Leistungsbeschreibung P&I LOGA E-Government-Suite - Die Suite für die nutzerfreundliche, schnelle und sichere elektronische Kommunikation

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Leistungsbeschreibung P&I LOGA E-Government-Suite - Die Suite für die nutzerfreundliche, schnelle und sichere elektronische Kommunikation
Leistungsbeschreibung
P&I LOGA E-Government-Suite
Die Suite für die nutzerfreundliche, schnelle und
sichere elektronische Kommunikation
Leistungsbeschreibung P&I LOGA E-Government-Suite - Die Suite für die nutzerfreundliche, schnelle und sichere elektronische Kommunikation
[2]

                              © Copyright 2014 P&I AG
                              Alle in diesem White Paper enthaltenen Informationen wurden nach bestem Wissen und mit
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                              Die P&I AG verwendet in dieser Publikation - bezogen auf die geschlechtliche Darstellung –
                              aus Gründen der besseren Lesbarkeit den generischen Maskulin.

                              Wiesbaden, 1. November 2014

      © P&I AG; White Paper P&I E-Government-Suite, Deutschland                                                            Seite 2
Leistungsbeschreibung P&I LOGA E-Government-Suite - Die Suite für die nutzerfreundliche, schnelle und sichere elektronische Kommunikation
Inhaltsverzeichnis
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                  (A)    P&I LOGA E-Government-Suite                                       4
                  (B)    P&I LOGA E-Government-Suite - Was ist drin?                       5
                  (C)    P&I LOGA E-Government-Suite - Wie geht das?                       6
                  (D)    P&I LOGA E-Government-Suite - Warum bringt mir das was?           10
                         P&I LOGA E-Government-Suite - Was kostet es?                      11
                  (E)    P&I LOGA E-Government-Suite - Besonderes „Geschenk“ Jahresende!   12

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Leistungsbeschreibung P&I LOGA E-Government-Suite - Die Suite für die nutzerfreundliche, schnelle und sichere elektronische Kommunikation
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                      (A) P&I LOGA E-Government-Suite
                      Die elektronische Kommunikation hat bereits bei zahlreichen Themenbereichen
                      der       tagtäglichen    Abwicklung       der    personalwirtschaftlichen              Prozesse    in
                      P&I       LOGA      Einzug      gehalten    –    es    geht         darum      die   Kommunikation
                      nutzerfreundlich, schnell und sicher abzuwickeln!

                      Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government
                      Gesetz,       zum      01.08.2013      stufenweise          in     Kraft    getreten)    dient    dem
                      übergreifenden Ziel diese Kommunikation für alle Verwaltungen/Unternehmen
                      darüber       hinaus     noch     komfortabler        und        effizienter   zu    machen      sowie
                      Rahmenbedingungen und Verlässlichkeit für den weiteren Ausbau zu schaffen.
                      E-Governement ist hierbei kein Selbstzweck sondern impliziert folgende
                      Kernpunkte*:

                                 Bekundung zum richtungsweisenden Ausbau der elektronischen
                                  Verwaltung - zeitunabhängig, ortsunabhängig und schnell

                                 Ermöglicht den Verwaltungen/Unternehmen, Kraft Gesetz, weitere
                                  Bestandteile der Kommunikation elektronisch zu erbringen

                                 Weitergehende Transparenz und sichere Dokumentation und Analyse
                                  von Prozessen, durch elektronische Verwaltung

                                 Bildet die Grundlage für weitere elektronisch unterstützte Verfahren,
                                  z.B. die optionale elektronisch unterstützte BetriebsPrüfung (euBP) in
                                  der gesetzlichen Sozialversicherung und der Reduktion der
                                  Verweildauer der Prüfer beim Arbeitgeber

                                 Erleichterung bei der Erbringung von elektronischen Nachweisen

                                  *Quelle:http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/IT-Netzpolitik/E-
                                  Government/E-Government-Gesetz/e-government-gesetz_node.html
                                  (15.11.2014); eigene Ausführungen

      © P&I AG; White Paper P&I E-Government-Suite, Deutschland                                                                Seite 4
[5]                   (B) P&I LOGA E-Government-Suite
                               Was ist drin?

                      P&I hat für seine Kunden hierzu eine E-Government-Suite „verpackt“! Diese
                      enthält in einem Paket weitere Vereinfachungs- und Komfortfunktionen bei
                      tagtäglicher Arbeit in den Personalabteilungen.

                           P&I LOGA E-Government-Suite
                            P&I LOGA Elektronische Betriebsprüfung (euBP) ermöglicht nunmehr auch
                             den Prüfungsaufwand für die Mitarbeiter der Personalabteilung erheblich zu
                             reduzieren    -    das   Verfahren   bietet   die   Möglichkeit,   prüfungsrelevante
                             Arbeitgeberdaten elektronisch zu übermitteln. Die elektronische unterstützte
                             Betriebsprüfung nach euBP ist ohne großen Aufwand einfach und schnell in die
                             bestehende P&I LOGA Anwendung implementierbar und steht zur sofortigen
                             Nutzung zur Verfügung – das spart wertvolle Zeit!

                            P&I LOGA@mail ermöglicht die Zustellung persönlicher Dokumente, wie z.B.
                             der Verdienstabrechnung und Entgeltnachweise, automatisiert und nach
                             aktuellen technischen Standards verschlüsselt an die hinterlegte E-Mail-Adresse
                             im Personalstamm, direkt aus der Monatsproduktion heraus. Fast 80 Prozent
                             aller Deutschen nutzen die Kommunikation via E-Mail. Die diesjährige Feier für
                             „30-Jahre E-Mail in Deutschland“ ist eine beispiellose Erfolgsgeschichte – seit der
                             ersten Mail vom 3.August 1984 – das spart Geld!

                            P&I LOGA DEÜV-Sofortmeldung: Arbeitgeber haben die Verpflichtung den
                             Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses spätestens bei dessen
                             Aufnahme an die Datenstelle zu melden, sofern sie Personen in bestimmten
                             Branchen beschäftigen. Meldungen können via SV-Net oder komfortabel aus P&I
                             LOGA heraus erfolgen. Die Grundlage ist geregelt in §28a Absatz 4 SGB IV –
                             das ist einfach!

                            P&I   LOGA         Kontrollcenter    Statistische    Meldungen: Die Daten der
                             Vierteljährlichen Verdiensterhebung, der Verdienststrukturerhebung und der
                             Arbeitskostenerhebung an das Statistische Bundesamt können hiermit direkt aus
                             einem eigenen P&I LOGA Interface übermittelt werden – das ist komfortabel und
                             bringt Sicherheit bei den Stati der versendeten Daten!

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[6]                   (C) P&I LOGA E-Government-Suite
                                 Wie geht das?

                      P&I LOGA Elektronische Systemprüfung (euBP)
                      Wenn sich ein RV-Prüfer zur Betriebsprüfung (SV-Prüfung) ankündigt kann er
                      anfragen,     ob maschinelle euBP-Dateien (Dateien für                         die elektronisch
                      unterstützte Betriebsprüfung) geliefert werden können. Der Arbeitgeber kann
                      entscheiden, ob er maschinelle euBP-Dateien liefern möchte oder ob er eine
                      manuelle SV-Prüfung möchte.

                      Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) soll eine zügigere
                      Betriebsprüfung ermöglichen. Die euBP-Dateien erlauben dem Prüfer eine
                      elektronische Vorabprüfung und damit eine kürzere Zeit beim Arbeitgeber
                      vor Ort. Natürlich müssen die euBP-Dateien auch erstellt werden. Dafür
                      wird die Funktionalität Betriebsprüfungsverfahren euBP genutzt.

                      Die euBP-Dateien werden unter sonstige Listen „Elektronisch unterstützte
                      Betriebsprüfung         (euBP)“       erstellt. Der      Auswertung liegt         die     eubp.dll
                      zugrunde.

                       Abb. 1: Sonstige Listen, Auswertung „Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung“ erstellen.

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P&I LOGA@mail
[7]
                      Starten Sie wie gewohnt Ihre Auswertung im Rahmen der Monatsproduktion
                      oder selektiv. Für alle Auswertungen, die für den E-Mail-Versand vorgesehen
                      sind, werden persönliche E-Mails an Ihre Mitarbeiter erzeugt. Dies geschieht
                      nicht, wenn Auswertungen zur Probe ohne Archivierung erzeugt werden.

                      Alle personenbezogenen Auswertungen, die auch archivierbar sind, können per
                      E-Mail verschickt werden. Insbesondere:

                                         Verdienstabrechnungen,
                                         Zeitabrechnungen,
                                         Reisekostenabrechnungen und
                                         Jahresmeldungen.

                        Abb. 2: Dokument wird erstellt und automatisiert per E-Mail versendet

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P&I LOGA Kontrollcenter Statistische Meldungen
[8]
                      Im Administrationsdialog dieses Kontrollcenters erfolgt die Übermittlung der
                      Vierteljährlichen Verdiensterhebung, der Verdienststrukturerhebung und der
                      Arbeitskostenerhebung über einen einheitlichen Dialog.

                      Es werden neue Tabellen angelegt, in denen die Stati der an das Statistische
                      Bundesamt (StBA) übermittelten Statistiken dokumentiert werden. Diese dienen
                      als Kontroll-Table für alle Datenlieferungen, Sendungen bzw. Anfragen an den
                      Server der Datenannahmestelle des StBA.

                      Die Hilfsmerkmale (HHM) werden ebenfalls in einer Tabelle gespeichert. Diese
                      Tabelle wird dann um die Hilfsmerkmale weiterer zu integrierender Statistiken
                      erweitert.

                      Abb. 3: Interface für P&I LOGA Kontrollcenter Statistische Meldungen

                      P&I LOGA DEÜV Sofortmeldung

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Abweichend von den übrigen DEÜV-Meldungen werden Sofortmeldungen
[9]                   unmittelbar an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSFV)
                      übermittelt. Die Sofortmeldungen werden bei der DSRV gespeichert und den
                      Behörden       zur    Verfügung      gestellt    (Zollverwaltung,       Prüfdienste   der
                      Rentenversicherung, Unfallversicherung).

                      Sofortmeldungspflichtige Kunden, die P&I HCM nutzen, können Neueintritte
                      direkt über eine gesonderte Maske einpflegen. Im P&I LOGA Dialog erfolgen
                      die notwendigen Eingaben für die Sofortmeldung über einen gesonderten
                      Vorgang. Dieser kann durch den Kunden bzw. durch das P&I Consulting
                      eingerichtet werden. Die Versendung der DEÜV-Sofortmeldung erfolgt im
                      Anschluss über den Dialog.

                      Die Aktivierung erfolgt über einen ASP. Die Steuerung ist auf allen Ebenen
                      möglich!     Der Parameter gibt an, ob die zur dieser Ebenen gehöhrenden
                      Mandanten oder AK’s für Sofortmeldungen relevant sind.

                      Abb. 4: ASP für Sofortmeldung

                      Weiterhin bitte das Startdatum im korrespondierenden ASP (SOFORTV)
                      steuern. Entsprechende Informationen im Personalstamm sind zu pflegen.
                      Der Aufruf erfolgt über das Menü „LOGA“ > „Payroll“ > „DEÜV-Meldung erstellen“
                      > „Sofortmeldung“ aktivieren. Die Sofortmeldung erfolgt vor Arbeitsbeginn.

                      Abb. 5: Nutzung der Sofortmeldung über Maske „DEÜV-Meldung erstellen“

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[10]                   (D) P&I LOGA E-Government-Suite
                                 Warum bringt mir das was?

                       Zeit
                       Zeit wird zu unserem wichtigsten Gut! Zeit zu sparen schafft Freiräume,
                       „entschleunigt“ den beruflichen Alltag und lässt uns auf die wichtigen Dinge
                       konzentrieren. Besonders die Funktionalität Elektronische Betriebsprüfung
                       (euBP) in Verbindung mit der elektronischen Übermittlung von Daten reduziert
                       den Aufwand für vor Ort-Prüfungen und spart wertvolle Zeit - „Zeitgutschrift“
                       für Ihre tagtäglichen wichtigen Dinge!
                       Auch die per Knopfdruck direkt aus P&I LOGA erzeugte/versendete DEÜV-
                       Softmeldung ist schnell und einfach - und verhindert ein erneutes „Abtippen“
                       und manuelle Übermittlung über Fremdsysteme. Kuvertieren oder verteilen
                       von Dokumenten an die Mitarbeiter – mit LOGA@mail nicht mehr
                       erforderlich!

                       Geld
                       Der Druck und die Kuvertierung von Verdienstabrechnungen kostet bei
                       Druckzentren in der Regel zwischen 0,20 € bis 0,35 € je Mitarbeiter und
                       Monat. Berücksichtigt man darüber hinaus die internen Personalkosten sowie
                       Verpackungs- und Versandkosten, erhöhen sich die Kosten je Mitarbeiter und
                       Monat bei realistischer Bewertung schnell auf 0,50 €.

                       Das sind mind. 6,00 € pro Jahr und Mitarbeiter!

                       Sicherheit
                       Medienbrüche sind nach wie vor eine der häufigsten Fehlerquellen. Die
                       Funktion Kontrollcenter Statistische Meldung ermöglicht nicht nur die
                       integrierte,   schnelle    Übermittlung,    sondern   speichert   die   Stati   der
                       versendeten Daten – nachvollziehbar und sicher für Sie. Das gilt auch für
                       die DEÜV Sofortmeldung und die Elektronische Systemprüfung (euBP).

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Was kostet es?
[11]

                       Folgende Bestandteile sind in der P&I LOGA E-Government-Suite
                       enthalten:

                               Softwarelizenz für die zeitlich unbegrenzte Nutzung der P&I
                                LOGA Standardsoftware
                               Support:        6      Std.      für       Einrichtungsunterstützung        (per
                                Fernaufschaltung)

                       Die P&I LOGA E-Government-Suite wird zum Suite-Preis i.H.v 7,50 €
                       pro Personalstamm überlassen. Es gelten aufgeführte Größenstaffeln
                       und bei den genannten Anzahlen von Personalstammfällen folgende
                       Suite-Preise:

                                                                                       Support im Suite-Preis
                                                            Suite-Preis*
                                                                                            inkludiert

                         bis 500 Mitarbeiter                  3.750,-- €                           Ja.

                        bis 1.000 Mitarbeiter                 7.500,-- €                           Ja.

                        bis 1.500 Mitarbeiter                 11.250,-- €                          Ja.

                        bis 2.000 Mitarbeiter                 15.000,-- €                          Ja.

                        ab 2.000 Mitarbeiter                  auf Anfrage                     auf Anfrage

                      Abb. 6: *Suite-Preis zzgl. Softwarepflege p.a.; Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.

       © P&I AG; White Paper P&I E-Government-Suite, Deutschland                                                   Seite 11
[12]                   (E) P&I LOGA E-Government-Suite
                                Besonderes „Geschenk“!

                       Setzen Sie sich direkt mit dem P&I-Vertrieb in Verbindung, um P&I LOGA
                       E-Government-Suite ad-hoc anzufordern. Dann gilt:

                         Für Kurzentschlossene, die bis zum 15.03.2015 das Angebot nutzen, gewährt P&I
                         einen Frühbucherrabatt in Höhe von 1,00 € auf den Suite-Preis! Der Suite-Preis
                         reduziert somit auf 6,50 € pro Personalstamm!

       © P&I AG; White Paper P&I E-Government-Suite, Deutschland                                          Seite 12
[13]

         Deutschland                                  Österreich                 Schweiz
         P&I AG                                       P&I GmbH                   P&I AG
         Kreuzberger Ring 56                          Ares Tower                 Seestrasse 185
         D-65205 Wiesbaden                            Donau-City-Straße 11       CH-8800 Thalwil
         Telefon +49 6 11 7147-0                      A-1220 Wien                Telefon +41 (0) 44 722 75-75
         Telefax +49 6 11 7147-220                    Telefon +43 1 260 39-0     Telefax +41 (0) 44 722 75-79
         info@pi-ag.com                               Telefax +43 1 260 39-330   info.ch@pi-ag.com
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                                                      www.pi-ag.com
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