LEKTÜREKURS ZU DEN GRUNDLAGEN DES STRAFRECHTS - NATIONALSOZIALISTISCHES STRAFRECHT
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LEKTÜREKURS Dr. phil. Dr. iur. Philipp-Alexander Hirsch E-MAIL SPRECHSTUNDE DONNERSTAGS, 08.30 UHR BIS 10.30 UHR NACH VORHERIGER ANMELDUNG BLAUER TURM (MZG), RAUM 4.130 LEKTÜREKURS ZU DEN GRUNDLAGEN DES STRAFRECHTS NATIONALSOZIALISTISCHES STRAFRECHT DONNERSTAGS, 18 UHR C.T In diesem Kurs werden wir viel zitierte, aber wenig gelesene Texte zum Strafrecht, insb. seiner Geschichte und seinen Grundlagen widmen. Thematisch werden wir im Sommersemester das "Nationalsozialistische Strafrecht" behandeln. Dabei werden wir uns insbesondere 1) die Ursprünge des nationalsozialistischen Strafrechts in der Kaiserzeit und Weimarer Republik, 2) die Inhalte des Strafrechts während der NS-Zeit sowie 3) die unmittelbaren Absetzbewegungen nach Ende der NS-Herrschaft anschauen. Inhaltlich wird es dabei sowohl um die Strafrechtsdogmatik, als auch deren ideengeschichtliche und ideologische Grundlagen gehen. Auch werden wir versuchen, einen Blick auf die Entwicklung der Strafjustiz in dieser Zeit zu werfen. Allerdings kann bei der Schwerpunktsetzung in der Lektüreauswahl auch auf Ihre Interessen Rücksicht genommen werden. Vom Ablauf her läuft der Kurs so ab, dass wir im wöchentlichen bis zweiwöchentlichen Rhythmus Texte lesen und diskutieren. Es wäre schön, wenn sich Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu einem der Texte zu einem Impulsreferat bereit erklären, welches nochmals kurz in den von allen vorbereiteten Text einführt und ggf. diskussionswürdige Aspekte aufzeigt. Angesichts der fortdauernden pandemischen Lage wird die Veranstaltung als Onlinekurs durchgeführt werden.
ABLAUFPLAN Sitzung 1 (15. April 2021) Kennenlernen, Vorstellung und Einführung in die Veranstaltung Einführung und Überblick über das Thema in diesem Semester „Nationalsozialistisches Strafrecht“ TEIL 1: KONTINUITÄT? FUNDAMENTE DES NATIONALSOZIALISTISCHEN STRAFRECHTS ZUR JAHRHUNDERTWENDE IM ERSTEN TEIL DES LEKTÜREKURSES WERDEN WIR ANHAND VON TEXTEN VON FRANZ VON LISTZ SOWIE VON KARL BINDING, WELCHE DIE DEUTSCHE STRAFRECHTSDISKUSSION IM AUSGEHENDEN 19. UND BEGINNENDEN 20. JAHRHUNDERT NACHHALTIG PRÄGTEN, SCHLAGLICHTARTIG BELEUCHTEN, WIE BEREITS IN DER KAISERZEIT ENTSCHEIDENDE FUNDAMENTE GELEGT WURDEN, AUF DIE DAS NATIONALSOZIALISTISCHE STRAFRECHT AUFBAUEN KONNTE, VON DENEN ES SICH ABER ZUM TEIL AUCH DISTANZIERTE. Sitzung 2 (22. April 2020) Auszüge aus Franz von Liszt, „Der Zweckgedanke im Strafrecht” (1883) In: ZStW 3 (1883), 1-47 Sitzung 3 (29. April 2020) Karl Binding, Auszüge aus „Handbuch des Strafrechts“ (1885) sowie „Grundriß des deutschen Strafrechts: Allgemeiner Teil (1913) Leipzig 1885 bzw. Leipzig 1913 TEIL 2: GRUNDPFEILER DES NATIONALSOZIALISTISCHEN STRAFRECHTS HIERAN ANSCHLIEßEND WERDEN WIR UNS DANN ZENTRALEN GRUNDPFEILERN DES NATIONALSOZIALISTISCHEN STRAFRECHTS WIDMEN: 1) DER AUFGABE RECHTSSTAATLICHER GRUNDSÄTZE ZUGUNSTEN DES FÜHRERPRINZIPS UND DEM RASSISCH VERSTANDENEN KONZEPT DER VOLKSGEMEINSCHAFT, 2) DER DAMIT EINHERGEHENDEN LOCKERUNG DER GESETZESBINDUNG UND AUSWEITUNG DER RICHTERMACHT, 3) DER ENTFORMALISIERUNG UND POLITISIERUNG DES STRAFRECHTS, 4) DER ETABLIERUNG EINES ZUGLEICH SÜHNENDEN WIE GENERALPRÄVENTIV AUSGERICHTETEN WILLENSSTRAFRECHTS. GLEICHZEITIG WERDEN HIERBEI DIE KONTINUITÄTEN ABER AUCH BRÜCHE IM VERGLEICH ZUM VORHERIGEN (STRAF)RECHTSDENKEN DEUTLICH. Sitzung 4 (6. Mai 2021) Carl Schmitt, „Nationalsozialismus und Rechtsstaat” (1934) In: DV 1 (1934), S 713-718 2
Auszug aus Roland Freisler, „Ergebnisse der Beratungen des Zentralausschusses der Strafrechtsabteilung der Akademie für deutsches Recht“ (1934) In: Frank (Hrsg.), Denkschrift des Zentralausschusses der Strafrechtsabteilung der Akademie für deutsches Recht über die Grundzüge eines Allgemeinen Deutschen Strafrechts, Berlin 1934, S. 7-24 Heinrich Lange, „Generalklauseln und neues Recht“ (1933) In: JW 62 (1933), S. 2858-2859 Sitzung 5 (13. Mai 2021) Christi Himmelfahrt -keine Veranstaltung Sitzung 6 (20. Mai 2021) Georg Dahm, Auszüge aus „Die Zunahme der Richtermacht im modernen Strafrecht“ (1931), „Das Ermessen des Richters im nationalsozialistischen Strafrecht“ (1934) und „Der Methodenstreit in der heutigen Strafrechtswissenschaft“ Tübingen 1931 (Heidelberger Antrittsvorlesung), in DStR 80 (1934), 87-96 sowie in ZStW 57 (1938) Sitzung 7 (27. Mai 2021) Friedrich Schaffstein, „Nationalsozialistisches Strafrecht“ (1934) In: ZStW 53 (1934), 603-628 Sitzung 8 (3. Juni 2021) und Roland Freisler, „Willensstrafrecht; Versuch und Vollendung“ (1934) In: Gürtner (Hrsg.), Das kommende deutsche Strafrecht. Allgemeiner Teil, Berlin 1934, S. 9-36. TEIL 3: DIE STRAFRECHTSDOGMATISCHE AUSGESTALTUNG DES NATIONALSOZIALISTISCHEN STRAFRECHTS DARAUF AUFBAUEND WOLLEN WIR UNTERSUCHEN, WIE SICH DIE »ALLGEMEINE NATIONALSOZIALISTISCHE PROGRAMMATIK« KONKRET IN STRAFRECHTSDOGMATIK ÜBERSETZTE. IM ZENTRUM WIRD DABEI DAS KRIMINALPOLITISCHE PROGRAMM DER SOG. „KIELER SCHULE“ STEHEN, DIE IHRE STRAFRECHTSDOGMATISCHE FORTSETZUNG UNTER ANDEREM IN DER SOG. „PFLICHTVERLETZUNGSLEHRE“, IN EINEM VÖLKISCH-MATERIELLEN UNRECHTSBEGRIFF SOWIE IN EINER NATIONALSOZIALISTISCHEN TÄTERTYPENLEHRE FAND. Sitzung 9 (10. Juni 2021) und Sitzung 10 (17. Juni 2021) Georg Dahm / Friedrich Schaffstein, „Liberales oder autoritäres Strafrecht?” (1933) Hamburg 1933 3
Sitzung 11 (24. Juni 2021) Auszüge aus Friedrich Schaffstein, „Das Verbrechen als Pflichtverletzung“ (1935) sowie Georg Dahm, „Verbrechen und Tatbestand“. In: Dahm / Huber / Larenz / Michaelis / Schaffstein / Siebert (Hrsg.), Grundfragen der neuen Rechtswissenschaft, Berlin 1935, S. 108-142 bzw. S. 62-107 Sitzung 12 (1. Juli 2021) Erik Wolf, „Das künftige Strafensystem und die Zumessungsgrundsätze“ (1935) In: ZStW 54 (1935), 544-574 TEIL 4: ABSETZBEWEGUNGEN(?) ABSCHLIEßEND WERDEN WIR NOCH EINMAL SCHLAGLICHTARTIG AUF DIE ABSETZBEWEGUNGEN EINGEHEN, DIE UNMITTELBAR NACH ENDE DES DRITTEN REICHES EINSETZTEN. DABEI WIRD ES INSBESONDERE ZUM EINEN DARUM GEHEN, EIN BESSERES VERSTÄNDNIS DAFÜR ZU ENTWICKELN, OB UND WIE SICH STRAFRECHTSDENKER, DIE SICH (ANDERS ALS DIE „KIELER SCHULE“) NICHT EXPLIZIT DER NATIONALSOZIALISTISCHEN PROGRAMMATIK VERSCHRIEBEN HABEN, DIESER GLEICHWOHL VORSCHUB LEISTETEN (WELZEL). ZUM ANDEREN GEHT ES AUCH UM DIE FRAGE, OB DAS »UNRECHT« DES NATIONALSOZIALISTISCHEN STRAFRECHTS IN DIESEN ABSETZBEWEGUNGEN IMMER ZUTREFFEND IDENTIFIZIERT WURDE (RADBRUCH). Sitzung 13 (8. Juli 2021) Hans Welzel, „Über den substantiellen Wert des Strafrechts“ und „Anmerkung zu einer Entscheidung des OGH vom 5.3.1949“ In: Boeckelmann (Hrsg.), Probleme der Strafrechtserneuerung, Festschrift für Eduard Kohlrausch, Berlin 1944, S. 101-119 bzw. MDR 3 (1949), S. 373-376 Sitzung 14 (15. Juli 2021) Gustav Radbruch, “5 Minuten Rechtsphilosophie” (1945) und “Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht“ (1946) In: Dreyer (Hrsg.), Gustav Radbruch, Rechtsphilosophie (Studienausgabe), 2. Aufl., Heidelberg 2003, S. 209-210 bzw. S. 211-219 Hermann Weinkauff, „Der Naturrechtsgedanke in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes" In: NJW 13 (1960), S. 1689-1696 Abschlussdiskussion Feedback 4
LITERATUR DIE TEXTE, DIE WIR IM SEMINAR BESPRECHEN, WERDEN ZUM DOWNLOAD IM STUDIP BEREITGESTELLT. DARÜBER HINAUS MÖCHTE ICH FÜR EINE VERTIEFTE LEKTÜRE FOLGENDE AUF FOLGENDE ARTIKEL UND MONOGRAPHIEN HINWEISEN: Zeitschriftenbeiträge und Buchkapitel Joachim Rückert: Unrecht durch Recht – zum Profil der Rechtsgeschichte der NS-Zeit JZ 70 (2015), S. 793-844 Thomas Vormbaum: Einführung in die moderne Strafrechtsgeschichte 4. Aufl., Berlin 2019 Joachim Vogel: Einflüsse des Nationalsozialismus auf das Strafrecht ZStW 115 (2003), S. 638-670 Eva Schumann: Fortwirken von NS-Juristen in der Bundesrepublik In: Bundesministerium der Justiz (Hrsg.), Die Rosenburg, 2. Symposium, S. 70-123 Monographien Klaus Marxen: Der Kampf gegen das liberale Strafrecht. Eine Studie zum Antiliberalismus in der Strafrechtswissenschaft der zwanziger und dreißiger Jahre. Berlin 1975 Kai Ambos: Nationalsozialistisches Strafrecht. Kontinuität und Radikalisierung. Baden-Baden 2019 (auch digital über den OPAC verfügbar) DURCHFÜHRUNG DES KURSES WENN SIE TEILNEHMEN WOLLEN, TRAGEN SIE SICH BITTE IN DIE VERANSTALTUNG „LEKTÜREKURS ZUM STRAFRECHT: NATIONALSOZIALISTISCHES STRAFRECHT“ IM STUDIP EIN! DIE VERANSTALTUNG WIRD IN DIESEM SEMESTER PANDEMIEBEDINGT ALS ONLINE-KURS DURCHGEFÜHRT WERDEN. HIERZU WÄHLEN SIE SICH BITTE ➔ Donnerstags, 18 Uhr (c.t.) ➔ via Zoom, https://uni-goettingen.zoom.us/j/94417507490 EIN. AUCH WENN ES IHNEN ÜBERLASSEN BLEIBT, SICH AUDIOVISUELL (D.H. MIT MIKROFON UND/ODER KAMERA) AN DER VERANSTALTUNG ZU BETEILIGEN, SO TRÄGT ES FÜR MICH UND SIE ERHEBLICH ZUM GELINGEN DER VERANSTALTUNG BEI, WENN WIR UNS ALLE SEHEN. ICH WÜRDE MICH DAHER SEHR FREUEN, WENN SIE DIE KAMERA EINSCHALTEN. DER BESSEREN VERSTÄNDIGUNG HALBER LASSEN SIE BITTE IHR MIKROFON AUSGESCHALTET UND SCHALTENE ES DANN BEI EIGENEN FRAGEN UND DISKUSSIONSBEITRÄGEN AN. 5
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