Ordentliche Hauptversammlung der KTM Industries AG
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes sowie des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes, des Corporate-Governance-Berichtes und des Vorschlages für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2017. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2017 ausgewiesenen Bilanzgewinnes. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018. 7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 8. Beschlussfassung über die Verschmelzung durch Aufnahme der K KraftFahrZeug Holding GmbH als übertragende Gesellschaft mit der KTM Industries AG als übernehmende Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2017. 9. Beschlussfassung über die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 2,00 durch Einziehung von zwei Stück eigener Aktien gemäß § 192 AktG von EUR 225.386.742,00 um EUR 2,00 auf EUR 225.386.740,00 und Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien). 10. Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 225.386.740,00 um EUR 202.848.066,00 auf EUR 22.538.674,00 durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 10:1 zum Zweck der Einstellung in eine nicht gebundene Rücklage nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 175ff AktG und Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien). 11. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlage [Genehmigtes Kapital 2018] und Beschlussfassung über die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Genehmigtes Kapital). 2
Kapitalmarktstrategie ▪ Primärnotierung an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange in Zürich (Notierung in CHF) und Aufnahme in den Swiss Performance Index (SPI) der SIX Swiss Exchange im März 2017 ▪ Wiener Börse: seit 20. März 2017 im Segment standard market (Notierung in EUR) ▪ Weitere Erhöhung der Handelsliquidität im Februar 2018 erfolgt (aktueller Streubesitz bei rund 37%) 3
Aktienkursentwicklung Aktionärsstruktur Börse: SIX Swiss Exchange 8,50 CHF 7,50 CHF 6,50 CHF 37,02% 5,50 CHF 4,50 CHF Apr. 17 Mai. 17 Jun. 17 Jul. 17 Aug. 17 Sep. 17 Okt. 17 Nov. 17 Dez. 17 Jan. 18 Feb. 18 Mrz. 18 Apr. 18 62,98% Anzahl der Aktien: 225.386.742 Aktien Marktkapitalisierung: CHF 1.595,7 Mio. (Aktienkurs 19.04.2018: CHF 7,08) Performance seit Listing in der Schweiz (11.11.2016): +61% Pierer Konzerngesellschaft mbH Börsenkürzel: KTMI Reuters: KTMI:VI Streubesitz Bloomberg: KTMI:AV Primärlisting: SIX Swiss Exchange Stand: 19.04.2018 4
Highlights 2017 1 4 Weiteres Rekordjahr für KTM Industries Nächste Stufe der eMobility ▪ Umsatz von EUR 1.533 Mio. (+14% gegenüber 2016) und ▪ Der nächste Schritt auf dem Weg zu einem Unternehmen mit Rekordumsatz zum 7. Mal in Folge einem Komplettangebot motorisierter Zweiräder ▪ 238.334 verkaufte Motorräder (+17% gegenüber 2016) ▪ Nutzung des technologischen Know-hows und der Marktkenntnis 2 5 Starke Dynamik in allen relevanten Märkten Erfolgreiches Motorsport-Jahr in allen Rennsportklassen ▪ 10,1 % Marktanteil in Europa und 8,3 % Marktanteil in ▪ 11 Meistertitel im Jahr 2017 und mehr als 280 in der Historie den USA und Kanada von KTM ▪ Weiterhin starke Dynamik bei Husqvarna und konnte mit die ▪ Zunehmende Sichtbarkeit der Marke höchsten Wachstumszahlen bei Zulassungen verbuchen (+5,2 % gegenüber 2016) 3 Ausweitung der strategischen Partnerschaft mit Bajaj 6 Neue Finanzprognose und Zukunftsperspektive und neues Gemeinschaftsunternehmen mit CF Moto ▪ Erweiterung der Produktion für globale Märkte und ▪ > 400.000 Motorräder im Jahr 2022 Vertriebsvereinbarungen um die Husqvarna-Modelle Vitpilen ▪ Ausgewählte Zahlen für neue Finanzprognose: 401 und Svartpilen 401 bei Bajaj (Ende 2018). ▪ Voraussichtliche Produktion > 200.000 Stück in Indien in den 2021 (NEU) 2021 (ALT) nächsten Jahren Verkaufte >360,000 Stück >300,000 Stück ▪ Das Gemeinschaftsunternehmen mit CF Moto verstärkt die Motorräder1) Marktpräsenz von KTM in China und ermöglicht die EBIT Marge 8 – 10% 8 – 10% kostengünstige Produktion von Motorrädern mit Motoren von mehr als 690 cm³ Hubraum. ROIC 10 – 12% 9 – 11% Source: KTM Industries AG 1) Including units distributed by Bajaj 5
Organigramm vereinfachte aktuelle Darstellung 49,9%3) 98,22% 51,7%1) 74% 74% 100% 26% 100% 99,9%2) Design, concept eMobility High PTW performance Powered two development & components wheelers digitalization K KraftFahrZeug Holding GmbH 100 % 1) Indirekt über K KraftFahrZeug Holding GmbH PF Beteiligungsverwaltungs GmbH 100% 2) Seit Jänner 2018 unter dem Dach der KTM AG 6 Acstyria Mobilitätscluster GmbH 12,3 % 3) PEXCO GmbH „at equity“; 50,1% hält Familie Puello
Highlights 2017 Umsatz und EBIT Umsatz CAGR 11-17: 14.5% Highlights 2017 EBIT CAGR 11-17: 22.7% ▪ Siebtes Rekordergebnis in 1.800 180 Folge 1.600 1,533.0 160 ▪ Umsatzanstieg auf über 1.400 1.343,0 140 € 1,5 Mrd. 1.223,6 1.200 132.5 120 ▪ Aufbau von 818 Mitarbeitern Umsatz (in Mio. EUR) 1.086,3 122,3 EBIT (in Mio. EUR 1.000 112,9 100 davon 652 in Österreich 910,6 788,6 800 93,0 80 ▪ Rekordinvestitionen an den 678,6 österreichischen Standorten 600 60 65,9 400 48,0 40 38,9 200 20 0 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Revenues Umsatz EBIT 7
Absatzentwicklung CAGR 17-22 Absatz und mittelfristige Planung ~10.9% ~400 ~50 CAGR 09-17 17.8% ~70 238.3 ~78 203.3 47,1 183.2 35,9 158.8 31,0 36.9 18,2 30,8 123.9 21,6 14,9 107.2 9,7 8,5 8,2 ~202 154.3 125,7 130,6 136,7 98,7 106,1 81,2 in 1.000 64,1 66,3 Stück 09A 10A 11A 12A 13A 14A 15A 16A 17A 22E KTM Stück Vertrieb via KTM KTM Stück Vertrieb via Bajaj (license fee model) Husqvarna Stück Vertrieb via KTM Husqvarna Stück Vertrieb via Bajaj (license fee model) Quelle: KTM Industries AG | Europe (AT, BE, CH, DE, DK, ES, FI, FR, GR, IT, NL, NO, PT, SE, UK): ACEM, national data providers (w/o MX) | US: MIC (incl. MX) | CA: MMIC (incl. MX) 1) Marktanteil per 31.12.2017 (calculations are 12 months rolling, declared month and previous 11 months) | Motorcycles >120cc (excl. ATVs, electric motorcycles and scooters) 8
Strategische Partnerschaften Ausweitung der strategischen Partnerschaft mit Bajaj Globale Ausrollung von Husqvarna Motorrädern 2018 ▪ KTM und Bajaj feierten 2017 10-jähriges Jubiläum ihrer Husqvarna Partnerschaft ▪ Strategische Entscheidung, die Husqvarna Marke global auszudehnen und das Business gemeinsam mit Bajaj zu vergrößern ▪ Bajaj wird die Produktion von Vitpilen 401 und Svartpilen KTM 401 nach Pune (Chakan Fabrik) verlagern Pune ▪ Die Produktion von KTM und Husqvarna Motorrädern in Indien wird auf über 200.000 Stück ansteigen Source: KTM Industries AG 11
Strategische Partnerschaften Neues Gemeinschaftsunternehmen mit CF Moto Gemeinschaftsunternehmen mit langjährigem Partner CF Moto ▪ KTM geht mit seinem langjährigen Partner CF Moto ein Gemeinschaftsunternehmen ein, um die Marktpräsenz in China KTM 790 Duke auszubauen ▪ Das Joint Venture wird sich auf die Industrialisierung von Komponenten in China und der ASEAN-Region und die Montage von Straßenmotorrädern der Mittelklasse mit einem Hubraum zwischen 500 und 1000cm³ konzentrieren Hangzhou ▪ Dadurch werden die Produktionskosten von Mittelklasse-Straßenmotorrädern reduziert, Einfuhrzölle in den chinesischen Markt abgebaut und die Produktionskapazitäten im Werk Mattighofen erleichtert ▪ Die von dem Gemeinschaftsunternehmen produzierten Motorräder werden weltweit vertrieben Derzeit ist CF Moto der Vertriebspartner für KTM-Motorräder in China. Sobald das Joint Venture mit der Produktion beginnt, wird die 790 Duke weltweit aus China vertrieben Source: KTM Industries AG 12
PEXCO Elektro-Zweiräder Beginn einer umfassenden Husqvarna Zweirad-Modellreihe 2017/18 Husqvarna 1 offroad und street Motorräder EVOLUTION STREET EVOLUTION OFFROAD Verschiedene 2 Modelltypen für Zweiräder Verlagerung von Verbrennungsmoto ren (ICE) zu Elektrofahrzeugen in den nächsten 10 Jahren 10 Modelle Elektro-Zweiräder 7 Modelle 4 Modelle 4 Modelle 3 Modelle 3 Modelle bis 11 kW werden 2 Modelle diesen Trend anführen Grand Grand Tourer Light Cross Light Cross Light Cross + Mountain Cross + City 27.5'' Tourer Tourer 27.5'' and 29.0'' Linkage Battery Linkage Battery Quelle: KTM Industries AG, PEXCO 13
KTM eMobility Null-Emission-Produktstrategie Freeride E Sport Mini 2kW Freeride Light Husqvarna Scooter 16kW (5kW Spitzenleistung) 4kW 4kW / 11kW Markteinführung: am Markt 2019 2020 2020/21 Quelle: KTM Industries AG 14
Neue Modelle 701 VITPILEN 790 DUKE X-BOW GT4 15
Forschung und Entwicklung 140 9% 8,3% 7,9% 8% 120 6,7% 7% 6,2% 6,2% 100 6% 80 5% 127,8 60 4% Mitarbeiter in der F&E: 106,2 3% 647 (11%) 40 82,2 66,9 55,2 2% ▪ KTM: 540 Mitarbeiter 20 1% ▪ Pankl: 107 Mitarbeiter 0 0% 2013 2014 2015 2016 2017 16
Mitarbeiter 4.568 818 7.000 IN ÖSTERREICH MITARBEITER- AUFBAU 2017 5.887 1.319 200 6.000 5.069 IM AUSLAND LEHRLINGE 5.000 4.553 4.084 4.182 4.000 12 79 1.693 3.000 Mitarbeiter 2.000 2017 3.245 1.000 858 0 2013 2014 2015 2016 2017 KTM WP PANKL KTM Technologies KTM Industries AG Mitarbeiter inkl. Leiharbeiter und externe Dienstnehmer 17
Pankl Racing Systems 2017 Highlights - auf einen Blick HP - Antriebswerk Bau, Inbetriebnahme der Anlagen und Bemusterungen abgeschlossen Hochmodernes High Tech Werk Ab März 9 Bemusterungen Serienanlauf im September gestartet Ab Oktober 11.000 Getriebe geliefert Anlaufkosten planmäßig 4 Mio. € 18
Pankl Racing Systems 2017 Highlights - auf einen Blick 37%36% 34% in % vom Gesamtumsatz 32% Konzernumsatz steigt um 5% auf 195 Mio. € Umsatz und EBIT-Rekord (vor Anlaufkosten) 17%17% 13%13% EBIT sinkt um 11% auf 11,8 Mio. € Vor Anlaufkosten steigt es um 20% auf +2% +1% +12% +5% 15,8 Mio. € 61% in % vom Konzern-EBIT 49% 36% 30% 14% 20% +12% +9% -147% 7% 10% +174% +26% Überproportionale Ergebnissteigerung in allen Segmenten (vor Anlaufkosten) -7% 19
Kennzahlen (1/2) KTM Industries Gruppe 2013 2014 2015 2016 2017 CAGR % Ertragskennzahlen UMSATZ Mio. EUR 910,6 1.086,3 1.223,6 1.343,0 1.533,0 13,9% EBITDA Mio. EUR 116,7 148,1 178,4 198,4 218,9 17,0% EBITDA - Marge % 12,8% 13,6% 14,6% 14,8% 14,3% EBIT Mio. EUR 65,9 93,0 112,9 122,3 132,5 19,1% EBIT - Marge % 7,2% 8,6% 9,2% 9,1% 8,6% Ergebnis nach Steuern Mio. EUR 31,7 57,0 65,0 89,0 83,9 27,6% Mitarbeiter Mitarbeiterstand zum 4.084 4.182 4.553 5.069 5.887 9,6% Stichtag 20
Kennzahlen (2/2) KTM Industries Gruppe 2013 2014 2015 2016 2017 ∆ 2016 -17 Bilanzkennzahlen Bilanzsumme Mio. EUR 939,2 1.031,1 1.175,9 1.423,8 1.465,2 2,9% Eigenkapital Mio. EUR 308,5 370,9 386,6 454,9 528,6 16,2% EK-Quote % 32,8% 36,0% 32,9% 32,0% 36,1% Working Capital Mio. EUR 180,4 206,8 243,3 245,2 238,4 -2,8% Nettoverschuldung Mio. EUR 342,7 315,1 387,4 364,6 375,0 2,9% Finanzierungskennzahlen Gearing % 111,1% 85,0% 100,2% 80,1% 70,9% -9,2%Pkt Net debt / EBITDA % 2,9 2,1 2,2 1,8 1,7 -0,1 21
Gearing & Eigenkapital KTM Industries Gruppe Mio. EUR 600 120% 111,1% 528,6 100,2% 500 454,9 85,0% 400 387,4 386,6 80% 370,9 364,6 375,0 80,1% 342,7 308,5 315,1 70,9% 300 200 40% 100 0 0% 2013 2014 2015 2016 2017 Nettoverschuldung Eigenkapital Gearing Ratio (%) 22
EBITDA / EBIT - Marge KTM Industries Gruppe Mio. EUR 1.533,0 20% 1.500 1.343,0 CAGR 2013 – 2017: 1.223,6 1.250 1.086,3 Umsatz + 13,9% 15% 1.000 EBITDA + 17,0% 910,6 14,6% 14,8% 14,3% 13,6% EBIT + 19,1% 750 12,8% 9,2% 9,1% 10% 500 8,6% 8,6% 7,2% 250 0 5% 2013 2014 2015 2016 2017 Umsatz EBITDA - Marge EBIT - Marge 23
Investitionen 2017 KTM Industries Gruppe Wesentliche Projekte: ▪ Erweiterung der Forschung und Entwicklung in Mattighofen ▪ Neues High Performance Antriebswerk in Kapfenberg 35,7 6,9 Investitionen 2017 136,6 Pankl High Performance Systems KTM WP PANKL in Mio. EUR 24
Investitionen / Abschreibungen KTM Industries Gruppe Mio. EUR 5% Investitionen 44% 2017 51% Sachanlagen F&E / Werkzeuge Immateriell 25
Nachhaltigkeitsbericht 2017 KTM Industries-Gruppe (1/2) (Nichtfinanzieller Bericht gem. §267a UGB) Seit 01.01.2017 gesetzlich vorgeschrieben 1) Beschreibung des Geschäftsmodelles 2) Umweltbelange Effizienz beim Materialeinsatz Energie- und Transporteffizienz Schadstoffausstoß der Produkte 3) Sozialbelange Produktqualität Produktsicherheit Regionalität / Zulieferbetriebe 26
Nachhaltigkeitsbericht 2017 KTM Industries-Gruppe (2/2) (Nichtfinanzieller Bericht gem. §267a UGB) 4) Arbeitnehmerbelange Arbeitssicherheit / Mitarbeitergesundheit Aus- und Weiterbildung Mitarbeitergespräche Mitarbeiterweiterentwicklung Führungskräfte Lehrlinge Diversität 5) Achtung der Menschenrechte Verhaltenskodex Faire Bezahlung und Arbeitsstandards in der Lieferkette 6) Bekämpfung von Korruption 7) Forschung und Entwicklung 27
Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes sowie des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes, des Corporate-Governance-Berichtes und des Vorschlages für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2017. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2017 ausgewiesenen Bilanzgewinnes. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018. 7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 8. Beschlussfassung über die Verschmelzung durch Aufnahme der K KraftFahrZeug Holding GmbH als übertragende Gesellschaft mit der KTM Industries AG als übernehmende Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2017. 9. Beschlussfassung über die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 2,00 durch Einziehung von zwei Stück eigener Aktien gemäß § 192 AktG von EUR 225.386.742,00 um EUR 2,00 auf EUR 225.386.740,00 und Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien). 10. Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 225.386.740,00 um EUR 202.848.066,00 auf EUR 22.538.674,00 durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 10:1 zum Zweck der Einstellung in eine nicht gebundene Rücklage nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 175ff AktG und Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien). 11. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlage [Genehmigtes Kapital 2018] und Beschlussfassung über die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Genehmigtes Kapital). 28
Beschlussfassung zu TOP 2 Beschlussantrag: Der Vorstand und der Aufsichtsrat der KTM Industries AG schlagen vor, die Hauptversammlung möge von dem im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 25.139.087,92 die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,03 je dividendenberechtigte Aktie, somit einen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 6.761.602,26 und den Vortrag des restlichen Betrages in Höhe von EUR 18.377.485,66 auf neue Rechnung beschließen. 29
Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes sowie des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes, des Corporate-Governance-Berichtes und des Vorschlages für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2017. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2017 ausgewiesenen Bilanzgewinnes. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018. 7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 8. Beschlussfassung über die Verschmelzung durch Aufnahme der K KraftFahrZeug Holding GmbH als übertragende Gesellschaft mit der KTM Industries AG als übernehmende Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2017. 9. Beschlussfassung über die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 2,00 durch Einziehung von zwei Stück eigener Aktien gemäß § 192 AktG von EUR 225.386.742,00 um EUR 2,00 auf EUR 225.386.740,00 und Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien). 10. Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 225.386.740,00 um EUR 202.848.066,00 auf EUR 22.538.674,00 durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 10:1 zum Zweck der Einstellung in eine nicht gebundene Rücklage nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 175ff AktG und Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien). 11. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlage [Genehmigtes Kapital 2018] und Beschlussfassung über die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Genehmigtes Kapital). 30
Beschlussfassung zu TOP 3 Beschlussantrag: Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge die Entlastung der im Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 amtierenden Mitglieder des Vorstandes für diesen Zeitraum beschließen. 31
Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes sowie des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes, des Corporate-Governance-Berichtes und des Vorschlages für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2017. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2017 ausgewiesenen Bilanzgewinnes. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018. 7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 8. Beschlussfassung über die Verschmelzung durch Aufnahme der K KraftFahrZeug Holding GmbH als übertragende Gesellschaft mit der KTM Industries AG als übernehmende Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2017. 9. Beschlussfassung über die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 2,00 durch Einziehung von zwei Stück eigener Aktien gemäß § 192 AktG von EUR 225.386.742,00 um EUR 2,00 auf EUR 225.386.740,00 und Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien). 10. Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 225.386.740,00 um EUR 202.848.066,00 auf EUR 22.538.674,00 durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 10:1 zum Zweck der Einstellung in eine nicht gebundene Rücklage nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 175ff AktG und Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien). 11. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlage [Genehmigtes Kapital 2018] und Beschlussfassung über die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Genehmigtes Kapital). 32
Beschlussfassung zu TOP 4 Beschlussantrag: Der Vorstand und der Aufsichtsrat der KTM Industries AG schlagen vor, die Hauptversammlung möge die Entlastung der im Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum beschließen. 33
Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes sowie des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes, des Corporate-Governance-Berichtes und des Vorschlages für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2017. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2017 ausgewiesenen Bilanzgewinnes. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018. 7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 8. Beschlussfassung über die Verschmelzung durch Aufnahme der K KraftFahrZeug Holding GmbH als übertragende Gesellschaft mit der KTM Industries AG als übernehmende Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2017. 9. Beschlussfassung über die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 2,00 durch Einziehung von zwei Stück eigener Aktien gemäß § 192 AktG von EUR 225.386.742,00 um EUR 2,00 auf EUR 225.386.740,00 und Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien). 10. Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 225.386.740,00 um EUR 202.848.066,00 auf EUR 22.538.674,00 durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 10:1 zum Zweck der Einstellung in eine nicht gebundene Rücklage nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 175ff AktG und Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien). 11. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlage [Genehmigtes Kapital 2018] und Beschlussfassung über die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Genehmigtes Kapital). 34
Beschlussfassung zu TOP 5 Beschlussantrag: Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 mit EUR 3.000,00 pro Sitzung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, EUR 2.000,00 pro Sitzung für jedes andere Mitglied des Aufsichtsrates und EUR 2.000,00 pro Sitzung für die Mitglieder des Prüfungsausschusses beschließen. Das Aufsichtsratsmitglied Mag. Klaus Rinnerberger erhält keine gesonderte Vergütung für die Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen somit eine Gesamtvergütung in Höhe von EUR 39.000,00 vor. 35
Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes sowie des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes, des Corporate-Governance-Berichtes und des Vorschlages für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2017. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2017 ausgewiesenen Bilanzgewinnes. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018. 7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 8. Beschlussfassung über die Verschmelzung durch Aufnahme der K KraftFahrZeug Holding GmbH als übertragende Gesellschaft mit der KTM Industries AG als übernehmende Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2017. 9. Beschlussfassung über die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 2,00 durch Einziehung von zwei Stück eigener Aktien gemäß § 192 AktG von EUR 225.386.742,00 um EUR 2,00 auf EUR 225.386.740,00 und Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien). 10. Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 225.386.740,00 um EUR 202.848.066,00 auf EUR 22.538.674,00 durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 10:1 zum Zweck der Einstellung in eine nicht gebundene Rücklage nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 175ff AktG und Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien). 11. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlage [Genehmigtes Kapital 2018] und Beschlussfassung über die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Genehmigtes Kapital). 36
Beschlussfassung zu TOP 6 Beschlussantrag: Der Aufsichtsrat der KTM Industries AG schlägt vor, die Hauptversammlung möge die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, FN 269725 f, Kudlichstraße 41, 4020 Linz, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 wählen. 37
Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes sowie des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes, des Corporate-Governance-Berichtes und des Vorschlages für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2017. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2017 ausgewiesenen Bilanzgewinnes. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018. 7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 8. Beschlussfassung über die Verschmelzung durch Aufnahme der K KraftFahrZeug Holding GmbH als übertragende Gesellschaft mit der KTM Industries AG als übernehmende Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2017. 9. Beschlussfassung über die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 2,00 durch Einziehung von zwei Stück eigener Aktien gemäß § 192 AktG von EUR 225.386.742,00 um EUR 2,00 auf EUR 225.386.740,00 und Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien). 10. Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 225.386.740,00 um EUR 202.848.066,00 auf EUR 22.538.674,00 durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 10:1 zum Zweck der Einstellung in eine nicht gebundene Rücklage nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 175ff AktG und Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien). 11. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlage [Genehmigtes Kapital 2018] und Beschlussfassung über die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Genehmigtes Kapital). 38
Beschlussfassung zu TOP 7 Beschlussantrag: Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Hauptversammlung möge Herrn Ingenieur Alfred Hörtenhuber, geb. 18.07.1955, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung in den Aufsichtsrat wählen und zwar bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl, wobei das Geschäftsjahr, in dem das Aufsichtsratsmitglied gewählt wurde, nicht mitberechnet wird, sohin über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022, beschließt. 39
Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes sowie des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes, des Corporate-Governance-Berichtes und des Vorschlages für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2017. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2017 ausgewiesenen Bilanzgewinnes. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018. 7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 8. Beschlussfassung über die Verschmelzung durch Aufnahme der K KraftFahrZeug Holding GmbH als übertragende Gesellschaft mit der KTM Industries AG als übernehmende Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2017. 9. Beschlussfassung über die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 2,00 durch Einziehung von zwei Stück eigener Aktien gemäß § 192 AktG von EUR 225.386.742,00 um EUR 2,00 auf EUR 225.386.740,00 und Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien). 10. Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 225.386.740,00 um EUR 202.848.066,00 auf EUR 22.538.674,00 durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 10:1 zum Zweck der Einstellung in eine nicht gebundene Rücklage nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 175ff AktG und Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien). 11. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlage [Genehmigtes Kapital 2018] und Beschlussfassung über die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Genehmigtes Kapital). 40
Beschlussfassung zu TOP 8 Beschlussantrag: Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgendes beschließen: Dem Abschluss des Verschmelzungsvertrages betreffend die Übertragung des Vermögens der K KraftFahrZeug Holding GmbH, FN 264931 f, als übertragende Gesellschaft auf die KTM Industries AG, FN 78112 x, als übernehmende Gesellschaft durch vereinfachte Verschmelzung zur Aufnahme durch den Alleingesellschafter wird zugestimmt und wird der Beschluss gefasst, die K KraftFahrZeug Holding GmbH, FN 264931 f, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes mit allen Rechte und Pflichten und unter Verzicht auf die Liquidation mit der KTM Industries AG, FN 78112 x, als übernehmende Gesellschaft unter Inanspruchnahme der Begünstigung des Artikel I des Umgründungssteuergesetzes zum Verschmelzungsstichtag 31.12.2017 zu verschmelzen. 41
Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes sowie des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes, des Corporate-Governance-Berichtes und des Vorschlages für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2017. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2017 ausgewiesenen Bilanzgewinnes. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018. 7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 8. Beschlussfassung über die Verschmelzung durch Aufnahme der K KraftFahrZeug Holding GmbH als übertragende Gesellschaft mit der KTM Industries AG als übernehmende Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2017. 9. Beschlussfassung über die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 2,00 durch Einziehung von zwei Stück eigener Aktien gemäß § 192 AktG von EUR 225.386.742,00 um EUR 2,00 auf EUR 225.386.740,00 und Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien). 10. Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 225.386.740,00 um EUR 202.848.066,00 auf EUR 22.538.674,00 durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 10:1 zum Zweck der Einstellung in eine nicht gebundene Rücklage nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 175ff AktG und Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien). 11. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlage [Genehmigtes Kapital 2018] und Beschlussfassung über die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Genehmigtes Kapital). 42
Beschlussfassung zu TOP 9 Beschlussantrag: Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgendes beschließen: a) Das Grundkapital der Gesellschaft in der Höhe von EUR 225.386.742,00, eingeteilt in 225.386.742 Stück auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien, wird durch Einziehung von 2 Stück auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien um EUR 2,00 auf EUR 225.386.740,00 im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien gemäß § 192 Abs. 3 Z 1 und § 192 Abs. 4 AktG herabgesetzt. Diese Herabsetzung wird durch die Einziehung von 2 Stück auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, insgesamt somit EUR 2,00 vorgenommen, auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt und damit erworben werden. Diese Kapitalherabsetzung dient ausschließlich dem Zweck, eine Grundkapitalziffer zu schaffen, welche bei Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 10 vorgeschlagenen Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien ein glattes Zusammenlegungsverhältnis ermöglicht. Der auf die eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals in Höhe von insgesamt EUR 2,00 wird in die gebundene Kapitalrücklage der Gesellschaft gemäß § 192 Abs. 5 AktG eingestellt 43
Beschlussfassung zu TOP 9 Beschlussantrag: Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgendes beschließen: b) Die entsprechende Änderung der Satzung in „§ 4 (Grundkapital und Aktien)“, sodass diese Bestimmung fortan wie folgt lautet: „§ 4 Grundkapital und Aktien Das Grundkapital beträgt EUR 225.386.740,00. Es ist zerlegt in 225.386.740 Stück auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien, von denen jede eine gleiche Beteiligung am Grundkapital repräsentiert. Die Inhaberaktien sind in einer, gegebenenfalls in mehreren Sammelurkunden zu verbriefen und bei Wertpapiersammelbank nach § 1 Abs 3 DepotG oder einer gleichwertigen ausländischen Einrichtung zu hinterlegen. Trifft im Fall einer Kapitalerhöhung der Erhöhungsbeschluss keine Bestimmung darüber, ob die Aktien auf Inhaber oder Namen lauten, so lauten sie auf Inhaber. Form und Inhalt der Aktienurkunden (Sammelurkunden) setzt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates fest. Die Dividendenberechtigung neuer Aktien wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festgesetzt.“ 44
Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes sowie des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes, des Corporate- Governance-Berichtes und des Vorschlages für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2017. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2017 ausgewiesenen Bilanzgewinnes. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018. 7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 8. Beschlussfassung über die Verschmelzung durch Aufnahme der K KraftFahrZeug Holding GmbH als übertragende Gesellschaft mit der KTM Industries AG als übernehmende Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2017. 9. Beschlussfassung über die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 2,00 durch Einziehung von zwei Stück eigener Aktien gemäß § 192 AktG von EUR 225.386.742,00 um EUR 2,00 auf EUR 225.386.740,00 und Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien). 10. Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 225.386.740,00 um EUR 202.848.066,00 auf EUR 22.538.674,00 durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 10:1 zum Zweck der Einstellung in eine nicht gebundene Rücklage nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 175ff AktG und Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien). 11. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlage [Genehmigtes Kapital 2018] und Beschlussfassung über die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Genehmigtes Kapital). 45
Beschlussfassung zu TOP 10 Beschlussantrag: Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgendes beschließen: a) Das nach vorheriger Einziehung von 2 Aktien bestehende Grundkapital der Gesellschaft in der Höhe von EUR 225.386.740,00, eingeteilt in 225.386.740 Stück auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie wird durch Zusammenlegung von je 10 Stück auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien zu je einer auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktie um EUR 202.848.066,00 auf EUR 22.538.674,00 nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 175ff AktG herabgesetzt. Diese Kapitalherabsetzung dient dem Zweck der Einstellung des gesamten Kapitalherabsetzungsbetrages von EUR 202.848.066,00 in eine nicht gebundene Kapitalrücklage gemäß § 229 Abs 2 Z 5 UGB. 46
Beschlussfassung zu TOP 10 Beschlussantrag: Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgendes beschließen: b) Die entsprechende Änderung der Satzung in „§ 4 (Grundkapital und Aktien)“, sodass diese Bestimmung fortan wie folgt lautet: „§ 4 Grundkapital und Aktien Das Grundkapital beträgt EUR 22.538.674,00. Es ist zerlegt in 22.538.674 Stück auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien, von denen jede eine gleiche Beteiligung am Grundkapital repräsentiert. Die Inhaberaktien sind in einer, gegebenenfalls in mehreren Sammelurkunden zu verbriefen und bei Wertpapiersammelbank nach § 1 Abs 3 DepotG oder einer gleichwertigen ausländischen Einrichtung zu hinterlegen. Trifft im Fall einer Kapitalerhöhung der Erhöhungsbeschluss keine Bestimmung darüber, ob die Aktien auf Inhaber oder Namen lauten, so lauten sie auf Inhaber. Form und Inhalt der Aktienurkunden (Sammelurkunden) setzt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates fest. Die Dividendenberechtigung neuer Aktien wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festgesetzt.“ 47
Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Vorstandes sowie des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes, des Corporate-Governance-Berichtes und des Vorschlages für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2017. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2017 ausgewiesenen Bilanzgewinnes. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017. 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018. 7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 8. Beschlussfassung über die Verschmelzung durch Aufnahme der K KraftFahrZeug Holding GmbH als übertragende Gesellschaft mit der KTM Industries AG als übernehmende Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2017. 9. Beschlussfassung über die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 2,00 durch Einziehung von zwei Stück eigener Aktien gemäß § 192 AktG von EUR 225.386.742,00 um EUR 2,00 auf EUR 225.386.740,00 und Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien). 10. Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 225.386.740,00 um EUR 202.848.066,00 auf EUR 22.538.674,00 durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 10:1 zum Zweck der Einstellung in eine nicht gebundene Rücklage nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 175ff AktG und Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien). 11. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlage [Genehmigtes Kapital 2018] und Beschlussfassung über die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Genehmigtes Kapital). 48
Beschlussfassung zu TOP 11 Beschlussantrag: Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgendes beschließen: a) Der Vorstand wird gemäß § 169 AktG ermächtigt, für höchstens fünf Jahre nach Eintragung der Satzungsänderung im Firmenbuch mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 22.538.674,00, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu EUR 11.269.337,00 durch Ausgabe von bis zu 11.269.337 Stück auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien auf bis zu EUR 33.808.011,00 zu erhöhen und den Ausgabebetrag sowie die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen sowie allenfalls die neuen Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG den Aktionären zum Bezug anzubieten. b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und in Summe der rechnerisch auf die gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital der Gesellschaft die Grenze von 10 % (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einräumung nicht übersteigt, (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, (iii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe), und/oder (iv) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen. c) Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. 49
Beschlussfassung zu TOP 11 Beschlussantrag: Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgendes beschließen: d) Die entsprechende Änderung der Satzung durch Änderung des § 5 (Genehmigtes Kapital), sodass diese Bestimmung fortan wie folgt lautet: „§ 5 Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist gemäß § 169 AktG ermächtigt, für höchstens fünf Jahre nach Eintragung dieser Satzungsänderung im Firmenbuch mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 22.538.674,00, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu EUR 11.269.337,00 durch Ausgabe von bis zu 11.269.337 Stück auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien auf bis zu EUR 33.808.011,00 zu erhöhen und den Ausgabebetrag sowie die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen sowie allenfalls die neuen Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und in Summe der rechnerisch auf die gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital der Gesellschaft die Grenze von 10 % (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einräumung nicht übersteigt, (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, (iii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe), und/oder (iv) für den Ausgleich von Spitzenbeträgen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.“ 50
51
Sie können auch lesen