Reisen 2018 - Eissler-Reisen
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INFORMATIONEN Wir über uns UNSERE NEUE FLOTTE n Mit unseren modernen Luxusreise- und in einem technischen und n Bei größeren Touren fahren wir bussen – ausgestattet mit Toilette, optischen Top-Zustand. Sie werden in grundsätzlich mit 2 Busfahrern. Vertragswerkstätten regelmäßig n Active Brake Assist 3: Vollbremsung Kühlschrank, Miniküche, verstellbaren Schlafsesseln, Stereo-Musikanlage und gewartet und überwacht. n Videoanlage – fahren wir Sie sicher und auch vor stehenden Hindernissen. Bei Sicherheitsausstattung: Retarder, ABS- bequem an Ihr Reiseziel. der Gefahr einer Kollision mit Bremssystem, Tempomat ... langsamer vorausfahrenden und mit n Geschultes Fahrpersonal. n Nichtraucherbusse: Wir setzen stehenden Hindernissen leitet der Active Brake Assist automatisch ein n Unsere modernen Fernreisebusse der ausschließlich Nichtraucherbusse ein, Bremsmanöver ein. bei längeren Fahrzeiten werden Marke Setra sind maximal 3 Jahre alt Raucherpausen eingelegt. 2
Wir über uns InformatIonen Es ist uns eine Freude, Ihnen unser reIseprogramm 2018 vorstellen zu können. Wir haben wieder ein umfangreiches Angebot für Sie zusammengestellt: Reisen für Jung und Alt, Erholung an den Traumstränden Europas und Besichtigungen faszinierender Weltstädte, all das können wir Ihnen preisgünstig anbieten. Nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität Ihrer Reise liegt uns am Herzen. Durch langjährige Erfahrung, sorgfältige Auswahl unserer Hotels, lückenlosen Service auf der ganzen Reise sowie bequeme Reiseomnibusse machen wir Ihre Reise zum Urlaub. Mit unserer Erfahrung und Ihrer Freude am Reisen werden Sie unvergessliche Urlaubserlebnisse mit nach Hause nehmen. Wir wünschen Ihnen schon heute eine schöne Reise. 3
das eIssler-team: Stefan Komma Iris Komma Patricia Seibold Bianca Balint Petra Sulzer Heidi Roßhart Uwe Geitlinger Lothar Miller Armin Bröselg Vladimir Koslow Dieter Bosch Ulrich Seidlitz Gerhard Maute Jürgen Heim Benjamin Böhm Andreas Nufer Armin Henle H. Meidenstein Ioannis Deligiannis Lazaros Podas
InformatIonen Wir über uns sparen mIt eIssler tours – IHre vorteIle Im überblICK - reIseInformatIonen frühbucherrabatt*: Bei Buchung einer mehrtägigen Reise bis zum 28. februar 2018 erhalten Sie 5% Frühbucherrabatt. gruppenermäßigung*: n ab 10 zahlenden Personen 1/2 Freiperson Gruppen erhalten bei Mehrtagesreisen folgenden Rabatt: n ab 21 zahlenden Personen 1 Freiperson (gemeinsame Rechnung/Bezahlung vorausgesetzt) Kinderermäßigung*: Kinder von 4 - 11 Jahren in Begleitung einer oder zwei vollzahlender Person/en erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 25%, sofern kein separater Kinderpreis ausgewiesen wird. geburtstagsrabatt*: Geburtstagskinder reisen billiger: Sollten Sie an Ihrem Geburtstag mit Eissler Tours verreisen, gewähren wir Ihnen bei Mehrtagesfahrten einen Rabatt in Höhe von 10%. Hierfür benötigen wir eine Kopie Ihres Ausweises. eissler Clubkarte: Bei allen mehrtägigen Reisen aus unserem Reiseprogramm (Reisen mit Partnerunternehmen ausgeschlossen) erhalten Sie pro Person und Tag einen Stempel. Bei einer vollen Karte (50 Stempel) erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe von 50,- Euro auf Ihre nächste Reise, keine Barauszahlung möglich. Ausgenommen sind Tagesfahrten, Werbefahrten und Kuraufenthalte, sowie Reisen, bei denen wir nicht der Veranstalter sind. für Ihre sicherheit: Sicherheitsbewusste Fahrweise ist die wichtigste Voraussetzung für unsere Reisen. Daher sind unsere Busfahrer auch in Punkto Sicherheit geschult. Komfortabel reisen: Unsere Reisebusse sind exklusiv und komfortabel, bequem und neuwertig ausgestattet. gepäck: Wegen des zulässigen Gesamtgewichts der Busse bitten wir Sie darauf zu achten, Ihr Reisegepäck auf einen Koffer (max. 20 kg) und ein Handgepäckstück zu beschränken. Rollstuhl und Kinderwagen sind vorab bei uns anzumelden. Wir haften nicht für Verlust oder Beschädigung, dafür empfehlen wir Ihnen eine entsprechende Gepäckversicherung abzuschließen. reiseversicherung: Bei allen unseren Reisen empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie bei Auslandsreisen eine Auslandskrankenversicherung inklusive Rücktransport. Eine Reiserücktrittkostenversicherung der HDI-Gerling mit 20% Selbstbehalt erhalten Sie bereits für 15,- pro Person. Preise für andere Versicherungen erhalten Sie auf Anfrage. durchführungs garantie: Die Durchführung aller von uns veranstalteten Reisen ist bereits ab einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen gesichert. reisepapiere: Bei allen Reisen und Tagesfahrten sind stets ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzuführen! Bei Nichtbeachtung können wir keine Haftung übernehmen. sitzplätze: Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldung. Sollten Sie aufgrund einer Absage mangels Teilnehmerzahl umbuchen müssen, wird stets das Datum der ersten Reiseanmeldung zu Grunde gelegt. Sitzplatzwünsche werden gerne unverbindlich entgegengenommen. Kurtaxe: In vielen Orten sowohl in Deutschland als auch in ganz Europa wird mittlerweile eine Kurtaxe, City Taxe, Kulturförderabgabe, Tourismussteuer, Bettensteuer oder ähnliches erhoben. Diese muss vom Kunden selbst vor Ort bezahlt werden, außer sie ist bereits in den Leistungen enthalten und dementsprechend aufgeführt. Sollte eine solche Tax/Steuer anfallen, wird bei der jeweiligen Reise darauf hingewiesen. Es gelten die allgemeinen Reisebedingungen aus diesen Katalog. * Es kann jeweils nur ein Rabatt in Anspruch genommen werden. 5
reIseübersICHt Reisekalender 2018 Wann? Wohin? seite mÄrZ 16.03. - 18.03.2018 Saisoneröffnungsfahrt 2018 12 24.03. - 28.03.2018 Portoroz - slowenische Adriaküste 56 ostern 29.03. - 02.04.2018 Toskana 29 30.03. - 02.04.2018 Gardasee 30 aprIl 30.03. - 02.04.2018 Berlin 12 05.04. - 08.04.2018 Märchenhaftes Südböhmen 60 08.04. - 15.04.2018 Kalabrien - Spitze Italiens 30 11.04. - 15.04.2018 Trentino und Gardasee 31 16.04. - 23.04.2018 Gruppenflugreise Mallorca 62 19.04. - 22.04.2018 Holland - Blumenkorso Keukenhof 59 20.04. - 22.04.2018 Passau - Musical Gala auf dem Kristallschiff 13 28.04. - 01.05.2018 Auf der blauen Donau - Passau - Wien 42 28.04. - 01.05.2018 Blumenriviera 31 maI 29.04. - 02.05.2018 Dresden - Raddampferparade 13 pfIng- HImmel- 04.05. - 06.05.2018 Thüringen 14 sten faHrt 04.05. - 06.05.2018 Fahrt für Alleinreisende 14 10.05. - 13.05.2018 Salzburger Land 43 10.05. - 13.05.2018 Prag - die goldene Stadt 60 10.05. - 13.05.2018 Muttertagsreise - lass Dich überraschen 14 18.05. - 21.05.2018 Hamburg 15 18.05. - 21.05.2018 Venedig und Prosecco Weinstrasse 32 19.05. - 21.05.2018 Chiemsee 15 20.05. - 03.06.2018 Toskana 33 21.05. - 25.05.2018 Mecklenburger Seenplatte 16 24.05. - 27.05.2018 Lago Maggiore - Centovalli 32 24.05. - 27.05.2018 Bled 56 24.05. - 01.06.2018 Spanien - Costa Brava 63 27.05. - 30.05.2018 Spreewald 16 leICHnam 30.05. - 03.06.2018 Ostfriesland 17 fron- 31.05. - 03.06.2018 Seefeld - Tirol 43 junI 31.05. - 03.06.2018 Berlin 12 06.06. - 10.06.2018 Emilia Romagna 34 08.06. - 10.06.2018 Nürnberg 18 09.06. - 10.06.2018 Asbach Tour 18 14.06. - 17.06.2018 Südtirol - Kalterer See 34 15.06. - 17.06.2018 Sonnwendfeuer am Achensee 43 16.06. - 17.06.2018 Altmühltal 18 18.06. - 24.06.2018 Kärnten - Mölltal 44 21.06. - 25.06.2018 Wien - Wiener Wald - Burgenland 45 29.06. - 01.07.2018 München 19 29.06. - 01.07.2018 Am schönen Rhein 19 julI 30.06. - 01.07.2018 Pfalz 19 02.07. - 08.07.2018 Provence 54 05.07. - 08.07.2018 Erzgebirge 20 06.07. - 08.07.2018 Glacier Express 52 07.07. - 08.07.2018 Rhein in Flammen - Bingen 20 11.07. - 15.07.2018 Slowenische Steiermark 57 12.07. - 15.07.2018 Comer See 35 13.07. - 15.07.2018 Bernina Express 52 17.07. - 22.07.2018 Wilder Kaiser 45 18.07. - 22.07.2018 Riesengebirge - zum Rübezahl 61 28.07. - 03.08.2018 Zillertal - Mayrhofen 46 ferIen 28.07. - 03.08.2018 Salzburger Land - Altenmarkt 46 28.07. - 04.08.2018 Fehmarn 21 29.07. - 04.08.2018 Gardasee - Bardolino Badeurlaub 36 29.07. - 04.08.2018 Südtirol - Meransen 35 29.07. - 05.08.2018 Schottland und Irland 64 6
reIseübersICHt Reisekalender 2018 Wann? Wohin? seite august 03.08. - 06.08.2018 Hamburg 15 04.08. - 10.08.2018 Nordsee - Büsum 22 04.08. - 11.08.2018 Rügen 21 05.08. - 08.08.2018 Spreewald 16 urlaubsreIsen - sommerferIen 05.08. - 11.08.2018 Südengland und Cornwall 65 05.08. - 11.08.2018 Schnupperkur Marienbad 61 06.08. - 11.08.2018 Bayerischer Wald 23 07.08. - 12.08.2018 Harz 23 12.08. - 16.08.2018 Mecklenburger Seenplatte 16 12.08. - 15.08.2018 Berlin 12 14.08. - 19.08.2018 Normandie, Bretagne, Insel Jersey 55 16.08. - 19.08.2018 Glacier Express 53 16.08. - 19.08.2018 Prag 60 17.08. - 19.08.2018 Hüttengaudi im Wipptal 47 23.08. - 26.08.2018 Genfer See 53 23.08. - 26.08.2018 Hansi Hinterseer Openair 47 26.08. - 01.09.2018 Sommerurlaub Kärnten 48 september 27.08. - 02.09.2018 Fjorde Norwegens 66 02.09. - 05.09.2018 Thüringen - Friedrichroda 24 02.09. - 07.09.2018 Fusch 48 07.09. - 09.09.2018 Feuerwehrtour Flughafen Frankfurt 24 08.09. - 09.09.2018 Pfalz 19 11.09. - 16.09.2018 Sommer in Slowenien - Portoroz 57 13.09. - 16.09.2018 Cinque Terre - Portofino 36 15.09. - 16.09.2018 Asbach Tour 18 20.09. - 23.09.2018 Almabtrieb im Zillertal 49 20.09. - 23.09.2018 Glacier Express 53 26.09. - 30.09.2018 Musikherbst Ellmau 49 27.09. - 30.09.2018 Lermoos - Tirol 50 sCHen eInHeIt tag der deut- 27.09. - 01.10.2018 Toskana 37 29.09. - 02.10.2018 Prag 60 oKtober 30.09. - 03.10.2018 Hamburg 15 03.10. - 07.10.2018 Insel Krk - Kroatien 58 03.10. - 07.10.2018 Blumenriviera 38 05.10. - 07.10.2018 Pilsen Bierfest 62 06.10. - 07.10.2018 Asbach Tour 18 10.10. - 14.10.2018 Burgenland 50 11.10. - 14.10.2018 Törggelen im Trentino 38 13.10. - 14.10.2018 Altmühltal 18 18.10. - 21.10.2018 Gardasee -Bardolino 39 19.10. - 22.10.2018 Traubenfest Meran 39 19.10. - 22.10.2018 Paris einmal anders 55 20.10. - 21.10.2018 Pfalz 19 25.10. - 28.10.2018 Mosel und Trier 25 november 29.10. - 05.11.2018 Mini Kreuzfahrt Sizilien - Rom - Neapel 40 01.11. - 04.11.2018 Hamburg 15 01.11. - 04.11.2018 Berlin 12 01.11. - 05.11.2018 Gardasee 41 09.11. - 11.11.2018 Saisonabschlussfahrt 2018 25 deZember 30.11. - 02.12.2018 Christkindlesmarkt Nürnberg 26 01.12. - 02.12.2018 Wenatex - Salzburg und Hellbrunn 51 07.12. - 09.12.2018 Adventswochenende in Prag 62 WeIHnaCHten 15.12. - 16.12.2018 Christkindlmarkt München 26 22.12. - 26.12.2018 Weihnachten in Südtirol 41 sIlvester 23.12. - 27.12.2018 Weihnachten im Bayerischen Wald 27 23.12. - 27.12.2018 Weihnachten in Kärnten - Rosental 51 29.12.18 - 01.01.19 Silvester am Chiemsee 27 30.12.18 - 02.01.19 Silvester am Gardasee 42 30.12.18 - 02.01.19 Silvester in Bayreuth 28 7
reIsebedIngungen reIsebedIngungen für pausCHalangebote beI buCHung bIs 30.6.2018 Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und EISSLER tours, nachstehend ET abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrags bei Buchung vor dem 01.07.2018. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a des BGB und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß § 4 – 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch. 1. 1. abschluss des reisevertrages, verpflichtungen des Kunden 1.1. Für alle Buchungswege gilt: Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berech- tigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an a) Grundlage des Angebots von ET und der Buchung des Kunden sind die einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ET in der Lage ist, Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubie- Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. ten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt Mitteilung von ET über die Preiserhöhung gegenüber ET geltend zu machen. 4. 4. rücktritt durch den Kunden vor reisebeginn/stornokosten ein neues Angebot von ET vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses 4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der 1.2. Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, Reiseleistungen erklärt. Der Rücktritt ist gegenüber ET unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entspre- Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, 4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so chende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernom- den Rücktritt in Textform zu erklären. 1.3. Für mündliche, telefonische, schriftliche, per E-Mail oder per Telefax men hat. verliert ET den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann ET, soweit der übermittelte Buchungen gilt: Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, a) Mit der Buchung bietet der Kunde ET den Abschluss des Reisevertrages ver- eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen bindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Tage gebunden. Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen 4.3. ET hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von ET beim Reisepreis verlangen. Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird ET dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich ver- übermitteln. Hierzu ist ET nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den einbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pau- 1.4. ET weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. schaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der (2) Ziff. 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen Reiseleistungen berücksichtigt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge)), die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, der Rücktrittserklärung des Kunden bei ET wird folgender Prozentsatz vom Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Reisepreis als pauschale Entschädigung festgelegt: Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Anwendbare Stornostaffel gemäß Reiseaus- Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe schreibung in % des Reisepreises hierzu auch Ziff. 4). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Zugang vor Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wor- Reisebeginn A B C D E den ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers bis 45. Tag 0% 10% 15% 20% 25% geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls 44. bis 31. Tag 5% 15% 20% 25% 40% nicht. Der vorstehende Hinweis gilt auch, soweit mit ET Unterkunftsleistungen 30. bis 15. Tag 15% 30% 35% 40% 50% (z.B. Hotelzimmer) oder Flugleistungen abgeschlossen werden bei denen ET 14. bis 7. Tag 30% 40% 50% 55% 60% nicht Vermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner des 6. bis 2. Tag 40% 50% 60% 70% 80% Kunden/Reisenden ist. ab 1 Tag 50% 60% 70% 80% 90% 2. bezahlung 4.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, ET nachzuweisen, dass 2.1. Nach Abschluss des Reisevertrags und Aushändigung des diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, 4.5. ET behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 25,- € als die von ihr geforderte Pauschale. pro Person zu zahlen. Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise aus dem in Ziffer konkrete Entschädigung zu fordern, soweit ET nachweist, dass ET wesentlich 6 genannten Grund nicht mehr abgesagt werden kann. Bei Tagesfahrten ist die höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In 2.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Zahlung spätestens 7 Tage vor Fahrtbeginn fällig. diesem Fall ist ET verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweiti- 4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht, so gen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung 2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entspre- eines Sicherungsscheines zahlungsfällig. Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen 4.7. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung unberührt. chend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl ET zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so Krankheit dringend empfohlen. 5. rücktritt von et wegen nichterreichens der ist ET berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutre- mindestteilnehmerzahl ten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten. 3. preiserhöhung 6.1. Unsere Reisen können nur mit einer Mindestbeteiligung 3.1. ET behält sich vor, von 20 Personen 6.2. ET kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der durchgeführt werden. Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffen- folgender Regelungen zurücktreten: de Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch 3.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Bestimmungen zu ändern: ET muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, einem allgemei- Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen nen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Reistungsbeschreibung angegeben und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht sein. 3.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden eingetreten und bei Vertragsabschluss für ET nicht vorhersehbar waren. b) ET hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann ET den Prospektangaben zu verweisen. 3.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: c) ET ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüg- lich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber ET erhöht, so kann der Reisepreis Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. 3.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages 6.3. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. d) Ein Rücktritt von ET später als drei Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise gleich-wertigen anderen Reise verlangen, wenn ET in der Lage ist, eine solche 3.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat ET den dadurch für ET verteuert hat. Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat das Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise 6.4. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. durch ET dieser gegenüber geltend zu machen. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 8
reIsebedIngungen reIsebedIngungen für pausCHalangebote beI buCHung bIs 30.06.2018 7. Kündigung aus verhaltensbedingten gründen 11. geltendmachung von ansprüchen, adressat, 7.1. ET kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, ausschlussfristen, Information über verbraucherstreitbeilegung 11.1. Ansprüche nach den §§651c bis f BGB hat der Kunde/Reisende innerhalb wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von ET nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des ver- 7.2. Kündigt ET, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich Vertrages gerechtfertigt ist. traglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen 11.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber ET unter der anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leis- tungsträgern gutgebrachten Beträge. nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der 8. nicht in anspruch genommene leistung(en) 11.3. Die Frist nach Ziff. 10.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, z.B. wegen oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen, hat er keinen gemäß Ziffer 8.4., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ET wird sich um Erstattung 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch der ersparten Aufwendungen durch den Leistungsträger bemühen. Diese wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, einen Schadensersatzanspruch Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu 11.4. ET weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreit- oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entge- machen. genstehen. beilegung darauf hin, dass ET nicht an einer freiwilligen Verbraucher-streitbeile- 9. beschränkung der Haftung gung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung die- 9.1. Die vertragliche Haftung von ET für Schäden, die nicht aus der Verletzung ser Reisebedingungen für ET verpflichtend würde, informiert ET die des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Verbraucher hierüber in geeigneter Form. ET weist für alle Reiseverträge, die Reisepreis beschränkt, nach Ziffer 1.4 im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, ab dem a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig her- 15.02.2016 auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform beigeführt wird oder http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. 12. pass- und devisenvorschriften b) soweit ET für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines 12.1. ET wird Staatsangehörige eines Staates Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer der Europäischen Union, in dem Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Ände- 9.2. ET haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Haftungsbeschränkung unberührt. rungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wer- zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine den (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventueller Mitreisender (z.B. 12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung aus- drücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Kunden/Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von ET sind. Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rück- ET haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden/Reisenden trittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn ET nicht, unzureichend 12.3. ET haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendi- vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, oder falsch informiert hat. Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, und/oder wenn und insoweit für einen Schaden des ger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit Kunden/Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass ET eigene Pflichten schuldhaft Organisationspflichten von ET ursächlich geworden ist. Eine etwaige Haftung verletzt hat. 13. rechtswahl- und gerichtsstandsvereinbarung; Zeitliche von ET aus der Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt durch die vorstehen- geltung der reisebedingungen im Hinblick auf das neue den Bestimmungen unberührt. 10. obliegenheiten des Kunden/reisenden pauschalreiserecht 10.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur 13.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Mängelanzeige ist bei Reisen mit ET wie folgt konkretisiert: Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und ET die Vertretung von ET (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kun- 14.2. Für Klagen von ET gegen Kunden bzw. Vertragspartner des b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der den/Reisende können ET ausschließlich an deren Sitz verklagen. Vertretung von ET wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert. Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder priva- c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder ten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüg- Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher lich direkt gegenüber ET unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzei- Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als 14.3. Diese Reisebedingungen gelten bei Vertragsschluss vor dem 01.07.2018. gen. Gerichtsstand der Sitz von ET vereinbart. d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden Für alle Reiseverträge, die nach dem 30.06.2018 geschlossen werden, legt ET 10.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. neue Reisebedingungen nach dem neuen EU-Pauschalreiserecht zugrunde befugt und von ET nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche (sofern diese wirksam einbezogen werden), die dem Kunden rechtzeitig vor Buchung übermittelt werden; die Regelungen zur Anzahlung, Restzahlung und 10.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so gegen ET anzuerkennen. Stornokosten gem. Ziffern 2. und 4. sowie Ziffer 12 gelten über den 30.06.2018 kann der Kunde/Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die hinaus entsprechend mit der Maßgabe, dass die Verweise auf das BGB auf die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, ET erkennbarem Grund nicht der ab 1.7.2018 geltenden Fassung anzu-passen sind (die Neufassung des BGB zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn ET oder, soweit vorhanden war bei Drucklegung noch nicht verab-schiedet).. reiseveranstalter ist: und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Kunden/Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von ET oder ihren Eissler Reisen GmbH & Co. KG Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages Geschäftsführer: Stefan Komma Registergericht Stuttgart HRB 400290 10.4. Bei Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung sind Schäden oder durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Brielstr. 24 Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich an Ort 72459 Albstadt und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Telefon: 07432/980220 Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige Telefax: 07432/9802222 nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust und Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Gerichtsstand: Albstadt Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder Ust-IdNr.: DE144 837 820/Steuernummer 53087/03659 die Fehlleitung von Reisegepäck der von ET angegebenen Stelle (siehe oben 10.5. Der Kunde hat ET zu informieren, wenn er die erforderlichen Ziffer 8.1b) und c)) anzuzeigen. (c) Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von ET Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. und mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhält. Rechtsanwälte Noll & Hütten, Stuttgart/München, Stand 07/17 9
reIsebedIngungen reIsebedIngungen für pausCHalangebote beI buCHung ab 01.07.2018 Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und EISSLER tours, nachstehend ET abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrags bei Buchung ab dem 01.07.2018. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a des BGB und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß § 4 – 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch. 1. 1. abschluss des reisevertrages, verpflichtungen des Kunden 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer 1.1. Für alle Buchungswege gilt: Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die a) a) Grundlage des Angebots von ET und der Buchung des Kunden sind die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, inner- Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von ET für die jeweilige halb einer von ET gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemes- Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. senen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pau- b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von ET vom Inhalt der Buchung ab, schalreisevertrag zurückzutreten . Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von ET so liegt ein neues Angebot von ET vor, an das ET für die Dauer von 7 Tagen gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geän- gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. zustande, soweit ET bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewie- sen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde derten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte ET für die Durchführung der innerhalb der Bindungsfrist ET die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwer- Anzahlung erklärt. tiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der c) Die von ET gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten 4. 4. rücktritt durch den Kunden vor reisebeginn/stornokosten Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, 4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien aus- zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber ET unter der vorstehend/nachfol- drücklich vereinbart ist. gend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechen- erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu 4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so de Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen erklären. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS hat. verliert ET den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann ET eine ange- oder per Telefax erfolgt, gilt: messene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertre- a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem ten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeid- Buchungsformular von ET erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausge- bare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der füllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort bietet der Kunde ET den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, An die Buchung ist der Kunde 7 Werktage gebunden. wenn sie nicht der Kontrolle von ET unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen (Annahmeerklärung) durch ET zustande. Bei oder unverzüglich nach worden wären. Vertragsschluss wird ET dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren ET hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwar- § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körper- teten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festge- licher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen legt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des 1.3. ET weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. erfolgte. Kunden bei ET wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E- Anwendbare Stornostaffel gemäß Reiseaus- Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, schreibung in % des Reisepreises Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht Zugang vor besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, Reisebeginn A B C D E insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach bis 45. Tag 0% 10% 15% 20% 25% § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei 44. bis 31. Tag 5% 15% 20% 25% 40% denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, 30. bis 15. Tag 15% 30% 35% 40% 50% sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letzt- 14. bis 7. Tag 30% 40% 50% 55% 60% genannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 6. bis 2. Tag 40% 50% 60% 70% 80% ab 1 Tag 50% 60% 70% 80% 90% 2. bezahlung 2.1. ET und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor 4.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, ET nachzuweisen, dass Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer ET überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als 4.4. ET behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein die von ET geforderte Entschädigungspauschale. mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständli- cher und hervorge-hobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss konkrete Entschädigung zu fordern, soweit ET nachweist, dass ET wesentlich wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In 25,- e zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, diesem Fall ist ET verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweiti- 4.5. Ist ET infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises ver- Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 21 gen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entspre- Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. pflichtet, hat ET unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach 4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von ET durch chend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl ET zur ordnungsgemäßen Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten. Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetz- lichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist ET berechtigt, nach Mahnung Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt mit Frist-setzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in 4.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten. jedem Fall rechtzeitig, wenn sie ET 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 3. 3. Änderungen von vertragsinhalten vor reisebeginn, die nicht den reisepreis betreffen Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit 3.1. 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von wird dringend empfohlen. 5. rücktritt von et wegen nichterreichens der mindestteilnehmerzahl dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss 5.1. ET kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl notwendig werden und von ET nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind ET vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheb- nach Maßgabe 3.2. ET ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich lich sind und den Gesamt-zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger Rücktrittserklärung von ET beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in her- Unterrichtung angegeben sein. vorgehobener Weise zu informieren. b) ET hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben. 10
reIsebedIngungen reIsebedIngungen für pausCHalangebote beI buCHung ab 01.07.2018 c) ET ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüg- Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des lich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von ET sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 5.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde d) Ein Rücktritt von ET später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt ent- ET haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die sprechend. Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von ET ursächlich geworden ist. 6. Kündigung aus verhaltensbedingten gründen 6.1. ET kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, 10. geltendmachung von ansprüchen, adressat wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von ET nachhaltig stört oder Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige gegenüber ET geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertrags- Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler widrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 6.2. Kündigt ET, so behält ET den Anspruch auf den Reisepreis; ET muss sich 11. Information zur Identität ausführender luftfahrt- ET beruht. unternehmen 11.1. ET informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU- jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die ET aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführen- Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. den Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen 7. obliegenheiten des Kunden/reisenden der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. 7.1. Reiseunterlagen 11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesell-schaft(en) noch Der Kunde hat ET oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise nicht fest, so ist ET verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald ET weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, 7.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von ET mitgeteilten Frist erhält. wird ET den Kunden informieren. a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende 11.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Abhilfe verlangen. Fluggesellschaft, wird ET den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit ange- b) Soweit ET infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht messenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 11.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von ET oder direkt von ET vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von ET vor Ort nicht über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an ET abrufbar und in den Geschäftsräumen von ET einzusehen. 12. pass-, visa- und gesundheitsvorschriften unter der mitgeteilten Kontaktstelle von ET zur Kenntnis zu bringen; über die 12.1. ET wird den Kunden/Reisenden über Erreichbarkeit des Vertreters von ET bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige allgemeine Pass- und auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Kenntnis bringen. Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von d) Der Vertreter von ET ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. 12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 7.3. Fristsetzung vor Kündigung ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der BGB kündigen, hat er ET zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu Nicht-beachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von ET verweigert wird oder Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn 12.3. ET haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. ET nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 8. beschränkung der Haftung Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ET mit der 8.1. Die vertragliche Haftung von ET für Schäden, die nicht aus der Verletzung Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass ET eigene Pflichten schuldhaft ver- des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen letzt hat. 13. alternative streitbeilegung; rechtswahl und gerichtsstand Reisepreis beschränkt, 13.1. ET weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucher-streitbeilegung a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig her- beigeführt wird oder b) soweit ET für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines darauf hin, dass ET nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil- Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. nimmt. ET weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform 13.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. 8.2. ET haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Haftungsbeschränkung unberührt. Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wer- Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und ET die den (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche 13.3. Für Klagen von ET gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), Kunden/Reisende können ET ausschließlich an deren Sitz verklagen. wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung aus- drücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Kunden/Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von ET sind. Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher ET haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden/Reisenden Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Gerichtsstand der Sitz von ET vereinbart. Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während reiseveranstalter ist: der Reise beinhalten, und/oder wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden/Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von ET ursächlich geworden ist. Eine etwaige Haftung von ET aus der Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt durch die vorstehen- Eissler Reisen GmbH & Co. KG den Bestimmungen unberührt. Geschäftsführer: Stefan Komma Registergericht Stuttgart HRB 400290 9. obliegenheiten des Kunden/reisenden Brielstr. 24 9.1. Die vertragliche Haftung von ET für Schäden,die nicht aus der Verletzung 72459 Albstadt des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft Telefon: 07432/980220 herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt . Telefax: 07432/9802222 Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer E-Mail: mail@eissler-reisen.de Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Stand dieser Fassung: November 2017 9.2. ET haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Haftungsbeschränkung unberührt. Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wer- © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband den (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Stuttgart | München, 2017- 2018 11
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