Reisen 2018 - Eissler-Reisen

 
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Reisen 2018
Reisen 2018 - Eissler-Reisen
INFORMATIONEN
Wir über uns

                                               UNSERE NEUE FLOTTE

n Mit unseren modernen Luxusreise-            und in einem technischen und             n Bei größeren Touren fahren wir
  bussen – ausgestattet mit Toilette,         optischen Top-Zustand. Sie werden in       grundsätzlich mit 2 Busfahrern.
                                              Vertragswerkstätten regelmäßig
                                                                                       n Active Brake Assist 3: Vollbremsung
  Kühlschrank, Miniküche, verstellbaren
  Schlafsesseln, Stereo-Musikanlage und       gewartet und überwacht.
                                          n
  Videoanlage – fahren wir Sie sicher und                                                auch vor stehenden Hindernissen. Bei
                                              Sicherheitsausstattung: Retarder, ABS-
  bequem an Ihr Reiseziel.                                                               der Gefahr einer Kollision mit
                                              Bremssystem, Tempomat ...
                                                                                         langsamer vorausfahrenden und mit
n Geschultes Fahrpersonal.               n Nichtraucherbusse: Wir setzen
                                                                                         stehenden Hindernissen leitet der
                                                                                         Active Brake Assist automatisch ein
n Unsere modernen Fernreisebusse der
                                           ausschließlich Nichtraucherbusse ein,
                                                                                         Bremsmanöver ein.
                                           bei längeren Fahrzeiten werden
  Marke Setra sind maximal 3 Jahre alt     Raucherpausen eingelegt.

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Wir über uns
                                                                                   InformatIonen

Es ist uns eine Freude, Ihnen unser

                    reIseprogramm 2018
vorstellen zu können. Wir haben wieder ein umfangreiches Angebot für Sie zusammengestellt:
Reisen für Jung und Alt, Erholung an den Traumstränden Europas und Besichtigungen
faszinierender Weltstädte, all das können wir Ihnen preisgünstig anbieten.
Nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität Ihrer Reise liegt uns am Herzen. Durch langjährige
Erfahrung, sorgfältige Auswahl unserer Hotels, lückenlosen Service auf der ganzen Reise sowie bequeme
Reiseomnibusse machen wir Ihre Reise zum Urlaub. Mit unserer Erfahrung und Ihrer Freude am Reisen
werden Sie unvergessliche Urlaubserlebnisse mit nach Hause nehmen.

Wir wünschen Ihnen schon heute eine schöne Reise.

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Reisen 2018 - Eissler-Reisen
das eIssler-team:

                     Stefan Komma         Iris Komma

Patricia Seibold     Bianca Balint        Petra Sulzer    Heidi Roßhart

Uwe Geitlinger       Lothar Miller       Armin Bröselg   Vladimir Koslow

 Dieter Bosch       Ulrich Seidlitz      Gerhard Maute     Jürgen Heim

Benjamin Böhm       Andreas Nufer         Armin Henle    H. Meidenstein

                   Ioannis Deligiannis   Lazaros Podas
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sparen mIt eIssler tours – IHre vorteIle Im überblICK - reIseInformatIonen

  frühbucherrabatt*:
  Bei Buchung einer mehrtägigen Reise bis zum 28. februar 2018 erhalten Sie 5% Frühbucherrabatt.
  gruppenermäßigung*:
   n ab 10 zahlenden Personen 1/2 Freiperson
  Gruppen erhalten bei Mehrtagesreisen folgenden Rabatt:
   n ab 21 zahlenden Personen 1 Freiperson
  (gemeinsame Rechnung/Bezahlung vorausgesetzt)
  Kinderermäßigung*:
  Kinder von 4 - 11 Jahren in Begleitung einer oder zwei vollzahlender Person/en erhalten eine Ermäßigung in Höhe
  von 25%, sofern kein separater Kinderpreis ausgewiesen wird.
  geburtstagsrabatt*:
  Geburtstagskinder reisen billiger: Sollten Sie an Ihrem Geburtstag mit Eissler Tours verreisen, gewähren wir Ihnen
  bei Mehrtagesfahrten einen Rabatt in Höhe von 10%. Hierfür benötigen wir eine Kopie Ihres Ausweises.
  eissler Clubkarte:
  Bei allen mehrtägigen Reisen aus unserem Reiseprogramm (Reisen mit Partnerunternehmen ausgeschlossen) erhalten Sie
  pro Person und Tag einen Stempel. Bei einer vollen Karte (50 Stempel) erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe von 50,-
  Euro auf Ihre nächste Reise, keine Barauszahlung möglich. Ausgenommen sind Tagesfahrten, Werbefahrten und
  Kuraufenthalte, sowie Reisen, bei denen wir nicht der Veranstalter sind.
  für Ihre sicherheit:
  Sicherheitsbewusste Fahrweise ist die wichtigste Voraussetzung für unsere Reisen. Daher sind unsere Busfahrer auch in
  Punkto Sicherheit geschult.
  Komfortabel reisen:
  Unsere Reisebusse sind exklusiv und komfortabel, bequem und neuwertig ausgestattet.
  gepäck:
  Wegen des zulässigen Gesamtgewichts der Busse bitten wir Sie darauf zu achten, Ihr Reisegepäck auf einen Koffer (max.
  20 kg) und ein Handgepäckstück zu beschränken. Rollstuhl und Kinderwagen sind vorab bei uns anzumelden. Wir haften
  nicht für Verlust oder Beschädigung, dafür empfehlen wir Ihnen eine entsprechende Gepäckversicherung abzuschließen.
  reiseversicherung:
  Bei allen unseren Reisen empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie bei Auslandsreisen
  eine Auslandskrankenversicherung inklusive Rücktransport. Eine Reiserücktrittkostenversicherung der HDI-Gerling mit
  20% Selbstbehalt erhalten Sie bereits für 15,- pro Person. Preise für andere Versicherungen erhalten Sie auf Anfrage.
  durchführungs garantie:
  Die Durchführung aller von uns veranstalteten Reisen ist bereits ab einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen
  gesichert.
  reisepapiere:
  Bei allen Reisen und Tagesfahrten sind stets ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzuführen! Bei Nichtbeachtung
  können wir keine Haftung übernehmen.
  sitzplätze:
  Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldung. Sollten Sie aufgrund einer Absage mangels
  Teilnehmerzahl umbuchen müssen, wird stets das Datum der ersten Reiseanmeldung zu Grunde gelegt. Sitzplatzwünsche
  werden gerne unverbindlich entgegengenommen.
  Kurtaxe:
  In vielen Orten sowohl in Deutschland als auch in ganz Europa wird mittlerweile eine Kurtaxe, City Taxe,
  Kulturförderabgabe, Tourismussteuer, Bettensteuer oder ähnliches erhoben. Diese muss vom Kunden selbst vor Ort
  bezahlt werden, außer sie ist bereits in den Leistungen enthalten und dementsprechend aufgeführt. Sollte eine solche
  Tax/Steuer anfallen, wird bei der jeweiligen Reise darauf hingewiesen.

  Es gelten die allgemeinen Reisebedingungen aus diesen Katalog.
  * Es kann jeweils nur ein Rabatt in Anspruch genommen werden.

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reIseübersICHt
   Reisekalender 2018

            Wann?                     Wohin?                                         seite
            mÄrZ
            16.03.   -   18.03.2018   Saisoneröffnungsfahrt 2018                     12
            24.03.   -   28.03.2018   Portoroz - slowenische Adriaküste              56
ostern

            29.03.   -   02.04.2018   Toskana                                        29
            30.03.   -   02.04.2018   Gardasee                                       30

            aprIl
            30.03.   -   02.04.2018   Berlin                                         12

            05.04.   -   08.04.2018   Märchenhaftes Südböhmen                        60
            08.04.   -   15.04.2018   Kalabrien - Spitze Italiens                    30
            11.04.   -   15.04.2018   Trentino und Gardasee                          31
            16.04.   -   23.04.2018   Gruppenflugreise Mallorca                      62
            19.04.   -   22.04.2018   Holland - Blumenkorso Keukenhof                59
            20.04.   -   22.04.2018   Passau - Musical Gala auf dem Kristallschiff   13
            28.04.   -   01.05.2018   Auf der blauen Donau - Passau - Wien           42
            28.04.   -   01.05.2018   Blumenriviera                                  31

            maI
            29.04.   -   02.05.2018   Dresden - Raddampferparade                     13
pfIng- HImmel-

            04.05.   -   06.05.2018   Thüringen                                      14
 sten faHrt

            04.05.   -   06.05.2018   Fahrt für Alleinreisende                       14
            10.05.   -   13.05.2018   Salzburger Land                                43
            10.05.   -   13.05.2018   Prag - die goldene Stadt                       60
            10.05.   -   13.05.2018   Muttertagsreise - lass Dich überraschen        14
            18.05.   -   21.05.2018   Hamburg                                        15
            18.05.   -   21.05.2018   Venedig und Prosecco Weinstrasse               32
            19.05.   -   21.05.2018   Chiemsee                                       15
            20.05.   -   03.06.2018   Toskana                                        33
            21.05.   -   25.05.2018   Mecklenburger Seenplatte                       16
            24.05.   -   27.05.2018   Lago Maggiore - Centovalli                     32
            24.05.   -   27.05.2018   Bled                                           56
            24.05.   -   01.06.2018   Spanien - Costa Brava                          63
            27.05.   -   30.05.2018   Spreewald                                      16
leICHnam

            30.05.   -   03.06.2018   Ostfriesland                                   17
  fron-

            31.05.   -   03.06.2018   Seefeld - Tirol                                43

            junI
            31.05.   -   03.06.2018   Berlin                                         12

            06.06.   -   10.06.2018   Emilia Romagna                                 34
            08.06.   -   10.06.2018   Nürnberg                                       18
            09.06.   -   10.06.2018   Asbach Tour                                    18
            14.06.   -   17.06.2018   Südtirol - Kalterer See                        34
            15.06.   -   17.06.2018   Sonnwendfeuer am Achensee                      43
            16.06.   -   17.06.2018   Altmühltal                                     18
            18.06.   -   24.06.2018   Kärnten - Mölltal                              44
            21.06.   -   25.06.2018   Wien - Wiener Wald - Burgenland                45
            29.06.   -   01.07.2018   München                                        19
            29.06.   -   01.07.2018   Am schönen Rhein                               19

            julI
            30.06.   -   01.07.2018   Pfalz                                          19

            02.07.   -   08.07.2018   Provence                                       54
            05.07.   -   08.07.2018   Erzgebirge                                     20
            06.07.   -   08.07.2018   Glacier Express                                52
            07.07.   -   08.07.2018   Rhein in Flammen - Bingen                      20
            11.07.   -   15.07.2018   Slowenische Steiermark                         57
            12.07.   -   15.07.2018   Comer See                                      35
            13.07.   -   15.07.2018   Bernina Express                                52
            17.07.   -   22.07.2018   Wilder Kaiser                                  45
            18.07.   -   22.07.2018   Riesengebirge - zum Rübezahl                   61
            28.07.   -   03.08.2018   Zillertal - Mayrhofen                          46
ferIen

            28.07.   -   03.08.2018   Salzburger Land - Altenmarkt                   46
            28.07.   -   04.08.2018   Fehmarn                                        21
            29.07.   -   04.08.2018   Gardasee - Bardolino Badeurlaub                36
            29.07.   -   04.08.2018   Südtirol - Meransen                            35
            29.07.   -   05.08.2018   Schottland und Irland                          64

                                                  6
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reIseübersICHt
                                                                                                       Reisekalender 2018

                               Wann?                     Wohin?                                         seite
                               august
                               03.08.   -   06.08.2018   Hamburg                                        15
                               04.08.   -   10.08.2018   Nordsee - Büsum                                22
                               04.08.   -   11.08.2018   Rügen                                          21
                               05.08.   -   08.08.2018   Spreewald                                      16
urlaubsreIsen - sommerferIen

                               05.08.   -   11.08.2018   Südengland und Cornwall                        65
                               05.08.   -   11.08.2018   Schnupperkur Marienbad                         61
                               06.08.   -   11.08.2018   Bayerischer Wald                               23
                               07.08.   -   12.08.2018   Harz                                           23
                               12.08.   -   16.08.2018   Mecklenburger Seenplatte                       16
                               12.08.   -   15.08.2018   Berlin                                         12
                               14.08.   -   19.08.2018   Normandie, Bretagne, Insel Jersey              55
                               16.08.   -   19.08.2018   Glacier Express                                53
                               16.08.   -   19.08.2018   Prag                                           60
                               17.08.   -   19.08.2018   Hüttengaudi im Wipptal                         47
                               23.08.   -   26.08.2018   Genfer See                                     53
                               23.08.   -   26.08.2018   Hansi Hinterseer Openair                       47
                               26.08.   -   01.09.2018   Sommerurlaub Kärnten                           48

                               september
                               27.08.   -   02.09.2018   Fjorde Norwegens                               66

                               02.09.   -   05.09.2018   Thüringen - Friedrichroda                      24
                               02.09.   -   07.09.2018   Fusch                                          48
                               07.09.   -   09.09.2018   Feuerwehrtour Flughafen Frankfurt              24
                               08.09.   -   09.09.2018   Pfalz                                          19
                               11.09.   -   16.09.2018   Sommer in Slowenien - Portoroz                 57
                               13.09.   -   16.09.2018   Cinque Terre - Portofino                       36
                               15.09.   -   16.09.2018   Asbach Tour                                    18
                               20.09.   -   23.09.2018   Almabtrieb im Zillertal                        49
                               20.09.   -   23.09.2018   Glacier Express                                53
                               26.09.   -   30.09.2018   Musikherbst Ellmau                             49
                               27.09.   -   30.09.2018   Lermoos - Tirol                                50
sCHen eInHeIt
tag der deut-

                               27.09.   -   01.10.2018   Toskana                                        37
                               29.09.   -   02.10.2018   Prag                                           60

                               oKtober
                               30.09.   -   03.10.2018   Hamburg                                        15

                               03.10.   -   07.10.2018   Insel Krk - Kroatien                           58
                               03.10.   -   07.10.2018   Blumenriviera                                  38
                               05.10.   -   07.10.2018   Pilsen Bierfest                                62
                               06.10.   -   07.10.2018   Asbach Tour                                    18
                               10.10.   -   14.10.2018   Burgenland                                     50
                               11.10.   -   14.10.2018   Törggelen im Trentino                          38
                               13.10.   -   14.10.2018   Altmühltal                                     18
                               18.10.   -   21.10.2018   Gardasee -Bardolino                            39
                               19.10.   -   22.10.2018   Traubenfest Meran                              39
                               19.10.   -   22.10.2018   Paris einmal anders                            55
                               20.10.   -   21.10.2018   Pfalz                                          19
                               25.10.   -   28.10.2018   Mosel und Trier                                25

                               november
                               29.10.   -   05.11.2018   Mini Kreuzfahrt Sizilien - Rom - Neapel        40

                               01.11.   -   04.11.2018   Hamburg                                        15
                               01.11.   -   04.11.2018   Berlin                                         12
                               01.11.   -   05.11.2018   Gardasee                                       41
                               09.11.   -   11.11.2018   Saisonabschlussfahrt 2018                      25

                               deZember
                               30.11.   -   02.12.2018   Christkindlesmarkt Nürnberg                    26

                               01.12. - 02.12.2018       Wenatex - Salzburg und Hellbrunn               51
                               07.12. - 09.12.2018       Adventswochenende in Prag                      62
WeIHnaCHten

                               15.12. - 16.12.2018       Christkindlmarkt München                       26
                               22.12. - 26.12.2018       Weihnachten in Südtirol                        41
 sIlvester

                               23.12. - 27.12.2018       Weihnachten im Bayerischen Wald                27
                               23.12. - 27.12.2018       Weihnachten in Kärnten - Rosental              51
                               29.12.18 - 01.01.19       Silvester am Chiemsee                          27
                               30.12.18 - 02.01.19       Silvester am Gardasee                          42
                               30.12.18 - 02.01.19       Silvester in Bayreuth                          28

                                                                    7
Reisen 2018 - Eissler-Reisen
reIsebedIngungen

 reIsebedIngungen für pausCHalangebote beI buCHung bIs 30.6.2018
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und EISSLER tours, nachstehend ET abgekürzt,
im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrags bei Buchung vor dem 01.07.2018. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a des
BGB und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß § 4 – 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten
nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1. 1. abschluss des reisevertrages, verpflichtungen des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
                                                                                    Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berech-
                                                                                    tigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
a) Grundlage des Angebots von ET und der Buchung des Kunden sind die                einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ET in der Lage ist,
Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der          eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubie-
Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.                ten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt       Mitteilung von ET über die Preiserhöhung gegenüber ET geltend zu machen.
                                                                                    4. 4. rücktritt durch den Kunden vor reisebeginn/stornokosten
ein neues Angebot von ET vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses
                                                                                    4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der
1.2. Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden,
Reiseleistungen erklärt.                                                            Der Rücktritt ist gegenüber ET unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu
                                                                                    erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der
für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entspre-     Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen,
                                                                                    4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so
chende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernom-          den Rücktritt in Textform zu erklären.
1.3. Für mündliche, telefonische, schriftliche, per E-Mail oder per Telefax
men hat.
                                                                                    verliert ET den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann ET, soweit der
übermittelte Buchungen gilt:                                                        Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt,
a) Mit der Buchung bietet der Kunde ET den Abschluss des Reisevertrages ver-        eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen
bindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Tage gebunden.                          Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen
                                                                                    4.3. ET hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von ET beim             Reisepreis verlangen.
Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich
nach Vertragsschluss wird ET dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung          Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich ver-
übermitteln. Hierzu ist ET nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den           einbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pau-
1.4. ET weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs.
Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.                              schaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte
                                                                                    Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
(2) Ziff. 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen     Reiseleistungen berücksichtigt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs
nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge)), die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge,      der Rücktrittserklärung des Kunden bei ET wird folgender Prozentsatz vom
Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete                 Reisepreis als pauschale Entschädigung festgelegt:
Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden,
kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und                            Anwendbare Stornostaffel gemäß Reiseaus-
Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe                                schreibung in % des Reisepreises
hierzu auch Ziff. 4). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über      Zugang vor
Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wor-          Reisebeginn           A          B           C          D          E
den ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der
Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers          bis 45. Tag           0%         10%         15%        20%        25%
geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls         44. bis 31. Tag       5%         15%         20%        25%        40%
nicht. Der vorstehende Hinweis gilt auch, soweit mit ET Unterkunftsleistungen       30. bis 15. Tag       15%        30%         35%        40%        50%
(z.B. Hotelzimmer) oder Flugleistungen abgeschlossen werden bei denen ET            14. bis 7. Tag        30%        40%         50%        55%        60%
nicht Vermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner des                         6. bis 2. Tag         40%        50%         60%        70%        80%
Kunden/Reisenden ist.                                                               ab 1 Tag              50%        60%         70%        80%        90%
2. bezahlung                                                                        4.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, ET nachzuweisen, dass
2.1. Nach Abschluss            des Reisevertrags und Aushändigung des               diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist,
                                                                                    4.5. ET behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere,
Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 25,- €           als die von ihr geforderte Pauschale.
pro Person zu zahlen. Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Reiseantritt
fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise aus dem in Ziffer   konkrete Entschädigung zu fordern, soweit ET nachweist, dass ET wesentlich
6 genannten Grund nicht mehr abgesagt werden kann. Bei Tagesfahrten ist die         höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In
2.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine
Zahlung spätestens 7 Tage vor Fahrtbeginn fällig.                                   diesem Fall ist ET verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter
                                                                                    Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweiti-
                                                                                    4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen
Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht, so          gen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung
2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entspre-
eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.                                            Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen
                                                                                    4.7. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
                                                                                    unberührt.
chend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl ET zur ordnungsgemäßen
Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein         sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder
gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so        Krankheit dringend empfohlen.
                                                                                    5. rücktritt von et wegen nichterreichens der
ist ET berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutre-
                                                                                    mindestteilnehmerzahl
ten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.
3. preiserhöhung                                                                    6.1. Unsere Reisen können nur mit einer Mindestbeteiligung
3.1. ET behält sich vor,
                                                                                                                                                 von 20 Personen
                                                                                    6.2. ET kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe
                          den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der       durchgeführt werden.
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffen-        folgender Regelungen zurücktreten:
de Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden                      a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch
3.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen
Bestimmungen zu ändern:                                                             ET muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen
                                                                                    Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, einem allgemei-
Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen         nen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Reistungsbeschreibung angegeben
und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht            sein.
3.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
eingetreten und bei Vertragsabschluss für ET nicht vorhersehbar waren.              b) ET hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der
                                                                                    Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann ET den               Prospektangaben zu verweisen.
3.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie
Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:                       c) ET ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüg-
                                                                                    lich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der
Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber ET erhöht, so kann der Reisepreis           Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
3.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages          6.3. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens
um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.                      d) Ein Rücktritt von ET später als drei Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise             gleich-wertigen anderen Reise verlangen, wenn ET in der Lage ist, eine solche
3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat ET den
dadurch für ET verteuert hat.                                                       Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der
                                                                                    Kunde hat das Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise
                                                                                    6.4. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf
Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.            durch ET dieser gegenüber geltend zu machen.
Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim
                                                                                    den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

                                                                                    8
Reisen 2018 - Eissler-Reisen
reIsebedIngungen

 reIsebedIngungen für pausCHalangebote beI buCHung bIs 30.06.2018

7. Kündigung aus verhaltensbedingten gründen                                            11. geltendmachung von ansprüchen, adressat,
7.1. ET kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,                     ausschlussfristen, Information über verbraucherstreitbeilegung
                                                                                        11.1. Ansprüche nach den §§651c bis f BGB hat der Kunde/Reisende innerhalb
                                                                    wenn der
Kunde ungeachtet einer Abmahnung von ET nachhaltig stört oder wenn er sich
in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des                 eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der
                                                                                        Reise geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des ver-
7.2. Kündigt ET, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich
Vertrages gerechtfertigt ist.
                                                                                        traglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile                    am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen
                                                                                        11.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber ET unter der
anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in               Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leis-
tungsträgern gutgebrachten Beträge.                                                     nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der
                                                                                        Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der
8. nicht in anspruch genommene leistung(en)
                                                                                        11.3. Die Frist nach Ziff. 10.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden
                                                                                        Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten
wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, z.B. wegen             oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen, hat er keinen              gemäß Ziffer 8.4., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d,
Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ET wird sich um Erstattung          651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch
der ersparten Aufwendungen durch den Leistungsträger bemühen. Diese                     wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, einen Schadensersatzanspruch
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt          wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu
                                                                                        11.4. ET weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreit-
oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entge-             machen.
genstehen.
                                                                                        beilegung darauf hin, dass ET nicht an einer freiwilligen Verbraucher-streitbeile-
9. beschränkung der Haftung                                                             gung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung die-
9.1. Die vertragliche Haftung von ET   für Schäden, die nicht aus der Verletzung        ser Reisebedingungen für ET verpflichtend würde, informiert ET die
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen         Verbraucher hierüber in geeigneter Form. ET weist für alle Reiseverträge, die
Reisepreis beschränkt,                                                                  nach Ziffer 1.4 im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, ab dem
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig her-            15.02.2016 auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform
beigeführt wird oder                                                                    http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
                                                                                        12. pass- und devisenvorschriften
b) soweit ET für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
                                                                                        12.1. ET wird Staatsangehörige eines Staates
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer                                                                        der Europäischen Union, in dem
Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser                            die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
                                                                                        Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Ände-
9.2. ET haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Haftungsbeschränkung unberührt.
                                                                                        rungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wer-          zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine
den (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,                Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventueller Mitreisender (z.B.
                                                                                        12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort),             Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung aus-
drücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als                        behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen
Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den                    sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der
Kunden/Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von ET sind.           Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rück-
ET haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden/Reisenden            trittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn ET nicht, unzureichend
                                                                                        12.3. ET haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendi-
vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort,                oder falsch informiert hat.
Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während
der Reise beinhalten, und/oder wenn und insoweit für einen Schaden des                  ger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit
Kunden/Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder                         der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass ET eigene Pflichten schuldhaft
Organisationspflichten von ET ursächlich geworden ist. Eine etwaige Haftung             verletzt hat.
                                                                                        13. rechtswahl- und gerichtsstandsvereinbarung; Zeitliche
von ET aus der Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt durch die vorstehen-
                                                                                        geltung der reisebedingungen im Hinblick auf das neue
den Bestimmungen unberührt.
10. obliegenheiten des Kunden/reisenden                                                 pauschalreiserecht
10.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende                 Verpflichtung zur       13.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der
Mängelanzeige ist bei Reisen mit ET wie folgt konkretisiert:                            Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen         Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und ET die
Vertretung von ET (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.          ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kun-
                                                                                        14.2. Für Klagen von ET gegen Kunden bzw. Vertragspartner des
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der                  den/Reisende können ET ausschließlich an deren Sitz verklagen.
Vertretung von ET wird der Reisende spätestens mit Übersendung der
Reiseunterlagen informiert.                                                             Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder priva-
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder              ten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüg-       Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
lich direkt gegenüber ET unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzei-           Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
                                                                                        14.3. Diese Reisebedingungen gelten bei Vertragsschluss vor dem 01.07.2018.
gen.                                                                                    Gerichtsstand der Sitz von ET vereinbart.
d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden
                                                                                        Für alle Reiseverträge, die nach dem 30.06.2018 geschlossen werden, legt ET
10.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht
obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
                                                                                        neue Reisebedingungen nach dem neuen EU-Pauschalreiserecht zugrunde
befugt und von ET nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche             (sofern diese wirksam einbezogen werden), die dem Kunden rechtzeitig vor
                                                                                        Buchung übermittelt werden; die Regelungen zur Anzahlung, Restzahlung und
10.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so
gegen ET anzuerkennen.
                                                                                        Stornokosten gem. Ziffern 2. und 4. sowie Ziffer 12 gelten über den 30.06.2018
kann der Kunde/Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die               hinaus entsprechend mit der Maßgabe, dass die Verweise auf das BGB auf die
Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, ET erkennbarem Grund nicht           der ab 1.7.2018 geltenden Fassung anzu-passen sind (die Neufassung des BGB
zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn ET oder, soweit vorhanden          war bei Drucklegung noch nicht verab-schiedet)..
                                                                                        reiseveranstalter ist:
und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung,
Agentur), eine ihnen vom Kunden/Reisenden bestimmte angemessene Frist
haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist
bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von ET oder ihren                  Eissler Reisen GmbH & Co. KG
Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages            Geschäftsführer: Stefan Komma
                                                                                        Registergericht Stuttgart HRB 400290
10.4. Bei Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung sind Schäden oder
durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
                                                                                        Brielstr. 24
Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich an Ort               72459 Albstadt
und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.         Telefon: 07432/980220
Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige           Telefax: 07432/9802222
nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust und
Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach               Gerichtsstand: Albstadt
Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder           Ust-IdNr.: DE144 837 820/Steuernummer 53087/03659
die Fehlleitung von Reisegepäck der von ET angegebenen Stelle (siehe oben
10.5. Der Kunde hat ET zu informieren, wenn er die erforderlichen
Ziffer 8.1b) und c)) anzuzeigen.
                                                                                        (c) Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von ET             Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. und
mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhält.                                 Rechtsanwälte Noll & Hütten, Stuttgart/München, Stand 07/17

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Reisen 2018 - Eissler-Reisen
reIsebedIngungen

 reIsebedIngungen für pausCHalangebote beI buCHung ab 01.07.2018
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und EISSLER tours, nachstehend ET abgekürzt,
im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrags bei Buchung ab dem 01.07.2018. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a des
BGB und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß § 4 – 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten
nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1. 1. abschluss des reisevertrages, verpflichtungen des Kunden                      3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer
1.1. Für alle Buchungswege gilt:                                                    Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die
a) a) Grundlage des Angebots von ET und der Buchung des Kunden sind die             Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, inner-
Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von ET für die jeweilige       halb einer von ET gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemes-
Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.                           senen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pau-
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von ET vom Inhalt der Buchung ab,         schalreisevertrag zurückzutreten . Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von ET
so liegt ein neues Angebot von ET vor, an das ET für die Dauer von 7 Tagen          gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom
                                                                                    3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geän-
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots             Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
zustande, soweit ET bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewie-
sen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde      derten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte ET für die Durchführung der
innerhalb der Bindungsfrist ET die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder       geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwer-
Anzahlung erklärt.                                                                  tiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der
c) Die von ET gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche             Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten
                                                                                    4. 4. rücktritt durch den Kunden vor reisebeginn/stornokosten
Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten,
                                                                                    4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag
die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen
(gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht
Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien aus-      zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber ET unter der vorstehend/nachfol-
drücklich vereinbart ist.                                                           gend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen
d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für    Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber
die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechen-     erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu
                                                                                    4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so
de Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen            erklären.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS
hat.
                                                                                    verliert ET den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann ET eine ange-
oder per Telefax erfolgt, gilt:                                                     messene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertre-
a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem               ten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeid-
Buchungsformular von ET erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausge-         bare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der
füllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung          Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort
bietet der Kunde ET den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.        erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich,
An die Buchung ist der Kunde 7 Werktage gebunden.                                   wenn sie nicht der Kontrolle von ET unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung                            nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen
(Annahmeerklärung) durch ET zustande. Bei oder unverzüglich nach                    worden wären.
Vertragsschluss wird ET dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren          ET hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des
Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der           Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter
Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250       Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwar-
§ 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körper-   teten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festge-
licher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen               legt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des
1.3. ET weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs.
erfolgte.                                                                           Kunden bei ET wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen
                                                                                    Stornostaffel berechnet.
7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und §
651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-                              Anwendbare Stornostaffel gemäß Reiseaus-
Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk,                                  schreibung in % des Reisepreises
Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht             Zugang vor
besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte,       Reisebeginn           A           B          C           D          E
insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5).
Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach       bis 45. Tag           0%          10%        15%         20%        25%
§ 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei             44. bis 31. Tag       5%          15%        20%         25%        40%
denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht,           30. bis 15. Tag       15%         30%        35%         40%        50%
sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letzt-        14. bis 7. Tag        30%         40%        50%         55%        60%
genannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.                          6. bis 2. Tag         40%         50%        60%         70%        80%
                                                                                    ab 1 Tag              50%         60%        70%         80%        90%
2. bezahlung
2.1. ET und Reisevermittler        dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor          4.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, ET nachzuweisen, dass
Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer          ET überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als
                                                                                    4.4. ET behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere,
Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein           die von ET geforderte Entschädigungspauschale.
mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli-
cher und hervorge-hobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss             konkrete Entschädigung zu fordern, soweit ET nachweist, dass ET wesentlich
wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von           höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In
25,- e zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig,     diesem Fall ist ET verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter
sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in       Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweiti-
                                                                                    4.5. Ist ET infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises ver-
Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 21              gen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entspre-
Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
                                                                                    pflichtet, hat ET unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach
                                                                                    4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von ET durch
chend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl ET zur ordnungsgemäßen          Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.
Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetz-
lichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches   Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein
Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist ET berechtigt, nach Mahnung        Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt
mit Frist-setzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit        durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in
                                                                                    4.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer
Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.                                        jedem Fall rechtzeitig, wenn sie ET 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
3. 3. Änderungen von vertragsinhalten vor reisebeginn, die nicht
den reisepreis betreffen
                                                                                    Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit
3.1. 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von
                                                                                    wird dringend empfohlen.
                                                                                    5. rücktritt von et wegen nichterreichens der
                                                                                    mindestteilnehmerzahl
dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss
                                                                                    5.1. ET kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl
notwendig werden und von ET nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind ET vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheb-                                                                        nach Maßgabe
3.2. ET ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich
lich sind und den Gesamt-zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.                 folgender Regelungen zurücktreten:
                                                                                    a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der
nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger              Rücktrittserklärung von ET beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen
(z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in her-    Unterrichtung angegeben sein.
vorgehobener Weise zu informieren.                                                  b) ET hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der
                                                                                    Reisebestätigung anzugeben.

                                                                               10
reIsebedIngungen

 reIsebedIngungen für pausCHalangebote beI buCHung ab 01.07.2018

c) ET ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüg-          Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des
lich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der            vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet
Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.                                       wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der
                                                                                     Pauschalreise von ET sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c,
5.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde
d) Ein Rücktritt von ET später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
                                                                                     651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt ent-   ET haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die
sprechend.                                                                           Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von ET
                                                                                     ursächlich geworden ist.
6. Kündigung aus verhaltensbedingten gründen
6.1. ET kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer     Frist kündigen,      10. geltendmachung von ansprüchen, adressat
wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von ET nachhaltig stört oder            Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende
wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige               gegenüber ET geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertrags-    Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler
widrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von      gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
6.2. Kündigt ET, so behält ET den Anspruch auf den Reisepreis; ET muss sich          11. Information zur Identität ausführender luftfahrt-
ET beruht.
                                                                                     unternehmen
                                                                                     11.1. ET informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die ET aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den                     Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführen-
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.                                              den Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die
                                                                                     Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen
7. obliegenheiten des Kunden/reisenden                                               der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
7.1. Reiseunterlagen                                                                 11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesell-schaft(en) noch
Der Kunde hat ET oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise          nicht fest, so ist ET verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die
gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B.           Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird
                                                                                     bzw. werden. Sobald ET weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt,
7.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von ET mitgeteilten Frist erhält.
                                                                                     wird ET den Kunden informieren.
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende         11.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte
Abhilfe verlangen.                                                                   Fluggesellschaft, wird ET den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit ange-
b) Soweit ET infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht         messenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach §          11.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“
651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.                (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter     Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von ET oder direkt
von ET vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von ET vor Ort nicht         über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an ET           abrufbar und in den Geschäftsräumen von ET einzusehen.
                                                                                     12. pass-, visa- und gesundheitsvorschriften
unter der mitgeteilten Kontaktstelle von ET zur Kenntnis zu bringen; über die
                                                                                     12.1. ET wird den Kunden/Reisenden über
Erreichbarkeit des Vertreters von ET bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in
der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige                                                                  allgemeine Pass- und
auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur          Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des
Kenntnis bringen.                                                                    Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von
d) Der Vertreter von ET ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich   gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl.
                                                                                     12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
                                                                                     Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
7.3. Fristsetzung vor Kündigung
ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels            behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen
der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l    sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der
BGB kündigen, hat er ET zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu          Nicht-beachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von
setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von ET verweigert wird oder       Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn
                                                                                     12.3. ET haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.                                            ET nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
8. beschränkung der Haftung                                                          Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ET mit der
8.1. Die vertragliche Haftung von ET   für Schäden, die nicht aus der Verletzung     Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass ET eigene Pflichten schuldhaft ver-
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen      letzt hat.
                                                                                     13. alternative streitbeilegung; rechtswahl und gerichtsstand
Reisepreis beschränkt,
                                                                                     13.1. ET weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucher-streitbeilegung
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig her-
beigeführt wird oder
b) soweit ET für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines         darauf hin, dass ET nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil-
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.                              nimmt. ET weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer                   geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform
                                                                                     13.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der
Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser                         http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
8.2. ET haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Haftungsbeschränkung unberührt.
                                                                                     Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wer-       Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und ET die
den (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,             ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche
                                                                                     13.3. Für Klagen von ET gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort),          Kunden/Reisende können ET ausschließlich an deren Sitz verklagen.
wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung aus-
drücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als                     Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder
Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den                 privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Kunden/Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von ET sind.        Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
ET haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden/Reisenden         Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort,             Gerichtsstand der Sitz von ET vereinbart.
Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während
                                                                                     reiseveranstalter ist:
der Reise beinhalten, und/oder wenn und insoweit für einen Schaden des
Kunden/Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder
Organisationspflichten von ET ursächlich geworden ist. Eine etwaige Haftung
von ET aus der Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt durch die vorstehen-        Eissler Reisen GmbH & Co. KG
den Bestimmungen unberührt.                                                          Geschäftsführer: Stefan Komma
                                                                                     Registergericht Stuttgart HRB 400290
9. obliegenheiten des Kunden/reisenden                                               Brielstr. 24
9.1. Die vertragliche Haftung von ET für Schäden,die nicht aus der Verletzung        72459 Albstadt
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft         Telefon: 07432/980220
herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt .                 Telefax: 07432/9802222
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer                   E-Mail: mail@eissler-reisen.de
Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser
                                                                                     Stand dieser Fassung: November 2017
9.2. ET haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Haftungsbeschränkung unberührt.
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wer-       © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband
den (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,                Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte,
Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der              Stuttgart | München, 2017- 2018

                                                                                11
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