Leistungsbeschreibung P&I LOGA E-Government-Suite - Die Suite für die nutzerfreundliche, schnelle und sichere elektronische Kommunikation
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Leistungsbeschreibung P&I LOGA E-Government-Suite Die Suite für die nutzerfreundliche, schnelle und sichere elektronische Kommunikation
[2] © Copyright 2014 P&I AG Alle in diesem White Paper enthaltenen Informationen wurden nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch sind Fehler nicht ganz auszuschließen. Aus diesem Grund sind die im vorliegenden White Paper enthaltenen Texte, Abbildungen und Beispiele mit keiner Verpflichtung oder Garantie irgendeiner Art verbunden. Infolgedessen übernimmt der Herausgeber weder eine juristische Verantwortung noch irgendeine Haftung für eventuell verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen. Der beschriebene Funktionsumfang steht den Benutzern nur bei entsprechender Lizenzierung zur Verfügung. Dieses White Paper ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieses White Papers darf ohne schriftliche Genehmigung der P&I AG in irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Die in diesem White Paper erwähnten Firmen-, Software- und Hardwarebezeichnungen sind eingetragene Marken und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen. Die P&I AG verwendet in dieser Publikation - bezogen auf die geschlechtliche Darstellung – aus Gründen der besseren Lesbarkeit den generischen Maskulin. Wiesbaden, 1. November 2014 © P&I AG; White Paper P&I E-Government-Suite, Deutschland Seite 2
Inhaltsverzeichnis [3] (A) P&I LOGA E-Government-Suite 4 (B) P&I LOGA E-Government-Suite - Was ist drin? 5 (C) P&I LOGA E-Government-Suite - Wie geht das? 6 (D) P&I LOGA E-Government-Suite - Warum bringt mir das was? 10 P&I LOGA E-Government-Suite - Was kostet es? 11 (E) P&I LOGA E-Government-Suite - Besonderes „Geschenk“ Jahresende! 12 © P&I AG; White Paper P&I E-Government-Suite, Deutschland Seite 3
[4] (A) P&I LOGA E-Government-Suite Die elektronische Kommunikation hat bereits bei zahlreichen Themenbereichen der tagtäglichen Abwicklung der personalwirtschaftlichen Prozesse in P&I LOGA Einzug gehalten – es geht darum die Kommunikation nutzerfreundlich, schnell und sicher abzuwickeln! Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government Gesetz, zum 01.08.2013 stufenweise in Kraft getreten) dient dem übergreifenden Ziel diese Kommunikation für alle Verwaltungen/Unternehmen darüber hinaus noch komfortabler und effizienter zu machen sowie Rahmenbedingungen und Verlässlichkeit für den weiteren Ausbau zu schaffen. E-Governement ist hierbei kein Selbstzweck sondern impliziert folgende Kernpunkte*: Bekundung zum richtungsweisenden Ausbau der elektronischen Verwaltung - zeitunabhängig, ortsunabhängig und schnell Ermöglicht den Verwaltungen/Unternehmen, Kraft Gesetz, weitere Bestandteile der Kommunikation elektronisch zu erbringen Weitergehende Transparenz und sichere Dokumentation und Analyse von Prozessen, durch elektronische Verwaltung Bildet die Grundlage für weitere elektronisch unterstützte Verfahren, z.B. die optionale elektronisch unterstützte BetriebsPrüfung (euBP) in der gesetzlichen Sozialversicherung und der Reduktion der Verweildauer der Prüfer beim Arbeitgeber Erleichterung bei der Erbringung von elektronischen Nachweisen *Quelle:http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/IT-Netzpolitik/E- Government/E-Government-Gesetz/e-government-gesetz_node.html (15.11.2014); eigene Ausführungen © P&I AG; White Paper P&I E-Government-Suite, Deutschland Seite 4
[5] (B) P&I LOGA E-Government-Suite Was ist drin? P&I hat für seine Kunden hierzu eine E-Government-Suite „verpackt“! Diese enthält in einem Paket weitere Vereinfachungs- und Komfortfunktionen bei tagtäglicher Arbeit in den Personalabteilungen. P&I LOGA E-Government-Suite P&I LOGA Elektronische Betriebsprüfung (euBP) ermöglicht nunmehr auch den Prüfungsaufwand für die Mitarbeiter der Personalabteilung erheblich zu reduzieren - das Verfahren bietet die Möglichkeit, prüfungsrelevante Arbeitgeberdaten elektronisch zu übermitteln. Die elektronische unterstützte Betriebsprüfung nach euBP ist ohne großen Aufwand einfach und schnell in die bestehende P&I LOGA Anwendung implementierbar und steht zur sofortigen Nutzung zur Verfügung – das spart wertvolle Zeit! P&I LOGA@mail ermöglicht die Zustellung persönlicher Dokumente, wie z.B. der Verdienstabrechnung und Entgeltnachweise, automatisiert und nach aktuellen technischen Standards verschlüsselt an die hinterlegte E-Mail-Adresse im Personalstamm, direkt aus der Monatsproduktion heraus. Fast 80 Prozent aller Deutschen nutzen die Kommunikation via E-Mail. Die diesjährige Feier für „30-Jahre E-Mail in Deutschland“ ist eine beispiellose Erfolgsgeschichte – seit der ersten Mail vom 3.August 1984 – das spart Geld! P&I LOGA DEÜV-Sofortmeldung: Arbeitgeber haben die Verpflichtung den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses spätestens bei dessen Aufnahme an die Datenstelle zu melden, sofern sie Personen in bestimmten Branchen beschäftigen. Meldungen können via SV-Net oder komfortabel aus P&I LOGA heraus erfolgen. Die Grundlage ist geregelt in §28a Absatz 4 SGB IV – das ist einfach! P&I LOGA Kontrollcenter Statistische Meldungen: Die Daten der Vierteljährlichen Verdiensterhebung, der Verdienststrukturerhebung und der Arbeitskostenerhebung an das Statistische Bundesamt können hiermit direkt aus einem eigenen P&I LOGA Interface übermittelt werden – das ist komfortabel und bringt Sicherheit bei den Stati der versendeten Daten! © P&I AG; White Paper P&I E-Government-Suite, Deutschland Seite 5
[6] (C) P&I LOGA E-Government-Suite Wie geht das? P&I LOGA Elektronische Systemprüfung (euBP) Wenn sich ein RV-Prüfer zur Betriebsprüfung (SV-Prüfung) ankündigt kann er anfragen, ob maschinelle euBP-Dateien (Dateien für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung) geliefert werden können. Der Arbeitgeber kann entscheiden, ob er maschinelle euBP-Dateien liefern möchte oder ob er eine manuelle SV-Prüfung möchte. Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) soll eine zügigere Betriebsprüfung ermöglichen. Die euBP-Dateien erlauben dem Prüfer eine elektronische Vorabprüfung und damit eine kürzere Zeit beim Arbeitgeber vor Ort. Natürlich müssen die euBP-Dateien auch erstellt werden. Dafür wird die Funktionalität Betriebsprüfungsverfahren euBP genutzt. Die euBP-Dateien werden unter sonstige Listen „Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)“ erstellt. Der Auswertung liegt die eubp.dll zugrunde. Abb. 1: Sonstige Listen, Auswertung „Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung“ erstellen. © P&I AG; White Paper P&I E-Government-Suite, Deutschland Seite 6
P&I LOGA@mail [7] Starten Sie wie gewohnt Ihre Auswertung im Rahmen der Monatsproduktion oder selektiv. Für alle Auswertungen, die für den E-Mail-Versand vorgesehen sind, werden persönliche E-Mails an Ihre Mitarbeiter erzeugt. Dies geschieht nicht, wenn Auswertungen zur Probe ohne Archivierung erzeugt werden. Alle personenbezogenen Auswertungen, die auch archivierbar sind, können per E-Mail verschickt werden. Insbesondere: Verdienstabrechnungen, Zeitabrechnungen, Reisekostenabrechnungen und Jahresmeldungen. Abb. 2: Dokument wird erstellt und automatisiert per E-Mail versendet © P&I AG; White Paper P&I E-Government-Suite, Deutschland Seite 7
P&I LOGA Kontrollcenter Statistische Meldungen [8] Im Administrationsdialog dieses Kontrollcenters erfolgt die Übermittlung der Vierteljährlichen Verdiensterhebung, der Verdienststrukturerhebung und der Arbeitskostenerhebung über einen einheitlichen Dialog. Es werden neue Tabellen angelegt, in denen die Stati der an das Statistische Bundesamt (StBA) übermittelten Statistiken dokumentiert werden. Diese dienen als Kontroll-Table für alle Datenlieferungen, Sendungen bzw. Anfragen an den Server der Datenannahmestelle des StBA. Die Hilfsmerkmale (HHM) werden ebenfalls in einer Tabelle gespeichert. Diese Tabelle wird dann um die Hilfsmerkmale weiterer zu integrierender Statistiken erweitert. Abb. 3: Interface für P&I LOGA Kontrollcenter Statistische Meldungen P&I LOGA DEÜV Sofortmeldung © P&I AG; White Paper P&I E-Government-Suite, Deutschland Seite 8
Abweichend von den übrigen DEÜV-Meldungen werden Sofortmeldungen [9] unmittelbar an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSFV) übermittelt. Die Sofortmeldungen werden bei der DSRV gespeichert und den Behörden zur Verfügung gestellt (Zollverwaltung, Prüfdienste der Rentenversicherung, Unfallversicherung). Sofortmeldungspflichtige Kunden, die P&I HCM nutzen, können Neueintritte direkt über eine gesonderte Maske einpflegen. Im P&I LOGA Dialog erfolgen die notwendigen Eingaben für die Sofortmeldung über einen gesonderten Vorgang. Dieser kann durch den Kunden bzw. durch das P&I Consulting eingerichtet werden. Die Versendung der DEÜV-Sofortmeldung erfolgt im Anschluss über den Dialog. Die Aktivierung erfolgt über einen ASP. Die Steuerung ist auf allen Ebenen möglich! Der Parameter gibt an, ob die zur dieser Ebenen gehöhrenden Mandanten oder AK’s für Sofortmeldungen relevant sind. Abb. 4: ASP für Sofortmeldung Weiterhin bitte das Startdatum im korrespondierenden ASP (SOFORTV) steuern. Entsprechende Informationen im Personalstamm sind zu pflegen. Der Aufruf erfolgt über das Menü „LOGA“ > „Payroll“ > „DEÜV-Meldung erstellen“ > „Sofortmeldung“ aktivieren. Die Sofortmeldung erfolgt vor Arbeitsbeginn. Abb. 5: Nutzung der Sofortmeldung über Maske „DEÜV-Meldung erstellen“ © P&I AG; White Paper P&I E-Government-Suite, Deutschland Seite 9
[10] (D) P&I LOGA E-Government-Suite Warum bringt mir das was? Zeit Zeit wird zu unserem wichtigsten Gut! Zeit zu sparen schafft Freiräume, „entschleunigt“ den beruflichen Alltag und lässt uns auf die wichtigen Dinge konzentrieren. Besonders die Funktionalität Elektronische Betriebsprüfung (euBP) in Verbindung mit der elektronischen Übermittlung von Daten reduziert den Aufwand für vor Ort-Prüfungen und spart wertvolle Zeit - „Zeitgutschrift“ für Ihre tagtäglichen wichtigen Dinge! Auch die per Knopfdruck direkt aus P&I LOGA erzeugte/versendete DEÜV- Softmeldung ist schnell und einfach - und verhindert ein erneutes „Abtippen“ und manuelle Übermittlung über Fremdsysteme. Kuvertieren oder verteilen von Dokumenten an die Mitarbeiter – mit LOGA@mail nicht mehr erforderlich! Geld Der Druck und die Kuvertierung von Verdienstabrechnungen kostet bei Druckzentren in der Regel zwischen 0,20 € bis 0,35 € je Mitarbeiter und Monat. Berücksichtigt man darüber hinaus die internen Personalkosten sowie Verpackungs- und Versandkosten, erhöhen sich die Kosten je Mitarbeiter und Monat bei realistischer Bewertung schnell auf 0,50 €. Das sind mind. 6,00 € pro Jahr und Mitarbeiter! Sicherheit Medienbrüche sind nach wie vor eine der häufigsten Fehlerquellen. Die Funktion Kontrollcenter Statistische Meldung ermöglicht nicht nur die integrierte, schnelle Übermittlung, sondern speichert die Stati der versendeten Daten – nachvollziehbar und sicher für Sie. Das gilt auch für die DEÜV Sofortmeldung und die Elektronische Systemprüfung (euBP). © P&I AG; White Paper P&I E-Government-Suite, Deutschland Seite 10
Was kostet es? [11] Folgende Bestandteile sind in der P&I LOGA E-Government-Suite enthalten: Softwarelizenz für die zeitlich unbegrenzte Nutzung der P&I LOGA Standardsoftware Support: 6 Std. für Einrichtungsunterstützung (per Fernaufschaltung) Die P&I LOGA E-Government-Suite wird zum Suite-Preis i.H.v 7,50 € pro Personalstamm überlassen. Es gelten aufgeführte Größenstaffeln und bei den genannten Anzahlen von Personalstammfällen folgende Suite-Preise: Support im Suite-Preis Suite-Preis* inkludiert bis 500 Mitarbeiter 3.750,-- € Ja. bis 1.000 Mitarbeiter 7.500,-- € Ja. bis 1.500 Mitarbeiter 11.250,-- € Ja. bis 2.000 Mitarbeiter 15.000,-- € Ja. ab 2.000 Mitarbeiter auf Anfrage auf Anfrage Abb. 6: *Suite-Preis zzgl. Softwarepflege p.a.; Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt. © P&I AG; White Paper P&I E-Government-Suite, Deutschland Seite 11
[12] (E) P&I LOGA E-Government-Suite Besonderes „Geschenk“! Setzen Sie sich direkt mit dem P&I-Vertrieb in Verbindung, um P&I LOGA E-Government-Suite ad-hoc anzufordern. Dann gilt: Für Kurzentschlossene, die bis zum 15.03.2015 das Angebot nutzen, gewährt P&I einen Frühbucherrabatt in Höhe von 1,00 € auf den Suite-Preis! Der Suite-Preis reduziert somit auf 6,50 € pro Personalstamm! © P&I AG; White Paper P&I E-Government-Suite, Deutschland Seite 12
[13] Deutschland Österreich Schweiz P&I AG P&I GmbH P&I AG Kreuzberger Ring 56 Ares Tower Seestrasse 185 D-65205 Wiesbaden Donau-City-Straße 11 CH-8800 Thalwil Telefon +49 6 11 7147-0 A-1220 Wien Telefon +41 (0) 44 722 75-75 Telefax +49 6 11 7147-220 Telefon +43 1 260 39-0 Telefax +41 (0) 44 722 75-79 info@pi-ag.com Telefax +43 1 260 39-330 info.ch@pi-ag.com © www.pi-ag.com P&I AG; White Paper P&I E-Government-Suite, Deutschland info.at@pi-ag.com www.pi-ag.com Seite 13 www.pi-ag.com
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