RTENSCHUTZVORPRÜFUNG Westfalenstraße / Annenstraße - zum Bebauungsplan Nr. 252 - Ann - Stadt Witten

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ARTENSCHUTZVORPRÜFUNG
                    zum
       Bebauungsplan Nr. 252 - Ann
                 und zur
Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 252

Westfalenstraße / Annenstraße

                in Witten

               Münster, Juni 2020
Artenschutzvorprüfung                                                                                                        Seite I
                                                       zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten
                                                       • Gliederung •

                                                       GLIEDERUNG

                                                       1.0         Vorbemerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
                                                       1.1         Anlass und Aufgabenstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
                                                       1.2         Rechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

                                                       2.0         Stufe IA: Vorprüfung des Artenspektrums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
                                                       2.1         Datengewinnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
                                                       2.1.1       Durchführung einer Abfrage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
                                                       2.1.2       Auswertung des Fundort- und Biotopkatasters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
                                                       2.1.3       Auswertung orts- und artspezifischer Publikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
                                                       2.1.4       Auswertung des FIS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
                                                       2.1.5       Ortsbegehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
                                                       2.2         Beschreibung des Untersuchungsgebietes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
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                                                       2.2.1       Nutzungen und Lebensraumtypen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
                                                       2.2.2       Habitatstrukturen und -qualitäten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
                                                       2.3         Potenziell vorkommende planungsrelevante Arten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
                                                       2.4         Ausschluss nicht zu betrachtender Arten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
                                                       2.4.1       Fledermäuse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
                                                       2.4.2       Vögel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
                                                       2.4.3       Pflanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

                                                       3.0         Stufe IB: Vorprüfung der Wirkfaktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
                                                       3.1         Beschreibung des Vorhabens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
                                                       3.1.1       Vorhabenbeschreibung und geplante Festsetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
                                                       3.1.2       Ermittlung der Wirkfaktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
                                                       3.2         Darlegung möglicher Auswirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

                                                       4.0         Stufe IC: Prognose der Betroffenheit gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG . . 18
                                                       4.1         Überschlägige Betroffenheitsanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
                                                       4.2         Empfehlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Artenschutzvorprüfung                                                                                                                    Seite II
                                                       zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten
                                                       • Gliederung •

                                                       5.0         Resümee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

                                                       6.0         Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

                                                                   Anlage
                                                                   Anlage 1: Lebensraumtypen und Habitatstrukturen M 1 : 1.000

                                                       ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS
                                                       Abb. 1:     Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
                                                       Tab. 1:     Planungsrelevante Arten in dem MTB 4510-3 Witten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
                                                       Abb. 2:     Versiegelte Flächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
                                                       Abb. 3:     Straße, Bürgersteig und Parkplatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
                                                       Abb. 4:     Ältere Gebäudesubstanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
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                                                       Abb. 5:     Verwaltungsgebäude . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
                                                       Abb. 6:     Hallenkomplexe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
                                                       Abb. 7:     Zierbeete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
                                                       Abb. 8:     Garten mit Obstbaumbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
                                                       Abb. 9:     Heckenabschnitt auf der Westseite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
                                                       Tab. 2:     Zuordnung der potenziell vorkommenden Vogelarten zu ihren Lebensräumen . 13
                                                       Abb. 10: Festsetzungen des Bebauungsplans (STADT WITTEN 2020) . . . . . . . . . . . . . . . 15

                                                       Aufgestellt:

                                                       Münster-Wolbeck, Juni 2020

                                                                                                                                       Projektleitung:

                                                                                                                                       ......................................................
                                                                                                                                               Ernst-Friedrich Schröder
ARTENSCHUTZVORPRÜFUNG                                                                     Seite 1
                                                       zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten
                                                       • Vorbemerkungen •

                                                       1.0 Vorbemerkungen

                                                       1.1   Anlass und Aufgabenstellung

                                                       Die Stadt Witten beabsichtigt die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 252 S Ann ´Westfa-
                                                       lenstraße / Annenstraße´, um eine geordnete städtebauliche und verkehrliche Entwicklung des
                                                       Plangebietes und seiner unmittelbaren Umgebung S u.a. zur Steuerung der künftigen Entwick-
                                                       lung des Einzelhandels S sicherzustellen. Parallel dazu wird ein Änderungsverfahren für den
                                                       FNP durchgeführt. So sollen zukünftig schädliche Auswirkungen künftiger Einzelhandels-
                                                       ansiedlungen im Planbereich in Bezug auf die Wittener Innenstadt und Nachbargemeinden
                                                       vermieden und weitere Auswirkungen möglicher Vorhaben hinsichtlich ihrer Verkehrsabwick-
                                                       lung und Anbindung geregelt werden.

                                                       Der Geltungsbereich des
                                                       Bebauungsplans Nr. 252
                                                       befindet sich im Stadtteil
                                                       Annen südlich der Bahnlinie
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                                                       DO-Witten und grenzt dort
                                                       im Norden an die Westfa-
                                                       lenstraße und im Süden an
                                                       die Annenstraße. Weitere
                                                       Grenzen bestehen auf der
                                                       Ostseite durch das Gelände
                                                       des Real-Marktes und auf
                                                       der Westseite durch die
                                                       Wohnbebauung am Erlen-
                                                       weg (s. dazu Abb. 1).
                                                       Mit der Aufstellung eines
                                                       Bebauungsplans sind die
                                                       artenschutzrechtlichen Vor-
                                                       schriften n. § 44 BNatSchG,
                                                                                      Abb. 1: Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes
                                                       die unmittelbar gelten, zu
                                                       berücksichtigen. Nach die-
                                                       sen Bestimmungen ist eine Artenschutzprüfung als eigenständiges Verfahren mit einem i.d.R.
                                                       ein- bis zweistufigen Prüfprozess durchzuführen. Dabei sind im Rahmen der ASVP vor allem
                                                       die Teile des Bebauungsplans näher zu untersuchen, für die entsprechende bauliche Änderun-
                                                       gen möglich werden. Diese Bereiche definieren gem. Methodenhandbuch zur Artenschutz-
                                                       prüfung (MKULNV 2017) zusammen mit ihren benachbarten Flächen das Untersuchungs-
                                                       gebiet, das im vorliegenden Fall dem Plangebiet entspricht (s. auch Abb. 1).
ARTENSCHUTZVORPRÜFUNG                                                                     Seite 2
                                                       zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten
                                                       • Vorbemerkungen •

                                                       1.2    Rechtliche Grundlagen

                                                       Die europäischen Vorgaben zum allgemeinen Artenschutz wurden u.a. durch die Bestimmun-
                                                       gen des § 44 BNatSchG vom 01.03.2010 in nationales Recht umgesetzt. Demnach ist im
                                                       Anwendungsbereich genehmigungspflichtiger Vorhaben, d.h. sämtlicher Planungs- und Zulas-
                                                       sungsverfahren, zu prüfen, ob artenschutzrechtliche Verbote verletzt werden. Die dabei
                                                       relevanten Zugriffsverbote gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG sind:

                                                         <   Tötung oder Beschädigung von Individuen und ihrer Entwicklungsformen (Nr. 1),
                                                         <   Erhebliche Störung der lokalen Population (Nr. 2),
                                                         <   Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Nr. 3) sowie
                                                         <   Beschädigung/Zerstörung von Pflanzen/Pflanzenstandorten (Nr. 4).

                                                       Auch im Rahmen von Bebauungsplanverfahren sind somit die artenschutzrechtlichen Vor-
                                                       schriften des Bundesnaturschutzgesetzes anzuwenden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung
                                                       (ASP) durchzuführen, bei der ein abgestuftes Prüfverfahren für ein naturschutzrechtlich fest
                                                       umrissenes Artenspektrum auf Basis der Handlungsempfehlung ´Artenschutz in der Bauleit-
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                                                       planung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben´ (MWEBWV / MKULNV 2010)
                                                       angewandt wird.

                                                       Bei diesem Artenspektrum handelt es sich in Nordrhein-Westfalen um die sog. planungs-
                                                       relevanten Arten. Diese setzen sich gemäß KIEL (2007) zusammen aus
                                                         < den europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten,
                                                         < den Vogelarten gemäß Anhang I und Artikel 4 (2) der VSchRL,
                                                         < den Vogelarten des Anhangs A der EU-ArtSchV,
                                                         < den Vogelarten, die landesweit als gefährdet eingestuft werden sowie
                                                         < den hier vorkommenden Koloniebrütern.

                                                       Vor diesem Hintergrund ist eine vom LANUV erstellte Liste der planungsrelevanten Arten in
                                                       NRW vom 14.06.2018 (KAISER 2018) für eine Artenschutzprüfung maßgeblich. Für diese Arten
                                                       gelten die in § 44 Abs. 1 BNatSchG geregelten, oben genannten Zugriffsverbote infolge von
                                                       Eingriffen u.a. durch solche Vorhaben, deren Zulässigkeit nach den Vorschriften des Bauge-
                                                       setzbuches beurteilt wird.

                                                       Weitere in NRW vorkommende, nicht als planungsrelevant eingestufte Vogelarten unterliegen
                                                       zwar ebenfalls dem Schutzregime des § 44 BNatSchG, werden aber artenschutzrechtlich nicht
                                                       einzeln geprüft. Bei diesen Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass wegen
                                                       ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustands bei Eingriffen
                                                       nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird (s. KIEL 2007).
Artenschutzvorprüfung                                                                     Seite 3
                                                       zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten
                                                       • Stufe IA: Vorprüfung des Artenspektrums •

                                                       2.0 Stufe IA: Vorprüfung des Artenspektrums

                                                       2.1    Datengewinnung

                                                       Zur Aufbereitung des vorhandenen und zu berücksichtigenden Artenspektrums werden im
                                                       Rahmen des vorliegenden Kapitels alle vorhandenen Informationen zu den näher zu betrach-
                                                       tenden Arten, auch im Hinblick auf die Art und den Zeitpunkt der Datengewinnung, zusam-
                                                       mengestellt. Die Datengewinnung berücksichtigt in diesem Zusammenhang folgende Quellen:
                                                        < die Durchführung einer Abfrage bei der Fachbehörde,
                                                         < die Auswertung des Fundort- und Biotopkatasters,
                                                         < die Auswertung orts- und artspezifischer Publikationen,
                                                         < die Auswertung des FIS (Fachinformationssystem ´Geschützte Arten in Nordrhein-Westfa-
                                                           len´) des LANUV sowie
                                                         < eine Ortsbegehung mit Kartierung der Lebensraumtypen und -strukturen.

                                                       2.1.1 Durchführung einer Abfrage
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                                                       Als Ergebnis der Behördenabfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-
                                                       Kreises ist festzuhalten, dass dieser für das Plangebiet keine Daten zu planungsrelevanten
                                                       Arten vorliegen (Mail vom 30.04.2020).

                                                       2.1.2 Auswertung des Fundort- und Biotopkatasters

                                                       Eine zweite Datenquelle besteht durch das beim LANUV geführte Biotopkataster. Eine ent-
                                                       sprechende Datenrecherche erbrachte allerdings keine weiterführenden Hinweise, da weder
                                                       im noch im direkten Umfeld des Plangebietes entsprechende Biotopkatasterflächen ausgewie-
                                                       sen sind. So befindet sich die nächste Fläche S es handelt sich dabei um die Fläche mit der
                                                       Bezeichnung ´ Weidenwald in Annen´ (Kennung BK-4510-511S östlich vom Plangebiet in einer
                                                       Entfernung von ca. 300 m gelegen). Angaben zu Tieren sind dort nicht enthalten.
                                                       Auch die Auswertung des Fundortkatasters des LANUV ergab für das Untersuchungsgebiet
                                                       einschließlich Umfeld keine entsprechenden Informationen zu planungsrelevanten Arten. Bei
                                                       den nächstgelegenen Vorkommen in einer Entfernung von ungefähr 750 m in der Nähe der
                                                       Steinbachstraße handelt es sich um eine Reihe unterschiedlicher Libellenarten, zu denen u.a.
                                                       die Blaugrüne Mosaikjungfer, die Große Pechlibelle, die Große Königslibelle, die
                                                       Hufeisen-Azurjungfer, die Weidenjungfer und anderer Arten zählen.
                                                       Eine Relevanz für das Plangebiet ist nicht vorhanden.
Artenschutzvorprüfung                                                                       Seite 4
                                                       zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten
                                                       • Stufe IA: Vorprüfung des Artenspektrums •

                                                       2.1.3 Auswertung orts- und artspezifischer Publikationen

                                                       Aktuelle Untersuchungen mit entsprechendem Ortsbezug zum Untersuchungsgebiet existieren
                                                       nicht bzw. sind bei der Stadt Witten nicht bekannt und damit auch keine weiteren Daten zu
                                                       möglichen planungsrelevanten Arten im Untersuchungsgebiet.

                                                       2.1.4 Auswertung des FIS

                                                       Ein weiterer Arbeitsschritt zur Bestimmung der planungsrelevanten Arten im Untersuchungs-
                                                       gebiet besteht mit der Abfrage des Fachinformationssystems (FIS) des LANUV, wobei im
                                                       vorliegenden Fall der dritte Quadrant im MTB 4510 (Blatt Witten) zu betrachten ist. Mit Hilfe
                                                       dieser Abfrage werden die im umgebenden Raum bekannten und damit auch im Untersu-
                                                       chungsgebiet potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten ermittelt.

                                                       Tab. 1: Planungsrelevante Arten in dem MTB 4510-3 Witten
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                                                                                                 Art                                   Status     EHZ
                                                        Deutscher Name                           Wissenschaftlicher Name                         (ATL)

                                                        Säugetiere
                                                        Rauhautfledermaus                        Pipistrellus nathusii                    N        G
                                                        Vögel
                                                        Baumfalke                                Falco subbuteo                          BV        U
                                                        Baumpieper                               Anthus trivialis                        BV        U
                                                        Bluthänfling                             Carduelis cannabina                     BV      unbek.
                                                        Eisvogel                                 Alcedo atthis                           BV        G
                                                        Feldsperling                             Passer montanus                         BV        U
                                                        Flussregenpfeifer                        Charadrius dubius                       BV        U
                                                        Gartenrotschwanz                         Phoenicurus phoenicurus                 BV        U
                                                        Girlitz                                  Serinus serinus                         BV      unbek.
                                                        Graureiher                               Ardea cinerea                          BV         G
                                                        Gänsesäger                               Mergus merganser                      R/W         G
                                                        Habicht                                  Accipiter gentilis                      BV       G9
                                                        Kiebitz                                  Vanellus vanellus                       BV        U9
                                                        Kleinspecht                              Dryobates minor                         BV        U
                                                        Kuckuck                                  Cuculus canorus                         BV        U9
Artenschutzvorprüfung                                                                               Seite 5
                                                       zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten
                                                       • Stufe IA: Vorprüfung des Artenspektrums •

                                                        Mehlschwalbe                             Delichon urbica                          BV               U
                                                        Mittelspecht                             Dendrocopos medius                       BV               G
                                                        Mäusebussard                             Buteo buteo                              BV               G
                                                        Neuntöter                                Lanius collurio                          BV               U
                                                        Pfeifente                                Anas penelope                          R/W                G
                                                        Rauchschwalbe                            Hirundo rustica                          BV               U
                                                        Rotmilan                                 Milvus milvus                            BV               S
                                                        Schellente                               Bucephala clangula                      R/W               G
                                                        Schleiereule                             Tyto alba                                BV               G
                                                        Schnatterente                            Anas strepera                           R/W               G
                                                        Schwarzspecht                            Dryocopus martius                        BV               G
                                                        Sperber                                  Accipiter nisus                          BV               G
                                                        Star                                     Sturnus vulgaris                         BV             unbek.
                                                        Tafelente                                Aythya ferina                           R/W               G
                                                        Teichrohrsänger                          Acrocephalus scirpaceus                  BV               G
                                                        Turmfalke                                                                         BV               G
D:\buero\projekte\1915\ASVP_Annen.wpd - June 2, 2020

                                                                                                 Falco tinnunculus
                                                        Uferschwalbe                             Riparia riparia                          BV               U
                                                        Uhu                                      Bubo bubo                                BV               G
                                                        Waldkauz                                 Strix aluco                              BV               G
                                                        Waldlaubsänger                           Phylloscopus sibilatrix                  BV               U
                                                        Waldohreule                              Asio otus                                BV               U
                                                        Waldwasserläufer                         Tringa ochropus                         R/W               G
                                                        Wanderfalke                              Falco peregrinus                         BV               G
                                                        Wasserralle                              Rallus aquaticus                         BV               U
                                                        Wespenbussard                            Pernis apivorus                          BV               U
                                                        Zwergsäger                               Mergellus albellus                      R/W               G
                                                        Zwergtaucher                             Tachybaptus ruficollis                   BV               G
                                                        Zwergtaucher                             Tachybaptus ruficollis                  R/W               G
                                                        Farn-, Blütenpflanzen und Flechten
                                                        Prächtiger Dünnfarn                      Trichomanes speciosum                     N               U
                                                        V:       Nachweis ab 2000 vorhanden
                                                        BV:      Nachweis ´Brutvorkommen´ ab 2000 vorhanden
                                                        R / W:   Nachweis 'Rast/Wintervorkommen' ab 2000 vorhanden
                                                        EHZ:     Erhaltungszustand:
                                                                 ATL = Atlantische Region                                  KON = Kontinentale Region
                                                                 G = günstig                              = ungünstig      S = schlecht
                                                                 8 = mit zunehmender Tendenz                               9 = mit abnehmender Tendenz
Artenschutzvorprüfung                                                                     Seite 6
                                                       zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten
                                                       • Stufe IA: Vorprüfung des Artenspektrums •

                                                       Diesbezüglich ist festzustellen, dass der im Rahmen der FIS-Abfrage ermittelte Bestand an
                                                       planungsrelevanten Arten 1 Fledermausart, insgesamt 41 Vogelarten und eine Pflanzenart
                                                       umfasst, jedoch keine Amphibien und keine Reptilien (s. dazu Tabelle 1, vorherige Seite).

                                                       2.1.5 Ortsbegehung

                                                       Zur Abschätzung möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte wurden Ortsbegehungen durch-
                                                       geführt, in der nach möglichen Habitatbestandteilen der oben aufgeführten, näher zu betrach-
                                                       tenden planungsrelevanten Arten gesucht wurde. Dazu wurden die bestehenden Lebens-
                                                       raumstypen kartiert und eine Aufnahme etwaig vorhandener Horst- und Höhlenbäume durch-
                                                       geführt.
                                                       Diese örtlichen Begehungen fanden am 19.09.2019 und 14.02.2020 statt; im Hinblick auf die
                                                       zu untersuchenden Horst- und Höhlenbäume konzentrierten sie sich auf die älteren Bäume
                                                       innerhalb des Plangebietes, insbesondere diejenigen am westlichen Gebietsrand. Dabei wurde
                                                       die Baumsubstanz in Bezug auf Höhlungen, Nester bzw. Horste planungsrelevanter Arten
                                                       begutachtet. Bei besonders markanten Gehölzen mit entsprechendem Quartierpotenzial
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                                                       wurden die Baumart, der Brusthöhendurchmesser (BHD) und weitere etwaige Besonderheiten
                                                       erfasst.

                                                       Darüber hinaus wurden alle weiteren besonderen Aspekte und Biotopstrukturen aufgenom-
                                                       men.

                                                       2.2    Beschreibung des Untersuchungsgebietes

                                                       2.2.1 Nutzungen und Lebensraumtypen

                                                       Das Untersuchungsgebiet lässt sich in Be-
                                                       zug auf die vorhandene Nutzungsstruktur in
                                                       drei Teilbereiche gliedern. Diesbezüglich
                                                       sind zu unterscheiden:
                                                         < versiegelte Flächen mit einem Anteil von
                                                           54,5 %,
                                                         < überbaute Flächen mit einem Anteil von
                                                           37,3 % sowie
                                                         < unversiegelte Flächen mit einem Anteil
                                                           von 8,2 %.                                      Abb. 2: Versiegelte Flächen
Artenschutzvorprüfung                                                                     Seite 7
                                                       zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten
                                                       • Stufe IA: Vorprüfung des Artenspektrums •

                                                       Den mit Abstand größten Flächenanteil neh-
                                                       men die versiegelten Flächen ein, die sich
                                                       über alle Teile des Plangebietes erstrecken
                                                       und zumeist die vorhandenen Gebäude und
                                                       Hallen einrahmen bzw. begleiten. Sie setzen
                                                       sich aus Bewegungs- und Stellplatzflächen,
                                                       aber auch aus Straßenflächen zusammen
                                                       (s. dazu Abb.3 ), die jeweils S gemessen an
                                                       der Gesamtheit der versiegelten Flächen S
                                                       einen Anteil von mehr als 30 % einnehmen;           Abb. 3: Straße, Bürgersteig und Parkplatz
                                                       Bürgersteige und Fußwege mit ca. 4 % Flä-
                                                       chenanteilen komplettieren diesen Bestand.

                                                       Weiterhin ist der Gebäudebestand zu nennen, der ebenfalls mit über einem Drittel Flächen-
                                                       anteil einen weiteren dominierenden Nutzungstyp im Plangebiet darstellt. Hier lassen sich
                                                       Einzelgebäude bzw. kleinere Gebäudekomplexe mit Wohn- und/oder Dienstleistungsfunktio-
                                                                                                    nen von Verwaltungsgebäuden sowie den
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                                                                                                    großen Märkten unterscheiden.

                                                                                                             Die acht Einzelgebäude mit Wohnungen und
                                                                                                             Büros S es handelt sich um die Gebäude
                                                                                                             Erlenweg Nr. 25 und 27 sowie Annenstraße
                                                                                                             Nr. 107, 109, 111, 111a, 115 und 117 S
                                                                                                             befinden sich ausschließlich im südlichen
                                                                                                             Teil entlang der Annenstraße und bestehen
                                                                                                             zumeist aus älterer Bausubstanz (s. dazu
                                                       Abb. 4: Ältere Gebäudesubstanz                        auch Abb. 4).

                                                       Beim zweiten Typus handelt es sich um Ver-
                                                       waltungsgebäude, zum einen um reine
                                                       Funktionsbauten (s. Abb. 5) und zum ande-
                                                       ren um das alte, denkmalgeschützte Rat-
                                                       hausgebäude (Annenstraße 113), welches
                                                       die Einfahrtssituation von Süden her auf das
                                                       hier relevante Gelände markiert. Auch diese
                                                       Gebäude sind S wie alle weiteren großen
                                                       Hallen S fast vollständig von versiegelten
                                                       Flächen umgeben.                                    Abb. 5: Verwaltungsgebäude
Artenschutzvorprüfung                                                                     Seite 8
                                                       zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten
                                                       • Stufe IA: Vorprüfung des Artenspektrums •

                                                                                                    Schließlich sind noch die großen Hallen und
                                                                                                    Verkaufsgebäude im zentralen und nördli-
                                                                                                    chen Teil des Plangebietes zu nennen. Ne-
                                                                                                    ben den erst jüngst gebauten Märkten auf
                                                                                                    der Ostseite, dazu zählen zum einen der
                                                                                                    Netto-Markt im Norden und ein Hallenneu-
                                                                                                    bau mit KiK, Deichmann und dm-Markt im
                                                                                                    mittleren Teil, bestehen hier weitere Gebäu-
                                                                                                    de mit Dänischem Bettenlager und einem
                                                       Abb. 6: Hallenkomplexe                       Gastronomie-Betrieb, ein großes, teils zwei-
                                                                                                    geschossiges Gebäude mit Spielothek (sie-
                                                       he dazu auch Abb. 6) und Getränkemarkt sowie ein LIDL-Markt im Nordwesten und ein
                                                       sechstes, kleineres Gebäude mit einem Küchenstudio am nördlichen Gebietsrand.

                                                       Mit dieser Nutzungsstruktur aus versiegelten und überbauten Flächen, die im Plangebiet
                                                       zusammen einen Flächenanteil von deutlich über 90 % einnehmen, wird deutlich, dass
                                                       unversiegelte Freiflächen bzw. Bereiche mit einem natürlichen Bewuchs weitgehend fehlen.
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                                                       Mögliche Lebensraumstrukturen können sich daher nur abseits davon im Bereich verbleiben-
                                                       der Freiräume etablieren.

                                                       Diesbezüglich sind zunächst die Zierbeete und Rabatten
                                                       zu nennen, die einen Flächenanteil von knapp 3 % am
                                                       Plangebiet einnehmen. In der Regel handelt es sich dabei
                                                       um Abstandsflächen z.B. zwischen Parkplätzen oder be-
                                                       nachbarten Grundstücken oder um gebäudebegleitende
                                                       unversiegelte Flächen, die mit Bodendeckern bewachsen
                                                       sind oder sich als Kiesbeete oder mit Rindenmulch abge-
                                                       deckte Flächen darstellen und häufig auch über einen
                                                       sehr jungen Baumbewuchs aus Hochstämmchen verfü-
                                                       gen (s. dazu Abb. 7).

                                                       Aufgrund dieses Bewuchses und der Pflege spielen diese
                                                       Flächen aus faunistischer Sicht keine bzw. eine nur sehr
                                                       untergeordnete Rolle, da hier ein Krautbewuchs weitge-
                                                       hend fehlt und S aufgrund der gewerblichen Vornutzung S
                                                       auch kein natürlicher Bodenaufbau vorhanden ist, so dass
                                                       ein Besatz an Insekten und Bodenlebewesen als z.B. eine
                                                       Nahrungsgrundlage für Vögel weitgehend fehlt.                     Abb. 7: Zierbeete
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                                                       zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten
                                                       • Stufe IA: Vorprüfung des Artenspektrums •

                                                       Demgegenüber weisen die noch vorhande-
                                                       nen Gärten, die teils zugunsten von Hofflä-
                                                       chen mit PKW-Stellplätzen aufgegeben wur-
                                                       den, zwar insgesamt noch geringere Flä-
                                                       chenanteile von nur etwas mehr als 2 % auf,
                                                       verfügen aber dann über größere Teilflä-
                                                       chen von zumeist wenigen hundert Quadrat-
                                                       metern. Zusammen mit einem teils älteren
                                                       Baumbestand, u.a. aus Obstbäumen beste-
                                                       hend (vgl. dazu auch Abb. 8), und den Abb. 8: Garten mit Obstbaumbestand
                                                       Rasen- und Staudenflächen bieten diese
                                                       Flächen gewisse Funktionen als Teillebensraum. In diesen Bereichen S es handelt sich dabei
                                                       lediglich um zwei Gärten, die der Bebauung an der Annenstraße zuzuordnen sind S konnten
                                                       dementsprechend auch Vogelnester nachgewiesen werden.

                                                                                                    Schließlich sind als weiterer Lebensraumtyp
                                                                                                    die Gehölzflächen aufzuführen, die fast den
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                                                                                                    gesamten westlichen Grenzbereich des
                                                                                                    Plangebietes einnehmen. Während dort im
                                                                                                    nördlichen Bereich, d.h. auf den rückwärti-
                                                                                                    gen Flächen des Lidl-Marktes, ein lockerer
                                                                                                    Baumbestand zumeist aus Weiden mit ei-
                                                                                                    nem Unterwuchs aus Cotoneaster wächst,
                                                                                                    wird der südlich daran anschließende Be-
                                                       Abb. 9: Heckenabschnitt auf der Westseite    reich zunächst aus älteren Bäumen und ei-
                                                                                                    ner dann folgenden Hecke mit heimischen
                                                       Gehölzen und Ziergehölzen eingenommen (s. auch Abb. 9). Der Heckenbestand ist allerdings
                                                       im Winter 2019/2020 komplett auf den Stock gesetzt worden, so dass auch hier zunächst
                                                       keine bzw. nur sehr eingeschränkte Lebensraumfunktionen verbleiben.

                                                       In einer Gesamtschau lassen sich somit gemäß LANUV folgende Lebensraumtypen von-
                                                       einander unterscheiden (s. dazu auch Anlage 1).

                                                         < Baumreihe/-bestand                                  < Rabatte, Zierbeet
                                                         < Einzelbaum                                          < Versiegelte Fläche (Straße, Parkplatz,
                                                         < Hecke                                                 Bewegungsfläche, Bürgersteig etc.)
                                                         < Garten, Rasenfläche                                 < Gebäude und Halle
Artenschutzvorprüfung                                                                     Seite 10
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                                                       • Stufe IA: Vorprüfung des Artenspektrums •

                                                       2.2.2 Habitatstrukturen und -qualitäten

                                                       Aufgrund der oben beschriebenen Nutzungssituation und Lebensraumtypen lassen sich für
                                                       das Plangebiet nur wenige Strukturen mit unterschiedlichen Habitatqualitäten aufzeigen.
                                                       So sind in diesem Zusammenhang zunächst die älteren Wohn- und Geschäftsgebäude mit
                                                       ihren Nebengebäuden an der Annenstraße zu nennen, die S sofern sie nicht (energetisch)
                                                       saniert wurden S entsprechende Hohlräume und Fugen z.B. im Dachbereich aufweisen
                                                       könnten. Diese können von gebäudebewohnenden Fledermäusen genutzt werden. Insofern
                                                       kann ein gewisses Potenzial möglicher (Zwischen-) Quartiere für Fledermäuse angenommen
                                                       werden.
                                                       Nester von Vögeln (z.B. von der Mehlschwalbe) konnten an höheren Wohngebäuden S sofern
                                                       die Fassadenteile einsehbar waren und beurteilt werden konnten S nicht kartiert werden.
                                                       Allerdings konnten Vogelnester an der Südostecke und der Westseite des Plangebietes
                                                       nachgewiesen werden.
                                                       Ältere Bäume mit einem Brusthöhendurchmesser (BHD) von > 50 cm sind im Plangebiet nicht
                                                       vorhanden; so hatten viele der hier untersuchten Bäume einen nur sehr geringen Brusthöhen-
                                                       durchmesser, da sie erst vor kurzem gepflanzt worden sind, wie z.B. die Säulen-Hainbuchen
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                                                       im nordwestlichen Teil des Plangebietes. Ansonsten wurden insbesondere die Weiden mit
                                                       zumeist BHD von 25 - 30 cm auf der rückwärtigen Seite des Lidl-Marktes näher inspiziert.
                                                       Baumhöhlen wurden dabei nicht festgestellt; auch Nester waren dort nicht vorhanden. Das
                                                       einzige hier nachgewiesene Nest S es handelt sich um ein Taubennest S befand sich in einem
                                                       Weißdorn an der Südwestecke des Lidl-Gebäudes. Auch bei allen weiteren inspizierten
                                                       Bäumen im Bereich der Gärten an der Annenstraße oder im zentralen Teil des Plangebietes,
                                                       wie z.B. zwischen den beiden Gastronomiebetrieben S dabei handelt es sich um Hainbuche,
                                                       Ahorn und Linde mit maximalen Brusthöhendurchmessern von ca. 30 cm S konnten keine
                                                       Höhlungen, größeren Rissen, Rindenabspaltungen o.ä., unter anderem aufgrund ihrer gleich-
                                                       mäßigen Rindenstruktur, ausgemacht werden.
                                                       Auch können die vereinzelt auftretenden älteren und höheren Bäume keine Voraussetzungen
                                                       als Ansitzwarte für Greifvögel und Eulen bieten, da in ihrem Umfeld bzw. im Plangebiet fast
                                                       ausschließlich Gebäude und versiegelte Flächen vorhanden sind (vgl. Kap. 2.2.1), die keine
                                                       Bedeutung als Nahrungsfläche besitzen. Weiterhin konnten keine weiteren Habitatqualitäten
                                                       beispielsweise in Form von größeren Nestern oder Horsten aufgenommen werden, ein
                                                       Umstand, der im Rahmen der Winterkartierung in unbelaubtem Zustand gut zu beurteilen war.
                                                       Vor diesem Hintergrund wird davon ausgegangen, dass im Plangebiet keine entsprechenden
                                                       Fortpflanzungsstätten von größeren Vogelarten wie z.B. Greifvögeln vorhanden sind. Auch
                                                       werden große Teile des Plangebietes weder eine Bedeutung als Nahrungsraum aufgrund der
                                                       fehlenden Säume und Hochstaudenfluren aufweisen noch eine als Fortpflanzungs- und
                                                       Ruhestätte, da die hierfür geeigneten Gehölze nur vereinzelt an den Rändern des Plan-
                                                       gebietes vorhanden sind (s. dazu auch Anlage 1).
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                                                       2.3    Potenziell vorkommende planungsrelevante Arten

                                                       Als Ergebnis der Bestandsanalyse, d.h. nach Auswertung der zur Verfügung stehenden
                                                       Unterlagen, der Ortsbegehung sowie der Darstellung der relevanten Lebensraumtypen und
                                                       Habitatstrukturen lässt sich das zu beurteilende Artenspektrum zusammenstellen. Dies setzt
                                                       sich primär aus den Arten zusammen, die für den dritten Viertelquadranten des MTB 4510
                                                       gemäß FIS ´Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen´ vom LANUV gemeldet sind.

                                                       Darüber hinaus konnten über andere ausgewertete Quellen (u.a. Fundortkataster) keine
                                                       weiteren Fledermausarten oder planungsrelevanten Vogelarten ermittelt werden.

                                                       Vor diesem Hintergrund bezieht sich der nachfolgende Prüfprozess auf eine Fledermaus
                                                       (Rauhautfledermaus), auf 41planungsrelevante Vogelarten sowie auf eine Pflanze (Prächtiger
                                                       Dünnfarn).

                                                       2.4    Ausschluss nicht zu betrachtender Arten
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                                                       Die oben genannten potenziell vorkommenden planungsrelevanten Tierarten müssen nicht
                                                       zwangsläufig auch im Plangebiet vorkommen, da dort nur ein sehr kleiner Teil der im Mess-
                                                       tischblatt auftretenden Lebensräume vorhanden ist (s. dazu Kap. 2.2.1).

                                                       Nachfolgend werden daher solche Arten ausgesondert und nicht weiter betrachtet, die mit
                                                       hoher Wahrscheinlichkeit nicht im Plangebiet vorkommen. Damit ist gemeint, dass dieses für
                                                       die o.g. Arten als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte keine Funktion hat und auch nicht regel-
                                                       mäßig und obligatorisch zur Nahrungsaufnahme aufgesucht wird oder durchflogen bzw.
                                                       durchwandert werden muss. Dies gilt gerade bei mobilen Artengruppen wie Vögeln und
                                                       Fledermäusen auch dann, wenn sie im Gebiet nur sehr selten und höchstens kurzzeitig als
                                                       Gäste (Nahrungsgast, Durchzügler) erwartet werden, was bei den dafür am ehesten in Frage
                                                       kommenden Arten erwähnt wird.

                                                       Die Wahrscheinlichkeit des Vorkommens im Plangebiet wird anhand der Lebensraumansprü-
                                                       che, Verbreitungsmuster und Verhaltensweisen, der regionalen Verbreitung sowie der Plan-
                                                       gebietsausstattung unter Berücksichtigung der Vorbelastungen (Lärm, Licht, optische Störun-
                                                       gen v.a. durch Menschen, Prädation und Störung v.a. durch Hunde und Katzen, Entsorgung
                                                       von Gartenabfällen, Mahd etc.) abgeschätzt.
Artenschutzvorprüfung                                                                     Seite 12
                                                       zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten
                                                       • Stufe IA: Vorprüfung des Artenspektrums •

                                                       2.4.1 Fledermäuse

                                                       Im Plangebiet fehlen aufgrund der urbanen Nutzungsstruktur und der Lage inmitten des
                                                       Stadtkörpers naturnahe Wälder oder größere strukturreiche Gehölze, natürliche Höhlen sowie
                                                       größere Fließ- und Stillgewässer (s. dazu Kap. 2.2.1). Als Fledermaus, die vor allem innerhalb
                                                       von strukturreichen Landschaften gelegenen Wäldern ihren bevorzugten Lebensraum findet,
                                                       ist hier die Rauhautfledermaus zu nennen. Die Wahrscheinlichkeit ihres Vorkommens wird
                                                       aufgrund der vorhandenen Ausstattung an Landschaftselementen im Plangebiet als sehr
                                                       gering eingeschätzt, zumal dort auch keine Gehölze mit für Fledermäuse nutzbare Strukturen
                                                       (z.B. Baumhöhlen, Spalten etc.) nachgewiesen werden konnten.
                                                       Auch weitere Fledermausarten, wie z.B. die Wasserfledermaus, die für benachbarte Mess-
                                                       tischblattquadranten gemeldet ist, ist auf strukturreiche Landschaftsteile S u.a. mit einem
                                                       hohen Wald- und Gewässeranteil S angewiesen. Ein Vorkommen der Wasserfledermaus oder
                                                       weiterer Arten mit ähnlichen Ansprüchen an ihren Lebensraum wird daher für das Plangebiet
                                                       ebenfalls als wenig wahrscheinlich eingeschätzt.

                                                       Demgegenüber sind die mehr oder minder typischen Siedlungsarten zu nennen, die hier ihren
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                                                       Lebensraum haben können. Zu dieser Gruppe zählt die Zwergfledermaus, die regelmäßig
                                                       insbesondere auch im städtischen Bereich auftritt. Auch wenn sie für den relevanten Mess-
                                                       tischblattquadranten nicht gemeldet ist, wird sie hier diskutiert, da sie auch im Umfeld häufig
                                                       auftritt. Ihre Quartiere und insbesondere Wochenstuben sucht die Zwergfledermaus im
                                                       Bereich von Gebäuden. Ein entsprechendes Potenzial besteht daher im Bereich der vorhande-
                                                       nen, in erster Linie älteren Gebäudesubstanz im südlichen Teil entlang der Annenstraße.
                                                       Die Zwergfledermaus steht hierbei stellvertretend auch für weitere Siedlungsarten, zu denen
                                                       u.a. die Breitflügelfledermaus zu rechnen ist.

                                                       Mit Baumhöhlenbewohnern, die auch im Bereich von Siedlungen oder in Siedlungsnähe
                                                       auftreten können, ist dagegen eher nicht zu rechnen, da die bestehende Gehölzsubstanz über
                                                       kein entsprechendes Potenzial verfügt.

                                                       Neben dem hier aufgezeigten Quartierpotenzial in Gebäuden besitzt das Plangebiet aufgrund
                                                       seiner Größe und Lage weder eine besondere Bedeutung als Jagdhabitat insbesondere für
                                                       Siedlungsarten, noch eine Funktion als Flugstraße, da hier S mit einer Ausnahme S keine
                                                       linienhaft ausgeprägten Gehölzstrukturen vorhanden sind. Lediglich auf der Westseite des
                                                       Plangebietes bestehen eine Baumreihe und eine Hecke, die allerdings keine räumlich-funk-
                                                       tionalen Beziehungen zu weiteren, diesbezüglich nutzbaren Strukturen außerhalb des Plan-
                                                       gebietes, ggf. mit Anschluss an Nahrungsflächen, aufweisen.
Artenschutzvorprüfung                                                                                               Seite 13
                                                       zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten
                                                       • Stufe IA: Vorprüfung des Artenspektrums •

                                                       2.4.2 Vögel

                                                       Die weitere Prüfung der planungsrelevanten Vogelarten wird aufgrund der Vielzahl der für das
                                                       Messtischblatt gemeldeten Arten zunächst mit Hilfe einer tabellarischen Übersicht vollzogen.
                                                       Dabei erfolgt eine Zuordnung der Arten zu den jeweiligen Lebensraumtypen S insbesondere
                                                       solchen, die im städtischen Umfeld vertreten sein können. Diese Arten werden dann im
                                                       Anschluss im Hinblick auf ein zu erwartendes Auftreten im Plangebiet vertiefend diskutiert.

                                                       Tab. 2: Zuordnung der potenziell vorkommenden Vogelarten zu ihren Lebensräumen

                                                        Lebensraumtyp                                Brutvorkommen                       Vorkommen im       Vorkommen
                                                                                                     unwahrscheinlich / auszu-           städtischen Umfeld im Plange-
                                                                                                     schließen                           möglich            biet möglich
                                                        Laubwälder, Mischwälder, größere             Habicht,, Mäusebussard, Rot-        -                          -
                                                        Feldgehölze, Felsen, Horst-/Höhlen-          milan, Wanderfalke, Wespen-
                                                        bäume                                        bussard, Uhu, Klein-, Mittel- und
                                                                                                     Schwarzspecht, Waldlaubsänger

                                                        Reich strukturierte Landschaftsräume         Baumfalke, Baumpieper, Grau-        -                          -
                                                        mit hohem Gehölz- u. Grünlandanteil          reiher, Neuntöter, Kuckuck
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                                                        sowie Feuchtgebieten und Gewässern
                                                        Offene Agrarräume                            Kiebitz                             -                          -

                                                        Kleingehölze, Hecken, Gebüsch                -                                   -                          -

                                                        Bäume und Baumgruppen mit Hor-               -                                   Feldsperling, Star,        Star
                                                        sten, Höhlen und Mulmstellen                                                     Gartenrotschwanz,

                                                        Offene Kiesflächen                           Flussregenpfeifer                   -                          -

                                                        Gewässer und Gewässerbiotope                 Eisvogel, Gänsesäger, Pfeifente,    -                          -
                                                                                                     Schellente, Schnatterente, Tafel-
                                                                                                     ente, Teichrohrsänger, Ufer-
                                                                                                     schwalbe, Waldwasserläufer,
                                                                                                     Wasserralle, Zwergsäger und
                                                                                                     Zwergtaucher

                                                        Garten, Park und Siedlungen mit älte-        -                                   Bluthänfling, Girlitz,     -
                                                        rer Baumsubstanz, auch Nadelbäu-                                                 Star, Feldsperling,
                                                        men und Sukzessionsflächen                                                       Gartenrotschwanz,
                                                                                                                                         Sperber, Turmfalke,
                                                                                                                                         Waldkauz, Waldohreule

                                                        Gebäude, Hofstellen,                         Rauchschwalbe, Schleiereule         Turmfalke, Wanderfalke     -
                                                        Hochhäuser                                                                       sowie Mehlschwalbe,
                                                                                                                                         Feldsperling, Gartenrot-
                                                                                                                                         schwanz, Star

                                                       Wie die Tabelle 2 zeigt, können viele Arten im Untersuchungsgebiet und damit auch im
                                                       Planbereich ausgeschlossen werden. Dies betrifft insbesondere die Arten, die beispielsweise
                                                       auf ausgeräumte oder aber strukturreiche Agrarlandschaften sowie größere Waldflächen
                                                       angewiesen sind. Dazu zählen Kiebitz und Baumfalke, Baumpieper, Graureiher, Neuntöter,
Artenschutzvorprüfung                                                                     Seite 14
                                                       zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten
                                                       • Stufe IA: Vorprüfung des Artenspektrums •

                                                       Kuckuck sowie Habicht, Mäusebussard, Rotmilan, Wanderfalke, Wespenbussard, Uhu,
                                                       Kleinspecht, Mittelspecht und Schwarzspecht sowie der Waldlaubsänger.
                                                       Auch an Gewässer bzw. deren Umfeld gebundene Vogelarten, wie der Eisvogel und andere
                                                       Arten, dazu gehören Eisvogel, Gänsesäger, Pfeifente, Schellente, Schnatterente, Tafelente,
                                                       Teichrohrsänger, Uferschwalbe, Waldwasserläufer, Wasserralle, Zwergsäger und Zwergtau-
                                                       cher und i.w.S. auch der Flussregenpfeifer können für das Plangebiet als Brutvögel ausge-
                                                       schlossen werden. Schließlich sind auch Rauchschwalbe und Schleiereule, die in erster Linie
                                                       an landwirtschaftliche Hofstellen gebunden sind, nicht zu erwarten.
                                                       Sperber, Turmfalke, Waldkauz und Waldohreule kommen in strukturreichen Park- und Kultur-
                                                       landschaften und damit oft auch in der Nähe menschlicher Siedlungen vor. Hier werden vom
                                                       Sperber u.a. mit Fichten bestandene Parkanlagen und Friedhöfe und vom Turmfalken Gebäu-
                                                       de oder alte Nester von Rabenvögeln als Brutplätze genutzt. Auch die Eulen sind auf ent-
                                                       sprechende Höhlungen bzw. größere und verlassene Nester anderer Arten angewiesen. Da im
                                                       Plangebiet jedoch weder geeignete Gehölze noch entsprechende Horste und Höhlen vorhan-
                                                       den sind, können auch diese vier Arten als Brutvögel ausgeschlossen werden, zumal auch
                                                       keine Spuren wie Federn, Kot, Gewölle etc. nachgewiesen werden konnten. Dies gilt auch für
                                                       den Wanderfalken, der im Ruhrgebiet zumeist Türme oder Hochhäuser S vielfach innerhalb
                                                       oder in der Nähe alter Industriebrachen S als Brutstandort annimmt.
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                                                       Ein theoretisches Vorkommen im Plangebiet wäre dagegen bei Bluthänfling, Feldsperling,
                                                       Gartenrotschwanz, Girlitz, Mehlschwalbe und Star möglich. Während für den Bluthänfling und
                                                       Girlitz sowohl geeignete Brutstandorte S insbesondere in dichtem Gebüsch oder Nadelholz-
                                                       beständen S als auch entsprechende Nahrungsflächen fehlen, sind diese beiden Arten eben-
                                                       falls nicht zu erwarten. Auch für die Mehlschwalbe konnten an den im Plangebiet vorhandenen
                                                       Gebäuden keine Nester ausgemacht werden.
                                                       Schließlich sind auch für die drei Vogelarten Feldsperling, Gartenrotschwanz und Star im
                                                       Bereich der bestehenden Gehölze keine Höhlungen oder Mulmstellen nachgewiesen worden,
                                                       die ihnen als Brutstätte hätten dienen können. Außerdem wird auch aufgrund der unzuläng-
                                                       lichen Nahrungssituation nicht mit Gartenrotschwanz und Feldsperling gerechnet, zumal für
                                                       letztgenannte Art auch durch den Haussperling ein hoher Konkurrenzdruck besteht. So
                                                       verbleibt lediglich der Star als einzige Art, dessen Vorkommen im Plangebiet an den älteren
                                                       Gebäuden an der Annenstraße aufgrund dort etwaig vorhandenen Nischen nicht grundsätzlich
                                                       auszuschließen ist, da er auch weitere Flüge zum Nahrungserwerb unternimmt.

                                                       2.4.3 Pflanzen

                                                       Der Prächtige Dünnfarn, vom Habitus her eher moosartig, bildet zumeist kleine bis maximal
                                                       mehrere Quadratmeter große, unscheinbare immergrüne Polster, die in tiefen, lichtarmen und
                                                       feuchten Felsspalten gedeihen. Sein Auftreten im Plangebiet ist daher auszuschließen.
Artenschutzvorprüfung                                                                     Seite 15
                                                       zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten
                                                       • Stufe IB: Vorprüfung der Wirkfaktoren •

                                                       3.0 Stufe IB: Vorprüfung der Wirkfaktoren

                                                       3.1     Beschreibung des Vorhabens

                                                       3.1.1 Vorhabenbeschreibung und geplante Festsetzungen

                                                       Das Plangebiet des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans - Ann - Nr. 252 ´Westfa-
                                                       lenstraße / Annenstraße´ im Stadtteil Annen ist größtenteils bebaut und weitgehend versiegelt.
                                                       Heute existieren hier sehr unterschiedliche Nutzungen, die sich seit 2005 nach Aufgabe eines
                                                       Gewerbestandortes im Laufe der Zeit angesiedelt haben. Neben verschiedenen Discountern
                                                       und kleinen Märkten mit spezifiziertem Angebot zählen hierzu u.a. auch Restaurants, eine
                                                       Spielhalle und das Technische Rathaus der Stadt Witten sowie Wohn- und Geschäftsgebäude
                                                       an der Annenstraße.
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                                                       Abb. 10: Festsetzungen des Bebauungsplans (STADT WITTEN 2020)
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                                                       zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten
                                                       • Stufe IB: Vorprüfung der Wirkfaktoren •

                                                       Die Beurteilung bisheriger Planvorhaben wurde nach § 34 BauGB durchgeführt, da die
                                                       vormals bestehenden Bebauungspläne aufgehoben wurden.

                                                       Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen und verkehrlichen Entwicklung des
                                                       Plangebietes und seiner unmittelbaren Umgebung sieht die Stadt Witten nun das Erfordernis
                                                       zur Neuaufstellung eines Bebauungsplanes, u.a. auch zur Steuerung der künftigen Entwick-
                                                       lung des Einzelhandels. Parallel dazu wird ein entsprechendes Änderungsverfahren für den
                                                       FNP durchgeführt. So sollen zukünftig schädliche Auswirkungen künftiger Einzelhandels-
                                                       ansiedlungen im Planbereich in Bezug auf die Wittener Innenstadt und Nachbargemeinden
                                                       vermieden und die verkehrlichen Auswirkungen möglicher Vorhaben, insbesondere auch im
                                                       Hinblick auf etwaig erforderliche Immissionsschutzmaßnahmen geprüft und geregelt werden.

                                                       Der Bebauungsplan sieht in Bezug auf die Art der baulichen Nutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1
                                                       BauGB folgende Festsetzungen vor:
                                                        < Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO,
                                                        < Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO,
                                                        < Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO sowie
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                                                        < Verkehrsflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB.

                                                       3.1.2 Ermittlung der Wirkfaktoren

                                                       Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 252 ergeben innerhalb der Baugrenzen
                                                       gewisse Erweiterungsmöglichkeiten bestehender Gebäude bzw. Hallen oder auch die Möglich-
                                                       keiten von Neubauten, wie dies bereits heute auch schon nach § 34 BauGB möglich ist. Dabei
                                                       erfolgt in der Regel eine Inanspruchnahme heute schon entweder bereits überbauter oder
                                                       aber versiegelter Flächen. Unbebaute Freiflächen sind dagegen lediglich in Form von
                                                       Abstands- und Gliederungsflächen, die sich heute zumeist aus Zierbeeten bzw. Rabatten mit
                                                       teils jungem Baumbestand zusammensetzen, betroffen.
                                                       Anderweitige als die derzeitigen Beeinträchtigungen, die sich durch mannigfaltige Fahr-
                                                       zeugbewegungen und die Anwesenheit des Menschen infolge der heutigen Nutzung des
                                                       Geländes mit seinen Märkten, Geschäften, Restaurants und Dienstleistungsbetrieben er-
                                                       geben, entstehen im Zuge etwaig vorgesehener Gebäudeneubauten und Umstrukturierungen.
                                                       Derartige Beeinträchtigungen vollziehen sich während der gesamten Bauzeit und beginnen
                                                       schon mit der Freistellung des Baufeldes. So müssen im Zuge der Baufeldräumung zunächst
                                                       die vorhandenen baulichen Strukturen, ggf. aber auch vorhandene Vegetation entfernt wer-
                                                       den. Mit der Herstellung neuer Gebäude und ihrer Nebenanlagen kommt es sukzessive zu
                                                       einer Inanspruchnahme, Überbauung und Neuversiegelung zumeist ehemals anthropogen
                                                       überformter und damit auch entsprechend vorbelasteter Bereiche.
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                                                       • Stufe IB: Vorprüfung der Wirkfaktoren •

                                                       Neben dem Abbau und der Entsorgung von Materialien sind i.d.R. auch Bodenbewegungen
                                                       und Auskofferungen mit Zwischenlagerung von Bodenmaterial erforderlich. Darüber hinaus
                                                       kommt es zur Lagerung und Verarbeitung von Baustoffen. Im Hinblick auf die zu prüfenden
                                                       Tiergruppen bzw. Arten sind dadurch folgende spezifische Wirkfaktoren zu erwarten:
                                                         < Baubedingte Wirkfaktoren
                                                           3 Entfernung der Vegetation (Bäume, Kleinsträucher etc.) und u.U. tierökologisch relevan-
                                                             ter Strukturen (z.B. Vogelnester),
                                                           3 Baubetrieb (optische und akustische Störwirkungen, Erschütterungen, Schadstoff- und
                                                             Staubemissionen) mit Bodenaushub, Zwischenlagerung und auch An- und Abtransport
                                                             von Bodenmaterial. Die optischen und akustischen Störwirkungen sowie Erschütterun-
                                                             gen und Schadstoffemissionen sind bauzeitenbedingt und damit temporär.
                                                         < Anlagebedingte Wirkfaktoren
                                                           3 dauerhafte Inanspruchnahme von bedeutungslosen Biotopstrukturen durch Überbauung
                                                             und Versiegelung heute zumeist entsprechend vorbelasteter Flächen,
                                                           3 dauerhafte Beanspruchung von geringwertigen Biotopstrukturen (Rabatten, Beete, etc.)
                                                             durch Nebenanlagen, Wege und ggf. neu angelegte Zierbeete etc.,
                                                         < Betriebsbedingte Wirkfaktoren
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                                                           3 zunehmende Verlärmung und Schadstoffemission durch zunehmenden Autoverkehr,
                                                           3 zunehmende optische Störwirkung durch Licht, Unruhe,

                                                       3.2     Darlegung möglicher Auswirkungen

                                                       Die wesentlichsten Auswirkungen bestehen durch den Baubetrieb und einer damit verbunde-
                                                       nen neuen Qualität von Belastungen. Ansonsten ist mit keiner nennenswerten Neuversiege-
                                                       lung oder Überbauung zu rechnen, da heute eine in dieser Hinsicht schon fast vollständige
                                                       Vorbelastung besteht. Die dabei erforderliche etwaige Entfernung von z.B. Vegetations-
                                                       strukturen oder der Verlust einzelner Gehölze ist aus faunistischer Sicht ohne nennenswerte
                                                       Bedeutung. Auch werden durch zukünftige Nutzungsänderungen keine signifikant zunehmen-
                                                       den Störungen durch Verlärmung, weitere optische Störreize (z.B. Licht) oder anderweitige
                                                       Immissionen zu erwarten sein.
                                                       Faunistisch relevante bzw. bedeutungsvolle Funktionsräume werden nicht beeinträchtigt. Auch
                                                       ist nicht davon auszugehen, dass infolge der Neuaufstellung des Bebauungsplans grundlegen-
                                                       de Strukturen im Bereich der Bebauung an der Annenstraße verändert werden. Allgemein
                                                       gesehen lassen sich damit folgende mögliche Beeinträchtigungen, in ihrer Intensität jedoch als
                                                       marginal zu bezeichnende Auswirkungen bau-, anlage- und betriebsbedingter Art ableiten:
                                                         < Tötung und Störung von Tieren durch Bautätigkeiten und Baumaßnahmen,
                                                         < Verlust / Beeinträchtigung möglicher Fortpflanzungsstätten und
                                                         < Verlust / Beeinträchtigung von Nahrungshabitaten und Ruhestätten.
Artenschutzvorprüfung                                                                     Seite 18
                                                       zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten
                                                       • Stufe IC: Prognose der Betroffenheit gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG •

                                                       4.0 Stufe IC: Prognose der Betroffenheit gem. § 44 Abs. 1
                                                                                 BNatSchG

                                                       Die oben aufgezeigten, u.U. vorkommenden planungsrelevanten Arten sind nachfolgend im
                                                       Hinblick auf eine vorhabenbezogene Betroffenheit und die etwaige Auslösung artenschutz-
                                                       rechtlicher Konflikte näher zu betrachten. Diese Analyse erfolgt unter Berücksichtigung der
                                                       vorhabenspezifischen Wirkfaktoren und Auswirkungen sowie unter Einbeziehung der Lebens-
                                                       raumansprüche der zu betrachtenden Arten.

                                                       4.1    Überschlägige Betroffenheitsanalyse

                                                       Die im Plangebiet und dessen Umfeld vorkommenden planungsrelevanten Tierarten müssen
                                                       durch das Vorhaben nicht unbedingt in einer Weise betroffen sein, die zu einem direkten
                                                       Verstoß gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG führt. Keine oder eine unerhebliche
                                                       Betroffenheit liegt vor, wenn beispielsweise die hier lebenden Fledermäuse und Vögel das
                                                       Plangebiet nicht oder nur in sehr geringem Maße und unregelmäßig nutzen und damit keine
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                                                       essenziellen Habitate einzelner Arten betroffen sind oder die ökologische Funktion der Le-
                                                       bensstätten weiterhin im räumlichen Zusammenhang erfüllt wird.
                                                       Weiterhin ist nicht von einer maßgeblichen Betroffenheit auszugehen, wenn einzelne Arten
                                                       unempfindlich auf das Vorhaben reagieren und keine Individuen getötet, verletzt bzw. be-
                                                       schädigt werden.
                                                       Auf Grundlage der o.g. Aspekte wird nachfolgend überschlägig geprüft, ob bei den Arten, bei
                                                       denen ein Vorkommen im Plangebiet und dessen Umfeld nicht gänzlich auszuschließen ist
                                                       bzw. unterstellt wird, Beeinträchtigungen bzw. artenschutzrechtlich relevante Konflikte auf-
                                                       treten können. Unter Berücksichtigung der o.g. Aspekte und insbesondere der aufgezeigten
                                                       Wirkungen lässt sich folgende Prognose erstellen:

                                                       Bei den gebäudebewohnenden Fledermäusen, d.h. bei der exemplarisch dafür stehenden
                                                       Zwergfledermaus, die Quartiere innerhalb der zumeist älteren Gebäudesubstanz in erster Linie
                                                       an der Annenstraße besitzen könnte, ist zunächst kein Konflikt abzuleiten, da ein entsprechen-
                                                       der Abriss und grundlegender Umbau dieser Gebäude nicht vorgesehen ist und auch nicht
                                                       durch die Festsetzungen des Bebauungsplans initiiert wird. Bei allen weiteren Bauten in-
                                                       nerhalb des Gewerbe-, Misch- und Sondergebietes, bei denen es sich um reine Funktions-
                                                       bauten oder auch neue Gebäude handelt, bestehen zunächst keine Hinweise auf eine Nut-
                                                       zung durch Fledermäuse. Dies ist dadurch begründet, dass derartige Gebäude meist nur
                                                       geringe, für Fledermäuse nutzbare Strukturen aufweisen und dass auch keine Vorkommen
                                                       gebäudebewohnender Fledermäuse für das relevante Messtischblatt gemeldet sind.
Artenschutzvorprüfung                                                                     Seite 19
                                                       zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten
                                                       • Stufe IC: Prognose der Betroffenheit gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG •

                                                       Um aber auch hier letzte Prognoseunsicherheiten auszuschließen, sollten bauliche Ver-
                                                       änderungen außerhalb der Wochenstubenzeiten (Anfang Mai bis Mitte August) und Winter-
                                                       schlafzeiten (etwa Mitte November bis Ende März) der Fledermäuse begonnen werden, um
                                                       eine Tötung oder Verletzung einzelner Individuen zu verhindern. Sollte dies aus technischen
                                                       oder anderweitigen wichtigen Gründen nicht möglich sein, sollte vorsorglich eine Ökologische
                                                       Baubegleitung installiert werden.
                                                       Ein Beeinträchtigung von baumhöhlenbewohnenden Fledermäusen, d.h. der Rauhautfleder-
                                                       maus, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen, da ein Vorkommen dieser Art im
                                                       Plangebiet als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt wird und darüber hinaus keine von ihr
                                                       nutzbare Strukturen an den Gehölzen im Plangebiet nachgewiesen werden konnten.

                                                       Aus Sicht der Fledermäuse lassen sich somit bei Berücksichtigung der o.g. Zeiten keine
                                                       artenschutzrechtlich begründeten Konflikte im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG ableiten.

                                                       Bruten planungsrelevanter Vogelarten sind innerhalb des Plangebietes lediglich beim Star
                                                       nicht gänzlich auszuschließen, da dieser als Nischenbrüter entsprechende Brutplätze im
                                                       Bereich der älteren Bausubstanz an der Annenstraße besitzen könnte. Da dort jedoch S so wie
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                                                       oben schon ausgeführt S weder ein entsprechender Abriss und/oder grundlegender Umbau
                                                       dieser Gebäude vorgesehen ist noch durch die Festsetzungen des Bebauungsplans initiiert
                                                       wird, lassen sich auch hier keine Beeinträchtigungen ableiten, zumal auch ein ausreichender
                                                       Abstand zu den Gewerbe-, Misch- und Sondergebieten besteht, in denen mögliche Um-
                                                       strukturierungen mit entsprechendem Störpotenzial vorgenommen werden könnten.
                                                       Artenschutzrechtlich begründete Konflikte gemäß § 44 Abs. 3 S. 1 - 3 BNatSchG sind daher
                                                       mit hoher Wahrscheinlichkeit für die planungsrelevanten Vogelarten auszuschließen.

                                                       Unabhängig davon ist jedoch nicht völlig auszuschließen, dass Brutflächen besonders ge-
                                                       schützter, jedoch nicht planungsrelevanter europäischer Vogelarten in Anspruch genommen
                                                       bzw. durch entsprechende baubedingte Auswirkungen beeinträchtigt werden könnten. Dort
                                                       kann es dann zu einer Zerstörung ihrer Nester und damit zu einer Tötung bzw. Beschädigung
                                                       von einzelnen Individuen bzw. Eiern kommen S auch durch Aufgabe eines schon bebrüteten
                                                       Nestes aufgrund der baubedingten Störungen.
                                                       Um dies zu vermeiden, darf die Beseitigung von Bäumen mit einem BHD > 20 cm S alle
                                                       anderen Bäume sind zu jung bzw. zu klein, um als Brutstandort in Frage zu kommen S nur in
                                                       dem Zeitraum zwischen Anfang Oktober und Ende Februar vorgenommen werden und es
                                                       müssen die Bautätigkeiten vor der Brutzeit der Vögel begonnen haben, um dadurch ent-
                                                       sprechende Störwirkungen im Sinne einer Vergrämung zu entfalten, so dass ein Brutgeschäft
                                                       erst gar nicht begonnen wird. Damit wird eine Tötung europäisch geschützter Vogelarten
                                                       verhindert.
Artenschutzvorprüfung                                                                     Seite 20
                                                       zum Bebauungsplan und zur FNP-Änderung Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ S Witten
                                                       • Stufe IC: Prognose der Betroffenheit gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG •

                                                       4.2     Empfehlung

                                                       Unter Berücksichtigung der Ausstattung des Plangebietes mit entsprechenden Lebensraum-
                                                       strukturen auf der einen Seite und den dort u.U. vorkommenden Fledermaus- und planungs-
                                                       relevanten Vogelarten auf der anderen Seite lassen sich artenschutzrechtlich begründete
                                                       Konflikte gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BNatSchG mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließen.

                                                       Unabhängig davon sind zur Beseitigung letzter Prognoseunsicherheiten folgende Maßnahmen
                                                       zu beachten:

                                                         < Eine ggf. notwendige Beseitigung von Gehölzen darf im Sinne des § 39 BNatSchG i.V.m.
                                                           § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nur in dem Zeitraum zwischen Anfang Oktober und Ende
                                                           Februar erfolgen, da dann in den entsprechenden Gehölzen bzw. Bäumen weder eine
                                                           Nutzung durch Fledermäuse als Winterquartier noch Bruten der europäisch geschützten
                                                           Vogelarten stattfinden.
                                                         < Bei wesentlichen Umbauten von Gebäuden, bei denen die Gebäudehülle betroffen ist und
                                                           beim Gebäudeabriss sind weitere zeitliche Regelungen zum Baubeginn zu beachten. So
D:\buero\projekte\1915\ASVP_Annen.wpd - June 2, 2020

                                                           muss dieser außerhalb der Wochenstuben- und Winterschlafzeiten der Fledermäuse
                                                           stattfinden, d.h. er darf nicht zwischen Anfang Mai bis Mitte August sowie zwischen Mitte
                                                           November bis Ende März erfolgen. Denn mit dem Beginn der baulichen Maßnahmen
                                                           außerhalb dieser Zeiten und dem Verschluss entsprechender Nischen und Spalten werden
                                                           gleichzeitig entsprechende Vergrämungseffekte initiiert, die eine Besiedlung durch Tiere
                                                           verhindern und damit auch eine Tötung oder Verletzung einzelner Individuen.
                                                         < Sollte dies aus technischen oder anderweitigen wichtigen Gründen nicht möglich sein,
                                                           muss vorsorglich eine Ökologische Baubegleitung installiert werden.
                                                         < Sofern eine Sanierung oder ein Abbruch von Gebäuden an der Annenstraße vorgesehen
                                                             ist, gelten die o.g. Bauzeitenregelungen auch für den Star und ggf. weitere Nischenbrüter.
                                                             Sollten diese aus technischen oder anderweitigen wichtigen Gründen nicht eingehalten
                                                             werden können, wird empfohlen eine Ökologische Baubegleitung zu installieren.

                                                       Bei Berücksichtigung dieser Vorgaben sind die Voraussetzungen vorhanden, eine aus arten-
                                                       schutzrechtlicher Sicht begründete Genehmigungsfähigkeit bei der Unteren Naturschutzbehör-
                                                       de des Ennepe-Ruhr-Kreises für das städtebauliche Vorhaben, d.h. die Neuaufstellung des
                                                       Bebauungsplans Nr. 252 ´Westfalenstraße / Annenstraße´ und die dazugehörige entsprechen-
                                                       de Änderung des Flächennutzungsplans zu erwirken.
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