Mediadaten Print 2020/2021 - Gültig ab November 2020 - private banking magazin
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3 15 Profil Beschnitt 4 16 –18 Kernzielgruppen Beilagen, Beihefter & Beikleber 5 19 –20 Leserschaft Allgemeine Hinweise 6 –7 21 Anzeigen Copyrights & Sonderdrucke 8 22 Sonderpublikationen AGB 9 –10 23 Markt & Meinung Ansprechpartner 11–13 24 Erscheinungstermine & Themenpläne Verlagsangaben 14 Technische Angaben SEITE 02 I private banking magazin I Mediadaten Print 2020
Profil Das private banking magazin deckt Themen, Entwicklungen und Herausforde- rungen der Branche ab. Kernzielgruppe sind Entscheider aus dem Private Banking und Private Wealth, Vertreter aus Family Offices, Stiftungen und institutionellen Einrichtungen. Das Themenspektrum umfasst die Analyse und Bewertung von Produktlösungen, rechtliche, steuerliche und regulatorische Veränderungen, die Auswirkungen auf das Tagesgeschäft der Zielgruppen haben. Das redaktionelle Konzept des private banking magazins präsentiert sich in einem modernen Layout und einer großzügigen Bildsprache. private banking magazin 6 Ausgaben / Jahr Druckauflage 20.000 Kernkompetenzfelder: ■ Kapitalerhalt ■ Recht & Steuern ■ Alternative Investmentlösungen ■ Unternehmensnachfolge ■ Investmentfonds ■ Immobilien ■ Strategische Asset Allokation ■ Nachhaltigkeit ■ Mifid 2 ■ Asset Liability Management ■ Beteiligungen SEITE 03 I private banking magazin I Mediadaten Print 2020
Zielgruppen Print 3% 13% Großbanken, Privatbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken: 32 % 32% Stiftungen, Versorgungswerke, Depot A, Corporates, Versicherungen: 21 % Vermögensverwalter: 16 % 15% Weitere: 15 % Multi Family Offices: Vorstände, Geschäftsführer, Family Officer: 13 % Single Family Offices: Vorstände, Geschäftsführer, Family Officer: 3 % 16% 21% SEITE 04 I private banking magazin I Mediadaten Print 2020
Zielgruppen Print 0% 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 % L e se r f re u n d l ic h ke i t 95% attestieren sie als überdurchschnittlich, also gut oder sehr gut. Q u a l i t ä t d e r A r t i ke l 93% bewerten sie mit gut oder sehr gut. We i te re m p f e h lu ng 89% würden unsere Magazine weiterempfehlen. T h e m e nv ie l fa l t 87% bewerten sie mit gut oder sehr gut. L e seve r h a l te n 75% der Leser, die unsere Magazine lesen, beschäftigen sich länger als eine Stunde mit ihnen. I n f o r m a t io n sg e h a l t denen unsere Magazine häufig und sehr häufig 73% wertvolle Informationen für ihren beruflichen Alltag liefert, stammen aus der Finanzdienstleistung. We i te re m p f e h lu ng 36% geben unsere Magazine weiter, so dass sie von mehreren Personen gelesen werden. Quelle: Auszug aus der Leserumfrage mit Faktenkontor GmbH 09/2017, 613 Personen SEITE 05 I private banking magazin I Mediadaten Print 2020
Grundformate Seitenaufriss Seitenanteil Größe in Seitenanteil Anschnitt Satzspiegel 1/1 1 Seite B 210 mm x H 297 mm B 180 mm x H 240 mm 1/2 3-spaltig (quer) B 210 mm x H 144 mm B 180 mm x H 122 mm 1/2 1 1/2-spaltig (hoch) B 97 mm x H 297 mm B 88 mm x H 240 mm 1/3 1-spaltig (hoch) B 68 mm x H 297 mm B 57 mm x H 240 mm 1/3 3-spaltig (quer) B 210 mm x H 95 mm B 180 mm x H 80 mm 2/1 2 Seiten B 420 mm x H 297 mm B 392 mm x H 240 mm Sonderformate und Beilagen auf Anfrage, Druckunterlagen für Anzeigen sind mit 3 mm Beschnittzugabe an allen Außenseiten anzuliefern. SEITE 06 I private banking magazin I Mediadaten Print 2020
Umschlagseiten Seitenaufriss Format Anschnitt Satzspiegel 2. Umschlagseite B 210 mm x H 297 mm B 180 mm x H 240 mm 3. Umschlagseite B 210 mm x H 297 mm B 180 mm x H 240 mm 4. Umschlagseite B 210 mm x H 297 mm B 180 mm x H 240 mm Sonderformate und Beilagen auf Anfrage, Druckunterlagen für Anzeigen sind mit 3 mm Beschnittzugabe an allen Außenseiten anzuliefern. SEITE 07 I private banking magazin I Mediadaten Print 2020
Sonderpublikationen Handlich und kompakt ist unsere Sonderpublikation im EXTRA-Format der ideale Begleiter für Messen, Road-Shows oder Aussendungen an ausgesuchte Kundengruppen. Bei dieser Sonderpublikation kooperiert das Magazin mit mehreren Marktteilnehmern und Branchenverbänden, die ihre Expertise einbringen können. Diese Sonderpublikation wird entweder als EXTRA dem Heft beigelegt oder als Sonderstrecke im Hauptmagazin erscheinen. Spezifikationen EXTRA & CORPORATE STORY Umfang: variabel Format: 200 mm x 280 mm (B x H) Mögliche Themen ■ ■ Alternative Rentenlösungen ESG-Fonds ■ ■ Multi Asset Megatrends ■ ■ Fondspolicen Aktienfonds ■ ■ Fixed Income Emerging Markets ■ ■ Fondsboutiquen Absolute Return SEITE 08 I private banking magazin I Mediadaten Print 2020
Markt & Meinung Sie haben echtes Expertenwissen und können Veränderungen in der Fondsbranche bewerten und analysieren? Oder Sie kommen von der volkswirtschaftlichen Seite und können komplexe Zusammenhänge der Globalisierung, der Zinspolitik oder aktuellen politischen Verwerfungen kurzweilig erzählen und einordnen? Das ist doch top! Wir verleihen Ihrer Meinung das nötige Gewicht, Relevanz und Reichweite. Auf einer Magazinseite wird Ihre Meinung veröffentlicht, redaktionell aufbereitet und grafisch unterstützt. Mögliche Themen ■ Konjunktur und Globalisierung ■ Politik der Zentralbanken ■ Portfoliotheorien in der Analyse ■ Strategien im Portfoliomanagement SEITE 09 I private banking magazin I Mediadaten Print 2020
Markt & Meinung: Spezifikationen 1/1 Seite 1/2 Seite 1/3 Seite Format 1/1 Seite: 180 mm x 240 mm (B x H) 1/2 Seite: 180 mm x 122 mm (B x H) 1/3 Seite: 57 mm x 240 mm (B x H) Überschrift maximal 55 Zeichen etwa 35 Zeichen maximal 25 Zeichen Bildunterschrift ca. 60 Zeichen bis zu 120 Zeichen inklusive Leerzeichen bis zu 65 Zeichen inklusive Leerzeichen bis zu 200 Zeichen inklusive Leerzeichen, Autor und Vortext - - Unternehmen werden im Vortext benannt Lauftext ohne Grafik maximal 3.000 Zeichen inklusive Leerzeichen maximal 2.350 Zeichen inklusive Leerzeichen maximal 1.400 Zeichen inklusive Leerzeichen Lauftext mit Grafik maximal 2.400 Zeichen inklusive Leerzeichen - - Autorenfoto 100 x 150 mm bei 300 ppi (Portraitbild) 100 x 150 mm bei 300 ppi (Portraitbild) 100 x 150 mm bei 300 ppi (Portraitbild) Grafik Excel, Powerpoint (Grafik) oder Excel/Word (Tabelle) - - SEITE 10 I private banking magazin I Mediadaten Print 2020
Terminplanung 2020/2021 Anzeigenschluss Anlieferung Heft-Ausgabe Erst-Verkaufstag (Rücktrittstermin) 1) Druckunterlagenschluss 1) Beilagen/Beihefter/Beikleber 06/2020 Di. 24.11.2020 Di. 19.10.2020 Di. 27.10.2020 Di. 10.11.2020 01/2021 Di. 09.02.2021 Mo. 04.01.2021 Di. 12.01.2021 Di. 26.01.2021 02/2021 Di. 30.03.2021 Mo. 22.02.2021 Di. 02.03.2021 Di. 16.03.2021 03/2021 Di. 25.05.2021 Mo. 19.04.2021 Di. 27.04.2021 Di. 11.05.2021 04/2021 Di. 20.07.2021 Mo. 14.06.2021 Di. 22.06.2021 Di. 06.07.2021 05/2021 Di. 14.09.2021 Mo. 09.08.2021 Di. 17.08.2021 Di. 31.08.2021 06/2021 Di. 16.11.2021 Mo. 11.10.2021 Di. 19.10.2021 Di. 02.11.2021 01/2022 Di. 08.02.2022 Mo. 03.01.2022 Di. 11.01.2022 Di. 25.01.2022 1) Bitte beachten Sie dazu Punkt 7 der Allgemeinen Geschäft sbedingungen. SEITE 11 I private banking magazin I Mediadaten Print 2020
Themenplan 2020/2021 ■ Private Equity: Im Niedrigzinsumfeld kommt es zunehmend auf Illiquiditäts- und Komplexitätsprämien an. Ein großes Feld ist da Private Equity – nur werden die Anbieter mit Geld geflutet und jeder buhlt um die guten Deals. Ein Blick auf die guten PE-Manager, Warnzeichen aus dem Dry Powder und anziehenden Gebührenstrukturen 06 / 2020 ■ Währungen: Starker Dollar, schwacher Euro, neue Weltwährung Renminbi – über den Sinn und Unsinn von Währungshedges und die Auswirkungen auf Fondstranchen ■ Frontier Markets: Abseits der globalen Kapitalströme entwickelt sich so manches Entwicklungsland zum Guten. Diese Frontier Markets wachsen erstaunlich und bieten Kapitalanlegern recht unkorrelierte Renditemöglichkeiten auf der Aktien- und Rentenseite ■ Stiftungen: Stiftungen trifft der Anlagenotstand vielleicht noch am härtesten. Was können die Verantwortlichen tun, um Kosten, Nachhaltigkeitsanspruch und Stiftungsreform gerecht zu werden? Wie helfen kleineren und mittelgroßen Stiftungen maßgeschneiderte Fonds? 01 / 2021 ■ ELTIF: Als Bruder zum Ucits-Standard ist vor einigen Jahren das Investment-Regime des Eltif entstanden. Zunächst wenig beachtet, kommen jetzt Investmentgesellschaften mit interessanten Produkten aus der Deckung ■ Private Equity: Wer sind Europas beste Private-Equity-Manager? Wo muss man jetzt zupacken, bei Venture Capital, Growth, Buy-out oder Turnaround? 02 / 2021 ■ Cash-Management: Liquidität tut weh, ist aber unumgänglich für Investoren. Wie also damit umgehen? Was bieten die Asset Manager an Lösungen? ■ ETFs, TEIL 1: Die USA sind beim passiven Investieren Vorreiter. Und Europa? Wo steht die hiesige ETF-Branche, welche Produktfamilien gibt es und was hat eigentlich der jahrelange Preiskampf bewirkt? 03 / 2021 ■ Dividenden: Die Dividendenwelt von Morgen – Entsteht in Asien eine Ausschüttungskultur? Was hat mehr Zukunft – Dividende oder Rückkaufprogramme? Welcher Dividendenaristokrat schafft den Sprung ins digitale Zeitalter? ■ Fixed Income: Cat-Bonds und Insurance Linked Securities – Halten sie ihr Rendite- und Korrelationsversprechen? SEITE 12 I private banking magazin I Mediadaten Print 2020
Themenplan 2020/2021 ■ Immobilien: Roundtable-Gespräch mit Family Offices und institutionellen Investoren zu deren Immobilienstrategie (Wohnen, Gewerbe, Spezialthemen; Core, Core-Plus, Value Add) und Rendite-Erwartungen ■ Nachhaltigkeit: Brüssel hat gesprochen – die EU-Taxonomie mitsamt Auslegungshilfen ist da. Wie gehen damit (semi-)institutionelle Anleger um? Was gibt es bei der Auswahl 04 / 2020 geeigneter Nachhaltigkeitsfonds zu beachten? ■ ETFs, TEIL 2: ETFs sind simpel und kostengünstig – so einfach ist es dann doch nicht. Ein Blick in den Maschinenraum zeigt, wie die Anbieter mit Wertpapierleihe und Swaps umgehen und wie wichtig das Domizil für die Rendite ist ■ Schwellenländer, TEIL 1: Das globale Wachstum findet größtenteils in den Emerging Markets statt. Wie aber bringt man den neuen ESG-Anspruch mit entsprechenden Investments in Einklang? Eine Analyse der Bandbreite nachhaltiger Schwellenländer-Aktienfonds 05 / 2021 ■ Währungen: Starker Dollar, schwacher Euro, neue Weltwährung Renminbi – über den Sinn und Unsinn von Währungs-Hedges und die Auswirkungen auf Fondstranchen ■ Spezialfonds: Wo steht der hiesige Markt und wie hat sich der Service-Level – auch aufgrund der Corona-Pandemie – in der jüngeren Vergangenheit verändert? Was ist heute Vertriebsstandard, was Excellence? ■ Private Debt: Roundtable-Gespräch mit institutionellen Investoren zur Suche nach Bond-Proxys und in welchen Private-Debt-Segmenten man ansprechende Rendite-Risiko-Profile findet 06 / 2021 ■ Schwellenländer, TEIL 2: Staats- und Unternehmensanleihen aus den Emerging Markets werfen noch auskömmliche Renditen ab. Aber die Bandbreite ist groß und wird gerade im Corporate-Bereich dank gigantischem Wachstum noch größer. Wie reif und riskant sind entsprechende Anleihe-Investments? SEITE 13 I private banking magazin I Mediadaten Print 2020
Technische Angaben Heftformat Datenanlieferung 210 mm breit, 297 mm hoch Per E-Mail und mit farbverbindlichem Proof per Post. Für Anzeigen, denen kein Proof beiliegt, gilt ein eingeschränktes Reklamationsrecht. Die Übermittlung Satzspiegel der Dateien hat in einem Ordner zu erfolgen und ist mit dem Namen des 180 mm breit, 240 mm hoch Inserenten, der private banking magazin-Ausgabe zu versehen. Druckverfahren Druckunterlagen bitte an: media@edelstoff-media.de Rollenoffset (Umschlag: Bogenoffset, Klebebindung) Wichtige Hinweise Druckunterlagen Alle Dokumente bitte unter Berücksichtigung von 3 mm Beschnittzugabe Bitte grundsätzlich digital anliefern anlegen. Auflösung Lieferanschrift minimum 300 ppi, 60er-Raster Edelstoff Media GmbH Farben Anzeigenproduktion private banking magazin Euroskala / CMYK Goldbekplatz 3 22303 Hamburg Dateiformate PDF-Dateien mit der Spezifikation X3 kompatibel zu Hinweis Acrobat 4.0 (1.3), druckfähig inklusive der kompletten Die Anlieferung an die Druckerei ist nach Rücksprache mit dem Verlag möglich. Zeichensätze, mit Schnittmarken, CMYK In diesem Fall benötigt die Anzeigenabteilung vorab eine Motivkopie per Fax. SEITE 14 I private banking magazin I Mediadaten Print 2020
Beschnitt Beschnittzugaben: An allen Außenseiten sind je 3 mm Beschnittzugabe zu berücksichtigen. Bei Anzeigen im Bunddurchdruck werden zwei getrennte Vorlagen benötigt. Bei der Anlage der Druckvorlagen müssen anschnittge- fährdete Elemente mindestens 8 mm vom Beschnitt entfernt nach innen gelegt werden. Abweichende Formate auf Anfrage. Beschnittzugabe 3 mm umlaufend Endformat B 210 mm x H 297 mm inkl. Beschnittzugabe: Endformat B 218 mm x H 305 mm 8 mm Sicherheitsabstand Sicherheitsabstand zum Endformat 3 mm Beschnittzugabe 8mm SEITE 15 I private banking magazin I Mediadaten Print 2020
Beilagen Beilagenformate Verbundwerbung und allgemeine Hinweise Mindestformat 148 mm breit, 105 mm hoch Bitte beachten Sie die „Allgemeinen Hinweise" auf Seite 19 und 20 Höchstformat 195 mm breit, 282 mm hoch Technische Bedingungen Belegungsmöglichkeiten Beilagen werden maschinell an unbestimmter Stelle in das Heft eingefügt und Gesamtauflage oder Teilbelegung auf Anfrage müssen deshalb besondere Voraussetzungen erfüllen. ■ Bei mehrseitigen Beilagen liegt die geschlossene Seite stets parallel zum Rücken Lieferzugabe der Zeitschrift. 3 % der jeweiligen Auflagenhöhe ■ Leporellogefalzte Beilagen oder Beilagen mit angeklammerter Postkarte Papiergewicht können nicht maschinell verarbeitet werden. Zweiseitige Beilagen mindestens 100 g/m2, vierseitige Beilagen mindestens 80 g/m2, umfangreichere ■ Wenn Beilagen eine angeklebte Postkarte enthalten, muss diese mit einer Beilagen auf Anfrage mit Mustervorlage. Die Streifenleimung parallel zum geschlossenen Bund der Beilage angeklebt sein, Papierbeschaffenheit muss eine maschinelle damit sie sich bei der maschinellen Verarbeitung nicht lösen kann. Verarbeitung erlauben. ■ Beilagen eines Inserenten in unterschiedlicher Ausstattung innerhalb der Das Gesamthöchstgewicht der Beilage beträgt 50 g. gleichen Ausgabe sind nur nach besonderer Vereinbarung möglich. Auftrags- und Rücktrittstermine Siehe Seite 11 SEITE 16 I private banking magazin I Mediadaten Print 2020
Beihefter Beihefter sind fest in die Zeitschrift eingeheftete Drucksachen / Prospekte. Sie müssen verarbeitungsfähig vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Beschnittenes Endformat Allgemeine Hinweise 210 mm breit x 297 mm hoch Bitte beachten Sie die „Allgemeinen Hinweise" auf Seite 19 und 20 Andere Formate auf Anfrage mit Muster Beihefterformate Belegungsmöglichkeiten Unbeschnitten 216 mm breit, 304 mm hoch, inkl. 4 mm Kopfbeschnitt und Gesamtauflage 3 mm Fräsrand. Anschnittgefährdete Text- und Bildelemente sollten wegen möglicher Beschnitttoleranzen oben und unten mindestens 4 mm und seitlich Papiergewicht mindestens 8 mm vom beschnittenen Endformat entfernt angelegt werden. 2 Seiten mindestens 135 g/m2 Andere Formate auf Anfrage. 4 Seiten mindestens 100 g/m2 Auftrags- und Rücktrittstermine Siehe Seite 11 SEITE 17 I private banking magazin I Mediadaten Print 2020
Beikleber Beikleber werden auf Trägeranzeigen (mindestens 1/1 Seite) so aufgeklebt, dass sie mühelos verwendet werden können. a) Postkarten und andere rechteckige, ungefalzte Drucksachen, leere Briefumschläge (Lasche geschlossen) b) gefüllte Briefumschläge (Lasche geschlossen), gefalzte Drucksachen c) Warenproben auf Anfrage mit Muster Beikleberformat Anzeigenabnahme 105 mm breit x 148 mm hoch Basisanzeige mindestens 1/1 Seite Andere Formate auf Anfrage mit Muster Platzierung Belegungsmöglichkeiten Die Platzierung der Anzeige, sowie der Stand des Beiklebers auf der Anzeige, Gesamtauflage bedürfen der Abstimmung mit der Anzeigenabteilung. Die Platzierung des Beiklebers ist innerhalb eines Rahmens von ca. 20 - 40 mm vom Bund Papiergewicht sowie mindestens 20 mm von den Beschnitträndern entfernt realisierbar. Papiergewicht für Postkarten 170 g/m2 Klebetoleranzen bis zu 10 mm in jede Richtung und Parallelitätsabweichungen Höchstgewicht für gefüllte Umschläge von plus 5 Grad sollten bei der Anzeigengestaltung berücksichtigt werden. auf Anfrage Allgemeine Hinweise Auftrags- und Rücktrittstermine Bitte beachten Sie die „Allgemeinen Hinweise" auf Seite 19 und 20 Siehe Seite 11 SEITE 18 I private banking magazin I Mediadaten Print 2020
Allgemeine Hinweise (1/2) Berechnungsgrundlage für Beilagen/Beikleber ist die Druckauflage der jeweiligen Ausgabe. Die Preise können sich erhöhen, wenn die Beschaffenheit der Produkte die Verarbeitung erschwert. Die geltenden Postgebühren bei Belegung der Postauflage werden zusätzlich berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird auf den Nettorechnungsbetrag aufgeschlagen. Datenanlieferung Hinweis Per E-Mail oder CD mit farbverbindlichem Proof per Bei Auftragserteilung ist die Vorlage eines Musters (4-fach) Post. Für Anzeigen, denen kein Proof beiliegt, gilt ein erforderlich. Der Auftrag wird erst nach Vorlage des Musters und eingeschränktes Reklamationsrecht. dessen Bewilligung verbindlich. Liefermenge Entsorgungskosten Um Auflagenschwankungen berücksichtigen zu können, Falls Beikleber/Beilagen/Beihefter aus Remissionsexemplaren muss die tatsächlich benötigte Beilagen- / Beikleber- / entsorgt werden müssen, trägt der Auftraggeber die im Einzelfall zu Beiheftermenge vor Fertigung nochmals mit der kalkulierenden Mehrkosten. Anzeigenabteilung abgestimmt werden. Mengenzugabe Haftung für die Maschineneinrichtung 3 %. Schäden, die dem Verlag aus der Nichtbeachtung der technischen Lieferanschrift Bedingungen durch den Auftraggeber entstehen, sind zu ersetzen. Verlagsdaten siehe Seite 24. Bei eventuell auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten hat die Nach Absprache Lieferung direkt an Druckerei. Fertigstellung der Auflage Vorrang. SEITE 19 I private banking magazin I Mediadaten Print 2020
Allgemeine Hinweise (2/2) Anlieferung Kennzeichnung Beilagen/Beikleber/Beihefter müssen gemäß Die Lieferscheine müssen folgende Angaben enthalten: der Terminplanung (Seite 11) frei Druckerei und ■ Absender mit Telefonnummer und Empfänger ausschließlich auf Euro-Paletten geliefert werden. Die ■ Auftraggeber der Beilage / Beihefter / Beikleber genauen Anlieferungsanforderungen der Druckerei ■ zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgaben finden Sie hier.Die Warenannahme ist Montag bis ■ Titel der angelieferten Beilage, des Beihefters bzw. Beiklebers Freitag von 7 bis 14 Uhr besetzt. ■ Codenummer bzw. Codierung falls vorhanden ■ Gesamtmenge der Lieferung Dierichs Druck+Media GmbH & Co. KG ■ Anzahl und Gewicht der Paletten Warenannahme / Tor 2 ■ Stückzahl der Beilagen / Beihefter / Beikleber je Palette Frankfurter Straße 168 34121 Kassel Einen Musterlieferschein können Sie hier herunterladen www.ddm.de SEITE 20 I private banking magazin I Mediadaten Print 2020
Copyrights & Sonderdrucke Copyrights Artikel als PDF zur Onlinenutzung. Preis je nach Umfang und evtl. anfallender Bild-/ Diagrammlizenzen Sonderdrucke / Nachdrucke Umfang: 2-seitig oder 4-seitig Format: 2-seitig: 210 x 297 mm 4-seitig: 420 x 297 mm offen, 210 x 297 mm geschlossen Druck: 5/4-farbig Euroskala + Pantone 21c Papier: Bilderdruck, weiß glänzend, Gewicht: 150 g/m 2 SEITE 21 I private banking magazin I Mediadaten Print 2020
Die AGB der Edelstoff Media GmbH (nachstehend als „Verlag“ bezeichnet) für Anzeigen 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) ist der Vertrag zwischen dem Verlag, erst bei der Verarbeitung erkennbar werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, aufgrund dieser Mängel entstehende und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähig- und einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten („Auftraggeber“) über die Veröffentlichung einer oder meh- Mehrkosten bzw. Verluste bei der Herstellung zu tragen. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche keit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen rerer Anzeigen in einer Druckschrift oder online Veröffentlichung zum Zweck der Verbreitung. Für jeden Mediaauftrag Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Druckunterlagen werden nur auf weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags print und online gelten ausschließlich diese AGB, sowie die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuelle Preis- besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt, anderenfalls gehen sie in das Eigentum des Verlags und vom Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. liste des Verlags. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertrags- über. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach erstmaliger Veröffentlichung der Anzeige. Kosten für die bestandteil, soweit sie vom Verlag schriftlich anerkannt worden sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Än- 24. Zu Beginn einer neuen Geschäftsverbindung behält der Verlag sich vor, Vorauszahlung bis zum Anzeigenschlusster- Lieferbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen worden ist. derungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. min zu verlangen. 2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlags gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, und techni- 12. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Anzeige 25. Gewährleistung. sche Sonderausführungen. Jeder Vertrag über einen Auftrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung, welche auch zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter 25.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, jede Anzeige unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung auf etwaige Mängel zu durch E-Mail erfolgen kann, durch den Verlag zustande. frei, die diese gegen den Verlag im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, überprüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen ab Veröffentlichung beim Verlag schriftlich anzu- gegen den Verlag erwachsen, einschließlich der angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung. Der Verlag ist nicht zeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind von Kaufleuten binnen einem Jahr ab Veröffentlichung der entsprechenden 3. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rah- verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere, Anzeige anzuzeigen. Versäumt der Auftraggeber die vorgenannten Ausschlussfristen, gilt die Anzeige als genehmigt, men eines Vertrages über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen dem Auftraggeber („Abschluss“) das Recht zum ob gesetzliche Vorschriften des Wettbewerbs- und Urheberrechts verletzt werden. Erscheinen stornierte Anzeigen, mit der Folge, dass die Mängelrechte nach Ziffer 25.2 und 25.3 erlöschen. Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Die vorstehenden Regelungen 25.2 Falls eine veröffentlichte Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit entspricht, hat der Auftrag- abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. gelten sinngemäß auch für den Fall, dass der Auftraggeber aus anderen Gründen als zum Zwecke der Insertion dem geber Anspruch auf Veröffentlichung einer mängelfreien Ersatzanzeige (allerdings nur in dem Ausmaß, in dem der Verlag Content (Text oder Bild) zur Verfügung stellt. Auch in diesen Fällen obliegt es dem Auftraggeber, den Verlag von Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde) oder auf Minderung der vereinbarten Vergütung. Der Verlag ist berechtigt, 4. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 3 genannten Frist Ansprüchen Dritter freizustellen, sollten diese im Zusammenhang mit dem zugelieferten Content erhoben werden. die Veröffentlichung einer Ersatzanzeige zu verweigern, wenn dies einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen, jeweils vorbehaltlich entspre- Inhalts des Schuldverhältnisses und des Gebots von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leis- chender Kapazität. 13. Der Auftraggeber sichert zu, über alle für die Schaltung seiner Werbemittel der Anzeige erforderlichen Rechte zu tungsinteresse des Auftraggebers steht oder wenn dies für den Verlag mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. verfügen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag alle für die Nutzung und Schaltung seiner Werbemittel erforder- 25.3 Falls der Verlag eine ihm für die Veröffentlichung der Ersatzanzeige gesetzte angemessene Frist verstreichen lässt, 5. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen lichen Rechte, insbesondere urheberrechtliche Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, einschließlich des er die Veröffentlichung der Ersatzanzeige verweigert, ihm die Nacherfüllung nicht zumutbar ist oder falls die Ersatzan- mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Für Aufträge, die über Werbemittler erteilt wer- Rechts zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus ei- zeige erneut mangelhaft ist, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Zahlungsminderung den, wird keine AE-Provision gewährt. Anzeigenaufträge durch eine Agentur werden in deren Namen und auf deren ner Datenbank und Abruf, Bearbeitung und Umgestaltung, in dem zeitlich, inhaltlich und räumlich für die Durchführung in dem Ausmaß geltend zu machen, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Rechnung angenommen. des Anzeigenauftrages erforderlichen Umfang. 25.4 Die Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten als Auftraggeber verjähren 12 Monate nach Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige. 6. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, un- 14. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die beschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der 26. Haftung Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf hö- bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. 26.1 Der Verlag haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aufgrund schuldhafter herer Gewalt beruht. Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund mindestens leicht fahrlässiger 15. Der Verlag übernimmt keine Gewähr, wenn durch eine verspätete Anlieferung der Druckunterlagen vereinbarte Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Anzeigenauftrags überhaupt erst er- 7. Stornierung. Platzierungen nicht eingehalten werden können und eine Minderung der Druckqualität eintritt. möglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber 7.1 Wird ein Auftrag nach dem Anzeigenschluss (= Rücktrittstermin) vom Auftraggeber storniert, fallen Stornogebüh- regelmäßig vertraut. Die Schadensersatzpflicht ist – abgesehen von der Haftung für Vorsatz und schuldhafter Verlet- ren an. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach folgenden Terminen: Nach Rücktrittstermin 25%, nach Druckun- 16. Vor Drucklegung werden keine Maschinenandrucke versandt. zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden be- terlagenschlusstermin 50%, nach Liefertermin 100% des Nettoauftragswertes. Jede Stornierung muss schriftlich (per grenzt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen den Verlag – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen. Fax oder E-Mail ist ausreichend) erfolgen. 17. Die Übersendung von mehr als zwei Farbvorlagen, die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und 26.2 Soweit die Haftung des Verlags nach der vorstehenden Ziffer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für 7.2 Die Stornierung von Aufträgen exklusiver Sonderpublikationen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, ist ausge- der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. schlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt insofern unberührt. Druckqualität verursachen und schließen spätere Reklamationen aus. Der Verlag muss sich die Berechnung entstehen- 26.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 7.3 Bei Jahrespaketen mit unterschiedlichen Wertmodulen, deren Paketleistungen mit Sonderkonditionen rabattiert der Mehrkosten vorbehalten. 26.4 Schadensersatzansprüche von Kaufleuten gegen den Verlag verjähren, abgesehen von Ansprüchen aus unerlaub- wurden, ist eine Stornierung des Pakets oder einzelner Paketleistungen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ter oder vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung, in 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von ausgeschlossen. Die Stornierung von Cover-Booklets oder die Teilnahme an Sonderpublikationen aus Gründen, die wir 18. Der Verlag behält sich vor, in Ausnahmefällen Anzeigen mit Gutscheinen oder Coupons auch Rücken an Rücken den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. nicht zu vertreten haben, ist ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. zu platzieren. 27. Verteilte Auflagen sowie verbreitete Auflagen unterliegen Marktschwankungen. Der Verlag erteilt auf Anfrage 8. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten 19. Sind keine besonderen Größenvorschriften angegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Ab- Auskunft. Schwankungen der Auflage im marktüblichen Umfang berechtigen nicht zur Stornierung, Minderung oder Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Ver- druckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Schadensersatz. lag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. 20. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist, treten neue Tarife bei Preisanpassungen 28. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauf- auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. trags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr 9. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung Verlag auf Kosten des Auftraggebers mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 21. Wenn für konzernangehörige Firmen die gemeinsame Rabattierung beansprucht wird, ist die schriftliche Bestäti- und Verbreitung der Anzeige. gung einer Kapitalbeteiligung von mindestens 50% erforderlich. 10. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beila- 29. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen genaufträge abzulehnen, insbesondere wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, 22. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z.B. Arbeitskämpfe, Beschlagnahme u. dgl.) ist der Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg vereinbart. deren Inhalt vom deutschen Werbe- bzw. Presserat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde, oder deren Verlag berechtigt, die Veröffentlichung der Anzeigen während des Andauerns dieses Ereignisses hinauszuschieben. Soweit Ansprüche des Verlags nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand Veröffentlichung z.B. wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerecht- Sofern dem Verlag die Veröffentlichung aufgrund von höherer Gewalt für einen Zeitraum von mindestens sechs Mo- bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch fertigten Grundsätzen des Verlags für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, naten unmöglich wird, wird der Verlag von der Pflicht zur Veröffentlichung befreit. In diesem Fall ist der Auftraggeber bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines berechtigt, von dem Anzeigenauftrag zurückzutreten. Falls im Falle von höherer Gewalt lediglich die Auflagenhöhe des seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Ein- jeweiligen Mediums beeinträchtigt wird, hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, Hamburg vereinbart. druck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen, z.B. Verbundwerbung enthalten, werden nicht wenn die Aufträge mit 80% in der jeweiligen Marktphase erzielten Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber nach entsprechender Kenntniserlangung unver- Tausender-Seitenpreis gemäß der garantierten Auflage zu bezahlen. 30. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der anderen nicht. Anwendbar ist ausschließlich züglich mitgeteilt. das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 23. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste in gesetzlicher Höhe ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an 11. Druckunterlagen. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung ausdrücklich 31. Soweit im Rahmen des Anzeigenauftrags personenbezogene Daten erhoben, gespeichert oder genutzt werden, Beilagen, die den technischen Vorgaben des Verlags entsprechen, ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in ges. Höhe sowie die Einziehungskosten berechnet. so erfolgt dies zur Erfüllung dieses Vertrages. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung. ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Sofern derartige Mängel Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen Stand: 24.09.2018 SEITE 22 I private banking magazin I Mediadaten Print 2020
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