LEKTÜREKURS ZU DEN GRUNDLAGEN DES STRAFRECHTS - NATIONALSOZIALISTISCHES STRAFRECHT

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LEKTÜREKURS ZU DEN GRUNDLAGEN DES STRAFRECHTS - NATIONALSOZIALISTISCHES STRAFRECHT
LEKTÜREKURS

                                                                                    Dr. phil. Dr. iur.
                                                                               Philipp-Alexander Hirsch

                                                                                          E-MAIL

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                                                                                10.30 UHR NACH VORHERIGER
                                                                                        ANMELDUNG

                                                                               BLAUER TURM (MZG), RAUM 4.130

LEKTÜREKURS ZU DEN
GRUNDLAGEN DES STRAFRECHTS
NATIONALSOZIALISTISCHES STRAFRECHT
DONNERSTAGS, 18 UHR C.T

In diesem Kurs werden wir viel zitierte, aber wenig gelesene Texte zum Strafrecht, insb. seiner Geschichte
und seinen Grundlagen widmen. Thematisch werden wir im Sommersemester das "Nationalsozialistische
Strafrecht" behandeln. Dabei werden wir uns insbesondere 1) die Ursprünge des nationalsozialistischen
Strafrechts in der Kaiserzeit und Weimarer Republik, 2) die Inhalte des Strafrechts während der NS-Zeit
sowie 3) die unmittelbaren Absetzbewegungen nach Ende der NS-Herrschaft anschauen. Inhaltlich wird
es dabei sowohl um die Strafrechtsdogmatik, als auch deren ideengeschichtliche und ideologische
Grundlagen gehen. Auch werden wir versuchen, einen Blick auf die Entwicklung der Strafjustiz in dieser
Zeit zu werfen. Allerdings kann bei der Schwerpunktsetzung in der Lektüreauswahl auch auf Ihre
Interessen Rücksicht genommen werden. Vom Ablauf her läuft der Kurs so ab, dass wir im wöchentlichen
bis zweiwöchentlichen Rhythmus Texte lesen und diskutieren. Es wäre schön, wenn sich Teilnehmerinnen
und Teilnehmern zu einem der Texte zu einem Impulsreferat bereit erklären, welches nochmals kurz in
den von allen vorbereiteten Text einführt und ggf. diskussionswürdige Aspekte aufzeigt. Angesichts der
fortdauernden pandemischen Lage wird die Veranstaltung als Onlinekurs durchgeführt werden.
ABLAUFPLAN
Sitzung 1 (15. April 2021)
    Kennenlernen, Vorstellung und Einführung in die Veranstaltung
    Einführung und Überblick über das Thema in diesem Semester „Nationalsozialistisches Strafrecht“

TEIL 1: KONTINUITÄT? FUNDAMENTE DES
NATIONALSOZIALISTISCHEN STRAFRECHTS ZUR
JAHRHUNDERTWENDE
IM ERSTEN TEIL DES LEKTÜREKURSES WERDEN WIR ANHAND VON TEXTEN VON FRANZ VON LISTZ
SOWIE VON KARL BINDING, WELCHE DIE DEUTSCHE STRAFRECHTSDISKUSSION IM AUSGEHENDEN 19.
UND BEGINNENDEN 20. JAHRHUNDERT NACHHALTIG PRÄGTEN, SCHLAGLICHTARTIG BELEUCHTEN, WIE
BEREITS IN DER KAISERZEIT ENTSCHEIDENDE FUNDAMENTE GELEGT WURDEN, AUF DIE DAS
NATIONALSOZIALISTISCHE STRAFRECHT AUFBAUEN KONNTE, VON DENEN ES SICH ABER ZUM TEIL AUCH
DISTANZIERTE.

Sitzung 2 (22. April 2020)
Auszüge aus Franz von Liszt, „Der Zweckgedanke im Strafrecht” (1883)
In: ZStW 3 (1883), 1-47

Sitzung 3 (29. April 2020)
Karl Binding, Auszüge aus „Handbuch des Strafrechts“ (1885) sowie „Grundriß des deutschen
Strafrechts: Allgemeiner Teil (1913)
Leipzig 1885 bzw. Leipzig 1913

TEIL 2: GRUNDPFEILER DES
NATIONALSOZIALISTISCHEN STRAFRECHTS
HIERAN ANSCHLIEßEND WERDEN WIR UNS DANN ZENTRALEN GRUNDPFEILERN DES
NATIONALSOZIALISTISCHEN STRAFRECHTS WIDMEN: 1) DER AUFGABE RECHTSSTAATLICHER
GRUNDSÄTZE ZUGUNSTEN DES FÜHRERPRINZIPS UND DEM RASSISCH VERSTANDENEN KONZEPT DER
VOLKSGEMEINSCHAFT, 2) DER DAMIT EINHERGEHENDEN LOCKERUNG DER GESETZESBINDUNG UND
AUSWEITUNG DER RICHTERMACHT, 3) DER ENTFORMALISIERUNG UND POLITISIERUNG DES
STRAFRECHTS, 4) DER ETABLIERUNG EINES ZUGLEICH SÜHNENDEN WIE GENERALPRÄVENTIV
AUSGERICHTETEN WILLENSSTRAFRECHTS. GLEICHZEITIG WERDEN HIERBEI DIE KONTINUITÄTEN ABER
AUCH BRÜCHE IM VERGLEICH ZUM VORHERIGEN (STRAF)RECHTSDENKEN DEUTLICH.

Sitzung 4 (6. Mai 2021)
Carl Schmitt, „Nationalsozialismus und Rechtsstaat” (1934)
In: DV 1 (1934), S 713-718
                                                  2
Auszug aus Roland Freisler, „Ergebnisse der Beratungen des Zentralausschusses der
Strafrechtsabteilung der Akademie für deutsches Recht“ (1934)
In: Frank (Hrsg.), Denkschrift des Zentralausschusses der Strafrechtsabteilung der Akademie für deutsches Recht über die
Grundzüge eines Allgemeinen Deutschen Strafrechts, Berlin 1934, S. 7-24

Heinrich Lange, „Generalklauseln und neues Recht“ (1933)
In: JW 62 (1933), S. 2858-2859

Sitzung 5 (13. Mai 2021)
    Christi Himmelfahrt -keine Veranstaltung

Sitzung 6 (20. Mai 2021)
Georg Dahm, Auszüge aus „Die Zunahme der Richtermacht im modernen Strafrecht“ (1931), „Das
Ermessen des Richters im nationalsozialistischen Strafrecht“ (1934) und „Der Methodenstreit in der
heutigen Strafrechtswissenschaft“
Tübingen 1931 (Heidelberger Antrittsvorlesung), in DStR 80 (1934), 87-96 sowie in ZStW 57 (1938)

Sitzung 7 (27. Mai 2021)
Friedrich Schaffstein, „Nationalsozialistisches Strafrecht“ (1934)
In: ZStW 53 (1934), 603-628

Sitzung 8 (3. Juni 2021) und
Roland Freisler, „Willensstrafrecht; Versuch und Vollendung“ (1934)
In: Gürtner (Hrsg.), Das kommende deutsche Strafrecht. Allgemeiner Teil, Berlin 1934, S. 9-36.

TEIL 3: DIE STRAFRECHTSDOGMATISCHE
AUSGESTALTUNG DES NATIONALSOZIALISTISCHEN
STRAFRECHTS
DARAUF    AUFBAUEND WOLLEN WIR UNTERSUCHEN, WIE               SICH DIE     »ALLGEMEINE
NATIONALSOZIALISTISCHE PROGRAMMATIK« KONKRET IN STRAFRECHTSDOGMATIK ÜBERSETZTE. IM
ZENTRUM WIRD DABEI DAS KRIMINALPOLITISCHE PROGRAMM DER SOG. „KIELER SCHULE“ STEHEN,
DIE IHRE STRAFRECHTSDOGMATISCHE FORTSETZUNG UNTER ANDEREM IN DER SOG.
„PFLICHTVERLETZUNGSLEHRE“, IN EINEM VÖLKISCH-MATERIELLEN UNRECHTSBEGRIFF SOWIE IN EINER
NATIONALSOZIALISTISCHEN TÄTERTYPENLEHRE FAND.

Sitzung 9 (10. Juni 2021) und Sitzung 10 (17. Juni 2021)
Georg Dahm / Friedrich Schaffstein, „Liberales oder autoritäres Strafrecht?” (1933)
Hamburg 1933

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Sitzung 11 (24. Juni 2021)
Auszüge aus
Friedrich Schaffstein, „Das Verbrechen als Pflichtverletzung“ (1935) sowie
Georg Dahm, „Verbrechen und Tatbestand“.
In: Dahm / Huber / Larenz / Michaelis / Schaffstein / Siebert (Hrsg.), Grundfragen der neuen Rechtswissenschaft, Berlin 1935, S.
108-142 bzw. S. 62-107

Sitzung 12 (1. Juli 2021)
Erik Wolf, „Das künftige Strafensystem und die Zumessungsgrundsätze“ (1935)
In: ZStW 54 (1935), 544-574

TEIL 4: ABSETZBEWEGUNGEN(?)
ABSCHLIEßEND WERDEN WIR NOCH EINMAL SCHLAGLICHTARTIG AUF DIE ABSETZBEWEGUNGEN
EINGEHEN, DIE UNMITTELBAR NACH ENDE DES DRITTEN REICHES EINSETZTEN. DABEI WIRD ES
INSBESONDERE ZUM EINEN DARUM GEHEN, EIN BESSERES VERSTÄNDNIS DAFÜR ZU ENTWICKELN, OB
UND WIE SICH STRAFRECHTSDENKER, DIE SICH (ANDERS ALS DIE „KIELER SCHULE“) NICHT EXPLIZIT
DER NATIONALSOZIALISTISCHEN PROGRAMMATIK VERSCHRIEBEN HABEN, DIESER GLEICHWOHL
VORSCHUB LEISTETEN (WELZEL). ZUM ANDEREN GEHT ES AUCH UM DIE FRAGE, OB DAS »UNRECHT« DES
NATIONALSOZIALISTISCHEN STRAFRECHTS IN DIESEN ABSETZBEWEGUNGEN IMMER ZUTREFFEND
IDENTIFIZIERT WURDE (RADBRUCH).

Sitzung 13 (8. Juli 2021)
Hans Welzel, „Über den substantiellen Wert des Strafrechts“ und „Anmerkung zu einer
Entscheidung des OGH vom 5.3.1949“
In: Boeckelmann (Hrsg.), Probleme der Strafrechtserneuerung, Festschrift für Eduard Kohlrausch, Berlin 1944, S. 101-119 bzw.
MDR 3 (1949), S. 373-376

Sitzung 14 (15. Juli 2021)
Gustav Radbruch, “5 Minuten Rechtsphilosophie” (1945) und “Gesetzliches Unrecht und
übergesetzliches Recht“ (1946)
In: Dreyer (Hrsg.), Gustav Radbruch, Rechtsphilosophie (Studienausgabe), 2. Aufl., Heidelberg 2003, S. 209-210 bzw. S. 211-219

Hermann Weinkauff, „Der Naturrechtsgedanke in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes"
In: NJW 13 (1960), S. 1689-1696

    Abschlussdiskussion
    Feedback

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LITERATUR
DIE TEXTE, DIE WIR IM SEMINAR BESPRECHEN, WERDEN ZUM DOWNLOAD IM STUDIP BEREITGESTELLT.
DARÜBER HINAUS MÖCHTE ICH FÜR EINE VERTIEFTE LEKTÜRE FOLGENDE AUF FOLGENDE ARTIKEL UND
MONOGRAPHIEN HINWEISEN:

Zeitschriftenbeiträge und Buchkapitel
Joachim Rückert: Unrecht durch Recht – zum Profil der Rechtsgeschichte der NS-Zeit
JZ 70 (2015), S. 793-844

Thomas Vormbaum: Einführung in die moderne Strafrechtsgeschichte
4. Aufl., Berlin 2019

Joachim Vogel: Einflüsse des Nationalsozialismus auf das Strafrecht
ZStW 115 (2003), S. 638-670

Eva Schumann: Fortwirken von NS-Juristen in der Bundesrepublik
In: Bundesministerium der Justiz (Hrsg.), Die Rosenburg, 2. Symposium, S. 70-123

Monographien
Klaus Marxen: Der Kampf gegen das liberale Strafrecht. Eine Studie zum Antiliberalismus in der
Strafrechtswissenschaft der zwanziger und dreißiger Jahre.
Berlin 1975

Kai Ambos: Nationalsozialistisches Strafrecht. Kontinuität und Radikalisierung.
Baden-Baden 2019 (auch digital über den OPAC verfügbar)

DURCHFÜHRUNG DES KURSES
WENN SIE TEILNEHMEN WOLLEN, TRAGEN SIE SICH BITTE IN DIE VERANSTALTUNG „LEKTÜREKURS ZUM
STRAFRECHT: NATIONALSOZIALISTISCHES STRAFRECHT“ IM STUDIP EIN!

DIE VERANSTALTUNG WIRD IN DIESEM SEMESTER PANDEMIEBEDINGT ALS ONLINE-KURS
DURCHGEFÜHRT WERDEN. HIERZU WÄHLEN SIE SICH BITTE
    ➔ Donnerstags, 18 Uhr (c.t.)
    ➔ via Zoom, https://uni-goettingen.zoom.us/j/94417507490
EIN. AUCH WENN ES IHNEN ÜBERLASSEN BLEIBT, SICH AUDIOVISUELL (D.H. MIT MIKROFON UND/ODER
KAMERA) AN DER VERANSTALTUNG ZU BETEILIGEN, SO TRÄGT ES FÜR MICH UND SIE ERHEBLICH ZUM
GELINGEN DER VERANSTALTUNG BEI, WENN WIR UNS ALLE SEHEN. ICH WÜRDE MICH DAHER SEHR
FREUEN, WENN SIE DIE KAMERA EINSCHALTEN. DER BESSEREN VERSTÄNDIGUNG HALBER LASSEN SIE
BITTE IHR MIKROFON AUSGESCHALTET UND SCHALTENE ES DANN BEI EIGENEN FRAGEN UND
DISKUSSIONSBEITRÄGEN AN.
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