M-TEC .INFO 2012 FOTOVOLTAIK - FÖRDERAKTION - FÖRDERUNG-START OÖ LEITFADEN WICHTIGE UNTERLAGEN

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M-TEC .INFO 2012 FOTOVOLTAIK - FÖRDERAKTION - FÖRDERUNG-START OÖ LEITFADEN WICHTIGE UNTERLAGEN
M-TEC .INFO
   FOTOVOLTAIK - FÖRDERAKTION
                                                      2012

                        FÖRDERUNG-START OÖ
                        LEITFADEN
                        WICHTIGE UNTERLAGEN

                                                                                                         @ ec.at
                                                                       /7  0  09 -0      E-Mail info m-t
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                                                           3(0 72   82                                        ec.at
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M-TEC Energie.Innovativ .I nnovaTel
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                                                                                      AT55344 100000 6617187        ATU 66616101
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                                Fax +43(0)7282/70 09-111 Web                    BIC RZOOAT2L410              FB-Nr. 366647m
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FÖRDERUNG-START OÖ:

                                  DI, 24. April 2012
                                      18.00 Uhr

        ACHTUNG!
        Vor 18.00 Uhr auf folgenden Link einsteigen:

        http://www.pv2012.at

        „Aktualisieren“ anklicken und auf Freischaltung
        des Förderantrages warten

M-TEC Energie.Innovativ GmbH   Tel +43(0)7282/70 09-0     E-Mail info@m-tec.at   IBAN AT55344 100000 6617187   UID-Nr. ATU 66616101
4122 Arnreit, Nr. 51           Fax +43(0)7282/70 09-111   Web www.m-tec.at       BIC RZOOAT2L410               FB-Nr. 366647m
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Version 2012

            Leitfaden
            Photovoltaik-Anlagen
            2012
            Eine Förderaktion des Klima- und Energiefonds
            der österreichischen Bundesregierung

             Wien, April 2012

M-TEC Energie.Innovativ GmbH   Tel +43(0)7282/70 09-0     E-Mail info@m-tec.at   IBAN AT55344 100000 6617187   UID-Nr. ATU 66616101
4122 Arnreit, Nr. 51           Fax +43(0)7282/70 09-111   Web www.m-tec.at       BIC RZOOAT2L410               FB-Nr. 366647m
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M-TEC Energie.Innovativ GmbH   Tel +43(0)7282/70 09-0     E-Mail info@m-tec.at   IBAN AT55344 100000 6617187   UID-Nr. ATU 66616101
4122 Arnreit, Nr. 51           Fax +43(0)7282/70 09-111   Web www.m-tec.at       BIC RZOOAT2L410               FB-Nr. 366647m
Ziele der Förderaktion                   pelte Funktion). Der Begriff „Bauelement“ umfasst
                                                                   folgende Komponenten des Gebäudes: Teile der
                                                                   Bauwerkhülle (Dachbedeckung, Fassadenelement,
           Der Klima- und Energiefonds der österreichischen
                                                                   Glasoberflächen, Beschattungselemente) und jedes
           Bundesregierung unterstützt den Einsatz von
                                                                   andere zur guten Funktionalität des Gebäudes
           klimaschonenden und umweltfreundlichen Strom-
                                                                   notwendige architektonische Element. Ausdrücklich
           erzeugungsanlagen und fördert die Errichtung von
                                                                   ausgeschlossen sind somit Photovoltaik-Module,
           Photovoltaik-Anlagen in privaten Haushalten. Für
                                                                   die zusätzlich an der Gebäudehülle angebracht
           die Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen 2012“ des
                                                                   werden und keine Funktion von Bauelementen
           Klima- und Energiefonds stehen insgesamt
                                                                   übernehmen. Zu diesen nicht-gebäudeintegrierten
           25,5 Mio. Euro zur Verfügung.
                                                                   Anlagen zählen: Anlagen, die auf einem Carport,
                                                                   auf einer Terrassen-, Eingangs-, Balkonüberda-
                                                                   chung oder auf einem Gartenhaus montiert werden.
                                Fördergegenstand
           Gefördert werden ausschließlich neu installierte
           Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb, so-
                                                                                      Landesförderungen
           fern sie der Versorgung privater Wohngebäude die-
                                                                   Die Kombination der Förderaktion „Photovoltaik-
           nen. Eine überwiegend private Nutzung der geför-
                                                                   Anlagen 2012“ mit eventuellen Landesförderungen
           derten Anlagen muss gewährleistet sein, d. h., die
                                                                   ist möglich. Nähere Informationen erhalten Sie
           zu Wohnzwecken dienende Fläche muss mehr als
                                                                   bei den zuständigen Landesförderstellen. Für die
           50 % des Gesamtgebäudes betragen. Es gibt keine
                                                                   beantragte Anlage kann kein weiterer Förderan-
           Beschränkung hinsichtlich der Größe der Photovol-
                                                                   trag nach einem Bundesförderprogramm gestellt
           taik-Anlage, gefördert wird allerdings maximal bis
                                                                   werden.
           zu einer Größe von 5 kWpeak. Die Erweiterung von
           bestehenden Anlagen wird nicht gefördert. Die An-
           lagen müssen dem Stand der Technik entsprechen
           und von einer befugten Fachkraft fach- und norm-                 Antragstellung und Fristen
           gerecht montiert und installiert werden. Anlagen,
           die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von      Die Antragstellung ist ausschließlich online im
           der Förderaktion ausgeschlossen. Pro Förderwer-         Internet unter www.pv2012.at möglich. Die
           berIn kann nur für eine Photovoltaik-Anlage unab-       Einreichung des Förderantrags erfolgt in einem
           hängig vom Standort angesucht werden.                   zweistufigen Verfahren (Schritt 1 und Schritt 2).

                                                                   Der Einreichzeitraum läuft von 23. 4. 2012 bis
                        Antragsberechtigte und                     30. 6. 2012. Der Förderantrag muss vor Beginn der
                                                                   Maßnahmen bzw. dem Liefertermin/der Lieferung
                                  Fördersätze                      von Materialien gestellt werden. Die Errichtung der
                                                                   Anlage muss innerhalb des Zeitraums vom
           Der Antrag auf Förderung kann ausschließlich von
                                                                   23. 4. 2012 bis 31. 3. 2013 erfolgen. Bis spätestens
           Privatpersonen gestellt werden. Die Förderung
                                                                   30. 4. 2013 müssen die Endabrechnungsunterlagen
           wird in Form eines nicht rückzahlbaren Pauschal-
                                                                   online übermittelt werden.
           betrages nach Vorlage der Endabrechnung ausbe-
           zahlt.
           • Für freistehende/Aufdach-Anlagen bis zur
               Obergrenze von 5 kWpeak gilt die Förder-
               pauschale von 800,- Euro/kWpeak.
           • Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen
               (GIPV) bis zur Obergrenze von 5 kWpeak gilt die
               Förderpauschale von 1.000,- Euro/kWpeak.

           Unter gebäudeintegrierten Photovoltaik-Anlagen
           versteht man Anlagen, bei denen das photovol-
           taische Element neben seiner üblichen Funktion
           der Stromerzeugung auch die Funktion von Bau-
           elementen des Wohngebäudes übernimmt (dop-
                                                                                          Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen 2012”   3

M-TEC Energie.Innovativ GmbH   Tel +43(0)7282/70 09-0     E-Mail info@m-tec.at   IBAN AT55344 100000 6617187             UID-Nr. ATU 66616101
4122 Arnreit, Nr. 51           Fax +43(0)7282/70 09-111   Web www.m-tec.at       BIC RZOOAT2L410                         FB-Nr. 366647m
Einreichtermine               Daten müssen in Schritt 1 erfasst werden:
                                                                             • Vor- und Nachname
                                                                             • Postadresse der/des Förderwerberin/Förder-
            Kärnten
                                                                                werbers (PLZ, Ort, Straße, Land)
            23. 4. 2012, 18:00 Uhr – 30. 6. 2012, 18:00 Uhr
                                                                             • Sozialversicherungsnummer bzw.
            Niederösterreich                                                    Ausweisnummer
            23. 4. 2012, 18:00 Uhr – 30. 6. 2012, 18:00 Uhr                  • E-Mail-Adresse (für den gesamten Schriftver-
                                                                                kehr inkl. Vertragszusendung)
            Vorarlberg
            23. 4. 2012, 18:00 Uhr – 30. 6. 2012, 18:00 Uhr
                                                                             Die/der FörderwerberIn erhält per E-Mail eine
            Oberösterreich                                                   Bestätigung über die erfolgreiche Registrierung und
            24. 4. 2012, 18:00 Uhr – 30. 6. 2012, 18:00 Uhr                  den Abschluss von Schritt 1 (maximal eine Stunde
                                                                             zeitversetzt) inkl. der Reihungsnummer und dem
            Salzburg
                                                                             persönlichen Login für die weitere Dateneingabe
            24. 4. 2012, 18:00 Uhr – 30. 6. 2012, 18:00 Uhr
                                                                             unter Schritt 2.
            Tirol
            24. 4. 2012, 18:00 Uhr – 30. 6. 2012, 18:00 Uhr                  Schritt 2 - Dateneingabe im Detail und
                                                                             Dokumenten-Upload
            Burgenland
                                                                             Folgende Daten müssen in Schritt 2 innerhalb von
            25. 4. 2012, 18:00 Uhr – 30. 6. 2012, 18:00 Uhr
                                                                             72 Stunden ab Registrierung erfasst und hochgela-
            Steiermark                                                       den werden:
            25. 4. 2012, 18:00 Uhr – 30. 6. 2012, 18:00 Uhr                  • Bankverbindung
                                                                             • Anlagendetails (Standort, Hersteller,
            Wien
                                                                                 installierte Modulleistung, Montageart der An-
            25. 4. 2012, 18:00 Uhr – 30. 6. 2012, 18:00 Uhr
                                                                                 lage, Gesamtinvestitionskosten)
                                                                             • das vollständig ausgefüllte Beauftragungs-
            Die Mittelvergabe erfolgt chronologisch für jedes
                                                                                 formular, welches von der/dem FörderwerberIn
            Bundesland getrennt, entsprechend der Reihen-
                                                                                 und der/dem beauftragten Professionistin/Pro-
            folge der durchgeführten Registrierung unter
                                                                                 fessionisten unterzeichnet ist
            Schritt 1.
                                                                             • Lichtbildausweis

                                                                             Auf die Bundesland-Platzierung hat Schritt 2
               Informationen und Unterlagen                                  (Dateneingabe im Detail und Dokumenten-Upload),
                          zur Antragstellung                                 solange dieser innerhalb der Frist liegt, keinen Ein-
                                                                             fluss mehr. Sollte Schritt 2 nicht nach spätestens
            In der Förderaktion 2012 ist bereits vor                         72 Stunden ab Registrierung abgeschlossen sein,
            Antragstellung die Beauftragung zur Errichtung                   verfällt die Bundesland-Platzierung und damit der
            der Photovoltaik-Anlage an ein Fachunternehmen                   Antrag auf Förderung. Auch unvollständige Anträge
            zu erteilen. Hierzu steht im Internet unter                      bzw. Anträge mit falschen Angaben werden auto-
            www.pv2012.at das Beauftragungsformular                          matisch storniert.
            als Download zur Verfügung.
                                                                             Nach erfolgreicher Registrierung und Übermittlung
            Die Bundeslandzuordnung bezieht sich auf den                     aller benötigten Unterlagen wird der Antrag durch
            Standort der Photovoltaik-Anlage. Welchem                        die Abwicklungsstelle geprüft und dem Präsidium
            Bundesland der Standort Ihrer Photovoltaik-Anlage                des Klima- und Energiefonds zur Genehmigung
            zugeordnet ist, können Sie der Gemeindeliste auf                 vorgelegt. Nach Genehmigung erhält die/der
            der Einreichplattform entnehmen.                                 FörderwerberIn den Fördervertrag inkl. Annahme-
                                                                             erklärung. Letztere muss binnen vier Wochen der
            Schritt 1 – Registrierung und Reihung des                        Abwicklungsstelle in elektronischer Form übermit-
            Förderantrags                                                    telt werden. Wird diese Frist nicht gewahrt, muss
            Bei der elektronischen Eingabe werden grundle-                   der Antrag storniert werden.
            gende Daten zum Antrag abgefragt und die Bundes-
            land-Platzierung automatisch vergeben. Folgende                  Die Berechnung der Förderhöhe, die im
                                                                             Fördervertrag angeführt ist, basiert auf der von

        4   Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen 2012”
M-TEC Energie.Innovativ GmbH          Tel +43(0)7282/70 09-0     E-Mail info@m-tec.at   IBAN AT55344 100000 6617187     UID-Nr. ATU 66616101
4122 Arnreit, Nr. 51                  Fax +43(0)7282/70 09-111   Web www.m-tec.at       BIC RZOOAT2L410                 FB-Nr. 366647m
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Impressum
             Eigentümer, Herausgeber und Medieninhaber:
             Klima- und Energiefonds
             Gumpendorfer Str. 5/22, 1060 Wien
             Redaktion: Stefan Reininger
             www.klimafonds.gv.at/pv2012

             Gestaltung:
             ZS communication + art GmbH
             Westbahnstraße 27 – 29, 1070 Wien

             Programmabwicklung:
             Kommunalkredit Public Consulting GmbH
             Türkenstraße 9, 1092 Wien

             Herstellungsort: Wien, April 2012

             www.klimafonds.gv.at

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WICHTIGE UNTERLAGEN

           Für den 2. Schritt wird bei dieser Förderaktion ein
           Beauftragungsformular benötigt.

           Dieses Formular, welches Sie bereits von uns aus-
           gefüllt im Anhang finden, ist vom Antragsteller zu
           unterschreiben und wieder online zur Förderstelle
           innerhalb von 72 Std. nachzusenden.

           Zusätzlich muss auch noch ein Lichtbildausweis
           (Führerschein) mit den Projektdaten online über-
           mittelt werden.

M-TEC Energie.Innovativ GmbH   Tel +43(0)7282/70 09-0     E-Mail info@m-tec.at   IBAN AT55344 100000 6617187   UID-Nr. ATU 66616101
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Förderaktion
                 Photovoltaik
                 Ein Programm des Klima- und Energiefonds – managed by Kommmunalkredit Public Consulting

                  Bestätigung einer Auftragserteilung für eine Photovoltaik-Anlage
                          im Rahmen der Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen 2012“

                 Dieses Dokument dient ausschließlich dem Einreichverfahren der Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen 2012“ und
                 ist im Zuge der Antragstellung (Schritt 2) bei der Kommunalkredit Public Consulting online unter www.pv2012.at

                      MUSTER
                 hochzuladen.

                 AuftraggeberIn (FörderwerberIn):

               Beauftragungsformular
                 Vorname:

                 Adresse:
                                                                                                              Nachname:

                          --> erhalten Sie ausgefüllt
                 Auftragnehmer:
                                                        PLZ, Ort                                                      Strasse, Nr.

                 Firmenname:
                                  von M-TEC
                 Firmenadresse:

                 Firmenbuchnummer (falls vorhanden):

                 Auftrag:

                 Angebots-/Auftragsnummer:                                                                    Gesamtkosten:

                 Anlagenleistung:                                    kW peak                                  Erteilt am:

                 Standortadresse der Photovoltaik-Anlage:

                 Die angegebenen Gesamtkosten beziehen sich auf sämtliche im Zuge der Anlagenerrichtung anfallenden Kosten
                 (inklusive Kosten für Prüfbefunderstellung, Montagearbeiten, etc.).

                 Der Auftrag wurde aufschiebend bedingt erteilt und erlangt erst mit dem Zugang der (von der Kommunalkredit
                 Public Consulting versandten) Förderzusage des Klima- und Energiefonds an die/den AuftraggeberIn
                 (FörderwerberIn) Rechtsgültigkeit.

                 Mit der Unterschrift der/des Auftraggeberin/Auftraggebers (FörderwerberIn) und des Auftragnehmers bestätigen
                 beide Parteien die Richtigkeit sämtlicher Angaben.

                                   AuftraggeberIn (FörderwerberIn)                                                Auftragnehmer/ Firmenstempel

                 Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der KPC gerne beratend zur Seite.
                 Serviceteam Photovoltaik - Kommunalkredit Public Consulting GmbH
                 Tel.: +43 (0) 1/31 6 31-DW 730 | Fax: DW 99 730
                 E-Mail: pv@kommunalkredit.at
                 www.umweltfoerderung.at/pv

M-TEC Energie.Innovativ GmbH             Tel +43(0)7282/70 09-0                      E-Mail info@m-tec.at              IBAN AT55344 100000 6617187   UID-Nr. ATU 66616101
4122 Arnreit, Nr. 51                     Fax +43(0)7282/70 09-111                    Web www.m-tec.at                  BIC RZOOAT2L410               FB-Nr. 366647m
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