REGLEMENT Ausgabe 2021 - Geschäftsreglement Schiedsrichterwesen - SFV
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Schiedsrichterkommission REGLEMENT Ausgabe 2021 Geschäftsreglement Schiedsrichterwesen
A. Allgemeines Zweck dieses Reglements Dieses Geschäftsreglement regelt im Sinne von Art. 57 Abs. 2 der Statuten des SFV die Zusammen- arbeit zwischen der strategisch tätigen Schiedsrichter-Kommission (SK/SFV) und den im Rahmen der Direktion Fussballentwicklung für das Schiedsrichterwesen operativ tätigen Mitarbeitern, die Aufga- benverteilung innerhalb der SK/SFV, die Aufgaben der einzelnen Ressorts, die Wahl der Ressortmit- glieder sowie die Zusammenarbeit mit den Schiedsrichter-Kommissionen der Regionalverbände. Terminologische Bemerkungen Im Geschäftsreglement werden die folgenden, in anderen Reglementen sowie in der Praxis geläufigen Begriffe und Abkürzungen verwendet: Statuten SFV Geschäftsreglement SK/SFV • Bereich • Ressort • Ressort Schiedsrichterwesen der Di- • Referee Department rektion Fussballentwicklung • Leiter des Ressorts Schiedsrichterwe- • Head Referee Department sen der Direktion Fussballentwicklung • Schiedsrichterinspizient • Coach Der Gebrauch der männlichen Schreibweise dient lediglich der Vereinfachung und gilt auch für die weibliche Form. B. Schiedsrichter-Kommission 3 Personelles 3.1 Zusammensetzung der Schiedsrichter-Kommission Die Schiedsrichter-Kommission setzt sich aus dem Präsidenten und den Leitern der drei Ressorts Spitzen-Schiedsrichter, Nachwuchs sowie Amateurfussball und Entwicklung zusammen. Bei der Zu- sammensetzung ist einer ausgewogenen Vertretung der verschiedenen Sprachen und Regionen der Schweiz Rechnung zu tragen. 3.2 Wahlen Der Zentralvorstand wählt nach Anhörung der Abteilungen des SFV den Präsidenten der SK/SFV. Die Wahl der Mitglieder erfolgt nach Anhörung der Abteilungen sowie des Präsidenten der Schiedsrichter- kommission (SK/SFV). Es können nur Schiedsrichterinstruktoren gewählt werden. Die Wahl erfolgt im Anschluss an die ordentliche Delegiertenversammlung durch den Zentralvorstand auf den Beginn der folgenden Saison für die Dauer von zwei Jahren. Bei einer ausserordentlichen Vakanz erfolgt die Wahl bis zum Ablauf der ordentlichen Amtsdauer. Die SK/SFV wählt aus dem Kreis der Ressortleiter den Vizepräsidenten. 3.3 Juristischer Mitarbeiter Die SK/SFV wählt einen juristischen Mitarbeiter. Dieser unterstützt die SK/SFV und das Referee De- partment insbesondere bei der Behandlung von Disziplinarfällen sowie bei Fragen im Zusammenhang mit Reglementen, Spielregeln, etc.. i2i
4 Aufgaben 4.1 Grundsatz Der SK/SFV obliegt in erster Linie die strategische Führung des Schiedsrichterwesens. Sie ist von den Klubs und Abteilungen unabhängig und untersteht direkt dem Zentralvorstand. Ihr untersteht das ge- samte Schiedsrichterwesen gemäss den Vorgaben der FIFA und der UEFA. Entsprechend verfügt die SK/SFV bei generellen, nicht ausschliesslich ein spezifisches Ressorts oder einzelnen Bereich betref- fenden Fragen im Schiedsrichterwesen oder bei fehlender Einigkeit in und zwischen den Gremien über die Entscheidungskompetenz. 4.2 Weisungen und Reglemente im Schiedsrichterbereich Die SK/SFV kann verbindliche Weisungen für die Arbeit der Ressorts erlassen. Sie erarbeitet die Reg- lemente, Regulative und Richtlinien im Schiedsrichterbereich. Soweit erforderlich legt sie diese den zuständigen Organen des SFV zur Verabschiedung vor. Dies gilt insbesondere für: - Geschäftsreglement der SK/SFV - Spesenregulativ - Entschädigungsregulativ für Schiedsrichter- und Schiedsrichter-Assistenten - Schiedsrichter- und Schiedsrichter-Assistenten-Reglement - Reglement für Schiedsrichterinstruktoren - Reglement für Schiedsrichter-Coaches 4.3 Aus- und Weiterbildung Die SK/SFV beschliesst und überwacht in Absprache mit den operativ tätigen Mitarbeitern des Referee Departments die Durchführung von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen für Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistenten, Instruktoren sowie Coaches und gewährt im Rahmen des Budgets die ent- sprechenden Kredite. 4.4 Erlass von Anforderungsprofilen Die SK/SFV kann Anforderungsprofile erlassen und die Qualifikations- und Einsatzkriterien genehmi- gen für: - Schiedsrichter - Schiedsrichter-Assistenten - Video-Schiedsrichterassistenten (VAR) und Assistenten des VAR (AVAR) - Instruktoren - Coaches 4.5 Wahl der Mitglieder der Ressorts Die SK/SFV wählt auf Vorschlag des jeweiligen Ressortleiters je einen Stellvertreter. Im Zusammenhang mit der Amtsdauer gilt Ziffer 3.2 Absatz 2 analog. 4.6 Wahlvorschläge für Mitarbeiter des Referee Departement Die SK/SFV ist von den statutarisch zuständigen Organen des SFV bei der Anstellung der Mitarbeiter des Referee Departments anzuhören. Entsprechende Vorschläge der SK/SFV sind – wenn es keine wesentlichen Gründe gibt - zu berücksichtigen. i3i
4.7 Qualifikationen 4.7.1 Grundsatz Alle Qualifikationsentscheide basieren auf den Grundkriterien Leistung bei den Spielleitungen, Persön- lichkeitswerte, Verfügbarkeit, Entwicklungspotential, Ergebnisse der physischen und regeltechnischen Tests sowie Erfüllung der administrativen Pflichten. 4.7.2 Internationale Qualifikationen Die SK/SFV unterbreitet dem Zentralvorstand die Liste der internationalen Schiedsrichter, Schiedsrich- ter-Assistenten, Coaches und Instruktoren zur Kenntnisnahme. 4.7.3 Qualifikationen Schiedsrichter, Assistenten und VAR Die Qualifikationsentscheide der Schiedsrichter, Assistenten und VAR in den Ressorts Spitzen- Schiedsrichter und Nachwuchs (inkl. deren Bereiche Frauen, Beach Soccer, Futsal und der Referee Academy) werden durch die zuständigen Ressorts vorbereitet und durch die SK/SFV verabschiedet. Die SK/SFV kann aus wesentlichen Gründen Qualifikationen nicht genehmigen und zur Neubeurtei- lung an das Ressort resp. an den zuständigen Bereich zurückweisen. 4.7.4 Qualifikationen Coaches Die SK/SFV wählt auf Vorschlag des jeweiligen Ressortleiters die national tätigen Coaches, wobei sie diese Listen periodisch überprüft. 4.8 Finanzen Die SK/SFV unterbreitet das basierend auf dem Vorschlag des Referee Departments gemäss Ziff. 13.3 erstellte Budget den zuständigen Organen des SFV zur Genehmigung und überwacht und kontrolliert die zweckgebundene Verwendung der finanziellen Mittel. Der Head Referee Departement stellt der SK/SFV periodisch die aktuellen Zahlen zu. 4.9 Berichte Die SK/SFV prüft und genehmigt: - Arbeitsprogramme der Ressorts - Kursprogramme - Jahresberichte der Ressorts - Anträge der Ressorts und regionalen Schiedsrichter-Kommissionen auf Änderung von Reglemen- ten und Weisungen - regeltechnische Gutachten 4.10 Kontakte Die SK/SFV bestimmt die Vertreter an in- und ausländische SR-Kurse. 4.11 Delegation von Aufgaben Die SK/SFV kann einzelne Aufgaben an die Ressorts und/oder das Referee Department delegieren. 5 Disziplinarmassnahmen 5.1 Generelle Zuständigkeit der SK/SFV Verfehlungen von Schiedsrichtern, Schiedsrichterassistenten, Schiedsrichterinstruktoren und Schieds- richter-Coaches, welche im Zusammenhang mit einem durch den SFV, die Swiss Football League oder die Erste Liga organisierten Spiel oder Kurs stehen, werden durch die SK/SFV disziplinarisch geahn- det, sofern die Disziplinarkompetenz nicht gemäss nachstehender Ziffer an ein Ressort übertragen worden ist. i4i
5.2 Zuständigkeit der Ressorts (Delegationsnorm) Administrative Vergehen (z. B. Fehler bei der Erstellung des Schiedsrichter-Rapports), Verstösse ge- gen SK/SFV- oder Ressorts-Weisungen (z. B. verspätete Anreise zu Spielen) sowie Verfehlungen, für welche gemäss den Strafrichtlinien in Art. 14 der Rechtspflegeordnung SFV als Regelstrafe bis zu 4 Suspensionen ausgesprochen werden können, werden durch das zuständige Ressort disziplinarisch geahndet. Die Ressorts informieren die SK/SFV über Disziplinarverfahren. Die SK/SFV kann auch in diesen Fällen von sich aus aktiv werden. Bei den übrigen Fällen stellt das zuständige Ressort der SK/SFV begründete Anträge zur disziplinari- schen Bestrafung. 6 Geschäftsablauf SK/SFV 6.1 Sitzungen Die SK/SFV versammelt sich auf Einladung des Präsidenten, so oft es die Geschäfte erfordern, oder auf Verlangen von mindestens zwei Mitgliedern. Der Direktor Fussballentwicklung, der juristische Mitarbeiter der SK, der Head Referee Departement je ein Vertreter der Abteilungen und der Protokollführer des Departements werden regelmässig zu den Sitzungen der SK eingeladen. Je nach Art der traktandierten Geschäfte können weitere Personen ein- geladen werden. 6.2 Beschlüsse Die SK/SFV fasst ihre Beschlüsse mit dem einfachen Mehr der Stimmen des Präsidenten und der drei Ressortleiter. Die Mitglieder sind zur Stimmabgabe verpflichtet. Bei Stimmengleichheit steht dem Vorsitzenden der Stichentscheid zu. Die SK/SFV ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Ein Zirkularbeschluss erfordert die Zustimmung aller Mitglieder. Alle nicht stimmberechtigten Teilnehmer haben an den Sitzungen beratende Stimme. 6.3 Protokoll Über die Sitzungen der SK/SFV werden ein Verhandlungsprotokoll sowie eine Pendenzenliste geführt. Das Verhandlungsprotokoll wird zur Sicherstellung des Informationsflusses weiteren Organen des SFV und den regionalen SK zur Verfügung gestellt. Die Redaktion des Protokolls erfolgt durch das Referee Department und muss vom SK-Präsidenten vor dem Versand freigegeben werden. Die Genehmigung des Protokolls erfolgt durch die SK/SFV. 6.4 Unterschriftsberechtigung Die SK/SFV wird mit der Unterschrift des Präsidenten und des Head Referee Departement vertreten. Bei Ressortgeschäften unterzeichnet der Präsident mit dem zuständigen Ressortleiter oder seinem Stellvertreter. Geschäfte in der abschliessenden Kompetenz des Ressorts unterzeichnet der Ressortleiter mit seinem Stellvertreter oder einem Mitarbeiter des Referee Departments . 6.5 Sitzungsgelder Die Sitzungsgelder der Mitglieder der SK/SFV und der Ressorts sowie des juristischen Mitarbeiters richtet sich nach dem Spesenregulativ des SFV. i5i
6.6 Ausstandregel In Anwendung der statutarischen Vorgaben des SFV treten die Mitglieder der SK/SFV und der Res- sorts bei einer persönlichen Betroffenheit in den Ausstand (z. B. bei Qualifikationsentschieden, wenn das Mitglied in der gleichen Qualifikationsgruppe aktiv als Schiedsrichter, Assistent etc. aktiv ist). Wenn das betroffene Gremium infolge des Ausstandes nicht mehr beschlussfähig ist, entscheidet das über- geordnete Gremium. C. Präsidium der Schiedsrichter-Kommission 7 Präsident der SK/SFV 7.1 Allgemeines Der Präsident führt die SK/SFV und leitet deren Sitzungen. Er koordiniert die Arbeit des Referee Departments für die SK/SFV und die Ressorts. 7.2 Kompetenzen Der Präsident kann Geschäfte der SK/SFV in Ausnahmefällen präsidial entscheiden, wenn die Sach- und Rechtslage eindeutig und eine besondere Dringlichkeit geboten ist. 7.3 Aufgebot Coaches Der Präsident ist im Rahmen der allgemeinen Richtlinien der FIFA, UEFA und der SK/SFV sowie der Kaderzugehörigkeiten für alle nationalen Coaching-Aufgebote verantwortlich (Referee Academy und höhere Ligen). 7.4 Kontakte Der Präsident ist in Unterstützung mit dem Head Referee Departement zuständig für die Kontakte mit dem Zentralvorstand, den Abteilungen des SFV und den ständigen Kommissionen des SFV. Er pflegt in Zusammenarbeit mit dem Head Referee Departement über den Generalsekretär den Kon- takt mit den Schiedsrichter-Kommissionen der FIFA/UEFA und den Landesverbänden. 7.5 Medieninformationen Der Präsident ist zusammen mit und dem Head Referee Department und dem Leiter Kommunikation des SFV zuständig für Medieninformationen allgemeiner Natur über das Schiedsrichter-Wesen. Die den einzelnen Ressorts betreffende Medienarbeit obliegt dem jeweiligen Ressortleiter, wobei diese die Koordination mit dem Leiter Kommunikation des SFV sicherstellen müssen. Weiter sind der Präsident der SK/SFV sowie den Head Referee Departement angemessen zu informieren. 7.6 Stellvertretung Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten der SK/SFV bei dessen Abwesenheit oder Verhinderung. D. Ressorts 8 Allgemeines Unter Vorbehalt abweichender Bestimmungen richtet sich der Geschäftsablauf der Ressorts sinnge- mäss nach den Vorgaben für die SK/SFV. Bei der Zusammensetzung ist in einer Gesamtsicht und im Rahmen der Möglichkeiten über alle Ressorts einer ausgewogenen Vertretung der verschiedenen Sprachen, Regionen der Schweiz und der ausgeübten Tätigkeiten (Schiedsrichter, Schiedsrichteras- sistenten) Rechnung zu tragen. i6i
Die zuständigen Fachexperten des Referee Departments nehmen mit beratender Stimme an allen Sitzungen der Ressorts teil. Die SK/SFV kann auf Antrag der Ressortleiters weiteren Personen eine beratende Stimme in den einzelnen Ressorts einräumen. 9 Ressort Spitzen-Schiedsrichter 9.1 Allgemeines Das Ressort Spitzen-Schiedsrichter besteht aus dem Ressortleiter und seinem Stellvertreter. Es wird ergänzt durch die zuständigen Fachexperten des Referee Departments (Elite Referee Manager und VAR Verantwortliche), welche mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen. Der Ressortleiter kann weitere Personen mit beratender Stimme beiziehen. 9.2 Aufgaben Das Ressort ist verantwortlich für die Belange der in der Swiss Football League (SFL) zum Einsatz kommenden Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistenten und Coaches, namentlich für: - die Aus- und Weiterbildung in Zusammenarbeit mit dem Head Referee Department - die Betreuung - die Aufgebotserstellung (inkl. Cup- und Trainingsspiele bei Beteiligung eines SFL Clubs) - die Qualifikation. Es unterstützt das Ressort Nachwuchs bzw. den Bereich Frauen in Belangen der Spitzen-Schiedsrich- terinnen und -Assistentinnen. 9.3 Weisungen Das Ressort kann spezielle Weisungen für die Spielleitung und das Coaching in der Swiss Football League erlassen. 9.4 Aufgebot Der Ressortleiter ist im Rahmen der allgemeinen Richtlinien der FIFA, UEFA und der SK/SFV für das Aufgebot der Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten bei nationalen und internationalen Spielen im In- und Ausland verantwortlich. Eine Delegation von Aufgaben und Verantwortlichkeiten (z. B. Auf- gebot für die Schiedsrichterassistenten oder VAR) an den Stellvertreter ist möglich. 9.5 Qualifikationen Das Ressort erarbeitet mindestens einmal pro Jahr zuhanden der SK/SFV die Nominationen für die Qualifikation der bestehenden und neuen Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistenten, VAR, AVAR und Coaches der Swiss Football League. Es unterbreitet der SK/SFV die Vorschläge für die internationalen Listen gemäss Ziff. 4.7. Es teilt das Ergebnis der Qualifikation der SK/SFV, dem Schiedsrichter, den Schiedsrichter-Assisten- ten, den Coaches und der regionalen Schiedsrichter-Kommission mit. 10 Ressort Nachwuchs 10.1 Allgemeines Das Ressort besteht aus dem Ressortleiter und seinem Stellvertreter. Der Bereich Frauen setzt sich aus einem Leiter sowie zwei Mitgliedern zusammen. Das Ressort und der Bereich Frauen wird ergänzt durch die zuständigen Fachexperten des Referee Departments, welche mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen. Der Ressortleiter kann weitere Personen mit beratender Stimme beiziehen. i7i
10.2 Aufgaben Das Ressort ist verantwortlich für die Belange der Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistenten und Coa- ches der Ersten Liga sowie des Bereichs Frauen namentlich für: - die Aus- und Weiterbildung (inkl. Talententwicklung) in Zusammenarbeit mit dem Referee Depart- ment - die Betreuung - das Aufgebot - die Qualifikation 10.3 Bereich Frauen Der Bereich ist verantwortlich für die Frauen-Belange im Schiedsrichterwesen, namentlich für: - die Aus- und Weiterbildung (inkl. Talententwicklung) in Zusammenarbeit mit dem Referee Depart- ment - die Betreuung - das Aufgebot; die Aufgebote für internationale Spiele und den Cupfinal erfolgen in Absprache mit dem Ressortleiter. - Unterbreitung der Vorschläge für die internationalen Listen gemäss Ziff. 4.7 an die SK/SFV. Die Entscheidungskompetenz liegt jeweils beim höherrangigen der betroffenen Gremium: • Bereich Frauen, wenn die Angelegenheit ausschliesslich diesen Bereich betrifft. • Ressort Spitzen-Schiedsrichter oder Nachwuchs, wenn die Angelegenheit den Bereich Frauen und eines dieser Ressorts betrifft. • SK/SFV, wenn die Angelegenheit übergeordnete Interessen betrifft (z.B. internationale Ange- legenheiten) • SK/SFV, wenn umstritten ist, wen die Angelegenheit betrifft. 10.4 Weisungen Das Ressort kann spezielle Weisungen für die Spielleitung und das Coaching in der Ersten Liga sowie für den Bereich Frauen erlassen. 10.5 Aufgebot Der Ressortleiter ist im Rahmen der allgemeinen Richtlinien der FIFA, UEFA und der SK/SFV für das Aufgebot der Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten der Ersten Liga und des Bereichs Frauen verantwortlich. Eine Delegation von Aufgaben und Verantwortlichkeiten (z. B. Aufgebot für die Schieds- richterassistenten) an den Stellvertreter ist möglich. 10.6 Qualifikationen Das Ressort erarbeitet mindestens einmal pro Jahr zuhanden der SK/SFV die Nominationen für die Qualifikation der bestehenden und neuen Schiedsrichter, Assistenten sowie Coaches der Ersten Liga und des Bereichs Frauen. Es teilt das Ergebnis der Qualifikation der SK/SFV, dem Schiedsrichter, den Schiedsrichter-Assisten- ten, Coaches und der regionalen Schiedsrichter-Kommission mit. 11 Ressort Amateurfussball und Entwicklung 11.1 Allgemeines Das Ressort besteht aus dem Ressortleiter und seinem Stellvertreter und umfasst das Schiedsrichter- wesen der Regionalverbände, der Amateur Liga und der 2. Liga interregional sowie die Referee Academy und die Bereiche Beach Soccer und Futsal. Die Bereiche Beach Soccer und Futsal setzen i8i
sich je aus einem Leiter sowie zwei Mitgliedern zusammen. Diese werden durch den für die Ausbildung zuständigen Mitarbeiter des Referee Departements ergänzt, welcher mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnimmt. Der Ressortleiter kann weitere Personen mit beratender Stimme beiziehen. 11.2 Aufgaben Das Ressort ist verantwortlich für die Belange der Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistenten und Coa- ches der Referee Academy namentlich für: - die Aus- und Weiterbildung (inkl. Talententwicklung) in Zusammenarbeit mit dem Referee Depart- ment - die Betreuung - das Aufgebot - die Qualifikation 11.3 Weisungen Das Ressort kann im Zuständigkeitsbereich spezielle Weisungen für die Spielleitung und das Coaching erlassen. 11.4 Aufgebot Der Ressortleiter ist im Rahmen der allgemeinen Richtlinien der FIFA, UEFA und der SK/SFV für das Aufgebot der Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten der Referee Academy verantwortlich. Eine Delegation von Aufgaben und Verantwortlichkeiten (z. B. Aufgebot für die Schiedsrichterassistenten) an den Stellvertreter ist möglich. 11.5 Qualifikationen Es erarbeitet mindestens einmal pro Jahr zuhanden der SK/SFV die Nominationen für die Qualifikation der bestehenden und neuen Schiedsrichter, Assistenten sowie Coaches der Referee Academy. Es teilt das Ergebnis der Qualifikation der SK/SFV, dem Schiedsrichter, den Schiedsrichter-Assisten- ten, Coaches und der regionalen Schiedsrichter-Kommission mit. 11.6 Talent-Schiedsrichter Das Ressort erarbeitet zuhanden der SK/SFV in Zusammenarbeit mit dem Referee Department und den weiteren Ressorts ein Anforderungsprofil für die Talent-Schiedsrichter sowie die Assistenten und unterstützt die Regionen bei der Talententwicklung. 11.7 Bereich Regionen Das Ressort pflegt mit den Präsidenten der regionalen Schiedsrichter-Kommissionen eine institutio- nalisierte Zusammenarbeit und einen Austausch. Es erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit den re- gionalen SR-Kommissionen Richtlinien für das regionale Schiedsrichter-Wesen und unterstützt die Regionalverbände in ihrer Aufgabe. Das Ressort übt in Absprache mit dem Ressort Nachwuchs die Oberaufsicht über das Schiedsrich- terwesen in der 2. Liga interregional aus. Insbesondere erlässt es dazu generelle Weisungen, koordi- niert das Aufgebot und organisiert bei Bedarf überregionale Kurse. 11.8 Bereich Beach Soccer Der Bereich ist verantwortlich für die Schiedsrichter, Coaches und Instruktoren im Bereich Beach Soc- cer, namentlich für: - die Regelwerke in Zusammenarbeit mit dem Referee Department - die Aus- und Weiterbildung in Zusammenarbeit mit dem Referee Department i9i
- die Betreuung - die Aufsicht über die Aufgebotserstellung - Qualifikationen - Unterbreitung der Vorschläge für die internationalen Listen gemäss Ziff. 4.7 an die SK/SFV. 11.9 Bereich Futsal Der Bereich ist verantwortlich für die Schiedsrichter, Coaches und Instruktoren im Bereich Futsal, na- mentlich für: - die Regelwerke in Zusammenarbeit mit dem Referee Department - die Aus- und Weiterbildung in Zusammenarbeit mit dem Referee Department - die Betreuung - das Aufgebot - Qualifikationen - Unterbreitung der Vorschläge für die internationalen Listen gemäss Ziff. 4.7 an die SK/SFV. E. Referee Department 12 Organisation 12.1 Allgemeines Das Referee Departement ist für die operativen Belange im Schiedsrichterwesen zuständig. Insbeson- dere unterstützt es die SK/SFV und ihre Ressorts bei der Erarbeitung der Entscheid-Grundlagen und Umsetzung der Beschlüsse. Bei der Erarbeitung von Beschlüssen mit direkten Auswirkungen auf an- dere Bereiche oder Regionalverbände wie z. B. finanzielle Unterstützungen erfolgt ein Beizug der Be- troffenen. 12.2 Zusammensetzung Das Referee Department setzt sich aus einem Head, Fachexperten im Bereich Schiedsrichterwesen sowie im Administrationsbereich tätigen Mitarbeitenden zusammen. Die Fachexperten sind je einem Ressort zugewiesen und sind Hauptansprechperson für den jeweiligen Ressortleiter. 12.3 Organisation Der Head leitet das Referee Department. Der Zuständigkeitsbereich aller Mitarbeitenden des Refe- ree Departments ist in eigenen Pflichtenheften geregelt. Diese sind von der SK/SFV und vom Direk- tor Fussballentwicklung gemeinsam festzulegen. Dabei richten sich die Organisation und Aufgaben nach den Vorgaben in der jeweils aktuellen Fassung der UEFA Referee Convention. Aufgaben 13.1 Aus- und Weiterbildung Das Referee Department erstellt die Konzepte, Programme, Grundlagen sowie Hilfsmittel für die Aus- und Weiterbildung der Schiedsrichter, Assistenten, Instruktoren und Coaches und sorgt für deren ein- heitliche Umsetzung auf allen Stufen. Dabei berücksichtigt es bei der inhaltlichen Gestaltung insbe- sondere die Entwicklungen im internationalen Schiedsrichterwesen. Das Referee Department organisiert und betreut die Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, die von der SK/SFV durchgeführt werden. An anderen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen kann es mit- wirken (insbesondere in der Form von Referaten) i10i
Zur Erfüllung dieser Aufgaben kann es unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der verschiedenen An- spruchsgruppen (Schiedsrichter, Assistenten, Sprachen, Abteilungen) fallweise Vertreter aus den ver- schiedenen Bereichen des Schiedsrichterwesens beiziehen. Allenfalls kann es auch ausgebildete In- struktoren im Mandatsverhältnis beiziehen. 13.2 Reglemente im Schiedsrichterbereich Das Referee Department erarbeitet und aktualisiert die Reglemente, Regulative sowie Richtlinien im Schiedsrichterbereich und unterbreitet sie der SK/SFV zur Verabschiedung bzw. zur Unterbreitung an die für die formelle Verabschiedung zuständigen Organe des SFV. Die Interessen der Regionen sind dabei, soweit sie mehrheitsfähig sind, zu berücksichtigen. Reglemente, Regulative und Richtlinien, die das regionale Schiedsrichterwesen betreffen, werden den regionalen SR-Kommissionen zur Stellung- nahme unterbreitet. Das Department beantwortet Anfragen zur Auslegung der Spielregeln und verfasst Fragebogen regel- technischer Natur sowie auf Verlangen Gutachten über regeltechnische Fragen. Gutachten sowie die Beantwortung von Regelauslegungsfragen grundsätzlicher Natur unterbreitet es der SK/SFV zur Ge- nehmigung. 13.3 Finanzen Das Referee Department erstellt nach den Vorgaben der SK/SFV einen Budgetentwurf. Es führt die Buchhaltung sowie Kostenrechnung und stellt dem Präsidenten der SK/SFV und den Ressortleitern regelmässig Zwischenabrechnungen und weitere Kontrollinstrumente zur Verfügung. 13.4 Administration Das Referee Department erstellt im Auftrag und nach den Vorgaben der SK/SFV und ihrer Ressorts die benötigten Berichte sowie Aufgebote im überregionalen Bereich und erledigen die übrigen Admi- nistrationsarbeiten. Mindestens zwei Personen sind für die Erstellung der Aufgebote zuständig. Die Aufgebote für Schiedsrichter und Coaches dürfen nicht von denselben Personen erstellt werden. Die Schiedsrichterkommission hat die letztendliche Verantwortung für die Aufgebote. 13.5 Kontakte Das Referee Department pflegt in Zusammenarbeit mit der SK/SFV mit den Departementen der inter- nationalen Verbände sowie der anderen Landesverbände einen Erfahrungsaustausch. F. Verschiedenes 14. Allgemeines Die SK/SFV hat sämtliche, nicht speziell erwähnten, sich sinngemäss aus den Statuten und Regle- menten ergebenden Pflichten und Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schiedsrichterwesen zu er- füllen. i11i
15. Textdifferenzen Bei Textdifferenzen ist die deutsche Fassung massgebend. 16. Inkraftsetzung Dieses Reglement tritt mit der Genehmigung durch den Zentralvorstand des SFV per 02.09.2021 in Kraft und ersetzt die Ausgabe von 2019. SCHWEIZERISCHER FUSSBALLVERBAND Präsident SK/SFV: Head Referee Department: sig. Christophe Girard sig. Sascha Amhof Muri, 02.09.2021 i12i
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