SATZUNG MIT ERLÄUTERUNGEN - Ausgabe Januar 2021 - Ärzteversorgung ...
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SATZUNG MIT ERLÄUTERUNGEN Ausgabe Januar 2021
INHALTSVERZEICHNIS 1 Rechtsgrundlage 6 2 Kreis der Mitglieder 6 2.1 Teilnahme auf der Basis der Pflichtmitgliedschaft 6 2.2 Überleitung der Beiträge von anderen Versorgungswerken 6 2.3 Ausnahmen von der Pflichtmitgliedschaft 7 2.4 Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft 7 2.5 Ausscheiden aus der Pflichtmitgliedschaft 8 3 Die Leistungen 8 3.1 Altersrente 8 3.2 Berufsunfähigkeitsrente 12 3.3 Hinterbliebenenrenten 14 3.4 Proratisierung 15 3.5 Rehabilitationsmaßnahmen 16 3.6 Sterbegeld 16 Exkurs: Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung 17 4 Versorgungsabgaben 17 4.1 für selbstständige Mitglieder 18 4.2 für angestellte Mitglieder 19 4.3 für arbeitslose Mitglieder 22 4.4 während der Mutterschutzfrist und bei Elternzeit 22 4.5 für Beamte auf Zeit, Widerruf oder Probe 23 4.6 für Mitglieder, die Pflegepersonen sind oder Pflegeunterstützungsgeld beziehen 23 4.7 Versorgungsabgaben für gesetzlich versicherte Mitglieder, die Krankengeld beziehen 24 4.8 für freiwillige Mitglieder 24
5 Höherversicherung 25 5.1 Weitgehende Gestaltungsfreiheit 25 5.2 Berechnung des Erhöhungsbetrages 25 5.3 Der weitere Leistungsumfang und die Vorzüge der Höherversicherung 27 6 Abgabenfreie Mitgliedschaft und abgabenfreie Anwartschaft 27 7 Nachversicherung 28 8 Überleitung der Beiträge an andere Versorgungswerke 29 9 Besteuerung der Renten und steuerliche Abzugsfähigkeit der Versorgungsabgaben 29 9.1 Besteuerung der Renten 29 9.2 Steuerliche Abzugsfähigkeit der Versorgungsabgaben 30 10 Beratung und Information der Mitglieder 30 Satzung in der Fassung ab 29. Januar 2021 31
DIE ÄRZTEVERSORGUNG WESTFALEN-LIPPE BESTEHT SEIT DEM 01.04.1960 SIE GEWÄHRT IM ALTER UND BEI BERUFSUNFÄHIGKEIT DEM MIT- GLIED BZW. NACH DESSEN TOD DEN FAMILIENANGEHÖRIGEN EINEN RECHTSANSPRUCH AUF VERSORGUNGSLEISTUNGEN
ERLÄUTERUNGEN ZUR SATZUNG 1.0 RECHTSGRUNDLAGE die wichtigsten Satzungsbestim- mungen erläutern. Der Satzungstext Gesetzliche Grundlage ist das Heil- selbst ist anschließend abgedruckt. berufsgesetz (HeilBerG) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.05.2000 (GV . NRW . 2000 S. 403), in der je- 2.0 KREIS DER MITGLIEDER weils geltenden Fassung. In § 6 a Abs. 1 dieses Gesetzes heißt 2.1 Teilnahme auf der Basis es: der Pflichtmitgliedschaft „Die Kammern haben durch be sondere Satzung mit Ge- Die Ärzteversorgung ist eine Einrich- nehmigung der in § 3 Abs. 1 tung eigener Art, die vollkommen Versicherungsaufsichtsgesetz selbstständig neben den gesetzli- Nordrhein-Westfalen bestimm- chen Rentenversicherungssystemen ten Aufsichtsbehörde Versor- angesiedelt ist. Alle Ärztinnen und gungseinrichtungen für die Ärzte, die im Bereich der Ärztekam- Kammerangehörigen und ihre mer Westfalen-Lippe eine ärztliche Familienmitglieder zu schaffen.“ Tätigkeit aufnehmen, gehören der Versorgungseinrichtung als Pflicht- Die Versorgungseinrichtung ist für mitglieder an (§ 6 Abs. 1). Einer be- den Bereich der Pflichtteilnahme sonderen Erklärung zur Begründung ihrer Mitglieder dem Umfang nach der Pflichtmitgliedschaft bedarf es eine Grundversorgung. Wer über nicht. die Grundver sorgung hinaus eine Verbes serung seiner Versorgung er- reichen möchte, dem steht die Mög- 2.2 Überleitung der Beiträge lichkeit der Teilnahme an der Höher- von anderen Versorgungs- versicherung offen (siehe Ziffer 5.0). werken Allerdings ist die Teilnahme an der Höherversicherung erst möglich, Falls vor Aufnahme einer berufli- wenn in der Grundversorgung alle chen Tätigkeit im Bereich der Ärz- Beitragsmöglichkeiten ausgeschöpft tekammer Westfalen-Lippe bereits sind. eine Mitgliedschaft in einem Ver- Die Ärzteversorgung unterliegt als sorgungswerk einer anderen Lan- Einrichtung der Ärztekammer West- desärztekammer bestand und dort falen-Lippe der Selbstverwaltung des nicht mehr als 96 Beitragsmonate Berufsstandes. Die Zuständigkeiten zurückgelegt sind, können auf An- der ärztlichen Selbstverwaltungsor- trag innerhalb von sechs Monaten gane sind durch die Satzung im Ein- nach Aufnahme der ärztlichen Tä- zelnen geregelt. tigkeit im Bereich der Ärztekammer Nachstehende Ausführungen sollen Westfalen-Lippe die an das bisher 6
ERLÄUTERUNGEN ZUR SATZUNG zuständige Versorgungswerk geleis- b) diejenigen, die zum Zeitpunkt teten Versorgungsabgaben zur Ärzte- des Erwerbs der Mitgliedschaft versorgung Westfalen-Lippe überge- die für sie nach § 9 Abs. 1 maß- leitet werden (§ 18). Das Mitglied wird gebliche Regelaltersgrenze be- dann so gestellt, als wäre es zu Be- reits vollendet haben (§ 6 Abs. 2 ginn der Mitgliedschaft in dem ande- Nr. 1). ren Versorgungswerk bereits Mitglied c) Personen, die bei Mitglied- der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe schaftsbeginn berufsunfähig gewesen. Die übergeleiteten Versor- im Sinne von § 10 Abs. 2 sind gungsabgaben werden so behandelt, (§ 6 Abs. 2 Nr. 3). Endet die Be- als seien sie von Beginn an nicht an rufsunfähigkeit und wird eine die bisher zuständige Versorgungs- ärztliche Tätigkeit ausgeübt, einrichtung, sondern an die Ärzte- besteht Pflichtmitgliedschaft. versorgung Westfalen-Lippe gezahlt worden. Hat das Mitglied beim Wech- sel des Kammerbereiches bereits 2.4 Befreiung von der Pflicht- das 50. Lebensjahr vollendet oder mitgliedschaft hat es bereits für mehr als 96 Mona- te Beiträ ge in dem Versorgungswerk Eine Befreiung von der Pflichtmit- der bisher zuständigen Ärztekammer gliedschaft in der Ärzteversorgung eingezahlt, so ist eine Überleitung Westfalen-Lippe gemäß § 6 Abs. 4 nicht mehr möglich. Es empfiehlt der Satzung ist auf Antrag möglich, sich eine Vergleichsberechnung, da a) wenn das Mitglied aufgrund die Beiträge nach dem Satzungsrecht eines Anstellungs- oder des neuen Versorgungswerkes ver- Dienstvertrages Anspruch auf rentet werden. Ruhegehalt und Hinterbliebe- nenversorgung hat und des- 2.3 Ausnahmen von der halb von der gesetzlichen Ren- Pflichtmitgliedschaft tenversicherung befreit wurde (§ 6 Abs. 4 Nr. 1), Ausgenommen von der Pflicht mit b) wenn ein Mitglied zum Beam- gliedschaft sind u. a.: ten auf Zeit, auf Probe oder auf a) alle auf Lebenszeit beamteten Widerruf oder zum Sanitätsof- Ärztinnen und Ärzte sowie Sa- fizier auf Zeit ernannt wird (§ 6 nitätsoffiziere, die Berufssol- Abs. 4 Nr. 2). daten sind (§ 6 Abs. 2 Nr. 2). Die gemäß § 6 Abs. 4 Nr. 1 und 2 Für diesen Personenkreis ist befreiten Mitglieder können die jedoch die freiwillige Mitglied- Mitgliedschaft freiwillig fortsetzen schaft gemäß § 7 Abs. 1 der (§ 7 Abs. 1), wenn sie diese Erklärung Satzung möglich. innerhalb von sechs Monaten nach dem Befreiungstermin gegenüber 7
ERLÄUTERUNGEN ZUR SATZUNG dem Versorgungswerk abgeben. die Mitgliedschaft freiwillig fortset- zen (§ 7 Abs. 2). Die Erklärung über 2.5 Ausscheiden aus der die Fortsetzung der freiwilligen Mit- gliedschaft muss innerhalb einer Pflichtmitgliedschaft Frist von sechs Monaten, beginnend mit dem Zeitpunkt des Ausschei- Das Ausscheiden aus der Pflicht- dens, erfolgen. mitgliedschaft ist im § 6 Abs. 3 der Satzung geregelt. Danach scheiden Mitglieder aus der Versorgungsein- richtung aus, 3.0 DIE LEISTUNGEN a) wenn die Zugehörigkeit zur Die Leistungen der Ärzteversorgung Ärztekammer Westfalen-Lip- Westfalen-Lippe beruhen auf einem pe nicht mehr gegeben ist, beitragsgerechten Rentensystem, z. B. durch Verzug aus dem d. h. die zu erwartenden Rentenleis- Kammerbereich (§ 6 Abs. 3 Nr. tungen sind von der Höhe der wäh- 1), rend der Mitgliedschaft eingezahlten b) bei Übernahme in das Beam- Versorgungsabgaben abhängig. tenverhältnis auf Lebenszeit sowie bei Ernennung zum Be- Beweis für die Leistungsfähigkeit rufssoldaten (§ 6 Abs. 3 Nr. 2), der Ärzteversorgung ist die Ent- c) bei Einstellung der ärztlichen wicklung der Rentenanwartschaf- Tätigkeit. Eine zusammenhän- ten. Diese sind im Zeitraum von gende Unterbrechung der Be- 1970 bis 2021 von einem Ausgangs- rufstätigkeit von weniger als wert von 100 auf über 700 gestiegen, sechs Monaten Dauer führt während die Preissteigerungsrate allerdings nicht zum Ausschei- lediglich eine Steigerung auf etwa den aus der Versorgungsein- das Dreieinhalbfache aufwies. Die richtung. Wird die ärztliche allgemeine Rentenbemessungs- Tätigkeit infolge von Arbeits- grundlage betrug im Jahr 1970 losigkeit, Inanspruchnahme 6.943 Euro und wurde für das Jahr der Elternzeit oder Gewährung 2021 auf 48.724 Euro festgesetzt. einer Berufsunfähigkeitsrente Die laufenden Renten werden im unterbrochen, so endet auch Jahr 2021, bezogen auf den gleichen dann die Mitgliedschaft nicht, Zeitraum, ihren Ausgangswert mehr wenn die dadurch bedingte Ar- als vervierfacht haben. beitsunterbrechung länger als sechs Monate dauert (§ 6 Abs. 3.1 Altersrente 3 Nr. 3). Die gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung 3.1.1 Regelaltersrente Anspruch auf ausgeschiedenen Mitglieder können lebenslange Altersrente erwirbt das 8
ERLÄUTERUNGEN ZUR SATZUNG Mitglied auf Antrag mit Erreichen boren sind, können die Altersren- der Regelaltersgrenze. Mitglieder, te bereits mit dem Erreichen des die vor dem 01.01.1949 geboren 60. Lebensjahres beantragen. Für sind, erreichen die Regelaltersgren- Mitglieder, die nach dem 31.12.1948 ze mit Vollendung des 65. Lebens- geboren sind, ist die Altersgren- jahres. Für Mitglieder, die nach dem ze, die erreicht sein muss, um die 31.12.1948 geboren sind, ist die Re- vorgezogene Altersrente beantra- gelaltersgrenze wie folgt festgelegt: gen zu können, wie folgt festgelegt: Für den erfolgt auf Vollendung Für den erfolgt auf Vollendung Geburts- eine eines Lebens- Geburts- eine eines Lebens- jahrgang Anhebung alters von jahrgang Anhebung alters von um (Regelalters- um grenze) 65 Jahre und 60 Jahre und 1949 2 Monate 1949 2 Monate 2 Monate 2 Monate 65 Jahre und 60 Jahre und 1950 4 Monate 1950 4 Monate 4 Monate 4 Monate 65 Jahre und 60 Jahre und 1951 6 Monate 1951 6 Monate 6 Monate 6 Monate 65 Jahre und 60 Jahre und 1952 8 Monate 1952 8 Monate 8 Monate 8 Monate 65 Jahre und 60 Jahre und 1953 10 Monate 1953 10 Monate 10 Monate 10 Monate 1954 12 Monate 66 Jahre 1954 12 Monate 61 Jahre 66 Jahre und 61 Jahre und 1955 14 Monate 1955 14 Monate 2 Monate 2 Monate 66 Jahre und 61 Jahre und 1956 16 Monate 1956 16 Monate 4 Monate 4 Monate 66 Jahre und 61 Jahre und 1957 18 Monate 1957 18 Monate 6 Monate 6 Monate 66 Jahre und 61 Jahre und 1958 20 Monate 1958 20 Monate 8 Monate 8 Monate 66 Jahre und 61 Jahre und 1959 22 Monate 1959 22 Monate 10 Monate 10 Monate ab 1960 24 Monate 67 Jahre ab 1960 24 Monate 62 Jahre Der Rentenanspruch ist unabhängig Auch während des Bezuges einer davon, ob der ärztliche Beruf noch vorgezogenen Altersrente kann die ausgeübt wird oder nicht. ärztliche Tätigkeit weiterhin ohne Einschränkungen ausgeübt werden. 3.1.2 Vorgezogene Altersrente Mit- Der Antrag auf vorgezogene Alters- glieder, die vor dem 01.01.1949 ge- rente muss allerdings spätestens in 9
ERLÄUTERUNGEN ZUR SATZUNG dem Monat vor dem gewünschten Zur Regelaltersrente und vorgezoge- Rentenbeginn bei der Ärzteversor- nen Altersrente zwei Beispiele: gung eingehen. BEISPIEL 1 Getreu dem beitragsgerechten Leis- Geburtsdatum des tungsprinzip kann jedoch nicht er- Mitglieds 16.12.1957 wartet werden, dass die vorgezogene Altersrente in gleicher Höhe ausfällt, Erreichen der Regelal- 66 Jahre als würde diese erst ab der Regelal- tersgrenze und 6 Monate tersgrenze bezogen. Beginn der Zahlung der Vielmehr wird ein nach versiche- Regelaltersrente 01.07.2024 rungsmathematischen Grundsätzen errechneter Abschlag in Höhe von 0,4 Prozent für jeden Monat vorge- BEISPIEL 2 nommen, der bis zum Beginn der Geburtsdatum des Regelaltersrente fehlt. Der Abschlag Mitglieds 16.12.1957 erfolgt von dem Rentenwert, der sich Erreichen der Regelal- 66 Jahre zum Zeit punkt der Inanspruchnah- tersgrenze und me der vor gezogenen Altersrente 6 Monate ergibt. (01.07.2024) Der Beginn der vorgezogenen Al- vorgezogene Altersren- tersrente muss nicht mit der jewei- te zum 65. Lebensjahr 01.01.2023 ligen Vollendung eines Lebensjahres Vorziehen der Alters- 7,2 % erfolgen. Auch die zwischenzeitliche rente um 18 Monate Beantragung ist möglich. Falls der vers. - math. Abschlag (18 Mon. * vorzeitige Bezug der Altersrente er- 0,4 %) wogen wird, nimmt die Geschäfts- stelle der Versorgungseinrichtung auf Wunsch eine Berechnung des 3.1.3 Hinausgeschobene Altersrente zu erwartenden Rentenbetrages vor. Daneben besteht für jedes Mit- Der versicherungsmathematische glied die Möglichkeit, die Alters- Abschlag beträgt wie folgt: rente zu einem späteren Zeitpunkt als zum Beginn der Regelalters- Abschlag in v. H. rente zu erhalten. Mitglieder, die bei 1 Jahr vorziehen 4,8 vor dem 01.01.1949 geboren sind, können den Beginn der Zahlung der bei 2 Jahren vorziehen 9,6 Regel altersrente längstens bis zum bei 3 Jahren vorziehen 14,4 68. Lebensjahr hinausschieben. Für bei 4 Jahren vorziehen 19,2 Mitglieder, die nach dem 31.12.1948 geboren sind, wird das Lebensalter, bei 5 Jahren vorziehen 24,0 bis zu dem der Beginn der Zahlung 10
ERLÄUTERUNGEN ZUR SATZUNG der Regelaltersrente hinausgescho- 3.1.4 Kinderzuschuss zur Altersrente ben werden kann, wie folgt festgelegt: Die Altersrente erhöht sich für jedes Für den erfolgt auf Vollendung berechtigte Kind um einen Kinderzu- Geburts- eine Anhe- eines Lebens- schuss (§ 17) in Höhe von 10 Prozent jahrgang bung um alters von dieser Rente. Der Kinderzuschuss wird ohne Einschränkung bis zur Voll- endung des 18. Lebensjahres und bis 68 Jahre und zur Voll endung des 27. Lebensjahres 1949 2 Monate 2 Monate für dasjenige Kind gewährt, 68 Jahre und 1950 4 Monate 4 Monate a. das sich in einer Schul- oder Be- 68 Jahre und rufsausbildung befindet oder 1951 6 Monate 6 Monate b. ein freiwilliges soziales oder ein 68 Jahre und 1952 8 Monate 8 Monate freiwilliges ökologisches Jahr leis- tet oder 68 Jahre und 1953 10 Monate 10 Monate c. Bundesfreiwilligendienst nach dem 1954 12 Monate 69 Jahre Gesetz über den Bundesfreiwilli- 1955 14 Monate 69 Jahre und gendienst leistet oder 2 Monate d. das nach Vollendung des 18. Le- 69 Jahre und 1956 16 Monate 4 Monate bensjahres infolge körperlicher oder 69 Jahre und geistiger Gebrechen außerstande 1957 18 Monate ist, sich selbst zu unterhalten. 6 Monate 1958 20 Monate 69 Jahre und Der Kinderzuschuss wird auch wäh- 8 Monate rend einer Übergangszeit von maxi- 69 Jahre und mal vier Kalendermonaten zwischen 1959 22 Monate 10 Monate zwei Ausbildungsabschnitten oder ab 1960 24 Monate 70 Jahre zwischen einem Ausbildungsabschnitt Allerdings ist das Mit glied nicht und der Ableistung des gesetzlichen berechtigt, während der Zeit des Wehr- oder Zivildienstes oder eines Hinausschiebens der Altersren- freiwilligen Dienstes wie dem ökologi- te Ver sorgungsabgaben zu leisten. schen oder sozialen Jahr geleistet. Für jeden Monat der späteren In an Bei Unterbrechung oder Verzögerung spruchnahme der Alters rente wird der Berufsausbildung durch Ableis ein versicherungsmathematischer tung des Pflichtwehrdienstes bzw. Zuschlag in Höhe von 0,55 Prozent des Zivildienstes wird der Kinderzu- pro Monat auf die Rente, die es mit schuss für eine entsprechende Zeit dem Erreichen der Regel al ters über das 27. Lebensjahr hinaus ge grenze erhalten hätte, gewährt. währt (§ 17 Abs. 2). Dies geschieht vor allem deshalb, weil die Zahlung des Kinderzuschusses während des 11
ERLÄUTERUNGEN ZUR SATZUNG Pflichtwehrdienstes bzw. des Zivil- vorzuheben ist die Tatsache, dass im dienstes ausgesetzt wird. Gegen satz zur gesetzlichen Renten- versicherung für den Erwerb der An- 3.2 Berufsunfähigkeitsrente wartschaft auf Berufsunfähigkeits- rente keine Wartezeit zu erfüllen 3.2.1 Allgemeines zur Berufsunfähig- ist; die Anwartschaft wird vielmehr keitsrente Einen besonderen Raum be reits mit der Zahlung der Versor- im Leistungskatalog nimmt die Be- gungsabgabe für nur einen Monat rufsunfähigkeitsrente ein. Ausgehend erworben. Sollte Berufsunfähigkeit von dem Gedanken, dass vor allem jedoch bei Beginn der Mitgliedschaft jüngere Ärztinnen und Ärzte meistens vorliegen, besteht kein Anspruch auf noch nicht in der Lage sind, neben Berufsunfähigkeitsrente (vgl. Erläu- ihrer Mitgliedschaft zur Ärzteversor- terung unter 2.3). gung weitere Vorsorgemaßnahmen größeren Umfangs zu treffen, erhielt 3.2.3 Definition des Berufsunfähig- das Leistungsrecht für vorzeitige keitsbegriffs In § 10 Abs. 1 der Sat- Versorgungsfälle (Berufsunfähig- zung ist eine Definition getroffen, keit, Tod) besonderes Ge wicht. Falls wann der Versorgungsfall der Be- ein Mitglied bereits in jüngeren Jah- rufsunfähigkeit eintritt. Der Versor- ren aus gesundheitlichen Gründen gungsfall ist eingetreten, wenn gezwungen sein sollte, die ärztliche – die Berufsunfähigkeit auf Dau- Tätigkeit auf Dauer oder vorüberge- er oder vorübergehend be- hend einstellen zu müssen, kann es steht, mit einer Rente rechnen, die in ihrer – die gesamte ärztliche Tätig- Höhe optimal ausgestattet ist. Denn keit eingestellt und das berufsunfähige Mitglied wird so gestellt, als hätte es bereits Versor – der Antrag auf Gewährung ei- gungsab gaben bis zum 60. Lebens- ner Berufsunfähigkeitsrente jahr (bzw. bei Versorgungsfällen, die gestellt worden ist. nach dem 31.12.2018 eintreten, bis Sind diese drei Voraussetzungen er- zum 62. Lebensjahr) entrichtet. Zu- füllt, so gilt der Versorgungsfall der dem ist sichergestellt, dass bei wie- Berufsunfähigkeit als eingetreten. derholter Gewährung einer zeitlich befristeten Berufsunfähigkeitsrente 3.2.4 Unterscheidung zwischen dau- innerhalb von fünf Jahren die Höhe ernder und vorübergehender Be- der nachfolgenden Rente nicht nied- rufsunfähigkeit In der Satzung wird riger ausfällt als die zuletzt bezogene zwischen einer dauernden und einer Berufsunfähigkeitsrente. vorübergehenden Berufsunfähigkeit unterschieden. Die Satzung definiert 3.2.2 Keine Wartezeit für die Berufs- in § 10 Abs. 3, was unter dauernder unfähigkeitsrente Besonders her- und vorüber gehender Berufsunfä- 12
ERLÄUTERUNGEN ZUR SATZUNG higkeit zu verstehen ist. des Versorgungsfalles. Dabei wird Berufsunfähigkeit auf Dauer be- allerdings der Monat des Eintritts des steht, wenn nach ärztlicher Feststel- Versorgungsfalles mitgezählt. lung keine begründete Aussicht be- Etwaige Gehaltsfortzahlungen durch steht, dass mit der Wiedererlangung den Arbeitgeber werden nicht auf der Berufsfähigkeit vor Ablauf von die Berufs unfähigkeitsrente ange- drei Jahren gerechnet werden kann. rechnet. Ebenso wenig wirkt sich die Weiterführung der Praxis durch einen Vorübergehende Berufsunfähigkeit Vertreter negativ auf die Berufsunfä- liegt vor, wenn die Berufsfähigkeit higkeitsrente aus. Wird allerdings ein für mehr als sechs Monate umfas- Assistent in der Praxis beschäftigt, send entfallen ist, die Wiedererlan- so wird die Berufsunfähigkeitsrente gung der Berufsfähigkeit aber vor nicht gezahlt, weil das Mitglied an- Ablauf von drei Jahren möglich ist. ders als bei der Beschäftigung eines Die vorübergehende Berufsunfähig- Vertreters, wo der Vertreter die Stelle keitsrente wird gemäß § 10 Abs. 6 im des zu Vertre ten den einnimmt, wei- Gegensatz zur dauernden Berufs- terarbeitet und sich dazu eines Assis- unfähigkeitsrente befristet gewährt, tenten bedient. weil davon auszugehen ist, dass die Berufsfähigkeit in absehbarer Zeit 3.2.6 Der Arbeitsversuch während wieder hergestellt sein wird. Die des Bezuges einer Berufsunfähig- Befristung erfolgt für längstens drei keitsrente In der Vergangenheit ist Jahre, gerechnet ab dem Beginn das Versorgungswerk immer wie- der Rentenzahlung. Sie kann wie- der damit konfrontiert worden, dass derholt werden, darf jedoch bei sich Mitglieder, die berufsunfähig waren anschließenden Befristungen die und eine Berufsunfähigkeitsrente Gesamtdauer von sechs Jahren nicht erhielten – teilweise auch aus the- überschreiten. rapeutischen Gründen –, einen so- genannten Arbeitsversuch starten 3.2.5 Beginn der Zahlung einer Be- wollten. In Anbetracht der Tatsache, rufsunfähigkeitsrente Gemäß § 10 dass Voraussetzung für die Gewäh- Abs. 5 ist der Beginn der Rentenzah- rung der Berufsunfähigkeitsrente die lung bei befristeter und dauernder Einstellung der gesamten ärztlichen Berufsunfähigkeit unterschiedlich Tätig keit war, ergaben sich bei der geregelt. Während bei einer dauern- Bewilligung solcher Arbeitsversuche den Berufsunfähigkeit die Zahlung erhebliche satzungsrechtliche Prob der Rente bereits ab dem auf den Ein- leme. Zur Wiedererlangung der Be tritt des Versorgungsfalles folgenden rufsfähigkeit sind Arbeitsversuche Monat be ginnt, erfolgt bei vorüber- allerdings durchaus sinnvoll, sodass gehender Berufsunfähigkeit die Zah- die Möglichkeit eines befristeten Ar lung erst sechs Monate nach Eintritt beitsversuches in die Satzung aufge- 13
ERLÄUTERUNGEN ZUR SATZUNG nommen und dessen Bedingungen zuschuss in Höhe von 10 v. H. dieser geregelt wurden. Rente (§ 17). Im Übrigen gilt hierzu Der Arbeitsversuch wird nicht der das Gleiche, was bereits zum Kin- Wiederaufnahme der ärztlichen Tä derzuschuss zur Altersrente ausge- tigkeit gleichgestellt, solange der führt wurde. Fortfall der Berufsunfähigkeit nicht festgestellt ist. Demnach entfällt 3.3 Hinterbliebenenrenten erst dann die Berufsunfähigkeits- rente, wenn als Ergebnis des Ar- Nach dem Tode des Mitglieds haben beitsversuches die Berufsfähigkeit die Hinterbliebenen einen Anspruch bestätigt wird. auf Hinterbliebenenrente. Scheitert der Arbeitsversuch und So beträgt die kann die Berufsfähigkeit nicht fest – Witwen- bzw. gestellt werden, gilt die ärztliche Witwerrente 60 v. H. Tätigkeit trotz des Arbeitsversuches – Vollwaisenrente 30 v. H. als eingestellt. – Halbwaisenrente 10 v. H. Fließen dem Mitglied während des folgender Rente bzw. Rentenan Arbeitsversuches Einkünfte zu, so wartschaft: werden diese auf die Berufsunfähig a) Bezog das Mitglied vor seinem keitsrente angerechnet. Die auf- Tode Alters- oder Berufsunfä- grund der erzielten Einkünfte fälli- higkeitsrente, wird die Hinter gen Beiträge zur Ärzteversorgung bliebenenrente von dieser Ren- werden gemäß § 27 Abs. 4 Buchsta- te berechnet. be c nicht rentenwirksam. b) Bezog das Mitglied vor seinem 3.2.7 Umwandlung der Berufsun Tode noch keine Rente, so er- fähigkeitsrente in die Altersrente folgt die Berechnung nach der Bezieht ein Mitglied eine Berufsun fiktiven Berufsunfähigkeitsrente. fähigkeitsrente und wird es vor Voll Der Witwe bzw. dem Witwer gleich- endung der Regelaltersgrenze nicht gestellt ist ein überlebender einge- wieder berufsfähig, so wird mit dem tragener Lebenspartner. Der Ehe ist Erreichen der Regelaltersgrenze die eine eingetragene Lebenspartner- zuletzt gezahlte Berufsunfähigkeits- schaft, der Wiederheirat die erneu- rente in eine Altersrente in gleicher te Begründung einer eingetragenen Höhe umgewandelt. Lebenspartnerschaft und dem Ehe- gatten der Lebenspartner oder die 3.2.8 Kinderzuschuss zur Berufs- Lebenspartnerin im Sinne des Le- unfähigkeitsrente Die Berufsunfä- benspartnerschaftsgesetzes gleich- higkeitsrente erhöht sich für jedes gestellt. berechtigte Kind um einen Kinder- Der Anspruch auf Hinterbliebenen- 14
ERLÄUTERUNGEN ZUR SATZUNG rente ist nicht an die Erfüllung ei- das 36-Fache der im Monat ner Wartezeit gebunden. Es genügt der Wiederheirat bezogenen die Zahlung eines Monatsbeitrags Monatsrente. durch das Mitglied. Die Zahlung der Halbwaisen- und Heiratet ein Mitglied nach Voll Vollwaisenrenten ist zeitlich be endung des 62. Lebensjahres bzw. grenzt. Zur Dauer der Zahlung gilt nach Eintritt der Berufsunfähigkeit das Gleiche, was zur Zahlung von und verstirbt es vor Ablauf von einem Kinderzuschüssen zur Alters rente Jahr, wird keine Witwen- bzw. Wit- ausgeführt ist. werrente gezahlt. Die Ein-Jahres- Frist ist dann ohne Bedeutung, wenn 3.4 Proratisierung die Ursache für das Versterben des Mitglieds ein Unfall war. Mit der Einbeziehung der berufsstän- Diese Einschränkung der Zahlung dischen Versorgungswerke in die eu- einer Witwen- bzw. Witwerrente ropäische Verordnung (EWG)1408/71 besteht nur bei Heirat nach dem gilt ab dem 01.01.2005 das Lokali- 62. Lebensjahr bzw. nach Eintritt tätsprinzip. Das Lokalitätsprinzip einer Berufsunfähigkeit. Ansonsten besagt, dass die Ärztinnen bzw. Ärzte wird stets eine Witwen- bzw. Witwer- in dem Versorgungswerk Pflichtmit- rente geleistet, auch wenn die Ehe glied werden, in dessen Kammer- kürzer als ein Jahr gedauert hat. bereich sie die ärztliche Tätigkeit Witwen- oder Witwerrenten werden ausüben. Eine Befreiung zuguns- lebenslänglich bzw. bis zum Zeit ten der bisher zuständigen Versor- punkt einer Wiederheirat gezahlt. gungseinrichtung ist nicht möglich. Heiratet die Witwe/der Witwer wie- Dies kann dazu führen, dass Versor der, erhalten sie auf Antrag folgende gungsanwartschaften bei mehre- Kapitalabfindung: ren Versorgungswerken oder auch bei Versorgungsträgern gemäß der a) Bei Wiederheirat vor Vollen- europäischen Verordnung 1408/71 dung des 35. Lebensjahres das bestehen können. Für den Fall des 60-Fache der im Monat der vorzeitigen Renteneintritts (Berufs Wiederheirat bezogenen Mo- unfähigkeit, Tod) haben die Versor natsrente, gungswerke durch entsprechende b) bei Wiederheirat bis zum voll- Satzungsvorschriften geregelt, dass endeten 45. Lebensjahr das die bei den verschiedenen Versor 48-Fache der im Monat der gungsträgern bestehenden Renten Wiederheirat bezogenen Mo- ansprüche anteilig im Verhältnis zu natsrente, ihrer Mitgliedszeit gewährt werden. c) bei Wiederheirat nach Voll Mit Wirkung vom 01.05.2010 wur- endung des 45. Lebensjahres de die Verordnung (EWG)1408/71 durch die Europäische Verordnung 15
ERLÄUTERUNGEN ZUR SATZUNG (EU) 883/2004 ersetzt. Inhaltliche glied selbst aufzukommen hat, ab- Veränderungen ergaben sich da- züglich gesetzlicher Zuzahlungsver- durch für die berufsständischen Ver- pflichtungen. sorgungswerke nicht. 3.5.3 Antragstellung Der Antrag auf 3.5 Rehabilitationsmaßnahmen Gewährung eines Zuschusses zur Rehabilitation soll vor Beginn der 3.5.1 Voraussetzungen Ein Zuschuss Rehabilitation bei der Ärzteversor- zu einer Reha-Maßnahme kann ge- gung gestellt werden. Das Mitglied währt werden, wenn die Berufsfä- ist verpflichtet, die Notwendigkeit higkeit erheblich gefährdet ist. Eine und die Erfolgsaussicht der beab- erhebliche Gefährdung liegt vor, sichtigten Rehabilitationsmaßnahme wenn nach ärztlicher Fest stellung durch eine ärztliche Stellungnahme damit gerechnet werden kann, dass nachzuweisen. Da es sich bei dem ohne die Leistung der Rehabilitati- Zuschuss um einen Versorgungsbe- on Berufsunfähigkeit im Sinne von zug im steuerrechtlichen Sinne han- § 10 Abs. 2 der Satzung eintritt. Ein delt, muss der Betrag im Rahmen der Zuschuss zur Rehabilitation ist nicht Einkommensteuererklärung gegen- möglich, wenn das Mitglied bereits über dem Finanzamt erklärt werden. eine Altersrente bezieht. 3.6 Sterbegeld 3.5.2 Umfang der Reha-Leistungen Zuschüsse können geleistet wer- Nach dem Tode eines Mitglieds er- den für Reha-Maßnahmen, sofern hält die Witwe bzw. der Witwer ein sie nach Art und Umfang angemes- Sterbegeld. Das Sterbegeld in Höhe sen und erforderlich sind. Nicht von zwei Monatsrenten bemisst bezuschusst werden medizinische sich allein aus den Rententeilen Leistungen in Form von (Bade-)Ku- der Grundversorgung. Rententeile ren und bei akut verlaufenden Er- aus der Höherversicherung (§ 25) krankungen sowie berufsfördernde fließen nicht in die Berechnung des Leistungen in Form von Umschu- Sterbegeldes ein. Ferner werden lungsmaßnahmen in einen nicht auch die Kinderzuschüsse gemäß ärztlichen Beruf. Die Ärzteversor- § 17 der Satzung nicht in die Berech- gung gewährt die Zuschüsse nach- nung des Sterbegeldes einbezogen. rangig. Dies bedeutet, dass ein Zu- Maßgebend für die Festsetzung des schuss nur zu dem Teil gewährt wird, Sterbegeldes ist der nach vorste- der nicht bereits von einem nach Ge- hender Beschreibung anrechnungs- setz, Satzung oder Vertrag zuständi- fähige Teil der Alters- bzw. Berufs- gen Kostenträger übernommen wird. unfähigkeitsrente, die zuletzt vom Die Höhe des Zuschusses beträgt 60 Mitglied bezogen wurde. Bezog das Prozent der Kosten, für die das Mit- Mitglied noch keine Rente, so richtet 16
ERLÄUTERUNGEN ZUR SATZUNG sich die Höhe des Sterbegeldes nach stelle der Deutschen Rentenver- dem anrechnungsfähigen Teil der sicherung zu wenden. Zunächst Rente, die das Mitglied bei Eintritt ei- werden dort die Kinder erfasst. ner Berufsunfähigkeit zum gleichen Wenn die Wartezeit von 60 Mona Zeitpunkt bezogen hätte. ten in der gesetzlichen Rentenver- Ist eine Witwe oder ein Witwer nicht sicherung trotz Anerkennung von vorhanden, so erhält derjenige, der Kindererzieh ungszeiten noch nicht die Kosten der Bestattung getragen erfüllt ist, besteht abhängig vom hat, auf Antrag einen Betrag in Höhe Geburtsjahrgang des Mitgliedes die einer Monatsrente der nach dem Möglichkeit, Beiträge bei Erreichen oben beschriebenen Berechnungs der Regelaltersgrenze nachzuzah- verfahren ermittelten Rente. Da es len oder regelmäßig freiwillige Bei- sich bei dem Sterbegeld um einen träge zu entrichten, bis die für eine Versorgungsbezug im steuerrechtli- Regelaltersrente notwendige War- chen Sinne handelt, muss der Betrag tezeit von 60 Monaten erfüllt ist. Die im Rahmen der Einkommensteuer- vorgenannten Möglichkeiten beste- erklärung gegenüber dem Finanz- hen auch, wenn bereits die Regel amt erklärt werden. altersgrenze überschritten ist und eine Altersrente von der ÄVWL be- Exkurs: Kindererziehungszeiten in zogen wird. Auf unserer Homepage der gesetzlichen Rentenversicherung www.aevwl.de kann zu diesem The- Nach einem Urteil des Bundessozi- ma ein Merkblatt heruntergeladen algerichtes von Januar 2008 sowie werden. zwischenzeitlich erfolgten Gesetzes- änderungen haben auch Mitglieder 4.0 VERSORGUNGSABGABEN berufsständischer Versorgungsein- richtungen gegenüber der gesetz- (§§ 22 BIS 25) lichen Rentenversicherung einen Das Verhältnis von Beiträgen und Anspruch auf Anerkennung von Leistungen ist „beitragsgerecht“ Kindererziehungszeiten. Dieser An ausgestaltet. Das bedeutet, dass spruch wurde bisher verwehrt, weil höhere Beiträge höhere Rentenleis- die Mitglieder berufsständischer tungen und niedrigere Beiträge ent- Versorgungseinrichtungen von der sprechend niedrigere Rentenleistun- Versicherungspflicht in der gesetz- gen auslösen. Die Höhe der während lichen Rentenversicherung zuguns- der Zeit der aktiven Mitgliedschaft ten einer berufsständischen Ver- geleisteten Versorgungsabgaben sorgungseinrichtung befreit worden bestimmt demzufolge die Höhe der sind. späteren Rentenleistung. Allen Mitgliedern, die Kinder er- Die Mitglieder leisten ihre fälligen zogen haben, wird empfohlen, sich Versorgungsabgaben grundsätzlich an eine Auskunfts- und Beratungs- in monatlichen Beiträgen bis zum 17
ERLÄUTERUNGEN ZUR SATZUNG Letzten eines jeden Monats. Ledig Auf formlosen Antrag hin kann die lich freiwilligen Mitgliedern ist es Versorgungsabgabe jederzeit auf gestattet, ihre Versorgungs abgaben das 1,2- oder 1,1-Fache reduziert innerhalb des laufenden Geschäfts werden. Auch in diesen Fällen er- jahres zu entrichten. folgt keine Einkommensüberprüfung, sodass auf die Vorlage des Einkom- 4.1 Versorgungsabgaben für mensteuerbescheides verzichtet selbstständige Mitglieder werden kann. Wird der Einkommen- steuerbescheid vorgelegt, und die Gemäß § 22 Abs. 1 beträgt die all- Einkünfte aus ärzt licher Tätigkeit gemeine Versorgungsabgabe für unterschreiten im Jahr 2021 117.857 Ärztinnen und Ärzte 14 v. H. der Euro, sind 14 Prozent der Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit erzielten als Versorgungsabgabe zu entrich- Einkünfte (Einnahmen abzüglich ten. Betriebskosten). Zum Zwecke der Veranlagung ha ben die Mitglieder jährlich den letzten Einkommensteu- 4.1.2 Versorgungsabgabe bei Neu erbescheid vorzulegen (§ 22 Abs. 4), niederlassungen Bei Nichtvorlage es sei denn, sie zahlen eine Versor- des Einkommensteuerbescheides gungsabgabe mindestens in Höhe gibt es gemäß § 23 Abs. 4 der Sat- des 1,1-Fachen der durchschnittli- zung eine Ausnahme von der Zah- chen Versorgungsabgabe. lung der Pflichtabgabe. Diese Aus- nahme gilt für neu niedergelassene Mitglieder. Diese sind berechtigt, im 4.1.1 Pflichtabgabe (das 1,3-Fa- Jahr der Niederlassung und im dar- che der durchschnittlichen Ver- auffolgenden Geschäftsjahr lediglich sorgungsabgabe) Wenn kein die Mindestabgabe zu leisten. Einkommensteuerbescheid vorge- legt wird, ist standardmäßig das DIE MINDESTABGABE BETRÄGT 1,3-Fache der durchschnittlichen IM JAHR 2021 Versorgungsabgabe des vorletzten 4.500,00 Euro/Jahr Geschäftsjahres (Pflichtabgabe) zu 375,00 Euro/Monat entrichten. Die Pflichtabgabe ent- spricht dem höchstmöglichen Bei- Auch dieser Personenkreis kann trag, der in der Grundversorgung nach eine Versorgungsabgabe leisten, die § 22 Abs. 2 eingezahlt werden kann. niedriger als die Mindestabgabe ist. Dazu ist es allerdings erforderlich, DIE PFLICHTABGABE BETRÄGT dass der Ein kommensteuerbescheid IM JAHR 2021 vorgelegt wird. Weist der Einkom- 19.500,00 Euro/Jahr mensteuerbescheid einen Verlust bzw. Einkünfte aus ärztlicher Tä- 1.625,00 Euro/Monat tigkeit aus, die im Jahr 2021 nied- 18
ERLÄUTERUNGEN ZUR SATZUNG riger als 32.143 Euro sind, kann die gesetzlichen oder der knappschaft- Versorgungsabgabe unter die Min- lichen Rentenversicherung zuguns- destabgabe, unter Umständen bis ten der Ärzteversorgung befreien auf null Euro abgesenkt werden. lassen, zahlen sie den Beitrag an die Ärzteversorgung, den sie bei In diesem Zusammenhang muss Nichtbefreiung an die Deutsche aber darauf hingewiesen werden, Rentenversicherung zu entrichten dass es in der Gründungsphase ei- hätten. Angestellte der Deutschen ner Praxis zwar eine willkommene Rentenversicherung Knappschaft, finanzielle Erleichterung bedeuten Bahn, See zahlen in solchen Fällen kann, die Versorgungsabgaben bis ebenfalls Beiträge wie Versicherte auf ein Minimum abzusenken, die- der Deutschen Rentenversicherung ser Schritt aber mit einer mehr oder Bund. weniger großen Absenkung der Al- DIE BEITRAGSPFLICHT FÜR ANGESTELL- ters-, Berufsunfähigkeits- und Hin- TE IM JAHR 2021 terbliebenenrentenanwar tschaf t verbunden ist. Bitte wenden Sie sich Wenn die monatlichen Bruttobezüge zwecks Beratung an die Mitglieder- den Betrag von 7.100 Euro erreichen abteilung der Ärzteversorgung. oder überschreiten, beträgt die Ver- sorgungsabgabe für Angestellte ab dem 01.01.2021 1.320,60 Euro/Mo- 4.1.3 Freiwillige Aufstockung der nat. Erreicht das Bruttogehalt nicht Versorgungsabgaben Jedes selbst- die Beitragsbemessungsgrenze von ständig tätige Mitglied ist berechtigt, 7.100 Euro, beträgt die Versorgungsab- gabe ab dem 01.01.2021 18,6 Prozent Versorgungsabgaben bis zur Höhe des Bruttogehaltes. von 19.500,00 Euro jährlich zu ent- richten. Dadurch wird eine höhere Alters-, Berufsunfähigkeits- und 4.2.1.1 Erneute Befreiung bei Be- Hinterbliebenenrentenanwartschaft schäftigungswechsel Das Bundes- erworben. sozialgericht hat mit Urteil vom 31.10.2012 grundlegende Neuerun- gen zum Befreiungsverfahren ju- diziert. Danach müssen Mitglieder 4.2 Die Versorgungsabgaben einer berufsständischen Versor- für angestellte Mitglieder gungseinrichtung zukünftig bei je- dem Wechsel ihrer Beschäftigung 4.2.1 Für Mitglieder, die von der ge- zwingend einen neuen Befreiungs- setzlichen Rentenversicherung be- antrag von der Versicherungspflicht freit sind Sofern angestellte Ärztin- in der gesetzlichen Rentenversiche- nen und Ärzte sich gemäß § 6 Abs. rung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VI stellen. von der Versicherungspflicht in der 19
ERLÄUTERUNGEN ZUR SATZUNG Grund für diese Neuerung ist, dass len, den die Ärztin bzw. der Arzt an das Bundessozialgericht einer ein- die gesetzliche Rentenversicherung mal ausgesprochenen Befreiung zu zahlen hätte. nur noch eine begrenzte Rechts- wirksamkeit zugesprochen hat, die 4.2.3 Mitglieder, die nicht von der ge- auf die jeweilige Beschäftigung, für setzlichen Rentenversicherung befreit die eine Befreiung seinerzeit einmal sind Ärztinnen und Ärzte, die ange- ausgesprochen worden ist, begrenzt stellt tätig sind und sich nicht von ist. Damit wurde eine langjährige der gesetzlichen Rentenversiche- anders geartete Verwaltungspraxis rung zugunsten der Ärzteversorgung der Deutschen Rentenversicherung Westfalen-Lippe befreien lassen, Bund aufgehoben. zahlen neben ihren Beiträgen zur Damit die Rentenversicherungsbei- gesetzlichen Rentenversicherung träge rückwirkend ab Beginn eines Versorgungsabgaben in Höhe von 14 neuen Beschäftigungsverhältnisses an Prozent ihrer Einkünfte aus ärztli- die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe cher Tätigkeit an die Ärzteversorgung abgeführt werden können, muss der Westfalen-Lippe. Aus diesen Bei- neue Befreiungsantrag innerhalb von tragszahlungen entstehen satzungs- drei Monaten nach Aufnahme dieser gemäße Rentenansprüche. neuen ärztlichen Tätigkeit vom Mit- glied gestellt werden. Wird der An- 4.2.4 Geringfügig Beschäftigte Mit- trag nicht innerhalb von drei Monaten glieder, die eine geringfügige Be- nach Aufnahme der ärztlichen Tätig- schäftigung mit einem Entgelt bis keit gestellt, wirkt die Befreiung nicht zur Geringfügigkeitsgrenze in Höhe rückwirkend ab Beschäftigungsbe- von 450 Euro monatlich aufnehmen, ginn, sondern erst ab Antragsein- sind grundsätzlich versicherungs- gang bei der Ärzteversorgung West- pflichtig in der gesetzlichen Renten- falen-Lippe. Dies hat zur Folge, dass versicherung. bis zum Wirksamwerden der Befrei- Handelt es sich bei der geringfügi- ung sowohl Pflichtmitgliedschaft in gen Beschäftigung um eine ärztli- der gesetzlichen Rentenversicherung che Tätigkeit, so bestehen folgende als auch Pflichtmitgliedschaft bei der Möglichkeiten: Ärzteversorgung Westfalen-Lippe be- a) Die Rentenversicherungsbei- steht (Erläuterungen siehe 4.2.3). träge sollen rentenwirksam an die ÄVWL gezahlt werden. 4.2.2 Zuschuss des Arbeitgebers zum Es muss für diese Beschäfti- Rentenversicherungsbeitrag Der Ar- gung ein Antrag auf Befreiung beitgeber ist gemäß § 172 a SGB VI von der gesetzlichen Ren- verpflichtet, dem Mitglied der Ärzte- tenversicherung zugunsten versorgung einen Zuschuss in Höhe der Ärzteversorgung Westfa- von 50 Prozent des Beitrages zu zah- len-Lippe gestellt werden. Ein 20
ERLÄUTERUNGEN ZUR SATZUNG solcher Befreiungsantrag ist Handelt es sich bei der gering- auch dann notwendig, wenn fügigen Beschäftigung um eine bereits eine Befreiung von der nichtärztliche Tätigkeit, kann sich Versicherungspflicht in der das Mitglied, wie unter b) beschrie- gesetzlichen Rentenversiche- ben, befreien lassen. Wenn dies nicht rung zugunsten der Ärzte- geschieht oder versäumt wird, muss versorgung Westfalen-Lippe der Pauschalbeitrag des Arbeitge- vorliegt. Der Arbeitgeber zahlt bers in Höhe von 15 Prozent vom vom Entgelt der geringfügigen Arbeitnehmer um 3,6 Prozent auf- Beschäftigung einen Beitrag gestockt und an die gesetzliche Ren- in Höhe von 15 Prozent und tenversicherung entrichtet werden. das Mitglied als Arbeitneh- Daraus entstehen dann Ansprüche mer einen Beitrag in Höhe gegenüber der gesetzlichen Renten- von 3,6 Prozent des Entgeltes. versicherung. b) Das Mitglied möchte sich von der Versicherungspflicht in HINWEISE FÜR BERUFSANFÄNGER der gesetzlichen Rentenversi- Für jeden Berufsanfänger, der sei- cherung befreien lassen und ne erste ärztliche Tätigkeit auf- aus dieser Beschäftigung auch nimmt, stellt sich zu Beginn die keinen Beitrag zur Ärztever- Frage der Befreiung von der Ver- sorgung leisten. In diesem Fall sicherungspflicht in der gesetz- genügt es, wenn dem Arbeit- lichen Rentenversicherung gem. geber ein Antrag auf Befreiung § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI zugunsten der von der Versicherungspflicht in Ärzteversorgung Westfalen-Lippe. der gesetzlichen Rentenversi- Die nachfolgend aufgeführten Vor- cherung eingereicht wird. Die teile einer Befreiung sollen die Ent- Befreiung gilt vom Beginn des scheidung erleichtern: Monats an, in dem der Antrag Die Ärzteversorgung Westfalen-Lip- dem Arbeitgeber zugegangen pe sieht keine Wartezeit zur Erlan- ist. Der Arbeitgeber ist ver- gung des Anspruchs auf Berufsunfä- pflichtet, einen pauschalen higkeits- und Hinterbliebe nenrente Beitrag in Höhe von 15 Prozent vor. Der Anspruch entsteht bereits, an die gesetzliche Rentenver- wenn Versorgungsabgaben für einen sicherung zu leisten, ohne dass Monat entrichtet worden sind. daraus Ansprüche entstehen. Demgegenüber schreibt die ge- Das Mitglied als Arbeitneh- setzliche Rentenversicherung eine mer zahlt keinen Beitrag zur Wartezeit von 60 Beitragsmonaten Rentenversicherung aus dem vor, bevor ein Anspruch auf Alters-, geringfügigen Beschäftigungs- Erwerbsminderungs - und Hinter- verhältnis. bliebenenrente entsteht. Die Be- rufsunfähigkeitsrente ist bei der 21
ERLÄUTERUNGEN ZUR SATZUNG Ärzteversorgung so ausgestaltet, 4.3 Versorgungsabgaben für dass das Mitglied von Anfang an so arbeitslose Mitglieder gestellt wird, als habe es bis zum 62. Lebensjahr Beiträge gezahlt Für angestellte Ärztinnen und Ärz- (siehe § 11 Abs. 3 Nr. 2). te, die gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB Bisherige Vergleiche haben ergeben, VI von der gesetzlichen Rentenversi- dass bei gleichen Beitragsleistun- cherung befreit sind und arbeitslos gen die Renten der Ärzteversorgung werden, übernimmt während des Westfalen-Lippe wesentlich höher Bezuges von Arbeitslosengeld I oder liegen als die Renten der gesetz- Unterhaltsgeld die zuständige Ar- lichen Rentenversicherung. Der beitsagentur auch die Versorgungs- Grund dafür liegt unter anderem da- abgaben für die Ärzteversorgung. rin, dass die Ärzteversorgung West- Dafür ist ein entsprechender Antrag falen-Lippe ihr Leis tungsangebot notwendig, den das Mitglied bei der auf wesentliche Kernleistungen kon- zuständigen Arbeitsagentur stellen zentriert hat. muss. Wenn eine Befreiung von der gesetz- Die Mitgliederabteilung der Ärzte- lichen Rentenversicherung zuguns- versorgung gibt dazu nähere Aus- ten der Ärzteversorgung Westfa- künfte. len-Lippe durchgeführt wird, entfällt ab dem Befreiungsdatum eine zu- 4.4 Versorgungsabgaben sätzliche Abgabepflicht gem. § 23 während der Mutterschutz- Abs. 2 der Satzung in Höhe von 14 frist und bei Elternzeit Prozent der Einkünfte aus ärztlicher 4.4.1 Voraussetzungen für die Aner- Tätigkeit. kennung von Kinderbetreuungszei- ten Während der Mutterschutzfrist 4.2.5 Freiwillige Aufstockung der (sechs Wochen vor und acht Wochen Versorgungsabgaben Auch ange- nach der Geburt des Kindes) muss stellte Mitglieder sind berechtigt, das Mitglied keine Versorgungsabga- über ihren Pflichtbeitrag hinaus ben an die Ärzteversorgung zahlen. freiwillige Versorgungsabgaben zu Nach Ablauf der Mutterschutzfrist leisten. Die Versorgungsabgaben kann das Mitglied die Berücksich- können im Jahr 2021 bis zur höchst- tigung von Kinderbetreuungszeiten möglichen Abgabe von 1.625,00 geltend machen. Kinderbetreuungs- Euro/Monat aufgestockt werden, zeiten können um so einen höheren Anspruch auf Alters-, Berufsunfähigkeits- und – bei Geburten nach dem Hinterbliebenenrente zu erwerben. 31.12.1991 für einen Zeit- raum von längstens 36 Mona- ten und bei Geburten vor dem 01.01.1992 für einen Zeitraum 22
ERLÄUTERUNGEN ZUR SATZUNG von 15 Monaten, gerechnet dieser Zeiten die Möglichkeit der ab der Geburt des Kindes, be- freiwilligen Beitragszahlung ausge- rücksichtigt werden; schlossen ist. Wer während der Kin- – angestellte, beamtete und derbetreuungszeiten freiwillig Ver- selbstständige Ärztinnen und sorgungsabgaben entrichtet, erwirbt Ärzte in Anspruch nehmen. anders als das Mitglied, das sich während des fraglichen Zeitraumes Kernpunkt der Regelung von Kinder beitragsfrei stellen lässt, zusätzliche betreuungszeiten ist die Tatsache, Rentenanwartschaften. dass während der Kinderbetreu- Wenden Sie sich wegen Klärung der ung keine Einkünfte erzielt werden Einzelheiten rechtzeitig vor Beginn können und damit die Möglichkeit, des Mutterschutzes an die Mitglie Versorgungsabgaben zu entrich- derabteilung der Ärzteversorgung. ten, sehr eingeschränkt ist mit der Folge, dass beitragsfreie bzw. bei- tragsarme Mitgliedschaftszeiten 4.5 Versorgungsabgaben für entstehen. Diese beitragsfreien bzw. Beamte auf Zeit, Widerruf beitragsarmen Mitgliedszeiten wür- oder Probe den sich ohne die „Berücksichtigung von Kinderbetreuungszeiten“ stark Mitglieder, die Beamte auf Zeit, auf rentenmindernd auf die Höhe der Widerruf oder auf Probe werden, Rentenanwartschaften auswirken. können sich von der Pflichtmitglied- Die „Berücksichtigung von Kinder schaft befreien lassen (§ 6 Abs. 4 betreuungszeiten“ erfolgt in der Nr. 2). Wer sich nicht befreien lässt, Weise, dass die beitragsfreien oder muss eine Versorgungsabgabe in beitragsarmen Mitgliedschaftszei- Höhe der Mindestabgabe gemäß ten bei der Rentenberechnung aus § 22 Abs. 3 leisten. geklammert werden, sodass sie sich nicht mehr rentenmindernd auswir- 4.6 Versorgungsabgaben für ken können. Voraussetzung für die Mitglieder, die Pflege- Berücksichtigung ist allerdings, dass personen sind oder Pfle- während der Kinderbetreuungszeit geunterstützungsgeld nicht mehr als eine geringfügige Be- schäftigung gemäß § 8 SGB IV aus- beziehen geübt wird. Mitglieder, die nicht erwerbsmäßig 4.4.2 Die Zahlung von freiwilligen eine pflegende Tätigkeit im Sinne der Versorgungsabgaben während der sozialen Pflegeversicherung aus- Kinderbetreuungszeit Die Tatsache, üben oder Anspruch auf Ausgleich dass die Zeiten der Kinderbetreu- für entgangenes Arbeitsentgelt (so- ung ausgeklammert werden, bedeu- genanntes Pflegeunterstützungs- tet hingegen nicht, dass während geld) haben und von der gesetzlichen 23
ERLÄUTERUNGEN ZUR SATZUNG Rentenversicherung zugunsten der Mitglieder sind verpflichtet, Versor- Ärzteversorgung befreit sind, erhal- gungsabgaben mindestens in Höhe ten auf Antrag von der Pflegekasse der Mindestabgabe gemäß § 22 Abs. den Rentenversicherungsbeitrag zur 3 (2021: 4.500,00 Euro/Jahr bzw. Ärzteversorgung erstattet. 375,00 Euro/Monat) und höchstens in Höhe der höchstmöglichen Abgabe 4.7 Versorgungsabgaben für gemäß § 22 Abs. 2 (2021: 19.500,00 Euro/Jahr bzw. 1.625,00 Euro/Monat) gesetzlich krankenver- zu leisten. sicherte Mitglieder, die Krankengeld beziehen Bei erstmaliger Aufnahme der frei- willigen Mitgliedschaft nach Voll- endung des 50. Lebens jahres ist je- Für angestellte Mitglieder, die von doch die Anhebung der freiwilligen der Rentenversicherungspflicht be- Beitrags zahlungen begrenzt. Dann freit sind und Krankengeld bezie- dürfen die Beiträge nur noch auf den hen, übernimmt die Krankenkasse Betrag angehoben werden, der sich während des Krankengeldbezuges aus der durchschnittlichen Steige- Beiträge zum berufsständischen rungszahl ergibt, die das Mitglied Versorgungswerk. Die Beitrags- mit dem 50. Lebensjahr erreicht hat. übernahme ist jedoch an zwei Be- Diese Beschränkung gilt nicht für die dingungen geknüpft: Es bedarf einer Mitglieder, die am 01.01.2005 das 50. Antragstellung bei der zuständigen Lebensjahr bereits vollendet hatten. Krankenkasse und das Mitglied muss bereit sein, einen eigenen Bei- 4.8.2 Freiwillige Mitglieder, die ihren tragsanteil zu tragen. Nähere Aus- Beruf nicht ausüben Hierbei handelt künfte hierzu gibt es in der Abteilung es sich um Mitglieder, die wegen Mitglieder und Renten der Ärztever- Nichtausübung ihres ärztlichen Beru- sorgung. fes keine Pflichtmitglieder sind, aber ihre freiwillige Mitgliedschaft erklärt 4.8 Versorgungsabgaben für haben. Sie leisten Versorgungsabga- freiwillige Mitglieder ben entsprechend den unter 4.8.1 ge- machten Ausführungen. 4.8.1 Freiwillige Mitglieder, die ih- Die freiwillige Mitgliedschaft ist ren Beruf ausüben Hierbei handelt immer mit der Verpflich tung ver- es sich um Mitglieder, die innerhalb bunden, Versorgungsabgaben zu des Zuständigkeitsbereiches der entrichten. Die Begründung und Ärztekammer Westfalen-Lippe ihre Aufrechterhaltung einer freiwilli- ärzt liche Tätigkeit ausüben, aber von gen Mitgliedschaft ohne Leistung der Mitgliedschaft ausgenommen von Ver sorgungsabgaben ist nicht oder befreit sind und ihre freiwillige möglich. Das Mitglied kann die frei- Mitgliedschaft erklärt haben. Diese willige Mitgliedschaft kündigen. Die 24
ERLÄUTERUNGEN ZUR SATZUNG Ärzteversorgung kann die freiwillige Mitgliedschaft ebenfalls beenden, Mindestbeitrag 4.500,00 Euro/Jahr wenn das Mitglied seinen Zahlungs- verpflichtungen nicht nachkommt Maximalbeitrag 12.194,40 Euro/Jahr und erfolglos gemahnt wurde. Zwischen diesen Beitragsgrenzen kann jeder beliebige Beitrag in die 5.0 HÖHERVERSICHERUNG Höherversicherung eingezahlt wer- (§ 25) den. Es können Beiträge zur Höher- versicherung nur in dem Kalender- Jedes Mitglied, das eine über den jahr geleistet werden, für das sie höchstmöglichen Beitrag in der gelten sollen. Nachentrichtungen Grundversorgung (2021: 19.500,00 für zurückliegende Jahre sind nicht Euro/Jahr) hinausgehende Siche- möglich. rung anstrebt, kann durch Teilnah- Durch die Zahlung von Beiträgen zur me an der Höherversicherung sei- Höherversicherung erwirbt das Mit- ne Zukunftssicherung und die seiner glied für jedes Geschäftsjahr einen Familie verbessern. Eine weitge- Erhöhungsbetrag (§ 25 Abs. 2). hende Gestaltungsfreiheit nach persönlichen Wünschen und Vor- 5.2 Berechnung des Erhö- stellungen ist dabei ein großer Vor- hungsbetrages zug der Höherversicherung. An der Höherversicherung können jedoch Der Erhöhungsbetrag für Einzah- nur die Mitglieder teilnehmen, die lungen im Jahr 2021 ergibt sich aus in der Grundversorgung bereits die der folgenden Tabelle. o.g. höchstmögliche Abgabe leisten. Monatliche 5.1 Weitgehende Gestaltungs- Regelaltersrente Alter freiheit für 1.000 Euro im Jahr 2021 Einmalbeitrag im Die Höhe der zu zahlenden Beiträge Jahr 2021 kann das Mitglied innerhalb des vom 20 8,24 Euro Gesetz- und Satzungsgeber vorgege- 21 8,09 Euro benen Rahmens weitgehend selbst 22 7,95 Euro bestimmen. Das Mitglied kann jähr- 23 7,81 Euro lich neu entscheiden, ob und mit wel- 24 7,67 Euro chem Beitrag es an der Höherversi- 25 7,53 Euro cherung teilnehmen will. 26 7,40 Euro Im Jahr 2021 sind für die Höherver- sicherung folgende Beitragszahlungen 27 7,27 Euro möglich: 28 7,14 Euro 25
ERLÄUTERUNGEN ZUR SATZUNG Monatliche Monatliche Regelaltersrente Regelaltersrente Alter Alter für 1.000 Euro für 1.000 Euro im Jahr 2021 im Jahr 2021 Einmalbeitrag im Einmalbeitrag im Jahr 2021 Jahr 2021 29 7,01 Euro 62 3,94 Euro 30 6,89 Euro 63 3,84 Euro 31 6,77 Euro 64 3,74 Euro 32 6,65 Euro 65 3,64 Euro 33 6,53 Euro 66 3,54 Euro 34 6,42 Euro 67 3,45 Euro 35 6,31 Euro 36 6,20 Euro Folgendes Rechenbeispiel erläu- 37 6,09 Euro tert, wie die aufgeführte Tabelle zu 38 5,99 Euro lesen ist. 39 5,88 Euro 40 5,78 Euro BEISPIEL 41 5,68 Euro Einzahlungs- 40 Jahre 42 5,59 Euro alter (Ärztin/Arzt) 43 5,49 Euro 12.194,40 / 1.000 * 5,78 = 70,48 Euro 44 5,40 Euro monatlich = 845,80 Euro Jahresrente 45 5,31 Euro 46 5,22 Euro Durch Zahlung eines einmaligen 47 5,13 Euro Beitrages von 12.194,40 Euro (Maxi- 48 5,04 Euro malbeitrag) im Jahr 2021 wird eine lebenslängliche Altersrente in Höhe 49 4,96 Euro von 845,80 Euro pro Jahr bei Ren- 50 4,88 Euro teneintritt mit dem 67. Lebens jahr 51 4,80 Euro erworben. Bei einer Dynamisie- 52 4,71 Euro rung von zum Beispiel 1 Prozent pro 53 4,64 Euro Jahr würde die Altersrente aus der 54 4,56 Euro Höherversicherung circa 1.096,00 55 4,48 Euro Euro pro Jahr betragen. Die Alters- 56 4,41 Euro rente kann nur in Verbindung mit 57 4,33 Euro der Rente aus der Grundversorgung in Anspruch genommen werden. 58 4,26 Euro Dabei greifen versicherungsmathe- 59 4,19 Euro matische Ab- oder Zuschläge, wenn 60 4,12 Euro die Altersrente vorzeitig oder ver- 61 4,05 Euro spätet bezogen wird. 26
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