RTENSCHUTZVORPRÜFUNG Westfalenstraße / Annenstraße - zum Bebauungsplan Nr. 252 - Ann - Stadt Witten
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ARTENSCHUTZVORPRÜFUNG zum Bebauungsplan Nr. 252 - Ann und zur Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 252 Westfalenstraße / Annenstraße in Witten Münster, Juni 2020
Artenschutzvorprüfung Seite I zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten • Gliederung • GLIEDERUNG 1.0 Vorbemerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1.1 Anlass und Aufgabenstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1.2 Rechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 2.0 Stufe IA: Vorprüfung des Artenspektrums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 2.1 Datengewinnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 2.1.1 Durchführung einer Abfrage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 2.1.2 Auswertung des Fundort- und Biotopkatasters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 2.1.3 Auswertung orts- und artspezifischer Publikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 2.1.4 Auswertung des FIS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 2.1.5 Ortsbegehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2.2 Beschreibung des Untersuchungsgebietes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 D:\buero\projekte\1915\ASVP_Annen.wpd - June 2, 2020 2.2.1 Nutzungen und Lebensraumtypen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2.2.2 Habitatstrukturen und -qualitäten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 2.3 Potenziell vorkommende planungsrelevante Arten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 2.4 Ausschluss nicht zu betrachtender Arten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 2.4.1 Fledermäuse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 2.4.2 Vögel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 2.4.3 Pflanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 3.0 Stufe IB: Vorprüfung der Wirkfaktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 3.1 Beschreibung des Vorhabens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 3.1.1 Vorhabenbeschreibung und geplante Festsetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 3.1.2 Ermittlung der Wirkfaktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 3.2 Darlegung möglicher Auswirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 4.0 Stufe IC: Prognose der Betroffenheit gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG . . 18 4.1 Überschlägige Betroffenheitsanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 4.2 Empfehlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Artenschutzvorprüfung Seite II zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten • Gliederung • 5.0 Resümee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 6.0 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Anlage Anlage 1: Lebensraumtypen und Habitatstrukturen M 1 : 1.000 ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS Abb. 1: Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Tab. 1: Planungsrelevante Arten in dem MTB 4510-3 Witten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Abb. 2: Versiegelte Flächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Abb. 3: Straße, Bürgersteig und Parkplatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Abb. 4: Ältere Gebäudesubstanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 D:\buero\projekte\1915\ASVP_Annen.wpd - June 2, 2020 Abb. 5: Verwaltungsgebäude . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Abb. 6: Hallenkomplexe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Abb. 7: Zierbeete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Abb. 8: Garten mit Obstbaumbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Abb. 9: Heckenabschnitt auf der Westseite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Tab. 2: Zuordnung der potenziell vorkommenden Vogelarten zu ihren Lebensräumen . 13 Abb. 10: Festsetzungen des Bebauungsplans (STADT WITTEN 2020) . . . . . . . . . . . . . . . 15 Aufgestellt: Münster-Wolbeck, Juni 2020 Projektleitung: ...................................................... Ernst-Friedrich Schröder
ARTENSCHUTZVORPRÜFUNG Seite 1 zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten • Vorbemerkungen • 1.0 Vorbemerkungen 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die Stadt Witten beabsichtigt die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 252 S Ann ´Westfa- lenstraße / Annenstraße´, um eine geordnete städtebauliche und verkehrliche Entwicklung des Plangebietes und seiner unmittelbaren Umgebung S u.a. zur Steuerung der künftigen Entwick- lung des Einzelhandels S sicherzustellen. Parallel dazu wird ein Änderungsverfahren für den FNP durchgeführt. So sollen zukünftig schädliche Auswirkungen künftiger Einzelhandels- ansiedlungen im Planbereich in Bezug auf die Wittener Innenstadt und Nachbargemeinden vermieden und weitere Auswirkungen möglicher Vorhaben hinsichtlich ihrer Verkehrsabwick- lung und Anbindung geregelt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 252 befindet sich im Stadtteil Annen südlich der Bahnlinie D:\buero\projekte\1915\ASVP_Annen.wpd - June 2, 2020 DO-Witten und grenzt dort im Norden an die Westfa- lenstraße und im Süden an die Annenstraße. Weitere Grenzen bestehen auf der Ostseite durch das Gelände des Real-Marktes und auf der Westseite durch die Wohnbebauung am Erlen- weg (s. dazu Abb. 1). Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans sind die artenschutzrechtlichen Vor- schriften n. § 44 BNatSchG, Abb. 1: Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes die unmittelbar gelten, zu berücksichtigen. Nach die- sen Bestimmungen ist eine Artenschutzprüfung als eigenständiges Verfahren mit einem i.d.R. ein- bis zweistufigen Prüfprozess durchzuführen. Dabei sind im Rahmen der ASVP vor allem die Teile des Bebauungsplans näher zu untersuchen, für die entsprechende bauliche Änderun- gen möglich werden. Diese Bereiche definieren gem. Methodenhandbuch zur Artenschutz- prüfung (MKULNV 2017) zusammen mit ihren benachbarten Flächen das Untersuchungs- gebiet, das im vorliegenden Fall dem Plangebiet entspricht (s. auch Abb. 1).
ARTENSCHUTZVORPRÜFUNG Seite 2 zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten • Vorbemerkungen • 1.2 Rechtliche Grundlagen Die europäischen Vorgaben zum allgemeinen Artenschutz wurden u.a. durch die Bestimmun- gen des § 44 BNatSchG vom 01.03.2010 in nationales Recht umgesetzt. Demnach ist im Anwendungsbereich genehmigungspflichtiger Vorhaben, d.h. sämtlicher Planungs- und Zulas- sungsverfahren, zu prüfen, ob artenschutzrechtliche Verbote verletzt werden. Die dabei relevanten Zugriffsverbote gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG sind: < Tötung oder Beschädigung von Individuen und ihrer Entwicklungsformen (Nr. 1), < Erhebliche Störung der lokalen Population (Nr. 2), < Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Nr. 3) sowie < Beschädigung/Zerstörung von Pflanzen/Pflanzenstandorten (Nr. 4). Auch im Rahmen von Bebauungsplanverfahren sind somit die artenschutzrechtlichen Vor- schriften des Bundesnaturschutzgesetzes anzuwenden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein abgestuftes Prüfverfahren für ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum auf Basis der Handlungsempfehlung ´Artenschutz in der Bauleit- D:\buero\projekte\1915\ASVP_Annen.wpd - June 2, 2020 planung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben´ (MWEBWV / MKULNV 2010) angewandt wird. Bei diesem Artenspektrum handelt es sich in Nordrhein-Westfalen um die sog. planungs- relevanten Arten. Diese setzen sich gemäß KIEL (2007) zusammen aus < den europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten, < den Vogelarten gemäß Anhang I und Artikel 4 (2) der VSchRL, < den Vogelarten des Anhangs A der EU-ArtSchV, < den Vogelarten, die landesweit als gefährdet eingestuft werden sowie < den hier vorkommenden Koloniebrütern. Vor diesem Hintergrund ist eine vom LANUV erstellte Liste der planungsrelevanten Arten in NRW vom 14.06.2018 (KAISER 2018) für eine Artenschutzprüfung maßgeblich. Für diese Arten gelten die in § 44 Abs. 1 BNatSchG geregelten, oben genannten Zugriffsverbote infolge von Eingriffen u.a. durch solche Vorhaben, deren Zulässigkeit nach den Vorschriften des Bauge- setzbuches beurteilt wird. Weitere in NRW vorkommende, nicht als planungsrelevant eingestufte Vogelarten unterliegen zwar ebenfalls dem Schutzregime des § 44 BNatSchG, werden aber artenschutzrechtlich nicht einzeln geprüft. Bei diesen Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustands bei Eingriffen nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird (s. KIEL 2007).
Artenschutzvorprüfung Seite 3 zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten • Stufe IA: Vorprüfung des Artenspektrums • 2.0 Stufe IA: Vorprüfung des Artenspektrums 2.1 Datengewinnung Zur Aufbereitung des vorhandenen und zu berücksichtigenden Artenspektrums werden im Rahmen des vorliegenden Kapitels alle vorhandenen Informationen zu den näher zu betrach- tenden Arten, auch im Hinblick auf die Art und den Zeitpunkt der Datengewinnung, zusam- mengestellt. Die Datengewinnung berücksichtigt in diesem Zusammenhang folgende Quellen: < die Durchführung einer Abfrage bei der Fachbehörde, < die Auswertung des Fundort- und Biotopkatasters, < die Auswertung orts- und artspezifischer Publikationen, < die Auswertung des FIS (Fachinformationssystem ´Geschützte Arten in Nordrhein-Westfa- len´) des LANUV sowie < eine Ortsbegehung mit Kartierung der Lebensraumtypen und -strukturen. 2.1.1 Durchführung einer Abfrage D:\buero\projekte\1915\ASVP_Annen.wpd - June 2, 2020 Als Ergebnis der Behördenabfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr- Kreises ist festzuhalten, dass dieser für das Plangebiet keine Daten zu planungsrelevanten Arten vorliegen (Mail vom 30.04.2020). 2.1.2 Auswertung des Fundort- und Biotopkatasters Eine zweite Datenquelle besteht durch das beim LANUV geführte Biotopkataster. Eine ent- sprechende Datenrecherche erbrachte allerdings keine weiterführenden Hinweise, da weder im noch im direkten Umfeld des Plangebietes entsprechende Biotopkatasterflächen ausgewie- sen sind. So befindet sich die nächste Fläche S es handelt sich dabei um die Fläche mit der Bezeichnung ´ Weidenwald in Annen´ (Kennung BK-4510-511S östlich vom Plangebiet in einer Entfernung von ca. 300 m gelegen). Angaben zu Tieren sind dort nicht enthalten. Auch die Auswertung des Fundortkatasters des LANUV ergab für das Untersuchungsgebiet einschließlich Umfeld keine entsprechenden Informationen zu planungsrelevanten Arten. Bei den nächstgelegenen Vorkommen in einer Entfernung von ungefähr 750 m in der Nähe der Steinbachstraße handelt es sich um eine Reihe unterschiedlicher Libellenarten, zu denen u.a. die Blaugrüne Mosaikjungfer, die Große Pechlibelle, die Große Königslibelle, die Hufeisen-Azurjungfer, die Weidenjungfer und anderer Arten zählen. Eine Relevanz für das Plangebiet ist nicht vorhanden.
Artenschutzvorprüfung Seite 4 zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten • Stufe IA: Vorprüfung des Artenspektrums • 2.1.3 Auswertung orts- und artspezifischer Publikationen Aktuelle Untersuchungen mit entsprechendem Ortsbezug zum Untersuchungsgebiet existieren nicht bzw. sind bei der Stadt Witten nicht bekannt und damit auch keine weiteren Daten zu möglichen planungsrelevanten Arten im Untersuchungsgebiet. 2.1.4 Auswertung des FIS Ein weiterer Arbeitsschritt zur Bestimmung der planungsrelevanten Arten im Untersuchungs- gebiet besteht mit der Abfrage des Fachinformationssystems (FIS) des LANUV, wobei im vorliegenden Fall der dritte Quadrant im MTB 4510 (Blatt Witten) zu betrachten ist. Mit Hilfe dieser Abfrage werden die im umgebenden Raum bekannten und damit auch im Untersu- chungsgebiet potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten ermittelt. Tab. 1: Planungsrelevante Arten in dem MTB 4510-3 Witten D:\buero\projekte\1915\ASVP_Annen.wpd - June 2, 2020 Art Status EHZ Deutscher Name Wissenschaftlicher Name (ATL) Säugetiere Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii N G Vögel Baumfalke Falco subbuteo BV U Baumpieper Anthus trivialis BV U Bluthänfling Carduelis cannabina BV unbek. Eisvogel Alcedo atthis BV G Feldsperling Passer montanus BV U Flussregenpfeifer Charadrius dubius BV U Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus BV U Girlitz Serinus serinus BV unbek. Graureiher Ardea cinerea BV G Gänsesäger Mergus merganser R/W G Habicht Accipiter gentilis BV G9 Kiebitz Vanellus vanellus BV U9 Kleinspecht Dryobates minor BV U Kuckuck Cuculus canorus BV U9
Artenschutzvorprüfung Seite 5 zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten • Stufe IA: Vorprüfung des Artenspektrums • Mehlschwalbe Delichon urbica BV U Mittelspecht Dendrocopos medius BV G Mäusebussard Buteo buteo BV G Neuntöter Lanius collurio BV U Pfeifente Anas penelope R/W G Rauchschwalbe Hirundo rustica BV U Rotmilan Milvus milvus BV S Schellente Bucephala clangula R/W G Schleiereule Tyto alba BV G Schnatterente Anas strepera R/W G Schwarzspecht Dryocopus martius BV G Sperber Accipiter nisus BV G Star Sturnus vulgaris BV unbek. Tafelente Aythya ferina R/W G Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus BV G Turmfalke BV G D:\buero\projekte\1915\ASVP_Annen.wpd - June 2, 2020 Falco tinnunculus Uferschwalbe Riparia riparia BV U Uhu Bubo bubo BV G Waldkauz Strix aluco BV G Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix BV U Waldohreule Asio otus BV U Waldwasserläufer Tringa ochropus R/W G Wanderfalke Falco peregrinus BV G Wasserralle Rallus aquaticus BV U Wespenbussard Pernis apivorus BV U Zwergsäger Mergellus albellus R/W G Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis BV G Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis R/W G Farn-, Blütenpflanzen und Flechten Prächtiger Dünnfarn Trichomanes speciosum N U V: Nachweis ab 2000 vorhanden BV: Nachweis ´Brutvorkommen´ ab 2000 vorhanden R / W: Nachweis 'Rast/Wintervorkommen' ab 2000 vorhanden EHZ: Erhaltungszustand: ATL = Atlantische Region KON = Kontinentale Region G = günstig = ungünstig S = schlecht 8 = mit zunehmender Tendenz 9 = mit abnehmender Tendenz
Artenschutzvorprüfung Seite 6 zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten • Stufe IA: Vorprüfung des Artenspektrums • Diesbezüglich ist festzustellen, dass der im Rahmen der FIS-Abfrage ermittelte Bestand an planungsrelevanten Arten 1 Fledermausart, insgesamt 41 Vogelarten und eine Pflanzenart umfasst, jedoch keine Amphibien und keine Reptilien (s. dazu Tabelle 1, vorherige Seite). 2.1.5 Ortsbegehung Zur Abschätzung möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte wurden Ortsbegehungen durch- geführt, in der nach möglichen Habitatbestandteilen der oben aufgeführten, näher zu betrach- tenden planungsrelevanten Arten gesucht wurde. Dazu wurden die bestehenden Lebens- raumstypen kartiert und eine Aufnahme etwaig vorhandener Horst- und Höhlenbäume durch- geführt. Diese örtlichen Begehungen fanden am 19.09.2019 und 14.02.2020 statt; im Hinblick auf die zu untersuchenden Horst- und Höhlenbäume konzentrierten sie sich auf die älteren Bäume innerhalb des Plangebietes, insbesondere diejenigen am westlichen Gebietsrand. Dabei wurde die Baumsubstanz in Bezug auf Höhlungen, Nester bzw. Horste planungsrelevanter Arten begutachtet. Bei besonders markanten Gehölzen mit entsprechendem Quartierpotenzial D:\buero\projekte\1915\ASVP_Annen.wpd - June 2, 2020 wurden die Baumart, der Brusthöhendurchmesser (BHD) und weitere etwaige Besonderheiten erfasst. Darüber hinaus wurden alle weiteren besonderen Aspekte und Biotopstrukturen aufgenom- men. 2.2 Beschreibung des Untersuchungsgebietes 2.2.1 Nutzungen und Lebensraumtypen Das Untersuchungsgebiet lässt sich in Be- zug auf die vorhandene Nutzungsstruktur in drei Teilbereiche gliedern. Diesbezüglich sind zu unterscheiden: < versiegelte Flächen mit einem Anteil von 54,5 %, < überbaute Flächen mit einem Anteil von 37,3 % sowie < unversiegelte Flächen mit einem Anteil von 8,2 %. Abb. 2: Versiegelte Flächen
Artenschutzvorprüfung Seite 7 zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten • Stufe IA: Vorprüfung des Artenspektrums • Den mit Abstand größten Flächenanteil neh- men die versiegelten Flächen ein, die sich über alle Teile des Plangebietes erstrecken und zumeist die vorhandenen Gebäude und Hallen einrahmen bzw. begleiten. Sie setzen sich aus Bewegungs- und Stellplatzflächen, aber auch aus Straßenflächen zusammen (s. dazu Abb.3 ), die jeweils S gemessen an der Gesamtheit der versiegelten Flächen S einen Anteil von mehr als 30 % einnehmen; Abb. 3: Straße, Bürgersteig und Parkplatz Bürgersteige und Fußwege mit ca. 4 % Flä- chenanteilen komplettieren diesen Bestand. Weiterhin ist der Gebäudebestand zu nennen, der ebenfalls mit über einem Drittel Flächen- anteil einen weiteren dominierenden Nutzungstyp im Plangebiet darstellt. Hier lassen sich Einzelgebäude bzw. kleinere Gebäudekomplexe mit Wohn- und/oder Dienstleistungsfunktio- nen von Verwaltungsgebäuden sowie den D:\buero\projekte\1915\ASVP_Annen.wpd - June 2, 2020 großen Märkten unterscheiden. Die acht Einzelgebäude mit Wohnungen und Büros S es handelt sich um die Gebäude Erlenweg Nr. 25 und 27 sowie Annenstraße Nr. 107, 109, 111, 111a, 115 und 117 S befinden sich ausschließlich im südlichen Teil entlang der Annenstraße und bestehen zumeist aus älterer Bausubstanz (s. dazu Abb. 4: Ältere Gebäudesubstanz auch Abb. 4). Beim zweiten Typus handelt es sich um Ver- waltungsgebäude, zum einen um reine Funktionsbauten (s. Abb. 5) und zum ande- ren um das alte, denkmalgeschützte Rat- hausgebäude (Annenstraße 113), welches die Einfahrtssituation von Süden her auf das hier relevante Gelände markiert. Auch diese Gebäude sind S wie alle weiteren großen Hallen S fast vollständig von versiegelten Flächen umgeben. Abb. 5: Verwaltungsgebäude
Artenschutzvorprüfung Seite 8 zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten • Stufe IA: Vorprüfung des Artenspektrums • Schließlich sind noch die großen Hallen und Verkaufsgebäude im zentralen und nördli- chen Teil des Plangebietes zu nennen. Ne- ben den erst jüngst gebauten Märkten auf der Ostseite, dazu zählen zum einen der Netto-Markt im Norden und ein Hallenneu- bau mit KiK, Deichmann und dm-Markt im mittleren Teil, bestehen hier weitere Gebäu- de mit Dänischem Bettenlager und einem Abb. 6: Hallenkomplexe Gastronomie-Betrieb, ein großes, teils zwei- geschossiges Gebäude mit Spielothek (sie- he dazu auch Abb. 6) und Getränkemarkt sowie ein LIDL-Markt im Nordwesten und ein sechstes, kleineres Gebäude mit einem Küchenstudio am nördlichen Gebietsrand. Mit dieser Nutzungsstruktur aus versiegelten und überbauten Flächen, die im Plangebiet zusammen einen Flächenanteil von deutlich über 90 % einnehmen, wird deutlich, dass unversiegelte Freiflächen bzw. Bereiche mit einem natürlichen Bewuchs weitgehend fehlen. D:\buero\projekte\1915\ASVP_Annen.wpd - June 2, 2020 Mögliche Lebensraumstrukturen können sich daher nur abseits davon im Bereich verbleiben- der Freiräume etablieren. Diesbezüglich sind zunächst die Zierbeete und Rabatten zu nennen, die einen Flächenanteil von knapp 3 % am Plangebiet einnehmen. In der Regel handelt es sich dabei um Abstandsflächen z.B. zwischen Parkplätzen oder be- nachbarten Grundstücken oder um gebäudebegleitende unversiegelte Flächen, die mit Bodendeckern bewachsen sind oder sich als Kiesbeete oder mit Rindenmulch abge- deckte Flächen darstellen und häufig auch über einen sehr jungen Baumbewuchs aus Hochstämmchen verfü- gen (s. dazu Abb. 7). Aufgrund dieses Bewuchses und der Pflege spielen diese Flächen aus faunistischer Sicht keine bzw. eine nur sehr untergeordnete Rolle, da hier ein Krautbewuchs weitge- hend fehlt und S aufgrund der gewerblichen Vornutzung S auch kein natürlicher Bodenaufbau vorhanden ist, so dass ein Besatz an Insekten und Bodenlebewesen als z.B. eine Nahrungsgrundlage für Vögel weitgehend fehlt. Abb. 7: Zierbeete
Artenschutzvorprüfung Seite 9 zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten • Stufe IA: Vorprüfung des Artenspektrums • Demgegenüber weisen die noch vorhande- nen Gärten, die teils zugunsten von Hofflä- chen mit PKW-Stellplätzen aufgegeben wur- den, zwar insgesamt noch geringere Flä- chenanteile von nur etwas mehr als 2 % auf, verfügen aber dann über größere Teilflä- chen von zumeist wenigen hundert Quadrat- metern. Zusammen mit einem teils älteren Baumbestand, u.a. aus Obstbäumen beste- hend (vgl. dazu auch Abb. 8), und den Abb. 8: Garten mit Obstbaumbestand Rasen- und Staudenflächen bieten diese Flächen gewisse Funktionen als Teillebensraum. In diesen Bereichen S es handelt sich dabei lediglich um zwei Gärten, die der Bebauung an der Annenstraße zuzuordnen sind S konnten dementsprechend auch Vogelnester nachgewiesen werden. Schließlich sind als weiterer Lebensraumtyp die Gehölzflächen aufzuführen, die fast den D:\buero\projekte\1915\ASVP_Annen.wpd - June 2, 2020 gesamten westlichen Grenzbereich des Plangebietes einnehmen. Während dort im nördlichen Bereich, d.h. auf den rückwärti- gen Flächen des Lidl-Marktes, ein lockerer Baumbestand zumeist aus Weiden mit ei- nem Unterwuchs aus Cotoneaster wächst, wird der südlich daran anschließende Be- Abb. 9: Heckenabschnitt auf der Westseite reich zunächst aus älteren Bäumen und ei- ner dann folgenden Hecke mit heimischen Gehölzen und Ziergehölzen eingenommen (s. auch Abb. 9). Der Heckenbestand ist allerdings im Winter 2019/2020 komplett auf den Stock gesetzt worden, so dass auch hier zunächst keine bzw. nur sehr eingeschränkte Lebensraumfunktionen verbleiben. In einer Gesamtschau lassen sich somit gemäß LANUV folgende Lebensraumtypen von- einander unterscheiden (s. dazu auch Anlage 1). < Baumreihe/-bestand < Rabatte, Zierbeet < Einzelbaum < Versiegelte Fläche (Straße, Parkplatz, < Hecke Bewegungsfläche, Bürgersteig etc.) < Garten, Rasenfläche < Gebäude und Halle
Artenschutzvorprüfung Seite 10 zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten • Stufe IA: Vorprüfung des Artenspektrums • 2.2.2 Habitatstrukturen und -qualitäten Aufgrund der oben beschriebenen Nutzungssituation und Lebensraumtypen lassen sich für das Plangebiet nur wenige Strukturen mit unterschiedlichen Habitatqualitäten aufzeigen. So sind in diesem Zusammenhang zunächst die älteren Wohn- und Geschäftsgebäude mit ihren Nebengebäuden an der Annenstraße zu nennen, die S sofern sie nicht (energetisch) saniert wurden S entsprechende Hohlräume und Fugen z.B. im Dachbereich aufweisen könnten. Diese können von gebäudebewohnenden Fledermäusen genutzt werden. Insofern kann ein gewisses Potenzial möglicher (Zwischen-) Quartiere für Fledermäuse angenommen werden. Nester von Vögeln (z.B. von der Mehlschwalbe) konnten an höheren Wohngebäuden S sofern die Fassadenteile einsehbar waren und beurteilt werden konnten S nicht kartiert werden. Allerdings konnten Vogelnester an der Südostecke und der Westseite des Plangebietes nachgewiesen werden. Ältere Bäume mit einem Brusthöhendurchmesser (BHD) von > 50 cm sind im Plangebiet nicht vorhanden; so hatten viele der hier untersuchten Bäume einen nur sehr geringen Brusthöhen- durchmesser, da sie erst vor kurzem gepflanzt worden sind, wie z.B. die Säulen-Hainbuchen D:\buero\projekte\1915\ASVP_Annen.wpd - June 2, 2020 im nordwestlichen Teil des Plangebietes. Ansonsten wurden insbesondere die Weiden mit zumeist BHD von 25 - 30 cm auf der rückwärtigen Seite des Lidl-Marktes näher inspiziert. Baumhöhlen wurden dabei nicht festgestellt; auch Nester waren dort nicht vorhanden. Das einzige hier nachgewiesene Nest S es handelt sich um ein Taubennest S befand sich in einem Weißdorn an der Südwestecke des Lidl-Gebäudes. Auch bei allen weiteren inspizierten Bäumen im Bereich der Gärten an der Annenstraße oder im zentralen Teil des Plangebietes, wie z.B. zwischen den beiden Gastronomiebetrieben S dabei handelt es sich um Hainbuche, Ahorn und Linde mit maximalen Brusthöhendurchmessern von ca. 30 cm S konnten keine Höhlungen, größeren Rissen, Rindenabspaltungen o.ä., unter anderem aufgrund ihrer gleich- mäßigen Rindenstruktur, ausgemacht werden. Auch können die vereinzelt auftretenden älteren und höheren Bäume keine Voraussetzungen als Ansitzwarte für Greifvögel und Eulen bieten, da in ihrem Umfeld bzw. im Plangebiet fast ausschließlich Gebäude und versiegelte Flächen vorhanden sind (vgl. Kap. 2.2.1), die keine Bedeutung als Nahrungsfläche besitzen. Weiterhin konnten keine weiteren Habitatqualitäten beispielsweise in Form von größeren Nestern oder Horsten aufgenommen werden, ein Umstand, der im Rahmen der Winterkartierung in unbelaubtem Zustand gut zu beurteilen war. Vor diesem Hintergrund wird davon ausgegangen, dass im Plangebiet keine entsprechenden Fortpflanzungsstätten von größeren Vogelarten wie z.B. Greifvögeln vorhanden sind. Auch werden große Teile des Plangebietes weder eine Bedeutung als Nahrungsraum aufgrund der fehlenden Säume und Hochstaudenfluren aufweisen noch eine als Fortpflanzungs- und Ruhestätte, da die hierfür geeigneten Gehölze nur vereinzelt an den Rändern des Plan- gebietes vorhanden sind (s. dazu auch Anlage 1).
Artenschutzvorprüfung Seite 11 zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten • Stufe IA: Vorprüfung des Artenspektrums • 2.3 Potenziell vorkommende planungsrelevante Arten Als Ergebnis der Bestandsanalyse, d.h. nach Auswertung der zur Verfügung stehenden Unterlagen, der Ortsbegehung sowie der Darstellung der relevanten Lebensraumtypen und Habitatstrukturen lässt sich das zu beurteilende Artenspektrum zusammenstellen. Dies setzt sich primär aus den Arten zusammen, die für den dritten Viertelquadranten des MTB 4510 gemäß FIS ´Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen´ vom LANUV gemeldet sind. Darüber hinaus konnten über andere ausgewertete Quellen (u.a. Fundortkataster) keine weiteren Fledermausarten oder planungsrelevanten Vogelarten ermittelt werden. Vor diesem Hintergrund bezieht sich der nachfolgende Prüfprozess auf eine Fledermaus (Rauhautfledermaus), auf 41planungsrelevante Vogelarten sowie auf eine Pflanze (Prächtiger Dünnfarn). 2.4 Ausschluss nicht zu betrachtender Arten D:\buero\projekte\1915\ASVP_Annen.wpd - June 2, 2020 Die oben genannten potenziell vorkommenden planungsrelevanten Tierarten müssen nicht zwangsläufig auch im Plangebiet vorkommen, da dort nur ein sehr kleiner Teil der im Mess- tischblatt auftretenden Lebensräume vorhanden ist (s. dazu Kap. 2.2.1). Nachfolgend werden daher solche Arten ausgesondert und nicht weiter betrachtet, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht im Plangebiet vorkommen. Damit ist gemeint, dass dieses für die o.g. Arten als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte keine Funktion hat und auch nicht regel- mäßig und obligatorisch zur Nahrungsaufnahme aufgesucht wird oder durchflogen bzw. durchwandert werden muss. Dies gilt gerade bei mobilen Artengruppen wie Vögeln und Fledermäusen auch dann, wenn sie im Gebiet nur sehr selten und höchstens kurzzeitig als Gäste (Nahrungsgast, Durchzügler) erwartet werden, was bei den dafür am ehesten in Frage kommenden Arten erwähnt wird. Die Wahrscheinlichkeit des Vorkommens im Plangebiet wird anhand der Lebensraumansprü- che, Verbreitungsmuster und Verhaltensweisen, der regionalen Verbreitung sowie der Plan- gebietsausstattung unter Berücksichtigung der Vorbelastungen (Lärm, Licht, optische Störun- gen v.a. durch Menschen, Prädation und Störung v.a. durch Hunde und Katzen, Entsorgung von Gartenabfällen, Mahd etc.) abgeschätzt.
Artenschutzvorprüfung Seite 12 zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten • Stufe IA: Vorprüfung des Artenspektrums • 2.4.1 Fledermäuse Im Plangebiet fehlen aufgrund der urbanen Nutzungsstruktur und der Lage inmitten des Stadtkörpers naturnahe Wälder oder größere strukturreiche Gehölze, natürliche Höhlen sowie größere Fließ- und Stillgewässer (s. dazu Kap. 2.2.1). Als Fledermaus, die vor allem innerhalb von strukturreichen Landschaften gelegenen Wäldern ihren bevorzugten Lebensraum findet, ist hier die Rauhautfledermaus zu nennen. Die Wahrscheinlichkeit ihres Vorkommens wird aufgrund der vorhandenen Ausstattung an Landschaftselementen im Plangebiet als sehr gering eingeschätzt, zumal dort auch keine Gehölze mit für Fledermäuse nutzbare Strukturen (z.B. Baumhöhlen, Spalten etc.) nachgewiesen werden konnten. Auch weitere Fledermausarten, wie z.B. die Wasserfledermaus, die für benachbarte Mess- tischblattquadranten gemeldet ist, ist auf strukturreiche Landschaftsteile S u.a. mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil S angewiesen. Ein Vorkommen der Wasserfledermaus oder weiterer Arten mit ähnlichen Ansprüchen an ihren Lebensraum wird daher für das Plangebiet ebenfalls als wenig wahrscheinlich eingeschätzt. Demgegenüber sind die mehr oder minder typischen Siedlungsarten zu nennen, die hier ihren D:\buero\projekte\1915\ASVP_Annen.wpd - June 2, 2020 Lebensraum haben können. Zu dieser Gruppe zählt die Zwergfledermaus, die regelmäßig insbesondere auch im städtischen Bereich auftritt. Auch wenn sie für den relevanten Mess- tischblattquadranten nicht gemeldet ist, wird sie hier diskutiert, da sie auch im Umfeld häufig auftritt. Ihre Quartiere und insbesondere Wochenstuben sucht die Zwergfledermaus im Bereich von Gebäuden. Ein entsprechendes Potenzial besteht daher im Bereich der vorhande- nen, in erster Linie älteren Gebäudesubstanz im südlichen Teil entlang der Annenstraße. Die Zwergfledermaus steht hierbei stellvertretend auch für weitere Siedlungsarten, zu denen u.a. die Breitflügelfledermaus zu rechnen ist. Mit Baumhöhlenbewohnern, die auch im Bereich von Siedlungen oder in Siedlungsnähe auftreten können, ist dagegen eher nicht zu rechnen, da die bestehende Gehölzsubstanz über kein entsprechendes Potenzial verfügt. Neben dem hier aufgezeigten Quartierpotenzial in Gebäuden besitzt das Plangebiet aufgrund seiner Größe und Lage weder eine besondere Bedeutung als Jagdhabitat insbesondere für Siedlungsarten, noch eine Funktion als Flugstraße, da hier S mit einer Ausnahme S keine linienhaft ausgeprägten Gehölzstrukturen vorhanden sind. Lediglich auf der Westseite des Plangebietes bestehen eine Baumreihe und eine Hecke, die allerdings keine räumlich-funk- tionalen Beziehungen zu weiteren, diesbezüglich nutzbaren Strukturen außerhalb des Plan- gebietes, ggf. mit Anschluss an Nahrungsflächen, aufweisen.
Artenschutzvorprüfung Seite 13 zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten • Stufe IA: Vorprüfung des Artenspektrums • 2.4.2 Vögel Die weitere Prüfung der planungsrelevanten Vogelarten wird aufgrund der Vielzahl der für das Messtischblatt gemeldeten Arten zunächst mit Hilfe einer tabellarischen Übersicht vollzogen. Dabei erfolgt eine Zuordnung der Arten zu den jeweiligen Lebensraumtypen S insbesondere solchen, die im städtischen Umfeld vertreten sein können. Diese Arten werden dann im Anschluss im Hinblick auf ein zu erwartendes Auftreten im Plangebiet vertiefend diskutiert. Tab. 2: Zuordnung der potenziell vorkommenden Vogelarten zu ihren Lebensräumen Lebensraumtyp Brutvorkommen Vorkommen im Vorkommen unwahrscheinlich / auszu- städtischen Umfeld im Plange- schließen möglich biet möglich Laubwälder, Mischwälder, größere Habicht,, Mäusebussard, Rot- - - Feldgehölze, Felsen, Horst-/Höhlen- milan, Wanderfalke, Wespen- bäume bussard, Uhu, Klein-, Mittel- und Schwarzspecht, Waldlaubsänger Reich strukturierte Landschaftsräume Baumfalke, Baumpieper, Grau- - - mit hohem Gehölz- u. Grünlandanteil reiher, Neuntöter, Kuckuck D:\buero\projekte\1915\ASVP_Annen.wpd - June 2, 2020 sowie Feuchtgebieten und Gewässern Offene Agrarräume Kiebitz - - Kleingehölze, Hecken, Gebüsch - - - Bäume und Baumgruppen mit Hor- - Feldsperling, Star, Star sten, Höhlen und Mulmstellen Gartenrotschwanz, Offene Kiesflächen Flussregenpfeifer - - Gewässer und Gewässerbiotope Eisvogel, Gänsesäger, Pfeifente, - - Schellente, Schnatterente, Tafel- ente, Teichrohrsänger, Ufer- schwalbe, Waldwasserläufer, Wasserralle, Zwergsäger und Zwergtaucher Garten, Park und Siedlungen mit älte- - Bluthänfling, Girlitz, - rer Baumsubstanz, auch Nadelbäu- Star, Feldsperling, men und Sukzessionsflächen Gartenrotschwanz, Sperber, Turmfalke, Waldkauz, Waldohreule Gebäude, Hofstellen, Rauchschwalbe, Schleiereule Turmfalke, Wanderfalke - Hochhäuser sowie Mehlschwalbe, Feldsperling, Gartenrot- schwanz, Star Wie die Tabelle 2 zeigt, können viele Arten im Untersuchungsgebiet und damit auch im Planbereich ausgeschlossen werden. Dies betrifft insbesondere die Arten, die beispielsweise auf ausgeräumte oder aber strukturreiche Agrarlandschaften sowie größere Waldflächen angewiesen sind. Dazu zählen Kiebitz und Baumfalke, Baumpieper, Graureiher, Neuntöter,
Artenschutzvorprüfung Seite 14 zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten • Stufe IA: Vorprüfung des Artenspektrums • Kuckuck sowie Habicht, Mäusebussard, Rotmilan, Wanderfalke, Wespenbussard, Uhu, Kleinspecht, Mittelspecht und Schwarzspecht sowie der Waldlaubsänger. Auch an Gewässer bzw. deren Umfeld gebundene Vogelarten, wie der Eisvogel und andere Arten, dazu gehören Eisvogel, Gänsesäger, Pfeifente, Schellente, Schnatterente, Tafelente, Teichrohrsänger, Uferschwalbe, Waldwasserläufer, Wasserralle, Zwergsäger und Zwergtau- cher und i.w.S. auch der Flussregenpfeifer können für das Plangebiet als Brutvögel ausge- schlossen werden. Schließlich sind auch Rauchschwalbe und Schleiereule, die in erster Linie an landwirtschaftliche Hofstellen gebunden sind, nicht zu erwarten. Sperber, Turmfalke, Waldkauz und Waldohreule kommen in strukturreichen Park- und Kultur- landschaften und damit oft auch in der Nähe menschlicher Siedlungen vor. Hier werden vom Sperber u.a. mit Fichten bestandene Parkanlagen und Friedhöfe und vom Turmfalken Gebäu- de oder alte Nester von Rabenvögeln als Brutplätze genutzt. Auch die Eulen sind auf ent- sprechende Höhlungen bzw. größere und verlassene Nester anderer Arten angewiesen. Da im Plangebiet jedoch weder geeignete Gehölze noch entsprechende Horste und Höhlen vorhan- den sind, können auch diese vier Arten als Brutvögel ausgeschlossen werden, zumal auch keine Spuren wie Federn, Kot, Gewölle etc. nachgewiesen werden konnten. Dies gilt auch für den Wanderfalken, der im Ruhrgebiet zumeist Türme oder Hochhäuser S vielfach innerhalb oder in der Nähe alter Industriebrachen S als Brutstandort annimmt. D:\buero\projekte\1915\ASVP_Annen.wpd - June 2, 2020 Ein theoretisches Vorkommen im Plangebiet wäre dagegen bei Bluthänfling, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Girlitz, Mehlschwalbe und Star möglich. Während für den Bluthänfling und Girlitz sowohl geeignete Brutstandorte S insbesondere in dichtem Gebüsch oder Nadelholz- beständen S als auch entsprechende Nahrungsflächen fehlen, sind diese beiden Arten eben- falls nicht zu erwarten. Auch für die Mehlschwalbe konnten an den im Plangebiet vorhandenen Gebäuden keine Nester ausgemacht werden. Schließlich sind auch für die drei Vogelarten Feldsperling, Gartenrotschwanz und Star im Bereich der bestehenden Gehölze keine Höhlungen oder Mulmstellen nachgewiesen worden, die ihnen als Brutstätte hätten dienen können. Außerdem wird auch aufgrund der unzuläng- lichen Nahrungssituation nicht mit Gartenrotschwanz und Feldsperling gerechnet, zumal für letztgenannte Art auch durch den Haussperling ein hoher Konkurrenzdruck besteht. So verbleibt lediglich der Star als einzige Art, dessen Vorkommen im Plangebiet an den älteren Gebäuden an der Annenstraße aufgrund dort etwaig vorhandenen Nischen nicht grundsätzlich auszuschließen ist, da er auch weitere Flüge zum Nahrungserwerb unternimmt. 2.4.3 Pflanzen Der Prächtige Dünnfarn, vom Habitus her eher moosartig, bildet zumeist kleine bis maximal mehrere Quadratmeter große, unscheinbare immergrüne Polster, die in tiefen, lichtarmen und feuchten Felsspalten gedeihen. Sein Auftreten im Plangebiet ist daher auszuschließen.
Artenschutzvorprüfung Seite 15 zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten • Stufe IB: Vorprüfung der Wirkfaktoren • 3.0 Stufe IB: Vorprüfung der Wirkfaktoren 3.1 Beschreibung des Vorhabens 3.1.1 Vorhabenbeschreibung und geplante Festsetzungen Das Plangebiet des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans - Ann - Nr. 252 ´Westfa- lenstraße / Annenstraße´ im Stadtteil Annen ist größtenteils bebaut und weitgehend versiegelt. Heute existieren hier sehr unterschiedliche Nutzungen, die sich seit 2005 nach Aufgabe eines Gewerbestandortes im Laufe der Zeit angesiedelt haben. Neben verschiedenen Discountern und kleinen Märkten mit spezifiziertem Angebot zählen hierzu u.a. auch Restaurants, eine Spielhalle und das Technische Rathaus der Stadt Witten sowie Wohn- und Geschäftsgebäude an der Annenstraße. D:\buero\projekte\1915\ASVP_Annen.wpd - June 2, 2020 Abb. 10: Festsetzungen des Bebauungsplans (STADT WITTEN 2020)
Artenschutzvorprüfung Seite 16 zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten • Stufe IB: Vorprüfung der Wirkfaktoren • Die Beurteilung bisheriger Planvorhaben wurde nach § 34 BauGB durchgeführt, da die vormals bestehenden Bebauungspläne aufgehoben wurden. Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen und verkehrlichen Entwicklung des Plangebietes und seiner unmittelbaren Umgebung sieht die Stadt Witten nun das Erfordernis zur Neuaufstellung eines Bebauungsplanes, u.a. auch zur Steuerung der künftigen Entwick- lung des Einzelhandels. Parallel dazu wird ein entsprechendes Änderungsverfahren für den FNP durchgeführt. So sollen zukünftig schädliche Auswirkungen künftiger Einzelhandels- ansiedlungen im Planbereich in Bezug auf die Wittener Innenstadt und Nachbargemeinden vermieden und die verkehrlichen Auswirkungen möglicher Vorhaben, insbesondere auch im Hinblick auf etwaig erforderliche Immissionsschutzmaßnahmen geprüft und geregelt werden. Der Bebauungsplan sieht in Bezug auf die Art der baulichen Nutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB folgende Festsetzungen vor: < Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO, < Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO, < Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO sowie D:\buero\projekte\1915\ASVP_Annen.wpd - June 2, 2020 < Verkehrsflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB. 3.1.2 Ermittlung der Wirkfaktoren Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 252 ergeben innerhalb der Baugrenzen gewisse Erweiterungsmöglichkeiten bestehender Gebäude bzw. Hallen oder auch die Möglich- keiten von Neubauten, wie dies bereits heute auch schon nach § 34 BauGB möglich ist. Dabei erfolgt in der Regel eine Inanspruchnahme heute schon entweder bereits überbauter oder aber versiegelter Flächen. Unbebaute Freiflächen sind dagegen lediglich in Form von Abstands- und Gliederungsflächen, die sich heute zumeist aus Zierbeeten bzw. Rabatten mit teils jungem Baumbestand zusammensetzen, betroffen. Anderweitige als die derzeitigen Beeinträchtigungen, die sich durch mannigfaltige Fahr- zeugbewegungen und die Anwesenheit des Menschen infolge der heutigen Nutzung des Geländes mit seinen Märkten, Geschäften, Restaurants und Dienstleistungsbetrieben er- geben, entstehen im Zuge etwaig vorgesehener Gebäudeneubauten und Umstrukturierungen. Derartige Beeinträchtigungen vollziehen sich während der gesamten Bauzeit und beginnen schon mit der Freistellung des Baufeldes. So müssen im Zuge der Baufeldräumung zunächst die vorhandenen baulichen Strukturen, ggf. aber auch vorhandene Vegetation entfernt wer- den. Mit der Herstellung neuer Gebäude und ihrer Nebenanlagen kommt es sukzessive zu einer Inanspruchnahme, Überbauung und Neuversiegelung zumeist ehemals anthropogen überformter und damit auch entsprechend vorbelasteter Bereiche.
Artenschutzvorprüfung Seite 17 zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten • Stufe IB: Vorprüfung der Wirkfaktoren • Neben dem Abbau und der Entsorgung von Materialien sind i.d.R. auch Bodenbewegungen und Auskofferungen mit Zwischenlagerung von Bodenmaterial erforderlich. Darüber hinaus kommt es zur Lagerung und Verarbeitung von Baustoffen. Im Hinblick auf die zu prüfenden Tiergruppen bzw. Arten sind dadurch folgende spezifische Wirkfaktoren zu erwarten: < Baubedingte Wirkfaktoren 3 Entfernung der Vegetation (Bäume, Kleinsträucher etc.) und u.U. tierökologisch relevan- ter Strukturen (z.B. Vogelnester), 3 Baubetrieb (optische und akustische Störwirkungen, Erschütterungen, Schadstoff- und Staubemissionen) mit Bodenaushub, Zwischenlagerung und auch An- und Abtransport von Bodenmaterial. Die optischen und akustischen Störwirkungen sowie Erschütterun- gen und Schadstoffemissionen sind bauzeitenbedingt und damit temporär. < Anlagebedingte Wirkfaktoren 3 dauerhafte Inanspruchnahme von bedeutungslosen Biotopstrukturen durch Überbauung und Versiegelung heute zumeist entsprechend vorbelasteter Flächen, 3 dauerhafte Beanspruchung von geringwertigen Biotopstrukturen (Rabatten, Beete, etc.) durch Nebenanlagen, Wege und ggf. neu angelegte Zierbeete etc., < Betriebsbedingte Wirkfaktoren D:\buero\projekte\1915\ASVP_Annen.wpd - June 2, 2020 3 zunehmende Verlärmung und Schadstoffemission durch zunehmenden Autoverkehr, 3 zunehmende optische Störwirkung durch Licht, Unruhe, 3.2 Darlegung möglicher Auswirkungen Die wesentlichsten Auswirkungen bestehen durch den Baubetrieb und einer damit verbunde- nen neuen Qualität von Belastungen. Ansonsten ist mit keiner nennenswerten Neuversiege- lung oder Überbauung zu rechnen, da heute eine in dieser Hinsicht schon fast vollständige Vorbelastung besteht. Die dabei erforderliche etwaige Entfernung von z.B. Vegetations- strukturen oder der Verlust einzelner Gehölze ist aus faunistischer Sicht ohne nennenswerte Bedeutung. Auch werden durch zukünftige Nutzungsänderungen keine signifikant zunehmen- den Störungen durch Verlärmung, weitere optische Störreize (z.B. Licht) oder anderweitige Immissionen zu erwarten sein. Faunistisch relevante bzw. bedeutungsvolle Funktionsräume werden nicht beeinträchtigt. Auch ist nicht davon auszugehen, dass infolge der Neuaufstellung des Bebauungsplans grundlegen- de Strukturen im Bereich der Bebauung an der Annenstraße verändert werden. Allgemein gesehen lassen sich damit folgende mögliche Beeinträchtigungen, in ihrer Intensität jedoch als marginal zu bezeichnende Auswirkungen bau-, anlage- und betriebsbedingter Art ableiten: < Tötung und Störung von Tieren durch Bautätigkeiten und Baumaßnahmen, < Verlust / Beeinträchtigung möglicher Fortpflanzungsstätten und < Verlust / Beeinträchtigung von Nahrungshabitaten und Ruhestätten.
Artenschutzvorprüfung Seite 18 zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten • Stufe IC: Prognose der Betroffenheit gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG • 4.0 Stufe IC: Prognose der Betroffenheit gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG Die oben aufgezeigten, u.U. vorkommenden planungsrelevanten Arten sind nachfolgend im Hinblick auf eine vorhabenbezogene Betroffenheit und die etwaige Auslösung artenschutz- rechtlicher Konflikte näher zu betrachten. Diese Analyse erfolgt unter Berücksichtigung der vorhabenspezifischen Wirkfaktoren und Auswirkungen sowie unter Einbeziehung der Lebens- raumansprüche der zu betrachtenden Arten. 4.1 Überschlägige Betroffenheitsanalyse Die im Plangebiet und dessen Umfeld vorkommenden planungsrelevanten Tierarten müssen durch das Vorhaben nicht unbedingt in einer Weise betroffen sein, die zu einem direkten Verstoß gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG führt. Keine oder eine unerhebliche Betroffenheit liegt vor, wenn beispielsweise die hier lebenden Fledermäuse und Vögel das Plangebiet nicht oder nur in sehr geringem Maße und unregelmäßig nutzen und damit keine D:\buero\projekte\1915\ASVP_Annen.wpd - June 2, 2020 essenziellen Habitate einzelner Arten betroffen sind oder die ökologische Funktion der Le- bensstätten weiterhin im räumlichen Zusammenhang erfüllt wird. Weiterhin ist nicht von einer maßgeblichen Betroffenheit auszugehen, wenn einzelne Arten unempfindlich auf das Vorhaben reagieren und keine Individuen getötet, verletzt bzw. be- schädigt werden. Auf Grundlage der o.g. Aspekte wird nachfolgend überschlägig geprüft, ob bei den Arten, bei denen ein Vorkommen im Plangebiet und dessen Umfeld nicht gänzlich auszuschließen ist bzw. unterstellt wird, Beeinträchtigungen bzw. artenschutzrechtlich relevante Konflikte auf- treten können. Unter Berücksichtigung der o.g. Aspekte und insbesondere der aufgezeigten Wirkungen lässt sich folgende Prognose erstellen: Bei den gebäudebewohnenden Fledermäusen, d.h. bei der exemplarisch dafür stehenden Zwergfledermaus, die Quartiere innerhalb der zumeist älteren Gebäudesubstanz in erster Linie an der Annenstraße besitzen könnte, ist zunächst kein Konflikt abzuleiten, da ein entsprechen- der Abriss und grundlegender Umbau dieser Gebäude nicht vorgesehen ist und auch nicht durch die Festsetzungen des Bebauungsplans initiiert wird. Bei allen weiteren Bauten in- nerhalb des Gewerbe-, Misch- und Sondergebietes, bei denen es sich um reine Funktions- bauten oder auch neue Gebäude handelt, bestehen zunächst keine Hinweise auf eine Nut- zung durch Fledermäuse. Dies ist dadurch begründet, dass derartige Gebäude meist nur geringe, für Fledermäuse nutzbare Strukturen aufweisen und dass auch keine Vorkommen gebäudebewohnender Fledermäuse für das relevante Messtischblatt gemeldet sind.
Artenschutzvorprüfung Seite 19 zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten • Stufe IC: Prognose der Betroffenheit gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG • Um aber auch hier letzte Prognoseunsicherheiten auszuschließen, sollten bauliche Ver- änderungen außerhalb der Wochenstubenzeiten (Anfang Mai bis Mitte August) und Winter- schlafzeiten (etwa Mitte November bis Ende März) der Fledermäuse begonnen werden, um eine Tötung oder Verletzung einzelner Individuen zu verhindern. Sollte dies aus technischen oder anderweitigen wichtigen Gründen nicht möglich sein, sollte vorsorglich eine Ökologische Baubegleitung installiert werden. Ein Beeinträchtigung von baumhöhlenbewohnenden Fledermäusen, d.h. der Rauhautfleder- maus, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen, da ein Vorkommen dieser Art im Plangebiet als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt wird und darüber hinaus keine von ihr nutzbare Strukturen an den Gehölzen im Plangebiet nachgewiesen werden konnten. Aus Sicht der Fledermäuse lassen sich somit bei Berücksichtigung der o.g. Zeiten keine artenschutzrechtlich begründeten Konflikte im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG ableiten. Bruten planungsrelevanter Vogelarten sind innerhalb des Plangebietes lediglich beim Star nicht gänzlich auszuschließen, da dieser als Nischenbrüter entsprechende Brutplätze im Bereich der älteren Bausubstanz an der Annenstraße besitzen könnte. Da dort jedoch S so wie D:\buero\projekte\1915\ASVP_Annen.wpd - June 2, 2020 oben schon ausgeführt S weder ein entsprechender Abriss und/oder grundlegender Umbau dieser Gebäude vorgesehen ist noch durch die Festsetzungen des Bebauungsplans initiiert wird, lassen sich auch hier keine Beeinträchtigungen ableiten, zumal auch ein ausreichender Abstand zu den Gewerbe-, Misch- und Sondergebieten besteht, in denen mögliche Um- strukturierungen mit entsprechendem Störpotenzial vorgenommen werden könnten. Artenschutzrechtlich begründete Konflikte gemäß § 44 Abs. 3 S. 1 - 3 BNatSchG sind daher mit hoher Wahrscheinlichkeit für die planungsrelevanten Vogelarten auszuschließen. Unabhängig davon ist jedoch nicht völlig auszuschließen, dass Brutflächen besonders ge- schützter, jedoch nicht planungsrelevanter europäischer Vogelarten in Anspruch genommen bzw. durch entsprechende baubedingte Auswirkungen beeinträchtigt werden könnten. Dort kann es dann zu einer Zerstörung ihrer Nester und damit zu einer Tötung bzw. Beschädigung von einzelnen Individuen bzw. Eiern kommen S auch durch Aufgabe eines schon bebrüteten Nestes aufgrund der baubedingten Störungen. Um dies zu vermeiden, darf die Beseitigung von Bäumen mit einem BHD > 20 cm S alle anderen Bäume sind zu jung bzw. zu klein, um als Brutstandort in Frage zu kommen S nur in dem Zeitraum zwischen Anfang Oktober und Ende Februar vorgenommen werden und es müssen die Bautätigkeiten vor der Brutzeit der Vögel begonnen haben, um dadurch ent- sprechende Störwirkungen im Sinne einer Vergrämung zu entfalten, so dass ein Brutgeschäft erst gar nicht begonnen wird. Damit wird eine Tötung europäisch geschützter Vogelarten verhindert.
Artenschutzvorprüfung Seite 20 zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten • Stufe IC: Prognose der Betroffenheit gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG • 4.2 Empfehlung Unter Berücksichtigung der Ausstattung des Plangebietes mit entsprechenden Lebensraum- strukturen auf der einen Seite und den dort u.U. vorkommenden Fledermaus- und planungs- relevanten Vogelarten auf der anderen Seite lassen sich artenschutzrechtlich begründete Konflikte gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BNatSchG mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließen. Unabhängig davon sind zur Beseitigung letzter Prognoseunsicherheiten folgende Maßnahmen zu beachten: < Eine ggf. notwendige Beseitigung von Gehölzen darf im Sinne des § 39 BNatSchG i.V.m. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nur in dem Zeitraum zwischen Anfang Oktober und Ende Februar erfolgen, da dann in den entsprechenden Gehölzen bzw. Bäumen weder eine Nutzung durch Fledermäuse als Winterquartier noch Bruten der europäisch geschützten Vogelarten stattfinden. < Bei wesentlichen Umbauten von Gebäuden, bei denen die Gebäudehülle betroffen ist und beim Gebäudeabriss sind weitere zeitliche Regelungen zum Baubeginn zu beachten. So D:\buero\projekte\1915\ASVP_Annen.wpd - June 2, 2020 muss dieser außerhalb der Wochenstuben- und Winterschlafzeiten der Fledermäuse stattfinden, d.h. er darf nicht zwischen Anfang Mai bis Mitte August sowie zwischen Mitte November bis Ende März erfolgen. Denn mit dem Beginn der baulichen Maßnahmen außerhalb dieser Zeiten und dem Verschluss entsprechender Nischen und Spalten werden gleichzeitig entsprechende Vergrämungseffekte initiiert, die eine Besiedlung durch Tiere verhindern und damit auch eine Tötung oder Verletzung einzelner Individuen. < Sollte dies aus technischen oder anderweitigen wichtigen Gründen nicht möglich sein, muss vorsorglich eine Ökologische Baubegleitung installiert werden. < Sofern eine Sanierung oder ein Abbruch von Gebäuden an der Annenstraße vorgesehen ist, gelten die o.g. Bauzeitenregelungen auch für den Star und ggf. weitere Nischenbrüter. Sollten diese aus technischen oder anderweitigen wichtigen Gründen nicht eingehalten werden können, wird empfohlen eine Ökologische Baubegleitung zu installieren. Bei Berücksichtigung dieser Vorgaben sind die Voraussetzungen vorhanden, eine aus arten- schutzrechtlicher Sicht begründete Genehmigungsfähigkeit bei der Unteren Naturschutzbehör- de des Ennepe-Ruhr-Kreises für das städtebauliche Vorhaben, d.h. die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ und die dazugehörige entsprechen- de Änderung des Flächennutzungsplans zu erwirken.
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