Schönes entdecken - für dich - Winkelmann Reisen
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Reisen ist Vertrauenssache - vertrauen Sie uns! ZfürEdiIchT... REISEN ...Schönes en t d e c k e2022 n Blick vom Reinebringen auf die Lofoten in Norwegen (Erlebnis unserer Reise ‚Skandinavische Vielfalt‘ S. 90-91)
Lieber Reisegast, wünschen Sie sich nicht auch einen erholsamen Urlaub oder eine kleine Auszeit vom Alltag? Reisebüro in Venne Wir nehmen Sie mit in die atemberaubende Alpenwelt, zu den blühenden Lavendelfeldern der Hauptstr. 16-18 Provence, zu geschichtsträchtigen Orten des Baltikums oder zu den weitläufigen Stränden der 49179 Ostercappeln-Venne Ost- und Nordsee. Es erwarten Sie glasklare Bergluft oder salzige Meeresbrisen, immer gepaart mit einem spannenden Rahmenprogramm und natürlich mit allerlei regionaler Köstlichkeiten! Tel. 05476 90200-0 info@winkelmann-reisen.de Mit unserem großen Reiseprogramm in den Norden Europas haben sich in den letzten Jahren viele Gäste von den Schönheiten Skandinaviens begeistern lassen. Polarlichter und Rentiere im finnischen Winter, das Nordkap und die Lofoten, das Vestkap und die Fjorde – Norwegens imposante Kultur und Reisebüro in Bad Essen Natur begeistert immer wieder – auch Sie? Lindenstr. 32a 49152 Bad Essen Fragen Sie unser Team in Venne. Svenja Schumacher, Kay-Axel Göring, Katharina Lübken, Nicole Lenk und Sonja Bartz kennen sich bestens aus und informieren Sie gerne über die angebotenen Reisen. Tel. 05472 2599 reisebuero-bad-essen@t-online.de Als Familienunternehmen sind wir seit Jahrzehnten auch ein Stück heimatverbunden. Insgesamt sind wir mit ca. 25 Fahrzeugen und mit 50 Mitarbeitern für Sie tagtäglich im Einsatz. Unsere Linienbusse bringen Sie ins Büro, in die Stadt zum Neumarkt, aufs Land, ins Museum nach Kalkriese oder zu Ihren Freunden. Und damit unsere Jugend ohne Auto am Wochenende entspannt feiern kann, sind unsere Nachtbusse für Sie unterwegs. Und noch etwas liegt uns am Herzen: Sie wissen, der Bus ist das mit Ab- stand umweltfreundlichste Verkehrsmittel. Damit das so bleibt, investieren wir immer wieder in unse- re Fahrzeuge mit dem besten Umweltstandard. Wenn Sie bei uns einsteigen, tun Sie etwas für unsere Umwelt. Reisen mit geselligen Menschen, das ist unsere Passion, unsere Leidenschaft. Daher können Sie unsere modernen Reisebusse mit allem Komfort auch mieten. Wenn Sie also für Ihre nächste Vereinsreise oder Clubtour einen Bus, oder ein komplettes Arrangement mit Hotel und Rahmenprogramm benötigen, dann rufen Sie uns einfach an. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. In unserem Reisebüro in Bad Essen können Sie Flugreisen und Kreuzfahrten von namhaften Reise- veranstaltern wie TUI, DERTOUR, Alltours, 1-2-Fly, Kreuzfahrten der renommierten Reedereien und vielen anderen buchen. Durch unser Preisvergleich-System können wir Ihnen immer das günstigste Angebot heraussuchen. Wir freuen uns auf Sie – rufen Sie uns an - oder kommen Sie in unsere Büros in Venne oder Bad Essen. Machen Sie auch Ihren Lieben eine Freude: Im Internet 24h für Sie erreichbar Diese und weitere attraktive Reisen sind auch als Geschenk-Gutschein info@winkelmann-reisen.de erhältlich! www.winkelmann-reisen.de Individuelle Gruppenreisen Dann sind Sie genau richtig bei uns, denn wir bieten Ihnen individuelle Langjährige Erfahrung im Gruppenreisegeschäft Sie möchten mit Ihrem Verein, Ihrer Gruppe, Ihren Freunden und auch Gruppenreisen an, die perfekt auf Hohe Zielgebiets-Kompetenz mit Ihrer Familie verreisen? Oder Sie möchten Ihre Mitarbeiter belohnen Ihre Bedürfnisse maßgeschneidert Individualität - für jede Gruppe und fördern, Ihr Team stärken oder ein Firmenjubiläum feiern? Aber Sie sind. Auf Wunsch nehmen wir Ihre das perfekte Reiseprogramm wollen keine Pauschalreisen aus dem Katalog? Reisewünsche (auch Minigruppen ab Erstklassiges Preis-Leistungs- 8 Personen) zusätzlich mit in unseren Verhältnis Reisekatalog auf. Wir finden weitere Top-Reiseleiter und sorgfältige Mitreisende und Ihr Reisepreis bleibt Hotelauswahl attraktiv. Umfassende Reiseunterlagen Werbeunterstützung mit Egal ob Flug-, Bus- oder Schiffsreise, präzisen 4-farb-Flyern wir beraten Sie bei der Planung, Auf Wunsch einen informativen Organisation und Durchführung Ihrer Bilder-Vortrag über Ihre Reise Gruppenreise. Was können Sie von Persönliche Beratung, wenn uns erwarten? Sie möchten auch bei Ihnen zu Hause Die Telefonnummer für Ihre individuelle 2 Gruppenreise: 0 54 76 - 90 2000 Informationen www.winkelmann-reisen.de • 05476 902000
GUT ZU WISSEN! Sitzplätze Kurtaxe/Bettensteuer Die Sitzplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung Einige Orte/Städte verlangen Citytax/Kurtaxe oder Betten- vergeben. Natürlich werden wir Ihre individuellen Platz- steuer. Wenn nicht anders angegeben, ist Citytax/Kurtaxe/ wünsche, sofern noch möglich, berücksich tigen. Es be - Bettensteuer nicht im Reisepreis enthalten und vor Ort zahl- steht kein Rechtsanspruch auf Sitzplatzreservierungen. bar. Frühbucherermäßigung Reisebedingungen Für Buchungen bis zum 28.02.2022 gewähren wir ein- Die Reisebedingungen haben sich mit Inkrafttreten des en Frühbucherrabatt von 3 % auf den Grund- neuen Pauschalreiserechts zum 01.07.2018 verändert. Reisepreis! (Gültig für alle Reisen ab 01.04.2022, nicht Sie finden die Reisebedingungen in der jeweils aktuellen bei Musicalfahrten & Kreuzfahrten). Fassung auch im Internet unter www.winkelmann-rei- sen.de, oder sie werden Ihnen auf Wunsch zugesandt. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! Kundenkarte Clubs und Gruppen Einfach Punkte sammeln und sparen. Für jeden Bus-Re- Für Clubs, Gruppen und Vereine gewähren wir folgende ise-Tag (ausgenommen sind Vereins-reisen oder Ermäßigungen bei gemeinsamer Anmeldung: ab 8 Pers. angemietete Busse) erhalten Sie während der Reise von 3% Minigruppenrabatt, ab 12 Pers. 5% Clubrabatt. (Nicht der Busbesatzung einen Treuepunkt auf Ihre persönli- bei Musicalfahrten). Sonderfahrten von Minigruppen (ab che Kundenkarte. Bei voll ausgefüllter Karte reduziert 8 Personen) nehmen wir gerne zusätzlich mit ins Reise- der Bonus den Reisepreis Ihrer nächsten Reise. Eine programm auf. Es kann jeweils nur eine Ermäßigung in Übertragung auf Andere, Barauszahlung oder Anrech- Anspruch genommen werden. nung auf einen Reisegutschein kann nicht erfolgen. Nachträge oder Ersatz für verlorene Karten sind nicht vorgesehen. Hinweis Mindestteilnehmerzahl Wer in seiner Mobilität eingeschränkt ist, sollte auf Die Mindestteilnehmerzahl je Reise liegt bei 20 voll zah- keinen Fall das Reisen aufgeben. Da aber eine Vielzahl lenden Personen. Ist die genannte Mindestteilnehmer- unserer Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mo- zahl nicht erreicht, so kann der Veranstalter spätestens bilität nicht geeignet sind, bitten wir Sie um Nachfrage bis zwei Wochen vor Reisebeginn (bei Tagesfahrten bis für die Reise Ihrer Wahl. Wir beraten Sie gerne und 7 Tage vor Reisebeginn) erklären, dass die Mindestteil- klären Ihre Wünsche! In Ausnahmefällen können Busse nehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise nicht durch- der 3-4* Kategorie zum Einsatz kommen. geführt wird. Reiseversicherungen Kostenloses Stornorecht Bei Buchung einer Reise empfehlen wir Ihnen den Ab- Sie möchten gerne verreisen, sind sich jedoch noch un- schluss einer Reiserücktrittkostenversicherung. Ebenso sicher? Wir können dies gut nachvollziehen und bieten raten wir bei einer Auslandsreise zu einer Auslands- Ihnen daher für alle Busreisen ein kostenloses Storno- krankenversicherung. Gerne informieren wir Sie über recht bis 90 Tage vor Abreise bei Buchung bis 15.01.22 das Angebot der Hanse Merkur Reiseversicherung. an. Ausgenommen sind Flug- und Schiffsreisen sowie Fahrten mit Eintrittskarten. Bord-Service in unseren Bussen Transfer-Service In unseren modernen Reisebussen halten wir stets gekühlte Getränke wie Bier, Limonade und Mineral- für die Saison 2022 wasser für Sie zu angemessenen Preisen bereit. Aus Damit Sie weniger Zustiegsorte mit dem Hauptbus der Bordküche gibt es eine frische Tasse Kaffee und anfahren müssen, kommen wir Ihnen entgegen. Auch einen kleinen Snack. im Jahr 2022 haben wir von vielen Orten einen Trans- fer-Service eingerichtet. Sie fahren also direkt ab Ihrem Heimatort. Weitere Zustiegsmöglichkeiten nach Ver- einbarung. Für Gruppen ab acht Personen richten wir Unsere Zustiegsorte auch Sonderzustiege ein. Bad Essen, Hunteburg, Belm, Osnabrück, Bersenbrück, Ostercappeln, Bohmte, Schwagstorf, Bramsche, Venne, Bei Mehrtagesfahrten zusätzlich: Engter und Wallenhorst Preußisch Oldendorf, Lübbecke und Melle 3 www.winkelmann-reisen.de • 05476 902000 Informationen
ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN ZU RADREISEN Radtransport Da die sichere Verladung der Fahrräder mehr Zeit beansprucht als die Verladung der Koffer, bitten wir um Ihr Verständnis, dass bei unseren Radreisen die Zustiegsorte begrenzt sind. Das Verladen und der Trans- port Ihres Fahrrads in unserem Bikeliner erfolgt vollkommen sicher, denn Ihr Rad steht auf eigenen Reifen gesichert in einer eigenen Schiene und wird in den oberen Schienen zusätzlich mit Riemen befestigt. Zur sicheren Beladung und zum Schutz der Fahrräder Ihrer Mitreisenden sollten Fahrradkörbe, feste Gepäckboxen, Satteltaschen oder Ähnliches abgenommen werden. Spiegel sollten eingeklappt, andere Bauteile abgenommen werden, sobald sie die Höhe und Breite des Lenkers übertreffen. Ihr Zubehör wird sicher im Bus befördert. Hier einige Beispiele: Für Ihr Gepäck steht Ihnen im Kofferraum des Busses genügend Raum zur Verfügung. Akkus von E-Bikes dürfen nicht im Fahrgastraum des Busses befördert werden. Mitwirkungspflichten des Kunden und Haftung: Wir unternehmen unser Bestes, dass Ihr Fahrrad während des Transports möglichst sicher befördert wird. Jedoch bitten wir um Verständnis, dass für Ihr Fahrrad eventuell auftretende Schäden durch den Fahrradtransport keine Haftung Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Fahrrad verkehrssicher und fahrtüchtig übernommen werden kann! Ein Fahrrad, das im Eigentum des Kunden steht, ist! Vor Reisebeginn sollte das Rad unbedingt überprüft werden. hat dieser selbständig instand zu halten und gegen Diebstahl zu sichern. Es Was jeder Radfahrer selbst prüfen kann: Sind die Reifen abgefahren? wird dem Kunden empfohlen, für das eigene Fahrrad entsprechende Fahr- Funktionieren Bremsen, Schaltung und Licht? Wenn Sie unsicher sind, radversicherungen und / oder Hausratsversicherungen, die das Fahrrad ge- suchen Sie am besten eine Fahrradfachwerkstatt auf. Akkus von gen Diebstahl auch im Ausland versichern, abzuschließen. Der Kunde muss E-Bikes sollten vor Antritt der Fahrt geladen werden! vor der Reise, ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates, selbst Wir empfehlen bei allen Radtouren einen Helm sowie entsprechende prüfen, ob die Teilnahme an Sport- und anderen Ferienaktivitäten mit seiner jeweiligen körperlichen Leistungsfähigkeit vereinbar ist. Wir empfehlen den Schutzausrüstung zu tragen. Außerdem werden feste Schuhe, Regen- Abschluss einer Unfallversicherung. Die Teilnahme an der Radtour erfolgt bekleidung, Sonnenschutz und Flickzeug empfohlen. auf eigene Gefahr, der Veranstalter haftet nicht für gesundheitliche Risiken Zustiege bei Radreisen: • Venne • Bramsche • Osnabrück des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Radtour. Achten Sie auf den Bus, Der Bus für www.buskomfort.de mit dem Sie reisen - höchste Ansprüche denn Komfort steht in Busreisen mit Komfort. den Sternen! Bordservice vom Feinsten. Der Bus hat Klasse, wenn die Sterne stim- men. Die Sterne des Gütezeichens ver- www.buskomfort.de heißen viel Gutes, denn jeder Stern steht für eine eigene Komfortklasse. Je mehr 4 cm Sterne Sie auf dem Gütezeichen zählen, 81 cm um so mehr Sitzabstand finden Sie vor. Aber für die Reise brauchen Sie noch weitere Annehmlichkeiten. Welcher Kom- fort sich an Bord befindet, sagen Ihnen die Symbole auf dem Gütezeichen. Komfortmaß: mind. 81 cm Rückenlehne: mind. 4 cm www.buskomfort.de Standard Sitzplan 5* Luxus Class WC/Küche Reiseleiter Mitteltür Einstieg vorne 11 12 15 16 19 20 29 30 45 46 33 34 25 26 37 38 41 42 4 8 3 7 Fahrer 9 10 13 14 43 44 17 18 21 22 23 24 27 28 31 32 35 36 39 40 2 6 1 5 24h für Sie erreichbar: info@winkelmann-reisen.de 4 www.winkelmann-reisen.de Informationen www.winkelmann-reisen.de • 05476 902000
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagesfahrten der Firma Winkelmann b) Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf b) Winkelmann Reisen hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisen für Vertragsabschlüsse ab dem 01.11.2021 Inanspruchnahme der Leistungen. Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektanga- Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen ben zu verweisen. dem Kunden und der Firma Winkelmann Reisen Hauptstraße 16-18 49179 Ostercappeln- 5. Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift c) Winkelmann Reisen ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Tagesfahrt Venne (nachfolgend „Winkelmann Reisen“), bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Stande 5.1. Ein Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderun- unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Tagesfahrt wegen Nichterreichens der kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Tagesfahrten. Sie ergänzen die gen hinsichtlich des Termins der Leistung, der Uhrzeit, des Ausgangs- und des Zielortes der Leistung (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden bzw. des Auftraggebers Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese d) Ein Rücktritt von Winkelmann Reisen später als 2 Tage vor Leistungsbeginn ist unzulässig. Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Winkelmann Reisen bis 8 Werktage vor Leistungsbeginn ein Umbuchungsentgelt erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung 9.2. Wird die Tagesfahrtleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf 1. Stellung von Winkelmann Reisen; anzuwendende Rechtsvorschriften nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt € 25,- pro Umbu- den Tagesfahrtpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 1.1. Winkelmann Reisen erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrtenleistungen als Dienst- chungsvorgang. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten Winkelmann leister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers. 10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen Reisen nachzuweisen, dass die durch die Vornahme der Umbuchung entstandenen Kosten 1.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen Winkelmann Reisen und dem Kunden, bzw. dem 10.1. Winkelmann Reisen kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kün- wesentlich geringer sind, als das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem Fall haben der Auftraggeber finden in erster Linie die mit Winkelmann Reisen getroffenen Vereinbarungen, Kunde bzw. der Auftraggeber nur die geringeren Kosten zu bezahlen. digen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von Winkelmann Reisen nachhaltig ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den 5.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 8 Tage vor Leistungsbeginn erfolgen, stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung. können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Dienstleis- des Vertrages gerechtfertigt ist. 1.3. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das tungsvertrag mit Winkelmann Reisen gemäß Ziffer 7. dieser Bedingungen und gleichzeitiger 10.2. Kündigt Winkelmann Reisen , so behält Winkelmann Reisen den Anspruch auf den Vertragsverhältnis mit Winkelmann Reisen anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Neubuchung durchgeführt werden. Leistungspreis; Winkelmann Reisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen Kunden bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertrags- 5.3. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Umbuchungswünschen, die nur gering- sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Winkelmann Reisen aus einer anderweitigen verhältnis mit Winkelmann Reisen ausschließlich deutsches Recht Anwendung. fügige Kosten verursachen. Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. 1.4. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Tagesfahrten von Winkelmann Reisen. 6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen 11. Zusatzbedingungen bei Tagesfahrten geschlossener Gruppen 6.1. Nehmen der Kunde bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies 11.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäfts- 2. Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauftraggebers von Winkelmann Reisen zu vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen zur jeweiligen bedingungen von Winkelmann Reisen für Tagesfahrten geschlossener Gruppen. Tagesfahrten 2.1. Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt: Leistungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, für geschlossene Gruppen im Sinne dieser Bestimmungen sind ausschließlich Gruppenfahr- a) Buchungen werden nur als Präsenzbuchung, telefonisch, per Fax oder per E-Mail entge- obwohl Winkelmann Reisen zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht ten, die von Winkelmann Reisen als verantwortlichem Anbieter organisiert und über einen gengenommen. kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. b) Grundlage des Angebots von Winkelmann Reisen und der Buchung des Kunden sind die Gruppenverantwortlichen bzw. Auftraggeber gebucht und/oder abgewickelt werden, der als 6.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB): Bevollmächtigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis handelt. Beschreibung des Tagesfahrtangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungs- a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der grundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. 11.2. Gruppenbuchungen werden ausschließlich telefonisch entgegengenommen. Leistung besteht. c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues 11.3. Winkelmann Reisen und der jeweilige Gruppenauftraggeber können in Bezug auf eine b) Winkelmann Reisen hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen Angebot von Winkelmann Reisen vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen solche Gruppenfahrt vereinbaren, dass dem Gruppenauftraggeber als bevollmächtigtem zu lassen sowie eine Vergütung, die Winkelmann Reisen durch eine anderweitige Verwen- Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzah- Vertreter der Gruppenteilnehmer besondere Rechte eingeräumt werden. dung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. lung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt. 11.4. Winkelmann Reisen haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von 7. Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber die – mit oder ohne Kenntnis von Winkelmann Reisen – vom Gruppenauftraggeber, bzw. Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine 7.1. Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit Winkelmann Reisen nach Gruppenverantwortlichen zusätzlich zu den Leistungen von Winkelmann Reisen angeboten, entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen Vertragsabschluss jederzeit vor dem vereinbarten Leistungs-beginn kündigen. Die Kündi- organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zäh- hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortliche im gung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend len insbesondere vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen organisierte Hinblick auf geschlossene Gruppentagesfahrten im Sinne der nachstehenden Ziffer 11.1 und empfohlen. An- und Abreisen zu und von dem mit Winkelmann Reisen vertraglich vereinbarten Ab- und die vom Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortlichen angemeldeten Tagesfahrtteil- 7.2. Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber gelten folgende Bedin- Rückfahrtort, nicht im Leistungsumfang von Winkelmann Reisen enthaltene Veranstaltungen nehmer. gungen: vor und nach der Tagesfahrt und unterwegs (Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.) sowie 2.2. Buchungen von Tagesfahrten sind unmittelbar für den Kunden verbindlich und führen A.) Fahrten ohne Kartenarrangements, Schiffskarten oder Eintritte/ -Karten: bereits durch die telefonische oder mündliche Bestätigung von Winkelmann Reisen zum vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen selbst eingesetzte und von Win- 14 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises Abschluss des verbindlichen Vertrages über Tagesfahrten. Der Vertrag kommt also mit dem kelmann Reisen vertraglich nicht geschuldete Repräsentanten. bei Nichterscheinen am Abreisetag: 90 % des Reisepreises Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch Winkelmann Reisen zustande, 11.5. Winkelmann Reisen haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauf- B). mit Kartenarrangements oder Schiffskarten oder Eintritte/Eintrittskarten: die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen traggebers bzw. Gruppenverantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber bzw. Grup- 14 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises für den Kunden rechtsverbindlich sind. Winkelmann Reisen informiert den Kunden ca. 1 bei Nichterscheinen am Abreisetag: 90 % des Reisepreises penverantwortlichen eingesetzten Repräsentanten vor, während und nach der Tagesfahrt, Woche vor Abfahrt telefonisch über die Abfahrtszeiten. jeweils zuzüglich ist aber in jedem Falle der volle Veranstaltungspreis zu bezahlen. insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leistungen, welche nicht mit Winkelmann 2.3. Winkelmann Reisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Für bzw. Reisen, die das Eintrittsgeld für Sonderveranstaltungen (Musicals, Konzerte, Fest- Reisen abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen mit den verschie- Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fern- spiele, Opern, Revuen, Sportveranstaltungen etc.) denen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber den Kunden. absatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rück- 7.3. Bei Nichterscheinen zur Fahrt ist der volle Fahrpreis zu entrichten. Winkelmann Reisen 11.6. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverant- tritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt. hat sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die wortliche oder von diesen eingesetzte Repräsentanten nicht berechtigt oder bevollmächtigt, 3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung Winkelmann Reisen durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistun- Mängelanzeigen der Gruppenteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse gen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zu- vor, während oder nach der Tagesfahrt für Winkelmann Reisen Beanstandungen des Kunden 3.1. Die geschuldete Leistung von Winkelmann Reisen besteht aus der Erbringung der jewei- satzleistungen zur Leistung sind jedoch von Winkelmann Reisen an den Kunden nur insoweit oder Zahlungsansprüche namens Winkelmann Reisen anzuerkennen. ligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder vertragli- cher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich 12. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung Vereinbarungen. 3.2. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen erlangt werden kann. 12.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Winkel- einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Winkelmann Reisen , für die aus Beweisgründen 7.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Winkelmann Reisen nachzuweisen, mann Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann Winkel- dringend die Textform empfohlen wird. dass Winkelmann Reisen überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstan- mann Reisen nur am Sitz von Winkelmann Reisen verklagen. 3.3. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages den ist, als die geforderte Entschädigungspauschale. 12.2. Für Klagen von Winkelmann Reisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Ände- 7.5. Winkelmann Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen rungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von Winkelmann Rei- konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Winkelmann Reisen nachweist, dass Winkelmann oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalts- sen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderun- Reisen wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne ort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der gen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Leistungsbestandteile der Tagesfahrt seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden soll- Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Winkelmann Reisen Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher ten. Macht Winkelmann Reisen einen solchen Anspruch geltend, so ist Winkelmann Reisen vereinbart. Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt. verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwen- 12.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, 3.4. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben. dungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler 3.5. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt: und zu belegen. Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und Winkelmann a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten 7.6. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Reisen anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder Leistungen bei jedem Wetter statt. Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von Winkelmann b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Be- b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auftraggeber nicht zum Reisen sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt. kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit Winkelmann Reisen . stimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Ei- 8. Haftung von Winkelmann Reisen ; Versicherungen sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. gentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich 8.1. Eine Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der 12.4. Winkelmann Reisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und Gesundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Scha- darauf hin, dass Winkelmann Reisen nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist. den von Winkelmann Reisen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde. teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für 8.2. Winkelmann Reisen haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Winkelmann Reisen verpflichtend würde, informiert Winkelmann Reisen die Verbraucher dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der hierüber in geeigneter Form. Winkelmann Reisen weist für alle Verträge, die im elektroni- dem Auftraggeber und Winkelmann Reisen vorbehalten, den Vertrag über die Leistung or- Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhaf- schen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- dentlich oder außerordentlich zu kündigen. te Pflichtverletzung von Winkelmann Reisen ursächlich oder mitursächlich war. Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin. 8.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des 4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kun- 4.1. Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich den bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung aus- Reiseveranstalter bei Tagesfahrten und für Beistand und Mängelanzeige: ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein. drücklich empfohlen. Winkelmann Reisen 4.2. Der Fahrpreis 3 Wochen vor Abreise zu entrichten, bei Buchungen unter 2 Wochen vor 9. Rücktritt von Winkelmann Reisen wegen Nichterreichens der Mindestteil- Inhaber: Erbengemeinschaft Winkelmann e.k. reisebeginn, bei Antritt der Tagesfahrt direkt im Bus. 4.3. Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und nehmerzahl Hauptstraße 16-18 Winkelmann Reisen zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, 9.1. Winkelmann Reisen kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßga- 49179 Ostercappeln-Venne gilt: be folgender Regelungen zurücktreten: Tel.: 0 54 76 - 90 200 0 (DW: 18) a) Leistet der Kunde den Leistungspreis bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch Winkelmann Fax: 0 54 76 - 90 200 40 oder nicht vollständig, so ist Winkelmann Reisen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Reisen muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für Mail: info@winkelmann-reisen.de vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe nachste- alle Tagesfahrten oder bestimmte Arten von Tagesfahrten, in einem allgemeinen Kataloghin- Amtsgericht Osnabrück, HRA6127 hender Ziffer 7.3 zu fordern. weis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein. USt-ID-Nr.: DE 117576695 5 www.winkelmann-reisen.de • 05476 902000 Informationen
Allgemeine Reisebedingungen der Reisebüro Winkelmann GmbH für Pauschalreisen von Bus- und Gruppenreiseveranstaltern für ab dem 01.11.2021 abgeschlossene Pauschalreiseverträge. Die Reisebedingungen in der jeweils aktuellen Fassung finden Sie auch im Internet unter www.winkelmann-reisen.de und werden Ihnen mit der Reisebestätigung oder auf Wunsch zugesandt. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung durch! 1. Abschluss des Pauschalreisevertrags 4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 20 % des Rei- 7. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn 1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, sepreises zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichen- 7.1. Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis 8 % des durch E-Mail, SMS oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag soll de ausdrückliche Vereinbarung treffen. Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmel- 4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Ver- dung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Ab- Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändi- tragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, an- reden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden ge- gung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die dere Energieträger), oder erhöhten Steuern und sonstigen schlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgut- Abgaben (Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafenge- durch E-Mail, Fax oder SMS etc. die Reisebestätigung, die schein oder Beförderungsschein), zu zahlen. Für Reisen bühren), oder geänderter für die Pauschalreise geltenden auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 mit einer Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zu Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Ände- S. 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei Vertragsschluss an- zahlen, wenn der Veranstalter nicht mehr nach Ziff. 13. (sie- rungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises wesend oder wird der Vertrag außerhalb der Geschäfts- he unten) zurücktreten kann. (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden räume des Veranstalters geschlossen, so hat der Reisende 4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig er- Anspruch auf eine Bestätigung des Vertrags in Papierform. verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des höht. Unterrichtet der Veranstalter den Reisenden durch 1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung E-Mail, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und verständ- Reiseanmeldung per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage, gebun- der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise er- lich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berech- den. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Ver- forderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder nung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preis- anstalter bestätigt. Beförderungsschein). erhöhung nicht wirksam. 1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Rei- 4.5. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An- und 7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene Preiserhö- sende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Restzahlung) nicht leistet, kann der Reiseveranstalter nach hung 8 % des Reisepreises, kann der Veranstalter sie nicht Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen 1.1. geschlossen werden. zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. des § 651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden inso- 1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder 9. (siehe unten) verlangen. fern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und ver- nicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein neuer Vertrags- langen, dass der Reisende sie innerhalb der vom Veranstal- antrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und 5. Leistungen und Pflichten ter bestimmten angemessenen Frist annimmt oder den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann. 5.1. Der Veranstalter behält sich Änderungen vom Pros- zurücktritt. Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB. 1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr rich- pekt/Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leis- 7.3. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises ten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite tungsbeschreibung sowie der Preise. Er darf eine konkrete verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 7.1. genannten und den dort abrufbaren Reisebedingungen. Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss 1.6. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Rei- er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber infor- und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedri- sende dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrags miert. geren Kosten für den Veranstalter führt. Hat der Reisende durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ 5.2. Der Veranstalter hat Informationspflichten vor Reise- mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Bu- anmeldung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der chung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektroni- erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbeson- Veranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die schem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine dere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben ab- Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Reisebestäti- An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Rücktritts- ziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nach- gung innerhalb von 3 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise entschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen). zuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben ent- für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite 5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach standen sind. maßgeblich. den vor Reisebeginn gemachten Angaben des Veranstal- ters nach Ziff. 5.1. und insbesondere den vereinbarten Vor- 8. Vertragsübertragung – Ersatzreisende 2. Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn gaben des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes 8.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen der Reise erbrachte Leistungen vereinbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung und Reise- Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage 2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Rei- bestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem vor Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail, Fax, SMS etc. seunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als ver- ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und mittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Be- des Antrags (Reisebestätigung – siehe oben Ziff. 1.) bei Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. such von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht Veranstalter, Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach Vertrags- 8.2. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten wider- sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Ver- schluss eine vollständige Reisebestätigung oder Abschrift sprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernis- mittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Ver- des Vertrags zur Verfügung zu stellen. se nicht erfüllt. mittlung (einschließlich von uns zu vertretender Bu- 5.4. Der Veranstalter hat über seine Beistandspflichten zu 8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der chungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die informieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Un- Reisende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den sich der Reisende z.B. hinsichtlich der vereinbarten Rück- Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entste- sere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, beförderung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrläs- henden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine Er- befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen stattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit sigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittler- kann der Veranstalter Ersatz angemessener und tatsäch- vertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. lich entstandener Aufwendungen verlangen. 8.4. Der Veranstalter hat dem Reisenden nachzuweisen, in Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbar- 5.5. Der Veranstalter hat dem Reisenden rechtzeitig vor te Beschaffenheit fehlt. welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu über- entstanden sind. 2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung mitteln (Gutscheine, Fahrkarten, Eintrittskarten etc.) und einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden z.B. am Ur- über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu 9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – laubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maß- unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.). Nichtantritt der Reise geblich. 5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss 9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Ver- 3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7. geregelt. trag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Formalitäten Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem Veranstalter 6. Unerhebliche und erhebliche erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem 3.1. Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden vor der Leistungsänderungen Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfor- 6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch bei dem Veranstalter oder Vermittler. dernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die den Veranstalter sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, 9.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche wenn sie der Veranstalter gegenüber dem Reisenden z.B. Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch Formalitäten des Bestimmungslands (einschließlich zwi- durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständlich auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter schenzeitlich eingetretener Änderungen). und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. kann jedoch eine angemessene Entschädigung bei Bus- 3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hier- reisen nach Ziff. 9.3. verlangen. Bei den sonstigen Reisen hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reise- von unberührt. gilt Ziff. 9.5. teilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunter- 6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig lagen mitzuführen, sofern sich der Veranstalter nicht aus- und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g 9.3. Unsere Entschädigungspauschalen bei Busreisen drücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen BGB vor Reisebeginn zulässig, über die der Veranstalter Grundsätzlich, und wenn keine Stornostaffel gesondert bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. ausdrücklich z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform aufgeführt wird, gilt bei Pauschalreisen Stornostaffel D. 3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraus- zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurücktreten oder 9.3.1 Busreisen / Katalogreisen: setzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise inner- Für Reisen, die das Eintrittsgeld für Sonderveranstaltun- hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaf- halb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne gen (Musical Konzerte, Festspiele, Opern, Sportveranstal- tes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. ungültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entspre- fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das Angebot des tungen etc.) beinhalten, gilt die obige Stornostaffel, zu- chend. Veranstalters als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. züglich ist aber in jedem Falle der volle Eintrittskartenpreis 3 BGB anzuwenden. zu bezahlen. 4. Zahlungen 6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise an- 9.3.2 Busreisen deren Bestandteil Kreuzfahrten, Flugreisen 4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- genommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung oder Flußkreuzfahrten sind: bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindes- Mehrtagesfahrten sind nicht kostenlos stornierbar! 6 Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeld- tens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für 45 bis 24 Tage vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises absicherungsvertrags und Übermittlung des Sicherungs- den Veranstalter geringere Kosten, so sind dem Reisenden 23 bis 15 Tage vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises scheins zulässig. die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB). ab 14 vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises www.winkelmann-reisen.de • 05476 902000
sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § Anwendbare Stornostaffel gem. Reiseausschreibung /Entschädigung anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB. in % des Reisepreises Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben inso- 15.6. Schadensersatz fern unberührt. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Zugang vor A B C D E 12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z.B. Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Reisebeginn Information des Veranstalters) unternehmen, um drohen- Bei Schadensersatzpflicht hat der Veranstalter den Scha- de ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder ge- densersatz unverzüglich zu leisten. bis 45. Tag 0% 5% 10% 15% 25% ring zu halten. 15.7. Anrechnung von Entschädigungen Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses gegen 44. bis 31. Tag 5% 15% 20% 25% 40% 13. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl den Veranstalter Anspruch auf Schadensersatz oder auf Er- 13.1. Der Veranstalter hat den Reisenden vor Reiseanmel- stattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten dung und in der Reisebestätigung über Mindestteilneh- 30. bis 15. Tag 15% 30% 35% 40% 50% Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrech- merzahl und Frist zu informieren. nen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Ent- 13.2. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag 14. bis 07. Tag 30% 40% 50% 55% 60% schädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internatio- zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Per- naler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden sonen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmer- gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten 06. bis 02. Tag 40% 50% 60% 70% 80% zahl angemeldet haben. hat. 13.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13.1. nicht 1. Tag und erreicht und will der Veranstalter zurücktreten, hat der Ver- 50% 60% 70% 80% 90% 16. Haftungsbeschränkung Nichtanreise anstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimm- 16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schä- ten Frist zu erklären, jedoch spätestens bei einer Reisedau- den, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen 9.3.3 Sondergruppen: er von mehr als sechs Tagen 20 Tage, bei einer Reisedauer Für speziell ausgearbeitete Gruppenreisen für Sonder- Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden von zwei bis höchstens sechs Tagen 7 Tage und bei einer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, gruppen gelten folgende Stornobedingungen: Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48 Stunden – je- bis 61 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden ent- weils vor Reisebeginn. stehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens ei- ab 60 Tage vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises 13.4. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, ver- 9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis ge- nes Leistungsträgers verantwortlich ist. liert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. 16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbrin- stattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht ent- 13.5. Der Veranstalter ist infolge des Rücktritts zur Rück- standen oder die Entschädigung wesentlich niedriger als gende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder erstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rück- auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach die angeführte Pauschale sei. erstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 9.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 9.3. fallen, bestimmt denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter be- 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten. stimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen gel- sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis ab- züglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten 14. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, tend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch an- außergewöhnlichen Umständen gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen derweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der 14.1. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen Veranstalter hat insoweit auf Verlangen des Reisenden die zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außer- berufen. Höhe der Entschädigung zu begründen. gewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags ge- 16.3. Auf Ziff. 15.7. (Anrechnung von Entschädigungen) 9.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veranstalter hindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kennt- wird verwiesen. zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rück- nis vom Rücktrittsgrund erklärt. erstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb 17. Verjährung – Geltendmachung 14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 14.1. verliert der Ver- 17.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu er- anstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, folgen. sind gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisevermitt- ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und 9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. kann der Reiseveranstalter ler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu ma- hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn chen. von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe 17.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Kör- leisten. unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, perschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförde- 15. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die rung von Personen an den Bestimmungsort erheblich be- des Reisenden Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pau- einträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außer- 15.1. Mängelanzeige durch den Reisenden schalreise dem Vertrag nach enden sollte. gewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Der Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangel un- verzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der 18. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbei- Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft legungsplattform und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisen- den nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende kei- 18.1. Unser Unternehmen Reisebüro Winkelmann GmbH lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen Hauptstraße 16-18 49179 Ostercappeln-Venne nimmt worden wären. ne Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Ver- 10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen 15.2. Adressat der Mängelanzeige braucherschlichtungsstelle teil. des Reisenden Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung 18.2. Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische 10.1. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein An- anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter des Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/ spruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags. Der Veranstalters nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucher- Veranstalter kann jedoch, soweit für ihn möglich, zulässig Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, rechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen. direkt beim Veranstalter oder der in der Reisebestätigung Internetseite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit. 10.2. Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Ände- angeführten Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzu- rungen oder Umbuchungen, so kann der Veranstalter bei 19. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit zeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus) Umbuchungen etc. als Bearbeitungsentgelt pauschaliert Reisebestätigung). 15 EURO verlangen, soweit er nicht nach entsprechender 19.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten 15.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer ausdrücklicher Information des Reisenden ein höheres Be- Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Der Veranstalter hat arbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nach- stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jewei- darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Ab- ligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben weist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug hilfeverlangens ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwen- und Auflagen erbracht werden. 15.2. (siehe oben). 19.2 Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemesse- dungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstal- Wenn der Veranstalter nicht innerhalb der vom Reisenden ter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen ne Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reise- erwerben kann. selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Auf- leistungen zu beachten und im Falle von auftretendenty- 11. Reiseabbruch wendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder pischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. abgebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grund Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des Rei- unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes Reiseveranstalter und Kontaktadresse für Beistand senden liegt (z.B. Krankheit), so hat der Veranstalter bei des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reise- und Mängelanzeige: den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwen- leistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Reisebüro Winkelmann GmbH dungen sowie erzielter Erlöse für die nicht in Anspruch In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. Der Ver- Hauptstraße 16-18 genommenen Leistungen zu erreichen, sofern es sich anstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistun- 49179 Ostercappeln-Venne nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder ge- gen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu infor- Tel.: 0 54 76 - 90 200 0 setzliche oder behördliche Bestimmungen dem entge- mieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. § Fax: 0 54 76 - 90 200 40 genstehen. 651q BGB). www.winkelmann-reisen.de 15.4. Minderung Mail: info@winkelmann-reisen.de 12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m Amtsgericht Osnabrück, HRB 16444 Reisenden – Mitwirkungspflichten BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 15.1. (siehe oben) wird verwie- Geschäftsführer: Holger Winkelmann 12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kün- sen. USt-ID-Nr.: DE 117576695 digen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich 15.5. Kündigung weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Ver- Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich Kundengeldabsicherer: anstalter und/oder die Reisenden nicht mehr zumutbar beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ab- HanseMerkur Reiseversicherung AG ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Reisende sich lauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kün- Adresse: Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg 7 nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veran- digen. Verweigert der Veranstalter die Abhilfe oder ist sie Telefon: +49 (0) 40/53 799 360 stalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sofort notwendig, kann der Reisende ohne Fristsetzung Mail: insolvenz@hansemerkur.de www.winkelmann-reisen.de • 05476 902000
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