SPORTARTSPEZIFISCHE NOMINIERUNGS-KRITERIEN TOKIO 2020 - Deutscher Judo-Bund - DOSB
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
SPORTARTSPEZIFISCHE NOMINIERUNGS- KRITERIEN TOKIO 2020 Deutscher Judo-Bund Verabschiedet am 30.04.2019 1.Überarbeitung am 07.07.2020 2.Überarbeitung am 06.04.2021
Deutscher Judo-Bund 1. Sportart Judo 2. Wettkampfzeitraum 24.07. – 31.07.2021 3. Anzahl der Wettbewerbe 15 Wettkämpfe, 7 Frauen Gewichtsklassen, 7 Männer Gewichtsklasse, 1 Mixed Team Event 4. Maximale Quotenplätze/Teilnehmer Gesamtteilnehmer 386 Aktive aus: 352 Teilnehmer (176 Frauen / 176 Männer) 14 Plätze für japanische Athleten 20 „Tripatriate Commission Invitation“ Plätze 5. Internationaler Qualifikationsweg Vorbemerkung: Aufgrund der Corona Pandemie wurde die IJF-Qualifikationstour für die Olympischen Spiele in Tokio 2021 für einen längeren Zeitraum unterbrochen. Von Februar bis November 2020 haben keine quali- fikationsrelevanten Wettkämpfe stattgefunden. Der neue Qualifikations-Wettkampfkalender der IJF sieht u.a. zum Abschluss des Qualifikationsprozesses eine zusätzliche WM vor, die vom 06.-13. Juni 2021 in Budapest stattfindet. Die Quotenplätze sind persönlich gebunden und werden wie folgt verteilt: a) Männer und Frauen: Für jede der 7 Gewichtsklassen qualifizieren sich die Athleten zwischen Platz 1-18 der bereinigten IJF Olympiarangliste mit Stand vom 28.06.2021, wobei nur ein Athlet pro Nation qualifiziert ist. b) Zusätzlich zur Anzahl unter a) sind per bereinigter IJF Olympiarangliste mit Stand vom 28.06.2021 weitere 100 Athletinnen / Athleten über die kontinentalen Quotenplätze qualifi- ziert, welche nach IJF Weltranglistenpunkten über alle Geschlechter und Gewichtsklassen hinweg vergeben werden. c) Zusätzlich zur Anzahl unter a) +b) werden durch die IJF 20 „Tripatriate Commission Invitation“ Plätze vergeben. 6. Nationaler Qualifikationsweg Vorbemerkung: Der aufgrund der Corona Pandemie veränderte Wettkampfkalender macht eine erneute Anpassung des Nominierungszeitpunktes erforderlich. Ein einzelner Athlet kann von Januar bis zur WM im Juni 2021 noch bis zu 7800 Punkte erkämpfen. Es kann daher zu deutlichen Veränderungen insbeson- dere auf den hinteren Qualifikationsplätzen kommen. Der Nominierungsvorschlag des DJB wird da- her nach der WM am 15.06.2021 erfolgen. Die Grundsystematik der bisherigen Nominierungskriterien bleibt davon unberührt. 1
Der Deutsche Judo-Bund e.V. (DJB) wird die leistungsstärksten Athletinnen und Athleten zu den Olympischen Spielen entsenden. Der DJB unterbreitet dem DOSB den Nominierungsvorschlag am 15.6.2021 durch den Sportdirektor, beraten durch den Trainerrat und das Präsidium, in Absprache mit der Athletenvertretung. Als Grundlage für die Nominierung gelten die vom DOSB-Präsidium am 15.03.2019 verabschiedeten Grundsätze zur Nominierung der Olympiamannschaft Tokio 2020. Zum Nachweis einer Perspektive für eine erfolgreiche Platzierung bei den OS 2020 in Tokio, sind zwischen dem DOSB und dem DJB die folgenden sportartspezifischen Nominierungskriterien festgelegt wor- den: 6.1) Nominierung und Nominierungszeitpunkte Der Zeitraum für die Erbringung der nominierungsrelevanten Leistungen für die Olympischen Spiele Tokio 2020 begann bereits im Mai 2018. Nominierungsrelevante Leistung 2018 sind nur solche, die sich für die zeitlich folgende relevante Olympiarangliste entsprechend niederschlagen. Nominierungsrelevante Leistungen können im Jahr 2019, im Jahr 2020 und im Jahr 2021 bis zum 15.06.2021 durch Ergebnisse auf der IJF Tour mit EO, GP (>>GrandprixGrand SlamEuropean Games, Europameisterschaften (falls vorhanden)
„Tripatriate Commission Invitation“ Platz durch die IJF zugewiesen bekommt. Nominierungskriterien für den vorläufigen Olympiakader sind (orientiert an der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Olympia- rangliste): I. Nimmt nur eine deutsche Athletin / ein deutscher Athlet in einer Gewichtsklasse in der berei- nigten Olympiarangliste Platz 1-18 ein (oder besetzt den CQ Platz), wird diese / dieser in den vorläufigen Olympiakader nominiert. II. Wenn zwei oder mehr deutsche Athletinnen / Athleten in einer Gewichtsklasse in der berei- nigten Olympiarangliste Platz 1-18 zum 7.4.2021 einnehmen, wird nur eine Athletin / ein Athlet in den vorläufigen Olympiakader dieser Gewichtsklasse nominiert. Die zweite Athletin / Der zweite Athlet wird als Ersatzathlet nominiert. Es wird in diesem Fall diejenige /derjenige für den vorläufigen Olympiakader nominiert, die/der: Priorität (1) eine größere Leistungskonstanz der Wettkampfergebnisse zwischen dem 24.05.2019 und dem 15.06.2021 erbracht hat. Priorität (2) die besseren Wettkampfergebnisse bei der WM 2018, den EG 2019, WM 2019, EM 2020, Masters 2021 und der WM 2021 erbracht hat. Priorität (3) die bessere Siegquote im direkten Vergleich bei den nominierungsrelevanten Wettkämpfen gegen Weltklasseathleten (EM/WM Medaillengewinner oder TOP 8 der Olym- piarangliste) Ist nach der Anwendung dieser Kriterien noch immer keine eindeutige Nominierung möglich wird die Athletin / der Athlet nominiert, die / der: Priorität (4) in der bereinigten Olympiarangliste zwischen Platz 1-8 platziert ist. Priorität (5) den besseren Ranglistenplatz innehat. Priorität (6) die größere Leistungskonstanz zwischen Mai 2018 und dem 15.06.2021 erbracht hat. Bemerkung: Leistungskonstanz wird durch Wettkampfplatzierungen definiert. Die zweitplatzierte deut- sche Athletin / der zweitbestplatzierte deutsche Athlet der bereinigten Olympiarangliste derselben Ge- wichtsklasse wird als Ersatzathletin / Ersatzathlet zur Nominierung vorgeschlagen. 6.3) Sonderfälle: Sonderfälle, die von diesen Nominierungskriterien nicht ausdrücklich erfasst werden, entscheidet der DJB nach billigem Ermessen. 7. Nominierungstermin Die offizielle Nominierung durch den DOSB-Vorstand erfolgt nach dem 28.06.2021, dem Zeitpunkt wo die finale bereinigte Olympia-Qualifikationsrangliste der IJF offiziell vorliegt. Als Nominierungstermin ist derzeit der 29. Juni 2021 vorgesehen. 8. Schluss Zur Auslegung dieser Nominierungskriterien OS Tokio 2020 können die für 2020 bereits verabschie- deten Nominierungskriterien herangezogen werden. 3
Sie können auch lesen