Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels - TASK FORCE MENSCHENHANDEL - BMeiA
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TASK FORCE MENSCHENHANDEL Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels für die Jahre 2018 - 2020 erstellt von der Österreichischen Bundesregierung und koordiniert vom Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels Impressum Task Force zur Bekämpfung des Menschenhandels c/o Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres Minoritenplatz 8, A-1010 Wien Tel. 050 11 50-0 E-Mail: anti-trafficking@bmeia.gv.at www.bmeia.gv.at © 2018
Einleitung Menschenhandel ist ein schwer- sich bei Menschenhandel um eines wiegendes Verbrechen und ein der lukrativsten Geschäfte der Verstoß gegen die Menschen- organisierten Kriminalität handelt: rechte. Das Delikt geht weit über Weltweit wird damit nach Schät- das „Kaufen“ oder „Verkaufen“ zung von UNODC jährlich ein eines Menschen hinaus: Wer Profit in der Größenordnung von jemanden mit dem Vorsatz, mindestens 32 Milliarden US- ihn auszubeuten, anwirbt, Dollar erzielt. Nur mit dem ille- beherbergt oder sonst aufnimmt, galen Waffen- und Drogenhandel befördert oder einem anderen wird noch mehr Geld verdient. anbietet oder weitergibt und Dem steht eine verschwindend dabei ein unlauteres Mittel ein- geringe Zahl an Verurteilungen setzt, macht sich des Menschen- von Täterinnen und Tätern gegen- handels strafbar. Menschen- über. handel passiert zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, der Österreich. Österreich ist von Arbeitsausbeutung, der Bettelei, Menschenhandel als Transit- zur Begehung strafbarer Hand- und Zielland betroffen. Dabei ist lungen oder zur Organentnah- Menschenhandel zum Zweck der me. Als unlautere Mittel kommen sexuellen Ausbeutung die häu- unter anderem Gewalt, gefähr- figste Form. Aber auch Fälle von liche Drohung oder Täuschung in Arbeitsausbeutung, Ausbeutung Frage. in der Bettelei, Ausbeutung zur Begehung von strafbaren Hand- Zahlen. Die Datenlage ist auf- lungen und Kinderhandel kommen grund der hohen Dunkelziffer vor. Die meisten identifizierten schlecht. Die tatsächliche Zahl Opfer kommen aus dem östlichen der Opfer kann nur vage geschätzt Europa, gefolgt von Afrika (v.a. werden. Fest steht aber, dass es Nigeria) und Asien (v.a. China). Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels 3
Österreich ist Vertragspartei ner und NGOs eng zusammen. sämtlicher relevanter internatio- Innerhalb der Task Force einge- naler Rechtsinstrumente zur Be- richtete Arbeitsgruppen (AGs) kämpfung des Menschenhandels. setzen sich mit den Spezialbe- Dazu zählen insbesondere das reichen Kinderhandel (Leitung sogenannte „Palermo“-Protokoll, Bundeskanzleramt, Sektion Fa- das dem Übereinkommen der Ver- milien und Jugend), Prostitution einten Nationen gegen die gren- (Leitung Bundeskanzleramt, Sek- züberschreitende organisierte tion Frauen und Gleichstellung) Kriminalität (UNTOC) angeschlos- und Arbeitsausbeutung (Leitung sen ist und das Übereinkommen Bundesministerium für Arbeit, des Europarats zur Bekämpfung Soziales, Gesundheit und Konsu- des Menschenhandels. Zudem mentenschutz) auseinander. Zu hat Österreich die EU-Richtlinie den Hauptaufgaben der TF-MH zur Verhütung und Bekämpfung zählt die Ausarbeitung und Um- des Menschenhandels und zum setzung der Nationalen Aktions- Schutz seiner Opfer umgesetzt. pläne (NAP) sowie die Berichter- stattung an die Bundesregierung, Task Force. Um das Phänomen den Nationalrat, die EU-Kommis- Menschenhandel umfassend be- sion und internationale Organisa- kämpfen zu können, wurde im tionen. November 2004 die österreichi- sche Task Force zur Bekämpfung Opferschutz. In der TF-MH des Menschenhandels (TF-MH) sind nicht nur staatliche Stellen unter Leitung des Bundesminis- vertreten. In Österreich gibt teriums für Europa, Integration es mehrere NGOs, die Op- und Äußeres (BMEIA) einge- fer von Menschenhandel bera- richtet. In der TF-MH arbeiten ten, betreuen und unterstützen. Vertreterinnen und Vertreter Die NGO LEFÖ-IBF ist mit der aller zuständigen Ministerien, Betreuung von weiblichen der Bundesländer, die Sozialpart- Opfern von Menschenhandel ab 4 Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels
dem 15. Lebensjahr beauftragt. Aktionsplan 2018-2020 (V. NAP) Seit 2014 gibt es mit MEN VIA beinhaltet Aktionen zur nationa- eine Betreuungseinrichtung für len und internationalen Koordi- männliche Opfer des Menschen- nation und Zusammenarbeit (I), handels. In Wien besteht mit der zur Prävention (II), zum Opfer- Drehscheibe eine Einrichtung, schutz (III), zur Strafverfolgung die auf Opfer von Kinderhandel (IV) sowie zur Evaluierung (V). Er spezialisiert ist. In den übrigen baut auf den früheren Aktionsplä- Bundesländern wird diese Aufga- nen (NAP I-IV) auf, enthält aber be von der Kinder- und Jugend- auch neue Elemente, die sich aus hilfe wahrgenommen. Daneben praktischen Erfahrungen, Emp- sind auch ECPAT Österreich und fehlungen der AGs und aus Eva- das Ludwig Boltzmann Institut luierungen durch internationale für Menschenrechte, eine For- Organisationen (insbesondere schungseinrichtung, Mitglie- des GRETA-Monitoring Mechanis- der der TF-MH. Andere NGOs mus des Europarats) ergeben. werden im Rahmen der Plattform gegen Ausbeutung und Men- Der neue NAP soll den geänder- schenhandel mindestens einmal ten Gegebenheiten seit Beginn im Jahr zu einem Austausch ein- der Flüchtlings- und Migrati- geladen. onskrise im Jahr 2015 Rechnung tragen. Er identifiziert geflüchtete V. Nationaler Aktionsplan. Menschen und insbesondere un- Österreich hat schon bisher in begleitete Minderjährige als po- allen Bereichen der Bekämpfung tentielle Risikogruppe und enthält des Menschenhandels wichtige erweiterte Schulungsmaßnah- Maßnahmen gesetzt. Trotz- men für Mitarbeiterinnen und dem müssen die Anstrengun- Mitarbeiter der Erstaufnahme- gen konsequent weitergeführt zentren, der Grundversorgungs- und ausgebaut werden. Der nun einrichtungen sowie der Polizei- vorliegende fünfte Nationale anhaltezentren. Um die Selb- Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels 5
stidentifizierung unter Betrof- des Täters oder der Täterin be- fenen des Menschenhandels zu gehen, unter bestimmten Um- fördern, soll das muttersprach- ständen nicht bestraft werden liche Informationsmaterial für dürfen. Unter dem IV. NAP (2015- Kinder und Erwachsene ausge- 2017) wurde dieser Verpflichtung weitet werden. bereits mit einem Erlass des damaligen Bundesministeriums Bisher gibt es mit der Dreh- für Justiz (BMJ) Rechnung ge- scheibe der Stadt Wien eine tragen. Unter dem V. NAP sollen spezialisierte Opferschutzeinrich- nun ähnliche Schritte hinsicht- tung, die auf die Betreuung von lich des Verwaltungsstrafrechts Opfern des Kinderhandels spe- und der Anwendung des „Non- zialisiert ist. In den kommenden Punishment“-Prinzips im Bereich drei Jahren soll entsprechend Kinderhandel folgen. einer Empfehlung des GRETA- Monitoring Mechanismus nun Sexuelle Ausbeutung ist immer die Einrichtung von bundesweit noch die häufigste Form von zugänglichen, spezialisierten Menschenhandel in Österreich. Betreuungsplätzen für Kinder Um das Phänomen noch besser geprüft werden. Im Bereich des bekämpfen zu können und die Kinderschutzes soll zudem die betroffenen Personen zu schüt- grenzüberschreitende Zusam- zen, wurden in den Bundeslän- menarbeit gestärkt und der dern runde Tische unter der Zugang von Kindern zu ihren Leitung der Landeskriminaläm- Rechten verbessert werden. ter eingerichtet, die sich so- Internationale Verträge ver- wohl mit Prostitution, als auch pflichten Österreich, das „Non- mit Menschenhandel befassen. Punishment“-Prinzip innerstaat- Auch diese wurden in den V. NAP lich umsetzen. Es besagt, dass aufgenommen. Opfer von Menschenhandel, die Um den Stellenwert des Opfer- Straftaten unter dem Zwang schutzes bei der Bekämp- 6 Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels
fung des Menschenhandles zu ein Gesamtbericht ergehen, der betonen und die Rolle der vom Ministerrat beschlossen und Opferschutzeinrichtungen in der dem Nationalrat vorgelegt wird. ¹ TF-MH widerzuspiegeln, sind ne- ben staatlichen Behörden und LEFÖ-IBF nun auch MEN VIA und ECPAT Österreich zuständig für die Umsetzung von Aktionen des NAP. Die TF-MH setzt sich weiter- hin für die Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens ein und wird daher die Ratifizierung neuer Rechtsinstrumente der In- ternationalen Arbeitsorganisati- onen (IAO) und des Europarates sowie Verbesserungen nationa- ler Gesetze überprüfen. Eine der größten Herausforderungen bleibt die Verbesserung der Situation von Menschen in den Herkunfts- ländern. Trotz Sparzwängen sollen weiterhin Projekte und die inter- nationale Zusammenarbeit gegen Menschenhandel unterstützt wer- den. Um die rasche und effiziente Umsetzung des V. NAP zu gewähr- leisten, werden von 2018 bis 2020 ¹ Angesichts der noch nicht absehbaren budgetä- ren Mittel für die Umsetzung des NAP 2018-2020 jeweils jährliche Umsetzungsbe- ist festzuhalten, dass Maßnahmen mit finanziellen Implikationen nur nach Maßgabe der zur Verfügung richte und am Ende der Periode stehenden Mittel erfolgen können. Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels 7
I. Nationale und internationale Koordination und Zusammenarbeit Ziel 1 Stärkung der Koordination und Zusammenarbeit im nationalen und internationalen Bereich Aktionen Zeitplan Zuständigkeit/ Indikatoren Umsetzung I.1 Fortführung der Jahr 1-3 BMEIA in Sitzungen, Tätigkeit der Task Zusammenarbeit Bericht Force Menschen- mit zuständigen handel (TF-MH) Ressorts/ Stellen/ Bundesländern/ Partner- organisationen I.2 Fortführung der Jahr 1-3 BKA Sektion Sitzungen, Tätigkeit der im Familien u. Jugend Bericht Rahmen der in Zusammenarbeit TF-MH eingerichteten mit zuständigen Arbeitsgruppe (AG) Ressorts/Stellen/ „Kinderhandel“ Bundesländern/ Partner- organisationen I.3 Fortführung der Tätig- Jahr 1-3 BMASGK in Sitzungen, keit der im Rahmen der Zusammenarbeit Bericht TF-MH eingerichteten mit zuständigen Arbeitsgruppe (AG) Ressorts/Bundes- „Menschen- ländern/ handel zum Zweck der Stellen/ Partner- Arbeitsausbeutung“ organisationen 8 Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels
I.4 Fortführung der Tätig- Jahr 1-3 BKA Sektion Frau- Sitzungen, keit der im Rahmen der en in Bericht TF-MH eingerichteten Zusammenarbeit Arbeitsgruppe (AG) mit zuständigen „Prostitution“ Ressorts/Stellen/ Bundesländern/ Partner- organisationen I.5 Regelmäßige Durch- Jahr 1-3 BMI (BK) in Bericht führung der Runden Ti- Zusammenarbeit sche zu Menschenhan- mit Bundeslän- del und Prostitution in dern, sowie BKA den Bundesländern Sektion Frauen, BMEIA und zustän- digen Ressorts/ Stellen/Partner- organisationen I.6 Regelmäßiger Infor- Jahr 1-3 BMEIA in Bericht, mationsaustausch mit Zusammenarbeit Aktualisie- VertreterInnen der mit zuständigen rung einer Bundesländer im Rah- Ressorts/Bundes- Liste von men der Sitzungen der ländern/ Ansprech- TF-MH und ihrer AGs Stellen/ Partner- personen organisationen I.7 Durchführung einer Jahr 1-3 BMEIA in Durch- jährlichen Veranstal- Zusammenarbeit führung tung mit VertreterIn- mit zuständigen der Veran- nen der Bundesländer Ressorts/Bundes- staltung, zu bundesländerspe- ländern/ Bericht zifischen inhaltlichen Stellen/ Partner- Schwerpunkten organisationen I.8 Regelmäßiger Jahr 1-3 BMEIA in Maßnah- Informationsaustausch Zusammenarbeit men mit mit VertreterInnen mit zuständigen jeweils in- ausländischer Ressorts/ Stellen/ haltlichen Vertretungsbehörden Partner- Schwer- in Österreich zu organisationen punkten, spezifischen Themen Bericht Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels 9
I.9 Aktive und kontinuierli- Jahr 1-3 jeweilige Beitrag/ che Teilnahme/Präsenz zuständige Res- Bericht der Mitglieder der sorts in Zusam- TF-MH im Rahmen von menarbeit mit zu- nationalen und interna- ständigen Stellen/ tionalen Gremien/Kon- Partner- ferenzen/Veranstaltun- organisationen gen zum Thema Menschenhandel I.10 Entsendung bzw. Jahr 1-3 jeweilige Beitrag/ Teilnahme von Exper- zuständige Res- Bericht tInnen/im Rahmen von sorts in Zusam- nationalen und inter- menarbeit mit zu- nationalen Projekten ständigen Stellen/ zur Bekämpfung des Partner- Menschenhandels organisationen I.11 Regelmäßiger Infor- Jahr 1-3 jeweilige Bericht mationsaustausch mit zuständige Res- den VertreterInnen sorts in Zusam- der Sozialpartner im menarbeit mit zu- Rahmen der Sitzungen ständigen Stellen/ der TF-MH und ihrer Partner- Arbeitsgruppen organisationen 10 Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels
Ziel 2 Armutsbekämpfung und Erhöhung der Menschlichen Sicherheit (Human Security) in Partnerländern Aktionen Zeitplan Zuständigkeit/ Indikato- Umsetzung ren I.12 Unterstützung/ Jahr 1-3 ADA/OEZA in Durch- Entwicklung von Zusammenarbeit geführte Projekten betreffend mit zuständigen Projekte/ die Durchführung von Ressorts/Stellen/ Projektbe- Präventionsmaß- Partnerorgani- richt bzw. nahmen (z.B. Bewusst- sationen Dokumen- seins- und Informati- tation onsveranstaltungen/ Kampagnen sowie Förderung ökonomi- scher Aktivitäten der Risiko-Gruppen, insbesondere von Frau- en und Mädchen) I.13 Unterstützung/ Jahr 1-3 ADA/OEZA in Durch- Entwicklung von Zusammenarbeit geführte Projekten betreffend mit zuständigen Projekte/ die Durchführung von Ressorts/Stellen/ Projektbe- Maßnahmen zum Partnerorgani- richt bzw. Opferschutz, insbe- sationen Dokumen- sondere Förderung von tation Opferschutz- einrichtungen mit psychologischer, medizinischer und juristischer Beratung und Begleitung sowie berufsbildende Trainings Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels 11
I.14 Unterstützung von Jahr 1-3 ADA/OEZA in Durch- Projekten zu grenz- Zusammenarbeit geführte überschreitendem Aus- mit zuständigen Projekte/ tausch, Kapazitäts- Ressorts/Stellen/ Projektbe- entwicklung, ge- Partnerorganisati- richt bzw. genseitigem Lernen onen Dokumen- und Vernetzung von tation Institutionen und (zi- vilgesellschaftlichen) Organisationen, u.a. in den Bereichen Identifi- kation von Opfern des Menschenhandels und geschlechterbasierter Kriminalität, Beratung und Betreuung, Straf- verfolgung 12 Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels
Ziel 3 Stärkung der Zusammenarbeit und Koordination im bilateralen, EU- und internationalen Bereich Aktionen Zeitplan Zuständigkeit/ Indikato- Umsetzung ren I.15 Entwicklung/ Jahr 1-3 BMI, Stadt Wien unter- Förderung der in Zusammenarbeit stützte Zusammenarbeit mit zuständigen Aktivi- zwischen dem BMI Stellen/Partner- täten, und der „Drehscheibe organisationen Bericht Wien“ mit Schwer- punktländern im Rahmen der Bekämpfung des Kinderhandels I.16 Prüfung von EU Ko-Fi- Jahr 1-3 jeweilige Durch- nanzierungsmöglich- zuständige geführte keiten sowie aktive Ressorts bzw. Projekte, Teilnahme an EU-Aus- Partnerorgani- Projekt- schreibungen und sationen bericht Projektaufrufen I.17 Unterstützung von Jahr 1-3 jeweilige unter- Projekten im Rahmen zuständige stützte internationaler Ressorts in Aktivi- Organisationen Zusammenarbeit täten, mit BMEIA Bericht I.18 Unterstützung des UN Jahr 1-3 BMEIA unter- Trust Fund für Opfer stützte von Menschenhandel Aktivi- täten, Bericht Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels 13
I.19 Unterstützung für Jahr 1-3 BKA Sektion unter- das Regionalprojekt Frauen, BMASGK stützte „Preventing and Com- in Zusammenarbeit Aktivi- bating all Forms of mit zuständigen täten, Trafficking in Women: Ressorts/Stellen/ Bericht Improving Transnatio- Partnerorgani- nal Coordination and sationen Cooperation; Develo- ping and Strengt- hening Networks and Partnerships with Third Countries” (Regionale Implementierungsiniti- ative) I.20 Durchführung von Jahr 1-3 BMI (BK) in unter- bilateralen operativen Zusammenarbeit stützte Konsultationen sowie mit zuständigen Aktivi- dem Austausch von Ressorts/Stellen/ täten, „best practices“ zur Partnerorgani- Bericht Verhinderung und sationen Bekämpfung von Men- schenhandel mit EU- Mitgliedsstaaten. I.21 Fortsetzung polizei- Jahr 1-3 BMI (BK) in Zu- unter- licher Zusammenarbeit sammenarbeit mit stützte und Durchführung von zuständigen Res- Aktivi- bilateralen operati- sorts/Stellen/ täten, ven Konsultationen Partnerorgani- Bericht sowie Austausch von sationen „best practices“ mit ErmittlerInnen aus Herkunftsländern (z.B. VR China und Nigeria) zur Verhinderung und Bekämpfung von Men- schenhandel. 14 Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels
II. Prävention Ziel 1 Sensibilisierung/Bewusstseinsbildung für alle Dimensi- onen des Menschenhandels in der Öffentlichkeit Aktionen Zeitplan Zuständigkeit/ Indikato- Umsetzung ren II.1 Durchführung einer Jahr 1-3 BMEIA in Zusam- Durch- jährlichen öffentlich- menarbeit mit führung keitswirksamen Veran- zuständigen der Veran- staltung zum Thema Ressorts/Stellen/ staltung; Menschenhandel Partner- Bericht anlässlich des EU- organisationen Tages zur Bekämpfung des Menschenhandels am 18. Oktober II.2 Förderung/Präsenta- Jahr 1-3 jeweilige Präsenta- tion der Ausstellung zuständige tion der und Webausstellung Ressorts in Zusam- Ausstel- „Menschenhandel – menarbeit mit lung, Sklaverei im zuständigen Bericht 21. Jahrhundert“ für Stellen/Bundes- Jugendliche und junge ländern/Partner- Erwachsene sowie im organisationen Rahmen von anlassbe- zogenen Veranstaltun- gen Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels 15
II.3 Beteiligung an/ Jahr 1-3 jeweilige Informa- Unterstützung von zuständige tions- zielgruppenspezifi- Ressorts in maßnah- schen Informations- Zusammenarbeit men maßnahmen zum mit zuständigen Thema Menschen- Stellen/Bundes- handel ländern/Partner- organisationen II.4 Aktualisierung und Jahr 1-3 BMEIA in Informa- Weiterentwicklung der Zusammenarbeit tions- vorhandenen Informa- mit zuständigen materia- tionsmaterialien und Ressorts/Stellen/ lien Handlungsanleitungen Partner- zum Thema Menschen- organisationen handel und deren Verteilung II.5 Sensibilisierung von Jahr 1-3 jeweilige Infor- MedienvertreterInnen zuständige Res- mation, sorts in Zusam- Gespräch, menarbeit mit zu- Veranstal- ständigen Stellen/ tung Bundesländern/ Partner- organisationen II.6 Sensibilisierung von Jahr 1-3 BMEIA in Zusam- Infor- Botschaftspersonal menarbeit mit mation, und privaten Hausan- LEFÖ-IBF und Gespräch, gestellten von diplo- zuständigen Veranstal- matischem Personal Ressorts/Stellen tung in Österreich zu den und Partner- Rechten von privaten organisationen Hausangestellten 16 Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels
II.7 Aktualisierung und Jahr 1-3 jeweilige Informa- Ausweitung des Infor- zuständige tionen im mationsangebots im Ressorts in Internet Internet zum Thema Zusammenarbeit Menschenhandel unter mit zuständigen verstärktem Einsatz Stellen/Bundes- von neuen Medien ländern/Partner- organisationen II.8 Steigerung des Jahr 1-3 BMI in Bericht Bekanntheitsgrades Zusammenarbeit der „Hotline“ des mit zuständigen Bundeskriminalamts Ressorts/Stellen/ österreichweit Bundesländern/ Partner- organisationen Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels 17
Ziel 2 Sensibilisierung/Bewusstseinsbildung für alle Dimen- sionen des Menschenhandels bei ausgewählten Berufsgruppen Aktionen Zeitplan Zuständigkeit/ Indikato- Umsetzung ren II.9 Durchführung von Jahr 1-3 BMI in Anzahl Schulungen für die Zusammenarbeit der durch- Exekutive ab der mit LEFÖ-IBF, geführten Grundausbildung MEN VIA und Schu- Bundesländern lungen, sowie zuständigen Bericht Ressorts/Stellen/ Partnerorgani- sationen II.10 Durchführung von Jahr 1-3 BMI (BFA), in Anzahl Schulungen u. Sensibi- Zusammenarbeit der durch- lisierungsmaßnahmen mit LEFÖ-IBF, MEN geführten für Mitarbeiter- VIA und zustän- Schu- Innen des Bundesamts digen lungen, für Fremden- Ressorts/Stellen/ Bericht wesen und Asyl (BFA), Bundesländern/ der Erstaufnahmezen- Partnerorgani- tren, der Grundversor- sationen gungseinrichtungen und der Polizeianhal- tezentren mit Fokus auf die Identifizierung von Betroffenen des Menschenhandels 18 Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels
II.11 Unterstützung von Jahr 1-3 BKA Sektion Anzahl Schulungen zum The- Familien und der durch- ma Kinderhandel mit Jugend, BMI in geführten einem speziellen Fokus Zusammenarbeit Schu- auf die Zusammenar- mit Bundesländern, lungen, beit mit den Bundes- ECPAT Österreich Bericht ländern und innerhalb und/zuständigen der Bundes- Ressorts/Stellen/ länder mit dem Ziel Partnerorgani- der Förderung der sationen „Multi-Stakeholder- Kooperation“ (Materia- lien, Expertise) II.12 Durchführung von Jahr 1-3 BMLV in Anzahl Schulungen für das Zusammenarbeit der durch- Personal militärischer mit Bundeslän- geführten Auslandseinsätze dern/zuständigen Schu- Stellen/ Partner- lungen, organisationen Bericht II.13 Durchführung von Jahr 1-3 BMEIA, in Anzahl Schulungen für Bot- Zusammenarbeit der durch- schaftspersonal, mit LEFÖ-IBF, MEN geführten insbesondere Konsu- VIA und zustän- Schu- larmitarbeiterInnen, digen lungen, der österreichischen Ressorts/Stellen/ Bericht Vertretungsbehörden Bundesländern/ im Ausland Partnerorgani- sationen II.14 Regelmäßige Jahr 1-3 BMVRDJ in Zu- Anzahl Abhaltung und Insti- sammenarbeit der durch- tutionalisierung von mit LEFÖ-IBF, geführten Schulungen für Rich- Bundesländern Schu- terInnen und Staatsan- sowie zuständigen lungen, wältInnen Ressorts/Stellen/ Bericht Partnerorganis- ationen Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels 19
II.15 Durchführung von Jahr 1-3 BMASGK, BMF, Anzahl Sensibilisierungsmaß- BMVRDJ, LEFÖ- der durch- nahmen (z.B. Schu- IBF in Zusam- geführten lungen) zum Thema menarbeit mit Sensibili- Menschenhandel zum Bundesländern sierungs- Zweck der Arbeitsaus- sowie zuständigen maß- beutung, insbesondere Ressorts/Stellen/ nahmen im Bereich der Kont- Partnerorgani- (Schu- rolle von Arbeitsbedin- sationen lungen), gungen und Prüfung Bericht von Arbeitsstätten und Arbeitsverhältnissen 20 Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels
Ziel 3 Stärkung des rechtlichen Rahmens für Präventionsmaß- nahmen Aktionen Zeitplan Zuständigkeit/ Indikato- Umsetzung ren II.16 Prüfung der Ratifika- Jahr 1-2 BMASGK in Bericht tionsmöglichkeit des Zusammenarbeit (über IAO-Übereinkommens mit zuständigen Vorlage an (Nr. 189) über Ressorts und den Nati- menschenwürdige Bundesländern onalrat) Arbeit für Hausange- stellte, 2011 II.17 Vorlage des IAO- Jahr 1 BMASGK und Bericht Protokolls von 2014 BMEIA oder Rati- zum Übereinkommen fikation über Zwangsarbeit, 1930, an das Parlament II.18 Weiterentwicklung der Jahr 1-3 BMEIA Bericht Regelungen betreffend den Schutz von priva- ten Hausangestellten von diplomatischem Personal in Österreich durch das BMEIA Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels 21
II.19 Überprüfung der Jahr 1-3 BMASGK in Bericht Nutzung der Zusammenarbeit Erfahrungen aus den mit BMEIA, Maßnahmen zum LEFÖ-IBF und Schutz von Hausange- zuständigen stellten von Diploma- Ressorts/ Stellen tInnen auch für andere und Partner- potenziell gefährdete organisationen ArbeitnehmerInnen in Österreich II.20 Prüfung der Ratifika- Jahr 1-2 BMVRDJ in Zusam- Bericht tionsmöglichkeit des menarbeit mit zu- (über Europarat-Übereinkom- ständigen Ressorts Vorlage an mens gegen Organ- den Nati- handel onalrat) II.21 Prüfung der Vorschrif- Jahr 1-3 BMVRDJ in Bericht ten des Vergaberechts Zusammenarbeit mit dem Ziel, Unter- mit BMASGK, nehmerInnen, die in BMF, Luwig-Boltz- der Lieferkette Waren mann-Institut oder Dienstleistungen und zuständigen durch Betroffene des Ressorts/Stellen Menschenhandels oder und Partner- der Arbeitsausbeu- organisationen tung herstellen bzw. durchführen lassen, von Vergabeverfahren auszuschließen II.22 Prüfung der Koope- Jahr 1-3 BMASGK in Bericht ration mit bereits Zusammenarbeit bestehenden Güte- mit zuständigen siegeln (zB. Fairtrade) Ressorts/ Stellen zur Vorbeugung von und Partner- Menschenhandel in organisationen Lieferketten 22 Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels
III. Opferschutz Ziel 1 Verbesserung der Zusammenarbeit im Rahmen der Iden- tifizierung mutmaßlicher Opfer von Menschenhandel Aktionen Zeitplan Zuständigkeit/ Indikato- Umsetzung ren III.1 Evaluierung der Indi- Jahr 1 BMASGK,BMI, Kriterien- katoren zur Identifizie- BMF, LEFÖ-IBF in katalog rung von Opfern von Zusammenarbeit Menschenhandel zum mit Bundesländern Zweck der Arbeitsaus- und Partner- beutung und allfällige organisationen Adaptierung durch Kontrollbehörden im jeweiligen Aufgaben- bereich sowie Veröffentlichung derselben auf bestimmten Websites III.2 Evaluierung der Jahr 1-3 BMI (BK) in Bericht Indikatoren zur Zusammenarbeit Identifizierung von mit Bundesländern Opfern von Menschen- und Partner- handel zum Zweck organisatoren der Ausbeutung in der Bettelei Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels 23
Ziel 2 Umfassende Beratung und Betreuung und verbesserte soziale Eingliederung von Opfern des Menschenhandels Aktionen Zeitplan Zuständigkeit/ Indikato- Umsetzung ren III.3 Entwicklung von Jahr 1-3 BMI in Zusam- Informa- muttersprachlichem menarbeit mit tions- Informationsmaterial LEFÖ-IBF, MEN VIA, material, gerichtet an poten- Bundesländern und Bericht tielle Betroffene des jeweiligen zustän- Menschenhandels und digen Ressorts/ Verteilung in Einrich- Stellen/Partneror- tungen wie Erstaufnah- gani- mezentren, Grundver- sationen sorgungseinrichtungen und Polizeianhaltezen- tren III.4 Erfahrungsaustausch Jahr 1-3 BMASGK in Bericht zur praktischen Umset- Zusammenarbeit zung des Zugangs zu mit LEFÖ-IBF, MEN medizinischer Versor- VIA und jeweiligen gung bis zur Erteilung zuständigen Stel- des Aufenthaltstitels len/Bundesländern besonderer Schutz und und Partner- insbesondere auch für organisationen EU- BürgerInnen bis zur Anmeldebescheinigung und allfällige Entwick- lung von Verbesse- rungsvorschlägen 24 Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels
III.5 Erfahrungsaustausch Jahr 1-3 BMASGK in Bericht zur praktischen Um- Zusammenarbeit setzung des Zugangs mit LEFÖ-IBF/MEN zu psychosozialen VIA /jeweiligen zu- Einrichtungen, wenn ständigen Stellen/ Erwerbsfähigkeit nicht Bundesländern und (mehr) gegeben und Partnerorganisati- eine Rückkehr ins onen Herkunftsland nicht möglich ist; allfällige Entwicklung von Verbesserungs- vorschlägen III.6 Evaluierung der Jahr 1-3 BMASGK in Bericht praktischen Um- Zusammenarbeit setzung beruflicher mit Bundeslän- Qualifizierungsmaß- dern/LEFÖ-IBF und nahmen für die vom MEN VIA Arbeitsmarktservice betreuten Betroffenen von Menschenhandel sowie allfällige Entwicklung von Ver- besserungsvorschlägen III.7 Unterstützungs- und Jahr 1-3 BMI, ADA/OEZA, Bericht Beratungsangebote LEFÖ-IBF in für Opfer von Men- Zusammenarbeit schenhandel vor einer mit zuständigen freiwilligen Rückkehr Ressorts/Stellen unter bestmöglicher und Partner- Gewährleistung der organisationen Reintegration im Herkunftsland mit Fokus auf die beson- deren Bedürfnisse der betroffenen Personen. (Rückkehrinformation, Begleitung der Ausreise, Gefahrenbeurteilung, „Family Tracing“ etc.) Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels 25
III.8 Fortführung des Jahr 1-3 BMI, BMASGK in Bericht Unterstützungsange- Zusammenarbeit botes für männliche mit Bundeslän- Betroffene von Men- dern/zuständigen schenhandel (MEN Stellen und Partne- VIA), einschließlich rorganisationen Bereitstellung einer Schutzwohnung. III.9 Evaluierung der Jahr 1-3 BMI, BMEIA, BKA Bericht Anwendung der Sektion Frauen in innerstaatlichen Zusammenarbeit Regelungen zu mit zuständigen Aufenthalt für Opfer Ressorts/ Bundes- von Menschenhandel ländern/LEFÖ-IBF und allfällige Entwick- und MEN VIA lung von Lösungs- vorschlägen III.10 Fortführung des Jahr 1-3 BMI, BKA Sektion Bericht bestehenden Opfer- Frauen schutzangebotes von LEFÖ-IBF III.11 Überprüfung der Jahr 2-3 BMVRDJ, BMI in Bericht Umsetzung der Zusammenarbeit Non-Punishment- mit Bundesländern Bestimmungen und Partnerorgani- sationen 26 Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels
Ziel 3 Durchführung spezifischer Maßnahmen im Bereich des Opferschutzes für Kinder Aktionen Zeitplan Zuständigkeit/ Indikato- Umsetzung ren III.12 Prüfung der Einrich- Jahr 1-3 BKA Sektion Fami- Bericht tung von (bundesweit lien und Jugend in zugänglichen) Zusammenarbeit Schutzeinrichtungen mit Bundeslän- für Opfer von Kinder- dern/BMI/ BMVRDJ handel und Partner- organisationen III.13 Entwicklung von Jahr 1-3 BKA Sektion Fami- Konzept, kinderfreundlichem lien und Jugend in Bericht Informationsmaterial Zusammenarbeit zur Verteilung an mit BMI/BMVRDJ/ potenzielle Betroffene Bundesländern und von Kinderhandel mit Partner- Kontaktdaten der organisationen zuständigen AnsprechpartnerInnen III.14 Untersuchung, Map- Jahr 1-3 BKA Sektion Fami- Bericht ping und Erstellung lien und Jugend in von Empfehlungen Zusammenarbeit zur Anwendung des mit BMI/BMVRDJ/ Non-Punishment- Bundesländern und Prinzips bei Opfern Partner- von Kinderhandel in organisationen der Praxis Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels 27
III.15 Weiterführende Jahr 1-3 BKA Sektion Fami- Proto- Gespräche zwischen lien und Jugend in kolle von den zuständigen Zusammenarbeit Sitzungen; Stellen des Bundes mit BMI/BMVRDJ/ Behand- und der Länder zur Bundesländern und lung Umsetzung der „Hand- Partner- auf der lungsorientierungen“ organisationen jeweiligen zur Identifizierung und Bundes- zum Umgang mit po- länderta- tentiellen Opfern von gung; Kinderhandel (NRM Ergebnis- – National Referral bericht Mechanism) zum Pro- zess III.16 Vernetzung aller Jahr 1-3 BKA Sektion Bericht beteiligten Stellen Familien und zur Um- (öffentliche und NGOs) Jugend in setzung und Diskussion zu ein- Zusammenarbeit und ggf. heitlichen Standards2 mit Bundesländern, Pilotmo- für die Betreuung und (insbesondere Kin- delle Unterbringung von der- und Jugend- Opfern von Kinder- hilfe handel im gesamten sowie UMF- Bundesgebiet; Prüfung Einrichtungen)/ einer entsprechen- zuständigen den Vereinbarung zur Ressorts und Schaffung einheitlicher Partnerorgani- Standards sationen III.17 Regelmäßige, instituti- Jahr 1-3 BKA Sektion Anzahl onalisierte Schulungen Familien und der durch- für MitarbeiterIn- Jugend, BMI in geführten nen der Kinder- und Zusammenarbeit Schu- Jugendhilfe sowie für mit Bundesländern, lungen, BetreuerInnen in ECPAT Österreich Bericht Einrichtungen für und/ Familien und unbeglei- zuständigen tete Minderjährige Ressorts/Stellen/ Partnerorgani- sationen 28 Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels
in allen Bundesländern, mit speziellem Fokus auf den Einsatz der „Handlungsorientierun- gen“ III.18 Prüfung des möglichen Jahr 1-3 BKA Sektion Bericht Einsatzes von Exper- Familien und tInnenteams in den Jugend in Zu- Bundesländern für die sammenarbeit Identifizierung potenti- mit zuständigen eller Fälle von Kinder- Ressorts/Stellen/ handel, insbesondere Bundesländern/ auch Prüfung des Partnerorgani- Einsatzes von „cultu- sationen ral mediators“ in der Arbeit mit unbeglei- teten minderjährigen Flüchtlingen III.19 Prüfung der Zweckmä- Jahr 1-3 BKA Sektion Bericht ßigkeit des „Guardi- Familien und anship“ Modells3 bzw. Jugend in Zu- alternativer Modelle sammenarbeit für die Betreuung von mit zuständigen potentiellen minder- Ressorts/Stellen/, jährigen Opfern von Bundesländern/ Menschenhandel, Partnerorganis- basierend auf den ationen Empfehlungen der FRA4 bzw. auf den Beispielen von NIDOS in den Niederlanden 2 z.B. anhand der Standards von SOS-Kinderdorf bzw. der UNICEF Standards für Flüchtlingsunterkünfte – adaptiert für Österreich 3 Bestellung einer Vertrauensperson zur Begleitung eines potentiellen Opfers bei allen Maßnahmen (Aufenthaltsstatus, Gesundheit, Bildung, Kindeswohlprüfung) 4 EU-FRA&European Commission (2014): Guardianship for children deprived of parental care. A handbook to reinforce guardianship systems to cater for the specific needs of child victims of trafficking Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels 29
III.20 Prüfung von good Jahr 1-3 BKA Sektion Bericht practice Beispielen Familien und zum Schutz (potenziel- Jugend in Zu- ler) Opfer von Kinder- sammenarbeit mit zuständigen handel zur Umsetzung Ressorts/Stellen/ eines grenzüberschrei- Bundesländern/ tenden Konzepts zum Partnerorgani- Kinderschutz5 sationen III.21 Prüfung innovativer Jahr 1-3 BKA Sektion Bericht/ Konzepte zur Familien und Konzept Optimierung des Zu- Jugend in gangs zu Rechten für Zusammenarbeit Betroffene von Kinder- mit zuständigen handel6 Ressorts/Stellen/ Bundesländern/ Partnerorgani- sationen III.22 Prüfung der Vorgangs- Jahr 1-3 BKA Sektion Bericht weise bei der Rückkehr Familien und von (potenziellen) Op- Jugend, BMI (BFA) fern von Kinderhandel in Zusammenarbeit und Entwicklung eines mit zuständigen flächendeckenden Ressorts/Stellen/ Konzepts zur Optimie- Bundesländern/ rung der kinderrechts- Partnerorgani- konformen Rückkehr sationen und Erweiterung des Netzes der Partner- schaften zur Sicherung des Kindeswohls III.23 Diskussion der Proble- Jahr 1-3 BKA Sektion Bericht matik der Überstellung Familien und von jungen Erwach- Jugend, BMI (BFA) senen in die für die in Zusammenarbeit Asylverfahren zustän- mit zuständigen Ressorts/Stellen/ digen EU- Bundesländern/ Mitgliedsstaaten nach Partnerorgani- der Dublin III-VO sationen 5 Zum Beipiel auf Basis des Ostseerates/CBSS zu Transnational Child Protection Case Management 6 Zum Beispiel das Barnahus-Modell: http://cor.europa.eu/de/events/Pages/Launching-the-European- Barnahus-Movement.aspx 30 Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels
Ziel 4 Verbesserung der Entschädigungsmöglichkeiten für Op- fer von Menschenhandel Aktionen Zeitplan Zuständigkeit/ Indikato- Umsetzung ren III.24 Evaluierung des Jahr 1-3 BMVRDJ in Zu- Bericht Zugangs von Opfern sammenarbeit zu Entschädigung mit zuständigen unter Berücksichtigung Ressorts/Stellen von Beschlagnahme/ und Partner- Sicherstellung von organisationen Vermögenswerten und allfällige Erarbeitung von Verbesserungsvor- schlägen Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels 31
IV. Strafverfolgung Ziel 1 Verbesserung der Maßnahmen im Bereich der Strafverfolgung Aktionen Zeitplan Zuständigkeit/ Indikato- Umsetzung ren IV.1 Evaluierung der Anpas- Jahr 1-3 BMVRDJ in Bericht sung der (straf-)rechtli- Zusammenarbeit chen Regelungen und mit zuständigen der Rechtsprechung zu Ressorts/Stellen Menschen- und Partner- handel, insbeson- organisationen dere im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 2011/36/ EU zur Bekämpfung des Menschenhandels IV.2 Überprüfung und Jahr 1-3 BMVRDJ in Bericht allfällige Verbesserung Zusammenarbeit der Zusammenarbeit mit BMI/LEFÖ-IBF/ zwischen NGOs und MEN VIA und Strafverfolgungs- Partnerorgani- behörden sationen 32 Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels
IV.3 Darstellung und Analy- Jahr 1-2 BMVRDJ in Bericht se der (straf-)rechtli- Zusammenarbeit chen Regelung mit zuständigen hinsichtlich des Ressorts/Stellen Tatbestandsmerkmals und Partner- Ausbeutung organisationen IV.4 Erarbeitung von Jahr 1 BMVRDJ, BMEIA Leitlinien, praxisorientierten Leit- in Zusammenarbeit Bericht linien für die mit zuständigen Umsetzung des Non- Ressorts/Stellen Punishment-Prinzips im und Partner- Verwaltungsstrafrecht organisationen auf Basis des Erlasses des BMVRDJ und des Rundschreibens des BKA-VD sowie der Ar- beiten der Adhoc-AG Non- Punishment Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels 33
V. Evaluierung/Monitoring Ziel 1 Verbesserung der Datenlage zu Menschenhandel Aktionen Zeitplan Zuständigkeit/ Indikato- Umsetzung ren V.1 Verbesserung der Jahr 1-3 BMI in Zusammen- Veröffent- Datenauswertung in arbeit mit zustän- lichte der polizeilichen Krimi- digen Ressorts/ statis- nalstatistik im Bereich Stellen und tische Menschenhandel, Partnerorgani- Daten insbesondere Differen- sationen zierung hinsichtlich der Ausbeutungsformen V.2 Zusammenfassende Jahr 1-3 BMEIA in Jährlich Darstellung aller in Zusammenarbeit publi- Österreich erhobenen mit BMI/BMVRDJ/ zierte statistischen Daten LEFÖ/MEN VIA Statistik zum Thema und Drehscheibe Menschenhandel zu einer jährlichen Gesamtstatistik V.3 Erstellung eines Jahr 1-3 BMI in Zusammen- Bericht jährlichen operativen arbeit mit Lageberichts zu zuständigen Menschenhandel in Ressorts/Stellen Österreich, inklusive und Partner- Trends und Entwick- organisationen lungen 34 Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels
V.4 Sammlung statisti- Jahr 1-3 BMEIA in Bericht scher Daten, u.a. zum Zusammenarbeit Zweck der Bericht- mit zuständigen erstattung an die Ressorts/Stellen Europäische Kommissi- und Partner- on und internationale organi- Organisationen sationen Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels 35
Ziel 2 Ausbau der Forschung zum Thema Menschenhandel Aktionen Zeitplan Zuständigkeit/ Indikato- Umsetzung ren V.5 Unterstützung von Jahr 1-3 jeweilige For- Forschungsprojekten zuständige schungs- sowie der Lehre an Ressorts in projekte, universitären Zusammenarbeit Bericht Einrichtungen zu mit zuständigen aktuellen Fragen des Stellen/Bundeslän- Menschenhandels dern und Partneror- ganisationen V.6 Veröffentlichung von Jahr 1-3 jeweilige Publikati- Publikationen in zuständige onen Fachzeitschriften Ressorts in Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen/Bundeslän- dern und Partneror- ganisationen V.7 Erfassung/Erhebung Jahr 3 BMEIA in Bericht von Forschung/Studien Zusammenarbeit zum Thema Menschen- mit zuständigen handel Ressorts/Stellen sowie Aktualisierung und Partner- der bestehenden Liste organisationen 36 Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels
V.8 Erstellung und regel- Jahr 1-3 BMEIA in Bericht mäßige Aktualisierung Zusammenarbeit einer Liste mit mit zuständigen Forschungsthemen, die Ressorts/Stellen für die Arbeit der und Partner- TF-MH relevant wären organisationen V.9 Durchführung einer Jahr 1-3 jeweilige zustän- Studie Prävalenzstudie zum dige Ressorts in Ausmaß und den Di- Zusammenarbeit mensionen von Kinder- mit zuständigen handel in Stellen/Bundes- Österreich ländern/Partner- organisationen sowie ggf. mit Forschungs- einrichtungen Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels 37
Ziel 3 Überprüfung der bisher gesetzten österreichischen Maß- nahmen im Kampf gegen den Menschenhandel Aktionen Zeitplan Zuständigkeit/ Indikato- Umsetzung ren V.10 Erstellung eines Jahr 3 BKA Sektion Frau- Bericht Fortschrittsberichts en in der AG Prostitution Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der AG „Prostitution“ V.11 Evaluierung der Jahr 3 BKA Sektion Bericht Umsetzung der Familien und Empfehlungen der Jugend in Arbeitsgruppe Zusammenarbeit Kinderhandel im mit den Rahmen der TF-MH Mitgliedern der AG „Kinder- handel“ V.12 Evaluierung der Jahr 3 BMASGK in Bericht Umsetzung der Zusammenarbeit Empfehlungen der mit den Mitgliedern Arbeitsgruppe der AG Arbeitsausbeutung im „Arbeitsaus- Rahmen der TF-MH beutung“ V.13 Erstellung eines Jahr 1-3 BMEIA in Bericht jährlichen Berichtes Zusammenarbeit betreffend die mit zuständigen Umsetzung des NAP Ressorts/Stellen/ 2018-2020 Partnerorgani- sationen 38 Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels
V.14 Erstellung eines 3 Jahr 3 BMEIA in Bericht Jahres-Gesamt- Zusammenarbeit berichts betreffend die mit den zustän- Umsetzung des NAP digen Ressorts/ 2018-2020, welcher Stellen/ Partner- der österreichischen organisationen Bundesregierung und dem Nationalrat vorge- legt wird V.15 Übermittlung von Jahr 1-3 BMEIA in Bericht Informationen zu Zusammenarbeit Entwicklungen mit den zustän- betreffend Menschen- digen Ressorts/ handel, Ergebnisse der Stellen/Partner- Maßnahmen zu seiner organisationen Bekämpfung, inkl. Sammlung statisti- scher Daten an den/ die EU-KoordinatorIn V.16 Mitarbeit Öster- Jahr 1-3 BMEIA in Bericht/ reichs im Rahmen Zusammenarbeit Empfeh- von internationalen mit den zustän- lungen Monitoring-Prozessen digen Ressorts/ (z.B. Europarat-GRETA, Stellen/Partner- Vereinte Nationen, organisationen OSZE) Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels 39
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres Minoritenplatz 8, A-1010 Wien Tel. 050 11 50-0 www.bmeia.gv.at
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