Situationsbericht COVID-19 Fälle im Ortenaukreis
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Situationsbericht COVID-19 Fälle im Ortenaukreis Hinweis zur Interpretation der Daten: Mit „Sars-CoV-2“ ist der aktuell grassierende Virus gemeint, der Symptome verursachen kann, aber nicht muss. Der Begriff „COVID-19“ beschreibt wiederum die durch „Sars-CoV-2“ ausge- löste Atemwegskrankheit. COVID-19 Patienten sind dementsprechend Menschen, die das Vi- rus Sars-CoV-2 in sich tragen und Symptome zeigen. Die Grafiken bilden ausschließlich Sars-CoV-2 Fälle ab, die durch einen positiven Labornach- weis bestätigt, und den Behörden übermittelt wurden. Die Daten stellen eine Momentauf- nahme dar - somit entsprechen sie nicht dem „wirklichen“ Bild bezüglich der Infizierten und folglich auch nicht der Genesenen. Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer der mit Sars-CoV-2 infizierten Personen höher ist. Dies liegt u.a. daran, dass nicht alle Erkrankungen erkannt oder erfasst werden, weil die Patienten gar nicht getestet werden oder aufgrund milder Symptome nichts von ihrer Anste- ckung wissen. Mit den Fragen „Wie weit ist das neue Coronavirus SARS-CoV-2 in Deutschland tatsächlich verbreitet? Wie viele Menschen haben bereits eine Infektion durchgemacht und sind jetzt zumindest für eine gewisse Zeit immun?“ beschäftigen sich aktuell zahlreiche wis- senschaftliche Institute in mehreren großangelegten repräsentativen Studien. Im Rahmen die- ser Studien wird untersucht, ob sich im Blut der Studienteilnehmer Antikörper gegen SARS- CoV-2 nachweisen lassen – ein sicherer Hinweis auf eine durchgemachte Infektion. Die Ergeb- nisse dieser Studien sollen ein genaueres Bild über das SARS-CoV-2-Geschehen in Deutschland widerspiegeln. Der Verlauf und die Schwere der Pandemie sollen so genauer abschätzt und die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen besser bewertet werden können. Landratsamt Ortenaukreis 1
Situationsbericht COVID-19 Fälle im Ortenaukreis Alters- und Geschlechtsverteilung Für den Ortenaukreis sind aktuell (17.05.2020, 14 Uhr) 1161 bestätigte Sars-CoV-2-Fälle dem Gesundheitsamt gemeldet. 42% der positiven Labornachweise entfallen auf die Altersgruppe der 35 bis 59-Jährigen. Der Altersmedian liegt bei 55 Jahren. Die jüngste Person ist 3 Jahre und die älteste 98 Jahre. Ins- gesamt sind mit n=672 (58%) mehr weibliche Personen mit Sars-CoV-2 gemeldet als männliche Personen (n=489; 42%). Für weitere Informationen und Vergleiche mit z.B. anderen Landkreisen oder Bundesländern verweisen wir auf folgende frei zugängliche umfangreichen Ausarbeitungen: Sozialministerium Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttem- berg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/infektionen-und-todesfaelle-in-ba- den-wuerttemberg/ [07.05.2020], Robert Koch Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavi- rus/Situationsberichte/Gesamt.html [07.05.2020]. Darstellung der 1161 bestätigten Sars- CoV-2-Fälle im Ortenaukreis nach Altersgruppe und Geschlecht (17.05.2020, 14 Uhr) gesamt männlich weiblich 550 493 500 450 400 350 293 ANZAHL 300 259 250 199 200 201 200 142 132 150 125 117 100 74 69 50 1 0 1 8 4 4 0 0-4 Jahre 5-14 Jahre 15-34 Jahre 35-59 Jahre 60-79 Jahre 80+ Jahre ALTERSGRUPPE Landratsamt Ortenaukreis 2
Situationsbericht COVID-19 Fälle im Ortenaukreis Todesfälle Bisher (17.05.2020, 14 Uhr) gibt es im Ortenaukreis 107 durch das Sozialministerium Baden- Württemberg bestätigte Todesfälle in Zusammenhang mit COVID-19. Die Todesfälle sind in der Gesamtfallzahl der bestätigten Labornachweise enthalten und werden dort nicht heraus- gerechnet. Es handelt sich um 64 (60%) Männer und 43 (40%) Frauen. Der Altersmedian liegt bei 82 Jah- ren. Der jüngste Verstorbene war 37 Jahre und der älteste 98 Jahre. Von den Todesfällen wa- ren 66 (62%) Personen 80 Jahre und älter und 35 (33%) Personen zwischen 60 und 79 Jahren. Bezogen auf die gemeldeten Todesfälle/ 100T Einwohner steht der Ortenaukreis an 8. Stelle in Baden-Württemberg. Mit der Frage, wie sich die Corona-Pandemie auf die Gesamtzahlen der Sterbefälle in Deutsch- land auswirkt, beschäftigt sich aktuell das Statistische Bundesamt (siehe: https://www.desta- tis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/ster- befallzahlen.html [04.05.2020]). Darstellung der 107 bestätigten Todesfälle im Zusammenhang mit COVID- 19 im Ortenaukreis nach Altersgruppe und Geschlecht (17.05.2020, 14 Uhr) gesamt männlich weiblich 80 70 66 60 50 ANZAHL 40 35 36 30 28 30 20 10 6 6 7 0 0 0-4 Jahre 5-14 Jahre 15-34 Jahre 35-59 Jahre 60-79 Jahre 80+ Jahre ALTERSGRUPPE Landratsamt Ortenaukreis 3
Situationsbericht COVID-19 Fälle im Ortenaukreis Fallzahlen pro Tag Wichtig zur Interpretation der Daten: Es handelt sich bei diesen Zahlen um einen vorläufigen Datenstand. Es werden täglich Fallzahlen veröffentlicht, die dem Gesundheitsamt bis 14 Uhr direkt von den Laboren übermittelt werden. Die nach 14 Uhr übermittelten Fälle werden erst am Folgetag veröffentlicht. Diese nachgemeldeten Fälle werden in der Grafik mit (+n) ausge- wiesen. Zusätzlich werden die übermittelten Fälle der letzten sieben Tage (hellblaue Linie, kumulativ, inclusive dem heutigen Meldetag) ausgewiesen. Der Hintergrund ist die Grenze für Beschrän- kungen der Bundesregierung (blaue gestrichelte Linie): Um bei lokalen Ausbrüchen den Über- blick über Infektionsketten und Kontaktpersonen zu behalten, müssen Landkreise mit mehr als 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage ein konse- quentes Beschränkungskonzept umsetzen. Für den Ortenaukreis beträgt die entscheidende Höchstzahl bei rund 430 000 Einwohnern 215 positive Labornachweise innerhalb der letzten 7 Tage. Am 17.05.2020 beträgt der Wert für die übermittelten Fälle der letzten sieben Tage bei 31 gemeldeten Neuinfektionen 7 pro 100.000 Einwohner. Landratsamt Ortenaukreis 4
Situationsbericht COVID-19 Fälle im Ortenaukreis Darstellung der 1161 bestätigten Sars-CoV-2-Fälle im Ortenaukreis und Fälle der letzten 7-Tage (kumulativ) (Stand 17.05.2020, 14 Uhr) Anzahl bestätigter Labornachweise Grenze für Beschränkungen (50) 7-Tage-Wert (kumulativ) je 100.000 Einwohner 100 100 91 kumulativer Wert der letzten 7 Tage je 100.000 Einwohner 90 90 80 80 Anzahl gemeldeter Labornachweise 70 70 60 58 60 56 52 50 48 50 43 44 40 37 40 33 34 32 29 30 30 26 30 24 23 24 22 21 21 20 20 18 18 17 17 20 16 1516 15 151614 14 1111 10 9 8 8 9 9 8 9 10 7 5 7 6 5 7 6 5 0(+3) 10 4 334 4 3 3 3 4 342 4 7 2 1 2 23 3 01 1 0 0 Landratsamt Ortenaukreis 5
Situationsbericht COVID-19 Fälle im Ortenaukreis Entwicklung der Sars-CoV-2-Pandemie im Ortenaukreis Wichtig: Ein genaues Datum der Genesung liegt für die meisten Fälle nicht vor. Die Anzahl der Genesenen wird deshalb angelehnt an den auch vom Robert-Koch-Institut (RKI) verwendeten Algorithmus geschätzt. Entwicklung der Sars-CoV-2-Pandemie im Ortenaukreis (17.05.2020; 14 Uhr) Gesamt Infizierte Aktuell Infizierte Genesene (Schätzwert) Gestorbene 1200 1161 1100 1000 982 900 800 700 600 500 400 300 200 107 100 72 0 Landratsamt Ortenaukreis 6
Situationsbericht COVID-19 Fälle im Ortenaukreis Fallzahlen nach Wohnort Darstellung der 1161 bestätigten Sars- CoV-2-Fälle im Ortenaukreis nach Wohnort (Stand 17.05.2020, 14 Uhr) Anzahl der bestätigten Fälle (gesamt) Kehl 141 Offenburg 129 Lahr 117 Appenweier 97 Oberkirch 75 Friesenheim 54 Willstätt 47 Gengenbach 42 Ettenheim 41 Seelbach 37 Achern 25 Kappel-Grafenhausen 24 Schuttertal 24 Neuried 24 Haslach 21 Rust 20 Zell am Harmersbach 17 Bad Peterstal-Griesbach 16 Rheinau 16 Renchen 15 Kippenheim 14 Durbach 13 Hohberg 13 Meißenheim 13 Mahlberg 12 Hausach 9 Kappelrodeck 9 Sasbach 8 Schutterwald 8 Schwanau 8 Berghaupten 7 Steinach 7 Mühlenbach 6 Ohlsbach 6 Oppenau 6 Ringsheim 6 Wolfach 6 Lautenbach 4 Ortenberg 4 Biberach 3 Hofstetten 3 Sasbachwalden 3 Hornberg 2 Lauf 2 Nordrach 2 Ottenhöfen 2 Fischerbach 1 Oberharmersbach 1 Oberwolfach 1 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120 130 140 150 Landratsamt Ortenaukreis 7
Situationsbericht COVID-19 Fälle im Ortenaukreis Hinweis Die Zeit zwischen Infektion und Auftreten der Symptome (Inkubationszeit) kann bis zu 14 Ta- gen dauern. Am 11.3.2020 wurde die weltweite Ausbreitung von COVID-19 von der Weltge- sundheitsorganisation (WHO) zu einer Pandemie erklärt. Nach einem Treffen mit den Minis- terpräsidenten am 13.3.2020 appellierte Bundeskanzlerin Merkel an die Bürger, „alle nicht notwendigen Veranstaltungen abzusagen und auf Sozialkontakte zu verzichten“. Nach Emp- fehlung des Bundesgesundheitsministeriums vom 13. März 2020 sollten sich alle Reiserück- kehrer aus Risikogebieten selbst in Quarantäne begeben, das heißt symptomunabhängig „un- nötige Kontakte“ vermeiden „und [...] zwei Wochen zu Hause“ bleiben. Seit dem 10.4.2020 werden vom RKI keine internationalen Risikogebiete oder besonders betroffenen Gebiete in Deutschland mehr ausgewiesen, da COVID-10 inzwischen weltweit verbreitet ist. Für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland gilt seit dem 11.4. 2020 die Verordnung des Gesundheitsmi- nisteriums. Am 17.3.2020 veränderte das RKI die Gefährdungseinschätzung für die Gesundheit der Bevöl- kerung und schätzte dies nunmehr als insgesamt „hoch“ ein. In Baden-Württemberg wurden ab dem 18.3.2020 gemäß der Corona-Verordnung der Landesregierung sämtliche Versamm- lungen und Veranstaltungen untersagt. Am 22.3.2020 einigten sich Bund und Länder auf ein „umfassendes Kontaktverbot“. Mit der fünften Änderung der Corona-Verordnung vom 17.4.2020 hat die Landesregierung Baden-Württemberg vorsichtige Lockerungen im Bereich von Wirtschaft und Schulen be- schlossen. In der sechsten Änderung wurde unter anderem eine Maskenpflicht beim Einkau- fen und im öffentlichen Personenverkehr ab 27. April 2020 beschlossen (Hinweis: Damit sind keine medizinischen Masken gemeint – diese sind medizinischem Personal vorbehalten. Eine Alltagsmaske oder „Community Maske“ (Schal, Tuch oder eine selbst hergestellte einfache Maske aus Stoff) kann verwendet werden). Mit der Siebten Änderungs-Verordnung zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württem- berg vom 04.05.2020 erfolgen weitere vorsichtige Schritte der Lockerungen der Maßnahmen: Erlaubnis von Versammlungen zur Religionsausübung, weitere Öffnungen im Einzelhandel und weiterer Betriebe unter Auflagen, stufenweise Inbetriebnahme der Beruflichen Schulen sowie Musikschulen, Entfall der Ausgangsbeschränkungen für Pflegeheimbewohner unter Berück- sichtigung besondere Vorgaben zum Infektionsschutz, Öffnung unter Auflagen ab dem 6. Mai für Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten, Tierparks und Zoos so- wie Spielplätze. Landratsamt Ortenaukreis 8
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