(PKW/LKW) Standardeinsatzregel (SER) Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall Person (P) eingeklemmt - Stand 08.12.2020, Version 1.1

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(PKW/LKW) Standardeinsatzregel (SER) Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall Person (P) eingeklemmt - Stand 08.12.2020, Version 1.1
Standardeinsatzregel (SER)
           Technische Hilfeleistung
     Verkehrsunfall Person (P) eingeklemmt
                 (PKW/LKW)

Stand 08.12.2020, Version 1.1   Ersteller: M. Schmitz   Seite 1 von18
(PKW/LKW) Standardeinsatzregel (SER) Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall Person (P) eingeklemmt - Stand 08.12.2020, Version 1.1
Warum SER ????
                                       Stress????
                                       Angst????
                                       Unwissenheit????

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1. Zweck:
Standard-Einsatz-Regeln (SER) sind standardisierte
Handlungsanweisungen, die es ermöglichen sollen,
insbesondere Routinehandlungen einheitlich
auszubilden, zu trainieren und im Einsatz
anzuwenden.
2. Geltungsbereich:
Die SER Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall Person (P)
eingeklemmt (PKW/LKW) gilt für technische
Hilfeleistungseinsätze der FF Leipheim. Grundlage ist hierzu
die Alarm- und Ausrückordnung (AAO) der Feuerwehr
Leipheim.
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1.1 Alarm / Anfahrt zur Feuerwache
„Nur wer ankommt, kann helfen!“
1.2 Aufsitzen und Ausrücken
- Komplette Schutzkleidung tragen (inklusive Infektionsschutzhandschuhe)
- Fahrzeuge gemäß AAO besetzen
                      Hierbei gilt: Jeder muss zu sich selber ehrlich sein !!!!
- AAO bei Stichwort VU P klemmt

        - KdoW 10/1                 1/0 = 1 Aktiver
        - HLF 40/1                  1/5 = 6 Aktive     davon 2 AT
        - RW 2 61/1                 1/2 = 3 Aktive
        - LimF mit VSA 63/1         1/3 = 4 Aktive
        - WLF 35/1                  1/1 = 2 Aktive
        - MZF/ELW 11/1              1/2 = 3 Aktive
        - DLK 30/1                  1/2 = 3 Aktive

        Gesamt                      7/15 = 22 Aktive

Sowie oben aufgeführt, rücken die Fahrzeuge auch aus!!!!
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2.2 Führungs- und Unterstellungsverhältnisse (Einsatzstruktur)
   - Kdt., ZF oder GF leitet den Einsatz und koordiniert die Zusammenarbeit mit anderen
     Fachdiensten
   - GF HLF 40/1 ist automatisch der Abschnittsleiter technische Rettung
   - FzF LimF ist automatisch Abschnittsleiter Verkehrsabsicherung
   - Die Besatzung des RW 61/1 ergänzt die Mannschaft des HLF zur vollwertigen Gruppe, sie
     untersteht dem GF des HLF

2.3 Ordnung des Raumes
Die Fahrzeugaufstellung ist eine Grundlage für den Einsatzerfolg.

Aufstellflächen für unmittelbar eingesetzte Fahrzeuge

Bereitstellungsräume für Einsatzmittel        Gliederung des unmittelbaren Einsatzbereiches in
    Feuerwehr                                          Arbeitszone
    Rettungsdienst                                     Bereitstellungszone
Festlegung von Ablageflächen für
    technische Geräte
    medizinische Geräte
    Schrott

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2.4 Aufstellfläche für unmittelbar eingesetzte Feuerwehrfahrzeuge
   - Dort halten sich nur Fahrzeuge auf, die standartmäßig sofort dort eingesetzt werden, in der
     Regel das HLF und der RW
2.5 Bereitstellungsraum Feuerwehr
   - Dort halten sich nur Fahrzeuge auf, die nicht unmittelbar zum Einsatz kommen
3.1 Arbeitszone
Die Arbeitszone ist ca. 5m um das Unfallfahrzeug herum

         - In diesem Bereich halten sich nur Einsatzkräfte auf, die unmittelbar mit der Rettung der
           eingeklemmten Person beauftragt sind, dies sind in der Regel:

         - der Angriffstrupp des HLF zur Durchführung der technischen Rettungsmaßnahmen
           ("äußere Retter")

         - der Wassertruppführer des HLF zur Durchführung der erforderlichen medizinischen
           Erstversorgung des Patienten im Fahrzeug ("innere Retter")

         - der Schlauchtrupp, der als Ergänzung von RW zum HLF kommt um die Gruppe zu
           vervollständigen, dieser unterstützt den Angriffstrupp

         - RTW-Besatzung und Notarzt

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Wichtig!!!!
          Innerhalb der Arbeitszone werden auch
           keine Einsatzmittel bereitgestellt oder
         Schrottteile der Unfallfahrzeuge abgelegt,
         da hierdurch der Bewegungsbereich der
          dort eingesetzten Kräfte eingeschränkt
               und diese gefährden würden.

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3.2. Bereitstellungszone
Die Bereitstellungszone ist ca. 10m um das Unfallfahrzeug herum
         - Geräteablage für technische und medizinische Geräte sowie eine Schrottablage werden aufgebaut
         ‐ Geräte die benötigt werden, werden von dort aus eingesetzt und nach Gebrauch wieder dorthin
            zurückgelegt
         ‐ In der Bereitstellungszone steht auch der Wassertruppmann zur Sicherung des
           Brandschutzes mit Pulverlöscher und MicroCafs.

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3.3 Technische Geräteablage
Hier werden alle Geräte bereitgestellt, die für die Durchführung der technischen
Rettungsmaßnahmen üblicherweise eingesetzt werden.
- Bereitstellungsplane                            - VU-Box (beinhaltet Glasmanagement, Gurtmesser usw.)
- Unterbaumaterial (Kunststoff und Holz)          - Schutzdeckenset
- Halligentool mit Blechaufreiser                 - Spineboard mit Zubehör
- hydraulischer Rettungssatz (besteht aus         - tragbares Hydraulikaggregat für den Betrieb von
Rettungsschere, Spreizer, allen auf dem           Rettungszylindern
jeweiligen Fahrzeug verlasteten                   - Crossramming-Zylinder
Rettungszylindern)                                - Säbelsäge mit 10m Verlängerungskabel
- Akku-Handkreissäge                              - Schwelleraufsatz
- Kettensatz für Spreizer                         - Pedalschneider
- Besen, Schaufel                                 - 2. Rettungssatz aus dem RW (wird durch den MA RW
- Stabfast, eventuell Paratechstützen             hergerichtet)
- Kettenrettungssatz zum Ziehen mit der Seilwinde

        Alle Gerätschaften werden in betriebsbereitem Zustand auf der Geräteablage hergerichtet.

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4.1 Rettungsarten

Bei der Rettung wird in nachfolgende Arten unterschieden. Welche Art der Rettung durchgeführt wird, ist immer im
Absprache mit dem Rettungsdienst und dem Notarzt zwingend zu klären.

Sofortrettung (ehemalige Crash-Rettung)
           - Rettung unter Tolerierung möglicher weiterer Schädigung des Patienten aus unmittelbarer Gefahr
Beispiele:
           - Fahrzeug brennt
           - Reanimation erforderlich

Schnelle Rettung (20 min)
           - schnellstmögliche Rettung des Patienten unter Beachtung zeitgerechter, einsatztaktischer und
             medizinischer Aspekte
Beispiele:
           - Bewusstlosigkeit
           - Unkontrollierte Blutung

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Die „Golden Hour of shock“ sollte grundsätzlich Ziel der Rettungsdauer sein.

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4.2 Medizinische Rettung
Die medizinische Rettung obliegt i. d. R. allein dem Rettungsdienst (RTW-Besatzung und Notarzt).
Von Seiten der Feuerwehr wird der Rettungsdienst nach Absprachen unterstützt.

Der Wassertruppführer rüstet sich mit dem Notfallrucksack aus dem HLF aus. Sollte der
Wassertruppführer des HLF als „innerer Retter“ eingesetzt werden, so bleibt er beim Patienten im
Fahrzeuginnenraum, bis der Patient befreit ist, er etwas anderes angeschafft bekommt und/oder dem
Rettungsdienst übergeben ist. Er arbeitet auf Weisung des Notarztes und der RTW-Besatzung. Des
Weiteren unterstützt die technische Rettung im Innenraum.
4.3 Technische Rettung
Die Aufgaben der technischen Rettung werden i. d. R. durch den Angriffstrupp des HLF mit
Unterstützung der RW-Besatzung (Schlauchtrupp) durchgeführt.

Die technische Rettung läuft nach dem Rettungsgrundsatz ab:

Sichern / Stabilisieren
Erst- / Zugangsöffnung schaffen
medizinische Erstversorgung
Versorgen / Befreien
Übergabe an den Rettungsdienst

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Der Angriffstrupps des HLF ist "äußere Retter" für die Durchführung der technischen Rettungsmaßnahmen zuständig.
Da das HLF mit einer Staffelbesatzung ausrückt, hat er zunächst folgende Aufgaben:

- legt die Gerätebereitstellungsplane am äußeren Ende der Arbeitszone aus
- sichert / stabilisiert das Unfallfahrzeug in der vorgefunden Lage (Unterbauen, gegen wegrollen sichern)
- schafft schnelle Erstöffnung
- unterstützt anschließend den MA HLF beim Aufbau der Geräteablage
- bedient die Hydraulischen Gerätschaften und führt die technische Rettung durch
Der Wassertrupp des HLF übernimmt in der ersten Einsatzphase die Sicherungsaufgaben. Der Wassertruppmann
übernimmt die Absicherung gegen den fließenden Verkehr und stellt den 2-fachen Brandschutz sicher und besetzt diesen
auch. Der Wassertruppführer rüstet sich mit dem Notfallrucksack aus und übernimmt die medizinische Erstversorgung
des Patienten.

Die Besatzung des RW 2 übernimmt die Rolle des Schlauchtrupps in der Gruppe im Einsatzabschnitt technische
Rettung und unterstützt den Angriffstrupp, sofern die Winde des Rüstwagens nicht eingesetzt werden muss. Der MA RW
richtet den zweien Rettungssatz auf der Geräteablage her und unterstützt den MA HLF beim Aufbau der Geräteablage.
Mögliche Unterstützungsaufgaben sind:
- Unterstützung bei der Gerätebereitstellung
- Entfernen von Schrottteilen aus der Arbeitszone
- Anreichen von Gerätschaften
- Anschluss und Umbau hydraulischer Rettungsgeräte
- Bedienung des Hydraulikaggregats

       Der Schlauchtrupp hält sich am Rand der Arbeitszone im Bereich der technischen Geräteablage auf.

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5.1 Verkehrsabsicherung
Verkehrsabsicherung erfolgt nach den gelten Vorschriften
        - Erstabsicherung erfolgt durch jeweilige Fahrzeug
Die komplette Absicherung der Einsatzstelle erfolgt durch das LimF mit VSA
                                   Aus Eigenschutz achten!!!!

5.2 Brandschutz
Brandschutz wird durch das HLF mindestens mit Pulverlöscher und MicroCafs sicher gestellt. Der
Brandschutz bleibt auch immer durch den Wassertruppmann besetzt.
Ausnahme: Es ist bereits bekannt das das Fahrzeug brennt, dann vorgehen wie beim PKW-Brand

5.3.1 auslaufende Betriebsmittel
Betriebsmittel sind soweit notwendig zu binden
5.3.2 Ladung
Die Ladung ist immer zu kontrollieren.
5.3.3 Batterie
Batteriemanagement durchführen
5.3.4 alternative Antribe
Antriebsart beachten (Elektro, Gas, usw.)
5.3.5 Einsatzstellenausleutung
Die Einsatzstelle ist so auszuleuchten, das Einsatzkräfte nicht geblendet werden.
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6. Einsatzablauf

Das HLF und der RW sind für die Durchführung der unmittelbaren Rettungsmaßnahmen zuständig.

Der Fahrzeugführer des HLF ist Abschnittsleiter technische Rettung und somit für die Leitung und
Überwachung der unmittelbaren Rettungsmaßnahmen verantwortlich. Er muss auch die ersten notwendigen
Verkehrsabsicherungsmaßnahmen einleiten. In der Regel wird ihm die Besatzung des RW 2 unterstellt.

Der Maschinist HLF bedient gegebenenfalls die Pumpe und die eingebauten Sonderaggregate, unterstützt den
Angriffstrupp, baut die Geräteablage auf und übernimmt weitere Aufgaben nach Weisung. Er sorgt für die
unmittelbare Verkehrsabsicherung des Fahrzeugs (Warnblinker, Heckblitzleuchten, Rundumkennleuchte).

Das Personal des RW (Schlauchtrupp) unterstützt die Kräfte des HLF’s.

Das Personal des LimF übernimmt die Verkehrsabsicherung und unterstützt anschließend die Kräfte des HLF’s
und des RW 2 (Reserve). Der Fahrzeugführer LimF ist Abschnittsleiter der Verkehrsabsicherung.

Das Personal des MZF/ELW unterstützt den Einsatzleiter. Das nicht benötigte Personal des MZF/ELW steht als
Reserve zur Verfügung

Das Personal des WLF ist für die Logistik an der Einsatzstelle verantwortlich.
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Noch Fragen????

Stand 08.12.2020, Version 1.1   Ersteller: M. Schmitz   Seite 17 von 18
Vielen Dank für die
                    Aufmerksamkeit!!!!

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