Live - Handelsblatt Fachmedien Veranstaltungen

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Kölner
Tage

Arbeitsrecht 2022
Digitalisierung im Arbeitsrecht 4.0
28. und 29.04.2022, Köln und online
> Moderne Arbeitsformen: Folgen für den Arbeitnehmerbegriff
  (inkl. Plattformarbeit)
> Arbeitsschutz und Arbeitszeit im Wandel
> Digitales Bewerbungsverfahren
> Arbeitssteuerung durch Künstliche Intelligenz/Digitales
  Arbeitsleben
> Neue Betriebsstrukturen durch Digitalisierung
> § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG – Herausforderungen und Umgang in
  der Praxis aus Beratersicht
Tagungsleitung
                   Dr. Detlef Grimm
                   Fachanwalt für Arbeitsrecht,
                   Partner LOSCHELDER RECHTSANWÄLTE, Köln

                   Dr. Nathalie Oberthür
                   Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
                   und Sozialrecht, RPO Rechtsanwälte, Köln

  Ihr Nutzen
  Die Auswirkungen der Digitalisierung auf das Arbeitsrecht beschäf-
  tigen die arbeitsrechtliche Beratungs- und Personalpraxis seit
  langem. Flexibilisierung der Arbeit erfolgt durch moderne Arbeits-
  formen, die Auswirkungen auf den Arbeitnehmerbegriff haben.
  Weitverbreitet ist der Einsatz von neuen Techniken und mobiler
  Arbeit. Begriff und Ausgestaltung der Arbeitszeit erhalten neue
  Konturen und die Gestaltung muss unzulässige Entgrenzungen
  verhindern. Personalauswahlverfahren, die Mitarbeiterbewertung
  und die Arbeitssteuerung erfolgen unter Einsatz digitaler Mittel.
  Der Einsatz künstlicher Intelligenz im Arbeitsleben hat begonnen
  und im Betriebsrätemodernisierungsgesetz zu einer Ergänzung des
  § 80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG geführt. In der betrieblichen Praxis sind
  neue Anforderungen an den Arbeitsschutz infolge psychischer
  Belastungen ebenso wie veränderte Betriebsstrukturen durch Digi-
  talisierung und damit einhergehende Organisationsveränderungen
  zu berücksichtigen. Das hat auch Auswirkungen auf die Organisation
  der Betriebsratsarbeit. Und es muss darüber nachgedacht werden,
  wie mit der uferlosen Reichweite des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG in der
  Unternehmens- und Betriebsratspraxis umgegangen werden kann.
  Ziel der Veranstaltung ist es, die rechtlichen und praktischen Aus-
  wirkungen dieser Veränderungen für die Personal- und Beratungs-
  praxis darzustellen und Handlungsempfehlungen für die Praxis
  zu vermitteln. Die Tagung ist gleichzeitig auch Plattform für den
  Meinungs- und Erfahrungsaustausch mit führenden Experten aus
  Rechtsprechung, Wissenschaft und Beratung sowie mit Kollegen.

  Zielgruppe
  Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Personalleiter,
2 Justiziare aus Unternehmen, Verbandsjuristen
Referenten
    Prof. Dr. Michael Fuhlrott
    Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht,
    FHM Fuhlrott Hiéramente & von der Meden
    Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Hamburg

    Dr. Jessica Jacobi
    Partnerin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für
    Arbeitsrecht, CIPP/E, KLIEMT.Arbeitsrecht, Berlin

    Jürgen Markowski
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht,
    MARKOWSKI Arbeitsrecht, Kanzlei für
    Arbeitnehmer:innen und Betriebsräte, Offenburg

    Tobias Neufeld, LL.M.
    Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht,
    Solicitor (England & Wales), CIPP/E, CIPM, DSB (cert.),
    ARQIS, Düsseldorf

    Dr. Marcus Richter
    Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht,
    GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten, Köln

    Prof. Dr. Lena Rudkowski
    Justus-Liebig-Universität, Lehrstuhl für Bürgerliches
    Recht und Arbeitsrecht, Gießen

    Dr. Jonas Singraven
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht,
    CMS Hasche Sigle, Köln

    Dr. Jens Tiedemann
    Direktor des Arbeitsgerichts Siegburg, IT-Dezernent
    des Landesarbeitsgerichts Köln

                                                              3
Arbeitsrecht 2022
    Kölner
    Tage        Programm
    Donnerstag, 28.04.2022
    9.30 Uhr
    Home-Office und Mobile Arbeit
    Dr. Nathalie Oberthür
    > Anspruch auf mobile Arbeit für Arbeitnehmer und/oder
      Arbeitgeber ?
    > Beteiligungsrechte des Betriebsrats gem. § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG
    > Aktuelle Rechtsprechung zur mobilen Arbeit
    10.45 Uhr
    Moderne Arbeitsformen:
    Folgen für den Arbeitnehmerbegriff (inkl. Plattformarbeit)
    Prof. Dr. Michael Fuhlrott
    > Der Arbeitnehmerbegriff im Lichte der Zeit
      > Nationaler Arbeitnehmerbegriff
      > Unionsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff
      > Aktuelle Tendenzen & Entwicklungen
    > Moderne Arbeitsformen und betriebliche Regelungsbedarfe
      > Crowdwork & Plattformökonomie
      > Desksharing
      > Co-Working
      > Mobiles bzw. Betriebsfernes Arbeiten
      > Individualrechtliche Fragestellungen
      > Kollektivrechtliche Fragestellungen
    11.45 Uhr Kaffeepause
    12.15 Uhr
    Arbeitszeit im Wandel
    Dr. Jessica Jacobi
    > Compliance: Die geänderte Praxis der Arbeitszeitbehörden
    > Sachstand beim Thema „Vertrauensarbeitszeit“ und flexible
      Arbeitszeiten
    > Digitale Zeiterfassungssysteme
    > Arbeitszeit im Sinne des ArbZG vs. Vergütete Arbeitszeit im
      vertraglichen Sinne
    > „Right to disconnect“ / Entgrenzung der Arbeitszeit
      insbesondere durch mobile Arbeitsweisen
    > Kollektivrechtliche Fragestellungen
    13.30 Uhr Mittagessen
4
Programm
Donnerstag, 28.04.2022
14.30 Uhr
Digitales Bewerbungsverfahren
Dr. Jens Tiedemann
> Gestaltungsmöglichkeiten
> Einhaltung des Datenschutzes
> Diskriminierung durch Algorithmen
> Digitaler Vertragsschluss
15.45 Uhr
Big Data & People Analytics, Predictive Policing
Prof. Dr. Lena Rudkowski
> Rechtlicher Rahmen von „people analytics“ im Arbeitsverhältnis
> Folgen einer negativen Prognose
> Mitbestimmung durch den Betriebsrat
16.45 Uhr Kaffeepause
17.15 Uhr
Arbeitssteuerung durch Künstliche Intelligenz/Digitales
Arbeitsleben
Tobias Neufeld, LL.M.
> Einsatz von KI-Systemen und digitalen Lösungen in der
  Arbeitswelt (use cases)
> Die Herausforderung: „Kollege KI kann man nicht trauen!“
> Legalität des KI-Einsatzes im Betrieb (insb. Datenschutz)
> Legitimität des KI-Einsatzes im Arbeitsleben – digitale Ethik/
  Corporate Digital Responsibility
> Ausblick
18.30 Uhr
Ende des ersten Tages

                                                                   5
Programm
    Freitag, 29.04.2022
    9.00 Uhr
    Arbeitsschutz und psychische Belastungen
    Dr. Jonas Singraven
    > Statistische Befunde
    > Krankheitsursachen
    > Gefährdungsbeurteilung
    > Beteiligungsrechte des Betriebsrates
    > Schwerbehinderung und Gleichstellung
    > Betriebliches Eingliederungsmanagement
    > Krankheitsbedingte Kündigung
    10.00 Uhr
    Neue Betriebsstrukturen durch Digitalisierung
    Dr. Marcus Richter
    > Betriebsbegriff und klassische Betriebsstrukturen
    > Eingliederung und Zuordnung von Arbeitnehmern und
      Arbeitsverhältnissen
    > Digitale Anbindung von Arbeitskräften: Örtliche und zeitliche
      Souveränität
    > Digital im Ausland und doch im Betrieb?
    > (Digitaler) Heimarbeiter
    > Digital verknüpfte Führungskräfte im Unternehmen
    > Digitaler Gemeinschaftsbetrieb?
    > Sonderfall: Unternehmensübergreifende Konstellationen/
      Matrixorganisationen
    > Gestaltungsoptionen der Tarifvertrags- und Betriebsparteien
    11.00 Uhr Kaffeepause
    11.30 Uhr
    Moderne Betriebsratsarbeit (inkl. Digitale Sitzung,
    § 79a BetrVG, Sachverständiger KI)
    Jürgen Markowski
    > Betriebsratsarbeit virtuell – rechtliche Anforderungen
    > Anspruch des Betriebsrats auf zeitgemäße Technik
    > Datenschutz und Betriebsrat, insb. § 79a BetrVG
    > Künstliche Intelligenz – Beteiligungsrechte des Betriebsrats
    > Hinzuziehung von Sachverständigen beim Einsatz von
      Künstlicher Intelligenz
    > Künftige Herausforderungen

6
Programm
Freitag, 29.04.2022
12.30 Uhr
§ 87 Abs. 1 Nr.6 BetrVG – Herausforderungen und Umgang in
der Praxis aus Beratersicht
Dr. Detlef Grimm
> Ausufernder Anwendungsbereich nach alter und aktueller
  Rechtsprechung
> Veränderung der Arbeitswelt: Digitalisierung aller
  Arbeitsabläufe
> BetrVG als Innovations- und Modernisierungshemmnis
> Initiativrecht des Betriebsrats?
> Arbeitnehmerschutz durch DSGVO, BDSG, Rechtsprechung
  und Aufsichtsdruck
> Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für Daten- und
  IT-Sicherheit und Compliance
> Gestaltungspraxis und Lösungsvorschläge
> Umgang mit der Update-Problematik und
  Systemerweiterungen
> Interimslösungen für die Dauer des
  Mitbestimmungsverfahrens

13.30 Uhr – Ende der Tagung

                                                            7
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                             Best Practices
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Kölner Tage Arbeitsrecht 2022

Hotel Pullman Cologne
Helenenstraße 14, 50667 Köln

Seminar-Nr. 5900.22.2205.0

     28. und 29.04.2022, Köln
     9.30 – 18.30 Uhr und 9.00 – 13.30 Uhr
Seminar-Nr. 5900.22.2205.1

     Online-Teilnahme per Live-Stream

Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt inkl. digitaler Arbeitsunterlagen,
Pausengetränken und Mittagessen 980 €*, Online-Teilnahme per
Live-Stream 795 €*. Ca. zwei Tage vor Seminartermin erhalten Sie
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