STEIERMARKHOF Hausordnung - Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 im - STLP
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
STEIERMARKHOF Hausordnung Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 im Steiermarkhof (Gültig ab 05.03.2022, Stand 07.03.2022, gültig bis zum nächsten Erlass) Aktuelle Maßnahmen RIS Dokument (bka.gv.at) (c) Steiermarkhof/Fotostudio Pachernegg Ekkehard-Hauer-Straße 33 A-8052 Graz Tel.: +43 (0)316-8050-7111. Email: office@steiermarkhof.at Web: www.steiermarkhof.at www.facebook.com/steiermarkhof Hausordnung Steiermarkhof, gültig ab 05. März 2022
Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 im Steiermarkhof Besucherinnen und Besucher, Referentinnen und Referenten, Teilnehmerin- nen und Teilnehmer sowie sonstige für die Durchführung von Veranstaltungen Mitwirkende haben ein risikobewusstes Verhalten in Eigenverantwortung wahrzunehmen. Es liegt in der Selbstverantwortung aller Beteiligten, andere Menschen kei- nem Risiko durch eine Infektion auszusetzen. Der Steiermarkhof ist Austragungsort/Vermieter und nicht Veranstalter. Die Letztverantwortung liegt, vorbehaltlich § 9 Abs. 2 VStG, jedoch immer beim Veranstalter. Bei Nichteinhalten der Hausordnung (Corona-Maßnahmen) können der/die Betroffenen nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Aktuelle Maßnahmen: Ab dem 5. März 2022 gilt: Keine Zutrittsregelungen Keine Personenobergrenzen Keine allgemeine Sperrstunde Konsumation bei Veranstaltungen erlaubt Maskenpflicht nur mehr im lebensnotwendigen Handel (Supermarkt, Post, Banken, Apotheken etc.) und öffentlichen Verkehrsmitteln. An al- len anderen Orten besteht in geschlossenen Räumen weiterhin eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske. Quelle: Die aktuellen Maßnahmen zum Coronavirus im Überblick (sozialministerium.at) RIS Dokument (bka.gv.at) Anzeige- bzw. Bewilligungspflicht Keine Anzeigepflicht oder Bewilligungspflicht mehr Nicht-berufliche-Zusammenkünfte mit mehr als 50 Personen: § 7. Zusammenkünfte (1) Bei Zusammenkünften von mehr als 50 Personen hat der für eine Zu- sammenkunft Verantwortliche einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Die Bezirksverwaltungsbehörde hat die Einhaltung der COVID-19-Präventions- konzepte stichprobenartig zu überprüfen. Das COVID-19-Präventionskonzept ist zu diesem Zweck während der Dauer der Zusammenkunft bereitzuhalten und auf Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen. Steiermarkhof, Stand 07.03.22, gültig bis zum nächsten Erlass 1
(2) Abs. 1 gilt nicht für: 1. Begräbnisse; 2. Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz 1953, BGBl. Nr. 98/1953; 3. Zusammenkünfte zu beruflichen Zwecken, wenn diese zur Aufrechterhaltung der be- ruflichen Tätigkeit erforderlich sind; 4. Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien; 5. Zusammenkünfte von Organen juristischer Personen; 6. Zusammenkünfte nach dem Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG, BGBl. Nr. 22/1974; 7. das Befahren von Theatern, Konzertsälen und -arenen, Kinos, Varietees und Kabaretts, wenn dies mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen erfolgt; 8. Zusammenkünfte im privaten Wohnbereich. Teilnehmer;innenliste Eine aktuelle Teilnehmer:innenliste mit Kontaktdaten, sollte wei- terhin geführt werden. Bitte beachten Sie hierbei die aktuelle Daten- schutzverordnung. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO im Sinne der dort erforderlichen Interessenabwägung gerechtfertigt, da der Gesund- heitsschutz der Kontaktpersonen im Sinne einer raschen Erreichbarkeit den Eingriff, bei einer freiwillig besuchten Veranstaltung seine Kontakt- daten bekanntzugeben, überwiegt. Anreise zum Steiermarkhof Sollten Sie oder Ihre Gäste/Teilnehmer, sich vor Ihrer Anreise krank fühlen, sollte ein Verdachtsfall vorliegen oder sollten Sie oder Ihre Gäste/Teilnehmer Kontaktperson eines bestätigten Falles sein, bitten wir Sie, Ihre Gäste/Teilneh- mer, die Reise zu Ihrem und unserem Schutz nicht anzutreten und uns zu ei- nem späteren Zeitpunkt zu besuchen. Hygienemaßnahmen für alle Personen im Steier- markhof FFP2 Maske Wir empfehlen das Tragen einer FFP2 Maske. Abstand halten! Wahren Sie Abstand, zwischen Ihnen und anderen Personen im gesam- ten Bereich des Steiermarkhofs. Hände waschen! Steiermarkhof, Stand 07.03.22, gültig bis zum nächsten Erlass 2
Das gründliche Händewaschen gilt nicht nur nach Betreten der Einrich- tung, sondern soll den gesamten Tag über mehrmals durchgeführt wer- den. Bei den Haupteingängen, im Restaurant- und Buffetbereich und in allen öffentlichen Toiletten befinden sich Handdesinfektionsspender. Das Desinfektionsmittel muss 30 Sekunden einwirken, um wirksam zu sein. Nicht berühren! Berühren Sie weder Augen, Nase oder Mund! Hände können Viren auf- nehmen und das Virus übertragen. Auf Atemhygiene achten! Halten Sie beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ell- bogen oder einem Papiertaschentuch bedeckt und entsorgen Sie dieses sofort. Bei Symptomen im Steiermarkhof Sofort melden! Bitte kontaktieren sie die Rezeption unter: 0316 8050 7111 Wenn eine Person Symptome aufweist oder befürchtet, an COVID-19 erkrankt zu sein, muss diese Person sofort in einem eigenen, abgeson- derten Raum untergebracht werden (Im Steiermarkhof steht ein Gäste- zimmer bereit). Es wird ein Antigen-Test vor Ort durchgeführt Kontaktieren Sie unmittelbar die telefonische Gesundheitsberatung un- ter 1450 und zusätzlich den amtsärztlichen Dienst, um eine weitere Abklärung vornehmen zu können. Kontaktpersonennachverfolgung starten Bis zum Testergebnis bleibt der Verdachtsfall auf seinem Zimmer Die zuständige Gesundheitsbehörde hat einen Bescheid zu erlas- sen, wie die erkrankte Mitarbeiterin oder der erkrankte Mitarbeiter bzw. der erkrankte Gast für die Dauer der Erkrankung abzusondern ist. Krank? Zuhause bleiben! Jede Person, die sich krank fühlt, darf nicht an einer Veranstaltung im Steiermarkhof teilnehmen. Bei Symptomen nach einem Besuch im Steiermarkhof 1. Der Veranstalter ist für eine aktuelle TeilnehmerInnenliste verant- wortlich Bitte halten Sie die Teilnehmerlisten aktuell, um alle anwesenden Perso- nen, bei einem Verdachtsfall, so schnell wie möglich kontaktieren zu kön- nen. Steiermarkhof, Stand 07.03.22, gültig bis zum nächsten Erlass 3
2. Teilnehmer kontaktieren 3. Steiermarkhof Rezeption kontaktieren Bitte kontaktieren sie umgehend die Rezeption unter: 0316 8050 7111 Die Letztverantwortung liegt, vorbehaltlich § 9 Abs. 2 VStG, jedoch immer beim Veranstalter. Im Seminarraum Plexiglastrennwand In jedem Seminarraum steht eine Plexiglastrennwand für den/die Vortra- gende/n kostenlos zur Verfügung. Regelmäßiges lüften Nach Möglichkeit soll regelmäßig für eine Dauer von mindestens fünf Minu- ten gelüftet werden. Gemeinsame Verwendung von Gegenständen vermeiden! Das gemeinsame Arbeiten mit Gegenständen sollte vermieden werden. Hauseigene Gegenstände (z,B.: Flipchartstifte, Fernbedingungen), wer- den täglich vom Reinigungsteam des Steiermarkhofs desinfiziert. Sitzordnung beachten und einhalten Der Steiermarkhof bereitet den Raum nach den aktuellen Corona Richt- linien der Bundesregierung vor. FFP2 Maske Wir empfehlen das Tragen einer FFP2 Maske. Allgemeinen Geschäftsbedingungen Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Zusatzvereinbarungen für Großveranstaltungen. Link: AGB_s_Covid-19_Stand_Dezember_2020.pdf (steiermarkhof.at) Quellen: Messen & Veranstaltungen (sichere-gastfreundschaft.at) Sichere Gastfreundschaft (sichere-gastfreundschaft.at) RIS Dokument (bka.gv.at) Steiermarkhof, Stand 07.03.22, gültig bis zum nächsten Erlass 4
Sie können auch lesen