle zum/zur
Landmaschinentechniker/in vergeben.
Die Lehrzeit beträgt 3,5 Jahre, Lehrlingsentschädigung im ersten Lehrjahr 675 €(brutto).
Bewerbungen an:
Bildungswerkstatt Mold
zH Herrn Ing. Karl Müllner
3580 Mold 72
Mail: karl.muellner@mold.lk-noe.at Tel: 05 0259 29507
Bezirksbauernkammer aktuell
Herausgeber:
Bezirksbauernkammer Horn, Mold 72, 3580 Horn, Tel.: 05 0259 DW 40700, Fax: 05 0259 DW 40799,
E-Mail: office@horn.lk-noe.at, Internet: www.noe.lko.at/horn
Bezirksbauernkammer Waidhofen/Thaya, Raiffeisenpromenade 2/1/2, 3830 Waidhofen/Thaya, Tel. 05 0259 41800,Fax: 05 0259 41899,
E-Mail: office@waidhofen-thaya.lk-noe.at, Internet: www.noe.lko.at/waidhofenthaya
Redaktion: Kammersekretär Ing. Leopold Weiß, Redaktionssekretariat: Günter Sprung, Carina Dörrer
Medieninhaber: Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel. 05 0259 0
Zulassungsnummer: 02 Z 032481M, Herstellung: Hauseigene Druckerei
Verlagsort, Herstellungsort: St. Pölten, St. Pölten, Verwaltung und Inseratenannahme: Bezirksbauernkammer Horn
Nachdruck u. fotomechanische Wiedergabe – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Verlages. Veröffentlichte Texte und Bilder
gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus kein wie immer gearteter Anspruch, ausgenommen allfällige Honorare, abgelei-
tet werden. Auch wenn im Text nicht explizit ausgeschrieben, beziehen sich alle personenbezogenen Formulierungen auf weibliche und
männliche Personen. Alle Angaben erfolgen mit größter Sorgfalt, Gewähr und Haftung müssen wir leider ausschließen.Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2019 Seite 11 Feldbauratgeber – Frühjahrsanbau 2019 Der Feldbauratgeber für den Frühjahrsanbau ist erschienen und in den Bezirksbauernkammern er- hältlich, sowie als Download unter www.noe.lko.at verfügbar.
Seite 12 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 1/2019
Name: ______________________________
Anschrift: ______________________________ Datum: ________________
Telefon: _____________________________
Forstpflanzenbestellung für das Frühjahr 2019
Ich bestelle folgende wurzelnackte Forstpflanzen im Rahmen der Sammellieferung der Bezirks-
bauernkammer (Nadelholzpflanzen nur in 50er-Bündel, Laubholzpflanzen nur in 25er-Bündel!)
Sorte Größe Preis inkl. MwSt. bestellte Menge
Schwarzerle 80/120 1,006 €
Stieleiche 50/80 1,062 €
Traubeneiche 50/80 1,062 €
Hainbuche 50/80 1,062 €
Bergahorn 80/120 1,228 €
Rotbuche 50/80 1,062 €
Wildkirsche 80/120 1,322 €
Fichte 25/50 0,576 €
Fichte 40+ 0,633 €
Tanne 20/40 1,028 €
Lärche 30/60 0,712 €
Kiefer 25/50 0,565 €
Douglasie 25/50 0,848 €
Douglasie 30/60 0,927 €
Blaufichte 25/50 0,893 €
Nordmannstanne 15/30 0,972 €
Schutzsäule Preis/Stück inkl. MwSt. bestellte Menge
Gitternetzsäule 1,2 m 2,00 €
Bitte gewünschtes Auslieferungslager ankreuzen:
Bezirksbauernkammer in Mold (Parkplatz) 4. April 2019 9.30 Uhr
Irnfritz-Ort 4. April 2019 11.00 Uhr
Parkplatz Naturpark Geras 5. April 2019 9.30 Uhr
_________________________________
Unterschrift
Hauszustellung (ab 1.000 Stk.): ja nein
Kostenlose Hauszustellungen (ab ca. 1000 Stück) können terminmäßig individuell vereinbart werden.
Um Zusendung der Bestellung an die Bezirksbauernkammer Horn bis spätestens
20. März 2019 wird gebeten (Fax 05 0259 40799 oder office@horn.lk-noe.at).Sie können auch lesen